Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2013/789
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 16. August 2013
Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,
Johannes Hahn
Mitglied der Kommission
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