ANHANG VO (EU) 2013/913

Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert:

1.
Der Eintrag E 950 in der Lebensmittelunterkategorie 04.2.5.3 „Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse” erhält folgende Fassung:

E 950 Acesulfam K 1000 Nur brennwertverminderte Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse und brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Trockenfruchtbasis

2.
Die Einträge E 952, E 954, E 955, E 959 und E 960 in der Lebensmittelunterkategorie 04.2.5.3 „Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse” erhalten folgende Fassung:

E 952 Cyclohexylsulfaminsäure und ihre Na- und Ca-Salze 500 (51) Nur brennwertverminderte Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse und brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Trockenfruchtbasis
E 954 Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze 200 (52) Nur brennwertverminderte Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse und brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Trockenfruchtbasis
E 955 Sucralose 400 Nur brennwertverminderte Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse und brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Trockenfruchtbasis
E 959 Neohesperidin DC 50 Nur brennwertverminderte Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse und brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Trockenfruchtbasis
E 960 Steviolglycoside 200 (60) Nur brennwertverminderte Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse und brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Trockenfruchtbasis

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