Artikel 2 VO (EU) 2014/1016

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 1 Buchstabe a gilt ab dem 1. Oktober 2014.

Artikel 1 Buchstabe b gilt ab dem 1. Januar 2016.

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