ANHANG VO (EU) 2014/1222
Für die Zwecke des Artikels 6 werden die Indikatoren wie folgt bestimmt:
-
1.
-
Gesamtrisikoposition
Die Gesamtrisikoposition entspricht der Summe aller Bilanzpositionen sowie aller derivativen und außerbilanziellen Positionen auf konsolidierter Basis, einschließlich Unternehmen, die für Bilanzzwecke, jedoch nicht für risikobasierte, regulatorische Zwecke in den Konzernabschluss einbezogen wurden, abzüglich regulatorischer Anpassungen. Die Gesamtrisikoposition folgt der bilanziellen Risikomessgröße (jedoch unter Anwendung einer breiter gefassten Konsolidierung) unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Grundsätze:- —
Bilanzwirksame, nicht-derivative Risikopositionen werden unter der Risikomessgröße erfasst, abzüglich besonderer Rückstellungen und Wertberichtigungen (z. B. Anpassungen von Kreditbewertungen).
- —
Das Netting von Krediten und Einlagen ist nicht zulässig.
- —
Dingliche oder finanzielle Sicherheiten, Garantien oder erworbene Kreditrisikominderung verringern bilanzwirksame Risikopositionen nicht.
- a)
- Gegenparteien-Risiken aus derivativen Kontrakten,
- b)
- dem Bruttowert von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT),
- c)
- Gegenparteien-Risiken aus SFT,
- d)
- maximal i) weiteren Vermögenswerten, abzüglich in SFT erhaltene Sicherheiten, die als Vermögenswerte angesetzt werden, und ii) null.
- a)
- Potenziellen zukünftigen Forderungen aus derivativen Kontrakten,
- b)
- dem Nominalwert außerbilanzieller Positionen mit einem Kreditumrechnungsfaktor (CCF) von 0 %, abzüglich 100 % unbedingt kündbarer Kreditkartenforderungen, abzüglich 100 % sonstiger unbedingt kündbarer Verpflichtungen,
- c)
- 10 % der unbedingt kündbaren Kreditkartenforderungen,
- d)
- 10 % der sonstigen unbedingt kündbaren Verpflichtungen,
- e)
- dem Nominalwert außerbilanzieller Positionen mit einem CCF von 20 %,
- f)
- dem Nominalwert außerbilanzieller Positionen mit einem CCF von 50 %,
- g)
- dem Nominalwert außerbilanzieller Positionen mit einem CCF von 100 %.
- a)
- Bilanzwirksamen Vermögenswerten,
- b)
- potenziellen zukünftigen Forderungen aus derivativen Kontrakten,
- c)
- 10 % der unbedingt kündbaren Verpflichtungen,
- d)
- sonstigen außerbilanziellen Verpflichtungen,
- e)
- abzüglich des Investitionswertes in Bezug auf die konsolidierten Unternehmen.
- 2.
- Verflechtungen
Für die Zwecke der Ermittlung der Indikatoren zur Messung der Verflechtungen werden Finanzinstitute so definiert, dass sie Banken und sonstige Einlageninstitute, Bankholdinggesellschaften, Wertpapierhändler, Versicherungsunternehmen, Investmentfonds, Hedgefonds, Pensionsfonds, Investmentbanken und zentrale Gegenparteien (CCP) umfassen. Zentralbanken und sonstige öffentliche Stellen (wie multilaterale Entwicklungsbanken) sind ausgenommen, staatliche Geschäftsbanken hingegen sind eingeschlossen.- 2.1.
- Vermögenswerte innerhalb des Finanzsystems
Vermögenswerte innerhalb des Finanzsystems sind die Summe aus Geldmitteln, die bei anderen Finanzinstituten hinterlegt oder entliehen wurden, verbindlich zugesagten, aber nicht gezogenen Kreditlinien, die anderen Finanzinstituten eingeräumt wurden, Wertpapierbeständen, die von anderen Finanzinstituten emittiert wurden, der aktuellen positiven Nettorisikoposition aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und außerbörslich gehandelten (OTC-)Derivaten mit anderen Finanzinstituten, die einen positiven beizulegenden Nettozeitwert haben.- a)
- Geldmittel, die bei anderen Finanzinstituten hinterlegt oder diesen entliehen wurden, und verbindlich zugesagte, aber nicht gezogene Kreditlinien
Geldmittel, die bei anderen Finanzinstituten hinterlegt oder diesen entliehen wurden, und verbindlich zugesagte, aber nicht gezogene Kreditlinien sind die Summe aus Folgendem:- (1)
- Geldmitteln, die bei anderen Finanzinstituten hinterlegt oder entliehen wurden, einschließlich Einlagezertifikate,
- (2)
- zugesagten, aber nicht gezogenen Kreditlinien, die anderen Finanzinstituten eingeräumt wurden.
