ANHANG I VO (EU) 2014/1196

Modul 1: Unternehmen und die Informationsgesellschaft

1.
THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN

a)
Für das Bezugsjahr 2015 sind Daten für die aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählten Themen bereitzustellen:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen;

IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen;

Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen;

Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität);

Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business) und organisatorische Aspekte;

IKT-Sicherheit und Vertrauen in IKT;

elektronischer Handel (E-Commerce);

Hemmnisse für die Nutzung von IKT, Internet und anderen elektronischen Netzen sowie von E-Commerce- und E-Business-Prozessen.

b)
Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen

Für alle Unternehmen zu erhebende Variable:

Nutzung von Computern.

Zu erhebende Variable für Unternehmen, die Computer nutzen:

(fakultativ) Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigten, die einen Computer für Arbeitszwecke benutzen.

IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Beschäftigung von IKT-Fachleuten;

Durchführung von beliebigen Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung von IKT-bezogenen Kompetenzen für IKT-Fachleute im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Durchführung von beliebigen Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung von IKT-bezogenen Kompetenzen für sonstige Beschäftigte im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Einstellung oder versuchte Einstellung von IKT-Fachleuten im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Durchführung nachfolgender IKT-Funktionen im vorausgegangenen Kalenderjahr ( „hauptsächlich durch eigene Beschäftigte, einschließlich der Beschäftigten von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen” ; „hauptsächlich durch externe Dienstleister” ; „nicht zutreffend” ):

Wartung der IKT-Infrastruktur (Server, Computer, Drucker, Netzwerke);

Unterstützung für Bürosoftware;

Entwicklung von betriebswirtschaftlichen Systemen/Software;

Unterstützung für betriebswirtschaftliche Systeme/Software;

Entwicklung von Web-Anwendungen;

Unterstützung für Web-Anwendungen;

Sicherheit und Datenschutz.

Zu erhebende Variable für Unternehmen, die Computer nutzen und im vorausgegangen Kalenderjahr IKT-Fachleute eingestellt haben oder einzustellen versucht haben:

Verfügbarkeit von schwer zu besetzenden offenen Stellen für IKT-Fachleute im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen

Zu erhebende Variable für Unternehmen, die Computer nutzen:

Zugang zum Internet.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die einen Computer mit Internetzugang für Arbeitszwecke benutzen;

Internetanschluss: DSL oder sonstiger fester Breitbandanschlusstyp;

Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über ein tragbares Gerät mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion);

(fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über einen tragbaren Computer mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion);

(fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über sonstige tragbare Geräte wie Smartphones mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion);

Nutzung einer Website;

Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die ein tragbares Gerät vom Unternehmen erhielten, das eine Internetverbindung über Mobilfunknetzwerke für Arbeitszwecke ermöglicht;

Nutzung sozialer Netzwerke, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte;

Nutzung von Unternehmens-Blogs oder Mikroblogs, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte;

Nutzung von Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte;

Nutzung wikibasierter Instrumente zum Wissensaustausch, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte;

(fakultativ) Nutzung bezahlter Werbeinhalte im Internet.

Zu erhebende Variable für Unternehmen, die über einen Internetanschluss als DSL oder sonstigen festen Breitbandanschlusstyp verfügen:

Maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten Internetverbindung, in MBit/s; ([0, < 2]; ([2, < 10]; ([10, < 30]; ([30, < 100]; [≥ 100]).

