Artikel 2 VO (EU) 2013/796
Vorhandene Bestände von 3-Acetyl-2,5-Dimethylthiophen und dieses enthaltende Vormischungen werden so bald wie möglich, spätestens jedoch am 11. Oktober 2013 vom Markt genommen. Vor dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung hergestellte Mischfuttermittel, die 3-Acetyl-2,5-Dimethylthiophen enthalten, können bis 11. Oktober 2013 aufgebraucht werden.
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