- b)
- Von anderen Finanzinstituten emittierte Wertpapierbestände
Diese Position berücksichtigt alle von anderen Finanzinstituten emittierten Wertpapierbestände. Der Gesamtbesitz an Wertpapierbeständen wird nach dem beizulegenden Zeitwert für Wertpapiere der Klassifizierung „zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere” und „Wertpapiere des Handelsbestands” bilanziert; Wertpapiere der Klassifizierung „bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere” werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Von anderen Finanzinstituten emittierte Wertpapierbestände sind die Summe aus Folgendem:- (1)
- Verbrieften Schuldverschreibungen,
- (2)
- vorrangigen, unbesicherten Schuldverschreibungen,
- (3)
- nachrangigen Schuldverschreibungen,
- (4)
- Geldmarktpapieren,
- (5)
- dem maximalen Aktienbestand, einschließlich des Nennbetrags und des Mehrwerts von Stamm- und Vorzugsaktien, abzüglich entgegengesetzter Short-Positionen in Verbindung mit bestimmten Aktienbeständen und null.
- c)
- Wertpapierfinanzierungsgeschäfte
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte sind die Summe der aktuellen positiven Nettorisikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften mit anderen Finanzinstituten. Der ausgewiesene Wert dient nicht dazu, die in der Bilanz erfassten Beträge widerzuspiegeln. Er spiegelt den separaten gesetzlich geschuldeten Betrag je Netting-Satz wider. Netting findet nur dann Anwendung, wenn die Transaktionen von einer rechtlich durchsetzbaren Nettingvereinbarung abgedeckt sind. Sofern diese Kriterien nicht erfüllt sind, wird der Brutto-Bilanzwert angerechnet. Conduit-Kreditgeschäfte werden nicht erfasst.- d)
- Außerbörslich gehandelte (OTC-)Derivate mit anderen Finanzinstituten mit einem positiven beizulegenden Nettozeitwert
Außerbörslich gehandelte (OTC-)Derivate mit anderen Finanzinstituten mit einem positiven beizulegenden Nettozeitwert sind die Summe aus Folgendem:- (1)
- Dem positiven beizulegenden Nettozeitwert, einschließlich gehaltene Sicherheiten, wenn sie von der Netting-Rahmenvereinbarung abgedeckt werden,
- (2)
- potenziellen zukünftigen Forderungen.
- 2.2.
- Verbindlichkeiten innerhalb des Finanzsystems
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten innerhalb des Finanzsystems ist die Summe aus Einlagen von Finanzinstituten, Wertpapierfinanzierungsgeschäften und OTC-Derivaten mit anderen Finanzinstituten, deren beizulegender Nettozeitwert negativ ist.- a)
- Einlagen von Finanzinstituten
Einlagen von Finanzinstituten sind die Summe aus Folgendem:- (1)
- Einlagen durch Verwahrstellen,
- (2)
- Einlagen durch Finanzinstitute, die keine Verwahrstellen sind,
- (3)
- zugesagten, aber nicht gezogenen Kreditlinien, die von anderen Finanzinstituten eingeräumt wurden.
- b)
- Wertpapierfinanzierungsgeschäfte
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte sind die Summe der aktuellen negativen Nettorisikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften mit anderen Finanzinstituten.- c)
- OTC-Derivate mit anderen Finanzinstituten mit negativem beizulegenden Nettozeitwert
OTC-Derivate mit anderen Finanzinstituten mit negativem beizulegenden Nettozeitwert sind die Summe aus Folgendem:- (1)
- Dem negativen beizulegenden Nettozeitwert, einschließlich geleistete Sicherheiten, wenn sie von der Netting-Rahmenvereinbarung abgedeckt werden,
- (2)
- potenziellen zukünftigen Forderungen.
- 2.3.
- Ausstehende Wertpapiere
Der Indikator gibt den Buchwert ausstehender Wertpapiere wieder, die von der relevanten Körperschaft emittiert wurden. Aktivitäten innerhalb des Finanzsystems und sonstige Aktivitäten werden nicht gesondert ausgewiesen. Der Gesamtbetrag ausstehender Wertpapiere ist die Summe aus Folgendem:- a)
- besicherten Schuldverschreibungen,
- b)
- vorrangigen, unbesicherten Schuldverschreibungen,
- c)
- nachrangigen Schuldverschreibungen,
- d)
- Geldmarktpapieren,
- e)
- Einlagezertifikaten,
- f)
- Eigenkapital,
- g)
- Vorzugsaktien und jeder anderen Form nachrangiger Finanzierungen, die unter Buchstabe c nicht genannt wurden.
- 3.
- Ersetzbarkeit der von der Gruppe erbrachten Dienstleistungen oder zur Verfügung gestellten Finanzinfrastruktur
- 3.1.