Zu erhebende Variablen für Unternehmen mit eigener Website:

Bereitstellung folgender Funktionen: Beschreibung von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten;

Bereitstellung folgender Funktionen: Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung;

Bereitstellung folgender Funktionen: Möglichkeit für Nutzer, Waren oder Dienstleistungen online zu gestalten oder an ihren Bedarf anzupassen;

Bereitstellung folgender Funktionen: Verfolgungsfunktion oder Statusinformationen für aufgegebene Bestellungen;

Bereitstellung folgender Funktionen: personalisierte Website-Inhalte für regelmäßige/wiederkehrende Nutzer;

Bereitstellung folgender Funktionen: Links oder Verweise auf die Unternehmensprofile in sozialen Medien;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Erklärung über den Schutz personenbezogener Daten, Datenschutzsiegel oder Sicherheitszertifizierung der Website;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Veröffentlichung von Stellenangeboten oder Einreichung von Online-Bewerbungen.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die soziale Medien nutzen, insbesondere in Bezug auf soziale Netzwerke, Unternehmens-Blogs oder -Mikroblogs, Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte und wikibasierte Instrumente zum Wissensaustausch für andere Zwecke als für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte:

Nutzung sozialer Medien für die Entwicklung des Unternehmens-Image oder für die Produktvermarktung;

Nutzung sozialer Medien für die Erfassung von Meinungen, Bewertungen und Fragen der Kunden bzw. für diesbezügliche Reaktionen;

Nutzung sozialer Medien für die Einbeziehung der Kunden in die Entwicklungs- oder Innovationsmaßnahmen bezüglich Waren oder Dienstleistungen;

Nutzung sozialer Medien für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern oder anderen Einrichtungen;

Nutzung sozialer Medien für die Einstellung von Mitarbeitern;

Nutzung sozialer Medien für den Austausch von Ansichten, Meinungen und Wissen innerhalb des Unternehmens.

Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

(fakultativ) Fernzugriff auf das E-Mail-System, die Dokumente oder Anwendungen des Unternehmens;

(fakultativ) Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen, ausgenommen kostenlose Dienstleistungen.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben und Cloud-Computing-Dienstleistungen erwerben:

(fakultativ) Nutzung von E-Mail als Cloud-Computing-Dienstleistung;

(fakultativ) Nutzung von Bürosoftware als Cloud-Computing-Dienstleistung;

(fakultativ) Hosting der Unternehmensdatenbank(en) als Cloud-Computing-Dienstleistung;

(fakultativ) Speichern von Dateien als Cloud-Computing-Dienstleistung;

(fakultativ) Nutzung von Software-Anwendungen für Finanzen oder Buchhaltung als Cloud-Computing-Dienstleistung;

(fakultativ) Nutzung von Customer Relationship Management (CRM) als Cloud-Computing-Dienstleistung;

(fakultativ) Nutzung von Rechenkapazität zum Betrieb der unternehmenseigenen Software als Cloud-Computing-Dienstleistung;

(fakultativ) Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen aus gemeinsam genutzten Servern von Dienstleistern;

(fakultativ) Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen aus Servern von Dienstleistern, die ausschließlich für das Unternehmen bestimmt sind.

Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr und organisatorische Aspekte

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Nutzung von Warenwirtschaftssoftware (ERP) zur Weitergabe von Informationen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen;

Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management — CRM), welche die Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Kundeninformationen an andere betriebliche Funktionsbereiche ermöglichen;

Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management — CRM), welche die Auswertung der Kundendaten für Marketingzwecke ermöglichen;

elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit Lieferanten oder Kunden, zur Koordinierung der Verfügbarkeit und Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an den Endverbraucher, ohne dass die Informationen manuell eingegeben werden müssen;

(fakultativ) Verschicken von Rechnungen an andere Unternehmen oder an Behörden im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Anteil aller Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat an andere Unternehmen oder an Behörden verschickt wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Anteil aller Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung nicht geeigneten Format an andere Unternehmen oder an Behörden verschickt wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Anteil aller Rechnungen, die nur in Papierform an andere Unternehmen oder an Behörden verschickt wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Anteil aller Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat erhalten wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Anteil aller Rechnungen, die in Papierform oder als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung nicht geeigneten Format erhalten wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die elektronisch Informationen für das Lieferkettenmanagement austauschen:

elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit Lieferanten oder Kunden über Websites (Website des Unternehmens, Website von Geschäftspartnern oder Webportale);

elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit Lieferanten oder Kunden über ein für die automatische Verarbeitung geeignetes elektronisches Format.

