ANHANG VO (EU) 2013/729
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Pulverförmiges Erzeugnis der Grünlipp-Muschel (Art Perna canalicula), zur menschlichen Ernährung geeignet. Es ist in Säcken zu 10 kg bis 20 kg aufgemacht. |
03079980 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 zu Kapitel 23 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 0307, 030799 und 03079980. Das Erzeugnis ist zur menschlichen Ernährung geeignet. Daher ist die Einreihung in die Position 2301 ausgeschlossen (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2301, Nummer 1). Das Erzeugnis hat die wesentlichen Merkmale seines Ausgangsstoffs (Muschelpulver) bewahrt. Die Einreihung in die Position 2309 als Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art ist daher gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 23 ausgeschlossen. Das Erzeugnis ist in Anbetracht seiner Merkmale als „Mehl von Weichtieren, genießbar” in die Position 0307 einzureihen. |
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