ANHANG VO (EU) 2013/923
Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnung lediglich richtungweisend, wobei für das Präferenzsystem im Rahmen dieses Anhangs die bei Annahme dieser Verordnung gültigen KN-Codes maßgebend sind.
Laufende Nummer | KN-Code | Warenbezeichnung | Kontingentszeitraum |
Jährliche Kontingentsmenge (Nettogewicht in Tonnen, sofern nichts anderes angegeben) |
---|---|---|---|---|
09.7310 |
22084051 22084099 |
Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l | Vom 1.8.2013 bis 31.12.2013 | 417 Hektoliter (ausgedrückt in Reinalkoholäquivalent) |
Vom 1.1. bis 31.12.2014 und für jeden Zeitraum danach vom 1.1. bis zum 31.12. | 1050 Hektoliter (ausgedrückt in Reinalkoholäquivalent)(1) | |||
09.7311 |
170113 170114 170191 170199 |
Rohr- oder Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest, ausgenommen Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen | Vom 1.8.2013 bis 31.12.2013 | 5000 (ausgedrückt in Rohzuckeräquivalent) |
170230 | Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT | Vom 1.1. bis 31.12.2014 und für jeden Zeitraum danach vom 1.1. bis zum 31.12. | 12360 (ausgedrückt in Rohzuckeräquivalent)(2) | |
17024090 | Glucose und Glucosesirup, ausgenommen Isoglucose, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker | |||
170250 | Chemisch reine Fructose | |||
17049099 | Andere Zuckerwaren ohne Kakaogehalt | |||
17029030 17029050 17029071 17029075 17029079 17029080 17029095 |
Andere Zucker, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT, ausgenommen chemisch reine Maltose | |||
18061030 18061090 |
Kakaopulver mit einem Gehalt an Saccharose oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT oder mehr | |||
ex18062095 | Andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg, mit einem Gehalt an Kakaobutter von weniger als 18 GHT und mit einem Gehalt an Saccharose von 70 GHT oder mehr | |||
ex18069090 | Andere Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Saccharose von 70 GHT oder mehr (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) | |||
19019099 | Andere Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT; andere Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT | |||
20060031 20060038 |
Früchte (ohne tropische Früchte und Ingwer), Gemüse, Nüsse (ausgenommen tropische Nüsse), Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert) | |||
20079110 20079920 20079931 20079933 20079935 20079939 |
Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt | |||
ex2009 | Fruchtsäfte (ausgenommen Tomaten-/ Paradeisersaft, Säfte aus tropischen Früchten und Mischungen von Säften aus tropischen Früchten) und Gemüsesäfte, mit einem Wert von 30 EUR oder weniger für 100 kg Eigengewicht, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder mehr | |||
ex21011298 ex21012098 |
Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate mit einem Gehalt an Saccharose von 70 GHT oder mehr | |||
ex21069098 | Andere Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, mit einem Gehalt an Saccharose von 70 GHT oder mehr | |||
33021029 | Mischungen von Riechstoffen und Mischungen auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von höchstens 0,5 % vol. |
Fußnote(n):
- (1)
Mit einer jährlichen Erhöhung um 50 Hektoliter (ausgedrückt in Reinalkoholäquivalent) ab dem 1.1.2015.
- (2)
Mit einer jährlichen Erhöhung um 360 Tonnen (ausgedrückt in Rohzuckeräquivalent) ab dem 1.1.2015.
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