IKT-Sicherheit und Vertrauen in IKT

Zu erhebende Variable für Unternehmen, die Computer nutzen:

Verfügbarkeit einer förmlich festgelegten IKT-Sicherheitsstrategie.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen und über eine förmlich festgelegte IKT-Sicherheitsstrategie verfügen:

Maßnahmen der IKT-Sicherheitspolitik beziehen sich auf folgende Risiken: Datenzerstörung oder -korruption aufgrund von Angriffen oder unerwarteten Vorfällen;

Maßnahmen der IKT-Sicherheitspolitik beziehen sich auf folgende Risiken: Offenlegung vertraulicher Daten aus Versehen oder aufgrund von Eindringen von Unbefugten in das System, Pharming- oder Phishing-Angriffen;

Maßnahmen der IKT-Sicherheitspolitik beziehen sich auf folgende Risiken: Nichtverfügbarkeit von IKT-Diensten aufgrund von Angriffen von außen, z. B. DoS-Angriffe (denial-of-service attacks);

zeitliche Festlegung von bzw. Zeitpunkt der letzten Überarbeitung der IKT-Sicherheitspolitik ( „innerhalb der letzten zwölf Monate” ; „liegt länger als zwölf, nicht länger als vierundzwanzig Monate zurück” ; „liegt über vierundzwanzig Monate zurück” ).

Elektronischer Geschäftsverkehr

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites (Web-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Art der Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder Anwendung einschränken oder verhindern: Waren oder Dienstleistungen nicht für Web-Verkauf geeignet;

(fakultativ) Art der Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder Anwendung einschränken oder verhindern: Logistikprobleme;

(fakultativ) Art der Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder Anwendung einschränken oder verhindern: Zahlungsprobleme;

(fakultativ) Art der Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder Anwendung einschränken oder verhindern: Probleme mit IKT-Sicherheit oder Datenschutz;

(fakultativ) Art der Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder Anwendung einschränken oder verhindern: Probleme mit dem Rechtsrahmen;

(fakultativ) Art der Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder Anwendung einschränken oder verhindern: zu hohe Einführungskosten im Vergleich zu dem erwarteten Nutzen;

Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme (EDI-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die über eine Website oder Anwendung aufgegebene Bestellungen entgegengenommen haben, im vorausgegangenen Kalenderjahr:

Wert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites oder Anwendungen zurückgeht;

Prozentanteil der Verkäufe im elektronischen Handel an Privatkunden (B2C) im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites oder Anwendungen zurückgeht;

Prozentanteil der Verkäufe im elektronischen Handel (Umsatz) an andere Unternehmen (B2B) und der Verkäufe im elektronischen Handel an Behörden (B2G) im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites oder Anwendungen zurückgeht;

elektronische Verkäufe nach Ursprungsland: Heimatland, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

elektronische Verkäufe nach Ursprungsland: andere EU-Länder, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

elektronische Verkäufe nach Ursprungsland: übrige Welt, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Nutzung von Online-Zahlungssystemen für Verkäufe über Websites oder Anwendungen, d. h. Zahlung im Bestellvorgang integriert;

(fakultativ) Nutzung von Offline-Zahlungssystemen für Verkäufe über Websites oder Anwendungen, d. h. Zahlung nicht im Bestellvorgang integriert.

