ANHANG II VO (EU) 2013/813

Ökodesign-Anforderungen

1.
ANFORDERUNGEN AN DIE JAHRESZEITBEDINGTE RAUMHEIZUNGS-ENERGIEEFFIZIENZ

a)
Vom 26. September 2015 an dürfen die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und die Wirkungsgrade von Heizgeräten folgende Werte nicht unterschreiten:

    Raumheizgeräte mit Brennstoffheizkessel mit einer Wärmenennleistung ≤ 70 kW und Kombiheizgeräte mit Brennstoffheizkessel mit einer Wärmenennleistung ≤ 70 kW, mit Ausnahme von Heizkesseln des Typs B1 mit einer Wärmenennleistung ≤ 10 kW und Kombiheizkesseln des Typs B1 mit einer Wärmenennleistung ≤ 30 kW:

    Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz darf nicht unter 86 % fallen.

    Heizkessel des Typs B1 mit einer Wärmenennleistung ≤ 10 kW und Kombiheizkessel des Typs B1 mit einer Wärmenennleistung ≤ 30 kW:

    Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz darf nicht unter 75 % fallen.

    Raumheizgeräte mit Brennstoffheizkessel mit einer Wärmenennleistung > 70 kW und ≤ 400 kW sowie Kombiheizgeräte mit Brennstoffheizkessel mit einer Wärmenennleistung > 70 kW und ≤ 400 kW:

    Der Wirkungsgrad bei 100 % der Wärmenennleistung darf nicht unter 86 % und der Wirkungsgrad bei 30 % der Wärmenennleistung darf nicht unter 94 % fallen.

    Elektrische Raumheizgeräte mit Heizkessel und elektrische Kombiheizgeräte mit Heizkessel:

    Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz darf nicht unter 30 % fallen.

    Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung:

    Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz darf nicht unter 86 % fallen.

    Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe, außer Niedertemperatur-Wärmepumpen:

    Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz darf nicht unter 100 % fallen.

    Niedertemperatur-Wärmepumpen:

    Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz darf nicht unter 115 % fallen.

b)
Vom 26. September 2017 an darf die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von elektrischen Raumheizgeräten mit Heizkessel, elektrischen Kombiheizgeräten mit Heizkessel, Raumheizgeräten mit Kraft-Wärme-Kopplung, Raumheizgeräten mit Wärmepumpe und Kombiheizgeräten mit Wärmepumpe nicht unter folgende Werte fallen:

    Elektrische Raumheizgeräte mit Heizkessel und elektrische Kombiheizgeräte mit Heizkessel:

    Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz darf nicht unter 36 % fallen.

    Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung:

    Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz darf nicht unter 100 % fallen.

    Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe, außer Niedertemperatur-Wärmepumpen:

    Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz darf nicht unter 110 % fallen.

    Niedertemperatur-Wärmepumpen:

    Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz darf nicht unter 125 % fallen.

2.
ANFORDERUNGEN AN DIE WARMWASSERBEREITUNGS-ENERGIEEFFIZIENZ

a)
Vom 26. September 2015 an darf die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz von Kombiheizgeräten folgende Werte nicht unterschreiten:

Angegebenes Lastprofil 3XS XXS XS S M L XL XXL 3XL 4XL
Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz 22 % 23 % 26 % 26 % 30 % 30 % 30 % 32 % 32 % 32 %

b)
Vom 26. September 2017 an darf die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz von Kombiheizgeräten folgende Werte nicht unterschreiten:

Angegebenes Lastprofil 3XS XXS XS S M L XL XXL 3XL 4XL
Energieeffizienz der Warmwasserbereitung 32 % 32 % 32 % 32 % 36 % 37 % 38 % 60 % 64 % 64 %

3.
ANFORDERUNGEN AN DEN SCHALLLEISTUNGSPEGEL

Vom 26. September 2015 an darf der Schallleistungspegel von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten mit Wärmepumpe folgende Werte nicht überschreiten:
Wärmenennleistung ≤ 6 kWWärmenennleistung > 6 kW und ≤ 12 kWWärmenennleistung > 12 kW und ≤ 30 kWWärmenennleistung > 30 kW und ≤ 70 kW
Schallleistungspegel (LWA), innenSchallleistungspegel (LWA), außenSchallleistungspegel (LWA), innenSchallleistungspegel (LWA), außenSchallleistungspegel (LWA), innenSchallleistungspegel (LWA), außenSchallleistungspegel (LWA), innenSchallleistungspegel (LWA), außen
60 dB65 dB65 dB70 dB70 dB78 dB80 dB88 dB

