Artikel 2 VO (EU) 2014/1244
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen in Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 375/2014 und die Begriffsbestimmungen in der auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 375/2014 zu erlassenden Delegierten Verordnung der Kommission. Außerdem bezeichnet der Ausdruck
- a)
- „Kompetenzrahmen” einen Rahmen im Sinne der auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 375/2014 zu erlassenden Delegierten Verordnung der Kommission;
- b)
- „Lern- und Entwicklungsplan” einen Plan im Sinne in der auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 375/2014 zu erlassenden Delegierten Verordnung der Kommission;
- c)
- „Ausbilder” eine Person, die von einem Schulungsanbieter rekrutiert wird, um ein oder mehrere Schulungsmodule durchzuführen, auf Fallszenarien beruhende Simulationsübungen zu begleiten und die Kompetenzen der Freiwilligen-Kandidaten zu bewerten;
- d)
- „Ausbildungsmentor” einen von einem Schulungsanbieter rekrutierten Ausbilder, der bei der Bewertung der Eignung des Freiwilligen-Kandidaten für eine Entsendung eine Koordinierungsrolle übernimmt. Er ist jeweils für eine Gruppe von Freiwilligen-Kandidaten zuständig. Er koordiniert die Bewertung der Kompetenzen der Freiwilligen-Kandidaten auf der Grundlage des Feedbacks anderer Ausbilder und steht in Kontakt zu den einzelnen Freiwilligen-Kandidaten, um gemeinsam mit ihnen deren Selbstbewertungen und die Bewertungen der Ausbilder zu erörtern;
- e)
- „Mentoring” einen Prozess der informellen Weitergabe von Kenntnissen, Sozialkapital und psychosozialer Unterstützung, die für eine Beschäftigung, Karriere oder berufliche Entwicklung relevant sind. Mentoring umfasst einen informellen, in der Regel direkten Austausch über einen längeren Zeitraum hinweg zwischen einer Person, die aufgrund ihrer einschlägigen Kenntnisse, ihres Sachverstands und ihrer Erfahrungen von der Aufnahmeorganisation als Mentor benannt wurde, und dem EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe;
- f)
- „Debriefing” einen Prozess, durch den die Entsende- und die Aufnahmeorganisation und der EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe klare Informationen über die Ergebnisse des Einsatzes und die Leistungen des EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe erhalten, bei dem auf ihren Erfahrungen basierende Empfehlungen und Erkenntnisse vermittelt werden und eine Kapitalisierung des Wissens und ein positiver professioneller Abschluss des Einsatzes stattfindet.
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