ANHANG V VO (EU) 2014/1253

Informationsanforderungen für NWLA gemäß Artikel 4 Absatz 2

1.
Vom 1. Januar 2016 an sind die folgenden Produktinformationen bereitzustellen:

a)
Name oder Handelsmarke des Herstellers;
b)
Modellkennung des Herstellers, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Nichtwohnraumlüftungsanlagenmodell von anderen Modellen mit dem gleichen Warenzeichen oder Lieferantennamen unterscheidet;
c)
Angabe des Typs gemäß Artikel 2 dieser Verordnung (WLA oder NWLA, ELA oder ZLA);
d)
Art des eingebauten oder einzubauenden Antriebs (Mehrstufenantrieb oder Drehzahlregelung);
e)
Art des WRS (Kreislauf-Verbund, anderes, keines);
f)
thermischer Übertragungsgrad der Wärmerückgewinnung (in % oder „entfällt” , falls die Anlage über kein Wärmerückgewinnungssystem verfügt);
g)
Nenn-Luftvolumenstrom der NWLA in m3/s;
h)
tatsächliche elektrische Eingangsleistung (kW);
i)
SVLint in W/(m3/s);
j)
Anströmgeschwindigkeit in m/s bei Auslegungs-Luftvolumenstrom;
k)
Nennaußendruck (Δps, ext) in Pa;
l)
innerer Druckabfall von Lüftungsbauteilen (Δps,int) in Pa;
m)
fakultativ: innerer Druckabfall von Nichtlüftungsbauteilen (Δps,add) in Pa;
n)
statischer Wirkungsgrad von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 verwendeten Ventilatoren;
o)
Angabe der äußeren Höchstleckluftrate ( %) des Gehäuses von Lüftungsanlagen und der inneren Höchstleckluftquote (%) von Zwei-Richtung-Lüftungsanlagen oder Übertragung (nur für regenerative Wärmetauscher); in beiden Fällen Messung oder Berechnung nach der Druckprüfungsmethode oder der Spurengasprüfmethode beim angegebenen Anlagendruck;
p)
energetische Eigenschaften, vorzugsweise Energieeinstufung, der Filter (Angabe über den berechneten jährlichen Energieverbrauch);
q)
Beschreibung der optischen Filterwarnanzeige für NWLA, die mit Filtern betrieben werden sollen, einschließlich eines schriftlichen Hinweises darauf, wie wichtig regelmäßige Filterwechsel für die Leistung und Energieeffizienz der Anlage sind;
r)
bei für die Verwendung in Gebäuden gekennzeichneten NWLA Angabe des Gehäuse-Schallleistungspegels (LWA), gerundet auf die nächste ganze Zahl;
s)
Internetanschrift für Anweisungen zur Zerlegung wie in Nummer 3 aufgeführt.

2.
Die unter Nummer 1 Buchstaben a bis s aufgeführten Angaben müssen verfügbar sein:

in den technischen Unterlagen zu NWLA und

auf frei zugänglichen Websites von Herstellern, ihren Bevollmächtigten und Einführern.

3.
Auf der frei zugänglichen Website des Herstellers müssen ausführliche Anweisungen unter anderem zu folgenden Punkten verfügbar sein: Bezeichnung der Werkzeuge, die für eine händische Vormontage/Zerlegung von Permanentmagnetmotoren, elektronischen Bauteilen (gedruckten Verdrahtungsplatten/gedruckten Schaltungen und Anzeigen > 10 g oder > 10 cm2), Batterien und größeren Kunststoffteilen (100 g) zwecks effizienter Materialrückführung erforderlich sind, außer für solche Modelle, von denen weniger als fünf Einheiten jährlich hergestellt werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.