ANHANG VO (EU) 2013/722

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Rad mit einem Durchmesser von etwa 20 cm und einer Breite von etwa 5 cm, bestehend aus einer Felge aus Kunststoff und einem festen Reifen aus Kunststoff.

Die Felge weist eine Mittelbohrung auf und hat ein Kugellager aus Kohlenstoffstahl.

Das Rad kann an verschiedenen Waren wie Rollstühlen und anderen Fahrzeugen für Behinderte, Gehhilfen/Rollatoren und Betten für Krankenanstalten angebracht werden.

(*) Siehe Abbildung.

39269097

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3926, 392690 und 39269097.

Der Hauptverwendungszweck des Rads ist aufgrund seiner objektiven Merkmale nicht zu bestimmen, da es beispielsweise gleichermaßen für Waren der Position 8713 (Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte), der Position 9021 (Gehhilfen/Rollatoren) und der Position 9402 (Betten für Krankenanstalten) verwendet werden kann. Eine Einreihung als Teil einer bestimmten Ware ist daher ausgeschlossen.

Das Rad ist eine zusammengesetzte Ware aus verschiedenen Stoffen oder Bestandteilen (Kunststoffe und Kohlenstoffstahl). Der Stoff oder Bestandteil, der dem Rad seinen wesentlichen Charakter verleiht, ist die Felge aus Kunststoff, da sie an der Konstruktion des Rads den größten Anteil hat.

Die Ware ist daher als andere Ware aus Kunststoffen in den KN-Code 39269097 einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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