Abschnitt IV Zolltarifliche Abgabenbegünstigung aufgrund der Beschaffenheit einer Ware VO (EU) 2014/1101

Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) (18) (19) (20) (21) (22) (23) (24) (25) (26) (27) (28) (29) (30) (31) (32) (33) (34) (35) (36) (37) (38) (39) (40) (41) (42) (43) (44) (45) (46) (47) (48) (49) (50) (51) (52) (53) (54) (55) (56) (57) (58) (59) (60) (61) (62) (63) (64) (65) (66) (67) (68) (69) (70) (71) (72) (73) (74) (75) (76) (77) (78) (79) (80) (81) (82) (83) (84) (85) (86) (87) (88) (89) (90) (91) (92) (93) (94) (95) (96) (97) (98) (99) (100) (101) (102) (103) (104) (105) (106) (107) (108) (109) (110) (111) (112) (113) (114) (115) (116) (117) (118) (119) (120) (121) (122) (123) (124) (125) (126) (127) (128) (129) (130) (131) (132) (133) (134) (135) (136) (137) (138) (139) (140) (141) (142) (143) (144) (145) (146) (147) (148) (149) (150) (151) (152) (153) (154) (155) (156) (157) (158) (159) (*)

TEIL I

TITEL I

A. Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur

Für die Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur gelten folgende Grundsätze:
1.
Die Überschriften der Abschnitte, Kapitel und Teilkapitel sind nur Hinweise. Maßgebend für die Einreihung sind der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln und — soweit in den Positionen oder in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist — die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften.
2.
a)
Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat. Sie gilt auch für eine vollständige oder fertige oder nach den vorstehenden Bestimmungen dieser Vorschrift als solche geltende Ware, wenn diese zerlegt oder noch nicht zusammengesetzt gestellt wird.
b)
Jede Anführung eines Stoffes in einer Position gilt für diesen Stoff sowohl in reinem Zustand als auch gemischt oder in Verbindung mit anderen Stoffen. Jede Anführung von Waren aus einem bestimmten Stoff gilt für Waren, die ganz oder teilweise aus diesem Stoff bestehen. Solche Mischungen oder aus mehr als einem Stoff bestehende Waren werden nach den Grundsätzen der Allgemeinen Vorschrift 3 eingereiht.
3.
Kommen für die Einreihung von Waren bei Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 2 b) oder in irgendeinem anderen Fall zwei oder mehr Positionen in Betracht, so wird wie folgt verfahren:

a)
Die Position mit der genaueren Warenbezeichnung geht den Positionen mit allgemeiner Warenbezeichnung vor. Zwei oder mehr Positionen, von denen sich jede nur auf einen Teil der in einer gemischten oder zusammengesetzten Ware enthaltenen Stoffe oder nur auf einen oder mehrere Bestandteile einer für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellung bezieht, werden im Hinblick auf diese Waren als gleich genau betrachtet, selbst wenn eine von ihnen eine genauere oder vollständigere Warenbezeichnung enthält.
b)
Mischungen, Waren, die aus verschiedenen Stoffen oder Bestandteilen bestehen, und für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellungen, die nach der Allgemeinen Vorschrift 3 a) nicht eingereiht werden können, werden nach dem Stoff oder Bestandteil eingereiht, der ihnen ihren wesentlichen Charakter verleiht, wenn dieser Stoff oder Bestandteil ermittelt werden kann.
c)
Ist die Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften 3 a) und 3 b) nicht möglich, wird die Ware der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zugewiesen.

4.
Waren, die nach den vorstehenden Allgemeinen Vorschriften nicht eingereiht werden können, werden in die Position der Waren eingereiht, denen sie am ähnlichsten sind.
5.
Zusätzlich zu den vorstehenden Allgemeinen Vorschriften gilt für die nachstehend aufgeführten Waren Folgendes:

a)
Behältnisse für Fotoapparate, Musikinstrumente, Waffen, Zeichengeräte, Schmuck und ähnliche Behältnisse, die zur Aufnahme einer bestimmten Ware oder Warenzusammenstellung besonders gestaltet oder hergerichtet und zum dauernden Gebrauch geeignet sind, werden wie die Waren eingereiht, für die sie bestimmt sind, wenn sie mit diesen Waren gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden. Diese Allgemeine Vorschrift wird nicht angewendet auf Behältnisse, die dem Ganzen seinen wesentlichen Charakter verleihen.
b)
Vorbehaltlich der vorstehenden Allgemeinen Vorschrift 5 a) werden Verpackungen(1) wie die darin enthaltenen Waren eingereiht, wenn sie zur Verpackung dieser Waren üblich sind. Diese Allgemeine Vorschrift gilt nicht verbindlich für Verpackungen, die eindeutig zur mehrfachen Verwendung geeignet sind.

6.
Maßgebend für die Einreihung von Waren in die Unterpositionen einer Position sind der Wortlaut dieser Unterpositionen, die Anmerkungen zu den Unterpositionen und — sinngemäß — die vorstehenden Allgemeinen Vorschriften. Einander vergleichbar sind dabei nur Unterpositionen der gleichen Gliederungsstufe. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten bei Anwendung dieser Allgemeinen Vorschrift auch die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln.

B. Allgemeine Vorschriften über die Zollsätze

1.
Die Zollsätze für eingeführte Waren mit Ursprung in Ländern, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind, oder in Ländern, mit denen der Europäischen Union die Meistbegünstigungsklausel auf dem Gebiet der Zölle enthaltende Abkommen geschlossen hat, sind die in Spalte 3 des Zolltarifs aufgeführten vertragsmäßigen Zollsätze. Vorbehaltlich abweichender Regelungen sind diese vertragsmäßigen Zollsätze auch anzuwenden auf andere als die vorgenannten Waren bei deren Einfuhr aus allen Drittländern.

Ab 1. Januar 2015 werden die vertragsmäßigen Zollsätze aus der Spalte 3 angewendet.

Sind die autonomen Zollsätze niedriger als die vertragsmäßigen Zollsätze, sind die in einer Fußnote genannten Zollsätze anzuwenden.

2.
Ziffer 1 wird nicht angewendet, wenn besondere autonome Zollsätze für Waren mit Ursprung in bestimmten Ländern vorgesehen sind oder wenn Präferenzzölle aufgrund von Abkommen angewendet werden.
3.
Die Bestimmungen der Ziffern 1 und 2 hindern die Mitgliedstaaten nicht daran, andere Zollsätze als die des Gemeinsamen Zolltarifs anzuwenden, sofern dies durch Recht der Europäischen Union gerechtfertigt ist.
4.
Zollsätze, bei denen als Maßstab Hundertteile angegeben sind, sind Wertzollsätze.
5.
Das Zeichen „EA” bedeutet, dass ein gemäß Anhang 1 festzusetzender Agrarteilbetrag auf die betreffenden Waren zu erheben ist.
6.
Die in den Kapiteln 17 bis 19 angegebenen Zeichen „AD S/Z” bzw. „AD F/M” bedeuten, dass der Höchstzollsatz aus einem Wertzollsatz und einem Zusatzzoll für bestimmte Arten Zucker oder für Mehl besteht. Dieser Zusatzzoll wird gemäß Anhang 1 festgesetzt.
7.
Das in Kapitel 22 angegebene Zeichen „€/% vol/hl” bedeutet, dass ein spezifischer Zoll, ausgedrückt in Euro für jedes Volumenprozent Alkohol je Hektoliter, zu erheben ist. Das bedeutet, dass der Zollsatz für ein Getränk mit einem Alkoholgehalt von 40 % vol wie folgt berechnet wird:

„1 €/% vol/hl” = 1 € × 40 ergibt einen Zollsatz von 40 € je Hektoliter, oder

„1 €/% vol/hl + 5 €/hl” = 1 € × 40 + 5 € ergibt einen Zollsatz von 45 € je Hektoliter.

Das Zeichen „MIN” (z. B. „1,6 €/% vol/hl, MIN 9 €/hl” ) bedeutet, dass der Zollsatz, der auf Grundlage der oben genannten Regel errechnet wird, mit dem Mindestzollsatz verglichen werden muss (z. B. „9 €/hl” ) und der höhere Zollsatz anzuwenden ist.

C. Gemeinsame allgemeine Vorschriften über die Nomenklatur und die Zollsätze

1.
Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden die Vorschriften über den Zollwert außer zur Ermittlung des als Bemessungsgrundlage dienenden Wertes bei Wertzollsätzen auch zur Ermittlung des Wertes verwendet, der als Merkmal zur Abgrenzung bestimmter Positionen oder Unterpositionen dient.
2.
Bei gewichtszollbaren Waren und in den Fällen, in denen das Gewicht als Merkmal zur Abgrenzung bestimmter Positionen oder Unterpositionen dient, gilt als:

a)
„Rohgewicht” das Gewicht der Ware mit ihren sämtlichen Behältnissen oder Verpackungen,
b)
„Eigengewicht” oder „Gewicht” (ohne nähere Bestimmung) das Gewicht der Ware ohne alle Behältnisse oder Verpackungen.

3.
Die Umrechnung des Euro in die nationalen Währungen anderer als den in der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates(2) genannten Mitgliedstaaten (nachstehend: „nicht teilnehmende Mitgliedstaaten” ) erfolgt gemäß Artikel 18 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates(3).
4.
Für bestimmte Waren kann eine Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer besonderen Verwendung gewährt werden:

Zu einer besonderen Verwendung bestimmte Waren, für die der einschlägige Zollsatz nicht niedriger ist als der Zollsatz, der ohne besondere Verwendung anwendbar wäre, sind auch ohne Anwendung der Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABI. L 253 vom 11.10.1993, S. 1) der Unterposition mit besonderer Verwendung zuzuweisen.

TITEL II

A. Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen

1.
Die Erhebung der Zölle wird ausgesetzt für die Waren, die dazu bestimmt sind, beim Bau, bei der Instandsetzung, bei der Instandhaltung oder beim Umbau der in der nachstehenden Übersicht genannten Wasserfahrzeuge eingebaut zu werden, sowie für die Waren, die zur Ausrüstung dieser Wasserfahrzeuge bestimmt sind.
2.
Die Erhebung der Zölle wird ausgesetzt für:

a)
Waren, die dazu bestimmt sind, beim Bau, bei der Instandsetzung, bei der Instandhaltung oder beim Umbau

1)
in ortsfesten Bohr- oder Förderplattformen der Unterposition ex 8430 49 00, die innerhalb oder außerhalb der Hoheitsgewässer der Mitgliedstaaten aufgestellt sind,
2)
in schwimmenden oder tauchenden Bohr- und Förderplattformen der Unterposition 8905 20 00

eingebaut zu werden, sowie für Waren, die zur Ausrüstung dieser Plattformen bestimmt sind.

Als zum Einbau in Bohr- und Förderplattformen bestimmt gelten auch Waren wie Treib- und Schmierstoffe und Gase, die notwendig sind zum Betreiben der Maschinen und Apparate, die nicht dauerhaft diesen Plattformen zugeordnet und deshalb nicht deren Bestandteil sind, wenn sie an Bord der genannten Plattformen zum Bau, zur Instandsetzung, zur Instandhaltung, zum Umbau oder zur Ausrüstung verwendet werden;

b)
Rohre, Kabel und ihre Verbindungsstücke, die dazu bestimmt sind, diese Bohr- oder Förderplattformen mit dem Festland zu verbinden.

KN-CodeWarenbezeichnung8901Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Schleppkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern890110Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe89011010für die Seeschifffahrt890120Tankschiffe89012010für die Seeschifffahrt890130Kühlschiffe, ausgenommen solche der Unterposition 8901 2089013010für die Seeschifffahrt890190andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind89019010für die Seeschifffahrt890200Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe zum Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen89020010für die Seeschifffahrt8903Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanusandere890391Segelboote, auch mit Hilfsmotor89039110für die Seeschifffahrt890392Motorboote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor89039210für die Seeschifffahrt890400Schlepper und Schubschiffe89040010SchlepperSchubschiffe89040091für die Seeschifffahrt8905Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrem Hauptverwendungszweck von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen890510Schwimmbagger89051010für die Seeschifffahrt890590andere89059010für die Seeschifffahrt8906Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und andere Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote89061000Kriegsschiffeandere89069010für die Seeschifffahrt

3.
Die Gewährung dieser Aussetzungen erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen für die zollamtliche Überwachung der Verwendung dieser Waren.

B. Zivile Luftfahrzeuge und für zivile Luftfahrzeuge bestimmte Waren

1.
Zollfrei sind

zivile Luftfahrzeuge;

bestimmte Waren, die zum Bau, zur Instandsetzung, zur Instandhaltung, zum Umbau, zur Änderung oder zur Umrüstung ziviler Luftfahrzeuge verwendet werden und in diesen verbleiben sollen;

Bodengeräte zur Flugausbildung und Teile davon, für die zivile Nutzung bestimmt.

Die Unterpositionen für diese Waren sind in Tabellen in Ziffer 5 aufgeführt.

2.
Zivile Luftfahrzeuge im Sinne der Ziffer 1 erster und zweiter Gedankenstrich sind andere Luftfahrzeuge als solche, die von militärischen oder ähnlichen Behörden in den Mitgliedstaaten genutzt werden und die eine militärische oder vergleichbare Kennzeichnung tragen.
3.
Der Begriff „zivile Luftfahrzeuge” umfasst im Sinne von Ziffer 1 zweiter Gedankenstrich auch Bodengeräte zur Flugausbildung, für zivile Nutzung bestimmt.
4.
Die Zollbefreiung erfolgt vorbehaltlich der in den relevanten rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union festgelegten Bedingungen für die zollamtliche Überwachung solcher Waren (siehe Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABI. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).
5.
Die für eine Zollbefreiung in Betracht kommenden Waren gehören zu den folgenden Positionen und Unterpositionen:

3917 40, 4011 30, 4012 13, 4012 20, 4017 00, 6812 99, 7324 10, 7326 20, 8302 10, 8302 20, 8302 42, 8302 49, 8302 60, 8407 10, 8408 90, 8409 10, 8411, 8412 10, 8412 21, 8412 29, 8412 31, 8412 39, 8412 80 80, 8412 90, 8413 19, 8413 20, 8413 30, 8413 50, 8413 60, 8413 70, 8413 81, 8413 91, 8414 10, 8414 20, 8414 30, 8414 51, 8414 59, 8414 80, 8414 90, 8415 81, 8415 82, 8415 83, 8418 10, 8418 30, 8418 40, 8418 61, 8418 69, 8419 50, 8419 81, 8421 19, 8421 21, 8421 23, 8421 29, 8421 31, 8421 39, 8424 10, 8425 11, 8425 19, 8425 31, 8425 39, 8425 42, 8425 49, 8426 99, 8428 10, 8428 20, 8428 33, 8428 39, 8428 90, 8443 32 10, 8471 41, 8471 49, 8471 50, 8471 60, 8471 70, 8479 90, 8483 10, 8483 30, 8483 40, 8483 50, 8483 60, 8483 90, 8484 10, 8484 90, 8501 32, 8501 52, 8501 61, 8501 62, 8501 63, 8502, 8504 10, 8504 31, 8504 32, 8504 33, 8504 40, 8504 50, 8507, 8511 10, 8511 20, 8511 30, 8511 40, 8511 50, 8511 80, 8517 70 11, 8517 70 15, 8517 70 19, 8518 10, 8518 21, 8518 22, 8518 29, 8518 30, 8518 40, 8518 50, 8519 81 95, 8519 89 90, 8521 10, 8526, 8528 41, 8528 51, 8528 61, 8529 10, 8531 10 95, 8531 20, 8531 80, 8539 10, 8544 30, 8801, 8802 11, 8802 12, 8802 20, 8802 30, 8802 40, 8803 10, 8803 20, 8803 30, 8805 29, 9001 90, 9002 90, 9014 10, 9014 20, 9025, 9026, 9029 20 38, 9030 10, 9030 20, 9030 31, 9030 32, 9030 33, 9030 39, 9030 40, 9030 84, 9030 89, 9030 90, 9031 80, 9032, 9104, 9403 20, 9403 70.

Bei den folgenden Unterpositionen wird eine Zollbefreiung für zivile Luftfahrzeuge nur für die in Spalte 2 beschriebenen Waren gewährt:

UnterpositionWarenbeschreibung
3917 21 90, 3917 22 90, 3917 23 90, 3917 29 00, 3917 31, 3917 33, 3917 39 00, 7413 00, 8307 10, 8307 90mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken
4008 29zugeschnittene Profile
4009 12, 4009 22, 4009 32, 4009 42für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen
3926 90, 4016 10, 4016 93, 4016 99Waren des technischen Bedarfs
4504 90, 4823 90Dichtungen
6812 80andere, ausgenommen Kleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe und Kopfbedeckungen, Papier, Pappe und Filz, Dichtungsmaterial aus zusammengepressten Asbestfasern und Elastomeren, in Platten oder Rollen
6813 20, 6813 81, 6813 89auf der Grundlage von Asbest oder anderen mineralischen Stoffen
7007 21Windschutzscheiben, nicht gerahmt
7312 10, 7312 90ausgerüstet oder gebrauchsfertig
7322 90Heißlufterzeuger und -verteiler, ausgenommen Teile davon
7324 90hygienische Artikel, ausgenommen Teile davon
7304 31, 7304 39, 7304 41, 7304 49, 7304 51, 7304 59, 7304 90, 7306 30, 7306 40, 7306 50, 7306 61, 7306 69, 7608 10, 7608 20für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken
8108 90Rohre für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken
8415 90von Klimageräten der Unterpositionen 8415 81, 8415 82 und 8415 83
8419 90Teile von Wärmeaustauschern
8479 89hydropneumatische Akkumulatoren, mechanische Schubumkehrvorrichtungen, ihrer Beschaffenheit nach besonders bestimmte Toiletteneinheiten, Luftbefeuchter und Luftentfeuchter, nicht elektrische Servo-Vorrichtungen, nicht elektrische Anlasser für Motoren, pneumatische Anlasser für Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propeller-Triebwerke oder andere Gasturbinen, nicht elektrische Scheibenwischer, nicht elektrische Apparate zum Einstellen der Flugzeugpropeller
8501 20, 8501 40mit einer Leistung von mehr als 735 W bis 150 kW
8501 31Motoren mit einer Leistung von mehr als 735 W und Generatoren
8501 33Motoren mit einer Leistung von 150 kW oder weniger und Generatoren
8501 34Generatoren mit einer Leistung von mehr als 375 kW
8501 51mit einer Leistung von mehr als 735 W
8501 53mit einer Leistung von 150 kW oder weniger
8516 80 20nur mit einem einfachen Träger aus Isolierstoff und elektrischen Verbindungen versehen, für den Frostschutz oder zum Entfrosten
8517 69 31, 8517 69 39für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr
8517 12, 8517 61, 8517 62, 8517 69 90Geräte für den Funksprech- und Funktelegrafieverkehr
8522 90Baugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Geräte der Unterpositionen 8519 81 95 und 8519 89 90
8529 90Baugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Geräte der Position 8526
8543 70 90Flugschreiber, elektrische Synchro- und Umformer, Entfroster und Demister mit elektrischen Widerständen
8543 90Baugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Flugschreiber
8803 90 90einschließlich Segelflugzeuge
9014 90für Instrumente, Apparate und Geräte der Unterpositionen 9014 10 und 9014 20
9020 00ausgenommen Teile davon
9029 10elektrische oder elektronische Tourenzähler
9029 90für Tourenzähler, Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser
9031 90der Unterposition 9031 80
9109 10, 9109 90mit einer Breite oder einem Durchmesser von 50 mm oder weniger
9401 10nicht mit Leder überzogen
9405 10, 9405 60aus Kunststoffen oder aus unedlen Metallen
9405 92, 9405 99von Waren der Unterposition 9405 10 oder 9405 60, aus Kunststoffen oder aus unedlen Metallen

6.
Die in Absatz 5 beschriebenen Waren werden in Form von Unterpositionen in den TARIC integriert, mit einem Fußnotenverweis folgenden Wortlauts: Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABI. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

C. Pharmazeutische Erzeugnisse

1.
Die pharmazeutischen Erzeugnisse der nachstehenden Kategorien werden von den Zöllen befreit:

1)
pharmazeutische Substanzen, die sowohl durch die CAS RN (Chemical Abstracts Service Registry Numbers) identifiziert als auch durch die INN (Internationale Freinamen), aufgelistet im Anhang 3, erfasst werden;
2)
Salze, Ester und Hydrate von INN, deren Bezeichnungen sich aus der Kombination eines INN des Anhangs 3 mit Präfixen oder Suffixen des Anhangs 4 ergeben, sofern diese Erzeugnisse in dieselbe sechsstellige HS-Unterposition wie die entsprechenden INN einzureihen sind;
3)
Salze, Ester und Hydrate von INN, die in Anhang 5 aufgeführt sind und nicht in dieselbe sechsstellige HS-Unterposition wie die entsprechenden INN einzureihen sind;
4)
pharmazeutische Zwischenprodukte des Anhangs 6, die durch eine chemische Bezeichnung und eine CAS RN identifiziert sind, von der bei der Herstellung pharmazeutischer Fertigerzeugnisse verwendeten Art.

2.
Sonderfälle:

1)
Die INN umfassen nur solche Substanzen, die in der Liste der von der WHO vorgeschlagenen und empfohlenen INN erfasst sind. Wenn die Anzahl der von einem INN umfassten Substanzen geringer ist als die von der CAS RN identifizierten, dann gilt die Zollfreiheit nur für die von dem INN erfassten Substanzen.
2)
Wird ein Erzeugnis des Anhangs 3 oder 6 durch eine CAS RN bezeichnet, die einem spezifischen Isomer entspricht, so gilt nur für dieses Isomer Zollfreiheit.
3)
Die Doppelderivate (Salze, Ester und Hydrate) von INN, deren Bezeichnungen sich aus der Kombination einer INN des Anhangs 3 mit Präfixen oder Suffixen des Anhangs 4 ergeben, sind zollfrei, sofern sie in dieselbe sechsstellige HS-Unterposition wie die entsprechenden INN einzureihen sind.

Beispiel: Alaninmethylester, Hydrochlorid.

4)
Ist ein INN des Anhangs 3 ein Salz (oder ein Ester), so gilt die Zollfreiheit nur für dieses genannte Salz (oder Ester). Für alle anderen Salze (oder Ester) der zugehörigen Säure, die dem jeweiligen INN entspricht, gilt keine Zollfreiheit.

Beispiel: Oxpreonatkalium (INN): zollfrei,

Oxpreonatnatrium: nicht zollfrei.

D. Verzollung zum Pauschalsatz

1.
Ein pauschaler Zollsatz von 2,5 v. H. des Wertes wird auf Waren angewandt, die

in Sendungen von Privatperson an Privatperson enthalten sind oder

im persönlichen Gepäck der Reisenden eingeführt werden,

sofern solchen Einfuhren keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen.

Dieser pauschale Zollsatz von 2,5 v. H. ist anwendbar, wenn der Wert der eingangsabgabenpflichtigen Waren je Sendung oder je Reisenden 700 EUR nicht übersteigt.

Auf Waren, für die in der Tabelle der Zollsätze der Zollsatz mit „frei” angegeben ist und auf Waren des Kapitels 24, die in einer Sendung oder im persönlichen Gepäck von Reisenden in Mengen enthalten sind, die über die in Artikel 27 bzw. gemäß Artikel 41 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16. November 2009 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen(4) festgesetzten Höchstmengen hinausgehen, wird dieser pauschale Zollsatz nicht angewandt.

2.
Als Einfuhren, denen keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen, gelten:

a)
im Fall von Waren in Sendungen von Privatperson an Privatperson Einfuhren, die

gelegentlich erfolgen und

sich ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind und weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Annahme Anlass geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt, und

der Empfänger vom Absender ohne irgendeine Bezahlung zugesandt erhält;

b)
im Fall von Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden Einfuhren, die

gelegentlich erfolgen und

sich ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden oder von Angehörigen seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sind; dabei dürfen diese Waren weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Annahme Anlass geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt.

3.
Der pauschale Zollsatz wird auf Waren, die unter den Voraussetzungen der Ziffern 1 und 2 eingeführt werden, nicht angewandt, wenn der Zollbeteiligte vor Beginn der Zollabfertigung die Verzollung der Waren nach den für sie geltenden Einfuhrabgaben beantragt hat. In diesem Fall werden für alle Waren, die Gegenstand der Einfuhr sind, unbeschadet der in den Artikeln 25 bis 27 und 41 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 vorgesehenen Befreiungen, die für sie geltenden Einfuhrabgaben erhoben.

Im Sinne von Unterabsatz 1 gelten als Einfuhrabgaben sowohl Zölle und Abgaben gleicher Wirkung als auch sons-tige Einfuhrabgaben im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik oder der Sonderregelungen, die auf bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse Anwendung finden.

4.
Die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten können den Betrag in Landeswährung, der sich bei der Umrechnung des Betrages von 700 € ergibt, auf- bzw. abrunden.
5.
Die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten können den Gegenwert des Betrages von 700 € in Landeswährung unverändert beibehalten, wenn bei der jährlichen Anpassung nach Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 die Umrechnung dieses Betrages vor der Auf- oder Abrundung nach Ziffer 4 dazu führt, dass sich der in Landeswährung ausgedrückte Gegenwert um weniger als 5 v. H. ändert oder dass er sich vermindert.

E. Behältnisse oder Verpackungen

Die nachstehenden Bestimmungen sind anwendbar für die von den Allgemeinen Vorschriften 5 a) und 5 b) erfassten Behältnisse oder Verpackungen, die zur gleichen Zeit wie die Waren, mit denen sie gestellt werden oder die in ihnen verpackt sind, in den freien Verkehr überführt werden:
1.
Soweit die Behältnisse oder Verpackungen entsprechend der Allgemeinen Vorschrift 5 wie die Waren eingereiht werden, mit denen sie gestellt werden oder die in ihnen verpackt sind,

a)
werden sie durch den Zoll wie die Waren erfasst,

wenn die Waren wertzollbar sind oder

wenn die Behältnisse oder Verpackungen zum Zollgewicht der Waren gehören;

b)
sind sie zollfrei,

wenn die Waren zollfrei sind oder

wenn die Waren weder wertzollbar noch gewichtszollbar sind oder

wenn das Gewicht dieser Behältnisse oder Verpackungen nicht zum Zollgewicht der Waren gehört.

2.
Wenn die unter Ziffer 1 Buchstaben a) und b) fallenden Behältnisse oder Verpackungen mehrere Waren verschiedener Gattung enthalten oder mit diesen gestellt werden, wird zur Bestimmung des Zollgewichts oder des Zollwerts das Gewicht oder der Wert der Behältnisse oder Verpackungen anteilig auf das Gewicht oder den Wert der Waren aufgeteilt.

F. Zolltarifliche Abgabenbegünstigung aufgrund der Beschaffenheit einer Ware

1.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine zolltarifliche Abgabenbegünstigung aufgrund der Beschaffenheit von Waren gewährt für:

für die Ernährung ungenießbar gemachte Erzeugnisse,

Saatgut,

Müllergaze, nicht konfektioniert,

bestimmte Arten von frischen Tafeltrauben, Tabak und Nitraten.

Die Unterpositionen(5) für diese Waren sind mit einem Hinweiszeichen auf folgende Fußnote versehen: „Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den Einführenden Vorschriften II.F festgesetzten Voraussetzungen.” oder „Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.”

2.
Waren, für die Ernährung ungenießbar gemacht, die aufgrund ihrer Beschaffenheit zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung zugelassen sind, sind im Anhang 8 unter Bezugnahme auf die Position aufgeführt, ebenso die Beschreibung und Mengenangaben der zugelassenen Vergällungsmittel. Solche Waren gelten als für die Ernährung ungenießbar gemacht, wenn die Mischung aus zu vergällendem Erzeugnis und Vergällungsmittel homogen ist und die Bestandteile der Mischung in wirtschaftlich sinnvoller Weise nicht mehr getrennt werden können.
3.
Die nachstehend aufgeführten Waren sind in die entsprechenden Positionen für Saatgut einzureihen, vorausgesetzt, dass die Waren die einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union erfüllen:

süßer Mais (Zea mays var. saccharata), Spelz, Hybridmais, Reis oder Hybridsorghum zur Aussaat (Richtlinie 66/402/EWG des Rates(6)),

Pflanzkartoffeln (Richtlinie 2002/56/EG des Rates vom 13. Juni 2002(7)),

Ölsamen und ölhaltige Früchte zur Aussaat (Richtlinie 2002/57/EG des Rates vom 13. Juni 2002(8)).

Süßer Mais (Zea mays var. saccharata), Spelz, Hybridmais, Reis, Hybridsorghum oder Ölsamen und ölhaltige Früchte zur Aussaat, die nicht den landwirtschaftlichen Bestimmungen entsprechen, werden zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Beschaffenheit zugelassen, wenn nachgewiesen wird, dass die Ware tatsächlich zur Aussaat bestimmt ist.

4.
Müllergaze, nicht konfektioniert, wird zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Beschaffenheit zugelassen, wenn die Ware unauslöschlich so gekennzeichnet ist, dass sie erkennbar zur Verwendung als Müllergaze oder zu ähnlichen industriellen Zwecken bestimmt ist.
5.
Frische Tafeltrauben, Tabak und Nitrat werden zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Beschaffenheit zugelassen, wenn ein gültiges Zeugnis oder eine Bescheinigung vorgelegt wird. Anhang 9 enthält die für die Zeugnisse und Bescheinigungen geltenden Vorschriften und Muster.

LISTE DER ZEICHEN UND ABKÜRZUNGEN

Kennzeichnet neue Codenummern

Kennzeichnet Codenummern des Vorjahres, jedoch mit anderem Inhalt

AD F/M

Zusatzzoll Mehl

AD S/Z

Zusatzzoll Zucker

b/f

Flasche

cm/s

Zentimeter pro Sekunde

EA

Agrarteilbetrag

Euro

INN

International non-proprietary name

INNM

International non-proprietary name modified

ISO

International Organisation for Standardisation

Kbit

1 024 bits

kg/br

Kilogramm, brutto

kg/net

Kilogramm, netto

kg/net eda

Kilogramm Abtropfgewicht

kg/net mas

Kilogramm netto in der Trockenmasse

MAX

Höchstens

Mbit

1 048 576 bits

MIN

Mindestens

ml/g

Milliliter pro Gramm

mm/s

Millimeter pro Sekunde

ROZ

Research-Oktanzahl

Bemerkung

Die eckigen Klammern in Spalte 1 der Nomenklatur zeigen an, dass diese Position gestrichen ist (Beispiel: Position [1519]). Erscheint in einem Anhang des Zolltarifs ein Verweis auf einen Anhang in eckigen Klammern, zeigt dies an, dass der Inhalt jenes Anhangs gestrichen wurde (Beispiel: [Anhang 7]).

LISTE DER BESONDEREN MASSEINHEITEN

c/k

Anzahl Karat (1 metrisches Karat = 2 × 10–4 kg)

ce/el

Anzahl Zellen

ct/l

Ladetonnen(9)

g

Gramm

gi F/S

Gramm spaltbare Isotope

kg H2O2

Kilogramm Wasserstoffperoxid

kg K2O

Kilogramm Kaliummonoxid

kg KOH

Kilogramm Kaliumhydroxid

kg met.am.

Kilogramm Methylamine

kg N

Kilogramm Stickstoff

kg NaOH

Kilogramm Natriumhydroxid

kg/net eda

Kilogramm Abtropfgewicht

kg P2O5

Kilogramm Diphosphorpentaoxid

kg 90 % sdt

Kilogramm, berechnet auf 90 % trocken

kg U

Kilogramm Uran

1 000 kWh

Tausend Kilowattstunden

l

Liter

1 000 l

Tausend Liter

l alc. 100 %

Liter reiner Alkohol (100 %)

m

Meter

m2

Quadratmeter

m3

Kubikmeter

1 000 m3

Tausend Kubikmeter

pa

Anzahl Paar

p/st

Anzahl Stück

100 p/st

Hundert Stück

1 000 p/st

Tausend Stück

TJ

Terajoule (oberer Heizwert)

Keine besondere Maßeinheit

TEIL II

ABSCHNITT I

Anmerkungen

1.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.

KAPITEL 1

Anmerkung

1.
Zu Kapitel 1 gehören alle lebenden Tiere, ausgenommen:

a)
Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere der Positionen 0301, 0306, 0307 und 0308;
b)
Kulturen von Mikroorganismen und andere Waren der Position 3002;
c)
Tiere der Position 9508.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßigerZollsatz (%)Besondere Maßeinheit0101Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebendPferde01012100reinrassige Zuchttiere(11)freip/st010129andere01012910zum Schlachten(12)freip/st01012990andere11,5p/st01013000Esel7,7p/st01019000andere10,9p/st0102Rinder, lebendHausrinder010221reinrassige Zuchttiere(13)01022110Färsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben)freip/st01022130Kühefreip/st01022190anderefreip/st010229andere01022905der Untergattung Bibos oder Poephagusfreip/standere01022910mit einem Gewicht von 80 kg oder weniger10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10)p/stmit einem Gewicht von mehr als 80 kg bis 160 kg01022921zum Schlachten10,2 + 93,1 €/100 kg/netp/st01022929andere10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10)p/stmit einem Gewicht von mehr als 160 kg bis 300 kg01022941zum Schlachten10,2 + 93,1 €/100 kg/netp/st01022949andere10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10)p/stmit einem Gewicht von mehr als 300 kgFärsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben)01022951zum Schlachten10,2 + 93,1 €/100 kg/netp/st01022959andere10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10)p/stKühe01022961zum Schlachten10,2 + 93,1 €/100 kg/netp/st01022969andere10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10)p/standere01022991zum Schlachten10,2 + 93,1 €/100 kg/netp/st01022999andere10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10)p/stBüffel01023100reinrassige Zuchttiere(13)freip/st010239andere01023910domestizierte Arten10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10)p/st01023990anderefreip/st010290andere01029020reinrassige Zuchttiere(13)freip/standere01029091domestizierte Arten10,2 + 93,1 €/100 kg/net(10)p/st01029099anderefreip/st0103Schweine, lebend01031000reinrassige Zuchttiere(14)freip/standere010391mit einem Gewicht von weniger als 50 kg01039110Hausschweine41,2 €/100 kg/netp/st01039190anderefreip/st010392mit einem Gewicht von 50 kg oder mehrHausschweine01039211Sauen mit einem Gewicht von 160 kg oder mehr, die mindestens einmal geferkelt haben35,1 €/100 kg/netp/st01039219andere41,2 €/100 kg/netp/st01039290anderefreip/st0104Schafe und Ziegen, lebend010410Schafe01041010reinrassige Zuchttiere(15)freip/standere01041030Lämmer (bis zu einem Jahr alt)80,5 €/100 kg/net(10)p/st01041080andere80,5 €/100 kg/net(10)p/st010420Ziegen01042010reinrassige Zuchttiere(15)3,2p/st01042090andere80,5 €/100 kg/net(10)p/st0105Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), lebendmit einem Gewicht von 185 g oder weniger010511Hühnerweibliche Zucht- und Vermehrungsküken01051111Legerassen52 €/1 000 p/stp/st01051119andere52 €/1 000 p/stp/standere01051191Legerassen52 €/1 000 p/stp/st01051199andere52 €/1 000 p/stp/st01051200Truthühner152 €/1 000 p/stp/st01051300Enten52 €/1 000 p/stp/st01051400Gänse152 €/1 000 p/stp/st01051500Perlhühner52 €/1 000 p/stp/standere01059400Hühner20,9 €/100 kg/netp/st010599andere01059910Enten32,3 €/100 kg/netp/st01059920Gänse31,6 €/100 kg/netp/st01059930Truthühner23,8 €/100 kg/netp/st01059950Perlhühner34,5 €/100 kg/netp/st0106Andere Tiere, lebendSäugetiere01061100Primatenfreip/st01061200Wale, Delphine und Tümmler (Säugetiere der Ordnung Cetacea); Rundschwanzseekühe (Manatis) und Gabelschwanzseekühe (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); Robben, Seelöwen und Walrösser (Säugetiere derUnterordnung Pinnipedia)freip/st01061300Kamele (Camelidae)freip/st010614Kaninchen und Hasen01061410Hauskaninchen3,8p/st01061490anderefrei01061900anderefrei01062000Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)freip/stVögel01063100Raubvögelfreip/st01063200Papageienvögel (einschließlich Papageien, Sittiche, Aras und Kakadus)freip/st01063300Strauße; Emus (Dromaius novaehollandiae)freip/st010639andere01063910Tauben6,4p/st01063980anderefreiInsekten01064100Bienenfrei01064900anderefrei01069000anderefrei

KAPITEL 2

Anmerkung

1.
Zu Kapitel 2 gehören nicht:

a)
Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, ungenießbar;
b)
Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002);
c)
tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).

Zusätzliche Anmerkungen

1.
A.
In den Positionen 0201 und 0202 gelten als:

a)
„ganze Tierkörper von Rindern” im Sinne der Unterpositionen 0201 10 und 0202 10 die ganzen Tierkörper von Schlachtrindern nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. Werden die Tierkörper ohne Kopf gestellt, muss Letzterer vom Tierkörper zwischen dem Hinterhauptbein und dem ersten Halswirbel abgetrennt sein. Werden die Tierkörper ohne Füße gestellt, so müssen die Vorderfüße zwischen Carpus und Metacarpus, die Hinterfüße zwischen Tarsus und Metatarsus abgetrennt sein; als „ganzer Tierkörper” gilt auch der vordere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schultern, mit mehr als zehn Rippenpaaren;
b)
„halbe Tierkörper von Rindern” im Sinne der Unterpositionen 0201 10 und 0202 10 die beim symmetrischen Trennen durch die Mitte aller Hals, Brust, Lenden und Beckenwirbel anfallenden Erzeugnisse; als „halber Tierkörper” gilt auch der vordere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit mehr als zehn Rippen;
c)
„quartiers compensés” im Sinne der Unterpositionen 0201 20 20 und 0202 20 10 Warensendungen, die bestehen aus:

den Vordervierteln mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit zehn Rippen, und den Hintervierteln mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit drei Rippen,

oder den Vordervierteln mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit fünf Rippen, mit Bauchlappen und Brust, und den Hintervierteln mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit acht Rippen, abgeschnitten.

Die die „quartiers compensés” bildenden Vorderviertel und Hinterviertel müssen gleichzeitig und in gleicher Anzahl gestellt werden; hierbei müssen die Vorderviertel das gleiche Gesamtgewicht aufweisen wie die Hinterviertel. Die zugelassene Toleranz zwischen den Gewichten der beiden Teile der Sendung beträgt höchstens 5 % des Gesamtgewichts des schwereren Teils (Vorderviertel oder Hinterviertel);

d)
„Vorderviertel, zusammen” im Sinne der Unterpositionen 0201 20 30 und 0202 20 30 der vordere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schultern, mit mindestens vier und höchstens zehn Rippenpaaren (wobei die ersten vier Rippenpaare ganz sein müssen, die übrigen Rippenpaare teilweise abgeschnitten sein können), auch mit Fleisch- und Knochendünnung;
e)
„Vorderviertel, getrennt” im Sinne der Unterpositionen 0201 20 30 und 0202 20 30 der vordere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, mit Hals und Schulter, mit mindestens vier und höchstens zehn Rippen (wobei die ersten vier Rippen ganz sein müssen, die übrigen Rippen teilweise abgeschnitten sein können), auch mit Fleisch- und Knochendünnung;
f)
„Hinterviertel, zusammen” im Sinne der Unterpositionen 0201 20 50 und 0202 20 50 der hintere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Keulen, Roastbeef und Filet, mit mindestens drei ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippenpaaren, auch ohne Hesse, Fleisch- und Knochendünnung;
g)
„Hinterviertel, getrennt” im Sinne der Unterpositionen 0201 20 50 und 0202 20 50 der hintere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit mindestens drei ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen, auch ohne Hesse, Fleisch- und Knochendünnung;
h)
1.
„crops” und „chucks and blades” bezeichnete Teile im Sinne der Unterposition 0202 30 50 das Rückenstück des Vorderviertels einschließlich des oberen Teils der Schulter, das von einem Vorderviertel mit mindestens vier und höchstens zehn Rippen bei einem geraden Schnitt durch den Berührungspunkt der ersten Rippe mit der Brustbeinspitze und dem Ansatzpunkt des Zwerchfellpfeilers bei der zehnten Rippe anfällt;
2.
„briskets” bezeichnete Teilstücke im Sinne der Unterposition 0202 30 50 der untere Teil des Vorderviertels mit Brustspitze, Brustmitte und Querrippe.

B.
Die in der Zusätzlichen Anmerkung 1 A Buchstaben a bis g genannten Erzeugnisse können mit oder ohne Wirbelsäule gestellt werden.
C.
Zur Festlegung der in der Zusätzlichen Anmerkung 1 A genannten ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen werden nur die ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen an der Wirbelsäule berücksichtigt. Wenn die Wirbelsäule entfernt wurde, werden nur die ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen berücksichtigt, die sonst mit der Wirbelsäule verbunden wären.
2.
A.
Es gelten als:

a)
„ganze oder halbe Tierkörper” im Sinne der Unterpositionen 0203 11 10 und 0203 21 10 die Tierkörper von Hausschweinen, entblutet und ausgeweidet, von denen die Borsten und Klauen entfernt sind. Halbe Tierkörper sind die beim Trennen der ganzen Tierkörper durch die Hals, Brust, Lenden und Beckenwirbel und durch das oder entlang dem Brustbein und durch die Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse. Diese ganzen oder halben Tierkörper können mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, Pfoten (Spitzbeine), Flomen, Nieren, Schwanz oder Zwerchfell gestellt werden. Halbe Tierkörper können mit oder ohne Rückenmark, Gehirn oder Zunge gestellt werden. Bei ganzen und halben Tierkörpern von Sauen kann auch das Gesäuge (Milchdrüsen) entfernt sein;
b)
„Schinken” im Sinne der Unterpositionen 0203 12 11, 0203 22 11, 0210 11 11 und 0210 11 31 der hintere (kaudale) Teil des halben Tierkörpers mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck.

Der Schinken wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass er höchstens den letzten Lendenwirbel umfasst;

c)
„Vorderteile” im Sinne der Unterpositionen 0203 19 11, 0203 29 11, 0210 19 30 und 0210 19 60 der vordere (kraniale) Teil des halben Tierkörpers ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck.

Das Vorderteil wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass es höchstens den fünften Brustwirbel umfasst.

Der obere (dorsale) Teil des Vorderteils (Nacken oder Kamm), auch mit Schulterblatt und der diesem anhaftenden Muskulatur, gilt als Teil des Kotelettstrangs, wenn er vom unteren (ventralen) Teil des Vorderteils höchstens kurz unterhalb der Wirbelsäule getrennt wurde;

d)
„Schultern” im Sinne der Unterpositionen 0203 12 19, 0203 22 19, 0210 11 19 und 0210 11 39 der untere Teil des Vorderteils, auch mit Schulterblatt und der diesem anhaftenden Muskulatur, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck.

Das Schulterblatt mit der ihm anhaftenden Muskulatur, allein gestellt, gilt als Teil der Schulter;

e)
„Kotelettstränge” im Sinne der Unterpositionen 0203 19 13, 0203 29 13, 0210 19 40 und 0210 19 70 der obere Teil des halben Tierkörpers vom ersten Halswirbel bis zu den Schwanzwirbeln, mit Knochen, mit oder ohne Filet, Schulterblatt, Schwarte oder Speck.

Der Kotelettstrang wird vom unteren Teil des halben Tierkörpers kurz unterhalb der Wirbelsäule getrennt;

f)
„Bäuche” im Sinne der Unterpositionen 0203 19 15, 0203 29 15, 0210 12 11 und 0210 12 19 der auch als Bauchspeck oder durchwachsener Speck bezeichnete untere Teil des halben Tierkörpers zwischen Schinken und Schulter, mit oder ohne Knochen, jedoch mit Schwarte und Speck;
g)
„bacon” -Hälften im Sinne der Unterposition 0210 19 10 die Schweinehälfte ohne Kopf, Backe, Fettbacke, Pfoten, Schwanz, Flomen, Niere, Filet, Schulterblatt, Brustbein, Wirbelsäule, Hüftknochen und Zwerchfell;
h)
„spencers” im Sinne der Unterposition 0210 19 10 die „bacon” -Hälfte ohne Schinken, mit oder ohne Knochen;
ij)
„3/4-sides” im Sinne der Unterposition 0210 19 20 die „bacon” -Hälfte ohne Vorderteil, mit oder ohne Knochen;
k)
„middles” im Sinne der Unterposition 0210 19 20 die „bacon” -Hälfte ohne Schinken und ohne Vorderteil, mit oder ohne Knochen.

Zu dieser Unterposition gehören auch Teile von „middles” , die Gewebe des Kotelettstrangs und des Bauches entsprechend dem natürlichen Verhältnis in den vollständigen „middles” enthalten.

B.
Teile von den in der Zusätzlichen Anmerkung 2 A Buchstabe f beschriebenen Teilstücken gehören nur dann zu denselben Unterpositionen, wenn sie auch die Schwarte und den Speck enthalten.

Werden die zu den Unterpositionen 0210 11 11, 0210 11 19, 0210 11 31, 0210 11 39, 0210 19 30 und 0210 19 60 gehörenden Teilstücke von „bacon” -Hälften gewonnen, von denen die in der Zusätzlichen Anmerkung 2 A Buchstabe g aufgeführten Knochen bereits entfernt wurden, so folgt die Schnittführung den in der Zusätzlichen Anmerkung 2 A Buchstaben b, c und d beschriebenen Linien entsprechend; diese Teilstücke oder Teile davon müssen in jedem Fall Knochen enthalten.

C.
Zu den Unterpositionen 0206 49 00 und 0210 99 49 gehören auch Köpfe, d. h. ganze oder halbe Köpfe von Hausschweinen, mit oder ohne Gehirn, Wangen oder Zunge, sowie Teile davon.

Der Kopf wird vom Rest des halben Tierkörpers wie folgt getrennt:

durch einen geraden Schnitt parallel zum Hinterhaupt oder

durch einen Schnitt, der bis zur Augenhöhe parallel zum Hinterhaupt und dann schräg nach vorn verläuft, wobei die Fettbacke am halben Tierkörper verbleibt.

Als Teile des Kopfes gelten auch Wangen, Rüssel und Ohren sowie das am Kopf verbleibende Fleisch insbesondere des Hinterhauptes. Die knochenlosen Teile des Vorderteils, die allein gestellt werden (Brustspitze, Fettbacke oder Fettbacke und Brustspitze zusammen), gehören jedoch je nach Beschaffenheit zu der Unterposition 0203 19 55, 0203 29 55, 0210 19 50 oder 0210 19 81.

D.
Als „Schweinespeck” im Sinne der Unterpositionen 0209 10 11 und 0209 10 19 gilt das unter der Schwarte befindliche und mit dieser verbundene Fettgewebe von allen Körperteilen des Schweines. In jedem Fall muss das Gewicht des Fettgewebes größer sein als das der Schwarte.

Zu diesen Unterpositionen gehört auch Schweinespeck, von dem die Schwarte entfernt wurde.

E.
Als „getrocknet oder geräuchert” im Sinne der Unterpositionen 0210 11 31, 0210 11 39, 0210 12 19 und 0210 19 60 bis 0210 19 89 gelten Erzeugnisse, bei denen das Verhältnis Wasser/Protein (Stickstoffgehalt × 6,25) im Fleisch 2,8 oder weniger beträgt. Der Stickstoffgehalt ist nach dem ISO-Verfahren 937-1978 zu bestimmen.
3.
A.
Es gelten als:

a)
„ganze Tierkörper” im Sinne der Unterpositionen 0204 10, 0204 21, 0204 30, 0204 41, 0204 50 11 und 0204 50 51 die ganzen Tierkörper von Schafen oder Ziegen nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. Werden die Tierkörper ohne Kopf gestellt, muss Letzterer vom Tierkörper zwischen dem Hinterhauptbein und dem ersten Halswirbel abgetrennt sein. Werden die Tierkörper ohne Füße gestellt, so müssen die Vorderfüße zwischen Carpus und Metacarpus, die Hinterfüße zwischen Tarsus und Metatarsus abgetrennt sein;
b)
„halbe Tierkörper” im Sinne der Unterpositionen 0204 10, 0204 21, 0204 30, 0204 41, 0204 50 11 und 0204 50 51 die beim symmetrischen Trennen durch die Mitte aller Hals, Brust, Lenden und Beckenwirbel und durch die Mitte des Brustbeins und der Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse;
c)
„Vorderteile” im Sinne der Unterpositionen 0204 22 10, 0204 42 10, 0204 50 13 und 0204 50 53 der vordere Teil des ganzen Tierkörpers, mit oder ohne Brust, mit allen Knochen sowie Schultern, Hals und Rippenspitzen, senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten, mit mindestens fünf und höchstens sieben ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippenpaaren;
d)
„halbe Vorderteile” im Sinne der Unterpositionen 0204 22 10, 0204 42 10, 0204 50 13 und 0204 50 53 der vordere Teil des halben Tierkörpers, mit oder ohne Brust, mit allen Knochen sowie Schulter, Hals und Rippenspitzen, senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten, mit mindestens fünf und höchstens sieben ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen;
e)
„Rippenstücke” und/oder „Keulenenden” im Sinne der Unterpositionen 0204 22 30, 0204 42 30, 0204 50 15 und 0204 50 55 der nach dem Abtrennen des Schwanzstücks und des Vorderteils verbleibende Teil des ganzen Tierkörpers, mit oder ohne Nieren; das von dem Rippenstück getrennte Keulenende muss mindestens fünf Lendenwirbel aufweisen; das vom Keulenende getrennte Rippenstück muss mindestens fünf ganze oder teilweise abgeschnittene Rippenpaare aufweisen;
f)
halbe „Rippenstücke” und/oder „Keulenenden” im Sinne der Unterpositionen 0204 22 30, 0204 42 30, 0204 50 15 und 0204 50 55 der nach dem Abtrennen des halben Schwanzstücks und des halben Vorderteils verbleibende Teil des halben Tierkörpers, mit oder ohne Nieren; das von dem halben Rippenstück getrennte halbe Keulenende muss mindestens fünf Lendenwirbel aufweisen; das vom halben Keulenende getrennte halbe Rippenstück muss mindestens fünf ganze oder teilweise abgeschnittene Rippen aufweisen;
g)
„Schwanzstücke” im Sinne der Unterpositionen 0204 22 50, 0204 42 50, 0204 50 19 und 0204 50 59 der hintere Teil des ganzen Tierkörpers mit sämtlichen Knochen einschließlich Keulen, in Höhe des sechsten Lendenwirbels leicht unterhalb des Hüftknochens oder in Höhe des vierten Beckenwirbels durch den Hüftknochen vor der Symphysis pubica senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten;
h)
„halbe Schwanzstücke” im Sinne der Unterpositionen 0204 22 50, 0204 42 50, 0204 50 19 und 0204 50 59 der hintere Teil des halben Tierkörpers mit sämtlichen Knochen einschließlich Keule, in Höhe des sechsten Lendenwirbels leicht unterhalb des Hüftknochens oder in Höhe des vierten Beckenwirbels durch den Hüftknochen vor der Symphysis pubica senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten.

B.
Zur Festlegung der in der Zusätzlichen Anmerkung 3 A genannten ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen werden nur die ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen an der Wirbelsäule berücksichtigt.
4.
Es gelten als:

a)
„Teile von Geflügel, mit Knochen” im Sinne der Unterpositionen 0207 13 20 bis 0207 13 60, 0207 14 20 bis 0207 14 60, 0207 26 20 bis 0207 26 70, 0207 27 20 bis 0207 27 70, 0207 44 21 bis 0207 44 61, 0207 45 21 bis 0207 45 61, 0207 54 21 bis 0207 54 61, 0207 55 21 bis 0207 55 61 und 0207 60 21 bis 0207 60 61: die dort genannten Teile mit allen Knochen.

Die unter Buchstabe a bezeichneten Teile von Geflügel, bei denen ein Teil der Knochen entfernt wurde, gehören zu der Unterposition 0207 13 70, 0207 14 70, 0207 26 80, 0207 27 80, 0207 44 71, 0207 44 81, 0207 45 71, 0207 45 81, 0207 54 71, 0207 54 81, 0207 55 71, 0207 55 81 und 0207 60 81;

b)
„Hälften” im Sinne der Unterpositionen 0207 13 20, 0207 14 20, 0207 26 20, 0207 27 20, 0207 44 21, 0207 45 21, 0207 54 21, 0207 55 21 und 0207 60 21: der halbe Schlachtkörper, der durch geraden Längsschnitt entlang des Brustbeins und des Rückgrats anfällt;
c)
„Viertel” im Sinne der Unterpositionen 0207 13 20, 0207 14 20, 0207 26 20, 0207 27 20, 0207 44 21, 0207 45 21, 0207 54 21, 0207 55 21 und 0207 60 21: die durch Querschnitt in zwei Teile, Vorderviertel und Hinterviertel, zerlegte Hälfte;
d)
„ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen” im Sinne der Unterpositionen 0207 13 30, 0207 14 30, 0207 26 30, 0207 27 30, 0207 44 31, 0207 45 31, 0207 54 31, 0207 55 31 und 0207 60 31: Teile von Geflügel, bestehend aus Humerus (Oberarm), Radius (Speiche) und Ulna (Elle), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die Flügelspitze einschließlich Karpal-(Mittelhand-)knochen kann entfernt worden sein. Die Schnitte werden an den Gelenken angesetzt;
e)
„Brüste” im Sinne der Unterpositionen 0207 13 50, 0207 14 50, 0207 26 50, 0207 27 50, 0207 44 51, 0207 45 51, 0207 54 51, 0207 55 51 und 0207 60 51: Teile von Geflügel, bestehend aus Brustbein und beidseitigen Rippen, einschließlich anhaftendem Muskelfleisch;
f)
„Schenkel” im Sinne der Unterpositionen 0207 13 60, 0207 14 60, 0207 44 61, 0207 45 61, 0207 54 61, 0207 55 61 und 0207 60 61: Teile von Geflügel, bestehend aus Femur (Oberschenkelknochen), Tibia (Schienbein) und Fibula (Wadenbein), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die beiden Schnitte werden an den Gelenken angesetzt;
g)
„Unterschenkel von Truthühnern” im Sinne der Unterpositionen 0207 26 60 und 0207 27 60: Teile von Truthühnern, bestehend aus Tibia (Schienbein) und Fibula (Wadenbein), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die beiden Schnitte werden an den Gelenken angesetzt;
h)
„Schenkel von Truthühnern, andere als Unterschenkel” im Sinne der Unterpositionen 0207 26 70 und 0207 27 70: Teile von Truthühnern, bestehend aus Femur (Oberschenkelknochen), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch, oder aus Femur (Oberschenkelknochen), Tibia (Schienbein) und Fibula (Wadenbein), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die beiden Schnitte werden an den Gelenken angesetzt;
ij)
„Entenrümpfe oder Gänserümpfe” im Sinne der Unterpositionen 0207 44 71, 0207 45 71, 0207 54 71 und 0207 55 71: Enten oder Gänse, gerupft und vollständig ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Knochen des Rumpfes (Brustbein, Rippen, Wirbelsäule und Kreuzbein), jedoch mit Femur (Oberschenkelknochen), Tibia (Unterschenkelknochen) und Humerus (Flügelknochen).

5.
Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden:

a)
auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b)
auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

6.
a)
Nichtgegartes, gewürztes Fleisch gehört zu Kapitel 16. Als „gewürzt” gilt nichtgegartes Fleisch, bei dem die Würzstoffe in das Innere eingedrungen oder auf allen Flächen des Erzeugnisses verteilt und mit bloßem Auge oder deutlich durch Geschmack wahrnehmbar sind.
b)
Erzeugnisse der Position 0210 verbleiben auch dann in dieser Position, wenn ihnen bei ihrer Herstellung Würzstoffe zugesetzt worden sind, sofern dadurch ihr Charakter als Erzeugnis der Position 0210 nicht verändert wird.
7.
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse gelten nur dann als „gesalzen oder in Salzlake” im Sinne der Unterpositionen 0210 11 bis 0210 93, wenn sie tiefgehend und in allen Teilen gleichmäßig so gesalzen sind, dass sie einen Gesamtkochsalzgehalt von 1,2 GHT oder mehr aufweisen, vorausgesetzt, die langfristige Haltbarkeit wird durch das Salzen gewährleistet. Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse gelten nur dann als „gesalzen oder in Salzlake” im Sinne der Unterposition 0210 99, wenn sie tiefgehend und in allen Teilen gleichmäßig so gesalzen sind, dass sie einen Gesamtkochsalzgehalt von 1,2 GHT oder mehr aufweisen.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßigerZollsatz (%)Besondere Maßeinheit0201Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt02011000ganze oder halbe Tierkörper12,8 + 176,8 €/100 kg/net(10)020120andere Teile, mit Knochen02012020 „quartiers compensés” 12,8 + 176,8 €/100 kg/net(10)02012030Vorderviertel, zusammen oder getrennt12,8 + 141,4 €/100 kg/net(10)02012050Hinterviertel, zusammen oder getrennt12,8 + 212,2 €/100 kg/net(10)02012090anderes12,8 + 265,2 €/100 kg/net(10)02013000ohne Knochen12,8 + 303,4 €/100 kg/net(10)0202Fleisch von Rindern, gefroren02021000ganze oder halbe Tierkörper12,8 + 176,8 €/100 kg/net(10)020220andere Teile, mit Knochen02022010 „quartiers compensés” 12,8 + 176,8 €/100 kg/net(10)02022030Vorderviertel, zusammen oder getrennt12,8 + 141,4 €/100 kg/net(10)02022050Hinterviertel, zusammen oder getrennt12,8 + 221,1 €/100 kg/net(10)02022090anderes12,8 + 265,3 €/100 kg/net(10)020230ohne Knochen02023010Vorderviertel, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, jedes Vorderviertel in einem einzigen Gefrierblock aufgemacht; „quartiers compensés” in zwei Gefrierblöcken aufgemacht, der eine das Vorderviertel enthaltend, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, der andere das Hinterviertel enthaltend, in einem Stück, ohne Filet12,8 + 221,1 €/100 kg/net(10)02023050als „crops” , „chucks and blades” und „briskets” bezeichnete Teile(17)12,8 + 221,1 €/100 kg/net(10)02023090anderes12,8 + 304,1 €/100 kg/net(10)0203Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefrorenfrisch oder gekühlt020311ganze oder halbe Tierkörper02031110von Hausschweinen53,6 €/100 kg/net(10)02031190anderefrei020312Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochenvon Hausschweinen02031211Schinken und Teile davon77,8 €/100 kg/net(10)02031219Schultern und Teile davon60,1 €/100 kg/net(10)02031290anderefrei020319anderesvon Hausschweinen02031911Vorderteile und Teile davon60,1 €/100 kg/net(10)02031913Kotelettstränge und Teile davon86,9 €/100 kg/net(10)02031915Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon46,7 €/100 kg/net(10)anderes02031955ohne Knochen86,9 €/100 kg/net(10)02031959anderes86,9 €/100 kg/net(10)02031990anderesfreigefroren020321ganze oder halbe Tierkörper02032110von Hausschweinen53,6 €/100 kg/net(10)02032190anderefrei020322Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochenvon Hausschweinen02032211Schinken und Teile davon77,8 €/100 kg/net(10)02032219Schultern und Teile davon60,1 €/100 kg/net(10)02032290anderefrei020329anderesvon Hausschweinen02032911Vorderteile und Teile davon60,1 €/100 kg/net(10)02032913Kotelettstränge und Teile davon86,9 €/100 kg/net(10)02032915Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon46,7 €/100 kg/net(10)anderes02032955ohne Knochen86,9 €/100 kg/net(10)02032959anderes86,9 €/100 kg/net(10)02032990anderesfrei0204Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren02041000ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, frisch oder gekühlt12,8 + 171,3 €/100 kg/net(10)anderes Fleisch von Schafen, frisch oder gekühlt02042100ganze oder halbe Tierkörper12,8 + 171,3 €/100 kg/net(10)020422andere Teile mit Knochen02042210Vorderteile oder halbe Vorderteile12,8 + 119,9 €/100 kg/net(10)02042230Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden12,8 + 188,5 €/100 kg/net(10)02042250Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke12,8 + 222,7 €/100 kg/net(10)02042290andere12,8 + 222,7 €/100 kg/net(10)02042300ohne Knochen12,8 + 311,8 €/100 kg/net(10)02043000ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, gefroren12,8 + 128,8 €/100 kg/net(10)anderes Fleisch von Schafen, gefroren02044100ganze oder halbe Tierkörper12,8 + 128,8 €/100 kg/net(10)020442andere Teile mit Knochen02044210Vorderteile oder halbe Vorderteile12,8 + 90,2 €/100 kg/net(10)02044230Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden12,8 + 141,7 €/100 kg/net(10)02044250Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke12,8 + 167,5 €/100 kg/net(10)02044290andere12,8 + 167,5 €/100 kg/net(10)020443ohne Knochen02044310von Lämmern12,8 + 234,5 €/100 kg/net(10)02044390anderes12,8 + 234,5 €/100 kg/net(10)020450Fleisch von Ziegenfrisch oder gekühlt02045011ganze oder halbe Tierkörper12,8 + 171,3 €/100 kg/net(10)02045013Vorderteile oder halbe Vorderteile12,8 + 119,9 €/100 kg/net(10)02045015Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden12,8 + 188,5 €/100 kg/net(10)02045019Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke12,8 + 222,7 €/100 kg/net(10)anderes02045031Teile mit Knochen12,8 + 222,7 €/100 kg/net(10)02045039Teile ohne Knochen12,8 + 311,8 €/100 kg/net(10)gefroren02045051ganze oder halbe Tierkörper12,8 + 128,8 €/100 kg/net(10)02045053Vorderteile oder halbe Vorderteile12,8 + 90,2 €/100 kg/net(10)02045055Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden12,8 + 141,7 €/100 kg/net(10)02045059Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke12,8 + 167,5 €/100 kg/net(10)anderes02045071Teile mit Knochen12,8 + 167,5 €/100 kg/net(10)02045079Teile ohne Knochen12,8 + 234,5 €/100 kg/net(10)020500Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren02050020frisch oder gekühlt5,102050080gefroren5,10206Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren020610von Rindern, frisch oder gekühlt02061010zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(12)freiandere02061095Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch12,8 + 303,4 €/100 kg/net(10)02061098anderefreivon Rindern, gefroren02062100Zungenfrei02062200Lebernfrei020629andere02062910zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(12)freiandere02062991Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch12,8 + 304,1 €/100 kg/net(10)02062999anderefrei02063000von Schweinen, frisch oder gekühltfreivon Schweinen, gefroren02064100Lebernfrei02064900anderefrei020680andere, frisch oder gekühlt02068010zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(12)freiandere02068091von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln6,402068099von Schafen oder Ziegenfrei020690andere, gefroren02069010zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(12)freiandere02069091von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln6,402069099von Schafen oder Ziegenfrei0207Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefrorenvon Hühnern020711unzerteilt, frisch oder gekühlt02071110gerupft, entdarmt, mit Kopf und Ständern, genannt „Hühner 83 v. H.” 26,2 €/100 kg/net(10)02071130gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Hühner 70 v. H.” 29,9 €/100 kg/net(10)02071190gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Hühner 65 v. H.” ; andere Angebotsformen32,5 €/100 kg/net(10)020712unzerteilt, gefroren02071210gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Hühner 70 v. H.” 29,9 €/100 kg/net(10)02071290gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Hühner 65 v. H.” ; andere Angebotsformen32,5 €/100 kg/net(10)020713Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühltTeile02071310ohne Knochen102,4 €/100 kg/net(10)mit Knochen02071320Hälften oder Viertel35,8 €/100 kg/net(10)02071330ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen26,9 €/100 kg/net(10)02071340Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen18,7 €/100 kg/net(10)02071350Brüste und Teile davon60,2 €/100 kg/net(10)02071360Schenkel und Teile davon46,3 €/100 kg/net(10)02071370andere100,8 €/100 kg/net(10)Schlachtnebenerzeugnisse02071391Lebern6,402071399andere18,7 €/100 kg/net020714Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefrorenTeile02071410ohne Knochen102,4 €/100 kg/net(10)mit Knochen02071420Hälften oder Viertel35,8 €/100 kg/net(10)02071430ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen26,9 €/100 kg/net(10)02071440Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen18,7 €/100 kg/net(10)02071450Brüste und Teile davon60,2 €/100 kg/net(10)02071460Schenkel und Teile davon46,3 €/100 kg/net(10)02071470andere100,8 €/100 kg/net(10)Schlachtnebenerzeugnisse02071491Lebern6,402071499andere18,7 €/100 kg/netvon Truthühnern020724unzerteilt, frisch oder gekühlt02072410gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Truthühner 80 v. H.” 34 €/100 kg/net(10)02072490gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Truthühner 73 v. H.” ; andere Angebotsformen37,3 €/100 kg/net(10)020725unzerteilt, gefroren02072510gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Truthühner 80 v. H.” 34 €/100 kg/net(10)02072590gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Truthühner 73 v. H.” ; andere Angebotsformen37,3 €/100 kg/net(10)020726Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühltTeile02072610ohne Knochen85,1 €/100 kg/net(10)mit Knochen02072620Hälften oder Viertel41 €/100 kg/net(10)02072630ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen26,9 €/100 kg/net(10)02072640Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen18,7 €/100 kg/net(10)02072650Brüste und Teile davon67,9 €/100 kg/net(10)Schenkel und Teile davon02072660Unterschenkel und Teile davon25,5 €/100 kg/net(10)02072670andere46 €/100 kg/net(10)02072680andere83 €/100 kg/net(10)Schlachtnebenerzeugnisse02072691Lebern6,402072699andere18,7 €/100 kg/net020727Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefrorenTeile02072710ohne Knochen85,1 €/100 kg/net(10)mit Knochen02072720Hälften oder Viertel41 €/100 kg/net(10)02072730ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen26,9 €/100 kg/net(10)02072740Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen18,7 €/100 kg/net(10)02072750Brüste und Teile davon67,9 €/100 kg/net(10)Schenkel und Teile davon02072760Unterschenkel und Teile davon25,5 €/100 kg/net(10)02072770andere46 €/100 kg/net(10)02072780andere83 €/100 kg/net(10)Schlachtnebenerzeugnisse02072791Lebern6,402072799andere18,7 €/100 kg/netvon Enten020741unzerteilt, frisch oder gekühlt02074120gerupft, ausgeblutet, geschlossen oder entdarmt, mit Kopf und Paddeln, genannt „Enten 85 v. H.” 38 €/100 kg/net02074130gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 70 v. H.” 46,2 €/100 kg/net02074180gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 63 v. H.” ; andere Angebotsformen51,3 €/100 kg/net020742unzerteilt, gefroren02074230gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 70 v. H.” 46,2 €/100 kg/net02074280gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 63 v. H.” ; andere Angebotsformen51,3 €/100 kg/net02074300Fettlebern, frisch oder gekühltfrei020744andere, frisch oder gekühltTeile02074410ohne Knochen128,3 €/100 kg/netmit Knochen02074421Hälften oder Viertel56,4 €/100 kg/net02074431ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen26,9 €/100 kg/net02074441Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen18,7 €/100 kg/net02074451Brüste und Teile davon115,5 €/100 kg/net02074461Schenkel und Teile davon46,3 €/100 kg/net02074471Entenrümpfe66 €/100 kg/net02074481andere123,2 €/100 kg/netSchlachtnebenerzeugnisse02074491Lebern (ausgenommen Fettlebern)6,402074499andere18,7 €/100 kg/net020745andere, gefrorenTeile02074510ohne Knochen128,3 €/100 kg/netmit Knochen02074521Hälften oder Viertel56,4 €/100 kg/net02074531ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen26,9 €/100 kg/net02074541Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen18,7 €/100 kg/net02074551Brüste und Teile davon115,5 €/100 kg/net02074561Schenkel und Teile davon46,3 €/100 kg/net02074571Entenrümpfe66 €/100 kg/net02074581andere123,2 €/100 kg/netSchlachtnebenerzeugnisseLebern02074593Fettlebernfrei02074595andere6,402074599andere18,7 €/100 kg/netvon Gänsen020751unzerteilt, frisch oder gekühlt02075110gerupft, ausgeblutet, geschlossen, mit Kopf und Paddeln, genannt „Gänse 82 v. H.” 45,1 €/100 kg/net02075190gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit oder ohne Herz und Muskelmagen, genannt „Gänse 75 v. H.” ; andere Angebotsformen48,1 €/100 kg/net020752unzerteilt, gefroren02075210gerupft, ausgeblutet, geschlossen, mit Kopf und Paddeln, genannt „Gänse 82 v. H.” 45,1 €/100 kg/net02075290gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit oder ohne Herz und Muskelmagen, genannt „Gänse 75 v. H.” ; andere Angebotsformen48,1 €/100 kg/net02075300Fettlebern, frisch oder gekühltfrei020754andere, frisch oder gekühltTeile02075410ohne Knochen110,5 €/100 kg/netmit Knochen02075421Hälften oder Viertel52,9 €/100 kg/net02075431ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen26,9 €/100 kg/net02075441Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen18,7 €/100 kg/net02075451Brüste und Teile davon86,5 €/100 kg/net02075461Schenkel und Teile davon69,7 €/100 kg/net02075471Gänserümpfe66 €/100 kg/net02075481andere123,2 €/100 kg/netSchlachtnebenerzeugnisse02075491Lebern (ausgenommen Fettlebern)6,402075499andere18,7 €/100 kg/net020755andere, gefrorenTeile02075510ohne Knochen110,5 €/100 kg/netmit Knochen02075521Hälften oder Viertel52,9 €/100 kg/net02075531ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen26,9 €/100 kg/net02075541Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen18,7 €/100 kg/net02075551Brüste und Teile davon86,5 €/100 kg/net02075561Schenkel und Teile davon69,7 €/100 kg/net02075571Gänserümpfe66 €/100 kg/net02075581andere123,2 €/100 kg/netSchlachtnebenerzeugnisseLebern02075593Fettlebernfrei02075595andere6,402075599andere18,7 €/100 kg/net020760von Perlhühnern02076005unzerteilt, frisch, gekühlt oder gefroren49,3 €/100 kg/netandere, frisch, gekühlt oder gefrorenTeile02076010ohne Knochen128,3 €/100 kg/netmit Knochen02076021Hälften oder Viertel54,2 €/100 kg/net02076031ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen26,9 €/100 kg/net02076041Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen18,7 €/100 kg/net02076051Brüste und Teile davon115,5 €/100 kg/net02076061Schenkel und Teile davon46,3 €/100 kg/net02076081andere123,2 €/100 kg/netSchlachtnebenerzeugnisse02076091Lebern6,402076099andere18,7 €/100 kg/net0208Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren020810von Kaninchen oder Hasen02081010von Hauskaninchen6,402081090anderefrei02083000von Primaten9020840von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia)02084010Walfleisch6,402084020Robbenfleisch6,402084080andere902085000von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)902086000von Kamelen (Camelidae)9020890andere02089010von Haustauben6,402089030von Wild (ausgenommen von Kaninchen und Hasen)frei02089060von Rentieren902089070Froschschenkel6,402089098andere90209Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert020910von SchweinenSchweinespeck02091011frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen oder in Salzlake21,4 €/100 kg/net02091019getrocknet oder geräuchert23,6 €/100 kg/net02091090Schweinefett12,9 €/100 kg/net02099000andere41,5 €/100 kg/net0210Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von SchlachtnebenerzeugnissenFleisch von Schweinen021011Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochenvon Hausschweinengesalzen oder in Salzlake02101111Schinken und Teile davon77,8 €/100 kg/net02101119Schultern und Teile davon60,1 €/100 kg/netgetrocknet oder geräuchert02101131Schinken und Teile davon151,2 €/100 kg/net02101139Schultern und Teile davon119 €/100 kg/net02101190andere15,4021012Bäuche (Bauchspeck) und Teile davonvon Hausschweinen02101211gesalzen oder in Salzlake46,7 €/100 kg/net02101219getrocknet oder geräuchert77,8 €/100 kg/net02101290andere15,4021019anderesvon Hausschweinengesalzen oder in Salzlake02101910 „bacon” -Hälften oder „spencers” 68,7 €/100 kg/net02101920 „3/4-sides” oder „middles” 75,1 €/100 kg/net02101930Vorderteile und Teile davon60,1 €/100 kg/net02101940Kotelettstränge und Teile davon86,9 €/100 kg/net02101950anderes86,9 €/100 kg/netgetrocknet oder geräuchert02101960Vorderteile und Teile davon119 €/100 kg/net02101970Kotelettstränge und Teile davon149,6 €/100 kg/netanderes02101981ohne Knochen151,2 €/100 kg/net02101989anderes151,2 €/100 kg/net02101990anderes15,4021020Fleisch von Rindern02102010mit Knochen15,4 + 265,2 €/100 kg/net02102090ohne Knochen15,4 + 303,4 €/100 kg/netandere, einschließlich genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen02109100von Primaten15,4021092von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia)02109210von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia)15,4andere02109291Fleisch130 €/100 kg/net02109292Schlachtnebenerzeugnisse15,402109299genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen15,4 + 303,4 €/100 kg/net02109300von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)15,4021099andereFleisch02109910von Pferden, gesalzen, in Salzlake oder getrocknet6,4von Schafen und Ziegen02109921mit Knochen222,7 €/100 kg/net02109929ohne Knochen311,8 €/100 kg/net02109931von Rentieren15,402109939anderes130 €/100 kg/netSchlachtnebenerzeugnissevon Hausschweinen02109941Lebern64,9 €/100 kg/net02109949andere47,2 €/100 kg/netvon Rindern02109951Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch15,4 + 303,4 €/100 kg/net02109959andere12,8andereGeflügellebern02109971Fettlebern von Gänsen oder Enten, gesalzen oder in Salzlakefrei02109979andere6,402109985andere15,402109990genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen15,4 + 303,4 €/100 kg/net

KAPITEL 3

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 3 gehören nicht:

a)
Säugetiere der Position 0106;
b)
Fleisch von Säugetieren der Position 0106 (Position 0208 oder 0210);
c)
Fische (einschließlich Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch) und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, nicht lebend und nach Art oder Beschaffenheit ungenießbar (Kapitel 5); Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar (Position 2301);
d)
Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen (Position 1604).

2.
In diesem Kapitel gelten als „Pellets” Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Für die Zwecke der Unterpositionen 0305 32 11 und 0305 32 19 gelten Kabeljaufilets (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) mit einem Gesamtsalzgehalt von 12 GHT oder mehr, die ohne weitere Verarbeitung für den menschlichen Verzehr geeignet sind, als gesalzener Fisch.

Gefrorene Kabeljaufilets mit einem Gesamtsalzgehalt von weniger als 12 GHT sind in die Unterpositionen 0304 71 10 und 0304 71 90 einzureihen, insofern als die tatsächliche und dauerhafte Konservierung im Wesentlichen vom Einfrieren abhängt.

2.
Für die Zwecke der im dritten Absatz genannten Unterpositionen umfasst der Begriff „Filets” auch „Loins” , dh. die Fleischstreifen an der oberen oder unteren, rechten oder linken Seite des Fischs, sofern sie von Kopf, Eingeweiden, Flossen (Rücken-, After-, Schwanz-, Bauch- und Brustflossen) und Gräten (Wirbelsäule oder Rückengräte, Bauchgräten, Kiemenknochen usw.) befreit sind.

Ein Zerschneiden der Filets in Stücke ändert die Einreihung solcher Produkte als Filets nicht, vorausgesetzt, dass die Stücke erkennbar von Filets stammen.

Die Bestimmungen der ersten beiden Absätze gelten für die folgenden Fischarten:

a)
Thunfisch der Gattung Thunnus der Unterpositionen 0304 49 90 und 0304 87 00;
b)
Schwertfisch (Xiphias gladius) der Unterpositionen 0304 45 00 und 0304 84 00;
c)
Marlin, Segelfisch und Fächerfisch, der Familie Istiophoridae der Unterpositionen 0304 49 90 und 0304 89 90;
d)
Hochseehaie (Hexanchus griseus, Cetorhinus maximus, Rhincodon typus, oder der Familien Alopiidae, Carcharhinidae, Sphyrnidae und Isuridae) der Unterpositionen 0304 49 90 und 0304 89 59.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßigerZollsatz (%)Besondere Maßeinheit0301Fische, lebendZierfische03011100Süßwasserfischefrei03011900andere7,5andere Fische, lebend030191Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)03019110der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster803019190andere12030192Aale (Anguilla spp.)03019210mit einer Länge von weniger als 12 cmfrei03019230mit einer Länge von 12 cm oder mehr, jedoch weniger als 20 cmfrei03019290mit einer Länge von 20 cm oder mehrfrei03019300Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus)8030194Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) und Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)03019410Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus)1603019490Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)1603019500Südlicher Roter Thunfisch (Thunnus maccoyii)16030199andereSüßwasserfische03019911Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)203019918andere803019985andere160302Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304Salmoniden, ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch030211Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)03021110der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster803021120der Art Oncorhynchus mykiss, mit Kopf und Kiemen, ausgenommen, mit einem Stückgewicht von mehr als 1,2 kg oder ohne Kopf und Kiemen, ausgenommen, mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg1203021180andere1203021300Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus)203021400Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)203021900andere8Plattfische (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch030221Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides, Hippoglossus hippoglossus, Hippoglossus stenolepis)03022110Schwarzer Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides)803022130Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus)803022190Pazifischer Heilbutt (Hippoglossus stenolepis)1503022200Schollen oder Goldbutt (Pleuronectes platessa)7,503022300Seezungen (Solea spp.)1503022400Steinbutt (Psetta maxima)15030229andere03022910Scheefschnut bzw. Flügelbutt (Lepidorhombus spp.)1503022980andere15Thunfische (der Gattung Thunnus), echter Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch030231Weißer Thun (Thunnus alalunga)03023110zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03023190anderer22(10)030232Gelbflossenthun (Thunnus albacares)03023210zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03023290anderer22(10)030233echter Bonito03023310zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03023390anderer22(10)030234Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)03023410zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03023490anderer22(10)030235Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) und Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus)03023511zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03023519anderer22(10)Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)03023591zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03023599anderer22(10)030236Südlicher Roter Thunfisch (Thunnus maccoyii)03023610zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03023690anderer22(10)030239andere03023920zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03023980andere22(10)Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii), Sardellen (Engraulis spp.), Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella spp.), Sprotten (Sprattus sprattus), Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus), Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.), Offiziersbarsch (Rachycentron canadum) und Schwertfisch (Xiphias gladius), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch03024100Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii)(19)03024200Sardellen (Engraulis spp.)15030243Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella spp.), Sprotten (Sprattus sprattus)03024310Sardinen der Art Sardina pilchardus2303024330Sardinen der Gattung Sardinops; Sardinellen (Sardinella spp.)1503024390Sprotten (Sprattus sprattus)(20)03024400Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus)(21)030245Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.)03024510Atlantischer Stöcker (Trachurus trachurus)1503024530Chilenischer Stöcker (Trachurus murphyi)1503024590anderer1503024600Offiziersbarsch (Rachycentron canadum)1503024700Schwertfisch (Xiphias gladius)15Fische der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch030251Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)03025110der Art Gadus morhua1203025190anderer1203025200Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus)7,503025300Köhler (Pollachius virens)7,5030254Seehechte (Merluccius spp., Urophycis spp.)der Gattung Merluccius03025411Kap-Hecht (Merluccius capensis) und Tiefenwasser-Kapseehecht (Merluccius paradoxus)1503025415Südlicher Seehecht (Merluccius australis)1503025419andere15(10)03025490der Gattung Urophycis1503025500Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma)7,503025600Blauer Wittling (Micromesistius poutassou) und Südlicher Wittling (Micromesistius australis)7,5030259andere03025910Fische der Art Boreogadus saida1203025920Merlan (Merlangius merlangus)7,503025930Pollack (Pollachius pollachius)7,503025940Leng (Molva spp.)7,503025990andere15Tilapia (Oreochromis spp.), Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus), Aale (Anguilla spp.), Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffische (Channa spp.), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch03027100Tilapia (Oreochromis spp.)803027200Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.)803027300Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus)803027400Aale (Anguilla spp.)frei03027900andere8andere Fische, ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch030281Haie03028110Dornhaie (Squalus acanthias)603028120Katzenhaie (Scyliorhinus spp.)603028130Heringshaie (Lamna nasus)803028190andere803028200Rochen (Rajidae)1503028300Zahnfische (Dissostichus spp.)15030284Meerbarsche (Wolfsbarsche) (Dicentrarchus spp.)03028410Europäischer Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax)1503028490andere15030285Meerbrassen (Sparidae)03028510Zahnbrasse oder Meerbrasse (Dentex dentex oder Pagellus spp.)1503028530Goldbrassen (Sparus aurata)1503028590andere15030289andere03028910Süßwasserfische8andereFische der Gattung Euthynnus, andere als der echte Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis) der Unterposition 0302 3303028921zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03028929andere22(10)Rotbarsche, Goldbarsche oder Tiefenbarsche (Sebastes spp.)03028931der Art Sebastes marinus7,503028939andere7,503028940Brachsenmakrelen (Brama spp.)1503028950Seeteufel (Lophius spp.)1503028960Rosa Kingklip (Genypterus blacodes)7,503028990andere1503029000Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch100303Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304Salmoniden, ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch03031100Roter Lachs (Oncorhynchus nerka)203031200andere pazifische Lachse (Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus)203031300Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)2030314Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)03031410der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster903031420der Art Oncorhynchus mykiss, mit Kopf und Kiemen, ausgenommen, mit einem Stückgewicht von mehr als 1,2 kg oder ohne Kopf und Kiemen, ausgenommen, mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg1203031490andere1203031900andere9(10)Tilapia (Oreochromis spp.), Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus), Aale (Anguilla spp.), Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffische (Channa spp.), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch03032300Tilapia (Oreochromis spp.)803032400Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.)803032500Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus)803032600Aale (Anguilla spp.)frei03032900andere8Plattfische (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch030331Heilbutte (Reinhardtius hippoglossoides, Hippoglossus hippoglossus, Hippoglossus stenolepis)03033110Schwarzer Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides)7,503033130Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus)7,503033190Pazifischer Heilbutt (Hippoglossus stenolepis)1503033200Schollen oder Goldbutt (Pleuronectes platessa)1503033300Seezungen (Solea spp.)7,503033400Steinbutt (Psetta maxima)15030339andere03033910Flundern (Platichthys flesus)7,503033930Fische der Gattung Rhombosolea7,503033950Fische der Arten Pelotreis flavilatus und Peltorhamphus novaezelandiae7,503033985andere15Thunfische (der Gattung Thunnus), echter Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch030341Weißer Thun (Thunnus alalunga)03034110zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03034190anderer22(10)030342Gelbflossenthun (Thunnus albacares)zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)ganz03034212mit einem Stückgewicht von mehr als 10 kg20(18)(10)03034218anderer20(18)(10)anderer03034242mit einem Stückgewicht von mehr als 10 kg22(18)(10)03034248anderer22(18)(10)03034290anderer22(10)030343echter Bonito03034310zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03034390anderer22(10)030344Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)03034410zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03034490anderer22(10)030345Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) und Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus)03034512zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03034518anderer22(10)Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)03034591zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03034599anderer22(10)030346Südlicher Roter Thunfisch (Thunnus maccoyii)03034610zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03034690anderer22(10)030349andere03034920zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03034985andere22(10)Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii), Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella spp.), Sprotten (Sprattus sprattus), Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus), Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.), Offiziersbarsch (Rachycentron canadum) und Schwertfisch (Xiphias gladius), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch03035100Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii)(19)030353Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella spp.), Sprotten (Sprattus sprattus)03035310Sardinen der Art Sardina pilchardus2303035330Sardinen der Gattung Sardinops; Sardinellen (Sardinella spp.)1503035390Sprotten (Sprattus sprattus)(20)030354Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus)03035410der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus(21)03035490der Art Scomber australasicus15030355Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.)03035510Atlantischer Stöcker (Trachurus trachurus)1503035530Chilenischer Stöcker (Trachurus murphyi)1503035590andere1503035600Offiziersbarsch (Rachycentron canadum)1503035700Schwertfisch (Xiphias gladius)7,5Fische der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch030363Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)03036310der Art Gadus morhua1203036330der Art Gadus ogac1203036390der Art Gadus macrocephalus1203036400Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus)7,503036500Köhler (Pollachius virens)7,5030366Seehechte (Merluccius spp., Urophycis spp.)der Gattung Merluccius03036611Kap-Hecht (Merluccius capensis) und Tiefenwasser-Kapseehecht (Merluccius paradoxus)1503036612Patagonischer Seehecht (Merluccius hubbsi)1503036613Südlicher Seehecht (Merluccius australis)1503036619andere15(10)03036690der Gattung Urophycis1503036700Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma)15030368Blauer Wittling (Micromesistius poutassou) und Südlicher Wittling (Micromesistius australis)03036810Blauer Wittling (Micromesistius poutassou, Gadus poutassou)7,503036890Südlicher Wittling (Micromesistius australis)7,5030369andere03036910Fische der Art Boreogadus saida1203036930Merlan (Merlangius merlangus)7,503036950Pollack (Pollachius pollachius)1503036970Langschwanzseehecht (Macruronus novaezelandiae)7,503036980Leng (Molva spp.)7,503036990andere15andere Fische, ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch030381Haie03038110Dornhaie (Squalus acanthias)603038120Katzenhaie (Scyliorhinus spp.)603038130Heringshaie (Lamna nasus)803038190andere803038200Rochen (Rajidae)1503038300Zahnfische (Dissostichus spp.)15030384Meerbarsche (Wolfsbarsche) (Dicentrarchus spp.)03038410Europäischer Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax)1503038490andere15030389andere03038910Süßwasserfische8andereFische der Gattung Euthynnus, andere als der echte Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis) der Unterposition 0303 4303038921zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(12)22(18)(10)03038929andere22(10)Rotbarsche, Goldbarsche oder Tiefenbarsche (Sebastes spp.)03038931der Art Sebastes marinus7,503038939andere7,503038940Fische der Art Orcynopsis unicolor(22)03038945Sardellen (Engraulis spp.)1503038950Zahnbrasse oder Meerbrasse (Dentex dentex oder Pagellus spp.)1503038955Goldbrassen (Sparus aurata)1503038960Brachsenmakrelen (Brama spp.)1503038965Seeteufel (Lophius spp.)1503038970Rosa Kingklip (Genypterus blacodes)7,503038990andere15030390Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch03039010Fischrogen und Fischmilch, zum Herstellen von Desoxyribonucleinsäure oder Protaminsulfat(12)frei03039090andere100304Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefrorenFrische oder gekühlte Fischfilets von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.)03043100von Tilapia (Oreochromis spp.)903043200von Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.)903043300vom Nilbarsch (Lates niloticus)903043900andere9Frische oder gekühlte Filets von anderen Fischen03044100vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)2030442von Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)03044210der Art Oncorhynchus mykiss mit einem Stückgewicht von mehr als 400 g1203044250der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster903044290andere1203044300von Plattfischen (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae,Scophthalmidae und Citharidae)18030444von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae03044410vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) und von Fischen der Art Boreogadus saida1803044430vom Köhler (Pollachius virens)1803044490andere1803044500vom Schwertfisch (Xiphias gladius)1803044600von Zahnfischen (Dissostichus spp.)18030449andere03044910von Süßwasserfischen9andere03044950vom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes spp.)1803044990andere18andere, frisch oder gekühlt03045100von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.)803045200von Salmoniden803045300von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae1503045400vom Schwertfisch (Xiphias gladius)1503045500von Zahnfischen (Dissostichus spp.)15030459andere03045910von Süßwasserfischen8andere03045950Heringslappen(19)03045990anderes15(10)Gefrorene Fischfilets von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.)03046100von Tilapia (Oreochromis spp.)903046200von Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.)903046300vom Nilbarsch (Lates niloticus)903046900andere9Gefrorene Filets von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae030471vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)03047110vom Kabeljau der Art Gadus macrocephalus7,503047190andere7,503047200vom Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus)7,503047300vom Köhler (Pollachius virens)7,5030474von Seehechten (Merluccius spp., Urophycis spp.)der Gattung Merluccius03047411von Kap-Hechten (Merluccius capensis) und von Tiefenwasser-Kapseehechten (Merluccius paradoxus)7,503047415von Patagonischen Seehechten (Merluccius hubbsi)7,503047419andere6,103047490der Gattung Urophycis7,503047500vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma)13,7030479andere03047910von Fischen der Art Boreogadus saida7,503047930vom Merlan (Merlangius merlangus)7,503047950vom Langschwanzseehecht (Macruronus novaezelandiae)7,503047980vom Leng (Molva spp.)7,503047990andere15Gefrorene Filets von anderen Fischen03048100vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)2030482von Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)03048210der Art Oncorhynchus mykiss mit einem Stückgewicht von mehr als 400 g1203048250der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster903048290andere12030483von Plattfischen (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae,Scophthalmidae und Citharidae)03048310von Schollen oder Goldbutt (Pleuronectes platessa)7,503048330von Flundern (Platichthys flesus)7,503048350vom Scheefschnut bzw. Flügelbutt (Lepidorhombus spp.)1503048390andere1503048400vom Schwertfisch (Xiphias gladius)7,503048500von Zahnfischen (Dissostichus spp.)1503048600von Heringen (Clupea harengus, Clupea pallasii)1503048700von Thunfischen der Gattung Thunnus und vom Echten Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis)18030489andere03048910von Süßwasserfischen9anderevom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes spp.)03048921der Art Sebastes marinus7,503048929andere7,503048930von Fischen der Gattung Euthynnus, andere als dem echten Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis) der Unterposition 0304 87 0018von Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus) und von Fischen der Art Orcynopsis unicolor03048941von Makrelen der Art Scomber australasicus1503048949andere15von Haien03048951von Dornhaien und Katzenhaien (Squalus acanthias, Scyliorhinus spp.)7,503048955von Heringshaien (Lamna nasus)7,503048959von anderen Haien7,503048960vom Seeteufel (Lophius spp.)1503048990andere15(10)andere, gefroren03049100vom Schwertfisch (Xiphias gladius)7,503049200von Zahnfischen (Dissostichus spp.)7,5030493von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.)03049310Surimi14,203049390anderes8030494vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma)03049410Surimi14,203049490anderes7,5030495von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, andere als Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma)03049510Surimi14,2anderesvom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) und von Fischen der Art Boreogadus saida03049521der Art Gadus macrocephalus7,503049525der Art Gadus morhua7,503049529anderes7,503049530vom Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus)7,503049540vom Köhler (Pollachius virens)7,503049550von Seehechten der Gattung Merluccius7,503049560vom Blauen Wittling (Micromesistius poutassou, Gadus poutassou)7,503049590andere7,5030499andere03049910Surimi14,2anderes03049921von Süßwasserfischen8anderes03049923von Heringen (Clupea harengus, Clupea pallasii)(19)03049929vom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes spp.)803049955vom Scheefschnut bzw. Flügelbutt (Lepidorhombus spp.)1503049961von Brachsenmakrelen (Brama spp.)1503049965vom Seeteufel (Lophius spp.)7,503049999anderes7,50305Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar03051000Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar1303052000Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake11Fischfilets, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake, jedoch nicht geräuchert03053100von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.)16030532von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididaevom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) und von Fischen der Art Boreogadus saida03053211der Art Gadus macrocephalus1603053219andere2003053290andere16030539andere03053910vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho), gesalzen oder in Salzlake1503053950vom Schwarzen Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides), gesalzen oder in Salzlake1503053990andere16Fische, geräuchert, einschließlich Fischfilets, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse03054100Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)1303054200Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii)1003054300Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)14030544Tilapia (Oreochromis spp.), Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus), Aale (Anguilla spp.), Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffische (Channa spp.)03054410Aale (Anguilla spp.)1403054490andere14030549andere03054910Schwarzer Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides)1503054920Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus)1603054930Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus)1403054980andere14Fische, getrocknet, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse, auch gesalzen, jedoch nicht geräuchert030551Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)03055110getrocknet, nicht gesalzen (Stockfisch)13(10)03055190getrocknet und gesalzen (Klippfisch)13(10)030559andere03055910Fische der Art Boreogadus saida13(10)03055930Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii)1203055950Sardellen (Engraulis spp.)1003055970Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus)1503055980andere12Fische, gesalzen, jedoch weder getrocknet noch geräuchert, und Fische in Salzlake, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse03056100Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii)1203056200Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)13(10)03056300Sardellen (Engraulis spp.)1003056400Tilapia (Oreochromis spp.), Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus), Aale (Anguilla spp.), Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffische (Channa spp.)12030569andere03056910Fische der Art Boreogadus saida13(10)03056930Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus)1503056950Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)1103056980andere12Fischflossen, Fischköpfe, Fischschwänze, Fischblasen und andere genießbare Fischnebenerzeugnisse030571Haifischflossen03057110geräuchert1403057190andere1203057200Fischköpfe, Fischschwänze und Fischblasen1303057900andere130306Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbargefroren030611Langusten (Palinurus spp., Panulirus spp., Jasus spp.)03061105geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03061110Langustenschwänze12,503061190andere12,5030612Hummer (Homarus spp.)03061205geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03061210ganz603061290andere16030614Krabben03061405geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet8andere03061410Krabben der Arten Paralithodes camchaticus, Callinectes sapidus und der Gattung Chionoecetes7,503061430Taschenkrebse (Cancer pagurus)7,503061490andere7,5030615Kaisergranate (Nephrops norvegicus)03061510geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2003061590andere12030616Kaltwassergarnelen (Pandalus spp., Crangon crangon)03061610geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03061691Garnelen der Art Crangon crangon1803061699andere12030617andere Garnelen03061710geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03061791Rosa Geißelgarnelen (Parapenaeus longirostris)1203061792Garnelen der Gattung Penaeus1203061793Garnelen der Familie Pandalidae, andere als der Gattung Pandalus1203061794Garnelen der Gattung Crangon, andere als der Art Crangon crangon1803061799andere12030619andere, einschließlich Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar03061905geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03061910Süßwasserkrebse7,503061990andere12nicht gefroren030621Langusten (Palinurus spp., Panulirus spp., Jasus spp.)03062110geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2003062190andere12,5030622Hummer (Homarus spp.)03062210lebend8andere03062230geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03062291ganz803062299andere10030624Krabben03062410geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet8andere03062430Taschenkrebse (Cancer pagurus)7,503062480andere7,5030625Kaisergranate (Nephrops norvegicus)03062510geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2003062590andere12030626Kaltwassergarnelen (Pandalus spp., Crangon crangon)03062610geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andereGarnelen der Art Crangon crangon03062631frisch oder gekühlt, oder nur in Wasser oder Dampf gekocht1803062639andere1803062690andere12030627andere Garnelen03062710geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03062791Garnelen der Familie Pandalidae, andere als der Gattung Pandalus1203062795Garnelen der Gattung Crangon, andere als der Art Crangon crangon1803062799andere12030629andere, einschließlich Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar03062905geräuchert, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03062910Süßwasserkrebse7,503062990andere120307Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Weichtiere, auch ohne Schale, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Weichtieren, genießbarAustern030711lebend, frisch oder gekühlt03071110flache Austern (Ostrea spp.), lebend, mit einem Stückgewicht einschließlich Schale von 40 g oder wenigerfrei03071190andere9030719andere03071910geräuchert, auch ohne Schale, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2003071990andere9Kamm-Muscheln und Pilger-Muscheln der Gattungen Pecten, Chlamys oder Placopecten03072100lebend, frisch oder gekühlt8030729andere03072905geräuchert, auch ohne Schale, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03072910große Pilger-Muscheln (Pecten maximus), gefroren803072990andere8Miesmuscheln (Mytilus spp., Perna spp.)030731lebend, frisch oder gekühlt03073110Mytilus spp.1003073190Perna spp.8030739andere03073905geräuchert, auch ohne Schale, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03073910Mytilus spp.1003073990Perna spp.8Tintenfische (Sepia officinalis, Rossia macrosoma, Sepiola spp.); Kalmare (Ommastrephes spp., Loligo spp., Nototodarus spp., Sepioteuthis spp.)030741lebend, frisch oder gekühlt03074110Tintenfische (Sepia officinalis, Rossia macrosoma, Sepiola spp.)8Kalmare (Ommastrephes spp., Loligo spp., Nototodarus spp., Sepioteuthis spp.)03074192Loligo spp.603074199andere8030749andere03074905geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20gefrorenTintenfische (Sepia officinalis, Rossia macrosoma, Sepiola spp.)der Gattung Sepiola03074909Zwergtintenfische (Sepiola rondeleti)603074911andere803074918andere8Kalmare (Ommastrephes spp., Loligo spp., Nototodarus spp., Sepioteuthis spp.)Loligo spp.03074931Loligo vulgaris603074933Loligo pealei603074935Loligo patagonica603074938andere603074959andere8andere03074971Tintenfische (Sepia officinalis, Rossia macrosoma, Sepiola spp.)8Kalmare (Ommastrephes spp., Loligo spp., Nototodarus spp., Sepioteuthis spp.)03074992Loligo spp.603074999andere8Kraken (Octopus spp.)03075100lebend, frisch oder gekühlt8030759andere03075905geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20andere03075910gefroren803075990andere8030760Schnecken, ausgenommen Meeresschnecken03076010geräuchert, auch ohne Schale, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2003076090anderefreiVenusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln (Familien Arcidae, Arcticidae, Cardiidae, Donacidae, Hiatellidae, Mactridae, Mesodesmatidae, Myidae, Semelidae, Solecurtidae, Solenidae, Tridacnidae und Veneridae)03077100lebend, frisch oder gekühlt11030779andere03077910geräuchert, auch ohne Schale, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2003077930Sandklaffmuscheln und andere Weichtiere der Familie Veneridae, gefroren803077990andere11Seeohren (Haliotis spp.)03078100lebend, frisch oder gekühlt11030789andere03078910geräuchert, auch ohne Schale, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2003078990andere11andere, einschließlich Mehl, Pulver und Pellets, genießbar030791lebend, frisch oder gekühlt03079110Pfeilkalmar (Todarodes sagittatus)603079190andere11030799andere03079910geräuchert, auch ohne Schale, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet20gefroren03079911Illex spp.803079914Pfeilkalmar (Todarodes sagittatus)603079917andere11andere03079920Pfeilkalmar (Todarodes sagittatus)603079980andere110308Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von wirbellosen Wassertieren, anderen als Krebstieren und Weichtieren, genießbarSeegurken (Stichopus japonicus, Holothurioidea)03081100lebend, frisch oder gekühlt11030819andere03081910geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2603081930gefroren1103081990andere11Seeigel (Strongylocentrotus spp., Paracentrotus lividus, Loxechinus albus, Echinus esculentus)03082100lebend, frisch oder gekühlt11030829andere03082910geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2603082930gefroren1103082990andere11030830Quallen (Rhopilema spp.)03083010lebend, frisch oder gekühlt1103083030geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2603083050gefrorenfrei03083090andere11030890andere03089010lebend, frisch oder gekühlt1103089030geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet2603089050gefroren1103089090andere11

KAPITEL 4

Anmerkungen

1.
Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
2.
Im Sinne der Position 0405 gelten als

a)
Butter: ausschließlich aus Milch hergestellte natürliche Butter, Molkenbutter und rekombinierte Butter (frisch, gesalzen oder ranzig, einschließlich Butter in luftdicht verschlossenen Behältnissen), mit einem Milchfettgehalt von 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT, einem Gehalt an fettfreier Milchtrockenmasse von höchstens 2 GHT und einem Wassergehalt von höchstens 16 GHT. Butter enthält keine Zusätze von Emulgatoren, kann aber Natriumchlorid, Lebensmittelfarbstoffe, Salze aus der Neutralisierung und unschädliche Milchsäurebakterien enthalten;
b)
Milchstreichfette: kein anderes Fett als Milchfett enthaltende streichfähige Wasser-in-Öl-Emulsionen, mit einem Milchfettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT.

3.
Erzeugnisse, die durch Eindicken von Molke mit Zusatz von Milch oder Milchfett gewonnen werden, gehören als Käse zu Position 0406, wenn sie die nachstehenden drei Merkmale aufweisen:

a)
einen Milchfettgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 5 GHT oder mehr;
b)
einen Trockenmassegehalt von 70 bis 85 GHT;
c)
sie geformt sind oder geformt werden können.

4.
Zu Kapitel 4 gehören nicht:

a)
aus Molke hergestellte Erzeugnisse, die mehr als 95 GHT Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose bezogen auf die Trockenmasse, enthalten (Position 1702); oder
b)
Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine bezogen auf die Trockenmasse enthalten) (Position 3502) oder Globuline (Position 3504).

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Sinne der Unterposition 0404 10 sind unter „modifizierter Molke” Erzeugnisse aus Molkenbestandteilen zu verstehen, z. B. Molke, der die Lactose, die Proteine oder die Mineralstoffe ganz oder teilweise entzogen worden sind, oder Molke, der natürliche Molkenbestandteile zugesetzt worden sind, sowie Erzeugnisse, die durch Vermischen natürlicher Molkenbestandteile hergestellt worden sind.
2.
Der Begriff „Butter” im Sinne der Unterposition 0405 10 umfasst nicht entwässerte Butter und Ghee (Unterposition 0405 90).

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden:

a)
auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b)
auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

2.
Für die Zwecke der Unterpositionen 0408 11 und 0408 19 gilt Folgendes:

Der Begriff „anders haltbar gemacht” gilt auch für Eigelb, dem begrenzte Mengen an Salz (im Allgemeinen eine Menge von bis zu etwa 12 GHT) oder geringe Mengen an Chemikalien zum Zweck der Haltbarmachung zugefügt wurden, sofern die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

i)
die Waren behalten den Charakter von Eigelb der Unterpositionen 0408 11 und 0408 19;
ii)
Salz oder Chemikalien dürfen nur in einer Menge verwendet werden, die zum Zweck der Haltbarmachung erforderlich ist.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßigerZollsatz (%)Besondere Maßeinheit0401Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln040110mit einem Milchfettgehalt von 1 GHT oder weniger04011010in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger13,8 €/100 kg/net04011090andere12,9 €/100 kg/net040120mit einem Fettgehalt von mehr als 1 GHT, jedoch nicht mehr als 6 GHTmit einem Milchfettgehalt von 3 GHT oder weniger04012011in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger18,8 €/100 kg/net04012019andere17,9 €/100 kg/netmit einem Milchfettgehalt von mehr als 3 GHT04012091in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger22,7 €/100 kg/net04012099andere21,8 €/100 kg/net040140mit einem Fettgehalt von mehr als 6 GHT, jedoch nicht mehr als 10 GHT04014010in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger57,5 €/100 kg/net04014090andere56,6 €/100 kg/net040150mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 GHTmit einem Milchfettgehalt von 21 GHT oder weniger04015011in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger57,5 €/100 kg/net04015019andere56,6 €/100 kg/netmit einem Milchfettgehalt von mehr als 21 bis 45 GHT04015031in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger110 €/100 kg/net04015039andere109,1 €/100 kg/netmit einem Milchfettgehalt von mehr als 45 GHT04015091in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger183,7 €/100 kg/net04015099andere182,8 €/100 kg/net0402Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln040210in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder wenigerohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln04021011in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger125,4 €/100 kg/net04021019andere118,8 €/100 kg/net(10)andere04021091in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger1,19 €/kg + 27,5 €/100 kg/net(26)04021099andere1,19 €/kg + 21 €/100 kg/net(26)in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von mehr als 1,5 GHT040221ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmittelnmit einem Milchfettgehalt von 27 GHT oder weniger04022111in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger135,7 €/100 kg/net04022118andere130,4 €/100 kg/netmit einem Milchfettgehalt von mehr als 27 GHT04022191in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger167,2 €/100 kg/net04022199andere161,9 €/100 kg/net040229anderemit einem Milchfettgehalt von 27 GHT oder weniger04022911Milch zur Ernährung von Säuglingen, in luftdicht verschlossenen Behältnissen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 GHT1,31 €/kg + 22 €/100 kg/net(26)andere04022915in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger1,31 €/kg + 22 €/100 kg/net(26)04022919andere1,31 €/kg + 16,8 €/100 kg/net(26)mit einem Milchfettgehalt von mehr als 27 GHT04022991in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger1,62 €/kg + 22 €/100 kg/net(26)04022999andere1,62 €/kg + 16,8 €/100 kg/net(26)andere040291ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln04029110mit einem Milchfettgehalt von 8 GHT oder weniger34,7 €/100 kg/net04029130mit einem Milchfettgehalt von mehr als 8 bis 10 GHT43,4 €/100 kg/netmit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 45 GHT04029151in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger110 €/100 kg/net04029159andere109,1 €/100 kg/netmit einem Milchfettgehalt von mehr als 45 GHT04029191in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger183,7 €/100 kg/net04029199andere182,8 €/100 kg/net040299andere04029910mit einem Milchfettgehalt von 9,5 GHT oder weniger57,2 €/100 kg/netmit einem Milchfettgehalt von mehr als 9,5 bis 45 GHT04029931in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger1,08 €/kg + 19,4 €/100 kg/net(26)04029939andere1,08 €/kg + 18,5 €/100 kg/net(26)mit einem Milchfettgehalt von mehr als 45 GHT04029991in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger1,81 €/kg + 19,4 €/100 kg/net(26)04029999andere1,81 €/kg + 18,5 €/100 kg/net(26)0403Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao040310Joghurtweder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakaoohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von040310113 GHT oder weniger20,5 €/100 kg/net04031013mehr als 3 bis 6 GHT24,4 €/100 kg/net04031019mehr als 6 GHT59,2 €/100 kg/netanderer, mit einem Milchfettgehalt von040310313 GHT oder weniger0,17 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(26)04031033mehr als 3 bis 6 GHT0,20 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(26)04031039mehr als 6 GHT0,54 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(26)aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakaoin Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von040310511,5 GHT oder weniger8,3 + 95 €/100 kg/net04031053mehr als 1,5 bis 27 GHT8,3 + 130,4 €/100 kg/net04031059mehr als 27 GHT8,3 + 168,8 €/100 kg/netanderer, mit einem Milchfettgehalt von040310913 GHT oder weniger8,3 + 12,4 €/100 kg/net04031093mehr als 3 bis 6 GHT8,3 + 17,1 €/100 kg/net04031099mehr als 6 GHT8,3 + 26,6 €/100 kg/net040390andereweder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakaoin Pulverform, granuliert oder in anderer fester Formohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von040390111,5 GHT oder weniger100,4 €/100 kg/net04039013mehr als 1,5 bis 27 GHT135,7 €/100 kg/net04039019mehr als 27 GHT167,2 €/100 kg/netandere, mit einem Milchfettgehalt von040390311,5 GHT oder weniger0,95 €/kg + 22 €/100 kg/net(26)04039033mehr als 1,5 bis 27 GHT1,31 €/kg + 22 €/100 kg/net(26)04039039mehr als 27 GHT1,62 €/kg + 22 €/100 kg/net(26)andereohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von040390513 GHT oder weniger20,5 €/100 kg/net04039053mehr als 3 bis 6 GHT24,4 €/100 kg/net04039059mehr als 6 GHT59,2 €/100 kg/netandere, mit einem Milchfettgehalt von040390613 GHT oder weniger0,17 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(26)04039063mehr als 3 bis 6 GHT0,20 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(26)04039069mehr als 6 GHT0,54 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(26)aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakaoin Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von040390711,5 GHT oder weniger8,3 + 95 €/100 kg/net04039073mehr als 1,5 bis 27 GHT8,3 + 130,4 €/100 kg/net04039079mehr als 27 GHT8,3 + 168,8 €/100 kg/netandere, mit einem Milchfettgehalt von040390913 GHT oder weniger8,3 + 12,4 €/100 kg/net04039093mehr als 3 bis 6 GHT8,3 + 17,1 €/100 kg/net04039099mehr als 6 GHT8,3 + 26,6 €/100 kg/net0404Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen040410Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmittelnin Pulverform, granuliert oder in anderer fester Formohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von040410021,5 GHT oder weniger7 €/100 kg/net04041004mehr als 1,5 bis 27 GHT135,7 €/100 kg/net04041006mehr als 27 GHT167,2 €/100 kg/netmehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von040410121,5 GHT oder weniger100,4 €/100 kg/net04041014mehr als 1,5 bis 27 GHT135,7 €/100 kg/net04041016mehr als 27 GHT167,2 €/100 kg/netandere, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von040410261,5 GHT oder weniger0,07 €/kg/net + 16,8 €/100 kg/net(26)04041028mehr als 1,5 bis 27 GHT1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(26)04041032mehr als 27 GHT1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(26)mehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von040410341,5 GHT oder weniger0,95 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(26)04041036mehr als 1,5 bis 27 GHT1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(26)04041038mehr als 27 GHT1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(26)andereohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von040410481,5 GHT oder weniger0,07 €/kg/net(27)04041052mehr als 1,5 bis 27 GHT135,7 €/100 kg/net04041054mehr als 27 GHT167,2 €/100 kg/netmehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von040410561,5 GHT oder weniger100,4 €/100 kg/net04041058mehr als 1,5 bis 27 GHT135,7 €/100 kg/net04041062mehr als 27 GHT167,2 €/100 kg/netandere, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von040410721,5 GHT oder weniger0,07 €/kg/net + 16,8 €/100 kg/net(28)04041074mehr als 1,5 bis 27 GHT1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(26)04041076mehr als 27 GHT1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(26)mehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von040410781,5 GHT oder weniger0,95 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(26)04041082mehr als 1,5 bis 27 GHT1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(26)04041084mehr als 27 GHT1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(26)040490andereohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von040490211,5 GHT oder weniger100,4 €/100 kg/net04049023mehr als 1,5 bis 27 GHT135,7 €/100 kg/net04049029mehr als 27 GHT167,2 €/100 kg/netandere, mit einem Milchfettgehalt von040490811,5 GHT oder weniger0,95 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(26)04049083mehr als 1,5 bis 27 GHT1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(26)04049089mehr als 27 GHT1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(26)0405Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette040510Buttermit einem Fettgehalt von 85 GHT oder wenigernatürliche Butter04051011in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger189,6 €/100 kg/net(10)04051019andere189,6 €/100 kg/net(10)04051030rekombinierte Butter189,6 €/100 kg/net(10)04051050Molkenbutter189,6 €/100 kg/net(10)04051090andere231,3 €/100 kg/net(10)040520Milchstreichfette04052010mit einem Fettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 60 GHT9 + EA(23)04052030mit einem Fettgehalt von 60 GHT bis 75 GHT9 + EA(23)04052090mit einem Fettgehalt von mehr als 75 GHT, jedoch weniger als 80 GHT189,6 €/100 kg/net040590andere04059010mit einem Fettgehalt von 99,3 GHT oder mehr und mit einem Wassergehalt von 0,5 GHT oder weniger231,3 €/100 kg/net(10)04059090andere231,3 €/100 kg/net(10)0406Käse und Quark/Topfen040610Frischkäse (nichtgereifter Käse), einschließlich Molkenkäse, und Quark/Topfenmit einem Fettgehalt von 40 GHT oder weniger04061030Mozzarella, auch in Flüssigkeit185,2 €/100 kg/net(10)04061050anderer185,2 €/100 kg/net(10)04061080anderer221,2 €/100 kg/net(10)04062000Käse aller Art, gerieben oder in Pulverform188,2 €/100 kg/net(10)040630Schmelzkäse, weder gerieben noch in Pulverform04063010zu dessen Herstellung keine anderen Käsesorten als Emmentaler, Greyerzer und Appenzeller und gegebenenfalls als Zusatz Glarner Kräuterkäse (sog. Schabziger) verwendet worden sind, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von 56 GHT oder weniger144,9 €/100 kg/net(10)anderemit einem Fettgehalt von 36 GHT oder weniger und mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von0406303148 GHT oder weniger139,1 €/100 kg/net(10)04063039mehr als 48 GHT144,9 €/100 kg/net(10)04063090mit einem Fettgehalt von mehr als 36 GHT215 €/100 kg/net(10)040640Blauschimmelkäse und anderer Käse mit Marmorierung des Teiges, hervorgerufen durch Penicillium roqueforti04064010Roquefort140,9 €/100 kg/net(10)04064050Gorgonzola140,9 €/100 kg/net(10)04064090andere140,9 €/100 kg/net(10)040690andere Käse04069001für die Verarbeitung(29)167,1 €/100 kg/net(10)andere04069013Emmentaler171,7 €/100 kg/net(10)04069015Greyerzer, Sbrinz171,7 €/100 kg/net(10)04069017Bergkäse, Appenzeller171,7 €/100 kg/net(10)04069018Fromage Fribourgeois, Vacherin Mont d'Or und Tête de Moine171,7 €/100 kg/net(10)04069021Cheddar167,1 €/100 kg/net(10)04069023Edamer151 €/100 kg/net(10)04069025Tilsiter151 €/100 kg/net(10)04069029Kashkaval151 €/100 kg/net(10)04069032Feta151 €/100 kg/net(10)04069035Kefalo-Tyri151 €/100 kg/net(10)04069037Finlandia151 €/100 kg/net(10)04069039Jarlsberg151 €/100 kg/net(10)andere04069050Schaf- oder Büffelkäse in Behältern, die Salzlake enthalten, oder in Beuteln aus Schaf- oder Ziegenfell151 €/100 kg/net(10)anderemit einem Fettgehalt von 40 GHT oder weniger und mit einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von47 GHT oder weniger04069061Grana Padano, Parmigiano Reggiano188,2 €/100 kg/net04069063Fiore Sardo, Pecorino188,2 €/100 kg/net(10)04069069andere188,2 €/100 kg/net(10)mehr als 47 bis 72 GHT04069073Provolone151 €/100 kg/net(10)04069074Maasdamer151 €/100 kg/net(10)04069075Asiago, Caciocavallo, Montasio, Ragusano151 €/100 kg/net(10)04069076Danbo, Fontal, Fontina, Fynbo, Havarti, Maribo, Samsø151 €/100 kg/net(10)04069078Gouda151 €/100 kg/net(10)04069079Esrom, Italico, Kernhem, St. Nectaire, St. Paulin, Taleggio151 €/100 kg/net(10)04069081Cantal, Cheshire, Wensleydale, Lancashire, Double Gloucester, Blarney, Colby, Monterey151 €/100 kg/net(10)04069082Camembert151 €/100 kg/net(10)04069084Brie151 €/100 kg/net(10)04069085Kefalograviera, Kasseri151 €/100 kg/netandere Käse, mit einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von04069086mehr als 47 bis 52 GHT151 €/100 kg/net(10)04069089mehr als 52 bis 62 GHT151 €/100 kg/net(10)04069092mehr als 62 bis 72 GHT151 €/100 kg/net(10)04069093mehr als 72 GHT185,2 €/100 kg/net(10)04069099andere221,2 €/100 kg/net(10)0407Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekochtBruteier04071100von Hühnern (Gallus domesticus)(31)35 €/1 000 p/stp/st040719anderevon Hausgeflügel anderer Art als Gallus domesticus(31)04071911von Truthühnern oder Gänsen105 €/1 000 p/stp/st04071919andere35 €/1 000 p/stp/st04071990andere7,7p/standere Eier, frisch04072100von Hühnern (Gallus domesticus)30,4 €/100 kg/net(10)1 000 p/st040729andere04072910von Hausgeflügel anderer Art als Gallus domesticus30,4 €/100 kg/net(10)1 000 p/st04072990andere7,7p/st040790andere04079010von Hausgeflügel30,4 €/100 kg/net(10)1 000 p/st04079090andere7,7p/st0408Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen SüßmittelnEigelb040811getrocknet04081120ungenießbar oder ungenießbar gemacht(32)frei04081180anderes142,3 €/100 kg/net(10)040819anderes04081920ungenießbar oder ungenießbar gemacht(32)freianderes04081981flüssig62 €/100 kg/net(10)04081989anderes, einschließlich gefroren66,3 €/100 kg/net(10)andere040891getrocknet04089120ungenießbar oder ungenießbar gemacht(32)frei04089180andere137,4 €/100 kg/net(10)040899andere04089920ungenießbar oder ungenießbar gemacht(32)frei04089980andere35,3 €/100 kg/net(10)04090000Natürlicher Honig17,304100000Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen7,7

KAPITEL 5

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 5 gehören nicht:

a)
genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren);
b)
Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43);
c)
Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI);
d)
Pinselköpfe (Position 9603).

2.
Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501).
3.
In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein” Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne.
4.
In der Nomenklatur gelten als „Rosshaar” die Haare aus Mähne oder Schweif der Tiere von der Art der Pferde oder Rinder.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßigerZollsatz (%)Besondere Maßeinheit05010000Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaarfrei0502Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare05021000Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen und Abfälle dieser Borstenfrei05029000anderefrei050305040000Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchertfrei0505Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen050510Federn von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen05051010rohfrei05051090anderefrei05059000anderefrei0506Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon05061000Ossein und mit Säure behandelte Knochenfrei05069000anderefrei0507Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon05071000Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbeinfrei05079000anderefrei05080000Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davonfrei050905100000Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemachtfrei0511Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar05111000Rinderspermafreip/st(33)andere051191Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 305119110Abfälle von Fischenfrei05119190anderefrei051199andere05119910Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Fellefreinatürliche Schwämme tierischen Ursprungs05119931rohfrei05119939andere5,105119985andere(37)frei

ABSCHNITT II

Anmerkung

1.
In diesem Abschnitt gelten als „Pellets” Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

KAPITEL 6

Anmerkungen

1.
Zu diesem Kapitel gehören, vorbehaltlich des zweiten Teils des Wortlauts der Position 0601, nur Waren, die gewöhnlich von Gärtnereien, von Baumschulen oder vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert werden. Zu Kapitel 6 gehören jedoch nicht Kartoffeln, Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch und andere Waren des Kapitels 7.
2.
Sträuße, Blumenkörbe, Kränze und ähnliche Waren werden wie Blüten, Blattwerk usw. der Position 0603 oder 0604 eingereiht. Zutaten aus anderen Stoffen bleiben außer Betracht. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke der Position 9701.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit0601Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212)060110Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend06011010Hyazinthen5,1p/st06011020Narzissen5,1p/st06011030Tulpen5,1p/st06011040Gladiolen5,1p/st06011090andere5,1060120Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln06012010Zichorienpflanzen und -wurzelnfrei06012030Orchideen, Hyazinthen, Narzissen und Tulpen9,606012090andere6,40602Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel060210Stecklinge, unbewurzelt, und Pfropfreiser06021010von Rebenfrei06021090andere4060220Bäume, Sträucher und Büsche von genießbaren Früchten oder Nüssen, auch veredelt06022010Reben, bewurzelt, auch gepfropftfrei06022090andere8,306023000Rhododendren (Azaleen), auch veredelt8,306024000Rosen, auch veredelt8,3p/st060290andere06029010Pilzmycel8,306029020Ananaspflänzlingefrei06029030Gemüsepflanzen und Erdbeerpflanzen8,3andereFreilandpflanzenBäume und Sträucher06029041Forstgehölze8,3andere06029045bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen6,506029049andere8,306029050andere Freilandpflanzen8,3Zimmerpflanzen06029070bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen (ausgenommen Kakteen)6,5andere06029091Blütenpflanzen mit Knospen oder Blüten (ausgenommen Kakteen)6,506029099andere6,50603Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitetfrisch06031100Rosen(34)p/st06031200Nelken(34)p/st06031300Orchideen(34)p/st06031400Chrysanthemen(34)p/st06031500Lilien (Lilium spp.)(34)p/st060319andere06031910Gladiolen(34)p/st06031980andere(34)06039000andere100604Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet060420frischMoose und Flechten06042011Rentierflechtefrei06042019andere506042020Weihnachtsbäume2,5p/st06042040Zweige von Nadelgehölzen2,506042090andere2060490andereMoose und Flechten06049011Rentierflechtefrei06049019andere5andere06049091nur getrocknetfrei06049099andere10,9

KAPITEL 7

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 7 gehören nicht Erzeugnisse zu Futterzwecken der Position 1214.
2.
In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse” auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
3.
Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen:

a)
getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713);
b)
Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104;
c)
Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105);
d)
Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).

4.
Zu diesem Kapitel gehören jedoch nicht getrocknete oder gemahlene oder sonst zerkleinerte Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta (Position 0904).
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit0701Kartoffeln, frisch oder gekühlt07011000Pflanzkartoffeln/Saatkartoffeln(32)4,5070190andere07019010zum Herstellen von Stärke(12)5,8andere07019050Frühkartoffeln, vom 1. Januar bis 30. Juni(39)07019090andere11,507020000Tomaten, frisch oder gekühlt(36)0703Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt070310Speisezwiebeln und SchalottenSpeisezwiebeln07031011für Saatzwecke (Steckzwiebeln)9,607031019andere9,607031090Schalotten9,607032000Knoblauch9,6 + 120 €/100 kg/net(10)07039000Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp.10,40704Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt07041000Blumenkohl/Karfiol(40)07042000Rosenkohl/Kohlsprossen12070490anderer07049010Weißkohl und Rotkohl12 MIN 0,4 €/100 kg/net07049090anderer120705Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium spp.), frisch oder gekühltSalate07051100Kopfsalat(41)07051900andere10,4Chicorée07052100Chicorée-Witloof (Cichorium intybus var. foliosum)10,407052900andere10,40706Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt07061000Karotten und Speisemöhren, Speiserüben13,6(10)070690andere07069010Knollensellerie(42)07069030Meerrettich/Kren (Cochlearia armoracia)1207069090andere13,6070700Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt07070005Gurken(36)07070090Cornichons12,80708Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt07081000Erbsen (Pisum sativum)(43)07082000Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)(44)07089000andere Hülsenfrüchte11,20709Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt07092000Spargel10,207093000Auberginen12,807094000Sellerie, ausgenommen Knollensellerie12,8Pilze und Trüffeln07095100Pilze der Gattung Agaricus12,8070959andere07095910Pfifferlinge/Eierschwämme3,207095930Steinpilze5,607095950Trüffeln6,407095990andere6,4070960Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta07096010Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack7,2(10)andere07096091der Gattung Capsicum, zum industriellen Herstellen von Capsicin oder von alkoholhaltigen Capsicum-Oleoresinen(12)frei07096095zum industriellen Herstellen von ätherischen Ölen oder von Resinoiden(12)frei07096099andere6,407097000Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde10,4andere07099100Artischocken(36)070992Oliven07099210zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt(12)4,507099290andere13,1 €/100 kg/net070993Kürbisse (Cucurbita spp.)07099310Zucchini (Courgettes)(36)07099390andere12,8070999andere07099910Salate (ausgenommen solche der Art Lactuca sativa sowie Chicorée (Cichorium spp.))10,407099920Mangold und Karde10,407099940Kapern5,607099950Fenchel807099960Zuckermais9,4 €/100 kg/net07099990anderes12,80710Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren07101000Kartoffeln14,4Hülsengemüse, auch ausgelöst07102100Erbsen (Pisum sativum)14,407102200Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)14,407102900anderes14,407103000Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde14,407104000Zuckermais5,1 + 9,4 €/100 kg/net(38)071080anderes Gemüse07108010Oliven15,2Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta07108051Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack14,407108059andere6,4Pilze07108061der Gattung Agaricus14,407108069andere14,407108070Tomaten14,407108080Artischocken14,407108085Spargel14,407108095andere14,407109000Mischungen von Gemüsen14,40711Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet071120Oliven07112010zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt(12)6,407112090andere13,1 €/100 kg/net07114000Gurken und Cornichons12Pilze und Trüffeln07115100Pilze der Gattung Agaricus9,6 + 191 €/100 kg/net eda(10)kg/net eda07115900andere9,6071190anderes Gemüse; Mischungen von GemüsenGemüse07119010Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack6,407119030Zuckermais5,1 + 9,4 €/100 kg/net(38)07119050Speisezwiebeln7,207119070Kapern4,807119080anderes9,607119090Mischungen von Gemüsen120712Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet07122000Speisezwiebeln12,8(10)Pilze, Judasohrpilze (Auricularia spp.), Zitterpilze (Tremella spp.) und Trüffeln07123100Pilze der Gattung Agaricus12,807123200Judasohrpilze (Auricularia spp.)12,807123300Zitterpilze (Tremella spp.)12,807123900andere12,8071290anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen07129005Kartoffeln, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, jedoch nicht weiter zubereitet10,2Zuckermais (Zea mays var. saccharata)07129011Hybriden zur Aussaat(32)frei07129019andere9,4 €/100 kg/net07129030Tomaten12,807129050Karotten und Speisemöhren12,807129090andere12,80713Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert071310Erbsen (Pisum sativum)07131010zur Aussaatfrei07131090anderefrei07132000KichererbsenfreiBohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)07133100Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczekfrei07133200Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis)frei071333Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris)07133310zur Aussaatfrei07133390anderefrei07133400Bambara-Erdnüsse oder Erderbsen (Vigna subterranea oder Voandzeia subterranea)frei07133500Kuhbohnen (Vigna unguiculata)frei07133900anderefrei07134000Linsenfrei07135000Puffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und Vicia faba var. minor)3,207136000Straucherbsen (Cajanus cajan)3,207139000andere3,20714Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes07141000Maniok9,5 €/100 kg/net(10)071420Süßkartoffeln07142010frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr(45)3,8(35)07142090andere6,4 €/100 kg/net(10)07143000Yamswurzeln (Dioscorea spp.)9,5 €/100 kg/net(10)07144000Taro (Colocasia spp.)9,5 €/100 kg/net(10)07145000Yautia (Xanthosoma spp.)9,5 €/100 kg/net(10)071490andere07149020Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Stärkegehalt9,5 €/100 kg/net(10)07149090andere3,8(35)

KAPITEL 8

Anmerkungen

1.
Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
2.
Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
3.
Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein:

a)
um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat),
b)
um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup),

vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission(*) vorgesehenen Methode — ermittelte Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose ( „Zuckergehalt” ), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.
2.
Als „tropische Früchte” im Sinne der Unterpositionen 0811 90 11, 0811 90 31 und 0811 90 85 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
3.
Als „tropische Nüsse” im Sinne der Unterpositionen 0811 90 11, 0811 90 31, 0811 90 85, 0812 90 70 und 0813 50 31 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit0801Kokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutetKokosnüsse08011100getrocknetfrei08011200mit innerer Fruchthaut (Endokarp)frei08011900anderefreiParanüsse08012100in der Schalefrei08012200ohne SchalefreiKaschu-Nüsse08013100in der Schalefrei08013200ohne Schalefrei0802Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutetMandeln080211in der Schale08021110bittere Mandelnfrei08021190andere5,6(10)080212ohne Schale08021210bittere Mandelnfrei08021290andere3,5(10)Haselnüsse (Corylus spp.)08022100in der Schale3,208022200ohne Schale3,2Walnüsse08023100in der Schale408023200ohne Schale5,1Esskastanien (Castanea spp.)08024100in der Schale5,608024200ohne Schale5,6Pistazien08025100in der Schale1,608025200ohne Schale1,6Macadamia-Nüsse08026100in der Schale208026200ohne Schale208027000Kolanüsse (Cola spp.)frei08028000Areka-(Betel-)Nüssefrei080290andere08029010Pekan-(Hickory-)Nüssefrei08029050Pinienkerne3,2(52)08029085andere3,2(52)0803Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet080310Mehlbananen08031010frisch1608031090getrocknet16080390andere08039010frisch132 €/1 000 kg/net08039090getrocknet160804Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet08041000Datteln7,7080420Feigen08042010frisch5,608042090getrocknet808043000Ananas5,808044000Avocadofrüchte(46)08045000Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchtefrei0805Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet080510Orangen08051020Süßorangen, frisch(36)08051080andere(47)080520Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas); Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten08052010Clementinen(36)08052030Monreales und Satsumas(36)08052050Mandarinen und Wilkings(36)08052070Tangerinen(36)08052090andere(36)08054000Pampelmusen und Grapefruits(48)080550Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) und Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia)08055010Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum)(36)08055090Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia)12,808059000andere12,80806Weintrauben, frisch oder getrocknet080610frisch08061010Tafeltrauben(36)08061090andere(49)080620getrocknet08062010Korinthen2,408062030Sultaninen2,408062090andere2,40807Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papaya-Früchte, frischMelonen (einschließlich Wassermelonen)08071100Wassermelonen8,808071900andere8,808072000Papaya-Früchtefrei0808Äpfel, Birnen und Quitten, frisch080810Äpfel08081010Mostäpfel, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember7,2 MIN 0,36 €/100 kg/net08081080andere(36)080830Birnen08083010Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1. August bis 31. Dezember7,2 MIN 0,36 €/100 kg/net08083090andere(36)08084000Quitten7,20809Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch08091000Aprikosen/Marillen(36)Kirschen08092100Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus)(36)08092900andere(36)080930Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen08093010Brugnolen und Nektarinen(36)08093090andere(36)080940Pflaumen und Schlehen08094005Pflaumen(36)08094090Schlehen120810Andere Früchte, frisch08101000Erdbeeren(50)081020Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren08102010Himbeeren8,808102090andere9,6081030schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren08103010schwarze Johannisbeeren8,808103030rote Johannisbeeren8,808103090andere9,6081040Preiselbeeren, Heidelbeeren und andere Früchte der Gattung Vaccinium08104010Preiselbeeren der Art Vaccinium vitis-idaeafrei08104030Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus3,208104050Früchte der Arten Vaccinium macrocarpon und Vaccinium corymbosum3,208104090andere9,608105000Kiwifrüchte(51)08106000Durian8,808107000Kaki8,8081090andere08109020Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayasfrei08109075andere8,80811Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln081110Erdbeerenmit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln08111011mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT20,8 + 8,4 €/100 kg/net08111019andere20,808111090andere14,4081120Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeerenmit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln08112011mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT20,8 + 8,4 €/100 kg/net08112019andere20,8andere08112031Himbeeren14,408112039schwarze Johannisbeeren14,408112051rote Johannisbeeren1208112059Brombeeren und Maulbeeren1208112090andere14,4081190anderemit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmittelnmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT08119011tropische Früchte und tropische Nüsse13 + 5,3 €/100 kg/net08119019andere20,8 + 8,4 €/100 kg/netandere08119031tropische Früchte und tropische Nüsse1308119039andere20,8andere08119050Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus1208119070Heidelbeeren der Arten Vaccinium myrtilloides und Vaccinium angustifolium3,2Kirschen08119075Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus)14,408119080andere14,408119085tropische Früchte und tropische Nüsse908119095andere14,40812Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet08121000Kirschen8,8081290andere08129025Aprikosen/Marillen; Orangen12,808129030Papaya-Früchte2,308129040Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus6,408129070Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen, Pitahayas und tropische Nüsse5,508129098andere8,80813Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels08131000Aprikosen/Marillen5,608132000Pflaumen9,608133000Äpfel3,2081340andere Früchte08134010Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen5,608134030Birnen6,408134050Papaya-Früchte208134065Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayasfrei08134095andere2,4081350Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses KapitelsMischungen von getrockneten Früchten, anderen als solchen der Positionen 0801 bis 0806ohne Pflaumen08135012von Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas408135015andere6,408135019mit Pflaumen9,6Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 080208135031von tropischen Nüssen408135039andere6,4andere Mischungen08135091ohne Pflaumen oder Feigen808135099andere9,608140000Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt1,6

KAPITEL 9

Anmerkungen

1.
Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht:

a)
Miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position;
b)
miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910.

Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.

2.
Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Für die in Anmerkung 1 a) zu Kapitel 9 genannten Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils der Mischung anzuwenden, der den höchsten Zollsatz hat.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit0901Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem KaffeegehaltKaffee, nicht geröstet09011100nicht entkoffeiniertfrei09011200entkoffeiniert8,3Kaffee, geröstet09012100nicht entkoffeiniert7,509012200entkoffeiniert9090190andere09019010Kaffeeschalen und Kaffeehäutchenfrei09019090Kaffeemittel mit Kaffeegehalt11,50902Tee, auch aromatisiert09021000grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger3,209022000anderer grüner Tee (nicht fermentiert)frei09023000schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder wenigerfrei09024000anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Teefrei09030000Matefrei0904Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinertPfeffer09041100weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09041200gemahlen oder sonst zerkleinert4Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta090421getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert09042110Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum)9,609042190anderefrei09042200gemahlen oder sonst zerkleinert50905Vanille09051000weder gemahlen noch sonst zerkleinert609052000gemahlen oder sonst zerkleinert60906Zimt und Zimtblütenweder gemahlen noch sonst zerkleinert09061100Zimt (Cinnamomum zeylanicum Blume)frei09061900anderefrei09062000gemahlen oder sonst zerkleinertfrei0907Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele09071000weder gemahlen noch sonst zerkleinert809072000gemahlen oder sonst zerkleinert80908Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und KardamomenMuskatnüsse09081100weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09081200gemahlen oder sonst zerkleinertfreiMuskatblüte09082100weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09082200gemahlen oder sonst zerkleinertfreiAmomen und Kardamomen09083100weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09083200gemahlen oder sonst zerkleinertfrei0909Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; WacholderbeerenKorianderfrüchte09092100weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09092200gemahlen oder sonst zerkleinertfreiKreuzkümmelfrüchte09093100weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09093200gemahlen oder sonst zerkleinertfreiAnis-, Sternanis-, Kümmel- oder Fenchelfrüchte; Wacholderbeeren09096100weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09096200gemahlen oder sonst zerkleinertfrei0910Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere GewürzeIngwer09101100weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09101200gemahlen oder sonst zerkleinertfrei091020Safran09102010weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09102090gemahlen oder sonst zerkleinert8,509103000Kurkumafreiandere Gewürze091091Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel09109105Curryfreiandere09109110weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09109190gemahlen oder sonst zerkleinert12,5091099andere09109910Samen von BockshornkleefreiThymianweder gemahlen noch sonst zerkleinert09109931Feldthymian oder Sand-Thymian (Thymus serpyllum L.)frei09109933anderer709109939gemahlen oder sonst zerkleinert8,509109950Lorbeerblätter7andere09109991weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei09109999gemahlen oder sonst zerkleinert12,5

KAPITEL 10

Anmerkungen

1.
A)
Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden.
B)
Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006.
2.
Zu Position 1005 gehört nicht Zuckermais (Kapitel 7).

Unterpositions-Anmerkung

1.
Hartweizen sind Weizen der Art Triticum durum und die Hybridsorten aus der Sortenkreuzung des Triticum durum, welche die gleiche Chromosomenanzahl (28) enthalten.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Es gelten als:

a)
„rundkörniger Reis” im Sinne der Unterpositionen 1006 10 21, 1006 10 92, 1006 20 11, 1006 20 92, 1006 30 21, 1006 30 42, 1006 30 61 und 1006 30 92: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt;
b)
„mittelkörniger Reis” im Sinne der Unterpositionen 1006 10 23, 1006 10 94, 1006 20 13, 1006 20 94, 1006 30 23, 1006 30 44, 1006 30 63 und 1006 30 94: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt;
c)
„langkörniger Reis” im Sinne der Unterpositionen 1006 10 25, 1006 10 27, 1006 10 96, 1006 10 98, 1006 20 15, 1006 20 17, 1006 20 96, 1006 20 98, 1006 30 25, 1006 30 27, 1006 30 46, 1006 30 48, 1006 30 65, 1006 30 67, 1006 30 96 und 1006 30 98: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben;
d)
„Rohreis (Paddy-Reis)” im Sinne der Unterpositionen 1006 10 21, 1006 10 23, 1006 10 25, 1006 10 27, 1006 10 92, 1006 10 94, 1006 10 96 und 1006 10 98: Reis in der Strohhülse, gedroschen;
e)
„geschälter Reis” im Sinne der Unterpositionen 1006 20 11, 1006 20 13, 1006 20 15, 1006 20 17, 1006 20 92, 1006 20 94, 1006 20 96 und 1006 20 98: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis” , „Cargo-Reis” , „Loonzain-Reis” und „riso sbramato” bekannt ist;
f)
„halbgeschliffener Reis” im Sinne der Unterpositionen 1006 30 21, 1006 30 23, 1006 30 25, 1006 30 27, 1006 30 42, 1006 30 44, 1006 30 46 und 1006 30 48: Reis, bei dem die Strohhülse, ein Teil des Keimes und ganz oder teilweise die äußeren Schichten des Perikarps, nicht jedoch die inneren Schichten, entfernt worden sind;
g)
„vollständig geschliffener Reis” im Sinne der Unterpositionen 1006 30 61, 1006 30 63, 1006 30 65, 1006 30 67, 1006 30 92, 1006 30 94, 1006 30 96 und 1006 30 98: Reis, bei dem die Strohhülse, die äußeren und inneren Schichten des Perikarps und der Keim bei mittel- und langkörnigem Reis vollständig, bei rundkörnigem Reis zumindest teilweise, entfernt worden sind, bei dem jedoch bis zu 10 GHT der Körner weiße Längsrillen aufweisen können;
h)
„Bruchreis” im Sinne der Unterposition 1006 40 gebrochene Körner, die drei Viertel oder weniger der durchschnittlichen Länge ganzer Körner haben.

2.
Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden:

a)
Auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b)
auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit1001Weizen und MengkornHartweizen10011100zur Aussaat148 €/t(53)10011900andere148 €/t(10)(53)andere100191zur Aussaat10019110Spelz(32)12,810019120Weichweizen und Mengkorn95 €/t(53)10019190andere95 €/t10019900andere95 €/t(10)(53)1002Roggen10021000zur Aussaat93 €/t(53)10029000andere93 €/t(53)1003Gerste10031000zur Aussaat93 €/t(10)10039000andere93 €/t(10)1004Hafer10041000zur Aussaat89 €/t10049000andere89 €/t1005Mais100510zur AussaatHybridmais(32)10051013Dreiweghybridenfrei10051015Einfachhybridenfrei10051018anderefrei10051090anderer94 €/t(10)(53)10059000anderer94 €/t(10)(53)1006Reis100610Rohreis (Paddy-Reis)10061010zur Aussaat(32)7,7andererparboiled10061021rundkörniger211 €/t(10)10061023mittelkörniger211 €/t(10)langkörniger10061025mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3211 €/t(10)10061027mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr211 €/t(10)anderer10061092rundkörniger211 €/t(10)10061094mittelkörniger211 €/t(10)langkörniger10061096mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3211 €/t(10)10061098mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr211 €/t(10)100620geschälter Reis ( „Cargo-Reis” oder „Braunreis” )parboiled10062011rundkörniger65 €/t(54)(10)10062013mittelkörniger65 €/t(54)(10)langkörniger10062015mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 365 €/t(54)(10)10062017mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr65 €/t(54)(10)anderer10062092rundkörniger65 €/t(54)(10)10062094mittelkörniger65 €/t(54)(10)langkörniger10062096mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 365 €/t(54)(10)10062098mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr65 €/t(54)(10)100630halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasierthalbgeschliffener Reisparboiled10063021rundkörniger175 €/t(54)(10)10063023mittelkörniger175 €/t(54)(10)langkörniger10063025mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3175 €/t(54)(10)10063027mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr175 €/t(54)(10)anderer10063042rundkörniger175 €/t(54)(10)10063044mittelkörniger175 €/t(54)(10)langkörniger10063046mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3175 €/t(54)(10)10063048mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr175 €/t(54)(10)vollständig geschliffener Reisparboiled10063061rundkörniger175 €/t(54)(10)10063063mittelkörniger175 €/t(54)(10)langkörniger10063065mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3175 €/t(54)(10)10063067mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr175 €/t(54)(10)anderer10063092rundkörniger175 €/t(54)(10)10063094mittelkörniger175 €/t(54)(10)langkörniger10063096mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3175 €/t(54)(10)10063098mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr175 €/t(54)(10)10064000Bruchreis128 €/t(10)1007Körner-Sorghum100710zur Aussaat10071010Hybrid-Körner-Sorghum(32)6,410071090andere94 €/t(10)(53)10079000andere94 €/t(10)(53)1008Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide10081000Buchweizen37 €/tHirse (ausgenommen Körner-Sorghum)10082100zur Aussaat56 €/t(10)10082900andere56 €/t(10)10083000Kanariensaatfrei10084000Fonio (Digitaria spp.)37 €/t10085000Quinoa (Chenopodium quinoa)37 €/t10086000Triticale93 €/t10089000anderes Getreide37 €/t

KAPITEL 11

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 11 gehören nicht:

a)
geröstetes Malz, als Kaffeemittel aufgemacht (nach Beschaffenheit Positionen 0901 und 2101);
b)
zubereitetes Mehl, zubereiteter Grobgrieß, zubereiteter Feingrieß und zubereitete Stärke der Position 1901;
c)
Cornflakes und andere Waren der Position 1904;
d)
zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse der Position 2001, 2004 oder 2005;
e)
pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30);
f)
Stärke als zubereitetes Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel (Kapitel 33).

2.
A)
Müllereierzeugnisse aus den in der nachstehenden Übersicht genannten Getreidearten gehören zu Kapitel 11, wenn sie, in Gewichtshundertteilen ausgedrückt und auf die Trockenmasse bezogen, gleichzeitig Folgendes aufweisen:

a)
einen Stärkegehalt (bestimmt nach dem abgewandelten polarimetrischen Ewers-Verfahren), der höher ist als der in Spalte 2 angegebene Wert;
b)
einen Aschegehalt (abzüglich etwa zugesetzter Mineralstoffe), der gleich oder geringer ist als der in Spalte 3 angegebene Wert.

Erzeugnisse, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 2302. Jedoch gehören Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen, zu Position 1104.

B)
Waren, die nach den vorstehenden Bestimmungen zu Kapitel 11 gehören, sind der Position 1101 oder 1102 zuzuweisen, wenn ihr Siebdurchgang (in Gewichtshundertteilen) durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite gemäß Spalte 4 oder 5 gleich oder größer ist als der jeweils bei den einzelnen Getreidearten angegebene Wert.

Im anderen Falle sind sie der Position 1103 oder 1104 zuzuweisen.

Art des GetreidesStärkegehaltAschegehaltSiebdurchgang durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von
315 Mikrometern500 Mikrometern
(1)(2)(3)(4)(5)
Weizen und Roggen45 %2,5 %80 %
Gerste45 %3 %80 %
Hafer45 %5 %80 %
Mais und Körner-Sorghum45 %2 %90 %
Reis45 %1,6 %80 %
Buchweizen45 %4 %80 %
Andere Getreidearten45 %2 %50 %

3.
Als Grobgrieß und Feingrieß im Sinne der Position 1103 gelten Erzeugnisse aus der Zerkleinerung von Getreidekörnern, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen:

a)
Erzeugnisse aus Mais müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2 mm hindurchgehen;
b)
Erzeugnisse aus anderen Getreidearten müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 1,25 mm hindurchgehen.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, wird folgender Zollsatz angewendet:

a)
Auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b)
auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

2.
Als „Mehl” , „Grieß” und „Pulver” im Sinne der Position 1106 gelten Erzeugnisse aus dem Vermahlen oder aus jedem anderen Zerkleinerungsverfahren von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8, mit Ausnahme von geraspelten und getrockneten Kokosnüssen, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen:

a)
Getrocknete Hülsenfrüchte, Sagomark, Wurzeln, Knollen und die Erzeugnisse des Kapitels 8 (mit Ausnahme der Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802) müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2 mm hindurchgehen;
b)
Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802 müssen mit einem Anteil von 50 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2,5 mm hindurchgehen.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit110100Mehl von Weizen oder Mengkornvon Weizen11010011von Hartweizen172 €/t11010015von Weichweizen und Spelz172 €/t11010090von Mengkorn172 €/t1102Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn110220von Mais11022010mit einem Fettgehalt von 1,5 GHT oder weniger173 €/t11022090anderes98 €/t110290anderes11029010von Gerste171 €/t11029030von Hafer164 €/t11029050von Reis138 €/t11029070von Roggen168 €/t11029090anderes98 €/t1103Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von GetreideGrobgrieß und Feingrieß110311von Weizen11031110von Hartweizen267 €/t11031190von Weichweizen und Spelz186 €/t110313von Mais11031310mit einem Fettgehalt von 1,5 GHT oder weniger173 €/t11031390anderer98 €/t110319von anderem Getreide11031920von Roggen oder Gerste171 €/t11031940von Hafer164 €/t11031950von Reis138 €/t11031990anderer98 €/t110320Pellets11032025von Roggen oder Gerste171 €/t11032030von Hafer164 €/t11032040von Mais173 €/t11032050von Reis138 €/t11032060von Weizen175 €/t11032090andere98 €/t1104Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlenGetreidekörner, gequetscht oder als Flocken110412von Hafer11041210gequetscht93 €/t11041290als Flocken182 €/t110419von anderem Getreide11041910von Weizen175 €/t11041930von Roggen171 €/t11041950von Mais173 €/tvon Gerste11041961gequetscht97 €/t11041969als Flocken189 €/tandere11041991Reisflocken234 €/t11041999andere173 €/tGetreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet)110422von Hafer11042240geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet (Grütze)162 €/t11042250perlförmig geschliffen145 €/t11042295andere93 €/t(10)110423von Mais11042340geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet; perlförmig geschliffen152 €/t11042398andere98 €/t110429von anderem Getreidevon Gerste11042904geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet (Grütze)150 €/t11042905perlförmig geschliffen236 €/t11042908andere97 €/tandere11042917geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet129 €/t11042930perlförmig geschliffen154 €/tnur geschrotet11042951von Weizen99 €/t11042955von Roggen97 €/t11042959andere98 €/tandere11042981von Weizen99 €/t11042985von Roggen97 €/t11042989andere98 €/t110430Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen11043010von Weizen76 €/t11043090andere75 €/t1105Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln11051000Mehl, Grieß und Pulver12,211052000Flocken, Granulat und Pellets12,21106Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 811061000von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 07137,7110620von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 071411062010für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht(32)95 €/t11062090andere166 €/t110630von Erzeugnissen des Kapitels 811063010von Bananen10,911063090andere8,31107Malz, auch geröstet110710nicht geröstetvon Weizen11071011in Form von Mehl177 €/t11071019anderes134 €/tanderes11071091in Form von Mehl173 €/t11071099anderes131 €/t11072000geröstet152 €/t1108Stärke; InulinStärke11081100von Weizen224 €/t11081200von Mais166 €/t11081300von Kartoffeln166 €/t11081400von Maniok166 €/t110819andere Stärke11081910von Reis216 €/t11081990andere166 €/t11082000Inulin19,211090000Kleber von Weizen, auch getrocknet512 €/t

KAPITEL 12

Anmerkungen

1.
Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20).
2.
Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306.
3.
Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209.

Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen:

a)
Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7);
b)
Gewürze und andere Waren des Kapitels 9;
c)
Getreide (Kapitel 10);
d)
Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.

4.
Zu Position 1211 gehören insbesondere folgende Pflanzen und Teile davon: Basilikum, Borretsch, Ginseng, Ysop, Süßholz, Minzen aller Art, Rosmarin, Raute, Salbei und Wermut.

Zu dieser Position gehören jedoch nicht:

a)
pharmazeutische Erzeugnisse des Kapitels 30;
b)
Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel des Kapitels 33;
c)
Insektizide, Fungizide, Herbizide, Desinfektionsmittel und ähnliche Waren der Position 3808.

5.
Als Algen und Tange im Sinne der Position 1212 gelten nicht:

a)
Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend, der Position 2102;
b)
Kulturen von Mikroorganismen der Position 3002;
c)
Düngemittel der Position 3101 oder 3105.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen” im Sinne der Unterposition 1205 10 gelten Raps- oder Rübsensamen, deren fettes Öl einen Erucasäuregehalt von weniger als 2 GHT aufweist und deren feste Bestandteile einen Gehalt an Glucosinolaten von weniger als 30 Micromol je Gramm aufweisen.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit1201Sojabohnen, auch geschrotet12011000zur Aussaat(32)frei12019000anderefrei1202Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, auch geschält oder geschrotet12023000zur Aussaat(32)freiandere12024100ungeschältfrei12024200geschält, auch geschrotetfrei12030000Koprafrei120400Leinsamen, auch geschrotet12040010zur Aussaat(32)frei12040090anderefrei1205Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet120510erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen12051010zur Aussaat(32)frei12051090anderefrei12059000anderefrei120600Sonnenblumenkerne, auch geschrotet12060010zur Aussaat(32)freiandere12060091geschält; ungeschält, grau-weiß gestreiftfrei12060099anderefrei1207Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet12071000Palmnüsse und PalmkernefreiBaumwollsamen12072100zur Aussaat(32)frei12072900anderefrei12073000Rizinussamenfrei120740Sesamsamen12074010zur Aussaat(32)frei12074090anderefrei120750Senfsamen12075010zur Aussaat(32)frei12075090anderefrei12076000Saflorsamen (Carthamus tinctorius)frei12077000Melonenkernefreiandere120791Mohnsamen12079110zur Aussaat(32)frei12079190anderefrei120799andere12079920zur Aussaat(32)freiandere12079991Hanfsamenfrei12079996anderefrei1208Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl12081000von Sojabohnen4,512089000anderesfrei1209Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat12091000Samen von Zuckerrüben8,3Samen von Futterpflanzen12092100Samen von Luzernen2,5120922Samen von Klee (Trifolium spp.)12092210Samen von Rotklee (Trifolium pratense L.)frei12092280anderefrei120923Samen von Schwingel12092311Samen von Wiesenschwingel (Festuca pratensis Huds.)frei12092315Samen von Rotschwingel (Festuca rubra L.)frei12092380andere2,512092400Samen von Wiesenrispengras (Poa pratensis L.)frei120925Samen von Weidelgras (Lolium multiflorum Lam., Lolium perenne L.)12092510Samen von Einjährigem und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.)frei12092590Samen von Deutschem Weidelgras (Lolium perenne L.)frei120929andere12092945Samen von Wiesenlieschgras; Samen von Wicken; Samen von Rispengras der Arten Poa palustris L. und Poa trivialis L.; Samen von Gemeinem Knaulgras (Dactylis glomerata L.); Samen von Straußgras (Agrostis spp.)frei12092950Samen von Lupinen2,512092960Samen von Futterrüben (Beta vulgaris var. alba)8,312092980andere2,512093000Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden3andere120991Samen von Gemüsen12099130Samen von Roten Rüben (Beta vulgaris var. conditiva)8,312099180andere3120999andere12099910Forstsamenfreiandere12099991Samen von Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden, ausgenommen solche der Unterposition 1209 30312099999andere41210Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin12101000Hopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen, sonst zerkleinert noch in Form von Pellets5,8121020Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin12102010Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets, lupulinangereichert; Lupulin5,812102090andere5,81211Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert12112000Ginsengwurzelnfrei12113000Cocablätterfrei12114000Mohnstrohfrei121190andere12119020der Gattung Ephedrafrei12119030Tonkabohnen312119086anderefrei1212Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffenAlgen und Tange12122100genießbarfrei12122900anderefreiandere121291Zuckerrüben12129120getrocknet, auch gemahlen23 €/100 kg/net12129180andere6,7 €/100 kg/net12129200Johannisbrot (Carob)5,112129300Zuckerrohr4,6 €/100 kg/net12129400Zichorienwurzelnfrei121299andereJohannisbrotkerne12129941ungeschält, weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei12129949andere5,812129995anderefrei12130000Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst oder in Form von Pelletsfrei1214Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, auch in Form von Pellets12141000Mehl und Pellets von Luzernefrei121490andere12149010Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken5,812149090anderefrei

KAPITEL 13

Anmerkung

1.
Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium.

Zu dieser Position gehören dagegen nicht:

a)
Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704);
b)
Malzextrakt (Position 1901);
c)
Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101);
d)
Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22);
e)
natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938;
f)
Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939);
g)
Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3006);
h)
Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3201 oder 3203);
ij)
ätherische Öle, einschließlich „konkrete” oder „absolute” Öle, Resinoide, extrahierte Oleoresine, destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle sowie Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art (Kapitel 33);
k)
Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle gum und ähnliche natürliche Kautschukarten (Position 4001).

Zusätzliche Anmerkung

1.
Mischungen aus Pektinstoffen und Zucker mit einem Zuckergehalt von mehr als 90 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Unterposition 1302 20 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht, da der Charakter der Ware als vom Zucker verliehen gilt.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit1301Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame)13012000Gummi arabicumfrei13019000anderefrei1302Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziertPflanzensäfte und Pflanzenauszüge13021100Opiumfrei13021200von Süßholzwurzeln3,213021300von Hopfen3,2130219andere13021905Vanille-Oleoresin313021920von Pflanzen der Gattung Ephedrafrei13021970anderefrei130220Pektinstoffe, Pektinate und Pektate13022010trocken19,213022090andere11,2Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert13023100Agar-Agarfrei130232Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert13023210aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernenfrei13023290aus Guarsamenfrei13023900anderefrei

KAPITEL 14

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 14 gehören nicht pflanzliche Stoffe und Fasern von der hauptsächlich zum Herstellen von Spinnstoffwaren verwendeten Art, auch beliebig bearbeitet, und andere pflanzliche Stoffe, die im Hinblick auf ihre ausschließliche Verwendung zur Herstellung von Spinnstoffen besonders bearbeitet sind (Abschnitt XI).
2.
Zu Position 1401 gehören insbesondere Bambus (auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt, auf bestimmte Längen zugeschnitten, mit abgerundeten Enden, gebleicht, feuerwiderstandsfähig gemacht, poliert oder gefärbt), Korbweiden/Flechtweiden, Schilf und dergleichen, gespalten, Peddig und Stuhlrohr. Zu Position 1401 gehört nicht Holzspan aller Art (Position 4404).
3.
Zu Position 1404 gehören nicht Holzwolle (Position 4405) und Pinselköpfe (Position 9603).
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit1401Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast)14011000Bambusfrei14012000Peddig und Stuhlrohrfrei14019000anderefrei140214031404Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen14042000Baumwoll-Lintersfrei14049000anderefrei

ABSCHNITT III

KAPITEL 15

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 15 gehören nicht:

a)
Schweinespeck und Schweinefett und Geflügelfett der Position 0209;
b)
Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl (Position 1804);
c)
Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Erzeugnissen der Position 0405 von mehr als 15 GHT (im Allgemeinen Kapitel 21);
d)
Grieben (Position 2301) und Rückstände der Positionen 2304 bis 2306;
e)
Fettsäuren, zubereitete Wachse, pharmazeutische Erzeugnisse, Anstrichfarben, Lacke, Seifen, zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel, sulfonierte Öle und andere Waren des Abschnitts VI;
f)
Faktis für von Ölen abgeleiteten Kautschuk (Position 4002).

2.
Zu Position 1509 gehört nicht Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist (Position 1510).
3.
Zu Position 1518 gehören nicht Fette und Öle sowie deren Fraktionen, die lediglich denaturiert worden sind. Diese bleiben in der Position, zu der die entsprechenden nicht denaturierten Fette und Öle sowie deren Fraktionen gehören.
4.
Zu Position 1522 gehören auch Soapstock, Öldrass, Stearinpech, Wollpech und Glycerinpech.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „erucasäurearmes Raps- oder Rübsenöl” im Sinne der Unterpositionen 1514 11 und 1514 19 gelten fette Öle mit einem Erucasäuregehalt von weniger als 2 GHT.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Für die Anwendung der Unterpositionen 1507 10, 1508 10, 1510 00 10, 1511 10, 1512 11, 1512 21, 1513 11, 1513 21, 1514 11, 1514 91, 1515 11, 1515 21, 1515 50 11, 1515 50 19, 1515 90 21, 1515 90 29, 1515 90 40 bis 1515 90 59 und 1518 00 31 gilt Folgendes:

a)
Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh” , wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als

Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen;

Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische” Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind.

b)
Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh” , wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet.
c)
Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe” Öle.

2.
A.
Als Olivenöl im Sinne der Positionen 1509 und 1510 gelten ausschließlich die durch Verarbeitung von Oliven gewonnenen Öle, soweit deren mit den Verfahren der Anhänge V, X A und X B der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 bestimmte Sterin- und Fettsäurezusammensetzung den Werten der nachstehenden Tabellen entsprechen:

Tabelle I

Fettsäuregehalt in Prozent des Gesamtfettsäuregehalts

FettsäurenGHT der Gesamtfettsäuren
Myristinsäure≤ 0,05
Palmitinsäure7,5 – 20,0
Palmitoleinsäure0,3 – 3,5
Heptadecansäure≤ 0,3
Heptadecensäure≤ 0,3
Stearinsäure0,5 – 5,0
Ölsäure55,0 – 83,0
Linolsäure3,5 – 21,0
Linolensäure≤ 1,0
Arachinsäure≤ 0,6
Eicosensäure≤ 0,4
Behensäure(55)≤ 0,3
Lignocerinsäure≤ 0,2

Tabelle II

Steringehalt in Prozent des Gesamtsteringehalts

SterinGHT der Gesamtsterine
Cholesterin≤ 0,5
Brassicasterin(56)≤ 0,1
Campesterin≤ 4,0
Stigmasterin(57)< Campesterin
Beta-Sitosterin(58)≥ 93,0
Delta-7-Stigmasterin≤ 0,5

Zu den Positionen 1509 und 1510 gehören weder chemisch modifizierte (insbesondere wiederveresterte) Öle noch Mischungen von Olivenöl mit anderen Ölen. Die Anwesenheit von wiederverestertem Olivenöl oder von anderen Ölen wird mit den Verfahren des Anhangs VII der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 nachgewiesen.

B.
Zur Unterposition 1509 10 gehören nur die in den nachstehenden Ziffern 1 und 2 definierten Olivenöle, die ausschließlich durch mechanische oder sonstige physikalische Verfahren unter Bedingungen, die nicht zu einer Modifizierung der Öle führen, gewonnen wurden und die keine andere Behandlung erfahren haben als Waschen, Dekantieren, Zentrifugieren und Filtrieren. Mit Lösemitteln, mit chemischen oder biochemischen Hilfsmitteln oder durch Wiederveresterungsverfahren gewonnene Olivenöle, sowie jede Mischung mit Ölen anderer Art, sind von dieser Unterposition ausgenommen.

1.
Als „Lampantöl” im Sinne der Unterposition 1509 10 10 gilt Olivenöl, das — unabhängig von seinem Gehalt an freien Fettsäuren — folgende Merkmale aufweist:

a)
einen der folgenden Wachsgehalte:

i)
Gehalt an Wachs von nicht mehr als 300 mg/kg oder
ii)
Gehalt an Wachs von mehr als 300 mg/kg, aber nicht mehr als 350 mg/kg, vorausgesetzt,

der Gesamtgehalt an aliphatischem Alkohol beträgt nicht mehr als 350 mg/kg oder

der Gehalt an Erythrodiol und Uvaol beträgt nicht mehr als 3,5 %,

b)
Gehalt an Erythrodiol und Uvaol von nicht mehr als 4,5 %,
c)
eines der folgenden Merkmale:

i)
Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 0,9 %, wenn die Palmitinsäure nicht mehr als 14 % des Gesamtgehalts an Fettsäuren beträgt;
ii)
Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 1,1 %, wenn die Palmitinsäure mehr als 14 % des Gesamtgehalts an Fettsäuren beträgt;

d)
Summe der trans-Ölsäureisomere von nicht mehr als 0,10 % und Summe der trans-Linolsäureisomere und trans-Linolensäureisomere von nicht mehr als 0,10 %,
e)
einen Stigmastadiengehalt von nicht mehr als 0,50 mg/kg,
f)
eine Differenz zwischen dem mit HPLC bestimmten und dem theoretisch berechneten Gehalt der Triglyceride mit ECN42 von nicht mehr als 0,3 und
g)
eines oder mehrere der folgenden Merkmale:

1.
Gesamtgehalt an flüchtigen halogenierten Lösemitteln von nicht mehr als 0,20 mg/kg bzw. einzeln jeweils von nicht mehr als 0,10 mg/kg,
2.
organoleptische Merkmale mit einem Fehlermedian von mehr als 3,5 gemäß Anhang XII der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91.

2.
Als „anderes nicht behandeltes Olivenöl” im Sinne der Unterposition 1509 10 90 gilt natives Olivenöl, das folgende Merkmale aufweist:

a)
Gehalt an freien Fettsäuren, berechnet als Ölsäure, von nicht mehr als 2,0 g/100 g,
b)
Peroxidzahl von nicht mehr als 20 meq aktiver Sauerstoff/kg,
c)
Gehalt an Wachs von nicht mehr als 250 mg/kg,
d)
Gesamtgehalt an flüchtigen halogenierten Lösemitteln von nicht mehr als 0,20 mg/kg bzw. einzeln jeweils von nicht mehr als 0,10 mg/kg,
e)
Extinktionskoeffizient K270 von nicht mehr als 0,25,
f)
Schwankung des Extinktionskoeffizienten (ΔK) im Bereich von 270 nm von nicht mehr als 0,01,
g)
organoleptische Merkmale mit einem Fehlermedian von nicht mehr als 3,5 gemäß Anhang XII der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91,
h)
Gehalt an Erythrodiol und Uvaol von nicht mehr als 4,5 %,
ij)
eines der folgenden Merkmale:

i)
Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 0,9 %, wenn die Palmitinsäure nicht mehr als 14 % des Gesamtgehalts an Fettsäuren beträgt;
ii)
Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 1,0 %, wenn die Palmitinsäure mehr als 14 % des Gesamtgehalts an Fettsäuren beträgt;

k)
Summe der trans-Ölsäureisomere von nicht mehr als 0,05 % und Summe der trans-Linolsäure- und trans-Linolensäureisomere von nicht mehr als 0,05 %,
l)
Gehalt an Stigmastadienen von nicht mehr als 0,10 mg/kg,
m)
eine Differenz zwischen dem mit HPLC bestimmten und dem theoretisch berechneten Gehalt der Triglyceride mit ECN42 von nicht mehr als 0,2.

C.
Als Öle der Unterposition 1509 90 gelten Olivenöle, die durch Behandeln von Ölen der Unterpositionen 1509 10 10 und/oder 1509 10 90 gewonnen wurden, auch vermischt mit nativem Olivenöl, und die folgende Merkmale aufweisen:

a)
Gehalt an freien Fettsäuren, berechnet als Ölsäure, von nicht mehr als 1,0 g/100 g,
b)
Gehalt an Wachs von nicht mehr als 350 mg/kg,
c)
Extinktionskoeffizient K270 von nicht mehr als 0,9,
d)
Schwankung des Extinktionskoeffizienten (ΔK) im Bereich von 270 nm von nicht mehr als 0,15,
e)
Gehalt an Erythrodiol und Uvaol von nicht mehr als 4,5 %,
f)
eines der folgenden Merkmale:

i)
Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 0,9 %, wenn die Palmitinsäure nicht mehr als 14 % des Gesamtgehalts an Fettsäuren beträgt;
ii)
Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 1,0 %, wenn die Palmitinsäure mehr als 14 % des Gesamtgehalts an Fettsäuren beträgt;

g)
Summe der trans-Ölsäureisomere von nicht mehr als 0,20 % und Summe der trans-Linolsäureisomere und trans-Linolensäureisomere von nicht mehr als 0,30 %,
h)
eine Differenz zwischen dem mit HPLC bestimmten und dem theoretisch berechneten Gehalt der Triglyceride mit ECN42 von nicht mehr als 0,3.

D.
Als „rohe Öle” im Sinne der Unterposition 1510 00 10 gelten Öle, insbesondere Oliventresteröle, die folgende Merkmale aufweisen:

a)
einen der folgenden Wachsgehalte:

i)
Gehalt an Wachs von mehr als 350 mg/kg oder
ii)
Gehalt an Wachs von mehr als 300 mg/kg, aber nicht mehr als 350 mg/kg, vorausgesetzt,

der Gesamtgehalt an aliphatischem Alkohol beträgt mehr als 350 mg/kg und

der Gehalt an Erythrodiol und Uvaol beträgt mehr als 3,5 %,

b)
Gehalt an Erythrodiol und Uvaol von mehr als 4,5 %;
c)
Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 1,4 %;
d)
Summe der trans-Ölsäureisomere von nicht mehr als 0,20 % und Summe der trans-Linolsäure- und trans-Linolensäureisomere von nicht mehr als 0,10 %;
e)
eine Differenz zwischen dem mit HPLC bestimmten und dem theoretisch berechneten Gehalt der Triglyceride mit ECN42 von nicht mehr als 0,6.

E.
Als Öle der Unterposition 1510 00 90 gelten Öle, die durch Behandeln von Ölen der Unterposition 1510 00 10 gewonnen wurden, auch vermischt mit nativem Olivenöl, sowie diejenigen, die nicht die Merkmale von Olivenölen gemäß den Zusätzlichen Anmerkungen 2 B, 2 C und 2 D aufweisen. Die Öle dieser Unterposition müssen einen Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 1,4 % aufweisen, wobei die Summe der trans-Ölsäureisomere weniger als 0,4 % und die Summe der trans-Linolsäureisomere und trans-Linolensäureisomere weniger als 0,35 % betragen muss sowie die Differenz zwischen der mit HPLC bestimmten und dem theoretisch berechneten Gehalt der Triglyceride mit ECN42 nicht mehr als 0,5 betragen muss.
3.
Nicht zu den Unterpositionen 1522 00 31 und 1522 00 39 gehören:

a)
Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen, die Öl enthalten, dessen Iodzahl, bestimmt nach dem Verfahren des Anhangs XVI der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91, kleiner als 70 oder größer als 100 ist;
b)
Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen, die Öle mit einer Iodzahl zwischen 70 und 100 enthalten, bei dem jedoch die gemäß Anhang V der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 bestimmte Fläche des Peaks, der der Retentionszeit des Beta-Sitosterins(58) entspricht, kleiner ist als 93,0 % der Gesamtfläche der Sterinpeaks.

4.
Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden. Dabei müssen auch die Fußnoten in Anhang I der Verordnung berücksichtigt werden.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit1501Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, ausgenommen solches der Position 0209 oder 1503150110Schweineschmalz15011010zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)frei15011090anderes17,2 €/100 kg/net150120anderes Schweinefett15012010zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)frei15012090anderes17,2 €/100 kg/net15019000anderes11,51502Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503150210Talg15021010zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)frei15021090anderes3,2150290anderes15029010zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)frei15029090anderes3,2150300Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitetSchmalzstearin und Oleostearin15030011zu industriellen Zwecken(12)frei15030019andere5,115030030Talgöl zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)frei15030090andere6,41504Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert150410Leberöle sowie deren Fraktionen, von Fischen15041010mit einem Gehalt an Vitamin A von 2 500 internationalen Einheiten je Gramm oder weniger3,8andere15041091von Heilbuttenfrei15041099andere3,8(18)150420Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Leberöle15042010feste Fraktionen10,915042090anderefrei150430Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Meeressäugetieren15043010feste Fraktionen10,915043090anderefrei150500Wollfett und daraus stammende Fettstoffe, einschließlich Lanolin15050010Wollfett, roh3,215050090anderefrei15060000Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziertfrei1507Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert150710rohes Öl, auch entschleimt15071010zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)3,215071090anderes6,4150790andere15079010zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,115079090andere9,61508Erdnussöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert150810rohes Öl15081010zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)frei15081090anderes6,4150890andere15089010zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,115089090andere9,61509Olivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert150910nicht behandelt15091010Lampantöl122,6 €/100 kg/net15091090andere124,5 €/100 kg/net15099000andere134,6 €/100 kg/net151000Andere Öle und ihre Fraktionen, ausschließlich aus Oliven gewonnen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, einschließlich Mischungen dieser Öle oder Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der Position 150915100010rohe Öle110,2 €/100 kg/net15100090andere160,3 €/100 kg/net1511Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert151110rohes Öl15111010zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)frei15111090anderes3,8151190anderefeste Fraktionen15119011in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,815119019in anderer Aufmachung10,9andere15119091zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,115119099andere91512Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziertSonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen151211rohe Öle15121110zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)3,2andere15121191Sonnenblumenöl6,415121199Safloröl6,4151219andere15121910zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,115121990andere9,6Baumwollsamenöl und seine Fraktionen151221rohes Öl, auch von Gossypol befreit15122110zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)3,215122190anderes6,4151229andere15122910zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,115122990andere9,61513Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziertKokosöl (Kopraöl) und seine Fraktionen151311rohes Öl15131110zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)2,5anderes15131191in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,815131199in anderer Aufmachung6,4151319anderefeste Fraktionen15131911in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,815131919in anderer Aufmachung10,9andere15131930zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,1andere15131991in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,815131999in anderer Aufmachung9,6Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen151321rohe Öle15132110zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)3,2andere15132130in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,815132190in anderer Aufmachung6,4151329anderefeste Fraktionen15132911in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,815132919in anderer Aufmachung10,9andere15132930zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,1andere15132950in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,815132990in anderer Aufmachung9,61514Raps- und Rübsenöl und Senföl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifizierterucasäurearmes Raps- und Rübsenöl sowie deren Fraktionen151411rohe Öle15141110zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)3,215141190andere6,4151419andere15141910zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,115141990andere9,6andere151491rohe Öle15149110zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)3,215149190andere6,4151499andere15149910zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,115149990andere9,61515Andere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziertLeinöl und seine Fraktionen15151100rohes Öl3,2151519andere15151910zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,115151990andere9,6Maisöl und seine Fraktionen151521rohes Öl15152110zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)3,215152190anderes6,4151529andere15152910zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,115152990andere9,6151530Rizinusöl und seine Fraktionen15153010zum Herstellen von Aminoundecansäure zum Erzeugen von synthetischen Chemiefasern oder Kunststoffen(12)frei15153090andere5,1151550Sesamöl und seine Fraktionenrohes Öl15155011zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)3,215155019anderes6,4andere15155091zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,115155099andere9,6151590andere15159011Tungöl (Holzöl); Jojobaöl und Oiticicaöl; Myrtenwachs und Japanwachs; deren FraktionenfreiTabaksamenöl und seine Fraktionenrohes Öl15159021zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)frei15159029anderes6,4andere15159031zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)frei15159039andere9,6andere Fette und Öle sowie deren Fraktionenrohe Fette und Öle15159040zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)3,2andere15159051fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,815159059fest, in anderen Aufmachungen; flüssig6,4andere15159060zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,1andere15159091fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,815159099fest, in anderen Aufmachungen; flüssig9,61516Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet151610tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen15161010in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,815161090in anderer Aufmachung10,9151620pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen15162010hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)3,4andere15162091in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,8in anderer Aufmachung15162095Raps- und Rübsenöl, Leinöl, Sonnenblumenöl, Illipefett, Karitefett, Domorifett, Tulucunaöl oder Babassuöl, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)5,1andere15162096Erdnussöl, Baumwollsaatöl, Sojaöl oder Sonnenblumenöl; andere Öle mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von weniger als 50 GHT und ausgenommen Palmkernöl, Illipefett, Kokosöl (Kopraöl), Raps- und Rübsenöl oder Kopaivaöl9,615162098andere10,91517Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516151710Margarine, ausgenommen flüssige Margarine15171010mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT8,3 + 28,4 €/100 kg/net15171090andere16151790andere15179010mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT8,3 + 28,4 €/100 kg/netandere15179091Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen9,615179093genießbare Mischungen und Zubereitungen der als Form- und Trennöle verwendeten Art2,915179099andere16151800Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen15180010Linoxyn7,7Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(12)15180031roh3,215180039andere5,1andere15180091tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 15167,7andere15180095ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen Fetten und Ölen oder von tierischen und pflanzlichen Fetten und Ölen sowie deren Fraktionen215180099andere7,7151915200000Glycerin, roh; Glycerinwasser und Glycerinunterlaugenfrei1521Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder gefärbt15211000Pflanzenwachsefrei152190andere15219010Walrat, auch raffiniert oder gefärbtfreiBienenwachs und andere Insektenwachse, auch raffiniert oder gefärbt15219091rohfrei15219099andere2,5152200Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen15220010Degras3,8Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen WachsenÖl enthaltend, das die Merkmale von Olivenöl aufweist15220031Soapstock29,9 €/100 kg/net15220039andere47,8 €/100 kg/netandere15220091Öldrass und Soapstock3,215220099anderefrei

ABSCHNITT IV

Anmerkung

1.
In diesem Abschnitt gelten als „Pellets” Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

KAPITEL 16

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3 und der Position 0504 aufgeführt sind.
2.
Lebensmittelzubereitungen gehören zu Kapitel 16 nur, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104.

Bei Leber enthaltenden Zubereitungen gilt der vorstehende zweite Satz jedoch nicht für die Bestimmung von Unterpositionen innerhalb der Positionen 1601 und 1602.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Als „homogenisierte Zubereitungen” im Sinne der Unterposition 1602 10 gelten Zubereitungen aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut, fein homogenisiert, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen enthalten. Die Unterposition 1602 10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 1602.
2.
Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als „nicht gegart” im Sinne der Unterpositionen 1602 31 11, 1602 32 11, 1602 39 21, 1602 50 10 und 1602 90 61 gelten Erzeugnisse, die keiner Wärmebehandlung oder einer Wärmebehandlung unterzogen wurden, die nicht ausreichte, um die Proteine im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren und die bei den Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 50 10 und 1602 90 61 dementsprechend Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweisen, wenn sie an der dicksten Stelle durchgeschnitten werden.
2.
Der Begriff „Teile” im Sinne der Unterpositionen 1602 41 10, 1602 42 10 und 1602 49 11 bis 1602 49 15 bezieht sich nur auf zubereitetes oder haltbar gemachtes Fleisch, bei dem aufgrund der Größe und Beschaffenheit des zusammenhängenden Muskelgewebes ersichtlich ist, dass es von Schinken, Schultern, Kotelettsträngen oder Nacken von Hausschweinen stammt.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit160100Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse16010010aus Lebern15,4andere(60)16010091Rohwürste, getrocknet oder streichfähig149,4 €/100 kg/net(10)16010099andere100,5 €/100 kg/net(10)1602Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht16021000homogenisierte Zubereitungen16,6160220aus Lebern aller Tierarten16022010von Gänsen oder Enten10,216022090andere16von Geflügel der Position 0105160231von Truthühnernmit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr(59)16023111ausschließlich nicht gegartes Fleisch von Truthühnern enthaltend102,4 €/100 kg/net16023119andere102,4 €/100 kg/net16023180andere102,4 €/100 kg/net160232von Hühnernmit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr(59)16023211nicht gegart276,5 €/100 kg/net16023219andere102,4 €/100 kg/net16023230mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT(59)276,5 €/100 kg/net16023290andere276,5 €/100 kg/net160239anderemit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr(59)16023921nicht gegart276,5 €/100 kg/net16023929andere276,5 €/100 kg/net16023985andere276,5 €/100 kg/netvon Schweinen160241Schinken und Teile davon16024110von Hausschweinen156,8 €/100 kg/net(10)16024190andere10,9160242Schultern und Teile davon16024210von Hausschweinen129,3 €/100 kg/net(10)16024290andere10,9160249andere, einschließlich Mischungenvon Hausschweinenmit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von 80 GHT oder mehr16024911Kotelettstränge (ausgenommen Nacken) und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Kotelettsträngen und Schinken156,8 €/100 kg/net(10)16024913Nacken und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Nacken und Schultern129,3 €/100 kg/net(10)16024915andere Mischungen, Schinken, Schultern, Kotelettstränge oder Nacken und Teile davon enthaltend129,3 €/100 kg/net(10)16024919andere85,7 €/100 kg/net(10)16024930mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von 40 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT75 €/100 kg/net(10)16024950mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von weniger als 40 GHT54,3 €/100 kg/net(10)16024990andere10,9160250von Rindern16025010nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen303,4 €/100 kg/netandere16025031Corned Beef, in luftdicht verschlossenen Behältnissen16,616025095andere16,6160290andere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten16029010Zubereitungen aus Blut aller Tierarten16,6andere16029031von Wild oder Kaninchen10,9andere16029051Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen enthaltend85,7 €/100 kg/netandereFleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern enthaltend16029061nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen303,4 €/100 kg/net16029069andere16,6andere16029091von Schafen12,816029095von Ziegen16,616029099andere16,6160300Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren16030010in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger12,816030080anderefrei1604Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnenFische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert16041100Lachse5,5160412Heringe16041210Filets, roh, lediglich mit Teig umhüllt oder mit Paniermehl bestreut (paniert), auch in Öl vorgebacken, gefroren15andere16041291in luftdicht verschlossenen Behältnissen2016041299andere20160413Sardinen, Sardinellen und SprottenSardinen16041311in Olivenöl12,516041319andere12,516041390andere12,5160414Thunfische, echter Bonito und Pelamide (Sarda spp.)Thunfische und echter Bonitoechter Bonito16041421in Pflanzenöl24andere16041426Filets genannt „Loins” 2416041428andere24Gelbflossenthun (Thunnus albacares)16041431in Pflanzenöl24andere16041436Filets genannt „Loins” 2416041438andere24andere16041441in Pflanzenöl24andere16041446Filets genannt „Loins” 2416041448andere2416041490Pelamide (Sarda spp.)25160415Makrelender Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus16041511Filets2516041519andere2516041590der Art Scomber australasicus2016041600Sardellen2516041700Aale20160419andere16041910Salmoniden, ausgenommen Lachse7Fische der Gattung Euthynnus, andere als echter Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis)16041931Filets genannt „Loins” 2416041939andere2416041950Fische der Art Orcynopsis unicolor12,5andere16041991Filets, roh, lediglich mit Teig umhüllt oder mit Paniermehl bestreut (paniert), auch in Öl vorgebacken, gefroren7,5andere16041992Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)2016041993Köhler (Pollachius virens)2016041994Seehechte (Merluccius spp., Urophycis spp.)2016041995Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma) und Pollack (Pollachius pollachius)2016041997andere20160420Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht16042005Surimizubereitungen20andere16042010Lachse5,516042030Salmoniden, ausgenommen Lachse716042040Sardellen2516042050Sardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Fische der Art Orcynopsis unicolor25(10)16042070Thunfische, echter Bonito und andere Fische der Gattung Euthynnus24(10)16042090andere14Kaviar und Kaviarersatz16043100Kaviar2016043200Kaviarersatz201605Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht16051000Krabben8Garnelen160521nicht in luftdichten Behältnissen16052110in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger20(10)16052190andere20(10)16052900andere20(10)160530Hummer16053010Hummerfleisch, gekocht, zum Herstellen von Hummerbutter, -pasten, -suppen oder -soßen(12)frei16053090andere2016054000andere Krebstiere20(10)Weichtiere16055100Austern2016055200Jakobs- oder Kammmuscheln20160553Miesmuscheln16055310in luftdicht verschlossenen Behältnissen2016055390andere2016055400Tintenfische und Kalmare2016055500Kraken2016055600Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln2016055700Seeohren2016055800Schnecken, andere als Meeresschnecken2016055900andere20andere wirbellose Wassertiere16056100Seegurken2616056200Seeigel2616056300Quallen2616056900andere26

KAPITEL 17

Anmerkung

1.
Zu Kapitel 17 gehören nicht:

a)
kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806);
b)
chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940;
c)
Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Als „Rohzucker” im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht.
2.
Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. Das Produkt enthält nur natürliche xenomorphe Mikrokristalle, von unregelmäßiger Form, die mit bloßem Auge nicht erkennbar und von Melasserückständen und anderen Bestandteilen des Zuckerrohrs umgeben sind.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als „Rohzucker” im Sinne der Unterpositionen 1701 12 10, 1701 12 90, 1701 13 10, 1701 13 90, 1701 14 10 und 1701 14 90 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen) mit einem nach der polarimetrischen Methode ermittelten Saccharosegehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99,5 GHT.
2.
Der für Rohzucker der Unterpositionen 1701 12 10, 1701 13 10 und 1701 14 10 geltende Zollsatz, bei dem der gemäß Anhang III Teil B Abschnitt III der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671) ermittelte Rendementwert von 92 % abweicht, wird wie folgt berechnet:

Der angegebene Zollsatz wird mit einem Berichtigungskoeffizienten multipliziert, der sich aus der Division des gemäß der oben genannten Bestimmung ermittelten Rendementwertes durch 92 ergibt.

3.
Als „Weißzucker” im Sinne der Unterposition 1701 99 10 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen), dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 99,5° oder mehr entspricht.
4.
Bei der Berechnung des Zollsatzes für die Erzeugnisse der Unterpositionen 1702 20 10, 1702 60 80, 1702 60 95, 1702 90 71, 1702 90 80 und 1702 90 95 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach den Methoden gemäß Artikel 42 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 951/2006 bestimmt.
5.
Als „Isoglucose” im Sinne der Unterpositionen 1702 30 10, 1702 40 10, 1702 60 10 und 1702 90 30 gilt das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose.

Bei der Berechnung des Zollsatzes für die Erzeugnisse der im vorhergehenden Absatz genannten Unterpositionen wird der Gehalt an Trockenmasse gemäß Artikel 42 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 951/2006 bestimmt.

6.
Als „Inulinsirup” gelten:

a)
im Sinne der Unterposition 1702 60 80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose;
b)
im Sinne der Unterposition 1702 90 80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 bis 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose.

7.
Waren der Unterposition 1704 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
8.
In der Nomenklatur werden Mischungen aus Zucker und geringen Mengen anderer Stoffe in Kapitel 17 eingereiht, es sei denn, sie haben den Charakter einer anderweitig eingereihten Zubereitung.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit1701Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, festRohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen170112Rübenzucker17011210zur Raffination bestimmt(12)33,9 €/100 kg/net(61)(10)17011290anderer41,9 €/100 kg/net(10)170113Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel17011310zur Raffination bestimmt(12)33,9 €/100 kg/net(61)(10)17011390anderer41,9 €/100 kg/net(10)170114anderer Rohrzucker17011410zur Raffination bestimmt(12)33,9 €/100 kg/net(61)(10)17011490anderer41,9 €/100 kg/net(10)andere17019100mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen41,9 €/100 kg/net(10)170199andere17019910Weißzucker41,9 €/100 kg/net(10)17019990andere41,9 €/100 kg/net(10)1702Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiertLactose und Lactosesirup17021100mit einem Gehalt an Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose, in der Trockenmasse, von 99 GHT oder mehr14 €/100 kg/net17021900andere14 €/100 kg/net170220Ahornzucker und Ahornsirup17022010fester Ahornzucker, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen0,4 €/100 kg/net(62)17022090anderer8170230Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT17023010Isoglucose50,7 €/100 kg/net masandere17023050Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert26,8 €/100 kg/net17023090andere20 €/100 kg/net170240Glucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker17024010Isoglucose50,7 €/100 kg/net mas17024090andere20 €/100 kg/net17025000chemisch reine Fructose16 + 50,7 €/100 kg/net mas(10)170260andere Fructose und Fructosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker17026010Isoglucose50,7 €/100 kg/net mas17026080Inulinsirup0,4 €/100 kg/net(62)17026095andere0,4 €/100 kg/net(62)170290andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT17029010chemisch reine Maltose12,817029030Isoglucose50,7 €/100 kg/net mas17029050Maltodextrin und Maltodextrinsirup20 €/100 kg/netZucker und Melassen, karamellisiert17029071mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT oder mehr0,4 €/100 kg/net(62)andere17029075als Pulver, auch agglomeriert27,7 €/100 kg/net17029079andere19,2 €/100 kg/net17029080Inulinsirup0,4 €/100 kg/net(62)17029095andere0,4 €/100 kg/net(62)1703Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker17031000Rohrzuckermelasse0,35 €/100 kg/net17039000andere0,35 €/100 kg/net1704Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)170410Kaugummi, auch mit Zucker überzogen17041010mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT6,2 + 27,1 €/100 kg/net MAX 17,917041090mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 60 GHT oder mehr6,3 + 30,9 €/100 kg/net MAX 18,2170490andere17049010Süßholz-Auszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10 GHT, ohne Zusatz anderer Stoffe13,417049030weiße Schokolade9,1 + 45,1 €/100 kg/net MAX 18,9 + 16,5 €/100 kg/netandere17049051Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)17049055Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)17049061Dragees9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)andere17049065Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)17049071Hartkaramellen, auch gefüllt9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)17049075Weichkaramellen9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)andere17049081Komprimate9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)17049099andere9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)

KAPITEL 18

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 18 gehören nicht Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 und 3004.
2.
Zu Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und — vorbehaltlich der Anmerkung 1 — andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
2.
Nicht zu den Unterpositionen 1806 90 11 und 1806 90 19 gehören Erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Schokoladeart bestehen.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit18010000Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstetfrei18020000Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfallfrei1803Kakaomasse, auch entfettet18031000nicht entfettet9,618032000ganz oder teilweise entfettet9,618040000Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl7,718050000Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln81806Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen180610Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln18061015keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 5 GHT818061020mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT8 + 25,2 €/100 kg/net(10)18061030mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT8 + 31,4 €/100 kg/net(10)18061090mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr8 + 41,9 €/100 kg/net(10)180620andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg18062010mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)(10)18062030mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)(10)andere18062050mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)(10)18062070 „chocolate-milk-crumb” genannte Zubereitungen15,4 + EA(23)(10)18062080Kakaoglasur8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)(10)18062095andere8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)(10)andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln18063100gefüllt8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(23)(10)180632nicht gefüllt18063210mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(10)(23)18063290andere8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(10)(23)180690andereSchokolade und SchokoladeerzeugnissePralinen, auch gefüllt18069011alkoholhaltig8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(10)(23)18069019andere8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(10)(23)andere18069031gefüllt8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(10)(23)18069039nicht gefüllt8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(10)(23)18069050kakaohaltige Zuckerwaren und entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage von Zuckeraustauschstoffen8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(10)(23)18069060kakaohaltige Brotaufstriche8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(10)(23)18069070kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(10)(23)18069090andere8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(10)(23)

KAPITEL 19

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 19 gehören nicht:

a)
Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
b)
Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309);
c)
Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.

2.
Im Sinne der Position 1901:

a)
gilt als „Grobgrieß” : Grobgrieß von Getreide des Kapitels 11;
b)
gelten als „Mehl” und „Feingrieß” :

1)
Mehl und Feingrieß von Getreide des Kapitels 11;
2)
Mehl, Grieß und Pulver pflanzlichen Ursprungs jeden Kapitels, ausgenommen Mehl, Grieß oder Pulver von getrocknetem Gemüse (Position 0712), von Kartoffeln (Position 1105) oder von getrockneten Hülsenfrüchten (Position 1106).

