Präambel VO (EU) 2014/1175
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen(1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Mit der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 wird ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung europäischer Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen geschaffen.
- (2)
- Mit der Verordnung (EU) Nr. 823/2010 der Kommission(2) wurden Maßnahmen zur Umsetzung statistischer Einzelmaßnahmen für die Erstellung von Statistiken über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen, die in der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 dem Bereich 2 entsprechen, eingeführt.
- (3)
- Bei der Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen sollten die statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der EU die vom Ausschuss für das Europäische Statistische System im September 2011 angenommenen Grundsätze des Verhaltenskodex für europäische Statistiken berücksichtigen.
- (4)
- Die Datensammlung über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen muss regelmäßig angepasst werden, damit Veränderungen und neue Entwicklungen im Bereich lebenslanges Lernen berücksichtigt werden können und auf neuen Informationsbedarf reagiert werden kann.
- (5)
- Die Kommission sollte methodische Leitlinien zur Durchführung der Erhebung ausarbeiten, um für die Erhebungsergebnisse ein möglichst hohes Maß an Harmonisierung zwischen den Ländern zu erreichen.
- (6)
- Die Verordnung (EU) Nr. 823/2010 sollte daher aufgehoben werden.
- (7)
- Die in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 145 vom 4.6.2008, S. 227.
- (2)
Verordnung (EU) Nr. 823/2010 der Kommission vom 17. September 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen im Hinblick auf Statistiken über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen (ABl. L 246 vom 18.9.2010, S. 33).
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