ANHANG VO (EU) 2013/699
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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38249097 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3824, 382490 und 38249097. Die Ware wurde durch Mischen von Bentonit mit einem antibakteriellen Mittel und Aktivkohle gewonnen. Eine Einreihung als anderer Ton und Lehm der Position 2508 ist daher ausgeschlossen (Anmerkung 1 zu Kapitel 25). Die Zugabe eines antibakteriellen Mittels und von Aktivkohle beeinflusst weder die Form noch den Charakter des Grundstoffes wesentlich. Somit ist eine Einreihung der Ware in die Position 6815 als Ware aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ebenfalls ausgeschlossen (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Kapitel 68, Allgemeines, dritter Absatz). Die Ware ist daher als chemisches Erzeugnis oder Zubereitung der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in den KN-Code 38249097 einzureihen. |
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38249097 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3824, 382490 und 38249097. Der blaue Farbstoff wird lediglich aus kommerziellen Gründen bzw. für Werbezwecke zugesetzt, jedoch nicht zum Erkennen des Siliciumdioxids. Zudem stellt Siliciumdioxid in Granulatform keine Gefährdung für die Sicherheit dar. Eine Einreihung in die Position 2811 ist somit ausgeschlossen (Anmerkung 1 e) zu Kapitel 28). Die Ware ist daher als chemisches Erzeugnis oder Zubereitung der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in den KN-Code 38249097 einzureihen. |
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