3.
Zu Position 1904 gehören nicht Zubereitungen, die mehr als 6 GHT Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, enthalten oder mit Schokolade oder anderen kakaohaltigen Lebensmittelzubereitungen der Position 1806 vollständig überzogen sind (Position 1806).
4.
Der Begriff „in anderer Weise zubereitet” im Sinne der Position 1904 bedeutet, dass das Getreide eine weitergehende Behandlung erfahren hat, als in den Positionen oder Anmerkungen zu den Kapiteln 10 und 11 vorgesehen ist.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Waren der Unterpositionen 1905 31, 1905 32, 1905 40 und 1905 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
2.
Als Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt, im Sinne der Unterposition 1905 31 gelten nur Erzeugnisse mit einem Wassergehalt von 12 GHT oder weniger und einem Fettgehalt von 35 GHT oder weniger (Füllungen und Überzüge bleiben bei der Bestimmung dieser Gehalte außer Betracht).
3.
Unter die Unterposition 1905 90 20 fallen nur trockene und spröde Erzeugnisse.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit1901Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen19011000Zubereitungen zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf7,6 + EA(23)19012000Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 19057,6 + EA(23)190190andereMalzextrakt19019011mit einem Gehalt an Trockenmasse von 90 GHT oder mehr5,1 + 18 €/100 kg/net19019019anderer5,1 + 14,7 €/100 kg/netandere19019091kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend, ausgenommen Lebensmittelzubereitungen in Pulverform aus Waren der Positionen 0401 bis 040412,819019099andere7,6 + EA(10)(23)1902Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitetTeigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet19021100Eier enthaltend7,7 + 24,6 €/100 kg/net(10)190219andere19021910weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend7,7 + 24,6 €/100 kg/net(10)19021990andere7,7 + 21,1 €/100 kg/net(10)190220Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)19022010mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend8,519022030mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend54,3 €/100 kg/netandere19022091gekocht8,3 + 6,1 €/100 kg/net(10)19022099andere8,3 + 17,1 €/100 kg/net(10)190230andere Teigwaren19023010getrocknet6,4 + 24,6 €/100 kg/net(10)19023090andere6,4 + 9,7 €/100 kg/net(10)190240Couscous19024010nicht zubereitet7,7 + 24,6 €/100 kg/net(10)19024090anderer6,4 + 9,7 €/100 kg/net(10)19030000Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen6,4 + 15,1 €/100 kg/net(10)1904Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen190410Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt19041010auf der Grundlage von Mais3,8 + 20 €/100 kg/net19041030auf der Grundlage von Reis5,1 + 46 €/100 kg/net19041090andere5,1 + 33,6 €/100 kg/net190420Lebensmittelzubereitungen aus ungerösteten Getreideflocken oder aus Mischungen von ungerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aus aufgeblähtem Getreide19042010Zubereitungen nach Art der „Müsli” auf der Grundlage nicht gerösteter Getreideflocken9 + EA(23)andere19042091auf der Grundlage von Mais3,8 + 20 €/100 kg/net19042095auf der Grundlage von Reis5,1 + 46 €/100 kg/net19042099andere5,1 + 33,6 €/100 kg/net19043000Bulgur-Weizen8,3 + 25,7 €/100 kg/net(10)190490andere19049010auf der Grundlage von Reis8,3 + 46 €/100 kg/net19049080andere8,3 + 25,7 €/100 kg/net(10)1905Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren19051000Knäckebrot5,8 + 13 €/100 kg/net190520Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren19052010mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 30 GHT9,4 + 18,3 €/100 kg/net19052030mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 30 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT9,8 + 24,6 €/100 kg/net19052090mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 50 GHT oder mehr10,1 + 31,4 €/100 kg/netKekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln190531Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßtganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt19053111in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(23)19053119andere9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(23)andere19053130mit einem Gehalt an Milchfett von 8 GHT oder mehr9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(23)andere19053191Doppelkekse mit Füllung9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(23)19053199andere9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(23)190532Waffeln19053205mit einem Wassergehalt von mehr als 10 GHT9 + EA MAX 20,7 + AD F/M(23)andereganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt19053211in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(23)19053219andere9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(23)andere19053291gesalzen, auch gefüllt9 + EA MAX 20,7 + AD F/M(23)19053299andere9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(23)190540Zwieback, geröstetes Brot und ähnliche geröstete Waren19054010Zwieback9,7 + EA(23)19054090andere9,7 + EA(23)190590andere19059010ungesäuertes Brot (Matzen)3,8 + 15,9 €/100 kg/net19059020Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren4,5 + 60,5 €/100 kg/net(10)andere19059030Brot ohne Zusatz von Honig, Eiern, Käse oder Früchten, auch mit einem Gehalt an Zuckern oder Fetten, bezogen auf die Trockenmasse, von jeweils 5 GHT oder weniger9,7 + EA(23)19059045Kekse und ähnliches Kleingebäck9 + EA MAX 20,7 + AD F/M(23)19059055extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert9 + EA MAX 20,7 + AD F/M(23)andere19059060gesüßt9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(23)19059090andere9 + EA MAX 20,7 + AD F/M(23)

KAPITEL 20

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 20 gehören nicht:

a)
Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind;
b)
Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
c)
Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905;
d)
zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104.

2.
Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
3.
Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
4.
Zu Position 2002 gehört auch Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von 7 GHT oder mehr.
5.
Für die Anwendung der Position 2007 bedeutet der Begriff „durch Kochen hergestellt” , dass die Viskosität des Erzeugnisses durch Verringern des Wassergehalts mittels Hitzebehandlung unter atmosphärischem oder vermindertem Druck oder mittels anderer Verfahren erhöht wurde.
6.
Für die Anwendung der Position 2009 gelten als „Säfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol” Säfte mit einem Alkoholgehalt (siehe Anmerkung 2 zu Kapitel 22) von 0,5 % vol oder weniger.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Als „Gemüse, homogenisiert” im Sinne der Unterposition 2005 10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 2005 10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.
2.
Als „homogenisierte Zubereitungen” im Sinne der Unterposition 2007 10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisierten Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Früchten enthalten. Die Unterposition 2007 10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2007.
3.
Für die Anwendung der Unterpositionen 2009 12, 2009 21, 2009 31, 2009 41, 2009 61 und 2009 71 gilt als „Brixwert” der von einer Brix-Senkwaage oder einem Refraktometer unmittelbar abgelesene Wert in GHT Saccharose, ermittelt bei 20 °C, oder der auf 20 °C umgerechnete Wert, wenn die Bestimmung bei einer anderen Temperatur vorgenommen wurde.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als Waren der Position 2001 gelten Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nur, wenn ihr Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, 0,5 GHT oder mehr beträgt. Zusätzlich darf für Pilze der Unterposition 2001 90 50 der Salzgehalt nicht mehr als 2,5 GHT betragen.
2.
a)
Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose ( „Zuckergehalt” ), der Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor:

0,93 bei Waren der Unterpositionen 2008 20 bis 2008 80, 2008 93, 2008 97 und 2008 99,

0,95 bei Waren der anderen Positionen.

b)
Der in den Unterpositionen der Position 2009 verwendete Ausdruck „Brixwert” entspricht dem bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelten Wert.
3.
Erzeugnisse der Unterpositionen 2008 20 bis 2008 80, 2008 93, 2008 97 und 2008 99 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker” , wenn ihr „Zuckergehalt” höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile:

Ananas, Weintrauben: 13 GHT,

andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.

4.
Für die Anwendung der Unterpositionen 2008 30 11 bis 2008 30 39, 2008 40 11 bis 2008 40 39, 2008 50 11 bis 2008 50 59, 2008 60 11 bis 2008 60 39, 2008 70 11 bis 2008 70 59, 2008 80 11 bis 2008 80 39, 2008 93 11 bis 2008 93 29, 2008 97 12 bis 2008 97 38 und 2008 99 11 bis 2008 99 40 versteht man unter:

vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind;

% mas: die Abkürzung für den Massengehalt.

5.
Die nachfolgenden Bestimmungen sind anzuwenden auf die gestellten Erzeugnisse als solche:

a)
Als Gehalt an zugesetztem Zucker gilt bei Waren der Position 2009 der „Zuckergehalt” , vermindert um die folgenden für die verschiedenen Säfte aufgeführten Werte:

Säfte aus Zitronen oder Tomaten: 3,

Säfte aus Weintrauben: 15,

Säfte aus anderen Früchten oder Gemüse, einschließlich Mischungen von Säften: 13.

b)
Fruchtsäfte mit zugesetztem Zucker und einem Brix-Wert von 67 oder weniger und mit einem Gehalt von weniger als 50 GHT Fruchtsaft verlieren den ursprünglichen Charakter eines Fruchtsafts der Position 2009.

Buchstabe b) gilt nicht für konzentrierte natürliche Fruchtsäfte. Somit sind konzentrierte natürliche Fruchtsäfte nicht von Position 2009 ausgeschlossen.

6.
Als „konzentrierter Traubensaft (einschließlich Traubenmost)” (Unterpositionen 2009 69 51 und 2009 69 71) gilt der Traubensaft (einschließlich Traubenmost), bei dem der — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission vorgesehenen Methode — bei einer Temperatur von 20 °C auf dem Refraktometer abgelesene Trockenmassegehalt nicht unter 50,9 % liegt.
7.
Als „tropische Früchte” im Sinne der Unterpositionen 2001 90 92, 2006 00 35, 2006 00 91, 2007 10 91, 2007 99 93, 2008 97 03, 2008 97 05, 2008 97 12, 2008 97 16, 2008 97 32, 2008 97 36, 2008 97 51, 2008 97 72, 2008 97 76, 2008 97 92, 2008 97 94, 2008 97 97, 2008 99 24, 2008 99 31, 2008 99 36, 2008 99 38, 2008 99 48, 2008 99 63, 2009 89 34, 2009 89 36, 2009 89 73, 2009 89 85, 2009 89 88, 2009 89 97, 2009 90 92, 2009 90 95 und 2009 90 97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
8.
Als „tropische Nüsse” im Sinne der Unterpositionen 2001 90 92, 2006 00 35, 2006 00 91, 2007 99 93, 2008 19 12, 2008 19 92, 2008 97 03, 2008 97 05, 2008 97 12, 2008 97 16, 2008 97 32, 2008 97 36, 2008 97 51, 2008 97 72, 2008 97 76, 2008 97 92, 2008 97 94 und 2008 97 97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
9.
Algen und Tange, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Kapitel 12 vorgesehenen Verfahren, wie Kochen, Rösten, Würzen oder Zusatz von Zucker, gehören als Zubereitungen von anderen Pflanzenteilen zum Kapitel 20. Algen und Tange, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen, sind in Position 1212 einzureihen.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit2001Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht20011000Gurken und Cornichons17,6kg/net eda200190andere20019010Mango-Chutneyfrei20019020Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack520019030Zuckermais (Zea mays var. saccharata)5,1 + 9,4 €/100 kg/net(38)20019040Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr8,3 + 3,8 €/100 kg/net(38)20019050Pilze1620019065Oliven1620019070Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack1620019092tropische Früchte und tropische Nüsse; Palmherzen1020019097andere162002Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht200210Tomaten, ganz oder in Stücken20021010geschält14,420021090andere14,4200290anderemit einem Trockenmassegehalt von weniger als 12 GHT20029011in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg14,420029019in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger14,4mit einem Trockenmassegehalt von 12 bis 30 GHT20029031in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg14,420029039in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger14,4mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 30 GHT20029091in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg14,420029099in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger14,42003Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht200310Pilze der Gattung Agaricus20031020vorläufig haltbar gemacht, vollständig gegart18,4 + 191 €/100 kg/net eda(10)kg/net eda20031030andere18,4 + 222 €/100 kg/net eda(10)kg/net eda200390andere20039010Trüffeln14,420039090andere18,42004Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006200410Kartoffeln20041010gegart, jedoch nicht weiter zubereitet14,4andere20041091in Form von Mehl, Grieß oder Flocken7,6 + EA(23)20041099andere17,6200490anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen20049010Zuckermais (Zea mays var. saccharata)5,1 + 9,4 €/100 kg/net(38)20049030Sauerkraut, Kapern und Oliven1620049050Erbsen (Pisum sativum) und grüne Bohnen (Phaseolus spp.)19,2andere, einschließlich Mischungen20049091Zwiebeln, nur gegart14,420049098andere17,62005Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 200620051000Gemüse, homogenisiert17,6200520Kartoffeln20052010in Form von Mehl, Grieß oder Flocken8,8 + EA(23)andere20052020in dünnen Scheiben, in Fett oder in Öl gebacken, auch gesalzen oder aromatisiert, in luftdicht verschlossenen Verpackungen, zum unmittelbaren Genuss geeignet14,120052080andere14,120054000Erbsen (Pisum sativum)19,2Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)20055100Bohnen, ausgelöst17,620055900andere19,220056000Spargel17,620057000Oliven12,8kg/net eda20058000Zuckermais (Zea mays var. saccharata)5,1 + 9,4 €/100 kg/net(38)anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen20059100Bambussprossen17,6200599andere20059910Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack6,420059920Kapern1620059930Artischocken17,620059950Mischungen von Gemüsen17,620059960Sauerkraut1620059980andere17,6200600Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert)20060010Ingwerfreianderemit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT20060031Kirschen20 + 23,9 €/100 kg/net20060035tropische Früchte und tropische Nüsse12,5 + 15 €/100 kg/net20060038andere20 + 23,9 €/100 kg/netandere20060091tropische Früchte und tropische Nüsse12,520060099andere202007Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln200710homogenisierte Zubereitungen20071010mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT24 + 4,2 €/100 kg/netandere20071091von tropischen Früchten1520071099andere24andere200791von Zitrusfrüchten20079110mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT20 + 23 €/100 kg/net20079130mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT20 + 4,2 €/100 kg/net20079190andere21,6200799anderemit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT20079910Pflaumenmus und Pflaumenpaste, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 100 kg, zur industriellen Verarbeitung(12)22,420079920Maronenpaste und Maronenmus24 + 19,7 €/100 kg/netandere20079931von Kirschen24 + 23 €/100 kg/net20079933von Erdbeeren24 + 23 €/100 kg/net20079935von Himbeeren24 + 23 €/100 kg/net20079939andere24 + 23 €/100 kg/net20079950mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT24 + 4,2 €/100 kg/netandere20079993von tropischen Früchten und tropischen Nüssen1520079997andere242008Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffenSchalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt200811Erdnüsse20081110Erdnussbutter12,8andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von20081191mehr als 1 kg11,21 kg oder weniger20081196geröstet1220081198andere12,8200819andere, einschließlich Mischungenin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg20081912tropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr7andere20081913geröstete Mandeln und Pistazien920081919andere11,2in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20081992tropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr8anderegeröstete Nüsse20081993Mandeln und Pistazien10,220081995andere1220081999andere12,8200820Ananasmit Zusatz von Alkoholin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg20082011mit einem Zuckergehalt von mehr als 17 GHT25,6 + 2,5 €/100 kg/net(10)20082019andere25,6(10)in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20082031mit einem Zuckergehalt von mehr als 19 GHT25,6 + 2,5 €/100 kg/net(10)20082039andere25,6(10)ohne Zusatz von Alkoholmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg20082051mit einem Zuckergehalt von mehr als 17 GHT19,220082059andere17,6mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20082071mit einem Zuckergehalt von mehr als 19 GHT20,8(10)20082079andere19,220082090ohne Zusatz von Zucker18,4200830Zitrusfrüchtemit Zusatz von Alkoholmit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT20083011mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger25,6(10)20083019andere25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10)andere20083031mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger24(10)20083039andere25,6(10)ohne Zusatz von Alkoholmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg20083051Segmente von Pampelmusen und Grapefruits15,220083055Mandarinen, einschließlich Tangerinen und Satsumas; Clementinen, Wilkings und andere ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten18,420083059andere17,6mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20083071Segmente von Pampelmusen und Grapefruits15,220083075Mandarinen, einschließlich Tangerinen und Satsumas; Clementinen, Wilkings und andere ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten17,620083079andere20,8(10)20083090ohne Zusatz von Zucker18,4200840Birnenmit Zusatz von Alkoholin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kgmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT20084011mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger25,6(10)20084019andere25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10)andere20084021mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger24(10)20084029andere25,6(10)in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20084031mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10)20084039andere25,6(10)ohne Zusatz von Alkoholmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg20084051mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT17,620084059andere16mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20084071mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT19,220084079andere17,620084090ohne Zusatz von Zucker16,8200850Aprikosen/Marillenmit Zusatz von Alkoholin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kgmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT20085011mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger25,6(10)20085019andere25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10)andere20085031mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger24(10)20085039andere25,6(10)in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20085051mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10)20085059andere25,6(10)ohne Zusatz von Alkoholmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg20085061mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT19,220085069andere17,6mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20085071mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT20,8(10)20085079andere19,2ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von200850925 kg oder mehr13,620085098weniger als 5 kg18,4(16)200860Kirschenmit Zusatz von Alkoholmit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT20086011mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger25,6(10)20086019andere25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10)andere20086031mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger24(10)20086039andere25,6(10)ohne Zusatz von Alkoholmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von20086050mehr als 1 kg17,6200860601 kg oder weniger20,8(10)ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von200860704,5 kg oder mehr18,420086090weniger als 4,5 kg18,4200870Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinenmit Zusatz von Alkoholin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kgmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT20087011mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger25,6(10)20087019andere25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10)andere20087031mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger24(10)20087039andere25,6(10)in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20087051mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10)20087059andere25,6(10)ohne Zusatz von Alkoholmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg20087061mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT19,220087069andere17,6mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20087071mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT19,220087079andere17,6ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von200870925 kg oder mehr15,220087098weniger als 5 kg18,4200880Erdbeerenmit Zusatz von Alkoholmit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT20088011mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger25,6(10)20088019andere25,6 + 4,2 €/100 kg/net(10)andere20088031mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger24(10)20088039andere25,6(10)ohne Zusatz von Alkohol20088050mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg17,620088070mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20,8(10)20088090ohne Zusatz von Zucker18,4andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 1920089100Palmherzen10200893Preiselbeeren und Moosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea)mit Zusatz von Alkoholmit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT20089311mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger25,620089319andere25,6 + 4,2 €/100 kg/netandere20089321mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger2420089329andere25,6ohne Zusatz von Alkohol20089391mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg17,620089393mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20,820089399ohne Zusatz von Zucker18,4200897Mischungentropische Nüsse und tropische Früchte mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr20089703in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg720089705in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger8anderemit Zusatz von Alkoholmit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHTmit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger20089712von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)1620089714andere25,6andere20089716von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)16 + 2,6 €/100 kg/net20089718andere25,6 + 4,2 €/100 kg/netanderemit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger20089732von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)1520089734andere24andere20089736von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)1620089738andere25,6ohne Zusatz von Alkoholmit Zusatz von Zuckerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg20089751von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)1120089759andere17,6andereMischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt20089772von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)8,520089774andere13,6andere20089776von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)1220089778andere19,2ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von5 kg oder mehr20089792von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)11,520089793andere18,44,5 kg oder mehr, jedoch weniger als 5 kg20089794von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)11,520089796andere18,4weniger als 4,5 kg20089797von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)11,520089798andere18,4200899anderemit Zusatz von AlkoholIngwer20089911mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger1020089919anderer16Weintrauben20089921mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT25,6 + 3,8 €/100 kg/net20089923andere25,6anderemit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHTmit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger20089924tropische Früchte1620089928andere25,6andere20089931tropische Früchte16 + 2,6 €/100 kg/net20089934andere25,6 + 4,2 €/100 kg/netanderemit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger20089936tropische Früchte1520089937andere24andere20089938tropische Früchte1620089940andere25,6ohne Zusatz von Alkoholmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg20089941Ingwerfrei20089943Weintrauben19,220089945Pflaumen17,620089948tropische Früchte1120089949andere17,6mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20089951Ingwerfrei20089963tropische Früchte1320089967andere20,8ohne Zusatz von ZuckerPflaumen in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von200899725 kg oder mehr15,220089978weniger als 5 kg18,420089985Mais, ausgenommen Zuckermais (Zea mays var. saccharata)5,1 + 9,4 €/100 kg/net(38)20089991Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr8,3 + 3,8 €/100 kg/net(38)20089999andere18,42009Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen SüßmittelnOrangensaft200911gefrorenmit einem Brixwert von mehr als 6720091111mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10)20091119anderer33,6(10)mit einem Brixwert von 67 oder weniger20091191mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT15,2 + 20,6 €/100 kg/net20091199anderer15,2(10)20091200nicht gefroren, mit einem Brixwert von 20 oder weniger12,2200919anderermit einem Brixwert von mehr als 6720091911mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10)20091919anderer33,6(10)mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 6720091991mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT15,2 + 20,6 €/100 kg/net20091998anderer12,2Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits20092100mit einem Brixwert von 20 oder weniger12200929anderermit einem Brixwert von mehr als 6720092911mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10)20092919anderer33,6(10)mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 6720092991mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT12 + 20,6 €/100 kg/net20092999anderer12Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen)200931mit einem Brixwert von 20 oder wenigermit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht20093111zugesetzten Zucker enthaltend14,420093119keinen zugesetzten Zucker enthaltend15,2mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg EigengewichtZitronensaft20093151zugesetzten Zucker enthaltend14,420093159keinen zugesetzten Zucker enthaltend15,2Saft aus anderen Zitrusfrüchten20093191zugesetzten Zucker enthaltend14,420093199keinen zugesetzten Zucker enthaltend15,2200939anderermit einem Brixwert von mehr als 6720093911mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10)20093919anderer33,6(10)mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht20093931zugesetzten Zucker enthaltend14,420093939keinen zugesetzten Zucker enthaltend15,2mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg EigengewichtZitronensaft20093951mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT14,4 + 20,6 €/100 kg/net20093955mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger14,420093959keinen zugesetzten Zucker enthaltend15,2Saft aus anderen Zitrusfrüchten20093991mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT14,4 + 20,6 €/100 kg/net20093995mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger14,420093999keinen zugesetzten Zucker enthaltend15,2Ananassaft200941mit einem Brixwert von 20 oder weniger20094192zugesetzten Zucker enthaltend15,220094199keinen zugesetzten Zucker enthaltend16200949anderermit einem Brixwert von mehr als 6720094911mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10)20094919anderer33,6(10)mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 6720094930mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend15,2anderer20094991mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT15,2 + 20,6 €/100 kg/net20094993mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger15,220094999keinen zugesetzten Zucker enthaltend16200950Tomatensaft20095010zugesetzten Zucker enthaltend1620095090anderer16,8Traubensaft (einschließlich Traubenmost)200961mit einem Brixwert von 30 oder weniger20096110mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht(36)20096190mit einem Wert von 18 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht22,4 + 27 €/hl(10)200969anderermit einem Brixwert von mehr als 6720096911mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht40 + 121 €/hl + 20,6 €/100 kg/net(10)20096919anderer(36)mit einem Brixwert von mehr als 30, jedoch nicht mehr als 67mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht20096951konzentriert(36)20096959anderer(36)mit einem Wert von 18 € oder weniger für 100 kg Eigengewichtmit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT20096971konzentriert22,4 + 131 €/hl + 20,6 €/100 kg/net20096979anderer22,4 + 27 €/hl + 20,6 €/100 kg/net20096990anderer22,4 + 27 €/hl(10)Apfelsaft200971mit einem Brixwert von 20 oder weniger20097120zugesetzten Zucker enthaltend1820097199keinen zugesetzten Zucker enthaltend18200979anderermit einem Brixwert von mehr als 6720097911mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht30 + 18,4 €/100 kg/net(10)20097919anderer30(10)mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 6720097930mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend18anderer20097991mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT18 + 19,3 €/100 kg/net20097998anderer18Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen)200981Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea)mit einem Brixwert von mehr als 6720098111mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10)20098119anderer33,6(10)mit einem Brixwert von 67 oder weniger20098131mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend16,8anderer20098151mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT16,8 + 20,6 €/100 kg/net20098159mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger16,8keinen zugesetzten Zucker enthaltend20098195aus der Frucht der Art Vaccinium macrocarpon1420098199anderer17,6200989anderermit einem Brixwert von mehr als 67Birnensaft20098911mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10)20098919anderer33,6(10)anderermit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht20098934aus tropischen Früchten21 + 12,9 €/100 kg/net(10)20098935anderer33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10)anderer20098936aus tropischen Früchten21(10)20098938anderer33,6(10)mit einem Brixwert von 67 oder wenigerBirnensaft20098950mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend19,2anderer20098961mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT19,2 + 20,6 €/100 kg/net20098963mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger19,220098969keinen zugesetzten Zucker enthaltend20anderermit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend20098971Kirschsaft16,820098973aus tropischen Früchten10,520098979anderer16,8anderermit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT20098985aus tropischen Früchten10,5 + 12,9 €/100 kg/net20098986anderer16,8 + 20,6 €/100 kg/netmit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger20098988aus tropischen Früchten10,520098989anderer16,8keinen zugesetzten Zucker enthaltend20098996Kirschsaft17,620098997aus tropischen Früchten1120098999anderer17,6200990Mischungen von Säftenmit einem Brixwert von mehr als 67Mischungen aus Apfel- und Birnensaft20099011mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10)20099019andere33,6(10)andere20099021mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht33,6 + 20,6 €/100 kg/net(10)20099029andere33,6(10)mit einem Brixwert von 67 oder wenigerMischungen aus Apfel- und Birnensaft20099031mit einem Wert von 18 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT20 + 20,6 €/100 kg/net20099039andere20anderemit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg EigengewichtMischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft20099041zugesetzten Zucker enthaltend15,220099049andere16andere20099051zugesetzten Zucker enthaltend16,820099059andere17,6mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg EigengewichtMischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft20099071mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT15,2 + 20,6 €/100 kg/net20099073mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger15,220099079keinen zugesetzten Zucker enthaltend16anderemit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT20099092Mischungen von Säften aus tropischen Früchten10,5 + 12,9 €/100 kg/net20099094andere16,8 + 20,6 €/100 kg/netmit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger20099095Mischungen von Säften aus tropischen Früchten10,520099096andere16,8keinen zugesetzten Zucker enthaltend20099097Mischungen von Säften aus tropischen Früchten1120099098andere17,6

KAPITEL 21

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 21 gehören nicht:

a)
Gemüsemischungen der Position 0712;
b)
geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901);
c)
aromatisierter Tee (Position 0902);
d)
Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910;
e)
Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
f)
Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004;
g)
zubereitete Enzyme der Position 3507.

2.
Zu Position 2101 gehören auch Auszüge aus den in der Anmerkung 1 Buchstabe b) genannten Kaffeemitteln.
3.
Im Sinne der Position 2104 gelten als „zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen” Zubereitungen aus einer fein homogenisierten Mischung mehrerer Grundstoffe, wie Fleisch, Fisch, Gemüse, Früchten oder Nüssen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Mischung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen der Bestandteile enthalten.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Für die Anwendung der Unterpositionen 2106 10 20 und 2106 90 92 umfasst der Begriff „Stärke” auch die Stärkeabbauprodukte.
2.
Für die Anwendung der Unterposition 2106 90 20 gelten als „zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen” , die Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol.
3.
Im Sinne der Unterposition 2106 90 30 gilt als „Isoglucose” das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr Fructose.

Bei der Berechnung des Zollsatzes für die Erzeugnisse der Unterposition 2106 90 30 wird der Gehalt an Trockenmasse gemäß Artikel 42 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 951/2006 bestimmt.

4.
Bei der Berechnung des Zollsatzes für die Erzeugnisse der Unterposition 2106 90 59 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Methode gemäß Artikel 42 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 951/2006 bestimmt.
5.
Andere Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, werden, sofern anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in Position 2106 eingereiht.
6.
Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate oder Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus mit einem Zuckergehalt von 97 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Position 2101 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht. Der Charakter dieser Waren gilt nicht länger als durch Kaffee, Tee oder Mate oder Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus verliehen.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit2101Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hierausAuszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee21011100Auszüge, Essenzen und Konzentrate9210112Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten oder auf der Grundlage von Kaffee21011292Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee11,521011298andere9 + EA(23)210120Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate21012020Auszüge, Essenzen und Konzentrate6Zubereitungen21012092auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate621012098andere6,5 + EA(23)210130geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hierausgeröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel21013011geröstete Zichorien11,521013019andere5,1 + 12,7 €/100 kg/netAuszüge, Essenzen und Konzentrate aus gerösteten Zichorien oder aus anderen gerösteten Kaffeemitteln21013091aus gerösteten Zichorien14,121013099andere10,8 + 22,7 €/100 kg/net2102Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform210210Hefen, lebend21021010ausgewählte Mutterhefen (Hefekulturen)10,9Backhefen21021031getrocknet12 + 49,2 €/100 kg/net(64)21021039andere12 + 14,5 €/100 kg/net(64)21021090andere14,7210220Hefen, nicht lebend; andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebendHefen, nicht lebend21022011in Form von Tabletten, Würfeln oder ähnlichen Aufmachungen, oder in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger8,321022019andere5,121022090anderefrei21023000zubereitete Backtriebmittel in Pulverform6,12103Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf21031000Sojasoße7,721032000Tomatenketchup und andere Tomatensoßen10,2210330Senfmehl, auch zubereitet, und Senf21033010Senfmehlfrei21033090Senf (einschließlich zubereitetes Senfmehl)9210390andere21039010Mango-Chutney, flüssigfrei21039030aromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2 % vol bis 49,2 % vol, zubereitet unter Verwendung von 1,5 bis 6 GHT Enzian, Gewürzen und anderen Zutaten sowie 4 bis 10 GHT Zucker enthaltend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 0,5 l oder wenigerfreil alc. 100 %21039090andere7,72104Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen21041000Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen11,521042000zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen14,1210500Speiseeis, auch kakaohaltig21050010kein Milchfett enthaltend oder mit einem Gehalt an Milchfett von weniger als 3 GHT8,6 + 20,2 €/100 kg/net MAX 19,4 + 9,4 €/100 kg/netmit einem Gehalt an Milchfett von210500913 GHT oder mehr, jedoch weniger als 7 GHT8 + 38,5 €/100 kg/net MAX 18,1 + 7 €/100 kg/net210500997 GHT oder mehr7,9 + 54 €/100 kg/net MAX 17,8 + 6,9 €/100 kg/net2106Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen210610Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe21061020kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend12,821061080andereEA(23)210690andere21069020zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen17,3 MIN 1 €/% vol/hll alc. 100 %Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt21069030Isoglucosesirup42,7 €/100 kg/net masandere21069051Lactosesirup14 €/100 kg/net21069055Glucose- und Maltodextrinsirup20 €/100 kg/net21069059andere0,4 €/100 kg/net(62)andere21069092kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend12,821069098andere9 + EA(10)(23)

KAPITEL 22

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 22 gehören nicht:

a)
Erzeugnisse dieses Kapitels (andere als solche der Position 2209), die zum Kochen zubereitet und deshalb zum Trinken ungeeignet geworden sind (im Allgemeinen Position 2103);
b)
Meerwasser (Position 2501);
c)
destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit (Position 2853);
d)
Lösungen von Essigsäure in Wasser, mit einem Gehalt an Essigsäure von mehr als 10 GHT (Position 2915);
e)
Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004;
f)
Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel (Kapitel 33).

2.
Für die Anwendung dieses Kapitels sowie der Kapitel 20 und 21 ist der Alkoholgehalt bei einer Temperatur von 20 °C zu bestimmen.
3.
Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke” Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Für die Anwendung der Unterposition 2204 10 gilt als Schaumwein solcher Wein, der in geschlossenen Behältnissen bei einer Temperatur von 20 °C einen Überdruck von 3 bar oder mehr aufweist.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Zur Unterposition 2202 10 00 gehört nur Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, wenn es unmittelbar als Getränk verwendet werden kann.
2.
Für die Anwendung der Positionen 2204 und 2205 sowie der Unterposition 2206 00 10 versteht man jeweils unter:

a)
vorhandenem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols, die bei einer Temperatur von 20 °C in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind;
b)
potenziellem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols bei einer Temperatur von 20 °C, die durch vollständiges Vergären des in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können;
c)
Gesamtalkoholgehalt (in % vol) die Summe des vorhandenen und des potenziellen Alkoholgehalts;
d)
natürlichem Alkoholgehalt (in % vol) den Gesamtalkoholgehalt des betreffenden Erzeugnisses vor jeglicher Anreicherung;
e)
% vol die Abkürzung für die Volumenkonzentration bei 20 °C.

3.
Für die Anwendung der Unterposition 2204 30 10 gilt als „anderer Traubenmost, teilweise gegoren” das aus der Gärung eines Traubenmosts hervorgehende Erzeugnis mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 1 % vol und von weniger als drei Fünfteln seines Gesamtalkoholgehalts.
4.
Für die Anwendung der Unterpositionen 2204 21 und 2204 29:

A.
versteht man unter „Gesamttrockenmasse” die Summe an Stoffen, ausgedrückt in Gramm und bezogen auf einen Liter, die — unter bestimmten physikalischen Voraussetzungen — sich nicht verflüchtigen.

Die Gesamttrockenmasse ist durch Dichtemessung bei einer Temperatur von 20 °C zu ermitteln.

B.
a)
Waren der Unterpositionen 2204 21 11 bis 2204 21 98 und 2204 29 11 bis 2204 29 98 verbleiben in der jeweiligen Unterposition, sofern die vorhandene Gesamttrockenmasse, bezogen auf einen Liter, die nachstehend angegebenen Mengen nicht übersteigt:

1.
90 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger;
2.
130 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol;
3.
130 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol;
4.
330 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol.

Waren, deren Gehalt an Gesamttrockenmasse die in den Ziffern 1, 2, 3 und 4 entsprechend dem jeweiligen Alkoholgehalt vorgesehenen Höchstmengen übersteigt, sind der jeweils nächstfolgenden Ziffer zuzuweisen. Waren, deren Gehalt an Gesamttrockenmasse 330 g je Liter übersteigt, sind der Unterposition 2204 21 98 oder 2204 29 98 zuzuweisen.

b)
Die Bestimmungen des Buchstabens a) gelten nicht für Waren der Unterpositionen 2204 21 23 und 2204 29 11.

5.
Zu den Unterpositionen 2204 21 11 bis 2204 21 98 und 2204 29 11 bis 2204 29 98 gehören z. B.:

a)
Most aus frischen Weintrauben, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist, d. h. das Erzeugnis, das

einen vorhandenen Alkoholgehalt von 12 % vol oder mehr, jedoch weniger als 15 % vol aufweist und

durch Zusatz eines Erzeugnisses, das aus der Destillation von Wein gewonnen wurde, zu einem ungegorenen Traubenmost mit einem natürlichen Alkoholgehalt von 8,5 % vol oder mehr gewonnen wird;

b)
Brennwein, d. h. das Erzeugnis, das

einen vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol bis 24 % vol aufweist,

ausschließlich dadurch gewonnen wird, dass einem Wein ohne Restzucker ein nicht rektifiziertes, aus der Destillation von Wein hervorgegangenes Erzeugnis mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 86 % vol oder weniger zugesetzt wird, und

einen Gehalt an flüchtiger Säure von 1,50 g/l oder weniger, berechnet als Essigsäure, aufweist;

c)
Likörwein, d. h. das Erzeugnis, das

einen Gesamtalkoholgehalt von 17,5 % vol oder mehr sowie einen vorhandenen Alkoholgehalt von 15 % vol bis 22 % vol aufweist und

aus Traubenmost oder Wein gewonnen wird, wobei diese Erzeugnisse von Rebsorten, die in dem Drittland ihrer Herkunft für die Herstellung von Likörwein zugelassen sind, stammen und einen natürlichen Alkoholgehalt von 12 % vol oder mehr aufweisen müssen:

durch Anwendung von Kälte oder

durch den Zusatz folgender Erzeugnisse während oder nach der Gärung:

eines Erzeugnisses, das aus der Destillation von Wein gewonnen wurde,

eines konzentrierten Traubenmostes oder im Falle bestimmter Likörweine mit Ursprungsbezeichnung oder einer geografischen Angabe der Liste in Verordnung (EG) Nr. 607/2009 (ABl. L 193 vom 24.7.2009, S. 60), bei denen ein solches Verfahren von jeher angewandt wird, eines Traubenmostes, der durch unmittelbare Einwirkung von Feuerwärme konzentriert worden ist und, abgesehen von diesem Vorgang, der Definition von konzentriertem Traubenmost entspricht, oder

einer Mischung dieser Erzeugnisse.

Jedoch können bestimmte Likörweine mit Ursprungsbezeichnung oder einer geografischen Angabe der Liste in Verordnung (EG) Nr. 607/2009 (ABl. L 193 vom 24.7.2009, S. 60) aus frischem, ungegorenem Traubenmost gewonnen werden, ohne dass dieser einen natürlichen Alkoholgehalt von 12 % vol oder mehr aufweisen muss.

6.
Für die Anwendung der Unterpositionen 2204 10, 2204 21 und 2204 29:

a)
gelten als „Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)” und „Weine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)” Weine, die den Vorschriften der Artikel 93 bis 108 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671) sowie den zur Durchführung dieser Verordnung erlassenen Bestimmungen entsprechen und die in den einzelstaatlichen Regelungen definiert sind;
b)
gelten als „Rebsortenweine” Weine, die den Vorschriften des Artikels 120 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671) sowie den zur Durchführung dieser Verordnung erlassenen Bestimmungen entsprechen und die in den einzelstaatlichen Regelungen definiert sind;
c)
gelten als „in der Europäischen Union erzeugte Weine” Weine, die den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671) und Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 der Kommission (ABl. L 193 vom 24.7.2009, S. 60) entsprechen.

7.
Als „konzentrierter Traubenmost” im Sinne der Unterpositionen 2204 30 92 und 2204 30 96 gilt der Traubenmost, bei dem der — unter Verwendung der im „Sammelband der internationalen Methoden zur Analyse von Weinen und Traubenmosten” der internationalen Organisation für Wein und Rebe, veröffentlicht in Reihe C des Amtsblatts, vorgesehenen Methode — Trockenmassegehalt, abgelesen bei einer Temperatur von 20 °C auf dem Refraktometer, nicht unter 50,9 % liegt.
8.
Zu Position 2205 gehören nur die Wermutweine und anderen mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisierten Weine aus frischen Weintrauben, die einen vorhandenen Alkoholgehalt von 7 % vol oder mehr aufweisen.
9.
Für die Anwendung der Unterposition 2206 00 10 gilt als „Tresterwein” das Erzeugnis, das durch die Gärung von nicht behandeltem, in Wasser aufgeschwemmtem Traubentrester oder durch Auslaugen von gegorenem Traubentrester mit Wasser gewonnen wird.
10.
Für die Anwendung der Unterpositionen 2206 00 31 und 2206 00 39 gelten als „schäumend” :

gegorene Getränke in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind;

gegorene Getränke in anderer Aufmachung mit einem Überdruck von 1,5 bar oder mehr, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C.

11.
Für die Anwendung der Unterpositionen 2209 00 11 und 2209 00 19 gilt als „Weinessig” der Essig, der ausschließlich durch Essigsäuregärung aus Wein hergestellt wird und einen Säuregehalt, berechnet als Essigsäure, von mindestens 60 g/l aufweist.
12.
Zur Unterposition 2207 20 gehören Mischungen aus Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 50 % vol oder mehr, die als Ausgangsstoff zur Herstellung von Kraftstoffen für Kraftfahrzeuge verwendet und mit einem oder mehreren der folgenden Stoffe vergällt werden:

a)
Ottokraftstoff nach EN 228;
b)
tert-Butylethylether (Ethyl-tert-butylether, ETBE);
c)
tert-Butylmethylether (Methyl-tert-butylether, MTBE);
d)
2-Methylpropan-2-ol (tert-Butylalkohol, tert-Butanol, TBA);
e)
2-Methylpropan-1-ol (2-Methyl-1-propanol, Isobutanol);
f)
Propan-2-ol (Isopropylalkohol, 2-Propanol, Isopropanol).

Die Vergällungsmittel nach den Buchstaben e und f des ersten Absatzes müssen in Kombination mit mindestens einem der Vergällungsmittel nach den Buchstaben a bis d des ersten Absatzes eingesetzt werden.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit2201Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und Schnee220110Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wassernatürliches Mineralwasser22011011ohne Kohlensäurefreil22011019anderesfreil22011090anderefreil22019000anderefrei2202Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 200922021000Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen9,6l220290andere22029010keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend9,6landere, mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 von22029091weniger als 0,2 GHT6,4 + 13,7 €/100 kg/netl220290950,2 oder mehr, jedoch weniger als 2 GHT5,5 + 12,1 €/100 kg/netl220290992 GHT oder mehr5,4 + 21,2 €/100 kg/netl220300Bier aus Malzin Behältnissen mit einem Inhalt von 10 l oder weniger22030001in Flaschenfreil22030009anderesfreil22030010in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 10 lfreil2204Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009220410SchaumweinWein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)22041011Champagner32 €/hll22041091Asti spumante32 €/hll22041093anderer32 €/hll22041094Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)32 €/hll22041096andere Rebsortenweine32 €/hll22041098anderer32 €/hllanderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist220421in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder wenigerWein, ausgenommen Wein der Unterposition 2204 10, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; Wein in anderen Umschließungen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C22042106Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)32 €/hll22042107Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)32 €/hll22042108andere Rebsortenweine32 €/hll22042109anderer32 €/hllanderein der Europäischen Union erzeugtmit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 15 % vol oder wenigerWein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)Weißwein22042111Alsace (Elsass)(150)l22042112Bordeaux(150)l22042113Bourgogne (Burgund)(150)l22042117Val de Loire(150)l22042118Mosel(150)l22042119Pfalz(150)l22042122Rheinhessen(150)l22042123Tokaj(151)l22042124Lazio(150)l22042126Toscana(150)l22042127Trentino (Trentin), Alto Adige (Südtirol) und Friuli(150)l22042128Veneto(150)l22042132Vinho Verde(150)l22042134Penedés(150)l22042136Rioja(150)l22042137Valencia(150)l22042138andere(150)landere22042142Bordeaux(150)l22042143Bourgogne (Burgund)(150)l22042144Beaujolais(150)l22042146Vallée du Rhône(150)l22042147Languedoc-Roussillon(150)l22042148Val de Loire(150)l22042162Piemonte (Piemont)(150)l22042166Toscana(150)l22042167Trentino (Trentin) und Alto Adige (Südtirol)(150)l22042168Veneto(150)l22042169Dão, Bairrada und Douro(150)l22042171Navarra(150)l22042174Penedés(150)l22042176Rioja(150)l22042177Valdepeñas(150)l22042178andere(150)lWein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)22042179Weißwein(150)l22042180andere(150)landere Rebsortenweine22042181Weißwein(150)l22042182andere(150)landere22042183Weißwein(150)l22042184andere(150)lmit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 22 % volWein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)22042185Madeira und Moscatel de Setubal(153)l22042186Sherry(153)l22042187Marsala(152)l22042188Samos und Muskat de Limnos(152)l22042189Port(153)l22042190andere(152)l22042191andere(152)l22042192mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol1,75 €/% vol/hllandereWein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)22042193Weißwein(154)l22042194andere(154)landere Rebsortenweine22042195Weißwein(154)l22042196andere(154)landere22042197Weißwein(154)l22042198andere(154)l220429andere22042910Wein, ausgenommen Wein der Unterposition 2204 10, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; Wein in anderen Umschließungen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C32 €/hllandereIn der Europäischen Union erzeugtmit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 15 % vol oder wenigerWein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)Weißwein22042911Tokaj(155)l22042912Bordeaux(156)l22042913Bourgogne (Burgund)(156)l22042917Val de Loire(156)l22042918andere(156)landere22042942Bordeaux(156)l22042943Bourgogne (Burgund)(156)l22042944Beaujolais(156)l22042946Vallée du Rhône(156)l22042947Languedoc-Roussillon(156)l22042948Val de Loire(156)l22042958andere(156)lWein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)22042979Weißwein(156)l22042980andere(156)landere Rebsortenweine22042981Weißwein(156)l22042982andere(156)landere22042983Weißwein(156)l22042984andere(156)lmit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 22 % volWein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)22042985Madeira und Moscatel de Setubal(158)l22042986Sherry(158)l22042987Marsala(157)l22042988Samos und Muskat de Limnos(157)l22042989Port(158)l22042990andere(157)l22042991andere(157)l22042992mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol1,75 €/% vol/hllandereWein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)22042993Weißwein(159)l22042994andere(159)landere Rebsortenweine22042995Weißwein(159)l22042996andere(159)landere22042997Weißwein(159)l22042998andere(159)l220430anderer Traubenmost22043010teilweise gegoren, auch ohne Alkohol stumm gemacht32landerermit einer Dichte von 1,33 g/cm3 oder weniger bei 20 °C und einem vorhandenen Alkoholgehalt von 1 % vol oder weniger22043092konzentriert(36)l22043094anderer(36)landerer22043096konzentriert(36)l22043098anderer(36)l2205Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert220510in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger22051010mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger10,9 €/hll22051090mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol0,9 €/% vol/hl + 6,4 €/hll220590andere22059010mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger9 €/hll22059090mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol0,9 €/% vol/hll220600Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen22060010Tresterwein1,3 €/% vol/hl MIN 7,2 €/hllandereschäumend22060031Apfelwein und Birnenwein19,2 €/hll22060039andere19,2 €/hllandere, in Behältnissen mit einem Inhalt von2 l oder weniger22060051Apfelwein und Birnenwein7,7 €/hll22060059andere7,7 €/hllmehr als 2 l22060081Apfelwein und Birnenwein5,76 €/hll22060089andere5,76 €/hll2207Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt22071000Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt19,2 €/hll22072000Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt10,2 €/hll2208Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke220820Branntwein aus Wein oder Traubentresterin Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger22082012Cognacfreil alc. 100 %22082014Armagnacfreil alc. 100 %22082026Grappafreil alc. 100 %22082027Brandy de Jerezfreil alc. 100 %22082029andererfreil alc. 100 %in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l22082040Rohbrandfreil alc. 100 %anderer22082062Cognacfreil alc. 100 %22082064Armagnacfreil alc. 100 %22082086Grappafreil alc. 100 %22082087Brandy de Jerezfreil alc. 100 %22082089andererfreil alc. 100 %220830Whisky „Bourbon” -Whiskey, in Behältnissen mit einem Inhalt von220830112 l oder wenigerfreil alc. 100 %22083019mehr als 2 lfreil alc. 100 % „Scotch” -Whisky22083030 „single malt” -Whiskyfreil alc. 100 % „blended malt” -Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von220830412 l oder wenigerfreil alc. 100 %22083049mehr als 2 lfreil alc. 100 % „single grain” -Whisky und „blended grain” -Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von220830612 l oder wenigerfreil alc. 100 %22083069mehr als 2 lfreil alc. 100 %anderer „blended” -Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von220830712 l oder wenigerfreil alc. 100 %22083079mehr als 2 lfreil alc. 100 %anderer, in Behältnissen mit einem Inhalt von220830822 l oder wenigerfreil alc. 100 %22083088mehr als 2 lfreil alc. 100 %220840Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnissein Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger22084011Rum mit einem Gehalt an anderen flüchtigen Stoffen als Ethyl- und Methylalkohol von 225 g oder mehr pro hl reinen Alkohols (+/- 10 %)0,6 €/% vol/hl + 3,2 €/hll alc. 100 %andere22084031mit einem Wert von mehr als 7,9 € pro l reinen Alkoholfreil alc. 100 %22084039andere0,6 €/% vol/hl + 3,2 €/hll alc. 100 %in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l22084051Rum mit einem Gehalt an anderen flüchtigen Stoffen als Ethyl- und Methylalkohol von 225 g oder mehr pro hl reinen Alkohols (+/- 10 %)0,6 €/% vol/hll alc. 100 %andere22084091mit einem Wert von mehr als 2 € pro l reinen Alkoholfreil alc. 100 %22084099andere0,6 €/% vol/hll alc. 100 %220850Gin und GeneverGin, in Behältnissen mit einem Inhalt von220850112 l oder wenigerfreil alc. 100 %22085019mehr als 2 lfreil alc. 100 %Genever, in Behältnissen mit einem Inhalt von220850912 l oder wenigerfreil alc. 100 %22085099mehr als 2 lfreil alc. 100 %220860Wodkamit einem Alkoholgehalt von 45,4 % vol oder weniger, in Behältnissen mit einem Inhalt von220860112 l oder wenigerfreil alc. 100 %22086019mehr als 2 lfreil alc. 100 %mit einem Alkoholgehalt von mehr als 45,4 % vol, in Behältnissen mit einem Inhalt von220860912 l oder wenigerfreil alc. 100 %22086099mehr als 2 lfreil alc. 100 %220870Likör22087010in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder wenigerfreil alc. 100 %22087090in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 lfreil alc. 100 %220890andereArrak, in Behältnissen mit einem Inhalt von220890112 l oder wenigerfreil alc. 100 %22089019mehr als 2 lfreil alc. 100 %Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein und Kirschbranntwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von220890332 l oder wenigerfreil alc. 100 %22089038mehr als 2 lfreil alc. 100 %anderer Branntwein und andere alkoholhaltige Getränke, in Behältnissen mit einem Inhalt von2 l oder weniger22089041Ouzofreil alc. 100 %andereBranntweinObstbranntwein22089045Calvadosfreil alc. 100 %22089048andererfreil alc. 100 %anderer22089054Tequilafreil alc. 100 %22089056andererfreil alc. 100 %22089069andere alkoholhaltige Getränkefreil alc. 100 %mehr als 2 lBranntwein22089071Obstbranntweinfreil alc. 100 %22089075Tequilafreil alc. 100 %22089077andererfreil alc. 100 %22089078andere alkoholhaltige Getränkefreil alc. 100 %Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt, in Behältnissen mit einem Inhalt von220890912 l oder weniger1 €/% vol/hl + 6,4 €/hll alc. 100 %22089099mehr als 2 l1 €/% vol/hll alc. 100 %220900SpeiseessigWeinessig, in Behältnissen mit einem Inhalt von220900112 l oder weniger6,4 €/hll22090019mehr als 2 l4,8 €/hllanderer, in Behältnissen mit einem Inhalt von220900912 l oder weniger5,12 €/hll22090099mehr als 2 l3,84 €/hll

KAPITEL 23

Anmerkung

1.
Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen” im Sinne der Unterposition 2306 41 gelten Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Zu den Unterpositionen 2303 10 11 und 2303 10 19 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. Ausgenommen sind Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder mit Erzeugnissen aus Mais, die mit anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Herstellung von Maisstärke gewonnen wurden.

Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil L der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil H der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen.

2.
Zu Unterposition 2306 90 05 gehören nur Rückstände aus der Gewinnung von Maiskeimöl, die die folgenden auf die Trockenmasse bezogenen Gewichtsanteile enthalten:

a)
Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von weniger als 3 GHT:

Stärkegehalt: weniger als 45 GHT

Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 11,5 GHT oder mehr;

b)
Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 GHT:

Stärkegehalt: weniger als 45 GHT

Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 13 GHT oder mehr.

Darüber hinaus dürfen die Rückstände nicht andere als vom Maiskorn stammende Anteile aufweisen.

Zur Bestimmung des Stärke- und Proteingehalts sind die jeweiligen in Anlage III Teilen L und C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission beschriebenen Methoden anzuwenden.

Zur Bestimmung des Fett- und des Feuchtigkeitsgehalts sind die jeweiligen in der Anlage III Teilen H und A der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission beschriebenen Methoden anzuwenden.

Erzeugnisse, die Bestandteile des Maiskorns enthalten, die dem Rückstand nach der Gewinnung des Maiskeimöls zugesetzt wurden, sind ausgenommen, wenn diese Bestandteile nicht dem Verfahren der Gewinnung des Maiskeimöls unterworfen wurden.

3.
Für die Anwendung der Unterpositionen 2307 00 11, 2307 00 19, 2308 00 11 und 2308 00 19 versteht man jeweils unter:

vorhandenem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind;

potenziellem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die durch vollständiges Vergären des in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können;

Gesamtalkoholgehalt (in % mas) die Summe des vorhandenen Alkoholgehalts und des potenziellen Alkoholgehalts;

% mas: die Abkürzung für den Massengehalt.

4.
Für die Anwendung der Unterpositionen 2309 10 11 bis 2309 10 70 und 2309 90 31 bis 2309 90 70 gelten als Milcherzeugnisse die Waren der Positionen 0401, 0402, 0404, 0405, 0406 und der Unterpositionen 0403 10 11 bis 0403 10 39, 0403 90 11 bis 0403 90 69, 1702 11 00, 1702 19 00 und 2106 90 51.
5.
Zu Unterposition 2309 90 20 gehören — mit Ausnahme von Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder Erzeugnissen aus Mais, die aus anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Maisstärkeherstellung gewonnen wurden — nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, die enthalten:

15 GHT oder weniger Rückstände vom Sichten von Mais aus dem nassmüllerischen Verfahren und/oder

Rückstände aus Maisquellwasser aus dem nassmüllerischen Verfahren, das zur Herstellung von Alkohol oder anderen Erzeugnissen aus Stärke gebraucht wurde.

Diese Erzeugnisse können auch Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung mittels nassmüllerischem Verfahren enthalten.

Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil L der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil H der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen. Der Proteingehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 40 GHT nicht übersteigen.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit2301Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln23011000Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen; Grieben/Grammelnfrei23012000Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertierenfrei2302Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten230210von Mais23021010mit einem Gehalt an Stärke von 35 GHT oder weniger44 €/t23021090andere89 €/t230230von Weizen23023010mit einem Gehalt an Stärke von 28 GHT oder weniger, vorausgesetzt, dass entweder 10 GHT oder weniger der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von mehr als 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs 1,5 GHT oder mehr beträgt44 €/t(10)23023090andere89 €/t(10)230240von anderem Getreidevon Reis23024002mit einem Gehalt an Stärke von 35 GHT oder weniger44 €/t23024008andere89 €/tandere23024010mit einem Gehalt an Stärke von 28 GHT oder weniger, vorausgesetzt, dass entweder 10 GHT oder weniger der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von mehr als 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs 1,5 GHT oder mehr beträgt44 €/t(10)23024090andere89 €/t(10)23025000von Hülsenfrüchten5,12303Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets230310Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche RückständeRückstände aus der Maisstärkegewinnung (ausgenommen eingedicktes Maisquellwasser) mit einem auf die Trockenmasse bezogenen Proteingehalt von23031011mehr als 40 GHT320 €/t(10)2303101940 GHT oder wenigerfrei23031090anderefrei230320ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung23032010ausgelaugte Rübenschnitzelfrei23032090anderefrei23033000Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereienfrei23040000Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pelletsfrei23050000Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Erdnussöl, auch gemahlen oder in Form von Pelletsfrei2306Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 230523061000aus Baumwollsamenfrei23062000aus Leinsamenfrei23063000aus Sonnenblumenkernenfreiaus Raps- oder Rübsensamen23064100aus erucasäurearmen Raps- oder Rübsensamenfrei23064900anderefrei23065000aus Kokosnüssen (Kopra)frei23066000aus Palmnüssen oder Palmkernenfrei230690andere23069005aus MaiskeimenfreiandereOlivenölkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl23069011mit einem Gehalt an Olivenöl von 3 GHT oder wenigerfrei23069019mit einem Gehalt an Olivenöl von mehr als 3 GHT48 €/t23069090anderefrei230700Weintrub/Weingeläger; Weinstein, rohWeintrub/Weingeläger23070011mit einem Gesamtalkoholgehalt von 7,9 % mas oder weniger und einem Trockenmassegehalt von 25 GHT oder mehrfrei23070019anderer1,62 €/kg/tot. alc.23070090Weinstein, rohfrei230800Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffenTraubentrester23080011mit einem Gesamtalkoholgehalt von 4,3 % mas oder weniger und einem Trockenmassegehalt von 40 GHT oder mehrfrei23080019anderer1,62 €/kg/tot. alc.23080040Eicheln und Rosskastanien; Trester (ausgenommen Traubentrester)frei23080090andere1,62309Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art230910Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den EinzelverkaufGlucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50, 1702 30 90, 1702 40 90, 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltendStärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltendkeine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger23091011keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHTfrei23091013mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT498 €/t(10)23091015mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 oder mehr, jedoch weniger als 75 GHT730 €/t(10)23091019mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 75 GHT oder mehr948 €/t(10)mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT23091031keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHTfrei23091033mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT530 €/t(10)23091039mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr888 €/t(10)mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT23091051keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT102 €/t(10)23091053mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT577 €/t(10)23091059mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr730 €/t(10)23091070weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend948 €/t(10)23091090andere9,6230990andere23099010Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren3,823099020Erzeugnisse gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu diesem Kapitelfreiandere, einschließlich VormischungenGlucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50, 1702 30 90, 1702 40 90, 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltendStärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltendkeine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger23099031keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT23 €/t(10)23099033mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT498 €/t23099035mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 oder mehr, jedoch weniger als 75 GHT730 €/t23099039mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 75 GHT oder mehr948 €/tmit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT23099041keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT55 €/t(10)23099043mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT530 €/t23099049mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr888 €/tmit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT23099051keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT102 €/t(10)23099053mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT577 €/t23099059mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr730 €/t23099070weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend948 €/tandere23099091ausgelaugte Rübenschnitzel, melassiert1223099096andere9,6

KAPITEL 24

Anmerkung

1.
Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30).

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403 11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. Erzeugnisse für Wasserpfeifen, die keinen Tabak enthalten, gehören jedoch nicht zu dieser Unterposition.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit2401Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle240110Tabak, nicht entrippt24011035 „light-air-cured” Tabak11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(147)24011060 „sun-cured” Orienttabak11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net24011070 „dark-air-cured” Tabak11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net24011085 „flue-cured” Tabak11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(148)24011095anderer10 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(149)240120Tabak, teilweise oder ganz entrippt24012035 „light-air-cured” Tabak11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(147)24012060 „sun-cured” Orienttabak11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net24012070 „dark-air-cured” Tabak11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net24012085 „flue-cured” Tabak11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(148)24012095anderer11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(149)24013000Tabakabfälle11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net2402Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen24021000Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend261 000 p/st240220Zigaretten, Tabak enthaltend24022010Nelken enthaltend101 000 p/st24022090andere57,61 000 p/st24029000andere57,62403Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; „homogenisierter” oder „rekonstituierter” Tabak; Tabakauszüge und TabaksoßenRauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen24031100Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel74,9240319anderer24031910in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger74,924031990anderer74,9andere24039100 „homogenisierter” oder „rekonstituierter” Tabak16,6240399andere24039910Kautabak und Schnupftabak41,624039990andere16,6

ABSCHNITT V

KAPITEL 25

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist.

Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.

2.
Zu Kapitel 25 gehören nicht:

a)
sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel (Position 2802);
b)
Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen, berechnet als Fe2O3, von 70 GHT oder mehr (Position 2821);
c)
Arzneiwaren und andere Erzeugnisse des Kapitels 30;
d)
zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel (Kapitel 33);
e)
Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten (Position 6801), Würfel und dergleichen für Mosaike (Position 6802), Tonschieferplatten zum Dachdecken oder zum Verkleiden von Gebäuden (Position 6803);
f)
Edelsteine und Schmucksteine (Position 7102 oder 7103);
g)
künstliche Kristalle des Natriumchlorids oder des Magnesiumoxids (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824; optische Elemente aus Natriumchlorid oder Magnesiumoxid (Position 9001);
h)
Billardkreide (Position 9504);
ij)
Schreib- und Zeichenkreide, Schneiderkreide (Position 9609).

3.
Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2517 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2517 zuzuweisen.
4.
Zu Position 2530 gehören insbesondere: Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht; Farberden, auch gebrannt oder untereinander gemischt; natürlicher Eisenglimmer, natürlicher Meerschaum (auch in polierten Stücken); natürlicher Bernstein; wiedergewonnener Meerschaum und wiedergewonnener Bernstein, in Platten, Stäben, Stangen und ähnlichen Formen, nicht weiter bearbeitet; Gagat (Jett); Strontiumcarbonat (Strontianit), auch gebrannt, ausgenommen Strontiumoxid; Scherben und Bruch von keramisch hergestellten Waren; Stücke von Ziegelsteinen und gebrochenem Beton.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit250100Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser25010010Meerwasser und Salinen-MutterlaugefreiSalz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien)25010031zur chemischen Umwandlung (Spaltung in Na und Cl) zum Herstellen anderer Erzeugnisse(12)freianderes25010051vergällt(32) oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage), ausgenommen das Haltbarmachen oder Zubereiten von Lebensmitteln oder Futtermitteln(12)1,7 €/1 000 kg/netanderes25010091Speisesalz2,6 €/1 000 kg/net25010099anderes2,6 €/1 000 kg/net25020000Schwefelkies, nicht geröstetfrei250300Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel25030010roh oder nicht raffiniertfrei25030090anderer1,72504Natürlicher Grafit25041000in Pulverform oder in Flockenfrei25049000andererfrei2505Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels 2625051000kieselsaure Sande und Quarzsandefrei25059000anderefrei2506Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten25061000Quarzfrei25062000Quarzitefrei250700Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, auch gebrannt25070020Kaolinfrei25070080anderer kaolinhaltiger Ton und Lehmfrei2508Anderer Ton und Lehm (ausgenommen geblähter Ton der Position 6806), Andalusit, Cyanit, Sillimanit, auch gebrannt; Mullit; Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen25081000Bentonitfrei25083000feuerfester Ton und Lehmfrei25084000anderer Ton und Lehmfrei25085000Andalusit, Cyanit und Sillimanitfrei25086000Mullitfrei25087000Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassenfrei25090000Kreidefrei2510Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden25101000nicht gemahlenfrei25102000gemahlenfrei2511Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt, ausgenommen Bariumoxid der Position 281625111000natürliches Bariumsulfat (Baryt)frei25112000natürliches Bariumcarbonat (Witherit), auch gebranntfrei25120000Kieselsäurehaltige Fossilienmehle (z. B. Kieselgur, Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von 1 oder wenigerfrei2513Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel, auch wärmebehandelt25131000Bimssteinfrei25132000Schmirgel, natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittelfrei25140000Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Plattenfrei2515Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein, mit einem Schüttgewicht von 2,5 oder mehr, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen PlattenMarmor und Travertin25151100roh oder grob behauenfrei25151200durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Plattenfrei25152000Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein; Alabasterfrei2516Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen PlattenGranit25161100roh oder grob behauenfrei25161200durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Plattenfrei25162000Sandsteinfrei25169000andere Werksteinefrei2517Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt; Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil dieser Position aufgeführten Stoffen vermischt; Teermakadam; Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt251710Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt25171010Feldsteine, Kies, Feuerstein (Flintstein) und Kieselfrei25171020Dolomit und Kalksteine, zerkleinertfrei25171080anderefrei25172000Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den in der Unterposition 2517 10 aufgeführten Stoffen vermischtfrei25173000TeermakadamfreiKörnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt25174100aus Marmorfrei25174900anderefrei2518Dolomit, auch gebrannt oder gesintert, einschließlich Dolomit, grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten; Dolomitstampfmasse25181000Dolomit, weder gebrannt noch gesintertfrei25182000Dolomit, gebrannt oder gesintertfrei25183000Dolomitstampfmassefrei2519Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein25191000natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit)frei251990andere25199010Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat1,725199030totgebrannte (gesinterte) Magnesiafrei25199090anderefrei2520Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern25201000Gipsstein; Anhydritfrei25202000Gipsfrei25210000Kalksteine von der als Hochofenzuschläge oder zum Herstellen von Kalk oder Zement verwendeten Artfrei2522Luftkalk, auch gelöscht, und hydraulischer Kalk, ausgenommen reines Calciumoxid und Calciumhydroxid der Position 282525221000Luftkalk, ungelöscht1,725222000Luftkalk, gelöscht1,725223000hydraulischer Kalk1,72523Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt25231000Zementklinker1,7Portlandzement25232100weißer Zement, auch künstlich gefärbt1,725232900anderer1,725233000Tonerdezement1,725239000anderer Zement1,72524Asbest25241000Krokydolithfrei25249000andererfrei2525Glimmer, auch in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten (Schuppen); Glimmerabfall25251000Glimmer, roh oder in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespaltenfrei25252000Glimmerpulverfrei25253000Glimmerabfallfrei2526Natürlicher Speckstein und Talk, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder quadratischen oder rechteckigen Platten; Talkum25261000weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei25262000gemahlen oder sonst zerkleinertfrei252725280000Natürliche Borate und ihre Konzentrate (auch calciniert), ausgenommen aus natürlichen Solen ausgeschiedene Borate; natürliche Borsäure mit einem Gehalt an H3BO3 von nicht mehr als 85 GHT in der Trockenmassefrei2529Feldspat; Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit; Flussspat25291000FeldspatfreiFlussspat25292100mit einem Gehalt an Calciumfluorid von 97 GHT oder wenigerfrei25292200mit einem Gehalt an Calciumfluorid von mehr als 97 GHTfrei25293000Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenitfrei2530Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen25301000Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht geblähtfrei25302000Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate)frei25309000anderefrei

KAPITEL 26

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 26 gehören nicht:

a)
Schlacken und andere ähnliche Industrieabfälle, als Makadam aufbereitet (Position 2517);
b)
natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit), auch gebrannt (Position 2519);
c)
Schlämme aus Erdöllagertanks, überwiegend aus Ölen dieser Art bestehend (Position 2710);
d)
Dephosphorationsschlacken des Kapitels 31;
e)
Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen (Position 6806);
f)
Abfälle und Schrott, von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (Position 7112);
g)
aus Erzen erschmolzene Kupfer-, Nickel- und Kobaltmatten (Abschnitt XV).

2.
Erze der Positionen 2601 bis 2617 sind Mineralien, die die metallurgische Industrie zum Gewinnen von Quecksilber, von Metallen der Position 2844 oder von Metallen des Abschnitts XIV oder XV verwendet, auch wenn sie zu nichtmetallurgischen Zwecken bestimmt sind. Sie dürfen jedoch nicht anders aufbereitet sein, als es bei Erzen für die metallurgische Industrie üblich ist.
3.
Zu Position 2620 gehören nur:

a)
Schlacken, Aschen und Rückstände, wie sie in der Industrie zum Gewinnen von Metall oder zum Herstellen von Metallverbindungen verwendet werden, ausgenommen sind Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällen (Position 2621), und
b)
arsenhaltige Schlacken, Aschen und Rückstände, auch Metalle enthaltend, wie sie zum Gewinnen von Arsen, der Metalle oder zum Herstellen von chemischen Verbindungen daraus verwendet werden.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Sinne der Unterposition 2620 21 gelten als „bleihaltige Benzinschlämme und Schlämme von bleihaltigen Antiklopfmitteln” Schlämme aus Lagertanks von bleihaltigem Benzin und bleihaltigen Antiklopfmitteln (z. B. Tetraethylblei), die im Wesentlichen aus Blei, Bleiverbindungen und Eisenoxid bestehen.
2.
Schlacken, Aschen und Rückstände, die Arsen, Quecksilber, Thallium oder Mischungen davon enthalten, wie sie zum Gewinnen von Arsen, der genannten Metalle oder zum Herstellen von chemischen Verbindungen daraus verwendet werden, gehören zu Unterposition 2620 60.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit2601Eisenerze und ihre Konzentrate, einschließlich SchwefelkiesabbrändeEisenerze und ihre Konzentrate, ausgenommen Schwefelkiesabbrände26011100nicht agglomeriertfrei26011200agglomeriertfrei26012000Schwefelkiesabbrändefrei26020000Manganerze und ihre Konzentrate, einschließlich eisenhaltige Manganerze und ihre Konzentrate, mit einem Gehalt an Mangan von 20 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmassefrei26030000Kupfererze und ihre Konzentratefrei26040000Nickelerze und ihre Konzentratefrei26050000Cobalterze und ihre Konzentratefrei26060000Aluminiumerze und ihre Konzentratefrei26070000Bleierze und ihre Konzentratefrei26080000Zinkerze und ihre Konzentratefrei26090000Zinnerze und ihre Konzentratefrei26100000Chromerze und ihre Konzentratefrei26110000Wolframerze und ihre Konzentratefrei2612Uran- oder Thoriumerze und deren Konzentrate261210Uranerze und ihre Konzentrate26121010Uranerze und Pechblende, mit einem Gehalt an Uran von mehr als 5 GHT (Euratom)frei26121090anderefrei261220Thoriumerze und ihre Konzentrate26122010Monazit; Uran-Thorianit und andere Thoriumerze, mit einem Gehalt an Thorium von mehr als 20 GHT (Euratom)frei26122090anderefrei2613Molybdänerze und ihre Konzentrate26131000geröstetfrei26139000anderefrei26140000Titanerze und ihre Konzentratefrei2615Niobium-, Tantal-, Vanadium- oder Zirkonerze und deren Konzentrate26151000Zirkonerze und ihre Konzentratefrei26159000anderefrei2616Edelmetallerze und ihre Konzentrate26161000Silbererze und ihre Konzentratefrei26169000anderefrei2617Andere Erze und ihre Konzentrate26171000Antimonerze und ihre Konzentratefrei26179000anderefrei26180000Granulierte Schlacke (Schlackensand) aus der Eisen- und Stahlherstellungfrei261900Schlacken (ausgenommen granulierte Schlacke), Zunder und andere Abfälle der Eisen- und Stahlherstellung26190020Abfälle, geeignet zur Wiedergewinnung von Eisen oder Manganfrei26190090anderefrei2620Schlacken, Aschen und Rückstände (ausgenommen solche der Eisen- und Stahlherstellung), die Metalle, Arsen oder deren Verbindungen enthaltenüberwiegend Zink enthaltend26201100Galvanisationsmatte (Hartzink)frei26201900anderefreiüberwiegend Blei enthaltend26202100Schlämme von bleihaltigem Benzin und Schlämme von bleihaltigen Antiklopfmittelnfrei26202900anderefrei26203000überwiegend Kupfer enthaltendfrei26204000überwiegend Aluminium enthaltendfrei26206000Arsen, Quecksilber, Thallium oder deren Mischungen enthaltend, wie sie zum Gewinnen von Arsen, der genannten Metalle oder zum Herstellen von chemischen Verbindungen daraus verwendet werdenfreiandere26209100Antimon, Beryllium, Cadmium, Chrom oder deren Mischungen enthaltendfrei262099andere26209910überwiegend Nickel enthaltendfrei26209920überwiegend Niob oder Tantal enthaltendfrei26209940überwiegend Zinn enthaltendfrei26209960überwiegend Titan enthaltendfrei26209995anderefrei2621Andere Schlacken und Aschen, einschließlich Seetangasche; Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällen26211000Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällenfrei26219000anderefrei

KAPITEL 27

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 27 gehören nicht:

a)
isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen; chemisch reines Methan und Propan gehören jedoch zu Position 2711;
b)
Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004;
c)
Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe der Position 3301, 3302 oder 3805.

2.
Unter der Bezeichnung „Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien” in der Position 2710 sind neben Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien auch ähnliche Öle sowie vorwiegend aus Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe bestehende Öle ohne Rücksicht auf das Herstellungsverfahren zu verstehen, in denen die nicht aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den aromatischen Bestandteilen überwiegen.

Die Bezeichnung gilt jedoch nicht für die flüssigen synthetischen Polyolefine, von denen bei der Vakuumdestillation bei 300 °C — bezogen auf 1 013 Millibar — weniger als 60 RHT übergehen (Kapitel 39).

3.
Als „Ölabfälle” im Sinne der Position 2710 gelten Abfälle, die hauptsächlich Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (gemäß Anmerkung 2 dieses Kapitels), gegebenenfalls mit Wasser vermischt, enthalten. Hierzu gehören:

a)
derartige Öle, die sich nicht länger als Primärprodukte eignen (z. B. gebrauchte Schmieröle, gebrauchte Hydrauliköle und gebrauchte Transformatorenöle);
b)
Ölschlämme aus Tanks zur Lagerung von Erdöl, die hauptsächlich derartige Öle und Zusätze (z. B. chemische Stoffe) in hoher Konzentration enthalten, die zur Herstellung von Primärprodukten eingesetzt werden, sowie
c)
derartige Öle in Form von Öl-in-Wasser-Emulsionen oder von Mischungen mit Wasser wie sie bei Ölleckagen, beim Reinigen von Tanks oder beim Einsatz von Schneidölen bei Bearbeitungsvorgängen entstehen.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Als „Anthrazit” im Sinne der Unterposition 2701 11 gilt Steinkohle mit einem Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von 14 % oder weniger (bezogen auf die trockene, mineralstofffreie Substanz).
2.
Als „bitumenhaltige Steinkohle” im Sinne der Unterposition 2701 12 gilt Steinkohle mit einem Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mehr als 14 % (bezogen auf die trockene, mineralstofffreie Substanz) und einem Heizwert von 5 833 kcal/kg oder mehr (bezogen auf die feuchte, mineralstofffreie Substanz).
3.
Als „Benzole” , „Toluole” , „Xylole” und „Naphthalin” im Sinne der Unterpositionen 2707 10, 2707 20, 2707 30 und 2707 40 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Benzol bzw. Toluol, Xylol oder Naphthalin enthalten.
4.
Als „Leichtöle und Zubereitungen” im Sinne der Unterposition 2710 12 gelten Öle und Zubereitungen, bei deren Destillation nach ASTM D 86 bis 210 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 90 RHT übergehen.
5.
Als „Biodiesel” im Sinne der Unterpositionen von Position 2710 gelten Fettsäuremonoalkylester von der als Treib- oder Brennstoff verwendeten Art, die aus tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen, auch gebrauchten, hergestellt worden sind.

Zusätzliche Anmerkungen(65)

1.
Als „Phenole” im Sinne der Unterposition 2707 99 80 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Phenole enthalten.
2.
Im Sinne der Position 2710 gelten als:

a)
„Spezialbenzine” (Unterpositionen 2710 12 21 und 2710 12 25) die Leichtöle nach Unterpositions-Anmerkung 4 zu Kapitel 27, die keine Antiklopfmittel enthalten, mit einer Spanne von höchstens 60 °C zwischen den beiden Temperaturen, bei denen einschließlich der Destillationsverluste 5 und 90 RHT übergehen;
b)
„Testbenzin” — white spirit — (Unterposition 2710 12 21) die Spezialbenzine nach Buchstabe a) mit einem Flammpunkt über 21 °C nach EN ISO 13736;
c)
„mittelschwere Öle” (Unterpositionen 2710 19 11 bis 2710 19 29) die Öle und Zubereitungen, bei deren Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 210 °C einschließlich der Destillationsverluste weniger als 90 RHT und bis 250 °C mindestens 65 RHT übergehen;
d)
„Schweröle” (Unterpositionen 2710 19 31 bis 2710 19 99 und 2710 20 11 bis 2710 20 90) die Öle und Zubereitungen, bei deren Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste weniger als 65 RHT übergehen oder bei denen der Hundertsatz der Destillation bei 250 °C nach dieser Methode nicht ermittelt werden kann;
e)
„Gasöl” (Unterpositionen 2710 19 31 bis 2710 19 48 und 2710 20 11 bis 2710 20 19) die Schweröle nach Buchstabe d), bei deren Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 350 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 85 RHT übergehen;
f)
„Heizöl” (Unterpositionen 2710 19 51 bis 2710 19 68 und 2710 20 31 bis 2710 20 39) die Schweröle nach Buchstabe d), ausgenommen das Gasöl nach Buchstabe e), deren Viskosität V bei einer Farbe C nach Verdünnung:

den Wert der Zeile I der nachstehenden Tabelle nicht übersteigt, wenn die Sulfatasche nach ISO 3987 weniger als 1 % und die Verseifungszahl nach ISO 6293-1 oder ISO 6293-2 weniger als 4(24) beträgt;

den Wert der Zeile II übersteigt, wenn ihr Pourpoint nach ISO 3016 10 °C oder mehr beträgt;

zwischen den Werten der Zeilen I und II liegt oder dem Wert der Zeile II gleich ist, wenn bei ihrer Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bei 300 °C mindestens 25 RHT übergehen oder, falls dabei weniger als 25 RHT übergehen, wenn ihr Pourpoint nach ISO 3016 mehr als –10 °C beträgt. Dies gilt nur für Öle mit einer Farbe C nach Verdünnung von weniger als 2.

Vergleichstabelle Farbe C nach Verdünnung/Viskosität V

Farbe C00,511,522,533,544,555,566,577,5 und mehr

Viskosität

V

I4445,4915,125,342,471,11192003355629431 5802 650
II7777915,125,342,471,11192003355629431 5802 650

Die „Viskosität V” im Sinne dieser Anmerkung ist die kinematische Viskosität bei 50 °C in 10–6 m2 s–1 nach EN ISO 3104.

Die „Farbe C nach Verdünnung” im Sinne dieser Anmerkung ist die Farbe nach ISO 2049 (entspricht ASTM D 1500) nach Verdünnung eines Raumhundertteils des Erzeugnisses mit 100 RHT Xylol, Toluol oder einem anderen geeigneten Lösemittel. Die Farbe muss unmittelbar nach der Verdünnung ermittelt werden.

Zu den Unterpositionen 2710 19 51 bis 2710 19 68 und 2710 20 31 bis 2710 20 39 gehören nur Öle von natürlicher Farbe.

Zu diesen Unterpositionen gehören nicht die Schweröle nach dem vorstehenden Buchstaben d), bei denen sich nicht ermitteln lässt:

der Hundertsatz (Null gilt als ein Hundertsatz) der Destillation bei 250 °C nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86);

oder die kinematische Viskosität bei 50 °C nach EN ISO 3104;

oder die Farbe C nach Verdünnung nach ISO 2049 (entspricht ASTM D 1500).

Diese Erzeugnisse gehören zu den Unterpositionen 2710 19 71 bis 2710 19 99 oder 2710 20 90.

g)
„die Biodiesel enthalten” bedeutet, dass die Waren der Unterposition 2710 20 einen Mindestgehalt an Biodiesel, d. h. an Fettsäuremonoalkylestern (FAMAE) von der als Treib- oder Brennstoff verwendeten Art, von 0,5 % vol haben (Bestimmung mit der Testmethode EN 14078).

3.
Im Sinne der Position 2712 gilt als „rohes Vaselin” (Unterposition 2712 10 10) Vaselin mit einer natürlichen Farbe dunkler als 4,5 nach ISO 2049 (entspricht ASTM D 1500).
4.
Im Sinne der Unterpositionen 2712 90 31 bis 2712 90 39 gelten als „roh” die Erzeugnisse:

a)
deren Ölgehalt nach ISO 2908 (Withdrawn 2006, keine EN/ISO-Methode verfügbar) mindestens 3,5 beträgt und deren Viskosität bei 100 °C nach EN ISO 3104 weniger als 9 × 10–6 m2 s–1 beträgt oder
b)
deren natürliche Farbe nach ISO 2049 (entspricht ASTM D 1500) dunkler als 3 ist und deren Viskosität bei 100 °C nach EN ISO 3104 mindestens 9 × 10–6 m2 s–1 beträgt.

5.
Als „begünstigte Verfahren” im Sinne der Positionen 2710, 2711 und 2712 gelten:

a)
die Vakuumdestillation;
b)
die Redestillation zur weitgehenden Zerlegung;
c)
das Kracken;
d)
das Reformieren;
e)
die Raffination mit Selektiv-Lösemitteln;
f)
die Behandlung mit konzentrierter Schwefelsäure, Oleum oder Schwefelsäureanhydrid und anschließender Neutralisation mit Alkalien sowie Bleichen und Reinigen mit von Natur aus aktiven Erden, mit Bleicherde oder Aktivkohle oder Bauxit;
g)
die Polymerisation;
h)
die Alkylierung;
ij)
die Isomerisation;
k)
nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 2710 19 31 bis 2710 19 99: das Entschwefeln unter Verwendung von Wasserstoff, wenn dabei der Schwefelgehalt der Erzeugnisse um mindestens 85 % vermindert wird (EN ISO 20846, EN ISO 20884 oder EN ISO 14596 oder EN ISO 24260, EN ISO 20847 und EN ISO 8754);
l)
nur für Erzeugnisse der Position 2710: das Entparaffinieren, ausgenommen einfaches Filtern;
m)
nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 2710 19 31 bis 2710 19 99: die Behandlung mit Wasserstoff bei einem Druck über 20 bar und bei einer Temperatur über 250 °C mit Hilfe eines Katalysators zu anderen Zwecken als zum Entschwefeln, wenn dabei der Wasserstoff aktiv an einer chemischen Reaktion beteiligt ist. Die Nachbehandlung von Schmierölen der Unterpositionen 2710 19 71 bis 2710 19 99 mit Wasserstoff (z. B. Hydrofinishing oder Entfärbung) zur Verbesserung insbesondere der Farbe oder der Stabilität gilt jedoch nicht als begünstigtes Verfahren;
n)
nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 2710 19 51 bis 2710 19 68: die atmosphärische Destillation, wenn bei der Destillation der Erzeugnisse nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 300 °C einschließlich der Destillationsverluste weniger als 30 RHT übergehen. Gehen bei der Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 300 °C einschließlich der Destillationsverluste 30 RHT oder mehr über und fallen bei der atmosphärischen Destillation Erzeugnisse der Unterpositionen 2710 12 11 bis 2710 12 90 oder 2710 19 11 bis 2710 19 29 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge der angefallenen Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren und nach dem Zollsatz der Unterpositionen 2710 19 62 bis 2710 19 68 zu verzollen. In die Gesamtmenge der angefallenen Erzeugnisse werden die Erzeugnisse nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder in einem anderen Verfahren chemisch umgewandelt werden;
o)
nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 2710 19 71 bis 2710 19 99: die Bearbeitung durch elektrische Hochfrequenz-Entladung;
p)
nur für Erzeugnisse der Unterposition 2712 90 31: die Entölung durch fraktionierte Kristallisation.

Ist vor diesen Verfahren aus technischen Gründen eine Vorbehandlung erforderlich, so gilt die Zollfreiheit nur für die Menge der Erzeugnisse, die den oben genannten Verfahren tatsächlich unterzogen werden; bei der Vorbehandlung auftretende Verluste bleiben unverzollt.

6.
Fallen bei der chemischen Umwandlung oder bei einer technisch notwendigen Vorbehandlung Erzeugnisse der Positionen oder Unterpositionen 2707 10 00, 2707 20 00, 2707 30 00, 2707 50 00, 2710, 2711, 2712 10, 2712 20, 2712 90 31 bis 2712 90 99 und 2713 90 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge dieser Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur chemischen Umwandlung und nach dem Zollsatz „zu anderer Verwendung” zu verzollen. In die Gesamtmenge werden die Erzeugnisse der Positionen 2710 bis 2712 nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder einer weiteren chemischen Umwandlung unterworfen werden.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit2701Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste BrennstoffeSteinkohle, auch in Pulverform, jedoch nicht agglomeriert27011100Anthrazitfrei270112bitumenhaltige Steinkohle27011210Kokskohlefrei27011290anderefrei27011900andere Steinkohlefrei27012000Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffefrei2702Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett)27021000Braunkohle, auch in Pulverform, jedoch nicht agglomeriertfrei27022000Braunkohle, agglomeriertfrei27030000Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriertfrei270400Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle27040010Koks und Schwelkoks, aus Steinkohlefrei27040030Koks und Schwelkoks, aus Braunkohlefrei27040090anderefrei27050000Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas, Schwachgas und ähnliche Gase, ausgenommen Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffefrei1 000 m327060000Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und andere Mineralteere, auch entwässert oder teilweise destilliert, einschließlich rekonstituierte Teerefrei2707Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen27071000Benzole3(25)27072000Toluole3(25)27073000Xylole3(25)27074000Naphthalinfrei27075000andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ASTM D 86 bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 65 RHT übergehen3(25)andere27079100Kreosotöle1,7270799andererohe Öle27079911rohe Leichtöle, bei deren Destillation 90 RHT oder mehr bis 200 °C übergehen1,727079919anderefrei27079920schwefelhaltige Kopfprodukte; Anthracenfrei27079950basische Erzeugnisse1,727079980Phenole1,2andere27079991zum Herstellen von Waren der Position 2803(12)frei27079999andere1,72708Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren27081000Pechfrei27082000Pechkoksfrei270900Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh27090010Erdgaskondensatefrei27090090anderesfrei2710Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; ÖlabfälleErdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle271012Leichtöle und Zubereitungen27101211zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12)4,7(18)27101215zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 12 11(12)4,7(18)(66)zu anderer VerwendungSpezialbenzine27101221Testbenzin (white spirit)4,727101225andere4,7andereMotorenbenzin27101231Flugbenzin4,7anderes, mit einem Bleigehalt von0,013 g/l oder weniger27101241mit einer Oktanzahl (ROZ) von weniger als 954,71 000 l(67)27101245mit einer Oktanzahl (ROZ) von 95 oder mehr, jedoch weniger als 984,71 000 l(67)27101249mit einer Oktanzahl (ROZ) von 98 oder mehr4,71 000 l(67)mehr als 0,013 g/l27101251mit einer Oktanzahl (ROZ) von weniger als 984,71 000 l(67)27101259mit einer Oktanzahl (ROZ) von 98 oder mehr4,71 000 l(67)27101270leichter Flugturbinenkraftstoff4,727101290andere Leichtöle4,7271019anderemittelschwere Öle27101911zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12)4,7(18)27101915zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 11(12)4,7(18)(66)zu anderer VerwendungLeuchtöl (Kerosin)27101921Flugturbinenkraftstoff4,7(18)27101925anderes4,727101929andere4,7SchweröleGasöl27101931zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12)3,5(18)27101935zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 31(12)3,5(18)(66)zu anderer Verwendung27101943mit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder weniger3,5(68)27101946mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,002 GHT3,5(68)27101947mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,002 GHT bis 0,1 GHT3,5(68)27101948mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT3,5(68)Heizöle27101951zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12)3,5(18)27101955zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 51(12)3,5(18)(66)zu anderer Verwendung27101962mit einem Schwefelgehalt von 0,1 GHT oder weniger3,527101964mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT bis 1 GHT3,527101968mit einem Schwefelgehalt von mehr als 1 GHT3,5Schmieröle; andere Öle27101971zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12)3,7(18)27101975zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 71(12)3,7(18)(66)zu anderer Verwendung27101981Motorenöle, Kompressorenöle, Turbinenöle3,727101983Hydrauliköle3,727101985Weißöle, Paraffinum liquidum3,727101987Getriebeöle3,727101991Metallbearbeitungsöle, Formöle, Korrosionsschutzöle3,727101993Elektroisolieröle3,727101999andere Schmieröle und andere Öle3,7271020Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die Biodiesel enthalten, ausgenommen ÖlabfälleGasöl27102011mit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder weniger3,5(68)27102015mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,002 GHT3,5(68)27102017mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,002 GHT bis 0,1 GHT3,5(68)27102019mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT3,5(68)Heizöle27102031mit einem Schwefelgehalt von 0,1 GHT oder weniger3,527102035mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT bis 1 GHT3,527102039mit einem Schwefelgehalt von mehr als 1 GHT3,527102090andere Öle3,7Ölabfälle27109100polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltend3,527109900andere3,5(146)2711Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffeverflüssigt27111100Erdgas0,7(18)TJ271112PropanPropan mit einem Reinheitsgrad von 99 Hundertteilen oder mehr27111211zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff827111219zu anderer Verwendung(12)freianderes27111291zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12)0,7(18)27111293zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2711 12 91(12)0,7(18)(66)zu anderer Verwendung27111294mit einem Reinheitsgrad von mehr als 90, jedoch weniger als 99 Hundertteilen0,727111297andere0,7271113Butane27111310zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12)0,7(18)27111330zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2711 13 10(12)0,7(18)(66)zu anderer Verwendung27111391mit einem Reinheitsgrad von mehr als 90, jedoch weniger als 95 Hundertteilen0,727111397andere0,727111400Ethylen, Propylen, Butylen und Butadien0,7(18)27111900andere0,7(18)in gasförmigem Zustand27112100Erdgas0,7(18)TJ27112900andere0,7(18)2712Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände ( „slack wax” ), Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt271210Vaselin27121010roh0,7(18)27121090andere2,2271220Paraffin mit einem Gehalt an Öl von weniger als 0,75 GHT27122010synthetisches Paraffin mit einem Molekulargewicht von 460 bis 1 560frei27122090andere2,2271290andereOzokerit, Montanwachs oder Torfwachs (natürliche Erzeugnisse)27129011roh0,727129019andere2,2andereroh27129031zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(12)0,7(18)27129033zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2712 90 31(12)0,7(18)(66)27129039zu anderer Verwendung0,7andere27129091Gemisch von 1-Alkenen mit einem Gehalt von 80 GHT oder mehr an 1-Alkenen mit einer Kettenlänge von 24 bis 28 Kohlenstoffatomenfrei27129099andere2,22713Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen MineralienPetrolkoks27131100nicht calciniertfrei27131200calciniertfrei27132000Bitumen aus Erdölfrei271390andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien27139010zum Herstellen von Waren der Position 2803(12)0,7(18)27139090andere0,72714Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande; Asphaltite und Asphaltgestein27141000bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sandefrei27149000anderefrei27150000Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech (z. B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen)frei27160000Elektrischer Stromfrei1 000 kWh

ABSCHNITT VI

Anmerkungen

1.
A)
Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
B)
Vorbehaltlich des Buchstabens A gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen.
2.
Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
3.
Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile:

a)
ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden,
b)
zusammen gestellt werden und
c)
entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.

KAPITEL 28

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 28 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur:

a)
isolierte chemische Elemente und isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten;
b)
wässrige Lösungen der unter Buchstabe a genannten Erzeugnisse;
c)
andere Lösungen der unter Buchstabe a) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch;
d)
die unter den Buchstaben a) bis c) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel);
e)
die unter den Buchstaben a) bis d) genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum leichteren Erkennen oder aus Sicherheitsgründen ein Farbmittel zugesetzt worden ist, vorausgesetzt, dass diese Zusätze das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter machen als für den allgemeinen Gebrauch.

2.
Zu Kapitel 28 gehören außer den durch organische Stoffe stabilisierten Dithioniten und Sulfoxylaten (Position 2831), den Carbonaten und Peroxocarbonaten anorganischer Basen (Position 2836), den Cyaniden, Cyanidoxiden und komplexen Cyaniden anorganischer Basen (Position 2837), den Fulminaten, Cyanaten und Thiocyanaten anorganischer Basen (Position 2842), den organischen Erzeugnissen der Positionen 2843 bis 2846 und 2852 und den Carbiden (Position 2849), nur folgende Kohlenstoffverbindungen:

a)
Kohlenoxide, Hydrogencyanid, Knallsäure, Isocyansäure, Thiocyansäure und andere einfache oder komplexe Cyanogensäuren (Position 2811);
b)
Kohlenstoffhalogenidoxide (Position 2812);
c)
Kohlenstoffdisulfid (Position 2813);
d)
Thiocarbonate, Selenocarbonate, Tellurocarbonate, Selenocyanate, Tellurocyanate, Tetrathiocyanatodiamminochromate (Reineckate) und andere komplexe Cyanate anorganischer Basen (Position 2842);
e)
mit Harnstoff verfestigtes Wasserstoffperoxid (Position 2847), Kohlenstoffoxysulfid, Thiocarbonylhalogenide, Cyan, Cyanhalogenide und Cyanamid und seine Metallderivate (Position 2853), ausgenommen Calciumcyanamid, auch rein (Kapitel 31).

3.
Nicht zu diesem Kapitel gehören unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Anmerkung 1 zu Abschnitt VI:

a)
Natriumchlorid und Magnesiumoxid, auch rein, und andere Erzeugnisse des Abschnitts V;
b)
organisch-anorganische Verbindungen, ausgenommen die in Anmerkung 2 genannten Verbindungen;
c)
die in den Anmerkungen 2, 3, 4 oder 5 zu Kapitel 31 genannten Erzeugnisse;
d)
anorganische Erzeugnisse, die als Luminophore verwendet werden, der Position 3206; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken der Position 3207;
e)
künstlicher Grafit (Position 3801); Feuerlöschmittel, aufgemacht als Ladungen für Feuerlöschgeräte oder als Feuerlöschgranaten oder -bomben der Position 3813; Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf der Position 3824; künstliche Kristalle aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824;
f)
Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) oder Staub und Pulver solcher Steine (Positionen 7102 bis 7105) sowie Edelmetalle und deren Legierungen des Kapitels 71;
g)
Metalle, auch rein, Metall-Legierungen und Cermets, einschließlich gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide), des Abschnitts XV;
h)
optische Elemente, z. B. aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (Position 9001).

4.
Zu Position 2811 gehören chemisch einheitliche komplexe Säuren, die aus einer nicht metallischen Säure des Teilkapitels II und einer metallischen Säure des Teilkapitels IV bestehen.
5.
Zu den Positionen 2826 bis 2842 gehören nur Salze und Peroxosalze (Persalze) von Metallen und von Ammonium.

Zu Position 2842 gehören Doppel- oder Komplexsalze, soweit nichts anderes bestimmt ist.

6.
Zu Position 2844 gehören nur:

a)
Technetium (Atomzahl 43), Promethium (Atomzahl 61), Polonium (Atomzahl 84) und alle Elemente mit einer höheren Atomzahl als 84;
b)
natürliche oder künstliche radioaktive Isotope (einschließlich derjenigen der Edelmetalle oder der unedlen Metalle der Abschnitte XIV und XV), auch untereinander gemischt;
c)
anorganische oder organische Verbindungen dieser Elemente oder Isotope, auch chemisch nicht einheitlich, auch untereinander gemischt;
d)
Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die diese Elemente oder Isotope oder deren anorganische oder organische Verbindungen enthalten und die eine spezifische Radioaktivität von mehr als 74 Bq/g (0,002 Mikrocurie je Gramm) aufweisen;
e)
verbrauchte (bestrahlte) Brennstoffelemente (Stäbe, Kartuschen) von Kernreaktoren;
f)
radioaktive Rückstände, auch wenn sie nicht verwertbar sind.

Als „Isotope” im Sinne dieser Anmerkung und des Wortlauts der Positionen 2844 und 2845 gelten:

isolierte Nuklide, ausgenommen solche, die in der Natur als Mono-Isotope vorliegen;

Mischungen von Isotopen ein und desselben Elements, die an einem oder mehreren dieser Isotope angereichert sind, also Elemente, bei denen das natürliche Isotopenverhältnis künstlich verändert worden ist.

7.
Zu Position 2848 gehören Verbindungen von Phosphor und Kupfer (Kupferphosphide) mit einem Gehalt an Phosphor von mehr als 15 GHT.
8.
Zu diesem Kapitel gehören chemische Elemente, z. B. Silicium und Selen, zur Verwendung in der Elektronik dotiert, wenn sie in rohen gezogenen Formen oder in Form von Zylindern oder Stäben vorliegen. Zu Scheiben, Plättchen oder ähnlichen Formen geschnitten gehören sie zu Position 3818.

Unterpositions-Anmerkung:

1.
Als „chemisch einheitlich” im Sinne der Unterposition 2852 10 gelten alle organischen oder anorganischen Quecksilberverbindungen, die die Bedingungen der Anmerkung 1 a) bis e) zu Kapitel 28 oder der Anmerkung 1 a) bis h) zu Kapitel 29 erfüllen.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gehören zu den in einer Unterposition genannten Salzen auch die sauren und basischen Salze.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere MaßeinheitI. CHEMISCHE ELEMENTE2801Fluor, Chlor, Brom und Iod28011000Chlor5,528012000Iodfrei280130Fluor; Brom28013010Fluor528013090Brom5,528020000Sublimierter oder gefällter Schwefel; kolloider Schwefel4,628030000Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen)frei2804Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle28041000Wasserstoff3,7m3(69)Edelgase28042100Argon5m3(69)280429andere28042910Heliumfreim3(69)28042990andere5m3(69)28043000Stickstoff5,5m3(69)28044000Sauerstoff5m3(69)280450Bor; Tellur28045010Bor5,528045090Tellur2,1Silicium28046100mit einem Gehalt an Silicium von 99,99 GHT oder mehrfrei28046900anderes5,528047000Phosphor5,528048000Arsen2,128049000Selenfrei2805Alkali- oder Erdalkalimetalle; Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert; QuecksilberAlkali- oder Erdalkalimetalle28051100Natrium528051200Calcium5,5280519andere28051910Strontium und Barium5,528051990andere4,1280530Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert28053010untereinander gemischt oder miteinander legiert(37)5,528053090andere(37)2,7280540Quecksilber28054010in Flaschen, mit einem Gewicht des Inhalts von 34,5 kg (Standard-Gewicht) und mit einem fob-Wert von 224 € oder weniger für 1 Flasche328054090anderesfreiII. ANORGANISCHE SÄUREN UND ANORGANISCHE SAUERSTOFFVERBINDUNGEN DER NICHTMETALLE2806Chlorwasserstoff (Salzsäure); Chloroschwefelsäure28061000Chlorwasserstoff (Salzsäure)5,528062000Chloroschwefelsäure5,528070000Schwefelsäure; Oleum328080000Salpetersäure; Nitriersäuren5,52809Diphosphorpentaoxid; Phosphorsäure; Polyphosphorsäuren, auch chemisch nicht einheitlich28091000Diphosphorpentaoxid5,5kg P2O528092000Phosphorsäure und Polyphosphorsäuren5,5kg P2O5281000Boroxide; Borsäuren28100010Dibortrioxidfrei28100090andere3,72811Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalleandere anorganische Säuren28111100Fluorwasserstoff (Flusssäure)5,5281119andere28111910Hydrogenbromid (Bromwasserstoffsäure)frei28111920Hydrogencyanid (Cyanwasserstoffsäure) (Blausäure)5,328111980andere5,3andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle28112100Kohlenstoffdioxid5,528112200Siliciumdioxid4,6281129andere28112905Schwefeldioxid5,528112910Schwefeltrioxid (Schwefelsäureanhydrid); Diarsentrioxid (Arsenigsäureanhydrid)4,628112930Stickstoffoxide528112990andere5,3III. HALOGEN- ODER SCHWEFELVERBINDUNGEN DER NICHTMETALLE2812Halogenide und Halogenoxide der Nichtmetalle281210Chloride und Chloridoxidedes Phosphors28121011Phosphortrichloridoxid (Phosphoryltrichlorid)5,528121015Phosphortrichlorid5,528121016Phosphorpentachlorid5,528121018andere5,5andere28121091Dischwefeldichlorid5,528121093Schwefeldichlorid5,528121094Phosgen (Carbonylchlorid)5,528121095Thionyldichlorid (Thionylchlorid)5,528121099andere5,528129000andere5,52813Sulfide der Nichtmetalle; handelsübliches Phosphortrisulfid28131000Kohlenstoffdisulfid5,5281390andere28139010Phosphorsulfide, einschließlich handelsübliches Phosphortrisulfid5,328139090andere3,7IV. ANORGANISCHE BASEN SOWIE METALLOXIDE, -HYDROXIDE UND -PEROXIDE2814Ammoniak, wasserfrei oder in wässriger Lösung28141000Ammoniak, wasserfrei5,528142000Ammoniak in wässriger Lösung5,52815Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid (Ätzkali); Peroxide des Natriums oder des KaliumsNatriumhydroxid (Ätznatron)28151100fest5,528151200in wässriger Lösung (Natronlauge)5,5kg NaOH28152000Kaliumhydroxid (Ätzkali)5,5kg KOH28153000Natrium- oder Kaliumperoxid5,52816Magnesiumhydroxid und -peroxid; Oxide, Hydroxide und Peroxide des Strontiums oder des Bariums28161000Magnesiumhydroxid und -peroxid4,128164000Strontium- und Bariumoxid, -hydroxid und -peroxid5,528170000Zinkoxid; Zinkperoxid5,52818Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich; Aluminiumoxid; Aluminiumhydroxid281810künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlichmit einem Gehalt an Aluminiumoxid von 98,5 GHT oder mehr28181011von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen5,228181019von dem mindestens 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen5,2mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von weniger als 98,5 GHT28181091von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen5,228181099von dem mindestens 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen5,228182000anderes Aluminiumoxid als künstlicher Korund428183000Aluminiumhydroxid5,52819Chromoxide und -hydroxide28191000Chromtrioxid5,5281990andere28199010Chromdioxid3,728199090andere5,52820Manganoxide28201000Mangandioxid5,3282090andere28209010Manganoxid mit einem Gehalt an Mangan von 77 GHT oder mehrfrei28209090andere5,52821Eisenoxide und -hydroxide; Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen von 70 GHT oder mehr, berechnet als Fe2O328211000Eisenoxide und -hydroxide4,628212000Farberden4,628220000Cobaltoxide und -hydroxide; handelsübliche Cobaltoxide4,628230000Titanoxide5,52824Bleioxide; Mennige und Orangemennige28241000Bleimonoxid (Lithargyrum, Massicot)5,528249000andere5,52825Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide28251000Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze5,528252000Lithiumoxid und -hydroxid5,328253000Vanadiumoxide und -hydroxide5,528254000Nickeloxide und -hydroxidefrei28255000Kupferoxide und -hydroxide3,228256000Germaniumoxide und Zirconiumdioxid5,528257000Molybdänoxide und -hydroxide5,328258000Antimonoxide5,5282590andereCalciumoxid, -hydroxid und -peroxid28259011Calciumhydroxid mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr in der Trockensubstanz, in Form von Partikeln, die:

zu nicht mehr als 1 GHT Abmessungen von mehr als 75 Mikrometer aufweisen und

zu nicht mehr als 4 GHT Abmessungen von weniger als 1,3 Mikrometer aufweisen

frei
28259019andere4,628259020Berylliumoxid und -hydroxid5,328259040Wolframoxide und -hydroxide4,628259060Cadmiumoxidfrei28259085andere5,5
V. METALLSALZE UND -PEROXOSALZE DER ANORGANISCHEN SÄUREN2826Fluoride; Fluorosilicate, Fluoroaluminate und andere komplexe FluorosalzeFluoride28261200des Aluminiums5,3282619andere28261910des Ammoniums oder des Natriums5,528261990andere5,328263000Natriumhexafluoroaluminat (synthetischer Kryolith)5,5282690andere28269010Dikaliumhexafluorozirconat528269080andere5,52827Chloride, Chloridoxide und Chloridhydroxide; Bromide und Bromidoxide; Iodide und Iodidoxide28271000Ammoniumchlorid5,528272000Calciumchlorid4,6andere Chloride28273100des Magnesiums4,628273200des Aluminiums5,528273500des Nickels5,5282739andere28273910des Zinns4,128273920des Eisens2,128273930des Cobalts5,528273985andere5,5Chloridoxide und Chloridhydroxide28274100des Kupfers3,2282749andere28274910des Bleis3,228274990andere5,3Bromide und Bromidoxide28275100Bromide des Natriums oder des Kaliums5,528275900andere5,528276000Iodide und Iodidoxide5,52828Hypochlorite; handelsübliches Calciumhypochlorit; Chlorite; Hypobromite28281000handelsübliches Calciumhypochlorit und andere Calciumhypochlorite5,528289000andere5,52829Chlorate und Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate und PeriodateChlorate28291100des Natriums5,528291900andere5,5282990andere28299010Perchlorate4,828299040Bromate des Kaliums oder des Natriumsfrei28299080andere5,52830Sulfide; Polysulfide, auch chemisch nicht einheitlich28301000Natriumsulfide5,5283090andere28309011Sulfide des Calciums, des Antimons oder des Eisens4,628309085andere5,52831Dithionite und Sulfoxylate28311000des Natriums5,528319000andere5,52832Sulfite; Thiosulfate28321000Natriumsulfite5,528322000andere Sulfite5,528323000Thiosulfate5,52833Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate)Natriumsulfate28331100Dinatriumsulfat5,528331900andere5,5andere Sulfate28332100des Magnesiums5,528332200des Aluminiums5,528332400des Nickels528332500des Kupfers3,228332700des Bariums5,5283329andere28332920des Cadmiums, des Chroms, des Zinks5,528332930des Cobalts, des Titans5,328332960des Bleis4,628332980andere528333000Alaune5,528334000Peroxosulfate (Persulfate)5,52834Nitrite; Nitrate28341000Nitrite5,5Nitrate28342100des Kaliums5,5283429andere28342920des Bariums, des Berylliums, des Cadmiums, des Cobalts, des Nickels, des Bleis5,528342940des Kupfers4,628342980andere32835Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch nicht einheitlich28351000Phosphinate (Hypophosphite) und Phosphonate (Phosphite)5,5Phosphate28352200Mononatriumdihydrogenphosphat oder Dinatriumhydrogenphosphat5,528352400des Kaliums5,528352500Calciumhydrogenorthophosphat (Dicalciumphosphat)5,528352600andere Calciumphosphate5,5283529andere28352910Triammoniumphosphat5,328352930Trinatriumphosphat5,528352990andere5,5Polyphosphate28353100Natriumtriphosphat (Natriumtripolyphosphat)5,528353900andere5,52836Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend28362000Dinatriumcarbonat5,528363000Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat)5,528364000Kaliumcarbonate5,528365000Calciumcarbonat528366000Bariumcarbonat5,5andere28369100Lithiumcarbonate5,528369200Strontiumcarbonat5,5283699andereCarbonate28369911des Magnesiums, des Kupfers3,728369917andere5,528369990Peroxocarbonate (Percarbonate)5,52837Cyanide, Cyanidoxide und komplexe CyanideCyanide und Cyanidoxide28371100des Natriums5,528371900andere5,528372000komplexe Cyanide5,528382839Silicate; handelsübliche Silicate der Alkalimetalledes Natriums28391100Natriummetasilicate528391900andere528399000andere52840Borate; Peroxoborate (Perborate)Dinatriumtetraborat (raffinierter Borax)28401100wasserfreifrei284019anderes28401910Dinatriumtetraboratpentahydratfrei28401990anderes5,3284020andere Borate28402010Natriumborate, wasserfreifrei28402090andere5,328403000Peroxoborate (Perborate)5,52841Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide28413000Natriumdichromat5,528415000andere Chromate und Dichromate; Peroxochromate5,5Manganite, Manganate und Permanganate28416100Kaliumpermanganat5,528416900andere5,528417000Molybdate5,528418000Wolframate5,5284190andere28419030Zinkate und Vanadate4,628419085andere5,52842Andere Salze der anorganischen Säuren oder Peroxosäuren (einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich), ausgenommen Azide28421000Doppelsilicate oder komplexe Silicate, einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich5,5284290andere28429010Einfach-, Doppel- oder Komplexsalze der Säuren des Selens oder des Tellurs5,328429080andere5,5VI. VERSCHIEDENES2843Edelmetalle in kolloidem Zustand; anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle, auch chemisch nicht einheitlich; Edelmetallamalgame284310Edelmetalle in kolloidem Zustand28431010Silber5,328431090andere3,7Silberverbindungen28432100Silbernitrat5,528432900andere5,528433000Goldverbindungen3g284390andere Verbindungen; Amalgame28439010Amalgame5,328439090andere3g2844Radioaktive chemische Elemente und radioaktive Isotope (einschließlich der spaltbaren und brütbaren chemischen Elemente oder Isotope) und ihre Verbindungen; Mischungen und Rückstände, die diese Erzeugnisse enthalten284410natürliches Uran und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die natürliches Uran oder Verbindungen von natürlichem Uran enthaltennatürliches Uran28441010roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott (Euratom)freikg U28441030verarbeitet (Euratom)freikg U28441050Ferrouranfreikg U28441090andere (Euratom)freikg U284420an U 235 angereichertes Uran und seine Verbindungen; Plutonium und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 angereichertes Uran, Plutonium oder Verbindungen dieser Erzeugnisse enthaltenan U 235 angereichertes Uran und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 angereichertes Uran enthalten28442025Ferrouranfreigi F/S28442035andere (Euratom)freigi F/SPlutonium und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die Plutonium oder Verbindungen dieser Erzeugnisse enthaltenMischungen von Uran und Plutonium28442051Ferrouranfreigi F/S28442059andere (Euratom)freigi F/S28442099anderefreigi F/S284430an U 235 abgereichertes Uran und seine Verbindungen; Thorium und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 abgereichertes Uran, Thorium oder Verbindungen dieser Erzeugnisse enthaltenan U 235 abgereichertes Uran; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 abgereichertes Uran oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthalten28443011Cermets5,528443019andere2,9Thorium; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die Thorium oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthalten28443051Cermets5,5andere28443055roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott (Euratom)freiverarbeitet28443061Stäbe (Stangen), Profile, Draht, Bleche, Bänder und Folien (Euratom)frei28443069andere (Euratom)1,5(18)Verbindungen des Thoriums, des an U 235 abgereicherten Urans, auch untereinander gemischt28443091des Thoriums, des an U 235 abgereicherten Urans, auch untereinander gemischt (Euratom), ausgenommen Salze des Thoriumsfrei28443099anderefrei284440andere radioaktive Elemente, Isotope und Verbindungen als die der Unterposition 2844 10, 2844 20 oder 2844 30; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die diese Elemente, Isotope oder Verbindungen enthalten; radioaktive Rückstände28444010an U 233 abgereichertes Uran und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 233 abgereichertes Uran oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthaltenfreiandere28444020künstlich radioaktive Isotope (Euratom)frei28444030Verbindungen künstlicher radioaktiver Isotope (Euratom)frei28444080anderefrei28445000verbrauchte (bestrahlte) Brennstoffelemente (Stäbe, Kartuschen) von Kernreaktoren (Euratom)freigi F/S2845Isotope (ausgenommen Isotope der Position 2844); anorganische oder organische Verbindungen dieser Isotope, auch chemisch nicht einheitlich28451000schweres Wasser (Deuteriumoxid) (Euratom)5,5284590andere28459010Deuterium und andere Deuteriumverbindungen; Wasserstoff und seine Verbindungen, mit Deuterium angereichert; Mischungen und Lösungen, die diese Erzeugnisse enthalten (Euratom)5,528459090andere5,52846Anorganische oder organische Verbindungen der Seltenerdmetalle, des Yttriums oder des Scandiums oder der Mischungen dieser Metalle28461000Cerverbindungen3,228469000andere3,228470000Wasserstoffperoxid, auch mit Harnstoff verfestigt5,5kg H2O228480000Phosphide, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Ferrophosphor5,52849Carbide, auch chemisch nicht einheitlich28491000des Calciums5,528492000des Siliciums5,5284990andere28499010des Bors4,128499030des Wolframs5,528499050des Aluminiums, des Chroms, des Molybdäns, des Vanadiums, des Tantals, des Titans5,528499090andere5,3285000Hydride, Nitride, Azide, Silicide und Boride, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Verbindungen, die zugleich Carbide der Position 2849 sind28500020Hydride, Nitride4,628500060Azide, Silicide5,528500090Boride5,328512852Anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Amalgame28521000chemisch einheitlich5,528529000andere5,5285300Andere anorganische Verbindungen (einschließlich destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit); flüssige Luft (einschließlich von Edelgasen befreite flüssige Luft); Pressluft; Amalgame von anderen Metallen als Edelmetallen28530010destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit2,728530030flüssige Luft (einschließlich der von Edelgasen befreiten flüssigen Luft); Pressluft4,128530050Cyanogenchlorid5,528530090andere5,5

KAPITEL 29

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur:

a)
isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten;
b)
Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acyclischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27);
c)
Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich;
d)
wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse;
e)
andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch;
f)
die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d) oder e) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel);
g)
die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d), e) oder f) genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum leichteren Erkennen oder aus Sicherheitsgründen ein Farbmittel oder ein Riechstoff zugesetzt worden ist, vorausgesetzt, dass diese Zusätze das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter machen als für den allgemeinen Gebrauch;
h)
folgende standardisierte Erzeugnisse zum Herstellen von Azofarbstoffen: Diazoniumsalze, für diese Salze dienende Kupplungskomponenten und diazotierbare Amine und deren Salze.

2.
Zu Kapitel 29 gehören nicht:

a)
Waren der Position 1504 oder rohes Glycerin (Position 1520);
b)
Ethylalkohol (Position 2207 oder 2208);
c)
Methan und Propan (Position 2711);
d)
die in der Anmerkung 2 zu Kapitel 28 aufgeführten Kohlenstoffverbindungen;
e)
immunologische Erzeugnisse (Position 3002);
f)
Harnstoff (Position 3102 oder 3105);
g)
Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (Position 3203), synthetische organische Farbmittel, synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art (Position 3204) sowie Färbemittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf (Position 3212);
h)
Enzyme (Position 3507);
ij)
Metaldehyd, Hexamethylentetramin und ähnliche Erzeugnisse, in Täfelchen, Stäbchen oder ähnlichen Formen, aus denen sich ihre Verwendung als Brennstoff ergibt, sowie flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Feueranzündern verwendeten Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 oder weniger (Position 3606);
k)
Feuerlöschmittel, aufgemacht als Ladungen für Feuerlöschgeräte oder als Feuerlöschgranaten oder -bomben der Position 3813; Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf der Position 3824;
l)
optische Elemente, z. B. aus Ethylendiamintartrat (Position 9001).

3.
Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
4.
In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate.

Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als „Stickstoff-Funktionen” im Sinne der Position 2929.

Im Sinne der Positionen 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922 ist der Begriff „Sauerstoff-Funktionen” auf diejenigen Funktionen (die charakteristischen organischen Gruppen, die Sauerstoff enthalten) beschränkt, die in den Positionen 2905 bis 2920 genannt sind.

5.
A)
Aus organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII mit organischen Verbindungen der gleichen Teilkapitel gebildete Ester sind der letzten Position dieser Teilkapitel zuzuweisen, die für eine ihrer Komponenten in Betracht kommt;
B)
aus Ethanol mit organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII gebildete Ester sind wie die entsprechende Verbindung mit Säurefunktion einzureihen;
C)
vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Abschnitt VI und der Anmerkung 2 zu Kapitel 28 sind:

1)
anorganische Salze organischer Verbindungen, wie solche mit Säure-, Phenol- oder Enolfunktion oder organische Basen, der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942, der für die organische Verbindung in Betracht zu ziehenden Position zuzuweisen;
2)
Salze, die durch Reaktion von organischen Verbindungen der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942 miteinander entstanden sind, der letzten Position dieses Kapitels zuzuweisen, die für die Base oder die Säure (einschließlich von Verbindungen mit Phenol- oder Enolfunktion), aus der sie gebildet sind, in Betracht kommt;
3)
Koordinationsverbindungen, andere als die des Teilkapitels XI oder der Position 2941, in die letztgenannte Position des Kapitels 29 einzureihen, entsprechend der Fragmente, die durch „Spalten” aller Metallbindungen, andere als Metall-Kohlenstoff-Bindungen, entstehen;

D)
Metallalkoholate sind wie die entsprechenden Alkohole einzureihen, ausgenommen solche von Ethanol (Position 2905);
E)
die Halogenide der Carbonsäuren sind derselben Position zuzuweisen wie die entsprechenden Säuren.
6.
Die Verbindungen der Positionen 2930 und 2931 sind organische Verbindungen, deren Moleküle außer Wasserstoff-, Sauerstoff- oder Stickstoffatomen unmittelbar an den Kohlenstoff gebundene andere Nichtmetallatome oder Metallatome (z. B. Schwefel, Arsen oder Blei) enthalten.

Zu den Positionen 2930 (organische Thioverbindungen) und 2931 (andere organisch-anorganische Verbindungen) gehören nicht solche Sulfo- oder Halogenderivate (einschließlich Mischderivate), die, abgesehen von Wasserstoff, Sauerstoff oder Stickstoff, in unmittelbarer Bindung an den Kohlenstoff nur Schwefel- oder Halogenatome enthalten, die ihnen den Charakter von Sulfo- oder Halogenderivaten (einschließlich Mischderivate) verleihen.

7.
Zu den Positionen 2932, 2933 und 2934 gehören nicht Epoxide mit dreigliedrigem Ring, Ketonperoxide, cyclische Polymere der Aldehyde oder der Thioaldehyde, Anhydride mehrbasischer Carbonsäuren, cyclische Ester mehrwertiger Alkohole oder mehrwertiger Phenole mit mehrbasischen Säuren und Imide mehrbasischer Säuren.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, wenn die im Ring sich befindenden Heteroatome ausschließlich aus den hier aufgezählten Cyclisierungsfunktionen stammen.

8.
Für die Anwendung der Position 2937:

a)
als „Hormone” gelten auch die Hormon-Releasingfaktoren und Hormon-Stimulationsfaktoren, die Hormoninhibitoren und die Hormonantagonisten (Antihormone);
b)
der Ausdruck „hauptsächlich als Hormone verwendet” gilt nicht nur für die Hormonderivate und strukturverwandte Verbindungen, die hauptsächlich wegen ihrer hormonellen Wirkung eingesetzt werden, sondern auch für solche Derivate und solche strukturverwandte Verbindungen, die hauptsächlich als Zwischenerzeugnisse bei der Synthese von Erzeugnissen dieser Position verwendet werden.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere” besteht.
2.
Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere MaßeinheitI. KOHLENWASSERSTOFFE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE2901Acyclische Kohlenwasserstoffe29011000gesättigtfreiungesättigt29012100Ethylenfrei29012200Propen (Propylen)frei29012300Buten (Butylen) und seine Isomerefrei29012400Buta-1,3-dien und Isoprenfrei29012900anderefrei2902Cyclische Kohlenwasserstoffealicyclische29021100Cyclohexanfrei29021900anderefrei29022000Benzolfrei29023000ToluolfreiXylole29024100o-Xylolfrei29024200m-Xylolfrei29024300p-Xylolfrei29024400Xylol-Isomerengemischefrei29025000Styrolfrei29026000Ethylbenzolfrei29027000Cumolfrei29029000anderefrei2903Halogenderivate der Kohlenwasserstoffegesättigte Chlorderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe29031100Chlormethan (Methylchlorid) und Chlorethan (Ethylchlorid)5,529031200Dichlormethan (Methylenchlorid)5,529031300Chloroform (Trichlormethan)5,529031400Kohlenstofftetrachlorid (Tetrachlorkohlenstoff)5,529031500Ethylendichlorid (ISO) (1,2-Dichlorethan)5,5290319andere290319101,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform)5,529031980andere5,5ungesättigte Chlorderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe29032100Vinylchlorid (Chlorethylen)5,529032200Trichlorethylen5,529032300Tetrachlorethylen (Perchlorethylen)5,529032900andere5,5Fluor-, Brom- oder Iodderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe29033100Ethylendibromid (ISO) (1,2-Dibromethan)5,5290339andereBromide29033911Brommethan (Methylbromid)5,529033915Dibrommethanfrei29033919andere5,529033990Fluoride und Iodide5,5Halogenderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe mit zwei oder mehr verschiedenen Halogenen29037100Chlordifluormethan5,529037200Dichlortrifluorethane5,529037300Dichlorfluorethane5,529037400Chlordifluorethane5,529037500Dichlorpentafluorpropane5,5290376Bromchlordifluormethan, Bromtrifluormethan und Dibromtetrafluorethane29037610Bromchlordifluormethan5,529037620Bromtrifluormethan5,529037690Dibromtetrafluorethane5,5290377andere nur mit Fluor und Chlor perhalogenierte Derivate29037710Trichlorfluormethan5,529037720Dichlordifluormethan5,529037730Trichlortrifluorethane5,529037740Dichlortetrafluorethane5,529037750Chlorpentafluorethan5,529037790andere5,529037800andere perhalogenierte Derivate5,5290379anderenur mit Fluor und Chlor halogenierte Derivate29037911des Methans, Ethans oder Propans (H-FCKW)5,529037919andere5,5nur mit Fluor und Brom halogenierte Derivate29037921des Methans, Ethans oder Propans5,529037929andere5,529037990andere5,5Halogenderivate der alicyclischen Kohlenwasserstoffe290381001,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN)5,529038200Aldrin (ISO), Chlordan (ISO) und Heptachlor (ISO)5,5290389andere290389101,2-Dibrom-4-(1,2-dibromethyl)cyclohexan; Tetrabromcyclooctanefrei29038990andere5,5Halogenderivate der aromatischen Kohlenwasserstoffe29039100Chlorbenzol, o-Dichlorbenzol und p-Dichlorbenzol5,529039200Hexachlorbenzol (ISO) und DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan)5,5290399andere290399102,3,4,5,6-Pentabromethylbenzolfrei29039990andere5,52904Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert29041000nur Sulfogruppen enthaltende Derivate, ihre Salze und ihre Ethylester5,529042000nur Nitro- oder nur Nitrosogruppen enthaltende Derivate5,5290490andere29049040Trichlornitromethan (Chlorpikrin)5,529049095andere5,5II. ALKOHOLE, IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE2905Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivateeinwertige gesättigte Alkohole29051100Methanol (Methylalkohol)5,529051200Propan-1-ol (Propylalkohol) und Propan-2-ol (Isopropylalkohol)5,529051300Butan-1-ol (n-Butylalkohol)5,5290514andere Butanole290514102-Methylpropan-2-ol (tert-Butylalkohol)4,629051490andere5,5290516Octanol (Octylalkohol) und seine Isomere29051620Octan-2-olfrei29051685andere5,529051700Dodecan-1-ol (Laurylalkohol), Hexadecan-1-ol (Cetylalkohol) und Octadecan-1-ol (Stearylalkohol)5,529051900andere5,5einwertige ungesättigte Alkohole29052200acyclische Terpenalkohole5,5290529andere29052910Allylalkohol5,529052990andere5,5zweiwertige Alkohole29053100Ethylenglykol (Ethandiol)5,529053200Propylenglykol (Propan-1,2-diol)5,5290539andere29053920Butan-1,3-diolfrei29053925Butan-1,4-diol5,5290539302,4,7,9-Tetramethyldec-5-in-4,7-diolfrei29053995andere5,5andere mehrwertige Alkohole290541002-Ethyl-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diol (Trimethylolpropan)5,529054200Pentaerythritol5,529054300Mannitol9,6 + 125,8 €/100 kg/net290544D-Glucitol (Sorbit)in wässriger Lösung29054411mit einem Gehalt an D-Mannitol, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol, von 2 GHT oder weniger7,7 + 16,1 €/100 kg/net29054419anderer9,6 + 37,8 €/100 kg/net(72)anderer29054491mit einem Gehalt an D-Mannitol, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol, von 2 GHT oder weniger7,7 + 23 €/100 kg/net29054499anderer9,6 + 53,7 €/100 kg/net(72)29054500Glycerin3,829054900andere5,5Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der acyclischen Alkohole29055100Ethchlorvynol (INN)frei290559andere290559912,2-Bis(brommethyl)propandiolfrei29055998andere5,52906Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivatealicyclische29061100Menthol5,529061200Cyclohexanol, Methylcyclohexanole, Dimethylcyclohexanole5,5290613Sterine und Inosite29061310Sterine5,529061390Inositefrei29061900andere5,5aromatische29062100Benzylalkohol5,529062900andere5,5III. PHENOLE, PHENOLALKOHOLE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE2907Phenole; Phenolalkoholeeinwertige Phenole29071100Phenol (Hydroxybenzol) und seine Salze329071200Kresole und ihre Salze2,129071300Octylphenol, Nonylphenol und ihre Isomere; Salze dieser Erzeugnisse5,5290715Naphthole und ihre Salze290715101-Naphtholfrei29071590andere5,5290719andere29071910Xylenole und ihre Salze2,129071990andere5,5mehrwertige Phenole; Phenolalkohole29072100Resorcin und seine Salze5,529072200Hydrochinon und seine Salze5,5290723004,4′-Isopropylidendiphenol (Bisphenol A, Diphenylolpropan) und seine Salze5,529072900andere5,52908Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Phenole oder Phenolalkoholenur Halogengruppen enthaltende Derivate und ihre Salze29081100Pentachlorphenol (ISO)5,529081900andere5,5andere29089100Dinoseb (ISO) und seine Salze5,5290892004,6-Dinitro-o-kresol (DNOC (ISO)) und seine Salze5,529089900andere5,5IV. ETHER, ALKOHOLPEROXIDE, ETHERPEROXIDE, KETONPEROXIDE, EPOXIDE MIT DREIGLIEDRIGEM RING, ACETALE UND HALBACETALE; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE2909Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivateacyclische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate29091100Diethylether5,5290919andere29091910tert-Butyl-ethylether (Ethyl-tert-butylether, ETBE)5,529091990andere5,529092000alicyclische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate5,5290930aromatische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate29093010Diphenyletherfreinur mit Brom halogenierte Derivate29093031Pentabromdiphenylether; 1,2,4,5-Tetrabrom-3,6-bis(pentabromphenoxy)benzolfrei290930351,2-Bis(2,4,6-tribromphenoxy)ethan, zum Herstellen von Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS)(12)frei29093038andere5,529093090andere5,5Etheralkohole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate290941002,2′-Oxydiethanol (Diethylenglykol, Digol)5,529094300Monobutylether des Ethylenglykols oder des Diethylenglykols5,529094400andere Monoalkylether des Ethylenglykols oder des Diethylenglykols5,5290949andere290949112-(2-Chlorethoxy)ethanolfrei29094980andere5,529095000Etherphenole, Etheralkoholphenole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate5,529096000Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate5,52910Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether mit dreigliedrigem Ring; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate29101000Oxiran (Ethylenoxid)5,529102000Methyloxiran (Propylenoxid)5,5291030001-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin)5,529104000Dieldrin (ISO, INN)5,529109000andere5,529110000Acetale und Halbacetale, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate5V. VERBINDUNGEN MIT ALDEHYDFUNKTION2912Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehydacyclische Aldehyde ohne andere Sauerstoff-Funktionen29121100Methanal (Formaldehyd)5,529121200Ethanal (Acetaldehyd)5,529121900andere5,5cyclische Aldehyde ohne andere Sauerstoff-Funktionen29122100Benzaldehyd5,529122900andere5,5Aldehydalkohole, Aldehydether, Aldehydphenole und Aldehyde mit anderen Sauerstoff-Funktionen29124100Vanillin (4-Hydroxy-3-methoxybenzaldehyd)5,529124200Ethylvanillin (3-Ethoxy-4-hydroxybenzaldehyd)5,529124900andere5,529125000cyclische Polymere der Aldehyde5,529126000Paraformaldehyd5,529130000Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Erzeugnisse der Position 29125,5VI. VERBINDUNGEN MIT KETON- ODER CHINONFUNKTION2914Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivateacyclische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen29141100Aceton5,529141200Butanon (Methylethylketon)5,5291413004-Methylpentan-2-on (Methylisobutylketon)5,5291419andere291419105-Methylhexan-2-onfrei29141990andere5,5alicyclische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen29142200Cyclohexanon, Methylcyclohexanone5,529142300Jonone und Methyljonone5,529142900andere5,5aromatische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen29143100Phenylaceton (Phenylpropan-2-on)5,529143900andere5,5291440Ketonalkohole und Ketonaldehyde291440104-Hydroxy-4-methylpentan-2-on (Diacetonalkohol)5,529144090andere329145000Ketonphenole und Ketone mit anderen Sauerstoff-Funktionen5,5Chinone29146100Anthrachinon5,5291469andere291469101,4-Naphthochinonfrei29146990andere5,529147000Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate5,5VII. CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE2915Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder NitrosoderivateAmeisensäure, ihre Salze und Ester29151100Ameisensäure5,529151200Salze der Ameisensäure5,529151300Ester der Ameisensäure5,5Essigsäure und ihre Salze; Essigsäureanhydrid29152100Essigsäure5,529152400Essigsäureanhydrid5,529152900andere5,5Ester der Essigsäure29153100Ethylacetat5,529153200Vinylacetat5,529153300n-Butylacetat5,529153600Dinosebacetat5,529153900andere5,529154000Mono-, Di- oder Trichloressigsäure, ihre Salze und Ester5,529155000Propionsäure, ihre Salze und Ester4,2291560Butansäuren, Pentansäuren, ihre Salze und EsterButansäuren, ihre Salze und Ester291560111-Isopropyl-2,2-dimethyltrimethylendiisobutyratfrei29156019andere5,529156090Pentansäuren, ihre Salze und Ester5,5291570Palmitinsäure, Stearinsäure, ihre Salze und Ester29157040Palmitinsäure, ihre Salze und Ester5,529157050Stearinsäure, ihre Salze und Ester5,5291590andere29159030Laurinsäure und ihre Salze und Ester5,529159070andere5,52916Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivateungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate29161100Acrylsäure und ihre Salze6,529161200Ester der Acrylsäure6,529161300Methacrylsäure und ihre Salze6,529161400Ester der Methacrylsäure6,529161500Ölsäure, Linolsäure oder Linolensäure, ihre Salze und Ester6,529161600Binapacryl (ISO)6,5291619andere29161910Undecensäuren, ihre Salze und Ester5,929161940Crotonsäurefrei29161995andere6,529162000alicyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate6,5aromatische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate29163100Benzoesäure, ihre Salze und Ester6,529163200Benzoylperoxid und Benzoylchlorid6,529163400Phenylessigsäure und ihre Salzefrei291639andere29163910Ester der Phenylessigsäurefrei29163990andere6,52917Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivateacyclische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate29171100Oxalsäure, ihre Salze und Ester6,529171200Adipinsäure, ihre Salze und Ester6,5291713Azelainsäure, Sebacinsäure, ihre Salze und Ester29171310Sebacinsäurefrei29171390andere629171400Maleinsäureanhydrid6,5291719andere29171910Malonsäure, ihre Salze und Ester6,529171990andere6,329172000alicyclische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate6aromatische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate29173200Dioctylorthophthalate6,529173300Dinonyl- oder Didecylorthophthalate6,529173400andere Ester der Orthophthalsäure6,529173500Phthalsäureanhydrid6,529173600Terephthalsäure und ihre Salze6,529173700Dimethylterephthalat6,5291739andere29173920Ester oder Anhydrid der Tetrabromphthalsäure; Benzol-1,2,4-tricarbonsäure; Isophthaloyldichlorid mit einem Gehalt an Terephthaloyldichlorid von 0,8 GHT oder weniger; Naphthalin-1,4,5,8-tetracarbonsäure; Tetrachlorphthalsäureanhydrid; Natrium-3,5-bis(methoxycarbonyl)benzolsulfonatfrei29173995andere6,52918Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder NitrosoderivateCarbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate29181100Milchsäure, ihre Salze und Ester6,529181200Weinsäure6,529181300Salze und Ester der Weinsäure6,529181400Citronensäure6,529181500Salze und Ester der Citronensäure6,529181600Gluconsäure, ihre Salze und Ester6,529181800Chlorbenzilat (ISO)6,5291819andere29181930Cholsäure und 3α,12α-Dihydroxy-5β-cholan-24-säure (Desoxycholsäure), ihre Salze und Ester6,3291819402,2-Bis(hydroxymethyl)propionsäurefrei291819502,2-Diphenyl-2-hydroxyessigsäure (Benzilsäure)6,529181998andere6,5Carbonsäuren mit Phenolfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate29182100Salicylsäure und ihre Salze6,529182200o-Acetylsalicylsäure, ihre Salze und Ester6,529182300andere Ester der Salicylsäure und ihre Salze6,529182900andere6,529183000Carbonsäuren mit Aldehyd- oder Ketonfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate6,5andere291891002,4,5-T (ISO) (2,4,5-Trichlorphenoxyessigsäure), ihre Salze und Ester6,5291899andere291899402,6-Dimethoxybenzoesäure; Dicamba (ISO); Natriumphenoxyacetatfrei29189990andere6,5VIII. ESTER DER ANORGANISCHEN SÄUREN DER NICHTMETALLE, IHRE SALZE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE2919Ester der Phosphorsäuren und ihre Salze, einschließlich Lactophosphate; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate29191000Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat6,529199000andere6,52920Ester der anderen anorganischen Säuren der Nichtmetalle (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder NitrosoderivateThiophosphorsäureester (Phosphorothioate) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate29201100Parathion (ISO) und Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion)6,529201900andere6,5292090andere29209010Ester der Schwefelsäure und Ester der Kohlensäure, ihre Salze und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate6,529209020Dimethylphosphonat (Dimethylphosphit)6,529209030Trimethylphosphit (Trimethoxyphosphin)6,529209040Triethylphosphit6,529209050Diethylphosphonat (Diethylhydrogenphosphit) (Diethylphosphit)6,529209085andere6,5IX. VERBINDUNGEN MIT STICKSTOFF-FUNKTIONEN2921Verbindungen mit Aminofunktionacyclische Monoamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29211100Mono-, Di- und Trimethylamin und ihre Salze6,5kg met.am.292119andere292119401,1,3,3-Tetramethylbutylaminfrei29211950Diethylamin und seine Salze5,7292119602-(N,N-Diethylamino)ethylchloridhydrochlorid, 2-(N,N-Diisopropylamino)ethylchloridhydrochlorid und 2-(N,N-Dimethylamino)ethylchloridhydrochlorid6,529211999andere6,5acyclische Polyamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29212100Ethylendiamin und seine Salze629212200Hexamethylendiamin und seine Salze6,529212900andere6292130alicyclische Mono- oder Polyamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29213010Cyclohexylamin, Cyclohexyldimethylamin und ihre Salze6,329213091Cyclohex-1,3-ylendiamin (1,3-Diaminocyclohexan)frei29213099andere6,5aromatische Monoamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29214100Anilin und seine Salze6,529214200Anilinderivate und ihre Salze6,529214300Toluidine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse6,529214400Diphenylamin und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse6,5292145001-Naphthylamin, 2-Naphthylamin, und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse6,529214600Amfetamin (INN), Benzfetamin (INN), Dexamfetamin (INN), Etilamfetamin (INN), Fencamfamin (INN), Lefetamin (INN), Levamfetamin (INN), Mefenorex (INN) und Phentermin (INN); Salze dieser Erzeugnissefrei29214900andere6,5aromatische Polyamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse292151o-, m-, p-Phenylendiamin, Diaminotoluole, und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisseo-, m-, p-Phenylendiamin, Diaminotoluole, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate; Salze dieser Erzeugnisse29215111m-Phenylendiamin mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr und einem Gehalt an:

Wasser von 1 GHT oder weniger,

o-Phenylendiamin von 200 mg/kg oder weniger und

p-Phenylendiamin von 450 mg/kg oder weniger

frei
29215119andere6,529215190andere6,5292159andere29215950m-Phenylenbis(methylamin); 2,2′-Dichlor-4,4′-methylendianilin; 4,4′-Bi-o-toluidin; 1,8-Naphthylendiaminfrei29215990andere6,52922Amine mit Sauerstoff-FunktionenAminoalkohole, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion, ihre Ether und Ester; Salze dieser Erzeugnisse29221100Monoethanolamin und seine Salze6,529221200Diethanolamin und seine Salze6,5292213Triethanolamin und seine Salze29221310Triethanolamin6,529221390Salze des Triethanolamins6,529221400Dextropropoxyphen (INN) und seine Salzefrei292219andere29221910N-Ethyldiethanolamin6,5292219202,2′-Methyliminodiethanol (N-Methyldiethanolamin)6,5292219302-(N,N-Diisopropylamino)ethanol6,529221985andere6,5Aminonaphthole und andere Aminophenole, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion, ihre Ether und Ester; Salze dieser Erzeugnisse29222100Aminohydroxynaphthalinsulfonsäuren und ihre Salze6,529222900andere6,5Aminoaldehyde, Aminoketone und Aminochinone, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion; Salze dieser Erzeugnisse29223100Amfepramon (INN), Methadon (INN) und Normethadon (INN); Salze dieser Erzeugnissefrei29223900andere6,5Aminosäuren, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion, ihre Ester; Salze dieser Erzeugnisse29224100Lysin und seine Ester; Salze dieser Erzeugnisse6,329224200Glutaminsäure und ihre Salze6,529224300Anthranilsäure und ihre Salze6,529224400Tilidin (INN) und seine Salzefrei292249andere29224920ß-Alaninfrei29224985andere6,529225000Aminoalkoholphenole, Aminophenolsäuren und andere Aminoverbindungen mit Sauerstoff-Funktionen6,52923Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich29231000Cholin und seine Salze6,529232000Lecithine und andere Phosphoaminolipoide5,729239000andere6,52924Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion; Verbindungen mit Kohlensäureamidfunktionacyclische Amide (einschließlich acyclischer Carbamate) und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29241100Meprobamat (INN)frei29241200Fluoracetamid (ISO), Monocrotophos (ISO) und Phosphamidon (ISO)6,529241900andere6,5cyclische Amide (einschließlich cyclischer Carbamate) und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29242100Ureine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse6,5292423002-Acetamidobenzoesäure (N-Acetylanthranilsäure) und ihre Salze6,529242400Ethinamat (INN)frei292429andere29242910Lidocain (INN)frei29242998andere6,52925Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion (einschließlich Saccharin und seine Salze) oder Verbindungen mit IminfunktionImide und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29251100Saccharin und seine Salze6,529251200Glutethimid (INN)frei292519andere292519203,3′,4,4′,5,5′,6,6′-Octabrom-N,N′-ethylendiphthalimid; N,N′-Ethylenbis(4,5-dibromhexahydro-3,6-methanophthalimid)frei29251995andere6,5Imine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29252100Chlordimeform (ISO)6,529252900andere6,52926Verbindungen mit Nitrilfunktion29261000Acrylnitril6,5292620001-Cyanoguanidin (Dicyandiamid)6,529263000Fenproporex (INN) und seine Salze; Methadon (INN)-Zwischenerzeugnis (4-Cyano-2-dimethylamino-4,4-diphenylbutan)6,5292690andere29269020Isophthalonitril629269095andere6,529270000Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen6,5292800Organische Derivate des Hydrazins oder des Hydroxylamins29280010N,N-Bis(2-methoxyethyl)hydroxylaminfrei29280090andere6,52929Verbindungen mit anderen Stickstoff-Funktionen29291000Isocyanate6,529299000andere6,5
X. ORGANISCH-ANORGANISCHE VERBINDUNGEN, HETEROCYCLISCHE VERBINDUNGEN, NUCLEINSÄUREN UND IHRE SALZE, UND SULFONAMIDE2930Organische Thioverbindungen29302000Thiocarbamate und Dithiocarbamate6,529303000Thiurammono-, -di- oder -tetrasulfide6,5293040Methionin29304010Methionin (INN)frei29304090anderes6,529305000Captafol (ISO) und Methamidophos (ISO)6,5293090andere29309013Cystein und Cystin6,529309016Derivate des Cysteins oder des Cystins6,529309020Thiodiglycol (INN) (2,2′-Thiodiethanol)6,529309030DL-2-Hydroxy-4-(methylthio)buttersäurefrei293090402,2′-Thiodiethylbis[3-(3,5-di-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionat]frei29309050Isomerengemisch aus 4-Methyl-2,6-bis(methylthio)-m-phenylendiamin und 2-Methyl-4,6-bis(methylthio)-m-phenylendiaminfrei293090602-(N,N-Diethylamino)ethanthiol6,529309099andere6,52931Andere organisch-anorganische Verbindungen29311000Tetramethylblei und Tetraethylblei6,529312000Tributylzinnverbindungen6,5293190andere29319010Dimethylmethylphosphonat6,529319020Methylphosphonoyldifluorid (Methylphosphonsäuredifluorid)6,529319030Methylphosphonoyldichlorid (Methylphosphonsäuredichlorid)6,529319040(5-Ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2-dioxaphosphinan-5-yl)methyl-methyl-methylphosphonat; Bis[(5-ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2-dioxaphosphinan-5-yl)methyl]methylphosphonat; 2,4,6-Tripropyl-1,3,5,2,4,6-trioxatriphosphinan-2,4,6-trioxid; Dimethylpropylphosphonat; Diethylethylphosphonat; Natrium-3-(trihydroxysilyl)propylmethylphosphonat; Mischungen, hauptsächlich bestehend aus Methylphosphonsäure und (Aminoiminomethyl)harnstoff (im Verhältnis 50:50)6,529319050Etidronsäure (INN) (1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonsäure) und seine Salze6,529319060(Nitrilotrimethandiyl)tris(phosphonsäure), {Ethan-1,2-diylbis[nitrilobis(methylen)]}tetrakis(phosphonsäure), [(Bis{2-[bis(phosphonomethyl)amino]ethyl}amino)methyl]phosphonsäure, {Hexan-1,6-diylbis[nitrilobis(methylen)]}tetrakis(phosphonsäure), {[(2-Hydroxyethyl)imino]bis(methylen)}bis(phosphonsäure) und [(Bis{6-[bis(phosphonomethyl)amino]hexyl}amino)methyl]phosphonsäure; Salze dieser Erzeugnisse6,529319080andere6,52932Heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e)Verbindungen, die einen nicht kondensierten Furanring (auch hydriert) in der Struktur enthalten29321100Tetrahydrofuran6,5293212002-Furaldehyd (Furfural)6,529321300Furfurylalkohol und Tetrahydrofurfurylalkohol6,529321900andere6,5293220Lactone29322010Phenolphthalein; 1-Hydroxy-4-[1-(4-hydroxy-3-methoxycarbonyl-1-naphthyl)-3-oxo-1H,3H-benzo[de]isochromen-1-yl]-6-octadecyloxy-2-naphthoesäure; 3′-Chlor-6′-cyclohexylaminospiro[isobenzofuran-1(3H),9′-xanthen]-3-on; 6′-(N-Ethyl-p-toluidin)-2′-methylspiro[isobenzofuran-1(3H),9′-xanthen]-3-on; Methyl-6-docosyloxy-1-hydroxy-4-[1-(4-hydroxy-3-methyl-1-phenanthryl)-3-oxo-1H,3H-naphtho[1,8-cd]pyran-1-yl]naphthalin-2-carboxylatfrei29322020gamma-Butyrolacton6,529322090andere6,5andere29329100Isosafrol6,5293292001-(1,3-Benzodioxol-5-yl)propan-2-on6,529329300Piperonal6,529329400Safrol6,529329500Tetrahydrocannabinole (alle Isomere)6,529329900andere6,52933Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e)Verbindungen, die einen nicht kondensierten Pyrazolring (auch hydriert) in der Struktur enthalten293311Phenazon (Antipyrin) und seine Derivate29331110Propyphenazon (INN)frei29331190andere6,5293319andere29331910Phenylbutazon (INN)frei29331990andere6,5Verbindungen, die einen nicht kondensierten Imidazolring (auch hydriert) in der Struktur enthalten29332100Hydantoin und seine Derivate6,5293329andere29332910Naphazolin-Hydrochlorid (INNM) und Naphazolin-Nitrat (INNM); Phentolamin (INN); Tolazolin-Hydrochlorid (INNM)frei29332990andere6,5Verbindungen, die einen nicht kondensierten Pyridinring (auch hydriert) in der Struktur enthalten29333100Pyridin und seine Salze5,329333200Piperidin und seine Salze6,529333300Alfentanil (INN), Anileridin (INN), Bezitramid (INN), Bromazepam (INN), Difenoxin (INN), Diphenoxylat (INN), Dipipanon (INN), Fentanyl (INN), Ketobemidon (INN), Methylphenidat (INN), Pentazocin (INN), Pethidin (INN), Pethidin (INN)-Zwischenerzeugnis A, Phencyclidin (INN) (PCP), Phenoperidin (INN), Pipradrol (INN), Piritramid (INN), Propiram (INN) und Trimeperidin (INN); Salze dieser Erzeugnisse6,5293339andere29333910Iproniazid (INN); Cetobemidon-Hydrochlorid (INNM); Pyridostigminbromid (INN)frei293339202,3,5,6-Tetrachlorpyridinfrei293339253,6-Dichlorpyridin-2-carbonsäurefrei293339352-Hydroxyethylammonium-3,6-dichlorpyridin-2-carboxylatfrei293339402-Butoxyethyl-(3,5,6-trichlor-2-pyridyloxy)acetatfrei293339453,5-Dichlor-2,4,6-trifluorpyridinfrei29333950Methylester von Fluroxypyr (ISO)4293339554-Methylpyridinfrei29333999andere6,5Verbindungen, die ein Chinolinringsystem oder Isochinolinringsystem (auch hydriert) in der Struktur enthalten, nicht weiter kondensiert29334100Levorphanol (INN) und seine Salzefrei293349andere29334910Halogenderivate des Chinolins; Chinolincarbonsäurederivate5,529334930Dextromethorphan (INN) und seine Salzefrei29334990andere6,5Verbindungen, die einen Pyrimidinring (auch hydriert) oder Piperazinring in der Struktur enthalten29335200Malonylharnstoff (Barbitursäure) und seine Salze6,5293353Allobarbital (INN), Amobarbital (INN), Barbital (INN), Butalbital (INN), Butobarbital, Cyclobarbital (INN), Methylphenobarbital (INN), Pentobarbital (INN), Phenobarbital (INN), Secbutabarbital (INN), Secobarbital (INN) und Vinylbital (INN); Salze dieser Erzeugnisse29335310Phenobarbital (INN), Barbital (INN), und ihre Salzefrei29335390andere6,529335400andere Derivate von Malonylharnstoff (Barbitursäure); Salze dieser Erzeugnisse6,529335500Loprazolam (INN), Mecloqualon (INN), Methaqualon (INN) und Zipeprol (INN); Salze dieser Erzeugnissefrei293359andere29335910Diazinon (ISO)frei293359201,4-Diazabicyclo[2.2.2]octan (Triethylenediamin)frei29335995andere6,5Verbindungen, die einen nicht kondensierten Triazinring (auch hydriert) in der Struktur enthalten29336100Melamin6,5293369andere29336910Atrazin (ISO); Propazin (ISO); Simazin (ISO); Hexahydro-1,3,5-trinitro-1,3,5-triazin (Hexogen, Trimethylentrinitramin)5,529336940Methenamin (INN) (Hexamethylentetramin); 2,6-Di-tert-butyl-4-[4,6-bis(octylthio)-1,3,5-triazin-2-ylamino]phenolfrei29336980andere6,5Lactame293371006-Hexanlactam (epsilon-Caprolactam)6,529337200Clobazam (INN) und Methyprylon (INN)frei29337900andere Lactame6,5andere293391Alprazolam (INN), Camazepam (INN), Chlordiazepoxid (INN), Clonazepam (INN), Clorazepat, Delorazepam (INN), Diazepam (INN), Estazolam (INN), Ethylloflazepat (INN), Fludiazepam (INN), Flunitrazepam (INN), Flurazepam (INN), Halazepam (INN), Lorazepam (INN), Lormetazepam (INN), Mazindol (INN), Medazepam (INN), Midazolam (INN), Nimetazepam (INN), Nitrazepam (INN), Nordazepam (INN), Oxazepam (INN), Pinazepam (INN), Prazepam (INN), Pyrovaleron (INN), Temazepam (INN), Tetrazepam (INN) und Triazolam (INN); Salze dieser Erzeugnisse29339110Chlordiazepoxid (INN)frei29339190andere6,5293399andere29339920Indol, 3-Methylindol (Skatol), 6-Allyl-6,7-dihydro-5H-dibenz[c,e]azepin (Azapetin), Phenindamin (INN) und ihre Salze; Imipramin-Hydrochlorid (INNM)5,5293399502,4-Di-tert-butyl-6-(5-chlorbenzotriazol-2-yl)phenolfrei29339980andere6,52934Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; andere heterocyclische Verbindungen29341000Verbindungen, die einen nicht kondensierten Thiazolring (auch hydriert) in der Struktur enthalten6,5293420Verbindungen, die ein Benzothiazolringsystem (auch hydriert) in der Struktur enthalten, nicht weiter kondensiert29342020Di(benzothiazol-2-yl)disulfid; Benzothiazol-2-thiol (Mercaptobenzthiazol) und seine Salze6,529342080andere6,5293430Verbindungen, die ein Phenothiazinringsystem (auch hydriert) in der Struktur enthalten, nicht weiter kondensiert29343010Thiethylperazin (INN); Thioridazin (INN) und seine Salzefrei29343090andere6,5andere29349100Aminorex (INN), Brotizolam (INN), Clotiazepam (INN), Cloxazolam (INN), Dextromoramid (INN), Haloxazolam (INN), Ketazolam (INN), Mesocarb (INN), Oxazolam (INN), Pemolin (INN), Phendimetrazin (INN), Phenmetrazin (INN) und Sufentanil (INN); Salze dieser Erzeugnissefrei293499andere29349960Chlorprothixen (INN); Thenalidin (INN) und seine Tartrate und Maleate; Furazolidon (INN); 7-Aminocephalosporansäure; Salze und Ester der (6R,7R)-3-Acetoxymethyl-7-[(R)-2-formyloxy-2-phenylacetamid]-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure; 1-[2-(1,3-Dioxan-2-yl)ethyl]-2-methylpyridiniumbromidfrei29349990andere6,5293500Sulfonamide293500303-{1-[7-(Hexadecylsulfonylamino)-1H-indol-3-yl]-3-oxo-1H,3H-naphtho[1,8-cd]pyran-1-yl}-N,N-dimethyl-1H-indol-7-sulfonamid; Metosulam (ISO)frei29350090andere6,5XI. PROVITAMINE, VITAMINE UND HORMONE2936Natürliche, auch synthetisch hergestellte Provitamine und Vitamine (einschließlich natürliche Konzentrate) und ihre hauptsächlich als Vitamine gebrauchten Derivate, auch untereinander gemischt, auch in Lösemitteln aller ArtVitamine und ihre Derivate, ungemischt29362100Vitamine A und ihre Derivatefrei29362200Vitamin B1 und seine Derivatefrei29362300Vitamin B2 und seine Derivatefrei29362400D- oder DL-Pantothensäure (Vitamin B3 oder Vitamin B5) und ihre Derivatefrei29362500Vitamin B6 und seine Derivatefrei29362600Vitamin B12 und seine Derivatefrei29362700Vitamin C und seine Derivatefrei29362800Vitamin E und seine Derivatefrei29362900andere Vitamine und ihre Derivatefrei29369000andere, einschließlich natürliche Konzentratefrei2937Natürliche, auch synthetisch hergestellte Hormone, Prostaglandine, Thromboxane und Leukotriene; deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungen, einschließlich Polypeptide mit modifizierter Kette, hauptsächlich als Hormone verwendetPolypeptidhormone, Proteinhormone und Glycoproteinhormone, deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungen29371100Somatotropin (Wachstumshormon), seine Derivate und seine strukturverwandten Verbindungenfreig29371200Insulin und seine Salzefreig29371900anderefreigSteroidhormone, deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungen29372100Cortison, Hydrocortison, Prednison (Dehydrocortison) und Prednisolon (Dehydrohydrocortison)freig29372200Halogenderivate und halogenierte Derivate der Corticosteroide (Hormone der Nebennierenrinde)freig29372300Östrogene und Gestagenefreig29372900anderefreig29375000Prostaglandine, Thromboxane und Leukotriene, deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungenfreig29379000anderefreigXII. NATÜRLICHE, AUCH SYNTHETISCH HERGESTELLTE GLYKOSIDE UND PFLANZLICHE ALKALOIDE, IHRE SALZE, ETHER, ESTER UND ANDEREN DERIVATE2938Natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate29381000Rutosid (Rutin) und seine Derivate6,5293890andere29389010Digitalis-Glykoside629389030Glycyrrhizin und Glycyrrhizinate5,729389090andere6,52939Natürliche, auch synthetisch hergestellte pflanzliche Alkaloide, ihre Salze, Ether, Ester und anderen DerivateOpiumalkaloide und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29391100Mohnstrohkonzentrate; Buprenorphin (INN), Codein, Dihydrocodein (INN), Ethylmorphin, Etorphin (INN), Heroin, Hydrocodon (INN), Hydromorphon (INN), Morphin, Nicomorphin (INN), Oxycodon (INN), Oxymorphon (INN), Pholcodin (INN), Thebacon (INN) und Thebain; Salze dieser Erzeugnissefrei29391900anderefrei29392000Chinaalkaloide und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnissefrei29393000Coffein und seine SalzefreiEphedrine und ihre Salze29394100Ephedrin und seine Salzefrei29394200Pseudoephedrin (INN) und seine Salzefrei29394300Cathin (INN) und seine Salzefrei29394400Norephedrin und seine Salzefrei29394900anderefreiTheophyllin und Aminophyllin (Theophyllin-Ethylendiamin) und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29395100Fenetyllin (INN) und seine Salzefrei29395900anderefreiMutterkornalkaloide und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29396100Ergometrin (INN) und seine Salzefrei29396200Ergotamin (INN) und seine Salzefrei29396300Lysergsäure und ihre Salzefrei29396900anderefreiandere29399100Cocain, Ecgonin, Levometamfetamin, Metamfetamin (INN), Metamfetamin-Racemat; ihre Salze, Ester und anderen Derivatefrei29399900anderefreiXIII. ANDERE ORGANISCHE VERBINDUNGEN29400000Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937, 2938 oder 29396,52941Antibiotika29411000Penicilline und ihre Derivate mit Penicillansäurestruktur; Salze dieser Erzeugnissefrei294120Streptomycine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse29412030Dihydrostreptomycin, seine Salze, Ester und Hydrate5,329412080anderefrei29413000Tetracycline und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnissefrei29414000Chloramphenicol und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnissefrei29415000Erythromycin und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnissefrei29419000anderefrei29420000Andere organische Verbindungen6,5

KAPITEL 30

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 30 gehören nicht:

a)
Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV);
b)
Zubereitungen wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2106 bzw. 3824);
c)
besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520);
d)
destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301);
e)
Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften;
f)
Seifen oder andere Erzeugnisse der Position 3401 mit medikamentösen Zusätzen;
g)
Zubereitungen auf der Grundlage von Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 3407);
h)
Blutalbumin, nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet (Position 3502).

2.
Im Sinne der Position 3002 gelten als „immunologische Erzeugnisse” Peptide und Proteine (ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937), die direkt an der Regulation immunologischer Abläufe beteiligt sind, wie monoklonale Antikörper (MAK, MAB), Antikörperfragmente, Antikörperkonjugate und Antikörperfragmentkonjugate, Interleukine, Interferone (IFN), Chemokine sowie bestimmte Tumornekrosefaktoren (TNF), Wachstumsfaktoren (GF), Hämatopoetine und koloniestimulierende Faktoren (CSF).
3.
Im Sinne der Positionen 3003 und 3004 und der Anmerkung 4 d) dieses Kapitels gelten:

a)
als ungemischte Erzeugnisse:

1)
wässrige Lösungen ungemischter Erzeugnisse;
2)
alle Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29;
3)
einfache Pflanzenauszüge der Position 1302, nur auf einen bestimmten Wirkungswert eingestellt oder in einem beliebigen Lösemittel gelöst;

b)
als gemischte Erzeugnisse:

1)
kolloide Lösungen und kolloide Suspensionen (ausgenommen kolloider Schwefel);
2)
Pflanzenauszüge, durch Behandlung von Mischungen pflanzlicher Stoffe erhalten;
3)
Salze und konzentrierte Wässer, durch Eindampfen natürlicher Mineralwässer erhalten.

4.
Zu Position 3006 gehören nur die nachstehend aufgeführten Erzeugnisse, die dieser Position und keiner anderen Position der Nomenklatur zuzuweisen sind:

a)
steriles chirurgisches Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial (einschließlich sterile resorbierbare Garne zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken) und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden;
b)
sterile Laminariastifte und -tampons;
c)
sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken; sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar;
d)
Röntgenkontrastmittel sowie diagnostische Reagenzien zur Verwendung am Patienten, soweit es sich um ungemischte dosierte oder für die gleichen Zwecke verwendbare, aus zwei oder mehr Stoffen gemischte Erzeugnisse handelt;
e)
Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren;
f)
Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen;
g)
Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe;
h)
empfängnisverhütende chemische Zubereitungen auf der Grundlage von Hormonen, von anderen Erzeugnissen der Position 2937 oder von Spermiziden;
ij)
Zubereitungen in Form von Gelen, die in der Human- oder Veterinärmedizin als Gleitmittel für Körperteile bei chirurgischen Operationen oder medizinischen Untersuchungen oder als Kontaktmittel zwischen dem Körper und den medizinischen Geräten verwendet werden;
k)
pharmazeutische Abfälle, d. h. pharmazeutische Erzeugnisse, die für den eigentlichen Verwendungszweck nicht mehr geeignet sind, z. B. weil das Verfallsdatum überschritten ist; und
l)
Vorrichtungen erkennbar zur Verwendung für Stomata, wie zugeschnittene Beutel für Colostoma, Ileostoma und Urostoma und ihre selbstklebenden Basisplatten oder Hautschutzplatten.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Zu Position 3004 gehören pflanzliche Arzneizubereitungen und Zubereitungen auf der Grundlage folgender Wirkstoffe: Vitamine, Mineralstoffe, essentielle Aminosäuren oder Fettsäuren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Diese Zubereitungen sind in Position 3004 einzureihen, wenn auf dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel folgende Angaben gemacht werden:

a)
die spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptome, bei denen diese Erzeugnisse verwendet werden sollen;
b)
die Konzentration des enthaltenen Wirkstoffs oder der enthaltenen Wirkstoffe;
c)
die zu verabreichende Menge und
d)
die Art der Anwendung.

In diese Position gehören homöopathische Arzneizubereitungen, vorausgesetzt, sie erfüllen die unter den Buchstaben a), c) und d) genannten Bedingungen.

Bei Zubereitungen auf der Grundlage von Vitaminen, Mineralstoffen, essentiellen Aminosäuren oder Fettsäuren muss die Menge eines dieser Stoffe pro auf dem Etikett angegebener empfohlener Tagesdosis deutlich höher sein als die für den Erhalt der allgemeinen Gesundheit oder des allgemeinen Wohlbefindens empfohlene Tagesdosis.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit3001Drüsen und andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken, getrocknet, auch als Pulver; Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen zu organotherapeutischen Zwecken; Heparin und seine Salze; andere menschliche oder tierische Stoffe, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen300120Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen30012010von Menschenfrei30012090anderefrei300190andere30019020von Menschenfreiandere30019091Heparin und seine Salzefrei30019098anderefrei3002Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse300210Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt30021010Antiserafreiandere30021091Hämoglobin, Blutglobuline und Serumglobulinefrei30021098anderefrei30022000Vaccine für die Humanmedizinfrei30023000Vaccine für die Veterinärmedizinfrei300290andere30029010menschliches Blutfrei30029030tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitetfrei30029050Kulturen von Mikroorganismenfrei30029090anderefrei3003Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf30031000Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltendfrei30032000andere Antibiotika enthaltendfreiHormone oder andere Erzeugnisse der Position 2937, jedoch keine Antibiotika enthaltend30033100Insulin enthaltendfrei30033900anderefrei300340Alkaloide oder ihre Derivate, jedoch weder Hormone noch andere Erzeugnisse der Position 2937 noch Antibiotika enthaltend30034020Ephedrin oder seine Salze enthaltendfrei30034030Pseudoephedrin (INN) oder seine Salze enthaltendfrei30034040Norephedrin oder seine Salze enthaltendfrei30034080anderefrei30039000anderefrei3004Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf30041000Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltendfrei30042000andere Antibiotika enthaltendfreiHormone oder andere Erzeugnisse der Position 2937, jedoch keine Antibiotika enthaltend30043100Insulin enthaltendfrei30043200Corticosteroidhormone, deren Derivate oder deren strukturverwandte Verbindungen enthaltendfrei30043900anderefrei300440Alkaloide oder ihre Derivate, jedoch weder Hormone noch andere Erzeugnisse der Position 2937 noch Antibiotika enthaltend30044020Ephedrin oder seine Salze enthaltendfrei30044030Pseudoephedrin (INN) oder seine Salze enthaltendfrei30044040Norephedrin oder seine Salze enthaltendfrei30044080anderefrei30045000andere Arzneiwaren, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltendfrei30049000anderefrei3005Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken30051000Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschichtfrei300590andere30059010Watte und Waren darausfreiandereaus Spinnstoffen30059031Gaze und Waren darausfrei30059050anderefrei30059099anderefrei3006Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30300610steriles chirurgisches Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial (einschließlich sterile resorbierbare Garne zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken) und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden; sterile Laminariastifte und -tampons; sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken; sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar30061010steriles chirurgisches Catgutfrei30061030sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar6,5(18)30061090anderefrei30062000Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktorenfrei30063000Röntgenkontrastmittel; diagnostische Reagenzien zur Verwendung am Patientenfrei30064000Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochenfrei30065000Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfefrei30066000empfängnisverhütende chemische Zubereitungen auf der Grundlage von Hormonen, von anderen Erzeugnissen der Position 2937 oder von Spermizidenfrei30067000Zubereitungen in Form von Gelen, die in der Human- oder Veterinärmedizin als Gleitmittel für Körperteile bei chirurgischen Operationen oder medizinischen Untersuchungen oder als Kontaktmittel zwischen dem Körper und den medizinischen Geräten verwendet werden6,5(18)andere30069100Vorrichtungen erkennbar zur Verwendung für Stomata6,5(18)30069200pharmazeutische Abfällefrei

KAPITEL 31

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 31 gehören nicht:

a)
Tierblut der Position 0511;
b)
isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in den nachstehenden Anmerkungen 2 a), 3 a), 4 a) oder 5 genannten Erzeugnisse;
c)
künstliche Kristalle aus Kaliumchlorid (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824; optische Elemente aus Kaliumchlorid (Position 9001).

2.
Zu Position 3102 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:

a)
folgende Erzeugnisse:

1)
Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein;
2)
Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein;
3)
Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein;
4)
Ammoniumsulfat, auch rein;
5)
Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter);
6)
Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Magnesiumnitrat (Magnesiumsalpeter);
7)
Calciumcyanamid (Kalkstickstoff), auch rein, auch mit Öl getränkt;
8)
Harnstoff, auch rein;

b)
Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a bestehen;
c)
Düngemittel, die aus Mischungen von Ammoniumchlorid oder von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen;
d)
flüssige Düngemittel, die aus wässrigen oder ammoniakalischen Lösungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) 2) oder a) 8) oder von Mischungen dieser Erzeugnisse bestehen.

3.
Zu Position 3103 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:

a)
folgende Erzeugnisse:

1)
Dephosphorationsschlacken;
2)
natürliche Phosphate der Position 2510, geröstet, gebrannt oder weiter gehend thermisch behandelt, als zum Entfernen von Verunreinigungen erforderlich;
3)
Superphosphate (einfache, doppelte oder dreifache);
4)
Calciumhydrogenorthophosphat mit einem Gehalt an Fluor, bezogen auf den wasserfreien Stoff, von 0,2 GHT oder mehr;

b)
Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen, ohne Rücksicht auf den Fluorgehalt;
c)
Düngemittel, die aus Mischungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen, ohne Berücksichtigung des Fluorgehalts.

4.
Zu Position 3104 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:

a)
folgende Erzeugnisse:

1)
natürliche rohe Kalisalze (z. B. Carnallit, Kainit, Sylvinit);
2)
Kaliumchlorid, auch rein, vorbehaltlich der Anmerkung 1 c);
3)
Kaliumsulfat, auch rein;
4)
Kaliummagnesiumsulfat, auch rein;

b)
Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen.

5.
Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat) und Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat), auch rein, und Mischungen dieser Erzeugnisse untereinander gehören zu Position 3105.
6.
Als „andere Düngemittel” im Sinne der Position 3105 gelten nur Erzeugnisse von der als Düngemittel verwendeten Art, die als Hauptbestandteil einen oder mehrere der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthalten.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit31010000Tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt oder chemisch behandelt; durch Mischen oder chemische Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittelfrei3102Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel310210Harnstoff, auch in wässriger Lösung31021010Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 45 GHT, bezogen auf das Gewicht des wasserfreien Stoffes6,5kg N31021090anderer6,5kg NAmmoniumsulfat; Doppelsalze und Mischungen von Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter)31022100Ammoniumsulfat6,5kg N31022900andere6,5kg N310230Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch in wässriger Lösung31023010in wässriger Lösung6,5kg N31023090anderes6,5kg N310240Mischungen von Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) und Calciumcarbonat oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen31024010mit einem Gehalt an Stickstoff von 28 GHT oder weniger6,5kg N31024090mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 28 GHT6,5kg N31025000Natriumnitrat (Natronsalpeter)6,5(70)kg N31026000Doppelsalze und Mischungen von Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter)6,5kg N31028000Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) in wässriger oder ammoniakalischer Lösung6,5kg N31029000andere, einschließlich der in den vorhergehenden Unterpositionen nicht genannten Mischungen6,5kg N3103Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel310310Superphosphate31031010mit einem Gehalt an Diphosphorpentaoxid von mehr als 35 GHT4,8kg P2O531031090andere4,8kg P2O531039000anderefreikg P2O53104Mineralische oder chemische Kalidüngemittel310420Kaliumchlorid31042010mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von 40 GHT oder weniger, bezogen auf den wasserfreien Stofffreikg K2O31042050mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von mehr als 40 bis 62 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stofffreikg K2O31042090mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von mehr als 62 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stofffreikg K2O31043000Kaliumsulfatfreikg K2O31049000anderefreikg K2O3105Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger31051000Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger6,5310520mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend31052010mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff6,531052090andere6,531053000Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat)6,531054000Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt6,5andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend31055100Nitrate und Phosphate enthaltend6,531055900andere6,531056000mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend3,2310590andere31059020mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff6,5(71)31059080andere3,2(71)

KAPITEL 32

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 32 gehören nicht:

a)
isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212);
b)
Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse;
c)
Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).

2.
Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen.
3.
Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
4.
Zu Position 3208 gehören Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Collodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt.
5.
Zu den „Farbmitteln” im Sinne dieses Kapitels gehören nicht Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.
6.
Im Sinne der Position 3212 sind „Prägefolien” nur Folien von der zum Bedrucken von Bucheinbänden oder Hutschweißledern verwendeten Art, bestehend aus:

a)
Metallpulver (auch Edelmetallpulver) oder Pigmenten in dünnen Blättern, die durch Leim, Gelatine oder andere Bindemittel zusammengehalten werden; oder
b)
Metallen (auch Edelmetallen) oder Pigmenten, die auf eine als Unterlage dienende Folie aus Stoffen aller Art aufgebracht sind.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit3201Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate32011000Quebrachoauszugfrei32012000Mimosaauszug6,5(73)320190andere32019020Sumach-, Valonea-, Eichen- oder Kastanienauszug5,832019090andere5,3(10)3202Synthetische organische Gerbstoffe; anorganische Gerbstoffe; Gerbstoffzubereitungen, auch natürliche Gerbstoffe enthaltend; Enzymzubereitungen zum Vorgerben32021000synthetische organische Gerbstoffe5,332029000andere5,3320300Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, ausgenommen Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs32030010pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittelfrei32030090tierische Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel2,53204Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlichsynthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel32041100Dispersionsfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe6,532041200Säurefarbstoffe, auch metallisiert, und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe6,532041300basische Farbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe6,532041400Direktfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe6,532041500Küpenfarbstoffe (einschließlich der in diesem Zustand als Pigmente verwendbaren) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe6,532041600Reaktivfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe6,532041700Pigmente (organische) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel6,532041900andere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen 3204 11 bis 3204 196,532042000synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller verwendeten Art632049000andere6,532050000Farblacke; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farblacken6,53206Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlichPigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid32061100mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz632061900andere6,532062000Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen6,5andere Farbmittel und andere Zubereitungen32064100Ultramarin und seine Zubereitungen6,532064200Lithopone und andere Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Zinksulfid6,5320649andere32064910Magnetit4,9(18)32064970andere6,532065000anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art5,33207Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken32071000zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen6,5320720Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen32072010Engoben5,332072090andere6,332073000flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen5,3320740Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken32074040Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer; Glas in Form von Pulver oder Granalien, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT oder mehrfrei32074085anderes3,73208Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nicht wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel320810auf der Grundlage von Polyestern32081010Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel6,532081090andere6,5320820auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren32082010Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel6,532082090andere6,5320890andereLösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel32089011Polyurethan aus 2,2′-(tert-Butylimino)diethanol und 4,4′-Methylendicyclohexyl-diisocyanat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 48 GHT oder mehrfrei32089013Copolymer aus p-Kresol und Divinylbenzol, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 48 GHT oder mehrfrei32089019andere6,5andere32089091auf der Grundlage von synthetischen Polymeren6,532089099auf der Grundlage von chemisch modifizierten natürlichen Polymeren6,53209Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst32091000auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren6,532099000andere6,5321000Andere Anstrichfarben und Lacke; zubereitete Wasserpigmentfarben von der für die Lederzurichtung verwendeten Art32100010Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von trocknenden Ölen6,532100090andere6,532110000Zubereitete Sikkative6,53212Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nicht wässrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art; Prägefolien; Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf32121000Prägefolien6,532129000andere6,53213Farben für Kunstmaler, für den Unterricht, für die Plakatmalerei, für Farbtönungen, zur Unterhaltung und ähnliche Farben, in Täfelchen, Tuben, Töpfchen, Fläschchen, Näpfchen oder ähnlichen Aufmachungen32131000Farben in Zusammenstellungen6,532139000andere6,53214Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten; nicht feuerfeste Spachtel- und Verputzmassen für Fassaden, Innenwände, Fußböden, Decken und dergleichen321410Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten32141010Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte532141090Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten532149000andere53215Druckfarben, Tinte und Tusche zum Schreiben oder Zeichnen und andere Tinten und Tuschen, auch konzentriert oder in fester FormDruckfarben32151100schwarz6,532151900andere6,532159000andere6,5

KAPITEL 33

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 33 gehören nicht:

a)
natürliche Oleoresine und Pflanzenauszüge der Position 1301 oder 1302;
b)
Seifen und andere Erzeugnisse der Position 3401;
c)
Balsam-, Holz- oder Sulfatterpentinöl und andere Erzeugnisse der Position 3805.

2.
Als Riechstoffe im Sinne der Position 3302 gelten nur die Substanzen der Position 3301, die aus diesen Substanzen isolierten Riechstoffe sowie synthetische Aromastoffe.
3.
Zu den Positionen 3303 bis 3307 gehören insbesondere Erzeugnisse, auch ungemischt (ausgenommen destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle), die zur Verwendung als Erzeugnisse dieser Positionen geeignet und zu diesem Zweck für den Einzelverkauf aufgemacht sind.
4.
Als „zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel” im Sinne der Position 3307 gelten — unter anderem — folgende Erzeugnisse: kleine Säckchen mit Teilen von Aromapflanzen; duftende zubereitete Räuchermittel; parfümierte Papiere oder Schminkpapiere; Lösungen für Kontaktlinsen oder künstliche Augen; mit Riechmitteln oder Schminken getränkte, bestrichene oder überzogene Watte, Filze oder Vliesstoffe; zubereitete Körperpflegemittel für Tiere.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit3301Ätherische Öle (auch entterpenisiert), einschließlich „konkrete” oder „absolute” Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nicht flüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öleätherische Öle von Citrusfrüchten330112Süß- und Bitterorangenöl33011210nicht entterpenisiert733011290entterpenisiert4,4330113Citronenöl33011310nicht entterpenisiert733011390entterpenisiert4,4330119andere33011920nicht entterpenisiert733011980entterpenisiert4,4andere ätherische Öle als solche von Citrusfrüchten330124Pfefferminzöl (Mentha piperita)33012410nicht entterpenisiertfrei33012490entterpenisiert2,9330125andere Minzenöle33012510nicht entterpenisiertfrei33012590entterpenisiert2,9330129andereGewürznelkenöl, Niaouliöl, Ylang-Ylang-Öl33012911nicht entterpenisiertfrei33012931entterpenisiert2,9(74)andere33012941nicht entterpenisiertfreientterpenisiert33012971Geraniumöl, Jasminöl, Vetiveröl2,333012979Lavendelöl und Lavandinöl2,933012991andere2,9(74)33013000Resinoide2330190andere33019010terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen2,3extrahierte Oleoresine33019021von Süßholzwurzeln und von Hopfen3,233019030anderefrei33019090andere33302Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art330210von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Artvon der in der Getränkeindustrie verwendeten ArtZubereitungen, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten33021010mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol17,3 MIN 1 €/% vol/hlandere33021021kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend12,833021029andere9 + EA(23)33021040anderefrei33021090von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Artfrei330290andere33029010alkoholische Lösungenfrei33029090anderefrei330300Duftstoffe (Parfüms) und Duftwässer (Toilettewässer)33030010Duftstoffe (Parfüms)frei33030090Duftwässer (Toilettewässer)frei3304Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre33041000Schminkmittel (Make-up) für die Lippenfrei33042000Schminkmittel (Make-up) für die Augenfrei33043000Zubereitungen für die Maniküre oder Pedikürefreiandere33049100Puder, lose oder festfrei33049900anderefrei3305Zubereitete Haarbehandlungsmittel33051000Haarwaschmittel (Shampoo)frei33052000Dauerwellmittel und Entkrausungsmittel (Zubereitungen zur Haardauerverformung)frei33053000Haarlackefrei33059000anderefrei3306Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf33061000Zahnputzmittelfrei33062000Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide)433069000anderefrei3307Zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel), Körperdesodorierungsmittel, zubereitete Badezusätze, Haarentfernungsmittel und andere zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Raumdesodorierungsmittel, auch nicht parfümiert, auch mit desinfizierenden Eigenschaften33071000zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel)6,533072000Körperdesodorierungs- und Antitranspirationsmittel6,533073000parfümierte Badesalze und andere zubereitete Badezusätze6,5Zubereitungen zum Parfümieren oder Desodorieren von Räumen, einschließlich duftende Zubereitungen für religiöse Zeremonien33074100 „Agarbatti” und andere duftende zubereitete Räuchermittel6,533074900andere6,533079000andere6,5

KAPITEL 34

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 34 gehören nicht:

a)
genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen von der als Form- oder Trennöle verwendeten Art (Position 1517);
b)
isolierte chemisch einheitliche Verbindungen;
c)
Haarwaschmittel (Shampoo), Zahnpflegemittel, Rasiercreme und -schaum und zubereitete Badezusätze, Seife oder andere organische grenzflächenaktive Stoffe enthaltend (Position 3305, 3306 oder 3307).

2.
Im Sinne der Position 3401 umfasst die Bezeichnung „Seifen” nur wasserlösliche Seifen. Die Seifen und anderen Erzeugnisse dieser Position können auch Zusätze enthalten (z. B. Stoffe mit desinfizierenden oder scheuernden Eigenschaften, Füllstoffe, Heilmittel). Erzeugnisse, die Stoffe mit scheuernden Eigenschaften enthalten, gehören jedoch nur dann zu dieser Position, wenn sie in Form von Tafeln, Riegeln oder geformten Stücken oder Figuren vorliegen. In anderen Formen sind sie als Scheuerpasten oder -pulver oder ähnliche Zubereitungen der Position 3405 zuzuweisen.
3.
„Grenzflächenaktive Stoffe” im Sinne der Position 3402 sind Erzeugnisse, die, wenn man sie in einer Konzentration von 0,5 % bei einer Temperatur von 20 °C mit Wasser mischt und eine Stunde bei derselben Temperatur stehen lässt,

a)
eine durchsichtige oder durchscheinende Flüssigkeit oder eine stabile Emulsion ohne Abscheidung unlöslicher Stoffe geben und
b)
die Oberflächenspannung des Wassers auf 4,5 × 10–2 N/m (45 dyn/cm) oder weniger herabsetzen.

4.
„Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien” im Sinne der Position 3403 sind die in der Anmerkung 2 zu Kapitel 27 beschriebenen Erzeugnisse.
5.
Vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Ausnahmen sind „künstliche Wachse und zubereitete Wachse” im Sinne der Position 3404 nur:

a)
durch ein chemisches Verfahren hergestellte organische Erzeugnisse mit den Eigenschaften von Wachsen, auch wasserlöslich;
b)
durch Mischen verschiedener Wachse untereinander hergestellte Erzeugnisse;
c)
Erzeugnisse mit den Eigenschaften von Wachsen auf der Grundlage von Wachsen oder Paraffin, die außerdem Fette, Harze, mineralische oder andere Stoffe enthalten.

Zu Position 3404 gehören jedoch nicht:

a)
Erzeugnisse der Position 1516, 3402 oder 3823, auch wenn sie die Eigenschaften von Wachsen aufweisen;
b)
ungemischte tierische oder pflanzliche Wachse, auch raffiniert oder gefärbt, der Position 1521;
c)
Mineralwachse und ähnliche Erzeugnisse der Position 2712, auch untereinander gemischt oder nur gefärbt;
d)
mit einer Flüssigkeit gemischte oder in einem flüssigen Medium dispergierte oder gelöste Wachse (Positionen 3405, 3809 usw.).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit3401Seifen; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, als Seife verwendbar, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, auch ohne Gehalt an Seife; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogenSeifen, organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, und Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen34011100zur Körperpflege (einschließlich solcher zu medizinischen Zwecken)frei34011900anderefrei340120Seifen in anderen Formen34012010Flocken, Körner oder Pulverfrei34012090anderefrei34013000organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife43402Organische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel (einschließlich zubereitete Waschhilfsmittel) und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend, ausgenommen solche der Position 3401organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf340211anionisch wirkend34021110wässrige Lösung mit einem Gehalt an Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)] von 30 GHT bis 50 GHTfrei34021190andere434021200kationisch wirkend434021300nicht ionogen wirkend434021900andere4340220Zubereitungen in Aufmachung für den Einzelverkauf34022020grenzflächenaktive Zubereitungen434022090zubereitete Waschmittel, Waschhilfsmittel und zubereitete Reinigungsmittel4340290andere34029010grenzflächenaktive Zubereitungen434029090zubereitete Waschmittel, Waschhilfsmittel und zubereitete Reinigungsmittel43403Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als Grundbestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltenErdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend34031100Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen4,6340319andere34031910mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle nicht der Grundbestandteil sind6,534031990andere4,6andere34039100Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen4,634039900andere4,63404Künstliche Wachse und zubereitete Wachse34042000Poly(oxyethylen)-Wachs (Polyethylenglycolwachs)frei34049000anderefrei3405Schuhcreme, Möbel- und Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen (auch in Form von Papier, Watte, Filz, Vliesstoff, Schaum-, Schwamm-, Zellkunststoff oder Zellkautschuk, mit diesen Zubereitungen getränkt, bestrichen oder überzogen), ausgenommen Wachse der Position 340434051000Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittelfrei34052000Möbel- und Bohnerwachs und ähnliche Zubereitungenfrei34053000Poliermittel für Karosserien und ähnliche Autopflegemittel, ausgenommen Poliermittel für Metallfrei34054000Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungenfrei340590andere34059010zum Polieren von Metallfrei34059090anderefrei34060000Kerzen (Lichte) aller Art und dergleichenfrei34070000Modelliermassen, auch zur Unterhaltung für Kinder; zubereitetes „Dentalwachs” oder „Zahnabdruckmassen” in Zusammenstellungen, in Packungen für den Einzelverkauf oder in Tafeln, Hufeisenform, Stäben oder ähnlichen Formen; andere Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gipsfrei

KAPITEL 35

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 35 gehören nicht:

a)
Hefen (Position 2102);
b)
Bestandteile (Fraktionen) des Blutes (ausgenommen nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitetes Blutalbumin), Arzneiwaren und andere Erzeugnisse des Kapitels 30;
c)
Enzymzubereitungen zum Vorgerben (Position 3202);
d)
zubereitete enzymatische Waschmittel und Waschhilfsmittel und andere Erzeugnisse des Kapitels 34;
e)
gehärtete Eiweißstoffe (Position 3913);
f)
Druckerzeugnisse auf Gelatine als Trägermaterial (Kapitel 49).

2.
„Dextrine” im Sinne der Position 3505 sind Stärkeabbauprodukte mit einem Gehalt an reduzierenden Zuckern, berechnet als Dextrose, von 10 % oder weniger, bezogen auf die Trockenmasse.

Erzeugnisse mit einem Gehalt an reduzierenden Zuckern von mehr als 10 % gehören zu Position 1702.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Zu Unterposition 3504 00 10 gehören Konzentrate aus Milcheiweiß mit einem Proteingehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 85 GHT.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit3501Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime350110Casein35011010zum Herstellen von künstlichen Spinnstoffen(12)frei35011050zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebens- und Futtermitteln(12)3,235011090anderes9350190andere35019010Caseinleime8,335019090andere6,43502Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten), Albuminate und andere AlbuminderivateEieralbumin350211getrocknet35021110ungenießbar oder ungenießbar gemacht(32)frei35021190anderes123,5 €/100 kg/net(10)350219anderes35021910ungenießbar oder ungenießbar gemacht(32)frei35021990anderes16,7 €/100 kg/net(10)350220Molkenproteine (Lactalbumin), einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen35022010ungenießbar oder ungenießbar gemacht(32)freiandere35022091getrocknet (in Blättern, Flocken, Kristallen, Pulver usw.)123,5 €/100 kg/net35022099andere16,7 €/100 kg/net350290andereAlbumine, ausgenommen Eieralbumin und Molkenproteine (Lactalbumin)35029020ungenießbar oder ungenießbar gemacht(32)frei35029070andere6,435029090Albuminate und andere Albuminderivate7,7350300Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Hausenblase; andere Leime tierischen Ursprungs, ausgenommen Caseinleime der Position 350135030010Gelatine und ihre Derivate7,735030080andere7,7350400Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert35040010Konzentrate aus Milcheiweiß im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 353,435040090andere3,43505Dextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken350510Dextrine und andere modifizierte Stärken35051010Dextrine9 + 17,7 €/100 kg/netandere modifizierte Stärken35051050veretherte Stärken und veresterte Stärken7,735051090andere9 + 17,7 €/100 kg/net350520Leime35052010mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von weniger als 25 GHT8,3 + 4,5 €/100 kg/net MAX 11,535052030mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 25 oder mehr, jedoch weniger als 55 GHT8,3 + 8,9 €/100 kg/net MAX 11,535052050mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 55 oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT8,3 + 14,2 €/100 kg/net MAX 11,535052090mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 80 GHT oder mehr8,3 + 17,7 €/100 kg/net MAX 11,53506Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger35061000zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger6,5andere35069100Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk6,535069900andere6,53507Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen35071000Lab und seine Konzentrate6,3350790andere35079030Lipoproteinlipase; Aspergillus-Alkalin Proteasefrei35079090andere6,3

KAPITEL 36

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 36 gehören nicht isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in der nachstehenden Anmerkung 2 Buchstabe a) oder b) aufgeführten Erzeugnisse.
2.
Als „Waren aus leicht entzündlichen Stoffen” im Sinne der Position 3606 gelten ausschließlich:

a)
Metaldehyd, Hexamethylentetramin und ähnliche Erzeugnisse in Tabletten, Stäbchen oder ähnlichen Formen, aus denen sich ihre Verwendung als Brennstoff ergibt; Brennstoffe auf der Grundlage von Alkohol und ähnliche zubereitete Brennstoffe, fest oder pastenförmig;
b)
flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 oder weniger;
c)
Pech- und Harzfackeln, Kohlenanzünder und ähnliche Erzeugnisse.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit36010000Schießpulver5,736020000Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver6,5360300Sicherheitszündschnüre; Sprengzündschnüre; Zündhütchen, Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder36030010Sicherheitszündschnüre; Sprengzündschnüre636030090andere6,53604Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel36041000Feuerwerkskörper6,536049000andere6,536050000Zündhölzer, ausgenommen pyrotechnische Waren der Position 36046,53606Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel36061000flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 oder weniger6,5360690andere36069010Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form636069090andere6,5

KAPITEL 37

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 37 gehören weder Abfälle noch Ausschusswaren.
2.
Im Kapitel 37 bezieht sich der Begriff „fotografisch” auf das Verfahren, mit dem sichtbare Bilder direkt oder indirekt durch das Einwirken von Licht oder anderen Strahlenarten auf fotosensitive Oberflächen erzeugt werden.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Bei Tonfilmen, die getrennt als Bild- und Tonband eingehen, ist jedes Band für sich getrennt nach seiner Beschaffenheit einzureihen.
2.
Als „Wochenschaufilme” im Sinne der Unterposition 3706 90 52 gelten Filme mit einer Länge von weniger als 330 m, die aktuelle Ereignisse, z. B. politischen, geschichtlichen, sozialen, wirtschaftlichen, sportlichen, militärischen, wissenschaftlichen, literarischen, volkskundlichen, touristischen oder gesellschaftlichen Charakters, darstellen.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit3701Fotografische Platten und Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet, auch in Kassetten37011000für Röntgenaufnahmen6,5m237012000Sofortbild-Planfilme6,5p/st37013000andere Platten und Planfilme, bei denen mindestens eine Seite mehr als 255 mm misst6,5m2andere37019100für mehrfarbige Aufnahmen6,537019900andere6,53702Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet37021000für Röntgenaufnahmen6,5m2andere Filme, nicht gelocht, mit einer Breite von 105 mm oder weniger370231für mehrfarbige Aufnahmen37023191Negativfarbfilme mit:

einer Breite von 75 mm bis 105 mm und

einer Länge von 100 m oder mehr

zum Herstellen von Sofortbildfilmen(12)
freim
37023197andere6,5m370232andere, mit einer Silberhalogenid-Emulsionmit einer Breite von 35 mm oder weniger37023210Mikrofilme; Filme für grafische Zwecke6,537023220andere5,337023285mit einer Breite von mehr als 35 mm6,537023900andere6,5andere Filme, nicht gelocht, mit einer Breite von mehr als 105 mm37024100mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von mehr als 200 m, für mehrfarbige Aufnahmen6,5m237024200mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von mehr als 200 m, ausgenommen für mehrfarbige Aufnahmen6,5m237024300mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von 200 m oder weniger6,5m237024400mit einer Breite von mehr als 105 mm bis 610 mm6,5m2andere Filme, für mehrfarbige Aufnahmen37025200mit einer Breite von 16 mm oder weniger5,337025300mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von 30 m oder weniger, für Diapositive5,3p/st37025400mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von 30 m oder weniger, ausgenommen für Diapositive5p/st37025500mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von mehr als 30 m5,3m37025600mit einer Breite von mehr als 35 mm6,5andere370296mit einer Breite von 35 mm oder weniger und einer Länge von 30 m oder weniger37029610Mikrofilme; Filme für grafische Zwecke6,537029690andere5,3p/st370297mit einer Breite von 35 mm oder weniger und einer Länge von mehr als 30 m37029710Mikrofilme; Filme für grafische Zwecke6,537029790andere5,3m37029800mit einer Breite von mehr als 35 mm6,53703Fotografische Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, sensibilisiert, nicht belichtet37031000in Rollen, mit einer Breite von mehr als 610 mm6,537032000andere, für mehrfarbige Aufnahmen6,537039000andere6,5370400Fotografische Platten, Filme, Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, belichtet, jedoch nicht entwickelt37040010Platten und Filmefrei37040090andere6,53705Fotografische Platten und Filme, belichtet und entwickelt, ausgenommen kinematografische Filme37051000für Offsetreproduktionen5,3370590andere37059010Mikrofilme3,237059090andere5,33706Kinematografische Filme, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit Tonaufzeichnung370610mit einer Breite von 35 mm oder mehr37061020nur mit Tonaufzeichnung; Negative; Zwischenpositivefreim37061099andere Positive6,5(75)m370690andere37069052nur mit Tonaufzeichnung; Negative; Zwischenpositive; Wochenschaufilmefreimandere, mit einer Breite von37069091weniger als 10 mmfreim3706909910 mm oder mehr5,4(76)m3707Zubereitete chemische Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken (ausgenommen Lacke, Klebstoffe und ähnliche Zubereitungen); ungemischte Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken, dosiert oder gebrauchsfertig in Aufmachung für den Einzelverkauf37071000Emulsionen zum Sensibilisieren von Oberflächen6370790andere37079020Entwickler und Fixierer637079090andere6

KAPITEL 38

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 38 gehören nicht:

a)
isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten:

1)
künstlicher Grafit (Position 3801);
2)
Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art;
3)
Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813);
4)
zertifizierte Referenzmaterialien gemäß nachstehender Anmerkung 2;
5)
die in der nachstehenden Anmerkung 3 a) oder 3 c) aufgeführten Erzeugnisse;

b)
Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernährung verwendeten Art (im Allgemeinen Position 2106);
c)
Schlacken, Aschen und Rückstände (einschließlich Schlämme, andere als Klärschlamm), die Metalle, Arsen oder deren Mischungen enthalten und die die Bedingungen der Anmerkung 3 a) oder 3 b) des Kapitels 26 erfüllen (Position 2620);
d)
Arzneiwaren (Position 3003 oder 3004);
e)
ausgebrauchte Katalysatoren, von der zur Gewinnung von unedlen Metallen oder zur Herstellung von chemischen Verbindungen unedler Metalle verwendeten Art (Position 2620), ausgebrauchte Katalysatoren von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (Position 7112) sowie Katalysatoren, die aus Metallen oder Metall-Legierungen in Form von z. B. sehr feinem Pulver oder Metallgewebe bestehen (Abschnitt XIV oder XV).

2.
A)
Im Sinne der Position 3822 gelten als „zertifizierte Referenzmaterialien” solche Referenzmaterialien, die mit einem Zertifikat versehen sind, das die Angaben zu den zertifizierten Beschaffenheitsmerkmalen, zu den angewendeten Methoden, mit denen die entsprechenden Werte bestimmt wurden, und Genauigkeitsangaben für jeden Wert enthält, und die zur Analyse, zur Kalibrierung oder als Referenz geeignet sind.
B)
Mit Ausnahme der Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29 hat die Einreihung von zertifizierten Referenzmaterialien in die Position 3822 Vorrang vor allen anderen Positionen der Nomenklatur.
3.
Zu Position 3824 und nicht zu anderen Positionen der Nomenklatur gehören:

a)
künstliche Kristalle aus Magnesiumoxid oder aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr;
b)
Fuselöle; Dippelöl;
c)
Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf;
d)
Korrekturlacke für Dauerschablonen, andere Korrekturflüssigkeiten sowie Korrekturbänder (ausgenommen solche der Position 9612), in Aufmachungen für den Einzelverkauf; und
e)
schmelzbare Temperaturmesser für Öfen (z. B. Segerkegel).