Zu erhebende Variable für Unternehmen, die Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme entgegengenommen haben:

Wert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über EDI-Systeme zurückgeht.

elektronische Verkäufe nach Ursprungsland: Heimatland, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

elektronische Verkäufe nach Ursprungsland: andere EU-Länder, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

elektronische Verkäufe nach Ursprungsland: übrige Welt, im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen über eine Website, Anwendung oder EDI-Systeme aufgegeben haben:

(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Anwendungen im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen, deren Wert mindestens 1 % des Gesamtkaufwertes ausmacht, über Websites, Anwendungen oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen, deren Wert mindestens 1 % des Gesamtkaufwertes ausmacht, über Websites, Anwendungen oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr aufgegeben haben:

(fakultativ) elektronische Einkäufe nach Ursprungsland: Heimatland, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) elektronische Einkäufe nach Ursprungsland: andere EU-Länder, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) elektronische Einkäufe nach Ursprungsland: übrige Welt, im vorausgegangenen Kalenderjahr.

c)
Folgende Variablen zum Unternehmenshintergrund sind aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen:

Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr;

durchschnittliche Zahl der erwerbstätigen Personen im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Gesamtumsatz im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer).

2.
ERFASSUNGSBEREICH

Die Variablen nach Abschnitt 1 Buchstaben b bis c dieses Anhangs sind für Unternehmen der folgenden Wirtschaftszweige, Größenklassen und geografischen Erfassungsbereiche zu erheben.
a)
Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen:

NACE-KategorieBezeichnung
Abschnitt CVerarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Abschnitt D, EEnergieversorgung; Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Abschnitt FBaugewerbe/Bau
Abschnitt GHandel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Abschnitt HVerkehr und Lagerei
Abschnitt IGastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
Abschnitt JInformation und Kommunikation
Abschnitt LGrundstücks- und Wohnungswesen
Abteilung 69-74Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Abschnitt NErbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Gruppe 95.1Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

b)
Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.
c)
Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats.

3.
BEZUGSZEITRÄUME

Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist 2014. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum das Jahr 2015.

4.
AUFSCHLÜSSELUNG

Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b dieses Anhangs genannten Themen und die dazugehörigen Variablen sind folgende Hintergrundvariablen zu erheben:
a)
Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen: gemäß folgenden NACE-Rev. 2-Aggregaten:

Aggregation gemäß NACE Rev. 2 für eventuelle Berechnung nationaler Aggregate

10-18 19-23 24-25 26-33 35-39 41-43 45-47 47 49-53 55 58-63 68 69-74 77-82 26.1-26.4, 26.8, 46.5, 58.2, 61, 62, 63.1, 95.1

Aggregation gemäß NACE Rev. 2 für eventuelle Berechnung europäischer Aggregate

10-12 13-15 16-18 26 27-28 29-30 31-33 45 46 55-56 58-60 61 62-63 77-78 + 80-82 79 95.1

b)
Aufschlüsselung nach Größenklassen: Die Daten sind nach der Beschäftigtenzahl in folgende Klassen aufzuschlüsseln:

Größenklasse

10 oder mehr Beschäftigte 10 bis 49 Beschäftigte 50 bis 249 Beschäftigte 250 oder mehr Beschäftigte

Für die Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten gilt, wenn sie erfasst werden, folgende Aufschlüsselung. (Die Bereitstellung der Variablen für die Größenklassen „Weniger als 5 Beschäftigte” und „5 bis 9 Beschäftigte” ist fakultativ).

Größenklasse

Weniger als 10 Beschäftigte Weniger als 5 Beschäftigte (fakultativ) 5 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

5.
PERIODIZITÄT

Die Daten sind einmalig für das Jahr 2015 vorzulegen.

6.
FRISTEN

a)
Die — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten — aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen vor dem 5. Oktober 2015 an Eurostat übermittelt werden. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen.
b)
Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 müssen vor dem 31. Mai 2015 an Eurostat übermittelt werden.
c)
Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates muss bis zum 5. November 2015 an Eurostat übermittelt werden.
d)
Die Daten und Metadaten müssen gemäß dem von Eurostat vorgegebenen Standardaustauschformat über die zentrale Kontaktstelle an Eurostat übermittelt werden. Bei der Bereitstellung der Metadaten und des Qualitätsberichts muss die von Eurostat definierte Metadatenstruktur verwendet werden.

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