Artikel 1 VO (EU) 2014/1089

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 367/2014 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 1 erhält folgende Fassung:

Artikel 1

Die für Ausgaben des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) verfügbaren Nettobeträge sowie die für die Haushaltsjahre 2014 bis 2020 für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gemäß Artikel 10c Absatz 2 sowie den Artikeln 136, 136a und 136b der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 und gemäß Artikel 14 und Artikel 66 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 zur Verfügung stehenden Beträge sind im Anhang der vorliegenden Verordnung festgesetzt.

2.
Der Anhang erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

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