4.
In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle” solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle” erfasst jedoch nicht:

a)
einzelne Materialien oder einzelne Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall und gebrauchte Batterien, die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden;
b)
Industrieabfälle;
c)
pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder
d)
klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).

5.
Im Sinne der Position 3825 gelten als „Klärschlamm” die Schlämme, wie sie in städtischen Kläranlagen anfallen und auch vorbehandelte Abfälle, Grabenabfälle und nicht stabilisierte Schlämme. Stabilisierte Schlämme, die als Düngemittel verwendet werden, sind ausgeschlossen (Kapitel 31).
6.
Im Sinne der Position 3825 gelten als „andere Abfälle” :

a)
klinische Abfälle, wie kontaminierte Abfälle aus der medizinischen Forschung, von Analysen, von Behandlungen oder von anderen medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder veterinärmedizinischen Eingriffen, die häufig pathogene und pharmazeutische Substanzen enthalten und einer speziellen Entsorgung zuzuführen sind (z. B. gebrauchtes Verbandsmaterial, gebrauchte Handschuhe und gebrauchte Spritzen);
b)
Abfälle von organischen Lösemitteln;
c)
Abfälle von flüssigen Abbeizmitteln für Metalle, Hydraulikflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten und Gefrierschutzflüssigkeiten; und
d)
andere Abfälle der chemischen Industrie oder verwandter Industrien.

Als „andere Abfälle” gelten jedoch nicht Abfälle, die überwiegend Erdöl oder Öle aus bituminösen Mineralien enthalten (Position 2710).

7.
Als „Biodiesel” im Sinne der Position 3826 gelten Fettsäuremonoalkylester von der als Treib- oder Brennstoff verwendeten Art, die aus tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen, auch gebrauchten, hergestellt worden sind.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Zu Unterposition 3808 50 gehören nur Erzeugnisse der Position 3808, die eine oder mehrere der folgenden Substanzen enthalten: Aldrin (ISO); Binapacryl (ISO); Camphechlor (ISO) (Toxaphen); Captafol (ISO); Chlordan (ISO); Chlordimeform (ISO); Chlorbenzilat (ISO); DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan); Dieldrin (ISO, INN); 4,6-Dinitro-o-kresol (DNOC (ISO)) oder seine Salze; Dinoseb (ISO), seine Salze oder Ester; Ethylendibromid (ISO) (1,2-Dibromethan); Ethylendichlorid (ISO) (1,2-Dichlorethan); Fluoracetamid (ISO); Heptachlor (ISO); Hexachlorbenzol (ISO); 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN); Methamidophos (ISO); Monocrotophos (ISO); Oxiran (Ethylenoxid); Parathion (ISO); Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion); Pentachlorphenol (ISO), seine Salze oder Ester; Phosphamidon (ISO); Quecksilberverbindungen; 2,4,5-T (ISO) (2,4,5-Trichlorphenoxyessigsäure), ihre Salze oder ihre Ester; Tributylzinnverbindungen.

Die Unterposition 3808 50 umfasst ferner verstäubbare Pulverformulierungen, die Mischungen aus Benomyl (ISO), Carbofuran (ISO) und Thiram (ISO) enthalten.

2.
Im Sinne der Unterpositionen 3825 41 und 3825 49 gelten als „Abfälle von organischen Lösemitteln” solche Abfälle, die überwiegend organische Lösemittel enthalten und die nach ihren Beschaffenheitsmerkmalen nicht mehr für den eigentlichen Verwendungszweck geeignet sind, unabhängig davon, ob sie zur Rückgewinnung der Lösemittel vorgesehen sind oder nicht.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit3801Künstlicher Grafit; kolloider oder halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen38011000künstlicher Grafit3,6380120kolloider und halbkolloider Grafit38012010kolloider Grafit in öliger Suspension; halbkolloider Grafit6,538012090anderer4,138013000kohlenstoffhaltige Pasten für Elektroden und ähnliche Pasten für die Innenauskleidung von Öfen5,338019000andere3,73802Aktivkohle; aktivierte natürliche mineralische Stoffe; Tierisches Schwarz, auch ausgebraucht38021000Aktivkohle3,238029000andere5,7380300Tallöl, auch raffiniert38030010rohfrei38030090anderes4,138040000Ablaugen aus der Zellstoffherstellung, auch konzentriert, entzuckert oder chemisch behandelt, einschließlich Ligninsulfonate, jedoch ausgenommen Tallöl der Position 380353805Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl, Sulfatterpentinöl und andere terpenhaltige Öle aus der Destillation oder einer anderen Behandlung der Nadelhölzer; Dipenten, roh; Sulfitterpentinöl und anderes rohes para-Cymol; Pine-Oil, alpha-Terpineol als Hauptbestandteil enthaltend380510Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl und Sulfatterpentinöl38051010Balsamterpentinöl438051030Holzterpentinöl3,738051090Sulfatterpentinöl3,2380590andere38059010Pine-Oil3,738059090andere3,43806Kolofonium und Harzsäuren, und deren Derivate; leichte und schwere Harzöle; durch Schmelzen modifizierte natürliche Harze (Schmelzharze)38061000Kolofonium und Harzsäuren538062000Salze des Kolofoniums, der Harzsäuren oder der Derivate von Kolofonium oder von Harzsäuren, ausgenommen Salze von Kolofoniumaddukten4,238063000Harzester6,538069000andere4,2380700Holzteere; Holzteeröle; Holzkreosot; Holzgeist; pflanzliches Pech; Brauerpech und ähnliche Zubereitungen auf der Grundlage von Kolofonium, Harzsäuren oder pflanzlichem Pech38070010Holzteere2,138070090andere4,63808Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger)38085000Erzeugnisse im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel6andere380891Insektizide38089110auf der Grundlage von Pyrethroiden638089120auf der Grundlage von Chlorkohlenwasserstoffen638089130auf der Grundlage von Carbamaten638089140auf der Grundlage von organischen Phosphorverbindungen638089190andere6380892Fungizideanorganische38089210Zubereitungen auf der Grundlage von Kupferverbindungen4,638089220andere6andere38089230auf der Grundlage von Dithiocarbamaten638089240auf der Grundlage von Benzimidazolen638089250auf der Grundlage von Diazolen oder Triazolen638089260auf der Grundlage von Diazinen oder Morpholinen638089290andere6380893Herbizide, Keimhemmungsmittel und PflanzenwuchsregulatorenHerbizide38089311auf der Grundlage von Phenoxyphytohormonen638089313auf der Grundlage von Triazinen638089315auf der Grundlage von Amiden638089317auf der Grundlage von Carbamaten638089321auf der Grundlage von Dinitroanilinderivaten638089323auf der Grundlage von Harnstoff-, Uracil- oder Sulfonylharnstoffderivaten638089327andere638089330Keimhemmungsmittel638089390Pflanzenwuchsregulatoren6,5380894Desinfektionsmittel38089410auf der Grundlage von quartären Ammoniumsalzen638089420auf der Grundlage von halogenierten Verbindungen638089490andere6380899andere38089910Rodentizide638089990andere63809Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen380910auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten38091010mit einem Gehalt an diesen Stoffen von weniger als 55 GHT8,3 + 8,9 €/100 kg/net MAX 12,838091030mit einem Gehalt an diesen Stoffen von 55 oder mehr, jedoch weniger als 70 GHT8,3 + 12,4 €/100 kg/net MAX 12,838091050mit einem Gehalt an diesen Stoffen von 70 oder mehr, jedoch weniger als 83 GHT8,3 + 15,1 €/100 kg/net MAX 12,838091090mit einem Gehalt an diesen Stoffen von 83 GHT oder mehr8,3 + 17,7 €/100 kg/net MAX 12,8andere38099100von der in der Textilindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art6,338099200von der in der Papierindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art6,338099300von der in der Lederindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art6,33810Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen; Flussmittel und andere Hilfsmittel zum Schweißen oder Löten von Metallen; Pasten und Pulver zum Schweißen oder Löten, aus Metall und anderen Stoffen; Zubereitungen von der als Überzugs- oder Füllmasse für Schweißelektroden oder Schweißstäbe verwendeten Art38101000Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen; Pasten und Pulver zum Schweißen oder Löten, aus Metall und anderen Stoffen6,5381090andere38109010Zubereitungen von der als Überzugs- oder Füllmasse für Schweißelektroden oder Schweißstäbe verwendeten Art4,138109090andere53811Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeitenzubereitete Antiklopfmittel381111auf der Grundlage von Bleiverbindungen38111110auf der Grundlage von Tetraethylblei (Ethylfluid)6,538111190andere5,838111900andere5,8Additive für Schmieröle38112100Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend5,338112900andere5,838119000andere5,83812Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe38121000zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger6,3381220zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe38122010Reaktionsgemisch, Benzyl-3-isobutyryloxy-1-isopropyl-2,2-dimethylpropylphthalat und Benzyl-3-isobutyryloxy-2,2,4-trimethylpentylphthalat enthaltendfrei38122090andere6,5381230zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffezubereitete Antioxidationsmittel38123021Mischungen von Oligomeren des 1,2-Dihydro-2,2,4-trimethylchinolins6,538123029andere6,538123080andere6,538130000Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und Feuerlöschbomben6,5381400Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken38140010auf der Grundlage von Butylacetat6,538140090andere6,53815Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffenauf Trägern fixierte Katalysatoren38151100mit Nickel oder einer Nickelverbindung als aktiver Substanz6,538151200mit Edelmetall oder einer Edelmetallverbindung als aktiver Substanz6,5381519andere38151910Katalysator in Form von Körnern, die zu 90 GHT oder mehr Abmessungen von 10 Mikrometer oder weniger aufweisen, aus einer auf einem Träger aus Magnesiumsilicat fixierten Mischung von Oxiden, mit einem Gehalt an:

Kupfer von 20 GHT bis 35 GHT und

Bismut von 2 GHT bis 3 GHT

und einer augenscheinlichen Dichte von 0,2 bis 1,0
frei
38151990andere6,5381590andere38159010Ethyltriphenylphosphoniumacetat-Katalysator, in Methanol gelöstfrei38159090andere6,538160000Feuerfeste Zemente, feuerfeste Mörtel, feuerfester Beton und ähnliche feuerfeste Mischungen, ausgenommen Erzeugnisse der Position 38012,7381700Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Gemische, ausgenommen Waren der Position 2707 oder 290238170050lineares Alkylbenzol6,338170080andere6,3381800Chemische Elemente, zur Verwendung in der Elektronik dotiert, in Scheiben, Plättchen oder ähnlichen Formen; chemische Verbindungen, zur Verwendung in der Elektronik dotiert38180010dotiertes Siliciumfrei38180090anderefrei38190000Flüssigkeiten für hydraulische Bremsen und andere zubereitete Flüssigkeiten für hydraulische Kraftübertragung, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von weniger als 70 GHT6,538200000Zubereitete Gefrierschutzmittel und zubereitete Flüssigkeiten zum Enteisen6,538210000Zubereitete Nährsubstrate zum Züchten und Erhalten von Mikroorganismen (einschließlich Viren und dergleichen) oder pflanzlichen, menschlichen oder tierischen Zellen538220000Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger und zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenzien, auch auf einem Träger, ausgenommen Waren der Position 3002 oder 3006; zertifizierte Referenzmaterialienfrei3823Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkoholetechnische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination38231100Stearinsäure5,138231200Ölsäure4,538231300Tallölfettsäuren2,9382319andere38231910destillierte Fettsäuren2,938231930Destillationsfettsäuren2,938231990andere2,938237000technische Fettalkohole3,83824Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen38241000zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne6,538243000nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt5,338244000zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton6,5382450Mörtel und Beton, nicht feuerfest38245010Frischbeton6,538245090anderer6,5382460Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905 44in wässriger Lösung38246011mit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol7,7 + 16,1 €/100 kg/net38246019anderer9,6 + 37,8 €/100 kg/net(72)anderer38246091mit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol7,7 + 23 €/100 kg/net38246099anderer9,6 + 53,7 €/100 kg/net(72)Mischungen, die halogenierte Derivate von Methan, Ethan oder Propan enthalten38247100perhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (CFK) enthaltend, auch teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (HCFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) oder teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) enthaltend6,538247200Bromchlordifluormethan, Bromtrifluormethan oder Dibromtetrafluorethan enthaltend6,538247300teilhalogenierte Bromfluorkohlenwasserstoffe (HBFKW) enthaltend6,538247400teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (HCFKW) enthaltend, auch perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) oder teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW), jedoch keine perhalogenierten Chlorfluorkohlenwasserstoffe (CFK) enthaltend6,538247500Tetrachlorkohlenstoff enthaltend6,5382476001,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform) enthaltend6,538247700Brommethan (Methylbromid) oder Bromchlormethan enthaltend6,538247800perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) oder teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) enthaltend, jedoch keine perhalogenierten Chlorfluorkohlenstoffe (CFK) oder teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (HCFKW) enthaltend6,538247900andere6,5Mischungen und Zubereitungen, die Oxiran (Ethylenoxid), polybromierte Biphenyle (PBB), polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat enthalten38248100Oxiran (Ethylenoxid) enthaltend6,538248200polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltend6,538248300Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat enthaltend6,5382490andere38249010Petroleumsulfonate, ausgenommen solche des Ammoniums, der Alkalimetalle oder der Ethanolamine; thiophenhaltige Sulfosäuren von Öl aus bituminösen Mineralien und ihre Salze5,738249015Ionenaustauscher6,538249020Absorbentien zum Vervollständigen des Vakuums in elektrischen Röhren638249025Pyrolignite (z. B. Calciumpyrolignit); rohes Calciumtartrat; rohes Calciumcitrat5,138249030Naphthensäuren, ihre wasserunlöslichen Salze und ihre Ester3,2andere38249045Kesselsteinverhütungsmittel und dergleichen6,538249050Zubereitungen für die Galvanotechnik6,538249055Mischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe)6,538249058Nikotinpflaster (transdermal) zur Unterstützung bei der RaucherentwöhnungfreiErzeugnisse und Zubereitungen zu pharmazeutischen oder chirurgischen Zwecken38249061Zwischenerzeugnisse der Antibiotikagewinnung, erhalten aus der Fermentation von Streptomyces tenebrarius, auch getrocknet, zum Herstellen von Arzneiwaren der Position 3004 für die Humanmedizin(12)frei38249062Zwischenerzeugnisse aus der Gewinnung von Salzen des Monensinsfrei38249064andere6,538249065Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition 3824 10 00)6,538249070Flammschutz-, Wasserschutzmittel und ähnliche Zubereitungen für den Schutz von Bauwerken6,5andere38249075Lithium-Niobat-Scheiben, nicht dotiertfrei38249080Mischung von Aminen aus dimerisierten Fettsäuren, mit einem mittleren Molekulargewicht von 520 bis 550frei382490853-(1-Ethyl-1-methylpropyl)isoxazol-5-ylamin, in Toluol gelöstfrei38249087Mischungen, hauptsächlich bestehend aus (5-Ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2-dioxaphosphinan-5-yl)methyl-methyl-methylphosphonat und Bis[(5-ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2-dioxaphosphinan-5-yl)methyl] methylphosphonat, und Mischungen, hauptsächlich bestehend aus Dimethylmethylphosphonat, Oxiran und Diphosphorpentaoxid6,5chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen38249092in flüssiger Form bei 20 °C6,538249093andere6,538249096andere6,53825Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Siedlungsabfälle; Klärschlamm; andere in Anmerkung 6 zu diesem Kapitel genannte Abfälle38251000Siedlungsabfälle6,538252000Klärschlamm6,538253000klinische Abfälle6,5Abfälle von organischen Lösemitteln38254100halogeniert6,538254900andere6,538255000Abfälle von flüssigen Abbeizmitteln für Metalle, Hydraulikflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten und Gefrierschutzflüssigkeiten6,5andere Abfälle der chemischen Industrie oder verwandter Industrien38256100überwiegend organische Bestandteile enthaltend6,538256900andere6,5382590andere38259010alkalische Eisenoxide (Gasreinigungsmasse)538259090andere6,5382600Biodiesel und Biodieselmischungen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Materialien von weniger als 70 GHT38260010Fettsäuremonoalkylester, mit einem Gehalt an Estern von 96,5 % vol oder mehr (FAMAE)6,538260090andere6,5

ABSCHNITT VII

Anmerkungen

1.
Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile:

a)
ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden,
b)
zusammen gestellt werden und
c)
entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.

2.
Mit Ausnahme der Waren der Position 3918 oder 3919 sind Kunststoffe, Kautschuk und Waren daraus, mit Motiven, Buchstaben oder bildlichen Darstellungen bedruckt, die im Hinblick auf den eigentlichen (ursprünglichen) Gebrauch der Waren nicht nur nebensächlich sind, dem Kapitel 49 zuzuweisen.

KAPITEL 39

Anmerkungen

1.
Als „Kunststoffe” gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt.

Der Begriff „Kunststoffe” umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.

2.
Zu Kapitel 39 gehören nicht:

a)
zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403;
b)
Wachse der Position 2712 oder 3404;
c)
isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29);
d)
Heparin oder seine Salze (Position 3001);
e)
Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212;
f)
organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402;
g)
Schmelzharze und Harzester (Position 3806);
h)
zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811);
ij)
zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819);
k)
Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822);
l)
synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus;
m)
Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202;
n)
Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46;
o)
Wandverkleidungen der Position 4814;
p)
Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus);
q)
Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile, Kopfbedeckungen und Teile davon, Regenschirme, Sonnenschirme, Spazierstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon);
r)
Fantasieschmuck der Position 7117;
s)
Waren des Abschnitts XVI (Maschinen und Apparate, elektrotechnische Waren);
t)
Teile von Beförderungsmitteln des Abschnitts XVII;
u)
Waren des Kapitels 90 (z. B. optische Elemente, Brillenfassungen, Zeicheninstrumente);
v)
Waren des Kapitels 91 (z. B. Gehäuse für Uhren und andere Uhrmacherwaren);
w)
Waren des Kapitels 92 (z. B. Musikinstrumente und Teile davon);
x)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper, Reklameleuchten, vorgefertigte Gebäude);
y)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
z)
Waren des Kapitels 96 (z. B. Bürsten, Knöpfe, Reißverschlüsse, Kämme, Mundstücke und Rohre für Tabakpfeifen, Zigarettenspitzen oder dergleichen, Teile von Isolierflaschen, Kugelschreiber, Füllhalter, Drehbleistifte).

3.
Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien:

a)
flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902);
b)
niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911);
c)
andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten;
d)
Silicone (Position 3910);
e)
Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.

4.
Als „Copolymere” gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt.

Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen.

Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.

5.
Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.
6.
Als „Primärformen” im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen:

a)
Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen;
b)
Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.

7.
Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).
8.
Als „Rohre und Schläuche” im Sinne der Position 3917 gelten Hohlprodukte, die Halb- oder Fertigerzeugnisse sind (z. B. gerippte Gartenschläuche, perforierte Rohre), wie sie üblicherweise zum Leiten, Befördern und Verteilen von Gasen oder Flüssigkeiten dienen. Diese Bezeichnungen erfassen auch schlauchförmige Wursthüllen und andere flachliegende Rohre und Schläuche. Mit Ausnahme der letztgenannten Erzeugnisse gelten jedoch solche mit einem anderen als runden, ovalen, rechteckigen (mit einer Länge von nicht mehr als dem 1,5fachen der Breite) oder ein regelmäßiges Vieleck aufweisenden Innenquerschnitt als Profile und nicht als Rohre oder Schläuche.
9.
Als „Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen” im Sinne der Position 3918 gelten zur Verschönerung von Wänden oder Decken geeignete Erzeugnisse in Rollen mit einer Breite von 45 cm oder mehr, die aus dauerhaft auf einem Träger aus anderen Stoffen als Papier befestigtem Kunststoff bestehen und deren Kunststoffschicht (auf der Schauseite) gemasert, geprägt, farbig gemustert, mit Motiven bedruckt oder anders verziert ist.
10.
Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen” im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
11.
Zu Position 3925 gehören nur die nachstehend aufgeführten Waren, soweit sie nicht in vorhergehenden Positionen des Teilkapitels II erfasst sind:

a)
Sammelbehälter, Tanks (einschließlich Klärtanks), Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l;
b)
Bauelemente, wie sie z. B. zum Herstellen von Fußböden, Mauern, Trennwänden, Decken und Bedachungen verwendet werden;
c)
Regenrinnen und deren Zubehör;
d)
Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen;
e)
Geländer, Zäune und ähnliche Absperrungen;
f)
Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und deren Teile und Zubehör;
g)
große Regale, zur Montage und zum festen Einbau z. B. in Läden, Werkstätten oder Lagerräumen bestimmt;
h)
architektonische Ornamente, z. B. Kannelierungen, Gewölbe, Friese;
ij)
Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen, z. B. Knöpfe, Griffe, Haken, Konsolen, Handtuchhalter, Schalterplatten und andere Abdeckplatten.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind Polymere (einschließlich Copolymere) und chemisch modifizierte Polymere gemäß den folgenden Regeln einzureihen:

a)
Besteht eine Unterposition „andere” in derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen, gilt Folgendes:

1)
Die dem Namen eines spezifischen Polymers in der Warenbezeichnung einer Unterposition angefügte Vorsilbe „Poly” (z. B. Polyethylen oder Polyamid-6,6) bedeutet, dass die konstitutionelle Monomereinheit oder konstitutionellen Monomereinheiten des namentlich genannten Polymers zusammengenommen 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beitragen müssen.
2)
Die in den Unterpositionen 3901 30, 3903 20, 3903 30 und 3904 30 genannten Copolymere sind diesen Unterpositionen zuzuweisen, wenn die Comonomereinheiten der genannten Copolymere 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beitragen.
3)
Chemisch modifizierte Polymere sind in die Unterposition „andere” einzureihen, vorausgesetzt, dass diese chemisch modifizierten Polymere nicht in einer anderen Unterposition genauer erfasst sind.
4)
Polymere, die nicht die in den vorstehenden Absätzen 1), 2) oder 3) vorgegebene Beschaffenheit aufweisen, sind innerhalb derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen in jene Unterposition einzureihen, die Polymere derjenigen Monomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Dabei sind konstitutionelle Monomereinheiten von Polymeren, die in dieselbe Unterposition fallen, zusammenzuziehen. Nur die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen sind miteinander zu vergleichen.

b)
Besteht keine Unterposition „andere” in derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen, so gilt Folgendes:

1)
Polymere sind der Unterposition zuzuweisen, die Polymere derjenigen Monomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Dabei sind konstitutionelle Monomereinheiten von Polymeren, die in dieselbe Unterposition fallen, zusammenzuziehen. Nur die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren derselben Gliederungsstufe sind miteinander zu vergleichen.
2)
Chemisch modifizierte Polymere sind der für das nicht modifizierte Polymer zutreffenden Unterposition zuzuweisen.

Polymergemische sind derselben Unterposition zuzuweisen wie die aus denselben Monomereinheiten im selben Mengenverhältnis erhaltenen Polymere.

2.
Im Sinne der Unterposition 3920 43 schließt der Begriff „Weichmacher” auch die Sekundärweichmacher ein.

Zusätzliche Anmerkung

1.
In das Kapitel 39 gehören mit Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon,

ob sie aus mit Zellkunststoff getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken (anderen als solchen der Position 5903), Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert sind oder

aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken, Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind,

sofern diese Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze oder Vliesstoffe nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 3 c) zu Kapitel 56 und Anmerkung 2 a) Ziffer 5) zu Kapitel 59).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere MaßeinheitI. PRIMÄRFORMEN3901Polymere des Ethylens, in Primärformen390110Polyethylen mit einer Dichte von weniger als 0,9439011010lineares Polyethylen6,539011090anderes6,5390120Polyethylen mit einer Dichte von 0,94 oder mehr39012010Polyethylen in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel, mit einer Dichte von 0,958 oder mehr bei 23 °C und einem Gehalt an:

Aluminium von 50 mg/kg oder weniger,

Calcium von 2 mg/kg oder weniger,

Chrom von 2 mg/kg oder weniger,

Eisen von 2 mg/kg oder weniger,

Nickel von 2 mg/kg oder weniger,

Titan von 2 mg/kg oder weniger, und

Vanadium von 8 mg/kg oder weniger,

zum Herstellen von chlorsulfoniertem Polyethylen(12)
frei
39012090anderes6,539013000Ethylen-Vinylacetat-Copolymere6,5390190andere39019030ionomeres Harz, bestehend aus einem Salz eines Ethylen-Isobutylacrylat-Methacrylsäure-Copolymers; A-B-A-Blockcopolymer aus Polystyrol, Ethylen-Butylen-Copolymer und Polystyrol, mit einem Gehalt an Styrol von 35 GHT oder weniger, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitelfrei39019090andere6,53902Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen39021000Polypropylen6,539022000Polyisobutylen6,539023000Propylen-Copolymere6,5390290andere39029010A-B-A-Blockcopolymer aus Polystyrol, Ethylen-Butylen-Copolymer und Polystyrol, mit einem Gehalt an Styrol von 35 GHT oder weniger, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitelfrei39029020Poly(1-buten), 1-Buten-Ethylen-Copolymer mit einem Gehalt an Ethylen von 10 GHT oder weniger, oder eine Mischung von Poly(1-buten) und Polyethylen und/oder Polypropylen, mit einem Gehalt an Polyethylen von 10 GHT oder weniger und/oder an Polypropylen von 25 GHT oder weniger, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitelfrei39029090andere6,53903Polymere des Styrols, in PrimärformenPolystyrol39031100expandierbar6,539031900anderes6,539032000Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN)6,539033000Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS)6,5390390andere39039010Copolymer, ausschließlich aus Styrol und Allylalkohol, mit einer Acetylzahl von 175 oder mehrfrei39039020bromiertes Polystyrol mit einem Gehalt an Brom von 58 GHT bis 71 GHT, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitelfrei39039090andere6,53904Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen39041000Poly(vinylchlorid), nicht mit anderen Stoffen gemischt6,5anderes Poly(vinylchlorid)39042100nicht weich gemacht6,539042200weich gemacht6,539043000Vinylchlorid-Vinylacetat-Copolymere6,539044000andere Copolymere des Vinylchlorids6,5390450Polymere des Vinylidenchlorids39045010Vinylidenchlorid-Acrylnitril-Copolymer in Form von expandierbaren Kügelchen mit einem Durchmesser von 4 Mikrometer bis 20 Mikrometerfrei39045090andere6,5fluorierte Polymere39046100Polytetrafluorethylen6,5390469andere39046910Poly(vinylfluorid) in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitelfrei39046920Fluorelastomere FKM6,539046980andere6,539049000andere6,53905Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in PrimärformenPoly(vinylacetat)39051200in wässriger Dispersion6,539051900anderes6,5Vinylacetat-Copolymere39052100in wässriger Dispersion6,539052900andere6,539053000Poly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend6,5andere39059100Copolymere6,5390599andere39059910Poly(vinylformal), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel, mit einem Molekulargewicht von 10 000 bis 40 000 und einem Gehalt an:

Acetylgruppen, berechnet als Vinylacetat, von 9,5 GHT bis 13 GHT und

Hydroxylgruppen, berechnet als Vinylalkohol, von 5 GHT bis 6,5 GHT

frei
39059990andere6,53906Acrylpolymere in Primärformen39061000Poly(methylmethacrylat)6,5390690andere39069010Poly[N-(3-hydroxyimino-1,1-dimethylbutyl)acrylamid]frei39069020Copolymer aus 2-Diisopropylaminoethylmethacrylat und Decylmethacrylat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Copolymer von 55 GHT oder mehrfrei39069030Copolymer aus Acrylsäure und 2-Ethylhexylacrylat, mit einem Gehalt an 2-Ethylhexylacrylat von 10 GHT bis 11 GHTfrei39069040Acrylnitril-Methylacrylat-Copolymer, modifiziert mit Polybutadien-Acrylnitril (NBR)frei39069050Polymerisationserzeugnis aus Acrylsäure und Alkylmethacrylat mit geringen Mengen anderer Monomere, zur Verwendung als Verdickungsmittel in Druckpasten für den Textildruck(12)frei39069060Copolymer aus Methylacrylat, Ethylen und einem Monomer, das eine austauschbare, nicht am Kettenende befindliche Carboxylgruppe enthält, mit einem Gehalt an Methylacrylat von 50 GHT oder mehr, auch mit Kieselerde vermischt539069090andere6,53907Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen39071000Polyacetale6,5390720andere PolyetherPolyetheralkohole39072011Polyethylenglykole6,539072020andere6,5andere39072091Copolymer aus 1-Chlor-2,3-epoxypropan und Ethylenoxidfrei39072099andere6,539073000Epoxidharze6,539074000Polycarbonate6,539075000Alkydharze6,5390760Poly(ethylenterephthalat)39076020mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr6,539076080anderes6,539077000Poly(milchsäure)6,5andere Polyester390791ungesättigt39079110flüssig6,539079190andere6,5390799andere39079910Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat)frei39079990andere6,53908Polyamide in Primärformen39081000Polyamid-6, -11, -12, -6,6, -6,9, -6,10 oder -6,126,539089000andere6,53909Aminoharze, Phenolharze und Polyurethane, in Primärformen39091000Harnstoffharze; Thioharnstoffharze6,539092000Melaminharze6,539093000andere Aminoharze6,539094000Phenolharze6,5390950Polyurethane39095010Polyurethan aus 2,2′-(tert-Butylimino)diethanol und 4,4′-Methylendicyclohexyldiisocyanat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 50 GHT oder mehrfrei39095090andere6,539100000Silicone in Primärformen6,53911Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen39111000Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene6,5391190andereKondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, auch chemisch modifiziert39119011Poly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylenisopropyliden-1,4-phenylen), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel3,539119013Poly(thio-1,4-phenylen)frei39119019andere6,5andere39119092Copolymer aus p-Kresol und Divinylbenzol, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 50 GHT oder mehr; hydrierte Copolymere aus Vinyltoluol und α-Methylstyrolfrei39119099andere6,53912Cellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in PrimärformenCelluloseacetate39121100nicht weich gemacht6,539121200weich gemacht6,5391220Cellulosenitrate (einschließlich Collodium)nicht weich gemacht39122011Collodium und Celloidin6,539122019andere639122090weich gemacht6,5Celluloseether39123100Carboxymethylcellulose und ihre Salze6,5391239andere39123920Hydroxypropylcellulosefrei39123985andere6,5391290andere39129010Celluloseester6,439129090andere6,53913Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen39131000Alginsäure, ihre Salze und Ester539139000andere6,539140000Ionenaustauscher auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913, in Primärformen6,5
II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE3915Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen39151000von Polymeren des Ethylens6,539152000von Polymeren des Styrols6,539153000von Polymeren des Vinylchlorids6,5391590von anderen Kunststoffen39159011von Polymeren des Propylens6,539159080andere6,53916Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen39161000aus Polymeren des Ethylens6,539162000aus Polymeren des Vinylchlorids6,5391690aus anderen Kunststoffen39169010aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert6,539169050aus Additionspolymerisationserzeugnissen6,539169090andere6,53917Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen391710Kunstdärme aus gehärteten Eiweißstoffen oder aus Cellulosekunststoffen39171010aus gehärteten Eiweißstoffen5,339171090aus Cellulosekunststoffen6,5Rohre und Schläuche, nicht biegsam391721aus Polymeren des Ethylens39172110nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet6,539172190andere6,5391722aus Polymeren des Propylens39172210nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet6,539172290andere6,5391723aus Polymeren des Vinylchlorids39172310nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet6,539172390andere6,539172900aus anderen Kunststoffen6,5andere Rohre und Schläuche39173100biegsame Rohre und Schläuche, die einem Druck von 27,6 MPa oder mehr standhalten6,539173200andere, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke6,539173300andere, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken6,539173900andere6,539174000Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke6,53918Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel391810aus Polymeren des Vinylchlorids39181010bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen6,5m239181090andere6,5m239189000aus anderen Kunststoffen6,5m23919Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen391910in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder wenigerBänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen39191012aus Poly(vinylchlorid) oder aus Polyethylen6,339191015aus Polypropylen6,339191019andere6,339191080andere6,539199000andere6,53920Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage392010aus Polymeren des Ethylensmit einer Dicke von 0,125 mm oder wenigeraus Polyethylen mit einer Dichte vonweniger als 0,9439201023Polyethylenfolien mit einer Dicke von 20 Mikrometer bis 40 Mikrometer, zum Herstellen von Fotoresist-Filmen für die Halbleiterfertigung oder für gedruckte Schaltungen(12)frei39201024Stretchfolien, nicht bedruckt6,539201025andere6,5392010280,94 oder mehr6,539201040andere6,5mit einer Dicke von mehr als 0,125 mm39201081synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von Cellulosefasern von 15 GHT oder weniger mit in Wasser gelöstem Poly(vinylalkohol) als Feuchthaltemittelfrei39201089andere6,5392020aus Polymeren des Propylensmit einer Dicke von 0,10 mm oder weniger39202021biaxial orientiert6,539202029andere6,539202080mit einer Dicke von mehr als 0,10 mm6,539203000aus Polymeren des Styrols6,5aus Polymeren des Vinylchlorids392043mit einem Gehalt an Weichmachern von 6 GHT oder mehr39204310mit einer Dicke von 1 mm oder weniger6,539204390mit einer Dicke von mehr als 1 mm6,5392049andere39204910mit einer Dicke von 1 mm oder weniger6,539204990mit einer Dicke von mehr als 1 mm6,5aus Acrylpolymeren39205100aus Poly(methylmethacrylat)6,5392059andere39205910Copolymer aus Acrylsäure- und Methacrylsäureestern, in Form von Folien mit einer Dicke von 150 Mikrometer oder wenigerfrei39205990andere6,5aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern39206100aus Polycarbonaten6,5392062aus Poly(ethylenterephthalat)mit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger39206212Folien aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von 72 Mikrometer bis 79 Mikrometer, zum Herstellen von flexiblen Magnetplatten(12); Folien aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von 100 Mikrometer bis 150 Mikrometer, zum Herstellen von Fotopolymer-Hochdruckplatten(12)frei39206219andere6,539206290mit einer Dicke von mehr als 0,35 mm6,539206300aus ungesättigten Polyestern6,539206900aus anderen Polyestern6,5aus Cellulose oder ihren chemischen Derivaten39207100aus regenerierter Cellulose6,5392073aus Celluloseacetaten39207310Filmunterlagen in Rollen oder Streifen6,339207380andere6,5392079aus anderen Cellulosederivaten39207910aus Vulkanfiber5,739207990andere6,5aus anderen Kunststoffen39209100aus Poly(vinylbutyral)6,139209200aus Polyamiden6,539209300aus Aminoharzen6,539209400aus Phenolharzen6,5392099aus anderen Kunststoffenaus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert39209921Polyimidfolien und -streifen, unbeschichtet oder nur mit Kunststoff beschichtetfrei39209928andere6,5aus Additionspolymerisationserzeugnissen39209952Folien aus Poly(vinylfluorid); biaxial orientierte Folien aus Poly(vinylalkohol) mit einem Gehalt an Poly(vinylalkohol) von 97 GHT oder mehr, unbeschichtet, mit einer Dicke von 1 mm oder wenigerfrei39209953Ionenaustauschermembranen aus fluorierten Kunststoffen, zur Verwendung in Chloralkali-Elektrolytzellen(12)frei39209959andere6,539209990andere6,53921Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffenaus Zellkunststoff39211100aus Polymeren des Styrols6,539211200aus Polymeren des Vinylchlorids6,5392113aus Polyurethanen39211310aus Weichschaum6,539211390andere6,539211400aus regenerierter Cellulose6,539211900aus anderen Kunststoffen6,5392190andereaus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert39219010aus Polyester6,539219030aus Phenolharzen6,5aus Aminoharzengeschichtet39219041Hochdruckschichtpressstoffe mit Dekorschicht auf einer oder auf beiden Seiten6,539219043andere6,539219049andere6,539219055andere6,539219060aus Additionspolymerisationserzeugnissen6,539219090andere6,53922Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Bidets, Klosettschüsseln, -sitze und -deckel, Spülkästen und ähnliche Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus Kunststoffen39221000Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken) und Waschbecken6,539222000Klosettsitze und -deckel6,539229000andere6,53923Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen39231000Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren6,5Säcke und Beutel (einschließlich Tüten)39232100aus Polymeren des Ethylens6,5392329aus anderen Kunststoffen39232910aus Poly(vinylchlorid)6,539232990andere6,5392330Ballons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren39233010mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger6,5p/st39233090mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l6,5p/st392340Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger39234010Spulen und ähnliche Unterlagen für fotografische und kinematografische Filme oder für Bänder, Filme und dergleichen der Position 85235,339234090andere6,5392350Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse39235010Verschluss- oder Flaschenkapseln6,539235090andere6,539239000andere6,53924Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen39241000Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch6,539249000andere6,53925Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen39251000Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l6,539252000Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen6,5p/st(78)39253000Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon6,5392590andere39259010Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen6,539259020Kabelkanäle für elektrische Leitungen6,539259080andere6,53926Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 391439261000Büro- oder Schulartikel6,539262000Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe)6,539263000Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen6,539264000Statuetten und andere Ziergegenstände6,5392690andere39269050Schmutzkörbe und ähnliche Abwassersiebe, für Kanalisationsabflüsse6,5andere39269092aus Folien hergestellt6,539269097andere6,5(79)

KAPITEL 40

Anmerkungen

1.
Als „Kautschuk” im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.
2.
Zu Kapitel 40 gehören nicht:

a)
Waren des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus);
b)
Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64;
c)
Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65;
d)
Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI;
e)
Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96;
f)
Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe zu Sportzwecken und Waren der Positionen 4011 bis 4013.

3.
Als „Primärformen” im Sinne der Positionen 4001 bis 4003 und 4005 gelten ausschließlich:

a)
Flüssigkeiten und Pasten (einschließlich Latex, auch vorvulkanisiert, sowie andere Dispersionen und Lösungen);
b)
unregelmäßige Blöcke, Stücke, Ballen, Pulver, Granulate, Krümel und ähnliche lose Formen.

4.
Als „synthetischer Kautschuk” im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 40 und der Position 4002 gelten:

a)
ungesättigte synthetische Stoffe, die durch Vulkanisation mit Schwefel irreversibel in nicht thermoplastische Stoffe umgewandelt werden können, welche bei einer Temperatur zwischen 18 °C und 29 °C eine Dehnung bis zum Dreifachen ihrer ursprünglichen Länge aushalten ohne zu reißen, und die sich nach einer Dehnung auf das Doppelte ihrer ursprünglichen Länge innerhalb von fünf Minuten auf das Eineinhalbfache ihrer ursprünglichen Länge zusammenziehen. Für die Durchführung dieser Prüfung dürfen Stoffe zugesetzt werden, die für die Vernetzung erforderlich sind, wie Vulkanisationsaktivatoren oder -beschleuniger; erlaubt ist auch die Anwesenheit solcher Stoffe, die in Anmerkung 5 B Ziffern 2) und 3) genannt sind. Dagegen ist die Anwesenheit anderer Stoffe, die für die Vernetzung nicht erforderlich sind, wie Streckmittel, Weichmacher und Füllstoffe, nicht erlaubt;
b)
Thioplaste (TM);
c)
Naturkautschuk, modifiziert durch Pfropfen oder Mischen mit Kunststoffen, depolymerisierter Naturkautschuk sowie Mischungen von ungesättigten synthetischen Stoffen mit gesättigten synthetischen Hochpolymeren, sofern diese Erzeugnisse den unter Buchstabe a) festgelegten Bedingungen der Vulkanisations-, der Dehnungs- und der Kontraktionsfähigkeit entsprechen.

5.
A)
Zu den Positionen 4001 und 4002 gehören nicht Kautschuk oder Mischungen von Kautschuken, denen vor oder nach der Koagulation zugesetzt worden sind:

1)
Vulkanisationsmittel, Vulkanisationsbeschleuniger, Vulkanisationsverzögerer, Vulkanisationsaktivatoren (ausgenommen solche, die zum Herstellen von vorvulkanisiertem Kautschuklatex zugefügt wurden);
2)
Pigmente oder andere Farbmittel, ausgenommen solche, die nur zur Kennzeichnung zugefügt wurden;
3)
Weichmacher oder Streckmittel (ausgenommen Mineralöl bei ölgestreckten Kautschuken), inerte oder aktive Füllstoffe, organische Lösemittel oder andere Stoffe, ausgenommen Waren, die nach Buchstabe B erlaubt sind;

B)
zu Position 4001 oder 4002 gehören auch Kautschuk oder Mischungen von Kautschuken, die die folgenden Stoffe enthalten, wenn der Kautschuk oder die Mischungen von Kautschuken ihren wesentlichen Charakter als Rohstoff behalten haben:

1)
Emulgiermittel und Mittel zum Verhindern des Zusammenklebens;
2)
geringe Mengen der Zersetzungsprodukte von Emulgiermitteln;
3)
sehr geringe Mengen von wärmeempfindlichen Stoffen (im Allgemeinen, um wärmeempfindlichen Kautschuklatex zu erhalten), kationischen grenzflächenaktiven Stoffen (im Allgemeinen, um elektropositiven Kautschuklatex zu erhalten), Antioxidantien, Koagulantien, Stoffen zum Zerkrümeln, kältebeständig machenden Stoffen, Peptisiermitteln, Konservierungsmitteln, Stabilisierungsmitteln, Mitteln zum Beeinflussen der Viskosität oder anderen Additiven für spezielle Zwecke.

6.
Als „Abfälle, Bruch und Schnitzel” im Sinne der Position 4004 gelten Abfälle, Altwaren und Schnitzel, die beim Herstellen oder Bearbeiten von Kautschuk oder von Kautschukwaren anfallen, und Waren aus Kautschuk, die als solche infolge Zerschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen endgültig unbrauchbar geworden sind.
7.
Zu Position 4008 gehören nichtumsponnene Fäden jeden Profils aus Weichkautschuk, deren größter Durchmesser mehr als 5 mm beträgt.
8.
Zu Position 4010 gehören auch Förderbänder und Treibriemen aus Geweben, die mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen sind, sowie solche, die unter Verwendung von mit Kautschuk getränkten oder bestrichenen Garnen oder Bindfäden aus Spinnstoffen hergestellt sind.
9.
Als „Platten, Blätter und Streifen” im Sinne der Positionen 4001, 4002, 4003, 4005 und 4008 gelten nur Platten, Blätter und Streifen sowie Blöcke von regelmäßiger Form, die nicht geschnitten sind oder die durch einfaches Schneiden eine quadratische oder rechteckige Form erhalten haben (auch wenn sie dadurch zu Fertigwaren geworden sind), die jedoch, abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung (z. B. Bedrucken), nicht weiter bearbeitet sind.

Stäbe, Stangen und Profile der Position 4008 dürfen auch auf bestimmte Längen zugeschnitten, jedoch — abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung — nicht weiter bearbeitet sein.

Zusätzliche Anmerkung

1.
In das Kapitel 40 gehören mit Zellkautschuk getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon,

ob sie aus mit Zellkautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken (anderen als solchen der Position 5906), Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert sind oder

aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken, Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert und anschließend mit Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind,

sofern diese Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze oder Vliesstoffe nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 3 c) zu Kapitel 56 und Anmerkung 4 letzter Absatz zu Kapitel 59).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit4001Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen40011000Latex von Naturkautschuk, auch vorvulkanisiertfreiNaturkautschuk in anderen Formen40012100geräucherte Blätter (smoked sheets)frei40012200technisch spezifizierter Naturkautschuk (TSNR)frei40012900anderefrei40013000Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukartenfrei4002Synthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen dieser Position, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder StreifenStyrol-Butadien-Kautschuk (SBR); carboxylierter Styrol-Butadien-Kautschuk (XSBR)40021100Latexfrei400219andere40021910Styrol-Butadien-Kautschuk, durch Emulsionspolymerisation hergestellt (E-SBR), in Ballenfrei40021920Styrol-Butadien-Styrol-Blockcopolymere, durch Lösungspolymerisation hergestellt (SBS, thermoplastische Elastomere), in Granulaten, Krümeln oder Pulverformfrei40021930Styrol-Butadien-Kautschuk, durch Lösungspolymerisation hergestellt (S-SBR), in Ballenfrei40021990anderefrei40022000Butadien-Kautschuk (BR)freiButylkautschuk (IIR); Chlorbutylkautschuk und Brombutylkautschuk (CIIR oder BIIR)40023100Butylkautschuk (IIR)frei40023900anderefreiChloropren (Chlorbutadien)-Kautschuk (CR)40024100Latexfrei40024900anderefreiAcrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR)40025100Latexfrei40025900anderefrei40026000Isopren-Kautschuk (IR)frei40027000Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymer-Kautschuk, nicht konjugiert (EPDM)frei40028000Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen dieser Positionfreiandere40029100Latexfrei400299andere40029910durch Zusatz von Kunststoffen modifizierte Erzeugnisse2,940029990anderefrei40030000Regenerierter Kautschuk in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifenfrei40040000Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinertfrei4005Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen40051000Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxidfrei40052000Lösungen; Dispersionen, ausgenommen solche der Unterposition 4005 10freiandere40059100Platten, Blätter und Streifenfrei40059900anderefrei4006Andere Formen (z. B. Stäbe, Stangen, Rohre, Profile) und Waren (z. B. Scheiben, Ringe), aus nicht vulkanisiertem Kautschuk40061000Rohlaufprofilefrei40069000anderefrei40070000Fäden und Schnüre, aus vulkanisiertem Kautschuk34008Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschukaus Zellkautschuk40081100Platten, Blätter und Streifen340081900andere2,9aus Vollkautschuk400821Platten, Blätter und Streifen40082110Bodenbelag und Fußmatten3m240082190andere340082900andere2,94009Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, auch mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken (z. B. Nippel, Bögen)weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen40091100ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke340091200mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken3ausschließlich mit Metall verstärkt oder in Verbindung mit Metall40092100ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke340092200mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken3ausschließlich mit Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit Spinnstoffen40093100ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke340093200mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken3mit anderen Stoffen verstärkt oder in Verbindung mit anderen Stoffen40094100ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke340094200mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken34010Förderbänder und Treibriemen, aus vulkanisiertem KautschukFörderbänder40101100nur mit Metall verstärkt6,540101200nur mit textilen Spinnstoffen verstärkt6,540101900andere6,5Treibriemen40103100endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis 180 cm6,540103200endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), andere als V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis 180 cm6,540103300endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 180 cm bis 240 cm6,540103400endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), andere als V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 180 cm bis 240 cm6,540103500endlose Synchrontreibriemen (Zahnriemen) mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis 150 cm6,540103600endlose Synchrontreibriemen (Zahnriemen) mit einem äußeren Umfang von mehr als 150 cm bis 198 cm6,540103900andere6,54011Luftreifen aus Kautschuk, neu40111000von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art4,5p/st401120von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art40112010mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger4,5p/st40112090mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 1214,5p/st40113000von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art4,5p/st40114000von der für Motorräder und Motorroller verwendeten Art4,5p/st40115000von der für Fahrräder verwendeten Art4p/standere, mit Stollenprofil, Winkelprofil und ähnlichen Profilen40116100von der für Maschinen und Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Art4p/st40116200von der für Maschinen und Fahrzeuge im Hoch- und Tiefbau verwendeten Art, mit einem Felgendurchmesser von 61 cm oder weniger4p/st40116300von der für Maschinen und Fahrzeuge im Hoch- und Tiefbau verwendeten Art, mit einem Felgendurchmesser von mehr als 61 cm4p/st40116900andere4p/standere40119200von der für Maschinen und Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Art4p/st40119300von der für Maschinen und Fahrzeuge im Hoch- und Tiefbau verwendeten Art, mit einem Felgendurchmesser von 61 cm oder weniger4p/st40119400von der für Maschinen und Fahrzeuge im Hoch- und Tiefbau verwendeten Art, mit einem Felgendurchmesser von mehr als 61 cm4p/st40119900andere4p/st4012Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus KautschukLuftreifen, runderneuert40121100von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art4,5p/st40121200von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art4,5p/st40121300von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art4,5p/st40121900andere4,5p/st40122000Luftreifen, gebraucht4,5p/st401290andere40129020Voll- oder Hohlkammerreifen2,540129030Überreifen2,540129090Felgenbänder44013Luftschläuche aus Kautschuk40131000von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen), Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art4p/st40132000von der für Fahrräder verwendeten Art4p/st40139000andere4p/st4014Waren zu hygienischen oder medizinischen Zwecken (einschließlich Sauger), aus Weichkautschuk, auch in Verbindung mit Hartkautschukteilen40141000Präservativefrei40149000anderefrei4015Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus WeichkautschukFingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe40151100für chirurgische Zwecke2pa40151900andere2,7pa40159000andere54016Andere Waren aus Weichkautschuk40161000aus Zellkautschuk3,5andere40169100Bodenbeläge und Fußmatten2,540169200Radiergummi2,540169300Dichtungen2,540169400Fender, auch aufblasbar2,540169500andere aufblasbare Waren2,5401699anderefür Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 870540169952Gummi-Metall-Teile2,540169957andere2,5andere40169991Gummi-Metall-Teile2,540169997andere2,540170000Hartkautschuk (z. B. Ebonit) in allen Formen, einschließlich Abfälle und Bruch; Waren aus Hartkautschukfrei

ABSCHNITT VIII

KAPITEL 41

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 41 gehören nicht:

a)
Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle (Position 0511);
b)
Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701);
c)
nicht enthaarte, rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43). Jedoch gehören zu Kapitel 41 rohe, nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern oder Kälbern (auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schafen oder Lämmern (ausgenommen Felle von so genannten Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- und ähnlichen Lämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder Zickeln (ausgenommen Felle von Ziegen oder Zickeln aus dem Jemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von Schweinen (einschließlich Pekaris), von Gämsen, Gazellen, Kamelen (einschließlich Dromedaren), Rentieren, Elchen, Hirschen, Rehen oder Hunden.

2.
A)
Zu den Positionen 4104 bis 4106 gehören nicht Häute und Felle, die einem reversiblen Gerb-(einschließlich Vorgerbungs-)prozess unterzogen wurden (Positionen 4101 bis 4103, je nach Beschaffenheit).
B)
Im Sinne der Positionen 4104 bis 4106 umfasst der Begriff „in trockenem Zustand (crust)” Häute und Felle, die vor dem Trocknen nachgegerbt, gefärbt oder gefettet (zugerichtet) worden sind.
3.
Der Begriff „rekonstituiertes Leder” umfasst in allen Teilen der Nomenklatur nur Stoffe der in Position 4115 erfassten Art.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit4101Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten410120ganze Häute und Felle, ungespalten, mit einem Stückgewicht von 8 kg oder weniger, wenn sie nur getrocknet, von 10 kg oder weniger, wenn sie trocken gesalzen, oder von 16 kg oder weniger, wenn sie frisch, nass gesalzen oder anders konserviert sind41012010frischfreip/st41012030nass gesalzenfreip/st41012050getrocknet oder trocken gesalzenfreip/st41012080anderefreip/st410150ganze Häute und Felle, mit einem Stückgewicht von mehr als 16 kg41015010frischfreip/st41015030nass gesalzenfreip/st41015050getrocknet oder trocken gesalzenfreip/st41015090anderefreip/st41019000andere, einschließlich Croupons, Halbcroupons und Bauchstückefrei4102Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkung 1 c zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind410210nicht enthaart41021010von Lämmernfreip/st41021090anderefreip/stenthaart41022100gepickeltfreip/st41022900anderefreip/st4103Andere rohe Häute und Felle (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkungen 1 b und 1 c zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind41032000von Kriechtierenfreip/st41033000von Schweinenfreip/st41039000anderefrei4104Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtetin nassem Zustand (einschließlich wet-blue)410411Vollleder, ungespalten; Narbenspalt41041110ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder wenigerfreip/standerevon Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)41041151ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m2freip/st41041159anderefreip/st41041190andere5,5p/st410419andere41041910ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder wenigerfreip/standerevon Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)41041951ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m2freip/st41041959anderefreip/st41041990andere5,5p/stin getrocknetem Zustand (crust)410441Vollleder, ungespalten; Narbenspaltganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger41044111indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbarfreip/st41044119andere6,5p/standerevon Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)41044151ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m26,5p/st41044159andere6,5p/st41044190andere5,5p/st410449andereganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger41044911indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbarfreip/st41044919andere6,5p/standerevon Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)41044951ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m26,5p/st41044959andere6,5p/st41044990andere5,5p/st4105Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet41051000in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)2p/st410530in getrocknetem Zustand (crust)41053010von indischen Metis, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbarfreip/st41053090andere2p/st4106Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtetvon Ziegen oder Zickeln41062100in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)2p/st410622in getrocknetem Zustand (crust)41062210von indischen Ziegen, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbarfreip/st41062290andere2p/stvon Schweinen41063100in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)2p/st41063200in getrocknetem Zustand (crust)2p/st410640von Kriechtieren41064010pflanzlich vorgegerbtfreip/st41064090andere2p/stvon anderen Tieren41069100in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)241069200in getrocknetem Zustand (crust)2p/st4107Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114ganze Häute und Felle410711Vollleder, ungespaltenvon Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger41071111Boxcalf6,5m241071119anderes6,5m241071190anderes6,5m2410712Narbenspaltvon Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger41071211Boxcalf6,5m241071219anderes6,5m2anderes41071291Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)5,5m241071299Rossleder und Leder von anderen Einhufern6,5m2410719anderes41071910von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger6,5m241071990anderes6,5m2anderes, einschließlich Flanken410791Vollleder, ungespalten41079110Sohlenleder6,541079190anderes6,5m2410792Narbenspalt41079210von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)5,5m241079290Rossleder und Leder von anderen Einhufern6,5m2410799anderes41079910Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)6,5m241079990Rossleder und Leder von anderen Einhufern6,5m2410841094110411141120000Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 41143,5m24113Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 411441131000von Ziegen oder Zickeln3,5m241132000von Schweinen2m241133000von Kriechtieren2m241139000von anderen Tieren2m24114Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder411410Sämischleder (einschließlich Neusämischleder)41141010von Schafen oder Lämmern2,5p/st41141090von anderen Tieren2,5p/st41142000Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder2,5m24115Rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen; Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl41151000rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen2,541152000Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehlfrei

KAPITEL 42

Anmerkungen

1.
Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder” auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder.
2.
Zu Kapitel 42 gehören nicht:

a)
steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006);
b)
Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), mit Futter aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen (Position 4303 oder 4304);
c)
konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608;
d)
Waren des Kapitels 64;
e)
Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;
f)
Peitschen, Reitpeitschen und andere Waren der Position 6602;
g)
Manschettenknöpfe, Armbänder und anderer Fantasieschmuck (Position 7117);
h)
Zubehör und Ausstattung für Sattlerwaren (z. B. Gebisse, Steigbügel, Schnallen), gesondert gestellt (im Allgemeinen Abschnitt XV);
ij)
Saiten für Musikinstrumente, Felle für Trommeln und für ähnliche Instrumente sowie andere Teile von Musikinstrumenten (Position 9209);
k)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper);
l)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m)
Knöpfe, Druckknöpfe, Knopfformen und andere Teile von Knöpfen und Druckknöpfen, Knopfrohlinge, der Position 9606.

3.
A)
In Ergänzung der vorstehenden Anmerkung 2 gehören zu Position 4202 nicht:

a)
Einkaufstaschen, mit Griffen, aus Kunststofffolie, auch bedruckt, für eine längere Verwendung nicht vorgesehen (Position 3923);
b)
Waren aus Flechtstoffen (Position 4602).

B)
Waren der Positionen 4202 und 4203 mit Teilen aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) bleiben auch dann in diesen Positionen eingereiht, selbst wenn diese Teile mehr als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten darstellen, vorausgesetzt, diese Teile verleihen den Waren nicht ihren wesentlichen Charakter. Wenn die Teile jedoch den Waren ihren wesentlichen Charakter verleihen, sind die Waren in Kapitel 71 einzureihen.
4.
Im Sinne der Position 4203 gelten als „Kleidung und Bekleidungszubehör” insbesondere Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe (einschließlich solche für Sport- und Schutzzwecke), Schürzen und andere Schutzkleidung für alle Berufe, Hosenträger, Gürtel, Koppel aller Art, Schulterriemen, Handgelenkbänder, ausgenommen Uhrarmbänder (Position 9113).

Zusätzliche Anmerkung

1.
Der Begriff „Außenseite” im Sinne der Unterpositionen der Position 4202 bezeichnet den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses, selbst wenn es sich bei diesem Stoff um die äußere Lage eines Verbundstoffes handelt, der das Außenmaterial des Behältnisses bildet.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit42010000Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art2,74202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogenReisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse420211mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder42021110Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse3p/st42021190andere3420212mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffenaus Kunststofffolien42021211Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse9,7p/st42021219andere9,742021250aus formgepresstem Kunststoff5,2aus anderen Stoffen, einschließlich Vulkanfiber42021291Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse3,7p/st42021299andere3,7420219andere42021910aus Aluminium5,742021990aus anderen Stoffen3,7Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff42022100mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder3p/st420222mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen42022210aus Kunststofffolien9,7p/st42022290aus Spinnstoffen3,7p/st42022900andere3,7p/stTaschen- oder Handtaschenartikel42023100mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder3420232mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen42023210aus Kunststofffolien9,742023290aus Spinnstoffen3,742023900andere3,7andere420291mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder42029110Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel342029180andere3420292mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffenaus Kunststofffolien42029211Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel9,742029215Behältnisse für Musikinstrumente6,742029219andere9,7aus Spinnstoffen42029291Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel2,742029298andere2,742029900andere3,74203Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder42031000Kleidung4Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe42032100Spezialsporthandschuhe9pa420329andere42032910Schutzhandschuhe für alle Berufe9pa42032990andere7pa42033000Gürtel, Koppel und Schulterriemen542034000anderes Bekleidungszubehör54204420500Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Lederzu technischen Zwecken42050011Treibriemen und Förderbänder242050019andere342050090andere2,542060000Waren aus Därmen, Goldschlägerhäutchen, Blasen oder Sehnen1,7

KAPITEL 43

Anmerkungen

1.
Als „Pelzfelle” im Sinne der Nomenklatur gelten, abgesehen von den rohen Pelzfellen der Position 4301, die mit dem Haarkleid gegerbten oder zugerichteten Häute und Felle von Tieren aller Art.
2.
Zu Kapitel 43 gehören nicht:

a)
Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701, je nach Beschaffenheit);
b)
nicht enthaarte, rohe Häute und Felle des Kapitels 41 (siehe Anmerkung 1 Buchstabe c zu Kapitel 41);
c)
Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, die aus Leder und Pelzfellen oder aus Leder und künstlichem Pelzwerk bestehen (Position 4203);
d)
Waren des Kapitels 64;
e)
Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;
f)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte).

3.
Zu Position 4303 gehören Pelzfelle oder Teile davon, die unter Zusatz anderer Stoffe zusammengesetzt worden sind, sowie Pelzfelle oder Teile davon, die zu Kleidung, Teilen davon oder zu Bekleidungszubehör oder anderen Waren zusammengenäht worden sind.
4.
Kleidung und Bekleidungszubehör aller Art (ausgenommen Waren der Anmerkung 2 zu Kapitel 43), mit Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk gefüttert, gehören je nach Beschaffenheit des Futters zu Position 4303 oder 4304. Das Gleiche gilt für Kleidung und Bekleidungszubehör, mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen.
5.
Als „künstliches Pelzwerk” im Sinne der Nomenklatur gelten Nachahmungen von Pelzfellen, die durch Aufkleben oder Aufnähen von Wolle, anderen Tierhaaren oder anderen Fasern auf Leder, Gewebe oder andere Stoffe hergestellt worden sind. Jedoch gelten Nachahmungen, die durch Weben oder Wirken hergestellt worden sind, nicht als „künstliches Pelzwerk” (im Allgemeinen Position 5801 oder 6001).
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit4301Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), ausgenommen rohe Häute und Felle der Position 4101, 4102 oder 410343011000von Nerzen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauenfreip/st43013000von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauenfreip/st43016000von Füchsen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauenfreip/st43018000andere Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauenfrei43019000Köpfe, Schwänze, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teilefrei4302Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt43021100von Nerzenfreip/st430219andere43021915von Bibern, Bisamratten oder Füchsenfreip/st43021935von Kaninchen oder Hasenfreip/stvon Hundsrobben oder Ohrenrobben43021941von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)2,2p/st43021949andere2,2p/stvon Schafen und Lämmern43021975von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmernfreip/st43021980andere2,2p/st43021999andere2,243022000Köpfe, Schwänze, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste, nicht zusammengesetztfrei430230ganze Pelzfelle, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt43023010 „ausgelassene” Pelzfelle2,7andere43023025von Kaninchen oder Hasen2,2p/stvon Hundsrobben oder Ohrenrobben43023051von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)2,2p/st43023055andere2,2p/st43023099andere2,24303Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen430310Kleidung und Bekleidungszubehör43031010aus Pelzfellen von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)3,743031090andere3,743039000andere3,743040000Künstliches Pelzwerk und Waren daraus3,2

ABSCHNITT IX

KAPITEL 44

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 44 gehören nicht:

a)
Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211);
b)
Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401);
c)
Holz, in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404);
d)
Aktivkohle (Position 3802);
e)
Waren der Position 4202;
f)
Waren des Kapitels 46;
g)
Schuhe und Teile davon des Kapitels 64;
h)
Waren des Kapitels 66 (z. B. Regenschirme, Gehstöcke und Teile);
ij)
Waren der Position 6808;
k)
Fantasieschmuck der Position 7117;
l)
Waren der Abschnitte XVI und XVII (z. B. Maschinenteile, Kästen, Behältnisse, Gehäuse für Maschinen und Apparate sowie Stellmacherwaren);
m)
Waren des Abschnitts XVIII (z. B. Uhrengehäuse und Musikinstrumente sowie Teile davon);
n)
Waffenteile (Position 9305);
o)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
p)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
q)
Waren des Kapitels 96 (z. B. Tabakpfeifen und Teile davon, Knöpfe, Bleistifte), ausgenommen Stiele und Fassungen, aus Holz, für Waren der Position 9603;
r)
Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).

2.
„Verdichtetes Holz” im Sinne dieses Kapitels ist massives oder aus Lagen zusammengesetztes Holz, das chemisch oder physikalisch behandelt ist (bei Holz aus zusammengesetzten Lagen in stärkerem Maße als es für einen guten Zusammenhalt notwendig ist) und dessen Dichte, Härte und Widerstandsfähigkeit gegen mechanische, chemische oder elektrische Einflüsse hierdurch deutlich erhöht sind.
3.
Zu den Positionen 4414 bis 4421 gehören auch die entsprechenden Waren aus Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz, furniertem Holz oder ähnlichem aus Lagen bestehendem Holz oder verdichtetem Holz.
4.
Die Waren der Position 4410, 4411 oder 4412 können so bearbeitet sein, dass sie die für Waren der Position 4409 zugelassenen Profile erhalten haben, sie können gebogen, gewellt, perforiert, anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder geformt sein oder eine beliebige andere Bearbeitung erfahren haben, vorausgesetzt, sie verleiht ihnen nicht den Charakter von Waren anderer Positionen.
5.
Zu Position 4417 gehören nicht Werkzeuge, deren Klinge, Schneide, arbeitende Fläche oder sonstiger arbeitender Teil aus den in Anmerkung 1 zu Kapitel 82 genannten Stoffen besteht.
6.
Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 und gegenteiliger Bestimmungen ist jede Bezugnahme auf „Holz” in einer Position dieses Kapitels auch auf Bambus und andere holzige Stoffe anwendbar.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Als „Holzpellets” im Sinne der Unterposition 4401 31 gelten Nebenerzeugnisse, wie Splitter, Sägespäne oder Schnitzel aus der mechanischen Holzverarbeitungsindustrie, der Möbelindustrie oder anderen Holzverarbeitungen, die durch einfachen Druck oder Zugabe eines Bindemittelanteils von nicht mehr als 3 GHT agglomeriert worden sind. Diese Pellets sind zylindrisch, mit einem Durchmesser von 25 mm oder weniger und einer Länge von 100 mm oder weniger.
2.
Im Sinne der Unterpositionen 4403 41 bis 4403 49, 4407 21 bis 4407 29, 4408 31 bis 4408 39 und 4412 31 bezieht sich der Ausdruck „tropisches Holz” auf eine der nachstehend genannten Holzarten: Abura, Acajou d'Afrique, Afrormosia, Ako, Alan, Andiroba, Aningré, Avodiré, Azobé, Balau, Balsa, Bossé clair, Bossé foncé, Cativo, Cedro, Dabema, Dark Red Meranti, Dibétou, Doussié, Framiré, Freijo, Fromager, Fuma, Geronggang, Ilomba, Imbuia, Ipé, Iroko, Jaboty, Jelutong, Jequitiba, Jongkong, Kapur, Kempas, Keruing, Kosipo, Kotibé, Koto, Light Red Meranti, Limba, Louro, Maçaranduba, Mahogany, Makoré, Mandioqueira, Mansonia, Mengkulang, Meranti Bakau, Merawan, Merbau, Merpauh, Mersawa, Moabi, Niangon, Nyatoh, Obéché, Okoumé, Onzabili, Orey, Ovengkol, Ozigo, Padauk, Paldao, Palissandre de Guatemala, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Pau Amarelo, Pau Marfim, Pulai, Punah, Quaruba, Ramin, Sapelli, Saqui-Saqui, Sepetir, Sipo, Sucupira, Suren, Tauari, Teak, Tiama, Tola, Virola, White Lauan, White Meranti, White Seraya, Yellow Meranti.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als „Holzmehl” im Sinne der Position 4405 gilt Holzpulver, das mit einem Rückstand von 8 GHT oder weniger ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,63 mm passiert.
2.
Als „tropisches Holz” im Sinne der Unterpositionen 4414 00 10, 4418 10 10, 4418 20 10, 4419 00 10, 4420 10 11 und 4420 90 91 gelten folgende tropische Hölzer: Acajou d'Afrique, Alan, Azobé, Balsa, Dark Red Meranti, Dibétou, Ilomba, Imbuia, Iroko, Jelutong, Jongkong, Kapur, Keruing, Kempas, Light Red Meranti, Limba, Mahogany (Swietenia spp.), Makoré, Mansonia, Meranti Bakau, Merbau, Obéché, Okoumé, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Ramin, Sapelli, Sipo, Teak, Tiama, Virola, White Lauan, White Meranti, White Seraya und Yellow Meranti.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit4401Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst44011000Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen FormenfreiHolz in Form von Plättchen oder Schnitzeln44012100Nadelholzfrei44012200anderes HolzfreiSägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst44013100Holzpelletsfrei440139andere44013920zusammengepresst (z. B. Briketts)freiandere44013930Sägespänefrei44013980anderefrei4402Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammengepresst44021000aus Bambusfrei44029000anderefrei4403Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet44031000mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltfreim3440320anderes, von NadelholzFichtenholz von der Art Picea abies Karst. oder Tannenholz von der Art Abies alba Mill.44032011Sägerundholzfreim344032019anderesfreim3Kiefernholz von der Art Pinus sylvestris L.44032031Sägerundholzfreim344032039anderesfreim3anderes44032091Sägerundholzfreim344032099anderesfreim3anderes, von den in der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzern44034100Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakaufreim3440349anderes44034910Acajou d'Afrique, Iroko und Sapellifreim344034935Okoumé und Sipofreim344034995anderesfreim3anderes440391Eichenholz (Quercus spp.)44039110Sägerundholzfreim344039190anderesfreim3440392Buchenholz (Fagus spp.)44039210Sägerundholzfreim344039290anderesfreim3440399anderes44039910Pappelholzfreim344039930Eukalyptusholzfreim3Birkenholz44039951Sägerundholzfreim344039959anderesfreim344039995anderesfreim34404Holz für Fassreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, jedoch weder gedrechselt, gebogen noch anders bearbeitet, für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeuggriffe, Werkzeugstiele und dergleichen; Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen44041000Nadelholzfrei44042000anderes Holzfrei44050000Holzwolle; Holzmehlfrei4406Bahnschwellen aus Holz44061000nicht imprägniertfreim344069000anderefreim34407Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm440710Nadelholz44071015geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)freim3anderesgehobelt44071031Fichtenholz von der Art Picea abies Karst. oder Tannenholz von der Art Abies alba Mill.freim344071033Kiefernholz von der Art Pinus sylvestris L.freim344071038anderesfreim3anderes44071091Fichtenholz von der Art Picea abies Karst. oder Tannenholz von der Art Abies alba Mill.freim344071093Kiefernholz von der Art Pinus sylvestris L.freim344071098anderesfreim3von den in der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzern440721Mahogany (Swietenia spp.)44072110geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)4,9(80)m3anderes44072191gehobelt4(52)m344072199anderesfreim3440722Virola, Imbuia und Balsa44072210geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)4,9(80)m3anderes44072291gehobelt4(52)m344072299anderesfreim3440725Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau44072510an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)4,9(80)m3anderes44072530gehobelt4(52)m344072550geschliffen4,9(80)m344072590anderesfreim3440726White Lauan, White Meranti, White Seraya, Yellow Meranti und Alan44072610an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)4,9(80)m3anderes44072630gehobelt4(52)m344072650geschliffen4,9(80)m344072690anderesfreim3440727Sapelli44072710geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)4,9(80)m3anderes44072791gehobelt4(52)m344072799anderesfreim3440728Iroko44072810geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)4,9(80)m3anderes44072891gehobelt4(52)m344072899anderesfreim3440729anderes44072915an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)4,9(80)m3anderesAcajou d'Afrique, Azobé, Dibétou, Ilomba, Jelutong, Jongkong, Kapur, Kempas, Keruing, Limba, Makoré, Mansonia, Merbau, Obéché, Okoumé, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Ramin, Sipo, Teak und Tiamagehobelt44072920Palissandre de Para, Palissandre de Rio und Palissandre de Rose4,9(52)m344072925anderes4(52)m344072945geschliffen4,9(80)m344072960anderesfreim3anderes44072983gehobelt4(52)m344072985geschliffen4,9(80)m344072995anderesfreim3anderes440791Eichenholz (Quercus spp.)44079115geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)freim3anderesgehobelt44079131Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetztfreim244079139anderesfreim344079190anderesfreim344079200Buchenholz (Fagus spp.)freim3440793Ahornholz (Acer spp.)44079310gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)freim3anderes44079391geschliffen2,5m344079399anderesfreim3440794Kirschbaumholz (Prunus spp.)44079410gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)freim3anderes44079491geschliffen2,5m344079499anderesfreim3440795Eschenholz (Fraxinus spp.)44079510gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)freim3anderes44079591geschliffen2,5m344079599anderesfreim3440799anderes44079927gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)freim3anderes44079940geschliffen2,5m3anderes44079991Pappelholzfreim344079996von tropischen Hölzernfreim344079998anderesfreim34408Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter), Blätter für Sperrholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger440810Nadelholz44081015gehobelt; geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)3m3anderes44081091Brettchen zum Herstellen von Blei-, Kopier-, Farbstiften, Schiefergriffeln und anderen holzgefassten Stiften(12)freim344081098anderes4m3von den in der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzern440831Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau44083111an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)4,9m3anderes44083121gehobelt4m344083125geschliffen4,9m344083130anderes6m3440839anderesAcajou d'Afrique, Limba, Mahogany (Swietenia spp.), Obéché, Okoumé, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Sapelli, Sipo, Virola und White Lauan44083915geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)4,9m3anderes44083921gehobelt4m344083930anderes6m3anderes44083955gehobelt; geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)3m3anderes44083970Brettchen zum Herstellen von Blei-, Kopier-, Farbstiften, Schiefergriffeln und anderen holzgefassten Stiften(12)freim3anderes44083985mit einer Dicke von 1 mm oder weniger4m344083995mit einer Dicke von mehr als 1 mm4m3440890anderes44089015gehobelt; geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)3m3anderes44089035Brettchen zum Herstellen von Blei-, Kopier-, Farbstiften, Schiefergriffeln und anderen holzgefassten Stiften(12)freim3anderes44089085mit einer Dicke von 1 mm oder weniger4m344089095mit einer Dicke von mehr als 1 mm4m34409Holz (einschließlich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abgeschrägt, gefriest, gerundet oder in ähnlicher Weise bearbeitet), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden440910Nadelholz44091011Leisten für Rahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichenfreim44091018anderesfreianderes44092100Bambusfrei440929anderes44092910Leisten für Rahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichenfreimanderes44092991Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetztfreim244092999anderesfrei4410Spanplatten, „oriented strand board” -Platten (OSB) und ähnliche Platten (z. B. „waferboard” -Platten) aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestelltaus Holz441011Spanplatten44101110roh oder nur geschliffen7m344101130auf der Oberfläche mit Melamin imprägniertem Papier beschichtet7m344101150auf der Oberfläche mit Dekorplatten oder Dekorfolie aus Kunststoff beschichtet7m344101190andere7m3441012 „oriented strand board” -Platten (OSB)44101210roh oder nur geschliffen7m344101290andere7m344101900andere7m344109000andere7m34411Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestelltmitteldichte Faserplatten (MDF)441112mit einer Dicke von 5 mm oder weniger44111210weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet7m344111290andere7m3441113mit einer Dicke von mehr als 5 mm bis 9 mm44111310weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet7m344111390andere7m3441114mit einer Dicke von mehr als 9 mm44111410weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet7m344111490andere7m3andere441192mit einer Dichte von mehr als 0,8 g/cm344119210weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet7m344119290andere7m3441193mit einer Dichte von mehr als 0,5 g/cm3 bis 0,8 g/cm344119310weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet7m344119390andere7m3441194mit einer Dichte von 0,5 g/cm3 oder weniger44119410weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet7m344119490andere7m34412Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz44121000aus Bambus10m3anderes Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus) mit einer Dicke von 6 mm oder weniger441231mit mindestens einer äußeren Lage aus den in der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzern44123110aus Acajou d'Afrique, Dark Red Meranti, Light Red Meranti, Limba, Mahogany (Swietenia spp.), Obéché, Okoumé, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Sapelli, Sipo, Virola oder White Lauan10m344123190anderes7m3441232anderes, mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz44123210aus Ahorn, Birke, Buche, Eiche, Erle, Esche, gelbe Pappel, Hainbuche, Hickory, Kastanie, Kirschbaum, Linde, Nussbaum, Pappel, Platane, Robinie (falsche Akazie), Rosskastanie oder Ulme7m344123290anderes7m344123900anderes7(10)m3anderes441294mit Block-, Stab-, Stäbchen- oder Streifenholzmittellage44129410mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz10m344129490anderes6m3441299anderes44129930mindestens eine Spanplatte enthaltend6m3anderesmit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz44129940aus Ahorn, Birke, Buche, Eiche, Erle, Esche, gelbe Pappel, Hainbuche, Hickory, Kastanie, Kirschbaum, Linde, Nussbaum, Pappel, Platane, Robinie (falsche Akazie), Rosskastanie oder Ulme10m344129950anderes10m344129985anderes10(10)m344130000Verdichtetes Holz in Blöcken, Platten, Brettern oder Profilenfreim3441400Holzrahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichen44140010aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel5,1(80)44140090anderefrei4415Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz; Kabeltrommeln aus Holz; Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger, aus Holz; Palettenaufsatzwände aus Holz441510Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel; Kabeltrommeln44151010Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel444151090Kabeltrommeln3441520Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger; Palettenaufsatzwände44152020Flachpaletten; Palettenaufsatzwände3p/st44152090andere444160000Fässer, Tröge, Bottiche, Kübel und andere Böttcherwaren und Teile davon, aus Holz, einschließlich Fassstäbefrei44170000Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeugstiele, Fassungen, Stiele und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel, aus Holz; Schuhformen, Schuhleisten und Schuhspanner, aus Holzfrei4418Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Schindeln ( „shingles” und „shakes” ), aus Holz441810Fenster, Fenstertüren, Rahmen und Verkleidungen dafür44181010aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel3p/st(81)44181050aus Nadelholz3p/st(81)44181090andere3p/st(81)441820Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen und -schwellen44182010aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel6(82)p/st(83)44182050aus Nadelholzfreip/st(83)44182080anderefreip/st(83)44184000Verschalungen für Betonarbeitenfrei44185000Schindeln ( „shingles” und „shakes” )frei44186000Pfosten und Balkenfreizusammengesetzte Fußbodenplatten44187100für Mosaikfußböden3m244187200andere, mehrlagigfreim244187900anderefreim2441890andere44189010Lamellenholzfrei44189080anderefrei441900Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche44190010aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel3(18)44190090anderefrei4420Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, aus Holz; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz; Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94442010Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz44201011aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel6(82)44201019anderefrei442090andere44209010Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie)4m3andere44209091aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel6(82)44209099anderefrei4421Andere Waren aus Holz44211000Kleiderbügelfreip/st442190andere44219091aus Faserplatten4andere44219095Särgefreip/st44219097anderefrei

KAPITEL 45

Anmerkung

1.
Zu Kapitel 45 gehören nicht:

a)
Schuhe und Teile davon des Kapitels 64;
b)
Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;
c)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit4501Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet; Korkabfälle; Korkschrot und Korkmehl45011000Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtetfrei45019000andererfrei45020000Naturkork, entrindet, zwei- oder vierseitig grob zugerichtet oder in Würfeln, Platten, Blättern oder Streifen von quadratischer oder rechteckiger Form (einschließlich scharfkantige Rohlinge zum Herstellen von Stopfen)frei4503Waren aus Naturkork450310Stopfen45031010zylindrisch4,745031090andere4,745039000andere4,74504Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork450410Würfel, Quader, Platten, Blätter und Streifen; Fliesen in beliebiger Form; massive Zylinder, einschließlich ScheibenStopfen45041011für Schaumwein, auch mit Scheiben aus Naturkork4,745041019andere4,7andere45041091mit Bindemittel4,745041099andere4,7450490andere45049020Stopfen4,745049080andere4,7

KAPITEL 46

Anmerkungen

1.
Als „Flechtstoffe” im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderem pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54.
2.
Zu Kapitel 46 gehören nicht:

a)
Wandverkleidungen der Position 4814;
b)
Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten (Position 5607);
c)
Schuhe und Kopfbedeckungen oder Teile davon des Kapitels 64 oder 65;
d)
Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten, aus Korbgeflecht (Kapitel 87);
e)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper).

3.
„Parallel aneinander gefügte Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen” im Sinne der Position 4601 sind Waren aus Flechtstoffen, Geflechten und ähnlichen Waren, bei denen diese nebeneinander gelegt und durch Bindematerial, auch durch Garne aus Spinnstoffen, in Flächenform miteinander verbunden sind.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit4601Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte)Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen460121aus Bambus46012110aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen3,746012190andere2,2460122aus Rattan46012210aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen3,746012290andere2,2460129andere46012910aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen3,746012990andere2,2andere460192aus Bambus46019205Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbundenfreiandere46019210aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen3,746019290andere2,2460193aus Rattan46019305Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbundenfreiandere46019310aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen3,746019390andere2,2460194aus anderen pflanzlichen Stoffen46019405Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbundenfreiandere46019410aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen3,746019490andere2,2460199andere46019905Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden1,7andere46019910aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen4,746019990andere2,74602Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffaaus pflanzlichen Stoffen46021100aus Bambus3,746021200aus Rattan3,7460219andere46021910Flaschenhülsen aus Stroh1,746021990andere3,746029000andere4,7

ABSCHNITT X

KAPITEL 47

Anmerkung

1.
Als „chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen” im Sinne der Position 4702 gelten chemische Halbstoffe mit einem Anteil an unlöslichem Halbstoff von 92 GHT oder mehr bei Natron- oder Sulfatzellstoffen bzw. 88 GHT oder mehr bei Sulfitzellstoffen, nach einstündiger Lagerung in einer 18-prozentigen Natronlauge (NaOH) bei 20 °C und mit einem Aschegehalt von 0,15 GHT oder weniger (ausschließlich bei Sulfitzellstoffen).
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit470100Mechanische Halbstoffe aus Holz47010010thermo-mechanische Halbstoffe aus Holzfreikg 90 % sdt47010090anderefreikg 90 % sdt47020000Chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösenfreikg 90 % sdt4703Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösenungebleicht47031100aus Nadelholzfreikg 90 % sdt47031900aus anderem Holzfreikg 90 % sdthalbgebleicht oder gebleicht47032100aus Nadelholzfreikg 90 % sdt47032900aus anderem Holzfreikg 90 % sdt4704Chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösenungebleicht47041100aus Nadelholzfreikg 90 % sdt47041900aus anderem Holzfreikg 90 % sdthalbgebleicht oder gebleicht47042100aus Nadelholzfreikg 90 % sdt47042900aus anderem Holzfreikg 90 % sdt47050000Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem und chemischem Aufbereitungsverfahren hergestelltfreikg 90 % sdt4706Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen47061000aus Baumwoll-Lintersfrei47062000Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappefreikg 90 % sdt47063000andere, aus Bambusfreikg 90 % sdtandere47069100mechanisch aufbereitetfreikg 90 % sdt47069200chemisch aufbereitetfreikg 90 % sdt47069300gewonnen aus einer Kombination mechanischer und chemischer Aufbereitungfreikg 90 % sdt4707Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung47071000ungebleichte Kraftpapiere oder Kraftpappen oder Wellpapiere oder Wellpappenfrei47072000Papier oder Pappe, hauptsächlich aus gebleichten, nicht in der Masse gefärbten chemischen Halbstoffen hergestelltfrei470730Papier oder Pappe, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt (z. B. Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche Drucke)47073010alte und unverkaufte Zeitungen und Zeitschriften, Telefonbücher, Broschüren, Werbedrucke und Werbeschriftenfrei47073090anderefrei470790andere (einschließlich Abfälle und Ausschuss, unsortiert)47079010unsortiertfrei47079090sortiertfrei

KAPITEL 48

Anmerkungen

1.
Im Sinne dieses Kapitels schließt vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen die Bezugnahme auf „Papier” die Bezugnahme auf „Pappe” (ohne Rücksicht auf die Dicke oder das Quadratmetergewicht) ein.
2.
Zu Kapitel 48 gehören nicht:

a)
Waren des Kapitels 30;
b)
Prägefolien der Position 3212;
c)
parfümierte Papiere oder Schminkpapiere (Kapitel 33);
d)
Papier und Zellstoffwatte, getränkt, gestrichen oder überzogen mit Seife oder Reinigungsmitteln (Position 3401) oder mit Schuhcreme, Möbel- oder Bohnerwachs, Poliermitteln oder ähnlichen Zubereitungen (Position 3405);
e)
lichtempfindliche Papiere und Pappen der Positionen 3701 bis 3704;
f)
Papier, mit Diagnostik- oder Laborreagenzien getränkt (Position 3822);
g)
Papier oder Pappe enthaltende Schichtpressstoffe aus Kunststoff oder Erzeugnisse aus einer Lage Papier oder Pappe, gestrichen oder überzogen mit einer Lage Kunststoff, wenn die Dicke dieser Lage mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht, und Waren aus diesen Stoffen, ausgenommen Wandverkleidungen der Position 4814 (Kapitel 39);
h)
Waren der Position 4202 (z. B. Reiseartikel);
ij)
Waren des Kapitels 46 (Flechtwaren und Korbmacherwaren);
k)
Papiergarne und Spinnstoffwaren aus Papiergarnen (Abschnitt XI);
l)
Waren des Kapitels 64 oder 65;
m)
Schleifmittel, auf Papier oder Pappe aufgebracht (Position 6805), und Glimmer, auf Papier oder Pappe aufgebracht (Position 6814); mit Glimmerstaub überzogene Papiere und Pappen gehören jedoch zu diesem Kapitel;
n)
Folien und dünne Bänder aus Metall, auf Papier- oder Pappunterlage (im Allgemeinen Abschnitt XIV oder XV);
o)
Waren der Position 9209;
p)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte); oder
q)
Waren des Kapitels 96 (z. B. Knöpfe, hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder).

3.
Zu den Positionen 4801 bis 4805 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 7, auch Papiere und Pappen, durch Kalandern oder in anderer Weise geglättet, satiniert, geglänzt oder ähnlich ausgerüstet oder auch mit unechten Wasserzeichen oder einer Oberflächenleimung versehen, sowie Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in der Masse (nicht auf der Oberfläche) in beliebigem Verfahren gefärbt oder marmoriert. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die darüber hinaus bearbeitet sind, soweit die Position 4803 nicht etwas anderes vorschreibt.
4.
Als „Zeitungsdruckpapier” im Sinne dieses Kapitels gilt Papier, weder gestrichen noch überzogen, von der zum Druck von Zeitungen verwendeten Art, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Holzfasern von mindestens 50 GHT, nicht oder sehr schwach geleimt, mit einer Oberflächenrauigkeit nach Parker Print Surf (1 MPa) auf jeder Seite von mehr als 2,5 Mikrometer (Mikron) und mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g bis 65 g.
5.
Im Sinne der Position 4802 bezeichnen die Ausdrücke „Papier und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden” und „Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert” , Papiere und Pappen, die hauptsächlich aus gebleichtem Halbstoff hergestellt wurden oder aus Halbstoff, der in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde, und eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:

Papiere oder Pappen mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger haben:

a)
einen Gehalt an Fasern von 10 GHT oder mehr, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, und

1)
ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder
2)
sind in der Masse gefärbt oder

b)
einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT und

1)
ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder
2)
sind in der Masse gefärbt oder

c)
einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr oder
d)
einen Aschegehalt von mehr als 3 bis 8 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 % sowie einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger oder
e)
einen Aschegehalt von 3 GHT oder weniger, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr und einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger.

Papiere oder Pappen mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g:

a)
sind in der Masse gefärbt oder
b)
weisen einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr auf und haben

1)
eine Dicke von 225 Mikrometer (Mikron) oder weniger oder
2)
eine Dicke von mehr als 225 bis 508 Mikrometer (Mikron) und einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT oder

c)
weisen einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 % auf, haben eine Dicke von 254 Mikrometer (Mikron) oder weniger und einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT.

Zu Position 4802 gehören jedoch nicht Filterpapiere und -pappen (einschließlich Papiere für Teebeutel), Filzpapiere und -pappen.

6.
Als „Kraftpapier und Kraftpappe” im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr.
7.
Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
8.
Zu den Positionen 4801 und 4803 bis 4809 gehören nur Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern:

a)
in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm oder
b)
in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen.

9.
Als „Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen” im Sinne der Position 4814 gelten nur:

a)
Papiere in Rollen, mit einer Breite von 45 bis 160 cm, zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignet:

1)
genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise oberflächenverziert (z. B. mit Scherstaub), auch mit einer durchsichtigen Schutzschicht aus Kunststoff gestrichen oder überzogen;
2)
mit einer Oberfläche, die durch eingebettete Holz- oder Strohpartikel usw. gekörnt ist;
3)
auf der Schauseite mit einer Kunststoffschicht gestrichen oder überzogen, die genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert ist oder
4)
auf der Schauseite mit Flechtstoffen, auch in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, überzogen;

b)
Borten und Friese aus Papier, wie oben beschrieben bearbeitet, auch in Rollen, zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignet;
c)
Wandverkleidungen, aus Papier aus mehreren Bahnen bestehend, in Rollen oder Bogen, derart bedruckt, dass beim Anbringen auf der Wand eine Landschaft, ein Bild oder ein sonstiges Motiv entsteht.

Erzeugnisse mit Papier- oder Pappunterlage, die sich sowohl als Fußbodenbelag als auch als Wandverkleidung eignen, gehören zu Position 4823.

10.
Zu Position 4820 gehören nicht lose Bogen oder Karten, zugeschnitten, auch bedruckt, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert.
11.
Zu Position 4823 gehören insbesondere Papiere und Pappen, perforiert, für Jacquardvorrichtungen oder dergleichen sowie Spitzenpapier.
12.
Mit Ausnahme der Waren der Positionen 4814 und 4821 gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Waren aus diesen Stoffen, mit Aufdrucken oder Bildern, die im Hinblick auf ihre eigentliche Zweckbestimmung nicht nebensächlicher Art sind, zu Kapitel 49.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Als „Kraftliner” im Sinne der Unterpositionen 4804 11 und 4804 19 gelten maschinenglatte oder einseitig glatte Papiere und Pappen, in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Holz von 80 GHT oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 115 g und einer Berstfestigkeit nach Mullen, die den Werten in der nachstehenden Tabelle gleich ist oder die für alle anderen Gewichte den durch lineare Interpolation oder Extrapolation errechneten Werten entspricht.

Quadratmetergewicht (g/m2)Mindestwert der Berstfestigkeit nach Mullen (kPa)
115393
125417
200637
300824
400961

2.
Als „Kraftsackpapier” im Sinne der Unterpositionen 4804 21 und 4804 29 gelten maschinenglatte Papiere in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von 60 g bis 115 g, die einer der beiden nachstehend aufgeführten Voraussetzungen entsprechen:

a)
der Berstdruckindex nach Mullen muss 3,7 kPa·m2/g und der Dehnungsfaktor mehr als 4,5 % in der Querrichtung und mehr als 2 % in Maschinenrichtung betragen;
b)
die Mindestwerte des Durchreißwiderstands und der Bruchdehnung müssen den Werten der nachstehenden Tabelle gleich sein oder für alle anderen Gewichte den durch lineare Interpolation ermittelten Werten entsprechen:

Quadratmetergewicht (g/m2)Mindestwert des Durchreißwiderstands (mN)Mindestwert der Bruchdehnung (kN/m)
MaschinenrichtungMaschinenrichtung plus QuerrichtungQuerrichtungMaschinenrichtung plus Querrichtung
607001 5101,96,0
708301 7902,37,2
809652 0702,88,3
1001 2302 6353,710,6
1151 4253 0604,412,3

3.
Als „Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe” im Sinne der Unterposition 4805 11 gilt Papier in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an aus einer Kombination mechanischem und chemischem ungebleicht aufbereitetem Zellstoff aus Laubhölzern von 65 GHT oder mehr und einer Druckfestigkeit nach der CMT-Methode 30 (Corrugated Medium Test mit einer 30-minütigen Konditionierung) von mehr als 1,8 N/g/m2, bei relativer Luftfeuchte von 50 % und einer Temperatur von 23 °C.
4.
Zu Unterposition 4805 12 gehört Papier in Rollen, hauptsächlich hergestellt aus Halbstoff aus Stroh, der aus einer Kombination mechanischer und chemischer Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde, mit einem Quadratmetergewicht von 130 g oder mehr und einer Druckfestigkeit nach der CMT-Methode 30 (Corrugated Medium Test mit einer 30-minütigen Konditionierung) von mehr als 1,4 N/g/m2 bei relativer Luftfeuchte von 50 % und einer Temperatur von 23 °C.
5.
Zu den Unterpositionen 4805 24 und 4805 25 gehören Papiere und Pappen, die ausschließlich oder hauptsächlich aus Halbstoff aus wiederaufbereitetem Papier oder wiederaufbereiteter Pappe (Abfälle und Ausschuss) gewonnen wurden. Testliner kann auch eine Außenlage aus gefärbtem Papier aus gebleichtem nicht wiederaufbereitetem Halbstoff aufweisen. Die Erzeugnisse haben einen Berstdruck nach Mullen von 2 kPa·m2/g oder mehr.
6.
Als „Sulfitpackpapier” im Sinne der Unterposition 4805 30 gilt einseitig glattes Papier, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfitzellstoff aus Holz von mehr als 40 GHT, mit einem Aschegehalt von 8 GHT oder weniger und einem Berstdruckindex nach Mullen von 1,47 kPa·m2/g oder mehr.
7.
Als „leichtgewichtiges gestrichenes Papier, sog. LWC-Papier” im Sinne der Unterposition 4810 22 gilt beidseitig gestrichenes Papier, mit einem Quadratmetergewicht von 72 g oder weniger, mit einem Gewicht der Beschichtung je Seite von 15 g/m2 oder weniger, auf einer Unterlage, die zu 50 GHT oder mehr (bezogen auf die Gesamtfasermenge) aus mechanisch gewonnenen Holzfasern besteht.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit48010000Zeitungsdruckpapier, in Rollen oder Bogenfrei4802Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)48021000Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)frei48022000Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappenfrei480240Tapetenrohpapier48024010ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermengefrei48024090anderefreiandere Papiere und Pappen ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge48025400mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 gfrei480255mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Rollen48025515mit einem Quadratmetergewicht von 40 g oder mehr, jedoch weniger als 60 gfrei48025525mit einem Quadratmetergewicht von 60 g oder mehr, jedoch weniger als 75 gfrei48025530mit einem Quadratmetergewicht von 75 g oder mehr, jedoch weniger als 80 gfrei48025590mit einem Quadratmetergewicht von 80 g oder mehrfrei480256mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen48025620auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messend (A4-Format)frei48025680anderefrei48025700andere, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 gfrei480258mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g48025810in Rollenfrei48025890anderefreiandere Papiere und Pappen, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge480261in Rollen48026115mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 72 g und mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 50 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermengefrei48026180anderefrei48026200in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messenfrei48026900anderefrei480300Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen48030010Zellstoffwattefreigekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von4803003125 g oder wenigerfrei48030039mehr als 25 gfrei48030090anderefrei4804Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803Kraftliner480411ungebleichtmit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge48041111mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 gfrei48041115mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder mehr, jedoch weniger als 175 gfrei48041119mit einem Quadratmetergewicht von 175 g oder mehrfrei48041190anderefrei480419anderermit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermengeaus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Quadratmetergewicht von48041912weniger als 175 gfrei48041919175 g oder mehrfrei48041930anderefrei48041990anderefreiKraftsackpapier480421ungebleicht48042110mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermengefrei48042190anderesfrei480429anderes48042910mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermengefrei48042990anderesfreiandere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger480431ungebleichtmit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge48043151Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zweckefrei48043158anderefrei48043180anderefrei480439anderemit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge48043951in der Masse einheitlich gebleichtfrei48043958anderefrei48043980anderefreiandere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 g480441ungebleicht48044191sog. „saturating kraft” frei48044198anderefrei48044200in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermengefrei48044900anderefreiandere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr48045100ungebleichtfrei48045200in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermengefrei480459andere48045910mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermengefrei48045990anderefrei4805Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegebenWellenpapier48051100Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe (sog. „fluting” )frei48051200Strohpapier für die Welle der Wellpappefrei480519anderes48051910Wellenstofffrei48051990anderesfreiTestliner (wiederaufbereiteter Liner)48052400mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder wenigerfrei48052500mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 gfrei48053000Sulfitpackpapierfrei48054000Filterpapier und Filterpappefrei48055000Filzpapier und Filzpappefreiandere48059100mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder wenigerfrei48059200mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 gfrei480593mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr48059320aus wiederaufbereitetem Papierfrei48059380anderefrei4806Pergamentpapier und Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen oder Bogen48061000Pergamentpapier und -pappefrei48062000Pergamentersatzpapierfrei48063000Naturpauspapierfrei480640Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere48064010Pergaminpapierfrei48064090anderefrei480700Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen oder Bogen48070030aus wiederaufbereitetem Papier, auch mit Papier versehenfrei48070080anderefrei4808Papiere und Pappen, gewellt (auch mit aufgeklebter Decke), gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren von der in der Position 4803 beschriebenen Art48081000Wellpapier oder Wellpappe, auch perforiertfrei48084000Kraftpapier, gekreppt oder gefältelt, auch durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiertfrei48089000anderefrei4809Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier und anderes Vervielfältigungs- oder Umdruckpapier (einschließlich gestrichenes, überzogenes oder getränktes Papier für Dauerschablonen oder Offsetplatten), auch bedruckt, in Rollen oder Bogen48092000präpariertes Durchschreibepapierfrei48099000anderesfrei4810Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder GrößePapiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge48101300in Rollenfrei48101400in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messenfrei48101900anderefreiPapiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge48102200leichtgewichtiges gestrichenes Papier, sog. „LWC-Papier” frei481029andere48102930in Rollenfrei48102980anderefreiKraftpapiere und -pappen, ausgenommen Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden48103100in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder wenigerfrei481032in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g48103210mit Kaolin gestrichen oder überzogenfrei48103290anderefrei48103900anderefreiandere Papiere und Pappen481092Multiplex48109210jede Lage gebleichtfrei48109230mit nur einer gebleichten Außenlagefrei48109290anderefrei481099andere48109910Papier und Pappe, gebleicht, mit Kaolin gestrichen oder überzogenfrei48109980anderefrei4811Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art48111000Papier und Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiertfreiPapier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen481141selbstklebend48114120mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichenfrei48114190anderefrei48114900anderefreimit Kunstharz oder Kunststoff gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen48115100gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 gfrei48115900anderefrei48116000Papiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränktfrei48119000andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasernfrei48120000Filterblöcke und Filterplatten, aus Papierhalbstofffrei4813Zigarettenpapier, auch zugeschnitten oder in Form von Heftchen oder Hülsen48131000in Form von Heftchen oder Hülsenfrei48132000in Rollen mit einer Breite von 5 cm oder wenigerfrei481390anderes48139010in Rollen mit einer Breite von mehr als 5 cm bis 15 cmfrei48139090anderesfrei4814Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen; Buntglaspapier48142000Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, gestrichen oder überzogen, auf der Schauseite mit einer Lage Kunststoff versehen, die durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert wurdefrei481490andere48149010Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder mit anderer Oberflächenverzierung, mit einer durchsichtigen Schutzschicht aus Kunststoff gestrichen oder überzogenfrei48149070anderefrei48154816Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier und anderes Vervielfältigungs- und Umdruckpapier (ausgenommen Waren der Position 4809), vollständige Dauerschablonen und Offsetplatten aus Papier, auch in Kartons48162000präpariertes Durchschreibepapierfrei48169000anderefrei4817Briefumschläge, Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe; Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen, aus Papier oder Pappe48171000Briefumschlägefrei48172000Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkartenfrei48173000Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen, aus Papier oder Pappefrei4818Toilettenpapier und ähnliches Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, oder auf Größe oder auf Form zugeschnitten; Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken, Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern481810Toilettenpapier48181010mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder wenigerfrei48181090mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von mehr als 25 gfrei481820Taschentücher, Abschminktücher und Handtücher48182010Taschentücher und AbschminktücherfreiHandtücher48182091in Rollenfrei48182099anderefrei48183000Tischtücher und Serviettenfrei48185000Kleidung und Bekleidungszubehörfrei481890andere48189010Waren für chirurgische, medizinische oder hygienische Zwecke, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauffrei48189090anderefrei4819Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art48191000Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappefrei48192000Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappefrei48193000Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehrfrei48194000andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllenfrei48195000andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllenfrei48196000Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Artfrei4820Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Merkbücher, Auftragsbücher, Quittungsbücher, Notiz- und Tagebücher, auch mit Kalendarium, Notizblöcke, Briefpapierblöcke und dergleichen, Hefte, Schreibunterlagen, Ordner, Schnellhefter (für Lose-Blatt-Systeme oder andere), Einbände und Aktendeckel und andere Waren des Schulbedarfs, des Bürobedarfs und des Papierhandels, einschließlich Durchschreibesätze und -hefte, auch mit eingelegtem Kohlepapier, aus Papier oder Pappe; Alben für Muster oder für Sammlungen und Buchhüllen, aus Papier oder Pappe482010Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Merkbücher, Auftragsbücher, Quittungsbücher, Notiz- und Tagebücher, auch mit Kalendarium, Notizblöcke, Briefpapierblöcke und dergleichen48201010Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Auftragsbücher und Quittungsbücherfrei48201030Briefpapierblöcke und Notizblöcke; Merkbücher und Notizbücher, ohne Kalendariumfrei48201050Merkbücher, Notizbücher und Tagebücher, mit Kalendariumfrei48201090anderefrei48202000Heftefrei48203000Ordner, Schnellhefter, Einbände (andere als Buchhüllen) und Aktendeckelfrei48204000Durchschreibesätze und -hefte, auch mit eingelegtem Kohlepapierfrei48205000Alben für Muster oder für Sammlungenfrei48209000anderefrei4821Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, auch bedruckt482110bedruckt48211010selbstklebendfrei48211090anderefrei482190andere48219010selbstklebendfrei48219090anderefrei4822Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet48221000zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnenfrei48229000anderefrei4823Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern48232000Filterpapier und Filterpappefrei48234000Diagrammpapier für Registriergeräte, in Rollen, Bogen oder ScheibenfreiTabletts, Schüsseln, Teller, Tassen, Becher und ähnliche Waren, aus Papier oder Pappe48236100aus Bambusfrei482369andere48236910Tabletts, Schüsseln und Tellerfrei48236990anderefrei482370formgepresste oder gepresste Waren aus Papierhalbstoff48237010Höckerpappe und Kleinverpackungen für Eierfrei48237090anderefrei482390andere48239040Papiere und Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zweckenfrei48239085anderefrei

KAPITEL 49

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 49 gehören nicht:

a)
fotografische Negative und Positive auf durchsichtigem Träger (Kapitel 37);
b)
Reliefkarten, -pläne und -globen, auch bedruckt (Position 9023);
c)
Spielkarten und andere Waren des Kapitels 95;
d)
Originalstiche, -schnitte und -steindrucke (Position 9702), Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen der Position 9704 sowie Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt, und andere Waren des Kapitels 97.

2.
Als „gedruckt” im Sinne des Kapitels 49 gelten auch Erzeugnisse, die mit einem Vervielfältigungsapparat, in einem computergesteuerten Verfahren, maschinenschriftlich oder durch Gaufrieren, Fotografieren, Fotokopieren oder Thermokopieren hergestellt worden sind.
3.
Zeitungen und andere periodische Druckschriften, kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag, gehören zu Position 4901, auch wenn sie Werbung enthalten.
4.
Zu Position 4901 gehören auch:

a)
Sammlungen gedruckter Reproduktionen von Kunstwerken, Zeichnungen usw., die ein vollständiges Werk mit nummerierten Seiten sind, sich zum Binden als Bücher eignen und außerdem einen Begleittext enthalten, der sich auf diese Darstellungen oder ihre Schöpfer bezieht;
b)
Illustrationsbeilagen für Bücher, die mit den Büchern gestellt werden;
c)
Bücher in Form von Teilheften oder in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, die ein vollständiges Werk oder einen Teil davon bilden und zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt sind.

Jedoch gehören Bilddrucke und Illustrationen, ohne Text, in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, zu Position 4911.

5.
Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 49 gehören zu Position 4901 nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen gehören zu Position 4911.
6.
„Bilderalben und Bilderbücher für Kinder” im Sinne der Position 4903 sind Kinderalben und -bücher, deren Hauptmerkmal Bilder sind, während dem Text nur untergeordnete Bedeutung zukommt.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit4901Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern49011000in losen Bogen oder Blättern, auch gefalztfreiandere49019100Wörterbücher und Enzyklopädien, auch in Form von Teilheftenfrei49019900anderefrei4902Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend49021000mindestens vier Mal wöchentlich erscheinendfrei49029000anderefrei49030000Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinderfrei49040000Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebundenfrei4905Kartografische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wandkarten, topografische Pläne und Globen, gedruckt49051000Globenfreiandere49059100in Form von Büchern oder Broschürenfrei49059900anderefrei49060000Baupläne und -zeichnungen, technische Zeichnungen und andere Pläne und Zeichnungen zu Gewerbe-, Handels-, topografischen oder ähnlichen Zwecken, als Originale mit der Hand hergestellt; handgeschriebene Schriftstücke; auf lichtempfindlichem Papier hergestellte fotografische Reproduktionen und mit Kohlepapier hergestellte Kopien der genannten Pläne, Zeichnungen und Schriftstückefrei490700Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen, nicht entwertet, gültig oder zum Umlauf vorgesehen in dem Land, in dem sie einen Frankaturwert verbriefen oder verbriefen werden; Papier mit Stempel; Banknoten; Scheckformulare; Aktien; Schuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere49070010Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichenfrei49070030Banknotenfrei49070090anderefrei4908Abziehbilder aller Art49081000Abziehbilder, verglasbarfrei49089000anderefrei49090000Bedruckte oder illustrierte Postkarten; Glückwunschkarten und bedruckte Karten mit persönlichen Mitteilungen, auch illustriert, auch mit Umschlägen oder Verzierungen aller Artfrei49100000Kalender aller Art, bedruckt, einschließlich Blöcke von Abreißkalendernfrei4911Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien491110Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen49111010Verkaufskatalogefrei49111090anderefreiandere49119100Bilder, Bilddrucke und Fotografienfrei49119900anderefrei

ABSCHNITT XI

Anmerkungen

1.
Zu Abschnitt XI gehören nicht:

a)
Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511);
b)
Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filtertücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911;
c)
Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14;
d)
Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Position 6812 oder 6813;
e)
Waren der Position 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306;
f)
lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704;
g)
Monofile, mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, und Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh), mit einer augenscheinlichen Breite von mehr als 5 mm, aus Kunststoffen (Kapitel 39), sowie Geflechte, Gewebe und andere Flechtwaren und Korbmacherwaren daraus (Kapitel 46);
h)
Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, und Waren daraus, des Kapitels 39;
ij)
Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze und Vliesstoffe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen, und Waren daraus, des Kapitels 40;
k)
nicht enthaarte Häute und Felle (Kapitel 41 oder 43) und Waren aus Pelzfellen sowie künstliches Pelzwerk und Waren daraus der Position 4303 oder 4304;
l)
Waren aus Spinnstoffen der Position 4201 oder 4202;
m)
Erzeugnisse und Waren des Kapitels 48 (z. B. Zellstoffwatte);
n)
Schuhe und Teile davon, Gamaschen und ähnliche Waren des Kapitels 64;
o)
Haarnetze und andere Kopfbedeckungen und Teile davon, des Kapitels 65;
p)
Waren des Kapitels 67;
q)
Spinnstoffwaren, mit Schleifmitteln überzogen (Position 6805), sowie Kohlenstofffasern und Waren daraus der Position 6815;
r)
Glasfasern und Waren daraus, Ätzstickereien sowie Stickereien ohne sichtbaren Grund, deren Stickfäden aus Glasfasern bestehen (Kapitel 70);
s)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Bettausstattungen, Beleuchtungskörper);
t)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte, Netze zur Sportausübung);
u)
Waren des Kapitels 96 (z. B. Bürsten, Reisezusammenstellungen von Waren zum Nähen, Reißverschlüsse, Farbbänder für Schreibmaschinen, hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder); oder
v)
Waren des Kapitels 97.

2.
A)
Waren der Kapitel 50 bis 55 oder der Position 5809 oder 5902, die aus zwei oder mehr Spinnstoffen bestehen, sind so einzureihen, als beständen sie ganz aus dem Spinnstoff, der dem Gewicht nach gegenüber jedem anderen Spinnstoff vorherrscht.

Wenn kein Spinnstoff dem Gewicht nach vorherrscht, sind die Waren so einzureihen, als beständen sie ganz aus dem Spinnstoff, der zu der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position gehört.

B)
Für die Anwendung dieser Regel gilt:

a)
umsponnene Garne aus Rosshaar (Position 5110) und Metallgarne und metallisierte Garne (Position 5605) gelten mit ihrem Gesamtgewicht als Garne aus einem einheitlichen Spinnstoff; Metallfäden, die in Geweben enthalten sind, gelten für die Einreihung dieser Waren als Garne aus Spinnstoffen;
b)
die Wahl der zutreffenden Position hat in der Weise zu erfolgen, dass zuerst das Kapitel und danach innerhalb dieses Kapitels die anzuwendende Position ermittelt wird, wobei alle Spinnstoffe, die nicht zu diesem Kapitel gehören, außer Betracht bleiben;
c)
wenn die beiden Kapitel 54 und 55 und ein anderes Kapitel in Betracht kommen, so sind die Kapitel 54 und 55 wie ein einziges Kapitel zu behandeln;
d)
wenn in einem Kapitel oder in einer Position mehrere Spinnstoffe erfasst sind, werden diese als ein einheitlicher Spinnstoff behandelt.

C)
Die Bestimmungen der Absätze A und B sind auch auf die in den nachstehenden Anmerkungen 3, 4, 5 und 6 aufgeführten Garne anzuwenden.
3.
A)
Als „Bindfäden, Seile und Taue” gelten im Abschnitt XI, vorbehaltlich der im nachstehenden Absatz B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt):

a)
aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, mit einem Titer von mehr als 20 000 dtex;
b)
aus Chemiefasern (einschließlich solcher Garne, die aus zwei oder mehr Monofilen des Kapitels 54 hergestellt sind), mit einem Titer von mehr als 10 000 dtex;
c)
aus Hanf oder Flachs:

1)
poliert oder glasiert, mit einem Titer von 1 429 dtex oder mehr;
2)
weder poliert noch glasiert, mit einem Titer von mehr als 20 000 dtex;

d)
aus Kokosfasern, drei- oder mehrdrähtig;
e)
aus anderen pflanzlichen Fasern, mit einem Titer von mehr als 20 000 dtex;
f)
mit Metalldraht verstärkt.

B)
Als „Bindfäden, Seile und Taue” gelten nicht:

a)
Garne aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder aus Rosshaar und Papiergarne, alle diese, wenn sie nicht mit Metalldraht verstärkt sind;
b)
Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten in Form von Kabeln des Kapitels 55 und Garne aus Multifilamenten ohne Drehung oder mit weniger als 5 Drehungen je Meter, des Kapitels 54;
c)
Messinahaar der Position 5006 und Monofile des Kapitels 54;
d)
Metallgarne und metallisierte Garne der Position 5605; Garne aus Spinnstoffen, mit Metalldraht verstärkt, werden gemäß vorstehendem Absatz A Buchstabe f eingereiht;
e)
Chenillegarne, Gimpen und „Maschengarne” der Position 5606.

4.
A)
Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf” gelten in den Kapiteln 50, 51, 52, 54 und 55, vorbehaltlich der im nachstehenden Absatz B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind:

a)
auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr beträgt als:

1)
85 g bei Garnen aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide oder aus synthetischen oder künstlichen Filamenten;
2)
125 g bei anderen Garnen;

b)
in Kugeln, Knäueln oder im Strang, sofern das Gewicht je Stück nicht mehr beträgt als:

1)
85 g bei Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten mit einem Titer von weniger als 3 000 dtex, oder aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide;
2)
125 g bei anderen Garnen, mit einem Titer von weniger als 2 000 dtex;
3)
500 g bei anderen Garnen;

c)
im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr beträgt als:

1)
85 g bei Garnen aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide oder aus synthetischen oder künstlichen Filamenten;
2)
125 g bei anderen Garnen.

B)
Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf” gelten nicht:

a)
ungezwirnte Garne aus Spinnstoffen aller Art, ausgenommen:

1)
ungezwirnte rohe Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren;
2)
ungezwirnte Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, gebleicht, gefärbt oder bedruckt, mit einem Titer von mehr als 5 000 dtex;

b)
gezwirnte Garne, roh:

1)
aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, in Aufmachungen aller Art;
2)
aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen Wolle und feine Tierhaare), im Strang;

c)
gezwirnte Garne, gebleicht, gefärbt oder bedruckt, aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, mit einem Titer von 133 dtex oder weniger;
d)
Garne aus Spinnstoffen aller Art, ungezwirnt oder gezwirnt, die aufgemacht sind:

1)
im Strang mit Kreuzhaspelung;
2)
auf Unterlagen oder in anderen Aufmachungen, die ihre Verwendung in der Textilindustrie anzeigen (z. B. auf Zwirnmaschinenspulen, Kanetten (Kopsen), konischen Spulen oder Konen oder in Wickel für Stickmaschinen).

5.
Als „Nähgarne” im Sinne der Positionen 5204, 5401 und 5508 gelten gezwirnte Garne, die allen nachstehenden Bedingungen entsprechen:

a)
auf Unterlagen (z. B. Rollen, Spulen) aufgemacht und mit einem Gewicht, einschließlich Unterlage, von nicht mehr als 1 000 g;
b)
appretiert für die Verwendung als Nähgarn und
c)
mit einer Z-Drehung als letzter Drehung.

6.
Als „hochfeste Garne” im Sinne des Abschnitts XI gelten Garne, deren Festigkeit, ausgedrückt in cN/tex (centinewton je tex), die nachstehenden Grenzwerte überschreitet:

— ungezwirnte Garne aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyestern:60 cN/tex,
— gezwirnte Garne aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyestern:53 cN/tex,
— ungezwirnte oder gezwirnte Garne aus Viskose:27 cN/tex.

7.
Als „konfektioniert” im Sinne des Abschnitts XI gelten:

a)
Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten;
b)
Waren, die abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig sind oder durch bloßes Zerschneiden der nicht gebundenen Fäden ohne Nähen oder eine andere zusätzliche Arbeit gebrauchsfertig werden (z. B. Putztücher, Handtücher, Tischtücher, Halstücher und Decken);
c)
zugeschnittene Waren mit mindestens einem heiß versiegeltem Rand mit einem sichtbaren sich verjüngendem oder zusammen-gedrückten/zusammengepressten Rand und anderen Rändern, die entsprechend den übrigen Buchstaben dieser Anmerkung behandelt wurden, nicht als konfektioniert gelten Spinnstoffwaren, deren Schnittkanten wegen des Fehlens der Webkante in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert oder heiß zugeschnitten sind;
d)
Waren, deren Ränder entweder durch Säume aller Art, auch Rollsäume, oder durch geknüpfte Fransen aus den Fäden der Waren selbst oder aus nachträglich angebrachten Fäden befestigt sind; Meterwaren, deren Schnittkanten wegen des Fehlens eines festen Randes in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert sind, gelten nicht als konfektioniert;
e)
Waren, beliebig zugeschnitten, mit Auszieharbeit;
f)
Waren, durch Nähen, Kleben oder in anderer Weise zusammengefügt, ausgenommen Meterwaren, die aus zwei oder mehr Stücken des gleichen Spinnstofferzeugnisses bestehen, die an ihren Enden zu einem Stück von größerer Länge vereinigt sind, und Meterwaren, die aus zwei oder mehr mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander verbundenen Spinnstofferzeugnissen bestehen, auch mit Zwischenlagen aus einem Polsterfüllstoff;
g)
Waren, abgepasst gewirkt oder abgepasst gestrickt, als Einzelstücke oder als Meterware, die mehrere Einzelstücke umfasst.

8.
Für die Anwendung der Kapitel 50 bis 60 gilt:

a)
konfektionierte Waren im Sinne der vorstehenden Anmerkung 7 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 und, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zu den Kapiteln 56 bis 59;
b)
zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 gehören nicht die Waren der Kapitel 56 bis 59.

9.
Den Geweben der Kapitel 50 bis 55 werden Erzeugnisse gleichgestellt, die aus Lagen parallel gelegter Spinnstoffgarne bestehen und bei denen die Lagen im spitzen oder rechten Winkel übereinander liegen. Diese Lagen sind an den Berührungspunkten der Garne durch ein Bindemittel verklebt oder verschweißt.
10.
Elastische Erzeugnisse aus Spinnstoffwaren in Verbindung mit Kautschukfäden gehören zu Abschnitt XI.
11.
Im Abschnitt XI gilt als „getränkt” auch „getaucht” ( „gedippt” ).
12.
Im Abschnitt XI gelten als „Polyamide” auch „Aramide” .
13.
In diesem Abschnitt und gegebenenfalls in der übrigen Nomenklatur gelten als „Elastomergarne” Filamentgarne (einschließlich Monofile) aus synthetischen Spinnstoffen, andere als texturierte Garne, die, ohne zu reißen, eine Dehnung bis zum Dreifachen ihrer ursprünglichen Länge aushalten, und die, wenn sie eine Dehnung auf das Doppelte ihrer ursprünglichen Länge erfahren haben, sich innerhalb von fünf Minuten mindestens auf das Eineinhalbfache ihrer ursprünglichen Länge zusammenziehen
14.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff” im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Abschnitt XI und in allen anderen Teilen der Nomenklatur gelten als:

a)
rohe Garne:

1)
Garne, die die natürliche Farbe ihrer Fasern aufweisen und weder gebleicht noch gefärbt (auch nicht in der Masse) noch bedruckt sind, oder
2)
Garne, die von unbestimmter Farbe aus Reißspinnstoffen hergestellt sind ( „Grau-Garne” ).

Diese Garne können farblos appretiert oder flüchtig gefärbt (die Anfärbung lässt sich durch bloßes Waschen mit Seife entfernen) und, im Falle der Garne aus Chemiefasern, in der Masse mit Mattierungsstoffen (z. B. Titandioxid) behandelt sein;

b)
gebleichte Garne:

1)
Garne, die einen Bleichprozess erfahren haben oder aus gebleichten Fasern hergestellt sind, oder, sofern nicht anderes bestimmt ist, weiß gefärbt sind (auch in der Masse) oder weiß appretiert sind, oder
2)
Garne, die aus einer Mischung von rohen und gebleichten Fasern bestehen, oder
3)
Garne, die gezwirnt sind und aus rohen und gebleichten Garnen bestehen;

c)
farbige Garne (gefärbt oder bedruckt):

1)
Garne, die (auch in der Masse) anders als weiß oder flüchtig gefärbt sind oder bedruckt oder aus gefärbten oder bedruckten Fasern hergestellt sind, oder
2)
Garne, die aus einer Mischung von verschieden gefärbten Fasern oder einer Mischung von rohen oder gebleichten Fasern und farbigen Fasern bestehen (Jaspé-Garne oder melierte Garne) oder in Abständen mit einer oder mehreren Farben bedruckt sind in der Weise, dass eine Art Punktierung entsteht, oder
3)
Garne, deren Vorgarn oder Lunte bedruckt worden ist, oder
4)
Garne, die gezwirnt sind und aus rohen oder gebleichten Garnen und aus farbigen Garnen bestehen.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Monofile, Streifen und dergleichen des Kapitels 54;

d)
rohe Gewebe:

Gewebe, die aus rohen Garnen hergestellt und weder gebleicht noch gefärbt noch bedruckt sind. Diese Gewebe können farblos appretiert oder flüchtig gefärbt sein;

e)
gebleichte Gewebe:

1)
Gewebe, die im Stück gebleicht oder, wenn nichts anderes bestimmt ist, weiß gefärbt oder weiß appretiert sind, oder
2)
Gewebe, die aus gebleichten Garnen bestehen, oder
3)
Gewebe, die aus rohen Garnen und gebleichten Garnen bestehen;

f)
gefärbte Gewebe:

1)
Gewebe, die im Stück in einer einzigen einheitlichen Farbe, anders als weiß (wenn nichts anderes bestimmt ist), gefärbt sind oder farbig appretiert sind, anders als weiß (wenn nichts anderes bestimmt ist), oder
2)
Gewebe, die aus farbigen Garnen mit einer einzigen einheitlichen Farbe bestehen;

g)
buntgewebte Gewebe:

Gewebe (andere als bedruckte Gewebe):

1)
die aus verschiedenfarbigen Garnen oder aus Garnen mit verschiedenen Schattierungen der gleichen Farbe (einer anderen als der natürlichen Farbe der verwendeten Fasern) bestehen oder
2)
die aus rohen oder gebleichten Garnen und farbigen Garnen bestehen oder
3)
die aus Jaspé-Garnen oder melierten Garnen bestehen.

(Garne, die die Webkante bilden oder aus denen die Stückenden bestehen, bleiben außer Betracht);

h)
bedruckte Gewebe:

Gewebe, die im Stück bedruckt sind, auch wenn sie aus verschiedenfarbigen Garnen bestehen.

(Den bedruckten Geweben werden Gewebe gleichgestellt, die Muster aufweisen, die z. B. mit Pinsel, Bürste, Spritzpistole, Transferpapier, durch Beflocken oder in einem Batikverfahren hergestellt sind.)

Bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen bleibt das Mercerisieren ohne Einfluss auf die Einreihung der Garne und Gewebe.

Die vorstehenden Bestimmungen der Buchstaben d bis h gelten sinngemäß auch für Gewirke oder Gestricke;

ij)
Leinwandbindung:

eine Gewebebindung, in der jeder Schussfaden abwechselnd oberhalb und unterhalb der aufeinander folgenden Kettfäden und jeder Kettfaden abwechselnd oberhalb und unterhalb der aufeinander folgenden Schussfäden verläuft.

2.
A)
Waren der Kapitel 56 bis 63, die aus zwei oder mehr Spinnstoffen bestehen, sind so zu behandeln, als beständen sie ganz aus dem Spinnstoff, der nach der Anmerkung 2 zu Abschnitt XI ermittelt werden müsste bei der Einreihung einer aus den gleichen Spinnstoffen bestehenden Ware der Kapitel 50 bis 55 oder der Position 5809.
B)
Hierbei ist zu beachten:

a)
es ist gegebenenfalls nur der Teil zu berücksichtigen, der im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 für die Auslegung der Nomenklatur maßgebend ist;
b)
bei Spinnstofferzeugnissen aus einem Grund und einer Flor- oder Schlingenoberfläche bleibt der Grund außer Betracht;
c)
bei Stickereien der Position 5810 und Waren daraus wird nur der Stickgrund berücksichtigt. Bei Stickereien ohne sichtbaren Stickgrund und Waren daraus richtet sich die Einreihung jedoch ausschließlich nach den Stickfäden.

KAPITEL 50

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit50010000Seidenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignetfrei50020000Grège, weder gedreht noch gezwirntfrei50030000Abfälle von Seide (einschließlich nicht abhaspelbare Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff)frei500400Seidengarne (andere als Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf50040010roh, abgekocht oder gebleicht450040090andere4500500Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf50050010roh, abgekocht oder gebleicht2,950050090andere2,9500600Seidengarne, Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne, in Aufmachungen für den Einzelverkauf; Messinahaar50060010Seidengarne550060090Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne; Messinahaar2,95007Gewebe aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide50071000Gewebe aus Bourretteseide3m2500720andere Gewebe, mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von 85 GHT oder mehrKreppgewebe50072011roh, abgekocht oder gebleicht6,9m250072019andere6,9m2Pongée-, Habutai-, Honan-, Shantung- oder Corahgewebe und ähnliche ostasiatische Gewebe, ganz aus Seide (nicht mit Schappeseide, Bourretteseide oder anderen Spinnstoffen gemischt)50072021taftbindig, roh oder nur abgekocht5,3m2andere50072031taftbindig7,5m250072039andere7,5m2andere50072041undichte Gewebe7,2m2andere50072051roh, abgekocht oder gebleicht7,2m250072059gefärbt7,2m2buntgewebt50072061mit einer Breite von mehr als 57 cm bis 75 cm7,2m250072069andere7,2m250072071bedruckt7,2m2500790andere Gewebe50079010roh, abgekocht oder gebleicht6,9m250079030gefärbt6,9m250079050buntgewebt6,9m250079090bedruckt6,9m2

KAPITEL 51

Anmerkung

1.
In der Nomenklatur gelten als:

a)
„Wolle” die natürliche Faser des Haarkleides von Schafen;
b)
„feine Tierhaare” die Haare folgender Tiere: Alpaka, Lama, Vikunja, Kamel (einschließlich Dromedaren), Jak, Angora-, Tibet-, Kaschmir- und ähnliche Ziegen (ausgenommen gemeine Ziegen), Kaninchen (auch Angorakaninchen), Hasen, Biber, Nutria und Bisamratten;
c)
„grobe Tierhaare” die Haare der vorstehend nicht genannten Tiere, ausgenommen Haare und Borsten zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502) und Rosshaar (Position 0511).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit5101Wolle, weder gekrempelt noch gekämmtSchweißwolle, einschließlich auf dem Rücken gewaschene Wolle51011100Schurwollefrei51011900anderefreientschweißt, nicht carbonisiert51012100Schurwollefrei51012900anderefrei51013000carbonisiertfrei5102Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmtfeine Tierhaare51021100Kaschmirziegenhaare (cashmere)frei510219andere51021910Angorakaninchenhaarefrei51021930Alpaka-, Lama- und Vikunjahaarefrei51021940Kamel- (einschließlich Dromedar) und Jakhaare; Angora-, Tibetziegenhaare und ähnliche Ziegenhaarefrei51021990Kaninchenhaare (ausgenommen Angorakaninchenhaare), Hasenhaare, Biber-, Nutria- und Bisamrattenhaarefrei51022000grobe Tierhaarefrei5103Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff510310Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren51031010nicht carbonisiertfrei51031090carbonisiertfrei51032000andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaarenfrei51033000Abfälle von groben Tierhaarenfrei51040000Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder groben Tierhaarenfrei5105Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt (einschließlich gekämmte Wolle in loser Form)51051000gekrempelte Wolle2gekämmte Wolle51052100gekämmte Wolle in loser Form ( „open tops” )251052900andere2feine Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt51053100Kaschmirziegenhaare (cashmere)251053900andere251054000grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt25106Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf510610mit einem Anteil an Wolle von 85 GHT oder mehr51061010roh3,851061090andere3,8510620mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT51062010mit einem Anteil an Wolle und feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr4(84)andere51062091roh451062099andere45107Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf510710mit einem Anteil an Wolle von 85 GHT oder mehr51071010roh3,851071090andere3,8510720mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHTmit einem Anteil an Wolle und feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr51072010roh451072030andere4anderehauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen Spinnfasern gemischt51072051roh451072059andere4anders gemischt51072091roh451072099andere45108Streichgarne oder Kammgarne aus feinen Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf510810Streichgarne51081010roh3,251081090andere3,2510820Kammgarne51082010roh3,251082090andere3,25109Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf510910mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr51091010in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g bis 500 g3,851091090andere551099000andere551100000Garne aus groben Tierhaaren oder aus Rosshaar (einschließlich umsponnene Garne aus Rosshaar), auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf3,55111Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaarenmit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr51111100mit einem Quadratmetergewicht von 300 g oder weniger8m251111900andere8m251112000andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt8m2511130andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Spinnfasern gemischt51113010mit einem Quadratmetergewicht von 300 g oder weniger8m251113080mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 300 g8m2511190andere51119010mit einem Anteil an Spinnstoffen des Kapitels 50 von mehr als 10 GHT7,2m2andere51119091mit einem Quadratmetergewicht von 300 g oder weniger8m251119098mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 300 g8m25112Kammgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaarenmit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr51121100mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger8m251121900andere8m251122000andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt8m2511230andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Spinnfasern gemischt51123010mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger8m251123080mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g8m2511290andere51129010mit einem Anteil an Spinnstoffen des Kapitels 50 von mehr als 10 GHT7,2m2andere51129091mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger8m251129098mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g8m251130000Gewebe aus groben Tierhaaren oder aus Rosshaar5,3m2

KAPITEL 52

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „Denim” im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit520100Baumwolle, weder kardiert noch gekämmt52010010hydrophil oder gebleichtfrei52010090anderefrei5202Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)52021000Garnabfällefreiandere52029100Reißspinnstofffrei52029900anderefrei52030000Baumwolle, kardiert oder gekämmtfrei5204Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkaufnicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf52041100mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr452041900andere452042000in Aufmachungen für den Einzelverkauf55205Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkaufungezwirnte Garne aus nicht gekämmten Fasern52051100mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger)452051200mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43)452051300mit einem Titer von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52)452051400mit einem Titer von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80)4520515mit einem Titer von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80)52051510mit einem Titer von weniger als 125 dtex, jedoch nicht weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 80 bis Nm 120)4,452051590mit einem Titer von weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 120)4ungezwirnte Garne aus gekämmten Fasern52052100mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger)452052200mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43)452052300mit einem Titer von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52)452052400mit einem Titer von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80)452052600mit einem Titer von weniger als 125 dtex, jedoch nicht weniger als 106,38 dtex (mehr als Nm 80 bis Nm 94)452052700mit einem Titer von weniger als 106,38 dtex, jedoch nicht weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 94 bis Nm 120)452052800mit einem Titer von weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 120)4gezwirnte Garne aus nicht gekämmten Fasern52053100mit einem Titer der einfachen Garne von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger der einfachen Garne)452053200mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne)452053300mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52 der einfachen Garne)452053400mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne)452053500mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80 der einfachen Garne)4gezwirnte Garne aus gekämmten Fasern52054100mit einem Titer der einfachen Garne von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger der einfachen Garne)452054200mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne)452054300mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52 der einfachen Garne)452054400mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne)452054600mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125 dtex, jedoch nicht weniger als 106,38 dtex (mehr als Nm 80 bis Nm 94 der einfachen Garne)452054700mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 106,38 dtex, jedoch nicht weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 94 bis Nm 120 der einfachen Garne)452054800mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 120 der einfachen Garne)45206Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkaufungezwirnte Garne aus nicht gekämmten Fasern52061100mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger)452061200mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43)452061300mit einem Titer von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52)452061400mit einem Titer von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80)452061500mit einem Titer von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80)4ungezwirnte Garne aus gekämmten Fasern52062100mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger)452062200mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43)452062300mit einem Titer von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52)452062400mit einem Titer von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80)452062500mit einem Titer von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80)4gezwirnte Garne aus nicht gekämmten Fasern52063100mit einem Titer der einfachen Garne von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger der einfachen Garne)452063200mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne)452063300mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52 der einfachen Garne)452063400mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne)452063500mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80 der einfachen Garne)4gezwirnte Garne aus gekämmten Fasern52064100mit einem Titer der einfachen Garne von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger der einfachen Garne)452064200mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne)452064300mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52 der einfachen Garne)452064400mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne)452064500mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80 der einfachen Garne)45207Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf52071000mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr552079000andere55208Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder wenigerroh520811in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger52081110Verbandmull8m252081190andere8m2520812in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 gin Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g bis 130 g und mit einer Breite von52081216165 cm oder weniger8m252081219mehr als 165 cm8m2in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 130 g und mit einer Breite von52081296165 cm oder weniger8m252081299mehr als 165 cm8m252081300in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252081900andere Gewebe8m2gebleicht520821in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger52082110Verbandmull8m252082190andere8m2520822in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 gin Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g bis 130 g und mit einer Breite von52082216165 cm oder weniger8m252082219mehr als 165 cm8m2in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 130 g und mit einer Breite von52082296165 cm oder weniger8m252082299mehr als 165 cm8m252082300in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252082900andere Gewebe8m2gefärbt52083100in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger8m2520832in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 gin Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g bis 130 g und mit einer Breite von52083216165 cm oder weniger8m252083219mehr als 165 cm8m2in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 130 g und mit einer Breite von52083296165 cm oder weniger8m252083299mehr als 165 cm8m252083300in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252083900andere Gewebe8m2buntgewebt52084100in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger8m252084200in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g8m252084300in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252084900andere Gewebe8m2bedruckt52085100in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger8m252085200in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g8m2520859andere Gewebe52085910in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252085990andere8m25209Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 groh52091100in Leinwandbindung8m252091200in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252091900andere Gewebe8m2gebleicht52092100in Leinwandbindung8m252092200in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252092900andere Gewebe8m2gefärbt52093100in Leinwandbindung8m252093200in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252093900andere Gewebe8m2buntgewebt52094100in Leinwandbindung8m252094200Denim8m252094300andere Gewebe in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252094900andere Gewebe8m2bedruckt52095100in Leinwandbindung8m252095200in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252095900andere Gewebe8m25210Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder wenigerroh52101100in Leinwandbindung8m252101900andere Gewebe8m2gebleicht52102100in Leinwandbindung8m252102900andere Gewebe8m2gefärbt52103100in Leinwandbindung8m252103200in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252103900andere Gewebe8m2buntgewebt52104100in Leinwandbindung8m252104900andere Gewebe8m2bedruckt52105100in Leinwandbindung8m252105900andere Gewebe8m25211Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 groh52111100in Leinwandbindung8m252111200in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252111900andere Gewebe8m252112000gebleicht8m2gefärbt52113100in Leinwandbindung8m252113200in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252113900andere Gewebe8m2buntgewebt52114100in Leinwandbindung8m252114200Denim8m252114300andere Gewebe in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m2521149andere Gewebe52114910Jacquard-Gewebe8m252114990andere8m2bedruckt52115100in Leinwandbindung8m252115200in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m252115900andere Gewebe8m25212Andere Gewebe aus Baumwollemit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger521211roh52121110hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt8m252121190anders gemischt8m2521212gebleicht52121210hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt8m252121290anders gemischt8m2521213gefärbt52121310hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt8m252121390anders gemischt8m2521214buntgewebt52121410hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt8m252121490anders gemischt8m2521215bedruckt52121510hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt8m252121590anders gemischt8m2mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g521221roh52122110hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt8m252122190anders gemischt8m2521222gebleicht52122210hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt8m252122290anders gemischt8m2521223gefärbt52122310hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt8m252122390anders gemischt8m2521224buntgewebt52122410hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt8m252122490anders gemischt8m2521225bedruckt52122510hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt8m252122590anders gemischt8m2

KAPITEL 53

Zusätzliche Anmerkung

1.
A)
Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf” gelten in den Unterpositionen 5306 10 90, 5306 20 90 und 5308 20 90, vorbehaltlich der im nachstehenden Buchstaben B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind:

a)
auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, in Kugeln oder Knäueln, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr als 200 g beträgt;
b)
im Strang mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g;
c)
im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr als 125 g beträgt.

B)
Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf” gelten nicht:

a)
gezwirnte Garne, roh, im Strang;
b)
gezwirnte Garne, die aufgemacht sind:

1)
im Strang mit Kreuzhaspelung;
2)
auf Unterlagen oder in anderen Aufmachungen, die ihre Verwendung in der Textilindustrie anzeigen (z. B. auf Zwirnmaschinenspulen, Kanetten (Kopsen), konischen Spulen oder Konen oder in Wickeln für Stickmaschinen).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit5301Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)53011000Flachs (Leinen), roh oder geröstetfreiFlachs (Leinen), gebrochen, geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet, jedoch nicht versponnen53012100gebrochen oder geschwungenfrei53012900andererfrei53013000Werg und Abfälle von Flachs (Leinen)frei5302Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Hanf (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)53021000Hanf, roh oder geröstetfrei53029000anderefrei5303Jute und andere textile Bastfasern (ausgenommen Flachs, Hanf und Ramie), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)53031000Jute und andere textile Bastfasern, roh oder geröstetfrei53039000anderefrei530453050000Kokos, Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee), Ramie und andere pflanzliche Spinnstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen, roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)frei5306Garne aus Flachs (Leinengarne)530610ungezwirntnicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf53061010mit einem Titer von 833,3 dtex oder mehr (Nm 12 oder weniger)4(10)53061030mit einem Titer von weniger als 833,3 dtex, jedoch nicht weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 12 bis Nm 36)4(10)53061050mit einem Titer von weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 36)3,853061090in Aufmachungen für den Einzelverkauf5530620gezwirnt53062010nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf453062090in Aufmachungen für den Einzelverkauf55307Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 530353071000ungezwirntfrei53072000gezwirntfrei5308Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne53081000Kokosgarnefrei530820Hanfgarne53082010nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf353082090in Aufmachungen für den Einzelverkauf4,9530890andereRamiegarne53089012mit einem Titer von 277,8 dtex oder mehr (Nm 36 oder weniger)453089019mit einem Titer von weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 36)3,853089050Papiergarne453089090andere3,85309Gewebe aus Flachs (Leinengewebe)mit einem Anteil an Flachs von 85 GHT oder mehr530911roh oder gebleicht53091110roh8m253091190gebleicht8m253091900andere8m2mit einem Anteil an Flachs von weniger als 85 GHT53092100roh oder gebleicht8m253092900andere8m25310Gewebe aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303531010roh53101010mit einer Breite von 150 cm oder weniger4m253101090mit einer Breite von mehr als 150 cm4m253109000andere4m2531100Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus Papiergarnen53110010Gewebe aus Ramie8m253110090andere5,8m2

KAPITEL 54

Anmerkungen

1.
Als „Chemiefasern” gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind:

a)
durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat));
b)
durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten.

Als „synthetisch” gelten die unter a) und als „künstlich” die unter b) definierten Fasern. Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 gelten nicht als synthetische oder künstliche Fasern.

Die Begriffe „synthetisch” und „künstlich” gelten bei Anwendung auf die Begriffe „Spinnstoffe” und „Spinnmasse” sinngemäß.

2.
Zu den Positionen 5402 und 5403 gehören nicht die Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten des Kapitels 55.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit5401Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf540110aus synthetischen Filamentennicht in Aufmachungen für den EinzelverkaufUmspinnungsgarn (sog. „Core Yarn” )54011012Polyester-Filamente mit Baumwollfasern umsponnen454011014andere4andere54011016texturierte Garne454011018andere454011090in Aufmachungen für den Einzelverkauf5540120aus künstlichen Filamenten54012010nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf454012090in Aufmachungen für den Einzelverkauf55402Garne aus synthetischen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich synthetische Monofile von weniger als 67 dtexhochfeste Garne aus Nylon oder anderen Polyamiden54021100aus Aramid454021900andere454022000hochfeste Garne aus Polyestern4texturierte Garne54023100aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit einem Titer der einfachen Garne von 50 tex oder weniger454023200aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 50 tex454023300aus Polyestern454023400aus Polypropylen454023900andere4andere Garne, ungezwirnt, ungedreht oder mit 50 Drehungen oder weniger je Meter54024400aus Elastomeren454024500andere, aus Nylon oder anderen Polyamiden454024600andere, aus Polyestern, teilverstreckt454024700andere, aus Polyestern454024800andere, aus Polypropylen454024900andere4andere Garne, ungezwirnt, mit mehr als 50 Drehungen je Meter54025100aus Nylon oder anderen Polyamiden454025200aus Polyestern4540259andere54025910aus Polypropylen454025990andere4andere Garne, gezwirnt54026100aus Nylon oder anderen Polyamiden454026200aus Polyestern4540269andere54026910aus Polypropylen454026990andere45403Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich künstliche Monofile von weniger als 67 dtex54031000hochfeste Garne aus Viskose4andere Garne, ungezwirnt54033100aus Viskose, ungedreht oder mit 120 Drehungen oder weniger je Meter454033200aus Viskose, mit mehr als 120 Drehungen je Meter454033300aus Celluloseacetat454033900andere4andere Garne, gezwirnt54034100aus Viskose454034200aus Celluloseacetat454034900andere45404Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder wenigerMonofile54041100aus Elastomeren454041200andere, aus Polypropylen454041900andere4540490andere54049010aus Polypropylen454049090andere454050000Künstliche Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus künstlicher Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger3,854060000Garne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf55407Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 540454071000Gewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyester8m2540720Gewebe aus Streifen oder dergleichenaus Polyethylen oder Polypropylen, mit einer Breite von54072011weniger als 3 m8m2540720193 m oder mehr8m254072090andere8m254073000Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI8m2andere Gewebe, mit einem Anteil an Filamenten aus Nylon oder anderen Polyamiden von 85 GHT oder mehr54074100roh oder gebleicht8m254074200gefärbt8m254074300buntgewebt8m254074400bedruckt8m2andere Gewebe, mit einem Anteil an texturierten Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr54075100roh oder gebleicht8m254075200gefärbt8m254075300buntgewebt8m254075400bedruckt8m2andere Gewebe, mit einem Anteil an Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr540761mit einem Anteil an nicht texturierten Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr54076110roh oder gebleicht8m254076130gefärbt8m254076150buntgewebt8m254076190bedruckt8m2540769andere54076910roh oder gebleicht8m254076990andere8m2andere Gewebe, mit einem Anteil an synthetischen Filamenten von 85 GHT oder mehr54077100roh oder gebleicht8m254077200gefärbt8m254077300buntgewebt8m254077400bedruckt8m2andere Gewebe, mit einem Anteil an synthetischen Filamenten von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt54078100roh oder gebleicht8m254078200gefärbt8m254078300buntgewebt8m254078400bedruckt8m2andere Gewebe54079100roh oder gebleicht8m254079200gefärbt8m254079300buntgewebt8m254079400bedruckt8m25408Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 540554081000Gewebe aus hochfesten Viskose-Garnen8m2andere Gewebe, mit einem Anteil an künstlichen Filamenten, Streifen oder dergleichen von 85 GHT oder mehr54082100roh oder gebleicht8m2540822gefärbt54082210mit einer Breite von mehr als 135 cm bis 155 cm, in Leinwand-, Köper- oder Satinbindung8m254082290andere8m254082300buntgewebt8m254082400bedruckt8m2andere Gewebe54083100roh oder gebleicht8m254083200gefärbt8m254083300buntgewebt8m254083400bedruckt8m2

KAPITEL 55

Anmerkung

1.
Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten” im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen:

a)
Länge des Kabels mehr als 2 m;
b)
Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter;
c)
Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex;
d)
Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein;
e)
Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex.

Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit5501Kabel aus synthetischen Filamenten55011000aus Nylon oder anderen Polyamiden455012000aus Polyestern455013000aus Polyacryl oder Modacryl455014000aus Polypropylen455019000andere4550200Kabel aus künstlichen Filamenten55020010aus Viskose455020040aus Acetat455020080andere45503Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitetaus Nylon oder anderen Polyamiden55031100aus Aramid455031900andere455032000aus Polyestern455033000aus Polyacryl oder Modacryl455034000aus Polypropylen455039000andere45504Künstliche Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet55041000aus Viskose455049000andere45505Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff)550510aus synthetischen Chemiefasern55051010aus Nylon oder anderen Polyamiden455051030aus Polyestern455051050aus Polyacryl oder Modacryl455051070aus Polypropylen455051090andere455052000aus künstlichen Chemiefasern45506Synthetische Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet55061000aus Nylon oder anderen Polyamiden455062000aus Polyestern455063000aus Polyacryl oder Modacryl455069000andere455070000Künstliche Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet45508Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf550810aus synthetischen Spinnfasern55081010nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf455081090in Aufmachungen für den Einzelverkauf5550820aus künstlichen Spinnfasern55082010nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf455082090in Aufmachungen für den Einzelverkauf55509Garne aus synthetischen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkaufmit einem Anteil an Nylon- oder anderen Polyamid-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr55091100ungezwirnt455091200gezwirnt4mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr55092100ungezwirnt455092200gezwirnt4mit einem Anteil an Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr55093100ungezwirnt455093200gezwirnt4andere Garne, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr55094100ungezwirnt455094200gezwirnt4andere Garne, aus Polyester-Spinnfasern55095100hauptsächlich oder ausschließlich mit künstlichen Spinnfasern gemischt455095200hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt455095300hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt455095900andere4andere Garne, aus Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern55096100hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt455096200hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt455096900andere4andere Garne55099100hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt455099200hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt455099900andere45510Garne aus künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkaufmit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr55101100ungezwirnt455101200gezwirnt455102000andere Garne, hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt455103000andere Garne, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt455109000andere Garne45511Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf55111000aus synthetischen Spinnfasern mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr555112000aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT555113000aus künstlichen Spinnfasern55512Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehrmit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr55121100roh oder gebleicht8m2551219andere55121910bedruckt8m255121990andere8m2mit einem Anteil an Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr55122100roh oder gebleicht8m2551229andere55122910bedruckt8m255122990andere8m2andere55129100roh oder gebleicht8m2551299andere55129910bedruckt8m255129990andere8m25513Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von 170 g oder wenigerroh oder gebleicht551311aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung55131120mit einer Breite von 165 cm oder weniger8m255131190mit einer Breite von mehr als 165 cm8m255131200aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m255131300andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern8m255131900andere Gewebe8m2gefärbt55132100aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung8m2551323andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern55132310in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m255132390andere8m255132900andere Gewebe8m2buntgewebt55133100aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung8m255133900andere Gewebe8m2bedruckt55134100aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung8m255134900andere Gewebe8m25514Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Fasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 170 groh oder gebleicht55141100aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung8m255141200aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m2551419andere Gewebe55141910aus Polyester-Spinnfasern8m255141990andere8m2gefärbt55142100aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung8m255142200aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m255142300andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern8m255142900andere Gewebe8m2551430buntgewebt55143010aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung8m255143030aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m255143050andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern8m255143090andere Gewebe8m2bedruckt55144100aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung8m255144200aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper8m255144300andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern8m255144900andere Gewebe8m25515Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasernaus Polyester-Spinnfasern551511hauptsächlich oder ausschließlich mit Viskose-Spinnfasern gemischt55151110roh oder gebleicht8m255151130bedruckt8m255151190andere8m2551512hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt55151210roh oder gebleicht8m255151230bedruckt8m255151290andere8m2551513hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischthauptsächlich oder ausschließlich mit gestrichener Wolle oder mit gestrichenen feinen Tierhaaren gemischt55151311roh oder gebleicht8m255151319andere8m2hauptsächlich oder ausschließlich mit gekämmter Wolle oder mit gekämmten feinen Tierhaaren gemischt55151391roh oder gebleicht8m255151399andere8m2551519andere55151910roh oder gebleicht8m255151930bedruckt8m255151990andere8m2aus Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern551521hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt55152110roh oder gebleicht8m255152130bedruckt8m255152190andere8m2551522hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischthauptsächlich oder ausschließlich mit gestrichener Wolle oder mit gestrichenen feinen Tierhaaren gemischt55152211roh oder gebleicht8m255152219andere8m2hauptsächlich oder ausschließlich mit gekämmter Wolle oder mit gekämmten feinen Tierhaaren gemischt55152291roh oder gebleicht8m255152299andere8m255152900andere8m2andere Gewebe551591hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt55159110roh oder gebleicht8m255159130bedruckt8m255159190andere8m2551599andere55159920roh oder gebleicht8m255159940bedruckt8m255159980andere8m25516Gewebe aus künstlichen Spinnfasernmit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr55161100roh oder gebleicht8m255161200gefärbt8m255161300buntgewebt8m255161400bedruckt8m2mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt55162100roh oder gebleicht8m255162200gefärbt8m2551623buntgewebt55162310Jacquard-Gewebe mit einer Breite von 140 cm oder mehr (Matratzendrelle)8m255162390andere8m255162400bedruckt8m2mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt55163100roh oder gebleicht8m255163200gefärbt8m255163300buntgewebt8m255163400bedruckt8m2mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt55164100roh oder gebleicht8m255164200gefärbt8m255164300buntgewebt8m255164400bedruckt8m2andere55169100roh oder gebleicht8m255169200gefärbt8m255169300buntgewebt8m255169400bedruckt8m2

KAPITEL 56

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 56 gehören nicht:

a)
Watte, Filze oder Vliesstoffe, mit Stoffen oder Zubereitungen (z. B. Riechmittel oder Schminken des Kapitels 33, Seifen oder Reinigungsmittel der Position 3401, Poliermittel, Schuhcreme oder ähnliche Zubereitungen der Position 3405, Weichmacher der Position 3809 für Spinnstofferzeugnisse) getränkt, bestrichen oder überzogen, sofern die Spinnstoffe lediglich als Unterlage dienen;
b)
Spinnstofferzeugnisse der Position 5811;
c)
natürliche oder künstliche Schleifstoffe, in Pulver- oder Körnerform, aufgebracht auf Filz- oder Vliesstoffunterlagen (Position 6805);
d)
agglomerierter oder wiedergewonnener Glimmer auf Filz- oder Vliesstoffunterlagen (Position 6814);
e)
Metallfolien auf Filz- oder Vliesstoffunterlagen (im Allgemeinen Abschnitt XIV oder XV); oder
f)
hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren der Position 9619.

2.
Als „Filze” gelten sowohl Nadelfilze als auch Flächenerzeugnisse, die aus einer Faserlage aus Spinnstoffen bestehen, deren Zusammenhalt durch ein Nähwirkverfahren mittels Fasern aus der Faserlage selbst verstärkt worden ist.
3.
Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus diesen Stoffen versehen, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig).

Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten.

Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht:

a)
Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus diesen Stoffen versehen, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40);
b)
Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40);
c)
Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).

4.
Zu Position 5604 gehören nicht Garne aus Spinnstoffen und nicht Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit5601Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus; Spinnstofffasern mit einer Länge von 5 mm oder weniger (Scherstaub), Knoten und Noppen aus SpinnstoffenWatte aus Spinnstoffen und Waren daraus560121aus Baumwolle56012110hydrophil3,856012190andere3,8560122aus Chemiefasern56012210Watterollen mit einem Durchmesser von 8 mm oder weniger3,856012290andere456012900andere3,856013000Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinnstoffen3,25602Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen560210Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisseweder getränkt, bestrichen, überzogen noch mit Lagen versehenNadelfilze56021011aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 53036,756021019aus anderen Spinnstoffen6,7nähgewirkte Flächenerzeugnisse56021031aus Wolle oder feinen Tierhaaren6,756021038aus anderen Spinnstoffen6,756021090getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen6,7andere Filze, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch mit Lagen versehen56022100aus Wolle oder feinen Tierhaaren6,756022900aus anderen Spinnstoffen6,756029000andere6,75603Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehenaus synthetischen oder künstlichen Filamenten560311mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger56031110bestrichen oder überzogen4,356031190andere4,3560312mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g56031210bestrichen oder überzogen4,356031290andere4,3560313mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g56031310bestrichen oder überzogen4,356031390andere4,3560314mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g56031410bestrichen oder überzogen4,356031490andere4,3andere560391mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger56039110bestrichen oder überzogen4,356039190andere4,3560392mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g56039210bestrichen oder überzogen4,356039290andere4,3560393mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g56039310bestrichen oder überzogen4,356039390andere4,3560394mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g56039410bestrichen oder überzogen4,356039490andere4,35604Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, Garne aus Spinnstoffen, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt56041000Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen4560490andere56049010hochfeste Garne aus Polyester, Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Viskose, getränkt oder bestrichen456049090andere456050000Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen4560600Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; „Maschengarne” 56060010 „Maschengarne” 8andere56060091Gimpen5,356060099andere5,35607Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhülltaus Sisal oder anderen textilen Agavefasern56072100Bindegarne oder Pressengarne1256072900andere12aus Polyethylen oder Polypropylen56074100Bindegarne oder Pressengarne8560749anderemit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m)56074911geflochten856074919andere856074990mit einem Titer von 50 000 dtex (5 g je m) oder weniger8560750aus anderen synthetischen Chemiefasernaus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyesternmit einem Titer von mehr als 50 000 dtex (5 g je m)56075011geflochten856075019andere856075030mit einem Titer von 50 000 dtex (5 g je m) oder weniger856075090aus anderen synthetischen Chemiefasern8560790andere56079020aus Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee) oder aus anderen harten Blattfasern; aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303656079090andere85608Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffenaus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen560811konfektionierte Fischernetze56081120aus Bindfäden, Seilen oder Tauen856081180andere8560819anderekonfektionierte Netzeaus Nylon oder anderen Polyamiden56081911aus Bindfäden, Seilen oder Tauen856081919andere856081930andere856081990andere856089000andere856090000Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen5,8

KAPITEL 57

Anmerkungen

1.
Als „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen” im Sinne des Kapitels 57 gelten Fußbodenbeläge, bei denen die Spinnstoffe die Schauseite der Ware bei deren Verwendung bilden. Hierzu gehören auch Waren, die die charakteristischen Merkmale von Fußbodenbelägen aus Spinnstoffen aufweisen, jedoch zu anderen Zwecken bestimmt sind.
2.
Zu Kapitel 57 gehören nicht Teppichunterlagen.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Für die Anwendung des für Teppiche der Unterposition 5701 10 90 festgesetzten Höchstzollsatzes gehören die florfreien Kopfenden, die Webkanten und die Fransen nicht zu der für die Verzollung zu berücksichtigenden Fläche.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit5701Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert570110aus Wolle oder feinen Tierhaaren57011010mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von mehr als 10 GHT8m257011090andere8 MAX 2,8 €/m2m2570190aus anderen Spinnstoffen57019010aus Seide, Schappeseide, synthetischen Chemiefasern oder metallisierten Garnen der Position 5605 oder aus Spinnstoffen und Metallfäden8m257019090aus anderen Spinnstoffen3,5m25702Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche57021000Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche3m257022000Fußbodenbeläge aus Kokosfasern4m2andere, mit Flor, nicht konfektioniert570231aus Wolle oder feinen Tierhaaren57023110Axminster-Teppiche8m257023180andere8m2570232aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen57023210Axminster-Teppiche8m257023290andere8m257023900aus anderen Spinnstoffen8m2andere, mit Flor, konfektioniert570241aus Wolle oder feinen Tierhaaren57024110Axminster-Teppiche8m257024190andere8m2570242aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen57024210Axminster-Teppiche8m257024290andere8m257024900aus anderen Spinnstoffen8m2570250andere, ohne Flor, nicht konfektioniert57025010aus Wolle oder feinen Tierhaaren8m2aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen57025031aus Polypropylen8m257025039andere8m257025090aus anderen Spinnstoffen8m2andere, ohne Flor, konfektioniert57029100aus Wolle oder feinen Tierhaaren8m2570292aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen57029210aus Polypropylen8m257029290andere8m257029900aus anderen Spinnstoffen8m25703Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert57031000aus Wolle oder feinen Tierhaaren8m2570320aus Nylon oder anderen Polyamidenbedruckt57032012Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger8m257032018andere8m2andere57032092Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger8m257032098andere8m2570330aus anderen synthetischen Spinnstoffen oder aus künstlichen Spinnstoffenaus Polypropylen57033012Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger8m257033018andere8m2andere57033082Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger8m257033088andere8m2570390aus anderen Spinnstoffen57039020Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger8m257039080andere8m25704Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert57041000Fliesen mit einer Oberfläche von 0,3 m2 oder weniger6,7m257049000andere6,7m2570500Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert57050030aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen8m257050080aus anderen Spinnstoffen8m2

KAPITEL 58

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59.
2.
Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche.
3.
Als „Drehergewebe” im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen.
4.
Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608.
5.
Als Bänder im Sinne der Position 5806 gelten:

a)
Schmalgewebe mit Kette und Schuss (einschließlich Samt), mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit echten Webkanten, und Streifen, aus Geweben mit Kette und Schuss geschnitten, mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit unechten (gewebten, geklebten oder in anderer Weise hergestellten) Webkanten;
b)
Schlauchgewebe mit Kette und Schuss, in flach gedrücktem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger;
c)
Schrägbänder mit gefalzten Rändern, in ungefalztem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger.

Bänder mit angewebten Fransen gehören zu Position 5808.

6.
Als „Stickereien” der Position 5810 gelten auch Applikationen (Aufnäh- oder Aufstickarbeiten) von Flittern, Perlen oder verzierenden Motiven aus Spinnstoffen oder anderen Stoffen sowie mit Metallfäden oder Glasfäden ausgeführte Stickarbeiten. Zu Position 5810 gehören nicht Tapisserien als Nadelarbeit (Position 5805).
7.
Neben den Waren der Position 5809 gehören zu diesem Kapitel auch Waren aus Metallfäden, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit5801Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen Waren der Position 5802 oder 580658011000aus Wolle oder feinen Tierhaaren8m2aus Baumwolle58012100Schusssamt und Schussplüsch, nicht aufgeschnitten8m258012200Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten8m258012300anderer Schusssamt und Schussplüsch8m258012600Chenillegewebe8m258012700Kettsamt und Kettplüsch8m2aus Chemiefasern58013100Schusssamt und Schussplüsch, nicht aufgeschnitten8m258013200Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten8m258013300anderer Schusssamt und Schussplüsch8m258013600Chenillegewebe8m258013700Kettsamt und Kettplüsch8m2580190aus anderen Spinnstoffen58019010aus Flachs8m258019090andere8m25802Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806; getuftete Spinnstofferzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Position 5703Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus Baumwolle58021100roh8m258021900andere8m258022000Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus anderen Spinnstoffen8m258023000getuftete Spinnstofferzeugnisse8m2580300Drehergewebe, ausgenommen Waren der Position 580658030010aus Baumwolle5,8m258030030aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide7,2m258030090andere8m25804Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006580410Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe58041010ungemustert6,558041090andere8maschinengefertigte Spitzen580421aus Chemiefasern58042110Flecht- und Klöppelspitzen858042190andere8580429aus anderen Spinnstoffen58042910Flecht- und Klöppelspitzen858042990andere858043000handgefertigte Spitzen858050000Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert5,65806Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)58061000Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe6,358062000andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr7,5andere Bänder58063100aus Baumwolle7,5580632aus Chemiefasern58063210mit echten Webkanten7,558063290andere7,558063900aus anderen Spinnstoffen7,558064000schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)6,25807Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Spinnstoffen, als Meterware, Streifen oder zugeschnitten, nicht bestickt580710gewebt58071010mit eingewebten Inschriften oder Motiven6,258071090andere6,2580790andere58079010aus Filz oder aus Vliesstoffen6,358079090andere85808Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren58081000Geflechte als Meterware558089000andere5,358090000Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen5,65810Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive581010Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund58101010mit einem Wert von mehr als 35 € je kg Eigengewicht5,858101090andere8andere Stickereien581091aus Baumwolle58109110mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht5,858109190andere7,2581092aus Chemiefasern58109210mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht5,858109290andere7,2581099aus anderen Spinnstoffen58109910mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht5,858109990andere7,258110000Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 58108m2

KAPITEL 59

Anmerkungen

1.
Als „Gewebe” im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Positionen 6002 bis 6006.
2.
Zu Position 5903 gehören:

a)
Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen:

1)
Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht;
2)
Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufgerollt werden können, ohne rissig zu werden (im Allgemeinen Kapitel 39);
3)
Erzeugnisse, bei denen das Gewebe entweder ganz in Kunststoff eingebettet ist oder auf beiden Seiten vollständig mit Kunststoff bestrichen oder überzogen ist, vorausgesetzt, dass das Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39);
4)
Gewebe, die mit Kunststoff teilweise bestrichen oder überzogen sind und durch diese Behandlung Muster aufweisen (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60);
5)
Platten, Folien oder Streifen aus Zellkunststoff, in Verbindung mit Geweben, sofern die Gewebe nur der Verstärkung dienen (Kapitel 39);
6)
Spinnstofferzeugnisse der Position 5811;

b)
Gewebe aus Garnen, Streifen oder dergleichen, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt, der Position 5604.

3.
Als „Wandverkleidungen aus Spinnstoffen” im Sinne der Position 5905 gelten zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignete Erzeugnisse in Rollen, mit einer Breite von 45 cm oder mehr, mit einer Oberfläche aus Spinnstoffen, die entweder auf eine Unterlage aufgebracht oder — bei fehlender Unterlage — auf der Rückseite behandelt sind (getränkt oder bestrichen, um ein Ankleben zu ermöglichen).

Zu dieser Position gehören jedoch nicht Wandverkleidungen, bei denen Scherstaub unmittelbar aufgebracht worden ist auf eine Papierunterlage (Position 4814) oder auf eine Spinnstoffunterlage (im Allgemeinen Position 5907).

4.
Als „kautschutierte Gewebe” im Sinne der Position 5906 gelten:

a)
mit Kautschuk getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen aus Kautschuk versehene Gewebe,

mit einem Quadratmetergewicht von 1 500 g oder weniger; oder

mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1 500 g und einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT;

b)
Gewebe aus Garnen, Streifen oder dergleichen, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt, der Position 5604;
c)
Flächenerzeugnisse aus parallel liegenden und miteinander durch Kautschuk verklebten Garnen aus Spinnstoffen.

Zu dieser Position gehören jedoch nicht Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkautschuk in Verbindung mit Geweben, sofern die Gewebe nur der Verstärkung dienen (Kapitel 40), und Spinnstofferzeugnisse der Position 5811.

5.
Zu Position 5907 gehören nicht:

a)
Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht;
b)
bemalte Gewebe (andere als bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe und dergleichen);
c)
Gewebe, die mit Scherstaub, Korkmehl oder dergleichen teilweise überzogen sind und durch diese Behandlung Muster aufweisen; jedoch bleiben Nachahmungen von Samt in dieser Position;
d)
Gewebe, mit den üblichen Schlussappreturen auf der Grundlage von stärkehaltigen oder ähnlichen Stoffen ausgerüstet;
e)
Furnierblätter auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 4408);
f)
natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 6805);
g)
agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 6814);
h)
dünne Bänder und Folien, aus Metall, auf einer Unterlage aus Gewebe (im Allgemeinen Abschnitt XIV oder XV).

6.
Zu Position 5910 gehören nicht:

a)
Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, mit einer Dicke von weniger als 3 mm, als Meterware oder in Längen geschnitten;
b)
Förderbänder und Treibriemen, aus Geweben, mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen, sowie Förderbänder und Treibriemen, aus mit Kautschuk getränkten, bestrichenen, überzogenen oder umhüllten Spinnstoffgarnen oder -bindfäden (Position 4010).

7.
Zu Position 5911, und nicht zu anderen Positionen des Abschnitts XI, gehören die folgenden Waren:

a)
Die nachstehend erschöpfend aufgeführten Erzeugnisse aus Spinnstoffen, als Meterware, auf Länge geschnitten oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910):

Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen;

Müllergaze;

Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren;

Gewebe, auch verfilzt, auch getränkt oder bestrichen, von der auf Maschinen oder zu anderen technischen Zwecken verwendeten Art, flach gewebt, mit mehrfacher Kette oder mehrfachem Schuss;

Gewebe mit Metalleinlagen, von der zu technischen Zwecken verwendeten Art;

Schnüre, Seile, Geflechte und ähnliche Spinnstofferzeugnisse, von der zu technischen Zwecken als Schmier- oder Dichtungsmaterial verwendeten Art, auch getränkt, bestrichen oder mit Metalleinlagen;

b)
Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910) (z. B. Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement), Polierscheiben, Dichtungen, Unterlegscheiben und andere Teile von Maschinen oder Apparaten).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit5901Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art; Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougram und ähnliche steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art59011000Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art6,5m259019000andere6,5m25902Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose590210aus Nylon oder anderen Polyamiden59021010mit Kautschuk getränkt5,6m259021090andere8m2590220aus Polyestern59022010mit Kautschuk getränkt5,6m259022090andere8m2590290andere59029010mit Kautschuk getränkt5,6m259029090andere8m25903Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, andere als solche der Position 5902590310mit Poly(vinylchlorid)59031010getränkt8m259031090bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen8m2590320mit Polyurethan59032010getränkt8m259032090bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen8m2590390andere59039010getränkt8m2bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen59039091mit Cellulosederivaten oder anderem Kunststoff, mit Schauseite aus Spinnstoffen8m259039099andere8m25904Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, auch zugeschnitten59041000Linoleum5,3m259049000andere5,3m2590500Wandverkleidungen aus Spinnstoffen59050010aus parallel auf eine Unterlage aufgebrachten Garnen bestehend5,8andere59050030aus Flachs859050050aus Jute459050070aus Chemiefasern859050090andere65906Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 590259061000Klebebänder, mit einer Breite von 20 cm oder weniger4,6andere59069100aus Gewirken oder Gestricken6,5590699andere59069910gewebeähnliche Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 4 c) zu diesem Kapitel859069990andere5,659070000Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen4,9m259080000Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt5,6590900Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör aus anderen Stoffen59090010aus synthetischen Chemiefasern6,559090090aus anderen Spinnstoffen6,559100000Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt5,15911Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel59111000Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen5,359112000Müllergaze, auch konfektioniert(85)4,6Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement)591131mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 650 gaus Seide oder Chemiefasern59113111Gewebe von der auf Papiermaschinen verwendeten Art (z. B. Formiersiebe)5,8m259113119andere5,859113190aus anderen Spinnstoffen4,4591132mit einem Quadratmetergewicht von 650 g oder mehraus Seide oder Chemiefasern59113211Gewebe mit einer mittels Vernadelung aufgebrachten Faserauflage, von der auf Papiermaschinen verwendeten Art (z. B. Pressfilze)5,8m259113219andere5,8m259113290aus anderen Spinnstoffen4,459114000Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren6591190andere59119010aus Filz659119090andere6

KAPITEL 60

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 60 gehören nicht:

a)
Häkelspitzen der Position 5804;
b)
Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807;
c)
Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, zu Position 6001.

2.
Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art.
3.
Als „Gewirke” im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit6001Samt, Plüsch (einschließlich „Hochflorerzeugnisse” ), gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke60011000 „Hochflorerzeugnisse” 8Schlingengewirke und Schlingengestricke60012100aus Baumwolle860012200aus Chemiefasern860012900aus anderen Spinnstoffen8andere60019100aus Baumwolle860019200aus Chemiefasern860019900aus anderen Spinnstoffen86002Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 600160024000mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend860029000andere6,56003Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere als solche der Positionen 6001 und 600260031000aus Wolle oder feinen Tierhaaren860032000aus Baumwolle8600330aus synthetischen Chemiefasern60033010Raschelspitzen860033090andere860034000aus künstlichen Chemiefasern860039000andere86004Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 600160041000mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend860049000andere6,56005Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der Positionen 6001 bis 6004aus Baumwolle60052100roh oder gebleicht860052200gefärbt860052300buntgewirkt860052400bedruckt8aus synthetischen Chemiefasern600531roh oder gebleicht60053110für Vorhänge und Gardinen860053150Raschelspitzen, ausgenommen für Vorhänge und Gardinen860053190andere8600532gefärbt60053210für Vorhänge und Gardinen860053250Raschelspitzen, ausgenommen für Vorhänge und Gardinen860053290andere8600533buntgewirkt60053310für Vorhänge und Gardinen860053350Raschelspitzen, ausgenommen für Vorhänge und Gardinen860053390andere8600534bedruckt60053410für Vorhänge und Gardinen860053450Raschelspitzen, ausgenommen für Vorhänge und Gardinen860053490andere8aus künstlichen Chemiefasern60054100roh oder gebleicht860054200gefärbt860054300buntgewirkt860054400bedruckt8600590andere60059010aus Wolle oder feinen Tierhaaren860059090andere86006Andere Gewirke und Gestricke60061000aus Wolle oder feinen Tierhaaren8aus Baumwolle60062100roh oder gebleicht860062200gefärbt860062300buntgewirkt860062400bedruckt8aus synthetischen Chemiefasern600631roh oder gebleicht60063110für Vorhänge und Gardinen860063190andere8600632gefärbt60063210für Vorhänge und Gardinen860063290andere8600633buntgewirkt60063310für Vorhänge und Gardinen860063390andere8600634bedruckt60063410für Vorhänge und Gardinen860063490andere8aus künstlichen Chemiefasern60064100roh oder gebleicht860064200gefärbt860064300buntgewirkt860064400bedruckt860069000andere8

KAPITEL 61

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken.
2.
Zu Kapitel 61 gehören nicht:

a)
Waren der Position 6212;
b)
Altwaren der Position 6309;
c)
orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021).

3.
Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt:

a)
Die Begriffe „Anzüge” und „Kostüme” beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus:

einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und

einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz.

Alle Teile eines „Anzugs” oder „Kostüms” müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz).

Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam vorliegen (z. B. eine lange und eine kurze Hose oder zwei lange Hosen, oder ein Rock oder Hosenrock und eine lange Hose), gilt als wesentliches zum Bedecken des Unterkörpers bestimmtes Kleidungsstück des „Anzugs” eine lange Hose, oder, im Falle des „Kostüms” , der Rock oder Hosenrock; die anderen Kleidungsstücke sind getrennt einzureihen.

Der Begriff „Anzug” umfasst, auch wenn nicht alle vorstehenden Bedingungen erfüllt sind, auch folgende Zusammenstellungen von Kleidungsstücken:

Cut, bestehend aus einem einfarbigen Sakko mit hinten weit herabhängenden, abgerundeten Schößen und einer längsgestreiften Hose;

Frack, gewöhnlich in schwarz, dessen Jacke vorn verhältnismäßig kurz ist, stets offen getragen wird und schmale, auf der Hüfte angesetzte Schöße aufweist, die hinten herabhängen;

Smoking, dessen Jacke im Schnitt einem gewöhnlichen Sakko ähnlich ist (vorn aber auch mit einem größeren Ausschnitt versehen), die aber glänzende Revers aus Seide oder Seidenimitation aufweist.

b)
Der Begriff „Kombination” bezieht sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken (ausgenommen „Anzüge” , „Kostüme” und Zusammenstellungen ganz oder zum Teil aus Waren der Position 6107, 6108 oder 6109), die aus mehreren, aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht, für den Einzelverkauf aufgemacht ist und sich zusammensetzt aus:

einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers; als zweites Oberteil ist ein Pullover, wenn er mit dem ersten Kleidungsstück ein Twinset bildet, oder eine Weste zulässig, und

einem oder zwei verschiedenen Kleidungsstücken zum Bedecken des Unterkörpers: entweder eine lange Hose, eine Latzhose, eine Kniebundhose oder ähnliche Hose, eine kurze Hose (ausgenommen Badehose), ein Rock oder ein Hosenrock.

Alle Teile einer Kombination müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen. Der Begriff „Kombination” umfasst nicht Trainingsanzüge und Skianzüge der Position 6112.

4.
Zu den Positionen 6105 und 6106 gehören nicht Kleidungsstücke mit Taschen unterhalb der Taille, mit einem gerippten Bund oder einem anderen verengenden Abschluss am unteren Ende, sowie Kleidungsstücke, die, gezählt auf einer Fläche von 10 × 10 cm oder mehr, in jeder Richtung durchschnittlich weniger als 10 Maschen je linearen Zentimeter aufweisen. Zu Position 6105 gehören nicht ärmellose Kleidungsstücke.
5.
Zu Position 6109 gehören nicht Kleidungsstücke mit einer Zugkordel, einem gerippten Bund oder einem anderen verengenden Abschluss am unteren Ende des Kleidungsstücks.
6.
Im Sinne der Position 6111 gilt Folgendes:

a)
Der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder” umfasst Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger;
b)
Waren, für die sowohl die Position 6111 als auch andere Positionen des Kapitels 61 in Betracht kommen, gehören zu Position 6111.

7.
Als „Skianzüge” im Sinne der Position 6112 gelten Kleidungsstücke oder Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, die aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und ihrer Beschaffenheit erkennen lassen, dass sie hauptsächlich beim Skisport (Alpinskilauf oder Skilanglauf) getragen werden. Sie bestehen:

a)
entweder aus einem „Ski-Overall” , d. h. einem einteiligen Kleidungsstück zum Bedecken des Ober- und Unterkörpers; zusätzlich zu den Ärmeln und einem Kragen kann der Ski-Overall Taschen und Fußstege haben;
b)
oder aus einer „Skikombination” , d. h. einer Zusammenstellung von zwei oder drei Kleidungsstücken, die für den Einzelverkauf aufgemacht ist und umfasst:

ein einziges Kleidungsstück in der Art eines Anoraks, einer Windjacke, eines Blousons oder einer ähnlichen Ware, mit einem Reißverschluss versehen, auch um eine Weste ergänzt, und

eine einzige lange Hose, die über die Taille hinausreichen kann, oder eine einzige Kniebundhose oder ähnliche Hose oder eine einzige Latzhose.

Die „Skikombination” kann auch aus einem Overall der in Buchstabe a beschriebenen Art und aus einer Art wattierter ärmelloser Jacke, die über dem Overall getragen wird, bestehen.

Alle Kleidungsstücke einer „Skikombination” müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher stofflicher Zusammensetzung, jedoch nicht von gleicher Farbe sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen.

8.
Kleidung, für die sowohl die Position 6113 als auch andere Positionen des Kapitels 61, ausgenommen Position 6111, in Betracht kommen, gehört zu Position 6113.
9.
Kleidungsstücke dieses Kapitels, die vorn einen Verschluss „links über rechts” aufweisen, gelten als Männer- oder Knabenkleidung und solche, die vorn einen Verschluss „rechts über links” aufweisen, als Frauen- oder Mädchenkleidung. Diese Bestimmungen werden nicht angewendet, wenn der Schnitt eines Kleidungsstücks klar erkennen lässt, dass es für das eine oder für das andere Geschlecht bestimmt ist.

Kleidungsstücke, die nicht als Männer- oder Knabenkleidung oder als Frauen- oder Mädchenkleidung erkennbar sind, werden als Frauen- oder Mädchenkleidung eingereiht.

10.
Waren des Kapitels 61 können aus Metallfäden hergestellt sein.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Für die Anwendung der Anmerkung 3 b) zu diesem Kapitel müssen die Kleidungsstücke einer Kombination, abgesehen von den sonstigen in vorbezeichneter Anmerkung genannten Bedingungen, vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sein.

Hierbei

kann das verwendete Flächenerzeugnis roh, gebleicht, gefärbt, buntgewirkt, buntgestrickt oder bedruckt sein,

ist ein Pullover oder eine Weste auch dann als Bestandteil einer Kombination zugelassen, wenn diese Kleidungsstücke Bündchen aufweisen, das zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstück aber nicht, vorausgesetzt, die Bündchen sind nicht angenäht, sondern unmittelbar im Wirk- oder Strickvorgang entstanden.

Nicht als Kombination gelten Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, wenn die Kleidungsstücke aus verschiedenen Flächenerzeugnissen hergestellt sind, selbst wenn diese Verschiedenheit sich nur aus ihren jeweiligen Farben ergibt.

Alle Kleidungsstücke einer Kombination müssen zusammen als eine selbstständige Einheit für den Einzelverkauf aufgemacht sein. Getrennte Unterverpackung oder getrennte Etikettierung einer solchen Einheit beeinflussen nicht ihre Einreihung als Kombination.

2.
Der Begriff „Unterhemden” im Sinne der Position 6109 schließt Kleidungsstücke ein, die auch modisch gestaltet sein können und unmittelbar auf der Haut getragen werden, ohne Kragen, mit oder ohne Ärmel, einschließlich solche mit Trägern.

Diese Kleidungsstücke, die den Oberkörper bedecken, haben mit den T-Shirts oder anderen mehr herkömmlichen Typen von Unterhemden meistens mehrere charakteristische Merkmale gemeinsam.

3.
Zu Position 6111 oder zu den Unterpositionen 6116 10 20 bzw. 6116 10 80 gehören mit Kautschuk oder Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon:

ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken der Position 5903 oder 5906 konfektioniert sind oder

aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind.

In die Kapitel 39 bzw. 40 gehören mit Zellkautschuk oder Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, auch wenn sie aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind, sofern die Gewirke oder Gestricke nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 2 a) Ziffer 5 und Anmerkung 4 letzter Absatz zu Kapitel 59).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit6101Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103610120aus Baumwolle61012010Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren12p/st61012090Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren12p/st610130aus Chemiefasern61013010Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren12p/st61013090Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren12p/st610190aus anderen Spinnstoffen61019020Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren12p/st61019080Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren12p/st6102Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104610210aus Wolle oder feinen Tierhaaren61021010Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren12p/st61021090Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren12p/st610220aus Baumwolle61022010Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren12p/st61022090Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren12p/st610230aus Chemiefasern61023010Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren12p/st61023090Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren12p/st610290aus anderen Spinnstoffen61029010Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren12p/st61029090Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren12p/st6103Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben610310Anzüge61031010aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st61031090aus anderen Spinnstoffen12p/stKombinationen61032200aus Baumwolle12p/st61032300aus synthetischen Chemiefasern12p/st61032900aus anderen Spinnstoffen12p/stJacken61033100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st61033200aus Baumwolle12p/st61033300aus synthetischen Chemiefasern12p/st61033900aus anderen Spinnstoffen12p/stlange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen61034100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st61034200aus Baumwolle12p/st61034300aus synthetischen Chemiefasern12p/st61034900aus anderen Spinnstoffen12p/st6104Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder MädchenKostüme61041300aus synthetischen Chemiefasern12p/st610419aus anderen Spinnstoffen61041920aus Baumwolle12p/st61041990aus anderen Spinnstoffen12p/stKombinationen61042200aus Baumwolle12p/st61042300aus synthetischen Chemiefasern12p/st610429aus anderen Spinnstoffen61042910aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st61042990aus anderen Spinnstoffen12p/stJacken61043100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st61043200aus Baumwolle12p/st61043300aus synthetischen Chemiefasern12p/st61043900aus anderen Spinnstoffen12p/stKleider61044100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st61044200aus Baumwolle12p/st61044300aus synthetischen Chemiefasern12p/st61044400aus künstlichen Chemiefasern12p/st61044900aus anderen Spinnstoffen12p/stRöcke und Hosenröcke61045100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st61045200aus Baumwolle12p/st61045300aus synthetischen Chemiefasern12p/st61045900aus anderen Spinnstoffen12p/stlange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen61046100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st61046200aus Baumwolle12p/st61046300aus synthetischen Chemiefasern12p/st61046900aus anderen Spinnstoffen12p/st6105Hemden aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben61051000aus Baumwolle12p/st610520aus Chemiefasern61052010aus synthetischen Chemiefasern12p/st61052090aus künstlichen Chemiefasern12p/st610590aus anderen Spinnstoffen61059010aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st61059090aus anderen Spinnstoffen12p/st6106Blusen und Hemdblusen, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen61061000aus Baumwolle12p/st61062000aus Chemiefasern12p/st610690aus anderen Spinnstoffen61069010aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st61069030aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide12p/st61069050aus Flachs (Leinen) oder Ramie12p/st61069090aus anderen Spinnstoffen12p/st6107Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder KnabenSlips und andere Unterhosen61071100aus Baumwolle12p/st61071200aus Chemiefasern12p/st61071900aus anderen Spinnstoffen12p/stNachthemden und Schlafanzüge61072100aus Baumwolle12p/st61072200aus Chemiefasern12p/st61072900aus anderen Spinnstoffen12p/standere61079100aus Baumwolle12p/st61079900aus anderen Spinnstoffen12p/st6108Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder MädchenUnterkleider und Unterröcke61081100aus Chemiefasern12p/st61081900aus anderen Spinnstoffen12p/stSlips und andere Unterhosen61082100aus Baumwolle12p/st61082200aus Chemiefasern12p/st61082900aus anderen Spinnstoffen12p/stNachthemden und Schlafanzüge61083100aus Baumwolle12p/st61083200aus Chemiefasern12p/st61083900aus anderen Spinnstoffen12p/standere61089100aus Baumwolle12p/st61089200aus Chemiefasern12p/st61089900aus anderen Spinnstoffen12p/st6109T-Shirts und Unterhemden, aus Gewirken oder Gestricken61091000aus Baumwolle12p/st610990aus anderen Spinnstoffen61099020aus Wolle oder feinen Tierhaaren oder Chemiefasern12p/st61099090aus anderen Spinnstoffen12p/st6110Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestrickenaus Wolle oder feinen Tierhaaren611011aus Wolle61101110Pullover mit einem Anteil an Wolle von 50 GHT oder mehr und mit einem Stückgewicht von 600 g oder mehr10,5p/standere61101130für Männer oder Knaben12p/st61101190für Frauen oder Mädchen12p/st611012aus Kaschmirziegenhaaren (Cashmere)61101210für Männer oder Knaben12p/st61101290für Frauen oder Mädchen12p/st611019andere61101910für Männer oder Knaben12p/st61101990für Frauen oder Mädchen12p/st611020aus Baumwolle61102010Unterziehpullis12p/standere61102091für Männer oder Knaben12p/st61102099für Frauen oder Mädchen12p/st611030aus Chemiefasern61103010Unterziehpullis12p/standere61103091für Männer oder Knaben12p/st61103099für Frauen oder Mädchen12p/st611090aus anderen Spinnstoffen61109010aus Flachs (Leinen) oder Ramie12p/st61109090aus anderen Spinnstoffen12p/st6111Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder611120aus Baumwolle61112010Handschuhe8,9pa61112090andere12611130aus synthetischen Chemiefasern61113010Handschuhe8,9pa61113090andere12611190aus anderen Spinnstoffenaus Wolle oder feinen Tierhaaren61119011Handschuhe8,9pa61119019andere1261119090aus anderen Spinnstoffen126112Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder GestrickenTrainingsanzüge61121100aus Baumwolle12p/st61121200aus synthetischen Chemiefasern12p/st61121900aus anderen Spinnstoffen12p/st61122000Skianzüge12Badeanzüge und Badehosen, für Männer oder Knaben611231aus synthetischen Chemiefasern61123110mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr8p/st61123190andere12p/st611239aus anderen Spinnstoffen61123910mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr8p/st61123990andere12p/stBadeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen611241aus synthetischen Chemiefasern61124110mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr8p/st61124190andere12p/st611249aus anderen Spinnstoffen61124910mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr8p/st61124990andere12p/st611300Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 590761130010aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906861130090andere126114Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken61142000aus Baumwolle1261143000aus Chemiefasern1261149000aus anderen Spinnstoffen126115Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken611510Strumpfhosen, Strümpfe und Kniestrümpfe mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe)61151010aus synthetischen Chemiefasern8pa61151090andere12andere Strumpfhosen61152100aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex12p/st61152200aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von 67 dtex oder mehr12p/st61152900aus anderen Spinnstoffen12p/st611530andere Strümpfe für Frauen (einschließlich Kniestrümpfe) mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtexaus synthetischen Chemiefasern61153011Kniestrümpfe12pa61153019andere12pa61153090aus anderen Spinnstoffen12paandere61159400aus Wolle oder feinen Tierhaaren12pa61159500aus Baumwolle12pa611596aus synthetischen Chemiefasern61159610Kniestrümpfe12paandere61159691Strümpfe für Frauen12pa61159699andere12pa61159900aus anderen Spinnstoffen12pa6116Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken611610mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen61161020Fingerhandschuhe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen8pa61161080andere8,9paandere61169100aus Wolle oder feinen Tierhaaren8,9pa61169200aus Baumwolle8,9pa61169300aus synthetischen Chemiefasern8,9pa61169900aus anderen Spinnstoffen8,9pa6117Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken61171000Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren12611780anderes Bekleidungszubehör61178010aus gummielastischen oder kautschutierten Gewirken861178080anderes1261179000Teile12

KAPITEL 62

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212).
2.
Zu Kapitel 62 gehören nicht:

a)
Altwaren der Position 6309;
b)
orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021).

3.
Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt:

a)
Die Begriffe „Anzüge” und „Kostüme” beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus:

einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und

einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz.

Alle Teile eines „Anzugs” oder „Kostüms” müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz).

Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam vorliegen (z. B. zwei lange Hosen oder eine lange Hose und eine kurze Hose oder ein Rock oder Hosenrock und eine lange Hose), gilt als wesentliches unteres Kleidungsstück des „Anzugs” eine lange Hose oder im Falle des „Kostüms” der Rock oder Hosenrock; die anderen Kleidungsstücke sind getrennt einzureihen.

Der Begriff „Anzug” umfasst, auch wenn nicht alle vorstehenden Bedingungen erfüllt sind, auch folgende Zusammenstellungen von Kleidungsstücken:

Cut, bestehend aus einem einfarbigen Sakko mit hinten weit herabhängenden, abgerundeten Schößen und einer längsgestreiften Hose;

Frack, gewöhnlich in schwarz, dessen Jacke vorn verhältnismäßig kurz ist, stets offen getragen wird und schmale, auf der Hüfte angesetzte Schöße aufweist, die hinten herabhängen;

Smoking, dessen Jacke im Schnitt einem gewöhnlichen Sakko ähnlich ist (vorn aber auch mit einem größeren Ausschnitt versehen), die aber glänzende Revers aus Seide oder Seidenimitation aufweist;

b)
Der Begriff „Kombination” bezieht sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken (ausgenommen „Anzüge” , „Kostüme” und Zusammenstellungen ganz oder zum Teil aus Waren der Position 6207 oder 6208), die aus mehreren, aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht, für den Einzelverkauf aufgemacht ist und sich zusammensetzt aus:

einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers; als zweites Oberteil ist eine Weste zulässig, und

einem oder zwei verschiedenen Kleidungsstücken zum Bedecken des Unterkörpers: entweder eine lange Hose, eine Latzhose, eine Kniebundhose oder ähnliche Hose, eine kurze Hose (ausgenommen Badehose), ein Rock oder ein Hosenrock.

Alle Teile einer Kombination müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen. Der Begriff „Kombination” umfasst nicht Trainingsanzüge und Skianzüge der Position 6211.

4.
Im Sinne der Position 6209 gilt Folgendes:

a)
Der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder” umfasst Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger;
b)
Waren, für die sowohl die Position 6209 als auch andere Positionen des Kapitels 62 in Betracht kommen, gehören zu Position 6209.

5.
Kleidung, für die sowohl die Position 6210 als auch andere Positionen des Kapitels 62, ausgenommen Position 6209, in Betracht kommen, gehört zu Position 6210.
6.
Als „Skianzüge” im Sinne der Position 6211 gelten Kleidungsstücke oder Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, die aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und ihrer Beschaffenheit erkennen lassen, dass sie hauptsächlich beim Skisport (Alpinskilauf oder Skilanglauf) getragen werden. Sie bestehen:

a)
entweder aus einem „Ski-Overall” , d. h. einem einteiligen Kleidungsstück zum Bedecken des Ober- und Unterkörpers; zusätzlich zu den Ärmeln und einem Kragen kann der Ski-Overall Taschen und Fußstege haben;
b)
oder aus einer „Skikombination” , d. h. einer Zusammenstellung von zwei oder drei Kleidungsstücken, die für den Einzelverkauf aufgemacht ist und umfasst:

ein einziges Kleidungsstück in der Art eines Anoraks, einer Windjacke, eines Blousons oder einer ähnlichen Ware, mit einem Reißverschluss versehen, auch um eine Weste ergänzt, und

eine einzige lange Hose, die über die Taille hinausreichen kann, oder eine einzige Kniebundhose oder ähnliche Hose oder eine einzige Latzhose.

Die „Skikombination” kann auch aus einem Overall der in Buchstabe a beschriebenen Art und einer Art wattierter, ärmelloser Jacke, die über dem Overall getragen wird, bestehen.

Alle Kleidungsstücke einer „Skikombination” müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher stofflicher Zusammensetzung, jedoch nicht von gleicher Farbe sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen.

7.
Halstücher und ähnliche Waren der Position 6214 von quadratischer oder annähernd quadratischer Form, bei denen jede Seite 60 cm oder weniger misst, werden wie Ziertaschentücher der Position 6213 behandelt. Taschentücher und Ziertaschentücher, bei denen eine Seite mehr als 60 cm misst, gehören zu Position 6214.
8.
Kleidungsstücke dieses Kapitels, die vorn einen Verschluss „links über rechts” aufweisen, gelten als Männer- oder Knabenkleidung und solche, die vorn einen Verschluss „rechts über links” aufweisen, als Frauen- oder Mädchenkleidung. Diese Bestimmungen werden nicht angewendet, wenn der Schnitt eines Kleidungsstücks klar erkennen lässt, dass es für das eine oder für das andere Geschlecht bestimmt ist.

Kleidungsstücke, die nicht als Männer- oder Knabenkleidung oder als Frauen- oder Mädchenkleidung erkennbar sind, werden als Frauen- oder Mädchenkleidung eingereiht.

9.
Waren des Kapitels 62 können aus Metallfäden hergestellt sein.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Für die Anwendung der Anmerkung 3 b) zu diesem Kapitel müssen die Kleidungsstücke einer Kombination, abgesehen von den sonstigen in vorbezeichneter Anmerkung genannten Bedingungen, vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sein.

Hierbei kann das verwendete Flächenerzeugnis roh, gebleicht, gefärbt, buntgewebt oder bedruckt sein.

Nicht als Kombination gelten Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, wenn die Kleidungsstücke aus verschiedenen Flächenerzeugnissen hergestellt sind, selbst wenn diese Verschiedenheit sich nur aus ihren jeweiligen Farben ergibt.

Alle Kleidungsstücke einer Kombination müssen zusammen als eine selbstständige Einheit für den Einzelverkauf aufgemacht sein. Getrennte Unterverpackung oder getrennte Etikettierung einer solchen Einheit beeinflussen nicht ihre Einreihung als Kombination.

2.
Zu Position 6209 bzw. 6216 gehören mit Kautschuk oder Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon:

ob sie aus einem mit Kunststoff oder Kautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) der Position 5903 oder 5906 konfektioniert sind oder

aus einem nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) konfektioniert und anschließend mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind.

