ANHANG VO (EU) 2013/922
Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnung lediglich richtungweisend, wobei für das Präferenzsystem im Rahmen dieses Anhangs die bei Annahme dieser Verordnung gültigen KN-Codes maßgebend sind.
Laufende Nummer | KN-Code | Warenbezeichnung | Kontingentszeitraum |
Jährliche Kontingentsmenge (Nettogewicht in Tonnen, sofern nichts anderes angegeben) |
---|---|---|---|---|
09.7315 |
0201 0202 |
Fleisch von Rindern, frisch, gekühlt oder gefroren | Vom 1.8.2013 bis 31.12.2013 | 209 (1) |
Vom 1.1. bis 31.12.2014 und für jeden Zeitraum danach vom 1.1. bis zum 31.12. | 525 (1) (2) |
Fußnote(n):
- (1)
Wie folgt in Schlachtkörperäquivalenten ausgedrückt: 100 kg Fleisch mit Knochen entsprechen 70 kg Fleisch ohne Knochen.
- (2)
Mit einer jährlichen Erhöhung um 25 Tonnen ab dem 1.1.2015.
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