ANHANG V VO (EU) 2014/1253
Informationsanforderungen für NWLA gemäß Artikel 4 Absatz 2
- 1.
-
Vom 1. Januar 2016 an sind die folgenden Produktinformationen bereitzustellen:
- a)
- Name oder Handelsmarke des Herstellers;
- b)
- Modellkennung des Herstellers, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Nichtwohnraumlüftungsanlagenmodell von anderen Modellen mit dem gleichen Warenzeichen oder Lieferantennamen unterscheidet;
- c)
- Angabe des Typs gemäß Artikel 2 dieser Verordnung (WLA oder NWLA, ELA oder ZLA);
- d)
- Art des eingebauten oder einzubauenden Antriebs (Mehrstufenantrieb oder Drehzahlregelung);
- e)
- Art des WRS (Kreislauf-Verbund, anderes, keines);
- f)
- thermischer Übertragungsgrad der Wärmerückgewinnung (in % oder „entfällt” , falls die Anlage über kein Wärmerückgewinnungssystem verfügt);
- g)
- Nenn-Luftvolumenstrom der NWLA in m3/s;
- h)
- tatsächliche elektrische Eingangsleistung (kW);
- i)
- SVLint in W/(m3/s);
- j)
- Anströmgeschwindigkeit in m/s bei Auslegungs-Luftvolumenstrom;
- k)
- Nennaußendruck (Δps, ext) in Pa;
- l)
- innerer Druckabfall von Lüftungsbauteilen (Δps,int) in Pa;
- m)
- fakultativ: innerer Druckabfall von Nichtlüftungsbauteilen (Δps,add) in Pa;
- n)
- statischer Wirkungsgrad von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 verwendeten Ventilatoren;
- o)
- Angabe der äußeren Höchstleckluftrate ( %) des Gehäuses von Lüftungsanlagen und der inneren Höchstleckluftquote (%) von Zwei-Richtung-Lüftungsanlagen oder Übertragung (nur für regenerative Wärmetauscher); in beiden Fällen Messung oder Berechnung nach der Druckprüfungsmethode oder der Spurengasprüfmethode beim angegebenen Anlagendruck;
- p)
- energetische Eigenschaften, vorzugsweise Energieeinstufung, der Filter (Angabe über den berechneten jährlichen Energieverbrauch);
- q)
- Beschreibung der optischen Filterwarnanzeige für NWLA, die mit Filtern betrieben werden sollen, einschließlich eines schriftlichen Hinweises darauf, wie wichtig regelmäßige Filterwechsel für die Leistung und Energieeffizienz der Anlage sind;
- r)
- bei für die Verwendung in Gebäuden gekennzeichneten NWLA Angabe des Gehäuse-Schallleistungspegels (LWA), gerundet auf die nächste ganze Zahl;
- s)
- Internetanschrift für Anweisungen zur Zerlegung wie in Nummer 3 aufgeführt.
- 2.
-
Die unter Nummer 1 Buchstaben a bis s aufgeführten Angaben müssen verfügbar sein:
- —
-
in den technischen Unterlagen zu NWLA und
- —
-
auf frei zugänglichen Websites von Herstellern, ihren Bevollmächtigten und Einführern.
- 3.
- Auf der frei zugänglichen Website des Herstellers müssen ausführliche Anweisungen unter anderem zu folgenden Punkten verfügbar sein: Bezeichnung der Werkzeuge, die für eine händische Vormontage/Zerlegung von Permanentmagnetmotoren, elektronischen Bauteilen (gedruckten Verdrahtungsplatten/gedruckten Schaltungen und Anzeigen > 10 g oder > 10 cm2), Batterien und größeren Kunststoffteilen (100 g) zwecks effizienter Materialrückführung erforderlich sind, außer für solche Modelle, von denen weniger als fünf Einheiten jährlich hergestellt werden.
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