In die Kapitel 39 bzw. 40 gehören mit Zellkautschuk oder Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, auch wenn sie aus einem nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind, sofern dieses textile Flächenerzeugnis nur der Verstärkung dient (Anmerkung 2 a) Ziffer 5 und Anmerkung 4 letzter Absatz zu Kapitel 59).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit6201Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6203Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren62011100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st620112aus Baumwolle62011210mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger12p/st62011290mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg12p/st620113aus Chemiefasern62011310mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger12p/st62011390mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg12p/st62011900aus anderen Spinnstoffen12p/standere62019100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st62019200aus Baumwolle12p/st62019300aus Chemiefasern12p/st62019900aus anderen Spinnstoffen12p/st6202Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren62021100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st620212aus Baumwolle62021210mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger12p/st62021290mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg12p/st620213aus Chemiefasern62021310mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger12p/st62021390mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg12p/st62021900aus anderen Spinnstoffen12p/standere62029100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st62029200aus Baumwolle12p/st62029300aus Chemiefasern12p/st62029900aus anderen Spinnstoffen12p/st6203Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder KnabenAnzüge62031100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st62031200aus synthetischen Chemiefasern12p/st620319aus anderen Spinnstoffen62031910aus Baumwolle12p/st62031930aus künstlichen Chemiefasern12p/st62031990aus anderen Spinnstoffen12p/stKombinationen620322aus Baumwolle62032210Arbeits- und Berufskleidung12p/st62032280andere12p/st620323aus synthetischen Chemiefasern62032310Arbeits- und Berufskleidung12p/st62032380andere12p/st620329aus anderen Spinnstoffenaus künstlichen Chemiefasern62032911Arbeits- und Berufskleidung12p/st62032918andere12p/st62032930aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st62032990aus anderen Spinnstoffen12p/stJacken62033100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st620332aus Baumwolle62033210Arbeits- und Berufskleidung12p/st62033290andere12p/st620333aus synthetischen Chemiefasern62033310Arbeits- und Berufskleidung12p/st62033390andere12p/st620339aus anderen Spinnstoffenaus künstlichen Chemiefasern62033911Arbeits- und Berufskleidung12p/st62033919andere12p/st62033990aus anderen Spinnstoffen12p/stlange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen620341aus Wolle oder feinen Tierhaaren62034110lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)12p/st62034130Latzhosen12p/st62034190andere12p/st620342aus Baumwollelange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)62034211Arbeits- und Berufskleidung12p/standere62034231aus Denim12p/st62034233aus Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten12p/st62034235andere12p/stLatzhosen62034251Arbeits- und Berufskleidung12p/st62034259andere12p/st62034290andere12p/st620343aus synthetischen Chemiefasernlange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)62034311Arbeits- und Berufskleidung12p/st62034319andere12p/stLatzhosen62034331Arbeits- und Berufskleidung12p/st62034339andere12p/st62034390andere12p/st620349aus anderen Spinnstoffenaus künstlichen Chemiefasernlange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)62034911Arbeits- und Berufskleidung12p/st62034919andere12p/stLatzhosen62034931Arbeits- und Berufskleidung12p/st62034939andere12p/st62034950andere12p/st62034990aus anderen Spinnstoffen12p/st6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder MädchenKostüme62041100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st62041200aus Baumwolle12p/st62041300aus synthetischen Chemiefasern12p/st620419aus anderen Spinnstoffen62041910aus künstlichen Chemiefasern12p/st62041990aus anderen Spinnstoffen12p/stKombinationen62042100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st620422aus Baumwolle62042210Arbeits- und Berufskleidung12p/st62042280andere12p/st620423aus synthetischen Chemiefasern62042310Arbeits- und Berufskleidung12p/st62042380andere12p/st620429aus anderen Spinnstoffenaus künstlichen Chemiefasern62042911Arbeits- und Berufskleidung12p/st62042918andere12p/st62042990aus anderen Spinnstoffen12p/stJacken62043100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st620432aus Baumwolle62043210Arbeits- und Berufskleidung12p/st62043290andere12p/st620433aus synthetischen Chemiefasern62043310Arbeits- und Berufskleidung12p/st62043390andere12p/st620439aus anderen Spinnstoffenaus künstlichen Chemiefasern62043911Arbeits- und Berufskleidung12p/st62043919andere12p/st62043990aus anderen Spinnstoffen12p/stKleider62044100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st62044200aus Baumwolle12p/st62044300aus synthetischen Chemiefasern12p/st62044400aus künstlichen Chemiefasern12p/st620449aus anderen Spinnstoffen62044910aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide12p/st62044990aus anderen Spinnstoffen12p/stRöcke und Hosenröcke62045100aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st62045200aus Baumwolle12p/st62045300aus synthetischen Chemiefasern12p/st620459aus anderen Spinnstoffen62045910aus künstlichen Chemiefasern12p/st62045990aus anderen Spinnstoffen12p/stlange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen620461aus Wolle oder feinen Tierhaaren62046110lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)12p/st62046185andere12p/st620462aus Baumwollelange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)62046211Arbeits- und Berufskleidung12p/standere62046231aus Denim12p/st62046233aus Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten12p/st62046239andere12p/stLatzhosen62046251Arbeits- und Berufskleidung12p/st62046259andere12p/st62046290andere12p/st620463aus synthetischen Chemiefasernlange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)62046311Arbeits- und Berufskleidung12p/st62046318andere12p/stLatzhosen62046331Arbeits- und Berufskleidung12p/st62046339andere12p/st62046390andere12p/st620469aus anderen Spinnstoffenaus künstlichen Chemiefasernlange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)62046911Arbeits- und Berufskleidung12p/st62046918andere12p/stLatzhosen62046931Arbeits- und Berufskleidung12p/st62046939andere12p/st62046950andere12p/st62046990aus anderen Spinnstoffen12p/st6205Hemden für Männer oder Knaben62052000aus Baumwolle12p/st62053000aus Chemiefasern12p/st620590aus anderen Spinnstoffen62059010aus Flachs (Leinen) oder Ramie12p/st62059080aus anderen Spinnstoffen12p/st6206Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen62061000aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide12p/st62062000aus Wolle oder feinen Tierhaaren12p/st62063000aus Baumwolle12p/st62064000aus Chemiefasern12p/st620690aus anderen Spinnstoffen62069010aus Flachs (Leinen) oder Ramie12p/st62069090aus anderen Spinnstoffen12p/st6207Unterhemden, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Männer oder KnabenSlips und andere Unterhosen62071100aus Baumwolle12p/st62071900aus anderen Spinnstoffen12p/stNachthemden und Schlafanzüge62072100aus Baumwolle12p/st62072200aus Chemiefasern12p/st62072900aus anderen Spinnstoffen12p/standere62079100aus Baumwolle12620799aus anderen Spinnstoffen62079910aus Chemiefasern1262079990aus anderen Spinnstoffen126208Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder MädchenUnterkleider und Unterröcke62081100aus Chemiefasern12p/st62081900aus anderen Spinnstoffen12p/stNachthemden und Schlafanzüge62082100aus Baumwolle12p/st62082200aus Chemiefasern12p/st62082900aus anderen Spinnstoffen12p/standere62089100aus Baumwolle1262089200aus Chemiefasern1262089900aus anderen Spinnstoffen126209Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder62092000aus Baumwolle10,562093000aus synthetischen Chemiefasern10,5620990aus anderen Spinnstoffen62099010aus Wolle oder feinen Tierhaaren10,562099090aus anderen Spinnstoffen10,56210Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907621010aus Erzeugnissen der Position 5602 oder 560362101010aus Erzeugnissen der Position 560212aus Erzeugnissen der Position 560362101092Einwegkittel, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art1262101098andere1262102000andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 6201 11 bis 6201 19 genannten Waren12p/st62103000andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 6202 11 bis 6202 19 genannten Waren12p/st62104000andere Kleidung für Männer oder Knaben1262105000andere Kleidung für Frauen oder Mädchen126211Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere KleidungBadeanzüge und Badehosen62111100für Männer oder Knaben12p/st62111200für Frauen oder Mädchen12p/st62112000Skianzüge12p/standere Kleidung für Männer oder Knaben621132aus Baumwolle62113210Arbeits- und Berufskleidung12Trainingsanzüge, gefüttert62113231mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis12p/standere62113241Oberteile12p/st62113242Unterteile12p/st62113290andere12621133aus Chemiefasern62113310Arbeits- und Berufskleidung12Trainingsanzüge, gefüttert62113331mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis12p/standere62113341Oberteile12p/st62113342Unterteile12p/st62113390andere1262113900aus anderen Spinnstoffen12andere Kleidung für Frauen oder Mädchen621142aus Baumwolle62114210Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung12Trainingsanzüge, gefüttert62114231mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis12p/standere62114241Oberteile12p/st62114242Unterteile12p/st62114290andere12621143aus Chemiefasern62114310Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung12Trainingsanzüge, gefüttert62114331mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis12p/standere62114341Oberteile12p/st62114342Unterteile12p/st62114390andere1262114900aus anderen Spinnstoffen126212Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken621210Büstenhalter62121010aufgemacht in Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Büstenhalter und einem Slip bzw. einer anderen Unterhose6,5p/st62121090andere6,5p/st62122000Hüftgürtel und Miederhosen6,5p/st62123000Korseletts6,5p/st62129000andere6,56213Taschentücher und Ziertaschentücher62132000aus Baumwolle10p/st62139000aus anderen Spinnstoffen10p/st6214Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren62141000aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide8p/st62142000aus Wolle oder feinen Tierhaaren8p/st62143000aus synthetischen Chemiefasern8p/st62144000aus künstlichen Chemiefasern8p/st62149000aus anderen Spinnstoffen8p/st6215Krawatten, Schleifen (z. B. Querbinder) und Krawattenschals62151000aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide6,3p/st62152000aus Chemiefasern6,3p/st62159000aus anderen Spinnstoffen6,3p/st62160000Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe7,6pa6217Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 621262171000Bekleidungszubehör6,362179000Teile12

KAPITEL 63

Anmerkungen

1.
Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art.
2.
Zu Teilkapitel I gehören nicht:

a)
Waren der Kapitel 56 bis 62;
b)
Altwaren der Position 6309.

3.
Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren:

a)
Waren aus Spinnstoffen:

Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon;

Decken;

Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche;

Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805;

b)
Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest.

Die vorstehend aufgeführten Waren werden von der Position 6309 nur dann erfasst, wenn sie die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:

sie müssen augenscheinlich gebraucht sein,

sie müssen lose in Massenladungen oder in Ballen, Säcken oder ähnlichen Verpackungen gestellt werden.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere MaßeinheitI. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN6301Decken63011000Decken mit elektrischer Heizvorrichtung6,9p/st630120Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Wolle oder feinen Tierhaaren63012010aus Gewirken oder Gestricken12p/st63012090andere12p/st630130Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle63013010aus Gewirken oder Gestricken12p/st63013090andere7,5p/st630140Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus synthetischen Chemiefasern63014010aus Gewirken oder Gestricken12p/st63014090andere12p/st630190andere Decken63019010aus Gewirken oder Gestricken12p/st63019090andere12p/st6302Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche63021000Bettwäsche aus Gewirken oder Gestricken12andere Bettwäsche, bedruckt63022100aus Baumwolle12630222aus Chemiefasern63022210aus Vliesstoffen6,963022290andere12630229aus anderen Spinnstoffen63022910aus Flachs (Leinen) oder Ramie1263022990andere12andere Bettwäsche63023100aus Baumwolle12630232aus Chemiefasern63023210aus Vliesstoffen6,963023290andere12630239aus anderen Spinnstoffen63023920aus Flachs (Leinen) oder Ramie1263023990andere1263024000Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken12andere Tischwäsche63025100aus Baumwolle12630253aus Chemiefasern63025310aus Vliesstoffen6,963025390andere12630259aus anderen Spinnstoffen63025910aus Flachs (Leinen)1263025990andere1263026000Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche, aus Frottierware aus Baumwolle12andere63029100aus Baumwolle12630293aus Chemiefasern63029310aus Vliesstoffen6,963029390andere12630299aus anderen Spinnstoffen63029910aus Flachs (Leinen)1263029990andere126303Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken)aus Gewirken oder Gestricken63031200aus synthetischen Chemiefasern12m263031900aus anderen Spinnstoffen12m2andere63039100aus Baumwolle12m2630392aus synthetischen Chemiefasern63039210aus Vliesstoffen6,9m263039290andere12m2630399aus anderen Spinnstoffen63039910aus Vliesstoffen6,9m263039990andere12m26304Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404Bettüberwürfe63041100aus Gewirken oder Gestricken12p/st630419andere63041910aus Baumwolle12p/st63041930aus Flachs (Leinen) oder Ramie12p/st63041990aus anderen Spinnstoffen12p/standere63049100aus Gewirken oder Gestricken1263049200aus Baumwolle (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)1263049300aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)1263049900aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)126305Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken630510aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 530363051010gebraucht263051090andere463052000aus Baumwolle7,2aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen630532flexible Schüttgutbehälteraus Streifen oder dergleichen, aus Polyethylen oder Polypropylen63053211aus Gewirken oder Gestricken1263053219andere7,263053290andere7,2630533andere, aus Streifen oder dergleichen, aus Polyethylen oder Polypropylen63053310aus Gewirken oder Gestricken1263053390andere7,263053900andere7,263059000aus anderen Spinnstoffen6,26306Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; CampingausrüstungenPlanen und Markisen63061200aus synthetischen Chemiefasern1263061900aus anderen Spinnstoffen12Zelte63062200aus synthetischen Chemiefasern1263062900aus anderen Spinnstoffen1263063000Segel1263064000Luftmatratzen12p/st63069000andere126307Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung630710Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher63071010aus Gewirken oder Gestricken1263071030aus Vliesstoffen6,963071090andere7,763072000Schwimmwesten und Rettungsgürtel6,3630790andere63079010aus Gewirken oder Gestricken12andere63079091aus Filz6,3andere63079092Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art6,363079098andere6,3II. WARENZUSAMMENSTELLUNGEN63080000Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf12III. ALTWAREN UND LUMPEN63090000Altwaren5,36310Lumpen, aus Spinnstoffen; Bindfäden, Seile, Taue und Waren daraus, aus Spinnstoffen, in Form von Abfällen oder unbrauchbar gewordenen Waren63101000sortiertfrei63109000anderefrei

ABSCHNITT XII

KAPITEL 64

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 64 gehören nicht:

a)
Einwegartikel zum Bedecken der Füße oder Schuhe, aus leichtem oder wenig widerstandsfähigem Material (z. B. Papier, Kunststofffolie), ohne angebrachte Sohlen (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit);
b)
Fußbekleidung aus Spinnstoffen, ohne an das Oberteil durch Kleben, Nähen oder auf andere Weise angebrachte Laufsohle (Abschnitt XI);
c)
gebrauchte Schuhe der Position 6309;
d)
Waren aus Asbest (Position 6812);
e)
orthopädische Schuhe, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, Teile davon (Position 9021);
f)
Schuhe, die den Charakter von Spielzeug haben, und Schuhe mit fest angebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen; Schienbeinschützer und ähnliche Sportschutzausrüstungen (Kapitel 95).

2.
Als „Teile” im Sinne der Position 6406 gelten nicht Stifte, Sohlenschützer, Ösen, Haken, Schnallen, Tressen, Pompons, Schnürsenkel und andere Zier- und Posamentierwaren (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit), Schuhknöpfe und andere Waren der Position 9606.
3.
Im Sinne des Kapitels 64 gelten als:

a)
„Kautschuk” und „Kunststoff” auch Gewebe und andere Spinnstofferzeugnisse, welche auf der Außenseite mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Kautschuk- oder Kunststoffschicht versehen sind; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die durch diese Behandlungen zur Erlangung dieser Außenschicht hervorgerufen sind, außer Betracht;
b)
„Leder” Erzeugnisse der Positionen 4107 und 4112 bis 4114.

4.
Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 gelten als:

a)
Stoff des Oberteils der Stoff, der den größten Teil der Außenfläche bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Randeinfassungen, Knöchelschützer, Verzierungen, Schnallen, Laschen, Ösen oder ähnliche Vorrichtungen;
b)
Stoff der Laufsohle der Stoff, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Dornen, Stollen, Nägel, Sohlenschützer oder ähnliche Vorrichtungen.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „Sportschuhe” im Sinne der Unterpositionen 6402 12, 6402 19, 6403 12, 6403 19 und 6404 11 gelten nur:

a)
Schuhe, die für die Ausübung einer Sportart bestimmt und mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet sind;
b)
Schuhe für Schlittschuhe oder Rollschuhe, Skistiefel, Skilanglaufschuhe, Snowboardschuhe, Ringerschuhe, Boxerstiefel oder Radsportschuhe.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Im Sinne der Anmerkung 4 a gelten als „Verstärkungsteile” alle Teile (z. B. aus Kunststoff oder Leder), die die Außenfläche des Oberteils bedecken, ihm eine höhere Festigkeit verleihen und mit der Sohle verbunden sein können. Nach Entfernung der Verstärkungsteile muss der sichtbare Teil die charakteristischen Merkmale eines Oberteils und nicht die eines Futters aufweisen und dem Fuß genügend Halt bieten, um dem Benutzer bei angebrachter Befestigung das Laufen zu ermöglichen.

Bei der Bestimmung des Stoffes, aus dem das Oberteil besteht, sind die Flächen des Oberteils zu berücksichtigen, die von Zubehör- oder Verstärkungsteilen bedeckt sind.

2.
Im Sinne der Anmerkung 4 b sind eine oder mehrere textile Lagen, die nicht die an eine normal genutzte Laufsohle gestellten Anforderungen (z. B. Dauerhaftigkeit, Widerstandsfähigkeit usw.) erfüllen, für Einreihungszwecke außer Betracht zu lassen.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit6401Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist64011000Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe17paandere Schuhe640192den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend64019210mit Oberteil aus Kautschuk17pa64019290mit Oberteil aus Kunststoff17pa64019900andere17pa6402Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder KunststoffSportschuhe640212Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe64021210Skistiefel und Skilanglaufschuhe17pa64021290Snowboardschuhe17pa64021900andere16,9pa64022000Schuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt17paandere Schuhe640291den Knöchel bedeckend64029110mit einem Metallschutz in der Vorderkappe17pa64029190andere16,9pa640299andere64029905mit einem Metallschutz in der Vorderkappe17paandere64029910mit Oberteil aus Kautschuk16,8pamit Oberteil aus KunststoffSchuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist64029931mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm16,8pa64029939andere16,8pa64029950Pantoffeln und andere Hausschuhe16,8paandere, mit einer Länge der Innensohle von64029991weniger als 24 cm16,8pa24 cm oder mehr64029993Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind16,8paandere64029996für Männer16,8pa64029998für Frauen16,8pa6403Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus LederSportschuhe64031200Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe8pa64031900andere8pa64032000Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Lederriemen, die über den Spann und um die große Zehe führen8pa64034000andere Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe8paandere Schuhe, mit Laufsohlen aus Leder640351den Knöchel bedeckend64035105mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle8paandereden Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von64035111weniger als 24 cm8pa24 cm oder mehr64035115für Männer8pa64035119für Frauen8paandere, mit einer Länge der Innensohle von64035191weniger als 24 cm8pa24 cm oder mehr64035195für Männer8pa64035199für Frauen8pa640359andere64035905mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle8paandereSchuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist64035911mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm5paandere, mit einer Länge der Innensohle von64035931weniger als 24 cm8pa24 cm oder mehr64035935für Männer8pa64035939für Frauen8pa64035950Pantoffeln und andere Hausschuhe8paandere, mit einer Länge der Innensohle von64035991weniger als 24 cm8pa24 cm oder mehr64035995für Männer8pa64035999für Frauen8paandere Schuhe640391den Knöchel bedeckend64039105mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle8paandereden Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von64039111weniger als 24 cm8pa24 cm oder mehr64039113Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind8paandere64039116für Männer8pa64039118für Frauen8paandere, mit einer Länge der Innensohle von64039191weniger als 24 cm8pa24 cm oder mehr64039193Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind8paandere64039196für Männer8pa64039198für Frauen5pa640399andere64039905mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle8paandereSchuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist64039911mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm8paandere, mit einer Länge der Innensohle von64039931weniger als 24 cm8pa24 cm oder mehr64039933Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind8paandere64039936für Männer8pa64039938für Frauen5pa64039950Pantoffeln und andere Hausschuhe8paandere, mit einer Länge der Innensohle von64039991weniger als 24 cm8pa24 cm oder mehr64039993Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind8paandere64039996für Männer8pa64039998für Frauen7pa6404Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus SpinnstoffenSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff64041100Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe16,9pa640419andere64041910Pantoffeln und andere Hausschuhe16,9pa64041990andere17pa640420Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder64042010Pantoffeln und andere Hausschuhe17pa64042090andere17pa6405Andere Schuhe64051000mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder3,5pa640520mit Oberteil aus Spinnstoffen64052010mit Laufsohlen aus Holz oder Kork3,5pamit Laufsohlen aus anderen Stoffen64052091Pantoffeln und andere Hausschuhe4pa64052099andere4pa640590andere64059010mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder17pa64059090mit Laufsohlen aus anderen Stoffen4pa6406Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon640610Schuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Verstärkungen64061010aus Leder364061090aus anderen Stoffen3640620Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff64062010aus Kautschuk364062090aus Kunststoff3640690andere64069030Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen (ausgenommen Laufsohlen) verbunden sind3pa64069050Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör364069060Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder364069090andere3

KAPITEL 65

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 65 gehören nicht:

a)
gebrauchte Kopfbedeckungen der Position 6309;
b)
Kopfbedeckungen aus Asbest (Position 6812);
c)
Puppenhüte und andere Kopfbedeckungen, die den Charakter von Spielzeug haben, und Karnevalsartikel (Kapitel 95).

2.
Zu Position 6502 gehören auch Hutstumpen und Hutrohlinge, die aus Streifen spiralförmig zusammengenäht sind. Andere durch Nähen hergestellte Hutstumpen und Hutrohlinge gehören nicht zu Position 6502.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit65010000Hutstumpen, weder geformt noch randgeformt, aus Filz; Hutplatten, Bandeaux (auch aufgeschnitten), aus Filz, zum Herstellen von Hüten2,7p/st65020000Hutstumpen oder Hutrohlinge, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt, weder geformt noch randgeformt noch ausgestattetfreip/st650365040000Hüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt, auch ausgestattetfreip/st650500Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet65050010aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 6501 00 005,7p/standere65050030Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm2,7p/st65050090andere2,76506Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet650610Sicherheitskopfbedeckungen65061010aus Kunststoff2,7p/st65061080aus anderen Stoffen2,7p/standere65069100aus Kautschuk oder Kunststoff2,7p/st650699aus anderen Stoffen65069910aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 6501 00 005,7p/st65069990andere2,7p/st65070000Bänder zur Innenausrüstung, Innenfutter, Bezüge, Gestelle, Schirme und Kinnbänder, für Kopfbedeckungen2,7

KAPITEL 66

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 66 gehören nicht:

a)
Messstöcke und dergleichen (Position 9017);
b)
Stockflinten, Stockdegen, Spazierstöcke mit Bleifüllung und dergleichen (Kapitel 93);
c)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Regen- und Sonnenschirme, die den Charakter von Spielzeug haben).

2.
Zu Position 6603 gehören nicht Teile, Ausstattungen und Zubehör, aus Spinnstoffen, sowie Schirmhüllen, Schirmbezüge, Quasten, Troddeln und dergleichen, aus Stoffen aller Art, für die in Positionen 6601 und 6602 erfassten Waren. Derartige Waren werden nach eigener Beschaffenheit eingereiht. Dies gilt auch dann, wenn sie mit den Gegenständen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden, sofern sie mit diesen Gegenständen nicht verbunden sind.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit6601Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren)66011000Gartenschirme und ähnliche Waren4,7p/standere66019100Schirme mit Teleskopauszug4,7p/st660199andere66019920mit Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen4,7p/st66019990andere4,7p/st66020000Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren2,76603Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Positionen 6601 und 660266032000Schirmgestelle, zusammengesetzt, auch mit Unterstock oder Griffstock5,2660390andere66039010Griffe und Knäufe2,766039090andere5

KAPITEL 67

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 67 gehören nicht:

a)
Filtertücher aus Menschenhaaren (Position 5911);
b)
Blumenmotive aus Spitzen, Stickereien oder anderen Spinnstoffwaren (Abschnitt XI);
c)
Schuhe (Kapitel 64);
d)
Kopfbedeckungen und Haarnetze (Kapitel 65);
e)
Spielzeug, Sportgeräte und Karnevalsartikel (Kapitel 95);
f)
Staubwedel, Puderquasten und Siebe aus Menschenhaaren (Kapitel 96).

2.
Zu Position 6701 gehören nicht:

a)
Waren, bei denen die Federn oder Daunen nur als Füllung der Polsterung dienen, insbesondere Bettausstattungen der Position 9404;
b)
Kleidung und Bekleidungszubehör, bei denen die Federn oder Daunen nur Besätze oder Auspolsterungen sind;
c)
künstliche Blumen, künstliches Blattwerk, Teile davon und daraus hergestellte Waren der Position 6702.

3.
Zu Position 6702 gehören nicht:

a)
Waren aus Glas (Kapitel 70);
b)
künstliche Blumen, künstliches Blattwerk oder künstliche Früchte, aus keramischen Stoffen, Stein, Metall, Holz oder anderen Stoffen, die durch Gießen, Schmieden, Behauen, Stanzen oder in anderer Weise in einem Stück hergestellt sind oder die aus mehreren Teilen bestehen, die anders als durch Binden, Kleben, Ineinanderstecken oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit67010000Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele)2,76702Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten67021000aus Kunststoff4,767029000aus anderen Stoffen4,767030000Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet1,76704Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffenaus synthetischen Spinnstoffen67041100vollständige Perücken2,267041900andere2,267042000aus Menschenhaaren2,267049000aus anderen Stoffen2,2

ABSCHNITT XIII

KAPITEL 68

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 68 gehören nicht:

a)
Waren des Kapitels 25;
b)
gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen);
c)
bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse des Kapitels 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe);
d)
Waren des Kapitels 71;
e)
Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82;
f)
Lithografiesteine (Position 8442);
g)
elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547;
h)
kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018);
ij)
Waren des Kapitels 91 (z. B. Gehäuse für Uhren oder für andere Uhrmacherwaren);
k)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
l)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m)
Waren der Position 9602, wenn sie aus den in Anmerkung 2 Buchstabe b) zu Kapitel 96 genannten Stoffen bestehen, Waren der Position 9606 (z. B. Knöpfe), der Position 9609 (z. B. Schiefergriffel) oder der Position 9610 (z. B. Schiefertafeln zum Schreiben oder Zeichnen);
n)
Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).

2.
Der Begriff „bearbeitete Werksteine” in Position 6802 bezieht sich nicht nur auf Steine der in der Position 2515 oder 2516 erfassten Art, sondern auch auf alle anderen natürlichen Steine (z. B. Quarzit, Flintstein, Dolomit und Speckstein), die in gleicher Weise bearbeitet sind; das gilt jedoch nicht für Tonschiefer.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit68010000Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausgenommen Schiefer)frei6802Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt68021000Fliesen, Würfel und dergleichen, auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als 7 cm eingeschlossen werden kann; Körnungen, Splitter und Mehl, künstlich gefärbtfreiandere Werksteine und Waren daraus, lediglich geschnitten oder gesägt, mit ebener oder glatter Oberfläche68022100Marmor, Travertin und Alabaster1,768022300Granit1,768022900andere Steine1,7andere68029100Marmor, Travertin und Alabaster1,768029200andere Kalksteine1,7680293Granit68029310poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehrfrei68029390andere1,7680299andere Steine68029910poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehrfrei68029990andere1,7680300Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer68030010Schiefer für Dächer oder Fassaden1,768030090andere1,76804Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen68041000Mühlsteine und Steine zum Mahlen, Zerfasern oder Brechenfreiandere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen68042100aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten1,7680422aus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestelltaus künstlichen Schleifstoffen, mit Bindemittelaus Kunstharz68042212nicht verstärktfrei68042218verstärktfrei68042230aus keramischen Stoffen oder Silicatenfrei68042250aus anderen Stoffenfrei68042290anderefrei68042300aus Natursteinfrei68043000Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauchfrei6805Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt68051000nur auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen1,768052000nur auf einer Unterlage aus Papier oder Pappe1,768053000auf einer Unterlage aus anderen Stoffen1,76806Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Waren der Positionen 6811 und 6812 oder des Kapitels 6968061000Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen, auch miteinander gemischt, lose, in Platten oder in Rollenfrei680620geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse, auch miteinander gemischt68062010geblähter Tonfrei68062090anderefrei68069000anderefrei6807Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z. B. Erdölpech, Kohlenteerpech)68071000in Rollenfreim268079000anderefrei68080000Platten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergleichen, aus Pflanzenfasern, Stroh oder aus Holzspänen, -schnitzeln, -fasern, Sägemehl oder anderen Holzabfällen, mit Zement, Gips oder anderen mineralischen Bindemitteln hergestellt1,76809Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von GipsPlatten, Tafeln, Dielen, Fliesen und ähnliche Waren, nicht verziert68091100nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt1,7m268091900andere1,7m268099000andere1,76810Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrtZiegel, Fliesen, Mauersteine und dergleichen681011Baublöcke und Mauersteine68101110aus Leichtbeton (auf Basis von Bimskies, granulierter Schlacke usw.)1,768101190andere1,768101900andere1,7andere68109100vorgefertigte Bauelemente1,768109900andere1,76811Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergleichen68114000Asbest enthaltend1,7keinen Asbest enthaltend68118100Wellplatten1,768118200andere Platten, Tafeln, Fliesen, Ziegel und dergleichen1,768118900andere1,76812Bearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat; Waren aus solchen Mischungen oder aus Asbest (z. B. Garne, Gewebe, Kleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe, Dichtungen), auch bewehrt, ausgenommen Waren der Position 6811 oder 6813681280aus Krokydolith68128010bearbeitete Fasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat1,768128090andere3,7andere68129100Kleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe und Kopfbedeckungen3,768129200Papier, Pappe und Filz3,768129300Dichtungsmaterial aus zusammengepressten Asbestfasern und Elastomeren, in Platten oder Rollen3,7681299andere68129910bearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat1,768129990andere3,76813Reibungsbeläge (z. B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Klötze), nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen und dergleichen, auf der Grundlage von Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen68132000Asbest enthaltend2,7keinen Asbest enthaltend68138100Bremsbeläge und Bremsklötze2,768138900andere2,76814Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen68141000Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen1,768149000andere1,76815Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen681510Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, nicht für elektrotechnische Zwecke68151010Kohlenstofffasern und Waren aus Kohlenstofffasernfrei68151090anderefrei68152000Waren aus Torffreiandere68159100Magnesit, Dolomit oder Chromit enthaltendfrei68159900anderefrei

KAPITEL 69

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind. Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903.
2.
Zu Kapitel 69 gehören nicht:

a)
Waren der Position 2844;
b)
Waren der Position 6804;
c)
Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck);
d)
Cermets der Position 8113;
e)
Waren des Kapitels 82;
f)
elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547;
g)
künstliche Zähne aus keramischen Stoffen (Position 9021);
h)
Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhren und Gehäuse für Uhren);
ij)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
k)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
l)
Waren der Position 9606 (z. B. Knöpfe) oder der Position 9614 (z. B. Tabakpfeifen);
m)
Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere MaßeinheitI. WAREN AUS KIESELSÄUREHALTIGEN FOSSILEN MEHLEN ODER ÄHNLICHEN KIESELSÄUREHALTIGEN ERDEN UND FEUERFESTE WAREN69010000Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z. B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden26902Feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnliche feuerfeste keramische Bauteile, ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden69021000mit einem Gehalt der Elemente Mg, Ca oder Cr, berechnet als MgO, CaO oder Cr2O3, einzeln oder gemeinsam, von mehr als 50 GHT2690220mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3), an Kieselsäure (SiO2) oder einer Mischung oder Verbindung dieser Erzeugnisse von mehr als 50 GHT69022010mit einem Gehalt an Kieselsäure (SiO2) von 93 GHT oder mehr2andere69022091mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3) von mehr als 7, jedoch weniger als 45 GHT269022099andere269029000andere26903Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe), ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden69031000mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT5690320mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3) oder einer Mischung oder Verbindung von Tonerde und Kieselsäure (SiO2) von mehr als 50 GHT69032010mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3) von weniger als 45 GHT569032090mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3) von 45 GHT oder mehr5690390andere69039010mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 25 bis 50 GHT569039090andere5II. ANDERE KERAMISCHE WAREN6904Mauerziegel, Hourdis, Deckenziegel und dergleichen, aus keramischen Stoffen69041000Mauerziegel2p/st69049000andere26905Dachziegel, Schornsteinteile/Elemente für Rauchfänge, Rauchleitungen, Bauzierrate und andere Baukeramik69051000Dachziegelfreip/st69059000anderefrei69060000Keramische Rohre, Rohrleitungen, Rinnen, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstückefrei6907Unglasierte keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten; unglasierte keramische Steinchen, Würfel und ähnliche Waren für Mosaike, auch auf Unterlage69071000Fliesen, Würfel, Steinchen und ähnliche Waren, auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als 7 cm eingeschlossen werden kann5m2690790andere69079020aus Steinzeug5m269079080andere5m26908Glasierte keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten; glasierte keramische Steinchen, Würfel und ähnliche Waren für Mosaike, auch auf Unterlage69081000Fliesen, Würfel, Steinchen und ähnliche Waren, auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als 7 cm eingeschlossen werden kann7m2690890andereaus gewöhnlichem Ton69089011Spaltplatten6m269089020andere5m2andere69089031Spaltplatten5m2andere69089051mit einer Oberfläche von 90 cm2 oder weniger7m2andere69089091aus Steinzeug5m269089093aus Steingut oder feinen Erden5m269089099andere5m26909Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder VerpackungszweckenWaren zu chemischen und anderen technischen Zwecken69091100aus Porzellan569091200Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr569091900andere569099000andere56910Keramische Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Waschbeckensockel, Badewannen, Bidets, Klosettbecken, Spülkästen, Urinierbecken und ähnliche Installationsgegenstände zu sanitären Zwecken69101000aus Porzellan769109000andere76911Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Porzellan69111000Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch1269119000andere12691200Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände69120010aus gewöhnlichem Ton569120030aus Steinzeug5,569120050aus Steingut oder feinen Erden969120090andere76913Statuetten und andere keramische Ziergegenstände69131000aus Porzellan6691390andere69139010aus gewöhnlichem Ton3,5andere69139093aus Steingut oder feinen Erden669139098andere66914Andere keramische Waren69141000aus Porzellan569149000andere3

KAPITEL 70

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 70 gehören nicht:

a)
Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken);
b)
Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck);
c)
Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547;
d)
optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtemesser und andere Waren des Kapitels 90;
e)
Beleuchtungskörper, Leuchtschilder, Reklameleuchten, Namensschilder und ähnliche Waren, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, der Position 9405;
f)
Spielzeug, Spiele, Sportgeräte, Weihnachtsartikel und andere Waren des Kapitels 95, ausgenommen Augen ohne Mechanismus für Puppen oder für andere Waren des Kapitels 95;
g)
Knöpfe, Parfümzerstäuber, Vakuumisolierflaschen und andere Waren des Kapitels 96.

2.
Für die Anwendung der Positionen 7003, 7004 und 7005

a)
werden die vor dem Aushärten liegenden Arbeitsvorgänge bei dem Merkmal „bearbeitet” nicht berücksichtigt;
b)
bleibt ein Zuschneiden auf bestimmte Formen für die Einreihung von Glas in Platten oder Tafeln ohne Einfluss;
c)
gelten als „absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht” mikroskopisch dünne Überzüge aus Metall oder einer chemischen Verbindung (z. B. Metalloxid), die z. B. Infrarotlicht absorbieren oder das Reflexionsvermögen des Glases verbessern, ohne es undurchsichtig oder lichtundurchlässig zu machen oder die Lichtreflexion an der Glasoberfläche verhindern.

3.
Waren der Position 7006 bleiben in dieser Position, auch wenn sie den Charakter von Fertigwaren haben.
4.
Als „Glaswolle” im Sinne der Position 7019 gelten:

a)
mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von 60 GHT oder mehr;
b)
mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von weniger als 60 GHT, jedoch mit einem Gehalt an Alkalioxiden (K2O oder Na2O) von mehr als 5 GHT oder mit einem Gehalt an Bortrioxid (B2O3) von mehr als 2 GHT.

Mineralische Wollen, welche die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 6806.

5.
Als „Glas” im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „Bleikristall” im Sinne der Unterpositionen 7013 22, 7013 33, 7013 41 und 7013 91 gilt nur Glas mit einem Gehalt an Bleimonoxid (PbO) von 24 GHT oder mehr.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit700100Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse70010010Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von GlasfreiGlasmasse70010091optisches Glas370010099anderesfrei7002Glas in Kugeln (ausgenommen Mikrokugeln der Position 7018), Stangen, Stäben oder Rohren, nicht bearbeitet70021000Kugeln3700220Stangen oder Stäbe70022010aus optischem Glas370022090andere3Rohre70023100aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid370023200aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10–6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C370023900andere37003Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitetPlatten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt700312in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht70031210aus optischem Glas3m2andere70031291mit nicht reflektierender Schicht3m270031299andere3,8 MIN 0,6 €/100 kg/brm2700319andere70031910aus optischem Glas3m270031990andere3,8 MIN 0,6 €/100 kg/brm270032000Platten oder Tafeln, mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt3,8 MIN 0,4 €/100 kg/brm270033000Profile37004Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet700420in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht70042010optisches Glas3m2anderes70042091mit nicht reflektierender Schicht3m270042099anderes4,4 MIN 0,4 €/100 kg/brm2700490anderes70049010optisches Glas3m270049080anderes4,4 MIN 0,4 €/100 kg/brm27005Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet700510nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht70051005mit nicht reflektierender Schicht3m2anderes, mit einer Dicke von700510253,5 mm oder weniger2m270051030mehr als 3,5 mm bis 4,5 mm2m270051080mehr als 4,5 mm2m2anderes, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt700521in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder nur geschliffen70052125mit einer Dicke von 3,5 mm oder weniger2m270052130mit einer Dicke von mehr als 3,5 mm bis 4,5 mm2m270052180mit einer Dicke von mehr als 4,5 mm2m2700529anderes70052925mit einer Dicke von 3,5 mm oder weniger2m270052935mit einer Dicke von mehr als 3,5 mm bis 4,5 mm2m270052980mit einer Dicke von mehr als 4,5 mm2m270053000mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt2m2700600Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen70060010optisches Glas370060090anderes37007Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas)vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas700711in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art70071110in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art370071190anderes3700719anderes70071910emailliert3m270071920in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender oder reflektierender Schicht3m270071980anderes3m2Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas)700721in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art70072120in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art370072180anderes370072900anderes3m2700800Mehrschichtige Isolierverglasungen70080020in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender oder reflektierender Schicht3m2andere70080081bestehend aus zwei entlang der Ränder durch eine luftdichte Abdichtung verschweißte Glasplatten und getrennt durch eine Schicht aus Luft, anderen Gasen oder durch ein Vakuum3m270080089andere3m27009Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich Rückspiegel70091000Rückspiegel für Fahrzeuge4p/standere70099100nicht gerahmt470099200gerahmt47010Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas70101000Ampullen3p/st70102000Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse5701090andere70109010Haushaltskonservengläser5p/standere70109021hergestellt aus Glasröhren5p/standere, mit einem Nenninhalt von701090312,5 l oder mehr5p/stweniger als 2,5 lfür Nahrungsmittel und GetränkeFlaschenaus nicht gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von701090411 l oder mehr5p/st70109043mehr als 0,33 l, jedoch weniger als 1 l5p/st701090450,15 l bis 0,33 l5p/st70109047weniger als 0,15 l5p/staus gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von701090511 l oder mehr5p/st70109053mehr als 0,33 l, jedoch weniger als 1 l5p/st701090550,15 l bis 0,33 l5p/st70109057weniger als 0,15 l5p/standere, mit einem Nenninhalt von701090610,25 l oder mehr5p/st70109067weniger als 0,25 l5p/stfür pharmazeutische Erzeugnisse, mit einem Nenninhalt von70109071mehr als 0,055 l5p/st701090790,055 l oder weniger5p/stfür andere Erzeugnisse70109091aus nicht gefärbtem Glas5p/st70109099aus gefärbtem Glas5p/st7011Offene Glaskolben und Glasrohre, Glasteile davon, ohne Ausrüstung, für elektrische Lampen, Kathodenstrahlröhren oder dergleichen70111000für elektrische Beleuchtung470112000für Kathodenstrahlröhren470119000andere470127013Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018)70131000aus Glaskeramik11p/stTrinkgläser mit Stiel, ausgenommen Waren aus Glaskeramik701322aus Bleikristall70132210handgefertigt (manuelle Glasentnahme)11p/st70132290mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)11p/st701328andere70132810handgefertigt (manuelle Glasentnahme)11p/st70132890mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)11p/standere Trinkgläser, ausgenommen Waren aus Glaskeramik701333aus Bleikristallhandgefertigt (manuelle Glasentnahme)70133311geschliffen oder anders bearbeitet11p/st70133319andere11p/stmechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)70133391geschliffen oder anders bearbeitet11p/st70133399andere11p/st701337andere70133710aus vorgespanntem Glas11p/standerehandgefertigt (manuelle Glasentnahme)70133751geschliffen oder anders bearbeitet11p/st70133759andere11p/stmechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)70133791geschliffen oder anders bearbeitet11p/st70133799andere11p/stGlaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, ausgenommen Waren aus Glaskeramik701341aus Bleikristall70134110handgefertigt (manuelle Glasentnahme)11p/st70134190mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)11p/st70134200aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10–6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C11p/st701349andere70134910aus vorgespanntem Glas11p/standere70134991handgefertigt (manuelle Glasentnahme)11p/st70134999mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)11p/standere Glaswaren701391aus Bleikristall70139110handgefertigt (manuelle Glasentnahme)11p/st70139190mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)11p/st70139900andere11p/st70140000Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet37015Gläser für Uhren und ähnliche Gläser, Gläser für einfache oder medizinische Brillen, gewölbt, gebogen, hohl oder dergleichen, nicht optisch bearbeitet; Hohlkugeln und Hohlkugelsegmente, aus Glas, zum Herstellen solcher Gläser70151000Gläser für medizinische Brillen370159000andere37016Bausteine, Platten, Fliesen, Dachziegel und andere Waren, aus gepresstem oder geformtem Glas, auch mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, zu Bauzwecken; Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken; Kunstverglasungen; vielzelliges Glas oder Schaumglas, in Blöcken, Tafeln, Platten, Schalen oder dergleichen70161000Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken8701690andere70169010Kunstverglasungen3m270169040Glassteine, zu Bauzwecken3 MIN 1,2 €/100 kg/br70169070andere3 MIN 1,2 €/100 kg/br7017Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Skalen oder Eichzeichen70171000aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid370172000aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10–6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C370179000andere37018Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger701810Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche GlaskurzwarenGlasperlen70181011geschliffen und mechanisch poliertfrei70181019andere770181030Nachahmungen von PerlenfreiNachahmungen von Edelsteinen und Schmucksteinen70181051geschliffen und mechanisch poliertfrei70181059andere370181090andere3(10)70182000Mikrokugeln mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger3701890andere70189010Glasaugen; Erzeugnisse aus Glaskurzwaren370189090andere67019Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe)Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und geschnittenes Textilglas70191100geschnittenes Textilglas mit einer Länge von 50 mm oder weniger (chopped strands)770191200Glasseidenstränge (Rovings)7701919andere70191910aus Filamenten770191990aus Stapelfasern7Vliese, Matten, Matratzen, Platten und ähnliche nicht gewebte Erzeugnisse70193100Matten770193200Vliese570193900andere570194000Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings)7andere Gewebe70195100mit einer Breite von 30 cm oder weniger770195200mit einer Breite von mehr als 30 cm, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 250 g, aus Filamenten mit einem Titer des einfachen Garns von 136 tex oder weniger770195900andere770199000andere7702000Andere Waren aus Glas70200005Reagenzröhren und Halterungen aus Quarz zur Verwendung in Diffusions- und Oxidationsöfen bei der Herstellung von HalbleitermaterialienfreiGlaskolben für Vakuum-Isolierflaschen oder für andere Vakuum-Isolierbehälter70200007unfertig370200008fertig6andere70200010aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid370200030aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10–6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C370200080andere3

ABSCHNITT XIV

KAPITEL 71

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 a) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen:

a)
aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder
b)
aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen.

2.
A)
Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung.
B)
Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten.
3.
Zu Kapitel 71 gehören nicht:

a)
Edelmetallamalgame oder Edelmetalle in kolloidem Zustand (Position 2843);
b)
steriles chirurgisches Nahtmaterial, Zahnfüllstoffe und andere Waren des Kapitels 30;
c)
Waren des Kapitels 32 (z. B. flüssige Glanzmittel);
d)
auf Trägern fixierte Katalysatoren (Position 3815);
e)
Waren der Position 4202 oder 4203, die in Anmerkung 3 B zu Kapitel 42 genannt sind;
f)
Waren der Position 4303 oder 4304;
g)
Waren des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus);
h)
Schuhe, Kopfbedeckungen und andere Waren des Kapitels 64 oder 65;
ij)
Schirme, Gehstöcke und andere Waren des Kapitels 66;
k)
Waren aus Schleifmitteln, die Pulver von Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) enthalten, der Position 6804 oder 6805 oder des Kapitels 82, Werkzeuge oder andere Waren des Kapitels 82, mit arbeitendem Teil aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten); Maschinen, Apparate, elektrotechnische Erzeugnisse und Teile davon, des Abschnitts XVI; Waren und Teile davon, ganz aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), bleiben jedoch im Kapitel 71, ausgenommen bearbeitete, nicht montierte Saphire und Diamanten für Tonabnehmer-Abtastnadeln (Position 8522);
l)
Waren des Kapitels 90, 91 oder 92 (wissenschaftliche Instrumente, Uhrmacherwaren und Musikinstrumente);
m)
Waffen und Teile davon (Kapitel 93);
n)
Waren, die von Anmerkung 2 zu Kapitel 95 erfasst sind;
o)
Waren des Kapitels 96 gemäß Anmerkung 4 zu jenem Kapitel;
p)
Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst (Position 9703), Sammlungsstücke (Position 9705) und Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt (Position 9706). Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine bleiben jedoch in Kapitel 71.

4.
A)
Als „Edelmetalle” gelten Silber, Gold und Platin.
B)
Als „Platin” gelten Platin, Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium.
C)
Als „Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte)” gelten nicht die in Anmerkung 2 b) zu Kapitel 96 genannten Stoffe.
5.
Als „Edelmetalllegierungen” im Sinne des Kapitels 71 gelten alle Legierungen (einschließlich gesinterte Mischungen und intermetallische Verbindungen), die ein oder mehrere Edelmetalle enthalten, vorausgesetzt, dass das Gewicht eines Edelmetalls 2 GHT oder mehr der Legierung beträgt. Edelmetalllegierungen sind wie folgt einzureihen:

a)
alle Legierungen, die 2 GHT oder mehr Platin enthalten, als Platinlegierungen;
b)
alle Legierungen, die 2 GHT oder mehr Gold, jedoch kein Platin oder weniger als 2 GHT Platin enthalten, als Goldlegierungen;
c)
andere Legierungen, die 2 GHT oder mehr Silber enthalten, als Silberlegierungen.

6.
Der Begriff „Edelmetalle” oder die Nennung eines bestimmten Edelmetalls umfasst in der Nomenklatur, wenn nichts anderes bestimmt ist, auch die Legierungen, die nach Anmerkung 5 als Edelmetalllegierungen einzureihen sind, jedoch weder Edelmetallplattierungen nach Anmerkung 7 noch unedle Metalle oder Nichtmetalle, die platiniert, vergoldet oder versilbert sind.
7.
Als „Edelmetallplattierungen” im Sinne der Nomenklatur gelten Waren, bei denen auf einer Metallunterlage auf einer Seite oder mehreren Seiten Edelmetalle durch Löten, Schweißen, Warmwalzen oder ähnliche mechanische Verfahren aufgebracht sind. Waren aus unedlen Metallen mit eingelegten Edelmetallen sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, als Edelmetallplattierungen einzureihen.
8.
Vorbehaltlich der Anmerkung 1 A zu Abschnitt VI sind Waren, die den Merkmalen der Position 7112 entsprechen, dieser Position und nicht einer anderen Position der Nomenklatur zuzuweisen.
9.
Als „Schmuckwaren” im Sinne der Position 7113 gelten:

a)
kleine Gegenstände, die als Schmuck dienen (z. B. Ringe, Armbänder, Halsketten, Broschen, Ohrringe, Uhrketten, Uhrgehänge, Anhänger, Krawattennadeln, Manschettenknöpfe, Anstecknadeln, religiöse oder andere Medaillen oder Abzeichen);
b)
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, die dazu bestimmt sind, an der Person getragen zu werden, sowie Taschen- und Handtaschenartikel (z. B. Zigaretten- oder Zigarrenetuis, Schnupftabakdosen, Bonbonnieren und Puderdosen, Pillendosen, Rosenkränze).

Diese Waren können auch echte Perlen, Zuchtperlen oder Imitationsperlen, Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) sowie Edelstein- oder Schmucksteinimitationen enthalten oder auch Teile aus Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein, natürlichem oder rekonstituiertem Bernstein, Gagat (Jett) oder Korallen enthalten.

10.
Als „Gold- und Silberschmiedewaren” im Sinne der Position 7114 gelten Waren wie Tafelgeräte, Toilettengarnituren, Schreibtischgarnituren, Rauchservice, Gegenstände zur Innenausstattung und Geräte für religiöse Zwecke.
11.
Als „Fantasieschmuck” im Sinne der Position 7117 gelten Waren von der in der Anmerkung 9 a) genannten Art (ausgenommen Knöpfe und andere Waren der Position 9606, Einsteckkämme, Haarspangen und ähnliche Waren sowie Haarnadeln der Position 9615), wenn sie weder echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) noch — abgesehen von geringfügigen Verzierungen oder unwesentlichen Zutaten — Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen enthalten.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Die Begriffe „Pulver” und „als Pulverform” im Sinne der Unterpositionen 7106 10, 7108 11, 7110 11, 7110 21, 7110 31 und 7110 41 umfassen Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,5 mm hindurchgehen.
2.
Der Begriff „Platin” im Sinne der Unterpositionen 7110 11 und 7110 19 umfasst, abweichend von Anmerkung 4 B zu Kapitel 71, nicht Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium.
3.
Bei der Einreihung von Legierungen in die Unterpositionen der Position 7110 wird jede Legierung so behandelt wie das Metall Platin, Palladium, Rhodium, Iridium, Osmium oder Ruthenium, das gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen dieser Metalle vorherrscht.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere MaßeinheitI. ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE7101Echte Perlen oder Zuchtperlen, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; echte Perlen oder Zuchtperlen, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht71011000echte PerlenfreigZuchtperlen71012100rohfreig71012200bearbeitetfreig7102Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst71021000nicht sortiertfreic/kIndustriediamanten71022100roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffenfreic/k71022900anderefreic/kandere71023100roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffenfreic/k71023900anderefreic/k7103Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht71031000roh oder nur gesägt oder grob geformtfreianders bearbeitet71039100Rubine, Saphire und Smaragdefreig71039900anderefreig7104Synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht71041000piezoelektrischer Quarzfreig71042000andere, roh oder nur gesägt oder grob geformtfreig71049000anderefreig7105Staub und Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen71051000von Diamantenfreig71059000anderefreigII. EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN7106Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver71061000Pulverfreiganderes71069100in Rohformfreig71069200als Halbzeugfreig71070000Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeugfrei7108Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulverzu nicht monetären Zwecken71081100Pulverfreig71081200in Rohformfreig710813als Halbzeug71081310Stäbe, Drähte und Profile, massiv; Bleche und Bänder, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mmfreig71081380anderesfreig71082000zu monetären Zweckenfreig71090000Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeugfrei7110Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder PulverPlatin71101100in Rohform oder als Pulverfreig711019anderes71101910Stäbe, Drähte und Profile, massiv; Bleche und Bänder, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mmfreig71101980anderesfreigPalladium71102100in Rohform oder als Pulverfreig71102900anderesfreigRhodium71103100in Rohform oder als Pulverfreig71103900anderesfreigIridium, Osmium und Ruthenium71104100in Rohform oder als Pulverfreig71104900anderesfreig71110000Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeugfrei7112Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art71123000Aschen, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltendfreiandere71129100von Gold, einschließlich Goldplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz)frei71129200von Platin, einschließlich Platinplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz)frei71129900anderefreiIII. SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN7113Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungenaus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert71131100aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert2,5g71131900aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert2,5g71132000aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen47114Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungenaus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert71141100aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert2g71141900aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert2g71142000aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen27115Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen71151000Katalysatoren in Form von Geweben oder Gittern, aus Platinfrei71159000andere37116Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)71161000aus echten Perlen oder Zuchtperlenfreig711620aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)71162011Halsketten, Armbänder und andere Waren, ausschließlich aus natürlichen Edelsteinen oder Schmucksteinen, nur aufgereiht, ohne Verschlüsse oder anderes Zubehörfreig71162080andere2,5g7117Fantasieschmuckaus unedlen Metallen, auch versilbert, vergoldet oder platiniert71171100Manschettenknöpfe und ähnliche Knöpfe471171900anderer471179000anderer47118Münzen71181000Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittelfreig71189000anderefreig

ABSCHNITT XV

Anmerkungen

1.
Zu Abschnitt XV gehören nicht:

a)
Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215);
b)
Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606);
c)
Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507;
d)
Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603;
e)
Waren des Kapitels 71 (z. B. Edelmetall-Legierungen, Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen, Fantasieschmuck);
f)
Waren des Abschnitts XVI (Maschinen und Apparate; elektrotechnische Waren);
g)
zusammengesetzte Eisenbahn- oder Straßenbahnschienen (Position 8608) und andere Waren des Abschnitts XVII (Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge);
h)
Instrumente und Apparate des Abschnitts XVIII, einschließlich Uhrfedern;
ij)
Jagdschrot (Position 9306) und andere Waren des Abschnitts XIX (Waffen und Munition);
k)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Sprungrahmen, Beleuchtungskörper, beleuchtete Zeichen, Leuchtschilder, vorgefertigte Gebäude);
l)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m)
Waren des Kapitels 96 (z. B. Handsiebe, Knöpfe, Federhalter, Kugelschreiber, Füllbleistifte, Schreibfedern);
n)
Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).

2.
In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit” :

a)
Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen;
b)
Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114);
c)
Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306.

In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile” nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit” .

Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.

3.
In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle” : Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4.
In der Nomenklatur gelten als „Cermets” Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets” erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
5.
Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74):

a)
Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht;
b)
Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe;
c)
gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.

6.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
7.
Einreihung zusammengesetzter Waren:

Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, werden Waren aus unedlen Metallen oder diesen in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften gleichgestellte Waren, wenn sie aus zwei oder mehr unedlen Metallen bestehen, wie entsprechende Waren aus dem Metall eingereiht, das gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen Metall vorherrscht.

Bei Anwendung dieser Anmerkung

a)
werden Eisen und Stahl oder ihre verschiedenen Sorten als einheitliches Metall angesehen;
b)
werden Legierungen mit ihrem Gesamtgewicht so behandelt wie das Metall, das für die Einreihung nach Anmerkung 5 maßgebend ist;
c)
wird ein Cermet der Position 8113 als ein einheitliches unedles Metall angesehen.

8.
In Abschnitt XV gelten als:

a)
Abfälle und Schrott

Abfälle und Schrott aus Metall, die beim Herstellen oder beim Be- und Verarbeiten von Metallen anfallen, und Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind;

b)
Pulver

Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.

KAPITEL 72

Anmerkungen

1.
Im Sinne des Kapitels 72 — und in Bezug auf die Buchstaben d), e) und f) in der Nomenklatur insgesamt — gelten als:

a)
Roheisen

Eisen-Kohlenstoff-Legierungen, die gewöhnlich nicht plastisch verformbar sind, mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 2 GHT und die eines oder mehrere andere Elemente mit folgenden Anteilen enthalten können:

10 GHT oder weniger Chrom,

6 GHT oder weniger Mangan,

3 GHT oder weniger Phosphor,

8 GHT oder weniger Silicium,

10 GHT oder weniger andere Elemente insgesamt.

b)
Spiegeleisen

Eisen-Kohlenstoff-Legierungen, die mehr als 6 bis 30 GHT Mangan enthalten und die im Übrigen der Begriffsbestimmung der Anmerkung 1 a) entsprechen.

c)
Ferrolegierungen

Legierungen, die im Allgemeinen nicht plastisch verformbar sind und üblicherweise als Zusatzstoff bei der Herstellung anderer Legierungen oder als Desoxidations- oder Entschwefelungsmittel oder zu ähnlichen Zwecken in der Eisen- und Stahlindustrie verwendet werden, in Masseln, Blöcken, Klumpen oder ähnlichen Rohformen, in im Stranggussverfahren hergestellten Formen oder als Körner oder Pulver, auch agglomeriert, mit einem Eisengehalt von 4 GHT oder mehr und mit einem oder mehreren Elementen mit folgenden Anteilen:

mehr als 10 GHT Chrom,

mehr als 30 GHT Mangan,

mehr als 3 GHT Phosphor,

mehr als 8 GHT Silicium,

mehr als insgesamt 10 GHT andere Elemente, ausgenommen Kohlenstoff, jedoch 10 GHT oder weniger Kupfer.

d)
Stahl

Andere Eisenwerkstoffe als die der Position 7203, die mit Ausnahme bestimmter Stahlgussstücke gewöhnlich plastisch verformbar sind und 2 GHT oder weniger Kohlenstoff enthalten. Chromstähle dürfen jedoch höhere Kohlenstoffgehalte aufweisen.

e)
Nicht rostender Stahl

Legierte Stähle, die 1,2 GHT oder weniger Kohlenstoff und 10,5 GHT oder mehr Chrom enthalten, auch mit anderen Elementen.

f)
Anderer legierter Stahl

Stähle, die nicht der Begriffsbestimmung für nicht rostenden Stahl entsprechen und eines oder mehrere der folgenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthalten:

0,3 GHT oder mehr Aluminium,

0,0008 GHT oder mehr Bor,

0,3 GHT oder mehr Chrom,

0,3 GHT oder mehr Cobalt,

0,4 GHT oder mehr Kupfer,

0,4 GHT oder mehr Blei,

1,65 GHT oder mehr Mangan,

0,08 GHT oder mehr Molybdän,

0,3 GHT oder mehr Nickel,

0,06 GHT oder mehr Niob,

0,6 GHT oder mehr Silicium,

0,05 GHT oder mehr Titan,

0,3 GHT oder mehr Wolfram,

0,1 GHT oder mehr Vanadium,

0,05 GHT oder mehr Zirconium,

0,1 GHT oder mehr von jedem anderen einzelnen Element (ausgenommen Schwefel, Phosphor, Kohlenstoff und Stickstoff).

g)
Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl

Grob in Masseln oder Rohblöcke ohne Gießköpfe gegossene Erzeugnisse mit deutlich sichtbaren Oberflächenfehlern, die hinsichtlich ihrer chemischen Zusammensetzung nicht den Begriffsbestimmungen für Roheisen, Spiegeleisen oder Ferrolegierungen entsprechen.

h)
Körner

Erzeugnisse, die mit einem Anteil von weniger als 90 GHT durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm und mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 5 mm hindurchgehen.

ij)
Halbzeug

Stranggegossene, massive Erzeugnisse, auch warm vorgewalzt, und andere massive Erzeugnisse, nur warm vorgewalzt oder nur vorgeschmiedet, einschließlich vorprofiliertes Halbzeug.

Diese Erzeugnisse sind nicht aufgerollt.

k)
Flachgewalzte Erzeugnisse

Gewalzte massive Erzeugnisse mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt, die der Begriffsbestimmung des vorstehenden Buchstabens ij) nicht entsprechen,

in Rollen (Coils) mit übereinander liegenden Lagen oder

nicht in Rollen (Coils), mit einer Breite von mindestens dem Zehnfachen der Dicke, sofern diese weniger als 4,75 mm beträgt, oder mit einer Breite von mehr als 150 mm, sofern die Dicke 4,75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als die Hälfte der Breite beträgt.

Als „flachgewalzte Erzeugnisse” gelten auch solche Erzeugnisse, die unmittelbar vom Walzen herrührende Oberflächenmuster (z. B. Rillen, Riefen, Waffelungen, Tränen, Warzen, Rauten) aufweisen oder die gelocht, gewellt oder poliert sind, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter anderweit genannter Waren erhalten haben.

Flachgewalzte Erzeugnisse beliebiger Abmessungen von anderer als quadratischer oder rechteckiger Form sind wie Erzeugnisse mit einer Breite von 600 mm oder mehr einzureihen, sofern sie nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

l)
Walzdraht

In Ringen regellos aufgehaspelte warmgewalzte massive Erzeugnisse mit Querschnitt in Form eines Kreises, Kreisabschnitts, Ovals, Quadrats, Rechtecks, Dreiecks oder eines anderen konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Diese Erzeugnisse können vom Walzen herrührende Einschnitte, Rippen (Wülste), Vertiefungen oder Erhöhungen aufweisen (Betonarmierungsstähle).

m)
Stabstahl

Massive Erzeugnisse, die weder den Begriffsbestimmungen der vorstehenden Buchstaben ij), k) oder l) noch der Begriffsbestimmung für Draht entsprechen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Kreisabschnitts, Ovals, Quadrats, Rechtecks, Dreiecks oder anderen konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind).

Diese Erzeugnisse können:

vom Walzen herrührende Einschnitte, Rippen (Wülste), Vertiefungen oder Erhöhungen aufweisen (Betonarmierungsstähle);

nach dem Walzen verwunden sein.

n)
Profile

Massive Erzeugnisse mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die weder den Begriffsbestimmungen der vorstehenden Buchstaben ij), k), l) oder m) noch der Begriffsbestimmung für Draht entsprechen.

Zu Kapitel 72 gehören nicht Erzeugnisse der Position 7301 oder 7302.

o)
Draht

Kalthergestellte massive Erzeugnisse, mit beliebigem, über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, in Ringen oder Rollen, die der Begriffsbestimmung für flachgewalzte Erzeugnisse nicht entsprechen.

p)
Hohlbohrerstäbe

Hohlstäbe, zum Herstellen von Bohrern geeignet, mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte äußere Abmessung mehr als 15 mm bis 52 mm und mindestens das Doppelte der größten inneren Abmessung beträgt. Hohlstäbe aus Eisen oder Stahl, die dieser Begriffsbestimmung nicht entsprechen, gehören zu Position 7304.

2.
Eisen- oder Stahlerzeugnisse, die mit Eisen oder Stahl anderer Sorten plattiert sind, werden wie Erzeugnisse der Eisen- oder Stahlsorte behandelt, die gewichtsmäßig vorherrscht.
3.
Durch Elektrolyse, Druckgießen oder Sintern hergestellte Eisen- oder Stahlerzeugnisse sind je nach Form, Zusammensetzung und Aussehen den Positionen für die entsprechenden warmgewalzten Erzeugnisse zuzuweisen.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
In Kapitel 72 gelten als:

a)
legiertes Roheisen

Roheisen, das eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthält:

mehr als 0,2 GHT Chrom,

mehr als 0,3 GHT Kupfer,

mehr als 0,3 GHT Nickel,

mehr als 0,1 GHT eines der nachstehenden Elemente, Aluminium, Molybdän, Titan, Wolfram, Vanadium;

b)
nicht legierter Automatenstahl

nicht legierte Stähle, die eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthalten:

0,08 GHT oder mehr Schwefel,

0,1 GHT oder mehr Blei,

mehr als 0,05 GHT Selen,

mehr als 0,01 GHT Tellur,

mehr als 0,05 GHT Bismut;

c)
Silicium-Elektrostahl

legierte Stähle, die 0,6 bis 6 GHT Silicium und 0,08 GHT oder weniger Kohlenstoff enthalten. Mit Ausnahme von 1 GHT oder weniger Aluminium dürfen sie andere Elemente nicht mit einem Anteil enthalten, der ihnen den Charakter anderer legierter Stähle verleiht.

d)
Schnellarbeitsstahl

legierte Stähle, die mindestens zwei der drei Elemente Molybdän, Wolfram und Vanadium mit insgesamt 7 GHT oder mehr sowie Kohlenstoff mit 0,6 GHT oder mehr und Chrom mit 3 bis 6 GHT enthalten. Sie dürfen andere Elemente enthalten;

e)
Mangan-Silicium-Stahl

legierte Stähle, die

0,7 GHT oder weniger Kohlenstoff,

0,5 GHT bis 1,9 GHT Mangan und

0,6 GHT bis 2,3 GHT Silicium enthalten. Sie dürfen andere Elemente nur mit einem Anteil enthalten, der ihnen nicht den Charakter anderer legierter Stähle verleiht.

2.
Für die Einreihung von Ferrolegierungen in die Unterpositionen der Position 7202 gilt:

Eine Ferrolegierung gilt als binär und wird der betreffenden Unterposition (soweit vorhanden) zugewiesen, wenn nur eines der Legierungselemente den in der Anmerkung 1 c) zu Kapitel 72 festgesetzten Mindestanteil überschreitet. Entsprechend gilt eine Ferrolegierung als ternär oder quaternär, sofern zwei oder drei Legierungselemente die Mindestanteile übersteigen.

Für die Anwendung dieser Bestimmung müssen die in Anmerkung 1 c) zu Kapitel 72 nicht gesondert aufgeführten „anderen Elemente” einzeln einen Anteil von mehr als 10 GHT aufweisen.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:

Elektrobleche und -bänder (Unterpositionen 7209 16 10, 7209 17 10, 7209 18 10, 7209 26 10, 7209 27 10, 7209 28 10 und 7211 23 20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit Ummagnetisierungsverlusten je Kilogramm von (ermittelt nach dem Epstein-Verfahren mit einem Strom von 50 Perioden und einer Induktion von 1 Tesla):

2,1 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger,

3,6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch weniger als 0,6 mm,

6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,6 mm bis 1,5 mm.

Weißbleche und -bänder (Unterpositionen 7210 12 20, 7210 70 10, 7212 10 10 und 7212 40 20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm und mit einer metallischen Überzugsschicht mit einem Zinngehalt von 97 GHT oder mehr.

Werkzeugstahl (Unterpositionen 7224 10 10, 7224 90 02, 7225 30 10, 7225 40 12, 7226 91 20, 7228 30 20, 7228 40 10, 7228 50 20 und 7228 60 20) ist legierter Stahl (anderer als nicht rostender Stahl oder Schnellarbeitsstahl), der eine der folgenden Zusammensetzungen mit den angegebenen Anteilen enthält, auch mit anderen Elementen:

weniger als 0,6 GHT Kohlenstoff

und

0,7 GHT oder mehr Silicium und 0,05 GHT oder mehr Vanadium

oder

4 GHT oder mehr Wolfram;

0,8 GHT oder mehr Kohlenstoff

und

0,05 GHT oder mehr Vanadium;

mehr als 1,2 GHT Kohlenstoff

und

11 GHT bis 15 GHT Chrom;

0,16 GHT bis 0,5 GHT Kohlenstoff

und

3,8 GHT bis 4,3 GHT Nickel

und

1,1 GHT bis 1,5 GHT Chrom

und

0,15 GHT bis 0,5 GHT Molybdän;

0,3 GHT bis 0,5 GHT Kohlenstoff

und

1,4 GHT bis 2,1 GHT Chrom

und

0,15 GHT bis 0,5 GHT Molybdän

und

weniger als 1,2 GHT Nickel;

0,3 GHT oder mehr Kohlenstoff

und

weniger als 5,2 GHT Chrom

und

0,65 GHT oder mehr Molybdän oder 0,4 GHT oder mehr Wolfram;

0,5 GHT bis 0,6 GHT Kohlenstoff

und

1,25 GHT bis 1,8 GHT Nickel

und

0,5 GHT bis 1,2 GHT Chrom

und

0,15 GHT bis 0,5 GHT Molybdän.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere MaßeinheitI. GRUNDERZEUGNISSE; KÖRNER ODER PULVER7201Roheisen und Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen720110Roheisen, nicht legiert, mit einem Phosphorgehalt von 0,5 GHT oder wenigermit einem Mangangehalt von 0,4 GHT oder mehr72011011mit einem Siliciumgehalt von 1 GHT oder weniger1,772011019mit einem Siliciumgehalt von mehr als 1 GHT1,772011030mit einem Mangangehalt von 0,1 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,4 GHT1,772011090mit einem Mangangehalt von weniger als 0,1 GHTfrei72012000Roheisen, nicht legiert, mit einem Phosphorgehalt von mehr als 0,5 GHT2,2720150Roheisen, legiert; Spiegeleisen72015010Roheisen, legiert, mit einem Gehalt an Titan von 0,3 bis 1 GHT und an Vanadium von 0,5 bis 1 GHTfrei72015090anderes1,77202FerrolegierungenFerromangan720211mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 2 GHT72021120mit einer Körnung von 5 mm oder weniger und einem Mangangehalt von mehr als 65 GHT2,772021180anderes2,772021900anderes2,7Ferrosilicium72022100mit einem Siliciumgehalt von mehr als 55 GHT5,7(10)720229anderes72022910mit einem Magnesiumgehalt von 4 bis 10 GHT5,7(10)72022990anderes5,7(10)72023000Ferrosiliciummangan3,7Ferrochrom720241mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 4 GHT72024110mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 4 bis 6 GHT472024190mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 6 GHT4720249anderes72024910mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,05 GHT oder weniger772024950mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,05 bis 0,5 GHT772024990mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,5 bis 4 GHT772025000Ferrosiliciumchrom2,772026000Ferronickelfrei72027000Ferromolybdän2,772028000Ferrowolfram und Ferrosiliciumwolframfreiandere72029100Ferrotitan und Ferrosiliciumtitan2,772029200Ferrovanadium2,772029300Ferroniobfrei720299andere72029910Ferrophosphorfrei72029930Ferrosiliciummagnesium2,772029980andere2,77203Durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnisse und anderer Eisenschwamm, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen; Eisen mit einer Reinheit von 99,94 GHT oder mehr, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen72031000durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnissefrei72039000anderefrei7204Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl; Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl72041000Abfälle und Schrott, aus GusseisenfreiAbfälle und Schrott, aus legiertem Stahl720421aus nicht rostendem Stahl72042110mit einem Nickelgehalt von 8 GHT oder mehrfrei72042190anderefrei72042900anderefrei72043000Abfälle und Schrott, aus verzinntem Eisen oder Stahlfreiandere Abfälle und anderer Schrott720441Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne, Feilspäne und Stanz- oder Schneidabfälle, auch paketiert72044110Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne und FeilspänefreiStanz- oder Schneidabfälle72044191paketiertfrei72044199anderefrei720449andere72044910geschreddertfreiandere72044930paketiertfrei72044990anderefrei72045000Abfallblöckefrei7205Körner und Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen oder Stahl72051000KörnerfreiPulver72052100aus legiertem Stahlfrei72052900anderefreiII. EISEN UND NICHT LEGIERTER STAHL7206Eisen und nicht legierter Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen, ausgenommen Eisen der Position 720372061000Rohblöcke (Ingots)frei72069000anderefrei7207Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahlmit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT720711mit quadratischem Querschnitt oder mit rechteckigem Querschnitt und einer Breite von weniger als dem Zweifachen der Dickewarm vorgewalzt oder stranggegossen72071111aus Automatenstahlfreianderes72071114mit einer Dicke von 130 mm oder wenigerfrei72071116mit einer Dicke von mehr als 130 mmfrei72071190vorgeschmiedetfrei720712anderes, mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt72071210warm vorgewalzt oder stranggegossenfrei72071290vorgeschmiedetfrei720719anderesmit rundem oder vieleckigem Querschnitt72071912warm vorgewalzt oder stranggegossenfrei72071919vorgeschmiedetfrei72071980anderesfrei720720mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehrmit quadratischem Querschnitt oder mit rechteckigem Querschnitt und einer Breite von weniger als dem Zweifachen der Dickewarm vorgewalzt oder stranggegossen72072011aus Automatenstahlfreianderes, mit einem Kohlenstoffgehalt von720720150,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHTfrei720720170,6 GHT oder mehrfrei72072019vorgeschmiedetfreianderes, mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt72072032warm vorgewalzt oder stranggegossenfrei72072039vorgeschmiedetfreimit rundem oder vieleckigem Querschnitt72072052warm vorgewalzt oder stranggegossenfrei72072059vorgeschmiedetfrei72072080anderesfrei7208Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen72081000in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit Oberflächenmusterfreiandere, in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, gebeizt72082500mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehrfrei72082600mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mmfrei72082700mit einer Dicke von weniger als 3 mmfreiandere, in Rollen (Coils), nur warmgewalzt72083600mit einer Dicke von mehr als 10 mmfrei72083700mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mmfrei72083800mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mmfrei72083900mit einer Dicke von weniger als 3 mmfrei72084000nicht in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit Oberflächenmusterfreiandere, nicht in Rollen (Coils), nur warmgewalzt720851mit einer Dicke von mehr als 10 mm72085120mit einer Dicke von mehr als 15 mmfreimit einer Dicke von mehr als 10 mm bis 15 mm, mit einer Breite von720851912 050 mm oder mehrfrei72085198weniger als 2 050 mmfrei720852mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm72085210auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern gewalzt, mit einer Breite von 1 250 mm oder wenigerfreiandere, mit einer Breite von720852912 050 mm oder mehrfrei72085299weniger als 2 050 mmfrei720853mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm72085310auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern gewalzt, mit einer Breite von 1 250 mm oder weniger und einer Dicke von 4 mm oder mehrfrei72085390anderefrei72085400mit einer Dicke von weniger als 3 mmfrei720890andere72089020gelochtfrei72089080anderefrei7209Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogenin Rollen (Coils), nur kaltgewalzt72091500mit einer Dicke von 3 mm oder mehrfrei720916mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm72091610Elektroblechefrei72091690anderefrei720917mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm72091710Elektroblechefrei72091790anderefrei720918mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm72091810Elektroblechefreiandere72091891mit einer Dicke von 0,35 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,5 mmfrei72091899mit einer Dicke von weniger als 0,35 mmfreinicht in Rollen (Coils), nur kaltgewalzt72092500mit einer Dicke von 3 mm oder mehrfrei720926mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm72092610Elektroblechefrei72092690anderefrei720927mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm72092710Elektroblechefrei72092790anderefrei720928mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm72092810Elektroblechefrei72092890anderefrei720990andere72099020gelochtfrei72099080anderefrei7210Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, plattiert oder überzogenverzinnt72101100mit einer Dicke von 0,5 mm oder mehrfrei721012mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm72101220Weißblechefrei72101280anderefrei72102000verbleit, einschließlich Terneblech oder -bandfrei72103000elektrolytisch verzinktfreianders verzinkt72104100gewelltfrei72104900anderefrei72105000mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogenfreimit Aluminium überzogen72106100mit Aluminium-Zink-Legierungen überzogenfrei72106900anderefrei721070mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen72107010Weißbleche, lackiert; mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogene Erzeugnisse, lackiertfrei72107080anderefrei721090andere72109030plattiertfrei72109040verzinnt und bedrucktfrei72109080anderefrei7211Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, weder plattiert noch überzogennur warmgewalzt72111300auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern gewalzt, mit einer Breite von mehr als 150 mm und einer Dicke von 4 mm oder mehr, nicht in Rollen (Coils), ohne Oberflächenmusterfrei72111400andere, mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehrfrei72111900anderefreinur kaltgewalzt721123mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT72112320Elektrobänderfreiandere72112330mit einer Dicke von 0,35 mm oder mehrfrei72112380mit einer Dicke von weniger als 0,35 mmfrei72112900anderefrei721190andere72119020gelochtfrei72119080anderefrei7212Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, plattiert oder überzogen721210verzinnt72121010Weißbleche und -bänder, nur oberflächenbearbeitetfrei72121090anderefrei72122000elektrolytisch verzinktfrei72123000anders verzinktfrei721240mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen72124020Weißbleche und -bänder, nur lackiert; mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogene Erzeugnisse, lackiertfrei72124080anderefrei721250anders überzogen72125020mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogenfrei72125030verchromt oder vernickeltfrei72125040verkupfertfreimit Aluminium überzogen72125061mit Aluminium-Zink-Legierungen überzogenfrei72125069anderefrei72125090anderefrei72126000plattiertfrei7213Walzdraht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl72131000mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungenfrei72132000anderer, aus Automatenstahlfreianderer721391mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von weniger als 14 mm72139110von der für Betonarmierung verwendeten Artfrei72139120von der für Reifencord verwendeten Artfreianderer72139141mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,06 GHT oder wenigerfrei72139149mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,06 GHT, jedoch weniger als 0,25 GHTfrei72139170mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT bis 0,75 GHTfrei72139190mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,75 GHTfrei721399anderer72139910mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHTfrei72139990mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehrfrei7214Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden72141000geschmiedetfrei72142000mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen oder nach dem Walzen verwundenfrei72143000anderer, aus Automatenstahlfreianderer721491mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt72149110mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHTfrei72149190mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehrfrei721499anderermit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT72149910von der für Betonarmierung verwendeten Artfreianderer, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von7214993180 mm oder mehrfrei72149939weniger als 80 mmfrei72149950andererfreimit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehrmit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von7214997180 mm oder mehrfrei72149979weniger als 80 mmfrei72149995andererfrei7215Anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl72151000aus Automatenstahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestelltfrei721550anderer, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestelltmit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT72155011mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnittfrei72155019andererfrei72155080mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehrfrei72159000andererfrei7216Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl72161000U-, I- oder H-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von weniger als 80 mmfreiL- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von weniger als 80 mm72162100L-Profilefrei72162200T-ProfilefreiU-, I- oder H-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von 80 mm oder mehr721631U-Profile72163110mit einer Höhe von 80 mm bis 220 mmfrei72163190mit einer Höhe von mehr als 220 mmfrei721632I-Profilemit einer Höhe von 80 mm bis 220 mm72163211mit parallelen Flanschflächenfrei72163219anderefreimit einer Höhe von mehr als 220 mm72163291mit parallelen Flanschflächenfrei72163299anderefrei721633H-Profile72163310mit einer Höhe von 80 mm bis 180 mmfrei72163390mit einer Höhe von mehr als 180 mmfrei721640L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von 80 mm oder mehr72164010L-Profilefrei72164090T-Profilefrei721650andere Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst72165010mit einem Querschnitt, der in ein Quadrat mit einer Seite von 80 mm passtfreiandere72165091Wulstflachprofile (Wulstflachstahl)frei72165099anderefreiProfile, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt721661aus flachgewalzten Erzeugnissen hergestellt72166110C-, L-, U-, Z-, Omega- oder Schlitzprofilefrei72166190anderefrei72166900anderefreiandere721691aus flachgewalzten Erzeugnissen kalthergestellt oder kaltfertiggestellt72169110profilierte Blechefrei72169180anderefrei72169900anderefrei7217Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl721710nicht überzogen, auch poliertmit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT72171010mit einer größten Querschnittsabmessung von weniger als 0,8 mmfreimit einer größten Querschnittsabmessung von 0,8 mm oder mehr72171031mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungenfrei72171039andererfrei72171050mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHTfrei72171090mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehrfrei721720verzinktmit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT72172010mit einer größten Querschnittsabmessung von weniger als 0,8 mmfrei72172030mit einer größten Querschnittsabmessung von 0,8 mm oder mehrfrei72172050mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHTfrei72172090mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehrfrei721730mit anderen unedlen Metallen überzogenmit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT72173041verkupfertfrei72173049andererfrei72173050mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHTfrei72173090mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehrfrei721790anderer72179020mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHTfrei72179050mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHTfrei72179090mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehrfreiIII. NICHT ROSTENDER STAHL7218Nicht rostender Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus nicht rostendem Stahl72181000Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformenfreiandere721891mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt72189110mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72189180mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei721899anderemit quadratischem Querschnitt72189911warm vorgewalzt oder stranggegossenfrei72189919vorgeschmiedetfreiandere72189920warm vorgewalzt oder stranggegossenfrei72189980vorgeschmiedetfrei7219Flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehrnur warmgewalzt, in Rollen (Coils)72191100mit einer Dicke von mehr als 10 mmfrei721912mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm72191210mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72191290mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei721913mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm72191310mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72191390mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei721914mit einer Dicke von weniger als 3 mm72191410mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72191490mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfreinur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils)721921mit einer Dicke von mehr als 10 mm72192110mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72192190mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei721922mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm72192210mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72192290mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei72192300mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mmfrei72192400mit einer Dicke von weniger als 3 mmfreinur kaltgewalzt72193100mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehrfrei721932mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm72193210mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72193290mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei721933mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm72193310mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72193390mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei721934mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm72193410mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72193490mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei721935mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm72193510mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72193590mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei721990andere72199020gelochtfrei72199080anderefrei7220Flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mmnur warmgewalzt72201100mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehrfrei72201200mit einer Dicke von weniger als 4,75 mmfrei722020nur kaltgewalztmit einer Dicke von 3 mm oder mehr, mit einem Nickelgehalt von722020212,5 GHT oder mehrfrei72202029weniger als 2,5 GHTfreimit einer Dicke von mehr als 0,35 mm, jedoch weniger als 3 mm, mit einem Nickelgehalt von722020412,5 GHT oder mehrfrei72202049weniger als 2,5 GHTfreimit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger, mit einem Nickelgehalt von722020812,5 GHT oder mehrfrei72202089weniger als 2,5 GHTfrei722090andere72209020gelochtfrei72209080anderefrei722100Walzdraht aus nicht rostendem Stahl72210010mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72210090mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei7222Stabstahl und Profile, aus nicht rostendem StahlStabstahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst722211mit kreisförmigem Querschnittmit einem Durchmesser von 80 mm oder mehr, mit einem Nickelgehalt von722211112,5 GHT oder mehrfrei72221119weniger als 2,5 GHTfreimit einem Durchmesser von weniger als 80 mm, mit einem Nickelgehalt von722211812,5 GHT oder mehrfrei72221189weniger als 2,5 GHTfrei722219anderer72221910mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehrfrei72221990mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHTfrei722220Stabstahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestelltmit kreisförmigem Querschnittmit einem Durchmesser von 80 mm oder mehr, mit einem Nickelgehalt von722220112,5 GHT oder mehrfrei72222019weniger als 2,5 GHTfreimit einem Durchmesser von 25 mm oder mehr, jedoch weniger als 80 mm, mit einem Nickelgehalt von722220212,5 GHT oder mehrfrei72222029weniger als 2,5 GHTfreimit einem Durchmesser von weniger als 25 mm, mit einem Nickelgehalt von722220312,5 GHT oder mehrfrei72222039weniger als 2,5 GHTfreianderer, mit einem Nickelgehalt von722220812,5 GHT oder mehrfrei72222089weniger als 2,5 GHTfrei722230anderer Stabstahlgeschmiedet, mit einem Nickelgehalt von722230512,5 GHT oder mehrfrei72223091weniger als 2,5 GHTfrei72223097andererfrei722240Profile72224010nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresstfrei72224050nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestelltfrei72224090anderefrei722300Draht aus nicht rostendem Stahlmit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr72230011mit einem Gehalt an Nickel von 28 bis 31 GHT und an Chrom von 20 bis 22 GHTfrei72230019andererfreimit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT72230091mit einem Gehalt an Chrom von 13 bis 25 GHT und an Aluminium von 3,5 bis 6 GHTfrei72230099andererfreiIV. ANDERER LEGIERTER STAHL; HOHLBOHRERSTÄBE AUS LEGIERTEM ODER NICHT LEGIERTEM STAHL7224Anderer legierter Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus anderem legierten Stahl722410Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen72241010aus Werkzeugstahlfrei72241090andererfrei722490andere72249002aus Werkzeugstahlfreianderemit quadratischem oder rechteckigem Querschnittwarm vorgewalzt oder stranggegossenmit einer Breite von weniger als dem Zweifachen der Dicke72249003aus Schnellarbeitsstahlfrei72249005aus Stahl mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,7 GHT oder weniger, an Mangan von 0,5 bis 1,2 GHT und an Silicium von 0,6 bis 2,3 GHT; aus Stahl mit einem Borgehalt von 0,0008 GHT oder mehr, ohne dass ein anderes Element den in der Anmerkung 1 f) zu Kapitel 72 angegebenen Mindestanteil erreichtfrei72249007anderefrei72249014anderefrei72249018vorgeschmiedetfreianderewarm vorgewalzt oder stranggegossen72249031mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder wenigerfrei72249038anderefrei72249090vorgeschmiedetfrei7225Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehraus Silicium-Elektrostahl72251100kornorientiertfrei722519andere72251910warmgewalztfrei72251990kaltgewalztfrei722530andere, nur warmgewalzt, in Rollen (Coils)72253010aus Werkzeugstahlfrei72253030aus Schnellarbeitsstahlfrei72253090anderefrei722540andere, nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils)72254012aus Werkzeugstahlfrei72254015aus Schnellarbeitsstahlfreiandere72254040mit einer Dicke von mehr als 10 mmfrei72254060mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mmfrei72254090mit einer Dicke von weniger als 4,75 mmfrei722550andere, nur kaltgewalzt72255020aus Schnellarbeitsstahlfrei72255080anderefreiandere72259100elektrolytisch verzinktfrei72259200anders verzinktfrei72259900anderefrei7226Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mmaus Silicium-Elektrostahl72261100kornorientiertfrei722619andere72261910nur warmgewalztfrei72261980anderefrei72262000aus Schnellarbeitsstahlfreiandere722691nur warmgewalzt72269120aus Werkzeugstahlfreiandere72269191mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehrfrei72269199mit einer Dicke von weniger als 4,75 mmfrei72269200nur kaltgewalztfrei722699andere72269910elektrolytisch verzinktfrei72269930anders verzinktfrei72269970anderefrei7227Walzdraht aus anderem legierten Stahl72271000aus Schnellarbeitsstahlfrei72272000aus Mangan-Silicium-Stahlfrei722790anderer72279010mit einem Borgehalt von 0,0008 GHT oder mehr, ohne dass ein anderes Element den in der Anmerkung 1 f) zu Kapitel 72 angegebenen Mindestanteil erreichtfrei72279050mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder wenigerfrei72279095andererfrei7228Stabstahl und Profile, aus anderem legierten Stahl; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl722810Stabstahl aus Schnellarbeitsstahl72281020nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst; warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepresst, nur plattiertfrei72281050geschmiedetfrei72281090andererfrei722820Stabstahl aus Mangan-Silicium-Stahl72282010mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt, auf vier Flächen warmgewalztfreianderer72282091nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst; warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepresst, nur plattiertfrei72282099andererfrei722830anderer Stabstahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst72283020aus Werkzeugstahlfreimit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger72283041mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 80 mm oder mehrfrei72283049andererfreianderermit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von7228306180 mm oder mehrfrei72283069weniger als 80 mmfrei72283070mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt, auf vier Flächen warmgewalztfrei72283089andererfrei722840anderer Stabstahl, nur geschmiedet72284010aus Werkzeugstahlfrei72284090andererfrei722850anderer Stabstahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt72285020aus Werkzeugstahlfrei72285040mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder wenigerfreianderermit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von7228506180 mm oder mehrfrei72285069weniger als 80 mmfrei72285080andererfrei722860anderer Stabstahl72286020aus Werkzeugstahlfrei72286080andererfrei722870Profile72287010nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresstfrei72287090anderefrei72288000Hohlbohrerstäbefrei7229Draht aus anderem legierten Stahl72292000aus Mangan-Silicium-Stahlfrei722990anderer72299020aus Schnellarbeitsstahlfrei72299050mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder wenigerfrei72299090anderefrei

KAPITEL 73

Anmerkungen

1.
Als „Gusseisen” im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.
2.
Als „Draht” im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit7301Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt; durch Schweißen hergestellte Profile aus Eisen oder Stahl73011000Spundwanderzeugnissefrei73012000Profilefrei7302Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material730210Schienen73021010Stromschienen mit einem Leiter aus NichteisenmetallfreiandereneuVignolschienen73021022mit einem Gewicht je Meter von 36 kg oder mehrfrei73021028mit einem Gewicht je Meter von weniger als 36 kgfrei73021040Rillenschienenfrei73021050anderefrei73021090gebrauchtfrei73023000Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen2,773024000Laschen und Unterlagsplattenfrei73029000anderefrei730300Rohre und Hohlprofile, aus Gusseisen73030010Druckrohre3,273030090andere3,27304Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder StahlRohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe)73041100aus nicht rostendem Stahlfrei730419andere73041910mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder wenigerfrei73041930mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mmfrei73041990mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mmfreiFutterrohre, Steigrohre und Bohrgestänge von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing, tubing, drill pipe)73042200Bohrgestänge (drill pipe), aus nicht rostendem Stahlfrei73042300andere Bohrgestänge (drill pipe)frei73042400andere, aus nicht rostendem Stahlfrei730429andere73042910mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder wenigerfrei73042930mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mmfrei73042990mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mmfreiandere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl730431kaltgezogen oder kaltgewalzt73043120Präzisionsstahlrohrefrei73043180anderefrei730439andere73043910roh, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, ausschließlich zum Herstellen von Rohren mit anderem Querschnitt und anderer Wanddicke bestimmtfreiandereGewinderohre (glattendig oder mit Gewinde)73043952verzinktfrei73043958anderefreiandere, mit einem äußeren Durchmesser von73043992168,3 mm oder wenigerfrei73043993mehr als 168,3 mm bis 406,4 mmfrei73043998mehr als 406,4 mmfreiandere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht rostendem Stahl73044100kaltgezogen oder kaltgewalztfrei730449andere73044910roh, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, ausschließlich zum Herstellen von Rohren mit anderem Querschnitt und anderer Wanddicke bestimmtfreiandere73044993mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder wenigerfrei73044995mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mmfrei73044999mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mmfreiandere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus anderem legierten Stahl730451kaltgezogen oder kaltgewalztgerade und von gleichmäßiger Wanddicke, aus legiertem Stahl mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger, mit einer Länge von730451120,5 m oder wenigerfrei73045118mehr als 0,5 mfreiandere73045181Präzisionsstahlrohrefrei73045189anderefrei730459andere73045910roh, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, ausschließlich zum Herstellen von Rohren mit anderem Querschnitt und anderer Wanddicke bestimmtfreiandere, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, aus legiertem Stahl mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger, mit einer Länge von730459320,5 m oder wenigerfrei73045938mehr als 0,5 mfreiandere73045992mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder wenigerfrei73045993mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mmfrei73045999mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mmfrei73049000anderefrei7305Andere Rohre (z. B. geschweißt oder genietet) mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder StahlRohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe)73051100mit verdecktem Lichtbogen längsnahtgeschweißtfrei73051200anders längsnahtgeschweißtfrei73051900anderefrei73052000Futterrohre von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing)freiandere, geschweißt73053100längsnahtgeschweißtfrei73053900anderefrei73059000anderefrei7306Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder StahlRohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe)730611geschweißt, aus nicht rostendem Stahl73061110längsnahtgeschweißtfrei73061190spiralnahtgeschweißtfrei730619andere73061910längsnahtgeschweißtfrei73061990spiralnahtgeschweißtfreiFutterrohre und Steigrohre von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing und tubing)73062100geschweißt, aus nicht rostendem Stahlfrei73062900anderefrei730630andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem StahlPräzisionsstahlrohre, mit einer Wanddicke von730630112 mm oder wenigerfrei73063019mehr als 2 mmfreiandereGewinderohre (glattendig oder mit Gewinde)73063041verzinktfrei73063049anderefreiandere, mit einem äußeren Durchmesser von168,3 mm oder weniger73063072verzinktfrei73063077anderefrei73063080mehr als 168,3 mm bis 406,4 mmfrei730640andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht rostendem Stahl73064020kaltgezogen oder kaltgewalztfrei73064080anderefrei730650andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus anderem legierten Stahl73065020Präzisionsstahlrohrefrei73065080anderefreiandere, geschweißt, mit nicht kreisförmigem Querschnitt730661mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt73066110aus nicht rostendem Stahlfreiandere73066192mit einer Wanddicke von 2 mm oder wenigerfrei73066199mit einer Wanddicke von mehr als 2 mmfrei730669mit anderem nicht kreisförmigem Querschnitt73066910aus nicht rostendem Stahlfrei73066990anderefrei73069000anderefrei7307Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahlgegossen730711aus nicht verformbarem Gusseisen73071110von der für Druckrohre verwendeten Art3,773071190andere3,7730719andere73071910aus verformbarem Gusseisen3,773071990andere3,7andere, aus nicht rostendem Stahl73072100Flansche3,7730722Bogen, Winkel und Muffen, mit Gewinde73072210Muffenfrei73072290Bogen und Winkel3,7730723Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum Stumpfschweißen73072310Bogen und Winkel3,773072390andere3,7730729andere73072910mit Gewinde3,773072980andere3,7andere73079100Flansche3,7730792Bogen, Winkel und Muffen, mit Gewinde73079210Muffenfrei73079290Bogen und Winkel3,7730793Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum Stumpfschweißenmit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger73079311Bogen und Winkel3,773079319andere3,7mit einem größten äußeren Durchmesser von mehr als 609,6 mm73079391Bogen und Winkel3,773079399andere3,7730799andere73079910mit Gewinde3,773079980andere3,77308Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl73081000Brücken und Brückenelementefrei73082000Türme und Gittermastefrei73083000Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellenfreip/st(77)73084000Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterialfrei730890andereausschließlich oder hauptsächlich aus Blech73089051Verbundplatten aus zwei Profilblechen und einer isolierenden Mittellagefrei73089059anderefrei73089098anderefrei730900Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung73090010für gasförmige Stoffe (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase)2,2für flüssige Stoffe73090030mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung2,2andere, mit einem Fassungsvermögen von73090051mehr als 100 000 l2,273090059100 000 l oder weniger2,273090090für feste Stoffe2,27310Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung73101000mit einem Fassungsvermögen von 50 l oder mehr2,7mit einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l731021Dosen, die durch Schweißen, Löten oder Falzen verschlossen werden73102111Dosen von der für Nahrungsmittel verwendeten Art2,773102119Dosen von der für Getränke verwendeten Art2,7andere, mit einer Wanddicke von73102191weniger als 0,5 mm2,7731021990,5 mm oder mehr2,7731029andere73102910mit einer Wanddicke von weniger als 0,5 mm2,773102990mit einer Wanddicke von 0,5 mm oder mehr2,7731100Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gasenahtlosfür einen Druck von mindestens 165 bar, mit einem Fassungsvermögen von73110011weniger als 20 l2,7p/st7311001320 l oder mehr jedoch nicht mehr als 50 l2,7p/st73110019mehr als 50 l2,7p/st73110030andere2,7p/standere, mit einem Fassungsvermögen von73110091weniger als 1 000 l2,7731100991 000 l oder mehr2,77312Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik731210Litzen, Kabel und Seile73121020aus nicht rostendem Stahlfreiandere, mit einer größten Querschnittsabmessung von3 mm oder weniger73121041mit Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) überzogenfrei73121049anderefreimehr als 3 mmLitzen73121061nicht überzogenfreiüberzogen73121065verzinktfrei73121069anderefreiKabel und Seile (einschließlich verschlossene Seile)nicht überzogen oder nur verzinkt, mit einer größten Querschnittsabmessung von73121081mehr als 3 mm bis 12 mmfrei73121083mehr als 12 mm bis 24 mmfrei73121085mehr als 24 mm bis 48 mmfrei73121089mehr als 48 mmfrei73121098anderefrei73129000anderefrei73130000Stacheldraht aus Eisen oder Stahl; verwundene Drähte oder Bänder, auch mit Stacheln, von der für Einzäunungen verwendeten Art, aus Eisen oder Stahlfrei7314Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht; Streckbleche und -bänder, aus Eisen oder StahlGewebe73141200endlose Gewebe für Maschinen, aus nicht rostendem Stahlfrei73141400andere, aus nicht rostendem Stahlfrei73141900anderefrei731420Gitter und Geflechte, an den Kreuzungsstellen verschweißt, mit einer Maschengröße von 100 cm2 oder mehr, aus Draht mit einer größten Querschnittsabmessung von 3 mm oder mehr73142010aus geripptem Drahtfrei73142090anderefreiandere Gitter und Geflechte, an den Kreuzungsstellen verschweißt73143100verzinktfrei73143900anderefreiandere Gitter und Geflechte73144100verzinktfrei73144200mit Kunststoff überzogenfrei73144900anderefrei73145000Streckbleche und -bänderfrei7315Ketten und Teile davon, aus Eisen oder StahlGelenkketten und Teile davon731511Rollenketten73151110von der für Fahrräder, Mopeds und Krafträder verwendeten Art2,773151190andere2,773151200andere Gelenkketten2,773151900Teile2,773152000Gleitschutzketten2,7andere Ketten73158100Stegketten2,773158200andere Ketten, mit geschweißten Gliedern2,773158900andere2,773159000andere Teile2,773160000Schiffsanker, Draggen, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl2,7731700Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen mit Kopf aus Kupferaus Draht73170020Nägel, zusammenhängend in Streifen oder Rollenfrei73170060anderefrei73170080anderefrei7318Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder StahlWaren mit Gewinde73181100Schwellenschrauben3,7731812andere Holzschrauben73181210aus nicht rostendem Stahl3,773181290andere3,773181300Schraubhaken, Ring- und Ösenschrauben3,7731814gewindeformende Schrauben73181410aus nicht rostendem Stahl3,7andere73181491Blechschrauben3,773181499andere3,7731815andere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben73181510aus vollem Material gedreht, mit einer Stiftdicke von 6 mm oder weniger3,7andere73181520zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen3,7andereohne Kopf73181530aus nicht rostendem Stahl3,7andere, mit einer Zugfestigkeit von73181541weniger als 800 MPa3,773181549800 MPa oder mehr3,7mit Kopfmit Schlitz oder Kreuzschlitz73181551aus nicht rostendem Stahl3,773181559andere3,7mit Innensechskant73181561aus nicht rostendem Stahl3,773181569andere3,7mit Außensechskant73181570aus nicht rostendem Stahl3,7andere, mit einer Zugfestigkeit von73181581weniger als 800 MPa3,773181589800 MPa oder mehr3,773181590andere3,7731816Muttern73181610aus vollem Material gedreht, mit einer Lochweite von 6 mm oder weniger3,7andere73181630aus nicht rostendem Stahl3,7andere73181650Sicherungsmuttern3,7andere, mit einer Lochweite von7318169112 mm oder weniger3,773181699mehr als 12 mm3,773181900andere3,7Waren ohne Gewinde73182100Federringe und -scheiben und andere Sicherungsringe und -scheiben3,773182200andere Unterlegscheiben3,773182300Niete3,773182400Splinte und Keile3,773182900andere3,77319Nähnadeln, Stricknadeln, Schnürnadeln, Häkelnadeln, Stichel zum Sticken und ähnliche Waren, zum Handgebrauch, aus Eisen oder Stahl; Sicherheitsnadeln, Stecknadeln und ähnliche Nadeln, aus Eisen oder Stahl, anderweit weder genannt noch inbegriffen73194000Sicherheitsnadeln, Stecknadeln und ähnliche Nadeln2,7731990andere73199010Nähnadeln, Stopfnadeln oder Sticknadeln2,773199090andere2,77320Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl732010Blattfedern und Federblätter dafürwarmgeformt73201011Parabelfedern und Federblätter dafür2,773201019andere2,773201090andere2,7732020schraubenlinienförmige Federn73202020warmgeformt2,7andere73202081Druckfedern (ausgenommen Kegelstumpffedern)2,773202085Zugfedern2,773202089andere2,7732090andere73209010Spiralflachfedern2,773209030Tellerfedern2,773209090andere2,77321Raumheizöfen, Kesselöfen, Küchenherde (auch zusätzlich für Zentralheizung verwendbar), Grillgeräte, Kohlenbecken, Gaskocher, Tellerwärmer und ähnliche nicht elektrische Haushaltsgeräte, und Teile davon, aus Eisen oder StahlBack-, Brat-, Grill-, Koch- und Warmhaltevorrichtungen sowie Tellerwärmer732111für Feuerung mit gasförmigen Brennstoffen oder mit Gas und anderen Brennstoffen73211110mit Backofen, einschließlich Einbau-Backöfen2,7p/st73211190andere2,7p/st73211200für Feuerung mit flüssigen Brennstoffen2,7p/st73211900andere, einschließlich Geräte für Festbrennstoffe2,7p/standere Geräte73218100für Feuerung mit gasförmigen Brennstoffen oder mit Gas und anderen Brennstoffen2,7p/st73218200für Feuerung mit flüssigen Brennstoffen2,7p/st73218900andere, einschließlich Geräte für Festbrennstoffe2,7p/st73219000Teile2,77322Heizkörper für Zentralheizungen, nicht elektrisch beheizt, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Heißlufterzeuger und -verteiler (einschließlich der Verteiler, die auch frische oder klimatisierte Luft verteilen können), nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse, und Teile davon, aus Eisen oder StahlHeizkörper und Teile davon73221100aus Gusseisen3,273221900andere3,273229000andere3,27323Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Eisen oder Stahl73231000Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen3,2andere73239100aus Gusseisen, nicht emailliert3,273239200aus Gusseisen, emailliert3,273239300aus nicht rostendem Stahl3,273239400aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl, emailliert3,273239900andere3,27324Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl73241000Abwasch- und Waschbecken, aus nicht rostendem Stahl2,7Badewannen73242100aus Gusseisen, auch emailliert3,2p/st73242900andere3,2p/st73249000andere, einschließlich Teile3,27325Andere Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen73251000aus nicht verformbarem Gusseisen1,7andere73259100Mahlkugeln und ähnliche Mahlkörper2,7732599andere73259910aus verformbarem Gusseisen2,773259990andere2,77326Andere Waren aus Eisen oder Stahlgeschmiedet, jedoch nicht weiter bearbeitet73261100Mahlkugeln und ähnliche Mahlkörper2,7732619andere73261910freiformgeschmiedet2,773261990andere2,773262000Waren aus Eisen- oder Stahldraht2,7732690andere73269030Leitern und Trittschemel2,773269040Paletten und ähnliche stapelfähige Transportmittel2,773269050Rollen und Trommeln für Kabel, Schläuche und dergleichen2,773269060nicht mechanische Dachentlüfter, Dachrinnen, Haken und andere Bauartikel2,7andere Waren aus Eisen oder Stahl73269092freiformgeschmiedet2,773269094gesenkgeschmiedet2,773269096gesintert2,773269098andere2,7

KAPITEL 74

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 74 gelten als:

a)
raffiniertes Kupfer:

Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr oder

Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet:

Andere Elemente

ElementHöchstgrenze in GHT
AgSilber0,25
AsArsen0,5
CdCadmium1,3
CrChrom1,4
MgMagnesium0,8
PbBlei1,5
SSchwefel0,7
SnZinn0,8
TeTellur0,8
ZnZink1
ZrZirconium0,3
Andere Elemente(89), je0,3

b)
Kupferlegierungen:

metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern

1)
der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet oder
2)
der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 2,5 GHT beträgt.

c)
Kupfervorlegierungen:

Legierungen, die neben anderen Elementen mehr als 10 GHT Kupfer enthalten, gewöhnlich nicht plastisch verformbar sind und üblicherweise als Zusatzstoffe bei der Herstellung anderer Legierungen oder als Desoxidations- oder Entschwefelungsmittel oder zu ähnlichen Zwecken in der Metallurgie der Nichteisenmetalle verwendet werden. Jedoch gehören Verbindungen von Phosphor und Kupfer (Kupferphosphide), die mehr als 15 GHT Phosphor enthalten, zu Position 2848.

d)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Drahtbarren und Knüppel gelten jedoch als Kupfer in Rohform der Position 7403, wenn sie an ihren Enden zugespitzt oder anders bearbeitet worden sind, um lediglich das Einführen in Maschinen zu erleichtern, in denen sie z. B. zu Walzdraht oder Rohren umgeformt werden.

e)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

f)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

g)
Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 7403), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Zu den Positionen 7409 und 7410 gehören insbesondere auch Bleche, Bänder und Folien mit Mustern (z. B. Rillen, Riffeln, Waffeln, Tränen, Warzen, Rauten) und gelochte, gewellte, polierte oder überzogene Erzeugnisse, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

h)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 74 gelten als:

a)
Kupfer-Zink-Legierungen (Messing):

Legierungen aus Kupfer und Zink, auch mit anderen Elementen. Sind andere Elemente vorhanden,

muss Zink gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen;

muss ein etwaiger Nickelgehalt weniger als 5 GHT betragen (siehe Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber));

muss ein etwaiger Zinngehalt weniger als 3 GHT betragen (siehe Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze)).

b)
Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze):

Legierungen aus Kupfer und Zinn, auch mit anderen Elementen. Sind andere Elemente vorhanden, muss Zinn gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen. Beträgt der Zinngehalt jedoch 3 GHT oder mehr, darf der Zinkgehalt gegenüber dem Zinngehalt vorherrschen, sofern er weniger als 10 GHT beträgt.

c)
Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber):

Legierungen aus Kupfer, Nickel und Zink, auch mit anderen Elementen. Der Nickelgehalt muss 5 GHT oder mehr betragen (siehe Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)).

d)
Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel):

Legierungen aus Kupfer und Nickel, auch mit anderen Elementen, jedoch nur 1 GHT oder weniger Zink enthaltend. Sind andere Elemente vorhanden, muss Nickel gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit74010000Kupfermatte; Zementkupfer (gefälltes Kupfer)frei74020000Nicht raffiniertes Kupfer; Kupferanoden zum elektrolytischen Raffinierenfrei7403Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohformraffiniertes Kupfer74031100Kathoden und Kathodenabschnittefrei74031200Drahtbarrenfrei74031300Knüppelfrei74031900anderesfreiKupferlegierungen74032100Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)frei74032200Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze)frei74032900andere Kupferlegierungen (ausgenommen Kupfervorlegierungen der Position 7405)frei740400Abfälle und Schrott, aus Kupfer74040010aus raffiniertem Kupferfreiaus Kupferlegierungen74040091aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)frei74040099anderefrei74050000Kupfervorlegierungenfrei7406Pulver und Flitter, aus Kupfer74061000Pulver ohne Lamellenstrukturfrei74062000Pulver mit Lamellenstruktur; Flitterfrei7407Stangen (Stäbe) und Profile, aus Kupfer74071000aus raffiniertem Kupfer4,8aus Kupferlegierungen740721aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)74072110Stangen (Stäbe)4,874072190Profile4,874072900andere4,87408Draht aus Kupferaus raffiniertem Kupfer74081100mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 6 mm4,8740819anderer74081910mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 0,5 mm4,874081990mit einer größten Querschnittsabmessung von 0,5 mm oder weniger4,8aus Kupferlegierungen74082100aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)4,874082200aus Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel) oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber)4,874082900anderer4,87409Bleche und Bänder, aus Kupfer, mit einer Dicke von mehr als 0,15 mmaus raffiniertem Kupfer74091100in Rollen4,874091900andere4,8aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)74092100in Rollen4,874092900andere4,8aus Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze)74093100in Rollen4,874093900andere4,874094000aus Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel) oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber)4,874099000aus anderen Kupferlegierungen4,87410Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder wenigerohne Unterlage74101100aus raffiniertem Kupfer5,274101200aus Kupferlegierungen5,2auf Unterlage74102100aus raffiniertem Kupfer5,274102200aus Kupferlegierungen5,27411Rohre aus Kupfer741110aus raffiniertem Kupfer74111010gerade4,874111090andere4,8aus Kupferlegierungen741121aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)74112110gerade4,874112190andere4,874112200aus Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel) oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber)4,874112900andere4,87412Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Kupfer74121000aus raffiniertem Kupfer5,274122000aus Kupferlegierungen5,274130000Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Kupfer, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik5,274147415Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Kupfer oder mit Schaft aus Eisen oder Stahl und Kupferkopf; Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Kupfer74151000Stifte und Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern und ähnliche Waren4andere Waren, ohne Gewinde74152100Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben)374152900andere3andere Waren, mit Gewinde74153300Schrauben; Bolzen und Muttern374153900andere3741674177418Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Kupfer; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Kupfer741810Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen74181010nicht elektrische Koch- und Heizgeräte von der im Haushalt verwendeten Art und Teile davon474181090andere374182000Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon37419Andere Waren aus Kupfer74191000Ketten und Teile davon3andere74199100gegossen oder geschmiedet, jedoch nicht weiter bearbeitet3741999andere74199910Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Kupferdraht mit einem größten Durchmesser von 6 mm oder weniger; Streckbleche und -bänder4,374199930Federn474199990andere3

KAPITEL 75

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 75 gelten als:

a)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

b)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

c)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

d)
Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 7502), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Zu Position 7506 gehören insbesondere auch Bleche, Bänder und Folien mit Mustern (z. B. Rillen, Riffeln, Waffeln, Tränen, Warzen, Rauten) und gelochte, gewellte, polierte oder überzogene Erzeugnisse, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

e)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Sinne des Kapitels 75 gelten als:

a)
nicht legiertes Nickel:

Metall mit einem Nickel- und Cobaltgehalt von insgesamt 99 GHT oder mehr, sofern

1)
der Cobaltgehalt 1,5 GHT oder weniger beträgt und
2)
der Gehalt an jedem der anderen Elemente die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet:

Andere Elemente

ElementHöchstgrenze in GHT
FeEisen0,5
OSauerstoff0,4
Andere Elemente, je0,3

b)
Nickellegierungen:

metallische Stoffe, in denen Nickel gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern

1)
der Cobaltgehalt mehr als 1,5 GHT beträgt,
2)
der Gehalt an mindestens einem der anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet oder
3)
der Gesamtgehalt an anderen Elementen als Nickel und Cobalt mehr als 1 GHT beträgt.

2.
Abweichend von Anmerkung 1 c) gilt der Begriff „Draht” im Sinne der Unterposition 7508 10 nur für Erzeugnisse, auch in Ringen oder Rollen, mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm oder weniger beträgt.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit7501Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie75011000Nickelmattefrei75012000Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgiefrei7502Nickel in Rohform75021000nicht legiertes Nickelfrei75022000Nickellegierungenfrei750300Abfälle und Schrott, aus Nickel75030010aus nicht legiertem Nickelfrei75030090aus Nickellegierungenfrei75040000Pulver und Flitter, aus Nickelfrei7505Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus NickelStangen (Stäbe) und Profile75051100aus nicht legiertem Nickelfrei75051200aus Nickellegierungen2,9Draht75052100aus nicht legiertem Nickelfrei75052200aus Nickellegierungen2,97506Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel75061000aus nicht legiertem Nickelfrei75062000aus Nickellegierungen3,37507Rohre, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus NickelRohre75071100aus nicht legiertem Nickelfrei75071200aus Nickellegierungenfrei75072000Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke2,57508Andere Waren aus Nickel75081000Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Nickeldrahtfrei75089000anderefrei

KAPITEL 76

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 76 gelten als:

a)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

b)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

c)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

d)
Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 7601), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Zu den Positionen 7606 und 7607 gehören insbesondere auch Bleche, Bänder und Folien mit Mustern (z. B. Rillen, Riffeln, Waffeln, Tränen, Warzen, Rauten) und gelochte, gewellte, polierte oder überzogene Erzeugnisse, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

e)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Sinne des Kapitels 76 gelten als:

a)
nicht legiertes Aluminium:

Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet:

Andere Elemente

ElementHöchstgrenze in GHT
Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen)1
Andere Elemente(90), je0,1(91)

b)
Aluminiumlegierungen:

metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern

1)
der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet oder
2)
der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt.

2.
Abweichend von Anmerkung 1 c) gilt der Begriff „Draht” im Sinne der Unterposition 7616 91 nur für Erzeugnisse, auch in Ringen oder Rollen, mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm oder weniger beträgt.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Im Sinne der Unterposition 7601 20 20 gelten als:

Barren: Waren in Rohform mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Rechtecks oder anderen Vielecks, mit einer Breite von mehr als 800 mm und einer Dicke von mehr als 280 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Diese Waren sind zum Walzen bestimmt;

Bolzen: Waren in Rohform mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises (einschließlich „abgeflachte Kreise” ), mit einem Durchmesser von mehr als 125 mm. Diese Waren sind zum Strangpressen bestimmt.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit7601Aluminium in Rohform76011000nicht legiertes Aluminium6(82)760120Aluminiumlegierungen76012020Barren und Bolzen676012080andere6760200Abfälle und Schrott, aus AluminiumAbfälle76020011Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne und Feilspäne; Abfälle von bunten, beschichteten oder kaschierten Folien und dünnen Bändern, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder wenigerfrei76020019andere (einschließlich der fehlerhaften oder der bei der Be- oder Verarbeitung unbrauchbar gewordenen Werkstücke)frei76020090Schrottfrei7603Pulver und Flitter, aus Aluminium76031000Pulver ohne Lamellenstruktur576032000Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter57604Stangen (Stäbe) und Profile, aus Aluminium760410aus nicht legiertem Aluminium76041010Stangen (Stäbe)7,576041090Profile7,5aus Aluminiumlegierungen76042100Hohlprofile7,5760429andere76042910Stangen (Stäbe)7,576042990Profile7,57605Draht aus Aluminiumaus nicht legiertem Aluminium76051100mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 7 mm7,576051900anderer7,5aus Aluminiumlegierungen76052100mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 7 mm7,576052900anderer7,57606Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mmquadratisch oder rechteckig760611aus nicht legiertem Aluminium76061110mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet7,5andere, mit einer Dicke von76061191weniger als 3 mm7,5760611933 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mm7,5760611996 mm oder mehr7,5760612aus Aluminiumlegierungen76061220mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet7,5andere, mit einer Dicke von76061292weniger als 3 mm7,5760612933 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mm7,5760612996 mm oder mehr7,5andere76069100aus nicht legiertem Aluminium7,576069200aus Aluminiumlegierungen7,57607Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder wenigerohne Unterlage760711nur gewalztmit einer Dicke von weniger als 0,021 mm76071111in Rollen mit einem Stückgewicht von 10 kg oder weniger7,576071119andere7,576071190mit einer Dicke von 0,021 mm bis 0,2 mm7,5760719andere76071910mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm7,576071990mit einer Dicke von 0,021 mm bis 0,2 mm7,5760720auf Unterlage76072010mit einer Dicke (ohne Unterlage) von weniger als 0,021 mm1076072090mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,021 mm bis 0,2 mm7,57608Rohre aus Aluminium76081000aus nicht legiertem Aluminium7,5760820aus Aluminiumlegierungen76082020geschweißt7,5andere76082081nur stranggepresst7,576082089andere7,576090000Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Aluminium5,97610Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Geländer), aus Aluminium, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stangen (Stäbe), Profile, Rohre und dergleichen, aus Aluminium76101000Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen6p/st(77)761090andere76109010Brücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste776109090andere676110000Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung67612Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter (einschließlich Verpackungsröhrchen und Tuben), aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung76121000Tuben6761290andere76129020Behälter von der für Aerosole verwendeten Art6p/st76129030aus Folie hergestellt, deren Dicke 0,2 mm oder weniger beträgt676129080andere676130000Behälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase67614Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Aluminium, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik76141000mit Stahlseele676149000andere67615Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Aluminium; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Aluminium761510Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen76151010gegossen676151030aus Folie hergestellt, deren Dicke 0,2 mm oder weniger beträgt676151080andere676152000Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel und Teile davon67616Andere Waren aus Aluminium76161000Stifte, Nägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305), Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben und ähnliche Waren6andere76169100Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht6761699andere76169910gegossen676169990andere6

KAPITEL 78

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 78 gelten als:

a)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

b)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Platten, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

c)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

d)
Platten, Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 7801), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Zu Position 7804 gehören insbesondere auch Platten, Bleche, Bänder und Folien mit Mustern (z. B. Rillen, Riffeln, Waffeln, Tränen, Warzen, Rauten) und gelochte, gewellte, polierte oder überzogene Erzeugnisse, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

e)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „raffiniertes Blei” im Sinne des Kapitels 78 gilt:

Metall mit einem Bleigehalt von 99,9 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem der anderen Elemente die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet:

Andere Elemente

ElementHöchstgrenze in GHT
AgSilber0,02
AsArsen0,005
BiBismut0,05
CaCalcium0,002
CdCadmium0,002
CuKupfer0,08
FeEisen0,002
SSchwefel0,002
SbAntimon0,005
SnZinn0,005
ZnZink0,002
Andere (z. B. Te), je0,001

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit7801Blei in Rohform78011000raffiniertes Blei2,5anderes78019100Antimon als gewichtsmäßig vorherrschendes anderes Element enthaltend2,5(92)780199anderes78019910mit einem Silbergehalt von 0,02 GHT oder mehr, zum Raffinieren (Werkblei)(12)frei78019990anderes2,578020000Abfälle und Schrott, aus Bleifrei78037804Platten, Bleche, Bänder und Folien, aus Blei; Pulver und Flitter, aus BleiPlatten, Bleche, Bänder und Folien78041100Bänder und Folien, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger578041900andere578042000Pulver und Flitterfrei7805780600Andere Waren aus Blei78060010Verpackungsmittel mit Abschirmung aus Blei gegen Strahlung, zum Befördern oder Lagern radioaktiver Stoffe (Euratom)frei78060080andere5

KAPITEL 79

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 79 gelten als:

a)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

b)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

c)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

d)
Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 7901), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Zu Position 7905 gehören insbesondere auch Bleche, Bänder und Folien mit Mustern (z. B. Rillen, Riffeln, Waffeln, Tränen, Warzen, Rauten) und gelochte, gewellte, polierte oder überzogene Erzeugnisse, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

e)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 79 gelten als:

a)
nicht legiertes Zink:

Metall mit einem Zinkgehalt von 97,5 GHT oder mehr.

b)
Zinklegierungen:

metallische Stoffe, in denen Zink gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 2,5 GHT beträgt.

c)
Zinkstaub:

Staub, der durch Kondensieren von Zinkdämpfen gewonnen wird und aus kugelförmigen Partikeln besteht, die feiner als beim Pulver sind. Sie müssen mit einem Anteil von 80 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 63 µm (Mikron) hindurchgehen und 85 GHT oder mehr metallisches Zink enthalten.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit7901Zink in Rohformnicht legiertes Zink79011100mit einem Zinkgehalt von 99,99 GHT oder mehr2,5790112mit einem Zinkgehalt von weniger als 99,99 GHT79011210mit einem Zinkgehalt von 99,95 GHT oder mehr, jedoch weniger als 99,99 GHT2,579011230mit einem Zinkgehalt von 98,5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 99,95 GHT2,579011290mit einem Zinkgehalt von 97,5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 98,5 GHT2,579012000Zinklegierungen2,579020000Abfälle und Schrott, aus Zinkfrei7903Staub, Pulver und Flitter, aus Zink79031000Zinkstaub2,579039000andere2,579040000Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zink579050000Bleche, Bänder und Folien, aus Zink5790679070000Andere Waren aus Zink5

KAPITEL 80

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 80 gelten als:

a)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

b)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

c)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

d)
Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 8001), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

e)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 80 gelten als:

a)
nicht legiertes Zinn:

Metall mit einem Zinngehalt von 99 GHT oder mehr, sofern ein etwaiger Gehalt an Bismut oder Kupfer unter den in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen liegt:

Andere Elemente

ElementHöchstgrenze in GHT
BiBismut0,1
CuKupfer0,4

b)
Zinnlegierungen:

metallische Stoffe, in denen Zinn gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht, sofern

1)
der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt oder
2)
der Gehalt an Bismut oder Kupfer der jeweiligen Höchstgrenze in der vorstehenden Tabelle entspricht oder sie überschreitet.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit8001Zinn in Rohform80011000nicht legiertes Zinnfrei80012000Zinnlegierungenfrei80020000Abfälle und Schrott, aus Zinnfrei80030000Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zinnfrei800480058006800700Andere Waren aus Zinn80070010Bleche und Bänder, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mmfrei80070080anderefrei

KAPITEL 81

Unterpositions-Anmerkung

1.
Die Begriffsbestimmungen für „Stangen (Stäbe)” , „Profile” , „Draht” und „Bleche, Bänder und Folien” aus Anmerkung 1 zu Kapitel 74 gelten sinngemäß auch für das Kapitel 81.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit8101Wolfram und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott81011000Pulver5andere81019400Wolfram in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe)581019600Draht681019700Abfälle und Schrottfrei810199andere81019910Stangen (Stäbe), ausgenommen nur gesinterte, Profile, Bleche, Bänder und Folien681019990andere78102Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott81021000Pulver4andere81029400Molybdän in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe)381029500Stangen (Stäbe), ausgenommen nur gesinterte, Profile, Bleche, Bänder und Folien581029600Draht6,181029700Abfälle und Schrottfrei81029900andere78103Tantal und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott81032000Tantal in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe); Pulverfrei81033000Abfälle und Schrottfrei810390andere81039010Stangen (Stäbe), ausgenommen nur gesinterte, Profile, Draht, Bleche, Bänder und Folien381039090andere48104Magnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und SchrottMagnesium in Rohform81041100mit einem Magnesiumgehalt von 99,8 GHT oder mehr5,381041900anderes481042000Abfälle und Schrottfrei81043000Drehspäne und Körner, nach Größe sortiert; Pulver481049000andere48105Cobaltmatte und andere Zwischenerzeugnisse der Cobaltmetallurgie; Cobalt und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott81052000Cobaltmatte und andere Zwischenerzeugnisse der Cobaltmetallurgie; Cobalt in Rohform; Pulverfrei81053000Abfälle und Schrottfrei81059000andere3810600Bismut und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott81060010Bismut in Rohform; Abfälle und Schrott; Pulverfrei81060090andere28107Cadmium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott81072000Cadmium in Rohform; Pulver381073000Abfälle und Schrottfrei81079000andere48108Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott81082000Titan in Rohform; Pulver581083000Abfälle und Schrott5810890andere81089030Stangen (Stäbe), Profile und Draht781089050Bleche, Bänder und Folien781089060Rohre781089090andere78109Zirconium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott81092000Zirconium in Rohform; Pulver581093000Abfälle und Schrottfrei81099000andere98110Antimon und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott81101000Antimon in Rohform; Pulver781102000Abfälle und Schrottfrei81109000andere7811100Mangan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und SchrottMangan in Rohform; Abfälle und Schrott; Pulver81110011Mangan in Rohform; Pulverfrei81110019Abfälle und Schrottfrei81110090andere58112Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium, Thallium, und Waren daraus, einschließlich Abfälle und SchrottBeryllium81121200in Rohform; Pulverfrei81121300Abfälle und Schrottfrei81121900andere3Chrom811221in Rohform; Pulver81122110Chromlegierungen mit einem Nickelgehalt von mehr als 10 GHTfrei81122190andere381122200Abfälle und Schrottfrei81122900andere5Thallium81125100in Rohform; Pulver1,581125200Abfälle und Schrottfrei81125900andere3andere811292in Rohform; Abfälle und Schrott; Pulver81129210Hafnium3Niob (Columbium), Rhenium, Gallium, Indium, Vanadium, Germanium81129221Abfälle und Schrottfreiandere81129231Niob (Columbium), Rhenium381129281Indium281129289Gallium1,581129291Vanadiumfrei81129295Germanium4,5811299andere81129920Hafnium, Germanium781129930Niob (Columbium), Rhenium981129970Gallium, Indium, Vanadium3811300Cermets und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott81130020in Rohform481130040Abfälle und Schrottfrei81130090andere5

KAPITEL 82

Anmerkungen

1.
Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil:

a)
aus unedlem Metall;
b)
aus Metallcarbiden oder aus Cermets;
c)
aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet;
d)
aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten.

2.
Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 82 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht, ausgenommen Werkzeughalter für Handwerkzeug der Position 8466 und besonders genannte Teile. Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV gehören in keinem Fall zu Kapitel 82.

Köpfe, Kämme, Klingen, Messer und Schneidblätter für elektrische Rasierapparate oder elektrische Haarschneide- und -schermaschinen gehören zur Position 8510.

3.
Zu Position 8215 gehören Zusammenstellungen aus einem oder mehreren Messern der Position 8211 und einer zumindest gleichen Anzahl von Waren der Position 8215.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit8201Spaten, Schaufeln, Spitzhacken, Hacken aller Art, Gabeln, Rechen und Schaber; Äxte, Beile, Haumesser und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten; Geflügelscheren, Gartenscheren, Baumscheren und ähnliche Scheren; Sensen und Sicheln, Heu- und Strohmesser, Heckenscheren, Keile und andere Handwerkzeuge für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft82011000Spaten und Schaufeln1,7p/st82013000Spitzhacken, Hacken aller Art, Rechen und Schaber1,782014000Äxte, Beile, Haumesser und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten1,782015000Gartenscheren, Rosenscheren und ähnliche mit einer Hand zu betätigende Scheren (einschließlich Geflügelscheren)1,7p/st82016000Heckenscheren, Baumscheren und ähnliche mit zwei Händen zu betätigende Scheren1,782019000andere Handwerkzeuge für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft1,78202Handsägen; Sägeblätter aller Art (einschließlich Frässägeblätter und nicht gezahnte Sägeblätter)82021000Handsägen1,782022000Bandsägeblätter1,7Kreissägeblätter, einschließlich Frässägeblätter82023100mit arbeitendem Teil aus Stahl2,782023900andere, einschließlich Teile2,782024000Sägeketten1,7andere Sägeblätter82029100Langsägeblätter für die Metallbearbeitung2,7820299andere82029920für die Metallbearbeitung2,782029980für die Bearbeitung anderer Stoffe2,78203Feilen, Raspeln, Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten, Scheren zum Schneiden von Metallen, Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Handwerkzeuge82031000Feilen, Raspeln, und ähnliche Werkzeuge1,782032000Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten, und ähnliche Werkzeuge1,782033000Scheren zum Schneiden von Metallen und ähnliche Werkzeuge1,782034000Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Werkzeuge1,78204Von Hand zu betätigende Schrauben- und Spannschlüssel (einschließlich Drehmomentschlüssel); auswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch mit Griffvon Hand zu betätigende Schrauben- und Spannschlüssel82041100mit nicht verstellbarer Spannweite1,782041200mit verstellbarer Spannweite1,782042000auswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch mit Griff1,78205Handwerkzeuge (einschließlich Glasschneidediamanten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lötlampen und dergleichen; Schraubstöcke, Schraubzwingen und dergleichen, die nicht Zubehör oder Teile von Werkzeugmaschinen sind; Ambosse; tragbare Feldschmieden; Schleifsteine mit Gestell zum Hand- oder Fußbetrieb82051000Bohrwerkzeuge, Gewindeschneid- und Gewindebohrwerkzeuge1,782052000Hämmer und Fäustel3,782053000Hobel, Stechbeitel, Hohlbeitel und ähnliche schneidende Werkzeuge für die Holzbearbeitung3,782054000Schraubenzieher (Schraubendreher)3,7andere Handwerkzeuge (einschließlich Glasschneidediamanten)82055100Haushaltswerkzeuge3,7820559andere82055910Werkzeuge für Maurer, Former und Gießer, Zementarbeiter, Gipser und Maler3,782055980andere2,782056000Lötlampen und dergleichen2,782057000Schraubstöcke, Schraubzwingen und dergleichen3,7820590andere, einschließlich Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der Unterpositionen dieser Position82059010Ambosse; tragbare Feldschmieden; Schleifsteine mit Gestell zum Hand- oder Fußbetrieb2,782059090Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der Unterpositionen dieser Position3,782060000Zusammenstellungen von Werkzeugen aus zwei oder mehr der Positionen 8202 bis 8205, in Aufmachungen für den Einzelverkauf3,78207Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder TiefbohrwerkzeugeErd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge82071300mit arbeitendem Teil aus Cermets2,7820719andere, einschließlich Teile82071910mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant2,782071990andere2,7820720Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen82072010mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant2,782072090mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen2,7820730Press-, Präge-, Tiefzieh-, Gesenkschmiede-, Stanz- oder Lochwerkzeuge82073010für die Metallbearbeitung2,782073090andere2,7820740Werkzeuge zum Herstellen von Innen- und Außengewindenfür die Metallbearbeitung82074010Werkzeuge zum Herstellen von Innengewinden2,782074030Werkzeuge zum Herstellen von Außengewinden2,782074090andere2,7820750Bohrwerkzeuge82075010mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant2,7mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen82075030Mauerbohrer2,7anderefür die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil82075050aus Cermets2,782075060aus Schnellarbeitsstahl2,782075070aus anderen Stoffen2,782075090andere2,7820760Reibahlen, Ausbohr- und Räumwerkzeuge82076010mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant2,7mit arbeitendem Teil aus anderen StoffenReibahlen und Ausbohrwerkzeuge82076030für die Metallbearbeitung2,782076050andere2,7Räumwerkzeuge82076070für die Metallbearbeitung2,782076090andere2,7820770Fräswerkzeugefür die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil82077010aus Cermets2,7aus anderen Stoffen82077031Schaftfräser2,782077037andere2,782077090andere2,7820780Drehwerkzeugefür die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil82078011aus Cermets2,782078019aus anderen Stoffen2,782078090andere2,7820790andere auswechselbare Werkzeuge82079010mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant2,7mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen82079030Schraubendrehereinsätze2,782079050Verzahnwerkzeuge2,7andere, mit arbeitendem Teilaus Cermets82079071für die Metallbearbeitung2,782079078andere2,7aus anderen Stoffen82079091für die Metallbearbeitung2,782079099andere2,78208Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte82081000für die Metallbearbeitung1,782082000für die Holzbearbeitung1,782083000für Küchenmaschinen oder Maschinen für die Nahrungsmittelindustrie1,782084000für Maschinen für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft1,782089000andere1,7820900Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnliche Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets82090020Wendeschneidplatten2,782090080andere2,782100000Von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen oder Getränken2,78211Messer (ausgenommen Messer der Position 8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür82111000Zusammenstellungen8,5andere82119100Tischmesser mit feststehender Klinge8,582119200andere Messer mit feststehender Klinge8,582119300Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau8,582119400Klingen6,782119500Griffe aus unedlen Metallen2,78212Rasiermesser, Rasierapparate und Rasierklingen (einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band)821210Rasiermesser und Rasierapparate82121010Rasierapparate mit nicht auswechselbaren Klingen2,7p/st82121090andere2,7p/st82122000Rasierklingen, einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band2,71 000 p/st82129000andere Teile2,782130000Scheren und Scherenblätter4,28214Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Maniküre oder Pediküre (einschließlich Nagelfeilen)82141000Papiermesser, Brieföffner, Radiermesser, Bleistiftspitzer, und Klingen dafür2,782142000Instrumente und Zusammenstellungen, für die Maniküre oder Pediküre (einschließlich Nagelfeilen)2,782149000andere2,78215Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren821510Zusammenstellungen, die mindestens einen versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil enthalten82151020nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend4,7andere82151030aus nicht rostendem Stahl8,582151080andere4,7821520andere Zusammenstellungen82152010aus nicht rostendem Stahl8,582152090andere4,7andere82159100versilbert, vergoldet oder platiniert4,7821599andere82159910aus nicht rostendem Stahl8,582159990andere4,7

KAPITEL 83

Anmerkungen

1.
Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 83 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht. Jedoch gelten Waren aus Eisen oder Stahl der Position 7312, 7315, 7317, 7318 oder 7320 sowie die gleichen Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 und 78 bis 81) nicht als Teile von Waren des Kapitels 83.
2.
Als „Laufrädchen oder -rollen” im Sinne der Position 8302 gelten solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von 75 mm oder weniger oder solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von mehr als 75 mm und einer Radbreite oder einer Breite der aufgebrachten Lauffläche von weniger als 30 mm.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit8301Vorhängeschlösser, Schlösser und Sicherheitsriegel (zum Schließen mit Schlüssel, als Kombinationsschlösser oder als elektrische Schlösser), aus unedlen Metallen; Verschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss, aus unedlen Metallen; Schlüssel für diese Waren, aus unedlen Metallen83011000Vorhängeschlösser2,783012000Schlösser von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art2,783013000Schlösser von der für Möbel verwendeten Art2,7830140andere Schlösser; SicherheitsriegelSchlösser von der für Gebäudetüren verwendeten Art83014011Zylinderschlösser2,783014019andere2,783014090andere Schlösser; Sicherheitsriegel2,783015000Verschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss2,783016000Teile2,783017000Schlüssel, gesondert gestellt2,78302Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen83021000Scharniere2,783022000Laufrädchen oder -rollen2,783023000andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge2,7andere Beschläge und andere ähnliche Waren830241Baubeschläge83024110für Türen2,783024150für Fenster und Fenstertüren2,783024190andere2,783024200andere, für Möbel2,783024900andere2,783025000Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren2,783026000automatische Türschließer2,7830300Panzerschränke, Türen und Fächer für Stahlkammern, Sicherheitskassetten und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen83030040Panzerschränke, Türen und Fächer für Stahlkammern2,783030090Sicherheitskassetten und ähnliche Waren2,783040000Sortierkästen, Ablegekästen, Karteikästen, Manuskriptständer, Federschalen, Stempelhalter und ähnliche Ausstattungsgegenstände für Büros, aus unedlen Metallen, ausgenommen Büromöbel der Position 94032,78305Mechaniken für Schnellhefter oder Aktenordner, Briefklammern, Heftecken, Aktenklammern, Karteireiter und ähnliches Büromaterial, aus unedlen Metallen; Heftklammern, zusammenhängend in Streifen (z. B. zur Verwendung im Büro, beim Dekorieren oder Verpacken), aus unedlen Metallen83051000Mechaniken für Schnellhefter oder Aktenordner2,783052000Heftklammern, zusammenhängend in Streifen2,783059000andere, einschließlich Teile2,78306Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen83061000Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche WarenfreiStatuetten und andere Ziergegenstände83062100versilbert, vergoldet oder platiniertfrei83062900anderefrei83063000Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel2,78307Schläuche aus unedlen Metallen, auch mit Verschlussstücken oder Verbindungsstücken83071000aus Eisen oder Stahl2,783079000aus anderen unedlen Metallen2,78308Verschlüsse, Verschlussbügel, Schnallen, Spangen, Klammern, Haken, Ösen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Kleidung, Schuhe, Planen, Täschnerwaren oder zum Fertigen oder Ausrüsten anderer Waren; Hohlniete und Zweispitzniete, aus unedlen Metallen; Perlen und zugeschnittener Flitter, aus unedlen Metallen83081000Klammern, Haken und Ösen2,783082000Hohlniete oder Zweispitzniete2,783089000andere, einschließlich Teile2,78309Stopfen (einschließlich Kronenverschlüsse, Stopfen mit Schraubgewinde und Gießpfropfen), Deckel, Flaschenkapseln, Spunde mit Schraubgewinde, Spundbleche, Plomben und anderes Verpackungszubehör, aus unedlen Metallen83091000Kronenverschlüsse2,7830990andere83099010Verschluss- oder Flaschenkapseln, aus Blei; Verschluss- oder Flaschenkapseln, aus Aluminium, mit einem Durchmesser von mehr als 21 mm3,783099090andere2,783100000Aushängeschilder, Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Schilder, Zahlen, Buchstaben und andere Zeichen, aus unedlen Metallen, ausgenommen Schilder und Zeichen der Position 94052,78311Drähte, Stäbe, Rohre, Platten, Elektroden und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen oder aus Metallcarbiden, mit Dekapier- oder Flussmitteln umhüllt oder gefüllt, zum Schweißen oder Löten oder zum Auftragen von Metall oder von Metallcarbiden; Drähte und Stäbe, aus agglomeriertem Pulver von unedlen Metallen, zum Metallisieren im Aufspritzverfahren83111000umhüllte Elektroden aus unedlen Metallen, für das Lichtbogenschweißen2,783112000gefüllte Drähte aus unedlen Metallen, für das Lichtbogenschweißen2,783113000umhüllte Stäbe und gefüllte Drähte, aus unedlen Metallen, für das Löten oder das Autogenschweißen2,783119000andere2,7

ABSCHNITT XVI

Anmerkungen

1.
Zu Abschnitt XVI gehören nicht:

a)
Förderbänder oder Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39 oder aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) oder andere Waren von der Art wie sie in Maschinen, Apparaten, mechanischen Geräten oder elektrotechnischen Waren verwendet werden oder zu anderen technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016);
b)
Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303);
c)
Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV);
d)
Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. Abschnitt XV);
e)
Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen (Position 5910), sowie Gegenstände des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen (Position 5911);
f)
Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) der Positionen 7102 bis 7104 sowie Waren ganz aus diesen Steinen der Position 7116, ausgenommen bearbeitete, nicht montierte Saphire und Diamanten für Tonabnehmer-Abtastnadeln (Position 8522);
g)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
h)
Bohrgestänge (Position 7304);
ij)
endlose Gewebe und Bänder, aus Metalldraht oder -streifen (Abschnitt XV);
k)
Waren des Kapitels 82 oder 83;
l)
Waren des Abschnitts XVII;
m)
Waren des Kapitels 90;
n)
Uhrmacherwaren (Kapitel 91);
o)
auswechselbare Werkzeuge der Position 8207 und Bürsten von der als Maschinenteile verwendeten Art (Position 9603) sowie ähnliche, nach Stoffbeschaffenheit ihres arbeitenden Teils einzureihende auswechselbare Werkzeuge (z. B. Kapitel 40, 42, 43, 45 oder 59 bzw. Position 6804 oder 6909);
p)
Waren des Kapitels 95;
q)
Bänder für Schreibmaschinen oder ähnliche Bänder, auch auf Spulen oder in Kassetten (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit oder in die Position 9612, wenn sie mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert sind).

2.
Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen:

a)
Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind;
b)
andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören zu Position 8517;
c)
alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 zuzuweisen.

3.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
4.
Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
5.
Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen” alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2.
Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3.
Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

KAPITEL 84

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 84 gehören nicht:

a)
Mühlsteine, Schleifsteine und andere Waren des Kapitels 68;
b)
Maschinen, Apparate und Geräte (z. B. Pumpen), aus keramischen Stoffen, und Teile aus keramischen Stoffen für Maschinen, Apparate und Geräte, aus Stoffen aller Art (Kapitel 69);
c)
Glaswaren für Laboratorien (Position 7017); Glaswaren zu technischen Zwecken (Position 7019 oder 7020);
d)
Waren der Position 7321 oder 7322 sowie ähnliche Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 oder 78 bis 81);
e)
Staubsauger der Position 8508;
f)
elektromechanische Haushaltsgeräte der Position 8509; digitale Fotoapparate der Position 8525;
g)
nicht motorbetriebene Handkehrgeräte (Position 9603).

2.
Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen.

Zu Position 8419 gehören jedoch nicht:

a)
Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436);
b)
Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437);
c)
Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438);
d)
Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451);
e)
Apparate und Vorrichtungen, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist.

Zu Position 8422 gehören jedoch nicht:

a)
Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452);
b)
Büromaschinen und -apparate der Position 8472.

Zu Position 8424 gehören jedoch nicht:

a)
Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); oder
b)
Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).

3.
Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art, die sowohl in die Position 8456 als auch in die Position 8457, 8458, 8459, 8460, 8461, 8464 oder 8465 eingereiht werden können, sind der Position 8456 zuzuweisen.
4.
Zu Position 8457 gehören nur metallbearbeitende Werkzeugmaschinen, ausgenommen Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren), die mehrere verschiedenartige Bearbeitungsvorgänge ausführen können, und zwar entweder

a)
durch automatischen Werkzeugwechsel aus einem Werkzeugmagazin oder dergleichen entsprechend einem Bearbeitungsprogramm (Bearbeitungszentren) oder
b)
durch automatischen Einsatz verschiedener Bearbeitungseinheiten, die gleichzeitig oder nacheinander ein feststehendes Werkstück bearbeiten (Mehrwegemaschinen) oder
c)
durch automatisches Zuführen des Werkstücks zu verschiedenen Bearbeitungseinheiten (Transfermaschinen).

5.
A)
Als „automatische Datenverarbeitungsmaschinen” im Sinne der Position 8471 gelten Maschinen, die

1)
das Datenverarbeitungsprogramm oder die Datenverarbeitungsprogramme und mindestens die Daten speichern können, die zur Durchführung dieses Programms oder dieser Programme unmittelbar benötigt werden;
2)
frei programmiert werden können entsprechend den Benutzeranforderungen;
3)
Rechenoperationen entsprechend den Anweisungen des Benutzers durchzuführen vermögen, und
4)
in der Lage sind, ohne menschliche Mitwirkung ein Datenerarbeitungsprogramm durchzuführen, dessen Ausführung sie während des Programmablaufs aufgrund logischer Entscheidung selbst ändern können.

B)
Automatische Datenverarbeitungsmaschinen können in Form von Systemen vorkommen, die aus einer unterschiedlichen Anzahl gesonderter Einheiten bestehen.
C)
Vorbehaltlich der Bestimmungen der nachstehenden Absätze D und E wird eine Einheit dann als Teil eines automatischen Datenverarbeitungssystems angesehen, wenn sie alle folgenden Bedingungen erfüllt:

1)
sie ist von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem verwendeten Art;
2)
sie ist an die Zentraleinheit unmittelbar oder über eine oder mehrere andere Einheiten anschließbar, und
3)
sie ist in der Lage, Daten in einer Form (Codes oder Signale) zu empfangen oder zu liefern, die vom System verwendbar sind.

Gesondert gestellte Einheiten einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine sind in die Position 8471 einzureihen.

Tastaturen, X/Y-Koordinateneingabegeräte und Plattenspeichereinheiten, die die Bedingungen der vorstehenden Absätze C 2 und C 3 erfüllen, sind jedoch stets als Einheiten in die Position 8471 einzureihen.

D)
Die Position 8471 erfasst nicht die nachstehenden, gesondert gestellten Apparate, selbst wenn sie alle Bedingungen der Anmerkung 5 C erfüllen:

1)
Drucker, Kopierer, Fernkopierer, auch kombiniert;
2)
Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Geräte für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk);
3)
Lautsprecher und Mikrofone;
4)
Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte, oder
5)
Monitoren und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät.

E)
Maschinen, in die eine automatische Datenverarbeitungsmaschine eingebaut ist oder die mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine zusammenarbeiten und die eine eigene Funktion (andere als die Datenverarbeitung) ausführen, sind in die ihrer Funktion entsprechende Position oder, falls keine solche vorhanden ist, in eine Sammelposition einzureihen.
6.
Zu Position 8482 gehören nur solche polierten Stahlkugeln, deren Grenzabmaß nicht mehr als ± 1 v. H. vom angegebenen Durchmesser (Nennmaß), höchstens jedoch ± 0,05 mm beträgt.

Stahlkugeln, die dieser Begriffsbestimmung nicht entsprechen, gehören zu Position 7326.

7.
Maschinen mit vielseitiger Verwendungsmöglichkeit gehören, wenn nichts anderes bestimmt ist und vorbehaltlich der Anmerkung 2 zu Kapitel 84 und der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI, zu der Position, die ihrem Hauptverwendungszweck entspricht. Besteht eine derartige Position nicht oder ist der Hauptverwendungszweck nicht feststellbar, sind sie der Position 8479 zuzuweisen.

Zu Position 8479 gehören jedoch stets Maschinen, die aus beliebigen Stoffen Bindfäden, Seile, Taue oder Kabel herstellen (z. B. Litzenschlagmaschinen, Seilschlagmaschinen und Kabelmaschinen).

8.
Im Sinne der Position 8470 gilt der Begriff „im Taschenformat” nur für Geräte, deren Abmessungen 170 mm × 100 mm × 45 mm nicht übersteigen.
9.
A)
Die Anmerkungen 8 a) und 8 b) zu Kapitel 85 gelten auch für die in dieser Anmerkung oder in der Position 8486 verwendeten Begriffe „Halbleiterbauelemente” und „elektronische integrierte Schaltungen” . Im Sinne dieser Anmerkung und der Position 8486 umfasst der Begriff „Halbleiterbauelemente” jedoch auch lichtempfindliche Halbleiterbauelemente und Leuchtdioden.
B)
Im Sinne dieser Anmerkung und der Position 8486 umfasst der Begriff „Herstellen von Flachbildschirmen” die Herstellung der Trägermaterialien, die in solchen Flachbildschirmen verwendet werden. Er umfasst nicht die Herstellung von Glas oder die Montage von gedruckten Schaltungen oder anderen elektronischen Komponenten auf einen Flachbildschirm. Der Begriff „Flachbildschirm” umfasst nicht die Kathodenstrahlröhrentechnologie.
C)
Zur Position 8486 gehören auch Maschinen, Apparate und Geräte, von der Art, wie sie ausschließlich oder hautsächlich verwendet werden zum:

1)
Herstellen oder zur Reparatur von Masken und Reticles;
2)
Zusammenbauen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen;
3)
Heben, Fördern, Laden und Entladen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen und Flachbildschirmen.

D)
Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 1 zu Kapitel 84 sind Maschinen, Apparate und Geräte, die dem Wortlaut der Position 8486 entsprechen, in Position 8486 und nicht in eine andere Position der Nomenklatur einzureihen.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Sinne der Unterposition 8471 49 umfasst der Begriff „System” automatische Datenverarbeitungsmaschinen, deren Einheiten die Bedingungen der Anmerkung 5 C zu Kapitel 84 erfüllen und die mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Eingabeeinheit (z. B. einer Tastatur oder einem Scanner) und einer Ausgabeeinheit (z. B. einem Bildschirm oder einem Drucker) bestehen.
2.
Zu Unterposition 8482 40 gehören nur Wälzlager mit zylindrischen Rollen, deren gleich bleibender Durchmesser 5 mm oder weniger und deren Länge mindestens das Dreifache des Durchmessers beträgt. Die Rollen können an den Enden abgerundet sein.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als „Motoren für Luftfahrzeuge” der Unterpositionen 8407 10 und 8409 10 gelten nur Motoren, die ihrer Beschaffenheit nach zum Anbringen einer Luftschraube oder eines Rotors bestimmt sind.
2.
Zu Unterposition 8471 70 30 gehören auch CD-ROM-Leser, die Speichereinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen sind und aus Laufwerken bestehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Lesen von CD-ROM-, CD-Audio- und CD-Foto-Signalen bestimmt und mit einem Kopfhöreranschluss, einem Lautstärkeregler oder einem Ein-Aus-Schalter ausgestattet sind.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit8401Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung84011000Kernreaktoren (Euratom)5,784012000Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung sowie Teile davon (Euratom)3,784013000nicht bestrahlte Brennstoffelemente (Euratom)3,7gi F/S84014000Teile von Kernreaktoren (Euratom)3,78402Dampfkessel (Dampferzeuger), ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl heißes Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel zum Erzeugen von überhitztem WasserDampfkessel84021100Wasserrohrkessel mit einer Dampfleistung von mehr als 45 t/h2,784021200Wasserrohrkessel mit einer Dampfleistung von 45 t/h oder weniger2,7840219andere Dampfkessel, einschließlich kombinierte Kessel (Hybridkessel)84021910Flammrohrkessel und Rauchrohrkessel2,784021990andere2,784022000Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser2,784029000Teile2,78403Zentralheizungskessel, ausgenommen solche der Position 8402840310Heizkessel84031010aus Gusseisen2,784031090andere2,7840390Teile84039010aus Gusseisen2,784039090andere2,78404Hilfsapparate für Kessel der Position 8402 oder 8403 (z. B. Vorwärmer, Überhitzer, Rußbläser und Rauchgasrückführungen); Kondensatoren für Dampfkraftmaschinen84041000Hilfsapparate für Kessel der Position 8402 oder 84032,784042000Kondensatoren für Dampfkraftmaschinen2,784049000Teile2,78405Generatorgas- und Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern84051000Generatorgas- und Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern1,784059000Teile1,78406Dampfturbinen84061000Turbinen für den Antrieb von Wasserfahrzeugen2,7andere Turbinen84068100mit einer Leistung von mehr als 40 MW2,784068200mit einer Leistung von 40 MW oder weniger2,7840690Teile84069010Lauf- und Leitschaufeln, Rotoren2,784069090andere2,78407Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung84071000Motoren für Luftfahrzeuge1,7(93)p/stAntriebsmotoren für Wasserfahrzeuge840721Außenbordmotoren84072110mit einem Hubraum von 325 cm3 oder weniger6,2p/stmit einem Hubraum von mehr als 325 cm384072191mit einer Leistung von 30 kW oder weniger4,2p/st84072199mit einer Leistung von mehr als 30 kW4,2p/st84072900andere4,2p/stHubkolbenmotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art84073100mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger2,7p/st840732mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bis 250 cm384073210mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bis 125 cm32,7p/st84073290mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3 bis 250 cm32,7p/st840733mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis 1 000 cm384073320mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis 500 cm32,7p/st84073380mit einem Hubraum von mehr als 500 cm3 bis 1 000 cm32,7p/st840734mit einem Hubraum von mehr als 1 000 cm384073410für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2 800 cm3, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)2,7p/standere84073430gebraucht4,2p/stneu, mit einem Hubraum von840734911 500 cm3 oder weniger4,2p/st84073499mehr als 1 500 cm34,2p/st840790andere Motoren84079010mit einem Hubraum von 250 cm3 oder weniger2,7p/stmit einem Hubraum von mehr als 250 cm384079050für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2 800 cm3, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)2,7p/standere84079080mit einer Leistung von 10 kW oder weniger4,2p/st84079090mit einer Leistung von mehr als 10 kW4,2p/st8408Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)840810Antriebsmotoren für Wasserfahrzeugegebraucht84081011für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 8904 00 10 und für Kriegsschiffe der Unterposition 8906 10 00(12)freip/st84081019andere2,7p/stneu, mit einer Leistung von50 kW oder weniger84081023für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 8904 00 10 und für Kriegsschiffe der Unterposition 8906 10 00(12)freip/st84081027andere2,7p/stmehr als 50 kW bis 100 kW84081031für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 8904 00 10 und für Kriegsschiffe der Unterposition 8906 10 00(12)freip/st84081039andere2,7p/stmehr als 100 kW bis 200 kW84081041für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 8904 00 10 und für Kriegsschiffe der Unterposition 8906 10 00(12)freip/st84081049andere2,7p/stmehr als 200 kW bis 300 kW84081051für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 8904 00 10 und für Kriegsschiffe der Unterposition 8906 10 00(12)freip/st84081059andere2,7p/stmehr als 300 kW bis 500 kW84081061für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 8904 00 10 und für Kriegsschiffe der Unterposition 8906 10 00(12)freip/st84081069andere2,7p/stmehr als 500 kW bis 1 000 kW84081071für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 8904 00 10 und für Kriegsschiffe der Unterposition 8906 10 00(12)freip/st84081079andere2,7p/stmehr als 1 000 kW bis 5 000 kW84081081für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 8904 00 10 und für Kriegsschiffe der Unterposition 8906 10 00(12)freip/st84081089andere2,7p/stmehr als 5 000 kW84081091für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 8904 00 10 und für Kriegsschiffe der Unterposition 8906 10 00(12)freip/st84081099andere2,7p/st840820Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art84082010für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2 500 cm3, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)2,7p/standerefür Acker- und Forstschlepper auf Rädern, mit einer Leistung von8408203150 kW oder weniger4,2p/st84082035mehr als 50 kW bis 100 kW4,2p/st84082037mehr als 100 kW4,2p/stfür andere Fahrzeuge des Kapitels 87, mit einer Leistung von8408205150 kW oder weniger4,2p/st84082055mehr als 50 kW bis 100 kW4,2p/st84082057mehr als 100 kW bis 200 kW4,2p/st84082099mehr als 200 kW4,2p/st840890andere Motoren84089021Antriebsmotoren für Schienenfahrzeuge4,2p/standere84089027gebraucht4,2p/stneu, mit einer Leistung von8408904115 kW oder weniger4,2p/st84089043mehr als 15 kW bis 30 kW4,2p/st84089045mehr als 30 kW bis 50 kW4,2p/st84089047mehr als 50 kW bis 100 kW4,2p/st84089061mehr als 100 kW bis 200 kW4,2p/st84089065mehr als 200 kW bis 300 kW4,2p/st84089067mehr als 300 kW bis 500 kW4,2p/st84089081mehr als 500 kW bis 1 000 kW4,2p/st84089085mehr als 1 000 kW bis 5 000 kW4,2p/st84089089mehr als 5 000 kW4,2p/st8409Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt84091000von Motoren für Luftfahrzeuge1,7(93)andere84099100erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung bestimmt2,784099900andere2,78410Wasserturbinen, Wasserräder und Regler dafürWasserturbinen und Wasserräder84101100mit einer Leistung von 1 000 kW oder weniger4,584101200mit einer Leistung von mehr als 1 000 kW bis 10 000 kW4,584101300mit einer Leistung von mehr als 10 000 kW4,584109000Teile, einschließlich Regler4,58411Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere GasturbinenTurbo-Strahltriebwerke84111100mit einer Schubkraft von 25 kN oder weniger3,2(93)p/st841112mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN84111210mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN bis 44 kN2,7(93)p/st84111230mit einer Schubkraft von mehr als 44 kN bis 132 kN2,7(93)p/st84111280mit einer Schubkraft von mehr als 132 kN2,7(93)p/stTurbo-Propellertriebwerke84112100mit einer Leistung von 1 100 kW oder weniger3,6(93)p/st841122mit einer Leistung von mehr als 1 100 kW84112220mit einer Leistung von mehr als 1 100 kW bis 3 730 kW2,7(93)p/st84112280mit einer Leistung von mehr als 3 730 kW2,7(93)p/standere Gasturbinen84118100mit einer Leistung von 5 000 kW oder weniger4,1p/st841182mit einer Leistung von mehr als 5 000 kW84118220mit einer Leistung von mehr als 5 000 kW bis 20 000 kW4,1p/st84118260mit einer Leistung von mehr als 20 000 kW bis 50 000 kW4,1p/st84118280mit einer Leistung von mehr als 50 000 kW4,1p/stTeile84119100von Turbo-Strahltriebwerken oder Turbo-Propellertriebwerken2,7(93)84119900andere4,18412Andere Motoren und Kraftmaschinen84121000Strahltriebwerke, andere als Turbo-Strahltriebwerke2,2(93)p/stWasserkraftmaschinen und Hydromotoren841221linear arbeitend (Zylinder)84122120Hydrosysteme2,784122180andere2,7841229andere84122920Hydrosysteme4,2andere84122981Hydromotoren4,284122989andere4,2Druckluftmotoren84123100linear arbeitend (Zylinder)4,284123900andere4,2841280andere84128010Dampfkraftmaschinen für Wasserdampf oder anderen Dampf2,784128080andere4,2841290Teile84129020von Strahltriebwerken, anderen als Turbo-Strahltriebwerken1,7(93)84129040von Hydromotoren2,784129080andere2,78413Flüssigkeitspumpen, auch mit Flüssigkeitsmesser; Hebewerke für FlüssigkeitenPumpen, mit Messvorrichtung ausgestattet oder ihrer Beschaffenheit nach zur Aufnahme einer Messvorrichtung bestimmt84131100Ausgabepumpen für Kraftstoffe oder Schmiermittel, von der in Tankstellen oder Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Art1,7p/st84131900andere1,7p/st84132000Handpumpen, ausgenommen solche der Unterposition 8413 11 oder 8413 191,7p/st841330Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren84133020Einspritzpumpen1,7p/st84133080andere1,7p/st84134000Betonpumpen1,7p/st841350andere oszillierende Verdrängerpumpen84135020Hydroaggregate1,784135040Dosierpumpen1,7p/standereKolbenpumpen84135061Hydropumpen1,7p/st84135069andere1,7p/st84135080andere1,7p/st841360andere rotierende Verdrängerpumpen84136020Hydroaggregate1,7andereZahnradpumpen84136031Hydropumpen1,7p/st84136039andere1,7p/stFlügelzellenpumpen84136061Hydropumpen1,7p/st84136069andere1,7p/st84136070Schraubenspindelpumpen1,7p/st84136080andere1,7p/st841370andere KreiselpumpenTauchmotorpumpen84137021einstufig1,7p/st84137029mehrstufig1,7p/st84137030Umlaufbeschleuniger für Heizungs- und Heißwasseranlagen, ohne Wellenabdichtung1,7p/standere, mit einer Nennweite des Austrittsstutzens von8413703515 mm oder weniger1,7p/stmehr als 15 mm84137045Kanalradpumpen und Seitenkanalpumpen1,7p/stRadialkreiselpumpeneinstufigeinströmig84137051in Blockbauweise1,7p/st84137059andere1,7p/st84137065mehrströmig1,7p/st84137075mehrstufig1,7p/standere Kreiselpumpen84137081einstufig1,7p/st84137089mehrstufig1,7p/standere Pumpen; Hebewerke für Flüssigkeiten84138100Pumpen1,7p/st84138200Hebewerke für Flüssigkeiten1,7p/stTeile84139100von Pumpen1,784139200von Hebewerken für Flüssigkeiten1,78414Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter841410Vakuumpumpen84141020zur Verwendung bei der Herstellung von Halbleitern(12)1,7(18)p/standere84141025Drehschieberpumpen, Sperrschieberpumpen, Molekularpumpen und Wälzkolbenpumpen1,7p/standere84141081Diffusionspumpen, Kryopumpen und Adsorptionspumpen1,7p/st84141089andere1,7p/st841420hand- oder fußbetriebene Luftpumpen84142020Handpumpen für Fahrräder1,7p/st84142080andere2,2p/st841430Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art84143020mit einer Leistung von 0,4 kW oder weniger2,2p/stmit einer Leistung von mehr als 0,4 kW84143081hermetische oder halbhermetische2,2p/st84143089andere2,2p/st841440Luftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert84144010mit einer Liefermenge je Minute von 2 m3 oder weniger2,2p/st84144090mit einer Liefermenge je Minute von mehr als 2 m32,2p/stVentilatoren84145100Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger3,2p/st841459andere84145920Axialventilatoren2,3p/st84145940Zentrifugalventilatoren2,3p/st84145980andere2,3p/st84146000Abzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger2,7p/st841480andereTurbokompressoren84148011einstufig2,2p/st84148019mehrstufig2,2p/stoszillierende Verdrängerkompressoren zum Erzeugen eines Überdrucks von15 bar oder weniger, mit einer Liefermenge je Stunde von8414802260 m3 oder weniger2,2p/st84148028mehr als 60 m32,2p/stmehr als 15 bar, mit einer Liefermenge je Stunde von84148051120 m3 oder weniger2,2p/st84148059mehr als 120 m32,2p/strotierende Verdrängerkompressoren84148073einwellig2,2p/stmehrwellig84148075Schraubenkompressoren2,2p/st84148078andere2,2p/st84148080andere2,2p/st84149000Teile2,28415Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Luftfeuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird841510von der Art für Wände oder Fenster, als Kompaktgeräte oder „Split-Systeme” (Anlagen aus getrennten Einzelelementen)84151010Kompaktgeräte2,284151090 „Split-Systeme” (Anlagen aus getrennten Einzelelementen)2,784152000von der zum Komfort von Personen in Kraftfahrzeugen verwendeten Art2,7andere84158100mit Kälteerzeugungsvorrichtung und einem Ventil zum Umkehren des Kühl-Heizkreislaufs (Umkehrwärmepumpen)2,784158200andere, mit Kälteerzeugungsvorrichtung2,784158300ohne Kälteerzeugungsvorrichtung2,784159000Teile2,78416Brenner für Feuerungen, die mit flüssigem Brennstoff, pulverisiertem festem Brennstoff oder Gas betrieben werden; automatische Feuerungen, einschließlich ihrer mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher und ähnlichen Vorrichtungen841610Brenner für flüssigen Brennstoff84161010mit fest angebauter automatischer Steuerung1,7p/st84161090andere1,7p/st841620andere Brenner, einschließlich kombinierte Brenner84162010ausschließlich für Gas, in Blockbauweise, mit eingebautem Ventilator und Kontrollvorrichtung1,7p/standere84162020kombinierte Brenner1,7p/st84162080andere1,784163000automatische Feuerungen, einschließlich ihrer mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher und ähnlichen Vorrichtungen1,784169000Teile1,78417Nicht elektrische Industrie- und Laboratoriumsöfen, einschließlich Verbrennungsöfen84171000Öfen zum Rösten, Schmelzen oder anderem Warmbehandeln von Erzen, Schwefelkies oder Metallen1,7841720Backöfen84172010Tunnelöfen1,784172090andere1,7841780andere84178030Öfen zum Brennen von keramischen Produkten1,7p/st84178050Öfen zum Brennen von Zement, Glas oder chemischen Produkten1,7p/st84178070andere1,784179000Teile1,78418Kühl- und Gefrierschränke, Gefrier- und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Position 8415841810kombinierte Kühl- und Gefrierschränke mit gesonderten Außentüren84181020mit einem Inhalt von mehr als 340 l1,9p/st84181080andere1,9p/stHaushaltskühlschränke841821Kompressorkühlschränke84182110mit einem Inhalt von mehr als 340 l1,5p/standere84182151Tischkühlschränke2,5p/st84182159Einbaukühlschränke1,9p/standere, mit einem Inhalt von84182191250 l oder weniger2,5p/st84182199mehr als 250 l bis 340 l1,9p/st84182900andere2,2p/st841830Gefrier- und Tiefkühltruhen mit einem Inhalt von 800 l oder weniger84183020mit einem Inhalt von 400 l oder weniger2,2p/st84183080mit einem Inhalt von mehr als 400 l bis 800 l2,2p/st841840Gefrier- und Tiefkühlschränke mit einem Inhalt von 900 l oder weniger84184020mit einem Inhalt von 250 l oder weniger2,2p/st84184080mit einem Inhalt von mehr als 250 l bis 900 l2,2p/st841850andere Möbel (Truhen, Schränke, Vitrinen, Theken und dergleichen) zur Aufbewahrung und Auslage von Waren, mit eingebauter Ausrüstung zum Kühlen, Tiefkühlen oder GefrierenSchaukühlmöbel (mit eingebautem Kältesatz oder Verdampfer)84185011für tiefgekühlte Waren2,2p/st84185019andere2,2p/st84185090andere Kühlmöbel2,2p/standere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung; Wärmepumpen84186100Wärmepumpen, andere als Klimageräte der Position 84152,284186900andere2,2Teile84189100Möbel, ihrer Beschaffenheit nach zur Aufnahme einer Kälteerzeugungseinrichtung bestimmt2,2841899andere84189910Verdampfer und Kondensatoren, ausgenommen für Haushaltsgeräte2,284189990andere2,28419Apparate und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt (ausgenommen Öfen und andere Apparate der Position 8514), zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z. B. Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, ausgenommen Haushaltsapparate; nicht elektrische Durchlauferhitzer und Heißwasserspeichernicht elektrische Durchlauferhitzer und Heißwasserspeicher84191100Gasdurchlauferhitzer2,684191900andere2,684192000Sterilisierapparate für medizinische oder chirurgische Zwecke oder für LaboratorienfreiTrockner84193100für landwirtschaftliche Erzeugnisse1,784193200für Holz, Papierhalbstoff, Papier oder Pappe1,784193900andere1,784194000Destillier- und Rektifizierapparate1,784195000Wärmeaustauscher1,784196000Apparate und Vorrichtungen für die Luft- oder andere Gasverflüssigung1,7andere Apparate und Vorrichtungen841981zum Zubereiten heißer Getränke oder zum Kochen oder Wärmen von Speisen84198120Dampffiltriermaschinen und andere Maschinen zum Zubereiten von Kaffee oder anderen heißen Getränken2,784198180andere1,7841989andere84198910Wasserrückkühlvorrichtungen und -apparate, in denen der Wärmeaustausch nicht über Wandungen erfolgt1,784198930Apparate und Vorrichtungen zum Aufdampfen von Metall im Vakuum2,484198998andere2,4841990Teile84199015von Sterilisierapparaten der Unterposition 8419 20 00frei84199085andere1,78420Kalander und Walzwerke (ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) sowie Walzen für diese Maschinen842010Kalander und Walzwerke84201010von der in der Textilindustrie verwendeten Art1,784201030von der in der Papierindustrie verwendeten Art1,784201080andere1,7Teile842091Walzen84209110aus Gusseisen1,784209180andere2,284209900andere2,28421Zentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner; Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder GasenZentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner84211100Milchentrahmer2,284211200Wäscheschleudern2,7p/st842119andere84211920Zentrifugen von der in Laboratorien verwendeten Art1,584211970anderefreiApparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten84212100zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser1,784212200zum Filtrieren oder Reinigen von Getränken, ausgenommen Wasser1,784212300Öl- und Kraftstofffilter für Kolbenverbrennungsmotoren1,784212900andere1,7Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen84213100Luftansaugfilter für Kolbenverbrennungsmotoren1,7842139andere84213920Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Luft1,7Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von anderen Gasen84213960durch katalytisches Verfahren1,784213980andere1,7Teile84219100von Zentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner1,784219900andere1,78422Geschirrspülmaschinen; Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; andere Maschinen und Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschließlich Schrumpffolienverpackungsmaschinen); Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit KohlensäureGeschirrspülmaschinen84221100Haushaltsgeschirrspülmaschinen2,7p/st84221900andere1,7p/st84222000Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen1,784223000Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure1,784224000andere Maschinen und Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschließlich Schrumpffolienverpackungsmaschinen)1,7842290Teile84229010von Geschirrspülmaschinen1,784229090andere1,78423Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art842310Personenwaagen, einschließlich Säuglingswaagen; Haushaltswaagen84231010Haushaltswaagen1,7p/st84231090andere1,7p/st84232000Waagen für Stetigförderer, zum kontinuierlichen Wiegen1,7p/st84233000Absackwaagen, Abfüllwaagen, Dosierwaagen und andere Waagen zur Verwiegung konstanter Gewichtsmengen1,7p/standere Waagen842381für eine Höchstlast von 30 kg oder weniger84238110Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts1,7p/st84238130Apparate und Geräte zum Wiegen und Etikettieren verpackter Waren1,7p/st84238150Ladenwaagen1,7p/st84238190andere1,7p/st842382für eine Höchstlast von mehr als 30 kg bis 5 000 kg84238210Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts1,7p/st84238290andere1,7p/st84238900andere1,7p/st84239000Gewichte für Waagen aller Art; Teile von Waagen1,78424Mechanische Apparate, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate84241000Feuerlöscher, auch mit Füllung1,784242000Spritzpistolen und ähnliche Apparate1,7842430Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche StrahlapparateWasserstrahlreinigungsapparate mit eingebautem Motor84243001mit Heizvorrichtung1,7p/st84243008andere1,7p/standere Maschinen und Apparate84243010mit Druckluft betrieben1,784243090andere1,7andere Apparate842481für die Landwirtschaft oder den Gartenbau84248110Apparate zur Bewässerung1,7andere84248130tragbare Apparate1,7p/standere84248191Spritz-, Sprüh- und Stäubegeräte, ihrer Beschaffenheit nach für den Schlepperanbau oder Schlepperzug bestimmt1,7p/st84248199andere1,7p/st84248900andere1,784249000Teile1,78425Flaschenzüge; Zugwinden und Spille; HubwindenFlaschenzüge84251100mit Elektromotorfreip/st84251900anderefreip/stZugwinden; Spille84253100mit Elektromotorfreip/st84253900anderefreip/stHubwinden84254100ortsfeste Hebebühnen von der in Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Artfreip/st84254200andere hydraulische Hubwindenfreip/st84254900anderefreip/st8426Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und KrankraftkarrenLaufkrane, Portalkrane (ausgenommen Portaldrehkrane), Verladebrücken, fahrbare Hubportale und Portalhubkraftkarren84261100Konsol- oder Wandlaufkranefrei84261200auf luftbereiften Rädern fahrende Hubportale sowie Portalhubkraftkarrenfrei84261900anderefrei84262000Turmdrehkranefrei84263000Portaldrehkranefreiandere selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte84264100mit luftbereiften Rädernfrei84264900anderefreiandere Maschinen, Apparate und Geräte842691ihrer Beschaffenheit nach zum Aufbau auf Straßenfahrzeuge bestimmt84269110hydraulische Fahrzeug-Selbstladekranefreip/st84269190anderefrei84269900anderefrei8427Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren842710Elektrokraftkarren84271010zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr4,5p/st84271090andere4,5p/st842720andere selbstfahrende Karrenzum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr84272011geländegängige Gabelstapler und Stapelkraftkarren4,5p/st84272019andere4,5p/st84272090andere4,5p/st84279000andere Karren4p/st8428Andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Stetigförderer und Seilschwebebahnen)842810Personen- und Lastenaufzüge84281020elektrischefrei84281080anderefrei842820pneumatische Stetigförderer84282020für Schüttgutfrei84282080anderefreiandere Stetigförderer für Waren84283100ihrer Beschaffenheit nach für Arbeiten unter Tage bestimmtfrei84283200andere, mit Kübelnfrei84283300andere, mit Bändern oder Gurtenfrei842839andere84283920Scheibenrollenbahnen und andere Rollenbahnenfrei84283990anderefrei84284000Rolltreppen und Rollsteigefrei84286000Seilschwebebahnen, Sessellifte und Schlepplifte; Zugmechanismen für Standseilbahnenfrei842890andere Maschinen, Apparate und GeräteLademaschinen, ihrer Beschaffenheit nach besonders zur Verwendung in der Landwirtschaft bestimmt84289071ihrer Beschaffenheit nach zum Anbau an Ackerschlepper bestimmtfrei84289079anderefrei84289090anderefrei8429Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Straßenwalzen und andere BodenverdichterPlaniermaschinen (Bulldozer und Angledozer)84291100auf Gleiskettenfreip/st84291900anderefreip/st84292000Erd- oder Straßenhobel (Grader)freip/st84293000Schürfwagen (Scraper)freip/st842940Straßenwalzen und andere BodenverdichterStraßenwalzen84294010Vibrationswalzenfreip/st84294030anderefreip/st84294090andere Bodenverdichterfreip/stBagger sowie Schürf- und andere Schaufellader842951Frontschaufellader84295110Lader, ihrer Beschaffenheit nach besonders zur Verwendung unter Tage bestimmtfreip/standere84295191Schaufellader auf Gleiskettenfreip/st84295199anderefreip/st842952Maschinen mit um 360o drehbarem Oberwagen84295210Bagger auf Gleiskettenfreip/st84295290anderefreip/st84295900anderefreip/st8430Andere Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, zum Planieren, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer84301000Rammen und Pfahlzieherfreip/st84302000Schneeräumerfreip/stSchrämmaschinen und andere Abbaumaschinen sowie Tunnelbohrmaschinen und andere Streckenvortriebsmaschinen84303100selbstfahrendfrei84303900anderefreiandere Bohrmaschinen und Tiefbohrgeräte84304100selbstfahrendfrei84304900anderefrei84305000andere selbstfahrende Maschinen, Apparate und Gerätefreiandere nicht selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte84306100Maschinen, Apparate und Geräte zum Feststampfen oder Verdichten des Bodensfreip/st84306900anderefrei8431Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt84311000von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8425frei84312000von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 84274von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 842884313100von Personenaufzügen, Lastenaufzügen oder Rolltreppenfrei84313900anderefreivon Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8426, 8429 oder 843084314100Eimer, Kübel, Schaufeln, Löffel, Greifer und Zangenfrei84314200Planierschilde für Planiermaschinen (Bulldozer oder Angledozer)frei84314300Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430 41 oder 8430 49frei843149andere84314920aus Eisen oder Stahl, gegossenfrei84314980anderefrei8432Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft oder den Gartenbau, zum Bearbeiten oder Bestellen des Bodens oder zur Pflege der Pflanzen; Walzen für Rasenflächen oder Sportplätze84321000Pflügefreip/stEggen, Vertikutierer, Grubber (Kultivatoren), Jätmaschinen und Hackmaschinen84322100Scheibeneggenfreip/st843229andere84322910Vertikutierer und Grubber (Kultivatoren)freip/st84322930Eggenfreip/st84322950Motorhackenfreip/st84322990anderefreip/st843230Sämaschinen, Pflanzmaschinen und SetzmaschinenSämaschinen84323011Einzelkorndrillgeräte und Einzelkorndrillmaschinen mit Zentralantriebfreip/st84323019anderefreip/st84323090Pflanzmaschinen und Setzmaschinenfreip/st843240Düngerstreuer84324010für Kunstdüngerfreip/st84324090anderefreip/st84328000andere Maschinen, Apparate und Gerätefrei84329000Teilefrei8433Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten oder Dreschen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschließlich Stroh- oder Futterpressen; Rasenmäher und andere Mähmaschinen; Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8437Rasenmäher843311mit Motor und horizontal rotierendem Schneidwerk84331110mit Elektromotorfreip/standereselbstfahrend84331151mit Sitzfreip/st84331159anderefreip/st84331190anderefreip/st843319anderemit Motor84331910mit Elektromotorfreip/standereselbstfahrend84331951mit Sitzfreip/st84331959anderefreip/st84331970anderefreip/st84331990ohne Motorfreip/st843320andere Mähmaschinen, einschließlich Mähbalken für Schlepperanbau84332010mit Motorfreip/standere84332050ihrer Beschaffenheit nach für den Schlepperanbau oder Schlepperzug bestimmtfreip/st84332090anderefreip/st84333000andere Heuernte-(Heuwerbungs-)maschinen, -apparate und -gerätefreip/st84334000Stroh- und Futterpressen, einschließlich Aufnahmepressenfreip/standere Erntemaschinen, -apparate und -geräte; Dreschmaschinen und -geräte84335100Mähdrescherfreip/st84335200andere Dreschmaschinen und -gerätefreip/st843353Maschinen zum Ernten von Wurzeln oder Knollenfrüchten84335310Kartoffelerntemaschinenfreip/st84335330Rübenköpf- und andere Rübenerntemaschinenfreip/st84335390anderefreip/st843359andereFeldhäcksler84335911selbstfahrendfreip/st84335919anderefreip/st84335985anderefreip/st84336000Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissenfrei84339000Teilefrei8434Melkmaschinen und andere milchwirtschaftliche Maschinen, Apparate und Geräte84341000Melkmaschinenfrei84342000andere milchwirtschaftliche Maschinen, Apparate und Gerätefrei84349000Teilefrei8435Pressen, Mühlen und ähnliche Maschinen, Apparate und Geräte, zum Bereiten von Wein, Most, Fruchtsäften oder ähnlichen Getränken84351000Maschinen, Apparate und Geräte1,784359000Teile1,78436Andere Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau, die Geflügel- oder Bienenhaltung, einschließlich Keimapparate mit mechanischen oder wärmetechnischen Vorrichtungen und Brut- und Aufzuchtapparate für die Geflügelzucht84361000Maschinen, Apparate und Geräte für die Futterbereitung1,7Maschinen, Apparate und Geräte für die Geflügelhaltung, einschließlich Brut- und Aufzuchtapparate84362100Brut- und Aufzuchtapparate1,784362900andere1,7843680andere Maschinen, Apparate und Geräte84368010für die Forstwirtschaft1,7p/st84368090andere1,7Teile84369100von Maschinen, Apparaten und Geräten für die Geflügelhaltung, einschließlich Geflügelzucht1,784369900andere1,78437Maschinen, Apparate und Geräte zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Körner- oder Hülsenfrüchten; Maschinen, Apparate und Geräte für die Müllerei oder zum Behandeln von Getreide oder Hülsenfrüchten, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte von der in der Landwirtschaft verwendeten Art84371000Maschinen, Apparate und Geräte zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Körner- oder Hülsenfrüchten1,7p/st84378000andere Maschinen, Apparate und Geräte1,784379000Teile1,78438Maschinen und Apparate, im Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum industriellen Auf- oder Zubereiten oder Herstellen von Lebensmitteln, Futtermitteln oder Getränken, ausgenommen Maschinen und Apparate zum Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder pflanzlichen Ölen oder Fetten843810Maschinen und Apparate zum Herstellen von Back- oder Teigwaren84381010zum Herstellen von Backwaren1,784381090zum Herstellen von Teigwaren1,784382000Maschinen und Apparate zum Herstellen von Süßwaren, Kakao oder Schokolade1,784383000Maschinen und Apparate zum Herstellen von Zucker1,784384000Brauereimaschinen und -apparate1,784385000Maschinen und Apparate zum Verarbeiten von Fleisch1,784386000Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Früchten oder Gemüsen1,7843880andere Maschinen und Apparate84388010zum Auf- oder Zubereiten oder Verarbeiten von Kaffee oder Tee1,7andere84388091zum Zubereiten oder Herstellen von Getränken1,784388099andere1,784389000Teile1,78439Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier oder Pappe84391000Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen1,784392000Maschinen und Apparate zum Herstellen von Papier oder Pappe1,784393000Maschinen und Apparate zum Fertigstellen von Papier oder Pappe1,7Teile84399100von Maschinen und Apparaten zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen1,784399900andere1,78440Buchbindereimaschinen und -apparate, einschließlich Fadenheftmaschinen844010Maschinen und Apparate84401010Falzmaschinen1,784401020Zusammentragmaschinen1,784401030Faden-, Draht- und Klammerheftmaschinen1,784401040Klebebindemaschinen1,784401090andere1,784409000Teile1,78441Andere Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, einschließlich Schneidemaschinen aller Art844110Schneidemaschinen84411010kombinierte Rollenschneide- und -wickelmaschinen1,784411020Längs- und Querschneider1,784411030Schnellschneider1,784411070andere1,784412000Maschinen zum Herstellen von Tüten, Beuteln, Säcken oder Briefumschlägen1,784413000Maschinen zum Herstellen von Schachteln, Hülsen, Trommeln oder ähnlichen, nicht durch Formpressen hergestellten Behältnissen1,784414000Maschinen zum Formpressen von Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe1,784418000andere Maschinen und Apparate1,7844190Teile84419010von Schneidemaschinen1,784419090andere1,78442Maschinen, Apparate und Geräte (ausgenommen Werkzeugmaschinen der Positionen 8456 bis 8465) zum Zurichten oder Herstellen von Druckplatten, Druckformzylinder oder anderen Druckformen; Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, für den Druck zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert)844230Maschinen, Apparate und Geräte84423010Fotosetzmaschinen1,7p/standere84423091kombinierte Schriftgieß- und –setzmaschinen (z. B. Linotype-, Monotype-, Intertype-Maschinen), auch mit Gießvorrichtungfreip/st84423099andere1,784424000Teile der vorstehend genannten Maschinen, Apparate und Geräte1,7844250Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, für den Druck zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert)84425020mit Druckbild1,784425080andere1,78443Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442; andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen, Apparate oder GeräteMaschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 844284431100Rollenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte1,7p/st84431200Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, für Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 22 cm und auf der anderen Seite nicht mehr als 36 cm messen1,7p/st844313andere Offsetdruckmaschinen, -apparate und -geräteBogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte84431310gebraucht1,7p/stneu, für ein Format von8443133152 × 74 cm oder weniger1,7p/st84431335mehr als 52 × 74 cm bis 74 × 107 cm1,7p/st84431339mehr als 74 × 107 cm1,7p/st84431390andere1,7p/st84431400Rollenhochdruckmaschinen, -apparate und -geräte, ausgenommen Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte1,7p/st84431500Hochdruckmaschinen, -apparate und -geräte, andere als Rollendruckmaschinen, ausgenommen Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte1,7p/st84431600Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte1,7p/st84431700Tiefdruckmaschinen, -apparate und -geräte1,7p/st844319andere84431920zum Bedrucken von Spinnstoffen1,7p/st84431940zur Verwendung bei der Herstellung von Halbleitern(12)1,7(18)p/st84431970andere1,7p/standere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert844331Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen und die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können84433120Maschinen, deren Hauptfunktion das digitale Kopieren ist, wobei Originale gescannt und Kopien mittels eines elektrostatischen Verfahrens gedruckt werden2,2p/st84433180anderefreip/st844332andere Maschinen, die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können84433210Druckerfreip/st84433230Fernkopiergerätefreip/standere84433291Maschinen, die die Funktion Kopieren durch Scannen von Originalen ausführen und Kopien mittels eines elektrostatischen Verfahrens drucken6p/st84433293andere Maschinen mit Kopierfunktion mit optischem Systemfreip/st84433299andere2,2p/st844339andere84433910Maschinen, die die Funktion Kopieren durch Scannen von Originalen ausführen und Kopien mittels eines elektrostatischen Verfahrens drucken6p/standere Kopiergeräte84433931mit optischem Systemfreip/st84433939andere3p/st84433990andere2,2p/stTeile und Zubehör844391Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate oder Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Position 844284439110von Apparaten der Unterposition 8443 19 40(12)1,7(18)andere84439191aus Eisen oder Stahl, gegossen1,784439199andere1,7844399andere84439910zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)frei84439990anderefrei844400Maschinen zum Düsenspinnen, Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen84440010Düsenspinnmaschinen1,7p/st84440090andere1,7p/st8445Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen; Maschinen zum Spinnen, Dublieren oder Zwirnen von Spinnstoffen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Maschinen zum Spulen (einschließlich Schussspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln von Spinnstoffen sowie Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen zur Verwendung auf Maschinen der Position 8446 oder 8447Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen84451100Krempeln (Karden)1,7p/st84451200Kämmmaschinen1,7p/st84451300Vorspinnmaschinen (Spindelbänke, Flyer)1,7p/st84451900andere1,7p/st84452000Maschinen zum Spinnen von Spinnstoffen1,7p/st84453000Maschinen zum Dublieren oder Zwirnen von Spinnstoffen1,7p/st84454000Maschinen zum Spulen (einschließlich Schussspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln von Spinnstoffen1,7p/st84459000andere1,7p/st8446Webmaschinen84461000Webmaschinen zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von 30 cm oder weniger1,7p/stWebmaschinen mit Schusseintrag durch Webschützen, zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von mehr als 30 cm84462100motorbetrieben1,7p/st84462900andere1,7p/st84463000Webmaschinen mit schützenlosem Schusseintrag, zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von mehr als 30 cm1,7p/st8447Wirk-, Strick-, Nähwirk-, Gimpen-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamentier-, Flecht-, Netzknüpf- und TuftingmaschinenRundwirk- und Rundstrickmaschinen84471100mit einem Zylinderdurchmesser von 165 mm oder weniger1,7p/st84471200mit einem Zylinderdurchmesser von mehr als 165 mm1,7p/st844720Flachwirk- und Flachstrickmaschinen; Nähwirkmaschinen84472020Flachkettenwirkmaschinen, einschließlich Raschelmaschinen; Nähwirkmaschinen1,7p/st84472080andere1,7p/st84479000andere1,7p/st8448Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 (z. B. Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schussfadenwächter und Webschützenwechsler); Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate dieser Position oder der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 bestimmt (z. B. Spindeln, Spindelflügel, Kratzengarnituren, Webeblätter, Nadelstäbe, Spinndüsen, Webschützen, Weblitzen, Webschäfte, Nadeln und Platinen)Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444, 8445, 8446 oder 844784481100Schaftmaschinen und Jacquardmaschinen; Kartensparvorrichtungen, Kartenschlagmaschinen, Kartenkopiermaschinen und Kartenbindemaschinen1,784481900andere1,784482000Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8444 oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate1,7Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8445 oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate84483100Kratzengarnituren1,784483200für Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen, ausgenommen Kratzengarnituren1,784483300Spindeln, Spindelflügel, Spinnringe und Ringläufer1,784483900andere1,7Teile und Zubehör für Webmaschinen oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate84484200Webeblätter, Weblitzen und Webschäfte1,784484900andere1,7Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8447 oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate844851Platinen, Nadeln und andere Waren zur Maschenbildung84485110Platinen1,784485190andere1,784485900andere1,784490000Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Ausrüsten von Filz oder Vliesstoffen (als Meterware oder geformt), einschließlich Maschinen und Apparate zum Herstellen von Filzhüten; Formen für die Hutmacherei1,78450Maschinen zum Waschen von Wäsche, auch mit TrockenvorrichtungMaschinen mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10 kg oder weniger845011Waschvollautomatenmit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 6 kg oder weniger84501111Frontlader3p/st84501119Toplader3p/st84501190mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von mehr als 6 kg bis 10 kg2,6p/st84501200andere Waschmaschinen, mit eingebautem Zentrifugaltrockner2,7p/st84501900andere2,7p/st84502000Maschinen mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von mehr als 10 kg2,2p/st84509000Teile2,78451Maschinen und Apparate (ausgenommen Maschinen der Position 8450) zum Waschen, Reinigen, Wringen, Trocknen, Bügeln, Pressen (einschließlich Fixierpressen), Bleichen, Färben, Appretieren, Ausrüsten, Überziehen oder Imprägnieren von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren und Maschinen zum Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen, zum Herstellen von Fußbodenbelägen (z. B. Linoleum); Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von textilen Flächenerzeugnissen84511000Maschinen für die chemische Reinigung2,2Trockner84512100mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10 kg oder weniger2,284512900andere2,284513000Bügelmaschinen und Bügelpressen, einschließlich Fixierpressen2,2p/st84514000Maschinen zum Waschen, Bleichen oder Färben2,284515000Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von textilen Flächenerzeugnissen2,2845180andere Maschinen und Apparate84518010Maschinen zum Herstellen von Linoleum oder anderem Fußbodenbelag durch Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen2,284518030Maschinen zum Appretieren oder Ausrüsten2,284518080andere2,284519000Teile2,28452Nähmaschinen, andere als Fadenheftmaschinen der Position 8440; Möbel, Sockel und Deckel, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Nähmaschinen bestimmt; Nähmaschinennadeln845210HaushaltsnähmaschinenSteppstichnähmaschinen, deren Kopf ohne Motor 16 kg oder weniger oder mit Motor 17 kg oder weniger wiegt; Steppstichnähmaschinenköpfe, die ohne Motor 16 kg oder weniger oder mit Motor 17 kg oder weniger wiegen84521011Nähmaschinen mit einem Stückwert (Gestelle, Tische und Möbel nicht inbegriffen) von mehr als 65 €5,7p/st84521019andere9,7p/st84521090andere Nähmaschinen und andere Nähmaschinenköpfe3,7p/standere Nähmaschinen84522100Nähautomaten3,7p/st84522900andere3,7p/st84523000Nähmaschinennadeln2,71 000 p/st84529000Möbel, Sockel und Deckel für Nähmaschinen sowie Teile davon; andere Nähmaschinenteile2,78453Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder oder zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen oder Leder, ausgenommen Nähmaschinen84531000Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder1,784532000Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen1,784538000andere Maschinen und Apparate1,784539000Teile1,78454Konverter, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe84541000Konverter1,784542000Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen sowie Gießpfannen1,7845430Gießmaschinen84543010Druckgießmaschinen1,784543090andere1,784549000Teile1,78455Metallwalzwerke und Walzen dafür84551000Rohrwalzwerke2,7andere Walzwerke84552100Warmwalzwerke und kombinierte Warm- und Kaltwalzwerke2,784552200Kaltwalzwerke2,7845530Walzen für Walzwerke84553010aus Gusseisen2,7aus Stahl, freiformgeschmiedet84553031Arbeitswalzen für Warmwalzwerke; Stützwalzen für Warm- und Kaltwalzwerke2,784553039Arbeitswalzen für Kaltwalzwerke2,784553090andere2,784559000andere Teile2,78456Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl; Wasserstrahlschneidemaschinen84561000Laser-, Licht- und andere Photonenstrahlwerkzeugmaschinen4,5p/st84562000Ultraschallwerkzeugmaschinen3,5p/st845630Elektroerosionswerkzeugmaschinennumerisch gesteuert84563011Drahterodiermaschinen3,5p/st84563019andere3,5p/st84563090andere3,5p/st845690andere84569020Wasserstrahlschneidemaschinen1,7p/st84569080andere3,5p/st8457Bearbeitungszentren, Mehrwegemaschinen und Transfermaschinen, zum Bearbeiten von Metallen845710Bearbeitungszentren84571010Horizontal-Maschinenzentren2,7p/st84571090andere2,7p/st84572000Mehrwegemaschinen2,7p/st845730Transfermaschinen84573010numerisch gesteuert2,7p/st84573090andere2,7p/st8458Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden MetallbearbeitungHorizontal-Drehmaschinen845811numerisch gesteuert84581120Drehzentren2,7p/stDrehautomaten84581141Einspindeldrehautomaten2,7p/st84581149Mehrspindeldrehautomaten2,7p/st84581180andere2,7p/st84581900andere2,7p/standere Drehmaschinen845891numerisch gesteuert84589120Drehzentren2,7p/st84589180andere2,7p/st84589900andere2,7p/st8459Spanabhebende Werkzeugmaschinen (einschließlich Bearbeitungseinheiten auf Schlitten) zum Bohren, Ausbohren, Fräsen oder Außen- oder Innengewindeschneiden von Metallen, ausgenommen Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) der Position 845884591000Bearbeitungseinheiten auf Schlitten2,7p/standere Bohrmaschinen84592100numerisch gesteuert2,7p/st84592900andere2,7p/standere kombinierte Ausbohr- und Fräsmaschinen84593100numerisch gesteuert1,7p/st84593900andere1,7p/st845940andere Ausbohrmaschinen84594010numerisch gesteuert1,7p/st84594090andere1,7p/stKonsolfräsmaschinen84595100numerisch gesteuert2,7p/st84595900andere2,7p/standere Fräsmaschinen845961numerisch gesteuert84596110Werkzeugfräsmaschinen2,7p/st84596190andere2,7p/st845969andere84596910Werkzeugfräsmaschinen2,7p/st84596990andere2,7p/st84597000andere Außen- oder Innengewindeschneidmaschinen2,7p/st8460Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mit Hilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln, ausgenommen Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Position 8461Flach- oder Planschleifmaschinen mit einer Einstellgenauigkeit in einer der Achsen von mindestens 0,01 mm84601100numerisch gesteuert2,7p/st84601900andere2,7p/standere Schleifmaschinen mit einer Einstellgenauigkeit in einer der Achsen von mindestens 0,01 mm846021numerisch gesteuertRundschleifmaschinen84602111Innenrundschleifmaschinen2,7p/st84602115spitzenlose Außenrundschleifmaschinen2,7p/st84602119andere2,7p/st84602190andere2,7p/st846029andere84602910Rundschleifmaschinen2,7p/st84602990andere2,7p/stSchärfmaschinen84603100numerisch gesteuert1,7p/st84603900andere1,7p/st846040Honmaschinen und Läppmaschinen84604010numerisch gesteuert1,7p/st84604090andere1,7p/st846090andere84609010mit einer Einstellgenauigkeit in einer der Achsen von mindestens 0,01 mm2,7p/st84609090andere1,7p/st8461Hobelmaschinen, Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen, Räummaschinen, Verzahnmaschinen, Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen und andere Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffen84612000Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen1,7p/st846130Räummaschinen84613010numerisch gesteuert1,7p/st84613090andere1,7p/st846140Verzahnmaschinen und ZahnfertigbearbeitungsmaschinenVerzahnmaschinenfür zylindrische Verzahnungen84614011numerisch gesteuert2,7p/st84614019andere2,7p/stfür andere Verzahnungen84614031numerisch gesteuert1,7p/st84614039andere1,7p/stMaschinen zum Fertigbearbeiten der Zähnemit einer Einstellgenauigkeit in einer der Achsen von mindestens 0,01 mm84614071numerisch gesteuert2,7p/st84614079andere2,7p/st84614090andere1,7p/st846150Sägemaschinen und TrennmaschinenSägemaschinen84615011Kreissägemaschinen1,7p/st84615019andere1,7p/st84615090Trennmaschinen1,7p/st84619000andere2,7p/st8462Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Freiformschmieden, Gesenkschmieden oder Hämmern von Metallen; Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Scheren, Lochstanzen oder Ausklinken von Metallen; Pressen zum Bearbeiten von Metallen oder Metallcarbiden, vorstehend nicht genannt846210Freiformschmiede- oder Gesenkschmiedemaschinen (einschließlich Pressen) und Schmiedehämmer84621010numerisch gesteuert2,7p/st84621090andere1,7p/stBiegemaschinen, Abkantmaschinen und Richtmaschinen (einschließlich Pressen)846221numerisch gesteuert84622110zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen2,7p/st84622180andere2,7p/st846229andere84622910zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen1,7p/standere84622991hydraulisch arbeitend1,7p/st84622998andere1,7p/stScheren (einschließlich Pressen), ausgenommen mit Lochstanzen kombinierte Scheren84623100numerisch gesteuert2,7p/st846239andere84623910zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen1,7p/standere84623991hydraulisch arbeitend1,7p/st84623999andere1,7p/stLochstanzen und Ausklinkmaschinen (einschließlich Pressen) sowie mit Lochstanzen kombinierte Scheren846241numerisch gesteuert84624110zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen2,7p/st84624190andere2,7p/st846249andere84624910zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen1,7p/st84624990andere1,7p/standere846291hydraulische Pressen84629120numerisch gesteuert2,7p/st84629180andere2,7p/st846299andere84629920numerisch gesteuert2,7p/st84629980andere2,7p/st8463Andere Werkzeugmaschinen zum spanlosen Be- oder Verarbeiten von Metallen oder Cermets846310Ziehbänke für Stangen, Rohre, Profile, Drähte oder dergleichen84631010Drahtziehmaschinen2,7p/st84631090andere2,7p/st84632000Gewindewalz- oder Gewinderollmaschinen2,7p/st84633000Maschinen zum Be- oder Verarbeiten von Metalldraht2,7p/st84639000andere2,7p/st8464Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas84641000Sägemaschinen2,2p/st846420Schleifmaschinen und PoliermaschinenMaschinen zum Bearbeiten von Glas84642011von optischen Gläsern2,2p/st84642019andere2,284642080andere2,284649000andere2,28465Werkzeugmaschinen (einschließlich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen846510Maschinen, die verschiedenartige Bearbeitungen ohne Werkzeugwechsel zwischen diesen Vorgängen durchführen können84651010Maschinen, denen das Werkstück zwischen jedem Bearbeitungsvorgang von Hand zugeführt wird2,7p/st84651090Maschinen, denen das Werkstück zwischen jedem Bearbeitungsvorgang automatisch zugeführt wird2,7p/standere846591Sägemaschinen84659110Bandsägen2,7p/st84659120Kreissägen2,7p/st84659190andere2,7p/st84659200Hobelmaschinen, Fräsmaschinen und Kehlmaschinen2,7p/st84659300Schleifmaschinen und Poliermaschinen2,7p/st84659400Biegemaschinen und Zusammenfügemaschinen2,7p/st84659500Bohrmaschinen und Stemmmaschinen2,7p/st84659600Spaltmaschinen, Hackmaschinen und Schälmaschinen2,7p/st84659900andere2,7p/st8466Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art846610Werkzeughalter und selbstöffnende GewindeschneidköpfeWerkzeughalter84661020Dorne, Spannzangen und Hülsen1,2andere84661031für Drehmaschinen1,284661038andere1,284661080selbstöffnende Gewindeschneidköpfe1,2846620Werkstückhalter84662020werkstückgebundene Vorrichtungen; Vorrichtungssätze zum Zusammenstellen von werkstückgebundenen Vorrichtungen1,2andere84662091für Drehmaschinen1,284662098andere1,284663000Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen1,2andere846691für Maschinen der Position 846484669120aus Eisen oder Stahl, gegossen1,284669195andere1,2846692für Maschinen der Position 846584669220aus Eisen oder Stahl, gegossen1,284669280andere1,2846693für Maschinen der Positionen 8456 bis 846184669330für Maschinen der Unterposition 8456 90 201,784669370andere1,284669400für Maschinen der Position 8462 oder 84631,28467Pneumatische, hydraulische oder von eingebautem Motor (elektrisch oder nicht elektrisch) betriebene Werkzeuge, von Hand zu führenpneumatische Werkzeuge846711rotierende (auch schlagende) Werkzeuge84671110zum Bearbeiten von Metallen1,784671190andere1,784671900andere1,7mit eingebautem Elektromotor846721Bohrmaschinen aller Art84672110zum Betrieb ohne externe Energiequelle2,7p/standere84672191elektropneumatische2,7p/st84672199andere2,7p/st846722Sägen84672210Kettensägen2,7p/st84672230Kreissägen2,7p/st84672290andere2,7p/st846729andere84672920zum Betrieb ohne externe Energiequelle2,7p/standereSchleifmaschinen84672951Winkelschleifer2,7p/st84672953Bandschleifmaschinen2,7p/st84672959andere2,7p/st84672970Hobelmaschinen2,7p/st84672980Heckenscheren, Grasscheren und Rasenkantenschneider2,7p/st84672985andere2,7p/standere Werkzeuge84678100Kettensägen1,7p/st84678900andere1,7Teile84679100von Kettensägen1,784679200von pneumatischen Werkzeugen1,784679900andere1,78468Maschinen, Apparate und Geräte zum Löten oder Schweißen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind, jedoch ausgenommen solche der Position 8515; Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten84681000Handapparate und -geräte (Brenner)2,284682000andere Autogenmaschinen, -apparate und -geräte2,284688000andere Maschinen, Apparate und Geräte2,284689000Teile2,2846900Schreibmaschinen, ausgenommen Drucker der Position 8443; Textverarbeitungsmaschinen84690010Textverarbeitungsmaschinenfreip/standere84690091elektrisch2,3p/st84690099andere2,5p/st8470Rechenmaschinen und Geräte im Taschenformat, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten, mit Rechenfunktionen; Abrechnungsmaschinen, Frankiermaschinen, Fahrkarten- oder Eintrittskarten-Ausgabemaschinen und ähnliche Maschinen, mit eingebautem Rechenwerk; Registrierkassen84701000elektronische Rechenmaschinen, die ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden können, und Geräte im Taschenformat, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten, mit Rechenfunktionenfreip/standere elektronische Rechenmaschinen84702100druckendefreip/st84702900anderefreip/st84703000andere Rechenmaschinenfreip/st84705000Registrierkassenfreip/st84709000anderefreip/st8471Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen84713000tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehendfreip/standere automatische Datenverarbeitungsmaschinen84714100mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltendfreip/st84714900andere, als System gestelltfreip/st84715000Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltenfreip/st847160Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten84716060Tastaturenfreip/st84716070anderefreip/st847170Speichereinheiten84717020Zentralspeichereinheitenfreip/standerePlattenspeichereinheiten84717030optisch, einschließlich magneto-optischfreip/standere84717050Festplattenspeichereinheitenfreip/st84717070anderefreip/st84717080Bandspeichereinheitenfreip/st84717098anderefreip/st84718000andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinenfreip/st84719000anderefreip/st8472Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Münzsortier-, Münzzähl- oder Münzeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen)84721000Vervielfältigungsmaschinen2p/st84723000Briefsortiermaschinen, Brieffaltmaschinen, Briefkuvertier- und Streifbandanlegemaschinen, Brieföffnungsmaschinen, Briefschließmaschinen, Briefsiegelmaschinen, Markenfrankiermaschinen und Briefmarkenentwertungsmaschinen2,2p/st847290andere84729010Münzsortier-, Münzzähl- oder Münzeinwickelmaschinen2,2p/st84729030Bankautomatenfreip/st84729070andere2,28473Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt847310Teile und Zubehör, für Maschinen der Position 8469zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)84731011von Maschinen der Unterposition 8469 00 10frei84731019andere384731090anderefreiTeile und Zubehör, für Maschinen und Geräte der Position 8470847321für elektronische Rechenmaschinen und Geräte der Unterposition 8470 10, 8470 21 oder 8470 2984732110zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)frei84732190anderefrei847329andere84732910zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)frei84732990anderefrei847330Teile und Zubehör, für Maschinen der Position 847184733020zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)frei84733080anderefrei847340Teile und Zubehör, für Maschinen und Apparate der Position 8472zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)84734011für Geräte der Unterposition 8472 90 30frei84734018andere384734080anderefrei847350Teile und Zubehör, gleichermaßen für die Verwendung mit Maschinen, Apparaten oder Geräten der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt84735020zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)frei84735080anderefrei8474Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand84741000Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen oder Waschenfrei84742000Maschinen und Apparate zum Zerkleinern oder MahlenfreiMaschinen und Apparate zum Mischen oder Kneten84743100Beton- und Mörtelmischmaschinenfrei84743200Maschinen zum Mischen mineralischer Stoffe mit Bitumenfrei84743900anderefrei847480andere Maschinen und Apparate84748010Maschinen zum Pressen oder Formen von keramischen Massenfrei84748090anderefrei847490Teile84749010aus Eisen oder Stahl, gegossenfrei84749090anderefrei8475Maschinen zum Zusammenbauen von mit Glaskolben oder Glasröhre ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlampen; Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren84751000Maschinen zum Zusammenbauen von mit Glaskolben oder Glasröhre ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlampen1,7Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren84752100Maschinen zum Herstellen von optischen Fasern oder deren Vorformen1,784752900andere1,784759000Teile1,78476Warenverkaufsautomaten (z. B. Briefmarken-, Zigaretten-, Lebensmittel- oder Getränkeautomaten), einschließlich GeldwechselautomatenGetränkeverkaufsautomaten84762100mit Heiz- oder Kühlvorrichtungen1,7p/st84762900andere1,7p/standere Maschinen84768100mit Heiz- oder Kühlvorrichtungen1,7p/st84768900andere1,7p/st84769000Teile1,78477Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen84771000Spritzgießmaschinen1,7p/st84772000Extruder1,7p/st84773000Blasformmaschinen1,7p/st84774000Vakuumformmaschinen und andere Warmformmaschinen1,7p/standere Maschinen und Apparate zum Formen84775100zum Formen oder Runderneuern von Luftreifen oder zum Formen von Luftschläuchen1,7p/st847759andere84775910Pressen1,7p/st84775980andere1,7p/st847780andere Maschinen und ApparateMaschinen zum Herstellen von Zellkunststoff oder Zellkautschuk84778011Maschinen für die Verarbeitung von Reaktionsharzen1,7p/st84778019andere1,7p/standere84778091Zerkleinerungsmaschinen1,7p/st84778093Mischer, Kneter und Rührwerke1,7p/st84778095Schneid-, Spalt- und Schälmaschinen1,7p/st84778099andere1,7847790Teile84779010aus Eisen oder Stahl, gegossen1,784779080andere1,78478Maschinen und Apparate zum Aufbereiten oder Verarbeiten von Tabak, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen84781000Maschinen und Apparate1,784789000Teile1,78479Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen84791000Maschinen, Apparate und Geräte für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähnliche Arbeitenfrei84792000Maschinen, Apparate und Geräte zum Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder fetten pflanzlichen Ölen oder Fetten1,7847930Pressen zum Herstellen von Span- oder Faserplatten aus Holz oder anderen holzartigen Stoffen und andere Maschinen und Apparate zum Behandeln von Holz oder Kork84793010Pressen1,784793090andere1,784794000Maschinen zum Herstellen von Bindfäden, Seilen, Tauen oder Kabeln1,7p/st84795000Industrieroboter, anderweit weder genannt noch inbegriffen1,784796000Verdunstungsluftkühler1,7Fahrgastbrücken84797100von der auf Flughäfen verwendeten Art1,784797900andere1,7andere Maschinen, Apparate und Geräte84798100zum Behandeln von Metallen, einschließlich Spulenwickelmaschinen für elektrotechnische Zwecke1,784798200zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen, Sieben, Sichten, Homogenisieren, Emulgieren oder Rühren1,7847989andere84798930schreitender hydraulischer Grubenausbau1,784798960Zentralschmiersysteme1,784798997andere1,7847990Teile84799020aus Eisen oder Stahl, gegossen1,784799080andere1,78480Gießerei-Formkästen; Grundplatten für Formen; Gießereimodelle; Formen für Metalle (andere als solche zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen), Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder Kunststoffe84801000Gießerei-Formkästen1,784802000Grundplatten für Formen1,7848030Gießereimodelle84803010aus Holz1,784803090andere2,7Formen für Metalle oder Metallcarbide84804100zum Druckgießen (einschließlich Spritzgießen)1,784804900andere1,784805000Formen für Glas1,784806000Formen für mineralische Stoffe1,7Formen für Kautschuk oder Kunststoffe84807100zum Spritzgießen oder Formpressen1,784807900andere1,78481Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter, einschließlich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile848110Druckminderventile84811005kombiniert mit Filtern oder Ölern2,2andere84811019aus Gusseisen oder Stahl2,284811099andere2,2848120Ventile für die ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung84812010Ventile für ölhydraulische Energieübertragung2,284812090Ventile für pneumatische Energieübertragung2,2848130Rückschlagklappen und -ventile84813091aus Gusseisen oder Stahl2,284813099andere2,2848140Überdruckventile und Sicherheitsventile84814010aus Gusseisen oder Stahl2,284814090andere2,2848180andere Armaturen und ähnliche ApparateSanitärarmaturen84818011Mischarmaturen2,284818019andere2,2Armaturen für Heizkörper von Zentralheizungen84818031Thermostatventile2,284818039andere2,284818040Ventile für Reifen oder Luftschläuche2,2andereRegelventile84818051Temperaturregelventile2,284818059andere2,2andereSchieber84818061aus Gusseisen2,284818063aus Stahl2,284818069andere2,2Ventile84818071aus Gusseisen2,284818073aus Stahl2,284818079andere2,284818081Kugel-, Kegel- und Zylinderhähne2,284818085Klappen2,284818087Membranarmaturen2,284818099andere2,284819000Teile2,28482Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager)848210Kugellager84821010mit einem größten äußeren Durchmesser von 30 mm oder weniger884821090andere884822000Kegelrollenlager, einschließlich der Zusammenstellungen aus Kegeln und Kegelrollen884823000Tonnenlager (Pendelrollenlager)884824000Nadellager884825000Zylinderrollenlager884828000andere, einschließlich kombinierte Wälzlager8Teile848291Kugeln, Rollen und Nadeln84829110Kegelrollen884829190andere7,784829900andere88483Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Wellengleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)848310Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und KurbelnKurbeln und Kurbelwellen84831021aus Eisen oder Stahl, gegossen484831025aus Stahl, freiformgeschmiedet484831029andere484831050Gelenkwellen484831095andere484832000Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager6848330Lagergehäuse ohne eingebaute Wälzlager; Wellengleitlager und LagerschalenLagergehäuse84833032für Wälzlager aller Art5,784833038andere3,484833080Wellengleitlager und Lagerschalen3,4848340Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern, ausgenommen Zahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen, gesondert gestellt; Kugel- oder RollenrollspindelnZahnradgetriebe (ausgenommen Schaltgetriebe)84834021Stirnradgetriebe3,784834023Kegelrad- und Kegelstirnradgetriebe3,784834025Schneckengetriebe3,784834029andere3,784834030Kugel- oder Rollenrollspindeln3,7Schaltgetriebe84834051Zahnradschaltgetriebe3,784834059andere3,784834090andere3,7848350Schwungräder sowie Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge)84835020aus Eisen oder Stahl, gegossen2,784835080andere2,7848360Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)84836020aus Eisen oder Stahl, gegossen2,784836080andere2,7848390Zahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen, gesondert gestellt; Teile84839020Teile von Lagergehäusen für Wälzlager aller Art5,7andere84839081aus Eisen oder Stahl, gegossen2,784839089andere2,78484Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons oder ähnlichen Umschließungen; mechanische Dichtungen84841000metalloplastische Dichtungen1,784842000mechanische Dichtungen1,784849000andere1,784858486Maschinen, Apparate und Geräte von der ausschließlich oder hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen verwendeten Art; in Anmerkung 9 C zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör84861000Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules) oder Halbleiterscheiben (wafers)frei848620Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen84862010Ultraschallwerkzeugmaschinen3,5p/st84862090anderefrei848630Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Flachbildschirmen84863010Apparate und Vorrichtungen zum Beschichten von Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen (LCD) durch chemische Gasphasenabscheidung (CVD-Verfahren)2,4(18)84863030Apparate für die Trockenätzung von Mustern auf Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen (LCD)3,5(18)84863050Apparate zum physikalischen Beschichten von Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen (LCD) durch Kathodenzerstäubung (sputtering)3,7(18)84863090anderefrei84864000in Anmerkung 9 C zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und Gerätefrei848690Teile und Zubehör84869010Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe; Werkstückhalter1,2andere84869020Teile von Schleudern zum Beschichten von Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen (LCD) mit fotografischen Emulsionen1,7(18)84869030Teile für Maschinen für die Reinigung der Anschlussstifte von Halbleitergehäusen vor dem Galvanisieren (deflash machines)1,7(18)84869040Teile von Apparaten zum physikalischen Beschichten von Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen (LCD) durch Kathodenzerstäubung (sputtering)3,7(18)84869050Teile und Zubehör von Apparaten für die Trockenätzung von Mustern auf Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen (LCD)1,2(18)84869060Teile und Zubehör für Apparate und Vorrichtungen zum Beschichten von Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen (LCD) durch chemische Gasphasenabscheidung (CVD-Verfahren)1,7(18)84869070Teile und Zubehör für Ultraschallwerkzeugmaschinen1,284869090anderefrei8487Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren848710Schiffsschrauben und Schraubenflügel dafür84871010aus Bronze1,7p/st84871090andere1,7p/st848790andere84879040aus Gusseisen1,7aus Eisen oder Stahl84879051aus Stahl, gegossen1,784879057aus freiformgeschmiedetem oder gesenkgeschmiedetem Eisen oder Stahl1,784879059andere1,784879090andere1,7

KAPITEL 85

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 85 gehören nicht:

a)
Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung;
b)
Glaswaren der Position 7011;
c)
Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486;
d)
Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018); oder
e)
elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94.

