Artikel 2 VO (EU) 2013/801
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 642/2009
Die Verordnung (EG) Nr. 642/2009 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
In Artikel 2 werden folgende Begriffsbestimmungen angefügt:
- 12.
- „Netzwerk” bezeichnet eine Kommunikationsinfrastruktur mit einer Verbindungstopologie, einer Architektur, einschließlich der physischen Komponenten, der Organisationsprinzipien sowie der Kommunikationsverfahren und -formate (Protokolle);
- 13.
- „Netzwerk-Port” bezeichnet eine drahtgebundene oder drahtlose physische Schnittstelle zur Netzwerkverbindung an dem Fernsehgerät, über die das Fernsehgerät aus der Ferne aktiviert werden kann;
- 14.
- „vernetztes Fernsehgerät” bezeichnet ein Fernsehgerät, das mit einem Netzwerk verbunden werden kann und einen oder mehrere Netzwerk-Ports aufweist;
- 15.
- „Netzwerk-Verfügbarkeit” bezeichnet die Fähigkeit des Fernsehgerätes, Funktionen wiederaufzunehmen, wenn an einem Netzwerk-Port ein Fernauslösesignal eingeht;
- 16.
- „Fernauslösesignal” bezeichnet ein außerhalb des Fernsehgerätes erzeugtes und über das Netzwerk an das Fernsehgerät übermitteltes Signal;
- 17.
- „vernetzter Bereitschaftsbetrieb” bezeichnet einen Zustand, in dem das Fernsehgerät eine Funktion wiederaufnehmen kann, wenn es über eine Netzwerkverbindung ein Fernauslösesignal erhält;
- 18.
- „vernetztes Fernsehgerät mit HiNA-Funktionen” (Funktionen hoher Netzwerk-Verfügbarkeit) bezeichnet ein Fernsehgerät, das unter anderem die Funktionen eines Routers, Netzwerk-Schalters, Drahtlos-Netzzugangspunkts (kein Endgerät) oder eine Kombination dieser Funktionen erfüllt;
- 19.
- „Router” bezeichnet eine Netzwerkkomponente, deren Hauptfunktion darin besteht, den optimalen Weg für die Übermittlung des Netzwerk-Datenverkehrs zu ermitteln. Router leiten Pakete auf der Grundlage von Informationen der Netzwerkschicht (L3) von einem Netzwerk an ein anderes weiter;
- 20.
- „Netzwerk-Schalter” bezeichnet eine Netzwerkkomponente, deren Hauptfunktion darin besteht, Datenframes auf der Grundlage der Zieladresse jedes Frames zu filtern, weiterzuleiten und zu verteilen. Alle Schalter arbeiten mindestens auf der Ebene der Sicherungsschicht (L2);
- 21.
- „Drahtlos-Netzzugangspunkt” bezeichnet eine Komponente, deren Hauptfunktion darin besteht, IEEE-802.11-(Wi-Fi)-Konnektivität für mehrere Clients herzustellen.
- 2.
-
Anhang I wird wie folgt geändert:
- a)
-
Folgende neuer Teil 3 wird eingefügt:
- 3.
- LEISTUNGSAUFNAHME IM VERNETZTEN BEREITSCHAFTSBETRIEB
- 1.
- Ab 1. Januar 2015 gilt:
- a)
- Möglichkeit zur Deaktivierung der drahtlosen Netzwerkverbindung(en)
Wenn ein vernetztes Fernsehgerät mit einem Drahtlos-Netzwerk verbunden werden kann, so muss es dem Nutzer möglich sein, die Drahtlos-Verbindung(en) mit dem Netzwerk zu deaktivieren. Diese Anforderung gilt nicht für Produkte, die ausschließlich für die Nutzung über eine einzige drahtlose Netzwerkverbindung bestimmt sind und nicht über drahtgebundene Netzwerkverbindungen verfügen.
