Präambel VO (EU) 2013/801

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte(1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,

nach Anhörung des Ökodesign-Konsultationsforums,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
In Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(2) sind Durchführungsmaßnahmen vorgesehen, wobei die Senkung der Energieverluste bestimmter Produkte im Bereitschaftszustand als eine der Prioritäten genannt wird.
(2)
Im Rahmen einer Studie, die sich mit den technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten von Energieverlusten im Bereitschafts- und im Aus-Zustand befasste, wurde 2006/2007 auch die Leistungsaufnahme elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im vernetzten Bereitschaftsbetrieb behandelt. Die Studie ergab, dass die Netzfähigkeit ein allgemeines Merkmal von Haushalts- und Bürogeräten werden würde. Da zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht ausreichend Daten vorlagen, empfahl der Regelungsausschuss für die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte am 21. Juni 2008, den vernetzten Bereitschaftsbetrieb separat zu behandeln.
(3)
Untersuchungen zum vernetzten Bereitschaftsbetrieb wurden im Ökodesign-Arbeitsprogramm 2009-2011 als Prioritäten genannt. Die Kommission prüfte daher 2010/2011 in einer Vorstudie die technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte des vernetzten Bereitschaftsbetriebs. Die Studie wurde gemeinsam mit Interessenträgern und Betroffenen aus der EU und Drittstaaten durchgeführt, und ihre Ergebnisse wurden veröffentlicht.
(4)
Der Studie zufolge betrug der Stromverbrauch der in der Gemeinschaft verkauften elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräte im Zusammenhang mit dem vernetzten Bereitschaftsbetrieb im Jahr 2010 schätzungsweise 54 TWh, was einem CO2-Ausstoß von 23 Mio. t entspricht. Ohne besondere Maßnahmen wird dieser Verbrauch bis 2020 voraussichtlich auf 90 TWh steigen. Es wurde daher der Schluss gezogen, dass der mit dem vernetzten Bereitschaftsbetrieb verbundene Stromverbrauch deutlich verringert werden kann. Die vorliegende Verordnung soll die Marktverbreitung technischer Lösungen zur Senkung des Stromverbrauchs von Geräten im vernetzten Bereitschaftsbetrieb fördern, um bis 2020 etwa 36 TWh und bis 2025 etwa 49 TWh jährlich im Vergleich zum Szenario mit unveränderten Rahmenbedingungen einzusparen.
(5)
Die Studie ergab insbesondere, dass die Verbrauchsminimierungsfunktion, mit deren Hilfe das Gerät in den Zustand des vernetzten Bereitschaftsbetriebs versetzt wird, solange es seine Hauptfunktion nicht ausführt, für die Umsetzung des Einsparpotenzials von wesentlicher Bedeutung ist. Es wird anerkannt, dass Geräte, die durch einen externen oder internen Auslöser reaktiviert werden, für einen begrenzten Zeitraum unabhängig von ihrer Hauptfunktion/ihren Hauptfunktionen in den aktiven Betrieb übergehen können, um z. B. Wartung oder das Herunterladen von Software zu ermöglichen. Durch die Verbrauchsminimierungsfunktion sollte sichergestellt werden, dass das Produkt nach Ausführung der Aufgaben wieder in den Zustand des vernetzten Bereitschaftsbetriebs versetzt wird.
(6)
Wie die Vorstudie ergab, sollten die Anforderungen an den vernetzten Bereitschaftsbetrieb in Abhängigkeit vom Grad der Netzwerk-Verfügbarkeit differenziert werden. Dazu wurde eine begrenzte Anzahl von Geräten mit hoher Netzwerk-Verfügbarkeit ( „HiNA-Geräte” ) ermittelt, deren Hauptfunktion darin besteht, den Netzwerk-Datenverkehr zu verarbeiten, darunter Router, Netzwerk-Schalter, Drahtlos-Netzzugangspunkte, Hubs und Modems. Da diese Geräte unmittelbar auf eingehende Daten reagieren müssen, kann der Zustand des vernetzten Bereitschaftsbetriebs bei ihnen als gleichwertig mit dem Leerlaufzustand betrachtet werden.
(7)
Da die Funktionen im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb miteinander verbunden sind und die betroffenen Produkte einander entsprechen, sprach sich das Ökodesign-Konsultationsforum am 14. September 2011 dafür aus, Ökodesign-Anforderungen in Bezug auf den vernetzten Bereitschaftsbetrieb im Rahmen einer Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission(3) festzulegen.
(8)
Die Vorschriften für den Bereitschafts- und den Aus-Zustand sowie für den vernetzten Bereitschaftszustand sollten gemeinsam überprüft werden. Da das in der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 für die Überprüfung festgelegte Datum vor dem Inkrafttreten der ersten Stufe der Vorschriften für den vernetzten Bereitschaftsbetrieb liegt, sollte die Überprüfung der genannten Verordnung um ein Jahr verschoben werden.
(9)
Da Fernsehgeräte, die einer produktspezifischen Ökodesign-Durchführungsmaßnahme unterliegen, vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 ausgenommen sind, wurden Ökodesign-Anforderungen an den vernetzten Bereitschaftsbetrieb von Fernsehgeräten in der Verordnung (EG) Nr. 642/2009(4) festgelegt. Wie die Studie zu den technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten des vernetzten Bereitschaftsbetriebs ergab, würden Ökodesign-Anforderungen an den vernetzten Bereitschaftsbetrieb von Fernsehgeräten bis 2020 zu Einsparungen von etwa 10 TWh führen.
(10)
Die Ökodesign-Konsultationsforen(5) vom 16. Dezember 2011 und vom 18. April 2012 empfahlen ferner, für Kaffeemaschinen keine produktspezifischen Durchführungsmaßnahmen festzulegen, sondern die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 in Bezug auf den Bereitschaftszustand für Kaffeemaschinen zu präzisieren.
(11)
In dieser Verordnung werden Vorgaben für die Anwendung der Vorschriften über die Verbrauchsminimierungsfunktion auf Kaffeemaschinen festgelegt, und zwar hinsichtlich der voreingestellten Wartezeit, nach der das Gerät automatisch in den Bereitschafts-/Aus-Zustand versetzt wird.
(12)
Wie die Studie zu den technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten von Haushaltskaffeemaschinen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie ergab, wird eine Begrenzung der Wartezeit, nach der Kaffeemaschinen automatisch in den Bereitschafts-/Aus-Zustand versetzt werden, bis 2020 zu zusätzlichen Einsparungen von mehr als 2 TWh pro Jahr führen. Diese Einsparungen waren bei den Schätzungen für die Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 nicht berücksichtigt worden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10.

(2)

ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 29.

(3)

ABl. L 339 vom 18.12.2008, S. 45.

(4)

ABl. L 191 vom 23.7.2009, S. 42.

(5)

ABl. L 190 vom 18.7.2008, S. 22.

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