Artikel 2 VO (EU) 2013/806

Für die in Artikel 1 genannten Einfuhren wird der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 102/2012 eingeführte Antidumpingzoll außer Kraft gesetzt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.