Artikel 8 VO (EU) 2014/1198

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem Buchführungsjahr 2015 für das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen und ab der Erhebung 2016 für die Betriebsstrukturerhebungen der Union.

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