ANHANG VO (EU) 2014/1035
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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(*) Siehe Abbildung 1 |
84119900 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2b zu Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Positionen 8411 und 84119900. Eine Einreihung in die Position 8414 als Teile von Kompressoren ist ausgeschlossen, da das Turbinenrad ein Teil ist, das ausschließlich oder hauptsächlich für die Verwendung mit Abgasturbinen der Positionen 8411 bestimmt ist (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 8414, Ausnahme a, und die KN-Erläuterungen zur Unterposition 84149000). Das Turbinenrad ist daher in den KN-Code 84119900 als Teile von Gasturbinen einzureihen. |
(*) Siehe Abbildung 2 |
84119900 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2b zu Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Positionen 8411 und 84119900. Eine Einreihung in die Position 8414 als Teile von Kompressoren ist ausgeschlossen, da das Turbinengehäuse ein Teil ist, das erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die Verwendung mit Abgasturbinen der Positionen 8411 bestimmt ist (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 8414, Ausnahme a, und die KN-Erläuterungen zur Unterposition 84149000). Das Turbinengehäuse ist daher in den KN-Code 84119900 als Teile von Gasturbinen einzureihen. |
Abbildung 1 | Abbildung 2 |
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Fußnote(n):
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