ANHANG III VO (EU) 2014/1175
Qualitätsanforderungen und standardisierter Qualitätsbericht
Es wird ein standardisierter Qualitätsbericht nach dem Standardaufbau des Europäischen Statistischen Systems für Qualitätsberichte vorgelegt. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Relevanz, Genauigkeit, Aktualität und Pünktlichkeit, Zugänglichkeit und Klarheit, Vergleichbarkeit und Kohärenz, wie in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 festgelegt.
Die Mitgliedstaaten legen einen standardisierten Qualitätsbericht gemäß Artikel 6 dieser Verordnung vor. Sie verwenden dabei die von der Kommission (Eurostat) bereitgestellten Übermittlungsformate. Dem Bericht wird ein Exemplar des nationalen Fragebogens beigefügt.
Die standardisierten Qualitätskriterien werden wie folgt angewendet:
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1.
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RELEVANZ
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Durchführung der Erhebung und Umfang, in dem die Statistiken dem aktuellen und potenziellen Nutzerbedarf entsprechen,
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Beschreibung und Klassifizierung der Nutzer,
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individueller Bedarf der einzelnen Nutzergruppen,
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Klärung der Frage, ob und in welchem Umfang diesem Bedarf entsprochen wurde.
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2.
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GENAUIGKEIT
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2.1.
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Stichprobenfehler
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Beschreibung des Stichprobendesigns und der tatsächlichen Stichprobe,
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Beschreibung der Berechnung der endgültigen Gewichtungsfaktoren einschließlich des Non-Response-Modells und der verwendeten Hilfsvariablen,
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Variationskoeffizienten der Schätzwerte, entsprechend den Stichprobenschichten im Hinblick auf die in Anhang II Punkt 3 aufgeführten relevanten Indikatoren,
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Software zur Varianzschätzung,
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Beschreibung der verwendeten Hilfsvariablen oder Informationen,
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bei einer Non-Response-Analyse Beschreibung des Bias in der Stichprobe und den Ergebnissen.
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2.2.
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Systematische Fehler
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2.2.1.
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Erfassungsfehler
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Beschreibung des für die Stichprobenziehung verwendeten Registers und seiner Gesamtqualität,
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im Register enthaltene Informationen und Häufigkeit der Registeraktualisierung,
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Fehler aufgrund der Diskrepanzen zwischen Auswahlgrundlage und Zielpopulation und Teilpopulationen (Übererfassung, Untererfassung, Fehlklassifizierungen),
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zur Erlangung dieser Informationen angewandte Methoden,
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Anmerkungen zur Bearbeitung von Fehlklassifikationen.
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2.2.2.
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Messfehler
Bewertung der in der Phase der Datenerfassung aufgetretenen Fehler, die zum Beispiel verursacht wurden durch:- —
das Fragebogendesign (Ergebnisse von Pre-Tests oder Labormethoden, Befragungsstrategien),
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die Meldeeinheit/Auskunftsperson (Reaktionen der Auskunftspersonen),
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Datenerfassungsinstrumente und die Verwendung von Verwaltungsdaten (Übereinstimmung zwischen dem Verwaltungs- und dem Erhebungskonzept, z. B. hinsichtlich Bezugszeitraum und Verfügbarkeit von Einzeldaten),
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Datenerfassungsverfahren.
- 2.2.3.
- Verarbeitungsfehler
Beschreibung des Dateneditierungsverfahrens:- —
verwendetes Verarbeitungssystem und -werkzeug,
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Fehler durch Codierung, Editierung, Gewichtung, Tabellierung usw.,
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Qualitätskontrollen auf Makro-/Mikroebene,
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Untergliederung der Berichtigungen und der fehlerhaften Editierungen in fehlende Werte, Fehler und Anomalien.
- 2.2.4.
- Ausfallquoten
Beschreibung der bei Nachfassaktionen ergriffenen Maßnahmen:- —
Unit- und Item-Response-Quoten,
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Bewertung des Unit-Non-Response und Item-Non-Response,
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vollständiger Bericht über Imputationsverfahren einschließlich der für die Imputation und/oder Neugewichtung angewandten Methoden,
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Anmerkungen zur Methodik und Ergebnisse von Non-Response-Analysen oder anderer Methoden zur Bewertung der Effekte von Non-Response.
- 3.
- AKTUALITÄT UND FRISTGERECHTE LIEFERUNG
Tabellarische Übersicht über die Zeitpunkte, an denen jede der folgenden Projektphasen begonnen und geendet hat: Datenerfassung, Erinnerungsschreiben und Follow-up, Datenkontrolle und -editierung, weitere Validierung und Imputation, Non-Response-Erhebung (je nach Bedarf), Schätzungen, Datenübermittlung an Eurostat und Verbreitung der nationalen Ergebnisse.- 4.
- ZUGÄNGLICHKEIT UND KLARHEIT
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Bedingungen für den Datenzugang,
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Plan für die Verbreitung der Ergebnisse,
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ein Exemplar aller Methodikunterlagen in Bezug auf die gelieferten Statistiken.
- 5.
- VERGLEICHBARKEIT
Soweit erforderlich und angebracht, sollten die Länder zu Folgendem Stellung nehmen:- —
Abweichungen vom europäischen Fragebogen und von den Definitionen,
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eventuelle Verknüpfung der Erhebung mit einer anderen nationalen Erhebung,
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Umfang, in dem die Erhebung mittels vorhandener Registerdaten durchgeführt wurde,
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Vorgehensweise bei der Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung, damit sich die Vergleichbarkeit der Daten bewerten lässt.
- 6.
- KOHÄRENZ
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Vergleich der Statistiken für den gleichen Sachverhalt oder das gleiche Merkmal aus anderen Erhebungen oder Quellen,
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Vorgehensweise bei der Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung, damit sich die geografische Vergleichbarkeit bewerten lässt.
- 7.
- KOSTEN UND BELASTUNG
Analyse der Belastung und des Nutzens auf nationaler Ebene, wobei z. B. Folgendes berücksichtigt wird:- —
durchschnittlicher Zeitaufwand für die Beantwortung des Fragebogens,
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problematische Fragen oder Module der Erhebung,
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Probleme mit der Klassifizierung und Definition von Lernaktivitäten, Probleme mit anderen Klassifizierungen,
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Nennung der Variablen, die für die Datenerfassung zur Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen am nützlichsten/am wenigsten nützlich waren,
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geschätzter oder tatsächlicher Grad der Zufriedenheit der nationalen Datennutzer,
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Belastung der Auskunftsperson.
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