ANHANG VO (EU) 2013/699

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)
1.
Katzenstreu aus natürlichem Bentonit, getrocknet, mit einem antibakteriellen Mittel behandelt und mit Aktivkohle vermischt, um der Vermehrung von Bakterien und Geruchsbildung vorzubeugen. Der Anteil des Bentonits an der Ware beträgt mehr als 94 GHT.

Die Ware wird in verschiedenen Packungsgrößen an die Verbraucher verkauft.

38249097

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3824, 382490 und 38249097.

Die Ware wurde durch Mischen von Bentonit mit einem antibakteriellen Mittel und Aktivkohle gewonnen. Eine Einreihung als anderer Ton und Lehm der Position 2508 ist daher ausgeschlossen (Anmerkung 1 zu Kapitel 25).

Die Zugabe eines antibakteriellen Mittels und von Aktivkohle beeinflusst weder die Form noch den Charakter des Grundstoffes wesentlich. Somit ist eine Einreihung der Ware in die Position 6815 als Ware aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ebenfalls ausgeschlossen (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Kapitel 68, Allgemeines, dritter Absatz).

Die Ware ist daher als chemisches Erzeugnis oder Zubereitung der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in den KN-Code 38249097 einzureihen.

2.
Katzenstreu aus Siliciumdioxid (Silicagel) in Form von runden und ovalen durchsichtigen Granulatkörnern. Die Ware enthält eine sichtbare Menge farbiger Granulatkörner.

Die farbigen Granulatkörner werden durch Zusatz eines blauen Farbstoffs hergestellt.

Die Ware wird in verschiedenen Packungsgrößen an die Verbraucher verkauft.

38249097

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3824, 382490 und 38249097.

Der blaue Farbstoff wird lediglich aus kommerziellen Gründen bzw. für Werbezwecke zugesetzt, jedoch nicht zum Erkennen des Siliciumdioxids. Zudem stellt Siliciumdioxid in Granulatform keine Gefährdung für die Sicherheit dar. Eine Einreihung in die Position 2811 ist somit ausgeschlossen (Anmerkung 1 e) zu Kapitel 28).

Die Ware ist daher als chemisches Erzeugnis oder Zubereitung der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in den KN-Code 38249097 einzureihen.

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