Artikel 1 VO (EU) 2013/937

Auf der Grundlage der bis zum 1. Juli 2013 eingegangenen Mitteilungen der betreffenden Mitgliedstaaten gemäß Artikel 38 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 sind die Zuteilungskoeffizienten und die sich hieraus ergebende je Mitgliedstaat für die Jahre 2013 bis 2018 insgesamt verfügbare EU-Beteiligung im Anhang der vorliegenden Verordnung festgelegt.

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