ANHANG V VO (EU) 2013/812

Technische Unterlagen

1.
WARMWASSERBEREITER

Bei Warmwasserbereitern umfassen die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c genannten technischen Unterlagen:
a)
Name und Anschrift des Lieferanten,
b)
eine für die eindeutige Bestimmung des Warmwasserbereitermodells hinreichend ausführliche Beschreibung;
c)
gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen,
d)
gegebenenfalls andere Normen oder technische Spezifikationen, die angewandt wurden,
e)
Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person,
f)
die Ergebnisse der Messungen für die in Anhang VII Nummer 7 angegebenen technischen Parameter;
g)
die Ergebnisse der Berechnungen für die in Anhang VIII Nummer 2 angegebenen technischen Parameter;
h)
alle bei der Montage, Installation oder Wartung des Warmwasserbereiters zu treffenden besonderen Vorkehrungen.

2.
WARMWASSERSPEICHER

Bei Warmwasserbereitern umfassen die in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c genannten technischen Unterlagen:
a)
Name und Anschrift des Lieferanten,
b)
eine für die eindeutige Bestimmung des Warmwasserspeichermodells hinreichend ausführliche Beschreibung,
c)
gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen,
d)
gegebenenfalls andere Normen oder technische Spezifikationen, die angewandt wurden,
e)
Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person,
f)
die Ergebnisse der Messungen für die in Anhang VII Nummer 8 angegebenen technischen Parameter,
g)
alle bei der Montage, Installation oder Wartung des Warmwasserspeichers zu treffenden besonderen Vorkehrungen.

3.
SOLAREINRICHTUNGEN

Bei Solareinrichtungen umfassen die in Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe b genannten technischen Unterlagen:
a)
Name und Anschrift des Lieferanten,
b)
eine für die eindeutige Bestimmung der Solareinrichtung hinreichend ausführliche Beschreibung,
c)
gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen,
d)
gegebenenfalls andere Normen oder technische Spezifikationen, die angewandt wurden,
e)
Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person,
f)
die Ergebnisse der Messungen für die in Anhang VII Nummer 9 angegebenen technischen Parameter,
g)
alle bei der Montage, Installation oder Wartung der Solareinrichtung zu treffenden besonderen Vorkehrungen.

4.
VERBUNDANLAGEN AUS WARMWASSERBEREITERN UND SOLAREINRICHTUNGEN

Bei Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen umfassen die in Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe c genannten technischen Unterlagen:
a)
Name und Anschrift des Lieferanten,
b)
eine für die eindeutige Bestimmung der Verbundanlage aus Warmwasserbereiter und Solareinrichtung hinreichend ausführliche Beschreibung,
c)
gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen,
d)
gegebenenfalls andere angewandte Normen oder technische Spezifikationen,
e)
Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person,
f)
technische Parameter:

die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in Prozent, auf die nächste ganze Zahl gerundet,

die technischen Parameter der Nummern 1 bis 3 dieses Anhangs,

g)
alle bei der Montage, Installation oder Wartung der Verbundanlage aus Warmwasserbereiter und Solareinrichtung zu treffenden besonderen Vorkehrungen.

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