2.
Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen.

Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.

3.
Zu Position 8509 gehören folgende elektromechanische Geräte, sofern sie von einer üblicherweise im Haushalt verwendeten Art sind:

a)
Bohnergeräte, Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte, Frucht- und Gemüsepressen, mit beliebigem Gewicht;
b)
andere Geräte mit einem Höchstgewicht von 20 kg, ausgenommen Ventilatoren und Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter (Position 8414), Wäscheschleudern (Position 8421), Geschirrspülmaschinen (Position 8422), Waschmaschinen für Wäsche (Position 8450), Bügelkalander und andere Bügelmaschinen (Position 8420 oder 8451), Nähmaschinen (Position 8452), elektrische Handscheren (Position 8467) und Elektrowärmegeräte (Position 8516).

4.
Im Sinne der Position 8523 gelten:

a)
als „nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung” (z. B. „Flash Memory Card” oder „Flash Electronic Storage Card” ) Speichervorrichtungen mit einer elektrischen Anschlussvorrichtung, die im gleichen Gehäuse einen oder mehrere Flashspeicher (z. B. „Flash E2PROM” ) in Form von auf gedruckten Schaltungen montierten integrierten Schaltungen enthalten. Sie können einen Controller in Form einer integrierten Schaltung und diskrete passive Bauelemente wie Kondensatoren und Widerstände enthalten;
b)
als „intelligente Karten (smart cards)” , Karten, mit einer oder mehreren in ihnen als Mikroplättchen (Chip) eingelassenen elektronischen integrierten Schaltungen (Mikroprozessor, Schreib-/Lesespeicher (RAM – random access memory) oder Festwertspeicher (ROM – read-only memory)). Diese Karten dürfen Kontakte, ein Magnetstreifen oder eine eingelassene Antenne, aber keine anderen aktiven oder passiven Bauelemente enthalten.

5.
„Gedruckte Schaltungen” im Sinne der Position 8534 sind Schaltungen, bei denen auf einem isolierenden Träger durch ein beliebiges Druckverfahren (z. B. durch Ausstanzen, Elektroplattieren oder Ätzen) oder in der Technik der „Schichtschaltungen” Leiterbahnen, Kontakte oder andere aufgedruckte Elemente (z. B. Induktionsspulen, Widerstände oder Kondensatoren) — einzeln oder miteinander nach einem vorher festgelegten Schaltplan verbunden — aufgebracht sind, nicht jedoch Bauelemente (wie z. B. Halbleiterbauelemente), die ein elektrisches Signal erzeugen, umformen, verändern oder verstärken können.

Der Begriff „gedruckte Schaltungen” umfasst weder Schaltungen, die mit anderen als gedruckten Elementen versehen sind, noch einzelne diskrete Widerstände, Kondensatoren oder Induktionsspulen. Gedruckte Schaltungen können jedoch mit nicht durch Drucken hergestellten Anschlussstücken ausgestattet sein.

Dünnschicht- oder Dickschichtschaltungen gehören zu Position 8542, wenn sie passive und aktive Elemente enthalten, die während des gleichen technologischen Vorgangs hergestellt worden sind.

6.
Im Sinne der Position 8536 gelten als „Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel” Verbinder, die lediglich dazu dienen, die optischen Fasern in einem digitalen drahtgebundenen System an den Enden zueinander mechanisch auszurichten. Sie üben keine andere Funktion, wie z. B. Verstärken, Wiederherstellen oder Verändern eines Signals aus.
7.
Zu Position 8537 gehören nicht kabellose Infrarot-Fernbedienungen für Fernsehempfangsgeräte oder andere elektrische Apparate (Position 8543).
8.
Im Sinne der Positionen 8541 und 8542 sind:

a)
„Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente” Bauelemente, deren Arbeitsweise auf der Veränderung des spezifischen Widerstandes unter dem Einfluss eines elektrischen Feldes beruht;
b)
„elektronische integrierte Schaltungen” :

1)
monolithische integrierte Schaltungen, bei denen die Schaltungselemente (Dioden, Transistoren, Widerstände, Kondensatoren, Induktivitäten usw.) hauptsächlich im halbleitenden Material sowie auf der Oberfläche halbleitenden Materials (z. B. dotiertes Silizium, Galliumarsenid, Silizium-Germanium, Indiumphosphid) hergestellt worden sind und ein untrennbares Ganzes bilden;
2)
hybride integrierte Schaltungen, bei denen passive Bauelemente (Widerstände, Kondensatoren, Induktivitäten usw.), die in der Dünnschicht oder Dickschichttechnik hergestellt worden sind und aktive Bauelemente (Dioden, Transistoren, monolithische integrierte Schaltungen usw.), die in der Halbleitertechnik hergestellt worden sind, auf praktisch untrennbare Weise auf dem gleichen isolierenden Träger (z. B. Glas oder Keramik) vereinigt und durch Leiterbahnen oder Drähte verbunden sind. Diese Schaltungen können auch diskrete Bauelemente enthalten;
3)
integrierte Multichip-Schaltungen, bei denen zwei oder mehr monolithische integrierte Schaltungen miteinander verbunden und auf praktisch untrennbare Weise vereinigt sind, auch auf einem oder mehreren isolierenden Trägern, auch mit Anschlussrahmen (Leadframes), jedoch ohne andere aktive oder passive Bauelemente.

Mit Ausnahme der Position 8523 haben die Positionen 8541 und 8542 für die in dieser Anmerkung beschriebenen Waren Vorrang vor jeder anderen Position der Nomenklatur, die für diese Waren, insbesondere wegen ihrer Funktion, in Betracht kommen könnte.

9.
Als ausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien sowie ausgebrauchte elektrische Akkumulatoren im Sinne der Position 8548 gelten derartige Waren, die wegen Bruchs, Zerstörung, Abnutzung oder anderer Gründe als solche nicht mehr verwendet werden können oder nicht wiederaufladbar sind.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Zu der Unterposition 8527 12 gehören nur Kassettengeräte mit eingebautem Verstärker aber ohne eingebauten Lautsprecher, die ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden können und deren Abmessungen 170 mm × 100 mm × 45 mm oder weniger betragen.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Tonwiedergabegeräte mit Laserabnehmersystem gehören nicht zu Unterposition 8519 20 10, 8519 30 00 oder 8519 89 11.
2.
Die Unterpositions-Anmerkung 1 gilt für die Unterpositionen 8519 81 15 und 8519 81 65 sinngemäß.
3.
Nur für die Zwecke der Unterpositionen 8528 71 15 und 8528 71 91 erfasst der Begriff „Modem” Geräte oder Vorrichtungen, die Eingangs- und Ausgangssignale modulieren und demodulieren, wie V.90-Modems oder Kabelmodems, sowie andere Geräte, die für den Zugang zum Internet ähnliche Technologien verwenden, wie WLAN, ISDN und Ethernet. Der Zugang zum Internet kann durch den Dienstanbieter beschränkt sein.

Geräte dieser Unterpositionen müssen einen wechselseitigen Kommunikationsprozess oder einen wechselseitigen Informationsfluss zur Herstellung eines interaktiven Informationsaustausches ermöglichen.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit8501Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate850110Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger85011010Synchronmotoren mit einer Leistung von 18 W oder weniger4,7p/standere85011091Allstrom-(Universal-)motoren2,7p/st85011093Wechselstrommotoren2,7p/st85011099Gleichstrommotoren2,7p/st85012000Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W2,7p/standere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren85013100mit einer Leistung von 750 W oder weniger2,7p/st85013200mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW2,7p/st85013300mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis 375 kW2,7p/st85013400mit einer Leistung von mehr als 375 kW2,7p/st850140andere Einphasen-Wechselstrommotoren85014020mit einer Leistung von 750 W oder weniger2,7p/st85014080mit einer Leistung von mehr als 750 W2,7p/standere Mehrphasen-Wechselstrommotoren85015100mit einer Leistung von 750 W oder weniger2,7p/st850152mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW85015220mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 7,5 kW2,7p/st85015230mit einer Leistung von mehr als 7,5 kW bis 37 kW2,7p/st85015290mit einer Leistung von mehr als 37 kW bis 75 kW2,7p/st850153mit einer Leistung von mehr als 75 kW85015350Fahrmotoren2,7p/standere, mit einer Leistung von85015381mehr als 75 kW bis 375 kW2,7p/st85015394mehr als 375 kW bis 750 kW2,7p/st85015399mehr als 750 kW2,7p/stWechselstromgeneratoren850161mit einer Leistung von 75 kVA oder weniger85016120mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger2,7p/st85016180mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA bis 75 kVA2,7p/st85016200mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA2,7p/st85016300mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA2,7p/st85016400mit einer Leistung von mehr als 750 kVA2,7p/st8502Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende UmformerStromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)850211mit einer Leistung von 75 kVA oder weniger85021120mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger2,7p/st85021180mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA bis 75 kVA2,7p/st85021200mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA2,7p/st850213mit einer Leistung von mehr als 375 kVA85021320mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA2,7p/st85021340mit einer Leistung von mehr als 750 kVA bis 2 000 kVA2,7p/st85021380mit einer Leistung von mehr als 2 000 kVA2,7p/st850220Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung85022020mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger2,7p/st85022040mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA bis 375 kVA2,7p/st85022060mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA2,7p/st85022080mit einer Leistung von mehr als 750 kVA2,7p/standere Stromerzeugungsaggregate85023100windgetrieben2,7p/st850239andere85023920Turbogeneratoren2,7p/st85023980andere2,7p/st85024000elektrische rotierende Umformer2,7p/st850300Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8501 oder 8502 bestimmt85030010amagnetische Schrumpfringe2,7andere85030091aus Eisen oder Stahl, gegossen2,785030099andere2,78504Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z. B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen850410Vorschaltgeräte für Entladungslampen85041020Vorschaltdrosselspulen (Einfach- und Doppeldrosselspulen), auch mit angeschaltetem Kondensator3,7p/st85041080andere3,7p/stTransformatoren mit Flüssigkeitsisolation85042100mit einer Leistung von 650 kVA oder weniger3,7p/st850422mit einer Leistung von mehr als 650 kVA bis 10 000 kVA85042210mit einer Leistung von mehr als 650 kVA bis 1 600 kVA3,7p/st85042290mit einer Leistung von mehr als 1 600 kVA bis 10 000 kVA3,7p/st85042300mit einer Leistung von mehr als 10 000 kVA3,7p/standere Transformatoren850431mit einer Leistung von 1 kVA oder wenigerMesswandler85043121Spannungswandler3,7p/st85043129andere3,7p/st85043180andere3,7p/st85043200mit einer Leistung von mehr als 1 kVA bis 16 kVA3,7p/st85043300mit einer Leistung von mehr als 16 kVA bis 500 kVA3,7p/st85043400mit einer Leistung von mehr als 500 kVA3,7p/st850440Stromrichter85044030von der mit Telekommunikationsgeräten oder automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und ihren Einheiten verwendeten Artfreip/standere85044055Akkumulatorenladegeräte3,3p/standere85044082Gleichrichter3,3Wechselrichter85044084mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger3,385044088mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA3,385044090andere3,3850450andere Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen85045020von der mit Telekommunikationsgeräten und für Stromversorgungseinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und ihren Einheiten verwendeten Artfrei85045095andere3,7850490Teilevon Transformatoren und Selbstinduktionsspulen85049005zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) für Geräte der Unterposition 8504 50 20freiandere85049011Ferritkerne2,285049018andere2,2von Stromrichtern85049091zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) für Geräte der Unterposition 8504 40 30frei85049099andere2,28505Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische HebeköpfeDauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden85051100aus Metall2,2850519andere85051910Dauermagnete aus agglomeriertem Ferrit2,285051990andere2,285052000elektromagnetische Kupplungen und Bremsen2,2850590andere, einschließlich Teile85059020Elektromagnete; Spannplatten und Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen1,885059050elektromagnetische Hebeköpfe2,285059090Teile1,88506Elektrische Primärelemente und Primärbatterien850610Mangandioxidelemente und -batterienalkalische85061011Rundzellen4,7p/st85061018andere4,7p/standere85061091Rundzellen4,7p/st85061098andere4,7p/st85063000Quecksilberoxidelemente und -batterien4,7p/st85064000Silberoxidelemente und -batterien4,7p/st850650Lithiumelemente und -batterien85065010Rundzellen4,7p/st85065030Knopfzellen4,7p/st85065090andere4,7p/st85066000Luft-Zink-Elemente und -Batterien4,7p/st850680andere Primärelemente und Primärbatterien85068005Zink-Kohle-Trockenbatterien mit einer Spannung von 5,5 V bis 6,5 Vfreip/st85068080andere4,7p/st85069000Teile4,78507Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form850710Blei-Akkumulatoren von der zum Starten von Kolbenverbrennungsmotoren verwendeten Art (Starterbatterien)85071020mit flüssigem Elektrolyt arbeitend3,7p/st85071080andere3,7p/st850720andere Blei-Akkumulatoren85072020mit flüssigem Elektrolyt arbeitend3,7ce/el85072080andere3,7ce/el850730Nickel-Cadmium-Akkumulatoren85073020gasdichte2,6p/st85073080andere2,6ce/el85074000Nickel-Eisen-Akkumulatoren2,7p/st85075000Nickelhydrid-Akkumulatoren2,7p/st85076000Lithium-Ionen-Akkumulatoren2,7p/st85078000andere Akkumulatoren2,7p/st850790Teile85079030Scheider (Separatoren)2,785079080andere2,78508Staubsaugermit eingebautem Elektromotor85081100mit einer Leistung von 1 500 W oder weniger und einem Fassungsvermögen des Staubbehälters von 20 l oder weniger2,2p/st85081900andere1,7p/st85086000andere Staubsauger1,7p/st85087000Teile1,78509Elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor, ausgenommen Staubsauger der Position 850885094000Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen2,2p/st85098000andere Geräte2,285099000Teile2,28510Rasierapparate, Haarschneide- und Schermaschinen sowie Haarentferner (Epilatoren), mit eingebautem Elektromotor85101000Rasierapparate2,2p/st85102000Haarschneide- und Schermaschinen2,2p/st85103000Haarentferner (Epilatoren)2,2p/st85109000Teile2,28511Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z. B. Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Lade- oder Rückstromschalter85111000Zündkerzen3,285112000Magnetzünder; Lichtmagnetzünder; Schwungmagnetzünder3,285113000Zündverteiler; Zündspulen3,285114000Anlasser und Lichtanlasser3,285115000andere Lichtmaschinen3,285118000andere Apparate und Vorrichtungen3,285119000Teile3,28512Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art85121000Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art2,785122000andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte2,7851230Hörsignalgeräte85123010Diebstahlalarmanlagen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art2,2p/st85123090andere2,785124000Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben2,7851290Teile85129010von Geräten der Unterposition 8512 30 102,285129090andere2,78513Tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle (z. B. Primärbatterien, Akkumulatoren oder Dynamos), ausgenommen Beleuchtungsgeräte der Position 851285131000Leuchten5,785139000Teile5,78514Elektrische Industrie- oder Laboratoriumsöfen, einschließlich Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung; andere Industrie- oder Laboratoriumsapparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung851410Widerstandsöfen mit indirekter Beheizung85141010Backöfen für Brotfabriken, Bäckereien, Konditoreien und Keksfabriken2,2p/st85141080andere2,2p/st851420Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung85142010Induktionsöfen2,2p/st85142080Öfen mit dielektrischer Erwärmung2,2p/st85143000andere Öfen2,2p/st85144000andere Apparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung2,2p/st85149000Teile2,28515Löt- und Schweißmaschinen, -apparate und -geräte (auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind), elektrisch (auch mit elektrisch beheiztem Gas) oder mit Laser-, Licht- oder anderem Photonenstrahl, mit Ultraschall, Elektronenstrahl, magnetischen Impulsen oder Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen, Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder CermetsMaschinen, Apparate und Geräte zum Hart- oder Weichlöten85151100Lötkolben und Lötpistolen2,785151900andere2,7Maschinen, Apparate und Geräte zum Widerstandsschweißen von Metallen85152100voll- oder teilautomatische2,785152900andere2,7Maschinen, Apparate und Geräte zum Lichtbogen- oder Plasmaschweißen von Metallen85153100voll- oder teilautomatische2,7851539anderezum manuellen Schweißen, mit umhüllten Elektroden, bestehend aus Schweißköpfen oder Schweißzangen und85153913Transformator2,785153918Generator oder rotierendem Umformer oder Stromrichter2,785153990andere2,7851580andere Maschinen, Apparate und Geräte85158010zum Behandeln von Metallen2,7p/st85158090andere2,7p/st85159000Teile2,78516Elektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder; elektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege (z. B. Haartrockner, Dauerwellengeräte und Brennscherenwärmer) oder zum Händetrocknen; elektrische Bügeleisen; andere Elektrowärmegeräte für den Haushalt; elektrische Heizwiderstände, ausgenommen solche der Position 8545851610elektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder85161011Durchlauferhitzer2,7p/st85161080andere2,7p/stelektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken85162100Speicherheizgeräte2,7p/st851629andere85162910Radiatoren mit Flüssigkeitsumlauf2,7p/st85162950Konvektoren2,7p/standere85162991mit eingebautem Ventilator2,7p/st85162999andere2,7p/stElektrowärmegeräte zur Haarpflege oder zum Händetrocknen85163100Haartrockner2,7p/st85163200andere Elektrowärmegeräte zur Haarpflege2,785163300Händetrockner2,7p/st85164000elektrische Bügeleisen2,7p/st85165000Mikrowellengeräte5p/st851660andere Öfen; Küchenherde, Kochplatten, Grillgeräte und Bratgeräte85166010Vollherde2,7p/st85166050Einzel- oder Mehrfachkochplatten und Kochmulden2,7p/st85166070Grillgeräte und Bratgeräte2,7p/st85166080Einbau-Backöfen2,7p/st85166090andere2,7p/standere Elektrowärmegeräte85167100Kaffeemaschinen und Teemaschinen2,7p/st85167200Brotröster (Toaster)2,7p/st851679andere85167920Fritteusen2,7p/st85167970andere2,7p/st851680elektrische Heizwiderstände85168020mit einem Träger aus Isolierstoff versehen2,785168080andere2,785169000Teile2,78517Fernsprechapparate, einschließlich Telefone für zellulare Netzwerke oder für andere drahtlose Netzwerke; andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk), ausgenommen solche der Position 8443, 8525, 8527 oder 8528Fernsprechapparate, einschließlich Telefone für zellulare Netzwerke und andere drahtlose Netzwerke85171100Fernsprechapparate für die drahtgebundene Fernsprechtechnik mit schnurlosem Hörerfreip/st85171200Telefone für zellulare Netzwerke oder andere drahtlose Netzwerkefreip/st85171800anderefreiandere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk)85176100Basisstationenfreip/st85176200Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing)frei851769andere85176910Videofonefreip/st85176920GegensprechanlagenfreiEmpfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr85176931tragbare Personenruf-, -warn- oder -suchempfängerfreip/st85176939andere9,3p/st85176990anderefrei851770TeileAntennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden85177011Antennen für Geräte für den Funksprech- und Funktelegrafieverkehrfrei85177015Teleskop- und Stabantennen für Taschen-, Koffer- und Kraftfahrzeugempfangsgeräte585177019andere3,685177090anderefrei8518Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen851810Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür85181030Mikrofone mit einem Frequenzbereich von 300 Hz bis 3,4 kHz, einem Durchmesser von 10 mm oder weniger und einer Höhe von 3 mm oder weniger, von der für Telekommunikationszwecke verwendeten Artfrei85181095andere2,5Lautsprecher, auch in Gehäusen85182100Einzellautsprecher im Gehäuse4,5p/st85182200zwei oder mehr Lautsprecher in einem gemeinsamen Gehäuse (Mehrfachlautsprecher)4,5p/st851829andere85182930Lautsprecher mit einem Frequenzbereich von 300 Hz bis 3,4 kHz und einem Durchmesser von 50 mm oder weniger, von der für Telekommunikationszwecke verwendeten Artfreip/st85182995andere3p/st851830Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend85183020Telefonhörer für Apparate der drahtgebundenen Fernsprechtechnikfrei85183095andere2851840elektrische Tonfrequenzverstärker85184030für die Fernsprech- oder Messtechnik385184080andere4,5p/st85185000elektrische Tonverstärkereinrichtungen2p/st85189000Teile28519Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte851920Geräte, die durch Eingabe von Münzen, Banknoten, Bankkarten, Wertmarken oder anderer Zahlungsmittel betätigt werden85192010münz- oder markenbetätigte Schallplatten-Musikautomaten6p/standere85192091mit Laserabnehmersystem9,5p/st85192099andere4,5p/st85193000Plattenteller2p/st85195000Telefonanrufbeantworterfreip/standere Geräte851981magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendendTonwiedergabegeräte (einschließlich Kassettenabspielgeräte), ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung85198111Diktiergeräte5p/standere Tonwiedergabegeräte85198115Kassettenabspielgeräte im Taschenformatfreip/standere Kassettenabspielgeräte85198121mit analogem und digitalem Abnehmersystem9p/st85198125andere2p/standeremit Laserabnehmersystem85198131von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, für „discs” mit einem Durchmesser von 6,5 cm oder weniger9p/st85198135andere9,5p/st85198145andere4,5p/standere Geräte85198151Diktiergeräte, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden können4p/standere Magnetbandgeräte für die Tonaufnahme und TonwiedergabeKassettengerätemit eingebautem Verstärker und mit einem oder mehreren eingebauten Lautsprechern85198155Geräte, die ohne externe Energiequelle betrieben werden könnenfreip/st85198161andere2p/st85198165im Taschenformatfreip/st85198175andere2p/standere85198181für Magnetbänder auf Spulen, mit ausschließlich einer Bandlaufgeschwindigkeit bei der Tonaufnahme und -wiedergabe von 19 cm pro Sekunde oder mit unterschiedlichen Bandlaufgeschwindigkeiten bei der Tonaufnahme und -wiedergabe, sofern eine dieser Bandlaufgeschwindigkeiten 19 cm pro Sekunde beträgt und die anderen Geschwindigkeiten niedriger sind2p/st85198185andere7p/st85198195andere2p/st851989andereTonwiedergabegeräte, ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung85198911Schallplattenspieler, ausgenommen solche der Unterposition 8519 202p/st85198915Diktiergeräte5p/st85198919andere4,5p/st85198990andere2p/st85208521Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner852110Magnetbandgeräte85211020für Magnetbänder mit einer Breite von 1,3 cm oder weniger und einer Bandlaufgeschwindigkeit bei der Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe von 50 mm oder weniger pro Sekunde14p/st85211095andere8p/st85219000andere13,9p/st8522Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8519 oder 8521 bestimmt85221000Tonabnehmer für Rillentonträger4852290andere85229030Nadeln; Diamanten, Saphire, andere Edelsteine, Schmucksteine, synthetische oder rekonstituierte Steine, auch montiertfreianderezusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)85229041für Telefonanrufbeantworter der Unterposition 8519 50 00frei85229049andere485229070Baugruppen für Kassetteneinzellaufwerke mit einer Gesamthöhe von 53 mm oder weniger, von der für die Herstellung von Geräten für die Tonaufnahme und für die Herstellung von Geräten für die Tonwiedergabe verwendeten Artfrei85229080andere48523Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, «intelligente Karten (smart cards)» und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37magnetische Aufzeichnungsträger85232100Karten mit Magnetstreifen3,5p/st852329andereMagnetbänder, Magnetplatten85232915ohne Aufzeichnungfreip/standere85232931zur anderen als Ton- oder Bildwiedergabefreip/st85232933zur Wiedergabe von Programmen, Daten, Ton und Bildern, die in maschinenlesbarer Binärform aufgezeichnet sind und über eine automatische Datenverarbeitungsmaschine gehandhabt oder verändert werden könnenfreip/st85232939andere3,5p/st85232990andere3,5optische Aufzeichnungsträger852341ohne Aufzeichnung85234110Platten ( „discs” ) für Laserabnehmersysteme, mit einer Aufnahmekapazität von 900 Megabytes oder weniger, nicht löschbarfreip/st85234130Platten ( „discs” ) für Laserabnehmersysteme, mit einer Aufnahmekapazität von mehr als 900 Megabytes bis 18 Gigabytes, nicht löschbarfreip/st85234190anderefrei852349anderePlatten ( „discs” ) für Laserabnehmersysteme85234925zur anderen als Ton- oder Bildwiedergabefreip/stnur zur Tonwiedergabe85234931mit einem Durchmesser von 6,5 cm oder weniger3,5p/st85234939mit einem Durchmesser von mehr als 6,5 cm3,5p/standere85234945zur Wiedergabe von Programmen, Daten, Ton und Bildern, die in maschinenlesbarer Binärform aufgezeichnet sind und über eine automatische Datenverarbeitungsmaschine gehandhabt oder verändert werden könnenfreip/standere85234951 „Digital versatile discs (DVD)” 3,5p/st85234959andere3,5p/standere85234991zur anderen als Ton- oder Bildwiedergabefreip/st85234993zur Wiedergabe von Programmen, Daten, Ton und Bildern, die in maschinenlesbarer Binärform aufgezeichnet sind und über eine automatische Datenverarbeitungsmaschine gehandhabt oder verändert werden könnenfreip/st85234999andere3,5p/stHalbleiter-Aufzeichnungsträger852351nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen85235110ohne Aufzeichnungfreip/standere85235191zur anderen als Ton- oder Bildwiedergabefreip/st85235193zur Wiedergabe von Programmen, Daten, Ton und Bildern, die in maschinenlesbarer Binärform aufgezeichnet sind und über eine automatische Datenverarbeitungsmaschine gehandhabt oder verändert werden könnenfreip/st85235199andere3,5p/st852352 „intelligente Karten (smart cards)” 85235210mit mindestens zwei elektronischen integrierten Schaltungen3,7p/st85235290anderefreip/st852359andere85235910ohne Aufzeichnungfreip/standere85235991zur anderen als Ton- oder Bildwiedergabefreip/st85235993zur Wiedergabe von Programmen, Daten, Ton und Bildern, die in maschinenlesbarer Binärform aufgezeichnet sind und über eine automatische Datenverarbeitungsmaschine gehandhabt oder verändert werden könnenfreip/st85235999andere3,5p/st852380andere85238010ohne Aufzeichnungfreiandere85238091zur anderen als Ton- oder Bildwiedergabefrei85238093zur Wiedergabe von Programmen, Daten, Ton und Bildern, die in maschinenlesbarer Binärform aufgezeichnet sind und über eine automatische Datenverarbeitungsmaschine gehandhabt oder verändert werden könnenfrei85238099andere3,585248525Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte85255000Sendegeräte3,6p/st85256000Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerätfreip/st852580Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und VideokameraaufnahmegeräteFernsehkameras85258011mit 3 oder mehr Bildaufnahmeröhren3p/st85258019andere4,9p/st85258030digitale Fotoapparatefreip/stVideokameraaufnahmegeräte85258091nur mit Aufzeichnungsmöglichkeit des durch die Kamera aufgenommenen Tons und Bildes4,9p/st85258099andere14p/st8526Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte85261000Funkmessgeräte (Radargeräte)3,7andere852691Funknavigationsgeräte85269120Funknavigationsempfangsgeräte3,7p/st85269180andere3,785269200Funkfernsteuergeräte3,78527Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniertRundfunkempfangsgeräte, die ohne externe Energiequelle betrieben werden können852712Radiokassettengeräte im Taschenformat85271210mit analogem und digitalem Abnehmersystem14p/st85271290andere10p/st852713andere Geräte, kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten85271310mit Laserabnehmersystem12p/standere85271391Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem14p/st85271399andere10p/st85271900anderefreip/stRundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden können852721kombiniert mit Tonaufnahme- oder TonwiedergabegerätenGeräte, die digitale Radio-Daten-System-Signale (RDS) empfangen und decodieren können85272120mit Laserabnehmersystem14p/standere85272152Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem14p/st85272159andere10p/standere85272170mit Laserabnehmersystem14p/standere85272192Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem14p/st85272198andere10p/st85272900andere12p/standere852791kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerätenmit einem oder mehreren Lautsprechern in einem gemeinsamen Gehäuse85279111Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem14p/st85279119andere10p/standere85279135mit Laserabnehmersystem12p/standere85279191Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem14p/st85279199andere10p/st852792nicht mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten, jedoch mit Uhr kombiniert85279210Radioweckerfreip/st85279290andere9p/st85279900andere9p/st8528Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerätMonitore mit Kathodenstrahlröhre85284100von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Artfreip/st852849andere85284910für einfarbiges Bild14p/st85284980für mehrfarbiges Bild14p/standere Monitore85285100von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Artfreip/st852859andereFlachbildschirme, die mit einem akzeptablen Funktionalitätsgrad Signale von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen darstellen können85285920für einfarbiges Bild14(18)p/stfür mehrfarbiges Bild85285931mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD)14(18)p/st85285939andere14(18)p/st85285970andere14p/stProjektoren85286100von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Artfreip/st852869andere85286910mittels Flachbildschirm (z. B. einer Flüssigkristallvorrichtung) von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen erzeugte digitale Informationen anzeigendfreip/standere85286991für einfarbiges Bild2p/st85286999für mehrfarbiges Bild14p/stFernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät852871der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtetVideotuner85287111zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) zum Einbau in automatische Datenverarbeitungsmaschinenfreip/st85287115Geräte auf Mikroprozessorenbasis, mit eingebautem Modem für den Internetanschluss, für den interaktiven Informationsaustausch, geeignet zum Empfang von Fernsehsignalen (sog. „Set-Top-Boxen (STB) mit Kommunikationsfunktion” , einschließlich Geräte, die mit einer Aufnahme- oder Wiedergabefunktion ausgestattet sind, vorausgesetzt, das Gerät behält den wesentlichen Charakter einer Set-Top-Box mit Kommunikationsfunktion)freip/st85287119andere14p/standere85287191Geräte auf Mikroprozessorenbasis, mit eingebautem Modem für den Internetanschluss, für den interaktiven Informationsaustausch, geeignet zum Empfang von Fernsehsignalen (sog. „Set-Top-Boxen (STB) mit Kommunikationsfunktion” , einschließlich Geräte, die mit einer Aufnahme- oder Wiedergabefunktion ausgestattet sind, vorausgesetzt, das Gerät behält den wesentlichen Charakter einer Set-Top-Box mit Kommunikationsfunktion)freip/st85287199andere14p/st852872andere, für mehrfarbiges Bild85287210Projektionsfernsehgeräte14p/st85287220Geräte mit eingebautem Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät14p/standere85287230mit eingebauter Bildröhre14p/st85287240mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD)14p/st85287260mit einem Bildschirm mit Plasmaanzeige (PDP)14p/st85287280andere14p/st85287300andere, für einfarbiges Bild2p/st8529Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt852910Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werdenAntennen85291011Teleskop- und Stabantennen für Taschen-, Koffer- und Kraftfahrzeugempfangsgeräte5Außenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang85291031für Empfang über Satellit3,685291039andere3,685291065Innenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang, einschließlich Geräteeinbauantennen485291069andere3,685291080Filter und Weichen, für Antennen3,685291095andere3,6852990andere85299020Teile von Geräten der Unterpositionen 8525 60 00, 8525 80 30, 8528 41 00, 8528 51 00 und 8528 61 00freiandereMöbel und Gehäuse85299041aus Holz285299049andere385299065zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)3andere85299092für Fernsehkameras der Unterpositionen 8525 80 11 und 8525 80 19 und Geräte der Positionen 8527 und 8528585299097andere38530Elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs- und Verkehrssteuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen (ausgenommen solche der Position 8608)85301000Geräte für Schienenwege oder dergleichen1,785308000andere Geräte1,785309000Teile1,78531Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z. B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder), ausgenommen solche der Position 8512 oder 8530853110Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder und ähnliche Geräte85311030von der für Gebäude verwendeten Art2,2p/st85311095andere2,2p/st853120Anzeigetafeln mit Flüssigkristallanzeige (LCD) oder Leuchtdiodenanzeige (LED)85312020mit Leuchtdiodenanzeige (LED)freimit Flüssigkristallanzeige (LCD)85312040mit aktiver Matrix-Flüssigkristallanzeige (LCD)frei85312095anderefrei853180andere Geräte85318020mit Flachbildschirmfrei85318095andere2,2853190Teile85319020von Geräten der Unterpositionen 8531 20 und 8531 80 20frei85319085andere2,28532Elektrische Festkondensatoren, Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren85321000Festkondensatoren, ihrer Beschaffenheit nach für Ströme mit 50/60 Hz bestimmt und mit einer Blindleistung von 0,5 kvar oder mehr (Leistungskondensatoren)freiandere Festkondensatoren85322100Tantalkondensatorenfrei85322200Aluminium-Elektrolytkondensatorenfrei85322300einschichtige Keramikkondensatorenfrei85322400mehrschichtige Keramikkondensatorenfrei85322500Papierkondensatoren und Kunststoffkondensatorenfrei85322900anderefrei85323000Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatorenfrei85329000Teilefrei8533Elektrische Widerstände (einschließlich Rheostate und Potenziometer), ausgenommen Heizwiderstände85331000Kohlemasse- und Kohleschichtfestwiderständefreiandere Festwiderstände85332100für eine Leistung von 20 W oder wenigerfrei85332900anderefreiDraht-Stellwiderstände (einschließlich Rheostate und Potenziometer)85333100für eine Leistung von 20 W oder wenigerfrei85333900anderefrei853340andere Stellwiderstände (einschließlich Rheostate und Potenziometer)85334010für eine Leistung von 20 W oder wenigerfrei85334090anderefrei85339000Teilefrei853400Gedruckte Schaltungennur mit Leiterbahnen oder Kontakten85340011Mehrlagenschaltungenfrei85340019anderefrei85340090mit anderen passiven Elementenfrei8535Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Sicherungen, Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen und andere Verbindungselemente sowie Verbindungskästen), für eine Spannung von mehr als 1 000 V85351000Sicherungen2,7Leistungsschalter85352100für eine Spannung von weniger als 72,5 kV2,785352900andere2,7853530Trennschalter sowie Ein- und Ausschalter85353010für eine Spannung von weniger als 72,5 kV2,785353090andere2,785354000Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer und Überspannungsableiter2,785359000andere2,78536Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1 000 V oder weniger; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel853610Sicherungen85361010für eine Stromstärke von 10 A oder weniger2,385361050für eine Stromstärke von mehr als 10 A bis 63 A2,385361090für eine Stromstärke von mehr als 63 A2,3853620Leistungsschalter85362010für eine Stromstärke von 63 A oder weniger2,385362090für eine Stromstärke von mehr als 63 A2,3853630andere Geräte zum Schützen von elektrischen Stromkreisen85363010für eine Stromstärke von 16 A oder weniger2,385363030für eine Stromstärke von mehr als 16 A bis 125 A2,385363090für eine Stromstärke von mehr als 125 A2,3Relais853641für eine Spannung von 60 V oder weniger85364110für eine Stromstärke von 2 A oder weniger2,385364190für eine Stromstärke von mehr als 2 A2,385364900andere2,3853650andere Schalter85365003elektronische Wechselstromschalter, aus optisch gekoppelten Ein- und Ausgangsschaltkreisen (Thyristor-Wechselstromschalter)frei85365005elektronische Schalter, auch temperaturgeschützt, aus einem Transistor und einem Logikschaltkreis (Chip-on-chip-Technologie)frei85365007elektromechanische Schnappschalter für eine Stromstärke von 11 A oder wenigerfreianderefür eine Spannung von 60 V oder weniger85365011Tastenschalter2,385365015Drehschalter2,385365019andere2,385365080andere2,3Lampenfassungen und Steckvorrichtungen853661Lampenfassungen85366110mit Edisongewinde2,385366190andere2,3853669andere85366910für Koaxialkabelfrei85366930für gedruckte Schaltungenfrei85366990andere2,385367000Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel3853690andere Geräte85369001vorgefertigte Schienenverteilungen für elektrische Leitungen2,385369010Verbindungs- und Kontaktelemente für Drähte und Kabelfrei85369020Wafer-Proberfrei85369085andere2,38537Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position 8517853710für eine Spannung von 1 000 V oder weniger85371010Steuerschränke für numerische Steuerungen mit eingebauter automatischer Datenverarbeitungsmaschine2,1andere85371091speicherprogrammierbare Steuerungen2,185371099andere2,1853720für eine Spannung von mehr als 1 000 V85372091für eine Spannung von mehr als 1 000 V bis 72,5 kV2,185372099für eine Spannung von mehr als 72,5 kV2,18538Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8535, 8536 oder 8537 bestimmt85381000Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger für Waren der Position 8537, nicht mit den zugehörigen Geräten ausgerüstet2,2853890anderefür Wafer-Prober der Unterposition 8536 90 2085389011zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)3,2(18)85389019andere1,7(18)andere85389091zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)3,285389099andere1,78539Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) und Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen85391000innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units)2,7p/standere Glühlampen, ausgenommen Ultraviolett- und Infrarotlampen853921Wolfram-Halogen-Glühlampen85392130Lampen von der für Krafträder und andere Kraftfahrzeuge verwendeten Art2,7p/standere, für eine Spannung von85392192mehr als 100 V2,7p/st85392198100 V oder weniger2,7p/st853922andere, mit einer Leistung von 200 W oder weniger und für eine Spannung von mehr als 100 V85392210Reflektorlampen2,7p/st85392290andere2,7p/st853929andere85392930Lampen von der für Krafträder und andere Kraftfahrzeuge verwendeten Art2,7p/standere, für eine Spannung von85392992mehr als 100 V2,7p/st85392998100 V oder weniger2,7p/stEntladungslampen, ausgenommen Ultraviolettlampen853931Glühkathoden-Leuchtstofflampen85393110mit zwei Lampensockeln2,7p/st85393190andere2,7p/st853932Quecksilber- oder Natriumdampflampen; Halogen-Metalldampflampen85393220Quecksilber- oder Natriumdampflampen2,7p/st85393290Halogen-Metalldampflampen2,7p/st85393900andere2,7p/stUltraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen85394100Bogenlampen2,7p/st85394900andere2,7p/st853990Teile85399010Lampensockel2,785399090andere2,78540Glühkathoden-, Kaltkathoden- und Fotokathoden-Elektronenröhren (z. B. Vakuumröhren, dampf- oder gasgefüllte Röhren, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathodenstrahlröhren und Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras)Kathodenstrahlröhren für Fernsehempfangsgeräte, einschließlich Kathodenstrahlröhren für Videomonitore85401100für mehrfarbiges Bild14p/st85401200für einfarbiges Bild7,5p/st854020Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras; Bildwandler- und Bildverstärkerröhren; andere Fotokathodenröhren85402010Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras2,7p/st85402080andere2,7p/st85404000Anzeigeröhren für Datenmonitore, für einfarbiges Bild; Anzeigeröhren für Datenmonitore für mehrfarbiges Bild, mit einem Phosphor- Bildpunkteabstand von weniger als 0,4 mm2,6p/st85406000andere Kathodenstrahlröhren2,6p/stHöchstfrequenzröhren (z. B. Magnetrone, Klystrone, Wanderfeldröhren, Karcinotrone), ausgenommen gittergesteuerte Röhren85407100Magnetrone2,7p/st85407900andere2,7p/standere Elektronenröhren85408100Empfänger- und Verstärkerröhren2,7p/st85408900andere2,7p/stTeile85409100von Kathodenstrahlröhren2,785409900andere2,78541Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente; lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden; gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle85411000Dioden, andere als Fotodioden und LeuchtdiodenfreiTransistoren, andere als Fototransistoren85412100mit einer Verlustleistung von weniger als 1 Wfrei85412900anderefrei85413000Thyristoren, Diacs und Triacs, ausgenommen lichtempfindliche Halbleiterbauelementefrei854140lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden85414010Leuchtdioden, einschließlich Laserdiodenfrei85414090anderefrei85415000andere Halbleiterbauelementefrei85416000gefasste oder montierte piezoelektrische Kristallefrei85419000Teilefrei8542Elektronische integrierte Schaltungenelektronische integrierte Schaltungen854231Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen, auch in Verbindung mit Speichern, Wandlern, logischen Schaltungen, Verstärkern, Uhren und Taktgeberschaltungen oder anderen Schaltungen85423110in Anmerkung 8 b) Ziffer 3 zu diesem Kapitel genannte Warenfrei85423190anderefrei854232Speicher85423210in Anmerkung 8 b) Ziffer 3 zu diesem Kapitel genannte Warenfreianderedynamische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff (so genannte dynamische RAMs, DRAMs)85423231mit einer Speicherkapazität von 512 Mbit oder wenigerfreip/st85423239mit einer Speicherkapazität von mehr als 512 Mbitfreip/st85423245statische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff (so genannte statische RAMs, SRAMs), einschließlich Cache-Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff (so genannte Cache-RAMs)freip/st85423255UV-löschbare, programmierbare Lesespeicher (so genannte EPROMs)freip/stelektrisch löschbare, programmierbare Lesespeicher (so genannte E2PROMs), einschließlich Flash E2PROMsFlash E2PROMs85423261mit einer Speicherkapazität von 512 Mbit oder wenigerfreip/st85423269mit einer Speicherkapazität von mehr als 512 Mbitfreip/st85423275anderefreip/st85423290andere Speicherfrei85423300Verstärkerfrei854239andere85423910in Anmerkung 8 b) Ziffer 3 zu diesem Kapitel genannte Warenfrei85423990anderefrei85429000Teilefrei8543Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen85431000Teilchenbeschleuniger485432000Signalgeneratoren3,785433000Maschinen, Apparate und Geräte für die Galvanotechnik, Elektrolyse oder Elektrophorese3,7854370andere Maschinen, Apparate und Geräte85437010Geräte mit Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktionenfrei85437030Antennenverstärker3,785437050Sonnenbänke, Sonnenlampen und ähnliche Bräunungsgeräte3,7p/st85437060Elektrozaungeräte3,785437090andere3,785439000Teile3,78544Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehenWickeldrähte854411aus Kupfer85441110lackiert3,785441190andere3,785441900andere3,785442000Koaxialkabel und andere koaxiale elektrische Leiter3,785443000Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art3,7andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1 000 V oder weniger854442mit Anschlussstücken versehen85444210von der für die Telekommunikation verwendeten Artfrei85444290andere3,3854449andere85444920von der für die Telekommunikation verwendeten Art, für eine Spannung von 80 V oder wenigerfreiandere85444991Drähte und Kabel, mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von mehr als 0,51 mm3,7andere85444993für eine Spannung von 80 V oder weniger3,785444995für eine Spannung von mehr als 80 V, jedoch weniger als 1 000 V3,785444999für eine Spannung von 1 000 V3,7854460andere elektrische Leiter, für eine Spannung von mehr als 1 000 V85446010mit Kupferleitern3,785446090mit anderen Leitern3,785447000Kabel aus optischen Fasernfrei8545Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit MetallElektroden85451100von der für Öfen verwendeten Art2,785451900andere2,785452000Kohlebürsten2,7854590andere85459010Heizwiderstände1,785459090andere2,78546Elektrische Isolatoren aus Stoffen aller Art85461000aus Glas3,785462000aus keramischen Stoffen4,7854690andere85469010aus Kunststoffen3,785469090andere3,78547Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z. B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Position 8546; Isolierrohre und Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung85471000Isolierteile aus keramischen Stoffen4,785472000Isolierteile aus Kunststoffen3,785479000andere3,78548Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren; elektrische Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen854810Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren85481010ausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien4,7p/stausgebrauchte elektrische Akkumulatoren85481021Blei-Akkumulatoren2,685481029andere2,6Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren85481091Blei enthaltendfrei85481099anderefrei854890andere85489020Speicher in Form von Mehrfachkombinationen wie Stack-D-RAMs oder Modulefrei85489090andere2,7

ABSCHNITT XVII

Anmerkungen

1.
Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506).
2.
Folgende Waren sind nicht als „Teile” oder als „Zubehör” einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind:

a)
Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016);
b)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
c)
Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge);
d)
Waren der Position 8306;
e)
Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon; Waren der Position 8481 oder 8482 und die in Position 8483 erfassten Teile von Motoren oder anderen Kraftmaschinen;
f)
elektrische Maschinen, Apparate und Geräte sowie elektrisches Zubehör (Kapitel 85);
g)
Instrumente, Apparate und Geräte des Kapitels 90;
h)
Waren des Kapitels 91;
ij)
Waffen (Kapitel 93);
k)
Beleuchtungskörper und Teile davon, der Position 9405;
l)
Bürsten, die Fahrzeugteile sind (Position 9603).

3.
„Teile” und „Zubehör” im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
4.
In diesem Abschnitt werden:

a)
Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht;
b)
schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht;
c)
Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.

5.
Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar:

a)
in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge);
b)
in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen;
c)
in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können.

Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden.

Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
2.
Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festgesetzten Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Waren der Positionen 8608, 8805, 8905 und 8907 angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

KAPITEL 86

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 86 gehören nicht:

a)
Bahnschwellen aus Holz oder aus Beton, für Schienenwege, sowie Betonelemente zum Bau von Führungsschienen für Luftkissenzüge (Position 4406 oder 6810);
b)
Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, der Position 7302;
c)
elektrische Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte der Position 8530.

2.
Zu Position 8607 gehören insbesondere:

a)
Achsen, Räder, Radsätze, Radreifen, Radsprengringe, Radkörper und andere Radteile;
b)
Untergestelle, Drehgestelle und Lenkgestelle;
c)
Achslager, Bremsvorrichtungen aller Art;
d)
Puffer, Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Faltenbälge;
e)
Wagenkästen und andere Aufbauten.

3.
Vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Kapitel 86 gehören zu Position 8608 insbesondere:

a)
zusammengesetzte Gleise, Drehscheiben, Prellböcke und Lademaße;
b)
bewegliche Scheiben- und Flügelsignale, Bahnschrankenbetätigungsvorrichtungen für schienengleiche Bahnübergänge, Vorrichtungen zur Nahbedienung der Weichen (Handstellböcke), Stellwerke zur Fernbedienung der Weichen oder Signale und andere mechanische (auch elektromechanische) Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte, auch mit elektrischer Beleuchtungsvorrichtung ausgestattet, für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit8601Elektrische Lokomotiven mit Stromspeisung aus dem Stromnetz oder aus Akkumulatoren86011000mit Stromspeisung aus dem Stromnetz1,7p/st86012000mit Stromspeisung aus Akkumulatoren1,7p/st8602Andere Lokomotiven; Lokomotivtender86021000dieselelektrische Lokomotiven1,786029000andere1,78603Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Position 860486031000mit Stromspeisung aus dem Stromnetz1,7p/st86039000andere1,7p/st86040000Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Bahndienstfahrzeuge, auch selbstfahrend (z. B. Gerätewagen, Kranwagen, Wagen mit Gleisstopfmaschinen, Gleiskorrekturwagen, Messwagen und Draisinen)1,7p/st86050000Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausgenommen Wagen der Position 8604)1,7p/st8606Schienengebundene Güterwagen86061000Kesselwagen und dergleichen1,7p/st86063000Selbstentladewagen, ausgenommen solche der Unterposition 8606 101,7p/standere860691gedeckt und geschlossen86069110ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt (Euratom)1,7p/st86069180andere1,7p/st86069200offen, mit nicht abnehmbaren Stirn- und Seitenwänden, deren Höhe mehr als 60 cm beträgt1,7p/st86069900andere1,7p/st8607Teile von SchienenfahrzeugenDrehgestelle, Lenkgestelle, Achsen und Räder, Teile davon86071100Triebgestelle1,786071200andere Drehgestelle und Lenkgestelle1,7860719andere, einschließlich Teile davon86071910Achsen, Radsätze, Räder und Radteile2,786071990Teile von Drehgestellen und Lenkgestellen1,7Bremsvorrichtungen und Teile davon860721Druckluftbremsvorrichtungen und Teile davon86072110aus Eisen oder Stahl, gegossen1,786072190andere1,786072900andere1,786073000Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Puffer, Teile davon1,7andere860791von Lokomotiven86079110Achslager und Teile davon3,786079190andere1,7860799andere86079910Achslager und Teile davon3,786079980andere1,786080000Ortsfestes Gleismaterial; mechanische (auch elektromechanische) Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen; Teile davon1,7860900Warenbehälter (Container), einschließlich solcher für Flüssigkeiten oder Gase, ihrer Beschaffenheit nach für eine oder mehrere Beförderungsarten besonders bestimmt und ausgestattet86090010Warenbehälter (Container), die zum Schutz gegen Strahlung mit Blei verkleidet und zum Befördern radioaktiver Stoffe bestimmt sind (Euratom)freip/st86090090anderefreip/st

KAPITEL 87

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.
2.
Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern.

Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden.

3.
Kraftwagenfahrgestelle mit Fahrerhaus gehören nicht zu Position 8706, sondern zu den Positionen 8702 bis 8704.
4.
Zu Position 8712 gehören alle zweirädrigen Kinderfahrräder. Andere Kinderfahrräder gehören zu Position 9503.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit8701Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709)87011000Einachsschlepper3p/st870120Sattel-Straßenzugmaschinen87012010neu16p/st87012090gebraucht16p/st87013000Gleiskettenzugmaschinenfreip/st870190andereAckerschlepper und Forstschlepper (ausgenommen Einachsschlepper), auf Rädernneu, mit einer Motorleistung von8701901118 kW oder wenigerfreip/st87019020mehr als 18 kW bis 37 kWfreip/st87019025mehr als 37 kW bis 59 kWfreip/st87019031mehr als 59 kW bis 75 kWfreip/st87019035mehr als 75 kW bis 90 kWfreip/st87019039mehr als 90 kWfreip/st87019050gebrauchtfreip/st87019090andere7p/st8702Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer870210mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)mit einem Hubraum von mehr als 2 500 cm387021011neu16p/st87021019gebraucht16p/stmit einem Hubraum von 2 500 cm3 oder weniger87021091neu10p/st87021099gebraucht10p/st870290anderemit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündungmit einem Hubraum von mehr als 2 800 cm387029011neu16p/st87029019gebraucht16p/stmit einem Hubraum von 2 800 cm3 oder weniger87029031neu10p/st87029039gebraucht10p/st87029090andere10p/st8703Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen870310Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge87031011Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten), mit Kolbenverbrennungsmotor5p/st87031018andere10p/standere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung870321mit einem Hubraum von 1 000 cm3 oder weniger87032110neu10p/st87032190gebraucht10p/st870322mit einem Hubraum von mehr als 1 000 cm3 bis 1 500 cm387032210neu10p/st87032290gebraucht10p/st870323mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm3 bis 3 000 cm3neu87032311Wohnmobile10p/st87032319andere10p/st87032390gebraucht10p/st870324mit einem Hubraum von mehr als 3 000 cm387032410neu10p/st87032490gebraucht10p/standere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)870331mit einem Hubraum von 1 500 cm3 oder weniger87033110neu10p/st87033190gebraucht10p/st870332mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm3 bis 2 500 cm3neu87033211Wohnmobile10p/st87033219andere10p/st87033290gebraucht10p/st870333mit einem Hubraum von mehr als 2 500 cm3neu87033311Wohnmobile10p/st87033319andere10p/st87033390gebraucht10p/st870390andere87039010Fahrzeuge mit Elektromotor10p/st87039090andere10p/st8704Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren870410Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt87041010mit Kolbenverbrennungsmotorfreip/st87041090anderefreip/standere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)870421mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger87042110ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)3,5p/standeremit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2 500 cm387042131neu22p/st87042139gebraucht22p/stmit Motor mit einem Hubraum von 2 500 cm3 oder weniger87042191neu10p/st87042199gebraucht10p/st870422mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t87042210ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)3,5p/standere87042291neu22p/st87042299gebraucht22p/st870423mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t87042310ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)3,5p/standere87042391neu22p/st87042399gebraucht22p/standere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung870431mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger87043110ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)3,5p/standeremit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2 800 cm387043131neu22p/st87043139gebraucht22p/stmit Motor mit einem Hubraum von 2 800 cm3 oder weniger87043191neu10p/st87043199gebraucht10p/st870432mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t87043210ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)3,5p/standere87043291neu22p/st87043299gebraucht22p/st87049000andere10p/st8705Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)87051000Kranwagen (Autokrane)3,7p/st87052000Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren3,7p/st87053000Feuerwehrwagen3,7p/st87054000Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer)3,7p/st870590andere87059030Betonpumpenwagen3,7p/st87059080andere3,7p/st870600Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit MotorFahrgestelle für Zugmaschinen der Position 8701; Fahrgestelle für Kraftwagen der Position 8702, 8703 oder 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von mehr als 2 500 cm3 oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von mehr als 2 800 cm387060011für Kraftfahrzeuge der Position 8702 oder 870419p/st87060019andere6p/standere87060091für Kraftfahrzeuge der Position 87034,5p/st87060099andere10p/st8707Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705870710für Kraftfahrzeuge der Position 870387071010für die industrielle Montage4,5p/st87071090andere4,5p/st870790andere87079010für die industrielle Montage:von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 87054,5p/st87079090andere4,5p/st8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705870810Stoßstangen und Teile davon87081010für die industrielle Montage:von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)387081090andere4,5andere Karosserieteile und anderes Karosseriezubehör (auch für Fahrerhäuser)870821Sicherheitsgurte87082110für die industrielle Montage:von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3p/st87082190andere4,5p/st870829andere87082910für die industrielle Montage:von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)387082990andere4,5870830Bremsen und Servobremsen; Teile davon87083010für die industrielle Montage:von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3andere87083091für Scheibenbremsen4,587083099andere4,5870840Schaltgetriebe und Teile davon87084020für die industrielle Montage:von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3andere87084050Schaltgetriebe4,5Teile87084091aus Stahl, gesenkgeschmiedet4,587084099andere3,5870850Triebachsen mit Differential, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen; Teile davon87085020für die industrielle Montage:von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3andere87085035Triebachsen mit Differential, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen4,5Teile87085055aus Stahl, gesenkgeschmiedet4,5andere87085091für nicht angetriebene Achsen4,587085099andere3,5870870Räder sowie Teile davon und Zubehör87087010für die industrielle Montage:von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3andere87087050Räder aus Aluminium; Teile davon und Zubehör, aus Aluminium4,587087091in einem Stück gegossene Radteile in Sternform, aus Eisen oder Stahl387087099andere4,5870880Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer)87088020für die industrielle Montage:von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3andere87088035Stoßdämpfer4,587088055Stabilisatoren; Drehstabfedern3,5andere87088091aus Stahl, gesenkgeschmiedet4,587088099andere3,5andere Teile und anderes Zubehör870891Kühler und Teile davon87089120für die industrielle Montage:von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3andere87089135Kühler4,5Teile87089191aus Stahl, gesenkgeschmiedet4,587089199andere3,5870892Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre; Teile davon87089220für die industrielle Montage:von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3andere87089235Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre4,5Teile87089291aus Stahl, gesenkgeschmiedet4,587089299andere3,5870893Schaltkupplungen und Teile davon87089310für die industrielle Montage:von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)387089390andere4,5870894Lenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe; Teile davon87089420für die industrielle Montage:von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3andere87089435Lenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe4,5Teile87089491aus Stahl, gesenkgeschmiedet4,587089499andere3,5870895aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke mit Füllsystem (Airbags); Teile davon87089510für die industrielle Montage:von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3p/standere87089591aus Stahl, gesenkgeschmiedet4,587089599andere3,5870899andere87089910für die industrielle Montage:von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm3 oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705(12)3andere87089993aus Stahl, gesenkgeschmiedet4,587089997andere3,58709Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davonKraftkarren870911Elektrokarren87091110ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)2p/st87091190andere4p/st870919andere87091910ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)2p/st87091990andere4p/st87099000Teile3,587100000Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davon1,78711Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen87111000mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger8p/st871120mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bis 250 cm387112010Motorroller8p/standere, mit einem Hubraum von87112092mehr als 50 cm3 bis 125 cm38p/st87112098mehr als 125 cm3 bis 250 cm38p/st871130mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis 500 cm387113010mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis 380 cm36p/st87113090mit einem Hubraum von mehr als 380 cm3 bis 500 cm36p/st87114000mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 500 cm3 bis 800 cm36p/st87115000mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 800 cm36p/st871190andere87119010Fahrräder mit Elektrohilfsmotor mit einer Nenndauerleistung von 250 Watt oder weniger6p/st87119090andere6p/st871200Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor87120030Zweiräder mit Kugellager14p/st87120070andere15p/st8713Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung87131000ohne Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegungfreip/st87139000anderefreip/st8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713871410für Krafträder (einschließlich Mopeds)87141010Bremsen und Teile davon3,787141020Schaltgetriebe und Teile davon3,787141030Räder sowie Teile davon und Zubehör3,787141040Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre; Teile davon3,787141050Schaltkupplungen und Teile davon3,787141090andere3,787142000für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behindertefreiandere871491Rahmen und Gabeln sowie Teile davon87149110Rahmen4,7p/st87149130Vorderradgabeln4,7p/st87149190Teile4,7871492Felgen und Speichen87149210Felgen4,7p/st87149290Speichen4,787149300Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze4,7871494Bremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon87149420Bremsen4,787149490Teile4,787149500Sättel4,7871496Pedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon87149610Pedale4,7pa87149630Kurbelgarnituren4,787149690Teile4,7871499andere87149910Lenker4,7p/st87149930Gepäckträger4,7p/st87149950Kettenschaltungen4,787149990andere; Teile4,7871500Kinderwagen und Teile davon87150010Kinderwagen2,7p/st87150090Teile2,78716Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon871610Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen87161092mit einem Gewicht von 1 600 kg oder weniger2,7p/st87161098mit einem Gewicht von mehr als 1 600 kg2,7p/st87162000Anhänger und Sattelanhänger für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstlade- oder -entladevorrichtung2,7p/standere Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern87163100Anhänger und Sattelanhänger mit Tankaufbau2,7p/st871639andere87163910ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)2,7p/standereneu87163930Sattelanhänger2,7p/st87163950andere2,7p/st87163980gebraucht2,7p/st87164000andere Anhänger und Sattelanhänger2,787168000andere Fahrzeuge1,7871690Teile87169010Fahrgestelle1,787169030Karosserien und Aufbauten1,787169050Achsen1,787169090andere Teile1,7

KAPITEL 88

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „Leergewicht” im Sinne der Unterpositionen 8802 11 bis 8802 40 gilt das Gewicht des Luftfahrzeugs im flugbereiten Zustand unter Ausschluss des Gewichts der Besatzung, des Treibstoffs sowie der Ausrüstung, die nicht fest eingebaut ist.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit880100Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hanggleiter und andere nicht für maschinellen Antrieb bestimmte Luftfahrzeuge88010010Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge und Hanggleiter3,7p/st88010090andere2,7p/st8802Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie SuborbitalfahrzeugeHubschrauber88021100mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger7,5p/st88021200mit einem Leergewicht von mehr als 2 000 kg2,7p/st88022000Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger7,7p/st88023000Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 2 000 kg bis 15 000 kg2,7p/st88024000Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 15 000 kg2,7p/st880260Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge88026010Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten)4,2p/st88026090Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge4,2p/st8803Teile von Waren der Position 8801 oder 880288031000Propeller und Rotoren, Teile davon2,7(93)88032000Fahrgestelle und Teile davon2,7(93)88033000andere Teile von Hubschraubern oder Starrflügelflugzeugen (ausgenommen Segelflugzeuge)2,7(93)880390andere88039010von Drachen1,788039020von Raumfahrzeugen (einschließlich Satelliten)1,788039030von Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge1,788039090andere2,7(93)88040000Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör2,78805Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge; Bodengeräte zur Flugausbildung; Teile davon880510Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge und Teile davon; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge, Teile davon88051010Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge und Teile davon2,788051090andere1,7Bodengeräte zur Flugausbildung und Teile davon88052100Luftkampfsimulatoren und Teile davon1,788052900andere1,7

KAPITEL 89

Anmerkung

1.
Rümpfe von Wasserfahrzeugen und unvollständige oder unfertige Wasserfahrzeuge, auch zerlegt, sowie zerlegte vollständige Wasserfahrzeuge sind, wenn die Wasserfahrzeuggattung zweifelhaft ist, in die Position 8906 einzureihen.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Zu den Unterpositionen 8901 10 10, 8901 20 10, 8901 30 10, 8901 90 10, 8902 00 10, 8903 91 10, 8903 92 10, 8904 00 91 und 8906 90 10 gehören nur Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind und deren größte Rumpflänge (ohne Berücksichtigung überragender Teile) 12 m oder mehr beträgt. Fischereifahrzeuge und Rettungsfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind, gelten ohne Rücksicht auf ihre Rumpflänge stets als Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt.
2.
Zu den Unterpositionen 8905 10 10 und 8905 90 10 gehören nur Wasserfahrzeuge und Schwimmdocks, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind.
3.
Die Position 8908 erfasst mit dem Begriff „Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken” auch folgende Waren, sofern sie mit Wasserfahrzeugen und anderen schwimmenden Vorrichtungen zum Abwracken gestellt werden und zu deren üblicher Ausrüstung gehören:

gebrauchte oder neue Ersatzteile (z. B. Schiffsschrauben),

bewegliche Gegenstände (Möbel, Küchengeräte, Geschirr usw.), augenscheinlich gebraucht.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit8901Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern890110Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe89011010für die Seeschifffahrtfreip/st89011090andere1,7p/st890120Tankschiffe89012010für die Seeschifffahrtfreip/st89012090andere1,7ct/l890130Kühlschiffe, ausgenommen solche der Unterposition 8901 2089013010für die Seeschifffahrtfreip/st89013090andere1,7ct/l890190andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind89019010für die Seeschifffahrtfreip/st89019090andere1,7ct/l890200Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe für das Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen89020010für die Seeschifffahrtfreip/st89020090andere1,7p/st8903Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus890310aufblasbare Boote89031010mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger2,7p/st89031090andere1,7p/standere890391Segelboote, auch mit Hilfsmotor89039110für die Seeschifffahrtfreip/st89039190andere1,7p/st890392Motorboote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor89039210für die Seeschifffahrtfreip/standere89039291mit einer Länge von 7,5 m oder weniger1,7p/st89039299mit einer Länge von mehr als 7,5 m1,7p/st890399andere89039910mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger2,7p/standere89039991mit einer Länge von 7,5 m oder weniger1,7p/st89039999mit einer Länge von mehr als 7,5 m1,7p/st890400Schlepper und Schubschiffe89040010Schlepperfreip/stSchubschiffe89040091für die Seeschifffahrtfreip/st89040099andere1,78905Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen890510Schwimmbagger89051010für die Seeschifffahrtfreip/st89051090andere1,7p/st89052000schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformenfreip/st890590andere89059010für die Seeschifffahrtfreip/st89059090andere1,7p/st8906Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote89061000Kriegsschiffefreip/st890690andere89069010für die Seeschifffahrtfreip/standere89069091mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger2,7p/st89069099andere1,7p/st8907Andere schwimmende Vorrichtungen (z. B. Flöße, Schwimmtanks, Senkkästen, Festmachetonnen, Bojen und schwimmende Baken)89071000aufblasbare Flöße2,7p/st89079000andere2,7p/st89080000Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken(12)frei

ABSCHNITT XVIII

KAPITEL 90

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 90 gehören nicht:

a)
Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Spinnstoffen (Position 5911);
b)
Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. Schwangerschaftsgürtel, Brustbandagen, Leibbinden, Muskel- oder Gelenkbandagen) (Abschnitt XI);
c)
feuerfeste Waren der Position 6903; Waren zu chemischen oder anderen technischen Zwecken der Position 6909;
d)
Spiegel aus Glas, nicht optisch bearbeitet, der Position 7009 und Spiegel aus unedlen Metallen oder Edelmetallen, die nicht die charakterbestimmenden Merkmale optischer Elemente haben (Position 8306 oder Kapitel 71);
e)
Glaswaren der Position 7007, 7008, 7011, 7014, 7015 oder 7017;
f)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV) und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
g)
Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser der Position 8413; Zähl- und Kontrollwaagen und gesondert gestellte Gewichte (Position 8423); Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben oder Fördern (Positionen 8425 bis 8428); Papier- oder Pappeschneidemaschinen aller Art (Position 8441); Spezialvorrichtungen zum Einstellen der Werkstücke oder Werkzeuge an Werkzeugmaschinen, auch mit optischer Ablesevorrichtung (z. B. sog. „optische” Teilköpfe), der Position 8466 (ausgenommen rein optische Vorrichtungen, wie z. B. Zentrierfernrohre und Fluchtfernrohre); Rechenmaschinen (Position 8470); Druckminderventile sowie andere Ventile und Armaturen der Position 8481; Maschinen und Apparate (einschließlich Apparate zum Projizieren oder Aufbringen von Schaltungsbildern auf sensibilisierte Halbleitermaterialien), der Position 8486;
h)
Scheinwerfer von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art (Position 8512); tragbare elektrische Leuchten der Position 8513; kinematografische Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte sowie Geräte zum serienweisen Kopieren von Tonträgern (Position 8519); Tonabnehmer (Position 8522); Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte (Position 8525); Funkmessgeräte, Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte (Position 8526); Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel (Position 8536); numerische Steuerungen der Position 8537; innenverspiegelte Scheinwerferlampen (Position 8539); Kabel aus optischen Fasern, der Position 8544;
ij)
Scheinwerfer der Position 9405;
k)
Waren des Kapitels 95;
l)
Hohlmaße; sie sind nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen;
m)
Spulen und ähnliche Materialträger (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit, z. B. nach Position 3923 oder Abschnitt XV).

2.
Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90 nach folgenden Regeln einzureihen:

a)
Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 (ausgenommen der Position 8487, 8548 oder 9033) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente sie bestimmt sind;
b)
andere Teile und anderes Zubehör sind, wenn zu erkennen ist, dass sie ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine, einen bestimmten Apparat oder ein bestimmtes Gerät oder Instrument oder für mehrere Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente der gleichen Position (auch der Position 9010, 9013 oder 9031) bestimmt sind, der Position für diese Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente zuzuweisen;
c)
alle übrigen Teile und alles übrige Zubehör sind nach Position 9033 einzureihen.

3.
Die Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.
4.
Nicht zu Position 9005 gehören Zielfernrohre für Waffen, Periskope für Unterseeboote oder Kampffahrzeuge sowie Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI (Position 9013).
5.
Optische Instrumente, Geräte oder Maschinen zum Messen oder Prüfen, für die sowohl die Position 9013 als auch die Position 9031 in Betracht kommen, sind der Position 9031 zuzuweisen.
6.
Im Sinne der Position 9021 gelten als „orthopädische Apparate und Vorrichtungen” Apparate und Vorrichtungen

zum Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen oder

zum Stützen oder Halten von Körperteilen oder Organen nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung.

Zu den orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen gehören auch Schuhe und spezielle Einlegesohlen zum Korrigieren orthopädischer Leiden unter der Voraussetzung, dass sie 1) maßgerecht gefertigt sind oder 2) serienmäßig hergestellt sind, einzeln und nicht paarweise gestellt werden und passend zu jedem Fuß gleichermaßen hergerichtet sind.

7.
Zu Position 9032 gehören nur:

a)
Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln der Durchflussmenge, der Füllhöhe, des Druckes oder anderer veränderlicher Größen von Flüssigkeiten oder Gasen oder zum Regeln von Temperaturen, auch wenn deren Arbeitsweise auf einer elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit der zu regelnden Größe ändert. Diese Instrumente, Apparate und Geräte sind dazu bestimmt, die zu regelnde Größe auf einen vorgegebenen Wert zu bringen und ihn aufgrund fortlaufender oder periodischer Messungen des jeweiligen tatsächlichen Wertes gegen störende Einflüsse aufrechtzuerhalten;
b)
selbsttätige Regler für elektrische Größen und Instrumente, Apparate oder Geräte zum Regeln nicht elektrischer Größen, deren Arbeitsweise auf einer elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit der zu regelnden Größe ändert. Diese Instrumente, Apparate und Geräte sind dazu bestimmt, die zu regelnde Größe auf einen vorgegebenen Wert zu bringen und ihn aufgrund fortlaufender oder periodischer Messungen des jeweiligen tatsächlichen Wertes gegen störende Einflüsse aufrechtzuerhalten.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Als „elektronisch” im Sinne der Unterpositionen 9015 10 10, 9015 20 10, 9015 30 10, 9015 40 10, 9015 80 11, 9015 80 19, 9024 10 11, 9024 10 13, 9024 10 19, 9024 80 11, 9024 80 19, 9025 19 20, 9025 80 40, 9026 10 21, 9026 10 29, 9026 20 20, 9026 80 20, 9027 10 10, 9027 80 11, 9027 80 13, 9027 80 17, 9030 20 91, 9030 33 10, 9030 89 30, 9031 80 32, 9031 80 34, 9031 80 38 und 9032 10 20 gelten Instrumente, Apparate und Geräte, die eine oder mehrere Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 enthalten. Bei der Anwendung dieser Anmerkung bleiben jedoch solche Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 unberücksichtigt, die nur eine Gleichrichterfunktion haben oder die zum Stromversorgungsteil der Instrumente, Apparate oder Geräte gehören.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit9001Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)900110optische Fasern sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern90011010Kabel zur Bildübertragung2,990011090andere2,990012000polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten2,990013000Kontaktlinsen2,9p/st900140Brillengläser aus Glas90014020ohne Korrektionswirkung2,9p/stmit Korrektionswirkungbeide Flächen fertig bearbeitet90014041Einstärkengläser (unifokal)2,9p/st90014049andere2,9p/st90014080andere2,9p/st900150Brillengläser aus anderen Stoffen90015020ohne Korrektionswirkung2,9p/stmit Korrektionswirkungbeide Flächen fertig bearbeitet90015041Einstärkengläser (unifokal)2,9p/st90015049andere2,9p/st90015080andere2,9p/st90019000andere2,99002Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)Objektive90021100für Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate6,7p/st90021900andere6,7p/st90022000Filter6,7p/st90029000andere6,79003Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davonFassungen90031100aus Kunststoffen2,2p/st90031900aus anderen Stoffen2,2p/st90039000Teile2,29004Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren900410Sonnenbrillen90041010mit optisch bearbeiteten Gläsern2,9p/standere90041091mit Brillengläsern aus Kunststoffen2,9p/st90041099andere2,9p/st900490andere90049010mit Brillengläsern aus Kunststoffen2,990049090andere2,99005Ferngläser, Fernrohre, astronomische Fernrohre, optische Teleskope und Montierungen dafür; andere astronomische Instrumente und Montierungen dafür (ausgenommen Instrumente für Radioastronomie)90051000Ferngläser4,2p/st90058000andere Instrumente4,290059000Teile und Zubehör (einschließlich Montierungen)4,29006Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539)90061000Fotoapparate von der zum Herstellen von Klischees oder Druckformzylindern verwendeten Art4,2p/st90063000Fotoapparate, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Unterwasser- oder Luftbildaufnahmen, für die medizinische Untersuchung innerer Organe oder für gerichtsmedizinische oder kriminalistische Laboratorien bestimmt4,2p/st90064000Sofortbildkameras3,2p/standere Fotoapparate90065100Spiegelreflexkameras für Filme in Rollen mit einer Breite von 35 mm oder weniger4,2p/st90065200andere, für Filme in Rollen mit einer Breite von weniger als 35 mm4,2p/st900653andere, für Filme in Rollen mit einer Breite von 35 mm90065310Wegwerffotoapparate4,2p/st90065380andere4,2p/st90065900andere4,2p/stBlitzlichtgeräte und -vorrichtungen, für fotografische Zwecke, sowie Fotoblitzlampen90066100Blitzlichtgeräte mit Entladungslampe (Elektronenblitzgeräte)3,2p/st90066900andere3,2p/stTeile und Zubehör90069100für Fotoapparate3,790069900andere3,29007Filmkameras und Filmvorführapparate, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten90071000Filmkameras3,7p/st90072000Filmvorführapparate3,7p/stTeile und Zubehör90079100für Filmkameras3,790079200für Filmvorführapparate3,79008Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate90085000Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate3,7p/st90089000Teile und Zubehör3,790099010Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kinematografische Laboratorien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Negativbetrachter; Lichtbildwände90101000Filmentwicklungsmaschinen und -ausrüstungen, zum automatischen Entwickeln von fotografischen oder kinematografischen Filmen oder von fotografischem Papier in Rollen sowie Maschinen und Ausrüstungen, die automatisch von entwickelten Filmen Abzüge auf fotografischem Papier in Rollen herstellen2,790105000andere Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kinematografische Laboratorien; Negativbetrachter2,790106000Lichtbildwände2,790109000Teile und Zubehör2,79011Optische Mikroskope, einschließlich solcher für Mikrofotografie, Mikrokinematografie oder Mikroprojektion901110Stereomikroskope90111010mit Vorrichtungen versehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Handhaben und Transportieren von Halbleiterscheiben (wafers) oder Reticles besonders bestimmt sindfreip/st90111090andere6,7p/st901120andere Mikroskope für Mikrofotografie, Mikrokinematografie oder Mikroprojektion90112010Mikrofotografie-Mikroskope, mit Vorrichtungen versehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Handhaben und Transportieren von Halbleiterscheiben (wafers) oder Reticles besonders bestimmt sindfreip/st90112090andere6,7p/st90118000andere Mikroskope6,7p/st901190Teile und Zubehör90119010für Mikroskope der Unterposition 9011 10 10 oder 9011 20 10frei90119090andere6,79012Andere als optische Mikroskope; Diffraktografen901210andere als optische Mikroskope; Diffraktografen90121010Elektronenmikroskope, mit Vorrichtungen versehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Handhaben und Transportieren von Halbleiterscheiben (wafers) oder Reticles besonders bestimmt sindfrei90121090andere3,7901290Teile und Zubehör90129010von Geräten der Unterposition 9012 10 10frei90129090andere3,79013Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte90131000Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI4,790132000Laser, ausgenommen Laserdioden4,7901380andere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und GeräteFlüssigkristallvorrichtungen90138020aktive Matrix-Flüssigkristallvorrichtungenfrei90138030anderefrei90138090andere4,7901390Teile und Zubehör90139010von Flüssigkristallvorrichtungen (LCD)frei90139090andere4,79014Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte90141000Kompasse, einschließlich Navigationskompasse2,7901420Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte für die Luft- oder Raumfahrt (andere als Kompasse)90142020Trägheitsnavigationssysteme3,7p/st90142080andere3,790148000andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte3,790149000Teile und Zubehör2,79015Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser901510Entfernungsmesser90151010elektronische3,790151090andere2,7901520Theodolite und Tachymeter90152010elektronische3,790152090andere2,7901530Nivellierinstrumente90153010elektronische3,790153090andere2,7901540Instrumente, Apparate und Geräte für die Fotogrammmetrie90154010elektronische3,790154090andere2,7901580andere Instrumente, Apparate und Geräteelektronische90158011für die Meteorologie, Hydrologie oder Geophysik3,790158019andere3,7andere90158091für die Geodäsie, Topografie oder Hydrografie2,790158093für die Meteorologie, Hydrologie oder Geophysik2,790158099andere2,790159000Teile und Zubehör2,7901600Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner, auch mit Gewichten90160010Waagen3,7p/st90160090Teile und Zubehör3,79017Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte (z. B. Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben); Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (z. B. Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren), in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen901710Zeichentische und Zeichenmaschinen, auch automatische90171010Plotterfreip/st90171090andere2,7p/st901720andere Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte90172005Plotterfreip/st90172010andere Zeicheninstrumente und -geräte2,790172039Anreißinstrumente und -geräte2,7p/st90172090Recheninstrumente und -geräte2,7p/st90173000Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren sowie Eichmaße2,7p/st901780andere Instrumente und Geräte90178010Maßstäbe, Maßbänder und Lineale mit Maßeinteilung2,790178090andere2,790179000Teile und Zubehör2,79018Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der SehschärfeElektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für Funktionsprüfungen oder zum Überwachen von physiologischen Parametern)90181100Elektrokardiografenfrei90181200Ultraschalldiagnosegerätefrei90181300Magnetresonanzgerätefrei90181400Szintigrafiegerätefrei901819andere90181910Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parameternfrei90181990anderefrei90182000Ultraviolett- oder InfrarotbestrahlungsgerätefreiSpritzen, Nadeln, Katheter, Kanülen und dergleichen901831Spritzen, auch mit Nadeln90183110aus Kunststoffenfrei90183190anderefrei901832Hohlnadeln aus Metall und Operationsnähnadeln90183210Hohlnadeln aus Metallfrei90183290Operationsnähnadelnfrei90183900anderefreiandere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte90184100Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockelfrei901849andere90184910Schleifrädchen, Scheiben, Fräser und Bürsten, zur Verwendung in Dentalbohrmaschinenfrei90184990anderefrei901850andere augenärztliche Instrumente, Apparate und Geräte90185010nicht optischefrei90185090optischefrei901890andere Instrumente, Apparate und Geräte90189010Blutdruckmessgerätefrei90189020Endoskopefrei90189030künstliche Nierenfrei90189040Apparate und Geräte für Diathermiefrei90189050Transfusionsgeräte, einschließlich Infusionsgerätefrei90189060Apparate und Geräte für Anästhesiefrei90189075Apparate und Geräte zur Nervenreizungfrei90189084anderefrei9019Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik; Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie901910Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik90191010elektrische Vibrationsmassagegerätefrei90191090anderefrei90192000Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapiefrei90200000Andere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement1,79021Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen902110Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen90211010orthopädische Apparate und Vorrichtungenfrei90211090Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchenfreikünstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik902121künstliche Zähne90212110aus Kunststoffenfrei100 p/st90212190aus anderen Stoffenfrei100 p/st90212900anderefreiandere künstliche Körperteile und Organe90213100künstliche Gelenkefrei902139andere90213910Augenprothesenfrei90213990anderefrei90214000Schwerhörigengeräte, ausgenommen Teile und Zubehörfreip/st90215000Herzschrittmacher, ausgenommen Teile und Zubehörfreip/st902190andere90219010Teile und Zubehör für Schwerhörigengerätefrei90219090anderefrei9022Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Schaltpulte, Durchleuchtungsschirme, Untersuchungs- und Behandlungstische, -sessel und dergleichenRöntgenapparate und -geräte, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie90221200Apparate für die Computertomografiefreip/st90221300andere, für zahnärztliche Zweckefreip/st90221400andere, für medizinische, chirurgische oder tierärztliche Zweckefreip/st90221900für andere Zweckefreip/stApparate und Geräte, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für die Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie90222100für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zweckefreip/st90222900für andere Zwecke2,1p/st90223000Röntgenröhren2,1p/st90229000andere, einschließlich Teile und Zubehör2,1902300Instrumente, Apparate, Geräte und Modelle, ihrer Beschaffenheit nach zu Vorführzwecken bestimmt (z. B. beim Unterricht oder auf Ausstellungen), nicht zu anderer Verwendung geeignet90230010von der für den Unterricht in Physik, Chemie oder Technik verwendeten Art1,490230080andere1,4(94)9024Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien (z. B. von Metallen, Holz, Spinnstoffen, Papier oder Kunststoffen)902410Materialprüfmaschinen, -apparate und -geräte für Metalleelektronische90241011Universal- und Zugfestigkeitsprüfmaschinen, -apparate und -geräte3,290241013Härteprüfmaschinen, -apparate und -geräte3,290241019andere3,290241090andere2,1902480andere Maschinen, Apparate und Geräteelektronische90248011zum Prüfen von Spinnstoffen, Papier und Pappe3,290248019andere3,290248090andere2,190249000Teile und Zubehör2,19025Dichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniertThermometer und Pyrometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert902511unmittelbar ablesbar, flüssigkeitsgefüllt90251120Fieberthermometerfreip/st90251180andere2,8p/st902519andere90251920elektronische3,2p/st90251980andere2,1p/st902580andere Instrumente90258020Barometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert2,1p/standere90258040elektronische3,290258080andere2,190259000Teile und Zubehör3,29026Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032902610zum Messen oder Überwachen von Durchfluss oder Füllhöhe von Flüssigkeitenelektronische90261021Durchflussmesserfreip/st90261029anderefreip/standere90261081Durchflussmesserfreip/st90261089anderefreip/st902620zum Messen oder Überwachen des Druckes90262020elektronischefreip/standere90262040Manometer mit Metallfedermesswerk (mit Kapsel-, Platten-, Rohr- oder Schneckenfeder)freip/st90262080anderefreip/st902680andere Instrumente, Apparate und Geräte90268020elektronischefrei90268080anderefrei90269000Teile und Zubehörfrei9027Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome902710Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch90271010elektronische2,5p/st90271090andere2,5p/st90272000Chromatografen und Elektrophoresegerätefrei90273000Spektrometer, Spektrofotometer und Spektrografen, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwendenfrei90275000andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwendenfrei902780andere Instrumente, Apparate und Geräte90278005Belichtungsmesser2,5andereelektronische90278011pH-Messer, rH-Messer und andere Geräte zum Messen der Leitfähigkeitfrei90278013Apparate und Geräte zum Messen physikalischer Eigenschaften von Halbleitermaterial oder Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen oder damit verbundenen isolierenden oder leitfähigen Schichten während der Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) oder Flüssigkristallanzeigenfrei90278017anderefreiandere90278091Viskosimeter, Porosimeter und Dilatometerfrei90278099anderefrei902790Mikrotome; Teile und Zubehör90279010Mikrotome2,5p/stTeile und Zubehör90279050für Instrumente, Apparate und Geräte der Unterpositionen 9027 20 bis 9027 80frei90279080von Mikrotomen oder Untersuchungsgeräten für Gase oder Rauch2,59028Gaszähler, Flüssigkeitszähler oder Elektrizitätszähler, einschließlich Eichzähler dafür90281000Gaszähler2,1p/st90282000Flüssigkeitszähler2,1p/st902830ElektrizitätszählerWechselstromzähler90283011Einphasen-Wechselstromzähler2,1p/st90283019Drehstromzähler2,1p/st90283090andere2,1p/st902890Teile und Zubehör90289010für Elektrizitätszähler2,190289090andere2,19029Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope90291000Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler1,9902920Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser; StroboskopeTachometer und andere Geschwindigkeitsmesser90292031Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge2,690292038andere2,690292090Stroboskope2,690299000Teile und Zubehör2,29030Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der Position 9028; Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen90301000Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von ionisierenden Strahlen4,2903020Oszilloskope und Oszillografen90302010Kathodenstrahloszilloskope und Kathodenstrahloszillografen4,290302030andere, mit Registriervorrichtungfreiandere90302091elektronischefrei90302099andere2,1andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung90303100Multimeter, ohne Registriervorrichtung4,290303200Multimeter, mit Registriervorrichtungfrei903033andere, ohne Registriervorrichtung90303310elektronische4,2andere90303391Voltmeter2,190303399andere2,190303900andere, mit Registriervorrichtungfrei90304000andere Instrumente, Apparate und Geräte, ihrer Beschaffenheit nach besonders für die Telekommunikation bestimmt (z. B. Nebensprechmesser, Verstärkungsgradmesser, Verzerrungsmesser und Geräuschspannungsmesser)freiandere Instrumente, Apparate und Geräte90308200zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementenfrei90308400andere, mit Registriervorrichtungfrei903089andere90308930elektronischefrei90308990andere2,1903090Teile und Zubehör90309020für Instrumente, Apparate und Geräte der Unterposition 9030 82 00frei90309085andere2,59031Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren90311000Auswuchtmaschinen2,890312000Prüfstände2,8andere optische Instrumente, Apparate und Geräte90314100zum Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen oder zum Prüfen von Fotomasken und Reticles für die Herstellung von Halbleiterbauelementenfrei903149andere90314910Profilprojektoren2,8p/st90314990anderefrei903180andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinenelektronischezum Messen oder Prüfen geometrischer Größen90318032zum Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen oder zum Prüfen von Fotomasken oder Reticles für die Herstellung von Halbleiterbauelementen2,8(18)90318034andere2,890318038andere4andere90318091zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen2,890318098andere4903190Teile und Zubehör90319020für Instrumente, Apparate und Geräte der Unterposition 9031 41 00 oder für optische Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen von Oberflächenpartikelverunreinigungen von Halbleiterscheiben (wafers) der Unterposition 9031 49 90frei90319030für Instrumente, Apparate und Geräte der Unterposition 9031 80 322,8(18)90319085andere2,89032Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln903210Thermostate90321020elektronische2,8p/standere90321081mit elektrischer Schalteinrichtung2,1p/st90321089andere2,1p/st90322000Druckregler2,8p/standere Regler90328100hydraulische oder pneumatische2,890328900andere2,890329000Teile und Zubehör2,890330000Teile und Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 903,7

KAPITEL 91

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 91 gehören nicht:

a)
Uhrgläser und Uhrgewichte (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit);
b)
Uhrketten (Position 7113 oder 7117, je nach Beschaffenheit);
c)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) oder aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (im Allgemeinen Position 7115); Uhrfedern (einschließlich Spiralfedern) gehören jedoch zu Position 9114;
d)
Kugeln für Kugellager (Position 7326 oder 8482, je nach Beschaffenheit);
e)
Waren der Position 8412, die so konstruiert sind, dass sie ohne Hemmung laufen;
f)
Kugellager (Position 8482);
g)
Waren des Kapitels 85, noch nicht miteinander oder mit anderen Bauelementen zu Uhrwerken oder zu Teilen zusammengesetzt, die ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Uhrwerke bestimmt sind (Kapitel 85).

2.
Zu Position 9101 gehören nur Uhren, deren Gehäuse ganz aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen bestehen oder aus diesen Stoffen hergestellt und mit echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) der Positionen 7101 bis 7104 besetzt sind. Uhren mit Gehäuse aus unedlem Metall mit darin eingelegten Edelmetallen sind der Position 9102 zuzuweisen.
3.
Als „Kleinuhr-Werke” im Sinne des Kapitels 91 gelten Vorrichtungen, deren Gang durch eine Unruh mit Spiralfeder, einen Quarz oder ein anderes geeignetes Zeitteilersystem geregelt wird und die eine Anzeige oder ein System zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige besitzen. Diese Uhrwerke dürfen eine Dicke von 12 mm und eine Breite, Länge oder einen Durchmesser von 50 mm nicht überschreiten.
4.
Vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Kapitel 91 bleiben Werke und Teile, die sowohl für Waren des Kapitels 91 als auch für andere Waren (z. B. für Mess- oder Präzisionsinstrumente) verwendet werden können, in Kapitel 91.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit9101Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), mit Gehäuse aus Edelmetallen oder EdelmetallplattierungenArmbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung91011100nur mit mechanischer Anzeige4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/st91011900andere4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/standere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung91012100mit automatischem Aufzug4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/st91012900andere4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/standere91019100elektrisch betrieben4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/st91019900andere4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/st9102Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen Uhren der Position 9101Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung91021100nur mit mechanischer Anzeige4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/st91021200nur mit optoelektronischer Anzeige4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/st91021900andere4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/standere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung91022100mit automatischem Aufzug4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/st91022900andere4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/standere91029100elektrisch betrieben4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/st91029900andere4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/stp/st9103Uhren mit Kleinuhr-Werk, ausgenommen Uhren der Position 9101, 9102 oder 910491031000elektrisch betrieben4,7p/st91039000andere4,7p/st91040000Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe oder andere Fahrzeuge3,7p/st9105Andere UhrenWecker91051100elektrisch betrieben4,7p/st91051900andere3,7p/stWanduhren91052100elektrisch betrieben4,7p/st91052900andere3,7p/standere91059100elektrisch betrieben4,7p/st91059900andere3,7p/st9106Zeitkontrollapparate und Zeitmesser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor (z. B. Arbeitszeitregistrieruhren, Zeit- und Datumstempeluhren)91061000Arbeitszeitregistrieruhren; Zeit- und Datumstempeluhren4,7p/st91069000andere4,7p/st91070000Zeitschalter und andere Zeitauslöser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor4,7p/st9108Kleinuhr-Werke, vollständig und zusammengesetztelektrisch betrieben91081100nur mit mechanischer Anzeige oder mit Vorrichtung zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige4,7p/st91081200nur mit optoelektronischer Anzeige4,7p/st91081900andere4,7p/st91082000mit automatischem Aufzug5 MIN 0,17 € p/stp/st91089000andere5 MIN 0,17 € p/stp/st9109Andere Uhrwerke (ausgenommen Kleinuhr-Werke), vollständig und zusammengesetzt91091000elektrisch betrieben4,7p/st91099000andere4,7p/st9110Nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen); unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke; UhrrohwerkeKleinuhr-Werke911011nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen)91101110mit einer Unruh mit Spiralfeder5 MIN 0,17 € p/stp/st91101190andere4,7p/st91101200unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke3,791101900Uhrrohwerke4,791109000andere3,79111Gehäuse für Uhren der Position 9101 oder 9102, Teile davon91111000Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6p/st91112000Gehäuse aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6p/st91118000andere Gehäuse0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6p/st91119000Teile0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,69112Gehäuse für andere Uhrmacherwaren, Teile davon91122000Gehäuse2,7p/st91129000Teile2,79113Uhrarmbänder und Teile davon911310aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen91131010aus Edelmetallen2,791131090aus Edelmetallplattierungen3,791132000aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert691139000andere69114Andere Uhrenteile91141000Uhrfedern, einschließlich Spiralfedern3,791143000Zifferblätter2,791144000Werkplatten und Brücken2,791149000andere2,7

KAPITEL 92

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 92 gehören nicht:

a)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
b)
Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer, Schalter, Stroboskope und andere Instrumente, Apparate und zusätzliche Ausrüstungsstücke zur Verwendung mit den Waren des Kapitels 92, wenn sie nicht in diese Waren oder nicht mit diesen Waren in das gleiche Gehäuse eingebaut sind (Kapitel 85 oder 90);
c)
Instrumente und Geräte, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503);
d)
Wischer und andere Bürstenwaren zum Reinigen von Musikinstrumenten (Position 9603);
e)
Instrumente und Geräte, die den Charakter von Sammlungsstücken oder Antiquitäten haben (Position 9705 oder 9706).

2.
Bogen, Schlägel und dergleichen für Musikinstrumente der Position 9202 oder 9206 werden wie die Instrumente eingereiht, für die sie bestimmt sind, wenn sie mit diesen Instrumenten gestellt werden und ihnen der Anzahl nach entsprechen.

Karten, Scheiben und Walzen der Position 9209 werden auch dann getrennt eingereiht, wenn sie mit den Instrumenten oder Geräten gestellt werden, für die sie bestimmt sind.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit9201Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere; Cembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur920110Klaviere mit aufrecht stehendem Rahmen92011010neu4p/st92011090gebraucht4p/st92012000Flügel4p/st92019000andere49202Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und Harfen)920210Streichinstrumente92021010Geigen3,2p/st92021090andere3,2p/st920290andere92029030Gitarren3,2p/st92029080andere3,2p/st920392049205Blasinstrumente (z.B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), andere als Orchestrien und Drehorgeln92051000Blechblasinstrumente3,2p/st920590andere92059010Akkordeons und ähnliche Musikinstrumente3,7p/st92059030Mundharmonikas3,7p/st92059050Orgeln (mit Pfeifen und Klaviatur); Harmonien und ähnliche Musikinstrumente mit Klaviatur und durchschlagenden Metallzungen3,292059090andere3,292060000Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas)3,29207Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss (z. B. derartige Orgeln, Gitarren und Akkordeons)920710Instrumente mit Klaviatur, ausgenommen Akkordeons92071010Orgeln3,2p/st92071030Digital-Pianos3,2p/st92071050Synthesizer3,2p/st92071080andere3,2920790andere92079010Gitarren3,7p/st92079090andere3,79208Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln, singende mechanische Vögel, singende Sägen und andere in diesem Kapitel anderweit nicht erfasste Musikinstrumente; Lockpfeifen aller Art; Signalpfeifen, Signalhörner und andere Mundblasinstrumente zu Ruf- oder Signalzwecken92081000Spieldosen2,792089000andere3,29209Teile und Zubehör für Musikinstrumente (z. B. Musikwerke für Spieldosen, Karten, Scheiben und Walzen für mechanische Musikinstrumente); Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen aller Art92093000Musiksaiten2,7andere92099100Teile und Zubehör für Klaviere2,792099200Teile und Zubehör für Musikinstrumente der Position 92022,792099400Teile und Zubehör für Musikinstrumente der Position 92072,7920999andere92099920Teile und Zubehör für Musikinstrumente der Position 92052,7andere92099940Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen3,292099950Musikwerke für Spieldosen1,792099970andere2,7

ABSCHNITT XIX

KAPITEL 93

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 93 gehören nicht:

a)
Waren des Kapitels 36 (z. B. Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder, Leuchtraketen, Raketen zum Wetterschießen);
b)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
c)
Panzerwagen und andere gepanzerte Kampffahrzeuge (Position 8710);
d)
Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen, für Waffen, ausgenommen solche, die auf Waffen montiert sind oder die mit den Waffen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden (Kapitel 90);
e)
Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport, stumpfe Waffen für den Fechtsport und Spielzeugwaffen (Kapitel 95);
f)
Sammlungsstücke oder Antiquitäten (Position 9705 oder 9706).

2.
Als „Teile” im Sinne der Position 9306 gelten nicht Funk- oder Radargeräte der Position 8526.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßigerZollsatz (%)Besondere Maßeinheit9301Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen und Waffen der Position 930793011000Artilleriewaffen (z. B. Kanonen, Haubitzen, Mörser (Granatwerfer))frei93012000Raketenwerfer, Flammenwerfer, Granatwerfer, Torpedorohre und ähnliche Werferfrei93019000anderefrei93020000Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Position 9303 oder 93042,7p/st9303Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird (z. B. Jagd- und Sportgewehre, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere nur Leuchtraketen abfeuernde Geräte, Schreckschusspistolen und -revolver, Bolzen-Viehtötungsapparate und Leinenschießgeräte)93031000Vorderlader3,2p/st930320andere Jagd- und Sportgewehre mit mindestens einem glatten Lauf93032010mit einem Lauf, glatt3,2p/st93032095andere3,2p/st93033000andere Jagd- und Sportgewehre3,2p/st93039000andere3,2p/st93040000Andere Waffen (z. B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen und Schlagstöcke), ausgenommen Waffen der Position 93073,29305Teile und Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 930493051000für Revolver oder Pistolen3,293052000für Gewehre der Position 93032,7andere93059100von Kriegswaffen der Position 9301frei93059900andere2,79306Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und PatronenpfropfenPatronen für Gewehre mit glattem Lauf, Teile davon; Geschosse für Luftgewehre und -pistolen93062100Patronen2,71 000 p/st93062900andere2,7930630andere Patronen und Teile davon93063010für Revolver und Pistolen der Position 9302 und für Maschinenpistolen der Position 93012,7andere93063030für Kriegswaffen1,793063090andere2,7930690andere93069010zu Kriegszwecken1,793069090andere2,793070000Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon und Scheiden für diese Waffen1,7

ABSCHNITT XX

KAPITEL 94

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 94 gehören nicht:

a)
aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63;
b)
auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009;
c)
Waren des Kapitels 71;
d)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303;
e)
Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind;
f)
Beleuchtungskörper des Kapitels 85;
g)
Möbel als besondere Teile von Geräten der Positionen 8518 (Position 8518), 8519 oder 8521 (Position 8522) oder 8525 bis 8528 (Position 8529);
h)
Waren der Position 8714;
ij)
Dentalstühle mit eingebauten Zahnbehandlungsgeräten der Position 9018 sowie Speibecken für die zahnärztliche Praxis (Position 9018);
k)
Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhren und Uhrengehäuse);
l)
Möbel oder Beleuchtungskörper, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503), Billardtische oder andere Spielmöbel der Position 9504, Möbel für Zauberkunststücke oder Dekorationsartikel (ausgenommen elektrische Girlanden) wie Lampions, Papierlaternen (Position 9505).

2.
Die in den Positionen 9401 bis 9403 erfassten Waren (ausgenommen Teile) müssen dazu bestimmt sein, auf den Boden gestellt zu werden.

Es bleiben jedoch in diesen Positionen, selbst wenn sie aufgehängt, an der Wand befestigt oder aufeinander gestellt werden:

a)
Schränke, Bücherschränke, Regale (einschließlich Regale aus einem Regalboden mit dazugehörigen Haltevorrichtungen zum Befestigen an der Wand) und Möbel aus zusammengehörenden Einzelstücken;
b)
Sitze und Bettgestelle.

3.
A)
Als Teile von Waren im Sinne der Positionen 9401 bis 9403 gelten nicht Platten aus Glas (einschließlich Spiegel), Marmor oder Stein oder aus einem anderen in Kapitel 68 oder 69 genannten Stoff, auch zugeschnitten, jedoch nicht mit anderen Teilen verbunden, wenn sie gesondert gestellt werden.
B)
Gesondert gestellte Waren der Position 9404 verbleiben in dieser Position, auch wenn sie zugleich Teile von Möbeln der Positionen 9401 bis 9403 sind.
4.
Als „vorgefertigte Gebäude” im Sinne der Position 9406 gelten Gebäude, die im Werk fertig gestellt worden sind oder als Einzelteile geliefert, gemeinsam zur Abfertigung gestellt, auf der Baustelle zusammengesetzt werden, wie Wohngebäude, Baustellenunterkünfte, Bürogebäude, Schulen, Kaufhäuser, Schuppen, Garagen oder ähnliche Gebäude.
KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit9401Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon94011000Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Artfrei94012000Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art3,794013000Drehstühle mit verstellbarer Sitzhöhefrei94014000in Liegen umwandelbare Sitzmöbel, ausgenommen Gartenmöbel und CampingausstattungenfreiSitzmöbel aus Stuhlrohr, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus oder ähnlichen Stoffen94015100aus Bambus oder Rattan5,694015900andere5,6andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz94016100gepolstertfrei94016900anderefreiandere Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall94017100gepolstertfrei94017900anderefrei94018000andere Sitzmöbelfrei940190Teile94019010von Sitzen von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art1,7andere94019030aus Holz2,794019080andere2,79402Möbel für die Human-, Zahn-, Tiermedizin oder die Chirurgie (z. B. Operationstische, Untersuchungstische, Betten mit mechanischen Vorrichtungen für Krankenanstalten, Dentalstühle); Friseurstühle und ähnliche Stühle, mit Schwenk-, Kipp- und Hebevorrichtung; Teile davon94021000Dentalstühle, Friseurstühle oder ähnliche Stühle und Teile davonfrei94029000anderefrei9403Andere Möbel und Teile davon940310Metallmöbel von der in Büros verwendeten Artmit einer Höhe von 80 cm oder weniger94031051Schreibtischefrei94031058anderefreimit einer Höhe von mehr als 80 cm94031091Schränke mit Türen oder Rolllädenfrei94031093Karteischränke und andere Schränke mit Schubladenfrei94031098anderefrei940320andere Metallmöbel94032020Bettenfrei94032080anderefrei940330Holzmöbel von der in Büros verwendeten Artmit einer Höhe von 80 cm oder weniger94033011Schreibtischefrei94033019anderefreimit einer Höhe von mehr als 80 cm94033091Schränkefrei94033099anderefrei940340Holzmöbel von der in der Küche verwendeten Art94034010Einbauküchenelemente2,794034090andere2,794035000Holzmöbel von der im Schlafzimmer verwendeten Artfrei940360andere Holzmöbel94036010Holzmöbel von der in Ess- und Wohnzimmern verwendeten Artfrei94036030Holzmöbel von der in Läden verwendeten Artfrei94036090andere Holzmöbelfrei94037000KunststoffmöbelfreiMöbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr, Korbweide/Flechtweide, Bambus oder ähnliche Stoffe94038100aus Bambus oder Rattan5,694038900andere5,6940390Teile94039010aus Metall2,794039030aus Holz2,794039090aus anderen Stoffen2,79404Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen94041000Sprungrahmen3,7Auflegematratzen940421aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen94042110aus Zellkautschuk3,794042190aus Zellkunststoff3,7940429aus anderen Stoffen94042910mit Federkern3,794042990andere3,794043000Schlafsäcke3,7p/st940490andere94049010mit Federn oder Daunen gefüllt3,794049090andere3,79405Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen940510Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Artaus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen94051021aus Kunststoffen, von der mit Glühlampen verwendeten Art4,794051040andere4,794051050aus Glas3,7aus anderen Stoffen94051091von der mit Glühlampen verwendeten Art2,794051098andere2,7940520elektrische Tisch-, Schreibtisch-, Nachttisch- oder Stehlampenaus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen94052011aus Kunststoffen, von der mit Glühlampen verwendeten Art4,794052040andere4,794052050aus Glas3,7aus anderen Stoffen94052091von der mit Glühlampen verwendeten Art2,794052099andere2,794053000elektrische Beleuchtungen von der für Weihnachtsbäume verwendeten Art3,7940540andere elektrische Beleuchtungskörper94054010Scheinwerfer3,7andereaus Kunststoffen94054031von der mit Glühlampen verwendeten Art4,794054035von der mit Leuchtstoffröhren (Fluoreszenzröhren) verwendeten Art4,794054039andere4,7aus anderen Stoffen94054091von der mit Glühlampen verwendeten Art2,794054095von der mit Leuchtstoffröhren (Fluoreszenzröhren) verwendeten Art2,794054099andere2,794055000nicht elektrische Beleuchtungskörper2,7940560Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen94056020aus Kunststoffen4,794056080aus anderen Stoffen2,7Teile940591aus Glas94059110Waren zum Ausstatten von elektrischen Beleuchtungskörpern (ausgenommen Scheinwerfer)5,794059190andere3,794059200aus Kunststoffen4,794059900aus anderen Stoffen2,7940600Vorgefertigte Gebäude94060011Mobilheime2,7andere94060020aus Holz2,7aus Eisen oder Stahl94060031Gewächshäuser2,794060038andere2,794060080aus anderen Stoffen2,7

KAPITEL 95

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 95 gehören nicht:

a)
Kerzen (Position 3406);
b)
Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604;
c)
Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI;
d)
Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304;
e)
Sportkleidung sowie Maskenkostüme, aus Spinnstoffen, des Kapitels 61 oder 62;
f)
Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen, sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kapitels 63;
g)
Sportschuhe (ausgenommen solche, an denen Schlittschuhe oder Rollschuhe fest angebracht sind) des Kapitels 64 und besondere Kopfbedeckungen zu Sportzwecken des Kapitels 65;
h)
Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen oder dergleichen (Position 6602), Teile davon (Position 6603);
ij)
Glasaugen, nicht montiert, für Puppen oder anderes Spielzeug, der Position 7018;
k)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39);
l)
Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren der Position 8306;
m)
Flüssigkeitspumpen (Position 8413), Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen (Position 8421), Elektromotoren (Position 8501), elektrische Transformatoren (Position 8504), Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)” und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung (Position 8523), Geräte für die Funkfernsteuerung (Position 8526) oder schnurlose Infrarot-Fernbedienungen (Position 8543);
n)
Sportfahrzeuge (ausgenommen Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen) des Abschnitts XVII;
o)
zweirädrige Kinderfahrräder (Position 8712);
p)
Sportboote, wie Kanus und Ruderboote (Kapitel 89), und Fortbewegungsmittel dazu (Kapitel 44, wenn sie aus Holz sind);
q)
Schutzbrillen für Sport und Freiluftspiele (Position 9004);
r)
Lockpfeifen und Signalpfeifen (Position 9208);
s)
Waffen und andere Waren des Kapitels 93;
t)
elektrische Girlanden aller Art (Position 9405);
u)
Saiten für Schläger, Zelte, Campingausrüstungen und Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe aus Stoffen aller Art (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit);
v)
Geschirr, Küchenartikel, Toilettenartikel, Teppiche und andere textile Fußbodenbeläge, Kleidung, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege, Küchenwäsche und ähnliche Erzeugnisse, die einen Gebrauchswert haben (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit).

2.
Die Waren dieses Kapitels können einfache Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen enthalten.
3.
Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 werden Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren dieses Kapitels bestimmt, wie diese Waren eingereiht.
4.
Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden Anmerkung 1 zu diesem Kapitel gehören zu Position 9503 insbesondere auch Kombinationen von Waren dieser Position mit einem oder mehreren Bestandteilen, die nicht als Zusammenstellung nach den Bedingungen der Allgemeinen Vorschrift 3 b) betrachtet werden können und die gesondert gestellt in andere Positionen eingereiht werden würden, vorausgesetzt die Waren sind für den Einzelverkauf aufgemacht und die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug.
5.
Zu Position 9503 gehören nicht Waren, die aufgrund ihrer Aufmachung, Form oder des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt sind, z. B. Spielzeuge für Haustiere (Einreihung nach Beschaffenheit).

Unterpositions-Anmerkung

1.
Unterposition 9504 50 umfasst:

a)
Videospielkonsolen, bei denen das Bild auf einem Fernsehempfangsgerät, einem Monitor oder einem anderen externen Bildschirm dargestellt wird, oder
b)
Videospielgeräte mit eigenem Videomonitor, auch tragbar.

Zu dieser Unterposition gehören nicht Videospielkonsolen oder -geräte, die durch Einwurf eines Geldstücks, einer Banknote, einer Bankkarte, einer Spielmarke oder jedes anderen Zahlungsmittels in Gang gesetzt werden (Unterposition 9504 30).

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit95019502950300Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art95030010Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; PuppenwagenfreiPuppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, einschließlich Teile davon und Zubehör95030021Puppen4,795030029Teile und Zubehörfrei95030030elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauenfreiandere Bausätze und Baukastenspielzeug95030035aus Kunststoff4,795030039aus anderen StoffenfreiSpielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend95030041Füllmaterial enthaltend4,795030049anderefrei95030055Musikspielzeuginstrumente und -gerätefreiPuzzles95030061aus Holzfrei95030069andere4,795030070anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen4,7anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor95030075aus Kunststoff4,795030079aus anderen Stoffenfreiandere95030081Spielzeugwaffenfrei95030085im Gussverfahren hergestellte Miniaturmodelle aus Metall4,7andere95030095aus Kunststoff4,795030099anderefrei9504Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen)95042000Billardspiele aller Art und Zubehörfrei950430andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen)95043010Spiele mit Bildschirmfreip/st95043020andere Spielefreip/st95043090Teilefrei95044000Spielkarten2,795045000Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30frei950490andere95049010elektrische Auto-Rennspiele, die den Charakter von Gesellschaftsspielen habenfrei95049080anderefrei9505Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel950510Weihnachtsartikel95051010aus Glasfrei95051090aus anderen Stoffen2,795059000andere2,79506Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und PlanschbeckenSki und Skiausrüstungen für den Wintersport950611Ski95061110Langlaufski3,7paSki für den alpinen Skilauf95061121Monoski und Snowboards3,7p/st95061129andere3,7pa95061180andere Ski3,7pa95061200Skibindungen3,795061900andere2,7Wasserski, Surfbretter, Windsurfer und andere Ausrüstungen für den Wassersport95062100Windsurfer2,795062900andere2,7Golfschläger und andere Golfausrüstungen95063100vollständige Golfschläger2,7p/st95063200Bälle2,7p/st950639andere95063910Teile von Golfschlägern2,795063990andere2,795064000Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis2,7Tennis-, Federball- oder ähnliche Schläger, auch ohne Bespannung95065100Tennisschläger, auch ohne Bespannung4,795065900andere2,7Bälle, ausgenommen Golf- und Tischtennisbälle95066100Tennisbälle2,795066200aufblasbare Bälle2,7950669andere95066910Kricket- und Polobällefrei95066990andere2,7950670Schlittschuhe und Rollschuhe, einschließlich Stiefel mit fest angebrachten Roll- oder Schlittschuhen95067010Schlittschuhefreipa95067030Rollschuhe2,7pa95067090Teile und Zubehör2,7andere950691Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik95069110Übungsgeräte mit Systemen zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen2,795069190andere2,7950699andere95069910Kricket- und Poloausrüstungen, ausgenommen Bällefrei95069990andere2,79507Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte95071000Angelruten3,7950720Angelhaken, auch mit Vorfach95072010Angelhaken, nicht montiert1,795072090andere3,795073000Angelrollen3,795079000andere3,79508Karusselle, Luftschaukeln, Schießbuden und andere Schaustellerattraktionen; Wanderzirkusse und Wandertierschauen; Wanderbühnen95081000Wanderzirkusse und Wandertierschauen1,795089000andere1,7

KAPITEL 96

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 96 gehören nicht:

a)
Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33);
b)
Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken);
c)
Fantasieschmuck (Position 7117);
d)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39);
e)
Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602;
f)
Waren des Kapitels 90 (z. B. Brillenfassungen (Position 9003), Reißfedern (Position 9017), Bürstenwaren, die offensichtlich in der Medizin, in der Chirurgie, in der Zahn- oder Tierheilkunde Verwendung finden (Position 9018));
g)
Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhrengehäuse);
h)
Musikinstrumente, Teile und Zubehör davon (Kapitel 92);
ij)
Waren des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon);
k)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper);
l)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m)
Waren des Kapitels 97 (Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten).

2.
Als „pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe” im Sinne der Position 9602 gelten:

a)
harte Samen, Kerne, Schalen und Nüsse und ähnliche pflanzliche Stoffe, von der zum Schnitzen verwendeten Art (z. B. Steinnuss und Dumpalmnüsse);
b)
Meerschaum und Bernstein, auch rekonstituiert, Gagat (Jett) und jettähnliche mineralische Schnitz- und Formstoffe.

3.
Als „Pinselköpfe” im Sinne der Position 9603 gelten ungefasste Bündel aus Tierhaaren, Pflanzenfasern oder anderen Stoffen, die ohne Teilung zum Herstellen von Pinseln oder ähnlichen Waren geeignet sind oder die hierzu nur einer geringen ergänzenden Bearbeitung bedürfen, wie Gleichrichten oder Schleifen der Enden.
4.
Waren des Kapitels 96, ausgenommen Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615, die ganz oder teilweise aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder aus echten Perlen oder Zuchtperlen bestehen, verbleiben in diesem Kapitel. Jedoch verbleiben Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615 nur dann in Kapitel 96, wenn sie nur geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) enthalten.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Zu den Unterpositionen 9619 00 71 bis 9619 00 89 gehören Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern.

Zu diesen Unterpositionen gehören auch Waren aus Verbundstoffen mit:

a)
einer inneren Schicht (z. B. aus Vliesstoffen) zum Absorbieren von ausgeschiedenen Körperflüssigkeiten, um ein Wundreiben zu vermeiden;
b)
einem absorbierenden Kern zum Auffangen und Speichern der Flüssigkeiten, bis die Ware entsorgt werden kann; und
c)
einer äußeren Schicht (z. B. aus Kunststoff), um ein Auslaufen der Flüssigkeit aus dem absorbierenden Kern zu vermeiden.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit9601Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe, Korallen, Perlmutter und andere tierische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen (einschließlich durch Formen hergestellte Waren)96011000Elfenbein, bearbeitet, und Waren aus Elfenbein2,796019000anderefrei96020000Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, aus Paraffin, aus Stearin, aus natürlichen Gummen oder Harzen oder aus Modelliermassen, und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht gehärtete Gelatine, bearbeitet (ausgenommen Gelatine der Position 3503) und Waren aus nicht gehärteter Gelatine2,29603Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen96031000Besen, aus Reisig oder anderen pflanzlichen Stoffen, gebunden, auch mit Stiel3,7p/stZahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere Bürsten zur Körperpflege, einschließlich Bürsten, die Teile von Apparaten sind96032100Zahnbürsten, einschließlich Bürsten für künstliche Gebisse3,7p/st960329andere96032930Haarbürsten3,7p/st96032980andere3,7960330Pinsel für Kunstmaler, Schreibpinsel und ähnliche Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen96033010Pinsel für Kunstmaler und Schreibpinsel3,7p/st96033090Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen3,7p/st960340Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen (ausgenommen Bürsten und Pinsel der Unterposition 9603 30); Kissen und Roller zum Anstreichen96034010Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen3,7p/st96034090Kissen und Roller zum Anstreichen3,7p/st96035000andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind2,7960390andere96039010von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor2,7p/standere96039091Bürstenwaren für die Straßen- und Haushaltsreinigung, einschließlich Schuh- und Kleiderbürsten; Bürsten für die Tierpflege3,796039099andere3,796040000Handsiebe3,796050000Reisezusammenstellungen zur Körperpflege, zum Nähen, zum Reinigen von Schuhen oder Kleidung3,79606Knöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile; Knopfrohlinge96061000Druckknöpfe und Teile davon3,7Knöpfe96062100aus Kunststoff, nicht mit Spinnstoffen überzogen3,796062200aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen3,796062900andere3,796063000Knopfformen und andere Knopfteile; Knopfrohlinge2,79607Reißverschlüsse und Teile davonReißverschlüsse96071100mit Zähnen aus unedlen Metallen6,7m96071900andere7,7m960720Teile96072010aus unedlen Metallen (einschließlich Bänder und Streifen mit Zähnen aus unedlen Metallen)6,796072090andere7,79608Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609960810Kugelschreiber96081010mit flüssiger Tinte3,7p/standere96081092mit auswechselbarer Mine3,7p/st96081099andere3,7p/st96082000Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze3,7p/st96083000Füllfederhalter und andere Füllhalter3,7p/st96084000Füllbleistifte (Dreh- und Druckstifte)3,7p/st96085000Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der vorstehenden Unterpositionen3,796086000Minen für Kugelschreiber, aus Kugeln und Tintenbehälter bestehend2,7p/standere96089100Schreibfedern und Schreibfederspitzen2,796089900andere2,79609Blei-, Kopier- und Farbstifte (ausgenommen Waren der Position 9608), Griffel, Minen für Stifte, Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib- oder Zeichenkreide und Schneiderkreide960910Stifte mit festem Schutzmantel96091010Bleistifte2,796091090andere2,796092000Minen für Stifte2,7960990andere96099010Pastellstifte und Zeichenkohle2,796099090andere1,796100000Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt2,796110000Datumstempel, Siegel, Nummernstempel und ähnliche Waren (einschließlich Geräte zum Drucken oder Prägen von Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel und Druckkästen, für den Handgebrauch2,79612Bänder für Schreibmaschinen und ähnliche Bänder, mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert, auch auf Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch mit Schachteln961210Bänder96121010aus Kunststoff2,796121020aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Artfrei96121080andere2,796122000Stempelkissen2,79613Feuerzeuge und andere Anzünder (ausgenommen Anzünder der Position 3603), auch mechanisch oder elektrisch, und Teile davon, ausgenommen Feuersteine und Dochte96131000Taschenfeuerzeuge, für Gas, nicht nachfüllbar2,7p/st96132000Taschenfeuerzeuge, für Gas, nachfüllbar2,7p/st96138000andere Feuerzeuge und Anzünder2,796139000Teile2,7961400Tabakpfeifen (einschließlich Pfeifenköpfe), Zigarren- und Zigarettenspitzen, und Teile davon96140010Pfeifenrohformen aus Wurzelholz oder anderem Holzfrei96140090andere2,79615Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davonFrisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen96151100aus Hartkautschuk oder Kunststoff2,796151900andere2,796159000andere2,79616Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür; Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln961610Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür96161010Zerstäuber2,796161090Vorrichtungen und Köpfe2,796162000Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln2,796170000Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter; Teile davon, ausgenommen Glaskolben6,796180000Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und Ausstellungsstücke für Schaufenster1,7961900Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren, aus Stoffen aller Art96190030aus Spinnstoffwatte(95)aus anderen Spinnstoffen96190040Hygienische Binden (Einlagen), Tampons und ähnliche Waren(96)96190050Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren(97)aus anderen StoffenHygienische Binden (Einlagen), Tampons und ähnliche Waren96190071Hygienische Binden (Einlagen)(98)96190075Tampons(98)96190079andere(98)Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren96190081Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder(98)96190089andere (z. B. Artikel für Inkontinenz)(98)

ABSCHNITT XXI

KAPITEL 97

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 97 gehören nicht:

a)
Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ganzsachen und dergleichen, nicht entwertet, der Position 4907;
b)
bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen (Position 5907), ausgenommen solche, die zu Position 9706 gehören;
c)
echte Perlen oder Zuchtperlen sowie Edelsteine und Schmucksteine (Positionen 7101 bis 7103).

2.
Originalstiche, -schnitte und -steindrucke im Sinne der Position 9702 sind Drucke, die von einer oder mehreren vom Künstler vollständig handgearbeiteten Platten in beliebigem, jedoch keinem mechanischen oder fotomechanischen Verfahren auf einen beliebigen Stoff in Schwarzweiß oder Farbig unmittelbar abgezogen sind.
3.
Zu Position 9703 gehören nicht Bildhauerarbeiten, die den Charakter einer Handelsware haben (Serienerzeugnisse, Abgüsse und handwerkliche Erzeugnisse), selbst wenn diese Waren von Künstlern entworfen oder gestaltet wurden.
4.
A)
Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkungen 1, 2 und 3 gehören Waren, bei deren Einreihung Kapitel 97 und andere Kapitel der Nomenklatur in Betracht kommen, zu Kapitel 97.
B)
Zu Position 9706 gehören nicht Waren mit den Merkmalen der Positionen 9701 bis 9705.
5.
Rahmen um Gemälde, Zeichnungen, Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, Stiche, Schnitte oder Steindrucke werden wie diese eingereiht, wenn sie ihnen nach Art und Wert entsprechen.

Rahmen, die nach Art und Wert den in dieser Anmerkung erwähnten Waren nicht entsprechen, sind getrennt einzureihen.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Zu Position 9705 gehören Sammlerkraftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die:

a)
sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem oder Motor vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Fahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Fahrzeuge sind ausgeschlossen;
b)
mindestens 30 Jahre alt sind;
c)
einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.

Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Fahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.

Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerfahrzeuge:

Kraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren,

Rennkraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.

Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge werden in diese Position eingereiht, sofern es sich um Originalteile oder Originalzubehör für Sammlerkraftfahrzeuge handelt, ihr Alter mindestens 30 Jahre beträgt und sie nicht mehr hergestellt werden.

Nachbildungen und Nachbauten sind ausgeschlossen, es sei denn, sie erfüllen selbst die drei oben genannten Kriterien.

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)Besondere Maßeinheit9701Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, ausgenommen Zeichnungen der Position 4906 und handbemalte oder handverzierte gewerbliche Erzeugnisse; Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke97011000Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungenfrei97019000anderefrei97020000Originalstiche, -schnitte und -steindruckefrei97030000Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Artfrei97040000Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, ausgenommen die Waren der Position 4907frei97050000Zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen; Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem Wertfrei97060000Antiquitäten, mehr als 100 Jahre altfrei

KAPITEL 98

Anmerkung

Die Verordnungen (EU) Nr. 113/2010 der Kommission(100) vom 9. Februar 2010 und (EG) Nr. 1982/2004 der Kommission(99) vom 18. November 2004 ermöglichen den Mitgliedstaaten eine einfachere Anmeldung für die Ausfuhr und den Eingang oder die Versendung vollständiger Fabrikationsanlagen im Rahmen der Statistik des Außen- und Intrahandels der Europäischen Union. Macht der Mitgliedstaat von der Vereinfachung Gebrauch, sind die Kriterien und das Verfahren hierfür durch nationale Anweisungen festgelegt. (Siehe nachstehende Liste der zuständigen Dienststellen).

MitgliedstaatName und Adresse der zuständigen Dienststelle
Belgien

Institut des comptes nationaux

p/a Banque nationale de Belgique

Boulevard de Berlaimont 14

BE-1000 Bruxelles

Instituut voor de Nationale Rekeningen

p/a Nationale Bank van België

de Berlaimontlaan 14

BE-1000 Brussel

Bulgarien

Национална агенция за приходите

бул. Дондуков № 52

гр. София, 1000

Tschechische Republik

Český statistický úřad

Na padesátém 3268/81

CZ-100 82 Praha 10 – Strašnice

Dänemark

SKAT København

Told

Sluseholmen 8 B

DK-2450 København SV

Deutschland

Statistisches Bundesamt

Gruppe G3 — Außenhandel

DE-65180 Wiesbaden

Estland

Masku- ja Tolliamet

Lõõtsa 8a

EE-15176 Tallinn

Statistikaamet

Tatari 51

10134 Tallinn

Griechenland

Εθνική Στατιστική Υπηρεσία της Ελλάδας

Πειραιώς 46 & Επονιτών

GR-18510 Πειραιάς

Spanien

Departamento de Aduanas e Impuestos Especiales

Avda. Llano Castellano, 17

ES-28071 Madrid

Frankreich

Direction générale des douanes et droits indirects

Bureau E/3 (ensembles industriels extracommunautaires)

Département des statistiques et des études économiques (ensembles industriels intracommunautaires)

11, rue des Deux Communes

FR-93558 Montreuil Cedex

Kroatien

Ministarstvo financija

Carinska uprava

Alexandera von Humboldta 4a

10000 Zagreb

Državni zavod za statistiku

Ilica 3

10000 Zagreb

Italien

Agenzia delle dogane

Direzione Centrale Gestione Tributi e Rapporto con gli Utenti

Ufficio per la tariffa doganale, per i dazi e per i regimi dei prodotti agricoli

Via Mario Carucci, 71

IT-00143 Roma

Istituto Nazionale di Statistica

Servizio Commercio con l'Estero

Via Cesare Balbo 16

IT-00184 Roma

Irland

Central Statistics Office

Ardee Rd

Rathmines

IE-Dublin 6

Office of the Revenue Commissioners

Dublin Castle

IE-Dublin 2

Zypern

Τμήμα Τελωνείων

Υπουργείο Οικονομικών

Γωνία Μιχαήλ Καραολή και Γρηγόρη Αυξεντίου

CY-1096, Λευκωσία

Υπηρεσία Φόρου Προστιθέμενης Αξίας

Τμήμα Τελωνείων

Υπουργείο Οικονομικών

Γωνία Μιχαήλ Καραολή και Γρ. Αυξεντίου

CY-1471, Λευκωσία

Lettland

Latvijas Republikas Centrālā statistikas pārvalde,

Lāčplēša ielā 1,

Rīga, LV-1301

Latvijas Republikas Valsts ieņēmumu dienesta

Muitas pārvalde,

11.novembra krastmalā 17,

Rīga, LV-1841

Litauen

Muitines departamentas prie Lietuvos Respublikos finansu ministerijos

A. Jakšto g.1

LT-01105 Vilnius

Luxemburg

Service Central de la Statistique et des Études Économiques

Centre administratif Pierre Werner

13, rue Erasme

LU-1468 Luxembourg-Kirchberg

Ungarn

Központi Statisztikai Hivatal

Szolgáltatás- és külkereskedelem-statisztikai Főosztály

HU-1024, Budapest, Petrezselyem u. 7-9.

Malta

Uffiċċju Nazzjonali ta' I-Istatistika

Lascaris

MT-II-Belt. CMR 02

Niederlande

De inspecteur in wiens ambtsgebied

belanghebbende woont of is gevestigd

Österreich

Zollamt des Bundeslandes, in dem der Anmeldepflichtige seinen Sitz oder Wohnsitz hat,

oder

Bundesanstalt Statistik Austria

Guglgasse 13

AT-1110 Wien

Polen

Właściwy dyrektor izby celnej

Portugal

Autoridade Tributária e Aduaneira

Direcção de Serviços de Tributação Aduaneira

Rua da Alfândega, n.o 5 R/C

1149-006 Lisboa

Instituto Nacional de Estatística

DEE/CII - Departamento de Estatísticas Económicas

Serviço de Estatísticas do Comércio Internacional e Produção Industrial

Av. António José de Almeida

PT-1000-043 Lisboa

Rumänien

Institutul National de Statistica

Bd. Libertatii 16

RO-Bucuresti Sector 5

Slowenien

Republika Slovenija

Ministrstvo za finance

Finančna uprava Republike Slovenije

Šmartinska cesta 55, p.p. 631

SI-1001 Ljubljana

(za izvoz blaga)

Statistični urad Republike Slovenije

Litostrojska 54

p.p. 3570

SI-1000 Ljubljana

(za odpreme in prejeme blaga)

Slowakei

Štatistický úrad SR

Odbor štatistiky zahraničného obchodu

Miletičova 3

SK-824 67 Bratislava 26

Finančné riaditeľstvo SR

Lazovná 63

974 01 Banská Bystrica

Finnland

Tulli

PL 512

FI-00101 Helsinki

Tullen

PB 512

FI-00101 Helsingfors

Schweden

Tullverket

Box 12854

SE-11298 Stockholm

Statistiska centralbyrån

Box 24300

SE-10451 Stockholm

Vereinigtes Königreich

Head of Compilation: Operations

Statistics and Analysis of Trade Unit

HM Revenue and Customs

3rd floor, Alexander House

21 Victoria Avenue

Southend-on-Sea

GB-SS99 1AA

KN-CodeWarenbezeichnung
Komponenten vollständiger Fabrikationsanlagen im Rahmen des Außenhandels (Verordnung (EU) Nr. 113/2010 der Kommission vom 9. Februar 2010) und des Intrahandels der Europäischen Union (Verordnung (EG) Nr. 1982/2004 der Kommission vom 18. November 2004):
9880 XX 00

Die KN-Codes umfassen folgende Angaben:

Die ersten vier Stellen sind 9880.

Die fünfte und die sechste Stelle bezeichnen das Kapitel der KN, zu dem die Waren, aus denen sich die Komponenten zusammensetzen, gehören.

Die siebte und die achte Stelle sind jeweils 0.

KAPITEL 99

Unterkapitel I

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Die Bestimmungen dieses Unterkapitels gelten nur für die Bewegung von Waren, auf die es sich bezieht.

Solche Waren werden unter dem einschlägigen Unterkapitel angemeldet, sofern die Bedingungen und Anforderungen des Unterkapitels oder jeder anderen anwendbaren Regelung erfüllt sind. Die Bezeichnung solcher Waren muss so genau sein, dass sie identifiziert werden können.

Die Mitgliedstaaten können jedoch beschließen, die Bestimmungen dieses Unterkapitels nicht anzuwenden, wenn Einfuhrabgaben oder sonstige Abgaben entstehen können.

2.
Die Bestimmungen dieses Unterkapitels gelten nicht für den Warenhandel zwischen Mitgliedstaaten.
3.
Einfuhr- und ausfuhrabgabenpflichtige Waren im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates, für die keine Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gewährt wird, sind von diesem Unterkapitel ausgeschlossen.

Auch Bewegungen von Waren, die einem Verbot oder einer Beschränkung unterliegen, sind von diesem Unterkapitel ausgeschlossen.

KN-CodeWarenbezeichnungAnmerkungBestimmte Waren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates (Einfuhr und Ausfuhr)99050000Übersiedlungsgut von natürlichen Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz verlegen(86)99190000Die folgenden Waren, andere als die oben genanntenAussteuer und Hausrat einer Person, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus Anlass ihrer Eheschließung verlegt; Erbschaftsgut(86)Ausstattung, Ausbildungsmaterial und Haushaltsgegenstände von Schülern und Studenten(86)Särge mit Verstorbenen und Urnen mit der Asche Verstorbener sowie Gegenstände zur Grabausschmückung(86)für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren und für Katastrophenopfer bestimmte Waren(86)

Unterkapitel II

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Die Verordnung (EU) Nr. 113/2010 der Kommission vom 9. Februar 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 471/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern hinsichtlich der Abdeckung des Handels, der Definition der Daten, der Erstellung von Statistiken des Handels nach Unternehmensmerkmalen und Rechnungswährung sowie besonderer Waren oder Warenbewegungen(87) und die Verordnung (EG) Nr. 1982/2004 der Kommission vom 18. November 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1901/2000 und (EWG) Nr. 3590/92 der Kommission(88) ermöglichen den Mitgliedstaaten für bestimmte Waren der Statistiken des Extra-EU-Handels und des Intra-EU-Handels die Verwendung eines vereinfachten Kodierungssystems.
2.
Für die Codes dieses Unterkapitels gelten die Bedingungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 113/2010 und der Verordnung (EG) Nr. 1982/2004.
KN-CodeWarenbezeichnung9930An Schiffe und Luftfahrzeuge gelieferte Waren99302400Waren der KN-Kapitel 1 bis 2499302700Waren des KN-Kapitels 2799309900anderweit eingereihte Waren9931An die Besatzungsmitglieder der Offshore-Anlage oder zum Betrieb von Motoren, Maschinen und sonstigen Geräten der Offshore-Anlage gelieferte Waren99312400Waren der KN-Kapitel 1 bis 2499312700Waren des KN-Kapitels 2799319900anderweit eingereihte Waren99500000Code, der nur für den Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten mit Einzeltransaktionen mit einem Wert von weniger als 200 € oder für die Anmeldung sonstiger Waren in einigen Fällen verwendet wird

TEIL III

ABSCHNITT I

ANHANG 1

Bei Hinweisen auf diesen Anhang werden der Agrarteilbetrag ( „EA” ) sowie gegebenenfalls der Zusatzzoll auf verschiedene Arten Zucker ( „AD S/Z” ) oder der Zusatzzoll auf Mehl ( „AD F/M” ) bestimmt anhand des Gehalts der betreffenden Ware an:

Milchfett,

Milchproteinen,

Saccharose/Invertzucker/Isoglukose,

Stärke, Stärkeabbauprodukten/Glukose.

Dieser Ware entspricht ein Zusatzcode, der anhand der nachstehenden Tabelle 1 festgesetzt wird. Der für die Ware geltende Agrarteilbetrag (in Euro für 100 kg Eigengewicht) ist in Tabelle 2, Spalte 2, aufgeführt. Die in Tabelle 2, Spalte 3, aufgeführten Zusatzzölle auf verschiedene Arten Zucker ( „AD S/Z” ) (in Euro für 100 kg Eigengewicht) gelten für Erhebungszwecke nur dann in vollem Umfang, wenn der Zolltarif mit dem Zeichen „AD S/Z” auf Anhang 1 verweist; die in Spalte 4 aufgeführten Zusatzzölle auf Mehl ( „AD F/M” ) (in Euro für 100 kg Eigengewicht) gelten für Erhebungszwecke nur dann in vollem Umfang, wenn der Zolltarif mit dem Zeichen „AD F/M” auf Anhang 1 verweist.

Tabelle 1

Zusatzcode (entsprechend Zusammensetzung)

Milchfett (GHT)Milchprotein (GHT)(103)Stärke/Glucose (GHT)(101)
≥ 0 < 5≥ 5 < 25≥ 25 < 50≥ 50 < 75≥ 75
Saccharose/Invertzucker/Isoglucose (GHT)(102)
≥ 0 < 5≥ 5 < 30≥ 30 < 50≥ 50 < 70≥ 70≥ 0 < 5≥ 5 < 30≥ 30 < 50≥ 50 < 70≥ 70≥ 0 < 5≥ 5 < 30≥ 30 < 50≥ 50≥ 0 < 5≥ 5 < 30≥ 30≥ 0 < 5≥ 5
≥ 0 < 1,5≥ 0 < 2,57000700170027003700470057006700770087009701070117012701370157016701777587759
≥ 2,5 < 67020702170227023702470257026702770287029703070317032703370357036703777687769
≥ 6 < 187040704170427043704470457046704770487049705070517052705370557056705777787779
≥ 18 < 307060706170627063706470657066706770687069707070717072707370757076707777887789
≥ 30 < 60708070817082708370847085708670877088×709070917092×70957096×××
≥ 60780078017802××780578067807××78107811×××××××
≥ 1,5 < 3≥ 0 < 2,57100710171027103710471057106710771087109711071117112711371157116711777987799
≥ 2,5 < 67120712171227123712471257126712771287129713071317132713371357136713778087809
≥ 6 < 187140714171427143714471457146714771487149715071517152715371557156715778187819
≥ 18 < 307160716171627163716471657166716771687169717071717172717371757176717778287829
≥ 30 < 607180718171827183×7185718671877188×719071917192×71957196×××
≥ 60782078217822××782578267827××78307831×××××××
≥ 3 < 6≥ 0 < 2,57840784178427843784478457846784778487849785078517852785378557856785778587859
≥ 2,5 < 127200720172027203720472057206720772087209721072117212721372157216721772207221
≥ 127260726172627263726472657266726772687269727072717272727372757276×7838×
≥ 6 < 9≥ 0 < 47860786178627863786478657866786778687869787078717872787378757876787778787879
≥ 4 < 157300730173027303730473057306730773087309731073117312731373157316731773207321
≥ 157360736173627363736473657366736773687369737073717372737373757376×7378×
≥ 9 < 12≥ 0 < 67900790179027903790479057906790779087909791079117912791379157916791779187919
≥ 6 < 187400740174027403740474057406740774087409741074117412741374157416741774207421
≥ 18746074617462746374647465746674677468×747074717472×74757476×××
≥ 12 < 18≥ 0 < 67940794179427943794479457946794779487949795079517952795379557956795779587959
≥ 6 < 187500750175027503750475057506750775087509751075117512751375157516751775207521
≥ 18756075617562756375647565756675677568×757075717572×75757576×××
≥ 18 < 26≥ 0 < 67960796179627963796479657966796779687969797079717972797379757976797779787979
≥ 67600760176027603760476057606760776087609761076117612761376157616×7620×
≥ 26 < 40≥ 0 < 6798079817982798379847985798679877988×799079917992×79957996×××
≥ 67700770177027703×7705770677077708×771077117712×77157716×××
≥ 40 < 557720772177227723×7725772677277728×773077317732×77357736×××
≥ 55 < 70774077417742××774577467747××77507751×××××××
≥ 70 < 85776077617762××77657766×××77707771×××××××
≥ 8577807781×××77857786××××××××××××

Tabelle 2

CodeAgrarteilbetragAD S/ZAD F/M
1234
7000000
700110,0610,06
700218,8718,87
700327,2527,25
700438,9938,99
70054,164,16
700614,2210,064,16
700723,0318,874,16
700831,4127,254,16
700943,1538,994,16
70108,888,88
701118,9510,068,88
701227,7518,878,88
701336,1427,258,88
701513,9913,99
701624,0510,0613,99
701732,8518,8713,99
702016,63
702126,6910,06
702235,518,87
702340,5627,25
702452,338,99
702520,794,16
702630,8510,064,16
702739,6618,874,16
702844,7227,254,16
702956,4638,994,16
703025,518,88
703135,5810,068,88
703244,3818,878,88
703349,4427,258,88
703527,2913,99
703637,3510,0613,99
703746,1618,8713,99
704049,9
704159,9610,06
704268,7618,87
704367,1727,25
704478,9138,99
704554,054,16
704664,1210,064,16
704772,9218,874,16
704871,3327,254,16
704983,0738,994,16
705058,788,88
705168,8410,068,88
705277,6518,878,88
705376,0527,258,88
705553,913,99
705663,9610,0613,99
705772,7718,8713,99
706089,1
706199,1610,06
7062107,9718,87
706393,5327,25
7064110,2738,99
706593,264,16
7066103,3210,064,16
7067112,1318,874,16
7068102,6927,254,16
7069114,4338,994,16
707097,988,88
7071108,0510,068,88
7072116,8518,878,88
7073107,4227,258,88
707585,2713,99
707695,3310,0613,99
7077104,1318,8713,99
7080173,45
7081183,5110,06
7082192,3218,87
7083166,0127,25
7084177,7538,99
7085177,614,16
7086187,6710,064,16
7087196,4718,874,16
7088170,1727,254,16
7090182,338,88
7091192,3910,068,88
7092201,218,878,88
7095152,7413,99
7096162,8110,0613,99
71005,69
710115,7510,06
710224,5518,87
710332,9427,25
710444,6838,99
71059,844,16
710619,9110,064,16
710728,7118,874,16
710837,127,254,16
710948,8438,994,16
711014,578,88
711124,6310,068,88
711233,4418,878,88
711341,8227,258,88
711519,6713,99
711629,7310,0613,99
711738,5418,8713,99
712022,32
712132,3810,06
712241,1918,87
712346,2527,25
712457,9938,99
712526,484,16
712636,5410,064,16
712745,3418,874,16
712850,427,254,16
712962,1438,994,16
713031,28,88
713141,2610,068,88
713250,0718,878,88
713355,1327,258,88
713532,9813,99
713643,0410,0613,99
713751,8518,8713,99
714055,58
714165,6510,06
714274,4518,87
714372,8627,25
714484,638,99
714559,744,16
714669,810,064,16
714778,6118,874,16
714877,0127,254,16
714988,7538,994,16
715064,478,88
715174,5310,068,88
715288,3318,878,88
715381,7427,258,88
715559,5913,99
715669,6510,0613,99
715778,4618,8713,99
716094,79
7161104,8510,06
7162113,6518,87
7163104,2227,25
7164115,9638,99
716598,944,16
7166109,110,064,16
7167117,8118,874,16
7168108,3827,254,16
7169120,1238,994,16
7170103,678,88
7171113,7310,068,88
7172122,5418,878,88
7173113,127,258,88
717590,9513,99
7176101,0110,0613,99
7177109,8218,8713,99
7180179,13
7181189,210,06
718219818,87
7183171,727,25
7185183,294,16
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7187202,1618,874,16
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7190188,028,88
7191198,0810,068,88
7192206,8918,878,88
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721551,4813,99
721661,5410,0613,99
721770,3418,8713,99
722056,5819,09
722166,6410,0619,09
726078,85
726188,9110,06
726297,7218,87
7263106,1127,25
7264117,8538,99
726583,014,16
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7267101,8818,874,16
7268110,2627,254,16
726912238,994,16
727087,738,88
727197,810,068,88
7272106,618,878,88
7273114,9927,258,88
727592,8413,99
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730051,24
730161,310,06
730270,1118,87
730378,527,25
730490,2438,99
730555,44,16
730665,4610,064,16
730774,2718,874,16
730882,6527,254,16
730994,3938,994,16
731060,128,88
731170,1910,068,88
731278,9918,878,88
731387,3827,258,88
731565,2313,99
731675,2910,0613,99
731784,118,8713,99
732070,3319,09
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736086,43
736196,510,06
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7367109,4618,874,16
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741073,528,88
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741578,6213,99
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746093,07
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7464132,0638,99
746597,224,16
7466107,2910,064,16
7467116,0918,874,16
7468124,4827,254,16
7470101,958,88
7471112,0110,068,88
7472120,8218,878,88
7475107,0513,99
7476117,1110,0613,99
750076,83
750186,910,06
750295,718,87
7503104,0927,25
7504115,8338,99
750580,994,16
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750799,8818,874,16
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7509119,9838,994,16
751085,728,88
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7521105,9810,0619,09
756099,69
7561109,7510,06
7562118,5618,87
7563126,9427,25
7564138,6838,99
7565103,854,16
7566113,9110,064,16
7567122,7118,874,16
7568131,127,254,16
7570108,578,88
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7572127,4418,878,88
7575113,6713,99
7576123,7410,0613,99
7600102,49
7601112,5610,06
7602121,3618,87
7603129,7527,25
7604141,4938,99
7605106,654,16
7606116,7110,064,16
7607125,5218,874,16
7608133,927,254,16
7609145,6438,994,16
7610111,388,88
7611121,4410,068,88
7612130,2418,878,88
7613138,6327,258,88
7615116,4813,99
7616126,5410,0613,99
7620121,58
7700121,42
7701131,4810,06
7702140,2918,87
7703148,6727,25
7705125,584,16
7706135,6410,064,16
7707144,4418,874,16
7708152,8327,254,16
7710130,38,88
7711140,3610,068,88
7712149,1718,878,88
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7720119,42
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7740153,54
7741163,6110,06
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7750162,438,88
7751172,4910,068,88
775819,0919,09
775929,1510,0619,09
7760187,67
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7762206,5318,87
7765191,824,16
7766201,8910,064,16
776832,3919,09
776942,4610,0619,09
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77785919,09
777969,0710,0619,09
7780221,79
7781231,8510,06
7785225,944,16
7786236,0110,064,16
778890,3719,09
7789100,4310,0619,09
779824,7819,09
779934,8410,0619,09
7800247,1
7801257,1710,06
7802265,9718,87
7805251,264,16
7806261,3210,064,16
7807270,1318,874,16
780838,0819,09
780948,1410,0619,09
7810255,998,88
7811266,0510,068,88
781864,6919,09
781974,7510,0619,09
7820252,79
7821262,8510,06
7822271,6618,87
7825256,954,16
7826267,0110,064,16
7827275,8218,874,16
782896,0619,09
7829106,1210,0619,09
7830261,678,88
7831271,7410,068,88
783897,9419,09
784011,37
784121,4410,06
784230,2418,87
784338,6327,25
784450,3738,99
784515,534,16
784625,5910,064,16
784734,418,874,16
784842,7827,254,16
784954,5238,994,16
785020,268,88
785130,3210,068,88
785239,1218,878,88
785347,5127,258,88
785525,3613,99
785635,4210,0613,99
785744,2318,8713,99
785830,4619,09
785940,5210,0619,09
786018,96
786129,0210,06
786237,8218,87
786346,2127,25
786457,9538,99
786523,114,16
786633,1810,064,16
786741,9818,874,16
786850,3727,254,16
786962,1138,994,16
787027,848,88
787137,910,068,88
787246,7118,878,88
787355,0927,258,88
787532,9413,99
78764310,0613,99
787751,8118,8713,99
787838,0419,09
787948,1110,0619,09
790026,54
790136,610,06
790245,4118,87
790353,7927,25
790465,5338,99
790530,74,16
790640,7610,064,16
790749,5618,874,16
790857,9527,254,16
790969,6938,994,16
791035,428,88
791145,4810,068,88
791254,2918,878,88
791362,6727,258,88
791540,5213,99
791650,5910,0613,99
791759,3918,8713,99
791845,6319,09
791955,6910,0619,09
794037,91
794147,9810,06
794256,7818,87
794365,1727,25
794476,9138,99
794542,074,16
794652,1310,064,16
794760,9418,874,16
794869,3227,254,16
794981,0638,994,16
795046,798,88
795156,8610,068,88
795265,6618,878,88
795374,0527,258,88
795551,913,99
795661,9610,0613,99
795770,7727,2513,99
79585719,09
795967,0610,0619,09
796054,97
796165,0410,06
796273,8418,87
796382,2327,25
796493,9738,99
796559,134,16
796669,1910,064,16
79677818,874,16
796886,3827,254,16
796998,1238,994,16
797063,868,88
797173,9210,068,88
797282,7218,878,88
797391,1127,258,88
797568,9613,99
797679,0210,0613,99
797787,8318,8713,99
797874,0619,09
797984,1210,0619,09
798085,3
798195,3710,06
7982104,1718,87
7983112,5627,25
7984124,338,99
798589,464,16
798699,5210,064,16
7987108,3318,874,16
7988116,7127,254,16
799094,198,88
7991104,2510,068,88
7992113,0518,878,88
799599,2913,99
7996109,3510,0613,99

