ANHANG III VO (EU) 2013/807

Liste der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 1, die Preise für im Alter von weniger als acht Monaten geschlachtete Kälber melden

    Belgien

    Deutschland

    Spanien

    Frankreich

    Italien

    Niederlande

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.