- Zahlungsaktivität
Die Gesamtmenge der Zahlungsaktivitäten sind die im Berichtsjahr erfolgten Zahlungen, ausgenommen Zahlungen innerhalb der Gruppe. Der jeweilige Zahlungswert ist der Gesamtbruttowert aller durch die berichtende Gruppe über Großbetragsüberweisungssysteme erfolgten Barzahlungen, nebst dem Bruttowert aller über eine Agent-Bank erfolgten Zahlungen (z. B. indem ein Korrespondenz- oder Nostrokonto verwendet wird). Barzahlungen im Namen der relevanten Körperschaft sowie solche, die im Namen von Kunden getätigt wurden, einschließlich Finanzinstituten und anderen Geschäftskunden, sind hinzuzurechnen. Über Massenzahlungssysteme erfolgte Zahlungen werden nicht hinzugerechnet. Es sind nur ausgehende Zahlungen aufzunehmen. Die Berechnung des Wertes erfolgt in Euro.- 3.2.
- Custody-Vermögen
Der Wert von Custody-Vermögenswerten entspricht dem Wert aller Vermögenswerte, einschließlich grenzüberschreitender Vermögen, die der berichtende Konzern als Verwahrer für Kunden gehalten hat, einschließlich Finanzinstitute, ausgenommen der berichtende Konzern. Verwaltete Vermögen oder betreute Vermögen, die nicht als Custody-Vermögen klassifiziert sind, werden nicht hinzugerechnet.- 3.3.
- Übernommene Transaktionen an Fremd- und Eigenkapitalmärkten
Der Gesamtbetrag übernommener Transaktionen an Fremd- und Eigenkapitalmärkten entspricht der Summe aller Aktien- und Anleihenemissionsgeschäfte. Alle Emissionsgeschäfte, bei denen die Bank verpflichtet ist, nicht verkaufte Wertpapiere zu kaufen, werden nicht hinzugerechnet. Erfolgt die Emission auf einer „Best Effort” -Basis (was bedeutet, dass die Bank nicht verpflichtet ist, den verbleibenden Bestand zu kaufen), werden nur die tatsächlich verkauften Wertpapiere hinzugerechnet.- 4.
- Komplexität der Gruppe
- 4.1.
- Nominalwert außerbörslich gehandelter (OTC-)Derivate
Dieser Indikator dient zur Messung des Umfangs des Engagements des berichtenden Konzerns in Transaktionen mit OTC-Derivaten und beinhaltet alle Arten von Risikokategorien und Instrumenten. Sicherheiten werden bei der Bilanzierung der Nominalwerte der Derivate nicht abgezogen. Der Nominalwert von OTC-Derivaten insgesamt entspricht der Summe aus OTC-Derivaten, die über eine zentrale Gegenpartei abgewickelt werden, und OTC-Derivaten, die bilateral geregelt werden.- 4.2.
- Vermögenswerte der Stufe 3
Die Vermögenswerte der Stufe 3 entsprechen dem Wert aller Vermögenswerte, die auf wiederkehrender Grundlage unter Verwendung von Bemessungs-Inputfaktoren auf Stufe 3 bewertet werden.- 4.3.
- Wertpapiere des Handelsbestands und zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere
Wertpapiere des Handelsbestands und zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere entsprechen dem Gesamtbestand an Wertpapieren in den Kategorien „Wertpapiere des Handelsbestands” und „zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere” , abzüglich der Unterkategorie von Wertpapieren in diesen Kategorien, die für eine Einstufung als hochwertige und hochliquide Vermögenswerte in Betracht kommen.- 5.
- Grenzüberschreitende Tätigkeit der Gruppe
- 5.1.
- Zuständigkeitsgrenzen überschreitende Forderungen
Der Wert Zuständigkeitsgrenzen überschreitender Forderungen entspricht dem Wert aller Forderungen in sämtlichen Bereichen, bei denen es sich, auf Basis des letztlichen Risikos, um grenzüberschreitende Forderungen, lokale Forderungen ausländischer Tochtergesellschaften in Fremdwährung oder lokale Forderungen ausländischer Tochtergesellschaften in der Landeswährung handelt, ausgenommen Derivategeschäfte. Grenzüberschreitende Forderungen erstrecken sich von einer Niederlassung in einem Land bis zu einem Kreditnehmer in einem anderen Land. Lokale Forderungen ausländischer Tochtergesellschaften in Fremd- und Landeswährung erstrecken sich von der lokalen Niederlassung der Bank bis zu Kreditnehmern in dieser Niederlassung.- 5.2.
- Zuständigkeitsgrenzen überschreitende Verbindlichkeiten
Der Gesamtwert Zuständigkeitsgrenzen überschreitender Verbindlichkeiten entspricht der Summe aus Folgendem, abzüglich Auslandsverbindlichkeiten gegenüber unter Buchstabe b genannten Niederlassungen:- a)
- Inlandsverbindlichkeiten in Landeswährung,
- b)
- Auslandsverbindlichkeiten (ausgenommen Inlandsverbindlichkeiten in Landeswährung).
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