Artikel 5 VO (EU) 2013/812
Mess- und Berechnungsmethoden
Die gemäß den Artikeln 3 und 4 bereitzustellenden Informationen sind in Einklang mit Anhang VII und Anhang VIII mithilfe zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Mess- und Berechnungsmethoden, die dem anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen, zu ermitteln.
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