ANHANG VO (EU) 2014/1037

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)
1.
Eine Halbleiterkomponente (so genanntes „LED-Modul” ), bestehend aus einem LED-Chip und einer parallel geschalteten Zener-Schutzdiode in einem Kunststoffgehäuse mit kuppelförmiger, transparenter Kunststoffabdeckung, mit Abmessungen von etwa 7 × 7 × 5 mm, ohne Anschlusspads.

Die Komponente ist insofern untrennbar, als einige Bestandteile zwar theoretisch entfernt und ersetzt werden können, dies aber zeitaufwendig und schwierig ist und daher unter normalen Herstellungsbedingungen unwirtschaftlich wäre.

Das LED-Modul ist so konzipiert, dass es auf Leiterplatten montiert werden kann, etwa durch Löttechniken zur Oberflächenmontage (SMD).

Es ist zur Verwendung in Leuchtanwendungen wie etwa Handyblitzlichtern, Fahrzeugbeleuchtungen, Projektoren, Verkehrsampeln und Haushaltsgeräten aufgemacht.

(*) Siehe Abbildung 1.

85414010

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 8 zu Kapitel 85 und nach dem Wortlaut der KN-Codes 8541, 854140 und 85414010.

Da LED-Chip und Schutzdiode auf praktisch untrennbare Weise verbunden sind und die Schutzdiode nur dazu dient, den LED-Chip vor Überspannung zu schützen, bleiben die Merkmale und Eigenschaften des Moduls als Leuchdiode der Position 8541 grundsätzlich unverändert. Somit ist in Anwendung des letzten Absatzes der Anmerkung 8 zu Kapitel 85 eine Einreihung der Komponente in Position 9405 ausgeschlossen.

Daher ist die Komponente in den KN-Code 85414010 als Leuchtdiode einzureihen.

2.
Eine Halbleiterkomponente mit einem LED-Modul, aufgelötet auf eine Metallkernleiterplatte, mit einer Höhe von etwa 7 mm und einem Durchmesser von etwa 21 mm.

Das LED-Modul besteht aus einem LED-Chip und einer parallel geschalteten Zener-Schutzdiode in einem Kunststoffgehäuse mit kuppelförmiger, transparenter Kunststoffabdeckung.

Die Metallkernleiterplatte ist speziell als Kühlkörper konzipiert; sie weist Lötpads für den Stromanschluss auf und ist zur endgültigen Verwendung in Beleuchtungskörpern geformt.

Die Komponente ist zur Verwendung in Leuchtanwendungen wie etwa Handyblitzlichtern, Fahrzeugbeleuchtungen, Projektoren, Verkehrsampeln und Haushaltsgeräten aufgemacht.

(*) Siehe Abbildung 2.

85414010

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 8 zu Kapitel 85 und nach dem Wortlaut der KN-Codes 8541, 854140 und 85414010.

Obwohl die Komponente aus einem LED-Modul und einer Leiterplatte besteht, die voneinander getrennt werden können, bleibt die Funktion der Komponente dieselbe wie beim einzelnen LED-Modul. Die einzige Funktion der Metallkernleiterplatte ist die Ableitung von Wärme (Kühlkörper), denn die Leiterplatte ist nicht mit Verbindungen zu anderen Komponenten versehen, sondern verbessert lediglich die Ableitung von Wärme vom LED-Modul in die umgebenden Materialien. Somit ist die Komponente als einzelnes LED-Modul einzureihen.

Da LED-Chip und Schutzdiode auf praktisch untrennbare Weise verbunden sind und die Schutzdiode nur dazu dient, den LED-Chip vor Überspannung zu schützen, bleiben die Merkmale und Eigenschaften des Moduls als Leuchdiode der Position 8541 grundsätzlich unverändert. Daher ist in Anwendung des letzten Absatzes der Anmerkung 8 zu Kapitel 85 eine Einreihung der Komponente in Position 9405 ausgeschlossen.

Daher ist die Komponente in den KN-Code 85414010 als Leuchtdiode einzureihen.

