ANHANG XII VO (EU) 2014/118

INFORMATIONEN FÜR DRITTSTAATSANGEHÖRIGE ODER STAATENLOSE, DIE BEIM ILLEGALEN ÜBERSCHREITEN EINER AUSSENGRENZE AUFGEGRIFFEN WURDEN, GEMÄSS ARTIKEL 29 ABSATZ 3 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 603/2013

Wenn Sie mindestens 14 Jahre alt sind und beim illegalen Überschreiten einer Grenze aufgegriffen werden, werden Ihre Fingerabdrücke abgenommen und an eine Fingerabdruck-Datenbank namens „Eurodac” übermittelt. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Fingerabdrücke abnehmen zu lassen und müssen daher bei diesem Vorgang kooperieren. Falls Ihre Fingerabdrücke nicht qualitativ einwandfrei sind (unter anderem wenn Sie Ihre Finger absichtlich beschädigt haben), können die Fingerabdrücke zu einem späteren Zeitpunkt erneut abgenommen werden. Falls Sie in der Zukunft erneut Asyl beantragen, werden Ihre Fingerabdrücke erneut abgenommen. Falls Sie in einem anderen Land Asyl beantragen als dem, in dem Ihre Fingerabdrücke zuerst abgenommen wurden, können Sie unter Umständen in das Land zurückgesandt werden, in dem Ihre Fingerabdrücke zuerst abgenommen wurden. Ihre Fingerabdrücke werden 18 Monate lang gespeichert. Nach 18 Monaten werden sie automatisch aus der Datenbank gelöscht. In Eurodac werden nur Ihre Fingerabdrücke und Ihr Geschlecht gespeichert. Ihr Name, Ihr Lichtbild, Ihr Geburtsdatum und Ihre Staatsangehörigkeit werden weder an die Datenbank übermittelt noch dort gespeichert. Sie können künftig das Land, das Ihre Fingerabdrücke abnimmt, jederzeit darum ersuchen, Ihnen mitzuteilen, welche Sie betreffenden Daten in Eurodac gespeichert sind. Sie können darum bitten, dass Daten berichtigt oder gelöscht werden. Gelöscht werden sollten sie zum Beispiel, wenn Sie die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes oder eines assoziierten Landes erlangen oder wenn Sie einen Aufenthaltstitel für eines dieser Länder erhalten und nicht Asyl beantragt haben. Eurodac wird von einer Agentur der Europäischen Union mit dem Namen eu-LISA betrieben. Ihre Daten können nur zu den gesetzlich vorgegebenen Zwecken verwendet werden. Nur das Eurodac-Zentralsystem wird Ihre Daten erhalten. Falls Sie in der Zukunft in einem anderen EU-Land oder assoziierten Land(1) Asyl beantragen, werden Ihre Fingerabdrücke diesem Land zur Überprüfung übermittelt. Die in Eurodac gespeicherten Daten werden an kein anderes Land und keine andere Organisation außerhalb der EU und der assoziierten Länder weitergegeben. Ab dem 20. Juli 2015 können Ihre Fingerabdrücke von Behörden wie der Polizei und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) abgefragt werden. Diese Behörden können zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von schweren Straftaten und Terrorismus Zugang zur Eurodac-Datenbank beantragen. Kontaktinformationen (bitte mitgliedstaatsspezifische Informationen eintragen)

Identität des für die im Zusammenhang mit Eurodac für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und seines Stellvertreters,

Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen,

Kontaktdaten der nationalen Kontrollbehörde (Datenschutz).

Fußnote(n):

(1)

Ihre Fingerabdruck-Daten können — sofern dies rechtlich zulässig ist — zwischen den 28 EU-Mitgliedstaaten und den vier assoziierten Ländern (Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein) ausgetauscht werden.

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