Artikel 210 UZK (VO (EU) 2013/952)
Geltungsbereich
Waren können in die folgenden Arten besonderer Verfahren übergeführt werden:
- a)
- Versand – umfasst den externen und den internen Versand,
- b)
- Lagerung – umfasst das Zolllager und Freizonen,
- c)
- Verwendung – umfasst die vorübergehende Verwendung und die Endverwendung,
- d)
- Veredelung – umfasst die aktive und die passive Veredelung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.