ANHANG VO (EU) 2013/741

Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnung lediglich richtungweisend, wobei für das Präferenzsystem im Rahmen dieses Anhangs die bei Annahme dieser Verordnung gültigen KN-Codes maßgebend sind.

Laufende Nummer KN-Code Warenbezeichnung Kontingentszeitraum

Jährliche Kontingentsmenge

(in Tonnen Nettogewicht, sofern nicht anders angegeben)

09.7230

020130

020230

Fleisch von Rindern, frisch, gekühlt oder gefroren, ohne Knochen Vom 1.8.2013 bis 31.12.2013 2334
Vom 1.1. bis 31.12.2014 und für jeden Zeitraum danach vom 1.1. bis zum 31.12. 6160 (1)
09.7231 071151 Pilze der Gattung Agaricus, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss ungeeignet Vom 1.8.2013 bis 31.12.2013 42
200310 Pilze der Gattung Agaricus, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht Vom 1.1. bis 31.12.2014 und für jeden Zeitraum danach vom 1.1. bis zum 31.12. 105 (2)
09.7232

22084051

22084099

Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l Vom 1.8.2013 bis 31.12.2013 625 Hektoliter (ausgedrückt in Reinalkoholäquivalent)
Vom 1.1. bis 31.12.2014 und für jeden Zeitraum danach vom 1.1. bis zum 31.12. 1600 Hektoliter (ausgedrückt in Reinalkoholäquivalent)(3)
09.7233

071040

07119030

20019030

20049010

200580

Zuckermais Vom 1.8.2013 bis 31.12.2013 84
20089985 Mais, ausgenommen Zuckermais (Zea mays var. saccharata), in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker Vom 1.1. bis 31.12.2014 und für jeden Zeitraum danach vom 1.1. bis zum 31.12. 210 (4)
09.7234 040310 Joghurt Vom 1.8.2013 bis 31.12.2013 42
Vom 1.1. bis 31.12.2014 und für jeden Zeitraum danach vom 1.1. bis zum 31.12. 105 (2)
09.7235

170113

170114

170191

170199

Rohrzucker ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest, ausgenommen Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen Vom 1.8.2013 bis 31.12.2013 25834 (ausgedrückt in Rohzuckeräquivalent)
Vom 1.1. bis 31.12.2014 und für jeden Zeitraum danach vom 1.1. bis zum 31.12. 63860 (ausgedrückt in Rohzuckeräquivalent)(5)
09.7236 Ex17049099 Andere Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, mit einem Gehalt an Saccharose von 70 GHT oder mehr Vom 1.8.2013 bis 31.12.2013 8334

18061030

18061090

Kakaopulver mit einem Gehalt an Saccharose oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT oder mehr Vom 1.1. bis 31.12.2014 und für jeden Zeitraum danach vom 1.1. bis zum 31.12. 20600 (6)
Ex18062095 Andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg, mit einem Gehalt an Kakaobutter von weniger als 18 GHT und mit einem Gehalt an Saccharose von 70 GHT oder mehr
Ex19019099 Andere Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, mit einem Gehalt an Saccharose von 70 GHT oder mehr

Ex20060031

Ex20060038

Früchte (ohne tropische Früchte und Ingwer), Gemüse, Nüsse (ausgenommen tropische Nüsse), Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert), mit einem Gehalt an Saccharose von 70 GHT oder mehr

Ex20079110

Ex20079920

Ex20079931

Ex20079933

Ex20079935

Ex20079939

Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, mit einem Gehalt an Saccharose von 70 GHT oder mehr
Ex2009 Fruchtsäfte (ausgenommen Tomaten-/Paradeisersaft, Säfte aus tropischen Früchten und Mischungen von Säften aus tropischen Früchten) und Gemüsesäfte, mit einem Wert von 30 EUR oder weniger für 100 kg Eigengewicht, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder mehr

Ex21011298

Ex21012098

Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate mit einem Gehalt an Saccharose von 70 GHT oder mehr
Ex21069098 Andere Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, mit einem Gehalt an Saccharose von 70 GHT oder mehr
Ex33021029 Mischungen von Riechstoffen und Mischungen auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von höchstens 0,5 % vol, mit einem Gehalt an Saccharose von 70 GHT oder mehr
09.7237 040299 Milch und Rahm, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, nicht in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form Vom 1.8.2013 bis 31.12.2013 42
Vom 1.1. bis 31.12.2014 und für jeden Zeitraum danach vom 1.1. bis zum 31.12. 105 (2)

Fußnote(n):

(1)

Mit einer jährlichen Erhöhung um 560 Tonnen ab dem Jahr 2015.

(2)

Mit einer jährlichen Erhöhung um 5 Tonnen ab dem Jahr 2015.

(3)

Mit einer jährlichen Erhöhung um 100 Hektoliter (ausgedrückt in Reinalkoholäquivalent) ab dem Jahr 2015.

(4)

Mit einer jährlichen Erhöhung um 10 Tonnen ab dem Jahr 2015.

(5)

Mit einer jährlichen Erhöhung um 1860 Tonnen (ausgedrückt in Rohzuckeräquivalent) ab dem Jahr 2015.

(6)

Mit einer jährlichen Erhöhung um 600 Tonnen ab dem Jahr 2015.

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