ANHANG VO (EU) 2013/923

Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnung lediglich richtungweisend, wobei für das Präferenzsystem im Rahmen dieses Anhangs die bei Annahme dieser Verordnung gültigen KN-Codes maßgebend sind.

Laufende Nummer KN-Code Warenbezeichnung Kontingentszeitraum

Jährliche Kontingentsmenge

(Nettogewicht in Tonnen, sofern nichts anderes angegeben)

09.7310

22084051

22084099

Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l Vom 1.8.2013 bis 31.12.2013 417 Hektoliter (ausgedrückt in Reinalkoholäquivalent)
Vom 1.1. bis 31.12.2014 und für jeden Zeitraum danach vom 1.1. bis zum 31.12. 1050 Hektoliter (ausgedrückt in Reinalkoholäquivalent)(1)
09.7311

170113

170114

170191

170199

Rohr- oder Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest, ausgenommen Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen Vom 1.8.2013 bis 31.12.2013 5000 (ausgedrückt in Rohzuckeräquivalent)
170230 Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT Vom 1.1. bis 31.12.2014 und für jeden Zeitraum danach vom 1.1. bis zum 31.12. 12360 (ausgedrückt in Rohzuckeräquivalent)(2)
17024090 Glucose und Glucosesirup, ausgenommen Isoglucose, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker
170250 Chemisch reine Fructose
17049099 Andere Zuckerwaren ohne Kakaogehalt

17029030

17029050

17029071

17029075

17029079

17029080

17029095

Andere Zucker, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT, ausgenommen chemisch reine Maltose

18061030

18061090

Kakaopulver mit einem Gehalt an Saccharose oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT oder mehr
ex18062095 Andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg, mit einem Gehalt an Kakaobutter von weniger als 18 GHT und mit einem Gehalt an Saccharose von 70 GHT oder mehr
ex18069090 Andere Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Saccharose von 70 GHT oder mehr (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet)
19019099 Andere Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT; andere Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT

20060031

20060038

Früchte (ohne tropische Früchte und Ingwer), Gemüse, Nüsse (ausgenommen tropische Nüsse), Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert)

20079110

20079920

20079931

20079933

20079935

20079939

Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt
ex2009 Fruchtsäfte (ausgenommen Tomaten-/ Paradeisersaft, Säfte aus tropischen Früchten und Mischungen von Säften aus tropischen Früchten) und Gemüsesäfte, mit einem Wert von 30 EUR oder weniger für 100 kg Eigengewicht, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder mehr

ex21011298

ex21012098

Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate mit einem Gehalt an Saccharose von 70 GHT oder mehr
ex21069098 Andere Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, mit einem Gehalt an Saccharose von 70 GHT oder mehr
33021029 Mischungen von Riechstoffen und Mischungen auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von höchstens 0,5 % vol.

Fußnote(n):

(1)

Mit einer jährlichen Erhöhung um 50 Hektoliter (ausgedrückt in Reinalkoholäquivalent) ab dem 1.1.2015.

(2)

Mit einer jährlichen Erhöhung um 360 Tonnen (ausgedrückt in Rohzuckeräquivalent) ab dem 1.1.2015.

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