ANHANG V VO (EU) 2013/812
Technische Unterlagen
-
1.
-
WARMWASSERBEREITER
Bei Warmwasserbereitern umfassen die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c genannten technischen Unterlagen:- a)
- Name und Anschrift des Lieferanten,
- b)
- eine für die eindeutige Bestimmung des Warmwasserbereitermodells hinreichend ausführliche Beschreibung;
- c)
- gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen,
- d)
- gegebenenfalls andere Normen oder technische Spezifikationen, die angewandt wurden,
- e)
- Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person,
- f)
- die Ergebnisse der Messungen für die in Anhang VII Nummer 7 angegebenen technischen Parameter;
- g)
- die Ergebnisse der Berechnungen für die in Anhang VIII Nummer 2 angegebenen technischen Parameter;
- h)
- alle bei der Montage, Installation oder Wartung des Warmwasserbereiters zu treffenden besonderen Vorkehrungen.
- 2.
- WARMWASSERSPEICHER
Bei Warmwasserbereitern umfassen die in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c genannten technischen Unterlagen:- a)
- Name und Anschrift des Lieferanten,
- b)
- eine für die eindeutige Bestimmung des Warmwasserspeichermodells hinreichend ausführliche Beschreibung,
- c)
- gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen,
- d)
- gegebenenfalls andere Normen oder technische Spezifikationen, die angewandt wurden,
- e)
- Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person,
- f)
- die Ergebnisse der Messungen für die in Anhang VII Nummer 8 angegebenen technischen Parameter,
- g)
- alle bei der Montage, Installation oder Wartung des Warmwasserspeichers zu treffenden besonderen Vorkehrungen.
- 3.
- SOLAREINRICHTUNGEN
Bei Solareinrichtungen umfassen die in Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe b genannten technischen Unterlagen:- a)
- Name und Anschrift des Lieferanten,
- b)
- eine für die eindeutige Bestimmung der Solareinrichtung hinreichend ausführliche Beschreibung,
- c)
- gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen,
- d)
- gegebenenfalls andere Normen oder technische Spezifikationen, die angewandt wurden,
- e)
- Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person,
- f)
- die Ergebnisse der Messungen für die in Anhang VII Nummer 9 angegebenen technischen Parameter,
- g)
- alle bei der Montage, Installation oder Wartung der Solareinrichtung zu treffenden besonderen Vorkehrungen.
- 4.
- VERBUNDANLAGEN AUS WARMWASSERBEREITERN UND SOLAREINRICHTUNGEN
Bei Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen umfassen die in Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe c genannten technischen Unterlagen:- a)
- Name und Anschrift des Lieferanten,
- b)
- eine für die eindeutige Bestimmung der Verbundanlage aus Warmwasserbereiter und Solareinrichtung hinreichend ausführliche Beschreibung,
- c)
- gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen,
- d)
- gegebenenfalls andere angewandte Normen oder technische Spezifikationen,
- e)
- Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person,
- f)
- technische Parameter:
- —
die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in Prozent, auf die nächste ganze Zahl gerundet,
- —
die technischen Parameter der Nummern 1 bis 3 dieses Anhangs,
- g)
- alle bei der Montage, Installation oder Wartung der Verbundanlage aus Warmwasserbereiter und Solareinrichtung zu treffenden besonderen Vorkehrungen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.