ANHANG 2

KN-CodeWarenbezeichnungVertragsmäßiger Zollsatz (%)07020000Tomaten, frisch oder gekühltvom 1. Januar bis 31. Märzmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von84,6 € oder mehr8,8(10)82,9 € oder mehr, jedoch weniger als 84,6 €8,8 + 1,7 €/100 kg/net(10)81,2 € oder mehr, jedoch weniger als 82,9 €8,8 + 3,4 €/100 kg/net(10)79,5 € oder mehr, jedoch weniger als 81,2 €8,8 + 5,1 €/100 kg/net(10)77,8 € oder mehr, jedoch weniger als 79,5 €8,8 + 6,8 €/100 kg/net(10)weniger als 77,8 €8,8 + 29,8 €/100 kg/net(10)vom 1. April bis 30. Aprilmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von112,6 € oder mehr8,8(10)110,3 € oder mehr, jedoch weniger als 112,6 €8,8 + 2,3 €/100 kg/net(10)108,1 € oder mehr, jedoch weniger als 110,3 €8,8 + 4,5 €/100 kg/net(10)105,8 € oder mehr, jedoch weniger als 108,1 €8,8 + 6,8 €/100 kg/net(10)103,6 € oder mehr, jedoch weniger als 105,8 €8,8 + 9 €/100 kg/net(10)weniger als 103,6 €8,8 + 29,8 €/100 kg/net(10)vom 1. Mai bis 14. Maimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von72,6 € oder mehr8,8(10)71,1 € oder mehr, jedoch weniger als 72,6 €8,8 + 1,5 €/100 kg/net(10)69,7 € oder mehr, jedoch weniger als 71,1 €8,8 + 2,9 €/100 kg/net(10)68,2 € oder mehr, jedoch weniger als 69,7 €8,8 + 4,4 €/100 kg/net(10)66,8 € oder mehr, jedoch weniger als 68,2 €8,8 + 5,8 €/100 kg/net(10)weniger als 66,8 €8,8 + 29,8 €/100 kg/net(10)vom 15. Mai bis 31. Maimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von72,6 € oder mehr14,4(10)71,1 € oder mehr, jedoch weniger als 72,6 €14,4 + 1,5 €/100 kg/net(10)69,7 € oder mehr, jedoch weniger als 71,1 €14,4 + 2,9 €/100 kg/net(10)68,2 € oder mehr, jedoch weniger als 69,7 €14,4 + 4,4 €/100 kg/net(10)66,8 € oder mehr, jedoch weniger als 68,2 €14,4 + 5,8 €/100 kg/net(10)weniger als 66,8 €14,4 + 29,8 €/100 kg/net(10)vom 1. Juni bis 30. Septembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von52,6 € oder mehr14,4(10)51,5 € oder mehr, jedoch weniger als 52,6 €14,4 + 1,1 €/100 kg/net(10)50,5 € oder mehr, jedoch weniger als 51,5 €14,4 + 2,1 €/100 kg/net(10)49,4 € oder mehr, jedoch weniger als 50,5 €14,4 + 3,2 €/100 kg/net(10)48,4 € oder mehr, jedoch weniger als 49,4 €14,4 + 4,2 €/100 kg/net(10)weniger als 48,4 €14,4 + 29,8 €/100 kg/net(10)vom 1. Oktober bis 31. Oktobermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von62,6 € oder mehr14,4(10)61,3 € oder mehr, jedoch weniger als 62,6 €14,4 + 1,3 €/100 kg/net(10)60,1 € oder mehr, jedoch weniger als 61,3 €14,4 + 2,5 €/100 kg/net(10)58,8 € oder mehr, jedoch weniger als 60,1 €14,4 + 3,8 €/100 kg/net(10)57,6 € oder mehr, jedoch weniger als 58,8 €14,4 + 5 €/100 kg/net(10)weniger als 57,6 €14,4 + 29,8 €/100 kg/net(10)vom 1. November bis 20. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von62,6 € oder mehr8,8(10)61,3 € oder mehr, jedoch weniger als 62,6 €8,8 + 1,3 €/100 kg/net(10)60,1 € oder mehr, jedoch weniger als 61,3 €8,8 + 2,5 €/100 kg/net(10)58,8 € oder mehr, jedoch weniger als 60,1 €8,8 + 3,8 €/100 kg/net(10)57,6 € oder mehr, jedoch weniger als 58,8 €8,8 + 5 €/100 kg/net(10)weniger als 57,6 €8,8 + 29,8 €/100 kg/net(10)vom 21. Dezember bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von67,6 € oder mehr8,8(10)66,2 € oder mehr, jedoch weniger als 67,6 €8,8 + 1,4 €/100 kg/net(10)64,9 € oder mehr, jedoch weniger als 66,2 €8,8 + 2,7 €/100 kg/net(10)63,5 € oder mehr, jedoch weniger als 64,9 €8,8 + 4,1 €/100 kg/net(10)62,2 € oder mehr, jedoch weniger als 63,5 €8,8 + 5,4 €/100 kg/net(10)weniger als 62,2 €8,8 + 29,8 €/100 kg/net(10)070700Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt07070005Gurkenvom 1. Januar bis Ende Februarmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von67,5 € oder mehr12,8(10)66,2 € oder mehr, jedoch weniger als 67,5 €12,8 + 1,3 €/100 kg/net(10)64,8 € oder mehr, jedoch weniger als 66,2 €12,8 + 2,7 €/100 kg/net(10)63,5 € oder mehr, jedoch weniger als 64,8 €12,8 + 4 €/100 kg/net(10)62,1 € oder mehr, jedoch weniger als 63,5 €12,8 + 5,4 €/100 kg/net(10)weniger als 62,1 €12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)vom 1. März bis 30. Aprilmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von110,5 € oder mehr12,8(10)108,3 € oder mehr, jedoch weniger als 110,5 €12,8 + 2,2 €/100 kg/net(10)106,1 € oder mehr, jedoch weniger als 108,3 €12,8 + 4,4 €/100 kg/net(10)103,9 € oder mehr, jedoch weniger als 106,1 €12,8 + 6,6 €/100 kg/net(10)101,7 € oder mehr, jedoch weniger als 103,9 €12,8 + 8,8 €/100 kg/net(10)weniger als 101,7 €12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)vom 1. Mai bis 15. Maizur Verarbeitung bestimmt(12)mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von48,1 € oder mehr12,8(10)47,1 € oder mehr, aber weniger als 48,1 €12,8 + 1 €/100 kg/net(10)(106)46,2 € oder mehr, aber weniger als 47,1 €12,8 + 1,9 €/100 kg/net(10)(106)45,2 € oder mehr, aber weniger als 46,2 €12,8 + 2,9 €/100 kg/net(10)(106)44,3 € oder mehr, aber weniger als 45,2 €12,8 + 3,8 €/100 kg/net(10)(106)35 €(105) oder mehr, aber weniger als 44,3 €12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)(106)34,3 €(105) oder mehr, aber weniger als 35 €(105)12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)(107)33,6 €(105) oder mehr, aber weniger als 34,3 €(105)12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)(108)32,9 €(105) oder mehr, aber weniger als 33,6 €(105)12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)(109)32,2 €(105) oder mehr, aber weniger als 32,9 €(105)12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)(110)weniger als 32,2 €(105)12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)anderemit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von48,1 € oder mehr12,8(10)47,1 € oder mehr, jedoch weniger als 48,1 €12,8 + 1 €/100 kg/net(10)46,2 € oder mehr, jedoch weniger als 47,1 €12,8 + 1,9 €/100 kg/net(10)45,2 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 €12,8 + 2,9 €/100 kg/net(10)44,3 € oder mehr, jedoch weniger als 45,2 €12,8 + 3,8 €/100 kg/net(10)weniger als 44,3 €12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)vom 16. Mai bis 30. Septemberzur Verarbeitung bestimmt(12)mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von48,1 € oder mehr1647,1 € oder mehr, aber weniger als 48,1 €16 + 1 €/100 kg/net(111)46,2 € oder mehr, aber weniger als 47,1 €16 + 1,9 €/100 kg/net(111)45,2 € oder mehr, aber weniger als 46,2 €16 + 2,9 €/100 kg/net(111)44,3 € oder mehr, aber weniger als 45,2 €16 + 3,8 €/100 kg/net(111)35 €(105) oder mehr, aber weniger als 44,3 €16 + 37,8 €/100 kg/net(111)34,3 €(105) oder mehr, aber weniger als 35 €(105)16 + 37,8 €/100 kg/net(112)33,6 €(105) oder mehr, aber weniger als 34,3 €(105)16 + 37,8 €/100 kg/net(113)32,9 €(105) oder mehr, aber weniger als 33,6 €(105)16 + 37,8 €/100 kg/net(114)32,2 €(105) oder mehr, aber weniger als 32,9 €(105)16 + 37,8 €/100 kg/net(115)weniger als 32,2 €(105)16 + 37,8 €/100 kg/netanderemit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von48,1 € oder mehr1647,1 € oder mehr, jedoch weniger als 48,1 €16 + 1 €/100 kg/net46,2 € oder mehr, jedoch weniger als 47,1 €16 + 1,9 €/100 kg/net45,2 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 €16 + 2,9 €/100 kg/net44,3 € oder mehr, jedoch weniger als 45,2 €16 + 3,8 €/100 kg/netweniger als 44,3 €16 + 37,8 €/100 kg/netvom 1. Oktober bis 31. Oktoberzur Verarbeitung bestimmt(12)mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von68,3 € oder mehr1666,9 € oder mehr, aber weniger als 68,3 €16 + 1,4 €/100 kg/net(111)65,6 € oder mehr, aber weniger als 66,9 €16 + 2,7 €/100 kg/net(111)64,2 € oder mehr, aber weniger als 65,6 €16 + 4,1 €/100 kg/net(111)62,8 € oder mehr, aber weniger als 64,2 €16 + 5,5 €/100 kg/net(111)35 €(105) oder mehr, aber weniger als 62,8 €16 + 37,8 €/100 kg/net(111)34,3 €(105) oder mehr, aber weniger als 35 €(105)16 + 37,8 €/100 kg/net(112)33,6 €(105) oder mehr, aber weniger als 34,3 €(105)16 + 37,8 €/100 kg/net(113)32,9 €(105) oder mehr, aber weniger als 33,6 €(105)16 + 37,8 €/100 kg/net(114)32,2 €(105) oder mehr, aber weniger als 32,9 €(105)16 + 37,8 €/100 kg/net(115)weniger als 32,2 €(105)16 + 37,8 €/100 kg/netanderemit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von68,3 € oder mehr1666,9 € oder mehr, jedoch weniger als 68,3 €16 + 1,4 €/100 kg/net65,6 € oder mehr, jedoch weniger als 66,9 €16 + 2,7 €/100 kg/net64,2 € oder mehr, jedoch weniger als 65,6 €16 + 4,1 €/100 kg/net62,8 € oder mehr, jedoch weniger als 64,2 €16 + 5,5 €/100 kg/netweniger als 62,8 €16 + 37,8 €/100 kg/netvom 1. November bis 10. Novembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von68,3 € oder mehr12,8(10)66,9 € oder mehr, jedoch weniger als 68,3 €12,8 + 1,4 €/100 kg/net(10)65,6 € oder mehr, jedoch weniger als 66,9 €12,8 + 2,7 €/100 kg/net(10)64,2 € oder mehr, jedoch weniger als 65,6 €12,8 + 4,1 €/100 kg/net(10)62,8 € oder mehr, jedoch weniger als 64,2 €12,8 + 5,5 €/100 kg/net(10)weniger als 62,8 €12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)vom 11. November bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von60,5 € oder mehr12,8(10)59,3 € oder mehr, jedoch weniger als 60,5 €12,8 + 1,2 €/100 kg/net(10)58,1 € oder mehr, jedoch weniger als 59,3 €12,8 + 2,4 €/100 kg/net(10)56,9 € oder mehr, jedoch weniger als 58,1 €12,8 + 3,6 €/100 kg/net(10)55,7 € oder mehr, jedoch weniger als 56,9 €12,8 + 4,8 €/100 kg/net(10)weniger als 55,7 €12,8 + 37,8 €/100 kg/net(10)0709Anderes Gemüse, frisch oder gekühltanderes07099100Artischockenvom 1. Januar bis 31. Maimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von82,6 € oder mehr10,480,9 € oder mehr, jedoch weniger als 82,6 €10,4 + 1,7 €/100 kg/net79,3 € oder mehr, jedoch weniger als 80,9 €10,4 + 3,3 €/100 kg/net77,6 € oder mehr, jedoch weniger als 79,3 €10,4 + 5 €/100 kg/net76 € oder mehr, jedoch weniger als 77,6 €10,4 + 6,6 €/100 kg/netweniger als 76 €10,4 + 22,9 €/100 kg/netvom 1. Juni bis 30. Junimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von65,4 € oder mehr10,464,1 € oder mehr, jedoch weniger als 65,4 €10,4 + 1,3 €/100 kg/net62,8 € oder mehr, jedoch weniger als 64,1 €10,4 + 2,6 €/100 kg/net61,5 € oder mehr, jedoch weniger als 62,8 €10,4 + 3,9 €/100 kg/net60,2 € oder mehr, jedoch weniger als 61,5 €10,4 + 5,2 €/100 kg/netweniger als 60,2 €10,4 + 22,9 €/100 kg/netvom 1. Juli bis 31. Oktober10,4vom 1. November bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von94,3 € oder mehr10,492,4 € oder mehr, jedoch weniger als 94,3 €10,4 + 1,9 €/100 kg/net90,5 € oder mehr, jedoch weniger als 92,4 €10,4 + 3,8 €/100 kg/net88,6 € oder mehr, jedoch weniger als 90,5 €10,4 + 5,7 €/100 kg/net86,8 € oder mehr, jedoch weniger als 88,6 €10,4 + 7,5 €/100 kg/netweniger als 86,8 €10,4 + 22,9 €/100 kg/net070993Kürbisse (Cucurbita spp.)07099310Zucchini (Courgettes)vom 1. Januar bis 31. Januarmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von48,8 € oder mehr12,847,8 € oder mehr, jedoch weniger als 48,8 €12,8 + 1 €/100 kg/net46,8 € oder mehr, jedoch weniger als 47,8 €12,8 + 2 €/100 kg/net45,9 € oder mehr, jedoch weniger als 46,8 €12,8 + 2,9 €/100 kg/net44,9 € oder mehr, jedoch weniger als 45,9 €12,8 + 3,9 €/100 kg/netweniger als 44,9 €12,8 + 15,2 €/100 kg/netvom 1. Februar bis 31. Märzmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von41,3 € oder mehr12,840,5 € oder mehr, jedoch weniger als 41,3 €12,8 + 0,8 €/100 kg/net39,6 € oder mehr, jedoch weniger als 40,5 €12,8 + 1,7 €/100 kg/net38,8 € oder mehr, jedoch weniger als 39,6 €12,8 + 2,5 €/100 kg/net38 € oder mehr, jedoch weniger als 38,8 €12,8 + 3,3 €/100 kg/netweniger als 38 €12,8 + 15,2 €/100 kg/netvom 1. April bis 31. Maimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von69,2 € oder mehr12,867,8 € oder mehr, jedoch weniger als 69,2 €12,8 + 1,4 €/100 kg/net66,4 € oder mehr, jedoch weniger als 67,8 €12,8 + 2,8 €/100 kg/net65 € oder mehr, jedoch weniger als 66,4 €12,8 + 4,2 €/100 kg/net63,7 € oder mehr, jedoch weniger als 65 €12,8 + 5,5 €/100 kg/netweniger als 63,7 €12,8 + 15,2 €/100 kg/netvom 1. Juni bis 31. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von41,3 € oder mehr12,840,5 € oder mehr, jedoch weniger als 41,3 €12,8 + 0,8 €/100 kg/net39,6 € oder mehr, jedoch weniger als 40,5 €12,8 + 1,7 €/100 kg/net38,8 € oder mehr, jedoch weniger als 39,6 €12,8 + 2,5 €/100 kg/net38 € oder mehr, jedoch weniger als 38,8 €12,8 + 3,3 €/100 kg/netweniger als 38 €12,8 + 15,2 €/100 kg/netvom 1. August bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von48,8 € oder mehr12,847,8 € oder mehr, jedoch weniger als 48,8 €12,8 + 1 €/100 kg/net46,8 € oder mehr, jedoch weniger als 47,8 €12,8 + 2 €/100 kg/net45,9 € oder mehr, jedoch weniger als 46,8 €12,8 + 2,9 €/100 kg/net44,9 € oder mehr, jedoch weniger als 45,9 €12,8 + 3,9 €/100 kg/netweniger als 44,9 €12,8 + 15,2 €/100 kg/net0805Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet080510Orangen08051020Süßorangen, frischvom 1. Januar bis 31. Märzmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von35,4 € oder mehr16(10)34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €16 + 0,7 €/100 kg/net(10)34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €16 + 1,4 €/100 kg/net(10)33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €16 + 2,1 €/100 kg/net(10)32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €16 + 2,8 €/100 kg/net(10)weniger als 32,6 €16 + 7,1 €/100 kg/net(10)vom 1. April bis 30. Aprilmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von35,4 € oder mehr10,4(10)34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €10,4 + 0,7 €/100 kg/net(10)34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €10,4 + 1,4 €/100 kg/net(10)33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €10,4 + 2,1 €/100 kg/net(10)32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €10,4 + 2,8 €/100 kg/net(10)weniger als 32,6 €10,4 + 7,1 €/100 kg/net(10)vom 1. Mai bis 15. Maimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von35,4 € oder mehr4,834,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €4,8 + 0,7 €/100 kg/net34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €4,8 + 1,4 €/100 kg/net33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €4,8 + 2,1 €/100 kg/net32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €4,8 + 2,8 €/100 kg/netweniger als 32,6 €4,8 + 7,1 €/100 kg/netvom 16. Mai bis 31. Maimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von35,4 € oder mehr3,234,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €3,2 + 0,7 €/100 kg/net34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €3,2 + 1,4 €/100 kg/net33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €3,2 + 2,1 €/100 kg/net32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €3,2 + 2,8 €/100 kg/netweniger als 32,6 €3,2 + 7,1 €/100 kg/netvom 1. Juni bis 15. Oktober3,2vom 16. Oktober bis 30. November16vom 1. Dezember bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von35,4 € oder mehr1634,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €16 + 0,7 €/100 kg/net34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €16 + 1,4 €/100 kg/net33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €16 + 2,1 €/100 kg/net32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €16 + 2,8 €/100 kg/netweniger als 32,6 €16 + 7,1 €/100 kg/net080520Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas); Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten08052010Clementinenvom 1. Januar bis Ende Februarmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von64,9 € oder mehr1663,6 € oder mehr, jedoch weniger als 64,9 €16 + 1,3 €/100 kg/net62,3 € oder mehr, jedoch weniger als 63,6 €16 + 2,6 €/100 kg/net61 € oder mehr, jedoch weniger als 62,3 €16 + 3,9 €/100 kg/net59,7 € oder mehr, jedoch weniger als 61 €16 + 5,2 €/100 kg/netweniger als 59,7 €16 + 10,6 €/100 kg/netvom 1. März bis 31. Oktober16vom 1. November bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von64,9 € oder mehr1663,6 € oder mehr, jedoch weniger als 64,9 €16 + 1,3 €/100 kg/net62,3 € oder mehr, jedoch weniger als 63,6 €16 + 2,6 €/100 kg/net61 € oder mehr, jedoch weniger als 62,3 €16 + 3,9 €/100 kg/net59,7 € oder mehr, jedoch weniger als 61 €16 + 5,2 €/100 kg/netweniger als 59,7 €16 + 10,6 €/100 kg/net08052030Monreales und Satsumasvom 1. Januar bis Ende Februarmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von28,6 € oder mehr1628 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €16 + 0,6 €/100 kg/net27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €16 + 1,1 €/100 kg/net26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €16 + 1,7 €/100 kg/net26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €16 + 2,3 €/100 kg/netweniger als 26,3 €16 + 10,6 €/100 kg/netvom 1. März bis 31. Oktober16vom 1. November bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von28,6 € oder mehr1628 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €16 + 0,6 €/100 kg/net27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €16 + 1,1 €/100 kg/net26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €16 + 1,7 €/100 kg/net26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €16 + 2,3 €/100 kg/netweniger als 26,3 €16 + 10,6 €/100 kg/net08052050Mandarinen und Wilkingsvom 1. Januar bis Ende Februarmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von28,6 € oder mehr1628 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €16 + 0,6 €/100 kg/net27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €16 + 1,1 €/100 kg/net26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €16 + 1,7 €/100 kg/net26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €16 + 2,3 €/100 kg/netweniger als 26,3 €16 + 10,6 €/100 kg/netvom 1. März bis 31. Oktober16vom 1. November bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von28,6 € oder mehr1628 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €16 + 0,6 €/100 kg/net27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €16 + 1,1 €/100 kg/net26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €16 + 1,7 €/100 kg/net26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €16 + 2,3 €/100 kg/netweniger als 26,3 €16 + 10,6 €/100 kg/net08052070Tangerinenvom 1. Januar bis Ende Februarmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von28,6 € oder mehr1628 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €16 + 0,6 €/100 kg/net27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €16 + 1,1 €/100 kg/net26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €16 + 1,7 €/100 kg/net26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €16 + 2,3 €/100 kg/netweniger als 26,3 €16 + 10,6 €/100 kg/netvom 1. März bis 31. Oktober16vom 1. November bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von28,6 € oder mehr1628 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €16 + 0,6 €/100 kg/net27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €16 + 1,1 €/100 kg/net26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €16 + 1,7 €/100 kg/net26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €16 + 2,3 €/100 kg/netweniger als 26,3 €16 + 10,6 €/100 kg/net08052090anderevom 1. Januar bis Ende Februarmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von28,6 € oder mehr16(10)28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €16 + 0,6 €/100 kg/net(10)27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €16 + 1,1 €/100 kg/net(10)26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €16 + 1,7 €/100 kg/net(10)26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €16 + 2,3 €/100 kg/net(10)weniger als 26,3 €16 + 10,6 €/100 kg/net(10)vom 1. März bis 31. Oktober16(10)vom 1. November bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von28,6 € oder mehr1628 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €16 + 0,6 €/100 kg/net27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €16 + 1,1 €/100 kg/net26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €16 + 1,7 €/100 kg/net26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €16 + 2,3 €/100 kg/netweniger als 26,3 €16 + 10,6 €/100 kg/net080550Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) und Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia)08055010Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum)vom 1. Januar bis 30. Aprilmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von46,2 € oder mehr6,4(10)45,3 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 €6,4 + 0,9 €/100 kg/net(10)44,4 € oder mehr, jedoch weniger als 45,3 €6,4 + 1,8 €/100 kg/net(10)43,4 € oder mehr, jedoch weniger als 44,4 €6,4 + 2,8 €/100 kg/net(10)42,5 € oder mehr, jedoch weniger als 43,4 €6,4 + 3,7 €/100 kg/net(10)weniger als 42,5 €6,4 + 25,6 €/100 kg/net(10)vom 1. Mai bis 31. Maimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von46,2 € oder mehr6,4(10)45,3 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 €6,4 + 0,9 €/100 kg/net(10)44,4 € oder mehr, jedoch weniger als 45,3 €6,4 + 1,8 €/100 kg/net(10)43,4 € oder mehr, jedoch weniger als 44,4 €6,4 + 2,8 €/100 kg/net(10)42,5 € oder mehr, jedoch weniger als 43,4 €6,4 + 3,7 €/100 kg/net(10)41,6 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 €6,4 + 4,6 €/100 kg/net(10)40,7 € oder mehr, jedoch weniger als 41,6 €6,4 + 5,5 €/100 kg/net(10)39,7 € oder mehr, jedoch weniger als 40,7 €6,4 + 6,5 €/100 kg/net(10)38,8 € oder mehr, jedoch weniger als 39,7 €6,4 + 7,4 €/100 kg/net(10)weniger als 38,8 €6,4 + 25,6 €/100 kg/net(10)vom 1. Juni bis 31. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von55,8 € oder mehr6,4(10)54,7 € oder mehr, jedoch weniger als 55,8 €6,4 + 1,1 €/100 kg/net(10)53,6 € oder mehr, jedoch weniger als 54,7 €6,4 + 2,2 €/100 kg/net(10)52,5 € oder mehr, jedoch weniger als 53,6 €6,4 + 3,3 €/100 kg/net(10)51,3 € oder mehr, jedoch weniger als 52,5 €6,4 + 4,5 €/100 kg/net(10)50,2 € oder mehr, jedoch weniger als 51,3 €6,4 + 5,6 €/100 kg/net(10)49,1 € oder mehr, jedoch weniger als 50,2 €6,4 + 6,7 €/100 kg/net(10)48 € oder mehr, jedoch weniger als 49,1 €6,4 + 7,8 €/100 kg/net(10)46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 48 €6,4 + 8,9 €/100 kg/net(10)weniger als 46,9 €6,4 + 25,6 €/100 kg/net(10)vom 1. August bis 15. Augustmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von55,8 € oder mehr6,454,7 € oder mehr, jedoch weniger als 55,8 €6,4 + 1,1 €/100 kg/net53,6 € oder mehr, jedoch weniger als 54,7 €6,4 + 2,2 €/100 kg/net52,5 € oder mehr, jedoch weniger als 53,6 €6,4 + 3,3 €/100 kg/net51,3 € oder mehr, jedoch weniger als 52,5 €6,4 + 4,5 €/100 kg/net50,2 € oder mehr, jedoch weniger als 51,3 €6,4 + 5,6 €/100 kg/net49,1 € oder mehr, jedoch weniger als 50,2 €6,4 + 6,7 €/100 kg/net48 € oder mehr, jedoch weniger als 49,1 €6,4 + 7,8 €/100 kg/netweniger als 48 €6,4 + 25,6 €/100 kg/netvom 16. August bis 31. Oktobermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von55,8 € oder mehr6,454,7 € oder mehr, jedoch weniger als 55,8 €6,4 + 1,1 €/100 kg/net53,6 € oder mehr, jedoch weniger als 54,7 €6,4 + 2,2 €/100 kg/net52,5 € oder mehr, jedoch weniger als 53,6 €6,4 + 3,3 €/100 kg/net51,3 € oder mehr, jedoch weniger als 52,5 €6,4 + 4,5 €/100 kg/netweniger als 51,3 €6,4 + 25,6 €/100 kg/netvom 1. November bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von46,2 € oder mehr6,445,3 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 €6,4 + 0,9 €/100 kg/net44,4 € oder mehr, jedoch weniger als 45,3 €6,4 + 1,8 €/100 kg/net43,4 € oder mehr, jedoch weniger als 44,4 €6,4 + 2,8 €/100 kg/net42,5 € oder mehr, jedoch weniger als 43,4 €6,4 + 3,7 €/100 kg/netweniger als 42,5 €6,4 + 25,6 €/100 kg/net0806Weintrauben, frisch oder getrocknet080610frisch08061010Tafeltraubenvom 1. Januar bis 14. Julider Sorte „Empereur” (Vitis vinifera cv.), vom 1. Januar bis 31. Januar(32)8andere11,5vom 15. Juli bis 20. Juli14,1vom 21. Juli bis 31. Oktobermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von54,6 € oder mehr14,1(10)53,5 € oder mehr, jedoch weniger als 54,6 €17,6 + 1,1 €/100 kg/net(10)52,4 € oder mehr, jedoch weniger als 53,5 €17,6 + 2,2 €/100 kg/net(10)51,3 € oder mehr, jedoch weniger als 52,4 €17,6 + 3,3 €/100 kg/net(10)50,2 € oder mehr, jedoch weniger als 51,3 €17,6 + 4,4 €/100 kg/net(10)weniger als 50,2 €17,6 + 9,6 €/100 kg/net(10)vom 1. November bis 20. Novembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von47,6 € oder mehr11,546,6 € oder mehr, jedoch weniger als 47,6 €14,4 + 1 €/100 kg/net45,7 € oder mehr, jedoch weniger als 46,6 €14,4 + 1,9 €/100 kg/net44,7 € oder mehr, jedoch weniger als 45,7 €14,4 + 2,9 €/100 kg/net43,8 € oder mehr, jedoch weniger als 44,7 €14,4 + 3,8 €/100 kg/netweniger als 43,8 €14,4 + 9,6 €/100 kg/netvom 21. November bis 31. Dezemberder Sorte „Empereur” (Vitis vinifera cv.), vom 1. Dezember bis 31. Dezember(32)8andere11,50808Äpfel, Birnen und Quitten, frisch080810Äpfel08081080anderevom 1. Januar bis 14. Februarmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von56,8 € oder mehr455,7 € oder mehr, jedoch weniger als 56,8 €6,4 + 1,1 €/100 kg/net54,5 € oder mehr, jedoch weniger als 55,7 €6,4 + 2,3 €/100 kg/net53,4 € oder mehr, jedoch weniger als 54,5 €6,4 + 3,4 €/100 kg/net52,3 € oder mehr, jedoch weniger als 53,4 €6,4 + 4,5 €/100 kg/netweniger als 52,3 €6,4 + 23,8 €/100 kg/netvom 15. Februar bis 31. Märzmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von56,8 € oder mehr455,7 € oder mehr, jedoch weniger als 56,8 €6,4 + 1,1 €/100 kg/net54,5 € oder mehr, jedoch weniger als 55,7 €6,4 + 2,3 €/100 kg/net53,4 € oder mehr, jedoch weniger als 54,5 €6,4 + 3,4 €/100 kg/net52,3 € oder mehr, jedoch weniger als 53,4 €6,4 + 4,5 €/100 kg/net51,1 € oder mehr, jedoch weniger als 52,3 €6,4 + 5,7 €/100 kg/net50 € oder mehr, jedoch weniger als 51,1 €6,4 + 6,8 €/100 kg/netweniger als 50 €6,4 + 23,8 €/100 kg/netvom 1. April bis 30. Junimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von56,8 € oder mehrfrei55,7 € oder mehr, jedoch weniger als 56,8 €4,8 + 1,1 €/100 kg/net(10)(116)54,5 € oder mehr, jedoch weniger als 55,7 €4,8 + 2,3 €/100 kg/net(10)(117)53,4 € oder mehr, jedoch weniger als 54,5 €4,8 + 3,4 €/100 kg/net(10)(118)52,3 € oder mehr, jedoch weniger als 53,4 €4,8 + 4,5 €/100 kg/net(10)(119)51,1 € oder mehr, jedoch weniger als 52,3 €4,8 + 5,7 €/100 kg/net(10)(120)50 € oder mehr, jedoch weniger als 51,1 €4,8 + 6,8 €/100 kg/net(10)(121)48,8 € oder mehr, jedoch weniger als 50 €4,8 + 8 €/100 kg/net(10)(122)weniger als 48,8 €4,8 + 23,8 €/100 kg/net(10)(123)vom 1. Juli bis 15. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von45,7 € oder mehrfrei44,8 € oder mehr, jedoch weniger als 45,7 €4,8 + 0,9 €/100 kg/net(10)43,9 € oder mehr, jedoch weniger als 44,8 €4,8 + 1,8 €/100 kg/net(10)43 € oder mehr, jedoch weniger als 43,9 €4,8 + 2,7 €/100 kg/net(10)42 € oder mehr, jedoch weniger als 43 €4,8 + 3,7 €/100 kg/net(10)41,1 € oder mehr, jedoch weniger als 42 €4,8 + 4,6 €/100 kg/net(10)40,2 € oder mehr, jedoch weniger als 41,1 €4,8 + 5,5 €/100 kg/net(10)39,3 € oder mehr, jedoch weniger als 40,2 €4,8 + 6,4 €/100 kg/net(10)weniger als 39,3 €4,8 + 23,8 €/100 kg/net(10)vom 16. Juli bis 31. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von45,7 € oder mehrfrei44,8 € oder mehr, jedoch weniger als 45,7 €4,8 + 0,9 €/100 kg/net(10)43,9 € oder mehr, jedoch weniger als 44,8 €4,8 + 1,8 €/100 kg/net(10)43 € oder mehr, jedoch weniger als 43,9 €4,8 + 2,7 €/100 kg/net(10)42 € oder mehr, jedoch weniger als 43 €4,8 + 3,7 €/100 kg/net(10)weniger als 42 €4,8 + 23,8 €/100 kg/net(10)vom 1. August bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von45,7 € oder mehr944,8 € oder mehr, jedoch weniger als 45,7 €11,2 + 0,9 €/100 kg/net43,9 € oder mehr, jedoch weniger als 44,8 €11,2 + 1,8 €/100 kg/net43 € oder mehr, jedoch weniger als 43,9 €11,2 + 2,7 €/100 kg/net42 € oder mehr, jedoch weniger als 43 €11,2 + 3,7 €/100 kg/netweniger als 42 €11,2 + 23,8 €/100 kg/net080830Birnen08083090anderevom 1. Januar bis 31. Januarmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von51 € oder mehr850 € oder mehr, jedoch weniger als 51 €8 + 1 €/100 kg/net49 € oder mehr, jedoch weniger als 50 €8 + 2 €/100 kg/net47,9 € oder mehr, jedoch weniger als 49 €8 + 3,1 €/100 kg/net46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 47,9 €8 + 4,1 €/100 kg/netweniger als 46,9 €8 + 23,8 €/100 kg/netvom 1. Februar bis 31. Märzmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von51 € oder mehr550 € oder mehr, jedoch weniger als 51 €8 + 1 €/100 kg/net49 € oder mehr, jedoch weniger als 50 €8 + 2 €/100 kg/net47,9 € oder mehr, jedoch weniger als 49 €8 + 3,1 €/100 kg/net46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 47,9 €8 + 4,1 €/100 kg/netweniger als 46,9 €8 + 23,8 €/100 kg/netvom 1. April bis 30. Aprilmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von51 € oder mehrfrei50 € oder mehr, jedoch weniger als 51 €4 + 1 €/100 kg/net(124)49 € oder mehr, jedoch weniger als 50 €4 + 2 €/100 kg/net(125)47,9 € oder mehr, jedoch weniger als 49 €4 + 3,1 €/100 kg/net(126)46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 47,9 €4 + 4,1 €/100 kg/net(127)45,9 € oder mehr, jedoch weniger als 46,9 €4 + 5,1 €/100 kg/net(128)44,9 € oder mehr, jedoch weniger als 45,9 €4 + 6,1 €/100 kg/net(129)43,9 € oder mehr, jedoch weniger als 44,9 €4 + 7,1 €/100 kg/net(130)weniger als 43,9 €4 + 23,8 €/100 kg/net(131)vom 1. Mai bis 30. Juni2,5 MIN 1 €/100 kg/netvom 1. Juli bis 15. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von46,5 € oder mehrfrei45,6 € oder mehr, jedoch weniger als 46,5 €4 + 0,9 €/100 kg/net44,6 € oder mehr, jedoch weniger als 45,6 €4 + 1,9 €/100 kg/net43,7 € oder mehr, jedoch weniger als 44,6 €4 + 2,8 €/100 kg/net42,8 € oder mehr, jedoch weniger als 43,7 €4 + 3,7 €/100 kg/net41,9 € oder mehr, jedoch weniger als 42,8 €4 + 4,6 €/100 kg/net40,9 € oder mehr, jedoch weniger als 41,9 €4 + 5,6 €/100 kg/net40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,9 €4 + 6,5 €/100 kg/netweniger als 40 €4 + 23,8 €/100 kg/netvom 16. Juli bis 31. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von46,5 € oder mehr545,6 € oder mehr, jedoch weniger als 46,5 €8 + 0,9 €/100 kg/net44,6 € oder mehr, jedoch weniger als 45,6 €8 + 1,9 €/100 kg/net43,7 € oder mehr, jedoch weniger als 44,6 €8 + 2,8 €/100 kg/net42,8 € oder mehr, jedoch weniger als 43,7 €8 + 3,7 €/100 kg/netweniger als 42,8 €8 + 23,8 €/100 kg/netvom 1. August bis 31. Oktobermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von38,8 € oder mehr10,4(10)38 € oder mehr, jedoch weniger als 38,8 €10,4 + 0,8 €/100 kg/net(10)37,2 € oder mehr, jedoch weniger als 38 €10,4 + 1,6 €/100 kg/net(10)36,5 € oder mehr, jedoch weniger als 37,2 €10,4 + 2,3 €/100 kg/net(10)35,7 € oder mehr, jedoch weniger als 36,5 €10,4 + 3,1 €/100 kg/net(10)weniger als 35,7 €10,4 + 23,8 €/100 kg/net(10)vom 1. November bis 31. Dezembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von51 € oder mehr10,4(10)50 € oder mehr, jedoch weniger als 51 €10,4 + 1 €/100 kg/net(10)49 € oder mehr, jedoch weniger als 50 €10,4 + 2 €/100 kg/net(10)47,9 € oder mehr, jedoch weniger als 49 €10,4 + 3,1 €/100 kg/net(10)46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 47,9 €10,4 + 4,1 €/100 kg/net(10)weniger als 46,9 €10,4 + 23,8 €/100 kg/net(10)0809Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch08091000Aprikosen/Marillenvom 1. Januar bis 31. Mai20(10)vom 1. Juni bis 20. Junimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von107,1 € oder mehr20(10)105 € oder mehr, jedoch weniger als 107,1 €20 + 2,1 €/100 kg/net(10)102,8 € oder mehr, jedoch weniger als 105 €20 + 4,3 €/100 kg/net(10)100,7 € oder mehr, jedoch weniger als 102,8 €20 + 6,4 €/100 kg/net(10)98,5 € oder mehr, jedoch weniger als 100,7 €20 + 8,6 €/100 kg/net(10)weniger als 98,5 €20 + 22,7 €/100 kg/net(10)vom 21. Juni bis 30. Junimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von87,3 € oder mehr20(10)85,6 € oder mehr, jedoch weniger als 87,3 €20 + 1,7 €/100 kg/net(10)83,8 € oder mehr, jedoch weniger als 85,6 €20 + 3,5 €/100 kg/net(10)82,1 € oder mehr, jedoch weniger als 83,8 €20 + 5,2 €/100 kg/net(10)80,3 € oder mehr, jedoch weniger als 82,1 €20 + 7 €/100 kg/net(10)weniger als 80,3 €20 + 22,7 €/100 kg/net(10)vom 1. Juli bis 31. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von77,1 € oder mehr20(10)75,6 € oder mehr, jedoch weniger als 77,1 €20 + 1,5 €/100 kg/net(10)74 € oder mehr, jedoch weniger als 75,6 €20 + 3,1 €/100 kg/net(10)72,5 € oder mehr, jedoch weniger als 74 €20 + 4,6 €/100 kg/net(10)70,9 € oder mehr, jedoch weniger als 72,5 €20 + 6,2 €/100 kg/net(10)weniger als 70,9 €20 + 22,7 €/100 kg/net(10)vom 1. August bis 31. Dezember20(10)Kirschen08092100Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus)vom 1. Januar bis 30. April12vom 1. Mai bis 20. Mai12 MIN 2,4 €/100 kg/netvom 21. Mai bis 31. Maimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von149,4 € oder mehr12146,4 € oder mehr, jedoch weniger als 149,4 €12 + 3 €/100 kg/net(132)143,4 € oder mehr, jedoch weniger als 146,4 €12 + 6 €/100 kg/net(132)140,4 € oder mehr, jedoch weniger als 143,4 €12 + 9 €/100 kg/net(132)137,4 € oder mehr, jedoch weniger als 140,4 €12 + 12 €/100 kg/net(132)50,7 €(105) oder mehr aber weniger als 137,4 €12 + 27,4 €/100 kg/net(132)49,7 €(105) oder mehr aber weniger als 50,7 €(105)12 + 27,4 €/100 kg/net(133)48,7 €(105) oder mehr aber weniger als 49,7 €(105)12 + 27,4 €/100 kg/net(134)47,7 €(105) oder mehr aber weniger als 48,7 €(105)12 + 27,4 €/100 kg/net(135)46,6 €(105) oder mehr aber weniger als 47,7 €(105)12 + 27,4 €/100 kg/net(136)weniger als 46,6 €(105)12 + 27,4 €/100 kg/netvom 1. Juni bis 15. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von125,4 € oder mehr12122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 €12 + 2,5 €/100 kg/net(132)120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 €12 + 5 €/100 kg/net(132)117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 €12 + 7,5 €/100 kg/net(132)115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 €12 + 10 €/100 kg/net(132)50,7 €(105) oder mehr aber weniger als 115,4 €12 + 27,4 €/100 kg/net(132)49,7 €(105) oder mehr aber weniger als 50,7 €(105)12 + 27,4 €/100 kg/net(133)48,7 €(105) oder mehr aber weniger als 49,7 €(105)12 + 27,4 €/100 kg/net(134)47,7 €(105) oder mehr aber weniger als 48,7 €(105)12 + 27,4 €/100 kg/net(135)46,6 €(105) oder mehr aber weniger als 47,7 €(105)12 + 27,4 €/100 kg/net(136)weniger als 46,6 €(105)12 + 27,4 €/100 kg/netvom 16. Juli bis 31. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von125,4 € oder mehr12122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 €12 + 2,5 €/100 kg/net(132)120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 €12 + 5 €/100 kg/net(132)117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 €12 + 7,5 €/100 kg/net(132)115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 €12 + 10 €/100 kg/net(132)45,9 €(105) oder mehr aber weniger als 115,4 €12 + 27,4 €/100 kg/net(132)45 €(105) oder mehr aber weniger als 45,9 €(105)12 + 27,4 €/100 kg/net(137)44,1 €(105) oder mehr aber weniger als 45 €(105)12 + 27,4 €/100 kg/net(138)43,1 €(105) oder mehr aber weniger als 44,1 €(105)12 + 27,4 €/100 kg/net(139)42,2 €(105) oder mehr aber weniger als 43,1 €(105)12 + 27,4 €/100 kg/net(140)weniger als 42,2 €(105)12 + 27,4 €/100 kg/netvom 1. August bis 10. Augustmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von91,6 € oder mehr1289,8 € oder mehr, jedoch weniger als 91,6 €12 + 1,8 €/100 kg/net(132)87,9 € oder mehr, jedoch weniger als 89,8 €12 + 3,7 €/100 kg/net(132)86,1 € oder mehr, jedoch weniger als 87,9 €12 + 5,5 €/100 kg/net(132)84,1 € oder mehr, jedoch weniger als 86,1 €12 + 7,3 €/100 kg/net(132)45,9 €(105) oder mehr aber weniger als 84,1 €12 + 27,4 €/100 kg/net(132)45 €(105) oder mehr aber weniger als 45,9 €(105)12 + 27,4 €/100 kg/net(137)44,1 €(105) oder mehr aber weniger als 45 €(105)12 + 27,4 €/100 kg/net(138)43,1 €(105) oder mehr aber weniger als 44,1 €(105)12 + 27,4 €/100 kg/net(139)42,2 €(105) oder mehr aber weniger als 43,1 €(105)12 + 27,4 €/100 kg/net(140)weniger als 42,2 €(105)12 + 27,4 €/100 kg/netvom 11. August bis 31. Dezember1208092900anderevom 1. Januar bis 30. April12vom 1. Mai bis 20. Mai12 MIN 2,4 €/100 kg/netvom 21. Mai bis 31. Maimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von149,4 € oder mehr12(10)146,4 € oder mehr, jedoch weniger als 149,4 €12 + 3 €/100 kg/net(10)143,4 € oder mehr, jedoch weniger als 146,4 €12 + 6 €/100 kg/net(10)140,4 € oder mehr, jedoch weniger als 143,4 €12 + 9 €/100 kg/net(10)137,4 € oder mehr, jedoch weniger als 140,4 €12 + 12 €/100 kg/net(10)weniger als 137,4 €12 + 27,4 €/100 kg/net(10)vom 1. Juni bis 15. Junimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von125,4 € oder mehr12(10)122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 €12 + 2,5 €/100 kg/net(10)120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 €12 + 5 €/100 kg/net(10)117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 €12 + 7,5 €/100 kg/net(10)115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 €12 + 10 €/100 kg/net(10)weniger als 115,4 €12 + 27,4 €/100 kg/net(10)vom 16. Juni bis 15. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von125,4 € oder mehr6(10)122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 €12 + 2,5 €/100 kg/net(10)120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 €12 + 5 €/100 kg/net(10)117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 €12 + 7,5 €/100 kg/net(10)115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 €12 + 10 €/100 kg/net(10)weniger als 115,4 €12 + 27,4 €/100 kg/net(10)vom 16. Juli bis 31. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von125,4 € oder mehr12122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 €12 + 2,5 €/100 kg/net120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 €12 + 5 €/100 kg/net117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 €12 + 7,5 €/100 kg/net115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 €12 + 10 €/100 kg/netweniger als 115,4 €12 + 27,4 €/100 kg/netvom 1. August bis 10. Augustmit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von91,6 € oder mehr1289,8 € oder mehr, jedoch weniger als 91,6 €12 + 1,8 €/100 kg/net87,9 € oder mehr, jedoch weniger als 89,8 €12 + 3,7 €/100 kg/net86,1 € oder mehr, jedoch weniger als 87,9 €12 + 5,5 €/100 kg/net84,1 € oder mehr, jedoch weniger als 86,1 €12 + 7,3 €/100 kg/netweniger als 84,1 €12 + 27,4 €/100 kg/netvom 11. August bis 31. Dezember12080930Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen08093010Brugnolen und Nektarinenvom 1. Januar bis 10. Juni17,6vom 11. Juni bis 20. Junimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von88,3 € oder mehr17,686,5 € oder mehr, jedoch weniger als 88,3 €17,6 + 1,8 €/100 kg/net84,8 € oder mehr, jedoch weniger als 86,5 €17,6 + 3,5 €/100 kg/net83 € oder mehr, jedoch weniger als 84,8 €17,6 + 5,3 €/100 kg/net81,2 € oder mehr, jedoch weniger als 83 €17,6 + 7,1 €/100 kg/netweniger als 81,2 €17,6 + 13 €/100 kg/netvom 21. Juni bis 31. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von77,6 € oder mehr17,676 € oder mehr, jedoch weniger als 77,6 €17,6 + 1,6 €/100 kg/net74,5 € oder mehr, jedoch weniger als 76 €17,6 + 3,1 €/100 kg/net72,9 € oder mehr, jedoch weniger als 74,5 €17,6 + 4,7 €/100 kg/net71,4 € oder mehr, jedoch weniger als 72,9 €17,6 + 6,2 €/100 kg/netweniger als 71,4 €17,6 + 13 €/100 kg/netvom 1. August bis 30. Septembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von60 € oder mehr17,658,8 € oder mehr, jedoch weniger als 60 €17,6 + 1,2 €/100 kg/net57,6 € oder mehr, jedoch weniger als 58,8 €17,6 + 2,4 €/100 kg/net56,4 € oder mehr, jedoch weniger als 57,6 €17,6 + 3,6 €/100 kg/net55,2 € oder mehr, jedoch weniger als 56,4 €17,6 + 4,8 €/100 kg/netweniger als 55,2 €17,6 + 13 €/100 kg/netvom 1. Oktober bis 31. Dezember17,608093090anderevom 1. Januar bis 10. Juni17,6vom 11. Juni bis 20. Junimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von88,3 € oder mehr17,686,5 € oder mehr, jedoch weniger als 88,3 €17,6 + 1,8 €/100 kg/net84,8 € oder mehr, jedoch weniger als 86,5 €17,6 + 3,5 €/100 kg/net83 € oder mehr, jedoch weniger als 84,8 €17,6 + 5,3 €/100 kg/net81,2 € oder mehr, jedoch weniger als 83 €17,6 + 7,1 €/100 kg/netweniger als 81,2 €17,6 + 13 €/100 kg/netvom 21. Juni bis 31. Julimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von77,6 € oder mehr17,676 € oder mehr, jedoch weniger als 77,6 €17,6 + 1,6 €/100 kg/net74,5 € oder mehr, jedoch weniger als 76 €17,6 + 3,1 €/100 kg/net72,9 € oder mehr, jedoch weniger als 74,5 €17,6 + 4,7 €/100 kg/net71,4 € oder mehr, jedoch weniger als 72,9 €17,6 + 6,2 €/100 kg/netweniger als 71,4 €17,6 + 13 €/100 kg/netvom 1. August bis 30. Septembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von60 € oder mehr17,658,8 € oder mehr, jedoch weniger als 60 €17,6 + 1,2 €/100 kg/net57,6 € oder mehr, jedoch weniger als 58,8 €17,6 + 2,4 €/100 kg/net56,4 € oder mehr, jedoch weniger als 57,6 €17,6 + 3,6 €/100 kg/net55,2 € oder mehr, jedoch weniger als 56,4 €17,6 + 4,8 €/100 kg/netweniger als 55,2 €17,6 + 13 €/100 kg/netvom 1. Oktober bis 31. Dezember17,6080940Pflaumen und Schlehen08094005Pflaumenvom 1. Januar bis 10. Juni6,4vom 11. Juni bis 30. Junimit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von69,6 € oder mehr6,468,2 € oder mehr, jedoch weniger als 69,6 €6,4 + 1,4 €/100 kg/net66,8 € oder mehr, jedoch weniger als 68,2 €6,4 + 2,8 €/100 kg/net65,4 € oder mehr, jedoch weniger als 66,8 €6,4 + 4,2 €/100 kg/net64 € oder mehr, jedoch weniger als 65,4 €6,4 + 5,6 €/100 kg/netweniger als 64 €6,4 + 10,3 €/100 kg/netvom 1. Juli bis 30. Septembermit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von69,6 € oder mehr1268,2 € oder mehr, jedoch weniger als 69,6 €12 + 1,4 €/100 kg/net66,8 € oder mehr, jedoch weniger als 68,2 €12 + 2,8 €/100 kg/net65,4 € oder mehr, jedoch weniger als 66,8 €12 + 4,2 €/100 kg/net64 € oder mehr, jedoch weniger als 65,4 €12 + 5,6 €/100 kg/netweniger als 64 €12 + 10,3 €/100 kg/netvom 1. Oktober bis 31. Dezember6,42009Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen SüßmittelnTraubensaft (einschließlich Traubenmost)200961mit einem Brixwert von 30 oder weniger20096110mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewichtmit einem Einfuhrpreis pro hl von42,5 € oder mehr22,441,7 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 €22,4 + 0,8 €/hl40,8 € oder mehr, jedoch weniger als 41,7 €22,4 + 1,7 €/hl40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,8 €22,4 + 2,5 €/hl39,1 € oder mehr, jedoch weniger als 40 €22,4 + 3,4 €/hlweniger als 39,1 €22,4 + 27 €/hl200969anderermit einem Brixwert von mehr als 6720096919anderermit einem Einfuhrpreis pro hl von212,4 € oder mehr40(10)208,2 € oder mehr, jedoch weniger als 212,4 €40 + 4,2 €/hl(10)203,9 € oder mehr, jedoch weniger als 208,2 €40 + 8,5 €/hl(10)199,7 € oder mehr, jedoch weniger als 203,9 €40 + 12,7 €/hl(10)195,4 € oder mehr, jedoch weniger als 199,7 €40 + 17 €/hl(10)weniger als 195,4 €40 + 121 €/hl(10)mit einem Brixwert von mehr als 30, jedoch nicht mehr als 67mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht20096951konzentriertmit einem Einfuhrpreis pro hl von209,4 € oder mehr22,4(10)205,2 € oder mehr, jedoch weniger als 209,4 €22,4 + 4,2 €/hl(10)201 € oder mehr, jedoch weniger als 205,2 €22,4 + 8,4 €/hl(10)196,8 € oder mehr, jedoch weniger als 201 €22,4 + 12,6 €/hl(10)192,6 € oder mehr, jedoch weniger als 196,8 €22,4 + 16,8 €/hl(10)weniger als 192,6 €22,4 + 131 €/hl(10)20096959anderemit einem Einfuhrpreis pro hl von42,5 € oder mehr22,441,7 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 €22,4 + 0,8 €/hl40,8 € oder mehr, jedoch weniger als 41,7 €22,4 + 1,7 €/hl40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,8 €22,4 + 2,5 €/hl39,1 € oder mehr, jedoch weniger als 40 €22,4 + 3,4 €/hlweniger als 39,1 €22,4 + 27 €/hl2204Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009220430anderer Traubenmostanderermit einer Dichte von 1,33 g/cm3 oder weniger bei 20 °C und einem vorhandenen Alkoholgehalt von 1 % vol oder weniger22043092konzentriertmit einem Einfuhrpreis pro hl von209,4 € oder mehr22,4 + 20,6 €/100 kg/net205,2 € oder mehr, jedoch weniger als 209,4 €22,4 + 4,2 €/hl + 20,6 €/100 kg/net201 € oder mehr, jedoch weniger als 205,2 €22,4 + 8,4 €/hl + 20,6 €/100 kg/net196,8 € oder mehr, jedoch weniger als 201 €22,4 + 12,6 €/hl + 20,6 €/100 kg/net192,6 € oder mehr, jedoch weniger als 196,8 €22,4 + 16,8 €/hl + 20,6 €/100 kg/netweniger als 192,6 €22,4 + 131 €/hl + 20,6 €/100 kg/net22043094anderermit einem Einfuhrpreis pro hl von42,5 € oder mehr22,4 + 20,6 €/100 kg/net41,7 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 €22,4 + 0,8 €/hl + 20,6 €/100 kg/net40,8 € oder mehr, jedoch weniger als 41,7 €22,4 + 1,7 €/hl + 20,6 €/100 kg/net40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,8 €22,4 + 2,5 €/hl + 20,6 €/100 kg/net39,1 € oder mehr, jedoch weniger als 40 €22,4 + 3,4 €/hl + 20,6 €/100 kg/netweniger als 39,1 €22,4 + 27 €/hl + 20,6 €/100 kg/netanderer22043096konzentriertmit einem Einfuhrpreis pro hl von212,4 € oder mehr40 + 20,6 €/100 kg/net208,2 € oder mehr, jedoch weniger als 212,4 €40 + 4,2 €/hl + 20,6 €/100 kg/net203,9 € oder mehr, jedoch weniger als 208,2 €40 + 8,5 €/hl + 20,6 €/100 kg/net199,7 € oder mehr, jedoch weniger als 203,9 €40 + 12,7 €/hl + 20,6 €/100 kg/net195,4 € oder mehr, jedoch weniger als 199,7 €40 + 17 €/hl + 20,6 €/100 kg/netweniger als 195,4 €40 + 121 €/hl + 20,6 €/100 kg/net22043098anderermit einem Einfuhrpreis pro hl von42,5 € oder mehr40 + 20,6 €/100 kg/net41,7 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 €40 + 0,8 €/hl + 20,6 €/100 kg/net40,8 € oder mehr, jedoch weniger als 41,7 €40 + 1,7 €/hl + 20,6 €/100 kg/net40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,8 €40 + 2,5 €/hl + 20,6 €/100 kg/net39,1 € oder mehr, jedoch weniger als 40 €40 + 3,4 €/hl + 20,6 €/100 kg/netweniger als 39,1 €40 + 27 €/hl + 20,6 €/100 kg/net

ABSCHNITT II

ANHANG 3

KN-CodeCAS RNBezeichnung
2818 30 001330-44-5Algeldrat
2833 22 0061115-28-4Alusulf
2842 10 0012408-47-8Simaldrat
71205-22-6Almasilat
2842 90 800-00-0Almagodrat
12247-75-5Almadratsulfat
12304-65-3Hydrotalcit
12539-23-0Vangatalcit
41342-54-5Carbaldrat
66827-12-1Almagat
74978-16-8Magaldrat
119175-48-3Fermagat
2843 30 0010210-36-3Natriumaurotiosulfat
12244-57-4Natriumaurothiomalat
16925-51-2Aurothioglycanid
34031-32-8Auranofin
2843 90 9015663-27-1Cisplatin
41575-94-4Carboplatin
61825-94-3Oxaliplatin
62816-98-2Ormaplatin
62928-11-4Iproplatin
74790-08-2Spiroplatin
95734-82-0Nedaplatin
96392-96-0Dexormaplatin
103775-75-3Miboplatin
110172-45-7Sebriplatin
111490-36-9Zeniplatin
111523-41-2Enloplatin
129580-63-8Satraplatin
135558-11-1Lobaplatin
141977-79-9Miriplatin
146665-77-2Eptaplatin
172903-00-3Triplatintetranitrat
181630-15-9Picoplatin
274679-00-4Padoporfin
759457-82-4Padeliporfin
2844 40 2014932-42-4Xenon (133Xe)
2844 40 300-00-0Fibrinogen (125I)
881-17-4Natriumiodohippurat (131I)
1187-56-0Selenomethionin (75Se)
5579-94-2Merisoprol (197Hg)
7790-26-3Natriumiodid (131I)
8016-07-7Ethiodatöl (131I)
8027-28-9Natriumphosphat (32P)
9048-46-8Iodhaltig (125I) serumalbumin, menschlich
9048-46-8Iodhaltig (131I) serumalbumin, menschlich
10039-53-9Natriumchromat (51Cr)
13115-03-2Cyanocobalamin (57Co)
13422-53-2Cyanocobalamin (60Co)
15251-14-6Rosebengal (131I) natrium
15690-63-8Cesium (131Cs) chlorid
15845-98-4Natriumiotalamat (131I)
17033-82-8Iometin (125I)
17033-83-9Iometin (131I)
17692-74-9Natriumiotalamat (125I)
18195-32-9Cyanocobalamin (58Co)
24359-64-6Natriumiodid (125I)
41183-64-6Gallium (67Ga) citrat
42220-21-3Iodocholesterol (131I)
54063-42-2Ferrin (59Fe) citratinjection
54182-60-4Tolpovidon (131I)
54182-63-7Macrosalb (131I)
54277-47-3Macrosalb (99mTc)
54510-20-2Iodocetilinsäure (123I)
64461-80-9Chlormerodrin (197Hg)
74855-17-7Iocanlidinsäure (123I)
75917-92-9Iofetamin (123I)
77679-27-7Iobenguan (131I)
92812-82-3Fluorodopa (18F)
94153-50-1Mespiperon (11C)
104716-22-5Technetium (99mTc) teboroxim
105851-17-0Fludesoxyglucose (18 F)
106417-28-1Technetium (99mTc) siboroxim
109581-73-9Technetium (99mTc) sestamibi
113716-48-6Ioloprid (123I)
121281-41-2Technetium (99mTc) bicisat
123748-56-1Iodfiltinsäure (123I)
127396-36-5Iomazenil (123I)
131608-78-1Technetium (99mTc) nitridocad
136794-86-0Iometopan (123I)
142481-95-6Technetium (99mTc) furifosmin
154427-83-5Samarium (153Sm) lexidronam
155798-07-5Ioflupan (123I)
157476-76-1Technetium (99mTc) pintumomab
165942-79-0Technetium (99mTc) nofetumomab merpentan
178959-14-3Technetium (99mTc) apcitid
225239-31-6Technetium (99mTc) fanolesomab
476413-07-7Yttrium (90Y) tacatuzumab tetraxetan
2844 40 8010043-49-9Gold (198Au), kolloidal
2845 90 1035523-45-6Fludalanin
122431-96-3Zilascorb (2H)
474641-19-5Deutolperison
2845 90 9012448-24-7Natriumborocaptat (10B)
2846 90 0072573-82-1Gadoterinsäure
80529-93-7Gadopentetinsäure
113662-23-0Gadobeninsäure
117827-80-2Gadopenamid
120066-54-8Gadoteridol
131069-91-5Gadoversetamid
131410-48-5Gadodiamid
135326-11-3Gadoxetsäure
138721-73-0Sprodiamid
193901-90-5Gadofosveset
227622-74-4Gadomelitol
280776-87-6Gadocoletsäure
544697-52-1Gadodenterat
770691-21-9Gadobutrol
2852 10 0054-64-8Thiomersal
62-37-3Chlormerodrin
129-16-8Merbromin
492-18-2Mersalyl
498-73-7Mercurobutol
525-30-4Mercuderamid
4386-35-0Meraleinnatrium
5964-24-9Natriumtimerfonat
8017-88-7Phenylquecksilberborat
14235-86-0Hydrargaphen
16509-11-8Otimeratnatrium
20223-84-1Mercaptomerin
2852 90 008012-34-8Mercurophyllin
8069-64-5Merallurid
60135-06-0Mercumatilinnatrium
2902 19 0075-19-4Cyclopropan
2902 90 0075078-91-0Temaroten
2903 39 9076-19-7Perflutren
354-92-7Perflisobutan
355-25-9Perflubutan
355-42-0Perflexan
2903 77 4076-14-2Cryofluoran
2903 78 00307-43-7Perflubrodec
423-55-2Perflubron
2903 79 21124-72-1Tefluran
2903 79 90151-67-7Halothan
2903 89 90306-94-5Perflunafen
1715-40-8Bromociclen
2903 92 0050-29-3Clofenotan
2903 99 9053-19-0Mitotan
479-68-5Broparestrol
34563-73-0Feniodiumchlorid
56917-29-4Fluretofen
2904 10 005560-69-0Ethyldibunat
6223-35-4Natriumgualenat
14992-59-7Natriumdibunat
21668-77-9Eprodisat
99287-30-6Egualen
2904 90 95124-88-9Dimethiodalnatrium
126-31-8Methiodalnatrium
2905 29 9077-75-8Methylpentinol
2905 39 9555-98-1Busulfan
35449-36-6Gemcadiol
64218-02-6Plaunotol
2905 49 00299-75-2Treosulfan
7518-35-6Mannosulfan
2905 51 00113-18-8Ethchlorvynol
2905 59 9852-51-7Bronopol
57-15-8Chlorobutanol
488-41-5Mitobronitol
2209-86-1Loprodiol
10318-26-0Mitolactol
24403-04-1Debropol
2906 11 0089-78-1Racementhol
2906 19 0067-96-9Dihydrotachysterol
19793-20-5Bolandiol
23089-26-1Levomenol
29474-12-2Cimepanol
57333-96-7Tacalcitol
112965-21-6Calcipotriol
131918-61-1Paricalcitol
134404-52-7Seocalcitol
163217-09-2Inecalcitol
199798-84-0Elocalcitol
524067-21-8Becocalcidiol
2906 29 0079-93-6Phenaglycodol
583-03-9Fenipentol
13980-94-4Metaglycodol
14088-71-2Proclonol
15687-18-0Fenpentadiol
56430-99-0Flumecinol
104561-36-6Doretinel
2907 19 901300-94-3Amylmetacresol
2078-54-8Propofol
5591-47-9Cyclomenol
13741-18-9Xibornol
2907 29 0056-53-1Diethylstilbestrol
57-91-0Alfatradiol
84-17-3Dienestrol
85-95-0Benzestrol
130-73-4Methestrol
5635-50-7Hexestrol
10457-66-6Gerochinol
27686-84-6Masoprocol
2908 19 0059-50-7Chlorkresol
70-30-4Hexachlorophen
88-04-0Chlorxylenol
97-23-4Dichlorophen
120-32-1Clorofen
133-53-9Dichloroxylenol
145-94-8Clorindanol
6915-57-7Bibrocathol
10572-34-6Cicliomenol
15686-33-6Biclotymol
34633-34-6Bifluranol
37693-01-9Clofoctol
64396-09-4Terfluranol
65634-39-1Pentafluranol
125722-16-9Enofelast
2908 99 004444-23-9Persilinsäure
20123-80-2Calciumdobesilat
57775-26-5Sultosilinsäure
78480-14-5Dicresulen
10331-57-4Niclofolan
39224-48-1Nitroclofen
2909 19 9076-38-0Methoxyfluran
333-36-8Flurotyl
406-90-6Fluroxen
679-90-3Rofluran
13838-16-9Enfluran
26675-46-7Isofluran
28523-86-6Sevofluran
57041-67-5Desfluran
2909 20 0056689-41-9Alifluran
2909 30 90569-57-3Chlortrianisen
777-11-7Haloprogin
24150-24-1Terameprocol
55837-16-6Entsufon
80844-07-1Etofenprox
2909 49 8059-47-2Mephenesin
93-14-1Guaifenesin
104-29-0Chlorphenesin
544-62-7Batilol
2216-77-5Dibuprol
3102-00-9Febuprol
3671-05-4Fenocinol
13021-53-9Terbuprol
26159-36-4Naproxol
27318-86-1Floverin
63834-83-3Guaietolin
128607-22-7Ospemifen
131875-08-6Lexacalcitol
302904-82-1Atocalcitol
341524-89-8Fispemifen
2909 50 00103-16-2Monobenzon
150-76-5Mequinol
1321-14-8Sulfogaiacol
2174-64-3Flamenol
3380-30-1Soneclosan
3380-34-5Triclosan
2910 40 0060-57-1Dieldrin
2910 90 001954-28-5Etoglucid
2911 00 0078-12-6Petrichloral
3563-58-4Chloralodol
6055-48-7Toloxychlorinol
2912 19 00111-30-8Glutaral
2914 19 906809-52-5Teprenon
2914 29 002226-11-1Bornelon
2914 39 0082-66-6Diphenadion
83-12-5Phenindion
55845-78-8Xenipenton
2914 40 90128-20-1Eltanolon
465-53-2Cyclopregnol
565-99-1Renanolon
2673-23-6Xenygloxal
14107-37-0Alfadolon
20098-14-0Idramanton
21208-26-4Dimepregnen
23930-19-0Alfaxalon
35100-44-8Endrison
38398-32-2Ganaxolon
50673-97-7Colestolon
85969-07-9Budotitan
158440-71-2Irofulven
2914 50 0070-70-2Paroxypropion
114-43-2Desaspidin
117-37-3Anisindion
131-53-3Dioxybenzon
131-57-7Oxybenzon
480-22-8Dithranol
579-23-7Cyclovalon
1641-17-4Mexenon
1843-05-6Octabenzon
2295-58-1Flopropion
7114-11-6Naphthonon
18493-30-6Metochalcon
27762-78-3Ketoxal
42924-53-8Nabumeton
52479-85-3Exifon
70356-09-1Avobenzon
75464-11-8Butantron
112018-00-5Tebufelon
2914 69 90117-10-2Dantron
303-98-0Ubidecarenon
319-89-1Tetroquinon
863-61-6Menatetrenon
4042-30-2Parvachon
14561-42-3Menocton
58186-27-9Idebenon
80809-81-0Docebenon
88426-33-9Buparvachon
2914 70 00130-37-0Menadionnatriumbisulfit
957-56-2Fluindion
1146-98-1Bromindion
1146-99-2Clorindion
1470-35-5Isobromindion
1879-77-2Doxibetasol
3030-53-3Clofenoxyd
4065-45-6Sulisobenzon
6723-40-6Fluindarol
15687-21-5Flumedroxon
16469-74-2Hydromadinon
49561-92-4Nivimedon
56219-57-9Arildon
95233-18-4Atovachon
116313-94-1Nitecapon
134308-13-7Tolcapon
274925-86-9Nebicapon
2915 39 00102-76-1Triacetin
514-50-1Acebrochol
2624-43-3Cyclofenil
5984-83-8Fenabuten
83282-71-7Acefluranol
91431-42-4Lonapalen
99107-52-5Bunaprolast
2915 70 40555-44-2Tripalmitin
2915 90 7099-66-1Valproesäure
124-07-2Octansäure
7008-02-8Iodetryl
76584-70-8Valproatseminatrium
77372-61-3Valproatpivoxil
185517-21-9Arundsäure
2916 15 0026266-58-0Sorbitantrioleat
2916 19 9551-77-4Gefarnat
506-26-3Gamoleninsäure
6217-54-5Doconexent
10417-94-4Icosapent
81485-25-8Peretinoin
83689-23-0Molfarnat
2916 20 0025229-42-9Cicrotoesäure
26002-80-2Phenothrin
52645-53-1Permethrin
69915-62-4Loxanast
75867-00-4Fenfluthrin
2916 39 9099-79-6Iofendilat
959-10-4Xenbucin
1085-91-2Nafcaproesäure
1553-60-2Ibufenac
5104-49-4Flurbiprofen
5728-52-9Felbinac
7698-97-7Fenestrel
15301-67-4Feneritrol
17692-38-5Fluprofen
24645-20-3Hexaprofen
28168-10-7Tetriprofen
33159-27-2Ecabet
34148-01-1Clidanac
36616-52-1Fenclorac
36950-96-6Cicloprofen
37529-08-1Mexoprofen
51146-56-6Dexibuprofen
51543-39-6Esflurbiprofen
51543-40-9Tarenflurbil
55837-18-8Butibufen
57144-56-6Isoprofen
71109-09-6Vedaprofen
84392-17-6Xenalipin
91587-01-8Pelretin
95040-85-0Xenyhexeninsäure
153559-49-0Bexaroten
2917 13 90123-99-9Azelainsäure
2917 19 9053-10-1Hydroxydionnatriumsuccinat
577-11-7Docusatnatrium
2917 34 00131-67-9Ftalofyn
2918 11 0015145-14-9Ciclactat
2918 16 0023835-15-6Kaliumglucaldrat
2918 19 98128-13-2Ursodeoxycholsäure
456-59-7Cyclandelat
474-25-9Chenodesoxycholsäure
503-49-1Meglutol
512-16-3Cyclobutyrol
5793-88-4Calciumsaccharat
5977-10-6Fencibutirol
7007-81-0Trethocaninsäure
7009-49-6Natriumhexacyclonat
17140-60-2Calciumglucoheptonat
17692-20-5Cyclobutoesäure
26976-72-7Aceburinsäure
31221-85-9Ibuverin
34150-62-4Calciumnatriumferriclat
54845-95-3Icomucret
57808-63-6Cicloxilinsäure
68635-50-7Deloxolon
81093-37-0Pravastatin
111149-90-7Lodelaben
121009-77-6Tenivastatin
156965-06-9Tisocalcitat
174022-42-5Bevirimat
2918 22 0055482-89-8Guacetisal
64496-66-8Salafibrat
2918 23 00118-56-9Homosalat
552-94-3Salsalat
58703-77-8Sulprosal
2918 29 0083-40-9Hydroxytoluylsäure
96-84-4Iophenoicsäure
153-43-5Clorindansäure
322-79-2Triflusal
486-79-3Dipyrocetyl
490-79-9Gentisinsäure
1884-24-8Cynarin
4955-90-2Natriumgentisat
7009-60-1Pheniodolnatrium
15534-92-6Terbuficin
22494-27-5Flufenisal
22494-42-4Diflunisal
2918 30 0081-23-2Dehydrocholsäure
145-41-5Natriumdehydrocholat
519-95-9Florantyron
892-01-3Hexacypron
2522-81-8Pibecarb
22071-15-4Ketoprofen
22161-81-5Dexketoprofen
32808-51-8Bucloxinsäure
36330-85-5Fenbufen
41387-02-4Lexofenac
58182-63-1Itanoxon
63472-04-8Metbufen
68767-14-6Loxoprofen
69956-77-0Pelubiprofen
112665-43-7Seratrodast
2918 99 9051-24-1Tiratricol
51-26-3Thyropropinsäure
58-54-8Etacrynsäure
104-28-9Cinoxat
471-53-4Enoxolon
517-18-0Methallenestril
554-24-5Phenobutiodil
579-94-2Menglytat
637-07-0Clofibrat
882-09-7Clofibrinsäure
2181-04-6Kaliumcanrenoat
2217-44-9Iodophthaleinnatrium
2260-08-4Acetiromat
3562-99-0Menbuton
3771-19-5Nafenopin
4138-96-9Canrenoesäure
5129-14-6Anisacril
5697-56-3Carbenoxolon
5711-40-0Bromebrinsäure
7706-67-4Dimecrotinsäure
12214-50-5Natriumglucaspaldrat
13739-02-1Diacerein
14613-30-0Magnesiumclofibrat
14929-11-4Simfibrat
17243-33-3Fepentolinsäure
22131-79-9Alclofenac
22204-53-1Naproxen
22494-47-9Clobuzarit
24818-79-9Aluminiumclofibrat
25812-30-0Gemfibrozil
26281-69-6Exiproben
29679-58-1Fenoprofen
30299-08-2Clinofibrat
31581-02-9Cinoxolon
34645-84-6Fenclofenac
35703-32-3Cinametinsäure
39087-48-4Calciumclofibrat
40596-69-8Methopren
41791-49-5Lonaprofen
41826-92-0Trepibuton
49562-28-9Fenofibrat
52214-84-3Ciprofibrat
52247-86-6Cicloxolon
54350-48-0Etretinat
54419-31-7Fenirofibrat
55079-83-9Acitretin
55902-94-8Sitofibrat
55937-99-0Beclobrat
56049-88-8Indacrinon
56488-59-6Terbufibrol
61887-16-9Dulofibrat
64506-49-6Sofalcon
66984-59-6Cinfenoac
68170-97-8Palmoxirinsäure
68548-99-2Oxindanac
74168-02-8Bakeprofen
74168-08-4Losmiprofen
76676-34-1Oxprenoatkalium
77858-21-0Velaresol
84290-27-7Tucaresol
84386-11-8Baxitozin
88431-47-4Clomoxir
96609-16-4Lifibrol
106685-40-9Adapalen
124083-20-1Etomoxir
157283-68-6Travoprost
161172-51-6Etalocib
183293-82-5Gemcaben
251565-85-2Tesaglitazar
476436-68-7Naveglitazar
2919 90 0062-73-7Dichlorvos
83-86-3Fytinsäure
306-52-5Triclofos
470-90-6Clofenvinfos
522-40-7Fosfestrol
6064-83-1Fosfosal
17196-88-2Vincofos
21466-07-9Bromofenofos
28841-62-5Atrinositol
65708-37-4Flufosal
258516-89-1Fospropofol
2920 19 00299-84-3Fenclofos
2104-96-3Bromofos
2920 90 10126-92-1Natriumetasulfat
139-88-8Natriumtetradecylsulfat
1612-30-2Menadiolnatriumsulfat
5634-37-7Cloretat
88426-32-8Ursulcholinsäure
2920 90 8578-11-5Pentaerithrityltetranitrat
1607-17-6Pentrinitrol
2612-33-1Clonitrat
2921-92-8Propatylnitrat
7297-25-8Eritrityltetranitrat
15825-70-4Mannitolhexanitrat
163133-43-5Naproxcinod
2921 19 502624-44-4Etamsylat
2921 19 9951-75-2Chlormethin
107-35-7Taurin
123-82-0Tuaminoheptan
124-28-7Dimantin
338-83-0Perfluamin
502-59-0Octamylamin
503-01-5Isomethepten
543-82-8Octodrin
555-77-1Trichlormethin
3151-59-5Hetaflur
3687-18-1Tramiprosat
3735-65-7Butynamin
13946-02-6Iproheptin
36505-83-6Dectaflur
61822-36-4Diprobutin
2921 29 00112-24-3Trientin
9011-04-5Hexadimethrinbromid
2921 30 9960-40-2Mecamylamin
101-40-6Propylhexedrin
102-45-4Cyclopentamin
768-94-5Amantadin
3570-07-8Dimecamin
6192-97-8Levopropylhexedrin
13392-28-4Rimantadin
19982-08-2Memantin
79594-24-4Somantadin
219810-59-0Neramexan
2921 45 00494-03-1Chlornaphazin
2921 46 0051-64-9Dexamfetamin
122-09-8Phentermin
156-08-1Benzfetamin
156-34-3Levamfetamin
300-62-9Amfetamin
457-87-4Etilamfetamin
1209-98-9Fencamfamin
7262-75-1Lefetamin
17243-57-1Mefenorex
2921 49 0050-48-6Amitriptylin
72-69-5Nortriptylin
93-88-9Phenpromethamin
100-92-5Mephentermin
102-05-6Dibemethin
150-59-4Alverin
155-09-9Tranylcypromin
303-53-7Cyclobenzaprin
341-00-4Etifelmin
390-64-7Prenylamin
434-43-5Pentorex
438-60-8Protriptylin
458-24-2Fenfluramin
461-78-9Chlorphentermin
555-57-7Pargylin
2201-15-2Eticyclidin
3239-44-9Dexfenfluramin
4255-23-6Alfetamin
5118-29-6Melitracen
5118-30-9Litracen
5580-32-5Ortetamin
5581-40-8Dimefadan
5632-44-0Tolpropamin
5966-41-6Diisopromin
7273-99-6Gamfexin
7395-90-6Indrilin
10262-69-8Maprotilin
10389-73-8Clortermin
13042-18-7Fendilin
13364-32-4Clobenzorex
13977-33-8Demelverin
14334-40-8Pramiverin
14611-51-9Selegilin
15301-54-9Cypenamin
15686-27-8Amfepentorex
15793-40-5Terodilin
17243-39-9Benzoctamin
17279-39-9Dimetamfetamin
19992-80-4Butixirat
27466-27-9Intriptylin
33817-09-3Levmetamfetamin
35764-73-9Fluotracen
35941-65-2Butriptylin
37577-24-5Levofenfluramin
47166-67-6Octriptylin
52795-02-5Tametralin
54063-48-8Heptaverin
57653-27-7Droprenilamin
64015-58-3Trimexilin
65472-88-0Naftifin
78628-80-5Terbinafin
79617-96-2Sertralin
86939-10-8Indatralin
101828-21-1Butenafin
106650-56-0Sibutramin
119386-96-8Mofegilin
136236-51-6Rasagilin
140850-73-3Igmesin
186495-49-8Delucemin
226256-56-0Cinacalcet
2921 59 903572-43-8Bromhexin
3590-16-7Feclemin
37640-71-4Aprindin
77518-07-1Amiflamin
2922 11 002272-11-9Monoethanolaminoleat
2922 14 00469-62-5Dextropropoxyphen
2922 19 8551-68-3Meclofenoxat
54-03-5Hexobendin
54-32-0Moxisylyt
54-80-8Pronetalol
58-73-1Diphenhydramin
59-96-1Phenoxybenzamin
64-95-9Adiphenin
74-55-5Ethambutol
77-19-0Dicycloverin
77-22-5Caramiphen
77-23-6Pentoxyverin
77-38-3Chlorphenoxamin
77-86-1Trometamol
78-41-1Triparanol
83-98-7Orphenadrin
90-54-0Etafenon
92-12-6Phenyltoloxamin
94-23-5Parethoxycain
102-60-3Edetol
108-16-7Dimepranol
118-23-0Bromazin
299-61-6Ganglefen
302-33-0Proadifen
302-40-9Benactyzin
372-66-7Heptaminol
468-61-1Oxeladin
493-76-5Propanocain
495-70-5Meprylcain
509-74-0Acetylmethadol
509-78-4Dimenoxadol
511-46-6Clofenetamin
512-15-2Cyclopentolat
524-99-2Medrylamin
525-66-6Propranolol
532-77-4Hexylcain
545-90-4Dimepheptanol
576-68-1Mannomustin
604-74-0Bufenadrin
791-35-5Clofedanol
911-45-5Clomifen
1092-46-2Ketocain
1157-87-5Etoloxamin
1234-71-5Namoxyrat
1477-39-0Noracymethadol
1600-19-7Xyloxemin
1679-75-0Cinnamaverin
1679-76-1Drofenin
2179-37-5Bencyclan
2338-37-6Levopropoxyphen
2933-94-0Toliprolol
3563-01-7Aprofen
3565-72-8Embramin
3572-52-9Xenysalat
3572-74-5Moxastin
3579-62-2Denaverin
3686-78-0Dietifen
3811-25-4Clorprenalin
4148-16-7Ritrosulfan
5051-22-9Dexpropranolol
5632-52-0Clofenciclan
5633-20-5Oxybutynin
5634-42-4Tocamphyl
5668-06-4Mecloxamin
5741-22-0Moprolol
6284-40-8Meglumin
6452-71-7Oxprenolol
6535-03-1Stevaladil
6818-37-7Olaflur
7077-34-1Trolnitrat
7413-36-7Nifenalol
7433-10-5Butidrin
7488-92-8Ketocainol
7617-74-5Laurixamin
7712-50-7Myrtecain
10540-29-1Tamoxifen
13425-98-4Improsulfan
13445-63-1Itramintosilat
13479-13-5Pargeverin
13655-52-2Alprenolol
13877-99-1Minepentat
14007-64-8Butetamat
14089-84-0Proxibuten
14556-46-8Bupranolol
14587-50-9Difeterol
14860-49-2Clobutinol
15221-81-5Fludorex
15301-93-6Tofenacin
15301-96-9Tyromedan
15518-87-3Myralact
15585-86-1Cyprodenat
15599-37-8Hexapradol
15639-50-6Safingol
15687-08-8Dextrofemin
15687-23-7Guaiactamin
15690-55-8Zuclomifen
15690-57-0Enclomifen
16112-96-2Indanorex
17199-54-1Alphamethadol
17199-55-2Betamethadol
17199-58-5Alphacetylmethadol
17199-59-6Betacetylmethadol
17780-72-2Clorgilin
18109-80-3Butamirat
18683-91-5Ambroxol
18965-97-4Berlafenon
19179-78-3Xipranolol
20448-86-6Bornaprin
22232-57-1Racefemin
22487-42-9Benaprizin
22664-55-7Metipranolol
23573-66-2Detanosal
23602-78-0Benfluorex
23891-60-3Mepramidil
25314-87-8Elucain
27325-36-6Procinolol
27581-02-8Idropranolol
27591-01-1Bunolol
27591-97-5Tiloron
28570-99-2Setazindol
30187-90-7Xibenolol
31828-71-4Mexiletin
34433-66-4Levacetylmethadol
34616-39-2Fenalcomin
35607-20-6Avridin
36144-08-8Mantabegron
36199-78-7Guafecainol
36981-91-6Fepradinol
37148-27-9Clenbuterol
38363-40-5Penbutolol
39099-98-4Cinamolol
39133-31-8Trimebutin
39563-28-5Cloranolol
41570-61-0Tulobuterol
42050-23-7Nafetolol
42200-33-9Nadolol
47082-97-3Pargolol
47141-42-4Levobunolol
47419-52-3Dexproxibuten
50366-32-0Flunamin
50583-06-7Halonamin
51384-51-1Metoprolol
52403-19-7Iproxamin
52742-40-2Alimadol
53076-26-9Moxaprindin
53179-07-0Nisoxetin
53716-44-2Rociverin
53716-48-6Nexeridin
54063-24-0Amifloverin
54063-25-1Amiterol
54063-36-4Etolorex
54063-53-5Propafenon
54141-87-6Cinfenin
54910-89-3Fluoxetin
55769-65-8Butobendin
55837-19-9Exaprolol
56341-08-3Mabuterol
56433-44-4Oxaprotilin
57526-81-5Prenalterol
58313-74-9Treptilamin
58473-73-7Drobulin
58930-32-8Butofilolol
60607-68-3Indenolol
60812-35-3Decominol
63659-18-7Betaxolol
64552-16-5Ecipramidil
66022-25-1Prenoverin
66451-06-7Bornaprolol
66722-44-9Bisoprolol
68392-35-8Afimoxifen
68876-74-4Zocainon
69429-84-1Cilobamin
69756-53-2Halofantrin
71827-56-0Clemeprol
76496-68-9Levoprotilin
77164-20-6Levomoprolol
77599-17-8Panomifen
80387-96-8Difemerin
81147-92-4Esmolol
81447-80-5Diprafenon
81840-58-6Spirendolol
82101-10-8Flerobuterol
82168-26-1Adafenoxat
82186-77-4Lumefantrin
82413-20-5Droloxifen
83015-26-3Atomoxetin
83480-29-9Voglibose
84057-96-5Flusoxolol
85320-67-8Ericolol
87129-71-3Arnolol
89778-26-7Toremifen
90293-01-9Bifemelan
90845-56-0Trecadrin
93221-48-8Levobetaxolol
94651-09-9Cicloprolol
96389-68-3Crisnatol
96743-96-3Ramciclan
98774-23-3Tesmilifen
101479-70-3Adaprolol
112922-55-1Cericlamin
119356-77-3Dapoxetin
119618-22-3Esoxybutynin
120444-71-5Deramciclan
123618-00-8Fedotozin
124316-02-5Alprafenon
125926-17-2Sarpogrelat
126924-38-7Seproxetin
129612-87-9Miproxifen
146376-58-1Talibegron
148717-90-2Squalamin
155321-96-3Solpecainol
162359-55-9Fingolimod
173324-94-2Temiverin
186139-09-3Trodusquemin
190258-12-9Edronocain
207916-33-4Xidecaflur
753449-67-1Ronacaleret
2922 29 0051-61-6Dopamin
93-30-1Methoxyphenamin
103-86-6Hydroxyamfetamin
370-14-9Pholedrin
493-75-4Bialamicol
1199-18-4Oxidopamin
3735-45-3Vetrabutin
5585-64-8Aminoxytriphen
15599-45-8Symetin
15686-23-4Trimoxamin
17692-54-5Mitoclomin
18840-47-6Gepefrin
34368-04-2Dobutamin
34910-85-5Lometralin
53648-55-8Dezocin
61661-06-1Levdobutamin
64638-07-9Brolamfetamin
65415-42-1Oxabrexin
66195-31-1Ibopamin
86197-47-9Dopexamin
90060-42-7Nolomirol
103878-96-2Fosopamin
112891-97-1Alentemol
124937-51-5Tolterodin
148717-54-8Tecalcet
175591-23-8Tapentadol
433265-65-7Faxeladol
2922 31 0076-99-3Methadon
90-84-6Amfepramon
467-85-6Normethadon
2922 39 00125-58-6Levomethadon
466-40-0Isomethadon
6740-88-1Ketamin
15351-09-4Metamfepramon
33643-46-8Esketamin
34662-67-4Cotriptylin
34911-55-2Bupropion
53394-92-6Driniden
92615-20-8Nafenodon
92629-87-3Dexnafenodon
2922 44 0051931-66-9Tilidin
2922 49 8554-30-8Camylofin
56-41-7Alanin
56-84-8Aspartinsäure
59-46-1Procain
60-00-4Edetinsäure
60-32-2Aminocapronsäure
61-68-7Mefenamsäure
61-90-5Leucin
62-33-9Natriumcalciumedetat
63-91-2Phenylalanin
67-43-6Pentetinsäure
70-26-8Ornithin
72-18-4Valin
73-32-5Isoleucin
92-23-9Leucinocain
94-09-7Benzocain
94-12-2Risocain
94-14-4Isobutamben
94-24-6Tetracain
96-83-3Iopansäure
133-16-4Chloroprocain
136-44-7Lisadimat
148-82-3Melphalan
149-16-6Butacain
305-03-3Chlorambucil
530-78-9Flufenaminsäure
531-76-0Sarcolysin
553-65-1Amoxecain
644-62-2Meclofenamicsäure
1088-80-8Metamelfalan
1134-47-0Baclofen
1197-18-8Tranexaminsäure
4295-55-0Clofenaminsäure
6582-31-6Dapabutan
7424-00-2Fenclonin
12111-24-9Calciumtrinatriumpentetat
13710-19-5Tolfenaminsäure
13930-34-2Clormecain
15250-13-2Araprofen
15307-86-5Diclofenac
15708-41-5Natriumferedetat
21245-01-2Padimat
23049-93-6Enfenaminsäure
29098-15-5Terofenamat
30544-47-9Etofenamat
32447-90-8Dextilidin
34675-84-8Cetraxat
36499-65-7Dicobaltedetat
39718-89-3Alminoprofen
55986-43-1Cetaben
57574-09-1Amineptin
57775-28-7Prefenamat
59209-97-1Zafuleptin
60142-96-3Gabapentin
60719-82-6Alaproclat
63329-53-3Lobenzarit
67330-25-0Ufenamat
68506-86-5Vigabatrin
70052-12-9Eflornithin
75219-46-4Atrimustin
89796-99-6Aceclofenac
148553-50-8Pregabalin
176199-48-7Eglumetad
198022-65-0Icofungipen
220991-20-8Lumiracoxib
220991-32-2Robenacoxib
2922 50 0051-31-0Levisoprenalin
56-45-1Serin
59-42-7Phenylephrin
59-92-7Levodopa
60-18-4Tyrosin
67-42-5Egtazinsäure
86-43-1Propoxycain
89-57-6Mesalazin
99-43-4Oxybuprocain
99-45-6Adrenalon
119-29-9Ambucain
133-11-9Fenamisal
137-53-1Dextrothyroxinnatrium
390-28-3Methoxamin
395-28-8Isoxsuprin
407-41-0Dexfosfoserin
447-41-6Buphenin
487-53-6Hydroxyprocain
490-98-2Hydroxytetracain
497-75-6Dioxethedrin
499-67-2Proxymetacain
530-08-5Isoetarin
536-21-0Norfenefrin
555-30-6Methyldopa
586-06-1Orciprenalin
620-30-4Racemetirosin
646-02-6Aminoethylnitrat
672-87-7Metirosin
709-55-7Etilefrin
829-74-3Corbadrin
1174-11-4Xenazinsäure
1212-03-9Metiprenalin
2922-20-5Butaxamin
3215-70-1Hexoprenalin
3571-71-9Metaterol
3625-06-7Mebeverin
3703-79-5Bamethan
3818-62-0Betoxycain
5714-08-9Detrothyronin
7101-51-1Melevodopa
7376-66-1Deterenol
7683-59-2Isoprenalin
10329-60-9Dioxifedrin
13392-18-2Fenoterol
15687-41-9Oxyfedrin
17365-01-4Etiroxat
18559-94-9Salbutamol
18866-78-9Colterol
18910-65-1Salmefamol
22103-14-6Bufeniod
22950-29-4Dimetofrin
23031-25-6Terbutalin
23651-95-8Droxidopa
27203-92-5Tramadol
30392-40-6Bitolterol
32359-34-5Medifoxamin
32462-30-9Oxfenicin
34391-04-3Levosalbutamol
37178-37-3Etilevodopa
50588-47-1Amafolon
51579-82-9Amfenac
52365-63-6Dipivefrin
53034-85-8Ibuterol
54592-27-7Divabuterol
57540-78-0Nisbuterol
57558-44-8Secoverin
58882-17-0Roxadimat
59170-23-9Bevantolol
62571-87-3Minaxolon
63269-31-8Ciramadol
64862-96-0Ametantron
65271-80-9Mitoxantron
66734-12-1Butopamin
71206-88-7Pivenfrin
71522-58-2Forfenimex
71771-90-9Denopamin
75626-99-2Tobuterol
78756-61-3Alifedrin
83200-09-3Dembrexin
89365-50-4Salmeterol
90237-04-0Dexsecoverin
91714-94-2Bromfenac
92071-51-7Rotraxat
93047-39-3Etanterol
93047-40-6Naminterol
93413-62-8Desvenlafaxin
93413-69-5Venlafaxin
96346-61-1Onapriston
97747-88-1Lilopriston
97825-25-7Ractopamin
100696-30-8Etilefrinpivalat
109525-44-2Cliropamin
121524-08-1Amibegron
124478-60-0Aglepriston
127560-12-7Norbudrin
128470-16-6Arbutamin
134865-33-1Meluadrin
135306-78-4Caloxetsäure
141993-70-6Eldacimib
187219-95-0Axomadol
193901-91-6Fosveset
252920-94-8Solabegron
255734-04-4Ritobegron
269079-62-1Isalmadol
286930-03-8Fesoterodin
329773-35-5Cinaciguat
643094-49-9Fasobegron
2923 10 00507-30-2Cholingluconat
1336-80-7Ferrocholinat
2016-36-6Cholinsalicylat
28038-04-2Salcolex
28319-77-9Cholinalfoscerat
856676-23-8Cholinfenofibrat
2923 20 0063-89-8Colfoscerilpalmitat
2923 90 0050-10-2Oxyphenoniumbromid
51-83-2Carbachol
55-97-0Hexamethoniumbromid
57-09-0Cetrimoniumbromid
60-31-1Acetylcholinchlorid
61-75-6Bretyliumtosilat
62-51-1Methacholinchlorid
65-29-2Gallamintriethiodid
71-27-2Suxamethoniumchlorid
71-91-0Tetrylammoniumbromid
79-90-3Triclobisoniumchlorid
116-38-1Edrophoniumchlorid
121-54-0Benzethoniumchlorid
122-18-9Cetalkoniumchlorid
123-47-7Proloniumiodid
125-99-5Tridihexethyliodid
139-07-1Benzododeciniumchlorid
139-08-2Miristalkoniumchlorid
306-53-6Azamethoniumbromid
317-52-2Hexafluroniumbromid
391-70-8Troxoniumtosilat
406-76-8Carnitin
538-71-6Domiphenbromid
541-15-1Levocarnitin
541-20-8Pentamethoniumbromid
541-22-0Decamethoniumbromid
552-92-1Toloconiummetilsulfat
1119-97-7Tetradoniumbromid
1794-75-8Laurcetiumbromid
2001-81-2Diponiumbromid
2218-68-0Cloralbetain
2401-56-1Deditoniumbromid
2424-71-7Metociniumiodid
3006-10-8Mecetroniumetilsulfat
3166-62-9Methylbenactyziumbromid
3614-30-0Emeproniumbromid
3690-61-7Prodeconiumbromid
3818-50-6Bepheniumhydroxynaphthoat
4304-01-2Truxicuriumiodid
4858-60-0Mefenidramiummetilsulfat
7002-65-5Oxibetain
7008-13-1Halopeniumchlorid
7009-91-8Nitricholinperchlorat
7168-18-5Chlorphenoctiumamsonat
7174-23-4Oxydipentoniumchlorid
7681-78-9Mebezoniumiodid
13254-33-6Carproniumchlorid
15585-70-3Bibenzoniumbromid
15687-13-5Dodecloniumbromid
15687-40-8Octafoniumchlorid
17088-72-1Penoctoniumbromid
19379-90-9Benzoxoniumchlorid
19486-61-4Lauralkoniumchlorid
25155-18-4Methylbenzethoniumchlorid
29546-59-6Cicloniumbromid
30716-01-9Emiliumtosilat
42879-47-0Pranoliumchlorid
54063-57-9Suxethoniumchlorid
55077-30-0Aclatoniumnapadisilat
58066-85-6Miltefosin
58158-77-3Amantaniumbromid
58703-78-9Cethexoniumchlorid
68379-03-3Clofiliumphosphat
70641-51-9Edelfosin
77257-42-2Stiloniumiodid
2924 11 0057-53-4Meprobamat
2924 19 0051-79-6Urethan
56-85-9Glutamin
57-08-9Acexaminsäure
64-55-1Mebutamat
77-65-6Carbromal
77-66-7Acecarbromal
78-28-4Emylcamat
78-44-4Carisoprodol
95-04-5Ectylharnstoff
99-15-0Acetylleucin
116-52-9Dicloralurea
131-48-6Aceneuramsäure
306-41-2Hexcarbacholinbromid
466-14-8Ibrotamid
496-67-3Bromisoval
512-48-1Valdetamid
541-79-7Carbocloral
544-31-0Palmidrol
633-47-6Cropropamid
1188-38-1Carglumsäure
1675-66-7Adelmidrol
1954-79-6Mecloralharnstoff
2430-27-5Valpromid
2490-97-3Aceglutamid
3106-85-2Isospagluminsäure
3342-61-8Deanolaceglumat
4171-13-5Valnoctamid
4213-51-8Bromacrylid
4268-36-4Tybamat
4910-46-7Spagluminsäure
5579-13-5Capurid
5667-70-9Pentabamat
6168-76-9Crotetamid
18679-90-8Hopanteninsäure
25269-04-9Nisobamat
26305-03-3Pepstatin
32838-26-9Butoctamid
32954-43-1Pendecamain
35301-24-7Cedefingol
39825-23-5Bisorcic
52061-73-1Valdipromid
56488-60-9Glutaurin
62304-98-7Thymalfasin
69542-93-4Pivagabin
76990-56-2Milacemid
77337-76-9Acamprosat
78088-46-7Tabilautid
78512-63-7Pimelautid
92262-58-3Valrocemid
128326-81-8Caldiamid
129009-83-2Versetamid
132787-19-0Tradecamid
138531-07-4Sinapultid
210419-36-6Opratoniumiodid
250694-07-6Teglicar
2924 21 00101-20-2Triclocarban
369-77-7Halocarban
34866-47-2Carbuterol
51213-99-1Clanfenur
56980-93-9Celiprolol
57460-41-0Talinolol
71475-35-9Lozilurea
74738-24-2Recainam
75949-61-0Pafenolol
87721-62-8Flestolol
103055-07-8Lufenuron
159910-86-8Droxinavir
2924 24 00126-52-3Ethinamat
2924 29 10137-58-6Lidocain
2924 29 9850-19-1Oxyfenamat
50-65-7Niclosamid
51-06-9Procainamid
56-94-0Demecariumbromid
60-46-8Dimevamid
62-44-2Phenacetin
63-25-2Carbaril
63-98-9Phenacemid
65-45-2Salicylamid
71-81-8Isopropamidiodid
87-10-5Tribromsalan
87-12-7Dibromsalan
90-49-3Pheneturid
94-35-9Styramat
97-27-8Chlorbetamid
100-95-8Metalkoniumchlorid
101-71-3Diphenan
114-80-7Neostigminbromid
115-79-7Ambenoniumchlorid
118-57-0Acetaminosalol
126-27-2Oxetacain
126-93-2Oxanamid
129-46-4Suraminnatrium
129-57-7Natriumdiprotrizoat
129-63-5Natriumacetrizoat
134-62-3Diethyltoluamid
138-56-7Trimethobenzamid
148-01-6Dinitolmid
148-07-2Benzmalecen
304-84-7Etamivan
306-20-7Fenaclon
332-69-4Bromamid
358-52-1Hexapropymat
364-62-5Metoclopramid
440-58-4Iodamid
483-63-6Crotamiton
487-48-9Salacetamid
501-68-8Beclamid
519-88-0Ambucetamid
526-18-1Osalmid
528-96-1Calciumbenzamidosalicylat
532-03-6Methocarbamol
552-25-0Diampromid
556-08-1Acedoben
575-74-6Buclosamid
579-38-4Diloxanid
587-49-5Salfluverin
606-17-7Adipiodon
616-68-2Trimecain
621-42-1Metacetamol
673-31-4Phenprobamat
721-50-6Prilocain
730-07-4Propetamid
735-52-4Cetofenicol
737-31-5Natriumamidotrizoat
787-93-9Ameltolid
847-20-1Flubanilat
891-60-1Declopramid
938-73-8Ethenzamid
1042-42-8Carcainiumchlorid
1083-57-4Bucetin
1223-36-5Clofexamid
1227-61-8Mefexamid
1233-53-0Bunamiodyl
1421-14-3Propanidid
1456-52-6Ioproceminsäure
1505-95-9Naftypramid
1693-37-4Parapropamol
2276-90-6Iotalaminsäure
2277-92-1Oxyclozanid
2444-46-4Nonivamid
2521-01-9Encyprat
2577-72-2Metabromsalan
2618-25-9Ioglycaminsäure
2623-33-8Diacetamat
2901-75-9Afalanin
3011-89-0Aklomid
3115-05-7Iobenzaminsäure
3207-50-9Clinolamid
3440-28-6Betamipron
3567-38-2Carfimat
3576-64-5Clefamid
3686-58-6Tolycain
3734-33-6Denatoniumbenzoat
3785-21-5Butanilicain
4093-35-0Bromoprid
4551-59-1Fenalamid
4582-18-7Endomid
4663-83-6Buramat
4665-04-7Fenacetinol
4776-06-1Flusalan
5003-48-5Benorilat
5107-49-3Flualamid
5486-77-1Alloclamid
5560-78-1Teclozan
5579-05-5Paxamat
5579-06-6Pentalamid
5579-08-8Propyldocetrizoat
5588-21-6Cintramid
5591-33-3Iosefaminsäure
5591-49-1Anilamat
5626-25-5Clodacain
5714-09-0Ethylcartrizoat
5749-67-7Carbasalatcalcium
5779-54-4Cyclarbamat
6170-69-0Clamidoxinsäure
6340-87-0Triclacetamol
6376-26-7Salverin
6620-60-6Proglumid
6673-35-4Practolol
6961-46-2Idrocilamid
7199-29-3Cyheptamid
7225-61-8Natriummetrizoat
7246-21-1Natriumtyropanoat
10087-89-5Enpromat
10397-75-8Iocarminsäure
10423-37-7Citenamid
13311-84-7Flutamid
13912-77-1Octacain
13931-64-1Procymat
14008-60-7Cresotamid
14261-75-7Cloforex
14417-88-0Melinamid
14437-41-3Clioxanid
14817-09-5Decimemid
15302-15-5Etosalamid
15585-88-3Dicarfen
15686-76-7Bensalan
15687-05-5Cloracetadol
15687-14-6Embutramid
15687-16-8Carbifen
15866-90-7Incyclinid
16024-67-2Iotrizoesäure
16034-77-8Iocetaminsäure
16231-75-7Atolid
17243-49-1Diclometid
17692-45-4Chatacain
18699-02-0Actarit
18966-32-0Clocanfamid
19368-18-4Ftaxilid
19863-06-0Ioxotrizoesäure
20788-07-2Resorantel
21434-91-3Capobeninsäure
22148-75-0Formetorex
22568-64-5Diacetolol
22662-39-1Rafoxanid
22730-86-5Iolixaninsäure
22839-47-0Aspartam
24353-45-5Dibusadol
24353-88-6Lorbamat
25287-60-9Etofamid
25451-15-4Felbamat
25827-76-3Iomeglaminsäure
26095-59-0Otiloniumbromid
26717-47-5Clofibrid
26718-25-2Halofenat
26750-81-2Alibendol
26887-04-7Iotraninsäure
27736-80-7Fenaftinsäure
28179-44-4Ioxitalaminsäure
29122-68-7Atenolol
29541-85-3Oxitriptylin
29619-86-1Moctamid
30531-86-3Colfenamat
30533-89-2Flurantel
30544-61-7Clanobutin
30653-83-9Parsalmid
31127-82-9Iodoxaminsäure
31598-07-9Iozominsäure
32421-46-8Bunaftin
32795-44-1Acecainid
34919-98-7Cetamolol
36093-47-7Salantel
36141-82-9Diamfenetid
36637-18-0Etidocain
36894-69-6Labetalol
37106-97-1Bentiromid
37517-30-9Acebutolol
37723-78-7Ioproninsäure
37863-70-0Iosumetinsäure
38103-61-6Tolamolol
38647-79-9Urefibrat
39907-68-1Dopamantin
40256-99-3Flucetorex
40912-73-0Brosotamid
41113-86-4Bromoxanid
41708-72-9Tocainid
41859-67-0Bezafibrat
42794-76-3Midodrin
46803-81-0Saletamid
49755-67-1Ioglicinsäure
51012-32-9Tiaprid
51022-74-3Iotroxinsäure
51876-99-4Ioserinsäure
53370-90-4Exalamid
53783-83-8Tromantadin
53902-12-8Tranilast
54063-35-3Dofamiumchlorid
54063-40-0Fenoxedil
54340-61-3Brovanexin
54785-02-3Adamexin
54870-28-9Meglitinid
55837-29-1Tiropramid
56281-36-8Motretinid
56562-79-9Ioglunid
57227-17-5Sevopramid
58338-59-3Dinalin
58473-74-8Cinromid
58493-49-5Olvanil
59017-64-0Ioxaglicsäure
59110-35-9Pamatolol
59160-29-1Lidofenin
59179-95-2Lorzafon
60019-19-4Iotetrinsäure
60208-45-9Iopamidol
62666-20-0Progabid
62992-61-4Etersalat
63245-28-3Etifenin
63941-73-1Ioglucol
63941-74-2Ioglucomid
64379-93-7Cinflumid
65569-29-1Cloxaceprid
65617-86-9Avizafon
65646-68-6Fenretinid
65717-97-7Disofenin
66108-95-0Iohexol
66292-52-2Butilfenin
66532-85-2Propacetamol
67346-49-0Arformoterol
67450-44-6Eclanamin
67579-24-2Bromadolin
70009-66-4Oxalinast
70541-17-2Oxazafon
70976-76-0Bifepramid
71119-12-5Dinazafon
73334-07-3Iopromid
73573-87-2Formoterol
74517-78-5Indecainid
75616-02-3Dulozafon
75616-03-4Ciprazafon
75659-07-3Dilevalol
76812-98-1Trigevolol
78266-06-5Mebrofenin
78281-72-8Nepafenac
78649-41-9Iomeprol
79211-10-2Iosimid
79211-34-0Iotrisid
79770-24-4Iotrolan
81045-33-2Iodecimol
81732-65-2Bambuterol
82821-47-4Mabuprofen
83435-66-9Delapril
85409-44-5Cloponon
86216-41-3Broxitalaminsäure
87071-16-7Arclofenin
87771-40-2Ioversol
88321-09-9Aloxistatin
89797-00-2Iopentol
90895-85-5Ronactolol
92339-11-2Iodixanol
92623-85-3Milnacipran
94497-51-5Tamibaroten
96191-65-0Ioxabrolinsäure
96847-55-1Levomilnacipran
97702-82-4Iosarcol
97964-54-0Tomoglumid
97964-56-2Lorglumid
98815-38-4Casokefamid
102670-46-2Batanoprid
104775-36-2Ecabapid
105816-04-4Nateglinid
106719-74-8Galtifenin
107097-80-3Loxiglumid
107793-72-6Ioxilan
112522-64-2Tacedinalin
119363-62-1Amiglumid
119817-90-2Dexloxiglumid
122898-67-3Itoprid
123122-54-3Candoxatrilat
123122-55-4Candoxatril
123441-03-2Rivastigmin
128298-28-2Remacemid
131179-95-8Efaproxiral
133865-88-0Priralfinamid
133865-89-1Safinamid
136949-58-1Iobitridol
138112-76-2Agomelatin
141660-63-1Iofratol
147362-57-0Lovirid
147497-64-1Davasaicin
150812-12-7Retigabin
156740-57-7Axitirom
163000-63-3Neboglamin
172820-23-4Pexiganan
173334-57-1Aliskiren
175385-62-3Lasinavir
175481-36-4Lacosamid
181816-48-8Ombrabulin
181872-90-2Iosimenol
183990-46-7Salcaprozsäure
188196-22-7Frakefamid
193079-69-5Tabimorelin
194085-75-1Carisbamat
194785-19-8Bedoradrin
196618-13-0Oseltamivir
202844-10-8Indantadol
209394-27-4Ladostigil
220847-86-9Valategrast
228266-40-8Taltobulin
254750-02-2Emricasan
260980-89-0Topilutamid
289656-45-7Senicapoc
355129-15-6Eprotirom
387825-03-8Salclobuzsäure
402567-16-2Firategrast
441765-98-6Talaglumetad
478296-72-9Gabapentinenacarbil
608137-32-2Lisdexamfetamin
652990-07-3Milveterol
847353-30-4Arbaclofenplacarbil
2925 12 0077-21-4Glutethimid
2925 19 9550-35-1Thalidomid
60-45-7Fenimid
64-65-3Bemegrid
77-41-8Mesuximid
77-67-8Ethosuximid
86-34-0Phensuximid
125-84-8Aminoglutethimid
1156-05-4Phenglutarimid
1673-06-9Amphotalid
2897-83-8Alonimid
6319-06-8Noreximid
7696-12-0Tetramethrin
10403-51-7Mitindomid
14166-26-8Taglutimid
19171-19-8Pomalidomid
21925-88-2Tesicam
22855-57-8Brosuximid
35423-09-7Tesimid
51411-04-2Alrestatin
54824-17-8Mitonafid
66537-94-8Ciproximid
69408-81-7Amonafid
129688-50-2Minalrestat
144849-63-8Bisnafid
162706-37-8Elinafid
2925 29 0055-56-1Chlorhexidin
55-73-2Betanidin
74-79-3Arginin
100-33-4Pentamidin
101-93-9Phenacain
104-32-5Propamidin
114-86-3Phenformin
135-43-3Lauroguadin
140-59-0Stilbamidinisetionat
459-86-9Mitoguazon
495-99-8Hydroxystilbamidin
496-00-4Dibrompropamidin
500-92-5Proguanil
537-21-3Chlorproguanil
657-24-9Metformin
692-13-7Buformin
886-08-8Norletimol
1221-56-3Natriumiopodat
1729-61-9Renytolin
3459-96-9Amicarbalid
3658-25-1Guanoctin
3748-77-4Bunamidin
3811-75-4Hexamidin
4210-97-3Tiformin
5581-35-1Amfecloral
5879-67-4Oletimol
6443-40-9Xylamidintosilat
6903-79-3Creatinolfosfat
13050-83-4Guanoxyfen
15339-50-1Ferrotrenin
17035-90-4Tilarginin
22573-93-9Alexidin
22790-84-7Carbantel
29110-47-2Guanfacin
33089-61-1Amitraz
39492-01-8Gabexat
45086-03-1Etoformin
46464-11-3Meobentin
49745-00-8Amidantel
55926-23-3Guanclofin
59721-28-7Camostat
66871-56-5Lidamidin
76631-45-3Napactadin
78718-52-2Benexat
80018-06-0Fengabin
81525-10-2Nafamostat
81907-78-0Batebulast
85125-49-1Biclodil
85465-82-3Thymotrinan
86914-11-6Tolgabid
98629-43-7Gusperimus
137159-92-3Aptiganel
146510-36-3Olanexidin
146978-48-5Moxilubant
149820-74-6Xemilofiban
160677-67-8Tresperimus
170368-04-4Anisperimus
229614-55-5Peramivir
346735-24-8Amelubant
2926 30 0016397-28-7Fenproporex
2926 90 9552-53-9Verapamil
77-51-0Isoaminil
137-05-3Mecrilat
1069-55-2Bucrilat
1113-10-6Guancidin
1689-89-0Nitroxinil
5232-99-5Etocrilen
6197-30-4Octocrilen
6606-65-1Enbucrilat
6701-17-3Ocrilat
15599-27-6Etaminil
16662-47-8Gallopamil
17590-01-1Amfetaminil
21702-93-2Cloguanamil
23023-91-8Flucrilat
34915-68-9Bunitrolol
38321-02-7Dexverapamil
53882-12-5Lodoxamid
54239-37-1Cimaterol
57808-65-8Closantel
58503-83-6Penirolol
65655-59-6Pacrinolol
65899-72-1Alozafon
78370-13-5Emopamil
83200-10-6Anipamil
85247-76-3Dagapamil
85247-77-4Ronipamil
86880-51-5Epanolol
92302-55-1Devapamil
101238-51-1Levemopamil
108605-62-5Teriflunomid
111753-73-2Satigrel
123548-56-1Acreozast
130929-57-6Entacapon
136033-49-3Nexopamil
137109-71-8Balazipon
147076-36-6Laflunimus
153259-65-5Cilomilast
202057-76-9Manitimus
220641-11-2Naminidil
2927 00 0094-10-0Etoxazen
502-98-7Chlorazodin
536-71-0Diminazen
80573-03-1Ipsalazid
80573-04-2Balsalazid
2928 00 9051-71-8Phenelzin
55-52-7Pheniprazin
65-64-5Mebanazin
70-51-9Deferoxamin
103-03-7Phenicarbazid
127-07-1Hydroxycarbamid
140-87-4Cyacetacid
322-35-0Benserazid
511-41-1Diphoxazid
546-88-3Acetohydroxamsäure
555-65-7Brocresin
671-16-9Procarbazin
2438-72-4Bufexamac
2675-35-6Sivifen
3240-20-8Carbenzid
3362-45-6Noxiptilin
3544-35-2Iproclozid
3583-64-0Bumadizon
3788-16-7Cimemoxin
3818-37-9Fenoxypropazin
4267-81-6Bolazin
4684-87-1Octamoxin
5001-32-1Guanoclor
5051-62-7Guanabenz
5579-27-1Simtrazen
7473-70-3Guanoxabenz
7654-03-7Benmoxin
14816-18-3Phoxim
15256-58-3Beloxamid
15687-37-3Naftazon
20228-27-7Ruvazon
22033-87-0Olesoxim
24701-51-7Demexiptilin
25394-78-9Cetoxim
25875-51-8Robenidin
28860-95-9Carbidopa
34297-34-2Anidoxim
38274-54-3Benurestat
46263-35-8Nafomin
53078-44-7Caproxamin
53648-05-8Ibuproxam
54063-51-3Nadoxolol
54739-18-3Fluvoxamin
54739-19-4Clovoxamin
56187-89-4Ximoprofen
57925-64-1Naprodoxim
58832-68-1Cloximat
60070-14-6Mariptilin
76144-81-5Meldonium
78372-27-7Stirocainid
81424-67-1Caracemid
85750-38-5Erocainid
90581-63-8Falintolol
95268-62-5Upenazim
105613-48-7Exametazim
127420-24-0Idrapril
130579-75-8Eplivanserin
141184-34-1Filaminast
141579-54-6Fenleuton
149400-88-4Sardomozid
149647-78-9Vorinostat
154039-60-8Marimastat
203737-93-3Istaroxim
238750-77-1Tosedostat
352513-83-8Semapimod
869572-92-9Tecovirimat
2929 90 00139-05-9Natriumcyclamat
154-93-8Carmustin
299-86-5Crufomat
1491-41-4Naftalofos
3733-81-1Defosfamid
4075-88-1Oxifentorex
4317-14-0Amitriptylinoxid
5854-93-3Alanosin
13010-47-4Lomustin
13909-09-6Semustin
15350-99-9Amoxydramincamsilat
31645-39-3Palifosfamid
52658-53-4Benfosformin
52758-02-8Benzaprinoxid
60784-46-5Elmustin
70788-28-2Flurofamid
70788-29-3Tolfamid
73105-03-0Neptamustin
97642-74-5Clomifenoxid
136470-65-0Banoxantron
166518-60-1Avasimib
168021-79-2Disufentonnatrium
2930 20 00148-18-5Ditiocarbnatrium
3735-90-8Fencarbamid
27877-51-6Tolindat
50838-36-3Tolciclat
2930 30 0095-05-6Sulfiram
97-77-8Disulfiram
137-26-8Thiram
2930 40 1063-68-3Methionin
2930 90 1352-90-4Cystein
2930 90 1652-67-5Penicillamin
616-91-1Acetylcystein
638-23-3Carbocistein
2485-62-3Mecystein
5287-46-7Prenistein
13189-98-5Fudostein
18725-37-6Dacistein
42293-72-1Bencistein
65002-17-7Bucillamin
82009-34-5Cilastatin
86042-50-4Cistinexin
87573-01-1Salnacedin
89163-44-0Cinaproxen
89767-59-9Salmistein
2930 90 30583-91-5Desmeninol
2930 90 9959-52-9Dimercaprol
60-23-1Mercaptamin
67-68-5Dimethylsulfoxid
77-46-3Acedapson
80-08-0Dapson
82-99-5Tifenamil
97-18-7Bithionol
97-24-5Fenticlor
104-06-3Thioacetazon
108-02-1Captamin
109-57-9Allylthioharnstoff
121-55-1Subathizon
127-60-6Acediasulfonnatrium
133-65-3Solasulfon
144-75-2Aldesulfonnatrium
304-55-2Succimer
305-97-5Anthiolimin
473-32-5Chaulmosulfon
486-17-9Captodiam
500-89-0Thiambutosin
502-55-6Dixanthogen
513-10-0Ecothiopatiodid
539-21-9Ambazon
554-18-7Glucosulfon
584-69-0Ditophal
786-19-6Carbofenotion
790-69-2Loflucarban
844-26-8Bithionoloxid
910-86-1Tiocarlid
926-93-2Metallibur
1166-34-3Cinanserin
1234-30-6Etocarlid
1953-02-2Tiopronin
2398-96-1Tolnaftat
2507-91-7Gloxazon
2924-67-6Fluoreson
3383-96-8Temefos
3569-58-2Oxysoniumiodid
3569-59-3Hexasoniumiodid
3569-77-5Amidapson
4044-65-9Bitoscanat
4938-00-5Danostein
5835-72-3Diprofen
5934-14-5Succisulfon
5964-62-5Diathymosulfon
5965-40-2Allocupreidnatrium
6385-58-6Natriumbitionolat
6964-20-1Tiadenol
7009-79-2Xenthiorat
10433-71-3Tiametoniumiodid
10489-23-3Tioctilat
13402-51-2Tibenzat
14433-82-0Thiacetarsamidnatrium
15599-39-0Noxytiolin
15686-78-9Tiosalan
16208-51-8Dimesna
19767-45-4Mesna
19881-18-6Nitroscanat
20537-88-6Amifostin
22012-72-2Zilantel
23205-04-1Iosulamid
23233-88-7Brotianid
23288-49-5Probucol
25827-12-7Suloxifen
26328-53-0Amoscanat
26481-51-6Tiprenolol
27025-41-8Oxiglutation
27450-21-1Osmadizon
29335-92-0Dextiopronin
34914-39-1Ritiometan
35727-72-1Ontianil
38194-50-2Sulindac
38452-29-8Tolmesoxid
39516-21-7Tiopropamin
42461-79-0Sulfonterol
53993-67-2Tiflorex
54063-56-8Suloctidil
54657-98-6Serfibrat
55837-28-0Tiafibrat
58306-30-2Febantel
58569-55-4Metenkefalin
59973-80-7Exisulind
63547-13-7Adrafinil
66264-77-5Sulfinalol
66516-09-4Mertiatid
66608-32-0Imcarbofos
66960-34-7Metkefamid
68693-11-8Modafinil
69217-67-0Sumacetamol
69819-86-9Darinaparsin
70895-45-3Tipropidil
71767-13-0Iotasul
74639-40-0Docarpamin
79467-22-4Bipenamol
81045-50-3Pivopril
81110-73-8Racecadotril
82599-22-2Ditiomustin
82964-04-3Tolrestat
83519-04-4Ilmofosin
85053-46-9Suricainid
85754-59-2Ambamustin
87556-66-9Cloticason
87719-32-2Etaroten
88041-40-1Lemidosul
88255-01-0Netobimin
89987-06-4Tiludroninsäure
90357-06-5Bicalutamid
94055-76-2Suplatasttosilat
101973-77-7Esonarimod
103725-47-9Betiatid
105687-93-2Sumaroten
106854-46-0Argimesna
107023-41-6Pobilukast
112111-43-0Armodafinil
112573-72-5Dexecadotril
112573-73-6Ecadotril
113593-34-3Flosatidil
114568-26-2Patamostat
122575-28-4Naglivan
123955-10-2Almokalant
125961-82-2Tipelukast
127304-28-3Linaroten
134993-74-1Tibeglisen
137109-78-5Orazipon
158382-37-7Canfosfamid
159138-80-4Cariporid
162520-00-5Salirasib
168682-53-9Ezatiostat
179545-77-8Tanomastat
187870-78-6Rimeporid
202340-45-2Eflucimib
211513-37-0Dalcetrapib
216167-82-7Succinobucol
216167-92-9Camobucol
216167-95-2Elsibucol
488832-69-5Elesclomol
496050-39-6Pemaglitazar
603139-19-1Odanacatib
608141-41-9Apremilast
887148-69-8Monepantel
2931 90 502809-21-4Etidronsäure
2931 90 800-00-0Repagermanium
52-68-6Metrifonat
97-44-9Acetarsol
98-50-0Arsanilsäure
98-72-6Nitarson
116-49-4Glykobiarsol
121-19-7Roxarson
121-59-5Carbarson
126-22-7Butonat
306-12-7Oxophenarsin
455-83-4Dichlorophenarsin
457-60-3Neoarsphenamin
535-51-3Phenarsonsulfoxylat
554-72-3Tryparsamid
618-82-6Sulfarsphenamin
1984-15-2Medroninsäure
2398-95-0Foscolinsäure
2430-46-8Tolboxan
3639-19-8Difetarson
5959-10-4Stibosamin
10596-23-3Clodroninsäure
13237-70-2Fosmeninsäure
15468-10-7Oxidroninsäure
16543-10-5Fosenazid
17316-67-5Butafosfan
19028-28-5Toliodiumchlorid
33204-76-1Chadrosilan
40391-99-9Pamidroninsäure
51321-79-0Sparfosinsäure
51395-42-7Butedroninsäure
54870-27-8Fosfonetnatrium
57808-64-7Toldimfos
60668-24-8Alafosfalin
63132-38-7Lidadronsäure
63132-39-8Olpadronsäure
63585-09-1Foscarnetnatrium
65606-61-3Diciferron
66376-36-1Alendroninsäure
68959-20-6Disichoniumchlorid
73514-87-1Fosarilat
75018-71-2Tauroselcholinsäure
76541-72-5Mifobat
79778-41-9Neridroninsäure
92118-27-9Fotemustin
103486-79-9Belfosdil
114084-78-5Ibandronsäure
124351-85-5Incadronsäure
125973-56-0Amsilaroten
126595-07-1Propagermanium
127502-06-1Tetrofosmin
132236-18-1Zifrosilon
133208-93-2Ibrolipim
2932 19 0059-87-0Nitrofural
67-28-7Nihydrazon
405-22-1Nidroxyzon
541-64-0Furtrethoniumiodid
549-40-6Furostilbestrol
735-64-8Fenamifuril
965-52-6Nifuroxazid
3270-71-1Nifuraldezon
3563-92-6Zylofuramin
3690-58-2Fubrogoniumiodid
3776-93-0Furfenorex
4662-17-3Furidaron
5579-89-5Nifursemizon
5579-95-3Nifurmeron
5580-25-6Nifurethazon
6236-05-1Nifuroxim
6673-97-8Spiroxason
15686-77-8Fursalan
16915-70-1Nifursol
19561-70-7Nifuratron
28434-01-7Bioresmethrin
31329-57-4Naftidrofuryl
53684-49-4Bufetolol
60653-25-0Orpanoxin
64743-08-4Diclofurim
64743-09-5Nitrafudam
66357-35-5Ranitidin
72420-38-3Acifran
75748-50-4Ancarolol
84845-75-0Niperotidin
93064-63-2Venritidin
142996-66-5Furomin
156722-18-8Rostafuroxin
186953-56-0Pafuramidin
253128-41-5Eribulin
393101-41-2Milataxel
2932 20 1077-09-8Phenolphthalein
2932 20 9052-01-7Spironolacton
56-72-4Coumafos
57-57-8Propiolacton
66-76-2Dicoumarol
76-65-3Amolanon
81-81-2Warfarin
90-33-5Hymecromon
152-72-7Acenocumarol
321-55-1Haloxon
435-97-2Phenprocumon
465-39-4Bufogenin
476-66-4Ellagsäure
477-32-7Visnadin
548-00-5Ethylbiscumacetat
642-83-1Aceglaton
804-10-4Carbocromen
1233-70-1Diarbaron
2908-75-0Esculamin
3258-51-3Valofan
3447-95-8Benfurodilhemisuccinat
3902-71-4Trioxysalen
4366-18-1Coumetarol
15301-80-1Oxamarin
15301-97-0Xylocumarol
26538-44-3Zeranol
29334-07-4Sulmarin
32449-92-6Glucurolacton
35838-63-2Clocumarol
42422-68-4Taleranol
52814-39-8Metesculetol
58409-59-9Bucumolol
60986-89-2Clofurac
65776-67-2Afurolol
66898-60-0Talosalat
67268-43-3Giparmen
67696-82-6Acrihellin
68206-94-0Cloricromen
70288-86-7Ivermectin
73573-88-3Mevastatin
75139-06-9Tetronasin
75330-75-5Lovastatin
75992-53-9Moxadolen
79902-63-9Simvastatin
81478-25-3Lomevacton
87810-56-8Fostriecin
91406-11-0Esupron
96829-58-2Orlistat
109791-32-4Ascorbylgamolenat
112856-44-7Losigamon
113507-06-5Moxidectin
127943-53-7Disermolid
132100-55-1Dalvastatin
140616-46-2Fluoresceinlisicol
150785-53-8Alemcinal
154738-42-8Mitemcinal
161262-29-9Amotosalen
162011-90-7Rofecoxib
165108-07-6Selamectin
189954-96-9Firocoxib
195883-06-8Omtriptolid
2932 95 001972-08-3Dronabinol
2932 99 00136-70-9Protokylol
451-77-4Homarylamin
470-43-9Promoxolan
541-66-2Oxapropaniumiodid
1344-34-9Stibaminglucosid
1508-45-8Mitopodozid
3416-24-8Glucosamin
3567-40-6Dioxamat
4764-17-4Tenamfetamin
5684-90-2Penthrichloral
12286-76-9Ferrinfructose
12569-38-9Calciumglubionat
18296-45-2Didrovaltrat
18467-77-1Diprogulinsäure
25161-41-5Acevaltrat
30910-27-1Treloxinat
31105-14-3Olmidin
31112-62-6Metrizamid
33069-62-4Paclitaxel
34753-46-3Ciheptolan
40580-59-4Guanadrel
47254-05-7Spiroxepin
49763-96-4Stiripentol
51372-29-3Dexbudesonid
53341-49-4Ponfibrat
53983-00-9Nibroxan
55102-44-8Bofumustin
56180-94-0Acarbose
56290-94-9Medroxalol
58546-54-6Besigomsin
58994-96-0Ranimustin
61136-12-7Almurtid
61869-07-6Domiodol
61914-43-0Glucuronamid
66112-59-2Temurtid
71963-77-4Artemether
74817-61-1Murabutid
75887-54-6Artemotil
78113-36-7Romurtid
81267-65-4Idronoxil
83461-56-7Mifamurtid
85443-48-7Bencianol
90733-40-7Edifolon
97240-79-4Topiramat
98383-18-7Ecomustin
105618-02-8Galamustin
114870-03-0Fondaparinuxnatrium
114977-28-5Docetaxel
116818-99-6Isalstein
117570-53-3Vadimezan
118457-15-1Dexnebivolol
118457-16-2Levonebivolol
122312-55-4Dosmalfat
123072-45-7Aprosulatnatrium
128196-01-0Escitalopram
135038-57-2Fasidotril
137275-81-1Osemozotan
149920-56-9Idraparinuxnatrium
156294-36-9Larotaxel
167256-08-8Enrasentan
171092-39-0Defoslimod
175013-73-7Tidembersat
181296-84-4Omigapil
182824-33-5Artesunat
183133-96-2Cabazitaxel
185955-34-4Eritoran
186040-50-6Paclitaxelceribat
186348-23-2Ortataxel
196597-26-9Ramelteon
280585-34-4Oxeglitazar
329306-27-6Lirimilast
50-34-0Propanthelinbromid
53-46-3Methantheliniumbromid
61-74-5Domoxin
68-90-6Benziodaron
78-34-2Dioxation
82-02-0Khellin
85-90-5Methylchromon
87-33-2Isosorbiddinitrat
119-41-5Efloxat
154-23-4Cianidanol
480-17-1Leucocianidol
521-35-7Cannabinol
652-67-5Isosorbid
1165-48-6Dimeflin
1477-19-6Benzaron
1668-19-5Doxepin
1951-25-3Amiodaron
2165-19-7Guanoxan
2455-84-7Ambenoxan
3562-84-3Benzbromaron
3570-46-5Ethomoxan
3607-18-9Cidoxepin
3611-72-1Cloridarol
4439-67-2Amikhellin
4442-60-8Butamoxan
4730-07-8Pentamoxan
4940-39-0Chromocarb
6538-22-3Dimeprozan
7182-51-6Talopram
13157-90-9Benzchercin
15686-60-9Flavamin
15686-63-2Etabenzaron
16051-77-7Isosorbidmononitrat
16110-51-3Cromoglicinsäure
18296-44-1Valtrat
19825-63-9Pirnabin
19889-45-3Guabenxan
22888-70-6Silibinin
23580-33-8Furacrininsäure
23915-73-3Trebenzomin
26020-55-3Oxetoron
26225-59-2Mecinaron
29782-68-1Silidianin
33459-27-7Xanoxinsäure
33889-69-9Silicristin
34887-52-0Fenisorex
35212-22-7Ipriflavon
37456-21-6Terbucromil
37470-13-6Flavodinsäure
37855-80-4Iprocrolol
38873-55-1Furobufen
39552-01-7Befunolol
40691-50-7Tixanox
42408-79-7Pirandamin
50465-39-9Tocofibrat
51022-71-0Nabilon
52934-83-5Nanafrocin
54340-62-4Bufuralol
55165-22-5Butocrolol
55286-56-1Doxaminol
55453-87-7Isoxepac
55689-65-1Oxepinac
56689-43-1Canbisol
56983-13-2Furofenac
57009-15-1Isocromil
58012-63-8Furcloprofen
58761-87-8Sudexanox
58805-38-2Ambicromil
59729-33-8Citalopram
60400-92-2Proxicromil
63968-64-9Artemisinin
65350-86-9Meciadanol
66575-29-9Colforsin
67102-87-8Pentomon
67700-30-5Furaprofen
71316-84-2Fluradolin
72492-12-7Spizofuron
74912-19-9Naboctat
76301-19-4Timefuron
77005-28-8Texacromil
77416-65-0Exepanol
78371-66-1Bucromaron
78499-27-1Bermoprofen
79130-64-6Ansoxetin
79619-31-1Flavodilol
80743-08-4Dioxadilol
81486-22-8Nipradilol
81496-81-3Artenimol
81674-79-5Guaimesal
81703-42-6Bendacalol
87549-36-8Parcetasal
87626-55-9Mitoflaxon
96566-25-5Ablukast
97483-17-5Tifurac
110816-79-0Cromoglicatlisetil
113806-05-6Olopatadin
118457-14-0Nebivolol
123407-36-3Arteflen
128232-14-4Raxofelast
132017-01-7Bervastatin
139110-80-8Zanamivir
149494-37-1Ebalzotan
151581-24-7Iralukast
169758-66-1Robalzotan
175013-84-0Tonabersat
184653-84-7Carabersat
343306-71-8Sugammadex
401925-43-7Celivaron
461432-26-8Dapagliflozin
664338-39-0Arterolan
2933 11 10479-92-5Propyphenazon
2933 11 9058-15-1Aminophenazon
60-80-0Phenazon
68-89-3Metamizolnatrium
747-30-8Aminophenazoncyclamat
1046-17-9Dibupyron
3615-24-5Ramifenazon
7077-30-7Butopyrammoniumiodid
22881-35-2Famprofazon
55837-24-6Bisfenazon
2933 19 1050-33-9Phenylbutazon
2933 19 9057-96-5Sulfinpyrazon
105-20-4Betazol
129-20-4Oxyphenbutazon
853-34-9Kebuzon
2210-63-1Mofebutazon
4023-00-1Praxadin
7125-67-9Metochizin
7554-65-6Fomepizol
13221-27-7Tribuzon
20170-20-1Difenamizol
23111-34-4Feclobuzon
27470-51-5Suxibuzon
30748-29-9Feprazon
32710-91-1Trifezolac
34427-79-7Proxifezon
50270-32-1Bufezolac
50270-33-2Isofezolac
53808-88-1Lonazolac
55294-15-0Muzolimin
59040-30-1Nafazatrom
60104-29-2Clofezon
70181-03-2Dazoprid
71002-09-0Pirazolac
80410-36-2Fezolamin
81528-80-5Dalbraminol
103475-41-8Tepoxalin
115436-73-2Ipazilid
119322-27-9Meribendan
142155-43-9Cizolirtin
206884-98-2Niraxostat
376592-42-6Totrombopag
410528-02-8Palovaroten
496775-61-2Eltrombopag
2933 21 0050-12-4Mephenytoin
57-41-0Phenytoin
86-35-1Ethotoin
1317-25-5Alcloxa
5579-81-7Aldioxa
5588-20-5Clodantoin
40828-44-2Clazolimin
56605-16-4Spiromustin
63612-50-0Nilutamid
89391-50-4Imirestat
93390-81-9Fosphenytoin
2933 29 1050-60-2Phentolamin
2933 29 9053-73-6Angiotensinamid
56-28-0Triclodazol
59-98-3Tolazolin
60-56-0Thiamazol
71-00-1Histidin
84-22-0Tetryzolin
91-75-8Antazolin
443-48-1Metronidazol
501-62-2Phenamazolin
526-36-3Xylometazolin
551-92-8Dimetridazol
830-89-7Albutoin
835-31-4Naphazolin
1077-93-6Ternidazol
1082-56-0Tefazolin
1082-57-1Tramazolin
1491-59-4Oxymetazolin
3254-93-1Doxenitoin
3366-95-8Secnidazol
4201-22-3Tolonidin
4205-90-7Clonidin
4342-03-4Dacarbazin
4474-91-3Angiotensin II
4548-15-6Flunidazol
4846-91-7Fenoxazolin
5377-20-8Metomidat
5696-06-0Metetoin
5786-71-0Fosfocreatinin
6043-01-2Domazolin
7036-58-0Propoxat
7303-78-8Imidolin
7681-76-7Ronidazol
13551-87-6Misonidazol
14058-90-3Metazamid
14885-29-1Ipronidazol
15037-44-2Etonam
16773-42-5Ornidazol
17230-89-6Nimazon
17692-28-3Clonazolin
19387-91-8Tinidazol
20406-60-4Mipimazol
21721-92-6Nitrefazol
22232-54-8Carbimazol
22668-01-5Etanidazol
22833-02-9Orconazol
22916-47-8Miconazol
22994-85-0Benznidazol
23593-75-1Clotrimazol
23757-42-8Midaflur
25859-76-1Glibutimin
27220-47-9Econazol
27523-40-6Isoconazol
27885-92-3Imidocarb
28125-87-3Flutonidin
30529-16-9Stirimazol
31036-80-3Lofexidin
31478-45-2Bamnidazol
33125-97-2Etomidat
33178-86-8Alinidin
34839-70-8Metiamid
35554-44-0Enilconazol
36364-49-5Imidazolsalicylat
36740-73-5Flumizol
38083-17-9Climbazol
38349-38-1Metrafazolin
40077-57-4Aviptadil
40507-78-6Indanazolin
40828-45-3Azolimin
41473-09-0Fenmetozol
42116-76-7Carnidazol
51022-76-5Sulnidazol
51481-61-9Cimetidin
51940-78-4Zetidolin
53267-01-9Cibenzolin
53597-28-7Fludazoniumchlorid
54143-54-3Sepazoniumchlorid
54533-85-6Nizofenon
55273-05-7Impromidin
56097-80-4Valconazol
57647-79-7Benclonidin
57653-26-6Fenobam
58261-91-9Mefenidil
59729-37-2Fexinidazol
59803-98-4Brimonidin
59939-16-1Cirazolin
60173-73-1Arfalasin
60628-96-8Bifonazol
60628-98-0Lombazol
61318-90-9Sulconazol
62087-96-1Triletid
62882-99-9Tinazolin
62894-89-7Tiflamizol
63824-12-4Aliconazol
63927-95-7Bentemazol
64211-45-6Oxiconazol
64212-22-2Nafimidon
64872-76-0Butoconazol
65571-68-8Lofemizol
65896-16-4Romifidin
66711-21-5Apraclonidin
69539-53-3Etintidin
70161-09-0Democonazol
71097-23-9Zoficonazol
72479-26-6Fenticonazol
73445-46-2Fenflumizol
73931-96-1Denzimol
74512-12-2Omoconazol
76448-31-2Propenidazol
76631-46-4Detomidin
76894-77-4Dazmegrel
77175-51-0Croconazol
77671-31-9Enoximon
78186-34-2Bisantren
78218-09-4Dazoxiben
79313-75-0Sopromidin
80614-27-3Midazogrel
81447-78-1Levlofexidin
81447-79-2Dexlofexidin
82571-53-7Ozagrel
83184-43-4Mifentidin
84203-09-8Trifenagrel
84243-58-3Imazodan
84962-75-4Flutomidat
85392-79-6Indanidin
86347-14-0Medetomidin
89371-37-9Imidapril
89371-44-8Imidaprilat
89781-55-5Rolafagrel
89838-96-0Octimibat
90408-21-2Efetozol
90697-56-6Zimidoben
91017-58-2Abunidazol
91524-14-0Napamezol
95668-38-5Idralfidin
96153-56-9Bisfentidin
97901-21-8Nafagrel
103926-64-3Sepimostat
104054-27-5Atipamezol
104902-08-1Cilutazolin
105920-77-2Camonagrel
107429-63-0Lintoprid
110605-64-6Isaglidol
110883-46-0Giracodazol
113082-98-7Enalkiren
113775-47-6Dexmedetomidin
114798-26-4Losartan
115575-11-6Liarozol
116002-70-1Ondansetron
116684-92-5Galdansetron
116795-97-2Ledazerol
118072-93-8Zoledronsäure
118528-04-4Brolaconazol
119006-77-8Flutrimazol
120635-74-7Cilansetron
122830-14-2Deriglidol
125472-02-8Mivazerol
126222-34-2Remikiren
128326-82-9Eberconazol
129369-64-8Irtemazol
129805-33-0Eptotermin alfa
130120-57-9Prezatidkupferacetat
130726-68-0Neticonazol
130759-56-7Nemazolin
134183-95-2Fampronil
137460-88-9Odalprofen
138402-11-6Irbesartan
144689-24-7Olmesartan
149838-23-3Doranidazol
149968-26-3Elisartan
150586-58-6Fipamezol
154906-40-8Semparatid
159075-60-2Emfilermin
159519-65-0Enfuvirtid
162394-19-6Palifermin
170105-16-5Imidafenacin
173997-05-2Nepicastat
177563-40-5Carafiban
183659-72-5Catramilast
189353-31-9Fadolmidin
200074-80-2Lusupultid
213027-19-1Cipralisant
219527-63-6Repifermin
246539-15-1Dibotermin alfa
259188-38-0Rebimastat
444069-80-1Dapiclermin
478166-15-3Mecaserminrinfabat
697766-75-9Velafermin
867153-61-5Dulanermin
944263-65-4Demiditraz
2933 33 0057-42-1Pethidin
64-39-1Trimeperidin
77-10-1Phencyclidin
113-45-1Methylphenidat
144-14-9Anileridin
302-41-0Piritramid
359-83-1Pentazocin
437-38-7Fentanyl
467-60-7Pipradrol
467-83-4Dipipanon
469-79-4Ketobemidon
562-26-5Phenoperidin
915-30-0Diphenoxylat
1812-30-2Bromazepam
15301-48-1Bezitramid
15686-91-6Propiram
28782-42-5Difenoxin
71195-58-9Alfentanil
2933 39 1054-92-2Iproniazid
101-26-8Pyridostigminbromid
2933 39 9951-12-7Nialamid
52-86-8Haloperidol
53-89-4Benzpiperylon
54-36-4Metyrapon
54-85-3Isoniazid
54-96-6Amifampridin
56-97-3Trimedoximbromid
59-26-7Nikethamid
59-32-5Chloropyramin
62-97-5Diphemanilmetilsulfat
76-90-4Mepenzolatbromid
77-01-0Fenpipramid
77-20-3Alphaprodin
77-39-4Cycrimin
79-55-0Pempidin
82-98-4Piperidolat
86-21-5Pheniramin
86-22-6Brompheniramin
87-21-8Piridocain
91-81-6Tripelennamin
91-84-9Mepyramin
93-47-0Verazid
94-63-3Pralidoximiodid
94-78-0Phenazopyridin
96-88-8Mepivacain
97-57-4Tolpronin
100-91-4Eucatropin
101-08-6Diperodon
114-90-9Obidoximchlorid
114-91-0Metyridin
115-46-8Azacyclonol
117-30-6Dipiproverin
123-03-5Cetylpyridiniumchlorid
125-51-9Pipenzolatbromid
125-60-0Fenpiveriniumbromid
127-35-5Phenazocin
129-03-3Cyproheptadin
129-83-9Phenampromid
132-21-8Dexbrompheniramin
132-22-9Chlorphenamin
136-82-3Piperocain
139-62-8Cyclomethycain
144-11-6Trihexyphenidyl
144-45-6Spirgetin
147-20-6Diphenylpyralin
149-17-7Ftivazid
300-37-8Diodon
357-66-4Spirilen
382-82-1Dicoliniumiodid
468-50-8Betameprodin
468-51-9Alphameprodin
468-56-4Hydroxypethidin
468-59-7Betaprodin
469-21-6Doxylamin
469-80-7Pheneridin
469-82-9Etoxeridin
479-81-2Bietamiverin
486-12-4Triprolidin
486-16-8Carbinoxamin
495-84-1Salinazid
504-03-0Nanofin
510-74-7Spiramid
511-45-5Pridinol
514-65-8Biperiden
534-84-9Pimeclon
536-33-4Ethionamid
546-32-7Oxpheneridin
548-73-2Droperidol
553-69-5Fenyramidol
555-90-8Nicothiazon
561-48-8Norpipanon
561-76-2Properidin
561-77-3Dihexyverin
578-89-2Pimetremid
586-60-7Dyclonin
586-98-1Piconol
587-46-2Benzpyriniumbromid
587-61-1Propyliodon
603-50-9Bisacodyl
728-88-1Tolperison
749-02-0Spiperon
749-13-3Trifluperidol
807-31-8Aceperon
827-61-2Aceclidin
852-42-6Guaiapat
972-02-1Difenidol
1050-79-9Moperon
1096-72-6Hepzidin
1098-97-1Pyritinol
1219-35-8Primaperon
1463-28-1Guanaclin
1508-75-4Tropicamid
1539-39-5Gapicomin
1580-71-8Amiperon
1707-15-9Metazid
1740-22-3Pyrinolin
1841-19-6Fluspirilen
1882-26-4Pyricarbat
1893-33-0Pipamperon
2062-78-4Pimozid
2062-84-2Benperidol
2066-89-9Pasiniazid
2139-47-1Nifenazon
2156-27-6Benproperin
2398-81-4Oxiniacinsäure
2531-04-6Piperylon
2748-88-1Miripiriumchlorid
2779-55-7Opiniazid
2804-00-4Roxoperon
2856-74-8Modalin
2971-90-6Clopidol
3099-52-3Nicametat
3425-97-6Dimecoloniumiodid
3485-62-9Clidiniumbromid
3540-95-2Fenpipran
3562-55-8Piprocurariumiodid
3565-03-5Pimetin
3569-26-4Indopin
3572-80-3Cyclazocin
3575-80-2Melperon
3626-67-3Hexadilin
3670-68-6Propipocain
3691-78-9Benzethidin
3696-28-4Dipyrithion
3703-76-2Cloperastin
3731-52-0Picolamin
3734-52-9Metazocin
3737-09-5Disopyramid
3781-28-0Propyperon
3784-99-4Stilbaziumiodid
3811-53-8Propinetidin
3964-81-6Azatadin
4354-45-4Oxyclipin
4394-00-7Nifluminsäure
4394-04-1Metanixin
4394-05-2Nixylinsäure
4546-39-8Pipethanat
4575-34-2Myfadol
4876-45-3Camphotamid
4904-00-1Cyprolidol
4945-47-5Bamipin
4960-10-5Perastin
5005-72-1Leptaclin
5205-82-3Bevoniummetilsulfat
5322-53-2Oxiperomid
5560-77-0Rotoxamin
5579-92-0Iopydol
5579-93-1Iopydon
5598-52-7Fospirat
5634-41-3Parapenzolatbromid
5636-83-9Dimetinden
5638-76-6Betahistin
5657-61-4Nicoxamat
5789-72-0Trimetamid
5868-05-3Niceritrol
5942-95-0Carpipramin
6184-06-1Sorbinicat
6272-74-8Lapiriumchlorid
6556-11-2Inositolnicotinat
6621-47-2Perhexilin
6968-72-5Mepiroxol
7007-96-7Crotoniazid
7008-17-5Hydroxypyridintartrat
7009-54-3Pentapiperid
7162-37-0Paridocain
7237-81-2Hepronicat
7528-13-4Carperidin
7681-80-3Pentapiperiummetilsulfat
10040-45-6Natriumpicosulfat
10447-39-9Chifenadin
10457-90-6Bromperidol
10457-91-7Clofluperol
10571-59-2Nicoclonat
13410-86-1Aconiazid
13422-16-7Triflocin
13447-95-5Methaniazid
13456-08-1Bitipazon
13463-41-7Pyrithionzink
13495-09-5Piminodin
13752-33-5Panidazol
13862-07-2Difemetorex
13912-80-6Nicoboxil
13958-40-2Oxiramid
14051-33-3Benzetimid
14149-43-0Trimethidiniummethosulfat
14222-60-7Protionamid
14745-50-7Meletimid
14796-24-8Cinperen
15301-88-9Pytamin
15302-05-3Butoxylat
15302-10-0Clibucain
15378-99-1Anazocin
15387-10-7Niprofazon
15500-66-0Pancuroniumbromid
15585-43-0Rivaniclin
15599-26-5Droxypropin
15686-68-7Volazocin
15686-87-0Pifenat
15876-67-2Distigminbromid
16426-83-8Niometacin
16571-59-8Benzindopyrin
16852-81-6Benzoclidin
17692-43-2Picodralazin
17737-65-4Clonixin
17737-68-7Diclonixin
18841-58-2Pipoctanon
20977-50-8Carperon
21221-18-1Flazalon
21228-13-7Dorastin
21686-10-2Flupranon
21755-66-8Picoperin
21829-22-1Clonixeril
21829-25-4Nifedipin
21888-98-2Dexetimid
22150-28-3Ipragratin
22204-91-7Lifibrat
22443-11-4Nepinalon
22609-73-0Niludipin
22632-06-0Bupicomid
23210-56-2Ifenprodil
24340-35-0Piridoxilat
24358-84-7Dexivacain
24558-01-8Levofacetoperan
24671-26-9Benrixat
24678-13-5Lenperon
25384-17-2Allylprodin
25523-97-1Dexchlorpheniramin
26844-12-2Indoramin
26864-56-2Penfluridol
27112-37-4Diamocain
27115-86-2Dacuroniumbromid
27302-90-5Oxisuran
27959-26-8Nicomol
28240-18-8Pinolcain
29125-56-2Droclidiniumbromid
29342-02-7Metipirox
29876-14-0Nicotredol
30652-11-0Deferipron
30751-05-4Troxipid
30817-43-7Fenclexoniummetilsulfat
31224-92-7Pifoxim
31232-26-5Danitracen
31314-38-2Prodipin
31637-97-5Etofibrat
31721-17-2Chinupramin
31932-09-9Ticarbodin
31980-29-7Nicofibrat
32953-89-2Rimiterol
33144-79-5Broperamol
33605-94-6Pirisudanol
34703-49-6Dropempin
35515-77-6Truxipicuriumiodid
35620-67-8Pirdoniumbromid
36175-05-0Natriumpicofosfat
36292-69-0Ketazocin
36504-64-0Nictindol
37398-31-5Dilmefon
38396-39-3Bupivacain
38677-81-5Pirbuterol
38677-85-9Flunixin
39123-11-0Pituxat
39537-99-0Micinicat
39562-70-4Nitrendipin
40431-64-9Dexmethylphenidat
42597-57-9Ronifibrat
47029-84-5Dazadrol
47128-12-1Cycliramin
47662-15-7Suxemerid
47739-98-0Clocapramin
47806-92-8Difenoximid
50432-78-5Pemerid
50650-76-5Pirocton
50679-08-8Terfenadin
50700-72-6Vecuroniumbromid
51832-87-2Picobenzid
52157-83-2Mindoperon
53179-10-5Fluperamid
53179-11-6Loperamid
53179-12-7Clopimozid
53415-46-6Fepitrizol
53449-58-4Ciclonicat
54063-45-5Fetoxilat
54063-47-7Gemazocin
54063-52-4Pitofenon
54110-25-7Pirozadil
54143-55-4Flecainid
54965-22-9Fluspiperon
55285-35-3Butanixin
55285-45-5Pirifibrat
55313-67-2Pipramadol
55432-15-0Pirinidazol
55837-14-4Butaverin
55837-15-5Butopiprin
55837-21-3Pipoxizin
55837-22-4Pribecain
55837-26-8Fenperat
55905-53-8Cleboprid
55985-32-5Nicardipin
56079-81-3Ropitoin
56383-05-2Zindotrin
56775-88-3Zimeldin
56995-20-1Flupirtin
57021-61-1Isonixin
57237-97-5Timoprazol
57548-79-5Picafibrat
57648-21-2Timiperon
57653-28-8Ibazocin
57653-29-9Cogazocin
57734-69-7Sechifenadin
57808-66-9Domperidon
57982-78-2Budipin
58239-89-7Moxazocin
58754-46-4Iferanserin
59429-50-4Tamitinol
59708-52-0Carfentanil
59729-31-6Lorcainid
59831-64-0Milenperon
59831-65-1Halopemid
59859-58-4Femoxetin
60324-59-6Nomelidin
60560-33-0Pinacidil
60569-19-9Propiverin
60576-13-8Piketoprofen
61380-40-3Lofentanil
61764-61-2Cloroperon
62658-88-2Mesudipin
63388-37-4Declenperon
63675-72-9Nisoldipin
63758-79-2Indalpin
64063-57-6Picotrin
64755-06-2Chinucliumbromid
64840-90-0Eperison
64881-21-6Caricotamid
65141-46-0Nicorandil
66085-59-4Nimodipin
66208-11-5Ifoxetin
66364-73-6Enpirolin
66529-17-7Midaglizol
66564-14-5Cinitaprid
66564-15-6Aleprid
66778-36-7Encainid
67765-04-2Enefexin
68252-19-7Pirmenol
68284-69-5Disobutamid
68797-29-5Pipradimadol
68844-77-9Astemizol
69047-39-8Binifibrat
69365-65-7Fenoctimin
70132-50-2Pimonidazol
70260-53-6Mindodilol
70724-25-3Carbazeran
71138-71-1Octapinol
71195-56-7Brocleprid
71251-02-0Octenidin
71276-43-2Chadazocin
71461-18-2Tonazocin
71653-63-9Riodipin
72005-58-4Vadocain
72432-03-2Miglitol
72509-76-3Felodipin
72599-27-0Miglustat
72808-81-2Tepirindol
73278-54-3Lamtidin
73590-58-6Omeprazol
73590-85-9Ufiprazol
74517-42-3Ditercaliniumchlorid
75437-14-8Milverin
75444-64-3Flumeridon
75530-68-6Nilvadipin
75755-07-6Piridroninsäure
75970-99-9Tecastemizol
75985-31-8Ciamexon
76906-79-1Prisotinol
76956-02-0Lavoltidin
77342-26-8Tefenperat
77502-27-3Tolpadol
78090-11-6Picoprazol
78092-65-6Ristianol
78273-80-0Roxatidin
78289-26-6Droxicainid
78833-03-1Pentisomid
79201-85-7Picenadol
79449-98-2Cabastin
79449-99-3Icospiramid
79455-30-4Nicaraven
79516-68-0Levocabastin
79794-75-5Loratadin
79992-71-5Pimetacin
80343-63-1Sufotidin
80349-58-2Panuramin
80614-21-7Nicogrelat
80879-63-6Emiglitat
81098-60-4Cisaprid
81126-88-7Eniclobrat
81329-71-7Modecainid
82227-39-2Pibaxizin
83059-56-7Zabicipril
83799-24-0Fexofenadin
83829-76-9Bremazocin
83991-25-7Ambasilid
84057-95-4Ropivacain
84490-12-0Piroximon
85166-20-7Ciclotropiumbromid
85966-89-8Preclamol
86365-92-6Trazoloprid
86780-90-7Aranidipin
86811-09-8Litoxetin
86811-58-7Fluazuron
87784-12-1Ofornin
87848-99-5Acrivastin
88150-42-9Amlodipin
88296-62-2Transcainid
88678-31-3Liranaftat
89194-77-4Bisaramil
89419-40-9Mosapramin
89613-77-4Mezacoprid
89667-40-3Isbogrel
90103-92-7Zabiciprilat
90182-92-6Zacoprid
90729-42-3Carebastin
90729-43-4Ebastin
90961-53-8Tedisamil
92268-40-1Perfomedil
92788-10-8Rogletimid
93181-81-8Lodaxaprin
93181-85-2Endixaprin
93277-96-4Altapizon
93821-75-1Butinazocin
94739-29-4Lemildipin
95374-52-0Prideperon
96449-05-7Rispenzepin
96487-37-5Nuvenzepin
96515-73-0Palonidipin
96922-80-4Pantenicat
98323-83-2Carmoxirol
98326-32-0Senazodan
98330-05-3Anpirtolin
99499-40-8Disuprazol
99518-29-3Derpanicat
99522-79-9Pranidipin
100427-26-7Lercanidipin
100643-71-8Desloratadin
100927-13-7Idaverin
101343-69-5Ocfentanil
101345-71-5Brifentanil
102394-31-0Otenzepad
102625-70-7Pantoprazol
103129-82-4Levamlodipin
103336-05-6Ditekiren
103577-45-3Lansoprazol
103766-25-2Gimeracil
103878-84-8Lazabemid
103890-78-4Lacidipin
103922-33-4Pibutidin
103923-27-9Pirtenidin
104153-37-9Rilopirox
104713-75-9Barnidipin
105462-24-6Risedroninsäure
105979-17-7Benidipin
106516-24-9Sertindol
106669-71-0Arpromidin
106686-40-2Gapromidin
106900-12-3Loperamidoxid
107266-06-8Gevotrolin
107266-08-0Carvotrolin
107703-78-6Glemanserin
108147-54-2Migalastat
108687-08-7Teludipin
110140-89-1Ridogrel
110347-85-8Selfotel
112192-04-8Roxindol
112568-12-4Iturelix
112727-80-7Renzaprid
113165-32-5Niguldipin
113712-98-4Tenatoprazol
115911-28-9Sampirtin
115972-78-6Olradipin
116078-65-0Bidisomid
117976-89-3Rabeprazol
118248-91-2Fodipir
119141-88-7Esomeprazol
119229-65-1Nerispirdin
119257-34-0Besipirdin
119431-25-3Eliprodil
119515-38-7Icaridin
120014-06-4Donepezil
120054-86-6Dexniguldipin
120241-31-8Alvamelin
120656-74-8Trefentanil
120958-90-9Dalcotidin
121650-80-4Pancoprid
121750-57-0Itamelin
122955-18-4Sibopirdin
122957-06-6Modipafant
123524-52-7Azelnidipin
124436-59-5Pirodavir
124858-35-1Nadifloxacin
125602-71-3Bepotastin
126825-36-3Bertosamil
128075-79-6Lufironil
128420-61-1Minopafant
130641-36-0Picumeterol
132203-70-4Cilnidipin
132373-81-0Vamicamid
132829-83-5Espatropat
132875-61-7Remifentanil
134234-12-1Traxoprodil
134377-69-8Safironil
134457-28-6Prazarelix
135062-02-1Repaglinid
135354-02-8Xaliproden
137795-35-8Spiroglumid
138530-94-6Dexlansoprazol
138530-95-7Levolansoprazol
138708-32-4Ferpifosatnatrium
139145-27-0Parogrelil
139290-65-6Volinaserin
139886-32-1Milamelin
140944-31-6Silperison
141725-10-2Milacainid
142001-63-6Saredutant
142852-50-4Zanapezil
143257-97-0Sameridin
144035-83-6Piclamilast
144412-49-7Lamifiban
145216-43-9Forasartan
145414-12-6Lirexaprid
145599-86-6Cerivastatin
147025-53-4Talsaclidin
147084-10-4Alcaftadin
147116-64-1Ezlopitant
147116-67-4Maropitant
149488-17-5Trovirdin
149926-91-0Revatropat
149979-74-8Terbogrel
150337-94-3Ecalciden
150443-71-3Nicanartin
153322-05-5Lanicemin
154357-42-3Levonadifloxacin
154413-61-3Ticolubant
154541-72-7Alinastin
155319-91-8Mangafodipir
155415-08-0Inogatran
155418-06-7Nolpitantiumbesilat
156053-89-3Alvimopan
156137-99-4Rapacuroniumbromid
157716-52-4Perifosin
158876-82-5Rupatadin
159776-68-8Linetastin
159912-53-5Sabcomelin
159997-94-1Biricodar
160492-56-8Osanetant
162401-32-3Roflumilast
166181-63-1Ipravacain
167221-71-8Clevidipin
168266-90-8Vofopitant
168273-06-1Rimonabant
170364-57-5Enzastaurin
170566-84-4Lanepitant
171049-14-2Lotrafiban
171655-91-7Brasofensin
172152-36-2Ilaprazol
172927-65-0Sibrafiban
178979-85-6Capravirin
179033-51-3Timcodar
183305-24-0Fidexaban
188396-77-2Paliroden
188913-58-8Dersalazin
189950-11-6Tropantiol
190648-49-8Cipemastat
193153-04-7Otamixaban
193275-84-2Lonafarnib
195875-84-4Tesofensin
198283-73-7Tebaniclin
198480-55-6Pipendoxifen
198904-31-3Atazanavir
198958-88-2Elarofiban
201034-75-5Daporinad
201605-51-8Itriglumid
202189-78-4Bilastin
202409-33-4Etoricoxib
202590-69-0Ticaloprid
204205-90-3Indibulin
208110-64-9Befiradol
209783-80-2Entinostat
211914-51-1Dabigatran
211915-06-9Dabigatranetexilat
212141-54-3Vatalanib
215529-47-8Bamirastin
218791-21-0Imisopasemmangan
221019-25-6Crobenetin
226072-63-5Solimastat
227940-00-3Adekalant
249296-44-4Vareniclin
249921-19-5Anamorelin
252870-53-4Isproniclin
263562-28-3Barixibat
284461-73-0Sorafenib
288104-79-0Surinabant
289893-25-0Arimoclomol
319460-85-0Axitinib
330942-05-7Betrixaban
362665-56-3Pitolisant
370893-06-4Ancriviroc
376348-65-1Maraviroc
412950-27-7Goxalapladib
453562-69-1Motesanib
459856-18-9Pexacerfont
701977-09-5Taranabant
706779-91-1Pimavanserin
793655-64-8Vapitadin
861151-12-4Rosonabant
2933 41 0077-07-6Levorphanol
2933 49 1085-79-0Cinchocain
132-60-5Cinchophen
485-34-7Neocinchophen
485-89-2Oxycinchophen
1698-95-9Prochinolat
5486-03-3Buquinolat
13997-19-8Nechinat
17230-85-2Amquinat
19485-08-6Ciprochinat
91524-15-1Irloxacin
96187-53-0Brechinar
108437-28-1Binfloxacin
113079-82-6Terbechinil
127779-20-8Sachinavir
143224-34-4Telinavir
154612-39-2Palinavir
174636-32-9Talnetant
2933 49 30125-71-3Dextromethorphan
2933 49 9054-05-7Chloroquin
72-80-0Chlorchinaldol
83-73-8Diiodhydroxychinolin
86-42-0Amodiachin
86-75-9Benzoxiquin
86-78-2Pentachin
86-80-6Chinisocain
90-34-6Primaquin
118-42-3Hydroxychlorochin
125-70-2Levomethorphan
125-73-5Dextrorphan
130-16-5Cloxichin
130-26-7Clioquinol
146-37-2Lauroliniumacetat
147-27-3Dimoxylin
152-02-3Levallorphan
154-73-4Guanisochin
297-90-5Racemorphan
468-07-5Phenomorphan
510-53-2Racemethorphan
521-74-4Broxyquinolin
522-51-0Dechaliniumchlorid
525-61-1Chinocid
548-84-5Pyrviniumchlorid
549-68-8Octaverin
550-81-2Amopyroquin
574-77-6Papaverolin
635-05-2Pamaquin
1131-64-2Debrisochin
1531-12-0Norlevorphanol
1748-43-2Trethiniumtosilat
1776-83-6Quintiofos
2154-02-1Metofolin
2545-24-6Niceverin
2545-39-3Clamoxychin
2768-90-3Chinaldinblau
3176-03-2Drotebanol
3253-60-9Laudexiummetilsulfat
3684-46-6Broxaldin
3811-56-1Aminochinurid
3820-67-5Glafenin
4008-48-4Nitroxolin
4298-15-1Cletochin
4310-89-8Hedachiniumchlorid
5541-67-3Tilichinol
5714-76-1Chinetalat
7175-09-9Tilbrochinol
7270-12-4Clochinat
10023-54-8Aminochinol
10061-32-2Levophenacylmorphan
10351-50-5Lenichinsin
10539-19-2Moxaverin
13007-93-7Cuproxolin
13425-92-8Amichinsin
13757-97-6Chinprenalin
14009-24-6Drotaverin
15301-40-3Actinochinol
15599-52-7Brochinaldol
15686-38-1Carbazocin
18429-69-1Memotin
18429-78-2Famotin
18507-89-6Decochinat
19056-26-9Chindecamin
21738-42-1Oxamnichin
22407-74-5Bisobrin
23779-99-9Floctafenin
23910-07-8Mebichin
24526-64-5Nomifensin
30418-38-3Tretochinol
36309-01-0Dimemorfan
37517-33-2Esprochin
40034-42-2Rosoxacin
40692-37-3Tisochon
42408-82-2Butorphanol
42465-20-3Acechinolin
53230-10-7Meflochin
53400-67-2Tichinamid
54063-29-5Cicarperon
54340-63-5Clofeverin
55150-67-9Climichalin
55299-11-1Ichindamin
56717-18-1Isotiquimid
57695-04-2Sitamaquin
59889-36-0Ciprefadol
61563-18-6Sochinolol
64039-88-9Nicafenin
64228-81-5Atracuriumbesilat
67165-56-4Diclofensin
72714-74-0Vichalin
72714-75-1Ivochalin
74129-03-6Tebuquin
76252-06-7Nicainoprol
76568-02-0Flosechinan
77086-21-6Dizocilpin
77472-98-1Pipechalin
79798-39-3Ketorfanol
82768-85-2Chinaprilat
82924-71-8Veradolin
83863-79-0Florifenin
85441-61-8Chinapril
86073-85-0Chinacainol
90402-40-7Abanochil
90828-99-2Itrocainid
91188-00-0Merafloxacin
96946-42-8Cisatracuriumbesilat
103775-10-6Moexipril
103775-14-0Moexiprilat
105956-97-6Clinafloxacin
106635-80-7Tafenoquin
106819-53-8Doxacuriumchlorid
106861-44-3Mivacuriumchlorid
114417-20-8Alilusem
120443-16-5Verlukast
127254-12-0Sitafloxacin
127294-70-6Balofloxacin
128253-31-6Veliflapon
136668-42-3Chiflapon
139233-53-7Zelandopam
139314-01-5Chilostigmin
141388-76-3Besifloxacin
141725-88-4Cetefloxacin
143383-65-7Premafloxacin
143664-11-3Elacridar
146362-70-1Meclinertant
147511-69-1Pitavastatin
149759-26-2Pinokalant
151096-09-2Moxifloxacin
154652-83-2Tezampanel
158966-92-8Montelukast
159989-64-7Nelfinavir
167887-97-0Olamufloxacin
185055-67-8Ferroquin
194804-75-6Garenoxacin
195532-12-8Pradofloxacin
197509-46-9Laniquidar
206873-63-4Tariquidar
213998-46-0Gantacuriumchlorid
241800-98-6Zoniporid
242478-37-1Solifenacin
245765-41-7Ozenoxacin
257933-82-7Pelitinib
262352-17-0Torcetrapib
378746-64-6Nemonoxacin
412950-08-4Rilapladib
445041-75-8Intiquinatin
540769-28-6Palosuran
697761-98-1Elvitegravir
698387-09-6Neratinib
863029-99-6Balamapimod
871224-64-5Almorexant
2933 53 1050-06-6Phenobarbital
57-30-7Phenobarbitalnatrium
57-44-3Barbital
144-02-5Barbitalnatrium
2933 53 9052-31-3Cyclobarbital
52-43-7Allobarbital
57-43-2Amobarbital
76-73-3Secobarbital
76-74-4Pentobarbital
77-26-9Butalbital
115-38-8Methylphenobarbital
125-40-6Secbutabarbital
2430-49-1Vinylbital
2933 54 0050-11-3Metharbital
56-29-1Hexobarbital
76-23-3Tetrabarbital
77-02-1Aprobarbital
115-44-6Talbutal
125-42-8Vinbarbital
143-82-8Probarbitalnatrium
151-83-7Methohexital
357-67-5Phetharbital
467-36-7Thialbarbital
467-38-9Thiotetrabarbital
467-43-6Methitural
509-86-4Heptabarb
561-83-1Nealbarbital
561-86-4Brallobarbital
744-80-9Benzobarbital
841-73-6Bucolom
960-05-4Carbubarb
2409-26-9Praziton
2537-29-3Proxibarbal
4388-82-3Barbexaclon
13246-02-1Febarbamat
15687-09-9Difebarbamat
27511-99-5Eterobarb
2933 55 0072-44-6Methaqualon
340-57-8Mecloqualon
34758-83-3Zipeprol
61197-73-7Loprazolam
2933 59 10333-41-5Dimpylat
2933 59 9550-44-2Mercaptopurin
51-21-8Fluoruracil
51-52-5Propylthiouracil
54-91-1Pipobroman
56-04-2Methylthiouracil
58-14-0Pyrimethamin
58-32-2Dipyridamol
59-05-2Methotrexat
65-86-1Orotsäure
66-75-1Uramustin
68-88-2Hydroxyzin
71-73-8Thiopentalnatrium
82-92-8Cyclizin
82-93-9Chlorcyclizin
82-95-1Buclizin
90-89-1Diethylcarbamazin
91-85-0Thonzylamin
115-63-9Hexocycliummetilsulfat
121-25-5Amprolium
125-53-1Oxyphencyclimin
141-94-6Hexetidin
153-87-7Oxypertin
154-42-7Tioguanin
154-82-5Simetrid
298-55-5Clocinizin
298-57-7Cinnarizin
299-48-9Piperamid
299-88-7Bentiamin
299-89-8Acetiamin
315-30-0Allopurinol
315-72-0Opipramol
396-01-0Triamteren
446-86-6Azathioprin
448-34-0Azaprocin
510-90-7Buthalitalnatrium
522-18-9Chlorbenzoxamin
550-28-7Amisometradin
553-08-2Tonzoniumbromid
569-65-3Meclozin
642-44-4Aminometradin
738-70-5Trimethoprim
857-62-5Anisopirol
1243-33-0Mefeclorazin
1480-19-9Fluanison
1649-18-9Azaperon
1866-43-9Rolodin
1897-89-8Pirichalon
1977-11-3Perlapin
2022-85-7Flucytosin
2208-51-7Pelanserin
2465-59-0Oxipurinol
2608-24-4Piposulfan
2667-89-2Bisbentiamin
2856-81-7Azabuperon
3286-46-2Sulbutiamin
3416-26-0Lidoflazin
3432-99-3Folitixorin
3601-19-2Ropizin
3607-24-7Fenyripol
3733-63-9Decloxizin
4004-94-8Zolertin
4015-32-1Chazodin
4052-13-5Cloperidon
4214-72-6Isaxonin
4774-24-7Chipazin
5011-34-7Trimetazidin
5061-22-3Nafiverin
5221-49-8Pyrimitat
5234-86-6Azachinzol
5334-23-6Tisopurin
5355-16-8Diaveridin
5522-39-4Difluanazin
5581-52-2Tiamiprin
5587-93-9Ampyrimin
5626-36-8Nonapyrimin
5636-92-0Picloxydin
5714-82-9Triclofenolpiperazin
5786-21-0Clozapin
5984-97-4Iodothiouracil
6981-18-6Ormetoprim
7008-00-6Dimetholizin
7008-18-6Iminophenimid
7077-33-0Febuverin
7432-25-9Etachalon
8063-28-3Ribaminol
10001-13-5Pexantel
10402-90-1Eprazinon
12002-30-1Piperazincalciumedetat
13665-88-8Mopidamol
14222-46-9Pyritidiumbromid
14728-33-7Teroxalen
15421-84-8Trapidil
15534-05-1Pipratecol
15793-38-1Chinazosin
17692-23-8Bentipimin
17692-31-8Dropropizin
17692-34-1Etodroxizin
18694-40-1Epirizol
19562-30-2Piromidinsäure
19794-93-5Trazodon
20326-12-9Mepiprazol
20326-13-0Tolpiprazol
21416-67-1Razoxan
21560-58-7Pichizil
21560-59-8Hochizil
22457-89-2Benfotiamin
22760-18-5Prochazon
23476-83-7Prospidiumchlorid
23790-08-1Moxiprachin
23887-41-4Cinepazet
23887-46-9Cinepazid
23887-47-0Cinpropazid
24219-97-4Mianserin
24360-55-2Milipertin
24584-09-6Dexrazoxan
25509-07-3Clorochalon
26070-23-5Trazitilin
26242-33-1Vintiamol
27076-46-6Alpertin
27315-91-9Pipebuzon
27367-90-4Niaprazin
28610-84-6Rimazoliummetilsulfat
28797-61-7Pirenzepin
31729-24-5Enpiprazol
32665-36-4Eprozinol
33453-23-5Ciprochazon
34661-75-1Urapidil
35265-50-0Perachinsin
35795-16-5Trimazosin
36505-84-7Buspiron
36518-02-2Diprochalon
36531-26-7Oxantel
36590-19-9Amocarzin
37554-40-8Fluchazon
37750-83-7Rimoprogin
37751-39-6Ciclazindol
37762-06-4Zaprinast
38304-91-5Minoxidil
39186-49-7Pirolazamid
39640-15-8Piberalin
39809-25-1Penciclovir
40507-23-1Fluprochazon
41340-39-0Impacarzin
41964-07-2Tolimidon
42021-34-1Biriperon
42061-52-9Pumitepa
42471-28-3Nimustin
50335-55-2Mezilamin
50892-23-4Pirinixinsäure
51481-62-0Bucainid
51493-19-7Cinprazol
51940-44-4Pipemidinsäure
52128-35-5Trimetrexat
52196-22-2Ketotrexat
52212-02-9Pipecuroniumbromid
52395-99-0Belarizin
52468-60-7Flunarizin
52618-67-4Tioperidon
52942-31-1Etoperidon
53131-74-1Ciapilom
53808-87-0Tetroxoprim
54063-23-9Cinepazinsäure
54063-30-8Ciltoprazin
54063-38-6Fenaperon
54063-39-7Fenetradil
54063-58-0Toprilidin
54188-38-4Metralindol
54340-64-6Fluciprazin
55149-05-8Pirolat
55268-74-1Praziquantel
55300-29-3Antrafenin
55477-19-5Iprozilamin
55485-20-6Acaprazin
55779-18-5Arprinocid
55837-13-3Piclopastin
55837-17-7Brindoxim
55837-20-2Halofuginon
56066-19-4Aditeren
56066-63-8Aditoprim
56287-74-2Aflochalon
56518-41-3Brodimoprim
56693-13-1Mociprazin
56693-15-3Terciprazin
56739-21-0Nitrachazon
56741-95-8Bropirimin
57132-53-3Proglumetacin
57149-07-2Naftopidil
58602-66-7Aminopterinnatrium
59184-78-0Buchineran
59277-89-3Aciclovir
59752-23-7Benderizin
59989-18-3Eniluracil
60104-30-5Orazamid
60607-34-3Oxatomid
60662-19-3Nilprazol
60762-57-4Pirlindol
60763-49-7Cinnarizinclofibrat
61337-87-9Esmirtazapin
61422-45-5Carmofur
62052-97-5Bumepidil
62973-76-6Azanidazol
62989-33-7Sapropterin
64019-03-0Dochalast
64204-55-3Esaprazol
65089-17-0Pirinixil
65329-79-5Mobenzoxamin
65950-99-4Pirchinozol
66093-35-4Talmetoprim
66172-75-6Verofyllin
67121-76-0Fluperlapin
67227-55-8Primidolol
67254-81-3Peradoxim
67469-69-6Vanoxerin
68475-42-3Anagrelid
68576-86-3Enciprazin
68741-18-4Buterizin
68902-57-8Metioprim
69017-89-6Ipexidin
69372-19-6Pemirolast
69479-26-1Pirepolol
70018-51-8Chazinon
70312-00-4Tolnapersin
70458-92-3Pefloxacin
70458-96-7Norfloxacin
71576-40-4Aptazapin
72141-57-2Losulazin
72444-62-3Perafensin
72732-56-0Piritrexim
72822-12-9Dapiprazol
73090-70-7Epiroprim
74011-58-8Enoxacin
74050-98-9Ketanserin
75184-94-0Fenprinast
75438-57-2Moxonidin
75444-65-4Pirenperon
75558-90-6Amperozid
75689-93-9Imanixil
75859-04-0Rimcazol
76330-71-7Altanserin
76536-74-8Buchiterin
76600-30-1Nosantin
76696-97-4Rofelodin
76716-60-4Fluprazin
77197-48-9Chinezamid
78208-13-6Zolenzepin
78299-53-3Tiacrilast
79467-23-5Mioflazin
79644-90-9Vebufloxacin
79660-72-3Fleroxacin
79781-95-6Rilapin
79855-88-2Trechinsin
80109-27-9Ciladopa
80273-79-6Tefludazin
80428-29-1Mafoprazin
80433-71-2Calciumlevofolinat
80576-83-6Edatrexat
80755-51-7Bunazosin
81043-56-3Metrenperon
82117-51-9Cinuperon
82410-32-0Ganciclovir
83366-66-9Nefazodon
83881-51-0Cetirizin
83928-76-1Gepiron
84408-37-7Desciclovir
84854-86-4Vaneprim
85418-85-5Sunagrel
85650-52-8Mirtazapin
85673-87-6Revenast
85721-33-1Ciprofloxacin
86181-42-2Temelastin
86304-28-1Buciclovir
86393-37-5Amifloxacin
86627-15-8Aronixil
86627-50-1Lodinixil
86641-76-1Dibrospidiumchlorid
86662-54-6Binizolast
87051-46-5Butanserin
87611-28-7Melchinast
87729-89-3Seganserin
87760-53-0Tandospiron
88133-11-3Bemitradin
88579-39-9Tasuldin
89224-07-7Trenizin
89224-08-8Flotrenizin
89226-50-6Manidipin
89303-63-9Atiprosin
90808-12-1Divaplon
92210-43-0Bemarinon
93035-32-6Tamolarizin
93106-60-6Enrofloxacin
94192-59-3Lixazinon
94386-65-9Pelrinon
95520-81-3Elziverin
95634-82-5Batelapin
95635-55-5Ranolazin
96164-19-1Peraclopon
96478-43-2Irindalon
96604-21-6Ocinaplon
96914-39-5Actisomid
97466-90-5Chineloran
98079-51-7Lomefloxacin
98105-99-8Sarafloxacin
98106-17-3Difloxacin
98123-83-2Epsiprantel
98207-12-6Lobuprofen
98207-14-8Frabuprofen
98631-95-9Sobuzoxan
99291-25-5Levodropropizin
100587-52-8Norfloxacinsuccinil
101197-99-3Acitemat
101477-55-8Lomerizin
102280-35-3Bachiloprim
103024-93-7Tiviciclovir
104227-87-4Famciclovir
104719-71-3Lorcinadol
106400-81-1Lometrexol
106941-25-7Adefovir
107361-33-1Enazadrem
107736-98-1Umespiron
108210-73-7Bifeprofen
108319-06-8Temafloxacin
108436-80-2Rociclovir
108612-45-9Mizolastin
108674-88-0Idenast
108785-69-9Lorpiprazol
109713-79-3Neldazosin
110101-66-1Tirilazad
110629-41-9Elbanizin
110690-43-2Emitefur
110871-86-8Sparfloxacin
111786-07-3Prinoxodan
112398-08-0Danofloxacin
112733-06-9Zenarestat
112811-59-3Gatifloxacin
113617-63-3Orbifloxacin
113852-37-2Cidofovir
113857-87-7Talotrexin
114298-18-9Zalospiron
115313-22-9Serazapin
115762-17-9Ruzadolan
116308-55-5Vatanidipin
117414-74-1Midafotel
117827-81-3Delfaprazin
118420-47-6Tagorizin
119514-66-8Lifarizin
119687-33-1Iganidipin
119914-60-2Grepafloxacin
120770-34-5Draflazin
123205-52-7Trelnarizin
124265-89-0Omaciclovir
124832-26-4Valaciclovir
125363-87-3Carsatrin
127266-56-2Adatanserin
127759-89-1Lobucavir
129716-58-1Dofequidar
130018-77-8Levocetirizin
130636-43-0Nifekalant
130800-90-7Sipatrigin
131635-06-8Sifaprazin
131881-03-3Sunepitron
132449-46-8Lesopitron
132810-10-7Blonanserin
133432-71-0Peldesin
133718-29-3Revizinon
133804-44-1Caldaret
134208-17-6Mazapertin
135637-46-6Atizoram
136470-78-5Abacavir
136816-75-6Atevirdin
137234-62-9Voriconazol
137281-23-3Pemetrexed
138117-50-7Leteprinim
140945-32-0Mapinastin
141549-75-9Indisetron
142217-69-4Entecavir
143257-98-1Lerisetron
146464-95-1Pralatrexat
147127-20-6Tenofovir
147149-76-6Nolatrexed
147254-64-6Ranirestat
148504-51-2Ripisartan
149950-60-7Emivirin
150378-17-9Indinavir
150756-35-7Efletirizin
151319-34-5Zaleplon
152459-95-5Imatinib
152939-42-9Opanixil
153537-73-6Plevitrexed
153808-85-6Cadrofloxacin
154889-68-6Pibrozelesin
156862-51-0Belaperidon
164150-99-6Fandofloxacin
167354-41-8Zosuquidar
167933-07-5Flibanserin
170912-52-4Donitriptan
171714-84-4Darusentan
175865-60-8Valganciclovir
177036-94-1Ambrisentan
183321-74-6Erlotinib
186692-46-6Seliciclib
187949-02-6Albaconazol
192725-17-0Lopinavir
193681-12-8Alamifovir
195157-34-7Valomaciclovir
196612-93-8Falnidamol
199463-33-7Revaprazan
204267-33-4Feloprentan
204697-65-4Olcegepant
209799-67-7Forodesin
210245-80-0Zonampanel
220984-26-9Detiviciclovir
244767-67-7Dapivirin
247257-48-3Fimasartan
259525-01-4Enecadin
269055-15-4Etravirin
274693-27-5Ticagrelor
288383-20-0Cediranib
290297-26-6Netupitant
306296-47-9Vicriviroc
309913-83-5Talmapimod
324758-66-9Sabiporid
330784-47-9Avanafil
334476-46-9Vestipitant
336113-53-2Ispinesib
354813-19-7Balicatib
356057-34-6Darapladib
380843-75-4Bosutinib
387867-13-2Tandutinib
402595-29-3Etriciguat
414910-27-3Casopitant
425637-18-9Sotrastaurin
441798-33-0Macitentan
443144-26-1Pruvanserin
443913-73-3Vandetanib
486460-32-6Sitagliptin
500287-72-9Rilpivirin
501000-36-8Dutacatib
502422-74-4Figopitant
569351-91-3Dasantafil
625115-55-1Riociguat
641571-10-0Nilotinib
668270-12-0Linagliptin
686344-29-6Otenabant
763113-22-0Olaparib
791828-58-5Aderbasib
827318-97-8Danusertib
839712-12-8Cariprazin
840486-93-3Adipiplon
849550-05-6Cevipabulin
850649-61-5Alogliptin
859212-16-1Bafetinib
2933 69 40100-97-0Methenamin
2933 69 8051-18-3Tretamin
87-90-1Symclosen
500-42-5Chlorazanil
537-17-7Amanozin
609-78-9Cycloguanilembonat
645-05-6Altretamin
937-13-3Oteracil
2244-21-5Troclosenkalium
3378-93-6Clociguanil
5580-22-3Oxonazin
13957-36-3Meladrazin
15585-71-4Brometenamin
15599-44-7Spirazin
27469-53-0Almitrin
35319-70-1Tiazuril
57381-26-7Irsogladin
63119-27-7Anitrazafen
66215-27-8Cyromazin
68289-14-5Metrazifon
69004-03-1Toltrazuril
69004-04-2Ponazuril
84057-84-1Lamotrigin
92257-40-4Dizatrifon
98410-36-7Palatrigin
101831-36-1Clazuril
101831-37-2Diclazuril
103337-74-2Letrazuril
108258-89-5Sulazuril
128470-15-5Melarsomin
179756-85-5Eptapiron
187393-00-6Bemotrizinol
775351-65-0Imeglimin
2933 72 00125-64-4Methyprylon
22316-47-8Clobazam
2933 79 0069-25-0Eledoisin
77-04-3Pyrithyldion
98-79-3Pidolinsäure
125-13-3Oxyphenisatin
125-33-7Primidon
134-37-2Amphenidon
467-90-3Ethypicon
1910-68-5Metisazon
1980-49-0Felipyrin
2261-94-1Flucarbril
7491-74-9Piracetam
17650-98-5Ceruletid
17692-37-4Fantridon
18356-28-0Rolziracetam
21590-91-0Omidolin
21590-92-1Etomidolin
21766-53-0Iolidoninsäure
22136-26-1Amedalin
22365-40-8Triflubazam
26070-78-0Ubisindin
29342-05-0Ciclopirox
31842-01-0Indoprofen
33996-58-6Etiracetam
35115-60-7Teprotid
41729-52-6Dezaguanin
43200-80-2Zopiclon
50516-43-3Nofecainid
51781-06-7Carteolol
53086-13-8Dexindoprofen
53179-13-8Pirfenidon
54063-34-2Cofisatin
54935-03-4Sulisatin
59227-89-3Laurocapram
59776-90-8Dupracetam
60719-84-8Amrinon
61413-54-5Rolipram
62613-82-5Oxiracetam
63610-08-2Indobufen
63958-90-7Nonathymulin
65008-93-7Bometolol
67199-66-0Danichidon
67542-41-0Imuracetam
67793-71-9Drachinolol
68497-62-1Pramiracetam
68550-75-4Cilostamid
72332-33-3Procaterol
72432-10-1Aniracetam
73725-85-6Lidanserin
73963-72-1Cilostazol
74436-00-3Geclosporin
77191-36-7Nefiracetam
77862-92-1Falipamil
78415-72-2Milrinon
78466-70-3Zomebazam
78466-98-5Razobazam
81840-15-5Vesnarinon
82209-39-0Piraxelat
84088-42-6Rochinimex
84629-61-8Darenzepin
84901-45-1Doliracetam
85136-71-6Tilisolol
85175-67-3Zatebradin
86541-75-5Benazepril
86541-78-8Benazeprilat
88124-26-9Adosopin
88124-27-0Etazepin
88296-61-1Medorinon
90098-04-7Rebamipid
91374-21-9Ropinirol
97205-34-0Nebracetam
100510-33-6Adibendan
100643-96-7Indolidan
101193-40-2Chinotolast
102669-89-6Saterinon
102767-28-2Levetiracetam
102791-47-9Nanterinon
103880-26-8Brefonalol
103997-59-7Selprazin
105431-72-9Linopirdin
106730-54-5Olprinon
108310-20-9Pirodomast
109214-55-3Libenzapril
109859-78-1Cilobradin
110958-19-5Fasoracetam
113957-09-8Cebaracetam
114485-92-6Pidolacetamol
120551-59-9Crilvastatin
122852-42-0Alosetron
126100-97-8Dimiracetam
128326-80-7Nicoracetam
128486-54-4Lurosetron
129300-27-2Fabesetron
129722-12-9Aripiprazol
133737-32-3Pagoclon
134143-28-5Glaspimod
135548-15-1Oxeclosporin
135729-56-5Palonosetron
138506-45-3Pidobenzon
138729-47-2Eszopiclon
142139-60-4Lapisterid
143343-83-3Toborinon
143943-73-1Lirechinil
145733-36-4Tasosartan
147568-66-9Carmoterol
148396-36-5Fradafiban
148905-78-6Bexlosterid
149503-79-7Lefradafiban
155974-00-8Ivabradin
156001-18-2Embusartan
160135-92-2Gemopatrilat
161982-62-3Depreotid
163222-33-1Ezetimib
163250-90-6Orbofiban
180694-97-7Mimopezil
182821-27-8Daglutril
187523-35-9Flindokalner
188968-51-6Cilengitid
189691-06-3Bremelanotid
191732-72-6Lenalidomid
192185-72-1Tipifarnib
194413-58-6Semaxanib
248281-84-7Laquinimod
248282-01-1Paquinimod
254964-60-8Tasquinimod
312753-06-3Indacaterol
357336-20-0Brivaracetam
357336-74-4Seletracetam
380917-97-5Perampanel
405169-16-6Dovitinib
425386-60-3Semagacestat
449811-01-2Pamapimod
461443-59-4Aplaviroc
473289-62-2Ilepatril
503612-47-3Apixaban
515814-01-4Voclosporin
536748-46-6Eribaxaban
552292-08-7Rolapitant
557795-19-4Sunitinib
579475-18-6Orvepitant
813452-18-5Carmegliptin
2933 91 1058-25-3Chlordiazepoxid
2933 91 90146-22-5Nitrazepam
439-14-5Diazepam
604-75-1Oxazepam
846-49-1Lorazepam
846-50-4Temazepam
848-75-9Lormetazepam
1088-11-5Nordazepam
1622-61-3Clonazepam
1622-62-4Flunitrazepam
2011-67-8Nimetazepam
2894-67-9Delorazepam
2898-12-6Medazepam
2955-38-6Prazepam
3563-49-3Pyrovaleron
3900-31-0Fludiazepam
10379-14-3Tetrazepam
17617-23-1Flurazepam
22232-71-9Mazindol
23092-17-3Halazepam
28911-01-5Triazolam
28981-97-7Alprazolam
29177-84-2Ethylloflazepat
29975-16-4Estazolam
36104-80-0Camazepam
52463-83-9Pinazepam
59467-70-8Midazolam
2933 99 2082-88-2Phenindamin
2933 99 8073-07-4Prazepin
77-15-6Ethoheptazin
298-46-4Carbamazepin
303-54-8Depramin
469-78-3Metheptazin
509-84-2Metethoheptazin
739-71-9Trimipramin
796-29-2Ketimipramin
848-53-3Homochlorcyclizin
963-39-3Demoxepam
1159-93-9Clobenzepam
1232-85-5Elantrin
2898-13-7Sulazepam
3426-08-2Prozapin
4498-32-2Dibenzepin
5571-84-6Kaliumnitrazepat
6196-08-3Elanzepin
6829-98-7Imipraminoxid
10171-69-4Clazolam
10321-12-7Propizepin
10379-11-0Nortetrazepam
15351-05-0Buzepidmetiodid
15687-07-7Cyprazepam
21730-16-5Metapramin
22345-47-7Tofisopam
23047-25-8Lofepramin
23980-14-5Ethyldirazepat
25967-29-7Flutoprazepam
26304-61-0Azepindol
26308-28-1Ripazepam
27432-00-4Mezepin
28546-58-9Uldazepam
28721-07-5Oxcarbazepin
28781-64-8Menitrazepam
29176-29-2Lofendazam
29331-92-8Licarbazepin
29442-58-8Motrazepam
31352-82-6Zolazepam
33545-56-1Ciclopramin
34482-99-0Fletazepam
35142-68-8Homopipramol
35322-07-7Fosazepam
36735-22-5Chazepam
37115-32-5Adinazolam
37669-57-1Arfendazam
40762-15-0Doxefazepam
42863-81-0Lopirazepam
47206-15-5Enprazepin
51037-88-8Tuclazepam
52042-01-0Elfazepam
52391-89-6Flutemazepam
52829-30-8Proflazepam
53716-46-4Anilopam
54340-58-8Meptazinol
54663-47-7Tibezoniumiodid
55299-10-0Pivoxazepam
56030-50-3Trepipam
57109-90-7Dikaliumclorazepat
57435-86-6Premazepam
57916-70-8Iclazepam
58503-82-5Azipramin
58581-89-8Azelastin
58662-84-3Meclonazepam
59009-93-7Carburazepam
59467-77-5Climazolam
60575-32-8Amezepin
64098-32-4Zapizolam
64294-95-7Setastin
65400-85-3Ethylcarfluzepat
66834-24-0Cianopramin
67227-56-9Fenoldopam
68318-20-7Verilopam
69624-60-8Nelezaprin
72522-13-5Eptazocin
74847-35-1Pyronaridin
75696-02-5Cinolazepam
75991-50-3Dazepinil
78755-81-4Flumazenil
78771-13-8Sarmazenil
80012-43-7Epinastin
82059-50-5Dextofisopam
82230-53-3Girisopam
83166-17-0Tampramin
83275-56-3Tiracizin
83471-41-4Pincainid
84031-17-4Metaclazepam
84379-13-5Bretazenil
86273-92-9Tolufazepam
87233-61-2Emedastin
87646-83-1Lodazecar
88768-40-5Cilazapril
90139-06-3Cilazaprilat
96645-87-3Erizepin
98374-54-0Siltenzepin
102771-12-0Nerisopam
103420-77-5Devazepid
104746-04-5Eslicarbazepin
112108-01-7Ecopipam
119520-05-7Zilpaterol
129618-40-2Nevirapin
135381-77-0Flezelastin
137332-54-8Tivirapin
137975-06-5Mozavaptan
141374-81-4Tarazepid
144912-63-0Perzinfotel
150408-73-4Pranazepid
150683-30-0Tolvaptan
168079-32-1Lixivaptan
174391-92-5Mozenavir
187602-11-5Sofigatran
210101-16-9Conivaptan
50-47-5Desipramin
50-49-7Imipramin
52-24-4Thiotepa
52-62-0Pentoloniumtartrat
53-86-1Indometacin
54-95-5Pentetrazol
55-65-2Guanethidin
58-46-8Tetrabenazin
63-12-7Benzchinamid
68-76-8Triaziquon
69-27-2Chlorisondaminchlorid
69-81-8Carbazochrom
77-14-5Proheptazin
77-37-2Procyclidin
83-89-6Mepacrin
84-12-8Phanquinon
86-54-4Hydralazin
90-45-9Aminoacridin
92-62-6Proflavin
98-96-4Pyrazinamid
130-81-4Chindoniumbromid
147-85-3Prolin
300-22-1Medazomid
302-49-8Uredepa
303-49-1Clomipramin
316-15-4Bucricain
321-64-2Tacrin
363-13-3Benhepazon
389-08-2Nalidixinsäure
428-37-5Profadol
436-40-8Inprochon
442-16-0Ethacridin
442-52-4Clemizol
484-23-1Dihydralazin
487-79-6Kaininsäure
493-80-1Histapyrrodin
493-92-5Prolintan
496-38-8Midamalin
524-81-2Mebhydrolin
545-80-2Poldinmetilsulfat
561-43-3Oxypyrroniumbromid
596-51-0Glycopyrroniumbromid
621-72-7Bendazol
642-72-8Benzydamin
911-65-9Etonitazen
968-63-8Butinolin
1018-34-4Trepiriumiodid
1050-48-2Benziloniumbromid
1222-57-7Zolimidin
1239-45-8Homidiumbromid
1661-29-6Meturedepa
1830-32-6Azintamid
1845-11-0Nafoxidin
1980-45-6Benzodepa
2030-63-9Clofazimin
2056-56-6Cinnopentazon
2201-39-0Rolicyclidin
2210-77-7Pyrrocain
2235-90-7Etryptamin
2423-66-7Chindoxin
2440-22-4Drometrizol
2609-46-3Amilorid
2829-19-8Rolicyprin
3147-75-9Octrizol
3277-59-6Mimban
3478-15-7Etipiriumiodid
3551-18-6Acetryptin
3612-98-4Troxypyrroliumtosilat
3614-47-9Hydracarbazin
3689-76-7Chlormidazol
3734-12-1Hexopyrroniumbromid
3734-17-6Prodilidin
3818-88-0Tricyclamolchlorid
3861-76-5Clonitazen
3896-11-5Bumetrizol
4350-09-8Oxitriptan
4533-39-5Nitracrin
4630-95-9Prifiniumbromid
4755-59-3Clodazon
4757-49-7Monometacrin
4757-55-5Dimetacrin
4774-53-2Botiacrin
5034-76-4Indoxol
5214-29-9Ampyzin
5220-68-8Clochinozin
5310-55-4Clomacran
5370-41-2Pridefin
5467-78-7Fenamol
5534-95-2Pentagastrin
5560-72-5Iprindol
5633-16-9Leiopyrrol
5980-31-4Hexedin
6187-50-4Tolchinzol
6306-71-4Lobendazol
6503-95-3Triampyzin
6804-07-5Carbadox
7007-92-3Cetohexazin
7008-14-2Hydroxindasat
7008-15-3Hydroxindasol
7009-68-9Pyroxamin
7009-69-0Pyrophendan
7009-76-9Triclazat
7248-21-7Iprazochrom
7527-91-5Acrisorcin
10078-46-3Roletamid
10355-14-3Boxidin
10448-84-7Nitromifen
13523-86-9Pindolol
13539-59-8Azapropazon
13696-15-6Benzopyrroniumbromid
14255-87-9Parbendazol
14368-24-2Trocimin
14679-73-3Todralazin
15180-02-6Amfonelinsäure
15301-68-5Fenharman
15301-89-0Chillifolin
15574-49-9Mecarbinat
15599-22-1Cyclopyrroniumbromid
15686-51-8Clemastin
15686-97-2Pyrrolifen
15687-33-9Metindizat
15992-13-9Intrazol
15997-76-9Nonaperon
16188-61-7Talastin
16378-21-5Piroheptin
16401-80-2Delmetacin
16506-27-7Bendamustin
16870-37-4Amogastrin
16915-79-0Mechidox
17243-65-1Pirralkoniumbromid
17243-68-4Taloximin
17259-75-5Oxdralazin
17289-49-5Tetridamin
17411-19-7Dicarbin
17716-89-1Pranosal
19281-29-9Aptocain
20168-99-4Cinmetacin
20187-55-7Bendazac
20559-55-1Oxibendazol
21363-18-8Viminol
21626-89-1Diftalon
21919-05-1Tretazicar
22136-27-2Daledalin
23249-97-0Procodazol
23271-63-8Amicibon
23465-76-1Caroverin
23694-81-7Mepindolol
23696-28-8Olachindox
24279-91-2Carbochon
24622-72-8Amixetrin
25126-32-3Sincalid
25771-23-7Duometacin
25803-14-9Clometacin
26171-23-3Tolmetin
26921-72-2Melizam
27035-30-9Oxametacin
27050-41-5Clenpirin
27314-77-8Drazidox
27314-97-2Tirapazamin
27737-38-8Mixidin
28069-65-0Cuprimyxin
28598-08-5Cinoctramid
30033-10-4Stercuroniumiodid
30103-44-7Bumecain
30578-37-1Ameziniummetilsulfat
31386-24-0Amindocat
31386-25-1Indocat
31430-15-6Flubendazol
31431-39-7Mebendazol
31431-43-3Ciclobendazol
31793-07-4Pirprofen
32195-33-8Bisbendazol
32211-97-5Ciclindol
33369-31-2Zomepirac
33996-33-7Oxaceprol
34024-41-4Deboxamet
34061-33-1Taclamin
34301-55-8Isometamidiumchlorid
34499-96-2Temodox
34966-41-1Cartazolat
35135-01-4Benafentrin
35452-73-4Ciprafamid
35578-20-2Oxarbazol
35710-57-7Trizoxim
35898-87-4Dilazep
36121-13-8Burodilin
36798-79-5Budralazin
38081-67-3Carmantadin
38101-59-6Oglufanid
38609-97-1Cridanimod
38821-80-6Rodocain
39544-74-6Benzotript
39715-02-1Endralazin
39731-05-0Carpindolol
39862-58-3Strinolin
40173-75-9Tofetridin
40594-09-0Flucindol
40759-33-9Noliniumbromid
41094-88-6Tracazolat
42116-77-8Deximafen
42373-58-0Lotucain
42438-73-3Denpidazon
42779-82-8Clopirac
42835-25-6Flumechin
43210-67-9Fenbendazol
47135-88-6Closiramin
47487-22-9Acridorex
49564-56-9Fazadiniumbromid
50264-69-2Lonidamin
50264-78-3Xinidamin
50454-68-7Tolnidamin
50528-97-7Xilobam
50847-11-5Ibudilast
51022-77-6Etazolat
51037-30-0Acipimox
51047-24-6Dimetipiriumbromid
51152-91-1Butaclamol
51460-26-5Carbazochromnatriumsulfonat
51987-65-6Desglugastrin
52340-25-7Dexclamol
52443-21-7Glucametacin
53164-05-9Acemetacin
53583-79-2Sultoprid
53597-27-6Fendosal
53716-49-7Carprofen
53716-50-0Oxfendazol
53862-80-9Roxoloniummetilsulfat
53966-34-0Floxacrin
54029-12-8Albendazoloxid
54063-27-3Biclofibrat
54063-28-4Camiverin
54063-37-5Etoprindol
54063-41-1Fepromid
54063-46-6Fexicain
54063-49-9Metamfazon
54278-85-2Candocuroniumiodid
54824-20-3Pinafid
54867-56-0Bufrolin
54965-21-8Albendazol
55050-95-8Isamoltan
55242-77-8Triafungin
55248-23-2Nebidrazin
55837-25-7Buflomedil
55843-86-2Miroprofen
55902-02-8Isamfazon
56463-68-4Isoprazon
56611-65-5Oxagrelat
57262-94-9Setiptilin
57645-05-3Sermetacin
57775-29-8Carazolol
57998-68-2Diazichon
58493-54-2Ritropirroniumbromid
59010-44-5Prizidilol
59198-18-4Imafen
59252-59-4Guanazodin
59338-93-1Alizaprid
59643-91-3Imexon
59767-12-3Octastin
60662-16-0Binedalin
61484-38-6Pareptid
61864-30-0Benolizim
62087-72-3Pentigetid
62228-20-0Butoprozin
62510-56-9Picilorex
62568-57-4Emideltid
62571-86-2Captopril
62625-18-7Piroglirid
62658-63-3Bopindolol
62732-44-9Ipidacrin
62851-43-8Zidometacin
63619-84-1Trioxifen
63667-16-3Dribendazol
64000-73-3Pildralazin
64057-48-3Oxifungin
64118-86-1Azimexon
64241-34-5Cadralazin
64557-97-7Cinochidox
64706-54-3Bepridil
64779-98-2Irolaprid
65222-35-7Pazelliptin
65511-41-3Nantradol
65884-46-0Ciadox
66304-03-8Epicainid
66535-86-2Lotrifen
66608-04-6Rolgamidin
66635-85-6Anirolac
68786-66-3Triclabendazol
68788-56-7Etaceprid
69175-77-5Losindol
69635-63-8Amipizon
69907-17-1Indopanolol
70696-66-1Napirimus
70704-03-9Vinconat
70801-02-4Flutrolin
70977-46-7Eflumast
71048-87-8Levonantradol
71119-11-4Bucindolol
71195-57-8Bicifadin
71675-85-9Amisulprid
71680-63-2Dametralast
72702-95-5Ponalrestat
72741-87-8Tridolgosir
72956-09-3Carvedilol
73384-60-8Sulmazol
73758-06-2Indorenat
73865-18-6Nardeterol
74103-06-3Ketorolac
74150-27-9Pimobendan
74258-86-9Alacepril
75176-37-3Zofenoprilat
75272-39-8Nemonaprid
75522-73-5Dazidamin
75847-73-3Enalapril
76002-75-0Dazochinast
76145-76-1Tomoxiprol
76263-13-3Fluzinamid
76420-72-9Enalaprilat
76530-44-4Azamulin
76547-98-3Lisinopril
76953-65-6Dramedilol
77400-65-8Asocainol
77639-66-8Prinomid
78459-19-5Adimolol
78541-97-6Pichindon
79152-85-5Acodazol
79282-39-6Rilozaron
79700-61-1Dopropidil
79700-63-3Fronepidil
80125-14-0Remoxiprid
80373-22-4Chinpirol
80876-01-3Indolapril
80883-55-2Enviraden
81872-10-8Zofenopril
82059-51-6Levotofisopam
82626-01-5Alpidem
82626-48-0Zolpidem
82834-16-0Perindopril
82924-03-6Pentopril
82989-25-1Tazanolast
83395-21-5Ridazolol
84225-95-6Racloprid
84226-12-0Eticloprid
85622-93-1Temozolomid
85622-95-3Mitozolomid
85691-74-3Pirmagrel
85793-29-9Eproxindin
85856-54-8Moveltipril
86111-26-4Zindoxifen
86140-10-5Neraminol
86315-52-8Isomazol
86386-73-4Fluconazol
86696-87-9Aganodin
87034-87-5Bamaluzol
87056-78-8Chinagolid
87269-97-4Ramiprilat
87333-19-5Ramipril
87344-06-7Amtolmetinguacil
87679-37-6Trandolapril
87679-71-8Trandolaprilat
87936-75-2Tazadolen
88069-67-4Pilsicainid
88107-10-2Tomelukast
88303-60-0Losoxantron
88578-07-8Imoxiterol
89622-90-2Brinazaron
90104-48-6Doreptid
90509-02-7Luxabendazol
91077-32-6Dezinamid
91441-23-5Piroxantron
91441-48-4Teloxantron
91618-36-9Ibafloxacin
91753-07-0Mitochidon
93479-96-0Alteconazol
93957-54-1Fluvastatin
95104-27-1Tetrazolast
95153-31-4Perindoprilat
95355-10-5Domipizon
95399-71-6Fosinoprilat
96258-13-8Tribendilol
96440-63-0Famirapriniumchlorid
97110-59-3Traziumesilat
97546-74-2Troxolamid
98048-97-6Fosinopril
98116-53-1Sulukast
99011-02-6Imichimod
99258-56-7Oxamisol
99323-21-4Inaperison
99593-25-6Rilmazafon
100490-36-6Tosufloxacin
101246-68-8Eptastigmin
101975-10-4Zardaverin
102676-47-1Fadrozol
103597-45-1Bisoctrizol
103844-77-5Necopidem
103844-86-6Saripidem
104340-86-5Leminoprazol
104485-01-0Trapencain
104675-35-6Suronacrin
105102-20-3Liroldin
105806-65-3Efegatran
106308-44-5Rufinamid
106344-20-1Stannsoporfin
106498-99-1Vintoperol
107489-37-2Thymoctonan
108391-88-4Orbutopril
109623-97-4Gedocarnil
110078-46-1Plerixafor
110230-98-3Talaporfin
110623-33-1Suritozol
111223-26-8Ceronapril
111841-85-1Abecarnil
112809-51-5Letrozol
113854-64-1Parodilol
114432-13-2Fantofaron
114517-02-1Foschidon
114560-48-4Apaziquon
114607-46-4Acitazanolast
114856-44-9Oberadilol
115308-98-0Tallimustin
115344-47-3Siguazodan
115956-12-2Dolasetron
116057-75-1Idoxifen
116287-14-0Lanperison
116644-53-2Mibefradil
117857-45-1Loreclezol
119610-26-3Aloracetam
120081-14-3Goralatid
120511-73-1Anastrozol
121104-96-9Celgosivir
122332-18-7Mivobulin
123018-47-3Atiprimod
124027-47-0Velnacrin
125974-72-3Intoplicin
128270-60-0Bivalirudin
129497-78-5Verteporfin
129655-21-6Bizelesin
129672-09-9Esafloxacin
129731-10-8Vorozol
130610-93-4Niravolin
130641-38-2Bindarit
131741-08-7Simendan
132036-88-5Ramosetron
132640-22-3Andolast
132722-73-7Calteridol
134523-00-5Atorvastatin
135779-82-7Bamachimast
136122-46-8Mipitroban
137862-53-4Valsartan
137882-98-5Abitesartan
139481-59-7Candesartan
140661-97-8Deltibant
141505-33-1Levosimendan
142880-36-2Ilomastat
143322-58-1Eletriptan
144034-80-0Rizatriptan
144510-96-3Pixantron
144701-48-4Telmisartan
144702-17-0Pomisartan
144875-48-9Resiquimod
145158-71-0Tegaserod
145375-43-5Mitiglinid
146961-76-4Alatrofloxacin
147059-72-1Trovafloxacin
149606-27-9Soblidotin
149682-77-9Talabostat
151878-23-8Calcobutrol
153205-46-0Asimadolin
153436-22-7Gavestinel
153438-49-4Dapitant
153504-81-5Licostinel
153804-05-8Pratosartan
154082-13-0Omocianin
156090-17-4Nortopixantron
156090-18-5Topixantron
156601-79-5Nepaprazol
156897-06-2Licofelon
157476-77-2Lagatid
158364-59-1Pumaprazol
158747-02-5Frovatriptan
159776-69-9Cemadotin
159776-70-2Melagatran
160146-17-8Finrozol
160970-54-7Silodosin
162301-05-5Ecenofloxacin
163451-80-7Talviralin
169543-49-1Icrocaptid
172732-68-2Varespladib
173240-15-8Nemifitid
175463-14-6Gemifloxacin
176644-21-6Eniporid
177469-96-4Implitapid
178040-94-3Opaviralin
179120-92-4Altiniclin
179324-69-7Bortezomib
179386-43-7Sumanirol
180064-38-4Minodroninsäure
180916-16-9Lasofoxifen
182316-31-0Ataquimast
186392-65-4Ingliforib
188696-80-2Becampanel
189198-30-9Pactimib
189752-49-6Motexafin
192658-64-3Tasidotin
192939-46-1Ximelagatran
193273-66-4Capromorelin
194798-83-9Fosfluconazol
198481-32-2Bazedoxifen
201530-41-8Deferasirox
203258-60-0Brostallicin
204248-78-2Omiganan
207993-12-2Pumafentrin
215808-49-4Lemuteporfin
219680-11-2Zabofloxacin
227318-71-0Epetirimod
227318-75-4Sotirimod
229305-39-9Golotimod
244081-42-3Rafabegron
248919-64-4Linaprazan
251562-00-2Tifuvirtid
258818-34-7Larazotid
259793-96-9Favipiravir
261944-46-1Soraprazan
272105-42-7Disitertid
274901-16-5Vildagliptin
284019-34-7Denibulin
284041-10-7Rostaporfin
355151-12-1Rotigaptid
361442-04-8Saxagliptin
393105-53-8Tiplasinin
394730-60-0Boceprevir
396091-73-9Pasireotid
402957-28-2Telaprevir
404950-80-7Panobinostat
404951-53-7Dacinostat
481629-87-2Aleplasinin
481631-45-2Diaplasinin
481658-94-0Dirlotapid
483369-58-0Denagliptin
497221-38-2Rusalatid
533927-56-9Atilmotin
571170-77-9Laropiprant
616202-92-7Lorcaserin
620948-93-8Vabicaserin
625114-41-2Piragliatin
637328-69-9Tanogitran
649735-63-7Brivanibalaninat
794466-70-9Vernakalant
803712-67-6Obatoclax
848084-83-3Tigapotid
868771-57-7Melogliptin
871576-03-3Flovagatran
872178-65-9Rabeximod
2934 10 0061-57-4Niridazol
73-09-6Etozolin
96-50-4Aminothiazol
140-40-9Aminitrozol
148-79-8Tiabendazol
444-27-9Timonacic
473-30-3Thiazosulfon
490-55-1Amiphenazol
500-08-3Forminitrazol
533-45-9Clomethiazol
553-13-9Zolamin
962-02-7Nitrodan
3570-75-0Nifurthiazol
3810-35-3Tenonitrozol
5028-87-5Antazonit
6469-36-9Cloprothiazol
13409-53-5Podilfen
13471-78-8Beclotiamin
15387-18-5Fezation
17243-64-0Piprozolin
17969-20-9Fenclozinsäure
17969-45-8Brofezil
18046-21-4Fentiazac
21817-73-2Bidimaziumiodid
24840-59-3Pretamaziumiodid
26097-80-3Cambendazol
27826-45-5Libecillid
29952-13-4Peratizol
30097-06-4Tidiacic
30709-69-4Tizoprolinsäure
39832-48-9Tazolol
51287-57-1Denotivir
53943-88-7Letostein
54147-28-3Tebatizol
54657-96-4Nifuralid
55981-09-4Nitazoxanid
56355-17-0Zoliprofen
56784-39-5Ozolinon
60084-10-8Tiazofurin
61990-92-9Benpenolisin
64179-54-0Timofibrat
68377-92-4Arotinolol
69014-14-8Tiotidin
70529-35-0Itazigrel
71079-19-1Timegadin
71119-10-3Lotifazol
71125-38-7Meloxicam
74531-88-7Tioxamast
74604-76-5Enoxamast
74772-77-3Ciglitazon
76824-35-6Famotidin
76963-41-2Nizatidin
77519-25-6Dexetozolin
79069-94-6Fanetizol
79714-31-1Risarestat
80830-42-8Rentiapril
82114-19-0Amflutizol
82159-09-9Epalrestat
84233-61-4Nesostein
85604-00-8Zaltidin
91257-14-6Tuvatidin
93738-40-0Ralitolin
97322-87-7Troglitazon
100417-09-2Timirdin
101001-34-7Pamicogrel
103181-72-2Guaistein
104777-03-9Asobamast
105292-70-4Alonacic
105523-37-3Tiprotimod
107902-67-0Tazofelon
109229-58-5Englitazon
111025-46-8Pioglitazon
119637-67-1Moguistein
121808-62-6Pidotimod
122320-73-4Rosiglitazon
122946-43-4Telmestein
128312-51-6Cinalukast
130112-42-4Mivotilat
136381-85-6Lintitript
136468-36-5Foropafant
138511-81-6Icodulin
138742-43-5Zankiren
139226-28-1Darbufelon
141200-24-0Darglitazon
144060-53-7Febuxostat
145739-56-6Tetomilast
149079-51-6Cartastein
153242-02-5Aseripid
155213-67-5Ritonavir
161600-01-7Netoglitazon
182760-06-1Ravuconazol
185106-16-5Acotiamid
185428-18-6Rivoglitazon
199113-98-9Balaglitazon
213411-83-7Edaglitazon
223132-37-4Efatutazon
223673-61-8Mirabegron
239101-33-8Deferitrin
241479-67-4Isavuconazol
280782-97-0Managlinat dialanetil
300832-84-2Ciluprevir
302962-49-8Dasatinib
338990-84-4Isavuconazoniumchlorid
341028-37-3Alagebriumchlorid
342026-92-0Sipoglitazar
447406-78-2Sodelglitazar
501948-05-6Rosabulin
544417-40-5Capadenoson
607723-33-1Lobeglitazon
760937-92-6Teneligliptin
790299-79-5Masitinib
2934 20 8095-27-2Dimazol
514-73-8Dithiazaniniodid
1744-22-5Riluzol
15599-36-7Haletazol
26130-02-9Frentizol
32527-55-2Tiaramid
49785-74-2Supidimid
61570-90-9Tioxidazol
70590-58-8Etrabamin
75889-62-2Fostedil
76816-33-6Tazeprofen
77528-67-7Manozodil
79071-15-1Tazasubrat
95847-70-4Ipsapiron
95847-87-3Revospiron
100035-75-4Evandamin
104383-17-7Sabeluzol
104632-26-0Pramipexol
110703-94-1Zopolrestat
144665-07-6Lubeluzol
146939-27-7Ziprasidon
150915-41-6Perospiron
154189-40-9Sibenadet
176975-26-1Izonsterid
245116-90-9Lidorestat
367514-87-2Lurasidon
848344-36-5Bentamapimod
870093-23-5Talarozol
2934 30 1050-52-2Thioridazin
1420-55-9Thiethylperazin
2934 30 9050-53-3Chlorpromazin
58-34-4Thiazinamiummetilsulfat
58-37-7Aminopromazin
58-38-8Prochlorperazin
58-39-9Perphenazin
58-40-2Promazin
60-87-7Promethazin
60-89-9Pecazin
60-91-3Diethazin
60-99-1Levomepromazin
61-00-7Acepromazin
61-01-8Methopromazin
69-23-8Fluphenazin
84-01-5Chlorproethazin
84-04-8Pipamazin
84-06-0Thiopropazat
84-08-2Parathiazin
84-96-8Alimemazin
92-84-2Phenothiazin
117-89-5Trifluoperazin
145-54-0Propyromazinbromid
146-54-3Triflupromazin
362-29-8Propiomazin
388-51-2Metofenazat
477-93-0Dimethoxanat
518-61-6Dacemazin
522-00-9Profenamin
522-24-7Fenethazin
523-54-6Etymemazin
653-03-2Butaperazin
800-22-6Chloracyzin
1759-09-7Levometiomeprazin
1982-37-2Methdilazin
2622-26-6Periciazin
2622-30-2Carfenazin
2622-37-9Trifluomeprazin
2751-68-0Acetophenazin
3546-03-0Cyamemazin
3689-50-7Oxomemazin
3819-00-9Piperacetazin
3833-99-6Homofenazin
5588-33-0Mesoridazin
7009-43-0Methiomeprazin
7220-56-6Flutiazin
7224-08-0Imiclopazin
13093-88-4Perimetazin
13461-01-3Aceprometazin
13799-03-6Protizininsäure
13993-65-2Metiazininsäure
14008-44-7Metopimazin
14759-04-7Oxyridazin
14759-06-9Sulforidazin
15302-12-2Dimelazin
16498-21-8Oxaflumazin
17692-26-1Ciclofenazin
23492-69-5Sopitazin
24527-27-3Spiclomazin
28532-90-3Furomazin
29216-28-2Mechitazin
30223-48-4Fluacizin
31883-05-3Moracizin
33414-30-1Ftormetazin
33414-36-7Ftorpropazin
37561-27-6Fenoverin
47682-41-7Flupimazin
49864-70-2Azaclorzin
54063-26-2Azaftozin
62030-88-0Duoperon
101396-42-3Mechitamiumiodid
135003-30-4Apadolin
2934 91 00134-49-6Phenmetrazin
357-56-2Dextromoramid
634-03-7Phendimetrazin
2152-34-3Pemolin
2207-50-3Aminorex
24143-17-7Oxazolam
24166-13-0Cloxazolam
27223-35-4Ketazolam
33671-46-4Clotiazepam
34262-84-5Mesocarb
56030-54-7Sufentanil
57801-81-7Brotizolam
59128-97-1Haloxazolam
2934 99 6067-45-8Furazolidon
86-12-4Thenalidin
113-59-7Chlorprothixen
2934 99 9050-18-0Cyclophosphamid
50-91-9Floxuridin
53-31-6Medibazin
53-84-9Nadid
54-42-2Idoxuridin
58-63-9Inosin
59-14-3Broxuridin
59-39-2Piperoxan
59-63-2Isocarboxazid
61-19-8Adenosinphosphat
61-80-3Zoxazolamin
67-20-9Nitrofurantoin
68-91-7Trimetaphancamsilat
70-00-8Trifluridin
70-07-5Mephenoxalon
70-10-0Ticlaton
77-12-3Pentacyniumchlorid
80-77-3Chlormezanon
86-14-6Diethylthiambuten
91-79-2Thenyldiamin
91-80-5Methapyrilen
95-25-0Chlorzoxazon
113-53-1Dosulepin
115-55-9Phenythilon
115-67-3Paramethadion
119-96-0Arsthinol
125-45-1Azatepa
127-48-0Trimethadion
132-89-8Chlorthenoxazin
135-58-0Mesulfen
139-91-3Furaltadon
140-65-8Pramocain
144-12-7Tiemoniumiodid
147-94-4Cytarabin
148-65-2Chloropyrilen
303-69-5Prothipendyl
309-29-5Doxapram
314-03-4Pimethixen
318-23-0Imolamin
320-67-2Azacitidin
339-72-0Levcycloserin
350-12-9Sulbentin
362-74-3Bucladesin
364-98-7Diazoxid
441-61-2Ethylmethylthiambuten
467-84-5Phenadoxon
467-86-7Dioxaphetylbutyrat
469-81-8Morpheridin
477-80-5Cinnofuradion
479-50-5Lucanthon
482-15-5Isothipendyl
493-78-7Methaphenilen
494-14-4Chlordimorin
494-79-1Melarsoprol
524-84-5Dimethylthiambuten
526-35-2Allomethadion
545-59-5Racemoramid
555-84-0Nifuraden
556-12-7Furalazin
611-53-0Ibacitabin
633-90-9Cifostodin
635-41-6Trimetozin
655-05-0Tozalinon
695-53-4Dimethadion
702-54-5Diethadion
720-76-3Fluminorex
721-19-7Methastyridon
748-44-7Acoxatrin
804-30-8Fursultiamin
893-01-6Tenylidon
952-54-5Morinamid
959-14-8Oxolamin
982-24-1Clopenthixol
987-78-0Citicolin
1008-65-7Fenadiazol
1043-21-6Pirenoxin
1054-88-2Spiroxatrin
1088-92-2Nifurtoinol
1195-16-0Citiolon
1219-77-8Bensuldazinsäure
1239-29-8Furazabol
1391-36-2Lancovutid
1469-07-4Damotepin
1614-20-6Nifurprazin
1665-48-1Metaxalon
1767-88-0Desmethylmoramid
1856-34-4Clotioxon
1900-13-6Nifurvidin
1977-10-2Loxapin
2037-95-8Carsalam
2055-44-9Perisoxal
2058-52-8Clotiapin
2167-85-3Pipazetat
2169-64-4Azaribin
2240-21-3Thiofuraden
2353-33-5Decitabin
2385-81-1Furethidin
2622-24-4Prothixen
2627-69-2Acadesin
2709-56-0Flupentixol
2949-95-3Tixadil
3056-17-5Stavudin
3064-61-7Natriumstibocaptat
3094-09-5Doxifluridin
3105-97-3Hycanthon
3363-58-4Nifurfolin
3424-98-4Telbivudin
3605-01-4Piribedil
3615-74-5Promolat
3731-59-7Moroxydin
3778-73-2Ifosfamid
3780-72-1Morsuximid
3795-88-8Levofuraltadon
3876-10-6Clominorex
4047-34-1Tranteliniumbromid
4177-58-6Clotixamid
4291-63-8Cladribin
4295-63-0Meprotixol
4304-40-9Theniumclosilat
4378-36-3Fenbutrazat
4397-91-5Nicofurat
4448-96-8Solypertin
4741-41-7Dexoxadrol
4792-18-1Levoxadrol
4936-47-4Nifuratel
4969-02-2Metixen
4991-65-5Tioxolon
5036-02-2Tetramisol
5036-03-3Nifurdazil
5053-06-5Fenspirid
5055-20-9Nifurchinazol
5118-17-2Furazoliumchlorid
5169-78-8Tipepidin
5536-17-4Vidarabin
5578-73-4Sanguinariumchlorid
5579-85-1Bromchlorenon
5581-46-4Molinazon
5585-93-3Oxypendyl
5588-29-4Fenmetramid
5617-26-5Difencloxazin
5666-11-5Levomoramid
5696-09-3Proxazol
5696-17-3Epipropidin
5719-88-0Antienit
5800-19-1Metiapin
5845-26-1Tiazesim
6281-26-1Furmethoxadon
6495-46-1Dioxadrol
6506-37-2Nimorazol
6536-18-1Morazon
6577-41-9Oxapiumiodid
6646-49-7Nitramisol
6649-73-6Antafenit
7035-04-3Pyridaron
7125-73-7Flumetramid
7219-91-2Thihexinolmethylbromid
7247-57-6Heteroniumbromid
7261-97-4Dantrolen
7361-61-7Xylazin
7416-34-4Molindon
7481-89-2Zalcitabin
7489-66-9Tipindol
7696-00-6Mitotenamin
7716-60-1Etisazol
7724-76-7Riboprin
7761-75-3Furteren
9087-70-1Aprotinin
10072-48-7Acefurtiamin
10189-94-3Bepiastin
10202-40-1Flutizenol
13355-00-5Melarsonylkalium
13411-16-0Nifurpirinol
13445-12-0Iobutoesäure
13448-22-1Clorotepin
13669-70-0Nefopam
14008-66-3Pinoxepin
14008-71-0Xanthiol
14028-44-5Amoxapin
14176-10-4Cetiedil
14176-49-9Tiletamin
14461-91-7Cyclazodon
14504-73-5Tritochalin
14698-29-4Oxolininsäure
14769-73-4Levamisol
14769-74-5Dexamisol
14785-50-3Tiapirinol
14796-28-2Clodanolen
15176-29-1Edoxudin
15301-52-7Cyclexanon
15301-69-6Flavoxat
15302-16-6Fenozolon
15311-77-0Cloxypendyl
15351-04-9Becanton
15518-84-0Mobecarb
15574-96-6Pizotifen
15686-72-3Tibrofan
15686-83-6Pyrantel
15687-22-6Folescutol
16485-05-5Oxadimedin
16562-98-4Clantifen
16759-59-4Benoxafos
16781-39-8Etasulin
16985-03-8Nonabin
17176-17-9Ademetionin
17692-22-7Metizolin
17692-24-9Bisoxatin
17692-35-2Etofuradin
17692-39-6Fomocain
17692-56-7Moxicumon
17692-63-6Oxitefoniumbromid
17692-71-6Vanitiolid
17854-59-0Mepixanox
17902-23-7Tegafur
18053-31-1Fominoben
18464-39-6Caroxazon
18471-20-0Ditazol
18857-59-5Nifurmazol
19216-56-9Prazosin
19388-87-5Taurolidin
19395-58-5Mochizon
19885-51-9Aranotin
20229-30-5Metitepin
20574-50-9Morantel
21256-18-8Oxaprozin
21440-97-1Brofoxin
21489-20-3Talsupram
21500-98-1Tenocyclidin
21512-15-2Citenazon
21638-36-8Nifurimid
21679-14-1Fludarabin
21715-46-8Etifoxin
21820-82-6Fenpipalon
22013-23-6Metoxepin
22089-22-1Trofosfamid
22131-35-7Butalamin
22292-91-7Naranol
22293-47-6Feprosidnin
22514-23-4Fopirtolin
22619-35-8Tioclomarol
22661-76-3Amoproxan
23256-30-6Nifurtimox
23271-74-1Fedrilat
23707-33-7Metrifudil
23744-24-3Pipoxolan
23964-58-1Articain
24237-54-5Tinoridin
24632-47-1Nifurpipon
24886-52-0Pipofezin
25392-50-1Oxazoron
25526-93-6Alovudin
25683-71-0Terizidon
25717-80-0Molsidomin
25905-77-5Minaprin
26058-50-4Dotefoniumbromid
26350-39-0Nifurizon
26513-79-1Paraxazon
26513-90-6Letimid
26615-21-4Zotepin
26629-87-8Oxaflozan
26833-87-4Omacetaxin-Mepesuccinat
26839-75-8Timolol
27060-91-9Flutazolam
27199-40-2Pifexol
27574-24-9Tropatepin
27591-42-0Oxazidion
28189-85-7Etoxadrol
28657-80-9Cinoxacin
28810-23-3Zepastin
28820-28-2Naftoxat
29050-11-1Seclazon
29053-27-8Meseclazon
29218-27-7Toloxaton
29462-18-8Bentazepam
29936-79-6Mofoxim
30271-85-3Razinodil
30516-87-1Zidovudin
30840-27-8Pretiadil
30868-30-5Pirazofurin
30914-89-7Flumexadol
31428-61-2Tiamenidin
31430-18-9Nocodazol
31477-60-8Ormeloxifen
31698-14-3Ancitabin
31848-01-8Morclofon
31868-18-5Mexazolam
33005-95-7Tiaprofeninsäure
33588-20-4Clidafidin
33665-90-6Acesulfam
33743-96-3Proroxan
33876-97-0Linsidomin
34042-85-8Sudoxicam
34161-24-5Fipexid
34552-84-6Isoxicam
34580-13-7Ketotifen
34740-13-1Profexalon
34959-30-3Azaspiriumchlorid
34976-39-1Tioxacin
35035-05-3Timepidiumbromid
35067-47-1Droxacin
35423-51-9Tisocromid
35619-65-9Tritiozin
35843-07-3Morocromen
35846-53-8Maitansin
35943-35-2Triciribin
36067-73-9Azepexol
36322-90-4Piroxicam
36471-39-3Nuclotixen
36505-82-5Prodolinsäure
36791-04-5Ribavirin
37065-29-5Miloxacin
37132-72-2Fotretamin
37681-00-8Cumazolin
37753-10-9Sufosfamid
37855-92-8Azanator
37967-98-9Tienopramin
38070-41-6Tiodoniumchlorid
38373-83-0Romifenon
38668-01-8Taurultam
38955-22-5Pinadolin
38957-41-4Emorfazon
39178-37-5Inicaron
39567-20-9Olpimedon
39577-19-0Picumast
39633-62-0Aclantat
39754-64-8Tifemoxon
39978-42-2Nifurzid
40054-69-1Etizolam
40093-94-5Torcitabin
40180-04-9Tienilinsäure
40198-53-6Tioxaprofen
40680-87-3Piprofurol
40828-46-4Suprofen
41152-17-4Morforex
41340-25-4Etodolac
41717-30-0Befuralin
41941-56-4Tocladesin
41992-23-8Spirogermanium
42024-98-6Mazaticol
42110-58-7Metioxat
42228-92-2Acivicin
42239-60-1Tilozepin
42399-41-7Diltiazem
42408-80-0Tandamin
46817-91-8Viloxazin
47420-28-0Trixolan
47543-65-7Prenoxdiazin
50435-25-1Nimidan
50708-95-7Tinabinol
50924-49-7Mizoribin
51022-75-4Cliprofen
51234-28-7Benoxaprofen
51322-75-9Tizanidin
51527-19-6Tianafac
51934-76-0Iomorininsäure
52042-24-7Diproxadol
52279-59-1Moxnidazol
52549-17-4Pranoprofen
52832-91-4Xinomilin
52867-74-0Zoloperon
52867-77-3Fluzoperin
53003-81-9Ivarimod
53123-88-9Sirolimus
53251-94-8Pinaveriumbromid
53731-36-5Floredil
53736-51-9Cromitril
53772-83-1Zuclopenthixol
53813-83-5Suriclon
53910-25-1Pentostatin
54063-50-2Mofloverin
54187-04-1Rilmenidin
54340-59-9Chincarbat
54340-66-8Subendazol
54341-02-5Piflutixol
54376-91-9Tipetropiumbromid
54400-59-8Butamisol
55142-85-3Ticlopidin
55694-83-2Pentizidon
55694-98-9Ciclafrin
55726-47-1Enocitabin
55837-23-5Teflutixol
56119-96-1Furodazol
56208-01-6Pifarnin
56391-55-0Octazamid
56969-22-3Oxapadol
57010-31-8Tiapamil
57067-46-6Isamoxol
57083-89-3Peraloprid
57474-29-0Nifurochin
57726-65-5Nufenoxol
58001-44-8Clavulaninsäure
58019-65-1Nabazenil
58095-31-1Sulbenox
58416-00-5Protiofat
58433-11-7Tilomisol
58712-69-9Traxanox
58765-21-2Ciclotizolam
59653-74-6Teroxiron
59755-82-7Enolicam
59798-73-1Enilospiron
59804-37-4Tenoxicam
59831-63-9Doconazol
59840-71-0Pitenodil
59937-28-9Malotilat
59985-21-6Diquafosol
60085-78-1Clopipazan
60136-25-6Epervudin
60175-95-3Omonastein
60207-31-0Azaconazol
60248-23-9Fuprazol
60929-23-9Indeloxazin
60940-34-3Ebselen
61220-69-7Tiopinac
61325-80-2Flumezapin
61477-97-2Dazolicin
61869-08-7Paroxetin
62253-63-8Nepidermin
62265-68-3Chinfamid
62380-23-8Cinecromen
62435-42-1Perfosfamid
62473-79-4Teniloxazin
62904-71-6Doxpicomin
63394-05-8Plafibrid
63590-64-7Terazosin
63638-91-5Brofaromin
63996-84-9Tibalosin
64224-21-1Oltipraz
64420-40-2Etibendazol
64603-91-4Gaboxadol
64748-79-4Azumolen
64860-67-9Valperinol
65277-42-1Ketoconazol
65509-24-2Maroxepin
65509-66-2Citatepin
65576-45-6Asenapin
65847-85-0Morniflumat
65886-71-7Fazarabin
65899-73-2Tioconazol
66203-00-7Carocainid
66203-94-9Murocainid
66556-74-9Nabitan
66564-16-7Ciclosidomin
66788-41-8Tinofedrin
66898-62-2Talniflumat
66934-18-7Flunoxaprofen
66969-81-1Tiodazosin
67489-39-8Talmetacin
67915-31-5Terconazol
68020-77-9Carprazidil
68134-81-6Gacyclidin
68302-57-8Amlexanox
68367-52-2Sorbinil
68685-54-1Parconazol
69049-73-6Nedocromil
69118-25-8Cinepaxadil
69123-90-6Fiacitabin
69123-98-4Fialuridin
69304-47-8Brivudin
69425-13-4Prifelon
69655-05-6Didanosin
69815-38-9Proxorphan
70374-39-9Lornoxicam
70384-91-7Lortalamin
70833-07-7Prifurolin
71320-77-9Moclobemid
71620-89-8Reboxetin
71731-58-3Tichiziumbromid
71923-29-0Fludoxopon
71923-34-7Clodoxopon
72324-18-6Stepronin
72444-63-4Lodiperon
72467-44-8Piclonidin
72481-99-3Brocrinat
72797-41-2Tianeptin
72803-02-2Darodipin
72822-56-1Azaloxan
72830-39-8Oxmetidin
72895-88-6Eltenac
73080-51-0Repirinast
73815-11-9Cimoxaton
74191-85-8Doxazosin
74711-43-6Zaltoprofen
75358-37-1Linoglirid
75458-65-0Tienocarbin
75695-93-1Isradipin
75706-12-6Leflunomid
75841-82-6Mopidralazin
75949-60-9Isoxaprolol
75963-52-9Nuclomedon
76053-16-2Reclazepam
76535-71-2Suproclon
76596-57-1Broxaterol
76732-75-7Picartamid
76743-10-7Lucartamid
77181-69-2Sorivudin
77590-96-6Flordipin
77658-97-0Anaxiron
77695-52-4Ecastolol
78168-92-0Filenadol
78410-57-8Ociltid
78613-35-1Amorolfin
78967-07-4Mofezolac
78994-23-7Levormeloxifen
79253-92-2Taziprinon
79262-46-7Savoxepin
79781-00-3Bulaquin
79784-22-8Barucainid
79874-76-3Delmopinol
79944-58-4Idazoxan
80263-73-6Eclazolast
80680-05-3Tivanidazol
80763-86-6Glunicat
80880-90-6Telenzepin
81167-16-0Imiloxan
81382-51-6Pentiapin
81403-80-7Alfuzosin
81801-12-9Xamoterol
82140-22-5Etolotifen
82239-52-9Moxiraprin
82419-36-1Ofloxacin
82650-83-7Tenilapin
82857-82-7Ilepcimid
83153-39-3Tiprinast
83386-35-0Tifluadom
83573-53-9Tizabrin
83602-05-5Spiraprilat
83647-97-6Spirapril
83656-38-6Ipramidil
83688-84-0Tertatolol
83784-21-8Menabitan
83903-06-4Lupitidin
84071-15-8Ramixotidin
84145-89-1Almoxaton
84145-90-4Nafoxadol
84449-90-1Raloxifen
84472-85-5Navuridin
84558-93-0Netivudin
84611-23-4Erdostein
84625-59-2Dotarizin
84625-61-6Itraconazol
84697-21-2Zinoconazol
84697-22-3Tubulozol
85076-06-8Axamozid
85118-44-1Minocromil
85666-24-6Furegrelat
86048-40-0Chazolast
86433-40-1Terflavoxat
86434-57-3Beperidiumiodid
86487-64-1Setoperon
86636-93-3Neflumozid
86696-86-8Tenilsetam
87051-43-2Ritanserin
87151-85-7Spiradolin
87495-31-6Disoxaril
87691-91-6Tiospiron
87940-60-1Eprobemid
88053-05-8Cinoxopazid
88058-88-2Naxagolid
88859-04-5Mafosfamid
89197-32-0Efaroxan
89213-87-6Carperitid
89544-10-5Aprikalim
89651-00-3Voxergolid
89875-86-5Tiflucarbin
89943-82-8Cicletanin
90055-97-3Tienoxolol
90101-16-9Droxicam
90243-97-3Spiclamin
90697-57-7Motapizon
90729-41-2Oxodipin
90779-69-4Atosiban
91833-77-1Rocastin
92623-83-1Pravadolin
93265-81-7Ropidoxuridin
94006-14-1Lufuradom
94011-82-2Bazinaprin
94149-41-4Midestein
94470-67-4Cromakalim
94535-50-9Levcromakalim
94746-78-8Molracetam
95058-70-1Nictiazem
95058-81-4Gemcitabin
95105-77-4Sornidipin
95232-68-1Tenosal
95588-08-2Tipentosin
95896-08-5Anaritid
96125-53-0Clentiazem
96306-34-2Timelotem
97852-72-7Tibenelast
98205-89-1Flesinoxan
98224-03-4Eltoprazin
98819-76-2Esreboxetin
99156-66-8Barmastin
99248-32-5Donetidin
99453-84-6Neltenexin
99464-64-9Ampiroxicam
99592-32-2Sertaconazol
99755-59-6Rotigotin
99803-72-2Nerbacadol
100927-14-8Befiperid
100986-85-4Levofloxacin
101335-99-3Eprovafen
101363-10-4Rufloxacin
101506-83-6Namiroten
101530-10-3Lanoconazol
101626-70-4Talipexol
102908-59-8Binospiron
103177-37-3Pranlukast
103222-11-3Vapreotid
103255-66-9Pazinaclon
103377-41-9Monatepil
103624-59-5Traboxopin
103946-15-2Elnadipin
103980-45-6Metostilenol
104454-71-9Ipenoxazon
104456-95-3Cisconazol
104987-11-3Tacrolimus
105118-13-6Iprotiazem
105182-45-4Fluparoxan
105219-56-5Apafant
105567-83-7Berefrin
105685-11-8Batoprazin
106073-01-2Taniplon
106100-65-6Fasiplon
106266-06-2Risperidon
106707-51-1Dobuprid
106972-33-2Deniprid
107233-08-9Cevimelin
107320-86-5Isomolpan
107452-89-1Ziconotid
108001-60-1Trochidazol
108736-35-2Lanreotid
108912-17-0Atliprofen
109543-76-2Romazarit
109683-61-6Utibapril
109683-79-6Utibaprilat
109826-26-8Zaldarid
110143-10-7Lodenosin
110221-53-9Temocaprilat
110299-05-3Selodenoson
110314-48-2Adozelesin
110588-56-2Noberastin
110588-57-3Saperconazol
111011-63-3Efonidipin
111358-88-4Lestaurtinib
111393-84-1Amitivir
111406-87-2Zileuton
111902-57-9Temocapril
111974-69-7Chetiapin
112018-01-6Bemoradan
112362-50-2Dalfopristin
112885-41-3Mosaprid
112887-68-0Raltitrexed
112893-26-2Becliconazol
112984-60-8Ulifloxacin
113457-05-9Ledoxantron
113665-84-2Clopidogrel
113759-50-5Cronidipin
114030-44-3Dexpemedolac
114676-16-3Dichlormezanon
114686-12-3Imitrodast
114716-16-4Pemedolac
114776-28-2Bepafant
114899-77-3Trabectedin
115103-54-3Tiagabin
115464-77-2Elopiprazol
115550-35-1Marbofloxacin
116289-53-3Tulopafant
116476-13-2Semotiadil
116476-16-5Levosemotiadil
116539-59-4Duloxetin
117279-73-9Israpafant
117523-47-4Mirfentanil
117545-11-6Bimakalim
118288-08-7Lafutidin
118292-40-3Tazaroten
118635-52-2Tilnoprofenarbamel
118778-75-9Nesapidil
118812-69-4Ularitid
118976-38-8Dabelotin
119302-91-9Rocuroniumbromid
119413-55-7Elgodipin
119567-79-2Taribavirin
119625-78-4Terlakiren
119719-11-8Ilatreotid
119813-10-4Carzelesin
120210-48-2Tenidap
120685-11-2Midostaurin
120819-70-7Naroparcil
121029-11-6Altochalin
121032-29-9Nelarabin
121288-39-9Loxoribin
121617-11-6Saviprazol
121929-20-2Zoniclezol
122254-45-9Glenvastatin
122970-40-5Isatoribin
123040-69-7Azasetron
123318-82-1Clofarabin
123447-62-1Prulifloxacin
124012-42-6Galocitabin
124066-33-7Taurostein
124378-77-4Enadolin
124423-84-3Panadiplon
124584-08-3Nesiritid
124784-31-2Erbulozol
125372-33-0Dacopafant
125533-88-2Mofaroten
126294-30-2Sagandipin
127045-41-4Pazufloxacin
127214-23-7Camiglibose
127308-82-1Zamifenacin
127625-29-0Fananserin
128517-07-7Romidepsin
128620-82-6Limazocin
129029-23-8Ocaperidon
129336-81-8Tenosiprol
129729-66-4Emakalim
130306-02-4Tezacitabin
130308-48-4Icatibant
130370-60-4Batimastat
130403-08-6Soretolid
130782-54-6Beciparcil
131094-16-1Trafermin
131796-63-9Odapipam
131986-45-3Xanomelin
131987-54-7Tazomelin
132014-21-2Rilmakalim
132338-79-5Terikalant
132418-35-0Setipafant
132539-06-1Olanzapin
132579-32-9Rocepafant
132722-74-8Pirsidomin
133040-01-4Eprosartan
133099-04-4Darifenacin
133107-64-9Insulinlispro
133242-30-5Landiolol
133454-47-4Iloperidon
134379-77-4Dexelvucitabin
134564-82-2Befloxaton
134678-17-4Lamivudin
135202-79-8Ilonidap
135306-39-7Manifaxin
135459-90-4Ranelinsäure
135463-81-9Coluracetam
135928-30-2Beloxepin
136087-85-9Fidarestat
137071-32-0Pimecrolimus
137214-72-3Iliparcil
137215-12-4Odiparcil
137219-37-5Plitidepsin
137500-42-6Darsidomin
138068-37-8Lepirudin
138298-79-0Alnespiron
138661-02-6Pentetreotid
138661-03-7Furnidipin
138778-28-6Siratiazem
139225-22-2Panamesin
139264-17-8Zolmitriptan
141575-50-0Vedaclidin
141790-23-0Fozivudintidoxil
143248-63-9Sinitrodil
143249-88-1Dexefaroxan
143393-27-5Azalanstat
143443-90-7Ifetroban
143491-57-0Emtricitabin
143631-62-3Ciprokiren
144245-52-3Fomivirsen
144348-08-3Binodenoson
144598-75-4Paliperidon
144689-63-4Olmesartan medoxomil
145508-78-7Icopezil
145514-04-1Amdoxovir
145574-90-9Scopinast
145781-32-4Zolasartan
145918-75-8Troxacitabin
146426-40-6Alvocidib
147403-03-0Azilsartan
147432-77-7Ontazolast
147650-57-5Tererstigmin
147817-50-3Siramesin
148152-63-0Napitan
148430-28-8Sarakalim
148564-47-0Milfasartan
148998-94-1Trecovirsen
149908-53-2Azimilid
150322-43-3Prasugrel
150490-85-0Berupipam
151356-08-0Afovirsen
151823-14-2Sapacitabin
151879-73-1Aprinocarsen
152317-89-0Alniditan
152735-23-4Upidosin
152811-62-6Piboserod
153062-94-3Pumosetrag
153168-05-9Pleconaril
153420-96-3Atibepron
153507-46-1Bibapcitid
154355-76-7Atreleuton
154361-50-9Capecitabin
154598-52-4Efavirenz
155030-63-0Emodepsid
155773-59-4Ensaculin
159351-69-6Everolimus
160707-69-7Apricitabin
161178-07-0Lubazodon
161605-73-8Fanapanel
161832-65-1Talampanel
162635-04-3Temsirolimus
163252-36-6Klevudin
163521-12-8Vilazodon
163706-06-7Cangrelor
164178-54-5Mazokalim
165800-03-3Linezolid
165800-04-4Eperezolid
167305-00-2Omapatrilat
167362-48-3Abetimus
169148-63-4Insulindetemir
169939-94-0Ruboxistaurin
170632-47-0Lificiguat
170729-80-3Aprepitant
170861-63-9Reglitazar
170902-47-3Roxifiban
171228-49-2Posaconazol
171596-29-5Tadalafil
171752-56-0Adrogolid
172673-20-0Fosaprepitant
174402-32-5Edotecarin
174638-15-4Fosfluridintidoxil
176161-24-3Maribavir
176894-09-0Omiloxetin
179474-81-8Prucaloprid
179602-65-4Mitratapid
181785-84-2Elvucitabin
182133-25-1Arzoxifen
182167-02-8Acolbifen
182212-66-4Avotermin
182415-09-4Piclozotan
183547-57-1Gantofiban
183747-35-5Nepadutant
183849-43-6Abaperidon
184475-35-2Gefitinib
185229-68-9Alicaforsen
185954-27-2Tofimilast
187164-19-8Luliconazol
187865-22-1Derquantel
188116-07-6Imepitoin
188181-42-2Elacytarabin
188627-80-7Eptifibatid
188630-14-0Liatermin
189003-92-7Trelanserin
189059-71-0Lapaquistat
189681-70-7Aplindor
189940-24-7Daxalipram
190977-41-4Oblimersen
192314-93-5Iclaprim
192374-14-4Radafaxin
192441-08-0Lomeguatrib
192755-52-5Pralnacasan
195733-43-8Atrasentan
195962-23-3Corifollitropin alfa
196808-45-4Farglitazar
198821-22-6Merimepodib
204318-14-9Edotreotid
204512-90-3Tecadenoson
204658-47-9Torapsel
205887-54-3Telbermin
206254-79-7Opebacan
206260-33-5Irampanel
207623-20-9Agatolimod
208848-19-5Freselestat
208993-54-8Fiduxosin
209342-40-5Finafloxacin
211448-85-0Denufosol
211735-76-1Farampator
214548-46-6Lusaperidon
215174-50-8Rimacalib
218298-21-6Razaxaban
219846-31-8Radequinil
219923-85-0Pramiconazol
221241-63-0Fandosentan
221877-54-9Zotarolimus
222551-17-9Adoprazin
222834-30-2Ragaglitazar
223537-30-2Rupintrivir
231277-92-2Lapatinib
247046-52-2Dilopetin
247207-64-3Leconotid
250386-15-3Apadenoson
250601-04-8Imiglitazar
251303-04-5Ertiprotafib
252260-02-9Posizolid
255730-18-8Artemison
257277-05-7Iseganan
267243-28-7Canertinib
269718-84-5Pardoprunox
276690-58-5Iroxanadin
279215-43-9Tifenazoxid
282526-98-1Cetilistat
285571-64-4Barusiban
285983-48-4Doramapimod
290296-68-3Befetupitant
292634-27-6Dianiclin
296251-72-4Velimogenaliplasmid
304853-42-7Tanaproget
308240-58-6Talactoferrin alfa
308831-61-0Sufugolix
313348-27-5Regadenoson
320345-99-1Aclidiniumbromid
325715-02-4Indiplon
327026-93-7Lensiprazin
328538-04-1Edifoligid
329744-44-7Embeconazol
331741-94-7Muraglitazar
331744-64-0Peliglitazar
332012-40-5Telatinib
333754-36-2Tesetaxel
335619-18-6Inakalant
350992-10-8Bifeprunox
351862-32-3Sarizotan
361343-19-3Elzasonan
366017-09-6Mubritinib
366789-02-8Rivaroxaban
377727-87-2Preladenant
379231-04-6Saracatinib
380886-95-3Valtorcitabin
405159-59-3Idrabiotaparinuxnatrium
434283-16-6Lecozotan
446022-33-9Pelitrexol
457075-21-7Ganstigmin
457913-93-8Ismomultin alfa
460738-38-9Ecallantid
475479-34-6Aleglitazar
480449-70-5Edoxaban
496054-87-6Radiprodil
506433-25-6Depelestat
518048-05-0Raltegravir
522664-63-7Ibodutant
524684-52-4Prinaberel
541550-19-0Apilimod
566906-50-1Beminafil
572924-54-0Ridaforolimus
575458-75-2Radotermin
583057-48-1Arasertaconazol
625095-60-5Pradefovir
627861-07-8Beperminogen-Perplasmid
640281-90-9Valopicitabin
757942-43-1Bederocin
763903-67-9Fosalvudintidoxil
769901-96-4Capeserod
787548-03-2Regrelor
791635-59-1Simotaxel
820957-38-8Retosiban
852313-25-8Litenimod
863031-21-4Azilsartan-Medoxomil
865311-47-3Itarnafloxin
868540-17-4Carfilzomib
869884-78-6Radezolid
870524-46-2Amolimogen-Bepiplasmid
872525-61-6Votucalis
872847-66-0Cenersen
875446-37-0Anacetrapib
890056-27-6Custirsen
904302-98-3Viquidacin
925681-61-4Trabedersen
959961-96-7Bevasiranib
1000120-98-8Mipomersen
2935 00 9054-31-9Furosemid
57-66-9Probenecid
57-67-0Sulfaguanidin
57-68-1Sulfadimidin
58-93-5Hydrochlorothiazid
58-94-6Chlorothiazid
59-40-5Sulfachinoralin
59-66-5Acetazolamid
61-56-3Sultiam
63-74-1Sulfanilamid
64-77-7Tolbutamid
68-35-9Sulfadiazin
72-14-0Sulfathiazol
73-48-3Bendroflumethiazid
73-49-4Quinethazon
77-36-1Chlortalidon
80-13-7Halazon
80-32-0Sulfachlorpyridazin
80-34-2Glyprothiazol
80-35-3Sulfamethoxypyridazin
85-73-4Phthalylsulfathiazol
91-33-8Benzthiazid
94-19-9Sulfaethidol
94-20-2Chlorpropamid
96-62-8Dinsed
98-75-9Propazolamid
102-65-8Sulfaclozin
104-22-3Benzylsulfamid
115-68-4Sulfadicramid
116-42-7Sulfaproxylin
116-43-8Succinylsulfathiazol
119-85-7Vanyldisulfamid
120-97-8Diclofenamid
121-64-2Sulocarbilat
122-11-2Sulfadimethoxin
122-16-7Sulfanitran
122-89-4Mesulfamid
127-58-2Sulfamerazinnatrium
127-65-1Tosylchloramidnatrium
127-69-5Sulfafurazol
127-71-9Sulfabenzamid
127-77-5Sulfabenz
127-79-7Sulfamerazin
128-12-1Sulfadiasulfonnatrium
133-67-5Trichlormethiazid
135-07-9Methyclothiazid
135-09-1Hydroflumethiazid
138-39-6Mafenid
138-41-0Carzenid
139-56-0Salazosulfamid
144-80-9Sulfacetamid
144-82-1Sulfamethizol
144-83-2Sulfapyridin
148-56-1Flumethiazid
152-47-6Sulfalen
316-81-4Thioproperazin
339-43-5Carbutamid
346-18-9Polythiazid
451-71-8Glyhexamid
473-42-7Nitrosulfathiazol
485-24-5Phthalylsulfamethizol
485-41-6Sulfachrysoidin
498-78-2Stearylsulfamid
515-49-1Sulfathioharnstoff
515-57-1Maleylsulfathiazol
515-58-2Salazosulfathiazol
515-64-0Sulfisomidin
526-08-9Sulfaphenazol
535-65-9Glybuthiazol
547-32-0Sulfadiazinnatrium
547-44-4Sulfacarbamid
554-57-4Methazolamid
565-33-3Metahexamid
599-79-1Sulfasalazin
599-88-2Sulfaperin
631-27-6Glyclopyramid
632-00-8Sulfasomizol
636-54-4Clopamid
651-06-9Sulfametoxydiazin
664-95-9Glycyclamid
671-88-5Disulfamid
671-95-4Clofenamid
723-42-2Ditolamid
723-46-6Sulfamethoxazol
729-99-7Sulfamoxol
742-20-1Cyclopenthiazid
852-19-7Sulfapyrazol
968-81-0Acetohexamid
1027-87-8Tolpentamid
1034-82-8Heptolamid
1038-59-1Glyoctamid
1084-65-7Meticran
1150-20-5Azabon
1156-19-0Tolazamid
1161-88-2Sulfatolamid
1213-06-5Etebenecid
1220-83-3Sulfamonomethoxin
1228-19-9Glypinamid
1421-68-7Amidefrinmesilat
1492-02-0Glybuzol
1580-83-2Paraflutizid
1764-85-8Epitizid
1766-91-2Penflutizid
1824-52-8Bemetizid
1824-58-4Ethiazid
1984-94-7Sulfasymazin
2043-38-1Butizid
2127-01-7Clorexolon
2259-96-3Cyclothiazid
2315-08-4Salazosulfadimidin
2447-57-6Sulfadoxin
2455-92-7Sulclamid
3074-35-9Glidazamid
3184-59-6Alipamid
3313-26-6Tiotixen
3436-11-1Delfantrin
3459-20-9Glymidinnatrium
3563-14-2Sulfasuccinamid
3567-08-6Glysobuzol
3568-00-1Mebutizid
3688-85-5Tiamizid
3692-44-2Thiohexamid
3754-19-6Ambusid
3772-76-7Sulfametomidin
3930-20-9Sotalol
4015-18-3Sulfaclomid
4267-05-4Teclothiazid
5588-16-9Altizid
5588-38-5Tolpyrramid
7007-76-3Glucosulfamid
7007-88-7Butadiazamid
7195-27-9Mefrusid
7456-24-8Dimetotiazin
7541-30-2Mesuprin
10238-21-8Glibenclamid
13369-07-8Sulfatrozol
13642-52-9Soterenol
13957-38-5Hydrobentizid
14293-44-8Xipamid
14376-16-0Sulfaloxinsäure
15676-16-1Sulpirid
17560-51-9Metolazon
17784-12-2Sulfacitin
20287-37-0Fenchizon
21132-59-2Pazoxid
21187-98-4Gliclazid
21662-79-3Sulfacecol
22736-85-2Diflumidon
22933-72-8Salazodin
23256-23-7Sulfatroxazol
23672-07-3Levosulpirid
24243-89-8Triflumidat
24455-58-1Glicetanil
24477-37-0Glisolamid
25046-79-1Glisoxepid
26807-65-8Indapamid
26944-48-9Glibornurid
27031-08-9Sulfaguanol
27589-33-9Azosemid
28395-03-1Bumetanid
29094-61-9Glipizid
30236-32-9Dexsotalol
30279-49-3Suclofenid
32059-27-1Sumetizid
32295-18-4Tosifen
32797-92-5Glisentid
32909-92-5Sulfametrol
33342-05-1Glichidon
35273-88-2Gliflumid
36148-38-6Besunid
36980-34-4Glicaramid
37000-20-7Zinterol
37087-94-8Tibrinsäure
37598-94-0Glipalamid
39860-99-6Pipotiazin
42583-55-1Carmetizid
42792-26-7Isosulprid
51264-14-3Amsacrin
51803-78-2Nimesulid
51876-98-3Gliamilid
52157-91-2Galosemid
52406-01-6Uredofos
52994-25-9Glicondamid
54063-55-7Sulfaclorazol
55837-27-9Piretanid
56211-40-6Torasemid
56302-13-7Satranidazol
56488-58-5Tizolemid
56488-61-0Flubeprid
57479-88-6Sulmeprid
60200-06-8Clorsulon
61477-95-0Monalazondinatrium
63198-97-0Viroxim
64099-44-1Chisultazin
65761-24-2Sulfamazon
66644-81-3Veraliprid
68291-97-4Zonisamid
68475-40-1Ciproprid
68556-59-2Prosulprid
68677-06-5Loraprid
69387-87-7Tinisulprid
71010-45-2Glisindamid
72131-33-0Sulotroban
72301-78-1Zinviroxim
72301-79-2Enviroxim
73747-20-3Sulveraprid
73803-48-2Tripamid
74680-07-2Glisamurid
74863-84-6Argatroban
75820-08-5Zidapamid
77989-60-7Metibrid
79094-20-5Daltroban
80937-31-1Flosulid
81428-04-8Taltrimid
81982-32-3Alpiroprid
82666-62-4Sulosemid
85320-68-9Amosulalol
85977-49-7Tauromustin
87051-13-6Tosulur
90207-12-8Sulicrinat
90992-25-9Besulpamid
93479-97-1Glimepirid
100981-43-9Ebrotidin
101526-83-4Sematilid
103628-46-2Sumatriptan
103745-39-7Fasudil
106133-20-4Tamsulosin
107753-78-6Zafirlukast
110311-27-8Sulofenur
111974-60-8Ritolukast
112966-96-8Domitroban
115256-11-6Dofetilid
116649-85-5Ramatroban
119636-74-7Sitalidon
119905-05-4Delechamin
120279-96-1Dorzolamid
120688-08-6Risotilid
120824-08-0Linotroban
121679-13-8Naratriptan
122647-31-8Ibutilid
123308-22-5Sezolamid
123663-49-0Iguratimod
125279-79-0Ersentilid
127373-66-4Sivelestat
129981-36-8Sampatrilat
133267-19-3Artilid
133276-80-9Samixogrel
136564-68-6Masilukast
136817-59-9Delavirdin
138384-68-6Metesind
138890-62-7Brinzolamid
139133-26-9Lexipafant
139133-27-0Nupafant
139308-65-9Tolafentrin
139755-83-2Sildenafil
140695-21-2Osutidin
141626-36-0Dronedaron
144494-65-5Tirofiban
144980-29-0Repinotan
146623-69-0Saprisartan
147536-97-8Bosentan
149556-49-0Susalimod
150375-75-0Relcovaptan
151140-96-4Avitriptan
154323-57-6Almotriptan
154397-77-0Napsagatran
158751-64-5Clamikalant
159634-47-6Ibutamoren
161814-49-9Amprenavir
165538-40-9Terutroban
165668-41-7Indisulam
169590-41-4Deracoxib
169590-42-5Celecoxib
170569-88-7Mavacoxib
170858-33-0Sonepiprazol
173424-77-6Laromustin
174484-41-4Tipranavir
180200-68-4Tilmacoxib
180384-56-9Clazosentan
180384-57-0Tezosentan
180918-68-7Trecetilid
181695-72-7Valdecoxib
184036-34-8Sitaxentan
185913-78-4Satavaptan
186497-07-4Zibotentan
192329-42-3Prinomastat
195533-53-0Batabulin
197904-84-0Apricoxib
198470-84-7Parecoxib
206361-99-1Darunavir
209733-45-9Anatibant
210538-44-6Taprizosin
210891-04-6Edonentan
219311-44-1Dabuzalgron
219757-90-1Sulamserod
224785-90-4Vardenafil
226700-79-4Fosamprenavir
233254-24-5Tomeglovir
243984-11-4Resatorvid
254877-67-3Ataciguat
265114-23-6Cimicoxib
266359-83-5Reparixin
268203-93-6Udenafil
287405-51-0Apratastat
287714-41-4Rosuvastatin
290815-26-8Avosentan
313682-08-5Brecanavir
321915-31-5Litomeglovir
358970-97-5Drinabant
362505-84-8Relacatib
381683-92-7Ecopladib
381683-94-9Efipladib
398507-55-6Lodenafilcarbonat
403604-85-3Nebentan
414864-00-9Belinostat
439687-69-1Nelivaptan
444731-52-6Pazopanib
464213-10-3Ibipinabant
519055-62-0Tasisulam
691852-58-1Nesbuvir
769169-27-9Begacestat
778576-62-8Oglemilast
839673-52-8Cevoglitazar
862189-95-5Mirodenafil
865200-20-0Giripladib
2936 21 0068-26-8Retinol
302-79-4Tretinoin
4759-48-2Isotretinoin
5300-03-8Alitretinoin
2936 22 0059-43-8Thiamin
59-58-5Prosultiamin
154-87-0Cocarboxylase
532-40-1Monophosphothiamin
2936 23 0083-88-5Riboflavin
2936 24 0081-13-0Dexpanthenol
137-08-6Calciumpantothenat
16485-10-2Panthenol
2936 25 0065-23-6Pyridoxin
2936 26 0068-19-9Cyanocobalamin
13422-51-0Hydroxocobalamin
13422-55-4Mecobalamin
13870-90-1Cobamamid
2936 27 0050-81-7Ascorbinsäure
134-03-2Natriumascorbat
2936 28 009002-96-4Tocofersolan
40516-48-1Tretinointocoferil
61343-44-0Tocofenoxat
2936 29 0050-14-6Ergocalciferol
58-85-5Biotin
59-30-3Folsäure
59-67-6Nicotinsäure
67-97-0Colecalciferol
84-80-0Phytomenadion
98-92-0Nicotinamid
492-85-3Nicopholin
1492-18-8Calciumfolinat
5988-22-7Phytonadiolnatriumdiphosphat
19356-17-3Calcifediol
31690-09-2Levomefolsäure
32222-06-3Calcitriol
54573-75-0Doxercalciferol
55721-11-4Secalciferol
83805-11-2Falecalcitriol
104121-92-8Eldecalcitol
2936 90 00137-76-8Cetotiamin
137-86-0Octotiamin
6092-18-8Cycotiamin
41294-56-8Alfacalcidol
2937 11 0012629-01-5Somatropin
82030-87-3Somatrem
89383-13-1Somidobov
96353-48-9Somagrebov
102733-72-2Sometripor
102744-97-8Sometribove
106282-98-8Somalapor
119693-74-2Somenopor
123212-08-8Somatosalm
126752-39-4Somavubov
129566-95-6Somfasepor
2937 12 0011061-68-0Insulin, menschlich
2937 19 000-00-0Corticorelin
50-56-6Oxytocin
50-57-7Lypressin
56-59-7Felypressin
113-78-0Demoxytocin
113-79-1Argipressin
113-80-4Argiprestocin
1393-25-5Secretin
3397-23-7Ornipressin
9002-60-2Corticotropin
9002-61-3Choriongonadotrophin
9002-68-0Follitropin alfa
9002-70-4Serumgonadotropin
9002-71-5Thyrotrophin
9002-79-3Intermedin
9004-10-8Dalanatedinsulin
9007-12-9Calcitonin
11000-17-2Vasopressininjektion
11091-62-6Insulindefalan
11118-25-5Calcitonin, Ratte
12279-41-3Seractid
12321-44-7Calcitonin, von Schwein
14636-12-5Terlipressin
16679-58-6Desmopressin
16941-32-5Glucagon
16960-16-0Tetracosactid
17692-62-5Norleusactid
20282-58-0Tricosactid
21215-62-3Calcitonin, menschlich
22006-64-0Tridecactid
22572-04-9Codactid
24305-27-9Protirelin
24870-04-0Giractid
26112-29-8Calcitonin, von Rindern
33515-09-2Gonadorelin
33605-67-3Cargutocin
34273-10-4Saralasin
34765-96-3Alsactid
37025-55-1Carbetocin
38234-21-8Fertirelin
38916-34-6Somatostatin
47931-80-6Tosactid
47931-85-1Calcitonin, Lachs
52232-67-4Teriparatid
53714-56-0Leuprorelin
54017-73-1Murodermin
57014-02-5Calcitonin, von Aalen
57773-63-4Triptorelin
57773-65-6Deslorelin
57982-77-1Buserelin
60731-46-6Elcatonin
62305-86-6Orotirelin
65807-02-5Goserelin
66866-63-5Lutrelin
68562-41-4Mecasermin
68859-20-1Insulinargin
68893-82-3Parathyroidhormon
69558-55-0Thymopentin
76712-82-8Histrelin
76932-56-4Nafarelin
77727-10-7Nacartocin
78664-73-0Posatirelin
81377-02-8Seglitid
83150-76-9Octreotid
83930-13-6Somatorelin
85466-18-8Thymocartin
86168-78-7Sermorelin
89662-30-6Detirelix
90243-66-6Montirelin
95729-65-0Azetirelin
97048-13-0Urofollitropin
100016-62-4Calcitonin, Hühnchen
103300-74-9Taltirelin
103451-84-9Avicatonin
105250-86-0Ebiratid
105953-59-1Dumorelin
111212-85-2Ersofermin
116094-23-6Insulinaspart
120287-85-6Cetrorelix
122384-88-7Amlintid
124904-93-4Ganirelix
127932-90-5Ramorelix
140703-49-7Avorelin
140703-51-1Examorelin
141758-74-9Exenatid
144743-92-0Teverelix
144916-42-7Sonermin
146479-72-3Follitropin beta
146706-68-5Rismorelin
147859-97-0Peforelin
151126-32-8Pramlintid
152923-57-4Lutropin alfa
158861-67-7Pralmorelin
159768-75-9Labradimil
160337-95-1Insulinglargin
165101-51-9Becaplermin
170851-70-4Ipamorelin
177073-44-8Choriogonadotropin alfa
178535-93-8Abrineurin
183552-38-7Abarelix
186018-45-1Metreleptin
197922-42-2Teduglutid
204656-20-2Liraglutide
207748-29-6Insulinglulisin
214766-78-6Degarelix
218620-50-9Pegvisomant
218949-48-5Tesamorelin
275371-94-3Taspoglutid
295350-45-7Ozarelix
308079-72-3Thymostimulin
320367-13-3Lixisenatid
348119-84-6Obinepitid
782500-75-8Albiglutid
2937 21 0050-23-7Hydrocortison
50-24-8Prednisolon
53-03-2Prednison
53-06-5Cortison
2937 22 0050-02-2Dexamethason
53-33-8Paramethason
53-34-9Fluprednisolon
67-73-2Fluocinolonacetonid
124-94-7Triamcinolon
127-31-1Fludrocortison
152-97-6Fluocortolon
338-95-4Isoflupredon
356-12-7Fluocinonid
378-44-9Betamethason
382-67-2Desoximetason
426-13-1Fluorometholon
595-52-8Descinolon
1524-88-5Fludroxycortid
2135-17-3Flumetason
2193-87-5Flupredniden
2355-59-1Drocinonid
2557-49-5Diflorason
2607-06-9Diflucortolon
2825-60-7Formocortal
3093-35-4Halcinonid
3385-03-3Flunisolid
3693-39-8Fluclorolonacetonid
3841-11-0Fluperolon
3924-70-7Amcinafal
4419-39-0Beclometason
4732-48-3Meclorison
4828-27-7Clocortolon
4989-94-0Triamcinolonfuretonid
5251-34-3Cloprednol
5534-05-4Betamethasonacibutat
5611-51-8Triamcinolonhexacetonid
7008-26-6Dichlorison
7332-27-6Amcinafid
19705-61-4Cicortonid
19888-56-3Fluazacort
21365-49-1Tralonid
23674-86-4Difluprednat
24320-27-2Halocortolon
24358-76-7Nivacortol
25092-07-3Dimeson
25122-41-2Clobetasol
26849-57-0Triclonid
28971-58-6Acrocinonid
29069-24-7Prednimustin
31002-79-6Triamcinolonbenetonid
33124-50-4Fluocortin
35135-68-3Cormetason
50629-82-8Halometason
51022-69-6Amcinonid
52080-57-6Chloroprednison
54063-32-0Clobetason
57781-15-4Halopredon
58497-00-0Procinonid
58524-83-7Ciprocinonid
59497-39-1Naflocort
60135-22-0Flumoxonid
67452-97-5Alclometason
74131-77-4Ticabeson
78467-68-2Locicortolondicibat
83880-70-0Dexamethasonacefurat
85197-77-9Tipredan
87116-72-1Timobeson
90566-53-3Fluticason
98651-66-2Ulobetasol
103466-73-5Icometasonenbutat
105102-22-5Mometason
106033-96-9Itrocinonid
123013-22-9Amelometason
129260-79-3Loteprednol
132245-57-9Dexamethasoncipecilat
144459-70-1Rofleponid
199331-40-3Etiprednoldicloacetat
397864-44-7Fluticasonfuroat
678160-57-1Zoticason
2937 23 0050-28-2Estradiol
50-50-0Estradiolbenzoat
52-76-6Lynestrenol
53-16-7Estron
57-63-6Ethinylestradiol
57-83-0Progesteron
67-95-8Chingestron
68-22-4Norethisteron
68-23-5Noretynodrel
68-96-2Hydroxyprogesteron
72-33-3Mestranol
79-64-1Dimethisteron
152-43-2Quinestrol
152-62-5Dydrogesteron
313-05-3Azacosterol
337-03-1Flugeston
432-60-0Allylestrenol
434-03-7Ethisteron
514-68-1Estriolsuccinat
520-85-4Medroxyprogesteron
547-81-9Epiestriol
566-48-3Formestan
630-56-8Hydroxyprogesteroncaproat
797-63-7Levonorgestrel
809-01-8Edogestron
848-21-5Norgestrienon
850-52-2Altrenogest
896-71-9Tigestol
965-90-2Ethylestrenol
977-79-7Medrogeston
979-32-8Estradiolvalerat
1169-79-5Quinestradol
1231-93-2Etynodiol
1253-28-7Gestonoroncaproat
1961-77-9Chlormadinon
2363-58-8Epitiostanol
2740-52-5Anageston
2998-57-4Estramustin
3124-93-4Ethyneron
3538-57-6Haloprogesteron
3562-63-8Megestrol
3571-53-7Estradiolundecylat
3643-00-3Oxogeston
4140-20-9Estrapronicat
5192-84-7Trengeston
5367-84-0Clomegeston
5630-53-5Tibolon
5633-18-1Melengestrol
5941-36-6Estrazinol
6533-00-2Norgestrel
6795-60-4Norvinisteron
7001-56-1Pentagestron
7004-98-0Epimestrol
7690-08-6segesterone
10116-22-0Demegeston
10322-73-3Estrofurat
10448-96-1Almestron
10592-65-1Chingestanol
13563-60-5Norgesteron
13885-31-9Orestrat
14340-01-3Gestadienol
15262-77-8Delmadinon
16320-04-0Gestrinon
16915-71-2Cingestol
19291-69-1Gestaclon
20047-75-0Clogeston
23163-42-0Metynodiol
23873-85-0Proligeston
25092-41-5Norgestomet
28014-46-2Polyestradiolphosphat
30781-27-2Amadinon
34184-77-5Promegeston
34816-55-2Moxestrol
35189-28-7Norgestimat
39219-28-8Promestrien
39791-20-3Nilestriol
52279-58-0Metogest
54024-22-5Desogestrel
54048-10-1Etonogestrel
54063-31-9Cismadinon
54063-33-1Cloxestradiol
58691-88-6Nomegestrol
60282-87-3Gestoden
65928-58-7Dienogest
74513-62-5Trimegeston
80471-63-2Epostan
105149-04-0Osateron
110072-15-6Tosagestin
129453-61-8Fulvestrant
139402-18-9Alestramustin
2937 29 0052-39-1Aldosteron
52-78-8Norethandrolon
53-39-4Oxandrolon
53-43-0Prasteron
58-18-4Methyltestosteron
58-19-5Drostanolon
58-22-0Testosteron
64-85-7Desoxycorton
67-81-2Penmesterol
72-63-9Metandienon
76-43-7Fluoxymesteron
76-47-1Hydrocortamat
83-43-2Methylprednisolon
145-12-0Oxymesteron
145-13-1Pregnenolon
152-58-9Cortodoxon
153-00-4Metenolon
434-07-1Oxymetholon
434-22-0Nandrolon
521-10-8Methandriol
521-11-9Mestanolon
521-18-6Androstanolon
595-77-7Algeston
599-33-7Prednyliden
638-94-8Desonid
797-58-0Norboleton
846-48-0Boldenon
965-93-5Metribolon
968-93-4Testolacton
976-71-6Canrenon
1093-58-9Clostebol
1110-40-3Cortivazol
1247-42-3Meprednison
1254-35-9Oxaboloncipionat
1424-00-6Mesterolon
1491-81-2Bolmantalat
1605-89-6Bolasteron
2098-66-0Cyproteron
2205-73-4Tiomesteron
2320-86-7Enestebol
2454-11-7Formebolon
2487-63-0Chinbolon
2668-66-8Medryson
3570-10-3Benorteron
3625-07-8Mebolazin
3638-82-2Propetandrol
3704-09-4Miboleron
3764-87-2Trestolon
5055-42-5Silandron
5060-55-9Prednisolonsteaglat
5197-58-0Stenbolon
5591-27-5Clometeron
5626-34-6Prednisolamat
5714-75-0Prednazat
5874-98-6Testosteronketolaurat
6693-90-9Prednazolin
7483-09-2Mesabolon
7753-60-8Anecortav
10161-33-8Trenbolon
10418-03-8Stanozolol
13085-08-0Mazipredon
13583-21-6Norclostebol
13647-35-3Trilostan
14484-47-0Deflazacort
16915-78-9Bolenol
17021-26-0Calusteron
17230-88-5Danazol
17332-61-5Isopredniden
18118-80-4Oxisopred
19120-01-5Hydroxystenozol
20423-99-8Deprodon
21362-69-6Mepitiostan
33122-60-0Nordinon
33765-68-3Oxendolon
41020-79-5Dicirenon
43169-54-6Mexrenoatkalium
49697-38-3Rimexolon
49847-97-4Prorenoatkalium
50801-44-0Cortisuzol
51333-22-3Budesonid
51354-32-6Nisterim
53016-31-2Norelgestromin
53608-96-1Cloxotestosteron
60023-92-9Roxibolon
60607-35-4Topteron
61951-99-3Tixocortol
63014-96-0Delanteron
65415-41-0Nicocortonid
66877-67-6Domoprednat
67392-87-4Drospirenon
73771-04-7Prednicarbat
74050-20-7Hydrocortisonaceponat
74220-07-8Spirorenon
76675-97-3Resocortol
77016-85-4Plomestan
79243-67-7Rosterolon
83625-35-8Amebucort
84371-65-3Mifepriston
86401-95-8Methylprednisolonaceponat
87952-98-5Mespirenon
89672-11-7Cioteronel
90350-40-6Methylprednisolonsuleptanat
91935-26-1Toripriston
96301-34-7Atamestan
98319-26-7Finasterid
105051-87-4Minamestan
107000-34-0Zanoteron
107724-20-9Eplerenon
107868-30-4Exemestan
119169-78-7Epristerid
120815-74-9Butixocort
126544-47-6Ciclesonid
137099-09-3Turosterid
154229-19-3Abirateron
159811-51-5Ulipristal
164656-23-9Dutasterid
199396-76-4Asoprisnil
211254-73-8Lonaprisan
222732-94-7Asoprisnilecamat
2937 50 00363-24-6Dinoproston
551-11-1Dinoprost
745-65-3Alprostadil
33813-84-2Deprostil
35121-78-9Epoprostenol
35700-23-3Carboprost
40665-92-7Cloprostenol
40666-16-8Fluprostenol
51953-95-8Doxaprost
54120-61-5Prostalen
55028-70-1Arbaprostil
56695-65-9Rosaprostol
59122-46-2Misoprostol
59619-81-7Etiproston
60325-46-4Sulproston
61263-35-2Meteneprost
61557-12-8Penprosten
62524-99-6Delprostenat
62559-74-4Froxiprost
63266-93-3Eganoprost
64318-79-2Gemeprost
67040-53-3Tiprostanid
67110-79-6Luprostiol
69381-94-8Fenprostalen
69648-38-0Butaprost
69648-40-4Oxoprostol
69900-72-7Trimoprostil
70667-26-4Ornoprostil
71097-83-1Nileprost
71116-82-0Tiaprost
73121-56-9Enprostil
73647-73-1Viprostol
74176-31-1Alfaprostol
77287-05-9Rioprostil
78919-13-8Iloprost
79360-43-3Nocloprost
79672-88-1Piriprost
80225-28-1Tilsuprost
81026-63-3Enisoprost
81845-44-5Ciprosten
81846-19-7Treprostinil
83997-19-7Ataprost
85505-64-2Vapiprost
86348-98-3Flunoprost
87269-59-8Naxaprosten
88430-50-6Beraprost
88852-12-4Limaprost
88931-51-5Clinprost
88980-20-5Mexiprostil
90243-98-4Dimoxaprost
90693-76-8Eptaloprost
95722-07-9Cicaprost
105674-77-9Lanproston
108945-35-3Taprosten
110845-89-1Remiprostol
120373-36-6Unoproston
122946-42-3Spiriprostil
130209-82-4Latanoprost
136892-64-3Ecraprost
139403-31-9Pimilprost
155206-00-1Bimatoprost
172740-14-6Posaraprost
209860-87-7Tafluprost
256382-08-8Rivenprost
333963-40-9Lubiproston
333963-42-1Cobiproston
2937 90 0051-41-2Norepinephrin
51-43-4Epinephrin
55-03-8Levothyroxinnatrium
104-14-3Octopamin
329-65-7Racepinefrin
3130-96-9Rathyronin
6893-02-3Liothyronin
9010-34-8Thyroglobulin
13074-00-5Azasten
83646-97-3Inocoteron
342577-38-2Velneperit
609799-22-6Tasimelteon
834153-87-6Elagolix
2938 10 00153-18-4Rutosid
520-27-4Diosmin
7085-55-4Troxerutin
23869-24-1Monoxerutin
30851-76-4Ethoxazorutosid
2938 90 1071-63-6Digitoxin
1111-39-3Acetyldigitoxin
1405-76-1Gitalin, amorph
3261-53-8Gitaloxin
7242-04-8Pengitoxin
10176-39-3Gitoformat
17575-22-3Lanatosid C
17598-65-1Deslanosid
20830-75-5Digoxin
30685-43-9Metildigoxin
36983-69-4Actodigin
2938 90 90466-06-8Proscillaridin
474-58-8Sitoglusid
8063-80-7Polisaponin
14144-06-0Disoglusid
17226-75-4Khellosid
18719-76-1Keracyanin
29767-20-2Teniposid
33156-28-4Ramnodigin
33396-37-1Meproscillarin
33419-42-0Etoposid
99759-19-0Tichesid
100345-64-0Siagosid
131129-98-1Mipragosid
150332-35-7Pamachesid
2939 11 0076-41-5Oxymorphon
76-42-6Oxycodon
125-28-0Dihydrocodein
125-29-1Hydrocodon
466-90-0Thebacon
466-99-9Hydromorphon
509-67-1Pholcodin
639-48-5Nicomorphin
14521-96-1Etorphin
52485-79-7Buprenorphin
2939 19 0062-67-9Nalorphin
128-62-1Noscapin
143-52-2Metopon
427-00-9Desomorphin
465-65-6Naloxon
466-97-7Normorphin
467-15-2Norcodein
467-18-5Myrophin
486-47-5Ethaverin
509-56-8Methyldihydromorphin
808-24-2Nicodicodin
2183-56-4Hydromorphinol
3688-66-2Nicocodin
4406-22-8Cyprenorphin
7125-76-0Codoxim
14357-78-9Diprenorphin
16008-36-9Methyldesorphin
16549-56-7Homprenorphin
16590-41-3Naltrexon
16676-26-9Nalmexon
20290-10-2Morphinglucuronid
20594-83-6Nalbuphin
23758-80-7Alletorphin
25333-77-1Acetorphin
42281-59-4Oxilorphan
55096-26-9Nalmefen
68616-83-1Pentamorphon
69373-95-1Diproteverin
72060-05-0Conorfon
73232-52-7Methylnaltrexonbromid
77287-89-9Xorphanol
88939-40-6Semorphon
152657-84-6Nalfurafin
2939 20 0084-55-9Viquidil
1301-42-4Euprocin
2939 41 0090-81-3Racephedrin
2939 42 0090-82-4Pseudoephedrin
2939 43 00492-39-7Cathin
2939 49 00530-54-1Methoxyphedrin
7681-79-0Etafedrin
14838-15-4Phenylpropanolamin
26652-09-5Ritodrin
2939 51 003736-08-1Fenetyllin
2939 59 00314-35-2Etamiphyllin
317-34-0Aminophyllin
437-74-1Xantinolnicotinat
479-18-5Diprophyllin
519-30-2Dimethazan
519-37-9Etofyllin
523-87-5Dimenhydrinat
603-00-9Proxyphyllin
606-90-6Piprinhydrinat
1703-48-6Dimabefyllin
2016-63-9Bamifyllin
4499-40-5Cholintheophyllinat
5634-38-8Guaifyllin
6493-05-6Pentoxifyllin
10001-43-1Pimefyllin
10226-54-7Lomifyllin
13460-98-5Theodrenalin
15518-82-8Metescufyllin
15766-94-6Theophyllinephedrin
17243-56-0Visnafyllin
17243-70-8Triclofyllin
17692-30-7Diniprofyllin
17693-51-5Promethazinteoclat
18833-13-1Acefyllinpiperazin
30924-31-3Cafaminol
36921-54-7Xantifibrat
41078-02-8Enprofyllin
53403-97-7Pyridofyllin
54063-54-6Reproterol
54504-70-0Etofyllinclofibrat
55242-55-2Propentofyllin
57076-71-8Denbufyllin
58166-83-9Cafedrin
65184-10-3Teoprolol
69975-86-6Doxofyllin
70788-27-1Acefyllinclofibrol
79712-55-3Tazifyllin
80288-49-9Furafyllin
80294-25-3Mexafyllin
81792-35-0Teopranitol
82190-91-8Flufyllin
85118-43-0Fluprofyllin
90162-60-0Isbufyllin
90749-32-9Laprafyllin
98204-48-9Spirofyllin
98833-92-2Stacofyllin
100324-81-0Lisofyllin
102144-78-5Tameridon
105102-21-4Torbafyllin
107767-55-5Albifyllin
110390-84-6Perbufyllin
116763-36-1Nestifyllin
132210-43-6Cipamfyllin
136145-07-8Arofyllin
136199-02-5Rolofyllin
151159-23-8Midaxifyllin
151581-23-6Apaxifyllin
155270-99-8Istradefyllin
166374-49-8Naxifyllin
2939 61 0060-79-7Ergometrin
2939 62 00113-15-5Ergotamin
2939 69 0050-37-3Lysergid
113-42-8Methylergometrin
361-37-5Methysergid
511-12-6Dihydroergotamin
3031-48-9Acetergamin
5793-04-4Propisergid
7125-71-5Tochizin
17692-51-2Metergolin
18016-80-3Lisurid
22336-84-1Metergotamin
25614-03-3Bromocriptin
27848-84-6Nicergolin
36945-03-6Lergotril
37686-84-3Tergurid
57935-49-6Tiomergin
59032-40-5Disulergin
59091-65-5Delergotril
60019-20-7Brazergolin
64795-23-9Etisulergin
64795-35-3Mesulergin
66104-22-1Pergolid
66759-48-6Desocriptin
74627-35-3Cianergolin
77650-95-4Protergurid
81409-90-7Cabergolin
81968-16-3Mergocriptin
83455-48-5Bromergurid
87178-42-5Dosergosid
88660-47-3Epicriptin
107052-56-2Romergolin
108674-86-8Sergolexol
121588-75-8Amesergid
2939 91 00537-46-2Metamfetamin
2939 99 000-00-0Exatecanalideximer
50-39-5Protheobromin
50-55-5Reserpin
52-88-0Atropinmethonitrat
53-18-9Bietaserpin
54-49-9Metaraminol
57-22-7Vincristin
57-94-3Tubocurarinchlorid
80-49-9Homatropinmethylbromid
80-50-2Octatropinmethylbromid
84-36-6Syrosingopin
86-13-5Benzatropin
90-39-1Spartein
90-69-7Lobelin
90-86-8Cinnamedrin
131-01-1Deserpidin
143-92-0Tropenzilinbromid
357-70-0Galantamin
365-26-4Oxilofrin
428-07-9Atromepin
477-30-5Demecolcin
486-56-6Cotinin
495-83-0Tigloidin
511-55-7Xenytropiumbromid
520-52-5Psilocybin
522-87-2Yohimbinsäure
524-83-4Etybenzatropin
533-08-4Tropiglin
546-06-5Conessin
585-14-8Poskin
602-40-4Cyheptropin
602-41-5Thiocolchicosid
604-51-3Deptropin
865-04-3Methoserpidin
865-21-4Vinblastin
865-24-7Vinglycinat
1028-33-7Pentifyllin
1178-28-5Metoserpat
1242-69-9Decitropin
1617-90-9Vincamin
2589-47-1Prajmaliumbitartrat
3735-85-1Mefeserpin
3784-89-2Phenactropiniumchlorid
4438-22-6Atropinoxid
4880-88-0Vinburnin
4880-92-6Apovincamin
4914-30-1Dehydroemetin
5610-40-2Securinin
5627-46-3Clobenztropin
5868-06-4Fentoniumbromid
7008-24-4Chloroserpidin
7008-42-6Acronin
7009-65-6Prampin
10405-02-4Trospiumchlorid
15130-91-3Sultroponium
15180-03-7Alcuroniumchlorid
15228-71-4Vinrosidin
15790-02-0Tropodifen
17127-48-9Glaziovin
19410-02-7Tropirin
19877-89-5Vincanol
22254-24-6Ipratropiumbromid
23360-92-1Vinleurosin
24815-24-5Rescinnamin
25573-43-7Eseridin
25775-90-0Zucapsaicin
29025-14-7Butropiumbromid
30286-75-0Oxitropiumbromid
33335-58-9Dimethyltubocurariniumchlorid
40796-97-2Bemesetron
42971-09-5Vinpocetin
47562-08-3Lorajmin
51598-60-8Cimetropiumbromid
53643-48-4Vindesin
53862-81-0Detajmiumbitartrat
54022-49-0Vinformid
57475-17-9Brovincamin
57694-27-6Vinpolin
58337-35-2Elliptiniumacetat
63516-07-4Flutropiumbromid
64294-94-6Tropabazat
65285-58-7Vincantril
67699-40-5Vinzolidin
68170-69-4Vinepidin
68779-67-9Vindeburnol
71031-15-7Cathinon
71486-22-1Vinorelbin
72238-02-9Retelliptin
73573-42-9Rescimetol
76352-13-1Tropaprid
79467-19-9Sintropiumbromid
81571-28-0Vinleucinol
81600-06-8Vintriptol
83482-77-3Vinmegallat
85181-40-4Tropanserin
88199-75-1Sevitropiummesilat
89565-68-4Tropisetron
91421-42-0Rubitecan
97682-44-5Irinotecan
105118-14-7Datelliptiumchlorid
109889-09-0Granisetron
113932-41-5Tematropiummetilsulfat
117086-68-7Ricasetron
123258-84-4Itasetron
123286-00-0Vinfosiltin
123482-22-4Zatosetron
123948-87-8Topotecan
135905-89-4Mirisetron
139404-48-1Tiotropiumbromid
149882-10-0Lurtotecan
162652-95-1Vinflunin
171335-80-1Exatecan
187852-63-7Delimotecan
203066-49-3Pegamotecan
215604-75-4Afeletecan
220997-97-7Diflomotecan
220998-10-7Elomotecan
246527-99-1Mureletecan
256411-32-2Belotecan
292618-32-7Gimatecan
850607-58-8Darotropiumbromid
2940 00 00488-69-7Fosfructose
585-86-4Lactitol
4618-18-2Lactulose
7585-39-9Betadex
9007-72-1Eisen(III)carboxymaltose
10016-20-3Alfadex
10310-32-4Tribenosid
15351-13-0Nicofuranose
15879-93-3Chloralose
29899-95-4Clobenosid
33779-37-2Salprotosid
54182-58-0Sucralfat
55902-93-7Mebenosid
56824-20-5Amiprilose
57680-56-5Sucrosofat
96427-12-2Lactalfat
132682-98-5Glufosfamid
133692-55-4Seprilose
179067-42-6Tafluposid
187269-40-5Bimosiamose
408504-26-7Sergliflozinetabonat
442201-24-3Remogliflozinetabonat
2941 10 0061-32-5Meticillin
61-33-6Benzylpenicillin
61-72-3Cloxacillin
66-79-5Oxacillin
69-53-4Ampicillin
87-08-1Phenoxymethylpenicillin
87-09-2Almecillin
147-52-4Nafcillin
147-55-7Pheneticillin
525-94-0Adicillin
551-27-9Propicillin
751-84-8Benethaminpenicillin
983-85-7Penamecillin
1538-09-6Benzathinbenzylpenicillin
1596-63-0Quinacillin
1926-48-3Fenbenicillin
1926-49-4Clometocillin
3116-76-5Dicloxacillin
3485-14-1Ciclacillin
3511-16-8Hetacillin
3736-12-7Levopropicillin
4697-36-3Carbenicillin
4780-24-9Isopropicillin
5250-39-5Flucloxacillin
6011-39-8Clemizolpenicillin
6489-97-0Metampicillin
7009-88-3Phenyracillin
10004-67-8Amantocillin
15949-72-1Prazocillin
17243-38-8Azidocillin
22164-94-9Suncillin
26552-51-2Tifencillin
26774-90-3Epicillin
26787-78-0Amoxicillin
27025-49-6Carfecillin
33817-20-8Pivampicillin
34787-01-4Ticarcillin
35531-88-5Carindacillin
37091-66-0Azlocillin
40966-79-8Sarpicillin
41744-40-5Sulbenicillin
47747-56-8Talampicillin
50972-17-3Bacampicillin
51154-48-4Fibracillin
51481-65-3Mezlocillin
53861-02-2Oxetacillin
54340-65-7Furbucillin
55530-41-1Rotamicillin
55975-92-3Pirbenicillin
56211-43-9Tameticillin
61477-96-1Piperacillin
63358-49-6Aspoxicillin
63469-19-2Apalcillin
66148-78-5Temocillin
66327-51-3Fuzlocillin
67337-44-4Sarmoxicillin
69414-41-1Piridicillin
76497-13-7Sultamicillin
78186-33-1Fumoxicillin
82509-56-6Piroxicillin
86273-18-9Lenampicillin
98048-07-8Fomidacillin
151287-22-8Tobicillin
2941 20 8057-92-1Streptomycin
4480-58-4Streptoniazid
11011-72-6Bluensomycin
102426-96-0Paldimycin
2941 30 0057-62-5Chlortetracyclin
60-54-8Tetracyclin
79-57-2Oxytetracyclin
127-33-3Demeclocyclin
564-25-0Doxycyclin
751-97-3Rolitetracyclin
808-26-4Sancyclin
914-00-1Metacyclin
987-02-0Demecyclin
992-21-2Lymecyclin
1110-80-1Pipacyclin
1181-54-0Clomocyclin
2013-58-3Meclocyclin
4599-60-4Penimepicyclin
5585-59-1Nitrocyclin
5874-95-3Amicyclin
10118-90-8Minocyclin
15301-82-3Pecocyclin
15590-00-8Etamocyclin
15599-51-6Apicyclin
16259-34-0Penimocyclin
16545-11-2Guamecyclin
31770-79-3Meglucyclin
58298-92-3Colimecyclin
220620-09-7Tigecyclin
2941 40 0056-75-7Chloramphenicol
847-25-6Racefenicol
13838-08-9Azidamfenicol
15318-45-3Thiamphenicol
31342-36-6Cloramfenicolpantotenat, zusammengesetzte
73231-34-2Florfenicol
2941 50 00114-07-8Erythromycin
527-75-3Berythromycin
53066-26-5Lexithromycin
62013-04-1Dirithromycin
80214-83-1Roxithromycin
81103-11-9Clarithromycin
82664-20-8Flurithromycin
84252-03-9Erythromycinstinoprat
96128-89-1Erythromycinacistrat
110480-13-2Idremcinal
2941 90 000-00-0Actagardin
50-07-7Mitomycin
50-59-9Cefaloridin
50-76-0Dactinomycin
53-79-2Puromycin
59-01-8Kanamycin
66-81-9Cicloheximid
68-41-7Cycloserin
113-73-5Gramicidin S
115-02-6Azaserin
119-04-0Framycetin
125-65-5Pleuromulin
126-07-8Griseofulvin
153-61-7Cefalotin
154-21-2Lincomycin
303-81-1Novobiocin
480-49-9Filipin
580-74-5Xantocillin
636-47-5Stallimycin
801-52-5Porfiromycin
859-07-4Cefaloram
1018-71-9Pyrrolnitrin
1066-17-7Colistin
1391-41-9Endomycin
1392-21-8Kitasamycin
1393-87-9Fusafungin
1394-02-1Hachimycin
1397-89-3Amphotericin B
1400-61-9Nystatin
1401-69-0Tylosin
1402-81-9Ambomycin
1402-82-0Amfomycin
1403-17-4Candicidin
1403-66-3Gentamicin
1403-71-0Hamycin
1403-99-2Mitogillin
1404-04-2Neomycin
1404-08-6Neutramycin
1404-15-5Nogalamycin
1404-20-2Peliomycin
1404-26-8Polymyxin B
1404-48-4Relomycin
1404-55-3Ristocetin
1404-59-7Rutamycin
1404-64-4Sparsomycin
1404-74-6Streptovarycin
1404-88-2Tyrothricin
1404-90-6Vancomycin
1405-00-1Viridofulvin
1405-52-3Sulfomyxin
1405-87-4Bacitracin
1405-97-6Gramicidin
1407-05-2Methocidin
1695-77-8Spectinomycin
2508-89-6Duazomycin
2750-76-7Rifamid
2751-09-9Troleandomycin
3577-01-3Cefaloglycin
3922-90-5Oleandomycin
3930-19-6Rufocromomycin
4117-65-1Aspartocin
4434-05-3Cumamycin
4564-87-8Carbomycin
4696-76-8Bekanamycin
4803-27-4Antramycin
5575-21-3Cefalonium
6990-06-3Fusidinsäure
6998-60-3Rifamycin
7542-37-2Paromomycin
7644-67-9Azotomycin
7681-93-8Natamycin
8025-81-8Spiramycin
8052-16-2Cactinomycin
9014-02-2Zinostatin
10118-85-1Lidimycin
10206-21-0Cefacetril
11003-38-6Capreomycin
11006-70-5Olivomycin
11006-76-1Mikamycin
11006-76-1Ostreogrycin
11006-76-1Pristinamycin
11006-76-1Virginiamycin
11006-77-2Vistatolon
11014-70-3Levorin
11015-37-5Bambermycin
11029-70-2Heliomycin
11033-34-4Steffimycin
11043-99-5Mitomalcin
11048-13-8Nebramycin
11048-15-0Kalafungin
11051-71-1Avilamycin
11056-06-7Bleomycin
11056-09-0Ranimycin
11056-11-4Biniramycin
11056-12-5Cirolemycin
11056-14-7Mitocarcin
11056-15-8Mitosper
11056-16-9Nifungin
11096-49-4Partricin
11115-82-5Enramycin
11121-32-7Mepartricin
12650-69-0Mupirocin
12706-94-4Antelmycin
12772-35-9Butirosin
13058-67-8Lucimycin
13292-46-1Rifampicin
14289-25-9Diproleandomycin
15686-71-2Cefalexin
16846-24-5Josamycin
17090-79-8Monensin
18323-44-9Clindamycin
18378-89-7Plicamycin
18883-66-4Streptozocin
19504-77-9Pecilocin
20830-81-3Daunorubicin
21102-49-8Volpristin
21593-23-7Cefapirin
22733-60-4Siccanin
23110-15-8Fumagillin
23155-02-4Fosfomycin
23214-92-8Doxorubicin
23477-98-7Sedecamycin
24280-93-1Mycophenolinsäure
25546-65-0Ribostamycin
25953-19-9Cefazolin
25999-31-9Lasalocid
26631-90-3Brobactam
26973-24-0Ceftezol
27661-27-4Benaxibin
28022-11-9Megalomicin
30387-39-4Colistimethatnatrium
31101-25-4Mirincamycin
32385-11-8Sisomicin
32886-97-8Pivmecillinam
32887-01-7Mecillinam
32986-56-4Tobramycin
32988-50-4Viomycin
33103-22-9Enviomycin
34444-01-4Cefamandol
34493-98-6Dibekacin
35457-80-8Midecamycin
35607-66-0Cefoxitin
35775-82-7Maridomycin
35834-26-5Rosaramicin
36441-41-5Lividomycin
36889-15-3Betamicin
36920-48-6Cefoxazol
37305-75-2Actaplanin
37321-09-8Apramycin
37332-99-3Avoparcin
37517-28-5Amikacin
37717-21-8Flurocitabin
38129-37-2Bicozamycin
38821-53-3Cefradin
39685-31-9Cefuracetim
41952-52-7Cefcanel
47917-41-9Primycin
50370-12-2Cefadroxil
50846-45-2Bacmecillinam
50935-04-1Carubicin
50935-71-2Mocimycin
51025-85-5Arbekacin
51627-14-6Cefatrizin
51627-20-4Cefaparol
51762-05-1Cefroxadin
52093-21-7Micronomicin
52231-20-6Cefrotil
53003-10-4Salinomycin
53228-00-5Cetocyclin
53994-73-3Cefaclor
54083-22-6Zorubicin
54182-65-9Azalomycin
54818-11-0Cefsumid
55134-13-9Narasin
55268-75-2Cefuroxim
55297-95-5Tiamulin
55779-06-1Astromicin
55870-64-9Pentisomicin
56124-62-0Valrubicin
56187-47-4Cefazedon
56283-74-0Laidlomycin
56377-79-8Nosiheptid
56391-56-1Netilmicin
56420-45-2Epirubicin
56592-32-6Efrotomycin
56689-42-0Repromicin
56796-20-4Cefmetazol
57576-44-0Aclarubicin
57847-69-5Cefedrolor
58152-03-7Isepamicin
58665-96-6Cefazaflur
58857-02-6Ambruticin
58944-73-3Sinefungin
58957-92-9Idarubicin
58970-76-6Ubenimex
59733-86-7Butikacin
59794-18-2Paulomycin
59865-13-3Ciclosporin
60925-61-3Ceforanid
61036-62-2Teicoplanin
61270-58-4Cefonicid
61379-65-5Rifapentin
61622-34-2Cefotiam
62107-94-2Plauracin
62587-73-9Cefsulodin
62893-19-0Cefoperazon
63409-12-1Tylvalosin
63521-85-7Esorubicin
63527-52-6Cefotaxim
64221-86-9Imipenem
64314-52-9Medorubicin
64952-97-2Latamoxef
65052-63-3Cefetamet
65057-90-1Talisomycin
65085-01-0Cefmenoxim
65195-55-3Abamectin
65307-12-2Cefetrizol
66211-92-5Detorubicin
66474-36-0Cefivitril
66508-53-0Fosmidomycin
66887-96-5Propikacin
68247-85-8Peplomycin
68373-14-8Sulbactam
68401-81-0Ceftizoxim
69132-42-9Ceftioxid
69712-56-7Cefotetan
69739-16-8Cefodizim
70639-48-4Etisomicin
70774-25-3Leurubicin
70797-11-4Cefpiramid
71628-96-1Menogaril
72496-41-4Pirarubicin
72558-82-8Ceftazidim
72559-06-9Rifabutin
73384-59-5Ceftriaxon
73684-69-2Mirosamicin
74014-51-0Rokitamycin
75747-14-7Tanespimycin
76168-82-6Ramoplanin
76470-66-1Loracarbef
76610-84-9Cefbuperazon
77360-52-2Ceftiolen
78110-38-0Aztreonam
79350-37-1Cefixim
79404-91-4Cilofungin
79548-73-5Pirlimycin
80195-36-4Cefdaloxim
80210-62-4Cefpodoxim
80370-57-6Ceftiofur
80621-81-4Rifaximin
82219-78-1Cefuzonam
82547-58-8Cefteram
83905-01-5Azithromycin
84305-41-9Cefminox
84845-57-8Ritipenem
84878-61-5Maduramicin
84880-03-5Cefpimizol
84957-29-9Cefpirom
84957-30-2Cefchinom
87638-04-8Carumonam
87726-17-8Panipenem
88040-23-7Cefepim
88669-04-9Trospectomycin
89786-04-9Tazobactam
90850-05-8Gloximonam
90898-90-1Oximonam
91832-40-5Cefdinir
92665-29-7Cefprozil
94168-98-6Rifametan
96036-03-2Meropenem
96497-67-5Rodorubicin
97068-30-9Elsamitrucin
97275-40-6Cefcaneldaloxat
97519-39-6Ceftibuten
99665-00-6Flomoxef
101312-92-9Valnemulin
102130-84-7Nemadectin
102507-71-1Tigemonam
103060-53-3Daptomycin
103238-57-9Cefempidon
104145-95-1Cefditoren
105239-91-6Cefclidin
106560-14-9Faropenem
107452-79-9Cefmepidiumchlorid
108050-54-0Tilmicosin
108319-07-9Pirazmonam
108852-90-0Nemorubicin
109545-84-8Evernimicin
110267-81-7Amrubicin
113102-19-5Rifamexil
113167-61-6Terdecamycin
113359-04-9Cefozopran
113378-31-7Semduramicin
114451-30-8Ganefromycin
116853-25-9Cefluprenam
117211-03-7Cefetecol
117704-25-3Doramectin
117742-13-9Ardacin
119673-08-4Becatecarin
120138-50-3Chinupristin
120410-24-4Biapenem
120788-07-0Sulopenem
121584-18-7Valspodar
122173-74-4Mideplanin
122841-10-5Cefoselis
123997-26-2Eprinomectin
127785-64-2Basifungin
129639-79-8Abafungin
129791-92-0Rifalazil
135821-54-4Ceftizoxim-Alapivoxil
135889-00-8Cefcapen
140128-74-1Cefmatilen
140637-86-1Galarubicin
145435-72-9Gamithromycin
148016-81-3Doripenem
149951-16-6Lenapenem
152044-54-7Patupilon
153832-46-3Ertapenem
156131-91-8Dimadectin
156769-21-0Sanfetrinem
159445-62-2Orientiparcin
161715-24-8Tebipenem-Pivoxil
162808-62-0Caspofungin
166663-25-8Anidulafungin
171047-47-5Ladirubicin
171099-57-3Oritavancin
171500-79-1Dalbavancin
191114-48-4Telithromycin
193811-33-5Tacapenem
205110-48-1Cethromycin
209467-52-7Ceftobiprol
211100-13-9Sabarubicin
219989-84-1Ixabepilon
222400-20-6Tomopenem
224452-66-8Retapamulin
229016-73-3Ceftarolinfosamil
234096-34-5Cefovecin
235114-32-6Micafungin
305841-29-6Sagopilon
318498-76-9Flopristin
325965-23-9Linopristin
328898-40-4Tildipirosin
372151-71-8Telavancin
376653-43-9Ceftobiprol-Medocaril
400046-53-9Ozogamicin
467214-20-6Alvespimycin
677017-23-1Berubicin
857402-23-4Retaspimycin
217500-96-4 tulathromycin A + 280755-12-6 tulath. BTulathromycin
371918-51-3 (component A3), 371918-44-4 (component A4)Latidectin
2942 00 0016037-91-5Natriumstibogluconat
3001 20 10123774-72-1Sargramostim
3001 20 9083712-60-1Defibrotid
99283-10-0Molgramostim
121547-04-4Mirimostim
127757-91-9Regramostim
3001 90 910-00-0Certoparinnatrium
0-00-0Livaraparincalcium
0-00-0Minolteparinnatrium
0-00-0Nadroparincalcium
0-00-0Parnaparinnatrium
0-00-0Reviparinnatrium
0-00-0Tinzaparinnatrium
9005-49-6Heparinnatrium
9041-08-1Ardeparinnatrium
9041-08-1Dalteparinnatrium
9041-08-1Deligoparinnatrium
9041-08-1Enoxaparinnatrium
9041-08-1Semuloparinnatrium
3001 90 9854182-59-1Sulglicotid
120993-53-5Desirudin
3002 10 910-00-0Biciromab
0-00-0Epitumomab
0-00-0Hemoglobinglutamer
0-00-0Muromonab-CD3
0-00-0Ziralimumab
89957-37-9Gantenerumab
126132-83-0Imciromab
127757-92-0Maslimomab
138660-96-5Sevirumab
138660-97-6Tuvirumab
138661-01-5Nebacumab
141410-98-2Edobacomab
142864-19-5Enlimomab
143653-53-6Abciximab
144058-40-2Satumomab
145832-33-3Detumomab
147191-91-1Priliximab
148189-70-2Votumumab
151763-64-3Capromab
152923-56-3Daclizumab
152981-31-2Inolimomab
153101-26-9Regavirumab
154361-48-5Arcitumomab
156227-98-4Afelimomab
156586-89-9Edrecolomab
156586-90-2Cedelizumab
156586-92-4Altumomab
158318-63-9Bectumomab
159445-64-4Odulimomab
162774-06-3Nerelimomab
166089-32-3Lintuzumab
167747-19-5Sulesomab
167747-20-8Felvizumab
167816-91-3Faralimomab
169802-84-0Enlimomab Pegol
170277-31-3Infliximab
171656-50-1Igovomab
174722-30-6Keliximab
174722-31-7Rituximab
179045-86-4Basiliximab
180288-69-1Trastuzumab
182912-58-9Clenoliximab
188039-54-5Palivizumab
189261-10-7Natalizumab
192391-48-3Tositumomab
195158-85-1Vepalimomab
195189-17-4Minretumomab
196078-29-2Mepolizumab
197462-97-8Hemoglobin-Raffimer
202833-07-6Morolimumab
202833-08-7Atorolimumab
205923-56-4Cetuximab
205923-57-5Epratuzumab
211323-03-4Erlizumab
213327-37-8Oregovomab
214559-60-1Bivatuzumab
214745-43-4Efalizumab
216503-57-0Alemtuzumab
216503-58-1Mitumomab
216669-97-5Sibrotuzumab
216974-75-3Bevacizumab
219649-07-7Labetuzumab
219685-50-4Eculizumab
219685-93-5Pexelizumab
219716-33-3Visilizumab
220578-59-6Gemtuzumab
220651-94-5Ruplizumab
241473-69-8Reslizumab
242138-07-4Omalizumab
244096-20-6Gavilimomab
250242-54-7Lemalesomab
252662-47-8Toralizumab
267227-08-7Apolizumab
272780-74-2Metelimumab
285985-06-0Lerdelimumab
288392-69-8Siplizumab
292819-64-8Ecromeximab
299423-37-3Teneliximab
326859-36-3Fontolizumab
331243-22-2Pascolizumab
331731-18-1Adalimumab
336801-86-6Vapaliximab
339086-79-2Rovelizumab
339086-80-5Tadocizumab
339177-26-3Panitumumab
339186-68-4Matuzumab
347396-82-1Ranibizumab
356547-88-1Belimumab
357613-77-5Galiximab
357613-86-6Lumiliximab
372075-37-1Sontuzumab
375348-49-5Bertilimumab
375823-41-9Tocilizumab
380610-22-0Talizumab
380610-27-5Pertuzumab
395639-53-9Aselizumab
468715-71-1Elsilimomab
476181-74-5Golimumab
477202-00-9Ipilimumab
499212-74-7Pritumumab
502496-16-4Urtoxazumab
503605-66-1Adecatumumab
509077-98-9Catumaxomab
509077-99-0Ertumaxomab
521079-87-8Tefibazumab
537694-98-7Besilesomab
558480-40-3Volociximab
565451-13-0Raxibacumab
569658-79-3Libivirumab
569658-80-6Exbivirumab
595566-61-3Pagibaximab
615258-40-7Denosumab
637334-45-3Ocrelizumab
640735-09-7Iratumumab
648895-38-9Bapineuzumab
648904-28-3Bavituximab
652153-01-0Zanolimumab
658052-09-6Mapatumumab
667901-13-5Zalutumumab
677010-34-3Motavizumab
679818-59-8Ofatumumab
680188-33-4Ibalizumab
705287-60-1Stamulumab
728917-18-8Veltuzumab
745013-59-6Tremelimumab
762260-74-2Efungumab
780758-10-3Nimotuzumab
792921-10-9Abagovomab
815610-63-0Ustekinumab
845816-02-6Lexatumumab
876387-05-2Teplizumab
880266-57-9Tanezumab
880486-59-9Dacetuzumab
881191-44-2Otelixizumab
892553-42-3Etaracizumab
896731-82-1Conatumumab
899796-83-9Milatuzumab
903512-50-5Lucatumumab
910649-32-0Anrukinzumab
918127-53-4Tigatuzumab
944548-37-2Rafivirumab
944548-38-3Foravirumab
949142-50-1Obinutuzumab
402710-27-4 (leichte Kette) 402710-25-2 (schwere Kette)Canakinumab
592557-43-2 (leichte Kette) 592557-41-0 (schwere Kette)Tenatumomab
3002 10 980-00-0Fibrin, vom Rind
0-00-0Moroctocog alfa
0-00-0Pitrakinra
0-00-0Dorlimomab-Aritox
0-00-0Anatumomab-Mafenatox
9000-94-6Antithrombin III, menschlich
9001-27-8Beroctocog alfa
9008-11-1Interferon alfa
9008-11-1Interferon beta
9008-11-1Interferon gamma
80295-38-1Conestat alfa
84720-88-7Antithrombin alfa
94948-59-1Tasonermin
98530-76-8Drotrecogin alfa (aktiviert)
100209-30-1Fibrin, menschlich
102786-61-8Eptacog alfa (aktiviert)
112721-39-8Pifonakin
113478-33-4Nonacog alfa
117276-75-2Lanimostim
117305-33-6Telimomabaritox
118390-30-0Interferon alfacon-1
120313-91-9Thrombomodulin alfa
121181-53-1Filgrastim
124146-64-1Mobenakin
134088-74-7Nartograstim
135968-09-1Lenograstim
137463-76-4Milodistim
137487-62-8Alvirceptsudotox
139076-62-3Octocog alfa
141483-72-9Zolimomabaritox
141752-91-2Pegaldesleukin
142261-03-8Hemoglobincrosfumaril
142298-00-8Emoctakin
143090-92-0Anakinra
143631-61-2Atexakin alfa
145941-26-0Oprelvekin
148363-16-0Epoetin omega
148637-05-2Cilmostim
148641-02-5Muplestim
148883-56-1Tifacogin
149824-15-7Ilodecakin
150631-27-9Nacolomabtafenatox
154248-96-1Iroplact
154725-65-2Epoetin epsilon
156679-34-4Lenercept
157238-32-9Cetermin
161753-30-6Daniplestim
163545-26-4Ancestim
163796-60-9Bifarcept
166089-33-4Nagrestipen
178823-49-9Tiplimotid
185243-69-0Etanercept
187139-68-0Pegacaristim
187348-17-0Edodekin alfa
193700-51-5Leridistim
198153-51-4Peginterferon alfa-2a
199685-57-9Onercept
204565-76-4Pegnartograstim
206181-63-7Ibritumomab-Tiuxetan
207137-56-2Binetrakin
208265-92-3Pegfilgrastim
209810-58-2Darbepoetin alfa
215647-85-1Peginterferon alfa-2b
220712-29-8Tadekinig alfa
222535-22-0Alefacept
235428-87-2Taplitumomab-Paptox
244130-01-6Mirostipen
246861-96-1Garnocestim
250710-65-7Adargileukin alfa
261356-80-3Epoetin delta
263547-71-3Epitumomab-Cituxetan
267639-76-9Romiplostim
287096-87-1Delmitid
305391-49-5Ardenermin
332348-12-6Abatacept
339986-90-2Tucotuzumab-Celmoleukin
400010-39-1Cantuzumab-Mertansine
428863-50-7Certolizumab-Pegol
433922-67-9Edratid
465540-87-8Taneptacogin alfa
472960-22-8Albinterferon alfa-2b
479198-61-3Iboctadekin
501081-76-1Rilonacept
507453-82-9Mirococept
604802-70-2Epoetin zeta
606138-08-3Catridecacog
635715-01-4Inotuzumab-Ozogamicin
676258-98-3Naptumomab-Estafenatox
698389-00-3Rolipoltid
706808-37-9Belatacept
716840-32-3Denenicokin
762263-14-9Epoetin theta
845264-92-8Atacicept
862111-32-8Aflibercept
869858-13-9Thrombin alfa
869881-54-9Briobacept
879555-13-2Epoetin kappa
897936-89-9Vatreptacog alfa (aktiviert)
909110-25-4Baminercept
931101-84-7Troplasminogen alfa
934216-54-3Alacizumabpegol
945228-49-9Citatuzumabbogatox
3002 20 00181477-43-0Disomotid
181477-91-8Ovemotid
295371-00-5Verpasepcaltespen
915019-08-8Tertomotid
3002 90 9086596-25-0Tendamistat
223577-45-5Aviscumin
372075-36-0Cintredekinbesudotox
473553-86-5Alferminogentadenovec
600735-73-7Contusugenladenovec
721946-42-5Transferrinaldifitox
851199-59-2Linaclotid
898830-54-1Sitimagenceradenovec
929881-05-0Alipogentiparvovec
3003 20 00123760-07-6Zinostatinstimalamer
3003 31 008049-62-5Insulinzinksuspension (amorph)
8049-62-5Insulinzinksuspension (krystalline)
8049-62-5zusammengesetzte Insulinzink Suspension
8063-29-4zweiphasen Insulininjektion
9004-17-5Isophaninsulin
3003 39 000-00-0Plusonermin
8049-55-6Corticotropinzinkhydroxid
3003 90 000-00-0Fuladectin
57-50-1Sucralox
5779-59-9Alazanintriclofenat
8002-90-2Chiniofon
8026-10-6Natriumchloridzusammensetzungslösung
8026-79-7Natriumlactatzusammensetzungslösung
8031-09-2Natriummorrhuat
9014-67-9Aloxiprin
13051-01-9Carbazochromsalicylat
18673-08-0Glucalox
66813-51-2Alexitolnatrium
3004 31 009004-10-8Neutralinsulininjektion
9004-17-5Protaminzinkinsulininjektion
9004-21-1Globinzinkinsulininjektion
3203 00 10547-17-1Xantofylpalmitat
3204 12 003861-73-2Anazolennatrium
15722-48-2Olsalazin
3204 13 0061-73-4Methylthioniniumchlorid
92-31-9Toloniumchlorid
548-62-9Methylrosaniliniumchlorid
7232-51-1Pararosanilinembonat
3204 19 007235-40-7Betacaroten
3204 90 001461-15-0Oftascein
3402 12 008001-54-5Benzalkoniumchlorid
3402 13 00104-31-4Benzonatat
9002-92-0Lauromacrogol 400
9002-93-1Octoxinol
9003-11-6Poloxalen
9003-11-6Poloxamer
9004-95-9Cetomacrogol 1000
9005-64-5Polysorbat 20
9005-64-5Polysorbat 21
9005-65-6Polysorbat 80
9005-65-6Polysorbat 81
9005-66-7Polysorbat 40
9005-67-8Polysorbat 60
9005-67-8Polysorbat 61
9005-70-3Polysorbat 85
9009-51-2Polysorbat 8
9016-45-9Nonoxinol
9017-37-2Polysorbat 1
57821-32-6Menfegol
154362-61-5Polysorbat 120
3504 00 909009-65-8Protaminsulfat
3507 90 309074-07-1Promelase
3507 90 900-00-0Bromelain
0-00-0Eufauserase
9000-99-1Brinase
9001-01-8Kallidinogenase
9001-09-6Chymopapain
9001-54-1Hyaluronidase
9001-62-1Rizolipase
9001-74-5Penicillinase
9002-01-1Streptokinase
9002-04-4Thrombin, von Rindern
9004-07-3Chymotrypsin
9004-09-5Fibrinolysin (menschlich)
9026-00-0Bucelipas alfa
9031-11-2Tilactase
9039-53-6Urokinase
9039-61-6Batroxobin
9046-56-4Ancrod
9054-89-1Orgotein
9074-87-7Glucarpidase
12211-28-8Sutilains
37312-62-2Serrapeptase
37326-33-3Hyalosidase
37340-82-2Streptodornase
50936-59-9Idursulfase
51899-01-5Ocrase
63551-77-9Sfericase
81669-57-0Anistreplase
99149-95-8Saruplase
99821-44-0Nasaruplase
99821-47-3Urokinase alfa
104138-64-9Agalsidase alfa
104138-64-9Agalsidase beta
105857-23-6Alteplase
110294-55-8Sudismase
120608-46-0Duteplase
130167-69-0Pegaspargase
131081-40-8Silteplase
133652-38-7Reteplase
134774-45-1Rasburicase
136653-69-5Nasaruplase beta
143003-46-7Alglucerase
143831-71-4Dornase alfa
145137-38-8Desmoteplase
149394-67-2Ledismase
151912-11-7Amediplase
151912-42-4Pamiteplase
154248-97-2Imiglucerase
155773-57-2Pegorgotein
156616-23-8Monteplase
159445-63-3Nateplase
191588-94-0Tenecteplase
196488-72-9Ranpirnase
208576-22-1Epafipase
210589-09-6Laronidase
259074-76-5Alfimeprase
420784-05-0Alglucosidase alfa
552858-79-4Galsulfase
884604-91-5Velagluceras alfa
885051-90-1Pegloticas
3808 94 10505-86-2Cetrimid
3824 90 6469235-50-3Acriflaviniumchlorid
87806-31-3Porfimernatrium
3824 90 931338-39-2Sorbitanlaurat
1338-41-6Sorbitanstearat
1338-43-8Sorbitanoleat
8007-43-0Sorbitansequioleat
26266-57-9Sorbitanpalmitat
26658-19-5Sorbitantristearat
107667-60-7Polaprezinc
3901 90 9025053-27-4Natriumapolat
3902 90 9071251-04-2Surfomer
3905 99 909003-39-8Crospovidon
9003-39-8Povidon
3906 90 909003-97-8Polycarbophil
3907 10 0054531-52-1Polybenzarsol
3907 209005-71-4Polysorbat 65
3907 20 200-00-0Pegaptanib
330988-75-5Pegsunercept
3907 20 99186638-10-8Pegmusirudin
3907 30 009003-23-0Polyetaden
3907 9926009-03-0Polyglycolinsäure
3907 99 9041706-81-4Poliglecapron
3908 90 00263351-82-2Paclitaxelpoliglumex
3909 10 009011-05-6Polynoxylin
3909 40 00101418-00-2Policresulen
3911 9075345-27-6Polidroniumchlorid
3911 90 1931512-74-0Polixetoniumchlorid
95522-45-5Colestilan
3911 90 9928210-41-5Tolevamer
32289-58-0Polihexanid
41385-14-2Leuciglumer
52757-95-6Sevelamer
54063-44-4Ferropolimaler
56959-18-3Glusoferron
67832-40-0Maletamer
82230-03-3Carbetimer
90409-78-2Polifeprosan
182815-43-6Colesevelam
892497-01-7Azoximerbromid
3912 31 009000-11-7Croscarmellose
3912 39 850-00-0Celucloral
9004-67-5Methylcellulose
3912 90 109004-36-8Cellaburat
9004-38-0Cellacefat
3913 90 009004-51-7Dextriferron
9004-54-0Dextran
9012-76-4Poliglusam
9015-73-0Colextran
9050-67-3Sizofiran
37209-31-7Detralfat
39464-87-4Betasizofiran
53973-98-1Poligeenan
56087-11-7Dextranomer
57459-72-0Suleparoidnatrium
57680-55-4Gleptoferron
57821-29-1Sulodexid
64440-87-5Cideferron
66455-30-9Polygelin
83513-48-8Danaparoidnatrium
110042-95-0Acemannan
140207-93-8Pentosanpolysulfatnatrium
3914 00 0011041-12-6Colestyramin
50925-79-6Colestipol
54182-62-6Polacrilin
56227-39-5Polidexidsulfat

