ANHANG VI VO (EU) 2013/814

Richtwerte gemäß Artikel 6

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung wurden folgende Werte für die besten auf dem Markt verfügbaren Technologien für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher hinsichtlich der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz, des Schallleistungspegels, der Warmhalteverluste und des Stickoxidausstoßes ermittelt:
1.
RICHTWERTE FÜR DIE WARMWASSERBEREITUNGS-ENERGIEEFFIZIENZ VON WARMWASSERBEREITERN:

Angegebenes Lastprofil 3XS XXS XS S M L XL XXL 3XL 4XL
Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz 35 % 35 % 38 % 38 % 75 % 110 % 115 % 120 % 130 % 130 %

2.
RICHTWERTE FÜR DEN SCHALLLEISTUNGSPEGEL (LWA) VON WARMWASSERBEREITERN MIT WÄRMEPUMPE IM FREIEN:

a)
Wärmenennleistung ≤ 6 kW: 39 dB;
b)
Wärmenennleistung > 6 kW und ≤ 12 kW: 40 dB;
c)
Wärmenennleistung > 12 kW und ≤ 30 kW: 41 dB;
d)
Wärmenennleistung > 30 kW und ≤ 70 kW: 67 dB.

3.
RICHTWERT FÜR DIE WARMHALTEVERLUSTE VON WARMWASSERSPEICHERN MIT DEM SPEICHERVOLUMEN V IN LITERN:

5 4,16 V0,4 Watt

4.
RICHTWERT FÜR DEN STICKOXIDAUSSTOSS KONVENTIONELLER MIT GASFÖRMIGEN BRENNSTOFFEN BETRIEBENER WARMWASSERBEREITER, ANGEGEBEN IN STICKSTOFFDIOXID:

35 mg/kWh Brennstoffeinsatz als Brennwert.

Aus den Richtwerten der Nummern 1, 2 und 4 lässt sich nicht notwendigerweise schließen, dass eine Kombination dieser Werte von einem einzelnen Warmwasserbereiter erreicht werden kann.

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