ANHANG IV VO (EU) 2013/666
Referenzwerte
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung ist die beste auf dem Markt erhältliche Technologie für Haushaltsstaubsauger hinsichtlich des spezifischen Energieverbrauchs ein Bürststaubsauger (Stielstaubsauger) mit einer Leistung von 650 W, einer Saugdüsenbreite von 0,28 m und einem spezifischen Energieverbrauch von 1,29 Wh/m2, aber mit einem Nenn-Schallleistungspegel von mehr als 83 dB. Für das vorstehend genannte Gerät liegen keine Daten zur Staubaufnahme und zur Staubemission auf der Grundlage der in dieser Verordnung festgelegten und genannten Methoden vor. Der beste Wert für die Staubaufnahme der derzeit auf dem Markt befindlichen Geräte beträgt rund 1,08 auf harten Böden mit Ritze und 0,90 auf Teppichen. Der beste Staubemissionswert der derzeit auf dem Markt erhältlichen Geräte liegt bei etwa 0,0002 %. Der beste Wert für den Schallleistungspegel beträgt 62 dB.© Europäische Union 1998-2021
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