4.
ANFORDERUNGEN HINSICHTLICH DES AUSSTOSSES VON STICKOXIDEN

a)
Vom 26. September 2018 an darf der Stickoxidausstoß, angegeben als Stickstoffdioxid, von Heizgeräten folgende Werte nicht überschreiten:

Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Brennstoffheizkessel für den Einsatz gasförmiger Brennstoffe: 56 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;

Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Brennstoffheizkessel für den Einsatz flüssiger Brennstoffe: 120 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;

Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und äußerer Verbrennung für den Einsatz gasförmiger Brennstoffe: 70 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;

Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und äußerer Verbrennung für den Einsatz flüssiger Brennstoffe: 120 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;

Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und Verbrennungsmotor mit innerer Verbrennung für den Einsatz gasförmiger Brennstoffe: 240 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;

Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und Verbrennungsmotor mit innerer Verbrennung für den Einsatz flüssiger Brennstoffe: 420 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;

Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe und äußerer Verbrennung für den Einsatz gasförmiger Brennstoffe: 70 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;

Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe und äußerer Verbrennung für den Einsatz flüssiger Brennstoffe: 120 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;

Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe und Verbrennungsmotor mit innerer Verbrennung für den Einsatz gasförmiger Brennstoffe: 240 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;

Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe und Verbrennungsmotor mit innerer Verbrennung für den Einsatz flüssiger Brennstoffe: 420 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert.

5.
ANFORDERUNGEN AN DIE PRODUKTINFORMATION

Vom 26. September 2015 werden die folgenden Produktinformationen über Heizgeräte bereitgestellt:
a)
Die Anleitungen für Installateure und Endnutzer sowie frei zugängliche Websites der Hersteller, ihrer Bevollmächtigten und Importeure enthalten folgende Bestandteile:

für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Heizkessel sowie Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung die gemäß Anhang III gemessenen und berechneten technischen Parameter in Tabelle 1;

für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe die gemäß Anhang III gemessenen und berechneten technischen Parameter in Tabelle 2;

alle beim Zusammenbau, der Installation oder Wartung des Heizgerätes zu treffenden besonderen Vorkehrungen;

für Heizkessel des Typs B1 und Kombiheizkessel des Typs B1, deren Merkmale und die folgende einheitliche Aufschrift: „Dieser Heizkessel mit Naturzug ist für den Anschluss ausschließlich in bestehenden Gebäuden an eine von mehreren Wohnungen belegte Abgasanlage bestimmt, die die Verbrennungsrückstände aus dem Aufstellraum ins Freie ableitet. Er bezieht die Verbrennungsluft unmittelbar aus dem Aufstellraum und ist mit einer Strömungssicherung ausgestattet. Wegen geringerer Effizienz ist jeder andere Einsatz dieses Heizkessel zu vermeiden — er würde zu einem höheren Energieverbrauch und höheren Betriebskosten führen.” ;

für Wärmeerzeuger, die für mit solchen Wärmeerzeugern auszustattende Heizgeräte oder Heizgerätegehäuse bestimmt sind, deren Merkmale, die Anforderungen für den Zusammenbau, die die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen für Heizgeräte sicherstellen, und gegebenenfalls die Liste der vom Hersteller empfohlenen Zusammenstellungen;

sachdienliche Angaben für das Zerlegen, die Wiederverwendung und/oder die Entsorgung nach der endgültigen Außerbetriebstellung.

b)
Für die Zwecke der Konformitätsbewertung gemäß Artikel 4 müssen die technischen Unterlagen folgende Angaben enthalten:

die unter Buchstabe a angegebenen Angaben,

für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe, wenn die Informationen für ein bestimmtes, aus einer Kombination von Innen- und Außeneinheit bestehendes Modell durch Berechnungen auf der Grundlage der Bauart und/oder Extrapolation von anderen Kombinationen gewonnen wurden, Einzelheiten über diese Berechnungen und/oder Extrapolationen sowie über die zur Verifizierung der Korrektheit der Berechnungen durchgeführten Prüfungen einschließlich genauer Angaben zum mathematischen Modell für die Berechnung der Leistung solcher Kombinationen sowie zu den zur Verifizierung dieses Modells durchgeführten Messungen.

c)
Die folgende Angabe ist dauerhaft auf dem Heizgerät anzubringen:

gegebenenfalls „Heizkessel Typ B1” oder „Kombiheizkessel Typ B1” ,

für Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung die elektrische Leistung.

