Präambel VO (EU) 2013/735
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates vom 4. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien(1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Der Rat hat am 4. Februar 2011 die Verordnung (EU) Nr. 101/2011 erlassen.
- (2)
- Die Einträge in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 zu drei Personen sollten ersetzt werden, und es sollte eine neue Begründung für die Aufnahme dieser Personen in die Liste angegeben werden.
- (3)
- Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 sollte entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 31 vom 5.2.2011, S. 1.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.