Artikel 1 VO (EU) 2014/1243

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden die Vorschriften für die von den Mitgliedstaaten an die Kommission zu übermittelnden Informationen festgelegt, um die im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (nachstehend „EMFF” ) finanzierten Vorhaben begleiten und bewerten zu können.

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