Artikel 1 VO (EU) 2014/1125

Die Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertigen Garantie, die von Kreditvermittlern gemäß Artikel 29 Absatz 2 Buchstabe a Unterabsatz 1 der Richtlinie 2014/17/EU abzuschließen ist, beträgt:

a)
460000 EUR für jeden einzelnen Schadensfall;
b)
insgesamt 750000 EUR pro Kalenderjahr für alle Schadensfälle.

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