ANHANG II VO (EU) 2013/814

Ökodesign-Anforderungen

1.
ÖKODESIGN-ANFORDERUNGEN AN WARMWASSERBEREITER

1.1.
Anforderungen an die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz

a)
Ab dem 26. September 2015 darf die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz von Warmwasserbereitern folgende Werte nicht unterschreiten:

Angegebenes Lastprofil

3XS XXS XS S M L XL XXL 3XL 4XL
Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz 22 % 23 % 26 % 26 % 30 % 30 % 30 % 32 % 32 % 32 %
Bei Angabe smart = 1 außerdem: Berechnung der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz für smart = 0, geprüft bei dem angegebenen Lastprofil 19 % 20 % 23 % 23 % 27 % 27 % 27 % 28 % 28 % 28 %

b)
Ab dem 26. September 2017 darf die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz von Warmwasserbereitern folgende Werte nicht unterschreiten:

Angegebenes Lastprofil

3XS XXS XS S M L XL XXL 3XL 4XL
Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz 32 % 32 % 32 % 32 % 36 % 37 % 37 % 37 % 37 % 38 %
Bei Angabe smart = 1 außerdem: Berechnung der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz für smart = 0, geprüft bei dem angegebenen Lastprofil 29 % 29 % 29 % 29 % 33 % 34 % 35 % 36 % 36 % 36 %

c)
Ab dem 26. September 2018 darf die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz von Warmwasserbereitern folgende Werte nicht unterschreiten:

Angegebenes Lastprofil

XXL 3XL 4XL
Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz 60 % 64 % 64 %

1.2.
Anforderungen an das Speichervolumen von Speicher-Warmwasserbereitern mit dem angegebenen Lastprofil 3XS, XXS, XS oder S

Ab dem 26. September 2015:
a)
darf das Speichervolumen von Speicher-Warmwasserbereitern mit dem angegebenen Lastprofil 3XS 7 Liter nicht überschreiten;
b)
darf das Speichervolumen von Speicher-Warmwasserbereitern mit dem angegebenen Lastprofil XXS oder XS 15 Liter nicht überschreiten;
c)
darf das Speichervolumen von Speicher-Warmwasserbereitern mit dem angegebenen Lastprofil S 36 Liter nicht überschreiten.

1.3.
Anforderungen an Speicher-Warmwasserbereiter mit dem angegebenen Lastprofil M, L, XL, XXL, 3XL oder 4XL in Bezug auf Mischwasser bei 40 °C

Ab dem 26. September 2015 darf die Menge des Mischwassers bei 40 °C folgende Werte nicht unterschreiten:

Angegebenes Lastprofil

MLXLXXL3XL4XL
Mischwasser bei 40 °C65 Liter130 Liter210 Liter300 Liter520 Liter1040 Liter

1.4.
Anforderungen an den Schallleistungspegel

Ab dem 26. September 2015 darf der Schallleistungspegel von Warmwasserbereitern mit Wärmepumpe folgende Werte nicht überschreiten:
Wärmenennleistung ≤ 6 kWWärmenennleistung > 6 kW und ≤ 12 kWWärmenennleistung > 12 kW und ≤ 30 kWWärmenennleistung > 30 kW und ≤ 70 kW
Schallleistungspegel (LWA) in InnenräumenSchallleistungspegel (LWA) im FreienSchallleistungspegel (LWA) in InnenräumenSchallleistungspegel (LWA) im FreienSchallleistungspegel (LWA) in InnenräumenSchallleistungspegel (LWA) im FreienSchallleistungspegel (LWA) in InnenräumenSchallleistungspegel (LWA) im Freien
60 dB65 dB65 dB70 dB70 dB78 dB80 dB88 dB