- b)
- Verbrauchsminimierungsfunktion bei vernetzten Fernsehgeräten
Fernsehgeräte müssen eine Funktion bieten, die folgende Kriterien erfüllt:
Spätestens vier Stunden nach der letzten Nutzerinteraktion und/oder dem letzten Kanalwechsel wird das Fernsehgerät automatisch vom Ein-Zustand in den Zustand des vernetzten Bereitschaftsbetriebs oder einen anderen Zustand versetzt, in dem die anwendbaren Anforderungen an die Leistungsaufnahme für den Zustand des vernetzten Bereitschaftsbetrieb erfüllt werden.
Fernsehgeräte müssen eine Warnmeldung anzeigen, bevor die automatische Umschaltung vom Ein-Zustand in den entsprechenden Zustand/Modus erfolgt. Diese Funktion muss als Standardeinstellung aktiviert sein.
Im Zustand des vernetzten Bereitschaftsbetriebs kann das Fernsehgerät mithilfe der Verbrauchsminimierungsfunktion automatisch in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder in einen anderen Zustand versetzt werden, in dem die geltenden Obergrenzen für die Leistungsaufnahme im Bereitschafts- und/oder Aus-Zustand nicht überschritten werden.
Die Verbrauchsminimierungsfunktion oder eine ähnliche Funktion muss für alle Netzwerk-Ports des vernetzten Fernsehgerätes verfügbar sein.
Die Verbrauchsminimierungsfunktion oder eine ähnliche Funktion muss aktiviert sein, solange nicht alle drahtlosen Netzwerk-Ports deaktiviert sind. Im letzteren Fall muss die Verbrauchsminimierungsfunktion oder eine ähnliche Funktion aktiviert werden, wenn einer der Netzwerk-Ports aktiviert wird.
- c)
- Bei vernetzten Fernsehgeräten, die einen oder mehrere Bereitschaftsmodi aufweisen, müssen die für diesen Bereitschaftsmodus/diese Bereitschaftsmodi geltenden Anforderungen erfüllt sein, wenn alle drahtlosen Netzwerk-Ports deaktiviert sind.
- d)
- Leistungsaufnahme im Zustand des vernetzten Bereitschaftsbetriebs:
Die Leistungsaufnahme von Fernsehgeräten mit HiNA-Funktionen im Zustand des vernetzten Bereitschaftsbetriebs, in den das Fernsehgerät mithilfe der Verbrauchsminimierungsfunktion oder einer ähnlichen Funktion versetzt wird, darf 12,00 Watt nicht überschreiten.
Die Leistungsaufnahme von Fernsehgeräten ohne HiNA-Funktionen im Zustand des vernetzten Bereitschaftsbetriebs, in den das Fernsehgerät mithilfe der Verbrauchsminimierungsfunktion oder einer ähnlichen Funktion versetzt wird, darf 6,00 Watt nicht überschreiten.
- 2.
- Ab 1. Januar 2017 gilt:
Zusätzlich zu den Anforderungen der Nummer 1 Buchstaben a und b gelten folgende Bestimmungen:
- a)
- Bei vernetzten Fernsehgeräten, die einen oder mehrere Bereitschaftsmodi aufweisen, müssen die für diesen Bereitschaftsmodus/diese Bereitschaftsmodi geltenden Anforderungen erfüllt sein, wenn alle drahtgebundenen Netzwerk-Ports vom Netzwerk getrennt und alle drahtlosen Netzwerk-Ports deaktiviert sind.
- b)
- Vernetzte Fernsehgeräte müssen den Vorgaben in Teil 2 Nummer 2 Buchstabe d entsprechen, wenn alle drahtgebundenen Netzwerk-Ports vom Netzwerk getrennt und alle drahtlosen Netzwerk-Ports deaktiviert sind.
- c)
- Leistungsaufnahme im Zustand des vernetzten Bereitschaftsbetriebs:
Die Leistungsaufnahme von Fernsehgeräten mit HiNA-Funktionen im Zustand des vernetzten Bereitschaftsbetriebs, in den das Fernsehgerät mithilfe der Verbrauchsminimierungsfunktion oder einer ähnlichen Funktion versetzt wird, darf 8,00 Watt nicht überschreiten.