ANHANG 4

Präfixe und Suffixe können miteinander kombiniert werden (z. B. Hydrochloridphosphat). Es können vervielfältigende Präfixe, wie z. B. Bi-, Bis-, Di-, Hemi-, Hepta-, Hexa-, Mono-, Penta-, Sesqui-, Tetra-, Tri-, Tris- usw. vorangestellt werden (z. B. Diacetat). In gleicher Weise können Synonyme und systematische Bezeichnungen verwendet werden.
INN sind die internationalen Freinamen für Arzneimittel der Weltgesundheitsorganisation (International Nonproprietary Names for pharmaceutical substances, World Health Organisation).
INNRG sind die im Verzeichnis „International Nonproprietary Names (INN) for pharmaceutical substances, Names for radicals, groups & others, comprehensive list 2007” aufgeführten Radikale und Gruppen.
INNCN sind die im Verzeichnis „International Nonproprietary Names (INN) for pharmaceutical substances, Names for radicals, groups & others, comprehensive list 2007” aufgeführten chemischen oder systematischen Bezeichnungen.
Gebräuchliches Präfix oder SuffixSynonymeAbweichende systematische Bezeichnung
Acefurat (INNRG)Acetat (Ester), Furan-2-carboxylat (Ester) (INNCN)
Aceglumat (INNRG)rac-Hydrogen-N-Acetylglutamat (INNCN)
Aceponat (INNRG)Acetat (Ester), Propanoat (Ester) (INNCN)
Acetat
AcetofenidAcetophenid1-Phenylethan-1,1-diylbis(oxy)
Acetonid (INNRG)Propan-2,2-diylbis(oxy) (INNCN)
1-Acetoxyethyl1-(Acetyloxy)ethyl
Aceturat (INNRG)N-Acetylglycinat (INNCN)
Acetylsalicylat2-(Acetyloxy)benzoat
Acibutat (INNRG)Acetat (Ester), 2-Methylpropanoat (Ester) (INNCN)
Acistrat (INNRG)Acetat (Ester), Octadecanoat (Ester) (INNCN)
Acoxil (INNRG)(Acetyloxy)methyl (INNCN)
AdipatHexandioat
Alanetil (INNRG)[(S)-1-Ethoxy-1-oxo-propan-2-yl]amino (INNCN)
Alaninat (INNRG)L-Alaninat (INNCN)
Alapivoxil (INNRG)L-Alanyl, [(2,2-dimethylpropanoyl)oxy]methyl (INNCN)
Aldifitox (INNRG)(4-Iminobutan-1,4-diyl)sulfandiyl[(3RS)-2,5-dioxopyrrolidin-1,3-diyl]-1,3-phenylencarbonyl unter Bildung eines N-Benzoyl-Derivats einer primären Aminogruppe des Diphtheria[550-L-phenylalanin]toxins des Corynebacterium-diphtheriae-(26-560)-peptids (INNCN)
Alfoscerat (INNRG)(2R)-2,3-Dihydroxypropylhydrogenphosphat (INNCN)
Alideximer (INNRG)Poly([oxy(2-hydroxyethan-1,1-diyl)]{oxy[1-(hydroxymethyl)ethan-1,2-diyl]}), teilweise O-verethert, die Carboxymethylgruppen und einige Carboxygruppen über Amide mit dem Tetrapeptidrest (Glycylglycyl-L-phenylalanylglycyl) (INNCN) verbunden
AllylProp-2-en-1-yl
AllylbromidAllylobromidN-Allyl, Bromid (Salz)
AllyliodidAllyloiodidN-Allyl, Iodid (Salz)
Aluminium
4-AminosalicylatAminosalicylat2-Hydroxy-4-aminobenzoat
Ammonium
Amsonat (INNRG)2,2′-Ethen-1,2-diylbis(5-aminobenzol-1-sulfonat) (INNCN)
Anisatil (INNRG)2-(4-Methoxyphenyl)-2-oxoethyl (INNCN)
Antipyrat
Arbamel (INNRG)2-(Dimethylamino)-2-oxoethyl (INNCN)
Arginin (INN)
Aritox (INNRG)Ricin A-Kette (INNCN)
Ascorbat
Aspart (INNRG)28B-L-Asparaginsäure- (INNCN)
Aspartat
Axetil (INNRG)rac-1-(Acetyloxy)ethyl (INNCN)
Barbiturat2,4,6(1H,3H,5H)-Pyrimidintrion
Benetonid (INNRG)N-Benzoyl-2-methyl-β-alanin (Ester), Acetonid (INNCN)
BenzathinN,N′-Dibenzylethylendiammonium
Benzoacetat
Benzoat (INNRG)
Benzyl
BenzylbromidBenzylobromidN-Benzyl, Bromid (Salz)
BenzyliodidBenzyloiodidN-Benzyl, Iodid (Salz)
Besilat (INNRG)BesylatBenzolsulfonat (INNCN), Benzolsulphonat
Besudotox (INNRG)L-Lysyl-L-alanyl-L-serylglycylglycin (Linker) Fusionsprotein mit Des-(365-380)-[Asn364,Val407,Ser515,Gln590,Gln606,Arg613]exotoxin-A-(Pseudomonas aeruginosa)-(251-613)-peptid (Toxin, bei dem Region IA und die ersten 16 Reste von Region IB abgespalten sind) (INNCN)
Bezomil (INNRG)(Benzoyloxy)methyl (INNCN)
Bismut
Borat
Bromid (INNRG)
Buciclat (INNRG)trans-4-Butylcyclohexancarboxylat (INNCN)
Bunapsilat (INNRG)3,7-Di-tert-butylnaphthalin-1,5-disulfonat (INNCN)
Buteprat (INNRG)Butyrat (Ester), Propionat (Ester) (INNCN)
Butyl
tert-Butylt-Butyl, tertiäres Butyl
ButylbromidButylobromidN-Butyl, Bromid (Salz)
tert-Butylestert-Butylester, tertiärer Butylester
Butylester
ButyratButyratButanoat
Calcium
Camphorat1,2,2-Trimethyl-1,3-cyclopentandicarboxylat
Camsilat (INNRG)Camsylat, Camphersulfonat, Camphersulphonat, R-Camphersulfonat, R-Camphersulphonat, S-Camphersulfonat, S-Camphersulphonat, Campher-10-sulfonat, Campher-10-sulphonat, Campher-10-sulfonsäure(7,7-Dimethyl-2-oxobicyclo[2.2.1]heptan-1-yl)methansulfonat (INNCN)
Caproat (INNRG)Hexanoat (INNCN)
Carbamat
Carbesilat (INNRG)4-Sulfobenzoat (INNCN)
Carbonat
Ceribat (INNRG)rac-2,3-Dihydroxypropylcarbonat (Ester) (INNCN)
Chlorid (INNRG)
Cholin(2-Hydroxyethyl)trimethylammonium
Ciclotat (INNRG)Cyclotat4-Methylbicyclo[2.2.2]oct-2-en-1-carboxylat (INNCN)
Cilexetil (INNRG)rac-1-{[(Cyclohexyloxy)carbonyl]oxy}ethyl (INNCN)
Cinnamat3-Phenylprop-2-enoat
Cipecilat (INNRG)Cyclohexancarboxylat (Ester), Cyclopropancarboxylat (Ester) (INNCN)
Cipionat (INNRG)Cypionat, Cyclopentanpropionat3-Cyclopentylpropanoat (INNCN), 3-Cyclopentylpropionat
Citrat2-Hydroxypropan-1,2,3-tricarboxylat
Cituxetan (INNRG)N-(4-{2(RS)-2-[Bis(carboxymethyl)amino)]-3-({2-[bis(carboxymethyl)=amino]ethyl}(carboxymethyl)amino)propyl}phenyl)thiocarbamoyl (INNCN)
Clofibrol (INNRG)2-(4-Chlorophenoxy)-2-methylpropyl (INNCN)
Closilat (INNRG)Closylat, p-Chlorobenzolsulfonat, p-Chlorobenzolsulphonat, Chlorbenzolsulfonat4-Chlorobenzol-1-sulfonat (INNCN), 4-Chlorobenzolsulfonat
Crobefat (INNRG)rac-{3-[(3E)-4-Methoxybenzyliden]-2-(4-methoxyphenyl)chroman-6-yl phosphat(2-)} (INNCN)
Cromacat (INNRG)2-[(6-Hydroxy-4-methyl-2-oxo-2H-chromen-7yl)oxy]acetat (INNCN)
Cromesilat (INNRG)(6,7-Dihydroxy-2-oxo-2H-chromen-4-yl)methanesulfonat (INNCN)
Crosfumaril (INNRG)(2E)-But-2-endioyl (INNCN)
Cyclamat (INNRG)N-Cyclohexylsulfamat, N-CyclohexylsulphamatCyclohexylsulfamat (INNCN)
Cyclohexylamin
Cyclohexylammonium
CyclohexylpropionatCyclohexanpropionatCyclohexylpropanoat
Dalanated (INNRG)Des-B30-alanin (INNCN)
Daloxat (INNRG)L-Alaninat (Ester), (5-Methyl-2-oxo-1,3-dioxol-4-yl)methyl (INNCN)
Daropat (INNRG)Dapropat3-(Dimethylamino)propanoat (INNCN)
Deanil (INNRG)2-(Dimethylamino)ethyl (INNCN)
Decanoat
Decil (INNRG)Decyl (INNCN)
Defalan (INNRG)Des-1B-L-phenylalanin-Insulin (INNCN)
Detemir (INNRG)Tetradecanoyl (INNCN)
Dibudinat (INNRG)2,6-Di-tert-butylnaphthalin-1,5-disulfonat (INNCN)
Dibunat (INNRG)2,6-Di-tert-butylnaphthalin-1-sulfonat (INNCN)
Dicibat (INNRG)Dicyclohexylmethylcarbonat (INNCN)
Dicyclohexylamin
Dicyclohexylammonium
Diethylamin
Diethylammonium
Diftitox (INNRG)N-L-Methionyl-387-L-histidin-388-L-alanin-1-388-Toxin (Corynebacterium diphtheriae Stamm C7) (388→2′)-Protein (INNCN)
Digolil (INNRG)2-(2-Hydroxyethoxy)ethyl (INNCN)
Dihydroxybenzoat
N,N-Dimethyl-β-alaninN,N-Dimethyl-beta-alanin
Dinitrobenzoat
Diolamin (INNRG)Diethanolamin2,2′-Azanediyldiethanol (INNCN)
DisulfidDisulphid
Docosil (INNRG)Docosyl (INNCN)
Dofosfat (INNRG)Octadecylhydrogenphosphat (INNCN)
Ecamat (INNRG)N-Ethylcarbamat (INNCN)
Edamin (INNRG)Ethan-1,2-diamin (INNCN)
Edisilat (INNRG)Edisylat, 1,2-Ethandisulfonat, 1,2-EthandisulphonatEthan-1,2-disulfonat (INNCN)
Eisen(II)-Ferro-
Eisenchlorid
Embonat (INNRG)Pamoat, 4,4′-Methylenbis(3-hydroxy-2-naphthoat)4,4′-Methylenbis(3-hydroxynaphthalin-2-carboxylat) (INNCN)
Enacarbil (INNRG){rac-1-[(2-Methylpropanoyl)oxy]ethoxy}carbonyl (INNCN)
Enantat (INNRG)EnanthatHeptanoat (INNCN)
Enbutat (INNRG)Acetat (Ester), Butanoat (Ester) (INNCN)
Epolamin (INNRG)1-Pyrrolidinethanol2-(Pyrrolidin-1-yl)ethanol (INNCN)
Erbumin (INNRG)tert-Butylamin, t-Butylamin, tertiäres Butylamin2-Methylpropan-2-amin (INNCN)
Esilat (INNRG)Esylat, Ethansulfonat, EthansulphonatEthansulfonat (INNCN)
Estafenatox (INNRG)Glycylglycyl-L-prolin (Linker) Fusionsprotein mit Enterotoxin Typ A (Staphylococcus aureus)-(1-33)-peptidyl-L-seryl[Ser36,Ser37,Glu38,Lys39,Ala41,Thr46,Thr71,Ala72,Ser75,Glu76,Glu78,Ser80,Ser81,Thr214,Ser217,Thr219,Ser220,Ser222,Ser224]enterotoxin Typ E (Staphylococcus aureus)-(32-230)-peptid (synthetisches Superantigen SEA/E-120) (INNCN)
Estolat (INNRG)Propionatdodecylsulfat, Propionatdodecylsulphat, Propionatlaurylsulfat, PropionatlaurylsulphatPropanoat (Ester), Dodecylsulfat (Salz) (INNCN)
Etabonat (INNRG)Ethylcarbonat (INNCN)
Etexilat (INNRG)Ethyl, (Hexyloxy)carbonyl
Ethyl
Ethylamin
Ethylammonium
EthylbromidEthobromidN-Ethyl, Bromid (Salz)
EthylenantatEthylheptanoat
EthylendiaminEthan-1,2-diamin
Ethylester
Ethylhexanoat
EthyliodidEthyloiodidN-Ethyl, Iodid (Salz)
Ethylsuccinat
Etilsulfat (INNRG)EthylsulfatEthylsulfat (INNCN)
Farnesil (INNRG)(2E,6E)-3,7,11-Trimethyldodeca-2,6,10-trien-1-yl (INNCN)
Fendizoat (INNRG)2-(6-Hydroxybiphenyl-3-carbonyl)benzoat (INNCN)
Fluorid
FluorosulfonatFluorosulphonat
Format
Fosamil (INNRG)Phosphono (INNCN)
Fosfatex
Fostedat (INNRG)Tetradecylhydrogenphosphat (INNCN)
Fumarat(2E)-But-2-endioat
Furetonid (INNRG)1-Benzofuran-2-carboxylat (Ester), Propan-2,2-diylbis(oxy) (INNCN)
FuroatFuran-2(oder 3)-carboxylat
Fusidat
Gadolinium
Gamolenat (INNRG)(6Z,9Z,12Z)-Octadeca-6,9,12-trienoat (INNCN)
Glargin (INNRG)21A-Glycin-30Bα-L-arginin-30Bβ-L-arginin (INNCN)
GlucaratSaccharat(2R,3S,4S,5S)-2,3,4,5-Tetrahydroxyhexandioat, D-Glucarat
Gluceptat (INNRG)GlucoheptonatD-Glycero-D-gulo-heptonat (INNCN)
Gluconat
Glucosid
Glucuronid (INNRG)β-D-Glucopyranosid-Uronsäure [Osid] (INNCN)
Glulisin (INNRG)3B-L-Lysin,29B-L-glutaminsäure (INNCN)
Glutamer (INNRG)Glutaraldehydpolymer (INNCN)
GlycolatHydroxyacetat
GlyoxylatOxoacetat
Gold
Guacil (INNRG)2-Methoxyphenyl (INNCN)
Guanidin
Hemisuccinat (INNRG)HydrogensuccinatHydrogenbutandioat (INNCN)
Hexacetonid (INNRG)3,3-Dimethylbutanoat (Ester), Propan-2,2-diylbis(oxy) (INNCN)
Hibenzat (INNRG)Hybenzat4-(4-Hydroxybenzoyl)benzoat (INNCN)
HippuratN-Benzoylglycinsalz
Hyclat (INNRG)Ethanol — Hydrochlorid — Wasser (0,5/1/0,5) (INNCN)
Hydrat
HydrobromidBromwasserstoff
HydrochloridChlorwasserstoff
HydrogenWasserstoff
Hydroxid
Hydroxybenzoat
2-(4-Hydroxybenzoyl)benzoato-(4-Hydroxybenzoyl)benzoat
Hydroxynaphtoat (INNRG)Hydroxynaphthoat3-Hydroxynaphthalin-2-carboxylat (INNCN)
Iod-131
Iodid (INNRG)
Isetionat (INNRG)Isethionat, 2-Hydroxyethansulfonat, 2-Hydroxyethansulphonat2-Hydroxyethan-1-sulfonat (INNCN)
Isobutyrat2-Methylpropanoat
Isocaproat4-Methylpentanoat
IsonicotinatPyridin-4-carboxylat
IsophthalatBenzol-1,3-dicarboxylat
Isopropionat
IsopropylPropan-2-yl
Kalium (INNRG)Kalium (INNCN)
Lactat2-Hydroxypropanoat
Lactobionat4-O-(β-D-Galactopyranosyl)-D-gluconat
Laurat (INNRG)Dodecanoat (INNCN)
Lauril (INNRG)LaurylDodecyl (INNCN)
Laurilsulfat (INNRG)Laurilsulfat, Laurilsulphat, Laurylsulfat, Laurylsulphat, Laurilsulphat, LaurylsulfatDodecylsulfat (INNCN)
Levulinat4-Oxopentanoat
Lisetil (INNRG)L-Lysinat (Ester), Diethyl (Ester) (INNCN)
Lisicol (INNRG){N-[(5S)-5-Carboxy-5-(3α,7α,12α-trihydroxy-5β-cholan-24-amido)pentyl]carbamothioyl}amino (INNCN)
Lispro (INNRG)28B-L-Lysin-29B-L-prolin (INNCN)
Lithium
Lutetium
LysinatLysin (INN)
Mafenatox (INNRG)Enterotoxin A (227-Alanin) (Staphylococcus aureus) (INNCN)
Magnesium
MalatHydroxybutandioat
Maleat(Z)-But-2-enoat
MalonatPropandioat
Mandelat2-Hydroxy-2-phenylacetat, α-Hydroxybenzolacetat
Medocaril (INNRG)[(5-Methyl-2-oxo-1,3-dioxol-4-yl)methoxy]carbonyl (INNCN)
Medoxomil (INNRG)(5-Methyl-2-oxo-1,3-dioxol-4-yl)methyl (INNCN)
Megallat (INNRG)3,4,5-Trimethoxybenzoat (INNCN)
Meglumin (INN)N-Methylglucamin1-Deoxy-1-methylamino-D-glucitol
Merpentan (INNRG){N,N′-[1-(3-Oxopropyl)ethan-1,2-diyl]bis(2-sulfanylacetamidato)}(4-) (INNCN)
Mertansin (INNRG)Tetrakis{(4RS)-4[(3-{[(1S)-2-{[(1S,2R,3S,5S,6S,16E,18E,20R,21S)-11-chloro-21-hydroxy-12,20-dimethoxy-2,5,9,16-tetramethyl-8,23-dioxo-4,24-dioxa-9,22-diazatetracyclo[19.3.1.110,14.03,5]hexacosa-10,12,14(26),16,18-pentaen-6-yl]oxy}-1-methyl-2-oxoethyl]methylamino}-3-oxopropyl)disulfanyl]pentanoyl} (INNCN)
Mesilat (INNRG)Mesylat, Methansulfonat, MethansulphonatMethansulfonat (INNCN)
Metembonat (INNRG)4,4′-Methylenbis(3-methoxynaphthalin-2-carboxylat) (INNCN)
Methonitrat (INNRG)N-Methyl, Nitrat (Salz) (INNCN)
Methylbromid (INNRG)MethobromidN-Methyl, Bromid (Salz) (INNCN)
MethylendisalicylatMethylenbis(2-hydroxybenzoat)
Methylester
Metilsulfat (INNRG)Metilsulphat, Methylsulfat, MethylsulphatMethylsulfat (INNCN)
Metiodid (INNRG)MethyliodidN-Methyl, Iodid (Salz) (INNCN)
Mofetil (INNRG)2-(Morpholin-4-yl)ethyl (INNCN)
MucatGalactarat, meso-Galactarat2,3,4,5-Tetrahydroxyhexan-1,6-dioate
NafatNatriumformatFormyloxy (Ester), Natrium (Salz)
Napadisilat (INNRG)Napadisylat, 1,5-Naphthalindisulfonat, 1,5-NaphthalindisulphonatNaphthalin-1,5-disulfonat (INNCN)
Napsilat (INNRG)Napsylat, 2-Naphthalinsulfonat, 2-NaphthalinsulphonatNaphthalin-2-sulfonat (INNCN)
Natrium (INNRG)
Nicotinat (INNRG)Pyridin-3-carboxylat (INNCN)
Nitrat
Nitrobenzoat
Octil (INNRG)Octyl (INNCN)
Olamin (INNRG)Ethanolamin2-Aminoethanol (INNCN)
Oleat (INNRG)(9Z)-Octadec-9-enoat (INNCN)
Orotat1,2,3,6-Tetrahydro-2,6-dioxopyrimidin-4-carboxylat
Oxalat
Oxid
Oxoglurat (INNRG)Hydrogen-2-oxopentandioat (INNCN)
Palmitat (INNRG)Hexadecanoat (INNCN)
PantothenatN-(2,4-Dihydroxy-3,3-dimethyl-1-oxobutyl)-β-alaninat
Paptox (INNRG)PA-Protein (Antivirus-Protein aus Phytolacca americana) (INNCN)
Pegol (INNRG)α-(2-Carboxyethyl)-ω-methoxypoly(oxyethan-1,2-diyl) (INNCN)
Pendetid (INN)
Pentexil (INNRG)Pivetil(RS)-1-[(2,2-Dimethylpropanoyl)oxy]ethyl (INNCN)
Perchlorat (INNRG)
Phenylpropionat
PhosphatOrthophosphat
Phosphit
PhthalatBenzol-1,2-dicarboxylat
Picrat2,4,6-Trinitrobenzol-1-olat
Pivalat (INNRG)Trimethylacetat2,2-Dimethylpropanoat (Ester) (INNCN)
Pivoxetil (INNRG)rac-1-[(2-Methoxy-2-methylpropanoyl)oxy]ethyl (INNCN)
Pivoxil (INNRG)(Pivaloyloxy)methyl[(2,2-Dimethylpropanoyl)oxy]methyl (INNCN)
Placarbil (INNRG)(R)-2-Methyl-1-[(2-methylpropanoyl)oxy]propoxy}carbonyl) (INNCN)
Poliglumex (INNRG)[Poly(L-glutaminsäure)z—(L-Glutamat-γ-ester)—Poly(L-glutaminsäure)y]n (INNCN)
PropionatPropanoat
Propyl
Propylester
Proxetil (INNRG)rac-1-{[(Propan-2-yloxy)carbonyl]oxy}ethyl (INNCN)
PyridylacetatPyridinylacetat
Quinat1,3,4,5-Tetrahydroxycyclohexancarboxylat
Raffimer (INNRG)(2S,4R,6R,8S,11S,13S)-2,4,8,13-Tetrakis(hydroxymethyl)-4,6,11-tris(ylomethyl)-3,5,7,10,12-pentaoxatetradecan-1,14-diyl (INNCN)
ResinatAbietat(1R,4aR,4bR,10aR)-1,4a-Dimethyl-7-(1-methylethyl)-1,2,3,4,4a,4b,5,6,10,10a-decahydro-1-phenanthrencarboxylat
Salicylat (INNRG)2-Hydroxybenzoat (INNCN)
Salicyloylacetat2-Hydroxybenzoylacetat
Sesquioleat (INNRG)(9Z)-Octadec-9-enoat(1,5) (INNCN)
Soproxil (INNRG){[(Propan-2-yloxy)carbonyl]oxy}methyl (INNCN)
Steaglat (INNRG)2-(Octadecanoyloxy)acetat (Ester) (INNCN)
Stearat (INNRG)Octadecanoat (INNCN)
Stinoprat (INNRG)N-Acetylcysteinat (Salz), Propanoat (Ester) (INNCN)
SuccinatButandioat
Succinil (INNRG)3-Carboxypropanoyl (INNCN)
SuccinylButandioyl
Sudotox (INNRG)248-L-Histidin-249-L-methionin-250-L-alanin-251-L-glutaminsäure-248-613-exotoxin A (reduziert mittels Pseudomonas aeruginosa) (INNCN)
Suleptanat (INNRG)8-[Methyl(2-sulfoethyl)amino]-8-oxooctanoat (Ester), Mononatriumsalz (INNCN)
Sulfat (INNRG)Sulphat
SulfinatSulphinat
SulfitSulphit
SulfobenzoatSulphobenzoat
3-Sulfobenzoat3-Sulphobenzoat
SulfosalicylatSulphosalicylat2-Hydroxysulfobenzoat
Sulfoxylat (INNRG)Sulfinomethyl, Mononatriumsalz (INNCN)
Tafenatox (INNRG)Enterotoxin A (Staphylococcus aureus) (INNCN)
Tannat
Tartrat (INNRG)L-Tartrat(2R,3R)-2,3-Dihydroxybutandioat (INNCN), L-Tartarat
D-Tartrat(2S,3S)-2,3-Dihydroxybutandioat, D-Tartarat
Tebutat (INNRG)tert-Butylacetat, t-Butylacetat, tertiäres Butylacetat3,3-Dimethylbutanoat (INNCN)
Tenoat (INNRG)Thiophen-2-carboxylat (INNCN)
Teoclat (INNRG)Theoclat, 8-Chlorotheophyllinat8-Chloro-1,3-dimethyl-2,6-dioxo-3,6-dihydro-1H-purin-7-(2H)-id (INNCN)
Teprosilat (INNRG)3-(1,3-Dimethyl-2,6-dioxo-1,2,3,6-tetrahydro-7H-purin-7-yl)propan-1-sulfonat (INNCN)
TetrahydrophthalatCyclohexen-1,2-dicarboxylat
Tetraxetan (INNRG)[4,7,10-Tris(carboxymethyl)-1,4,7,10-tetraazacyclodec-1-yl]acetyl (INNCN)
Thiocyanat
Tidoxil (INNRG)rac-2-(Decyloxy)-3-(dodecylsulfanyl)propyl (INNCN)
Tiuxetan (INNRG)N-(4-{(2S)-2-[Bis(carboxymethyl)amino]-3-[(2RS)-{2-[bis(carboxymethyl)amino]propyl}(carboxymethyl)amino]propyl}phenyl) thiocarbamoyl (INNCN)
Tocoferil (INNRG)rac-(2R)-2,5,7,8-Tetramethyl-2-[(4R,8R)-4,8,12-trimethyltridecyl]chroman-6-yl (INNCN)
Tofesilat (INNRG)3-(1,3-Dimethyl-2,6-dioxo-1,2,3,6-tetrahydro-7H-purin-7-yl)ethan-1-sulfonat (INNCN)
Tosilat (INNRG)Tosylat, p-Toluensulfonat, p-Toluensulphonat4-Methylbenzol-1-sulfonat (INNCN)
Triclofenat (INNRG)2,4,5-Trichlorophenolat (INNCN)
Triflutat (INNRG)Trifluoroacetat (INNCN)
Trioleat (INNRG)Tris[(9Z)-octadec-9-enoat] (INNCN)
Tristearat (INNRG)Tris(octadecanoat) (INNCN)
Trolamin (INNRG)Triethanolamin2,2′,2″-Nitrilotriethanol (INNCN)
Trometamol (INN)Tromethamin2-Amino-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diol, Tris(hydroxymethyl)methylamin
Troxundat (INNRG)[2-(2-Ethoxyethoxy)ethoxy]acetat (INNCN)
Undecylat (INNRG)Undecanoat (INNCN)
Undecylenat (INNRG)Undec-10-enoat (INNCN)
Valerat (INNRG)Pentanoat (INNCN)
Xinafoat (INNRG)1-Hydroxynaphthalin-2-carboxylat (INNCN)
Zink
argin (INNRG)30Bα-L-Arginin-30Bβ-L-arginin (INNCN)

ANHANG 5

HS-CodeINNSalz, Ester oder Hydrat des INNHS-CodeCAS RN
2925.29Arginin
2922.42GlutaminsäureArginin-L-glutamat2925.294320-30-3
2918.99CarbenoxolonCarbenoxolon, Dicholinsalz2923.1074203-92-2
2909.49ChlorphenesinChlorphenesincarbamat2924.29886-74-8
2907.29DienestrolDienestroldi(acetat)2915.3984-19-5
2907.29DiethylstilbestrolDiethylstilbestroldibutyrat2915.6074664-03-2
Diethylstilbestroldipropionat2915.50.00130-80-3
2918.99EnoxolonEnoxolondihydrogenphosphat2919.9018416-35-8
2905.51EthchlorvynolEthchlorvynolcarbamat2924.1974283-25-3
2907.29HexestrolHexestroldibutyrat2915.6036557-18-3
Hexestroldipropionat2915.50.0059386-02-6
2934.91PhenmetrazinPhenmetrazinteoclat2939.5913931-75-4

ANHANG 6

KN-CodeCAS RNBezeichnung
2843 29 0022199-08-2(4-Amino-N-pyrimidin-2-ylbenzolsulfonamidato-NN,O1)silber
2843 30 0012192-57-3(alpha-D-Glucopyranosylthio)gold
2844 40 3082407-94-11-[4-(2-Dimethylaminoethoxy)[14C]phenyl)]-1,2-diphenylbutan-1-ol
2902 19 006746-94-7Ethinylcyclopropan
2903 89 907051-34-5Brommethylcyclopropan
2903 99 90620-20-2alpha,3-Dichlortoluol
3312-04-71-Chlor-4,4-bis(4-fluorphenyl)butan
42074-68-01-Chlor-2-(chlordiphenylmethyl)benzol
76283-09-5alpha,4-Dibrom-2-fluortoluol
2904 90 95121-17-54-Chlor-alpha,alpha,alpha-trifluor-3-nitrotoluol
4714-32-31-Nitro-4-(1,2,2,2-tetrachlorethyl)benzol
2905 22 00505-32-83,7,11,15-Tetramethylhexadec-1-en-3-ol
1113-21-9(6E,10E,14E)-3,7,11,15-Tetramethylhexadeca-1,6,10,14-tetraen-3-ol
7212-44-43,7,11-Trimethyldodeca-1,6,10-trien-3-ol
2905 29 902914-69-4(S)-But-3-yn-2-ol
173200-56-1(E)-6,6-Dimethylhept-2-en-4-yn-1-ol
2905 39 95281214-27-5(2R,3R)-2,3-Dimethylbutan-1,4-diyl-bis(4-methylbenzolsulfonat)
2905 49 001947-62-2(2R,3R)-1,4-Bis(mesyloxy)butan-2,3-diol
2905 59 9875-89-82,2,2-Trifluorethanol
920-66-11,1,1,3,3,3-Hexafluorpropan-2-ol
54322-20-2Natrium-4-chlor-1-hydroxybutan-1-sulfonat
57090-45-6(R)-3-Chlorpropan-1,2-diol
60827-45-4(2S)-3-Chlorpropan-1,2-diol
148043-73-64,4,5,5,5-Pentafluorpentan-1-ol
441002-17-14-Chlorbutyl-2-nitrobenzolsulfonat
2906 29 001570-95-22-Phenylpropan-1,3-diol
104265-58-92-[(1S,2R)-6-Fluor-2-hydroxy-1-isopropyl-1,2,3,4-tetrahydro-2-naphthyl]ethyl-p-toluolsulfonat
127852-28-2(1R)-1-[3,5-bis(Trifluormethyl)phenyl]ethan-1-ol
167155-76-21,1-Difluor-1,1a,6,10b-tetrahydrodibenzo[a,e]cyclopropa[c][7]annulen-6-ol
2907 19 9027673-48-95,8-Dihydro-1-naphthol
2907 29 00700-13-02,3,5-Trimethylhydrochinon
2909 30461432-23-54-(5-Brom-2-chlorbenzyl)phenylethylether
503070-57-32-({2-[(6-Bromhexyl)oxy]ethoxy}methyl)-1,3-dichlorbenzol
2909 30 383259-03-81-(2-Bromethoxy)-2-ethoxybenzen oder 2-Bromethyl 2-ethoxyphenylether
5111-65-96-Brom-2-naphthylmethylether
2909 30 903383-72-0(2-Chlorethyl)(4-nitrophenyl)ether
31264-51-43-Chlorpropyl-2,5-xylylether
92878-95-02-(3-Chlorpropoxy)-1-methoxy-4-nitrobenzol
165254-21-71,2-bis{2-[2-(2-Methoxyethoxy)ethoxy]ethoxy}-4,5-dinitrobenzen
2909 49 8085309-91-72-[(2,6-Dichlorbenzyl)oxy]ethanol
160969-03-92-[2-(2,2,2-Trifluorethoxy)phenoxy]ethyl-methansulfonat
170277-77-7(3S)-3-[2-(Mesyloxy)ethoxy]-4-(trityloxy)butyl methansulfonat
185954-75-0(3R)-3-Methoxydecan-1-ol
2909 50 0063659-16-54-[2-(Cyclopropylmethoxy)ethyl]phenol
83682-27-3Natrium-2-hydroxy-1-(4-hydroxy-3-methoxyphenyl)propan-2-sulfonat
167145-13-32-[2-(3-Methoxyphenyl)ethyl]phenol
2910 20 0015448-47-2(2R)-2-Methyloxiran
2910 30 0051594-55-9(R)-1-Chlor-2,3-epoxypropan
2910 90 0056718-70-8(2,3-Epoxypropyl)(4-(2-methoxyethyl)phenyl)ether
62600-71-9(2R)-2-(3-Chlorphenyl)oxiran
129940-50-7(S)-[(Trityloxy)methyl]oxiran
683276-64-4[(2R)-2-Methyloxiran-2-yl]methyl 4-nitrobenzolsulfonat
702687-42-1(2R)-2-[(5-Brom-2,3-difluorphenoxy)methyl]oxiran
2911 00 001132-95-21,1-Diisopropoxycyclohexan
20627-73-0alpha,alpha-Dimethoxy-2-nitrotoluol
94158-44-81,1-Dimethoxy-2-(2-methoxyethoxy)ethan
2912 29 0038849-09-13-(9,10-Dihydro-9,10-ethanoanthracen-9-yl)acrylaldehyd
2912 49 001620-98-03,5-Di-tert-butyl-4-hydroxybenzaldehyd
2144-08-32,3,4-Trihydroxybenzaldehyd
3453-33-66-Methoxy-2-naphthaldehyd
2913 00 0080565-30-64′-Chlorbiphenyl-4-carbaldehyd
90035-34-04′-(Trifluormethyl)biphenyl-4-carbaldehyd
2914 39 00645-13-64-Methylvalerophenon
1210-35-110,11-Dihydro-5H-dibenzo[a,d]cyclohepten-5-on
2222-33-55H-Dibenzo[a,d]cyclohepten-5-on
2914 40 9080-75-111-alpha-Hydroxypregn-4-en-3,20-dion
17752-16-8(3β)-3-Hydroxycholest-5-en-24-on
85700-75-011-alpha,17,21-Trihydroxy-16-beta-methylpregna-1,4-dien-3,20-dion
2914 50 00104-20-14-(4-Methoxyphenyl)butan-2-on
974-23-2(3β,16α)-3-Hydroxy-16,17-epoxypregn-5-en-20-on
981-34-09-beta,11-beta-Epoxy-17-alpha,21-dihydroxy-16-beta-methylenpregna-1,4-dien-3,20-dion
1078-19-96-Methoxy-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthon
2107-69-95,6-Dimethoxyindan-1-on
4495-66-31-[4-(Benzyloxy)phenyl]propan-1-on
17720-60-41-(2,4-Dihydroxyphenyl)-2-(4-hydroxyphenyl)ethan-1-on
24916-90-39-beta,11-beta-Epoxy-17,21-dihydroxy-16-alpha-methylpregna-1,4-dien-3,20-dion
28315-93-75-Hydroxy-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthon
82499-20-5(1R)-1-Hydroxy-1-(3-hydroxyphenyl)aceton
2914 70 00534-07-61,3-Dichloraceton
2196-99-82-Chlor-1-(4-methoxyphenyl)ethan-1-on
2350-46-11-(2,3-Dichlor-4-hydroxyphenyl)butan-1-on
3874-54-24-Chlor-4′-fluorbutyrophenon
4252-78-22,2′,4′-Trichloracetophenon
10226-30-96-Chlorhexan-2-on
13054-81-44-Chlor-heptan-3,5-dion
26771-69-72-Methoxy-1-[4-(trifluormethyl)phenyl]ethan-1-on
43076-61-54′-tert-Butyl-4-chlorbutyrophenon
43229-01-21-[4-(Benzyloxy)-3-nitrophenyl]-2-bromethan-1-on
62932-94-92-Brom-1-[4-hydroxy-3-(hydroxymethyl)phenyl]ethan-1-on
79836-44-54-(3,4-Dichlorphenyl)-3,4-dihydronaphthalin-1(2H)-on
83881-08-721-Chlor-9-beta,11-beta-epoxy-17-hydroxy-16-alpha-methylpregna-1,4-dien-3,20-dion
124379-29-9(4S)-4-(3,4-Dichlorphenyl)-3,4-dihydronaphthalen-1(2H)-on
135306-45-51-(3,5-Difluorphenyl)propan-1-on
150587-07-821-Benzyloxy-9-alpha-fluor-11-beta,17-alpha-dihydroxy-16-alpha-methylpregna-1,4-dien-3,20-dion
151265-34-821-Chlor-16-alpha-methylpregna-1,4,9(11)-trien-3,20-dion
153977-22-1trans-2-Chlor-3-[4-(4-chlorphenyl)cyclohexyl]-1,4-naphthochinon
162548-73-44,6-Difluorindan-1-on
190965-45-8(2-Brom-5-propoxyphenyl)(2-hydroxy-4-methoxyphenyl)methanon
2915 39 00910-99-617-alpha-Hydroxy-16-beta-methyl-3,20-dioxopregna-1,4,9(11)-trien-21-ylacetat
979-02-220-Oxopregna-5,16-dien-3-beta-ylacetat
2243-35-82-Oxo-2-phenylethylacetat
10106-41-917-Hydroxy-16-alpha-methyl-3,20-dioxopregna-1,4,9(11)-trien-21-ylacetat
24085-06-12-Acetoxy-5-acetylbenzylacetat
24510-54-117-alpha-Hydroxy-16-alpha-methyl-3,20-dioxopregna-1,4-dien-21-ylacetat
24510-55-217-alpha-Hydroxy-16-beta-methyl-3,20-dioxopregna-1,4-dien-21-ylacetat
37413-91-53,20-Dioxopregna-1,4,9(11),16-tetraen-21-ylacetat
60176-77-4(1S,4R)-4-Hydroxycyclopent-2-en-1-ylacetat
127047-77-22-(Acetoxymethyl)-4-iodbutylacetat
131266-10-92-(Acetoxymethyl)-4-(benzyloxy)butylacetat
2915 50 00158894-67-81-Brom-2-methylpropylpropionat
2915 60 9053064-79-2Iodmethylpivalat
2915 90 70638-41-5Pentylchlorformiat
1069-66-5Natrium 2-propylpentanoat
7693-41-64-Methoxyphenylchlorformat
18997-19-8Chlormethylpivalat
22328-90-1(3R)-3-Methylhexansäure
2916 20 003721-95-7Cyclobutancarbonsäure
7077-05-6trans-4-(Propan-2-yl)cyclohexancarbonsäure
122665-97-84,4-Difluorcyclohexan-1-carbonsäure
211515-46-71-(2-Ethylbutyl)cyclohexancarbonylchlorid
381209-09-21-(2-Ethylbutyl)cyclohexancarbonsäure
2916 31 00132294-16-7(2S,3S)-2,3-Bis(benzoyloxymethyl)cyclobutanon
132294-17-8(1S,2S,3S)-2,3-Bis(benzoyloxymethyl)cyclobutanol
2916 39 101716-12-7Natrium 4-phenylbutanoat
2417-72-3Methyl-4-(brommethyl)benzoat
2444-36-2(2-Chlorphenyl)essigsäure
2901-13-5Ethyl 2-methyl-2-phenylpropanoat
4276-85-12-(2,4,6-Triisopropylphenyl)essigsäure
17625-03-5Natriumhydrogen-3-sulfonatobenzoat
21900-39-05-Fluor-2-methylbenzoylchlorid
37742-98-64-Brom-2,2-diphenylbuttersäure
49708-81-8trans-4-(p-Chlorphenyl)cyclohexancarbonsäure
55332-37-1(S)-2-(4-Fluorphenyl)-3-methylbuttersäure
110877-64-02-Chlor-4,5-difluorbenzoesäure
114772-40-6Tert-butyl 4′-(brommethyl)biphenyl-2-carboxylat
119916-27-74,6-Dibrom-3-fluor-o-toluylsäure
141109-25-32-Brom-2-(2-chlorphenyl)essigsäure
2917 19 100-00-0Magnesium-bis(4-nitrobenzylmalonat)dihydrat
2917 19 9076-72-2Diethylethyl(pentan-2-yl)propandioat
6065-63-0Diethyldipropylmalonat
28868-76-0Dimethylchlormalonat
48059-97-8(E)-Oct-4-en-1,8-disäure
71170-82-6Triethyl-3-brompropan-1,1,1-tricarboxylat
2917 39 9521601-78-5Phenylhydrogenphenylmalonat
27932-00-9Indan-5-ylhydrogenphenylmalonat
2918 13 002743-38-6Dibenzoyl-L-weinsäure
2918 16 0011116-97-5Calciumgluconatlactat
2918 19 98138-59-0(3R,4S,5R)-3,4,5-Trihydroxycyclohex-1-en-1-carbonsäure
611-71-2D-Mandelsäure
3976-69-0Methyl-(R)-3-hydroxybutyrat
4335-77-7Cyclohexyl(hydroxy)phenylessigsäure
4358-88-7Ethyl-DL-mandelat
20585-34-6(2S)-Cyclohexyl(hydroxy)phenylessigsäure
29169-64-0(R)-alpha-(Chlorcarbonyl)benzylformiat
36394-75-9(S)-alpha-Chlorformylethylacetat
52950-18-2(2R)-(2-Chlorphenyl)hydroxyessigsäure
56188-04-6{(1R,3R,5S)-3,5-Dihydroxy-2-[(E)-(3S)-3-hydroxyoct-1-enyl]cyclopentyl}essigsäure
77550-67-5Ammonium-(3R,5R)-7-{(1S,2S,6R,8S,8aR)-1,2,6,7,8,8a-hexahydro-2,6-dimethyl-8-[(2S)-2-methylbutyryloxy]-1-naphthyl}-3,5-dihydroxyheptanoat
90315-82-5Ethyl-(R)-2-hydroxy-4-phenylbutyrat
111969-64-3(1R,2S,5R)-2-isopropyl-5-methylcyclohexyl-dihydroxyacetat oder thymolglyoxylat
139893-43-9Ammonium-(3R,5R)-7-[(1S,2S,6R,8S,8aR)-8-(2,2-dimethylbutyryloxy)-1,2,6,7,8,8a-hexahydro-2,6-dimethyl-1-naphthyl]-3,5-dihydroxyheptanoat
157604-22-3Dinatrium-(2S,3R)-2-hydroxy-3-isobutylsuccinat
2918 29 003943-89-3Ethyl-3,4-dihydroxybenzoat
167678-46-83-Chlorformyl-o-tolylacetat
168899-58-93-Acetoxy-o-toluylsäure
376592-58-45′-Chlor-2′-hydroxy-3′-nitrobiphenyl-3-carbonsäure
2918 30 00302-97-63-Oxoandrost-4-en-17-beta-carbonsäure
1944-63-43-[(3aS,4S,7aS)-7a-Methyl-1,5-dioxooctahydro-1H-inden-4-yl]propionsäure
22161-86-0(RS)-2-(3-Benzoylphenyl)propionsäure
39562-16-8Ethyl (E)-2-(3-nitrobenzylidn)-3-oxobutanoat
39562-17-9Methyl-2-(3-nitrobenzyliden)-3-oxobutyrat
39562-22-62-Methoxyethyl (E)-2-(3-nitrobenzylidn)-3-oxobutanoat
39562-27-1Methyl (2E)-2-(2-nitrobenzylidn)-3-oxobutanoat
56105-81-8(R)-2-(3-Benzoylphenyl)propionsäure
64920-29-2Ethyl-2-oxo-4-phenylbutyrat
78834-75-0Ethyl-7-chlor-2-oxoheptanoat
121873-00-5Ethyl-3-(2-chlor-4,5-difluorphenyl)-3-hydroxyacrylat
134176-18-4Ethyl 2-oxobicyclo[3.1.0]hexan-6-carboxylat
149437-76-35-(4-Fluorphenyl)-5-oxopentansäure
2918 99 9087-13-8Diethylethoxymethylenmalonat
1217-67-0(4-Butyryl-2,3-dichlorphenoxy)essigsäure
4651-67-6(3α,5β)-3-Hydroxy-7-oxocholan-24-säure
13335-71-2(2,6-Dimethylphenoxy)essigsäure
26159-31-9(RS)-2-(6-Methoxy-2-naphthyl)propionsäure
28416-82-26-alpha,9-Difluor-11-beta,17-alpha-dihydroxy-16-alpha-methyl-3-oxoandrosta-1,4-dien-17-beta-carbonsäure
29754-58-3Methyl-5-glyoxyloylsalicylathydrat
30131-16-94-(4-Phenylbutoxy)benzoesäure
33924-48-0Methyl-5-chlor-o-anisat
35480-52-52,5-Bis(2,2,2-trifluorethoxy)benzoesäure
40098-26-8Methyl-7-[(3RS)-3-hydroxy-5-oxocyclopent-1-enyl]heptanoat
52179-28-9Ethyl-2-[4-(2,2-dichlorcyclopropyl)phenoxy]-2-methylpropanoat
70264-94-7Methyl-4-(brommethyl)-m-anisat
105560-93-8Methyl-(2R,3S)-2,3-epoxy-3-(4-methoxyphenyl)propionat
111006-10-1Isobutyl-3,4-epoxybutyrat
150726-89-9Dimethyl (2-methoxyphenoxy)malonat
204254-96-6Ethyl (1S,5R,6S)-5-(1-ethylpropoxy)-7-oxabicyclo[4.1.0]hept-3-en-3-carboxylat
530141-60-7Methyl-3-(5-{[4-(cyclopentyloxy)-2-hydroxyphenyl]carbonyl}-2-hydroxyphenyl)propanoat
709031-28-7(3-Hydroxytricyclo[3.3.1.1(3,7)]dec-1-yl)(oxo)essigsäure
2920 90 1016606-55-6(R)-Propylencarbonat
35180-01-9Chlormethylisopropylcarbonat
80841-78-74-(Chlormethyl)-5-methyl-1,3-dioxol-2-on
91526-18-04-(Hydroxymethyl)-5-methyl-1,3-dioxol-2-on
208338-09-4(4R,5R)-4,5-Bis(mesyloxymethyl)-1,3,2-dioxathiolan-2,2-dioxid
2920 90 8555-91-4Diisopropylfluorphosphat
89729-09-95,7-Dioxa-6-thiaspiro[2.5]octan-6-oxid
2921 19 604261-68-1(2-Chlorethyl)diisopropylaminhydrochlorid
2921 19 995407-04-53-Chlorpropyldimethylammoniumchlorid
2921 29 00100-36-72-Aminoethyldiethylamin
156886-85-0N,N′-Bis[3-(ethylamino)propyl]propan-1,3-diamintetrahydrochlorid
2921 30 10167944-94-7Cyclohexylammonium-1-[(S)-2-(tert-butoxycarbonyl)-3-(2-methoxyethoxy)propyl]cyclopentancarboxylat
2921 42 00671-89-64-Amino-6-chlorbenzol-1,3-di(sulfonylchlorid)
2921 43 00393-11-3alpha,alpha,alpha-Trifluor-4-nitro-m-toluidin
2921 49 0089-97-42-Chlorbenzylamin
103-67-3Benzyl(methyl)amin
328-93-8alpha,alpha,alpha,alpha′,alpha′,alpha′-Hexafluor-2,5-xylidin
1614-57-93-(5H-Dibenzo[a,d]cyclohepten-5-ylpropyl)dimethylammoniumchlorid
3789-59-1(1S)-1-Phenylpropan-1-amin
33881-72-0Triethylanilin
54396-44-0alpha′,alpha′,alpha′-Trifluor-2,3-xylidin
69385-30-42,6-Difluorbenzylamin
79617-99-5trans-(±)-4-(3,4-Dichlorphenyl)-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthyl(methyl)ammoniumchlorid
81972-27-23-(Trichlorvinyl)anilinhydrochlorid
84467-54-91-[1-(4-Chlorphenyl)cyclobutyl]-3-methylbutan-1-amin
129140-12-11-Ethyl-1,4-diphenylbut-3-enylamin
132173-07-0(Z)-N-[3-(3-Chlor-4-cyclohexylphenyl)prop-2-enyl]-N-ethylcyclohexylaminhydrochlorid
166943-39-1Methyl(4′-nitrophenethyl)aminhydrochlorid
259729-93-6(1R)-1-[1-(4-Chlorphenyl)cyclobutyl]-3-methylbutan-1-amin D-tartarat (1:1)
334477-60-0(1R)-1-[3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl]-N-methylethanamin
376608-71-8(1R,2S)-2-(3,4-Difluorphenyl)cyclopropanamin (2R)-hydroxy(phenyl)ethanoat
389056-74-0(1S)-1-[1-(4-Chlorphenyl)cyclobutyl]-3-methylbutan-1-amin D-tartarat (1:1)
945717-05-52-(4-Chlor-3-ethylphenyl)ethanaminhydrochlorid
945717-43-1N-(4-Tert-butylbenzyl)-2-(4-chlor-3-ethylphenyl)ethanamin
1034457-07-22-(2,3-Dihydro-1H-inden-2-yl)propan-2-aminhydrochlorid
2921 51 90150812-21-8N4-[(4-Fluorphenyl)methyl]-2-nitro-1,4-benzoldiamin
2921 59 90122-75-8N,N′-Dibenzylethylendiammoniumdi(acetat)
140-28-3N,N′-Dibenzylethan-1,2-diamindiacetat
2922 19 850-00-0[2-(Chlormethyl)-4-(dibenzylamino)phenyl]methanol-hydrochlorid
133-51-7Antimonsäure – 1-Desoxy-1-(methylamino)-D-glucitol (1:1)
534-03-22-Aminopropan-1,3-diol
1159-03-15-(3-Dimethylaminopropyl)-10,11-dihydrodibenzo[a,d]cyclohepten-5-ol
23323-37-71-Desoxy-1-(octylamino)-D-glucit
35320-23-1(2R)-2-Aminopropan-1-ol
38345-66-3(2S,3R)-4-Dimethylamino-3-methyl-1,2-diphenylbutan-2-ol
42142-52-93-(Methylamino)-1-phenylpropan-1-ol
54527-65-02-[Benzyl(methyl)amino]ethylacetoacetat
56796-66-84-(Benzyloxy)-α1-[(tert-butylamino)methyl]benzen-1,3-dimethanol
58997-87-82-(Dimethylamino)-2-phenylbutan-1-ol
68047-07-44′-[2-(Dimethylamino)ethoxy]-2-phenylbutyrophenon
83647-29-43-{(Z)-1-[4-(2-Dimethylaminoethoxy)phenyl]-2-phenylbut-1-enyl}phenol
114247-09-5(3R)-N-Methyl-3-phenyl-3-[4-(trifluormethyl)phenoxy]propan-1-aminhydrochlorid
115287-37-1N-Methyl-N-(4-nitrophenthyl)-2-(4-nitrophenoxy) ethan-1-amin
126456-43-7(1S,2R)-1-Aminoindan-2-ol
151807-53-3(1RS,2RS,3SR)-2,3-Bis(benzoyloxymethyl)cyclobutylamin
151851-75-1(R)-2-Amino-2-ethylhexan-1-ol
154598-58-0(S)-2-(2-Amino-5-chlorphenyl)-4-cyclopropyl-1,1,1-trifluorbut-3-yn-2-ol
168960-19-8((1S,4R)-4-Aminocyclopent-2-en-1-yl)methanol-hydrochlorid
214353-17-01-(2-Amino-5-chlorphenyl)-2,2,2-trifluorethan-1,1-diolhydrochlorid
467426-34-2(2S)-2-(2-Amino-5-chlorphenyl)-4-cyclopropyl-1,1,1-trifluorbut-3-yn-2-olmethansulfonat (1:1,5)
702686-97-3Ethyl 3-(3-{[(2R)-3-{[1-(2,3-dihydro-1H-inden-2-yl)-2-methylpropan-2-yl]amino}-2-hydroxypropyl]oxy}-4,5-difluorphenyl)propanoathydrochlorid
1035455-87-8Ethyl(2E)-3-(3-{[(2R)-3-{[1-(2,3-dihydro-1H-inden-2-yl)-2-methylpropan-2-yl]amino}-2-hydroxypropyl]oxy}-4,5-difluorphenyl)prop-2-enoathydrochlorid
1035455-90-3(2R)-1-(5-Brom-2,3-difluorphenoxy)-3-{[1-(2,3-dihydro-1H-inden-2-yl)-2-methylpropan-2-yl]amino}propan-2-ol-hydrochlorid
2922 29 00120-20-73,4-Dimethoxyphenethylamin
20059-73-82-[4-(Aminomethyl)phenoxy]-N,N-dimethylethanamin
55174-61-33,4-Dimethoxy-beta-methylphenethylamin
115256-13-84-(1-{[2-(4-Aminophenoxy)ethyl]methylamino}ethyl)anilin
188690-84-8(2S)-Hydroxy(phenyl)essigsäure — (2R)-N-Benzyl-1-(4-methoxyphenyl)propan-2-amin (1:1) (Salz)
202197-26-03-Chlor-4-[(3-fluorbenzyl)oxy]anilin
2922 39 00784-38-32-Amino-5-chlor-2′-fluorbenzophenon
2011-66-72-Amino-2′-chlor-5-nitrobenzophenon
2958-36-32-Amino-2′,5-dichlorbenzophenon
14189-82-3(2E)-3-(N-Methylanilin)acrylaldehyd
156732-13-7(S)-5-Amino-2-(dibenzylamino)-1,6-diphenylhex-4-en-3-on
2922 41 00113403-10-4Dexibuprofenlysin (INNM)
2922 49 8556-12-24-Aminobuttersäure
875-74-1D-alpha-Phenylglycin
949-99-53-(4-Nitrophenyl)-L-alanin
961-69-3Kalium-(R)-N-(3-ethoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)-2-phenylglycin
1118-89-4Diethyl-L-glutamathydrochlorid
13291-96-8Natrium-(R)-N-(3-methoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)-2-phenylglycinat
14205-39-1Methyl-3-aminocrotonat
20763-30-82-Cyclohexa-1,4-dienylglycin
26774-89-0Natrium 2-(cyclohexa-1,4-dien-1-yl)-2-[((E)-1-methoxy-1-oxobut-2-en-2-yl)amino]acetat
34582-65-5Kalium-(R)-N-(3-methoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)-2-phenylglycinat
35453-19-15-Amino-2,4,6-triiodisophthalsäure
37441-29-55-Amino-2,4,6-triiodisophthaloyldichlorid
39068-93-4Methyl-2-(dimethylamino)-2-phenylbutanoat
39878-87-0(–)-alpha-(Chlorformyl)benzylammoniumchlorid
42854-62-6Benzyl-L-alaninat--p-Toluolsulfonsäure (1:1)
54527-73-02-(N-Methylbenzylamino)ethyl-3-aminobut-2-enoat
67299-45-0cis-4-(Benzyloxycarbonyl)cyclohexylammoniumtosylat
81677-60-3Methyl-(4-nitrophenyl)-L-alaninat
82717-96-2(S,S)-N-(1-Ethoxycarbonyl-3-phenylpropyl)alanin
82834-12-6N-[(2S)-1-Ethoxy-1-oxopentan-2-yl]-L-alanin
94133-84-3Natrium-2-amino-2-phenylbutanoat
119916-05-1Methyl-3-amino-4,6-dibrom-o-toluat
128013-69-43-(Aminomethyl)-5-methylhexansäure
143785-86-84-(1-Aminocyclopropyl)-2,3,5-trifluorbenzoesäure
154772-45-9Ethyl-(S)-3-aminopent-4-inoathydrochlorid
168619-25-8Methyl-3′-aminobiphenyl-3-carboxylat
209216-09-12-Aminobicyclo[3.1.0]hexan-2,6-dicarbonsäurehydrat
223445-75-8[(3S,4S)-1-(Aminomethyl)-3,4-dimethylcyclopentyl]essigsäure
610300-00-0(3S,5R)-3-Amino-5-methyloctansäurehydrochlorid
610300-07-7(3S,5R)-3-Amino-5-methyloctansäure
848133-35-7(2E)-4-(Dimethylamino)but-2-ensäurehydrochlorid
848949-85-94-Fluor-L-leucin – Ethylhydrogensulfat (1:1)
2922 50 000-00-0Ethyl-2-(2-chlor-4,5-difluorbenzoyl)-3-(2,4-difluoranilino)acrylat
7206-70-44-Amino-5-chlor-2-methoxybenzoesäure
16589-24-54-[1-Hydroxy-2-(methylamino)ethyl]phenol — L-Weinsäure (2:1)
22818-40-2D-2-(4-Hydroxyphenyl)glycin
24085-03-82-[Benzyl(tert-butyl)amino]-1-(alpha,4-dihydroxy-m-tolyl)ethanol
24085-08-3Benzyl(tert-butyl)(4-hydroxy-3-hydroxymethyl-4-oxophenethyl)ammoniumchlorid
26787-84-8Natrium-(R)-2-(4-hydroxyphenyl)-N-(3-methoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)glycinat
35205-50-64′-Benzyloxy-2-[(1-methyl-2-phenoxyethyl)amino]propiophenonhydrochlorid
50293-90-84-[(1R)-2-(Tert-butylamino)-1-hydroxyethyl]-2-(hydroxymethyl)phenolhydrochlorid
59338-84-0Methyl-4-amino-5-nitro-o-anisat
62023-62-5(2S,3S)-3-Amino-2-hydroxy-4-phenylbutansäure
69416-61-1Kalium-(R)-2-(4-hydroxyphenyl)-N-(3-methoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)glycinat
71786-67-92-[Benzyl(methyl)amino]-1-(3-hydroxyphenyl)ethan-1-onhydrochlorid
79814-47-4Methyl-(2S,3R)-3-amino-2-[(S)-(1-hydroxyethyl)]hydrogenglutarat
90005-55-33′-Amino-2′-hydroxyacetophenonhydrochlorid
96072-82-11-[4-(Benzyloxy)phenyl]-2-[(4-phenylbutan-2-yl)amino]propan-1-on
121524-09-2Ethyl-((7S)-7-{[(2R)-2-(3-chlorphenyl)-2-hydroxyethyl]amino}-5,6,7,8-tetrahydro -2-naphthyloxy)acetathydrochlorid
174607-68-2(1R)-1-[4-(Benzyloxy)-3-(hydroxymethyl)phenyl]-2-(tert-butylamino)ethan-1-ol
196810-09-0Methyl N-(2-benzoylphenyl)-L-tyrosinat
503070-58-4Triphenylessigsäure – 4-{(1R)-2-[(6-{2-[(2,6-Dichlorbenzyl)oxy]ethoxy}hexyl)amino]-1-hydroxyethyl}-2-(hydroxymethyl)phenol (1:1)
653574-13-1Methyl N-(benzyloxycarbonyl)valyl-D-alloisoleucylthreonylnorvalinat
2923 20 004235-95-41,2-Dioleoyl-sn-glycero-3-phosphocholin
77286-66-92-O-Methyl-1-O-octadecyl-sn-glycero-3-phosphocholin
2924 19 00590-63-62-Carbamoyloxypropyltrimethylammoniumchlorid
5422-34-4N-(2-Hydroxyethyl)lactamid
5794-13-8L-Asparaginhydrat
7355-58-0N-(2-Chlorethyl)acetamid
62009-47-62-Aminomalonamid
89182-60-51-Desoxy-1-formamidhexitol
90303-36-9N-[N-(tert-Butoxycarbonyl)-L-alanyl]-L-alaninhydrat
116833-20-62-(Ethylmethylamino)acetamid
125496-24-4(S)-3-Formamido-2-formyloxypropionsäure
153758-31-7(2S)-2-Amino-3-hydroxy-N-pentylpropionamid — Oxalsäure (1:1)
162537-11-3N-(Methoxycarbonyl)-3-methyl-L-valin
186193-10-2(2S)-2-{[3-(Tert-butoxycarbonyl)-2,2-dimethylpropanoyl]oxy}-4-methylpentansäure
228706-30-71,2-Dioleoyl-sn-glycero-3-phospho[N-(4-carboxybutanoyl)ethanolamin]
2924 29 980-00-02-Chlor-N-[2-(2-chlorbenzoyl)-4-nitrophenyl]acetamid
121-60-8N-Acetylsulfanilylchlorid
1142-20-7N-Benzyloxycarbonyl-L-alanin
1149-26-4N-(Benzyloxycarbonyl)-L-valin
1584-62-92-Brom-4′-chlor-2′-(2-fluorbenzoyl)acetanilid
1939-27-12-Methyl-N-(alpha,alpha,alpha-trifluor-m-tolyl)propionamid
3588-63-4N-Benzyloxycarbonyl-DL-valin
4093-29-2Methyl-4-acetamido-o-anisat
4093-31-6Methyl-4-acetamido-5-chlor-o-anisat
6485-67-2(2R)-2-Amino-2-phenylacetamid
13255-50-04-Formyl-N-isopropylbenzamid
22316-45-6Ethyl-3-[(5-chlor-2-nitrophenyl)(phenyl)amino]-3-oxopropanoat
22871-58-53-Amino-5-[(2-hydroxyethyl)carbamoyl]-2,4,6-triiodbenzoesäure
24201-13-64-Acetamido-5-chlor-o-anissäure
27313-65-1N-Acetyl-3-(3,4-dimethoxyphenyl)-DL-alanin
28197-66-2N-[3-Acetyl-4-(oxiran-2-ylmethoxy)phenyl]butanamid
30566-92-85-(N,N-Dibenzylglycyl)salicylamid
32981-85-4Methyl-(2R,3S)-3-benzamido-2-hydroxy-3-phenylpropionat
35661-39-3N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-alanin
35661-60-0N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-leucin
40187-51-75-Acetylsalicylamid
40188-45-23′-Acetyl-4′-hydroxybutyranilid
40371-50-4(2S)-4-{[(Benzyloxy)carbonyl]amino}-2-hydroxybutansäure
41526-21-02′-Benzoyl-2-brom-4′-chloracetanilid
41844-71-7Methyl-N-(methoxycarbonyl)-L-phenylalaninat
49705-98-8Benzyl ((1S,2R)-1-carbamoyl-2-hydroxypropyl)carbamat
50978-11-53,5-Diacetamido-2,4,6-triiodbenzoesäuredihydrat
52806-53-82-Hydroxy-2-methyl-4′-nitro-3′-(trifluormethyl)propionanilid
53947-84-52-(Carboxyacetamido)benzoesäure
65864-22-4L-Phenylalaninamid
71989-14-54-Tert-butyl N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-aspartat
71989-18-95-Tert-butyl N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-glutamat
71989-20-3N2-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-glutamin
71989-23-6N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-isoleucin
71989-26-9N6-(Tert-butoxycarbonyl)-N2-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-lysin
71989-33-8O-Tert-butyl-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-serin
71989-35-0O-Tert-butyl-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-threonin
71989-38-3O-Tert-butyl-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-tyrosin
75885-58-42,2-Dimethylcyclopropancarboxamid
76801-93-95-Amino-N,N′-bis(2,3-dihydroxypropyl)-2,4,6-triiodisophthalamid
80082-51-53-Amino-2-{[(benzyloxy)carbonyl]amino}-1-methyl-3-oxopropylmethansulfonat
84996-93-0N-Cyclohexyl-5-hydroxypentanamid
91558-42-8Benzyl-(1-carbamoyl-2-hydroxypropyl)carbamat
98737-29-2tert-Butyl{(S)-alpha-[(S)-oxiranyl]phenethyl}carbamat
98760-08-8Tert-butyl [1-((2S)-oxiran-2-yl)-2-phenylethyl]carbamat
108166-22-94-{[(2-Methylphenyl)carbonyl]amino}benzoesäure
116661-86-0(2S,3S)-3-(tert-Butoxycarbonylamino)-2-hydroxy-4-phenylbuttersäure
125971-96-22-[alpha-(4-Fluorbenzoyl)benzyl]-4-methyl-3-oxovaleranilid
132327-80-1N2-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-N5-trityl-L-glutamin
132388-59-1N2-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-N4-trityl-L-asparagin
136450-06-13′-Acetyl-2′-hydroxy-4-(4-phenylbutoxy)benzanilid
137246-21-0N-(1-Ethyl-1,4-diphenylbut-3-enyl)cyclopropancarboxamid
141862-47-75-Glyoxyloylsalicylamidhydrat
143785-84-64-(1-Carbamoylcyclopropyl)-2,3,5-trifluorbenzoesäure
143785-87-94-[1-(Acetylamino)cyclopropyl]-2,3,5-trifluorbenzoesäure
144163-85-9tert-Butyl-[(1S,3S,4S)-4-amino-1-benzyl-3-hydroxy-5-phenylpentyl]carbamat
148051-08-55-Amino-N,N′-bis[2-acetoxy-1-(acetoxymethyl)ethyl]-2,4,6-triiodisophthalamid
149451-80-9tert-Butyl-[(1S,2S)-1-benzyl-2,3-dihydroxypropyl]carbamat
150812-23-0Ethyl{4-[(4-fluorbenzyl)amino]-2-nitrophenyl}carbamat
153441-77-1Methyl-N-(phenoxycarbonyl)-L-valinat
168080-49-72-Chlor-4-{[(5-fluor-2-methylphenyl)carbonyl]amino}benzoesäure
168960-18-7tert-Butyl-(1R,4S)-4-(hydroxymethyl)cyclopent-2-enylcarbamat
170361-49-6N-(3,4-Dichlorphenyl)-N-{3-[(2,3-dihydroinden-2-yl)methylamino]propyl}-5,6,7,8-tetrahydronaphthalen-2-carboxamid
176972-62-6Methyl-(1S,2S)-1-benzyl-3-chlor-2-hydroxypropylcarbamat
244191-94-4N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-α-L-glutamyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N-trityl-L-asparaginyl-α-L-glutamyl-N-trityl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-L-leucyl-α-L-glutamyl-L-leucin, 1,4,6,9-tetra-tert-butylester
266993-72-02,3-Diaminobenzamiddihydrochlorid
316173-29-2Methyl(1S,2S,3S,4R)-3-[(1S)-1-amino-2-ethylbutyl]-4-[(tert-butoxycarbonyl)amino]-2-hydroxycyclopentancarboxylat
317374-08-62-Methyl-4-{[(2-methylphenyl)carbonyl]amino}benzoesäure
325715-13-7N-(3-Acetylphenyl)-N-methylacetamid
361442-00-4{2-[(Tert-butoxycarbonyl)amino]-3-hydroxytricyclo[3.3.1.1(3,7)]dec-1-yl}essigsäure
376348-76-4Ethyl (3S)-3-(4,4-difluorcyclohexan-1-carboxamid)-3-phenylpropanoat
376348-77-54,4-Difluor-N-((1S)-3-hydroxy-1-phenylpropyl)cyclohexan-1-carboxamid
376348-78-64,4-Difluor-N-((1S)-3-oxo-1-phenylpropyl)cyclohexan-1-carboxamid
481659-97-6Tert-butyl {(1S)-2-[benzyl(methyl)amino]-2-oxo-1-phenylethyl}carbamathydrochlorid
579494-66-9Propyl{4-[2-(diethylamino)-2-oxoethoxy]-3-ethoxyphenyl}acetat
667937-05-53-[4-(Trifluormethyl)anilino]pentanamid
2925 19 951075-89-48-Azaspiro[4.5]decan-7,9-dion
84803-46-34-(4-Chlorphenyl)piperidin-2,6-dion
88784-33-21-Benzylhydrogen-(S)-4-phthalimidoglutarat
94213-26-0Ethyl-(S)-3-{4-[bis(2-chlorethyl)amino]phenyl}-2-phthalimidopropionathydrochlorid
97338-03-9Ethyl-(S)-3-(4-aminophenyl)-2-phthalimidopropionathydrochlorid
151860-15-0meso-N-Benzyl-3-nitrocyclopropan-1,2-dicarboximid
265136-65-0Ethyl-3-amino-4-[2-(1,3-dioxo-1,3-dihydro-2H-isoindol-2-yl)ethoxy]but-2-enoat
2925 29 003382-63-64-{(E)-[(4-Fluorphenyl)imino]methyl}phenol
149177-92-44′-Amidinosuccinanilsäurehydrochlorid
249561-98-6

Tris{[(2Z)-2-chlor-3-(dimethylamino)prop-2-en-1-yliden]dimethylammonium}

hexafluorphosphat(3-)

