ANHANG VO (EU) 2014/1084

In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird in der Lebensmittelkategorie 07.1 „Brot und Brötchen” nach dem Eintrag zum Lebensmittelzusatzstoff E 338-452 folgender Eintrag eingefügt:

E 450 Diphosphate 12000 (4) Nur gekühlte, abgepackte Teige auf Hefebasis, die als Basis für die Zubereitung von Pizzas, Quiches, Kuchen und ähnlichen Erzeugnissen verwendet werden

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