ANHANG VO (EU) 2014/1

ANHANG III

Länder (1), die nach der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b begünstigt sind

Spalte A:
alphabetischer Code gemäß dem Verzeichnis der Länder und Gebiete für die Statistik des Außenhandels der Union
Spalte B:
Name
A B
AM Armenien
BO Bolivien
CR Costa Rica
CV Kap Verde
EC Ecuador
GE Georgien
MN Mongolei
PE Peru
PK Pakistan
PY Paraguay

Länder, die nach der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b begünstigt, aber für alle oder bestimmte Waren mit Ursprung im jeweiligen Land vorübergehend von dieser Regelung ausgenommen sind

Spalte A:
alphabetischer Code gemäß dem Verzeichnis der Länder und Gebiete für die Statistik des Außenhandels der Union
Spalte B:
Name
A B

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