Präambel VO (EU) 2014/119
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel(1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 5,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln(2), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3,
nach Anhörung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA),
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG enthält die Liste der Vitamine und Mineralstoffverbindungen, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1170/2009 der Kommission(3) wurden die Anhänge I und II der Richtlinie 2002/46/EG ersetzt. Mit der Verordnung (EU) Nr. 1161/2011 der Kommission(4) wurde Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG geändert.
- (2)
- Gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2002/46/EG werden Vorschriften über Vitamine und Mineralstoffverbindungen in Nahrungsergänzungsmitteln, die sich auf die öffentliche Gesundheit auswirken können, nach Anhörung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erlassen.
- (3)
- Am 31. Oktober 2012 verabschiedete die EFSA ein wissenschaftliches Gutachten zu ChromoPrecise®, einer zellular gebundenen Chromhefe, die für Ernährungszwecke Nahrungsergänzungsmitteln als Quelle von Chrom zugesetzt wird, und zur Bioverfügbarkeit von Chrom aus dieser Quelle(5).
- (4)
- Die EFSA wies darauf hin, dass die Schlussfolgerungen in dem Gutachten nur für ChromoPrecise®-Chromhefe und nicht für andere mit Chrom angereicherte Hefen gelten. Darüber hinaus ist die EFSA der Ansicht, dass die Spezifikation für ChromoPrecise®-Chromhefe Angaben zum Trocknungsverlust und zum Höchstgehalt an Chrom(VI) enthalten sollte.
- (5)
- Aus dem EFSA-Gutachten vom 31. Oktober 2012 folgt, dass die Verwendung von ChromoPrecise®-Chromhefe in Nahrungsergänzungsmitteln unbedenklich ist, sofern bestimmte im Gutachten ausgeführte Bedingungen erfüllt sind.
- (6)
- Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 enthält die Liste der Vitamine und Mineralstoffverbindungen, die Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen.
- (7)
- Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 werden Änderungen der Liste in Anhang II der genannten Verordnung unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Behörde erlassen.
- (8)
- Am 13. September 2012 verabschiedete die EFSA ein wissenschaftliches Gutachten zu Chrom(III)-lactattrihydrat als Quelle von Chrom(III), das Lebensmitteln zu Ernährungszwecken zugesetzt wird(6).
- (9)
- Aus dem Gutachten der EFSA vom 13. September 2012 geht hervor, dass der Zusatz von Chrom(III)-lactattrihydrat zu Lebensmitteln unbedenklich ist, sofern bestimmte im Gutachten ausgeführte Bedingungen erfüllt sind.
- (10)
- Stoffe, für die die EFSA ein befürwortendes Gutachten abgegeben hat, sollten in die Listen in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen werden.
- (11)
- Die Beteiligten wurden über die Beratende Gruppe für die Lebensmittelkette sowie für Tier- und Pflanzengesundheit konsultiert, und die eingegangenen Kommentare wurden berücksichtigt.
- (12)
- Die Richtlinie 2002/46/EG und die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 sollten daher entsprechend geändert werden.
- (13)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit, und weder das Europäische Parlament noch der Rat haben ihnen widersprochen —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 183 vom 12.7.2002, S. 51.
- (2)
ABl. L 404 vom 30.12.2006, S. 26.
- (3)
ABl. L 314 vom 1.12.2009, S. 36.
- (4)
ABl. L 296 vom 15.11.2011, S. 29.
- (5)
EFSA-Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS); Scientific Opinion on Chromoprecise® cellular bound chromium yeast added for nutritional purposes as a source of chromium in food supplements and the bioavailability of chromium form this source. The EFSA Journal 2012; 10(11):2951.
- (6)
EFSA-Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS-Gremium); Scientific Opinion on chromium(III) lactate tri-hydrate as a source of chromium added for nutritional purposes to foodstuff. The EFSA Journal 2012; 10(10):2881.
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