Die Leistungsaufnahme von Fernsehgeräten ohne HiNA-Funktionen im Zustand des vernetzten Bereitschaftsbetriebs, in den das Fernsehgerät mithilfe der Verbrauchsminimierungsfunktion oder einer ähnlichen Funktion versetzt wird, darf 3,00 Watt nicht überschreiten.
- 3.
- Ab 1. Januar 2019 gilt:
Zusätzlich zu den Anforderungen der Nummer 1 Buchstaben a und b sowie der Nummer 2 Buchstaben a, b und c gelten für vernetzte Fernsehgeräte mit Ausnahme von HiNA-Geräten sowie von Fernsehgeräten mit HiNA-Funktionen die folgenden Bestimmungen:
Die Leistungsaufnahme von Fernsehgeräten ohne HiNA-Funktionen im Zustand des vernetzten Bereitschaftsbetriebs, in den das Fernsehgerät mithilfe der Verbrauchsminimierungsfunktion oder einer ähnlichen Funktion versetzt wird, darf 2,00 Watt nicht überschreiten.
- b)
- Teil 3 wird zu Teil 4.
- c)
- Teil 4 wird zu Teil 5.
- d)
- Teil 5 wird zu Teil 6.
- e)
-
In Teil 5 Nummer 1 (jetzt Teil 6 Nummer 1) wird nach Buchstabe d der folgende neue Buchstabe e eingefügt:
- e)
-
Für den vernetzten Bereitschaftsbetrieb:
- —
-
die Anzahl und Art der Netzwerk-Ports und (mit Ausnahme drahtloser Netzwerk-Ports) die Angabe, wo sich diese Ports an dem Fernsehgerät befinden; insbesondere ist anzugeben, ob derselbe physische Netzwerk-Port zwei oder mehr Arten von Netzwerk-Ports umfasst;
- —
-
die Angabe, ob alle Netzwerk-Ports vor der Auslieferung deaktiviert werden;
- —
-
die Angabe, ob das Fernsehgerät ein Gerät mit HiNA-Funktionen ist; ansonsten wird angenommen, dass das Fernsehgerät kein HiNA-Gerät und kein Gerät mit HiNA-Funktionen ist.
- f)
-
In Teil 5 Nummer 1 (jetzt Teil 6 Nummer 1) wird nach dem neuen Buchstaben e der folgende neue Buchstabe f eingefügt:
- f)
-
Für jede Art von Netzwerk-Port:
- —
-
die voreingestellte Zeitdauer, nach der das Fernsehgerät mithilfe der Verbrauchsminimierungsfunktion oder einer ähnlichen Funktion automatisch in einen Zustand des vernetzten Bereitschaftsbetriebs versetzt wird,
- —
-
den Auslöser zur Reaktivierung des Fernsehgerätes,
- —
-
die (maximalen) Leistungsspezifikationen,
- —
-
die (maximale) Leistungsaufnahme des Fernsehgerätes im Zustand des vernetzten Bereitschaftsbetriebs, in den das Gerät mithilfe der Verbrauchsminimierungsfunktion oder einer ähnlichen Funktion versetzt wird, wenn nur dieser Port für die Fernaktivierung verwendet wird.
Fehlen diese Angaben, so wird angenommen, dass das Fernsehgerät kein vernetztes Gerät ist.
- g)
- Teil 5 Nummer 1 Buchstabe e wird zu Teil 6 Nummer 1 Buchstabe g.
- h)
-
Der zweite Gedankenstrich in Teil 5 Nummer 2 (jetzt Teil 6 Nummer 2) erhält folgende Fassung:
- —
- für jeden Bereitschafts- und/oder Aus-Zustand und den Zustand des vernetzten Bereitschaftsbetriebs die Leistungsaufnahme in Watt, gerundet auf zwei Dezimalstellen,.
- 3.
-
In Anhang II erhält Nummer 2 folgende Fassung:
- 2.
- Messung der Leistungsaufnahme im Bereitschafts-/Aus-Zustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb
- 4.
-
Anhang III erhält folgende Fassung:
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.