ANHANG II VO (EU) 2013/800
Anlage
ERKLÄRUNG
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission für den Flugbetrieb
Betreiber
Name: Ort der Niederlassung oder Wohnort des Betreibers und Ort, von dem aus der Flugbetrieb geleitet wird: Name und Kontaktangaben des verantwortlichen Leiters:Luftfahrzeugbetrieb
Datum der Betriebsaufnahme/Anwendbarkeit der Änderung: Art(en) des Betriebs:-
- Teil-NCC: (Angabe, ob Fluggast- und/oder Frachtbeförderung)
Einzelerklärungen
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- Die Dokumentation des Managementsystems einschließlich des Betriebshandbuchs entspricht den anwendbaren Anforderungen gemäß Teil-ORO, Teil-NCC und Teil-SPA.
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- Alle betriebenen Luftfahrzeuge verfügen über ein gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis und entsprechen der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission.
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- Alle Mitglieder der Flugbesatzung und des Kabinenpersonals, falls anwendbar, sind gemäß den anwendbaren Anforderungen geschult.
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- (falls anwendbar)
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- Jede Änderung des Betriebs, die sich auf die in dieser Erklärung gemachten Angaben auswirkt, wird der zuständigen Behörde gemeldet.
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- Der Betreiber bestätigt, dass die in dieser Erklärung gemachten Angaben zutreffen.
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