ANHANG VO (EU) 2014/1213

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Eine kanülierte, zylindrische Ware mit einem Gewinde, hergestellt aus einer extraharten Titanlegierung, mit einer Länge zwischen 20 und 56 mm.

Die Ware hat einen kanülierten Schaft mit einem Außendurchmesser von 4 mm und einen Kopf mit sechseckigem Antrieb. Der Schaft ist über die gesamte Länge mit einem Gewinde mit 2-mm-Steigung versehen.

Die Ware entspricht den ISO/TC150-Normen für Implantatschrauben und ist zur Verwendung auf dem Gebiet der Traumachirurgie zur Fixierung von Knochenbrüchen aufgemacht.

Sie ist mithilfe von Spezialwerkzeugen und eines Führungsdrahts, der in den kanülierten Schaft einzuführen ist und der durch eine kleine Inzision im Körper die genaue Positionierung ermöglicht, in den Körper zu implantieren.

Die Ware wird bei der Einfuhr in einer sterilisierten Verpackung gestellt. Sie ist mit einer Nummer gekennzeichnet, so dass Herstellung und Vertrieb rückverfolgbar sind.

90211090

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9021, 902110 und 90211090.

Aufgrund ihrer objektiven Merkmale, nämlich des kanülierten Schafts, entspricht die Ware nicht in vollem Umfang einer Schraube aus unedlem Metall. Folglich kann sie nicht als Teil mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit (Schraube) gemäß Anmerkung 2 zu Abschnitt XV angesehen werden. Eine Einreihung in Position 8108 ist daher ausgeschlossen.

Die Ware ist daher in KN-Code 90211090 als Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen einzureihen.

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