ANHANG VO (EU) 2013/762

Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:

1.
In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 107 (MCPA) wird das Datum 30. April 2016 durch 31. Oktober 2017 ersetzt.
2.
In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 108 (MCPB) wird das Datum 30. April 2016 durch 31. Oktober 2017 ersetzt.
3.
In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 111 (Chlorpyrifos) wird das Datum 30. Juni 2016 durch 31. Januar 2018 ersetzt.
4.
In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 112 (Chlorpyrifos-methyl) wird das Datum 30. Juni 2016 durch 31. Januar 2018 ersetzt.
5.
In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 113 (Maneb) wird das Datum 30. Juni 2016 durch 31. Januar 2018 ersetzt.
6.
In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 114 (Mancozeb) wird das Datum 30. Juni 2016 durch 31. Januar 2018 ersetzt.
7.
In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 115 (Metiram) wird das Datum 30. Juni 2016 durch 31. Januar 2018 ersetzt.

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