Tabelle 1

Erforderliche Angaben über Raumheizgeräte mit Heizkessel, Kombiheizgeräte mit Heizkessel und Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung

Modell(e): (Angaben zur Bestimmung des Modells/der Modelle, auf das/die sich die Angaben beziehen)
Brennwertkessel: (Ja/Nein)
Niedertemperatur(**) -Kessel: (Ja/Nein)
B1-Kessel: (Ja/Nein)
Raumheizgerät mit Kraft-Wärme-Kopplung: (Ja/Nein)Falls ja, mit Zusatzheizgerät: (Ja/Nein)
Kombiheizgerät: (Ja/Nein)
AngabeSymbolWertEinheitAngabeSymbolWertEinheit
WärmenennleistungPratedxkWJahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienzηsx%
Elektrische Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Heizkessel: nutzbare WärmeleistungElektrische Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Heizkessel: Wirkungsgrad
Bei Wärmenennleistung und Hochtemperaturbetrieb(*)P4x,xkWBei Wärmenennleistung und Hochtemperaturbetrieb(*)η4x,x%
Bei 30 % der Wärmenennleistung und Niedertemperaturbetrieb(**)P1x,xkWBei 30 % der Wärmenennleistung und Niedertemperaturbetrieb(**)η1x,x%
Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung: nutzbare WärmeleistungRaumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung: Wirkungsgrad
Bei Wärmenennleistung des Raumheizgeräts mit Kraft-Wärme-Kopplung bei ausgeschaltetem ZusatzheizgerätPCHP100 + Sup0x,xkWBei Wärmenennleistung des Raumheizgeräts mit Kraft-Wärme-Kopplung bei ausgeschaltetem ZusatzheizgerätηCHP100 + Sup0x,x%
Bei Wärmenennleistung des Raumheizgeräts mit Kraft-Wärme-Kopplung bei eingeschaltetem ZusatzheizgerätPCHP100 + Sup100x,xkWBei Wärmenennleistung des Raumheizgeräts mit Kraft-Wärme-Kopplung bei eingeschaltetem ZusatzheizgerätηCHP100 + Sup100x,x%
Für Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung: elektrischer WirkungsgradZusatzheizgerät
Bei Wärmenennleistung des Raumheizgeräts mit Kraft-Wärme-Kopplung bei ausgeschaltetem Zusatzheizgerätηel,CHP100 + Sup0x,x%WärmenennleistungPsupx,xkW
Bei Wärmenennleistung des Raumheizgeräts mit Kraft-Wärme-Kopplung bei eingeschaltetem Zusatzheizgerätηel,CHP100 + Sup100x,x%Art der Energiezufuhr
HilfsstromverbrauchSonstige Angaben
bei Volllastelmaxx,xxxkWWärmeverlust im BereitschaftszustandPstbyx,xxxkW
bei Teillastelminx,xxxkWEnergieverbrauch der ZündflammePignx,xxxkW
im BereitschaftszustandPSBx,xxxkWStickoxidausstoßNOxx(mg/kWh)
Kombiheizgeräte:
Angegebenes LastprofilWarmwasserbereitungs-Energieeffizienzηwhx%
Täglicher StromverbrauchQelecx,xxxkWhTäglicher BrennstoffverbrauchQfuelx,xxxkWh
KontaktName und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten

Tabelle 2

Erforderliche Angaben über Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe

Modell(e): (Angaben zur Bestimmung des Modells/der Modelle, auf das/die sich die Angaben beziehen)
Luft-Wasser-Wärmepumpe: (Ja/Nein)
Wasser-Wasser-Wärmepumpe: (Ja/Nein)
Sole-Wasser-Wärmepumpe: (Ja/Nein)
Niedertemperatur-Wärmepumpe: (Ja/Nein)
Mit Zusatzheizgerät: (Ja/Nein)
Kombiheizgerät mit Wärmepumpe: (Ja/Nein)
Die Parameter sind für eine Mitteltemperaturanwendung anzugeben, außer für Niedertemperatur-Wärmepumpen. Für Niedertemperatur-Wärmepumpen sind die Parameter für eine Niedertemperaturanwendung anzugeben.
Die Parameter sind für durchschnittliche Klimaverhältnisse anzugeben:
AngabeSymbolWertEinheitAngabeSymbolWertEinheit
Wärmenennleistung(***)PratedxkWJahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienzηsx,x%
Angegebene Leistung für Teillast bei Raumlufttemperatur 20 °C und Außenlufttemperatur TjAngegebene Leistungszahl oder Heizzahl für Teillast bei Raumlufttemperatur 20 °C und Außenlufttemperatur Tj
Tj = – 7 °CPdhx,xkWTj = – 7 °CCOPd oder PERdx,xx oder x,xoder %
Tj = + 2 °CPdhx,xkWTj = + 2 °CCOPd oder PERdx,xx oder x,xoder %
Tj = + 7 °CPdhx,xkWTj = + 7 °CCOPd oder PERdx,xx oder x,xoder %
Tj = + 12 °CPdhx,xkWTj = + 12 °CCOPd oder PERdx,xx oder x,x%
Tj = BivalenztemperaturPdhx,xkWTj = BivalenztemperaturCOPd oder PERdx,xx oder x,xoder %
Tj = BetriebstemperaturgrenzwertPdhx,xkWTj = BetriebstemperaturgrenzwertCOPd oder PERdx,xx oder x,xoder %
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen: Tj = – 15 °C (wenn TOL < – 20 °C)Pdhx,xkWFür Luft-Wasser-Wärmepumpen: Tj = – 15 °C (wenn TOL < – 20 °C)COPd oder PERdx,xx oder x,xoder %
BivalenztemperaturTbivx°CFür Luft-Wasser-Wärmepumpen: Betriebsgrenzwert-TemperaturTOLx°C
Leistung bei zyklischem Intervall-HeizbetriebPcychx,xkWLeistungszahl bei zyklischem IntervallbetriebCOPcyc oder PERcycx,xx oder x,xoder %
Minderungsfaktor(****)Cdhx,xGrenzwert der Betriebstemperatur des HeizwassersWTOLx°C
Stromverbrauch in anderen Betriebsarten als dem BetriebszustandZusatzheizgerät
Aus-ZustandPOFFx,xxxkWWärmenennleistung(***)Psupx,xkW
Thermostat-aus-ZustandPTOx,xxxkW
BereitschaftszustandPSBx,xxxkWArt der Energiezufuhr
Betriebszustand mit KurbelgehäuseheizungPCKx,xxxkW
Sonstige Elemente
Leistungssteuerungfest/veränderlichFür Luft-Wasser-Wärmepumpen: Nenn-Luftdurchsatz, außenxm3/h
Schallleistungspegel, innen/außenLWAx/xdBFür Wasser/Sole-Wasser-Wärmepumpen: Wasser- oder Sole-Nenndurchsatzxm3/h
StickoxidausstoßNOxx(mg/kWh)
Kombiheizgerät mit Wärmepumpe
Angegebenes LastprofilxWarmwasserbereitungs-Energieeffizienzηwhx%
Täglicher StromverbrauchQelecx,xxxkWhTäglicher BrennstoffverbrauchQfuelx,xxxkWh
KontaktName und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten

Fußnote(n):

(*)

Hochtemperaturbetrieb bedeutet eine Rücklauftemperatur von 60 °C am Heizgeräteinlass und eine Vorlauftemperatur von 80 °C am Heizgerätauslass.

(**)

Niedertemperaturbetrieb bedeutet eine Rücklauftemperatur (am Heizgeräteeinlass) für Brennwertkessel von 30 °C, für Niedertemperaturkessel von 37 °C und für andere Heizgeräte von 50 °C.

(***)

Für Heizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe ist die Wärmenennleistung Prated gleich der Auslegungslast im Heizbetrieb Pdesignh und die Wärmenennleistung eines Zusatzheizgerätes Psup gleich der zusätzlichen Heizleistung sup(Tj).

(****)

Wird der Cdh-Wert nicht durch Messung bestimmt, gilt für den Minderungsfaktor der Vorgabewert Cdh = 0,9.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.