ANHANG VO (EU) 2013/728

Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung
(1) (2) (3)

Lenkrolle, bestehend aus

einer rechteckigen Platte aus rostfreiem Stahl mit Abmessungen von etwa 14 × 10 cm mit vier Bohrungen für Schrauben,

einem gabelförmigen Gehäuse aus rostfreiem Stahl mit Schwenklager mit einem Drehbereich von 360°,

einem Reifen aus Kautschuk mit einem Durchmesser von etwa 13 cm und einer Breite von etwa 4 cm,

einer Felge aus Kunststoff mit Lager.

Die Lenkrolle kann an verschiedenen Waren wie Einkaufswagen, Betten für Krankenanstalten und anderen Möbeln angebracht werden.

(*) Siehe Abbildung.

73269098

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7326, 732690 und 73269098.

Eine Einreihung in Position 8302 ist ausgeschlossen, da hierher nur Laufrädchen oder -rollen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 75 mm oder einer Breite von nicht mehr als 30 mm gehören (siehe Anmerkung 2 zu Kapitel 83).

Der Hauptverwendungszweck der Lenkrolle ist aufgrund ihrer objektiven Merkmale nicht zu bestimmen, da sie beispielsweise gleichermaßen für Waren der Position 8716 (Einkaufswagen), der Position 9402 (Betten für Krankenanstalten) oder der Position 9403 (andere Möbel) verwendet werden kann. Eine Einreihung als Teil einer bestimmten Ware ist daher ausgeschlossen.

Die Lenkrolle ist eine zusammengesetzte Ware aus verschiedenen Stoffen oder Bestandteilen (rostfreier Stahl, Kautschuk und Kunststoff). Der Stoff oder Bestandteil, der der Lenkrolle ihren wesentlichen Charakter verleiht, ist das Gehäuse aus rostfreiem Stahl, da es die Basis für die Konstruktion der Lenkrolle bildet.

Die Lenkrolle ist daher als andere Ware aus Eisen oder Stahl in den KN-Code 73269098 einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.