ANHANG I VO (EU) 2013/833

Gebräuchliche Bezeichnung, Kennnummer IUPAC-Bezeichnung Reinheit(1) Datum der Genehmigung Befristung der Genehmigung Sonderbestimmungen

Pyriofenon:

CAS-Nr. 688046-61-9

CIPAC-Nr. 827

(5-Chlor-2-methoxy-4-methyl-3-pyridyl)(4,5,6-trimethoxy-o-tolyl)methanon ≥ 965 g/kg 1. Februar 2014 31. Januar 2024

Bei der Anwendung der einheitlichen Grundsätze gemäß Artikel 29 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind die Schlussfolgerungen des vom Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 16. Juli 2013 abgeschlossenen Überprüfungsberichts für Pyriofenon und insbesondere dessen Anlagen I und II zu berücksichtigen.

Die Anwendungsbedingungen umfassen gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikobegrenzung.

Der Antragsteller legt bestätigende Informationen vor über

a)
die Identität zweiter Verunreinigungen zur Untermauerung der vorläufigen Spezifikation;
b)
die toxikologische Relevanz der Verunreinigungen in der vorgeschlagenen technischen Spezifikation mit Ausnahme der Verunreinigung, für die eine Untersuchung der akuten oralen Toxizität und ein Ames-Test durchgeführt wurden.

Der Antragsteller legt der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Behörde diese Informationen spätestens am 31. Januar 2016 vor.

Fußnote(n):

(1)

Nähere Angaben zur Identität und Spezifikation der Wirkstoffe sind im betreffenden Überprüfungsbericht enthalten.

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