1.5.
Anforderungen hinsichtlich des Stickoxidausstoßes

a)
Ab dem 26. September 2018 darf der Stickoxidausstoß von konventionellen Warmwasserbereitern, angegeben als Stickstoffdioxid, folgende Werte nicht überschreiten:

bei konventionellen Warmwasserbereitern, die mit gasförmigen Brennstoffen betrieben werden: 56 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;

bei konventionellen Warmwasserbereitern, die mit flüssigen Brennstoffen betrieben werden: 120 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert.

bei Warmwasserbereitern mit Wärmepumpe und äußerer Verbrennung für den Einsatz gasförmiger Brennstoffe sowie bei solarbetriebenen Warmwasserbereitern für den Einsatz gasförmiger Brennstoffe: 70 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;

bei Warmwasserbereitern mit Wärmepumpe und äußerer Verbrennung für den Einsatz flüssiger Brennstoffe sowie bei solarbetriebenen Warmwasserbereitern für den Einsatz flüssiger Brennstoffe: 120 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;

bei Warmwasserbereitern mit Wärmepumpe und innerer Verbrennung für den Einsatz gasförmiger Brennstoffe: 240 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert;

bei Warmwasserbereitern mit Wärmepumpe und innerer Verbrennung für den Einsatz flüssiger Brennstoffe: 420 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert.

1.6.
Anforderungen an die Produktinformationen zu Warmwasserbereitern

Ab dem 26. September 2015 müssen die Anleitungen für Installateure und Endnutzer sowie frei zugängliche Websites der Hersteller, ihrer bevollmächtigten Vertreter und Importeure und die technischen Unterlagen für die Konformitätsbewertung gemäß Artikel 4 folgende Angaben enthalten:
a)
Angaben zu dem Modell/den Modellen, einschließlich gleichwertiger Modelle, auf das/die sich die Angaben beziehen;
b)
die Ergebnisse der Messungen für die in Anhang III Nummer 6 angegebenen technischen Parameter;
c)
die Ergebnisse der Berechnungen für die in Anhang IV Nummer 2 angegebenen technischen Parameter;
d)
alle bei der Montage, Installation oder Wartung des Warmwasserbereiters zu treffenden besonderen Vorkehrungen;
e)
bei Wärmeerzeugern, die für mit solchen Wärmeerzeugern auszustattende Warmwasserbereiter oder Warmwasserbereitergehäuse ausgelegt sind: ihre Merkmale, die Anforderungen an die Montage, um die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen an Warmwasserbereiter sicherzustellen, und gegebenenfalls die Liste der vom Hersteller empfohlenen Zusammenstellungen;
f)
sachdienliche Angaben für das Zerlegen, die Wiederverwertung und/oder die Entsorgung nach der endgültigen Außerbetriebnahme.

2.
ÖKODESIGN-ANFORDERUNGEN AN WARMWASSERSPEICHER

2.1.
Anforderungen hinsichtlich der Warmhalteverluste

Ab dem 26. September 2017 dürfen die Warmhalteverluste S von Warmwasserspeichern mit dem Speichervolumen V in Litern folgenden Wert nicht überschreiten: 16,66 8,33 V0,4 W

2.2.
Anforderungen an die Produktinformationen zu Warmwasserspeichern

Ab dem 26. September 2015 müssen die Anleitungen für Installateure und Endnutzer sowie frei zugängliche Websites der Hersteller, ihrer bevollmächtigten Vertreter und Importeure und die technischen Unterlagen für die Konformitätsbewertung nach Artikel 4 folgende Angaben enthalten:
a)
Angaben zu dem Modell/den Modellen, einschließlich gleichwertiger Modelle, auf das/die sich die Angaben beziehen;
b)
die Ergebnisse der Messungen für die in Anhang III Nummer 7 angegebenen technischen Parameter;
c)
alle bei der Montage, Installation oder Wartung des Warmwasserspeichers zu treffenden besonderen Vorkehrungen;
d)
sachdienliche Angaben für das Zerlegen, die Wiederverwertung oder die Entsorgung nach der endgültigen Außerbetriebnahme.

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