Artikel 279 UZK (VO (EU) 2013/952)

Befugnisübertragung

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 284 delegierte Rechtsakte zu erlassen, in denen die Regeln für den Austausch und die Speicherung von Daten in den in Artikel 278 genannten Fällen festgelegt werden.

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