Artikel 1 VO (EU) 2014/1083

Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Kategorie „zootechnische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren” einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

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