ANHANG VO (EU) 2013/711
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Eine nicht zusammengesetzte Spielfigur aus Kunststoff, etwa 4,5 cm groß, bestehend aus zwei Teilen. Die Ware ist in einem eierförmigen Kunststoffbehälter aufgemacht, der aus zwei voneinander trennbaren Hälften besteht, die an den Rändern genau ineinander passen. Die Figur verfügt über das menschliche Erscheinungsbild eines Mannes. Sie hat keine beweglichen Teile oder abnehmbare Kleidung und steht ohne Unterstützung. Die Figur stellt einen Zauberer aus einer Comic-Serie dar und bildet zusammen mit den anderen Charakteren aus der Serie eine Sammlung. |
95030095 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2a), 5b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 950300 und 95030095. Die Einreihung in den KN-Code 95030021 als Puppe ist ausgeschlossen, da es sich bei der Ware um keine Puppe handelt. Eine Puppe ist eine Nachbildung einer menschlichen männlichen oder weiblichen Person, in der Regel eines Babys, eines kleinen Mädchens oder Jungen oder eines Mannequins. Kleine starre Figuren, die ohne weitere Unterstützung in ihrer Position verhaaren, werden nicht als Puppen angesehen. Die Einreihung in den KN-Code 95030049 als Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend, kein Füllmaterial enthaltend, ist ebenfalls ausgeschlossen, da die objektiven Merkmale der den Comic-Charakter darstellenden Figur die eines Mannes sind. Sie weist keine tierischen oder nicht menschlichen Merkmale auf. Es handelt sich um eine menschliche Figur, die eine Person aus einem Comicheft darstellt (siehe auch KN-Erläuterungen zu den KN-Codes 95030081 bis 95030099). Die Figur ist daher in den KN-Code 95030095 als anderes Spielzeug aus Kunststoff einzureihen. |
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