2926 90 9594-05-3Ethyl-2-cyan-3-ethoxyacrylat
13338-63-13,4,5-Trimethoxyphenylacetonitril
14818-98-5L-N-(1-Cyan-1-vanillylethyl)acetamid
15760-35-73-Methylencyclobutancarbonitril
20099-89-24-(Bromacetyl)benzonitril
20850-49-13-Methyl-2-(3,4-dimethoxyphenyl)butyronitril
28049-61-81-(4-Chlorphenyl)cyclobutan-1-carbonitril
31915-40-9N-[1-Cyano-2-(4-hydroxyphenyl)-1-methylethyl]acetamid
32852-95-22-(3-Phenoxyphenyl)propiononitril
36622-33-03-Methyl-2-(3,4,5-trimethoxyphenyl)butyronitril
39186-58-84-Brom-2,2-diphenylbutannitril
56326-98-81-(4-Fluorphenyl)-4-oxocyclohexancarbonitril
58311-73-2(Z)-(2-Cyanvinyl)trimethylammonium-p-toluolsulfonat
79370-78-85-Hydroxybenzol-1,3-dicarbonitril
114772-53-14′-Methylbiphenyl-2-carbonitril
114772-54-24′-(Brommethyl)biphenyl-2-carbonitril
123632-23-54-(2,2,3,3-Tetrafluorpropoxy)cinnamonitril
133481-10-4Ethyl-(1-cyancyclohexyl)acetat
139481-28-0Methyl 2-{[(2′-cyanobiphenyl-4-yl)methyl]amino}-3-nitrobenzoat
151338-11-3N-tert-Butyl-3-cyanandrosta-3,5-dien-17-carboxamid
152630-47-21-[3-(Cyclopentyloxy)-4-methoxyphenyl]-4-oxocyclohexan-1-carbonitril
152630-48-3Dimethyl 4-cyano-4-[3-(cyclopentyloxy)-4-methoxyphenyl]heptanedioat
186038-82-4Diethyl-(1-cyan-3-methylbutyl)malonat
192869-10-62-Iod-3,4-dimethoxy-6-nitrobenzonitril
192869-24-26-Amino-2-iod-3,4-dimethoxybenzonitril
474554-45-54,5-Diethoxy-3-fluorbenzol-1,2-dicarbonitril
474645-97-1(3R)-3-Aminopentanenitrilmethansulfonat
591769-05-03-Cyclopentylprop-2-ennitril
604784-44-3Tert-butylammonium (Z)-3-cyano-5-methylhex-3-enoat
846023-24-32-Cyano-N-(2,4-dichlor-5-methoxyphenyl)acetamid
855425-38-61-(2-Ethylbutyl)cyclohexancarbonitril
2928 00 90618-26-81-Methyl-1-phenylhydrazinsulfat (2:1)
16390-07-14-Chlor-1′-(4-methoxyphenyl)benzohydrazid
55819-71-1(RS)-Serinohydrazidhydrochlorid
84080-68-2Tert-butyl(2Z)-2-[(2-methoxy-2-oxoethoxy)imino]-3-oxobutanoat
84080-70-64-Chlor-2-[(Z)-(methoxycarbonyl)methoxyimino]-3-oxobuttersäure
89766-91-61-Carboxy-1-methylethoxyammoniumchlorid
94213-23-7(Z)-[Cyan(2,3-dichlorphenyl)methylen]carbazamidin
95759-10-74-Chlor-2-[(2-methoxy-2-oxoethoxy)imino]-3-oxobuttersäure
130580-02-8trans-2′-Fluor-4-hydroxychalkon-O-[(Z)-2-(dimethylamino)ethyl]oxim — Fumarsäure (2:1)
158671-29-5N,2-dihydroxy-4-methylbenzamid
192802-28-1(S)-O-Benzyllactaldehyd-N-(tert-butoxycarbonyl)hydrazon
212631-79-32-(2-Chlor-4-iodanilino)-N-(cyclopropylmethoxy)-3,4-difluorbenzamid
253605-31-1N-Hydroxy-2-methylpropan-2-aminacetat (Salz) oder Tert-butylhydroxylaminacetat (Salz)
268544-50-9Tert-butyl-2-[(2-methoxy-2-oxoethoxy)imino]-3-oxobutanoat
473927-63-8Ethyl(2Z)-chlor[2-(4-methoxyphenyl)hydrazinyliden]ethanoat
860035-10-51-({[(2,5-Dioxopyrrolidin-1-yl)oxy]carbonyl}oxy)ethyl 2-methylpropanoat
910656-45-02-Hydroxy-2-(trifluormethyl)butanhydrazid
2929 90 002188-18-3N′-alpha-(tert-Butoxycarbonyl)-N′-omega-nitro-L-arginin
92050-02-72,6-Diisopropylphenylsulfamat
139976-34-4N′-alpha-(tert-Butoxycarbonyl)-N-methoxy-N-methyl-N′-omega-nitro-L-argininamid
204254-98-8Ethyl (3R,4S,5R)-5-azido-3-(1-ethylpropoxy)-4-hydroxycyclohex-1-en-1-carboxylat
204255-06-1Ethyl (3R,4R,5S)-4-acetamido-5-azido-3-(1-ethylpropoxy)cyclohex-1-en-1-carboxylat
2930 90 16105996-54-1N,N′-Bis(trifluoracetyl)-DL-homocystin
159453-24-4N-(Benzyloxycarbonyl)-S-phenyl-L-cystein
2930 90 991134-94-72-(Phenylthio)anilin
2736-23-42,4-Dichlor-5-mesylbenzoesäure
3483-12-3(2R,3S)-1,4-Disulfanylbutan-2,3-diol oder Dithiothreitol
4274-38-82-Mercapto-5-(trifluormethyl)aniliniumchlorid
6320-03-2o-Chlorthiophenol
10191-60-3Dimethylcyancarbonimidodithioat
10506-37-3O-2-Naphthylchlorthioformiat
13459-62-6{2-[(4-Chlorphenyl)sulfanyl]phenyl}essigsäure
15570-12-43-Methoxybenzen-1-thiol
16188-55-9[4-(Methylsulfanyl)phenyl]essigsäure
21048-05-5N-Methylbenzolcarbothiohydrazid
27366-72-92-(Dimethylaminothio)acetamidhydrochlorid
33174-74-22,2′-Dithiodibenzonitril
40248-84-83-Sulfanylphenol
49627-27-2(Z)-5-Fluor-2-methyl-1-(4-methylthiobenzyliden)-1H-inden-3-ylessigsäure
50413-24-62-Brom-1-(4-mesylphenyl)ethan-1-on
51458-28-7(1R,2R)-2-Amino-1-(4-methylsulfonylphenyl)propan-1,3-diol
56724-21-1(1R,2R)-2-Amino-1-(4-methylsulfonylphenyl)propan-1,3-diolhydrochlorid
60759-00-43,4-Diethoxybenzolcarbothioamid
61832-41-5Methyl(1-methylthio-2-nitrovinyl)amin
62140-67-4Methyl-5-(ethylsulfonyl)-o-anisat
63484-12-8Methyl-2-methoxy-5-methylsulfonylbenzoat
67305-72-0N-(2-Mercaptoethyl)propionamid
74345-73-6D-(–)-3-Acetylthio-2-methylpropionylchlorid
76497-39-7D-(–)-3-Acetylthio-2-methylpropionsäure
87483-29-24-Fluorbenzyl-4-(methylthio)phenylketon
90536-66-6(4-Mesylphenyl)essigsäure
104458-24-42-Mesylethan-1-aminhydrochlorid
136511-43-8Ethyl-N-{2-[(acetylthio)methyl]-3-(o-tolyl)-1-oxopropyl}-L-methionat
148757-89-59-Bromnonyl-4,4,5,5,5-pentafluorpentylsulfid
153277-33-9Methyl N-[(benzyloxy)carbonyl]-S-phenyl-L-cysteinat
157521-26-1(S)-2-(Acetylthio)-3-phenylpropionsäure — Dicyclohexylamin (1:1)
159878-02-1Benzyl-(1R,2S)-3-chlor-2-hydroxy-1-(phenylthiomethyl)propylcarbamat
162515-68-62-[1-(Mercaptomethyl)cyclopropyl]essigsäure
182149-25-3N,N′-[Dithiobis(o-phenylencarbonyl)]bis-L-isoleucin
211513-21-21-(2-Ethylbutyl)-N-(2-sulfanylphenyl)cyclohexancarboxamid
225652-11-91-(4-Chlorphenoxy)-4-(methylsulfanyl)benzen oder 4-Chlorphenyl 4-(methylsulfanyl)phenylether
289717-37-9N,N-Dimethyl-2-[4-(methylsulfanyl)phenoxy]benzylaminhydrochlorid
346413-00-11-(4-Ethoxyphenyl)-2-(4-mesylphenyl)ethan-1-on
364323-64-82-[4-(Methylsulfanyl)phenoxy]benzaldehyd
860035-07-01-{[(Methylsulfanyl)carbonyl]oxy}ethyl-2-methylpropanoat
893407-18-62,2,2-Trifluor-1-[4′-(methylsulfonyl)biphenyl-4-yl]ethanon
2931 90 801660-95-3Tetraisopropylmethylendiphosphonat
13682-94-5(2-Bromoethenyl)(trimethyl)silan
17814-85-6(4-Carboxybutyl)triphenylphosphoniumbromid
27784-76-5Tert-butyl (diethoxyphosphoryl)acetat
31618-90-3Diethyl-(tosyloxy)methylphosphonat
35000-38-5tert-Butyltriphenylphosphoranylidenacetat
86552-32-1(4-Phenylbutyl)phosphinsäure
87460-09-1Benzylhydroxy(4-phenylbutyl)phosphinoylacetat
89694-48-4(5-Chlor-2-methoxyphenyl)boronsäure
123599-78-0[(2-Methyl-1-propionyloxypropoxy)(4-phenylbutyl)phosphinoyl]essigsäure
123599-82-6{[2-Methyl-1-(propionyloxy)propoxy](4-phenylbutyl)phosphoryl}essigsäure
128948-01-6{(S)-[(R)-2-Methyl-1-propionyloxypropoxy](4-phenylbutyl)phosphinoyl}essigsäure
172732-52-42-(1,3,2-Dioxaborinan-2-yl)benzonitril
185411-12-5Methyl-3-(trimethylsilyl)pent-4-enoat
649761-22-8(1R,5S)-5-[Dimethyl(phenyl)silyl]-2-(hydroxymethyl)cyclopent-2-en-1-carbonsäure — (1R,2R)-2-Amino-1-(4-nitrophenyl)propan-1,3-diol (1:1) (Salz)
701278-08-2[(1R,5S)-5-[Dimethyl(phenyl)silyl]-2-{[(2-methoxypropan-2-yl)oxy]methyl}cyclopent-2-en-1-yl]methanol
701278-09-3{(4S,5R)-5-[(Benzyloxy)methyl]-4-[dimethyl(phenyl)silyl]cyclopent-1-en-1-yl}methanol
796967-18-51-(2-Fluor-5-methylphenyl)-3-[4-(4,4,5,5-tetramethyl-1,3,2-dioxaborolan-2-yl)phenyl]harnstoff
871355-80-5(4R)-2-Brom-7-{[tert-butyl(diphenyl)silyl]oxy}hept-1-en-4-yl-4-methylbenzolsulfonat
914922-88-6(2R,4R)-4-{[Tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}-N-methoxy-N,2-dimethyloct-7-enamid
914922-89-7(2R,4R)-4-[[(1,1-Dimethylethyl)dimethylsilyl]oxy]-N-methoxy-N,2-dimethyl-7-oxoheptanamid
2932 19 0027329-70-0(5-Formyl-2-furyl)boronsäure
37076-71-41,2,3-Tri-O-acetyl-5-desoxy-D-ribofuranose
37743-18-33,3-Diphenyltetrahydrofuran-2-yliden(dimethyl)ammoniumbromid
66356-53-45-(2-Aminoethylthiomethyl)furfuryldimethylamin
86087-23-2(S)-Tetrahydrofuran-3-ol
87392-07-2(2S)-Tetrahydrofuran-2-carbonsäure
97148-39-5Ammonium-(Z)-2-methoxyimino-2-(2-furyl)acetat
253128-10-8(1S)-1,5:7,10-Dianhydro-12,13-bis-O-[tert-butyl(dimethyl)silyl]-2,3,4,6,8,11-hexadesoxy-1-{2-[(2S,5S)-5-(3-hydroxypropyl)-3-methylidentetrahydrofuran-2-yl]ethyl}-3-methyl-9-O-methyl-4-methyliden-8-[(phenylsulfonyl)methyl]-D-arabino-D-altro-tridecitol
441045-17-6(1S,3S,6S,9S,12S,14R,16R,18S,20R,21R,22S,26R,29S,31R,32S,33R,35R,36S)-20-[(2S)-3-Amino-2-hydroxypropyl]-21-methoxy-14-methyl-8,15-bis(methylen)-2,19,30,34,37,39,40,41-octaoxanonacyclo[24.9.2.13,32.13,33.16,9.112,16.018,22.029,36.031,35]hentetracontan-24-onmethansulfonat
2932 20 900-00-04-(4-Fluorphenyl)-7-(isothiocyanatomethyl)-2H-chromen-2-on
79-50-5DL-alpha-Hydroxy-beta,beta-dimethyl-gamma-butyrolacton
298-81-79-Methoxyfuro[3,2-g]chromen-7-on
482-44-09-(3-Methylbut-2-enyloxy)-7H-furo[3,2-g]chromen-7-on
517-23-7alpha-Acetyl-gamma-butyrolacton
599-04-2alpha-Hydroxy-beta,beta-dimethyl-gamma-butyrolacton
976-70-53-Oxopregn-4-en-21,17-alpha-carbolacton
6559-91-74′-Desmethylepipodophyllotoxin
7734-80-72-Oxo-2H-chromen-6-carbonsäure
23363-33-94′-(Benzyloxycarbonyl)-4′-desmethylepipodophyllotoxin
39521-49-8(3aR,4bS,4R,4aS,5aS)-4-(5,5-Dimethyl-1,3-dioxolan-2-yl)hexahydrocyclopropa[3,4]cyclopenta[1,2-b]furan-2(3H)-on
39746-01-5(3aR,4R,5R,6aS)-4-Formyl-2-oxohexahydro-2H-cyclopenta[b]furan-5-ylbenzoat
51559-36-55-Methoxy-2H-chromen-2-on
63106-93-41-Phenyl-3-oxabicyclo[3.1.0]hexan-2-on
73726-56-411-alpha-Hydroxy-3-oxopregna-4,6-dien-21,17-alpha-carbolacton
95716-70-47α-(Methoxycarbonyl)-3-oxo-17α-pregna-4,9(11)-dien-21,17-carbolacton
96829-59-3(1S,3E,6E)-1-[((2S,3S)-3-Hexyl-4-oxooxetan-2-yl)methyl]dodeca-3,6-dien-1-yl N-formyl-L-leucinat
104872-06-2(3S,4S)-3-Hexyl-4-[(R)-2-(hydroxytridecyl)]oxetan-2-on
122111-01-7[(2R)-2-(Benzoyloxy)-4,4-difluor-5-oxotetrahydrofuran-2-yl]methylbenzoat
142680-85-1(25S)-25-Cyclohexyl-25-de(sec-butyl)-5-O-demethyl-22,23-dihydroavermectin A1a
145667-75-0(3aR,4R,5R,6aS)-5-Hydroxy-4-((3R)-3-hydroxy-5-phenylpentyl)hexahydrocyclopenta[b]furan-2-on
192704-56-611-alpha-Hydroxy-7-alpha-(methoxycarbonyl)-3-oxopregn-4-en-21,17-alpha-carbolacton
220119-16-4(25S)-Cyclohexyl-25-de(sec-butyl)- 5-demethoxy-5-oxo-22,23-dihydroavermectin A1a
221129-55-1(6R)-4-Hydroxy-6-phenthyl-6-propyl-5,6-dihydro-2H-pyran-2-on
916069-80-2(4S)-4-(Fluormethyl)dihydrofuran-2(3H)-on
947408-90-46-[(2,4-Dimethoxyphenyl)carbonyl]-2H-chromen-2-on
947408-91-56-[(2,4-Dihydroxyphenyl)carbonyl]-2H-chromen-2-on
2932 99 0096-82-24-O-beta-D-Galaktopyranosyl-D-gluconsäure
467-55-03-beta-Hydroxy-5-alpha-spirostan-12-on
533-31-33,4-(Methylendioxy)phenol
3308-94-92-(3-Chlorpropyl)-2-(4-fluorphenyl)-1,3-dioxolan
7512-17-62-Acetamido-2-deoxy-D-glucose
7772-94-32-Acetamido-2-desoxy-β-D-mannopyranose
15826-37-6Dinatrium-5,5′-[(2-hydroxypropan-1,3-diyl)bis(oxy)]bis(4-oxo-4H-chromen-2-carboxylat)
32981-86-510-Desacetylbaccatin III
33659-28-8Calciumbis(4-O-(beta-D-galaktopyranosyl)-D-gluconat) — Calciumbromid (1:1)
40591-65-92,3,4,6-Tetra-O-acetyl-beta-D-glucopyranosylcarbamimidothioathydrobromid
57999-49-22-(3-Bromphenoxy)tetrahydropyran
65293-32-5N-β-D-Glucopyranosylformamid
69999-16-2(2,3-Dihydrobenzofuran-5-yl)essigsäure
79944-37-9trans-6-Amino-2,2-dimethyl-1,3-dioxepan-5-ol
88128-61-4(3aS,9aS,9bR)-3a-Methyl-6-[2-(2,5,5-trimethyl-1,3-dioxan-2-yl)ethyl]-1,2,4,5,8,9,9a,9b-octahydro-3aH-cyclopenta[a]naphthalin-3,7-dion
99541-23-8(1R,2S,3R,4R,5R)-4-Azido-2-{[(4aR,6S,7R,8S,8aR)-7,8-bis(benzyloxy)-2-phenylhexahydropyrano[3,2-d][1,3]dioxin-6-yl]oxy}-6,8-dioxabicyclo[3.2.1]oct-3-ylacetat
99541-26-1Methyl(2S,3S,4S,5S,6S)-6-{[(1S,2S,3S,4R,5R)-3-(acetyloxy)-4-azido-6,8-dioxabicyclo[3.2.1]oct-2-yl]methyl}-4,5-bis(benzyloxy)-3-hydroxytetrahydro-2H-pyran-2-carboxylat
107188-34-12,5,7,8-Tetramethyl-2-(4-nitrophenoxymethyl)-4-oxochroman-6-ylacetat
107188-37-42-(4-Aminophenoxymethyl)-2,5,7,8-tetramethyl-4-oxochroman-6-ylacetat
110638-68-1Calciumbis(4-O-(beta-D-galaktopyranosyl)-D-gluconat)dihydrat
114869-97-5Methyl-6-O-acetyl-4-O-(2-O-acetyl-3-O-benzyl-6-methyl-α-L-idopyranuronosyl)-3-O-benzyl-2-{[(benzyloxy)carbonyl]amino}-2-desoxy-α-D-glucopyranosid
115437-18-8(2α,4α,5β,7β,10β,13β)-4-Acetoxy-1,10,13-trihydroxy-9-oxo-7-[(triethylsilyl)oxy]-5,20-epoxytax-11-en-2-yl-benzoat
115437-21-3(4α)-4,10-Diacetoxy-1,13-dihydroxy-9-oxo-7-[(triethylsilyl)oxy]-5,20-epoxytax-11-en-2-yl-benzoat
117661-72-05-(Chlormethyl)-6-methyl-1,3-benzodioxol
124655-09-0Tert-butyl [(4R,6S)-6-(hydroxymethyl)-2,2-dimethyl-1,3-dioxan-4-yl]acetat
125971-94-0tert-Butyl-[(4R,6R)-6-(cyanmethyl)-2,2-dimethyl-1,3-dioxolan-4-yl]acetat
130064-21-01-{2-Hydroxy-4-[(tetrahydropyran-2-yl)oxy]phenyl}-2-{4-[(tetrahydropyran-2-yl)oxy]phenyl}ethan-1-on
130525-58-5Methyl 5-acetamido-7,8,9-O-triacetyl-2,6-anhydro-4-azido-3,4,5-tridoxy-D-glycero-D-galacto-non-2-enonat
130525-62-1(4S,5R,6R)-5-Acetamido-4-amino-6-[(1R,2R)-1,2,3-trihydroxypropyl]-5,6-dihydropyran-2-carbonsäure
136172-58-21,6-Di-O-acetyl-2-azido-3,4-di-O-benzyl-2-desoxy-D-glucopyranose
149107-93-7(2α,4α,5β,7β,10β,13α)-4,10-Diacetoxy-13-{[(2R,3S)-3-benzamido-2-(1-methoxy-1-methylethoxy)-3-phenylpropanoyl]oxy}-1-hydroxy-9-oxo-7-[(triethylsilyl)oxy]-5,20-epoxytax-11-en-2-yl benzoat
157518-70-2(2R)-2-[(S)-2,2-Dimethyl-5-oxo-1,3-dioxolan-4-yl]-4-methylvaleriansäure
167256-05-5Methyl (1S,2S)-1-(1,3-benzodioxol-5-yl)-3-(2-hydroxy-4-methoxyphenyl)-5-propoxyindan-2-carboxylat
170242-34-9(S)-2-Amino-5-(1,3-dioxolan-4-yl)valeriansäure
185954-98-7[6(2Z,3R)]-3-O-Decyl-2-desoxy-6-O-[2-desoxy-3-O-(3-metoxydecyl)-6-methyl-2-[(1-oxo-11-octadecenyl)amino]-4-O-phosphono-β-D-glucopyranosyl]-2-[(1,3-dioxotetradecyl)amino]-α-D-glucopyranose-1-(dihydrogenphosphat)tetranatriumsalz
191106-49-7Methyl (1S,2S)-1-(1,3-benzodioxol-5-yl)-3-[2-(benzyloxy)-4-methoxyphenyl]-5-propoxyindan-2-carboxylat
192201-93-72-({3-[5-(6-Methoxy-1-naphthyl)-1,3-dioxan-2-yl]propyl}methylamino)-N-methylacetamid
196303-01-2(7S)-7-Methyl-5-(4-nitrophenyl)-7,8-dihydro-5H-[1,3]dioxolo[4,5-g]isochromen
196597-79-2(2E)-1,2,6,7-tetrahydro-8H-indeno[5,4-b]furan-8-ylidenethannitril
196597-80-52-[(8S)-1,6,7,8-Tetrahydro-2H-indeno[5,4-b]furan-8-yl]ethanaminhydrochlorid
199796-52-6(2α,4α,7β,10β,13α)-4,10-Diacetoxy-13-({(2R,3S)-3-benzamido-2-[((4Z,7Z,10Z,13Z,16Z,19Z)-docosa-4,7,10,13,16,19-hexaenoyl)oxy]-3-phenylpropanoyl}oxy)-1,7-dihydroxy-9-oxo-5,20-epoxytax-11-en-2-yl benzoate
204254-84-2Ethyl(3aR,7R,7aR)-2,2-dimethyl-7-[(methylsulfonyl)oxy]-3a,6,7,7a-tetrahydro-1,3-benzodioxol-5-carboxylat
274693-53-7[(3aS,4R,6S,6aR)-6-Hydroxy-2,2-dimethyltetrahydro-3aH-cyclopenta[d][1,3]dioxol-4-yl]carbamat
452342-08-4(1R)-2-(Benzylamino)-1-(2,2-dimethyl-4H-1,3-benzodioxin-6-yl)ethanol
461432-25-7(1S)-2,3,4,6-Tetra-O-acetyl-1,5-anhydro-1-[4-chlor-3-(4-ethoxybenzyl)phenyl]-D-glucitol
666860-59-92-Amino-2-oxoethyl{3-[trans-5-(6-methoxynaphthalen-1-yl)-1,3-dioxan-2-yl]propyl}carbamat
959624-24-96-(Hydroxymethyl)-4-phenyl-3,4-dihydro-2H-chromen-2-ol
960404-59-5But-2-in-1,4-diol – Methyl-1-C-[4-chlor-3-(4-ethoxybenzyl)phenyl]-α-D-glucopyranosid (1:1)
2933 11 906150-97-6Magnesiumbis[(2,3-dihydro-1,5-dimethyl-3-oxo-2-phenyl-1H-pyrazol-4-yl)methylamino]methansulfonat
2933 19 903736-92-31,2-Diphenyl-4-(2-phenylthioethyl)pyrazolidin-3,5-dion
4023-02-3Pyrazol-1-carboxamidinhydrochlorid
18048-64-12-(3,4-Dimethylphenyl)-5-methyl-2,4-dihydro-3H-pyrazol-3-on
27511-79-13-Aminopyrazol-4-carboxamidhemisulfat
59194-35-3N′1-Methyl-1H-pyrazol-1-carboxamidinhydrochlorid
139756-01-71-Methyl-4-nitro-3-propylpyrazol-5-carboxamid
334828-10-34-Amino-5-ethyl-1-(2-methoxyethyl)pyrazol-3-carboxamid
473921-12-95-{[3,5-Diethyl-1-(2-hydroxyethyl)-1H-pyrazol-4-yl]oxy}benzol-1,3-dicarbonitril
1028026-83-65-Methyl-1-(propan-2-yl)-4-[4-(propan-2-yloxy)benzyl]-1,2-dihydro-3H-pyrazol-3-on
1035675-24-13-(4-Chlorphenyl)-N-methyl-4-phenyl-4,5-dihydro-1H-pyrazol-1-carboximidamid
1035677-60-1(4S)-3-(4-Chlorphenyl)-N-methyl-4-phenyl-4,5-dihydro-1H-pyrazol-1-carboximidamid-2,3-dihydroxybutandioat
2933 21 00186462-71-5(1R,2R,5S,6R)-2′,5′-Dioxospiro[bicyclo[3.1.0]hexan-2,4′-imidazolidin]-6-carbonsäure
2933 29 90696-23-12-Methyl-4-nitroimidazol
822-36-64-Methylimidazol
4897-25-05-Chlor-1-methyl-4-nitroimidazol
24155-42-81-(2,4-Dichlorphenyl)-2-imidazol-1-ylethanol
57531-37-02-Chlor-4-nitro-1H-imidazol
65902-59-22-Brom-4-nitro-1H-imidazol
68282-49-52-Butylimidazol-5-carbaldehyd
68283-19-2(2-Butylimidazol-5-yl)methanol
83857-96-92-Butyl-5-chlor-1H-imidazol-4-carbaldehyd
99614-02-51,2,3,4-Tetrahydro-9-methyl-3-(2-methyl-1H-imidazol-1-ylmethyl)carbazol-4-on
109425-51-6N2-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-N-trityl-L-histidin
130804-35-21-[5-(4,5-Diphenylimidazol-2-ylthio)pentyl]-1-heptyl-3-(2,4-difluorphenyl)harnstoff
133909-99-62-Butyl-4-chlor-1-[2′-(2-trityl-2H-tetrazol-5-yl)biphenyl-4-ylmethyl]-1H-imidazol-5-ylmethanol
138401-24-84′-[(2-Butyl-4-oxo-1,3-diazaspiro[4.4]non-1-en-3-yl)methyl]biphenyl-2-carbonitril
150097-92-0Methyl-5-pentafluorethyl-2-propylimidazol-4-carboxylat
151012-31-63-(4-Brombenzyl)-2-butyl-4-chlor-1H-imidazol-5-ylmethanol
151257-01-12-Butyl-1,3-diazaspiro[4.4]non-1-en-4-onhydrochlorid
152074-97-0L-α-Aspartyl-L-α-glutamyl-L-asparaginyl-L-prolyl-L-valyl-L-valyl-L-histidyl-L-phenylalanyl-L-phenylalanyl-L-lysyl-L-asparaginyl-L-isoleucyl-L-valyl-L-threonyl-L-prolyl-L-arginyl-L-threonin
152146-59-34-(2-Butyl-5-formylimidazol-1-ylmethyl)benzoesäure
178982-67-72-[(Benzyloxy)methyl]-4-isopropylimidazol
244191-88-6N-acetyl-O-tert-butyl-L-tyrosyl-O-tert-butyl-L-threonyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-L-isoleucyl-N1-trityl-L-histidyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-L-isoleucyl-α-L-glutamyl-α-L-glutamyl-O-tert-butyl-L-seryl-N-trityl-L-glutaminyl-N-trityl-L-asparaginyl-N-trityl-L-glutaminyl-L-glutamin, 10,11-di-tert-butyl ester
244244-26-6N-Acetyl-O-tert-butyl-L-tyrosyl-O-tert-butyl-L-threonyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-L-isoleucyl-N1- trityl-L-histidyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-L-isoleucyl-α-L-glutamyl-α-L-glutamyl-O-tert-butyl-L-seryl-N-trityl-L-glutaminyl-N-trityl-L-asparaginyl-N-trityl-L-glutaminyl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N-trityl-L-asparaginyl-α-L-glutamyl-N-trityl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-L-leucyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-α-L-aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-phenylalaninamid, hepta-tert-butylester
451470-33-0Methyl-3′-(2-methyl-4,5-dihydro-1H-imidazol-1-yl)biphenyl-3-carboxylat
781666-30-6L-α-Aspartyl-L-α-glutamyl-L-asparaginyl-L-prolyl-L-valyl-L-valyl-L-histidyl-L-phenylalanyl-L-phenylalanyl-L-lysyl-L-asparaginyl-L-isoleucyl-L-valyl-L-threonyl-L-prolyl-L-arginyl-L-threonintetraacetat
1000164-35-13-(1,1-Dimethylethyl)-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-1-(triphenylmethyl)-L-histidyl-2-methylalanyl-L-α-glutamylglycin
2933 39 990-00-0(3aR,6aR)-1-(Pyridin-3-yl)octahydropyrrolo[3,4-b]pyrrol-4-methylbenzolsulfonat
0-00-011-Ethyl-5-methyl-8-{2-[(1-oxo-1λ4-chinolin-4-yl)oxy]ethyl}-11H-dipyrido[3,2-b:2′,3′-e][1,4]diazepin-6(5H)-on
0-00-04-(4-Fluorbenzoyl)pyridinium-p-toluolsulfonat
0-00-0N-[(S)-1-azabicyclo[2.2.2]oct-2-yl(phenyl)methyl]-2,6-dichlor-3-(trifluormethyl)benzamid-hydrochlorid
100-76-5Chinuclidin
875-35-42,6-Dichlor-4-methylnicotinonitril
1072-98-65-Chlorpyridin-2-amin
1452-94-4Ethyl-2-chlornicotinat
1609-66-1N-Phenyl-N-(4-piperidyl)propionamid
1619-34-7Chinuclidin-3-ol
2008-75-51-(2-Chlorethyl)piperidiniumchlorid
2147-83-31-(1,2,3,6-Tetrahydro-4-pyridyl)-1H-benzimidazol-2(3H)-on
2942-59-82-Chlornicotinsäure
3613-73-82,8-Dimethyl-5-[2-(6-methylpyridin-3-yl)ethyl]-2,3,4,5-tetrahydro-1H-pyrido[4,3-b]indol
4021-07-23-Methylpyridin-2-carbonsäure
4046-24-65-(1-Methyl-4-piperidyl)-5H-dibenzo[a,d]cyclohepten-5-olhydrochlorid
4783-86-24-Phenoxypyridin
5005-36-72-Phenyl-2-pyridylacetonitril
5006-66-66-Hydroxynicotinsäure
5223-06-32-(5-Ethyl-2-pyridyl)ethanol
5326-23-86-Chlornicotinsäure
5382-23-04-Chlor-1-methylpiperidinhydrochlorid
5421-92-11-(Pyridin-4-yl)pyridiniumchlorid-hydrochlorid
5424-11-32,2-Diphenyl-4-piperidinovaleronitril
5435-54-13-Nitro-4-pyridon
6298-19-72-Chlor-3-pyridylamin
6622-91-94-Pyridylessigsäurehydrochlorid
6935-27-9Benzyl(2-pyridyl)amin
7379-35-34-Chlorpyridinhydrochlorid
19130-96-2(2R,3R,4R,5S)-2-(Hydroxymethyl)piperidin-3,4,5-triol
19395-39-22-Phenyl-2-piperidin-2-ylacetamid
19395-41-62-Phenyl-2-(2-piperidyl)essigsäure
20662-53-71-(4-Piperidyl)-1H-benzimidazol-2(3H)-on
21472-89-9(±)-1-Azabicyclo[2.2.1]heptan-3-on
22065-85-61-Benzylpiperidin-4-carbaldehyd
25333-42-0(3R)-Chinuclidin-3-ol
26815-04-34-(2-Piperidin-1-ylethoxy)benzaldehyd
27262-47-1(S)-1-Butyl-N-(2,6-dimethylphenyl)piperidin-2-carboxamid
29976-53-2Ethyl-4-oxopiperidin-1-carboxylat
31255-57-93-[2-(3-Chlorphenyl)ethyl]pyridin-2-carbonitril
32998-95-1N-(tert-Butyl)-3-methylpyridin-2-carboxamid
35794-11-73,5-Dimethylpiperidin
37699-43-72,3-Dimethyl-4-nitropyridin 1-oxid
38092-89-68-Chlor-6,11-dihydro-11-(1-methyl-4-piperidyliden)-5H-benzo[5,6]cyclohepta[1,2-b]pyridin
39512-49-74-(4-Chlorphenyl)piperidin-4-ol
40807-61-24-Phenylpiperidin-4-ol
43076-30-81-(4-tert-Butylphenyl)-4-[4-(alpha-hydroxybenzhydryl)piperidino]butan-1-on
43200-82-46-(5-Chlorpyridin-2-yl)-5H-pyrrolo[3,4-b]pyrazin-5,7(6H)-dion
49608-01-7Ethyl-6-chlornicotinat
53786-28-05-Chlor-1-(4-piperidyl)-1H-benzimidazol-2(3H)-on
53786-45-1Ethyl-4-(2-amino-4-chloranilino)piperidin-1-carboxylat
53786-46-2Ethyl-4-(5-chlor-2,3-dihydro-2-oxo-1H-benzimidazol-2-yl)piperidin-1-carboxylat
56488-00-73-(Cyanimino)-3-piperidinopropiononitril
56880-11-6Ethyl[(3-endo)-8-methyl-8-azabicyclo[3.2.1]oct-3-yl)acetat
57988-58-64-(4-Bromphenyl)piperidin-4-ol
58859-46-4Ethyl 4-aminopiperidin-1-carboxylat
61380-02-71-Benzyl-4-(methoxymethyl)-N-phenyl-4-piperidylamin
65326-33-22-Amino-3-pyridylmethylketon
70708-28-01-(2-Pyridyl)-3-(pyrrolidin-1-yl)-1-(p-tolyl)propan-1-ol
77145-61-01-(6-Chlor-2-pyridyl)-4-piperidylaminhydrochlorid
78750-61-54-[(3-Nitropyridin-2-yl)amino]phenol
78750-68-24-[(3-Aminopyridin-2-yl)amino]phenol
82671-06-52,6-Dichlor-5-fluornicotinsäure
83556-85-81-(3-Chlorpropyl)-2,6-dimethylpiperidiniumchlorid
83949-32-04-Carboxy-4-phenylpiperidinium-p-toluolsulfonat
84100-54-94-(Ethylamino)piperidin-4-carboxamid
84196-16-7N-[4-(Methoxymethyl)-4-piperidyl]-N-phenylpropionamidhydrochlorid
84449-80-91-[2-(4-Carboxyphenoxy)ethyl]piperidiniumchlorid
84449-81-04-(2-Piperidin-1-ylethoxy)benzoylchloridhydrochlorid
84501-68-8Ethyl-4-[1-(4-fluorbenzyl)-1H-benzimidazol-2-ylamino]piperidin-1-carboxylat
86604-78-64-Methoxy-3,5-dimethyl-2-pyridylmethanol
87848-95-16-Brom-2-pyridyl-p-tolylketon
88150-62-33-Ethyl-5-methyl-4-(2-chlorphenyl)-2-{[2-(1,3-dioxo-1,3-dihydro-2H-isoindol-2-yl)ethoxy]methyl}-6-methyl-1,4-dihydropyridin-3,5-dicarboxylat
100238-42-44-(2-Piperidin-1-ylethoxy)phenol
101904-56-74-(5H-Dibenzo[a,d]cyclohepten-5-yl)piperidin
103094-30-03-Ethyl-5-methyl-(±)-4-(2-chlorphenyl)-1,4-dihydro-2-[2-(1,3-dioxoisoindolin-2-yl)ethoxymethyl]pyridin-3,5-dicarboxylat
103577-66-83-Methyl-4-(2,2,2-trifluorethoxy)-2-pyridylmethanol
104860-26-6cis-1-[3-(4-Fluorphenoxy)propyl]-3-methoxy-4-piperidylamin
104860-73-34-Amino-5-chlor-N-{1-[3-(4-fluorphenoxy)propyl]-3-methoxy-4-piperidyl}-2-methoxybenzamid
105812-81-5[(3S,4R)-4-(4-Fluorphenyl)-1-methylpiperidin-3-yl]methanol
107256-31-53-[2-(3-Chlorphenyl)ethyl]-2-pyridyl-1-methyl-4-piperidylketonhydrochlorid
108555-25-51-[2-(4-Methoxyphenyl)ethyl]-4-piperidylamindihydrochlorid
118175-10-3[4-(3-Methoxypropoxy)-3-methyl-2-pyridyl]methanol
120014-07-52-[(1-Benzyl-4-piperidyl)methylen]-5,6-dimethoxyindan-1-on
122321-04-42-[Methyl(pyridin-2-yl)amino]ethanol
127293-57-6(1R)-1-(4-Chlorphenyl)-2-[4-(4-fluorbenzyl)piperidin-1-yl]ethan-1-ol
139781-09-25,5-Bis(4-pyridylmethyl)-5H-cyclopenta[2,1-b:3,4-b′]dipyridinhydrat
139886-04-71-Methyl-1,2,5,6-tetrahydropyridin-3-carbaldehyd-(E)-O-methyloximhydrochlorid
142034-92-2(1S,3S,4S)-1-Azabicyclo[2.2.1]heptan-3-ol
142034-97-7(1R,4S)-1-Azabicyclo[2.2.1]heptan-3-on
142057-79-2(RS)-2-[(1-Benzyl-4-piperidyl)methyl]-5,6-dimethoxyindan-1-on
153050-21-6(S)-1-{2-[3-(3,4-Dichlorphenyl)-1-(3-isopropoxyphenacyl)-3-piperidyl]ethyl}-4-phenyl-1-azoniabicyclo[2.2.2]octanchlorid
157688-46-52-[1-(tert-Butoxycarbonyl)-4-piperidyl]essigsäure
158878-47-8(3R,5R)-3-{(E)-2-[4-(4-Fluorphenyl)-2,6-diisopropyl-5-(methoxymethyl)pyridin-3-yl]vinyl}-5-hydroxycyclohexan-1-on
159813-78-2(3R,5S,6E)-7-[4-(4-Fluorphenyl)-2,6-diisopropyl-5-(methoxymethyl)pyridin-3-yl]-3,5-dihydroxyhept-6-enonsäure
160588-45-410,10-Bis[(2-fluor-4-pyridyl)methyl]anthron
161417-03-42-Methyl-3-((2S)-pyrrolidin-2-ylmethoxy)pyridin
171764-07-1(S)-2-Amino-3,3-dimethyl-N-2-pyridylbutyramid
173050-51-6(R)-N-(1-{3-[1-benzoyl-3-(3,4-dichlorphenyl)-3-piperidyl]propyl}-4-phenyl-4-piperidyl)-N-methylacetamidhydrochlorid
176381-97-8(S)-N-[4-(4-Acetamido-4-phenyl-1-piperidyl)-2-(3,4-dichlorphenyl)butyl]-N-methylbenzamid--Fumarsäure (1:1)
177964-68-03-[4-(4-Fluorphenyl)-2,6-diisopropyl-5-(methoxymethyl)pyridin-3-yl]acrylaldehyd
178460-82-7(1R)-1-(4-Chlorphenyl)-2-[4-(4-fluorbenzyl)piperidin-1-yl]ethan-1-ol hydrochlorid
178981-89-0{5-[(3,5-Dichlorphenyl)sulfanyl]-4-isopropyl-1-(pyridin-4-ylmethyl)imidazol-2-yl}methanol
179024-48-7N-[(R)-9-Methyl-4-oxo-1-phenyl-3,4,6,7-tetrahydro[1,4]diazepino[6,7,1-hi]indol-3-yl]isonicotinamid
179687-79-72-[(2-Chlor-4-nitrophenoxy)methyl]pyridin
180050-34-4(1S,4R)-1-Azabicyclo[2.2.1]heptan-3-on-O-[(Z)-(3-methoxyphenyl)ethinyl]oxim — Maleinsäure (1:1)
180250-77-5(2S,3S)-3-Amino-2-ethoxy-N-nitropiperidin-1-carboxamidinhydrochlorid
188396-54-51-(2-Biphenyl-4-ylethyl)-4-[3-(trifluormethyl)phenyl]-1,2,3,6-tetrahydropyridinhydrochlorid
188591-61-91-(4-Benzyloxyphenyl)-2-(4-hydroxy-4-phenyl-1-piperidyl)propan-1-on
189894-57-31-[(1S,2S)-2-Hydroxy-2-(4-hydroxyphenyl)-1-methylethyl]-4-phenylpiperidin-4-olmethansulfonattrihydrat
192329-80-94-(4-Pyridyloxy)benzolsulfonsäure
192330-49-74-(4-Pyridyloxy)benzolsulfonylchloridhydrochlorid
193275-85-34-{4-[(11S)-3,10-Dibrom-8-chlor-5,6-dihydro-11H-benzo[5,6]cyclohepta[1,2-b]pyridin-11-yl]piperidinocarbonylmethyl}piperidin-1-carboxamid
198904-85-7Tert-butyl 2-(4-pyridin-2-ylbenzyl)hydrazin-1-carboxylat
198904-86-8Tert-butyl 2-{(2S,3S)-3-[(tert-butoxycarbonyl)amino]-2-hydroxy-4-phenylbutyl}-2-[4-(pyridin-2-yl)benzyl]hydrazin-1-carboxylat
213839-64-6N-{2-[5-(Aminoiminomethyl)-2-hydroxyphenoxy]-3,5-difluor-6-[3-(1-methyl-4,5-dihydroimidazol-2-yl)phenoxy]pyridin-4-yl]-N-methyglycindihydrochlorid
221180-26-34-Amino-5-chlor-2-methoxy-N-(3-methoxypiperidin-4-yl)benzamid
221615-75-42-(4-Mesylphenyl)-1-(6-methylpyridin-3-yl)- ethan-1-on
230615-52-82,3,4,5-Tetrahydro-1H-1,5-methan-3-benzazepinhydrochlorid
230615-59-57,8-Dinitro-3-(trifluoracetyl)-2,3,4,5-tetrahydro-1H-1,5-methano-3-benzazepin
272776-12-21,1′-Binaphthalin-2,2′-diol – 5-Methoxy-2-{(S)-[(4-methoxy-3,5-dimethylpyridin-2-yl)methyl]sulfinyl}-1H-benzimidazol (1:1)
280129-82-04-({2-[(Benzyloxy)methyl]-4-isopropylimidazol-1-yl}methyl)pyridinoxalat (1:2)
298692-34-96-(Chloracetyl)pyridin-2-carbonsäure
319460-94-1N-(2-Fluor-5-{[3-((E)-2-pyridin-2-ylvinyl)-1H-indazol-6-yl]amino}phenyl)-1,3-dimethylpyrazol-5-carboxamid
329003-65-8Natriumhydrogen[1-hydroxy-1-phosphono-2-(pyridin-3-yl)ethyl]phosphonat-hemipentahydrat
334618-23-4(3R)-Piperidin-3-amindihydrochlorid
370882-57-8(3aR,6aR)-1-(Pyridin-3-yl)octahydropyrrolo[3,4-b]pyrroldihydrochlorid
414909-98-1Benzyl-2-(4-fluor-2-methylphenyl)-4-oxo-3,4-dihydropyridin-1(2H)-carboxylat
414910-13-7(2S)-Hydroxy(phenyl)essigsäure – (2R)-2-(4-Fluor-2-methylphenyl)piperidin-4-on (1:1)
423165-13-38-Benzyl-3-exo-(3-isopropyl-5-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl)-8-azabicyclo[3.2.1]octan
429659-01-8Ethyl N-[4-(methylamino)-3-nitrobenzoyl]-N-pyridin-2-yl-ß-alaninat
440634-25-3Tert-butyl 4-{2-[4-(mesyloxy)piperidin-1-yl]-2-oxoethyl}piperidin-1-carboxylat
548797-97-3N-(2-{[(2S)-3-{[1-(4-Chlorbenzyl)piperidin-4-yl]amino}-2-hydroxy-2-methylpropyl]oxy}-4-hydroxyphenyl)acetamid
550349-58-17-Chlor-3-(6-methoxypyridin-3-yl)-N,N,5-trimethyl-4-oxo-4,5-dihydro-3H-pyridazino[4,5-b]indol-1-carboxamid
691882-47-04-Hydroxybenzoesäure – (2S,4E)-N-Methyl-5-[5-(propan-2-yloxy)pyridin-3-yl]pent-4-en-2-amin (1:1)
741705-70-4(2R)-Phenyl[(2R)-piperidin-2-yl]essigsäure-hydrochlorid
866109-93-54-{4-[4-(Trifluormethoxy)phenoxy]piperidin-1-yl}phenol-4-methylbenzolsulfonat
871022-14-91-({4-[({[2-Oxo-3-(propan-2-yl)-2,3-dihydro-1H-benzimidazol-1-yl]carbonyl}amino)methyl]piperidin-1-yl}methyl)cyclobutancarbonsäure
871022-19-41-[(4-{[(Tert-butoxycarbonyl)amino]methyl}piperidin-1-yl)methyl]cyclobutancarbonsäure
873546-30-64,4′-[Piperidin-1,4-diylbis(propan-3,1-diyloxy)]bis(N′-hydroxybenzolcarboximidamid)
873546-38-44,4′-[Piperidin-1,4-diylbis(propan-3,1-diyloxy)]dibenzolcarboximidamid-trihydrochlorid-pentahydrat
873546-74-84,4′-[Piperidin-1,4-diylbis(propan-3,1-diyloxy)]bis[N′-(acetyloxy)benzolcarboximidamid]
873546-80-64,4′-[Piperidin-1,4-diylbis(propan-3,1-diyloxy)]dibenzonitril
876068-46-15,6-Dichlor-N-(2,2-dimethoxyethyl)pyridin-3-amin
876068-51-8[(3S,4S)-4-Amino-1-(5,6-dichlorpyridin-3-yl)pyrrolidin-3-yl]methanol
876170-44-4(1S,5S)-3-(5,6-Dichlorpyridin-3-yl)-3,6-diazabicyclo[3.2.0]heptanbenzolsulfonat
925978-49-0(+)-5-[6-(1-Methyl-1H-pyrazol-4-yl)pyridin-3-yl]-1-azabicyclo[3.2.1]octan
927889-51-84-Brom-2,6-diethylpyridin-4-methylbenzolsulfonat
936637-40-03,3′-Piperidin-1,4-diyldipropan-1-ol-4-methylbenzolsulfonat
945405-37-82-Methyl-3-[(2S)-pyrrolidin-2-ylmethoxy]pyridin-2,3-dihydroxybutandioat
1062580-52-2(3R,4R)-1-Benzyl-N,4-dimethylpiperidin-3-amindihydrochlorid
2933 49 1068077-26-97-Chlor-1-ethyl-6-fluor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carbonsäure
86393-33-17-Chlor-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure
93107-30-31-Cyclopropyl-6,7-difluor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carbonsäure
98105-79-47-Chlor-6-fluor-1-(4-fluorphenyl)-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carbonsäure
98349-25-8Ethyl-1-cyclopropyl-6,7-difluor-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carboxylat
100501-62-0Ethyl-1-ethyl-6,7,8-trifluor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carboxylat
103995-01-31-(2,4-Difluorphenyl)-6,7-difluor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carbonsäure
105956-96-57-[3-(tert-Butoxycarbonylamino)pyrrolidin-1-yl]-8-chlor-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure
112811-72-01-Cyclopropyl-6,7-difluor-8-methoxy-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure
119916-34-67-Brom-1-cyclopropyl-6-fluor-5-methyl-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure
136465-98-0N-(2-Chinolylcarbonyl)-L-asparagin
136465-99-1N-(2-Chinolylcarbonyloxy)succinimid
170143-39-23-Methylhydrogen-7-chlor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-2,3-dicarboxylat
194804-45-0Ethyl 1-cyclopropyl-8-(difluormethoxy)-7-((1R)-1-methyl-2-tritylisoindolin-5-yl)-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carboxylat
194805-07-7Ethyl 7-brom-1-cyclopropyl-8-(difluormethoxy)-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carboxylat
417716-92-84-{3-Chlor-4-[(cyclopropylcarbamoyl)amino]phenoxy}-7-methoxyquinolin-6-carboxamid-methansulfonat
2933 49 900-00-02-(Ethylamino)-5-[2-(chinolin-4-yloxy)ethyl]nicotinsäure
00-00-0Methyl-2-[(3R)-3-{3-[(E)-2-(7-chlorchinolin-2-yl)ethenyl]phenyl}-3-({[1-(hydroxymethyl)cyclopropyl]methyl}sulfanyl)propyl]benzoat-hydrochlorid
1087-69-0(9S,13S,14S)-3-Methoxymorphinanhydrochlorid
4965-33-77-Chlor-2-methylchinolin
6340-55-22,6-Dimethoxy-4-methylchinolin
10500-57-95,6,7,8-Tetrahydrochinolin
22982-78-11,2,3,4-Tetrahydro-2-isopropylaminomethyl-6-methyl-7-nitrochinolinmethansulfonat
64228-78-0Pentamethylenbis{3-[1-(3,4-dimethoxybenzyl)-6,7-dimethoxy-1,2,3,4-tetrahydro-2-isochinolyl]propionat}--Oxalsäure (1:2)
74163-81-8(S)-1,2,3,4-Tetrahydroisochinolin-3-carbonsäure
77497-97-3(S)-3-Benzyloxycarbonyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolinium-p-toluolsulfonat
79276-06-5Tert-butyl (3S)-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxylat 4-methylbenzensulfonat
103733-32-0Benzyl(3S)-6,7-dimethoxy-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxylat-hydrochlorid
104832-01-1(R)-6,7-Dimethoxy-2-methyl-1-(3,4,5-trimethoxybenzyl)-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin — Dibenzoyl-L-weinsäure (1:1)
106635-86-32,6-Dimethoxy-4-methyl-5-[3-(trifluormethyl)phenoxy]chinolin-8-amin
118864-75-8(1S)-1-Phenyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin
120578-03-23-[(E)-2-(7-Chlor-2-chinolyl)vinyl]benzaldehyd
134388-95-7(3S,4aS,8aR)-2-(Methoxycarbonyl)-6-oxodecahydroisochinolin-3-carbonsäure – (1R)-1-Phenylethanamin (1:1)
136465-81-1(3S,4aS,8aS)-N-tert-Butyldecahydroisoquinolin-3-carboxamid
136522-17-3(3S,4aS,8aS)-2-[(2R,3S)-3-Amino-2-hydroxy-4-phenylbutyl]-N-tert-butyldecahydroisochinolin-3-carboxamid
142522-81-4Natrium-(R)-1-[(1-{3-[2-(7-chlor-2-chinolyl)vinyl]phenyl}-3-[2-(1-hydroxy-1-methylethyl)phenyl]propyl)thiomethyl]cyclopropylacetat
149057-17-0(S)-N-tert-Butyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxamidhydrochlorid
149182-72-9(S)-N-tert-Butyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxamid
149968-11-6Methyl-2-(3-{(E)-3-[2-(7-chlor-2-chinolyl)vinyl]phenyl}-3-oxopropyl)benzoat
159878-04-3Benzyl-(1S,2S)-3-[(3S,4aS,8aS)-3-tert-butylcarbamoylperhydro-2-isochinolyl]-2-hydroxy-1-(phenylthiomethyl)propylcarbamat
159989-65-8(3S,4aS,8aS)-N-(tert-Butyl)-2-[(2S,3S)-2-hydroxy-3-(3-hydroxy-2-methylbenzamido)-4-(phenylthio)butyl]perhydroisochinolin-3-carboxamid — Methansulfonsäure (1:1)
172649-40-03-[(4S)-5-Oxo-2-(trifluormethyl)-1,4,5,6,7,8-hexahydrochinolin-4-yl]benzonitril
178680-13-2Methyl-{(1S,2R)-1-benzyl-3-[(3S,4aS,8aS)-3-(tert-butylcarbamoyl)decahydro-2-isochinolyl]-2-hydroxypropyl}carbamat
181139-72-0Methyl-2-[(S)-3-{(E)-3-[2-(7-chlor-2-chinolyl)vinyl]phenyl}-3-hydroxypropyl]benzoat
186537-30-4(S)-N-tert-Butyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxamidsulfat
189279-58-11-(6-Amino-3,5-difluorpyridin-2-yl)-8-chlor-6-fluor-7-(3-hydroxyazetidin-1-yl)-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure
189746-15-42,6-Dimethoxy-4-methyl-8-nitro-5-[3-(trifluormethyl)phenoxy]chinolin
189746-19-85-Chlor-2,6-dimethoxy-4-methylchinolin
189746-21-25-Chlor-2,6-dimethoxy-4-methyl-8-nitrochinolin
209909-03-5(2-Chlor-6,7-difluorchinolin-3-yl)methanol
220998-08-3{2,7-Dichlor-6-methyl-4-[(4-methylpiperidin-1-yl)methyl]chinolin-3-yl}methanol
287930-77-2(1S)-1-{3-[(E)-2-(7-Chlorchinolin-2-yl)vinyl]phenyl}-3-[2-(1-hydroxy-1-methylethyl)phenyl]propan-1-ol
287930-78-3Methyl 2-((3S)-3-{3-[(E)-2-(7-chlorchinolin-2-yl)vinyl]phenyl}-3-hydroxypropyl)benzoathydrat
474645-93-7Methyl [2-ethyl-6-(trifluormethyl)-1,2,3,4-tetrahydrochinolin-4-yl]carbamat
503290-66-2(3S,4aS,6S,8aR)-6-[3-Chlor-2-(2H-tetrazol-5-yl)phenoxy]decahydro-3-isochinolincarbonsäure-hydrochlorid
503291-53-02-Ethylbutyl(3S,4aS,6S,8aR)-6-[3-chlor-2-(1H-tetrazol-5-yl)phenoxy]decahydro-3-isochinolincarboxylat-4-methylbenzolsulfonat
503293-98-9(3S,4aS,6S,8aR)-6-Hydroxy-2-(methoxycarbonyl)decahydroisochinolin-3-carbonsäure
848133-76-6N-(4-Chlor-3-cyano-7-ethoxychinolin-6-yl)acetamid
868210-14-44-(4-{[(2S,4R)-4-[Acetyl(4-chlorphenyl)amino]-2-methyl-3,4-dihydrochinolin-1(2H)-yl]carbonyl}phenoxy)-2,2-dimethylbuttersäure
936359-25-0Methyl-2-((R)-3-(3-((E)-2-(7-chlorchinolin-2-yl)vinyl)phenyl)-3-(((1-(hydroxymethyl)cyclopropyl)methyl)sulfanyl)propyl)benzoat
2933 59 950-00-02,3-Dihydroxy-2,3-bis(phenylcarbonyl)bernsteinsäure – Ethyl[(8R)-8-(3,5-difluorphenyl)-10-oxo-6,9-diazaspiro[4.5]dec-9-yl]acetat (1:1)
0-00-05-(Benzylamino)-2-(3-methoxyphenyl)-7-(4-methylpiperazin-1-yl)[1,2,4]triazolo[1,5-a]chinolin-4-carbonitril – (2E)-But-2-endioat (2:1) hydrat
0-00-0N-(5-Fluor-3-methyl-1H-indol-1-yl)-4-methyl-2-(pyridin-2-yl)pyrimidin-5-carboxamid
56-06-42,6-Diaminopyrimidin-4-ol
65-71-45-Methyluracil
66-22-8Uracil
68-94-0Purin-6(1H)-on
71-30-7Cytosin
487-21-8Pteridin-2,4(1H,3H)-dion
696-07-15-Ioduracil
707-99-36-Amino-9H-purin-9-ylethanol
841-77-01-Benzhydrylpiperazin
1780-26-34,6-Dichlor-2-methylpyrimidin
2210-93-71-Phenylpiperaziniumchlorid
3056-33-5N-(9-Acetyl-6-oxo-6,9-dihydro-1H-purin-2-yl)acetamid
3680-69-14-Chlor-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin
3934-20-12,4-Dichlorpyrimidin
5018-45-15,6-Dimethoxypyrimidin-4-ylamin
5081-87-83-(2-Chlorethyl)chinazolin-2,4(1H,3H)-dion
5464-78-81-(2-Methoxyphenyl)piperazinhydrochlorid
6928-85-44-Methylpiperazin-1-ylamin
7139-02-82,6-Dichlor-4,8-dipiperidinopyrimido[5,4-d]pyrimidin
7280-37-7Estropipat
7597-60-66-Amino-5-formamido-1,3-dimethyluracil
10310-21-12-Amino-6-chlorpurin
13078-15-41-(3-Chlorphenyl)piperazinhydrochlorid
13889-98-01-Acetylpiperazin
14047-28-0(R)-2-(6-Amino-9H-purin-9-yl)-1-methylethanol
14080-23-0Pyrimidin-2-carbonitril
16064-08-76-Iodchinazolin-4(1H)-on
19690-23-46-Iod-1H-purin-2-ylamin
19916-73-56-(Benzyloxy)-9H-purin-2-amin
20535-83-56-Methoxy-1H-purin-2-ylamin
20980-22-72-(Piperazin-1-yl)pyrimidin
23680-84-44-Amino-2-chlor-6,7-dimethoxychinazolin
27469-60-91-(4,4′-Difluorbenzhydryl)piperazin
28888-44-06,7-Dimethoxychinazolin-2,4(1H,3H)-dion
35386-24-41-(2-Methoxyphenyl)piperazin
41078-70-03-(2-Chlorethyl)-2-methyl-4H-pyrido[1,2-a]pyrimidin-4-on
41202-32-81-(2-Chlorphenyl)piperazinhydrochlorid
41202-77-11-(2,3-Dichlorphenyl)piperazinhydrochlorid
52605-52-41-(3-Chlorphenyl)-4-(3-chlorpropyl)piperazinhydrochlorid
55112-42-04-Methylpiperazin-1-carbonylchloridhydrochlorid
55293-96-45,7-Dimethyl[1,2,4]triazolo[1,5-a]pyrimidin-2-carbaldehyd
56177-80-12-Ethoxy-5-fluorpyrimidin-4(1H)-on
57061-71-91-(2-Chlorethyl)-4-[3-(trifluormethyl)phenyl]piperazindihydrochlorid
59703-00-34-Ethyl-2,3-dioxopiperazin-1-carbonylchlorid
59878-63-66-(5-Chlorpyridin-2-yl)-7-oxo-6,7-dihydro-5H-pyrrolo[3,4-b]pyrazin-5-yl piperazin-1-carboxylat
61379-64-44-Cyclopentylpiperazin-1-amin
64090-19-31-(4-Fluorphenyl)piperazindihydrochlorid
67914-60-74-(4-Acetylpiperazin-4-yl)phenol
67914-97-04-(4-Isopropylpiperazin-1-yl)phenol
70849-60-41-(o-Tolyl)piperazinhydrochlorid
75128-73-32-[(2-Acetamido-6-oxo-6,9-dihydro-1H-purin-9-yl)methoxy]ethylacetat
90213-66-42,4-Dichlor-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin
93076-03-03-(2-Chlorethyl)-6,7,8,9-tetrahydro-2-methyl-4H-pyrido[1,2-a]pyrimidin-4-onhydrochlorid
94021-22-42-Piperazin-1-ylpyrimidindihydrochlorid
97845-60-82-(Acetoxymethyl)-4-(2-amino-6-chlorpurin-9-yl)butylacetat
106461-41-02-sec-Butyl-4-{4-[4-(4-hydroxyphenyl)piperazin-1-yl]phenyl}-2H-1,2,4-triazol-3(4H)-on
111641-17-94-(Piperazin-1-yl)-2,6-bis(pyrrolidin-1-yl)pyrimidin
112733-28-5Ethyl-[3-(4-brom-2-fluorbenzyl)-7-chlor-2,4-dioxo-1,2,3,4-tetrahydrochinazolin-1-yl]acetat
112733-45-6Ethyl-(7-chlor-2,4-dioxo-1,2,3,4-tetrahydrochinazolin-1-yl)acetat
119532-26-21-(2,3-Dichlorphenyl)piperazin
124832-31-12-[(2-Amino-6-oxo-1,6-dihydro-9H-purin-9-yl)methoxy]ethyl-N-(benzyloxycarbonyl)-L-valinat
125224-62-6(1S)-2-Methyl-2,5-diazabicyclo[2.2.1]heptandihydrobromid
132961-05-8(Z)-3-{2-[4-(2,4-Difluor-alpha-hydroxyiminobenzyl)piperidino]ethyl}-6,7,8,9-tetrahydro-2-methyl-4H-pyrido[1,2-a]pyrimidin-4-on
137234-74-34-Chlor-6-ethyl-5-fluorpyrimidin
137234-87-86-Ethyl-5-fluorpyrimidin-4(1H)-on
137281-39-14-[2-(2-Amino-4-oxo-4,7-dihydro-3H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-5-yl)ethyl]benzoesäure
140373-09-74-{[(3-{[(2,2-Dimethylpropanoyl)oxy]methyl}-2,7-dimethyl-4-oxo-3,4-dihydrochinazolin-6-yl)methyl](prop-2-yn-1-yl)amino}-2-fluorbenzoesäure
145012-50-6(7RS,9aRS)-Perhydropyrido[1,2-a]pyrazin-7-ylmethanol
145783-14-84,6-Dichlor-5-nitro-2-(propylsulfanyl)pyrimidin
147149-89-12-Amino-5-brom-6-methylchinazolin-4(1H)-on
147539-21-7Isopropyl[2-(piperazin-1-yl)-3-pyridyl]amin
149062-75-91,3-Dichlor-6,7,8,9,10,12-hexahydroazepino[2,1-b]chinazolinhydrochlorid
150323-35-6(3S)-1-(tert-Butoxycarbonyl)-3-(tert-butylcarbamoyl)piperazin
150728-13-54,6-Dichlor-5-(2-methoxyphenoxy)-2,2′-bipyrimidinyl
156126-48-6Tetrabutylammonium-(6-iod-1H-purin-2-yl)amid
156126-53-3(1R,2R,3S)-2-Amino-9-[2,3-bis(benzoyloxymethyl)cyclobutyl]-9H-purin-6-on
156126-83-9(1R,2R,3S)-9-[2,3-Bis(benzoyloxymethyl)cyclobutyl]-6-iod-9H-purin-2-ylamin
157810-81-6(2R,4S)-2-Benzyl-5-[2-(tert-butylcarbamoyl)-4-(3-pyridylmethyl)piperazin-1-yl]-4-hydroxy-N-[(1S,2R)-2-hydroxyindan-1-yl]valeramidsulfat
160009-37-0Methyl 4-(4-fluorphenyl)-6-isopropyl-2-(N-methylmethansulfonamido)]pyrimidin-5-carboxylat
167465-36-3(2R)-1-[4-((1aR,10bS)-1,1-Difluor-1,1a,6,10b-tetrahydrodibenzo[a,e]cyclopropa[c][7]annulen-6-yl)piperazin-1-yl]-3-[(chinolin-5-yl)oxy]propan-2-ol trihydrochlorid
171887-03-9N-(2-Amino-4,6-dichlorpyrimidin-5-yl)formamid
172015-79-1[(1S,4R)-4-(2-amino-6-chlor-9H-purin-9-yl)cyclopent-2-enyl]methanolhydrochlorid
179688-01-87-(Benzyloxy)-6-methoxychinazolin-4(3H)-on
179688-29-06,7-Bis(2-methoxyethoxy)chinazolin-4(1H)-on
183319-69-9(3-Ethinylphenyl)[6,7-bis(2-methoxyethoxy)chinazolin-4-yl]aminhydrochlorid
184177-81-9Phenyl-{4-[4-(4-hydroxyphenyl)piperazin-1-yl]phenyl}carbamat
188416-20-83-(6-Chlor-5-fluorpyrimidin-4-yl)-2-(2,4-difluorphenyl)-1-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)butan-2-olhydrochlorid
188416-28-64-(1-Bromethyl)-6-chlor-5-fluorpyrimidin
188416-34-4(2RS,3SR)-2-(2,4-Difluorphenyl)-3-(5-fluorpyrimidin-4-yl)-1-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)butan-2-ol--(1R,4S)-2-Oxobornan-10-sulfonsäure (1:1)
192725-50-1(2S)-3-Methyl-2-(2-oxohexahydropyrimidin-1-yl)butansäure
192726-06-0(2S)-N-[(1S,3S,4S)-4-Amino-1-benzyl-3-hydroxy-5-phenylpentyl]-3-methyl-2-(2-oxotetrahydropyrimidin-1(2H)-yl)butanamid — 5-oxopyrrolidin-2-carbonsäure (1:1) (Salz)
202138-50-9Bis[(isopropyloxycarbonyloxy)methyl-[(R)-2-(6-amino-9H-purin-9-yl)-1-methylethoxy]methylphosphonat — Fumarsäure (1:1)
214287-88-4(4S)-6-Chlor-4-(2-cyclopropylethynyl)-4-(trifluormethyl)-3,4-dihydrochinazolin-2(1H)-on
214287-99-7(4S)-6-Chlor-4-((E)-2-cyclopropylvinyl)-4-(Trifluormethyl)-3,4-dihydrochinazolin-2(1H)-on
225916-82-58-Chlor-5-((4Z,7Z,10Z,13Z,16Z,19Z)-docosa-4,7,10,13,16,19-hexaenoyl)-11-(4-methylpiperazin-1-yl)-5H-dibenzo[b,e][1,4]diazepin
231278-20-9N-{3-Chlor-4-[(3-fluorbenzyl)oxy]phenyl}-6-iodchinazolin-4-amin
247565-04-4(4S)-6-Chlor-4-(cyclopropylethynyl)-3-((R)-1-phenylethyl)-4-(trifluormethyl)-3,4-dihydrochinazolin-2(1H)-on
345217-02-91-[(1S,2S)-2-(Benzyloxy)-1-ethylpropyl]-N-{4-[4-(4-hydroxyphenyl)piperazin-1-yl]phenyl}hydrazin-1-carboxamid
356058-42-9{2-[(4-Fluorbenzyl)sulfanyl]-4-oxo-4,5,6,7-tetrahydro-1H-cyclopenta[d]pyrimidin-1-yl}essigsäure
444731-74-2N-(2-Chlorpyrimidin-4-yl)-2,3-dimethyl-2H-indazol-6-amin
451487-18-62-[(4-Fluorbenzyl)sulfanyl]-1,5,6,7-tetrahydro-4H-cyclopenta[d]pyrimidin-4-on
518048-03-82-(1-Amino-1-methylethyl)-N-(4-fluorbenzyl)-5-hydroxy-1-methyl-6-oxo-1,6-dihydropyrimidin-4-carboxamid
540737-29-93-{(3R,4R)-4-Methyl-3-[methyl(7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-yl)amino]piperidin-1-yl}-3-oxopropannitril 2-hydroxypropan-1,2,3-tricarboxylat
599179-03-01-(4,6-Dimethylpyrimidin-5-carbonyl)-4-((3S)-4-{(1R)-2-methoxy-1-[4-(trifluormethyl)phenyl]ethyl}-3-methylpiperazin-1-yl)-4-methylpiperidinmaleat (1:1)
612494-10-71-{(1R)-2-Methoxy-1-[4-(trifluormethyl)phenyl]ethyl}-2-methylpiperazin D-tartarat (1:1)
612543-01-81-(4,6-Dimethylpyrimidin-5-carbonyl)piperidin-4-on
649761-23-9(1S,2S,3S,5S)-5-[2-Amino-6-(benzyloxy)-9H-purin-9-yl]-2-[(benzyloxy)methyl]-3-[dimethyl(phenyl)silyl]-1-(hydroxymethyl)cyclopentan-1-ol
649761-24-02-Amino-9-{(1S,3R,4S)-3-[(benzyloxy)methyl]-4-[dimethyl(phenyl)silyl]-2-methylidncyclopentyl}-9H-purin-6(1H)-on
654671-77-9(2R)-4-Oxo-4-[3-(trifluormethyl)-5,6,7,8-tetrahydro[1,2,4]triazolo[4,3-a]pyrazin-7-yl]-1-(2,4,5-trifluorphenyl)butan-2-aminphosphathydrat (1:1)
722543-31-92-{Ethyl[3-({4-[(5-{2-[(3-fluorphenyl)amino]-2-oxoethyl}-1H-pyrazol-3-yl)amino]chinazolin-7-yl}oxy)propyl]amino}ethyldihydrogenphosphat
865758-96-92-[(6-Chlor-3-methyl-2,4-dioxo-3,4-dihydropyrimidin-1(2H)-yl)methyl]benzonitril
869490-23-3(3,3-Difluorpyrrolidin-1-yl){(2S,4S)-4-[4-(pyrimidin-2-yl)piperazin-1-yl]pyrrolidin-2-yl}methanon
934815-71-12-[3-(6-{[2-(2,4-Dichlorphenyl)ethyl]amino}-2-methoxypyrimidin-4-yl)phenyl]-2-methylpropansäurephosphat
941678-49-5(3R)-3-Cyclopentyl-3-[4-(7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-yl)-1H-pyrazol-1-yl]propannitril
941685-27-44-(1H-Pyrazol-4-yl)-7-{[2-(trimethylsilyl)ethoxy]methyl}-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin
941685-39-83-Cyclopentyl-3-[4-(7-{[2-(trimethylsilyl)ethoxy]methyl}-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-yl)-1H-pyrazol-1-yl]propannitril
941685-40-1(3R)-3-Cyclopentyl-3-[4-(7-{[2-(trimethylsilyl)ethoxy]methyl}-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-yl)-1H-pyrazol-1-yl]propannitril
941685-41-2(3S)-3-Cyclopentyl-3-[4-(7-{[2-(trimethylsilyl)ethoxy]methyl}-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-yl)-1H-pyrazol-1-yl]propannitril
957187-34-7[(8R)-8-(3,5-Difluorphenyl)-10-oxo-6,9-diazaspiro[4.5]dec-9-yl]essigsäure
1032066-96-82-Amino-9-{(1S,3R,4S)-3-[(benzyloxy)methyl]-4-[dimethyl(phenyl)silyl]-2-methylidencyclopentyl}-1,9-dihydro-6H-purin-6-on – Methansulfonat (2:1)
1137917-12-43-{[6-(Ethylsulfonyl)pyridin-3-yl]oxy}-5-{[(2S)-1-hydroxypropan-2-yl]oxy}benzoesäure – 1,4-diazabicyclo[2.2.2]octan (2:1)
2933 69 8058909-39-0Tetrahydro-2-methyl-3-thioxo-1,2,4-triazin-5,6-dion
2933 79 003197-25-92-(4-Oxopentyl)-1H-isoindol-1,3(2H)-dion
4876-10-24-(Brommethyl)chinolin-2(1H)-on
5057-12-54,6,7,8-Tetrahydrochinolin-2,5(1H,3H)-dion
5162-90-33-(2-Oxo-1,2-dihydrochinolin-4-yl)alanin
5342-23-46-Methoxy-4-methylchinolin-2(1H)-on
15362-40-01-(2,6-Dichlorphenyl)indolin-2-on
17630-75-05-Chlorindolin-2-on
20096-03-13,3-Diethyl-5-(hydroxymethyl)pyridin-2,4(1H,3H)-dion
22246-18-07-Hydroxy-3,4-dihydrochinolin-2(1H)-on
43200-81-36-(5-Chlorpyridin-2-yl)-7-hydroxy-6,7-dihydro-5H-pyrrolo[3,4-b]pyrazin-5-on
54197-66-96-Hydroxy-3,4-dihydrochinolin-2(1H)-on
56341-37-86-Chlorindol-2(3H)-on
61516-73-2Ethyl-2-oxopyrrolidin-2-ylacetat
61865-48-3(±)-2-Azabicyclo[2.2.1]hept-5-en-3-on
71107-19-22-Oxo-5-vinylpyrrolidin-3-carboxamid
75363-99-4p-Nitrobenzyl-(2R,5R,6S)-6-[(R)-1-hydroxyethyl]-3,7-dioxo-1-azabicyclo[3.2.0]heptan-2-carboxylat
76855-69-1(3S,4R)-4-Acetoxy-3-[(R)-1-(tert-butyldimethylsilyloxy)ethyl]azetidin-2-on
79200-56-9(1R,4S)-2-Azabicyclo[2.2.1]hept-5-en-3-on
80082-62-8Tetrabutylammonium (2S,3S)-3-{[(benzyloxy)carbonyl]amino}-2-methyl-4-oxoazetidin-1-sulfonat
80082-65-1(2S,3S)-3-Amino-2-methyl-4-oxoazetidin-1-sulfonsäure
90776-59-34-Nitrobenzyl-(4R,5R,6S)-3-(diphenoxyphosphoryloxy)-6-[(R)-1-hydroxyethyl]-4-methyl-7-oxo-1-azabicyclo[3.2.0]hept-2-en-2-carboxylat
103335-41-7Methyl-3-oxo-4-aza-5-alpha-androst-1-en-17-beta-carboxylat
103335-54-23-Oxo-4-azaandrost-5-en-17-beta-carbonsäure
103335-55-33-Oxo-4-aza-5-alpha-androstan-17-beta-carbonsäure
105318-28-3((2S,3S)-2-{(1R)-2-[(4-Chlorphenyl)sulfanyl]-1-methyl-2-oxoethyl}-3-((1R)-1-hydroxyethyl)-4-oxoazetidin-1-yl)essigsäure
118289-55-76-Chlor-5-(2-chlorethyl)indol-2(3H)-on
122852-75-95-Methyl-2,3,4,5-tetrahydro-1H-pyrido[4,3-b]indol-1-on
132127-34-5(3R,4S)-3-Hydroxy-4-phenylazetidin-2-on
133066-59-8(3R,4S)-2-Oxo-4-phenylazetidin-3-ylacetat
135297-22-2(3S,4R)-3-[(R)-1-(tert-Butyldimethylsilyloxy)ethyl]-4-[(1R,3S)-3-methoxy-2-oxocyclohexyl]azetidin-2-on
139122-76-24-(2-Methyl-2-phenylhydrazino)-5,6-dihydro-2-pyridon
141316-45-2Kalium-1-(1-hydroxyethyl)-5-methoxy-2-oxo-1,2,5,6,7,8,8a,8b-octahydroazeto[2,1-a]isoindol-4-carboxylat
141646-08-41-{[(Cyclohexyloxy)carbonyl]oxy}ethyl-1-(1-hydroxyethyl)-5-methoxy-2-oxo-1,2,5,6,7,8,8a,8b-octahydroazeto[2,1-a]isoindol-4-carboxylat
148776-18-5(2-Oxo-1-phenylpyrrolidin-3-yl)triphenylphosphoniumbromid
149107-92-61-Benzoyl-3-(1-methoxy-1-methylethoxy)-4-phenylazetidin-2-on
159593-17-64-tert-Butylbenzyl-2-{(2R,3S)-3-[(R)-1-(tert-butyldimethylsilyloxy)ethyl]-2-[(1R,3S)-3-methoxy-2-oxocyclohexyl]-4-oxoazetidin-1-yl}-2-oxoacetat
162142-14-51-Cyclopentyl-3-ethyl-1,4,5,6-tetrahydro-7H-pyrazolo[3,4-c]pyridin-7-on
175873-08-24-[(S)-3-Amino-2-oxopyrrolidin-1-yl)benzonitrilhydrochlorid
175873-10-6Ethyl-3-(3-{(S)-1-[4-(N′2-hydroxyamidino)phenyl]-2-oxopyrrolidin-3-yl}ureido)propionat
198213-15-9Natrium 3-(methoxycarbonyl)-2-oxo-1,2,5,6-tetrahydropyridin-4-olat
205881-86-36-Fluor-9-methyl-2-phenyl-4-(pyrrolidin-1-carbonyl)-9H-pyrido[3,4-b]indol-1(2H)-on
244080-24-81-Ethyl-9-methoxy-2,6,7,12-tetrahydroindolo[2,3-a]chinolizin-4(3H)-on
283173-50-28-Fluor-2-{4-[(methylamino)methyl]phenyl}-1,3,4,5-tetrahydro-6H-azepino[5,4,3-cd]indol-6-on
303752-13-81-Cyclopentyl-3-ethyl-6-(4-methoxybenzyl)-1,4,5,6-tetrahydro-7H-pyrazolo[3,4-c]pyridin-7-on 4-methylbenzen-1-sulfonat
341031-54-7N-[2-(Diethylamino)ethyl]-5-[(Z)-(5-fluor-2-oxo-1,2-dihydro-3H-indol-3-yliden)methyl]-2,4-dimethylpyrrol-3-carboxamid-L-malat (1:1)
425663-71-4(1S)-1-Amino-3-methyl-1,3,4,5-tetrahydro-2H-3-benzazepin-2-onhydrochlorid
503614-91-3Ethyl-1-(4-methoxyphenyl)-7-oxo-6-[4-(2-oxopiperidin-1-yl)phenyl]-4,5,6,7-tetrahydro-1H-pyrazolo[3,4-c]pyridin-3-carboxylat
536759-91-8Ethyl-1-(4-methoxyphenyl)-6-(4-nitrophenyl)-7-oxo-4,5,6,7-tetrahydro-1H-pyrazolo[3,4-c]pyridin-3-carboxylat
536760-29-93-Chlor-1-(4-nitrophenyl)-5,6-dihydropyridin-2(1H)-on
586379-61-5Methyl-3-(4-hydroxy-6-methyl-2-oxopyridin-1(2H)-yl)-4-methylbenzoat
586414-48-4(-)-3-{3-Brom-4-[(2,4-difluorbenzyl)oxy]-6-methyl-2-oxopyridin-1(2H)-yl}-N,4-dimethylbenzamid
813452-14-1(4S)-1-[(2S,3S,11bS)-2-Amino-9,10-dimethoxy-1,3,4,6,7,11b-hexahydro-2H-pyrido[2,1-a]isochinolin-3-yl]-4-(fluormethyl)pyrrolidin-2-ondihydrochlorid
2933 99 800-00-01,4,7,10-Tetraazacyclododecan-1,4,7-triessigsäuresulfat
0-00-01-[4-(3-Amino-1H-indazol-4-yl)phenyl]-3-(2-fluor-5-methylphenyl)harnstoffhydrochlorid
0-00-05-Fluor-1-(3-fluorbenzyl)-N-(1H-indol-5-yl)-1H-indol-2-carboxamid
0-00-0Methyl-1-tert-butyl-2-hydroxy-1H-pyrrolo[2,3-b]pyridin-3-carboxylat
256-96-25H-Dibenz[b,f]azepin
494-19-910,11-Dihydro-5H-dibenz[b,f]azepin
1458-18-0Methyl-3-amino-5,6-dichlorpyrazin-2-carboxylat
2380-94-14-Hydroxyindol
2886-65-97-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-1H-1,4-benzodiazepin-2(3H)-on
3641-08-51H-1,2,4-Triazol-3-carboxamid
4928-87-41H-1,2,4-Triazol-3-carbonsäure
4928-88-5Methyl-1H-1,2,4-triazol-3-carboxylat
5424-01-13-Aminopyrazin-2-carbonsäure
5521-55-15-Methylpyrazin-2-carbonsäure
6548-09-05-Bromtryptophan
6969-71-71,2,4-Triazolo[4,3-a]pyridin-3(2H)-on
7250-67-1N-(2-Chlorethyl)pyrrolidinhydrochlorid
13183-79-41-Methyltetrazol-5-thiol
13485-59-1L-Alanyl-L-prolin
14907-27-8Methyl D-tryptophanathydrochlorid
16298-03-6Methyl 3-aminopyrazin-2-carboxylat
19686-05-62,8-Dimethyl-2,3,4,5-tetrahydro-1H-pyrido[4,3-b]indol
21688-11-9N2-[(benzyloxy)carbonyl]-L-glutaminyl-L-asparaginyl-S-benzyl-L-cysteinyl-L-prolyl-L-leucylglycinamid
21732-17-21H-Tetrazol-1-ylessigsäure
22162-51-21-(2-Nitrobenzyl)-1H-pyrrol-2-carbaldehyd
26116-12-11-Ethylpyrrolidin-2-ylmethylamin
27387-31-11,2,3,4-Tetrahydro-9-methylcarbazol-4-on
31251-41-98-Chlor-5,6-dihydro-11H-benzo[5,6]cyclohepta[1,2-b]pyridin-11-on
31560-19-7N-Benzoyl-4-hydroxyprolin
31560-20-0Methyl N-benzoyl-4-hydroxyprolinat
32065-66-02-(Dimethoxymethyl)chinoxalin 1,4-dioxid
35681-40-41-(Propan-2-yl)-1,3-dihydro-2H-benzimidazol-2-on
36916-19-55-Chlor-2-(3-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl)benzophenon
37052-78-15-Methoxybenzimidazol-2-thiol
38150-27-55-Chlor-2-[3-(hydroxymethyl)-5-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl]benzophenon
39968-33-73H-[1,2,3]Triazol[4,5-b]pyridin-3-ol
41340-36-72-(7-Ethyl-1H-indol-3-yl)ethanol
51077-14-6(2S)-1-(Tert-butoxycarbonyl)azetidin-2-carbonsäure
51856-79-2Methyl-1-methylpyrrol-2-ylacetat
52099-72-61-Isopropenyl-1H-benzimidazol-2(3H)-on
52602-39-89H-Carbazol-4-ol
54196-61-12',5-Dichlor-2-(3-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl)benzophenon
54196-62-22',5-Dichlor-2-[3-(hydroxymethyl)-5-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl]benzophenon
55321-99-83-Oxo-3,4-dihydropyrazin-2-carboxamid
55408-10-1Ethyltetrazol-5-carboxylat
59032-27-8Natrium-1,2,3-triazol-5-thiolat
59467-63-97-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-2-(nitromethylen)-2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin
59467-64-0[7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin-2-yl]methylamin
59467-69-58-Chlor-6-(2-fluorphenyl)-1-methyl-3a,4-dihydro-3H-imidazo[1,5-a][1,4]benzodiazepin
59468-44-98-Chlor-6-(2-fluorphenyl)-1-methyl-4H-imidazo[1,5-a][1,4]benzodiazepin-3-carbonsäure
59469-29-3[7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin-2-ylmethyl]ammoniumbis(maleat)
59469-63-57-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-3-methyl-2-(nitromethylen)-2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin-4-oxid
61607-68-91-[2-(Dimethylamin)ethyl]-4,5-dihydro-1H-tetrazol-5-thion
62893-24-7(6-Ethyl-4,5-dioxohexahydropyridazin-3-carboxamid)(4-hydroxyphenyl)essigsäure
64137-52-6[3-(1H-Benzimidazol-2-yl)propyl]methylamin
64838-55-71-[(S)-3-(Acetylthio)-2-methylpropionyl]-L-prolin
65632-62-4(S)-1-(Benzyloxycarbonyl)hexahydropyridazin-3-carbonsäure
66242-82-8Dinatrium-2,5-dihydro-5-thiooxo-1H-tetrazol-1-ylmethansulfonat
66635-71-0Isopropyl-2,3-dihydro-1H-pyrrolizin-1-carboxylat
69048-98-21-Ethyl-1,2-dihydro-5H-tetrazol-5-on
70890-50-53-Amino-7-methyl-5-phenyl-1H-1,4-benzodiazepin-2(3H)-on
71056-57-0Ethyl 1-methyl-5-nitroindol-2-carboxylat
71208-55-4Diethyl-(6-chlor-9H-carbazol-2-yl)methylmalonat
73963-42-55-(4-Chlorbutyl)-1-cyclohexyl-1H-tetrazol
75302-98-62-Tert-butoxy-2-oxoethyl [1-(4-chlorbenzoyl)-5-methoxy-2-methylindol-3-yl]acetat
80076-47-78,9-Difluor-5-methyl-1-oxo-6,7-dihydro-1H,5H-pyrido[3,2,1-ij]chinolin-2-carbonsäure
80875-98-5(2S,3aS,7aS)-Octahydro-1H-indol-2-carbonsäure
83783-69-14-Fluorbenzyl-1H-benzimidazol-2-ylamin
84946-20-32-Chlor-1-(4-fluorbenzyl)benzimidazolhydrochlorid
85440-79-52-Methyl-1-nitrosoindolin
86386-75-62,4'-Difluor-2-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)acetophenonhydrochlorid
86404-63-91-(2,4-Difluorphenyl)-2-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)ethan-1-on
87269-87-2Benzyl(2S,3aS,6aS)-octahydrocyclopenta[b]pyrrol-2-carboxylathydrochlorid
90657-55-9trans-4-Cyclohexyl-2-prolinhydrochlorid
92992-17-11-(Methoxycarbonyl)-2,3-dihydro-1H-pyrrolizin-7-carbonsäure
95885-13-55-Ethyl-4-(2-phenoxyethyl)-4H-1,2,4-triazol-3(2H)-on
96034-57-0trans-4-Hydroxy-1-(4-nitrobenzyloxycarbonyl)-L-prolin
96107-94-7Ethyl-1H-tetrazol-5-carboxylatnatriumsalz
96314-26-0(4S)-4-Phenyl-L-prolin
100361-18-07-Chlor-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydro-1,8-naphthyridin-3-carbonsäure
100491-29-0Ethyl-7-chlor-1-(2,4-difluorphenyl)-6-fluor-1,4-dihydro-4-oxonaphthyridin-3-carboxylat
103201-78-14-Cyclohexylprolin
103300-89-6N′6-Trifluoracetyl-L-lysyl-L-prolin
103300-91-01-{N′2-[(S)-1-Ethoxycarbonyl-3-phenylpropyl]-N′6-trifluoracetyllysyl}prolin
103831-11-4Pyrrolidin-3-ylamindihydrochlorid
105152-95-2Ethyl-7-(3-aminopyrrolidin-1-yl)-1-(2,4-difluorphenyl)-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydro-1,8-naphthyridin-3-carboxylat
105641-23-4N′6-Trifluoracetyl-L-lysyl-L-prolin-p-toluolsulfonat
106928-72-7tert-Butyl-(1S,9S)-6,10-dioxo-9-phthalimidooctahydropyridazo[1,2-a][1,2]diazepin-1-carboxylat
112193-77-81,4,7,10-Tetraazoniacyclododecanbis(sulfat)
113963-68-13,4-Di(indol-3-yl)-1-methylpyrrol-2,5-dion
114873-37-91,4,7,10-Tetraazacyclododecan-1,4,7-triyltriessigsäure
119192-10-84-[(1H-1,2,4-Triazol-1-yl)methyl]anilin
120807-02-5(4S)-N-Benzoyl-4-(mesyloxy)-L-prolin
120851-71-0trans-1-Benzoyl-4-phenyl-L-prolin
122536-48-53-[(S)-3-(L-Alanylamino)pyrrolidin-1-yl]-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydro-1,8-naphthyridin-3-carbonsäurehydrochlorid
122536-66-7tert-Butyl-{(S)-1-methyl-2-oxo-2-[(S)-pyrrolidin-3-ylamino]ethyl}carbamat
122536-91-87-{(S)-3-[(S)-2-(tert-Butoxycarbonylamino)-1-oxopropylamino]pyrrolidin-1-yl}-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydro-1,8-naphthyridin-3-carbonsäure
122665-86-5Ethyl-[3-(cyanmethyl)-4-oxo-3,4-dihydrophthalazin-1-yl]acetat
123631-92-52-(2,4-Difluorphenyl)-1,3-bis(1H-1,2,4-triazol-1-yl)propan-2-ol
124750-53-45-(4′-Methylbiphenyl-2-yl)-1-trityl-1H-tetrazol
127105-49-1Methyl-(S)-2-amino-4-(1H-tetrazol-5-yl)butyrat
130404-91-0N-[(R)-2-({(R)-2-[(2-Adamantyloxycarbonyl)amino]-3-(1H-indol-3-yl)-2-methyl-1-oxopropyl}amino)-1-phenylethyl]succinamidsäure — 1-Desoxy-1-methylamino-D-glucitol (1:1)
131707-24-9Ethyl-6-brom-5-hydroxy-1-methyl-2-[(phenylsulfanyl)methyl]-1H-indol-3-carboxylat
132026-12-14-(2-Methyl-1H-imidazo[4,5-c]pyridin-1-yl)benzoesäure
132659-89-33-Dimethylaminomethyl-1,2,3,4-tetrahydro-9-methylcarbazol-4-on
134575-17-0tert-Butyl-meso-3-azabicyclo[3.1.0]hex-6-ylcarbamat
137733-33-6N′,N′-Diethyl-2-methyl-N-(6-phenyl-5-propylpyridazin-3-yl)propan-1,2-diamin — Fumarsäure (2:3)
139481-44-0Methyl-1-[(2′-cyanobiphenyl-4-yl)methyl]-2-ethoxy-1H-benzimidazol-7-carboxylat
139592-99-7(Z)-1-[3-(3-Chlor-4-cyclohexylphenyl)prop-2-enyl]hexahydro-1H-azepinhydrochlorid
140629-77-2tert-Butyl-[(RS)-pyrrolidin-3-yl]carbamat
141113-28-2(E)-(+)-2-(2,4-Difluorphenyl)-1-{3-[4-(2,2,3,3-tetrafluorpropoxy)styryl]-1H-1,2,4-triazol-1-yl}-3-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)propan-2-ol
141113-41-9(R)-2-(2,4-Difluorphenyl)-3-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)propan-1,2-diol
143322-57-05-Brom-3-[(R)-1-methylpyrrolidin-2-ylmethyl]indol
143722-25-22-(2-Trityl-2H-tetrazol-5-yl)phenylboronsäure
143824-78-6N1-(Tert-butoxycarbonyl)-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-tryptophan
145641-35-6Benzyl(2S,3aR,7aS)-octahydro-1H-indol-2-carboxylathydrochlorid
149365-59-3Dibenzyl 5,5′-[(3,4-diethylpyrrol-2,5-diyl)bis(methylen)]bis[4-(3-methoxy-3-oxopropyl)-3-methylpyrrol-2-carboxylat]
149365-62-85,5′-[(3,4-Diethylpyrrol-2,5-diyl)bis(methylen)]bis[4-(3-hydroxypropyl)-3-methylpyrrol-2-carbaldehyd]
151860-16-1meso-3-Benzyl-6-nitro-3-azabicyclo[3.1.0]hexan
152628-02-91,4′-Dimethyl-2′-propyl-1H,1′H-2,6′-bibenzimidazol
152628-03-04-Methyl-2-propylbenzimidazol-6-carbonsäure
153435-96-2Ethyl-4,6-dichlor-3-formylindol-2-carboxylat
155322-92-2(3R)-3-[(S)-1-(Methylamino)ethyl]pyrrolidin
160194-26-32-Iod-4-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)anilin
160194-39-82-{5-[(1H-1,2,4-Triazol-1-yl)methyl]indol-3-yl}ethan-1-ol
163457-23-63,3-Difluorpyrrolidinhydrochlorid
166170-15-61-(Tert-butoxycarbonyl)-2-methyl-D-prolin
170142-29-77-Chlor-2-(4-methoxy-2-methylphenyl)-2,3-dihydro-5H-pyridazino[4,5-b]chinolin-1,4,10-trion, Natriumsalz
171964-73-1[N-(4-Methoxybenzoyl)-L-valyl]-N-[(1S)-3,3,3-trifluor-1-isopropyl-2-oxopropyl]-L-prolinamid
172733-42-5Natrium [(1-benzyl-2-ethyl-3-oxamoylindol-4-yl)oxy]acetat
176161-55-0(5,6-Dichlor-1H-benzimidazol-2-yl)isopropylamin
177932-89-7(4R,5S,6S,7R)-4,7-Dibenzyl-1,3-bis(3-aminobenzyl)-5,6-dihydroxyhexahydro-2H-1,3-diazepin-2-ondimethansulfonat
178619-89-16,7-Dichlor-2,3-dimethoxychinoxalin-5-ylamin
179528-39-3N-(Biphenyl-2-yl)-4-[(2-methyl-4,5-dihydro-1H-imidazo[4,5-d][1]benzazepin-6-yl)carbonyl]benzamid
180637-89-23-[((2R)-1-Methylpyrrolidin-2-yl)methyl]-5-[(E)-2-(phenylsulfonyl)vinyl]indol
180915-94-01-{2-[4-(6-Methoxy-3,4-dihydro-1-naphthyl)phenoxy]ethyl}pyrrolidin
180915-95-11-{2-[4-(2-Brom-6-methoxy-3,4-dihydro-1-naphthyl)phenoxy]ethyl}pyrrolidin
181827-47-4[N-(Methoxycarbonyl)-L-valyl]-L-prolin
182073-77-4N′-[N-Methoxycarbonyl-L-valyl]-N-[(S)-3,3,3-trifluor-1-isopropyl-2-oxopropyl]-L-prolinamid
185453-89-87-Ethyl-3-[2-(trimethylsilyloxy)ethyl]indol
188113-71-51-Acetyl-3-[((2R)-1-methylpyrrolidin-2-yl)methyl]-5-[(E)-2-(phenylsulfonyl)vinyl]indol
188978-02-1(4R,5S,6S,7R)-1-[(3-Amino-1H-indazol-5-yl)methyl]-4,7-dibenzyl-3-butyl-5,6-dihydroxyhexahydro-2H-1,3-diazepin-2-on
190791-29-8(5R,6S)-6-Phenyl-5-[4-(2-pyrrolidinoethoxy)phenyl]-5,6,7,8-tetrahydro-2-naphthol — (–)-Weinsäure (1:1)
193077-87-1[(2S)-7-(2-Methoxy-2-oxoethyl)-4-methyl-3-oxo-2,3,4,5-tetrahydro-1H-1,4-benzodiazepin-2-yl]essigsäure
193274-37-23a-Benzyl-2-methyl-2,3a,4,5,6,7-hexahydro-3H-pyrazolo[4,3-c]pyridin-3-on L-tartarat
194602-25-0Dibenzyl-1-(2,4-difluorophenyl)-2-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)-1-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)ethylphosphat
194602-27-2Diphenyl[(S)-pyrrolidin-3-yl]acetonitrilhydrobromid
197143-35-4(3Z)-4-(Aminomethyl)pyrrolidin-3-on O-methyloximdihydrochlorid
204255-02-7Ethyl (1R,5R,6R)-5-(1-ethylpropoxy)-7-azabicyclo[4.1.0]hept-3-en-3-carboxylat
210288-67-8[(2S)-7-Iod-4-methyl-3-oxo-2,3,4,5-tetrahydro-1H-1,4-benzodiazepin-2-yl]essigsäure
210558-66-0(1R,2S)-1-Phenyl-2-pyrrolidin-1-ylpropan-1-olhydrochlorid
219909-83-83-((4S)-4-Sulfanyl-L-prolinamidol)benzoesäurehydrochlorid
221030-56-42-(4-Fluorphenyl)-4-(3-hydroxy-3-methylbutoxy)-5-(4-mesylphenyl)pyridazin-3(2H)-on
221148-46-52-(4-Ethoxyphenyl)-3-(4-mesylphenyl)pyrazol[1,5-b]pyridazin
227025-33-41-Benzyl-4H-imidazo[4,5,1-ij]chinolin-2(1H)-on
235106-62-42,2′-[(4-Hydroxyphenyl)methylen]bis(4-{(E)-[(5-methyl-1H-tetrazol-1-yl)imino]methyl}phenol)
239463-85-53-{5-[(2R)-2-Aminopropyl]-7-cyano-2,3-dihydro-1H-indol-1-yl}propylbenzoat(2R,3R)-2,3-dihydroxybutandioat
244191-95-5α-L-Aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-phenylalaninamid, tert-butylester
244191-96-6N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-α-L-aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophan, 1-tert-butylester
244244-29-9N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-α-L-glutamyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N-trityl-L-asparaginyl-α-L-glutamyl-N-trityl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-L-leucyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-α-L-aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-phenylalaninamid, penta-tert-butylester
244244-31-3α-L-Glutamyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N-trityl-L-asparaginyl-α-L-glutamyl-N-trityl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-L-leucyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-α-L-aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-phenylalaninamid, penta-tert-butylestermonohydrochlorid
251579-55-2(N-Acetyl-N-methylglycyl)glycylvalyl-D-alloisoleucylthreonylnorvalylisoleucylarginyl(N-ethylprolinamid) monoacetat (Salz)
252742-72-65-(Chlormethyl)-1,2-dihydro-3H-1,2,4-triazol-3-on
259793-88-96-Brom-3-oxo-3,4-dihydropyrazin-2-carboxamid
261953-36-06-Iod-1H-indazol
269731-84-2(5R,6R)-1-Benzyl-5-hydroxy-6-(methylamino)-5,6-dihydro-4H-imidazo[4,5,1-ij]chinolin-2(1H)-on
272107-22-93,10-Dibrom-8-chlor-5,6-dihydro-11H-benzo[5,6]cyclohepta[1,2-b]pyridin
288385-88-64-Fluor-2-methyl-1H-indol-5-ol
346412-97-31-Aminopyridaziniumhexafluorphosphat(1-)
361440-67-7Tert-butyl(1S,3S,5S)-3-carbamoyl-2-azabicyclo[3.1.0]hexan-2-carboxylat
442526-89-8Isoleucylarginyl(N-ethylprolinamid)dihydrochlorid
444731-72-02,3-Dimethyl-2H-indazol-6-amin
481659-93-2Ethyl 1-methyl-5-[4′-(trifluormethyl)biphenyl-2-carboxamid]indol-2-carboxylat
481659-96-5Kalium 1-methyl-5-[4′-(trifluormethyl)biphenyl-2-carboxamid]indol-2-carboxylat
503293-47-85-(2-Chlor-6-fluorphenyl)-2H-tetrazol
606143-52-65-[(4-Brom-2-chlorphenyl)amino]-4-fluor-N-(2-hydroxyethoxy)-1-methyl-1H-benzimidazol-6-carboxamid
631916-97-7(2S)-N-{4-[(Z)-Amino(methoxyimino)methyl]benzyl}-1-{(2R)-2-[3-chlor-5-(difluormethoxy)phenyl]-2-hydroxyethanoyl}azetidin-2-carboxamid – Benzensulfonsäure (1:1)
649735-46-6(2R)-1-({4-[(4-Fluor-2-methyl-1H-indol-5-yl)oxy]-5-methylpyrrolo[2,1-f][1,2,4]triazin-6-yl}oxy)propan-2-ol
709031-38-9Tert-butyl(2S)-2-carbamoyl-2,3-dihydro-1H-pyrrol-1-carboxylat
709031-43-6Tert-butyl[(1S)-2-[(1S,3S,5S)-3-cyano-2-azabicyclo[3.1.0]hex-2-yl]-1-(3-hydroxytricyclo[3.3.1.1(3,7)]dec-1-yl)-2-oxoethyl]carbamat
709031-45-8(1S,3S,5S)-2-Azabicyclo[3.1.0]hexan-3-carboxamidmethansulfonat
796967-16-31-[4-(3-Amino-1H-indazol-4-yl)phenyl]-3-(2-fluor-5-methylphenyl)harnstoff
872206-47-85-Methyl-4-oxo-1,4-dihydropyrrolo[2,1-f][1,2,4]triazin-6-yl-2,2-dimethylpropanoat
912444-00-92-[(2R)-2-Methylpyrrolidin-2-yl]-1H-benzimidazol-4-carboxamid
912445-36-42-[(2S)-2-Methylpyrrolidin-2-yl]-1H-benzimidazol-4-carboxamiddihydrochlorid
942436-93-34-Amino-8-(2,5-dimethoxyphenyl)-N-propylcinnolin-3-carboxamid
942437-37-84-Amino-8-(2-fluor-6-methoxyphenyl)-N-propylcinnolin-3-carboxamid
948846-40-0(2S,3S)-2,3-bis[(Phenylcarbonyl)oxy]bernsteinsäure – Ethyl(3aR,6aR)-hexahydropyrrolo[3,4-b]pyrrol-5(1H)-carboxylat (1:1)
952490-01-64-[(4-Fluor-2-methyl-1H-indol-5-yl)oxy]-5-methylpyrrolo[2,1-f][1,2,4]triazin-6-yl-2,2-dimethylpropanoat
1000164-36-2(5S,8S,11S,14S,17S,20S,23S,26S,29S,32S,35S,38S)-5-(3-Amino-3-oxopropyl)-20-benzyl-23-[(2S)-butan-2-yl]-14,38-bis{4-[(tert-butoxycarbonyl)amino]butyl}-29-{[1-(tert-butoxycarbonyl)-1H-indol-3-yl]methyl}-17-(3-tert-butoxy-3-oxopropyl)-1-(1H-fluoren-9-yl)-8,11,26,41,41-pentamethyl-32-(2-methylpropyl)-3,6,9,12,15,18,21,24,27,30,33,36,39-tridecaoxo-35-(propan-2-yl)-2-oxa-4,7,10,13,16,19,22,25,28,31,34,37,40-tridecaazadotetracontan-42-säure
1012065-72-3Ethyl-2-amino-9,10-dimethoxy-1,6,7,11b-tetrahydro-4H-pyrido[2,1-a]isochinolin-3-carboxylat
1137606-74-66-Fluor-3-oxo-3,4-dihydropyrazin-2-carbonitril – N-cyclohexylcyclohexanamin (1:1)
2934 10 00556-90-12-Imino-1,3-thiazol-4-on
2295-31-0Thiazolidin-2,4-dion
29676-71-9(2-Amino-1,3-thiazol-4-yl)essigsäure
34272-64-5(4-Methyl-2-sulfanyl-1,3-thiazol-5-yl)essigsäure
38585-74-9Thiazol-5-ylmethanol
64485-82-1Ethyl-2-(2-amino-1,3-thiazol-4-yl)-2-hydroxyiminoacetat
64485-88-7Ethyl-(Z)-2-(2-aminothiazol-4-yl)-2-(methoxyimino)acetat
64486-18-6(Z)-2-[2-(Chloracetamido)thiazol-4-yl]-2-(methoxyimino)essigsäure
64987-03-7Ethyl-(2-formamido-1,3-thiazol-4-yl)glyoxylat
64987-06-0(2-Formamido-1,3-thiazol-4-yl)glyoxylsäure
65872-41-5(Z)-2-(2-Aminothiazol-4-yl)-2-methoxyiminoessigsäure
65872-43-72-(2-Formamido-1,3-thiazol-4-yl)-2-methoxyiminoessigsäure
66215-71-2(Z)-2-Methoxyimino-2-[2-(tritylamino)thiazol-4-yl]essigsäure
66339-00-2Ethyl-2-(hydroxyimino)-2-[2-(tritylamino)thiazol-4-yl]acetathydrochlorid
68672-66-2(2Z)-{[(1-Tert-butoxy-2-methyl-1-oxopropan-2-yl)oxy]imino}[2-(tritylamino)-1,3-thiazol-4-yl]essigsäure
76823-93-31-{4-[(2-Cyanethyl)thiomethyl]thiazol-2-yl}guanidin
88023-65-8Kalium 3-[(2-formamido-1,3-thiazol-4-yl)oxoacetamido]-2-methyl-4-oxoazetidin-1-sulfonat
88046-01-92-Guanidinothiazol-4-ylmethylcarbamimidothioatdihydrochlorid
105889-80-3Pivaloyloxymethyl-7-{(Z)-2-[2-(tert-butoxycarbonylamino)thiazol-4-yl]pent-2-enamido}-3-(carbamoyloxymethyl)-3-cephem-4-carboxylat
110130-88-6(2Z)-[(Acetyloxy)imino](2-amino-1,3-thiazol-4-yl)essigsäure
115065-79-7(2E)-2-(2-{[(Benzyloxy)carbonyl]amino}-1,3-thiazol-4-yl)-5-[(3-methylbut-2-en-1-yl)oxy]-5-oxopent-2-enonsäure
119154-86-8(Z)-2-(2-Amino-1,3-thiazol-4-yl)-2-methoxyiminoacetylchloridhydrochlorid
127660-04-2Natrium(2Z)-(2-amino-1,3-thiazol-4-yl)(hydroxyimino)ethanoat
136401-69-9(Z)-5-{4-[2-(5-Ethylpyridin-2-yl)ethoxy]benzylidn}-1,3-thiazolidin-2,4-dion
139340-56-0{5-[(Z)-3,5-Di(tert-butyl)-4-hydroxybenzyliden]-4-oxo-4,5-dihydrothiazol-2-yl}ammoniummethansulfonat
154212-59-64-Nitrophenylthiazol-5-ylmethylcarbonathydrochlorid
154212-61-0N-[2-Isopropylthiazol-4-ylmethyl(methyl)carbamoyl]-L-valin
161798-03-4Ethyl 2-(3-formyl-4-isobutoxyphenyl)-4-methylthiazol-5-carboxylat
162208-27-7O-[2-(2-Amino-1,3-thiazol-4-yl)-2-((Z)-methoxyimino)acetyl] O, O-diethylphosphorthioat
162208-28-8O-(2-(2-Aminothiazol-4-yl)-2-{[1-(tert-butoxycarbonyl)-1-methylethoxy]imino}acetyl) O′,O″-diethylphosphorthioat
171485-87-32-[4-(2-Amino-4-oxo-4,5-dihydrothiazol-5-ylmethyl)phenoxymethyl]-2,5,7,8-tetramethylchroman-6-ylacetat
174761-17-2Benzhydryl-7-{(Z)-2-[2-(tert-butoxycarbonylamino)thiazol-4-yl]-4-(3-methylbut-2-enyloxycarbonyl)but-2-enamido}-3-cephem-4-carboxylat
179258-52-7Tert-butyl (7Z)-7-(2-amino-1,3-thiazol-5-yl)-4-ethoxy-10,10-dimethyl-6-oxo-3,5,9-trioxa-8-aza-4-phosphaundec-7-en-11-oat 4-oxid
180144-61-03-{[4-(4-Amidinophenyl)thiazol-2-yl][1-(carboxymethyl)-4-piperidyl]amino}propionsäure
186538-00-13-[(2S,3S)-2-Hydroxy-3-(3-hydroxy-2-methylbenzamid)-4-phenylbutanoyl]-5,5-dimethyl-N-(2-methylbenzyl)-1,3-thiazolidin-4-carboxamid
189448-35-9(7R)-7-[(2E)-2-(2-Amino-5-chlor-1,3-thiazol-4-yl)-2-(hydroxyimino)acetamido]-3-[(3-{[(2-aminoethyl)sulfanyl]methyl}pyridin-4-yl)sulfanyl]-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure
190841-79-3Ethyl-3-({4-[4-(N-ethoxycarbonylamidino)phenyl]thiazol-2-yl}[1-(ethoxycarbonylmethyl)-4-piperidyl]amino)propionat
213252-19-85-[(2,4-Dioxo-1,3-thiazolidin-5-yl)methyl]-2-methoxy-N-[4-(trifluormethyl)benzyl]benzamid
221671-63-2Kalium (2-{N-[4-(4-chlor-2,5-dimethoxyphenyl)-5-(2-cyclohexylethyl)-1,3-thiazol-2-yl]carbamoyl}-5,7-dimethylindolin-1-yl)acetat
224631-15-62,5-Dioxopyrrolidin-1-yl N-{N-[(2-isopropyl-1,3-thiazol-4-yl)methyl]-N-methylcarbamoyl}-L-valinat
291536-35-1(5Z)-5-(4-Fluorbenzyliden)-1,3-thiazolidin-2,4-dion
302964-08-5N-(2-Chlor-6-methylphenyl)-2-[(6-chlor-2-methylpyrimidin-4-yl)amino]-1,3-thiazol-5-carboxamid
302964-24-52-Amino-N-(2-chlor-6-methylphenyl)-1,3-thiazol-5-carboxamid
478410-84-3(4R)-N-Allyl-3-[(2S,3S)-2-hydroxy-3-(3-hydroxy-2-methylbenzamid)-4-phenylbutanoyl]-5,5-dimethylthiazolidin-4-carboxamid
752253-39-74-(2-Chlor-4-methoxy-5-methylphenyl)-N-[(1S)-2-cyclopropyl-1-(3-fluor-4-methylphenyl)ethyl]-5-methyl-N-(prop-2-in-1-yl)-1,3-thiazol-2-amin
866920-24-33-[2-Chlor-4-({4-methyl-2-[4-(trifluormethyl)phenyl]-1,3-thiazol-5-yl}methoxy)phenyl]-1,2,4-oxadiazol-5(4H)-on
914361-45-8L-Lysin – {[(2R,3R)-3-[4-(4-Cyanophenyl)-1,3-thiazol-2-yl]-2-(2,4-difluorphenyl)-1-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)butan-2-yl]oxy}methyldihydrogenphosphat – Ethanol (1:1:1)
2934 20 8080756-85-0S-(Benzothiazol-2-yl)-(Z)-2-(2-aminothiazol-4-yl)-2-methoxyiminothioacetat
87691-88-11-(1,2-Benzisothiazol-3-yl)piperazinhydrochlorid
89604-92-2tert-Butyl-2-{[1-(2-aminothiazol-4-yl)-2-(benzisothiazol-2-ylthio)-2-oxoethyliden]aminooxy}-2-methylpropionat
177785-47-6(2S,3S)-3-Methyl-2-(3-oxo-2,3-dihydro-1,2-benzisothiazol-2-yl)valeriansäure
2934 30 9092-39-72-Chlorphenothiazin
6631-94-32-Acetylphenothiazin
32338-15-1Phenothiazin-2-ylamin
2934 99 60957-68-67-Aminocephalosporansäure
2934 99 900-00-0(1R,2S,3S,6R)-[(S)-1-Phenylethyl]-3,6-epoxytetrahydrophthalimid
0-00-0(4S,5S)-5-Benzyl-2-oxo-1,3-oxazolidin-4-ylmethyl-4-nitrobenzolsulfonat
0-00-0Kalium 5-methyl-1,3,4-oxadiazol-2-carboxylat
00-00-01-(1-{4-[2-(4-Fluorphenyl)-1,3-dioxolan-2-yl]butyl}-1,2,3,6-tetrahydropyridin-4-yl)-1,3-dihydro-2H-benzimidazol-2-on
50-89-5Thymidin
58-61-7Adenosin
63-37-6Cytidin-5′-(dihydrogenphosphat)
98-03-3Thiophen-2-carbaldehyd
551-16-66-Aminopenicillansäure
1463-10-15-Methyluridin
3083-77-01-(beta-D-Arabinofuranosyl)pyrimidin-2,4(1H,3H)-dion
3158-91-62-Chlordibenz[b,f][1,4]oxazepin-11(10H)-on
3206-73-3DL-5-(1,2-Dithiolan-3-yl)valeramid
4097-22-72′,3′-Didesoxyadenosin
4295-65-22-Chlor-9-(3-dimethylaminopropyl)-9H-thioxanthen-9-ol
4462-55-93-(2,6-Dichlorphenyl)-5-methylisoxazol-4-carbonylchlorid
4691-65-0Inosin-5′-dinatriumphosphat
4923-87-95-Brom-1-benzothiophen
5271-67-0Thiophen-2-carbonylchlorid
6504-57-04-[3-Hydroxy-3-phenyl-3-(thiophen-2-yl)propyl]-4-methylmorpholin-4-methylsulfat
7481-90-51-(3,5-Anhydro-2-desoxy-β-D-threo-pentofuranosyl)-5-methylpyrimidin-2,4(1H,3H)-dion
13062-59-44-Morpholin-2-ylpyrocatechinhydrochlorid
13636-02-7(RS)-3-(Dimethylamino)-1-(2-thienyl)propan-1-ol
14282-76-92-Brom-3-methylthiophen
16883-16-25-Methyl-3-phenylisoxazol-4-carbonylchlorid
17381-54-3(1-Benzothiophen-5-yl)essigsäure
18686-82-31,3,4-Thiadiazol-2-thiol
20893-30-52-Thienylacetonitril
21080-92-23-Thienylmalonsäure
22252-43-37-Amino-3-methyl-3-cephem-4-carbonsäure
22720-75-82-Acetylbenzo[b]thiophen
24209-38-97-Amino-3-(1-methyltetrazol-5-ylthiomethyl)-3-cephem-4-carbonsäure
24209-43-6(7R)-7-Amino-3-[2-(1,3,4-thiadiazol-2-ylsulfanyl)ethyl]-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure
24683-26-9Ethyl-4-hydroxy-2-methyl-2H-1,2-benzothiazin-3-carboxylat-1,1-dioxid
24701-69-77-Amino-3-methoxymethyl-3-cephem-4-carbonsäure
25229-97-42-Cyan-3-morpholinoacrylamid
25629-50-93-(2-Chlorphenyl)-5-methylisoxazol-4-carbonylchlorid
25954-21-65-Methyluridinhemihydrat
26638-53-93-Chlor-6-methyldibenzo[c,f][1,2]thiazepin-11(6H)-on-5,5-dioxid
27255-72-73-Methyl-7-(phenylacetamido)-3-cephem-4-carbonsäure
28092-62-8(3aS,6aR)-1,3-Dibenzyl-2,3,3a,4,6,6a-hexahydro-1H-furo[3,4-d]imidazol-2,4-dion
28657-79-61-Ethyl-1,4-dihydro-4-oxo-1,3-dioxolo[4,5-g]cinnolin-3-carbonitril
28783-41-74,5,6,7-Tetrahydrothieno[3,2-c]pyridinhydrochlorid
29490-19-55-Methyl-1,3,4-thiadiazol-2-thiol
29706-84-13′-Azido-3′-desoxy-5′-O-tritylthymidin
29707-62-84-Nitrobenzyl-6-(2-phenoxyacetamido)penicillanat-1-oxid
30165-96-94-(4-Chlor-1,2,5-thiadiazol-3-yl)morpholin
30246-33-47-Amino-3-[(5-methyl-1,3,4-thiadiazol-2-yl)thiomethyl]-3-cephem-4-carbonsäure
32231-06-41-Piperonylpiperazin
36923-17-8(7R)-7-Amino-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure
37539-03-0(7R)-7-Amino-3-[(1H-1,2,3-triazol-4-ylsulfanyl)methyl]-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure
38313-48-33′,5′-Anhydrothymidin
39098-97-02-Thienylacetylchlorid
39754-02-47-[(R)-Amino(phenyl)acetamido]-3-methyl-3-cephem-4-carbonsäure — Dimethylformamid (2:1)
39925-10-5Methyl-1-(2,3,5-tri-O-acetyl-beta-D-ribofuranosyl)-1H-1,2,4-triazol-3-carboxylat
40172-95-01-(2-Furoyl)piperazin
42399-49-5(2S,3S)-3-Hydroxy-2-(4-methoxyphenyl)-2,3-dihydro-1,5-benzothiazepin-4(5H)-on
51762-51-7Benzhydryl-3-hydroxy-7-(phenylacetamido)cepham-4-carboxylat
51818-85-07-[(D)-Mandelamido]cephalosporansäure
53994-69-7(7R)-7-Amino-3-chlor-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure
53994-83-54-Nitrobenzyl-7-amino-3-chlor-3-cephem-4-carboxylat
55612-11-85′-O-Tritylthymidin
59337-92-7Methyl-3-(chlorsulfonyl)thiophen-2-carboxylat
59804-25-0Methyl-4-hydroxy-2-methyl-2H-thieno[2,3-e][1,2]thiazin-3-carboxylat-1,1-dioxid
61807-78-17-(Bromacetamido)-7-methoxy-3-{[(1-methyl-1H-tetrazol-5-yl)sulfanyl]methyl}-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure
63074-07-71-(Tetrahydro-2-furoyl)piperazin
63427-57-64-Nitrobenzyl-3-methylen-7-(phenoxyacetamido)cepham-4-carboxylat-5-oxid
63457-21-6Diphenylmethyl 2-(3-benzyl-7-oxo-4-thia-2,6-diazabicyclo[3.2.0]hept-2-en-6-yl)-3-methylbut-3-enoat
63675-74-16-Methoxy-2-(4-methoxyphenyl)benzo[b]thiophen
63877-96-32-(4-Fluorbenzyl)thiophen
67914-85-6cis-2-(2,4-Dichlorphenyl)-2-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)-1,3-dioxolan-4-ylmethanol
67978-05-6Diphenylmethyl(2R)-3-methyl-2-[(1R,5S)-3-(4-methylphenyl)-7-oxo-4-oxa-2,6-diazabicyclo[3.2.0]hept-2-en-6-yl]but-3-enoat
68350-02-7(7R)-7-Amino-3-{[(1-methyl-1H-tetrazol-5-yl)sulfanyl]methyl}-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäurehydrochlorid
69399-79-73-(2-Chlor-6-fluorphenyl)-5-methylisoxazol-4-carbonylchlorid
70035-75-5Diphenylmethyl (7S)-7-(bromacetamido)-7-methoxy-3-{[(1-methyl-1H-tetrazol-5-yl)sulfanyl]methyl}-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat
70918-74-01-(2,3-Dihydro-1,4-benzodioxin-2-ylcarbonyl)piperazinhydrochlorid
71420-85-47-Amino-3-[1-(sulfomethyl)-1H-tetrazol-5-ylthiomethyl]-3-cephem-4-carbonsäurenatriumsalz
75776-79-31,4-Dithia-7-azaspiro[4.4]nonan-8-carbonsäurehydrobromid
76247-39-7Iodmethylpenicillanat-1,1-dioxid
76646-91-8(3S)-6,6-Dibrom-2,2-dimethylpenam-3-carbonsäure 1,1-dioxid
76801-85-9(2R,3S,4R,5R,8R,10R,11R,12S,13S,14R)-13-[(2,6-Didoxy-3-C-methyl-3-O-methyl-α-L-ribo-hexopyranosyl)oxy]-2-ethyl-3,4,10-trihydroxy-3,5,8,10,12,14-hexamethyl-11-{[3,4,6-tridoxy-3-(dimethylamino)-β-D-xylo-hexopyranosyl]oxy}-1-oxa-6-azacyclopentadecan-15-on
77887-68-4Benzhydryl-6-(4-methylbenzamido)penicillanat-4-oxid
78850-37-0Methyl-(3aR,4R,7aR)-2-methyl-4-[(1S,2R)-1,2,3-triacetoxypropyl]-3a,7a-dihydro-4H-pyrano[3,4-d]oxazol-6-carboxylat
79349-82-9Trans-(7R)-7-amino-3-vinyl-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure
80370-59-87-Amino-3-(2-furoylthiomethyl)-3-cephem-4-carbonsäure
84682-23-52-(2,4-Dichlorphenyl)-2-(1H-imidazol-1-ylmethyl)-1,3-dioxolan-4-ylmethanol
84793-24-8Ethyl-(S)-2-[(S)-4-methyl-2,5-dioxo-1,3-oxazolidin-3-yl]-4-phenylbutyrat
84915-43-5(3S)-2,2-Dimethyl-1,4-thiazinan-3-carbonsäure
85006-31-1Methyl-3-amino-4-methylthiophen-2-carboxylat
86639-52-3(4S)-4,11-Diethyl-4,9-dihydroxy-1H,12H-pyrano[3′,4′:6,7]indolizin[1,2-b]chinolin-3,14(4H,12H)-dion
87932-78-33-Acetoxymethyl-7-[(R)-2-formyloxy-2-phenylacetamido]-3-cephem-4-carbonsäure
92096-37-2Diphenylmethyl (7R)-3-(mesyloxy)-7-(phenylacetamido)-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat
93183-15-42′-Desoxy-5′-O-(4,4′-dimethoxytrityl)-N2-isobutyrylguanosin 3′-(2-cyanoethyldiisopropylphosphoramidit)
94732-98-61-(1-{3-[2-(4-Fluorphenyl)-1,3-dioxolan-2-yl]propyl}-4-piperidyl)-2,3-dihydro-1H-benzimidazol-2-thion
96219-87-3(3-Aminopyrazol-4-yl)(2-thienyl)methanon
96803-30-42-(1-Benzothiophen-5-yl)ethanol
98796-51-12′-Desoxy-5′-O-(4,4′-dimethoxytrityl)thymidin 3′-(2-cyanoethyldiisopropylphosphoramidit)
98796-53-3N6-Benzoyl-2′-desoxy-5′-O-(4,4′-dimethoxytrityl)adenosin 3′-(2-cyanoethyldiisopropylphosphoramidit)
100988-63-41-[((7R)-7-Amino-4-carboxy-3,4-didehydrocepham-3-yl)methyl]pyridiniumiodid
102212-98-6N4-Benzoyl-2′-desoxy-5′-O-(4,4′-dimethoxytrityl)cytidin 3′-(2-cyanoethyldiisopropylphosphoramidit)
103788-59-64-[2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethoxy]benzaldehyd
103788-65-42-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethan-1-ol
104146-10-34-Methoxybenzyl-3-chlormethyl-7-(2-phenylacetamido)-3-cephem-4-carboxylat
104218-44-23′-O-Mesyl-5′-O-tritylthymidin
104795-66-63-Isopropoxy-5-methoxy-N-(1H-tetrazol-5-yl)benzo[b]thiophen-2-carboxamid
104795-67-73-Isopropoxy-5-methoxy-N-(1H-tetrazol-5-yl)benzo[b]thiophen-2-carboxamid — 1H-Imidazol (1:1)
104795-68-83-Isopropoxy-5-methoxy-N-(1H-tetrazol-5-yl)benzo[b]thiophen-2-carboxamidnatriumsalz
106447-44-37-Amino-3-[(Z)-prop-1-enyl]-3-cephem-4-carbonsäure
108895-45-03′-Azido-2′,3′-didesoxy-5-methylcytidinhydrochlorid
110314-42-65-[(Benzofuran-2-ylcarbonyl)amino]indol-2-carbonsäure
110351-94-5(S)-4-Ethyl-4-hydroxy-7,8-dihydro-1H-pyrano[3,4-f]indolizin-3,6,10(4H)-trion
110483-43-72′-Brom-2′-desoxy-5-methyluridin 3′,5′-diacetat
112913-94-7N-{[4-(4-Fluorbenzyl)morpholin-2-yl]methyl}acetamid
113891-01-3Diphenylmethyl (2S,5R)-6,6-dibrom-3,3-dimethyl-7-oxo-4-thia-1-azabicyclo[3.2.0]heptan-2-carboxylat 4-oxid
114341-88-73-(2-Brompropanoyl)-4,4-dimethyl-1,3-oxazolidin-2-on
115787-67-22-(2-Amino-5-nitro-6-oxo-1,6-dihydropyrimidin-4-yl)-3-(3-thienyl)propiononitril
116539-55-0(1S)-3-(Methylamino)-1-(2-thienyl)propan-1-ol
116833-10-4(Z)-2-(5-Amino-1,2,4-thiadiazol-3-yl)-2-[(fluormethoxy)imino]essigsäure
117829-20-62-Amino-7-thenyl-1,7-dihydro-4H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-onhydrochlorid
119221-49-75-[(2-Aminoethyl)amino]-2-(2-diethylaminoethyl)-2H-[1]benzothiopyrano[4,3,2-cd]indazol-8-ol
120788-03-6S-[(1R,3S)-1-Oxidotetrahydrothiophen-3-yl] ethanthioat
122567-97-95′-Benzoyl-2′,3′-didehydro-3′-desoxythymidin
124492-04-2(S)-1,4-Dithia-7-azaspiro[4.4]nonan-8-carbonsäure
125995-03-1(4R,6R)-6-{2-[2-(4-Fluorphenyl)-5-isopropyl-3-phenyl-4-(phenylcarbamoyl)pyrrol-1-yl]ethyl}-4-hydroxytetrahydro-2H-pyran-2-on
126429-09-22-(Dichlormethyl)-4,5-dihydro-5-(4-mesylphenyl)oxazol-4-ylmethanol
126813-11-4(4R,5R)-2-(Dichlormethyl)-4,5-dihydro-5-(4-mesylphenyl)oxazol-4-ylmethanol
127000-90-21-{[(2R,3S)-2-(2,4-Difluorphenyl)-3-methyloxiran-2-yl]methyl}-1H-1,2,4-triazol
127111-98-2Diphenylmethyl (7R)-7-amino-3-(mesyloxy)-3,4-didehydrocepham-4-carboxylathydrochlorid
130209-90-4Methyl-2-(2-chlorphenyl)-2-(4,5,6,7-tetrahydrothieno[3,2-c]pyridin-5-yl)acetathydrochlorid
130800-76-95-(3-Chlorpropyl)-3-methylisoxazol
131986-28-23-(4-Chlor-1,2,5-thiadiazol-3-yl)pyridin
131988-19-73-(4-Hexyloxy-1,2,5-thiadiazol-3-yl)-1-methylpyridiniumiodid
132335-44-5(S)-3-(Dimethylamino)-1-(thiophen-2-yl)propan-1-ol
132335-46-7(3S)-N,N-Dimethyl-3-(naphthalen-1-yloxy)-3-(thiophen-2-yl)propan-1-amin
133413-70-4(3S,6R,9S,12R,15S,18R,21S,24R)-6,18-Dibenzyl-4,10,12,16,22,24-hexamethyl-3,9,15,21-tetrakis(2-methylpropyl)-1,7,13,19-tetraoxa-4,10,16,22-tetraazacyclotetracosan-2,5,8,11,14,17,20,23-octon
135790-89-5[(2,2-Dimethylpropanoyl)oxy]methyl (7R)-7-[(2Z)-2-(2-{(2S)-2-[(tert-butoxycarbonyl)amino]propanamid}-1,3-thiazol-4-yl)-2-(methoxyimino)acetamido]-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat
138564-59-75-Methyl-2-(2-nitroanilino)thiophen-3-carbonitril
140128-37-6Diphenylmethyl (7R)-7-(2-{2-[(tert-butoxycarbonyl)amino]-1,3-thiazol-4-yl}-2- [(trityloxy)imino]acetamido)-3-({[(1H-1,2,3-triazol-4-yl)sulfanyl]methyl}sulfanyl)-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat
140841-32-36-[3-Fluor-5-(4-methoxytetrahydropyran-4-yl)phenoxymethyl]-1-methyl-2-chinolon
143468-96-6Ethylhydrogen(2-thienylmethyl)malonat
147027-10-9(1R,2S,5R)-Menthyl-(2R,5S)-5-(4-amino-2-oxo-1,2-dihydropyrimidin-1-yl)-1,3-oxathiolan-2-carboxylat
147086-81-5(4S,6S)-5,6-Dihydro-6-methyl-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-ol-7,7-dioxid
147086-83-7N-[(4S,6S)-6-Methyl-7,7-dioxo-5,6-dihydro-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-yl]acetamid
147126-62-3(1R,2S,5R)-Menthyl-(2R,5R)-5-hydroxy-1,3-oxathiolan-2-carboxylat
152305-23-2(S)-4-(4-Aminobenzyl)oxazolidin-2-on
155990-20-8N-[(1-{[2-(Diethylamino)ethyl]amino}-7-methoxy-9-oxo-9H-thioxanthen-4-yl)methyl]formamid
157341-41-8(2S)-N-[(R)-1-(1,3-Benzodioxol-5-yl)butyl]-3,3-diethyl-2-{4-[(4-methylpiperazin-1-yl)carbonyl]phenoxy}-4-oxoazetidin-1-carboxamid
158512-24-4(3aS,8aR)-3-[(2R,4S)-2-Benzyl-4,5-epoxyvaleryl]-2,2-dimethyl-3,3a,8,8a-tetrahydro-2H-indeno[1,2-d]oxazol
158878-46-76-{(E)-2-[4-(4-Fluorphenyl)-2,6-diisopropyl-5-(methoxymethyl)pyridin-3-yl]vinyl}-4-hydroxytetrahydro-2H-pyran-2-on
160115-08-2{(E)-3-[(6R,7R)-7-Amino-2-carboxylato-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-3-yl]allyl}(carbamoylmethyl)(ethyl)methylammonium
161005-84-1(S)-N,N-Dimethyl-[3-(2-thienyl)-3-(1-naphthyloxy)propyl]amin--Phosphorsäure (1:1)
161599-46-8(2R,3R,4R,5R)-2-(4-Amino-5-fluor-2-oxopyrimidin-1(2H)-yl)-2-fluor-5-methyltetrahydrofuran-3,4-diyldiacetat
163680-80-6(3S)-10-[1-(Acetylamino)cyclopropyl]-9-fluor-3-methyl-7-oxo-2,3-dihydro-7H-[1,4]oxazino[2,3,4-ij]chinolin-6-carbonsäure
164015-32-1N-Methyl-3-(1-naphthyloxy)-2-(2-thienyl)propan-1-aminphosphat
165172-60-11-[(2R,5S)-5-(Hydroxymethyl)-2,5-dihydrofuran-2-yl]-5-methylpyrimidin-2,4(1H,3H)-dion – 1-methylpyrrolidin-2-on (1:1)
166964-09-64-Chlor-3-methyl-1,2-oxazol-5-amin
167304-98-5Methyl-(4S,7S,10aS)-4-amino-5-oxooctahydro-7H-pyrido[2,1-b][1,3]thiazepin-7-carboxylat
168828-81-7Benzyl-(3-fluor-4-morpholinophenyl)carbamat
170985-86-11-[(2S,3S)-2-(Benzyloxy)pentan-3-yl]-4-(4-{4-[4-({(3R,5R)-5-(2,4-difluorphenyl)-5-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)methyl]tetrahydrofuran-3-yl}methoxy)phenyl]piperazin-1-yl}phenyl)-1H-1,2,4-triazol-5(4H)-on
171482-05-6(2R,3S)-2-{(1R)-1-[3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl]ethoxy}-3-(4-fluorphenyl)morpholinhydrochlorid
175712-02-4[(3S,5S)-5-(2,4-Difluorphenyl)-5-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)tetrahydrofuran-3-yl]methyl-4-chlorbenzolsulfonat
176773-87-8(3R)-3-(Methoxymethyl)-7-(4,4,4-trifluorbutoxy)-3,3a,4,5-tetrahydro[1,3]oxazolo[3,4-a]chinolin-1-on
177575-17-6(S)-N-{5-[2-(2-Amino-4-oxo-4,6,7,8-tetrahydro-1H-pyrimido[5,4-b][1,4]thiazin-6-yl)ethyl}-2-thenoyl]-L-glutaminsäure
177575-19-8Diethyl-N-{5-[2-((6S)-2-amino-4-oxo-4,6,7,8-tetrahydro-3H-pyrimido[5,4-b][1,4]thiazin-6-yl)ethyl]-2-thenoyl}-L-glutamat
177587-08-5N-{5-[2-((6S)-2-Amino-4-oxo-3,4,5,6,7,8-hexahydropyrid[2,3-d]pyrimidin-6-yl)ethyl]-4-methylthiophen-2-carbonyl}-L-glutaminsäure
178357-37-4(5aR,11bS)-9,10-Dimethoxy-2-propyl-4,5,5a,6,7,11b-hexahydrobenzo[f]thieno[2,3-c]chinolinhydrochlorid
181640-09-53-(1-{2-[4-Benzoyl-2-(3,4-difluorphenyl)morpholin-2-yl]ethyl}-4-phenylpiperidin-4-yl)-1,1-dimethylharnstoffhydrochlorid
181696-73-15-Methyl-3,4-diphenyl-4,5-dihydroisoxazol-5-ol
182133-09-16-(Benzyloxy)-3-brom-2-(4-methoxyphenyl)-1-benzothiophen 1-oxid
183433-66-1[6-Chlor-4-(2-ethyl-1,3-dioxolan-2-yl)-2-methoxypyridin-3-yl]methanol
183434-04-0Tert-butyl (4S)-4-ethyl-4,6-dihydroxy-3,10-dioxo-3,4,8,10-tetrahydro-1H-pyrano[3,4-f]indolizin-7-carboxylat
185835-97-6(5S)-5-(Methoxymethyl)-3-[6-(4,4,4-trifluorbutoxy)-1,2-benzoxazol-3-yl]-1,3-oxazolidin-2-on
186348-69-67-Chlor-8-[((2R)-1,4-diazabicyclo[2.2.2]octan-2-yl)methylamino]-2,3-dihydro-1,4-benzodioxin-5-carboxamid
186521-38-0Ethyl-5-[(3R)-4-(tert-butoxycarbonylamino)-3-hydroxybutyl]thiophen-2-carboxylat
186521-39-1Ethyl-5-[(3R)-4-(tert-butoxycarbonylamino)-3-(mesyloxy)butyl]thiophen-2-carboxylat
186521-40-4Ethyl-5-[(3S)-3-(acetylthio)-4-(tert-butoxycarbonylamino)butyl]thiophen-2-carboxylat
186521-41-5Dimethyl-2-[(S)-1-(tert-butoxycarbonylaminomethyl)-2-(5-ethoxycarbonyl-2-thienyl)propylthio]malonat
186521-42-6Methyl-(S)-6-{2-[5-ethoxycarbonyl)-2-thienyl]ethyl}-3-oxo-1,4-thiazinan-2-carboxylat
186521-44-8Ethyl-(6S)-5-[2-(2-amino-4-oxo-4,6,7,8-tetrahydro-3H-pyrimido[5,4-b][1,4]thiazin-6-yl)ethyl]thiophen-2-carboxylat
186521-45-9(6S)-5-[2-(2-Amino-4-oxo-4,6,7,8-tetrahydro-3H-pyrimido[5,4-b][1,4]thiazin-6-yl)ethyl]thiophen-2-carbonsäure
188016-51-5Methyl N-(butoxycarbonyl)-3-{[(5R)-3-(4-cyanophenyl)-4,5-dihydroisoxazol-5-yl]acetamido}-L-alaninat
189028-95-3(4S)-3-[(5R)-5-(4-Fluorphenyl)-5-hydroxypentanoyl]-4-phenyl-1,3-oxazolidin-2-on
191023-43-55-(8-Amino-7-chlor-2,3-dihydro-1,4-benzodioxin-5-yl)-3-(1-phenthylpiperidin-4-yl)-1,3,4-oxadiazol-2(3H)-on
192049-49-34-Nitrobenzyl 2-((1R,5R)-3-benzyl-7-oxo-4-thia-2,6-diazabicyclo[3.2.0]hept-2-en-6-yl)-3-methylbut-2-enoat
194861-99-9((5S)-3-Tert-butyl-2-phenyl-1,3-oxazolidin-5-yl)methanol
195708-14-6(2R,3R,4S)-4-(1,3-Benzodioxol-5-yl)-3-(ethoxycarbonyl)-2-(4-methoxyphenyl)pyrrolidinium (2S)-hydroxy(phenyl)acetat
197897-11-31-[((7R)-7-Amino-4-carboxy-3,4-didehydrocepham-3-yl)methyl]-1H-imidazo[1,2-b]pyridazin-4-iumiodid
199327-61-27-Methoxy-6-(3-morpholinopropoxy)chinazolin-4(3H)-on
204990-60-3(3S,10R,13Z,16S)-10-(3-Chlor-4-methoxybenzyl)-3-isobutyl-6,6-dimethyl-16-[(1S)-1-((2R,3R)-3-phenyloxiran-2-yl)ethyl]-1,4-dioxa-8,11-diazacyclohexadec-13-en-2,5,9,12-tetron
208337-82-0Ethyl-5-(but-3-enyl)thiophen-2-carboxylat
208337-83-1Ethyl-5-[(3R)-3,4-dihydroxybutyl]thiophen-2-carboxylat
208337-84-2Ethyl-5-[(3R)-4-amino-3-hydroxybutyl]thiophen-2-carboxylat
220099-91-2(2R)-3′H-Spiro[4-azabicyclo[2.2.2]octan-2,2′-furo[2,3-b]pyridin]
220100-81-2(2R)-3′H-Spiro[4-azabicyclo[2.2.2]octan-2,2′-furo[2,3-b]pyridin](S,S)-2,3-dihydroxybutandioat
220997-99-9(5R)-9-Chlor-5-ethyl-5-hydroxy-10-methyl-12-[(4-methylpiperidin-1-yl)methyl]-1,4,5,13-tetrahydro-3H,15H-oxepino[3′,4′:6,7]indolizin[1,2-b]chinolin-3,15-dionhydrochlorid
221054-70-2(5R)-5-Ethyl-5-hydroxy-1,4,5,8-tetrahydrooxepino[3,4-c]pyridin-3,9-dion
223570-85-28-Methyl-8-azabicyclo[3.2.1]octan-3-yl 2,3-dihydropyrazol[1,5,4-de][1,4]benzoxazin-6-carboxylat
223595-20-8(1R)-5-(1,3,6,2-Dioxazaborocan-2-yl)-1-methyl-2-tritylisoindolin
227029-27-82-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethylmethansulfonat
227625-35-63-{[2-(Aminomethyl)cyclohexyl]methyl}-1,2,4-oxadiazol-5(4H)-on
227626-65-5Tert-butyl N-methyl-N-{2-[(5-oxo-4,5-dihydro-1,2,4-oxadiazol-3-yl)methyl]cyclohexyl}carbamat
227626-75-73-{[2-(Aminomethyl)cyclohexyl]methyl}-1,2,4-oxadiazol-5(4H)-on hydrochlorid
229336-92-93-Chlor-N-{4-chlor-2-[(5-chlorpyridin-2-yl)carbamoyl]-6-methoxyphenyl}-4-{[2-(methylamino)imidazol-1-yl]methyl}thiophen-2-carboxamid
229340-73-23-Chlor-N-{4-chlor-2-[(5-chlorpyridin-2-yl)carbamoyl]-6-methoxyphenyl}-4-{[2-(methylamino)imidazol-1-yl]methyl}thiophen-2-carboxamidtrifluoracetat
252317-48-9{(3S)-1-[1-(2,3-Dihydro-1-benzofuran-5-yl)ethyl]pyrrolidin-3-yl}diphenylacetonitril
253450-09-86-({2-[4-(4-Fluorbenzyl)piperidin-1-yl]ethyl}sulfinyl)-1,3-benzoxazol-2(3H)-on
253450-12-36-{[2-(4-Benzylpiperidin-1-yl)ethyl]sulfinyl}-1,3-benzoxazol-2(3H)-on
265121-04-8(3-{[(2R,3S)-2-{(1R)-1-[3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl]ethoxy}-3-(2-fluorphenyl)morpholin-4-yl]methyl}-5-oxo-2,5-dihydro-1H-1,2,4-triazol-1-yl)phosphonsäure – 1-Desoxy-1-(methylamino)-D-glucitol (1:2)
287737-72-8(2S)-Hydroxy(phenyl)essigsäure — (1S)-3-(dimethylamino)-1-(2-thienyl)propan-1-ol (1:1) (Salz)
287930-73-84-Benzyl-2-hydroxymorpholin-3-on
287930-75-0(2R)-4-Benzyl-2-{(1R)-1-[3,5-bis(trifluormethyl)phenyl]ethoxy}morpholin-3-on
345217-03-02-[(2S,3S)-2-(Benzyloxy)pentan-3-yl]-4-(4-{4-[4-({(3R,5R)-5-(2,4-difluorphenyl)-5-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)methyl]tetrahydrofuran-3-yl}methoxy)phenyl]piperazin-1-yl}phenyl)semicarbazid
356782-84-83-Oxo-4-(β-D-ribofuranosyl)-3,4-dihydropyrazin-2-carboxamid
362543-73-5DNA, d(P-thio) (C-T-A-G-A-T-T-T-C-C-C-G-C-G), tridecanatriumsalz
376608-74-12-{[(3aR,4S,6R,6aS)-6-{[5-Amino-6-chlor-2-(propylsulfanyl)pyrimidin-4-yl]amino}-2,2-dimethyltetrahydro-3aH-cyclopenta[d][1,3]dioxol-4-yl]oxy}ethanol
388082-75-55-[4-[[3-Chlor-4-[(3-fluorphenyl)methoxy]phenyl]amino]-6-chinazolinyl]-2-furancarboxaldehyd – 4-Methylbenzolsulfonat (1:1)
390800-88-1N,N′,N′′-(Boroxin-2,4,6-triyltris{[(1S)-3-methylbutan-1,1-diyl]imino[(2S)-1-oxo-3-phenylpropan-1,2-diyl]})tripyrazin-2-carboxamid
452339-73-0(5R)-5-(2,2-Dimethyl-4H-1,3-benzodioxin-6-yl)-1,3-oxazolidin-2-on
474554-48-82-Brom-1-[3-tert-butyl-4-methoxy-5-(morpholin-4-yl)phenyl]ethanon
475480-88-74-[2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethoxy]-1-benzothiophen-7-carbaldehyd
499785-81-83-Oxo-4-(2,3,5-tri-O-acetyl-β-D-ribofuranosyl)-3,4-dihydropyrazin-2-carboxamid
503068-36-8(5R)-3-(6-{2-[(2,6-Dichlorbenzyl)oxy]ethoxy}hexyl)-5-(2,2-dimethyl-4H-1,3-benzodioxin-6-yl)-1,3-oxazolidin-2-on
519187-97-41-[3-(2-Benzo[b]thien-5-ylethoxy)propyl]-3-azetidinol – (2Z)-2-Butendioat (1:1)
519188-42-23-[2-(1-Benzothiophen-5-yl)ethoxy]propionsäure
519188-55-73-[2-(1-Benzothiophen-5-yl)ethoxy]-1-(3-hydroxyazetidin-1-yl)propan-1-on
521266-46-6(2S)-1-{N-[2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethyl]glycyl}pyrrolidin-2-carbonitril
530141-72-13-(5-{[4-(Cyclopentyloxy)-2-hydroxyphenyl]carbonyl}-2-[(3-hydroxy-1,2-benzoxazol-6-yl)methoxy]phenyl)propansäure
630100-90-2(1R)-1,2-Anhydro-4-C-{(1E,3E)-4-[(1S,2S,3E,5R,6R,9R)-5-(1-carboxylato-4-cycloheptylpiperazin-2-yl)-6,9-dihydroxy-2,6-dimethyl-11-oxooxacyclododec-3-en-1-yl]penta-1,3-dien-1-yl}-3,5-didesoxy-1-[(2R,3S)-3-hydroxypentan-2-yl]-D-erythropentitol
635724-55-9(2S)-2-[(S)-(2-Ethoxyphenoxy)phenylmethyl]morpholinsuccinat
649761-25-1Methyl N-{4-[2-(5-methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethoxy]benzyl}glycinathydrochlorid
655233-39-34-Nitrobenzyl(6R,7R)-7-amino-8-oxo-3-[(2S)-tetrahydrofuran-2-yl]-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carboxylathydrochlorid
655233-39-94-Nitrobenzyl (7R)-7-amino-3-((2S)-tetrahydrofuran-2-yl)-3,4-didehydrocepham-4-carboxylathydrochlorid
663603-70-1(2Z)-3-(Methylamino)-1-(2-thienyl)prop-2-en-1-on
665058-78-6DNA, d(T-sp-C-G-sp-T-sp-C-G-sp-T-sp-T-sp-T-sp-T-sp-G-sp-A-sp-C-G-sp-T-sp-T-sp-T-sp-T-sp-Gsp-T-sp-C-G-sp-T-sp-T)
690270-65-6(2R,3S,4R)-5-(4-Amino-2-oxopyrimidin-1(2H)-yl)-2-azido-2-{[(2-methylpropanoyl)oxy]methyl}tetrahydrofuran-3,4-diylbis(2-methylpropanoat)hydrochlorid
710281-33-72-({[(1R,3S)-3-{[2-(3-Methoxyphenyl)-5-methyl-1,3-oxazol-4-yl]methoxy}cyclohexyl]oxy}methyl)-6-methylbenzoesäure
744239-10-9DNA, d(P-thio) (G-A-T-C-C-G-C-G-G-G-A-A-A-T), tridecanatriumsalz
753015-42-83-{(E)-2-[(3R)-Pyrrolidin-3-yl]ethenyl}-5-(tetrahydro-2H-pyran-4-yloxy)pyridin
812647-80-6{(2R,3S,4R,5R)-2-Azido-5-(2,4-dioxo-3,4-dihydropyrimidin-1(2H)-yl)-3,4-bis[(phenylcarbonyl)oxy]tetrahydrofuran-2-yl}methyl-3-chlorbenzoat
871484-32-14-[4-({3-[(4-Desoxy-4-fluor-b-D-glucopyranosyl)oxy]-5-(propan-2-yl)-1H-pyrazol-4-yl}methyl)phenyl]-N-[1,3-dihydroxy-2-(hydroxymethyl)propan-2-yl]butanamid
872728-82-0N-[4-(5-Oxo-4,5-dihydro-1,2,4-oxadiazol-3-yl)phenyl]glycin
877130-28-4(6R)-6-Cyclopentyl-6-[2-(2,6-diethylpyridin-4-yl)ethyl]-3-[(5,7-dimethyl[1,2,4]triazolo[1,5-a]pyrimidin-2-yl)methyl]-4-hydroxy-5,6-dihydro-2H-pyran-2-on
893428-72-3N-(5-Chlor-1,3-benzodioxol-4-yl)-7-[2-(4-methyl-1-piperazinyl)ethoxy]-5-[(tetrahydro-2H-pyran-4-yl)oxy]-4-chinazolinamin – (2E)-2-Butendioat (1:2)
913695-00-82-[({4-[(2,2-Dimethyl-1,3-dioxan-5-yl)methoxy]-3,5-dimethylpyridin-2-yl}methyl)sulfinyl]-1H-benzimidazol, Natriumsalz (1:1)
923591-06-4Methyl(5R,7S,10S)-10-tert-butyl-15,15-dimethyl-3,9,12-trioxo-6,7,9,10,11,12,14,15,16,17,18,19-dodecahydro-1H,5H-2,23:5,8-dimethano-4,13,2,8,11-benzodioxatriazacyclohenicosin-7(3H)-carboxylat
947408-94-86-Methyl-2-trityl-1,2-benzoxazol-3(2H)-on
947408-95-96-(Brommethyl)-2-triphenylmethyl-1,2-benzisoxazol-3(2H)-on
947409-01-0Methyl-3-[5-[4-(cyclopentyloxy)-2-hydroxybenzoyl]-2-[(2-triphenylmethyl-1,2-benzisoxazol-3(2H)-on-6-yl)methoxy]phenyl]propionat
1001859-46-6DNA (synthetischer pCOR -Plasmidvektor, exprimiert als humanes Interferon-β-Signalpeptidfusionsprotein mit humanem saurem Fibroblastenwachstumsfaktor der Aminosäuren 21 bis 154)
1029716-44-61-(1-Ethoxyethyl)-4-(4,4,5,5-tetramethyl-1,3,2-dioxaborolan-2-yl)-1H-pyrazol
2935 00 900-00-02-(Cyclohexylmethyl)-N-{2-[(2S)-1-methylpyrrolidin-2-yl]ethyl}-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-7-sulfonamid-di[(2E)-but-2-endioat]hydrat
121-30-24-Amino-6-chlorbenzol-1,3-disulfonamid
6292-59-74-tert-Butylbenzolsulfonamid
6973-09-75-Amino-2-methylbenzolsulfonamid
16673-34-0N-(2-(4-Sulfamoyl)phenyl)ethyl-5-chlor-2-methoxybenzamid
17852-52-74-Hydrazonobenzolsulfonamidhydrochlorid
22663-37-21-(4-Chlorbenzolsulfonyl)harnstoff
24310-36-91-[(4-Methylphenyl)sulfonyl]-1,2,3,4-tetrahydro-5H-1-benzazepin-5-on
33045-52-2Methyl-5-sulfamoyl-o-anisat
33288-71-05-Methyl-N-[4-(sulfamoyl)phenethyl]pyrazin-2-carboxamid
39570-96-2(2R)-3-(Benzylsulfanyl)-N-[(2S)-1-{[(2S,3S)-1-hydrazinyl-3-methyl-1-oxopentan-2-yl]amino}-3-(4-hydroxyphenyl)-1-oxopropan-2-yl]-2-{[(4-methylphenyl)sulfonyl]amino}propanamid
66644-80-23-Methoxy-5-sulfamoyl-o-anissäure
81880-96-8N-(4-Hydrazinobenzyl)methansulfonamidhydrochlorid
84522-34-9Natrium-4-[2-(5-methylpyrazin-2-carboxamido)ethyl]benzolsulfonamid
88918-84-74-Aminobenzyl-N-methylmethansulfonamidhydrochlorid
88919-22-63-(2-Aminoethyl)-N-methylindol-5-ylmethansulfonamid
88933-16-81-(4-Hydrazinophenyl)-N-methylmethansulfonamidhydrochlorid
100632-57-34-[(4-Mesylamino)phenyl]-4-oxobuttersäure
105951-31-35,6-Dihydro-4-oxo-4H-thieno[2,3-b]thiin-2-sulfonamid
105951-35-75,6-Dihydro-4-oxo-4H-thieno[2,3-b]thiin-2-sulfonamid-7,7-dioxid
106820-63-7Methyl-3-[(methoxycarbonylmethyl)sulfamoyl]thiophen-2-carboxylat
112101-81-25-[(R)-(2-Aminopropyl)]-2-methoxybenzolsulfonamid
120298-38-6N-(5,6-Dihydro-6-methyl-2-sulfamoyl-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-yl)acetamid-7,7-dioxid
123664-84-6N-(5-Methoxy-2-phenoxyphenyl)methansulfonamid
137431-02-8N-[3-(2-Amino-1-hydroxyethyl)-4-fluorphenyl]methansulfonamid
141430-65-1N-[2-(4-Hydroxyanilin)pyridin-3-yl]-4-methoxybenzen-1-sulfonamid
141450-48-8N-{2-[(4-Hydroxyphenyl)amino]pyridin-3-yl}-4-methoxybenzolsulfonamidhydrochlorid
147200-03-1N-[(4S,6S)-6-Methyl-7,7-dioxo-2-sulfamoyl-5,6-dihydro-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-yl]acetamid
149456-98-4N-[4-(N-Formylglycyl)-5-methoxy-2-phenoxyphenyl]methansulfonamid
149457-03-4N-[4-(N-Formylglycyl)-5-hydroxy-2-phenoxyphenyl]methansulfonamid
149490-60-8N-(Butan-1-sulfonyl)-L-tyrosin
149490-61-9N-(Butan-1-sulfonyl)-O-(4-pyridin-4-ylbutyl)-L-tyrosin
150975-95-45-Methansulfonamidoindol-2-carbonsäure
151140-66-8(4-Amino-3-iodphenyl)-N-methylmethansulfonamid
160231-69-6(3S)-Tetrahydrofuran-3-yl N-[(2S,3R)-3-hydroxy-4-(N-isobutyl-4-nitrobenzen-1-sulfonamido)-1-phenylbutan-2-yl]carbamat
169280-56-24-Amino-N-[(2R,3S)-3-amino-2-hydroxy-4-phenylbutyl]-N-isobutylbenzen-1-sulfonamid
179524-67-5(S)-2-{3-[(2-Fluorbenzyl)sulfonylamino]-2-oxo-2,3-dihydro-1-pyridyl}-N-(1-formyl-4-guanidinobutyl)acetamid
183556-68-5(S)-N-{(1S,2R)-3-[(1,3-Benzodioxol-5-ylsulfonyl)(isobutyl)amino]-1-benzyl-2-hydroxypropyl}-3,3-dimethyl-2-(sarkosylamino)butyramid
189814-01-53-(2-Amino-1-hydroxyethyl)-4-methoxybenzen-1-sulfonamid
192329-83-2(3S)-2,2-Dimethyl-4-[4-(4-pyridyloxy)phenylsulfonyl]-1,4-thiazinan-3-carbonsäure
193686-76-97-Chlor-1-[(4-methylphenyl)sulfonyl]-1,2,3,4-tetrahydro-5H-1-benzazepin-5-on
194602-23-82-Ethoxy-5-[(4-methylpiperazin-1-yl)sulfonyl]benzoesäure
198470-85-8N-[4-(5-Methyl-3-phenylisoxazol-4-yl)phenylsulfonyl]propionamid, Natriumsalz
200575-15-14-[2-Ethoxy-5-(4-methylpiperazin-1-sulfonyl)benzamid]-1-methyl-3-propylpyrazol-5-carboxamid
210538-75-3N-(1,2,3,4-Tetrahydroisochinolin-5-yl)methansulfonamidhydrochlorid
244634-31-9N-((2R,3S)-3-Amino-2-hydroxy-4-phenylbutyl)-N-isobutyl-4-nitrobenzen-1-sulfonamidhydrochlorid
247582-73-62-Ethoxy-5-(4-ethylpiperazin-1-sulfonyl]nicotinsäure
289042-10-0N-{5-[(Diphenylphosphoryl)methyl]-4-(4-fluorphenyl)-6-(propan-2-yl)pyrimidin-2-yl}-N-methylmethansulfonamid
289042-12-2(4R,6S)-6-((E)-2-{4-(4-Fluorphenyl)-6-isopropyl-2-[mesyl(methyl)amino]pyrimidin-5-yl}vinyl)-2,2-dimethyl-1,3-dioxan-4-yl 3,3-dimethylbutanoat
334826-98-15-[2-Ethoxy-5-(4-ethylpiperazin-1-sulfonyl)pyridin-3-yl]-3-ethyl-2-(2-methoxyethyl)-2,3,4,5,6,7-hexahydropyrazol[4,3-d]pyrimidin-7-on
334827-99-55-[2-Ethoxy-5-(4-ethylpiperazin-1-sulfonyl)pyridin-3-yl]-3-ethyl-2-(2-methoxyethyl)-2,3,4,5,6,7-hexahydropyrazol[4,3-d]pyrimidin-7-on 4-methylbenzen-1-sulfonat
334828-19-2N-[3-Carbamoyl-5-ethyl-1-(2-methoxyethyl)pyrazol-4-yl]-2-ethoxy-5-[(4-ethylpiperazin-1-yl)sulfonyl]nicotinamid
364321-71-13-[(Dimethylamino)methyl]-4-[4-(methylsulfanyl)phenoxy]benzen-1-sulfonamid
364323-49-93-[(Dimethylamino)methyl]-4-[4-(methylsulfanyl)phenoxy]benzen-1-sulfonamid L-tartarat (1:1)
941690-55-73-[(Methylsulfonyl)amino]-2-phenyl-N-[(1S)-1-phenylpropyl]chinolin-4-carboxamid
1198178-65-2(1R,2R)-1-[(Cyclopropylsulfonyl)carbamoyl]-2-ethylcyclopropanamin-4-methylbenzolsulfonat
2938 90 105511-98-8Acetyldigoxin
2938 90 9081-27-6Sennosid A
128-57-4Sennosid B
517-43-1Gemisch aus Sennosid A und B
8024-48-4Casanthranol
52730-36-6Sennosid A, Calciumsalz
52730-37-7Sennosid B, Calciumsalz
104443-57-41-O-[O-2-Acetamido-2-desoxy-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-O-(N-acetyl-alpha-neuraminosyl)-(2,3)-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-beta-D-glucopyranosyl]ceramid
104443-62-11-O-[O-(N-Acetyl-alpha-neuraminosyl)-(2,3)-O-[O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,3)-2-acetamido-2-desoxy-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)]-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-beta-D-glucopyranosyl]ceramid
196085-62-8N-{[(1R,2R)-1-[O-(N-acetyl-alpha-neuraminosyl)-(2,3)-O-2-acetamido-2-desoxy-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-beta-D-glucopyranosyloxymethyl]-2-hydroxy-3-formylpropyl}stearamid
52730-36-6, 52730-37-7Gemisch aus Sennosid A und B, Calciumsalze
2939 11 0041444-62-6Codeinphosphathemihydrat
2939 19 0058-00-4(6aR)-6-Methyl-5,6,6a,7-tetrahydro-4H-dibenzo[de,g]chinolin-10,11-diol oder -apomorphin
54417-53-7(R)-1,2,3,4-Tetrahydropapaverinhydrochlorid
66820-84-6(RS)-Tetrahydropapaverinhydrochlorid
2939 20 00123599-79-1[(2-Methyl-1-propionyloxypropoxy)(4-phenylbutyl)phosphinoyl]essigsäure — Cinchonidin (1:1)
467430-13-32-[2-Methyl-1-(propionyloxy)propoxy]-2-[(4-phenylbutyl)phosphinoyl]essigsäure, (9R)-cinchonan-9-olsalz (1:1)
2939 99 0051-55-8Atropin
92-13-7Pilocarpin
477-29-2Colchicosid
7689-03-4(4S)-4-Ethyl-4-hydroxy-1H-pyrano[3′,4′:6,7]indolizino[1,2-b]chinolin-3,14(4H,12H)-dion
2940 00 0050-69-1D-Ribose
533-67-52-Desoxy-D-erythropentose
604-69-31,2,3,4,6-Penta-O-acetyl-β-D-glucopyranose
4132-28-92,3,4,6-Tetra-O-benzyl-D-glucose
6564-72-32,3,4,6-Tetra-O-benzyl-D-glucopyranose
13035-61-51,2,3,5-Tetraacetyl-beta-D-ribofuranose
24259-59-4L-Ribose
80312-55-62,3,4,6-Tetra-O-benzyl-1-O-(trimethylsilyl)-beta-D-glucose
182410-00-0beta-Cyclodextrinsulfobutylether, Natriumsalze
270071-40-4Benzyl 2,6-dimethoxy-4-{(5R,5aR,8aR,9S)-6-oxo-9-[(2,3,4,6-tetra-O-benzyl-β-D-glucopyranosyl)oxy]-5,5a,6,8,8a,9-hexahydrofur[3′,4′:6,7]naphtho[2,3-d][1,3]dioxol-5-yl}phenylcarbonat
471863-88-42,3-Di-O-benzyl-4,6-O-((1R)-ethyliden)-D-xylo-hexopyranose
473799-30-3(5S,5aS,9S)-9-(4-Hydroxy-3,5-dimethoxyphenyl)-8-oxo-5,5a,6,8,8a,9-hexahydrofur[3′,4′:6,7]naphtho[2,3-d][1,3]dioxol-5-yl 2,3-di-O-benzyl-4,6-O-[(1R)-ethylidn]-β-D-glucopyranosid
647834-15-92-(4-Methoxybenzyl)thiophen-3-yl-β-D-glucopyranosid
2941 90 0013292-22-33-Formylrifamycin
14487-05-9Rifamycin O
54122-50-8Dicyclohexylammonium (7R)-3-(acetoxymethyl)-7-[2-({(3R)-3-[(tert-butoxycarbonyl)amino]-3-carboxypropyl}amino)-2-oxoethyl]-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat oder Cephalosporin D dicyclohexylaminsalz
76610-92-9(6R,7R)-7-({N-[(4-Ethyl-2,3-dioxopiperazin-1-yl)carbonyl]-D-threonyl}amino)-3-{[(1-methyl-1H-tetrazol-5-yl)sulfanyl]methyl}-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure
3002 10 9842617-41-4Blutgerinnungsfaktor XIVa
116638-33-6SC-59735
3003 90141256-04-41-(28-{O-D-Apio-beta-D-furanosyl-(1,3)-O-beta-D-xylopyranosyl-(1,4)-O-6-desoxy-alpha-L-mannopyranosyl)-(1,2)-4-O-[5-(5-alpha-L-arabinofuranosyloxy-3-hydroxy-6-methyloctanoyloxy)-3-hydroxy-6-methyloctanoyl]-6-desoxy-beta-D-galaktopyranosyloxy}-16-alpha-hydroxy-23-beta,28-dioxoolean-12-en-3-beta-yl)-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,2)-O-beta-D-xylopyranosyl-(1,3)-beta-D-glucopyranosiduronsäure
195993-11-4Hemocyanine, Megathura crenulata, Reaktionprodukte mit 1-O-[O-2-acetamido-2-desoxy-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-O-(N-acetyl-alpha-neuraminosyl)-(2,3)-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-beta-D-glucopyranose
3006 30 00155773-56-1Ferristen
3507 90 900-00-0Fibrinuclease, Pulver
9001-63-2Lysozym
9002-12-4Uratoxidase
9003-98-9Desoxyribonuclease
3824 900-00-04-(2-Aminoethylthiomethyl)-1,3-thiazol-2-ylmethyl(dimethyl)amin, in Form einer Lösung in Toluol
0-00-0alpha-(6-Fluor-2-methylinden-3-yl)-p-tolylmethylsulfid, in Form einer Lösung in Toluol
3824 90 640-00-0Kaliumclavulanat — Saccharose (1:1)
0-00-0Kaliumclavulanat — Siliciumdioxid (1:1)
0-00-0Kaliumclavulanat — mikrokristalline Cellulose (1:1)
0-00-0Zwischenkonzentrat, gewonnen aus einer Fermentationskultur von Micromonospora inyoensis, zur Herstellung der Antibiotika Sisomicin (INN) und Netilmicin (INN)
0-00-0Zwischenkonzentrat, gewonnen aus einer Fermentationskultur von Micromonospora purpurea, zur Herstellung der Antibiotika Gentamicinsulfat (INNM) und Isepamicin (INN)
0-00-0Zwischenkonzentrat, gewonnen aus einer Fermentationskultur von genetisch modifiziertem E. coli, einen Faktor enthaltend, der humane Granulozyten-Makrophagen-Kolonien anregt, zur Herstellung von Arzneimitteln der HS-Position 3002
0-00-0Zwischenkonzentrat, gewonnen aus einer Fermentationskultur von genetisch modifiziertem E. coli, humanes Interferon alpha-2b enthaltend, zur Herstellung von Arzneimitteln der HS-Position 3002
330-95-01,3-Bis(4-nitrophenyl)harnstoff — 4,6-Dimethylpyrimidin-2-ol (1:1)
3824 90 920-00-0Ethyl-7-chlor-2-oxoheptanoat, in Form einer Lösung in Toluol
30165-96-94-(4-Chlor-1,2,5-thiadiazol-3-yl)morpholin, Toluenlösung
38345-66-3(2S,3R)-4-(Dimethylamino)-3-methyl-1,2-diphenylbutan-2-ol, Toluenlösung
84449-81-04-[2-(Piperidin-1-yl)ethoxy]benzoylchloridhydrochlorid, 1,2-dichlorethanlösung
127852-28-2(1R)-1-[3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl]ethan-1-ol, Acetonitrillösung
170277-77-7(3S)-3-[2-(Mesyloxy)ethoxy]-4-(trityloxy)butylmethansulfonat, Dimethylformamidlösung
3907 20 99913976-27-9Poly(oxy-1,2-ethandiyl), α-hydro-ω-methoxy, Diester mit 21N6, 21′N6-[[(N2, N6-Dicarboxy-L-lysyl-β-alanyl)imino]bis(1-oxo-2,1-ethandiyl)]bis[N-acetylglycyl-L-leucyl-L-tyrosyl-L-alanyl-L-cysteinyl-L-histidyl-L-methionylglycyl-L-prolyl-L-isoleucyl-L-threonyl-3-(1-naphthalenyl)-L-alanyl-L-valyl-L-cysteinyl-L-glutaminyl-L-prolyl-L-leucyl-L-arginyl-N-methylglycyl-L-lysinamid] zyklisches (6→15), (6′→15′) Bis(disulfid)
3911 90162430-94-61,6-Hexandiamin, Polymer mit 1,10-Dibromdecan

[ABSCHNITT III]

[ANHANG 7]

ABSCHNITT IV

ANHANG 8

ANHANG 8

Die Vergällung von Waren, ungenießbar oder ungenießbar gemacht, unter einem KN-Code, der sich auf die vorliegenden Bestimmungen bezieht, ist mit Hilfe der in Spalte 4 genannten Vergällungsmittel und unter Verwendung der in Spalte 5 genannten Mengen vorzunehmen.
Lfd. Nr.Ex-KN-CodeWarenbezeichnungVergällungsmittel
BezeichnungMindestmenge (in g) für 100 kg zu vergällendes Erzeugnis
(1)(2)(3)(4)(5)
10408Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln:Terpentinöl500
Lavendelöl100
Rosmarinöl150
Betulaöl100
Eigelb:
0408 11
– –
getrocknet:

Fischmehl der Unterposition 2301 20 00 mit charakteristischem Geruch und einem Mindestgehalt (bezogen auf das Gewicht des Trockenstoffs) von:

62,5 % Rohprotein (Eiweiß)

6 % Rohfett

5 000
0408 11 20
– – –
für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht
0408 19
– –
anderes:
0408 19 20
– – –
für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht
andere:
0408 91
– –
getrocknet:
0408 91 20
– – –
für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht
0408 99
– –
andere:
0408 99 20
– – –
für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht
21106Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8:Fischöl oder Fischlebertran, gefiltert, nicht geruchlos gemacht, nicht entfärbt, ohne Zusätze1 000
1106 20
Mehl und Grieß von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714:
Fischmehl der Unterposition 2301 20 00 mit charakteristischem Geruch und einem Mindestgehalt (bezogen auf das Gewicht des Trockenstoffs) von:5 000
1106 20 10
– –
für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht

62,5 % Rohprotein (Eiweiß)

6 % Rohfett

Lfd. Nr.Ex-KN-CodeWarenbezeichnungVergällungsmittel
BezeichnungMindestmenge (in g) für 100 kg zu vergällendes Erzeugnis
Chemische Bezeichnung oder BeschreibungÜbliche BezeichnungFarb-Index(141)
(1)(2)(3)(4)(4)(4)(5)
32501 00Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser:Natriumsalz des p-Sulfobenzoazorescin oder der 2,4-Dihydroxyazobenzol-4′-sulfonsäure (Farbe: gelb)Chrysoin S142706
Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien):
Dinatriumsalz der 1-(4′-Sulfo-1-phenylazo)-4-aminobenzol-5-sulfonsäure (Farbe: gelb)Echtgelb AB130156
– –
anderes:
2501 00 51
– – –
vergällt oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage), ausgenommen das Haltbarmachen oder Zubereiten von Lebensmitteln oder Futtermitteln
Tetranatriumsalz der 1′-(4′-Sulfo-1-naphthylazo)-2-naphthol-3,6,8-trisulfonsäure (Farbe: rot)Ponceau 6 R162901
Tetrabromfluorescein (Farbe: gelb fluoreszierend)Eosin453800,5
NaphthalinNaphthalin250
SeifenpulverSeifenpulver1 000
Natrium- oder Kaliumdichromat (Farbe: gelb)Natrium- oder Kaliumdichromat30
Eisenoxid mit einem Gehalt von Fe2O3 von mindestens 50 %. Das Eisenoxid muss dunkelrot bis braun gefärbt und feingepulvert sein, so dass es mindestens zu 90 % durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,1 mm hindurchgeht.Eisenoxid250
NatriumhypochloridNatriumhypochlorid3 000
Lfd. Nr.Ex-KN-CodeWarenbezeichnungVergällungsmittel
BezeichnungMindestmenge (in g) für 100 kg zu vergällendes Erzeugnis
(1)(2)(3)(4)(5)
43502Albumine (einschließlich Konzentraten aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine in der Trockenmasse enthalten), Albuminate und andere Albuminderivate:Rosmarinöl (ausschließlich für flüssige Albumine)150
Rohes Kampferöl (für flüssige und feste Albumine)2 000
Weißes Kampferöl (für flüssige und feste Albumine)2 000
Natriumazid (für flüssige und feste Albumine)100
Diethanolamin (ausschließlich für feste Albumine)6 000
Eieralbumin:
3502 11
– –
getrocknet:
3502 11 10
– – –
ungenießbar oder ungenießbar gemacht
3502 19
– –
anderes:
3502 19 10
– – –
ungenießbar oder ungenießbar gemacht
3502 20
Molkenproteine (Lactalbumin), einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen:
3502 20 10
– –
ungenießbar oder ungenießbar gemacht
3502 90
andere:
– –
Albumine, ausgenommen Eieralbumin und Molkenproteine (Lactalbumin):
3502 90 20
– – –
ungenießbar oder ungenießbar gemacht

ANHANG 9

ANHANG 9

Unter der Voraussetzung, dass Zeugnisse oder Bescheinigungen vorgelegt werden, wie sie in diesem Anhang abgedruckt sind, wird eine Abgabenbegünstigung aufgrund der Beschaffenheit einer Ware für folgende Produkte gewährt:

frische Tafeltrauben der Position ex 0806,

Tabak der Position ex 2401,

Nitrat der Positionen ex 3102 und 3105.

Die Zeugnisse oder Bescheinigungen müssen den Mustern in diesem Anhang entsprechen. Die Zeugnisse oder Bescheinigungen werden in einer der Amtssprachen der Europäischen Gemeinschaften und gegebenenfalls in der Amtssprache oder einer der Amtssprachen des Ausfuhrlandes gedruckt und ausgefüllt. Die Zeugnisse oder Bescheinigungen haben ein Format von etwa 210 × 297 Millimeter, und hierbei ist weißes Schreibpapier mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g zu verwenden. Zeugnisse oder Bescheinigungen müssen vollständig ausgefüllt sein, den Ort und das Datum der Ausstellung, den Stempelabdruck der ausstellenden Stelle des Ausfuhrlandes und die Unterschrift einer befugten Person oder der folgenden Personen enthalten. Zeugnisse oder Bescheinigungen müssen von einer in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Stelle ausgestellt werden, wenn diese

vom Ausfuhrland als solche anerkannt ist;

sich verpflichtet, die in dem Zeugnis oder der Bescheinigung gemachten Angaben zu überprüfen;

sich verpflichtet, der Kommission und den Mitgliedstaaten auf Anfrage alle Auskünfte zu erteilen, die zur Beurteilung der in dem Zeugnis oder der Bescheinigung enthaltenen Angaben erforderlich sind.

Die Ausfuhrländer übermitteln der Kommission die Muster der Stempelabdrücke, die von ihrer ausstellenden Stelle oder ihren ausstellenden Stellen und deren befugten Außenstellen verwendet werden. Die Kommission übermittelt diese Angaben den Zollbehörden der Mitgliedstaaten. Der Gültigkeitszeitraum eines Zeugnisses oder einer Bescheinigung beträgt 10 Monate, im Fall von Tabak 24 Monate, vom Zeitpunkt der Erteilung an gerechnet. Im Fall der Aufteilung der Sendung ist für jede Teilsendung eine Fotokopie des ursprünglichen Zeugnisses oder der ursprünglichen Bescheinigung anzufertigen. Die Fotokopie und das ursprüngliche Zeugnis bzw. die ursprüngliche Bescheinigung sind der zuständigen Zollstelle vorzulegen. Auf jeder Fotokopie sind Name und Anschrift des Empfängers sowie die Bezeichnung „Auszug gültig für … kg” (in Zahlen und Buchstaben) sowie Datum und Ort der Aufteilung anzugeben. Diese Angaben sind durch Abdruck des Dienststempels der Zollstelle zu bestätigen und von einem zeichnungsberechtigten Beamten zu unterschreiben. Die Aufteilung der Sendung ist auf den ursprünglichen Zeugnissen oder Bescheinigungen, die von der betreffenden Zollstelle aufbewahrt werden, zu vermerken.

Verzeichnis der für die Ausstellung von Zeugnissen und Bescheinigungen zuständigen Stellen(142)

KN-CodeAusfuhrlandAusstellende StelleOrt
0806Vereinigte Staaten von AmerikaArizona Department of AgricultureArizona Department of Agriculture, Shipping Point Inspection, Phoenix, AZ
California Department of Food and AgricultureCalifornia Department of Food and Agriculturale, Division of Inspection Services, Shipping Point Inspection, Sacramento, CA
2401Vereinigte Staaten von AmerikaTobacco Association of the United States, oder befugte AußenstelleRaleigh, North Carolina
KanadaCanadian Food Inspection Agency, oder befugte AußenstelleOttawa
ArgentinienCámara del Tabaco de Salta, oder befugte AußenstelleSalta
Cámara del Tabaco de Jujuy, oder befugte AußenstelleSan Salvador de Jujuy
Cámara de Comercio Exterior de Misiones, oder befugte AußenstellePosadas
BangladeschMinistry of Agriculture, Department of Agriculture Extension, Cash Crop Division, oder befugte AußenstelleDacca
BrasilienBanco do BrasilBrasilia
Federação das Indústrias do Estado de Santa CatarinaFlorianópolis
Federação das Indústrias do Estado do ParanáCuritiba
Federação das Indústrias do Estado do Rio Grande do SulPorto Alegre
ChinaEntry-Exit Inspection & Quarantine BureauShangai
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleShandong
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleHubei
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleGuangdong
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleLiaoning
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleYunnan
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleHainan
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleInner Mongolia
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleAnhui
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleBeijing
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleChongqing
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleFujian
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleGansu
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleGuangxi
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleGuizhou
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleHebei
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleHenan
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleHunan
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleJiangsu
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleJiangxi
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleJilin
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleZhejiang
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleNingxia
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleQinghai
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleShaanxi
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleShanxi
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleNingbo
Entry-Exit Inspection & Quarantine, Bureau, oder befugte AußenstelleShenzen
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleSichuan
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleTianjin
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleTibet
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleXiamen
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleXinjiang
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleZhuhai
Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte AußenstelleHeilongjiang
ColumbiaSuperintendencia de Industria y Comercio-División de Control de Normas y Calidades, oder befugte AußenstelleBogotá
CubaEmpresa Cubana del Tabaco, Cubatabaco, oder befugte AußenstelleLa Habana
Corporación Habanos S.ALa Habana
Internacional Cubana de Tabacos S.A.La Habana
GuatemalaDirección de Comercio Interior y Exterior del Ministerio de Economía, oder befugte AußenstelleGuatemala Stadt
VUPE (Ventanilla Unica para las Exportaciones)Guatemala City
IndienTobacco Board, oder befugte AußenstelleGuntur
IndonesienMinistry of Trade Republic of Indonesia — Lembaga Tembakau Surakarte (Tobacco Institution in Surakarta)Surakarta
Ministry of Trade Republic of Indonesia — Regional Laboratory for testing and quality control and tobacco institutionJember
Ministry of Trade Republic of Indonesia — Regional Laboratory for testing and quality control and tobacco institutionSurabaya — Jawa Timur
Lembaga Tembakau Cabang MedanMedan
(Lembaga Tembakau Medan) Tobacco Institution in MedanMedan
Mexiko

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Toluca, Estado de México

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Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Tuxtla Gutiérrez, Chiapas

Tuxtla Gutiérrez, Chiapas

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Villahermosa, Tabasco

Villahermosa, Tabasco

Secretaria de Economia

Dirección General de Comercio Exterior

Delegación Federal en Zacatecas

Zacatecas

Dirección General de Comercio Exterior

Insurgentes Sur 1940, PH

Col. Florida. C.P. 01030

México, D.F.

Col. Florida. C.P. 01030

México, D.F.

Secretaria de Economia

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Subdelegación Federal en Nuevo Laredo, Tamaulipas

Nuevo Laredo, Tamaulipas

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Delegación Federal en San Luis Rio Colorado, Sonora

San Luis Rio Colorado, Sonora

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Subdelegación Federal en Cancún, Quintana Roo

Cancún, Quintana Roo

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Subdelegación Federal en Cd. Juárez, Chih

Juárez, Chih

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Subdelegación Federal en Celaya Guanajuato

Celaya Guanajuato

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Subdelegación Federal en Chilpancingo, Guerrero

Chilpancingo, Guerrero

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Subdelegación Federal en Ciudad Obregon, Sonora

Obregon, Sonora

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Subdelegación Federal en Coatzacoalcos, Veracruz

Coatzacoalcos, Veracruz

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Subdelegación Federal en Gomez Palacio, Durango

Gomez Palacio, Durango

Secretaria de Economia

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Delegación Federal en Matamoros, Tamaulipas

Matamoros, Tamaulipas

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Subdelegación Federal en Nogales, Sonora

Nogales, Sonora

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Subdelegación Federal en Piedras Negras, Coahuila

Piedras Negras, Coahuila

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Subdelegación Federal en Poza Rica, Veracruz

Poza Rica, Veracruz

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Subdelegación Federal en Reynosa, Tamaulipas

Reynosa, Tamaulipas

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Subdelegación Federal en Tampico, Tamaulipas

Tampico, Tamaulipas

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Subdelegación Federal en Tapachula, Chiapas

Tapachula, Chiapas

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Delegación Federal en Tijuana, Baja California

Tijuana, Baja California

Secretaria de Economia

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Subdelegación Federal en Torreon, Coahuila

Torreon, Coahuila

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Subdelegación Federal en Veracruz, Ver

Veracruz, Ver
Philippinen

Republic of Philippines

Department of Agriculture

National Tobacco Administration

Quezón City
SüdkoreaKorea Tobacco and Ginseng Corporation, oder befugte AußenstelleTaejon
Sri LankaDepartment of Commerce, oder befugte AußenstelleColombo
Schweiz

Eidgenössische Zollverwaltung EZV — Oberzolldirektion — Sektion Tabak- und Bierbesteuerung

Administration fédérale des douanes AFD — Direction générale des douanes — Section Imposition du tabac et de la bière

Amministrazione federale delle dogane AFD — Direzione generale delle dogane — Sezione Imposizione del tabacco e della birra

Swiss Customs Administration — Directorate-General — Tobacco and beer taxation section

Bern
ThailandBureau of Foreign Trade ServicesNonthaburi
Office Foreign Trade Region 1 (Chiangmai)Chiangmai
Office Foreign Trade Region 2 (Hatyai)Hatyai
Office Foreign Trade Region 3 (Chonburi)Chhonburi
Office Foreign Trade Region 4 (Srakaew)Srakaew
Office Foreign Trade Region 5 (NongKhai)NongKai
Office Foreign Trade Region 6 (Chiangrai)Chiangrai

ex 3102

3105

ChileServicio Nacional de Geología y MineríaSantiago

Liste der Zeugnisse oder Bescheinigungen

Bescheinigung 1:ECHTHEITSZEUGNIS FRISCHE TAFELTRAUBEN „EMPEREUR”
Bescheinigung 2:ECHTHEITSZEUGNIS TABAK
Bescheinigung 3:REINHEITSZEUGNIS NITRAT AUS CHILE

ANHANG 10

ANHANG 10

Die folgenden Unterpositionen werden in TARIC aufgenommen. Diese Codierung dient allerdings nur der Information; sie kann sich beispielsweise aufgrund der Durchführung etwaiger künftiger zolltariflicher Maßnahmen ändern.
KN/TARIC-CodeWarenbezeichnungBesondere Maßeinheit
123
0511 99 85
– – –
andere:
0511 99 85 10
– – – –
Sperma von Säugetieren
0511 99 85 20
– – – –
Eizellen und Embryonen von Säugetieren
0511 99 85 90
– – – –
andere
*****
2805 30
Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert:
2805 30 10
– –
untereinander gemischt oder miteinander legiert:
2805 30 10 10
– – –
Legierung aus Cer und anderen Seltenerdmetallen, mit einem Gehalt an Cer von 47 GHT oder mehr
– – –
andere:
2805 30 10 30
– – – –
neodym- und dysprosiumhaltig
2805 30 10 40
– – – –
neodymhaltig
2805 30 10 50
– – – –
dysprosiumhaltig
2805 30 10 80
– – – –
andere
2805 30 90
– –
andere:
– – –
Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, mit einem Reinheitsgrad von 95 GHT oder mehr:
2805 30 90 45
– – – –
Neodym
2805 30 90 55
– – – –
Dysprosium
2805 30 90 65
– – – –
andere
2805 30 90 90
– – –
andere

Fußnote(n):

(1)

Als „Verpackungen” gelten innere und äußere Behältnisse, Aufmachungen, Umhüllungen und Unterlagen mit Ausnahme von Beförderungsmitteln — insbesondere Behältern —, Planen, Lademitteln und des bei der Beförderung verwendeten Zubehörs. Der Ausdruck „Verpackungen” umfasst nicht die in der Allgemeinen Vorschrift 5 a) angesprochenen Behältnisse.

(2)

ABI. L 139 vom 11.5.1998, S. 1.

(3)

ABI. L 302 vom 19.10.1992, S. 1.

(4)

ABl. L 324 vom 10.12.2009, S. 23.

(5)

Die betreffenden Unterpositionen und TARIC-Codes lauten wie folgt: 0408 11 20, 0408 19 20, 0408 91 20, 0408 99 20, 0701 10 00, 0712 90 11, 0806 10 10, 1001 91 10, 1005 10 13, 1005 10 15, 1005 10 18, 1006 10 10, 1007 10 10, 1106 20 10, 1201 10 00, 1202 30 00, 1204 00 10, 1205 10 10, 1206 00 10, 1207 21 00, 1207 40 10, 1207 50 10, 1207 91 10, 1207 99 20, 2401 10 35, 2401 10 85, 2401 10 95, 2401 20 35, 2401 20 85, 2401 20 95, 2501 00 51, 3102 50 00 10, 3105 90 20 10, 3105 90 80 10, 3502 11 10, 3502 19 10, 3502 20 10, 3502 90 20, 5911 20 00.

(6)

ABI. P 125 vom 11.7.1966, S. 2309.

(7)

ABI. L 193 vom 20.7.2002, S. 60.

(8)

ABI. L 193 vom 20.7.2002, S. 74.

(9)

Unter Ladetonnen (ct/l) versteht man die in metrischen Tonnen ausgedrückte Ladefähigkeit eines Schiffes. Die als Schiffsbedarf beförderten Güter (z. B. Treibstoff, Betriebsmittel, Proviant) bleiben ebenso wie die beförderten Personen (Schiffspersonal und Fahrgäste) einschließlich ihres Gepäcks bei der Berechnung der Ladetonnen außer Betracht.

(10)

WTO-Zollkontingent.

(11)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABI. L 178 vom 12.7.1994, S. 66) und Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission (ABl. L 149 vom 7.6.2008, S. 3)).

(12)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABI. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

(13)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Richtlinie 2009/157/EG des Rates (ABl. L 323 vom 10.12.2009, S. 1), Verordnung (EG) Nr. 133/2008 der Kommission (ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 11), Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABI. L 178 vom 12.7.1994, S. 66) und Entscheidung 96/510/EG der Kommission (ABI. L 210 vom 20.8.1996, S. 53)).

(14)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Richtlinie 88/661/EWG des Rates (ABI. L 382 vom 31.12.1988, S. 36), Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABI. L 178 vom 12.7.1994, S. 66) und Entscheidung 96/510/EG der Kommission (ABI. L 210 vom 20.8.1996, S. 53)).

(15)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Richtlinie 89/361/EWG des Rates (ABI. L 153 vom 6.6.1989, S. 30), Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABI. L 178 vom 12.7.1994, S. 66), Verordnung (EG) Nr. 874/96 der Kommission (ABI. L 118 vom 15.5.1996, S. 12) und Entscheidung 96/510/EG der Kommission (ABI. L 210 vom 20.8.1996, S. 53)).

(16)

4,5 kg oder mehr, jedoch weniger als 5 kg: Autonomer Zollsatz: 17.

(17)

Die Zulassung zu dieser Unterposition ist abhängig von der Vorlage einer Echtheitsbescheinigung, die den in der Verordnung (EWG) Nr. 139/81 der Kommission (ABI. L 15 vom 17.1.1981, S. 4), festgesetzten Voraussetzungen entspricht.

(18)

Autonomer Zollsatz: frei.

(19)

Vom 1. Januar bis 14. Februar und vom 16. Juni bis 31. Dezember: 15. WTO-Zollkontingent.

Vom 15. Februar bis 15. Juni: frei.

(20)

Vom 1. Januar bis 14. Februar und vom 16. Juni bis 31. Dezember: 13.

Vom 15. Februar bis 15. Juni: frei.

(21)

Vom 1. Januar bis 14. Februar und vom 16. Juni bis 31. Dezember: 20.

Vom 15. Februar bis 15. Juni: frei.

(22)

Vom 1. Januar bis 14. Februar und vom 16. Juni bis 31. Dezember: 10.

Vom 15. Februar bis 15. Juni: frei.

(23)

Siehe Anhang 1.

(24)

Dies gilt nicht für Heizöle mit einer Verseifungszahl größer als 4 der Unterpositionen 2710 20 31 bis 2710 20 39, die Fettsäuremonoalkylester (FAMAE) enthalten.

(25)

„Frei” für alle Verwendungszwecke mit Ausnahme der Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABI. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

(26)

Der Zoll auf 100 kg der Ware ist gleich der Summe aus:

a)
dem je kg angegebenen Betrag, multipliziert mit dem Gewicht an Milchbestandteilen in 100 kg der Ware, und
b)
dem angegebenen anderen Betrag.
(27)

Der Zoll auf 100 kg der Ware ist gleich dem je kg angegebenen Betrag, multipliziert mit dem Gewicht der Milchtrockenmasse in 100 kg der Ware.

(28)

Der Zoll auf 100 kg der Ware ist gleich der Summe aus:

a)
dem je kg angegebenen Betrag, multipliziert mit dem Gewicht der Milchtrockenmasse in 100 kg der Ware, und
b)
dem angegebenen anderen Betrag.
(29)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2535/2001 der Kommission (ABI. L 341 vom 22.12.2001, S. 29); s. Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABI. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

(30)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2535/2001 der Kommission (ABI. L 341 vom 22.12.2001, S. 29)).

(31)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 75 Absätze 2 und 3 und Artikel 230 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671)).

(32)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den Einführenden Vorschriften II.F festgesetzten Voraussetzungen.

(33)

Portion (Spermamenge für eine Besamung).

(34)

Vom 1. Januar bis 31. Mai: 8,5.

Vom 1. Juni bis 31. Oktober: 12.

Vom 1. November bis 31. Dezember: 8,5.

(35)

Autonomer Zollsatz: 3.

(36)

Siehe Anhang 2.

(37)

Statistische TARIC-Codes: siehe Anhang 10.

(38)

Der spezifische Betrag wird als autonome Maßnahme vom Abtropfgewicht erhoben.

(39)

Vom 1. Januar bis 15. Mai: 9,6. WTO-Zollkontingent.

Vom 16. Mai bis 30. Juni: 13,4.

(40)

Vom 1. Januar bis 14. April: 9,6 MIN 1,1 €/100 kg/net.

Vom 15. April bis 30. November: 13,6 MIN 1,6 €/100 kg/net.

Vom 1. bis 31. Dezember: 9,6 MIN 1,1 €/100 kg/net.

(41)

Vom 1. Januar bis 31. März: 10,4 MIN 1,3 €/100 kg/br.

Vom 1. April bis 30. November: 12 MIN 2 €/100 kg/br.

Vom 1. bis 31. Dezember: 10,4 MIN 1,3 €/100 kg/br.

(42)

Vom 1. Januar bis 30. April: 13,6.

Vom 1. Mai bis 30. September: 10,4.

Vom 1. Oktober bis 31. Dezember: 13,6.

(43)

Vom 1. Januar bis 31. Mai: 8.

Vom 1. Juni bis 31. August: 13,6.

Vom 1. September bis 31. Dezember: 8.

(44)

Vom 1. Januar bis 30. Juni: 10,4 MIN 1,6 €/100 kg/net.

Vom 1. Juli bis 30. September: 13,6 MIN 1,6 €/100 kg/net.

Vom 1. Oktober bis 31. Dezember: 10,4 MIN 1,6 €/100 kg/net.

(45)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Verordnung (EU) Nr. 1085/2010 der Kommission (ABl. L 310 vom 26.11.2010, S. 3)).

(46)

Vom 1. Januar bis 31. Mai: 4.

Vom 1. Juni bis 30. November: 5,1.

Vom 1. bis 31. Dezember: 4.

(47)

Vom 1. Januar bis 31. März: 16.

Vom 1. April bis 15. Oktober: 12.

Vom 16. Oktober bis 31. Dezember: 16.

(48)

Vom 1. Januar bis 30. April: 1,5.

Vom 1. Mai bis 31. Oktober: 2,4.

Vom 1. November bis 31. Dezember: 1,5.

(49)

Vom 1. Januar bis 14. Juli: 14,4.

Vom 15. Juli bis 31. Oktober: 17,6.

Vom 1. November bis 31. Dezember: 14,4.

(50)

Vom 1. Januar bis 30. April: 11,2.

Vom 1. Mai bis 31. Juli: 12,8 MIN 2,4 €/100 kg/net.

Vom 1. August bis 31. Dezember: 11,2.

(51)

Vom 1. Januar bis 14. Mai: 8,8.

Vom 15. Mai bis 15. November: 8.

Vom 16. November bis 31. Dezember: 8,8.

(52)

Autonomer Zollsatz: 2.

(53)

Die Europäischen Union verpflichtet sich, für Getreide der Positionen:

ex 1001 (Weizen),

1002 (Roggen),

ex 1005 (Mais, ohne Hybridmais) sowie

ex 1007 (Körner-Sorghum, ohne Hybrid-Körner-Sorghum zur Aussaat)

einen Zollsatz in einer Höhe und einer Form anzuwenden, dass der Einfuhrpreis nach Entrichtung der Zölle und Abgaben für dieses Getreide nicht höher ist als der effektive Interventionspreis (oder im Falle einer Änderung des derzeitigen Systems des effektiven Stützpreises), erhöht um 55 %.

Der angewandte Zollsatz darf in keinem Fall den in Spalte 3 aufgeführten Zollsatz überschreiten.

(54)

Die Europäischen Union verpflichtet sich, für geschälten Reis der Unterpositionen 1006 20 11 bis 1006 20 98 einen Zollsatz in einer Höhe und einer Form anzuwenden, dass der Einfuhrpreis nach Entrichtung der Zölle und Abgaben nicht höher ist als der effektive Interventionspreis (oder im Falle der Änderung des gegenwärtigen Systems des effektiven Stützpreises), erhöht um:

88 % für Japonica-Reis und

80 % für Indica-Reis.

Für geschliffenen Reis werden die oben genannten Prozentsätze nach der geltenden Methode zur Berechnung des Schwellenpreises für geschliffenen Reis erhöht.

Der angewandte Zollsatz darf in keinem Fall den in Spalte 3 aufgeführten Zollsatz überschreiten.

(55)

≤ 0,2 für Öle der Position 1509.

(56)

≤ 0,2 für Öle der Position 1510.

(57)

Gilt weder für Lampantöl (Unterposition 1509 10 10) noch für rohe Oliventresteröle (Unterposition 1510 00 10).

(58)

Delta-5,23-Stigmastadienol, Chlerosterin, Beta-Sitosterin, Sitostanol, Delta-5-Avenasterin und Delta-5,24-Stigmastadienol.

(59)

Bei der Bestimmung des Vomhundertsatzes an Geflügelfleisch wird das Gewicht der Knochen nicht mitgerechnet.

(60)

Bei der Anwendung des Zolls auf Würstchen in Behältnissen, die auch Konservierungsflüssigkeit enthalten, wird nur das Gewicht der Würstchen zugrunde gelegt.

(61)

Dieser Satz gilt für Rohzucker mit einer Ausbeute von 92 %.

(62)

Je 1 GHT Saccharose, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern (siehe Zusätzliche Anmerkung 4 (KN)).

(63)

Autonomer Zollsatz: 17.

(64)

Die Anwendung des spezifischen Zollsatzes wird autonom auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

(65)

Soweit nichts anderes bestimmt ist, bezieht sich jede Anführung einer Bestimmungsmethode auf die jeweils vom „Comité européen de normalisation” (CEN), von der „International Standardisation Organisation” (ISO) oder von der „American Society for Testing and Materials” (ASTM) festgelegte gültige Fassung.

(66)

Siehe Zusätzliche Anmerkung 6 (KN).

(67)

Gemessen bei einer Temperatur von 15 °C.

(68)

Dieser Zollsatz ist autonom für Gasöl mit einem Schwefelgehalt von 0,2 GHT oder weniger auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

(69)

Bei einem Druck von 1 013 mbar und einer Temperatur von 15 °C.

(70)

Zollsatz für „natürlichem Natriumnitrat aus Chile” (TARIC-Code 3102 50 00 10): frei. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.

(71)

Zollsatz für „natürlichem Kaliumnatriumnitrat aus Chile, bestehend aus natürlichen Mischungen von Natriumnitrat und Kaliumnitrat (mit einem Anteil an Kaliumnitrat von 44 GHT oder weniger), mit einem Gesamtgehalt an Stickstoff von 16,3 GHT oder weniger, bezogen auf den wasserfreien Stoff” (TARIC-Code 3105 90 20 10 und 3105 90 80 10): frei. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.

(72)

Dieser Wertzollsatz ist autonom auf unbestimmte Zeit auf 9 % ermäßigt (Aussetzung).

(73)

Dieser Wertzollsatz ist autonom auf unbestimmte Zeit auf 3 % ermäßigt (Aussetzung).

(74)

Autonomer Zollsatz: 2,3.

(75)

Autonomer Zollsatz: 5 €/100 m.

(76)

Autonomer Zollsatz: 3,5 €/100 m.

(77)

Ein Tor, eine Tür oder ein Fenster mit oder ohne Rahmen, Verkleidung oder Schwelle gilt als ein Stück.

(78)

Eine Tür oder ein Fenster mit oder ohne Rahmen, Verkleidung oder Schwelle gilt als ein Stück.

(79)

Die Anwendung des Zollsatzes für Präservative aus Polyurethan wird autonom auf unbestimmte Zeit vollständig ausgesetzt (TARIC-Code 3926 90 97 60).

(80)

Autonomer Zollsatz: 2,5.

(81)

Ein Fenster oder eine Fenstertür mit oder ohne Rahmen oder Verkleidung gilt als ein Stück.

(82)

Autonomer Zollsatz: 3.

(83)

Eine Tür mit oder ohne Rahmen, Verkleidung oder Schwelle gilt als ein Stück.

(84)

Autonomer Zollsatz: 3,8.

(85)

Die Zulassung von Müllergaze, nicht konfektioniert, zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den Einführenden Vorschriften II.F festgesetzten Voraussetzungen.

(86)

Bei der Einfuhr gilt für die Einreihung in diese Unterposition und die Befreiung von den Einfuhrabgaben die Bedingung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates.

(87)

ABl. L 37 vom 10.2.2010, S. 1.

(88)

ABl. L 343 vom 19.11.2004, S. 3.

(89)

Andere Elemente, z. B. Al, Be, Co, Fe, Mn, Ni, Si.

(90)

Andere Elemente, insbesondere Cr, Cu, Mg, Mn, Ni, Zn.

(91)

Ein Kupfergehalt von mehr als 0,1 bis 0,2 GHT ist zugelassen, sofern der Chrom- und Mangangehalt jeweils 0,05 GHT oder weniger betragen.

(92)

Dieser Zollsatz ist autonom auf unbestimmte Zeit vollständig ausgesetzt für Blei mit einem Silbergehalt von 0,02 GHT oder mehr, zum Raffinieren ( „Werkblei” ) (TARIC-Code 7801 91 00 10). Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABI. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

(93)

Für eingeführte und für die Montage bestimmte Waren für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Europäischen Union hergestellt werden, wird die Anwendung des Zollsatzes vorläufig autonom ausgesetzt. Bei Inanspruchnahme dieser Aussetzung sind die in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Modalitäten und Bedingungen zu beachten (siehe Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABI. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

(94)

Dieser Zollsatz ist autonom auf unbestimmte Zeit vollständig ausgesetzt für Simulatoren für die Bodenwartung von Zivilluftfahrzeugen (TARIC-Code 9023 00 80 10).

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABI. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

(95)

Autonomer Zollsatz: 3,8 %.

Vertragsmäßiger Zollsatz:

aus Chemiefasern: 5 %,

andere: 3,8 %.

(96)

Autonomer Zollsatz: 6,3 %.

Vertragsmäßiger Zollsatz:

aus Gewirken oder Gestricken: 12 %,

andere: 6,3 %.

(97)

Autonomer Zollsatz: 10,5 %.

Vertragsmäßiger Zollsatz:

aus Gewirken oder Gestricken: 12 %,

andere: 10,5 %.

(98)

Autonomer Zollsatz: frei.

Vertragsmäßiger Zollsatz:

aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern: frei,

andere: 6,5 %.

(99)

ABl. L 343 vom 19.11.2004, S. 3.

(100)

ABl. L 37 vom 10.2.2010, S. 1.

(101)

Stärke/Glucose

Gehalt an Stärke, Stärkeabbauprodukten — einschließlich aller Polymere der Glucose — und ggf. vorhandener Glucose (bezogen auf die Ware), bestimmt über Glucose und berechnet als Stärke (Trockensubstanz, Reinheit 100 %, Umrechnungsfaktor von Glucose in Stärke: 0,9).

Glucose wird im vorstehenden Berechnungsschema nur mit dem Gehalt berücksichtigt, der den Gehalt an ggf. vorhandener Fructose übersteigt, wenn ein Gemisch (in beliebiger Form) von Glucose und Fructose angemeldet und/oder als vorhanden festgestellt wird.

(102)

Saccharose/Invertzucker/Isoglucose

Gehalt an Saccharose und, wenn ein Gemisch (in beliebiger Form) angemeldet und/oder als vorhanden festgestellt wird, zuzüglich der Summe aus ggf. vorhandener Glucose und Fructose, nach Multiplikation mit 0,95 zur Berechnung als Saccharose (bezogen auf die Ware).

Falls weniger Fructose als Glucose enthalten ist, wird Glucose im vorstehenden Berechnungsschema nur mit dem Gehalt berücksichtigt, der dem Fructosegehalt entspricht.

NB:

Wenn ein Lactosehydrolysat als Bestandteil der Ware angemeldet und/oder Galactose neben anderen Zuckern festgestellt wird, ist die der Galactosemenge äquivalente Glucosemenge grundsätzlich von der Gesamtmenge Glucose vor jeder weiteren Berechnung abzuziehen.

(103)

Milchproteine

Caseine und/oder Caseinate, die als Bestandteil der Ware vorhanden sind, gelten nicht als Milchproteine, wenn die Ware keine anderen Milchbestandteile enthält.

Milchfett in der Ware zu einem Gehalt von weniger als 1 GHT und Lactose zu einem Gehalt von weniger als 1 GHT gelten nicht als andere Milchbestandteile.

Bei der Erfüllung der Zollformalitäten hat der Zollbeteiligte: „einziger Milchbestandteil: Casein/Caseinat” anzumelden, wenn dies der Fall ist.

(104)

Der Einfuhrpreis für Obst und Gemüse wird festgesetzt gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 (ABl. L 157 vom 15.6.2011, S. 1).

(105)

Der Einfuhrpreis ist auf autonomer Grundlage festgesetzt.

(106)

Autonomer Zollsatz: 12,8.

(107)

Autonomer Zollsatz: 12,8 + 0,7 €/100 kg/net.

(108)

Autonomer Zollsatz: 12,8 + 1,4 €/100 kg/net.

(109)

Autonomer Zollsatz: 12,8 + 2,1 €/100 kg/net.

(110)

Autonomer Zollsatz: 12,8 + 2,8 €/100 kg/net.

(111)

Autonomer Zollsatz: 16.

(112)

Autonomer Zollsatz: 16 + 0,7 €/100 kg/net.

(113)

Autonomer Zollsatz: 16 + 1,4 €/100 kg/net.

(114)

Autonomer Zollsatz: 16 + 2,1 €/100 kg/net.

(115)

Autonomer Zollsatz: 16 + 2,8 €/100 kg/net.

(116)

Autonomer Zollsatz: 3 + 1,1 €/100 kg/net.

(117)

Autonomer Zollsatz: 3 + 2,3 €/100 kg/net.

(118)

Autonomer Zollsatz: 3 + 3,4 €/100 kg/net.

(119)

Autonomer Zollsatz: 3 + 4,5 €/100 kg/net.

(120)

Autonomer Zollsatz: 3 + 5,7 €/100 kg/net.

(121)

Autonomer Zollsatz: 3 + 6,8 €/100 kg/net.

(122)

Autonomer Zollsatz: 3 + 8 €/100 kg/net.

(123)

Autonomer Zollsatz: 3 + 23,8 €/100 kg/net.

(124)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 1 €/100 kg/net.

(125)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 2 €/100 kg/net.

(126)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 3,1 €/100 kg/net.

(127)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 4,1 €/100 kg/net.

(128)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 5,1 €/100 kg/net.

(129)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 6,1 €/100 kg/net.

(130)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 7,1 €/100 kg/net.

(131)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 23,8 €/100 kg/net.

(132)

Autonomer Zollsatz: 12.

(133)

Autonomer Zollsatz: 12 + 1,0 €/100 kg/net.

(134)

Autonomer Zollsatz: 12 + 2,0 €/100 kg/net.

(135)

Autonomer Zollsatz: 12 + 3,0 €/100 kg/net.

(136)

Autonomer Zollsatz: 12 + 4,1 €/100 kg/net.

(137)

Autonomer Zollsatz: 12 + 0,9 €/100 kg/net.

(138)

Autonomer Zollsatz: 12 + 1,8 €/100 kg/net.

(139)

Autonomer Zollsatz: 12 + 2,8 €/100 kg/net.

(140)

Autonomer Zollsatz: 12 + 3,7 €/100 kg/net.

(141)

Die Nummern in dieser Spalte entsprechen dem Rewe Colour Index, 3. Auflage 1971, Bradford, England.

(142)

Die Änderungen zu dieser Liste werden im Laufe des Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlicht.

(143)

Bei der Einfuhr gilt für die Einreihung in diese Unterposition und die Befreiung von den Einfuhrabgaben die Bedingung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates.

(144)

ABl. L 37 vom 10.2.2010, S. 1.

(145)

ABl. L 343 vom 19.11.2004, S. 3.

(146)

Die Erhebung dieses Zolls wird für Waren, die zur Bearbeitung in einem begünstigten Verfahren bestimmt sind (TARIC-Code 2710 99 00 10), für unbestimmte Zeit autonom ausgesetzt. Diese Aussetzung der Zölle unterliegt den in den einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Voraussetzungen (s. Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABI. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

(147)

Zolltarifliche Abgabenbegünstigung für die Tabaksorten „light air-cured Burley” (einschließlich Burleyhybriden) und „light air-cured Maryland” : 18,4 MIN 22 € MAX 24 €/100 kg/net. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.

(148)

Zolltarifliche Abgabenbegünstigung für die Tabaksorte „flue-cured Virginia” : 18,4 MIN 22 € MAX 24 €/100 kg/net. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.

(149)

Zolltarifliche Abgabenbegünstigung für „fire-cured” Tabak: 18,4 MIN 22 € MAX 24 €/100 kg/net. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.

(150)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 13,1 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 15,4 €/hl.

(151)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 14,8 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 15,8 €/hl.

(152)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 18,6 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 20,9 €/hl.

(153)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 14,8 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 15,8 €/hl.

(154)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 13,1 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 15,4 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 18,6 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 20,9 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol: 1,75 €/% vol/hl.

(155)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 13,1 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 14,2 €/hl.

(156)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 9,9 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 12,1 €/hl.

(157)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 15,4 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 20,9 €/hl.

(158)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 12,1 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 13,1 €/hl.

(159)

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 9,9 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 12,1 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 15,4 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 20,9 €/hl.

Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol: 1,75 €/% vol/hl.

(*)

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission vom 11. September 2014 zur Festlegung der Refraktometermethode zur Bestimmung des löslichen trockenen Rückstands in Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse zwecks Einreihung dieser Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. L 274 vom 16.9.2014, S. 6).

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