3.
Eine Halbleiterkomponente (so genanntes „LED-Paket” , bestehend aus vier LED-Chips jeweils mit einer parallel geschalteten Zener-Schutzdiode in einem Kunststoffgehäuse mit transparentem Glasfenster an der Oberseite und acht Kontaktpads an der Rückseite, mit Abmessungen von etwa 6 × 5 × 1 mm.

Die Komponente ist insofern untrennbar, als einige Bestandteile zwar theoretisch entfernt und ersetzt werden können, dies aber zeitaufwendig und schwierig ist und daher unter normalen Herstellungsbedingungen unwirtschaftlich wäre.

Die LED-Chips sind nicht miteinander verschaltet. LED-Chips und Zener-Dioden sind durch Drahtbonden miteinander verschaltet.

Das LED-Paket ist so konzipiert, dass es auf Leiterplatten montiert werden kann, etwa durch SMD-Löttechniken.

Es ist zur Verwendung in Beleuchtungsanwendungen wie etwa Bühnen- und Showbeleuchtung, Stimmungsbeleuchtung und im Lichtdesign für Innen- und Außenarchitektur aufgemacht.

(*) Siehe Abbildung 3.

85414010

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 8 zu Kapitel 85 und nach dem Wortlaut der KN-Codes 8541, 854140 und 85414010.

Da LED-Chips und Schutzdioden auf praktisch untrennbare Weise verbunden sind und die Schutzdioden nur dazu dienen, die LED-Chips vor Überspannung zu schützen, bleiben, unabhängig von der Anzahl der LED-Chips, die Merkmale und Eigenschaften der Komponente als Leuchdiode der Position 8541 grundsätzlich unverändert. Somit ist in Anwendung des letzten Absatzes der Anmerkung 8 zu Kapitel 85 eine Einreihung der Komponente in Position 9405 ausgeschlossen.

Daher ist die Komponente in den KN-Code 85414010 als Leuchtdiode einzureihen.

4.
Eine Halbleiterkomponente (so genanntes „LED-Array” ), bestehend aus 156 LED-Chips in einem kreisförmigen Kunststoffgehäuse mit transparenter Kunststoffabdeckung und zwei elektrischen Kontaktpads an der Oberseite und einem Kühlkörper aus Metall auf der Rückseite, mit einer Höhe von etwa 2 mm und einem Durchmesser von etwa 49 mm.

Die Komponente ist insofern untrennbar, als einige Bestandteile zwar theoretisch entfernt und ersetzt werden können, dies aber zeitaufwendig und schwierig ist und daher unter normalen Herstellungsbedingungen unwirtschaftlich wäre.

Die LED-Chips sind in einer reihenparallelen Anordnung durch Drahtbonden miteinander verschaltet.

Das LED-Array ist so konzipiert, dass es auf das Endprodukt aufgeschraubt werden muss.

Es ist zur Verwendung in allgemeinen Beleuchtungsanwendungen wie Beleuchtungen im Einzelhandel und im Hotel- und Gaststättengewerbe, Gewerbe- und Büroraumbeleuchtung, Wohnbeleuchtung und Beleuchtung im privaten Bereich, Industriebeleuchtung, Straßen- und Außenbereichsbeleuchtung und in Retrofit-Lampen aufgemacht.

(*) Siehe Abbildung 4.

85414010

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 8 zu Kapitel 85 und nach dem Wortlaut der KN-Codes 8541, 854140 und 85414010.

Da die Komponente nur aus LED-Chips besteht, die auf praktisch untrennbare Weise verbunden sind, fällt die Komponente, unabhängig von der Anzahl der LED-Chips, nach wie vor in die Position 8541. Somit ist in Anwendung des letzten Absatzes der Anmerkung 8 zu Kapitel 85 eine Einreihung der Komponente in Position 9405 ausgeschlossen.

Daher ist die Komponente in den KN-Code 85414010 als Leuchtdiode einzureihen.

Abbildung 1 Abbildung 2
Abbildung 3 Abbildung 4

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildungen dienen nur zur Information.

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