Präambel VO (EU) 2014/1202
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran(1), insbesondere auf Artikel 46 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Am 23. März 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 erlassen.
- (2)
- Mit seinen Urteilen vom 3. Juli 2014 in den Rechtssachen T-155/13, T-157/13 und T-181/13(2) hat das Gericht der Europäischen Union den Beschluss des Rates, Babak Zanjani, Sorinet Commercial Trust Bankers und Sharif University of Technology jeweils in die in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufzunehmen, für nichtig erklärt.
- (3)
- Babak Zanjani, Sorinet Commercial Trust Bankers und Sharif University of Technology sollten auf der Grundlage einer neuen Begründung wieder in die Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.
- (4)
- Der Rat ist der Ansicht, dass die in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 angegebenen Gründe für die Aufnahme einer Organisation in die Liste geändert werden sollten.
- (5)
- Die Identifizierungsinformationen zu vier Organisationen, die in der in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 enthaltenen Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgeführt sind, sollten geändert werden.
- (6)
- Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 sollte entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 88 vom 24.3.2012, S. 1.
- (2)
Rechtssache T-155/13 Zanjani gegen Rat, Urteil vom 3. Juli 2014 (noch nicht veröffentlicht); Rechtssache T-157/13 Sorinet Commercial Trust Bankers Ltd. gegen Rat, Urteil vom 3. Juli 2014 (noch nicht veröffentlicht); Rechtssache T-181/13 Sharif University of Technology gegen Rat, Urteil vom 3. Juli 2014 (noch nicht veröffentlicht).
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