Artikel 2 VO (EU) 2013/770

Der für Spanien vorzunehmende Abzug von 75,45 Tonnen für das Jahr 2013 infolge der Überfischung des Kaisergranat-Bestands im Gebiet IX und X, EU-Gewässer von CECAF 34.1.1 (NEP/93411) wird über drei Jahre verteilt.

Unbeschadet einer etwaigen weiteren Quotenanpassung wegen einer möglichen nachfolgenden Überfischung beträgt die jährliche Kürzung der spanischen Quote für den Bestand NEP/93411 jeweils 25,15 Tonnen in den Jahren 2013, 2014 und 2015.

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